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    Plenarprotokoll 15/68 BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . . . . . . Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Clement, Bundesminister Sicherheitsrates bei den Nahen Osten betref- fenden Resolutionen MdlAnfr 3 Dr. Rainer Stinner FDP Antw StMin für Europa Hans Martin Bury . . ZusFr Dr. Rainer Stinner FDP . . . . . . . . . . . . Einflussmöglichkeiten von USA, EU, UNO und Russland im Rahmen des UN-Sicher- heitsrates auf den Friedensprozess im Nahen Osten MdlAnfr 4 Dr. Rainer Stinner FDP 5846 A 5846 C 5846 C 5846 D 5847 A 5847 B 5847 D 5848 C 5851 A 5851 B Deutscher B Stenografisch 68. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Aktuelle Konjunktur- und Exportperspektiven Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Clement, Bundesminister W B E R R R T K E 5843 A 5843 B 5844 C 5844 D 5845 B 5845 B 5845 D BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 5848 D 5849 B undestag er Bericht ung 22. Oktober 2003 t : olfgang Clement, Bundesminister MWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . . . olf Schwanitz, Staatsminister BK . . . . . . . . einhard Grindel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . olf Schwanitz, Staatsminister BK . . . . . . . . agesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 15/1763) . . . . . . . . . . . . . . . onsultationsmechanismen zwischen USA, U, UNO und Russland im Rahmen des UN- 5849 B 5850 A 5850 A 5850 B 5850 C 5850 D Antw StMin für Europa Hans Martin Bury . . ZusFr Dr. Rainer Stinner FDP . . . . . . . . . . . . 5851 C 5851 D II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 68. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. Oktober 2003 Spendenzahlungen des Fluthilfekuratoriums an die betroffenen Länder im Zusammenhang mit dem Hochwasser im August 2002 MdlAnfr 7 Petra Pau fraktionslos Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . Verwendung des mit dem Verkauf der Zu- schlagsmarke „50. Jahrestag des Volksauf- standes in der DDR“ erzielten Spendenauf- kommens MdlAnfr 12 Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . Zeitpunkt der Entscheidung über die Verwen- dung des mit dem Verkauf der Zuschlags- marke „50. Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR“ erzielten Spendenaufkommens MdlAnfr 13 Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . Zukunft der nationalen und europäischen Strukturpolitik vor dem Hintergrund der EU- Osterweiterung für die ehemaligen westdeut- schen Grenzregionen nach dem Auslaufen der Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts- struktur“ MdlAnfr 16 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMWA . . . . . . . ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . Auswirkungen des Anhebens der Besitz- grenze bei Cannabis auf die Cannabispräven- tion MdlAnfr 19 Gerlinde Kaupa CDU/CSU Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Gerlinde Kaupa CDU/CSU . . . . . . . . . ZusFr Jens Spahn CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Änderung des Betäubungsmittelgesetzes hin- sichtlich Strafverfolgung bei Betäubungsmit- t b M G A B Z Z P h t M P A B Z U F C M H A Z M s s M K A Z Z T D C U B D D W G 5852 B 5852 C 5853 A 5853 A 5853 C 5853 C 5854 B 5854 C 5855 C 5856 A 5856 D elverbrauch im Hinblick auf eine Canna- isprävention dlAnfr 20 erlinde Kaupa CDU/CSU ntw PStSekr’in Marion Caspers-Merk MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Gerlinde Kaupa CDU/CSU . . . . . . . . usFr Jens Spahn CDU/CSU . . . . . . . . . . . . ro Jahr für das Gesundheitswesen entste- ende Kosten für die Behandlung lebensmit- elbedingter Krankheiten dlAnfr 21 etra Pau fraktionslos ntw PStSekr’in Marion Caspers-Merk MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . nterschiedliche Aussagen des BMVBW zur ertigstellung der ICE-Trasse Nürnberg– oburg–Erfurt dlAnfr 23 ans Michelbach CDU/CSU ntw PStSekr Achim Großmann BMVBW usFr Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . aximalgeschwindigkeit für die niederschle- ische Magistrale Hoyerswerda–Horka–polni- che Grenze dlAnfr 26 laus Haupt FDP ntw PStSekr Achim Großmann BMVBW . . usFr Klaus Haupt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Henry Nitzsche CDU/CSU . . . . . . . . . agesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frak- tion der CDU/CSU: Haltung der Bundes- regierung zu Berichten über Äußerun- gen des Bundesumweltministeriums, die Vernichtung von Arbeitsplätzen durch das Dosenzwangspfand sei poli- tisch gewollt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Klaus W. Lippold (Offenbach) DU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrike Mehl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Antje Vogel-Sperl BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erner Wittlich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . erd Friedrich Bollmann SPD . . . . . . . . . . . 5857 B 5857 C 5858 B 5858 C 5858 D 5859 D 5860 A 5860 D 5860 D 5861 B 5861 C 5861 D 5862 D 5864 A 5865 B 5867 A 5868 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 68. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. Oktober 2003 III Franz Obermeier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tanja Gönner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . . . . . Kristina Köhler (Wiesbaden) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker SPD . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . Max Straubinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) zur Abstimmung über den Entwurf ei- nes Gesetzes zur Änderung des Grundge- setzes (Kommunale Finanzreform) (Druck- sachen 15/1247 und 15/1729) (67. Sitzung, Tagesordnungspunkt 20) . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung der Abgeordneten Uta Zapf (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgeset- zes (Kommunale Finanzreform) (Drucksa- chen 15/1247 und 15/1729) (67. Sitzung, Ta- gesordnungspunkt 20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Rezzo Schlauch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentli- chen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilfe- rechts in das Sozialgesetzbuch (Drucksa- chen 15/1514, 15/1734, 15/1761 und 15/1740) (67. Sitzung, Tagesordnungspunkt 21) . . . . . . Anlage 5 Ausweitung des Bundeswehrengagements in Afghanistan auf Kunduz und Umgebung MdlAnfr 1 Günther Friedrich Nolting FDP Antw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A E f M G A A S E s M H A B A Z k S M A A B A S n M D A B A A B d e h G M J A B 5869 A 5870 B 5871 C 5872 D 5874 B 5875 C 5876 B 5878 B 5879 C 5881 A 5881 B 5881 B 5881 C 5881 C nlage 6 insatz der Bundeswehr zur Drogenbekämp- ung in Afghanistan dlAnfr 2 ünther Friedrich Nolting FDP ntw StMin für Europa Hans Martin Bury . . nlage 7 icherstellung eines länderübergreifenden insatzes der Tauchergruppen der Bereit- chaftspolizei dlAnfr 5, 6 artmut Koschyk CDU/CSU ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper MI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 ahl der Ausbildungsverträge im Bundes- anzleramt und in den Bundesministerien; chulabschlüsse der Auszubildenden dlAnfr 8, 9 lbert Deß CDU/CSU ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper MI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 teuerpflicht für deutsche Europaabgeord- ete dlAnfr 10, 11 r. Hermann Otto Solms FDP ntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks MF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 uswirkungen der geplanten Änderungen der esteuerungsregeln für Versicherer, insbeson- ere die Abschaffung des so genannten Halb- inkünfteverfahrens, auf den Bundeshaus- alt; Vorkommnisse bei den Beratungen zum esetzentwurf dlAnfr 14, 15 ochen-Konrad Fromme CDU/CSU ntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks MF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5881 D 5882 B 5882 D 5883 A 5883 C IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 68. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. Oktober 2003 Anlage 11 Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedin- gungen von Werkvertragsarbeitern aus dem Ausland MdlAnfr 17, 18 Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos Antw PStSekr Gerd Andres BMWA . . . . . . . Anlage 12 Bereitstellung von nicht abfließenden Bun- desbahnmitteln für Straßenbauvorhaben MdlAnfr 22 Dietrich Austermann CDU/CSU Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW . . Anlage 13 Verknüpfung der Hochgeschwindigkeitsnetze von TGV-Est und ICE zwischen Kehl und Straßburg bis 2010 MdlAnfr 24 Sibylle Laurischk FDP Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW . Inbetriebnahme der Hochgeschwindigkeits- strecke Paris–Straßburg–Stuttgart–Wien–Bra- tislava als Bestandteil des transeuropäischen Verkehrsnetzes bis 2020 MdlAnfr 25 Sibylle Laurischk FDP Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW . 5883 D 5884 C 5884 D 5884 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 68. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. Oktober 2003 5843 (A) ) (B) ) 68. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 68. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. Oktober 2003 5881 (A) ) (B) ) führt. Mein Votum lautet Nein. nischen Außen- und dem Innenminister einen Bericht an die In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht aufge- 10. und 11. September 2003 nach Gesprächen mit dem afgha- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Änderung des Grundgesetzes (Kom- munale Finanzreform) (Drucksachen 15/1247 und 15/1729) (67. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 20) In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht aufge- führt. Mein Votum lautet Ja. Anlage 3 Erklärung der Abgeordneten Uta Zapf (SPD) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Än- derung des Grundgesetzes (Kommunale Finanz- reform) (Drucksachen 15/1247 und 15/1729) (67. Sitzung, Tagesordnungspunkt 20) A f A d F ( d s q t f u v r Z f E e c s K s g c w A d A ( Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Akgün, Lale SPD 22.10.2003 Bülow, Marco SPD 22.10.2003 Feibel, Albrecht CDU/CSU 22.10.2003 Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 22.10.2003 Gleicke, Iris SPD 22.10.2003 Hartnagel, Anke SPD 22.10.2003 Jonas, Klaus Werner SPD 22.10.2003* Dr. Lucyga, Christine SPD 22.10.2003* Probst, Simone BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22.10.2003 Dr. Röttgen, Norbert CDU/CSU 22.10.2003 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 22.10.2003 Welt, Jochen SPD 22.10.2003 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 4 Erklärung des Abgeordneten Rezzo Schlauch (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das So- zialgesetzbuch Drucksachen (15/1514, 15/1734, 15/1761 und 15/1740) (67. Sitzung, Tagesord- nungspunkt 21) In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht aufge- ührt. Mein Votum lautet Ja. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die rage des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting FDP) (Drucksache 15/1763, Frage 1): Trifft es zu, dass bis zu 450 Soldaten der Bundeswehr, die im Rahmen der Erweiterung des Afghanistanmandats in Kun- duz eingesetzt werden sollen, für einen Bereich für Sicherheit sorgen sollen, der sich nicht nur auf die Stadt Kunduz be- schränkt, sondern auch umliegende Gegenden einschließt, die mit einer Flächengröße von zwei mittleren Bundesländern Deutschlands zu vergleichen sind, und, wenn ja, wie soll dies umgesetzt werden? Das Einsatzgebiet des DEU EinsKtgt Kunduz umfasst ie Provinzen Kunduz (Hauptstadt Kunduz), Badakh- chan (Feyzahad), Baghlan (Baghlan) und Takhar (Talo- an) mit einer Gesamtfläche von 85 200 Quadratkilome- ern. Damit entspricht das Einsatzgebiet ungefähr der lächenmäßigen Ausdehnung der Bundesländer Hessen nd Bayern. Die Gesamtbevölkerungszahl der vier Pro- inzen beträgt ca. 3,2 Millionen, das heißt, die Region ist elativ dünn besiedelt. Im Mittelpunkt des deutschen Engagements steht das iel, in dieser Region mit zivilen Mitteln die Grundlagen ür eine demokratische Zivilgesellschaft, wirtschaftliche ntwicklung, für regionale Zusammenarbeit und die für ine stabile Entwicklung notwendige Ausübung staatli- her Autorität zu stärken. In diesem Rahmen ist die Ent- endung bewaffneter Einheiten der Bundeswehr nach unduz als Schutzkomponente notwendig. Die militäri- che Präsenz soll darüber hinaus stabilisierend in die Re- ion ausstrahlen. Dabei darf nicht von einer flächende- kenden internationalen Sicherheitspräsenz ausgegangen erden. nlage 6 Antwort es Staatsministers Hans Martin Bury auf die Frage des bgeordneten Günther Friedrich Nolting (FDP) Drucksache 15/1763, Frage 2): Trifft es zu, dass der deutsche Botschafter in Kabul am 5882 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 68. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. Oktober 2003 (A) ) (B) ) Bundesregierung geschickt hat, der das Konzept der Bundes- regierung zur Erweiterung des deutschen Engagements in Af- ghanistan betreffend ausdrücklich den Wunsch der afghani- schen Regierung beinhaltet, die Bundeswehr zur Drogenbekämpfung einzusetzen, und, wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung diese Bitten umzusetzen? Die Bundesregierung hat ihr Afghanistan-Konzept der afghanischen Regierung detailliert vorgestellt. In Ge- sprächen mit der Botschaft Kabul begrüßten Außenmi- nister Abdullah und Innenminister Jalali das vorgese- hene deutsche zivile und militärische Engagement in Kunduz nachdrücklich. Der Außenminister dankte dafür, dass Deutschland bezüglich einer Ausweitung des ISAF- Mandats die Initiative ergriffen habe und begrüßte die vorgesehene Schwerpunktsetzung für die deutsche Ar- beit in Kunduz. Insbesondere der Innenminister drückte bei dieser Ge- legenheit auch Hoffnung auf eine deutsche Unterstüt- zung bei der Drogenbekämpfung aus. Die Haltung der Bundesregierung zu dieser Frage ist klar: Der Kampf gegen die Drogen ist eine polizeiliche Aufgabe; er zählt nicht zu den Aufgaben der Bundes- wehr. Die Bundesregierung unterstützt Afghanistan beim Polizeiaufbau, einschließlich des Aufbaus spezieller An- tidrogen-Einheiten und der Grenzpolizei. Ziel der deut- schen Unterstützung ist es, die afghanische Zentralregie- rung in die Lage zu versetzen, selbst den Kampf gegen den Anbau und Handel von Drogen erfolgreich aufzu- nehmen. Die Bundesregierung plant zudem, gezielt al- ternative Anbaumöglichkeiten für die Landbevölkerung zu fördern. Ein Einsatz der Bundeswehr zur Drogenbe- kämpfung ist daher nicht vorgesehen. Diese Position der Bundesregierung ist der afghanischen Regierung be- kannt und wird von ihr mitgetragen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- gen des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Drucksache 15/1763, Fragen 5 und 6): Wie stellt die Bundesregierung angesichts der Erfahrungen mit dem Jahrhunderthochwasser und des veränderten Bedrohungsszenarios durch den internationalen Terrorismus sicher, dass bei länderübergreifenden Einsätzen die Taucher- gruppen der Bereitschaftspolizeien wirksam und reibungslos arbeiten können, und wie wird die einheitliche Ausstattung mit Gerät und Fahrzeugen gewährleistet? Wie wird die im Rahmen einer Bund-Länder-Projekt- gruppe erarbeitete Konzeption zur Beschaffung von Taucher- basisfahrzeugen umgesetzt und welche Alternativen hat die Bundesregierung insoweit zum Schutz der Bevölkerung ent- wickelt? Zu Frage 5: Die Tauchergruppen der Bereitschaftspolizeien der Länder, die in den zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossenen Verwaltungsabkommen über die Be- reitschaftspolizei erfasst sind, werden auf der Grundlage der von der Konferenz der Innenminister (IMK) im Jahre 1996 beschlossenen Ausstattungsnachweisung einheit- l m t n w ä T L E L z m T s w d t w d Z g „ g 2 m v c d V A d g s Z b 3 1 d M s z a v t (C (D ich mit Gerät und Fahrzeugen durch den Bund im Rah- en zur Verfügung stehender Haushaltsmittel ausgestat- et. Erfahrungen und neue Erkenntnisse aus vorangegang- en Einsatzanlässen, wie zum Beispiel dem Hoch- asserkatastropheneinsatz im August 2002 bzw. des ver- nderten Bedrohungsszenarios durch den internationalen errorismus, fließen durch speziell eingerichtete Bund- änder-Entwicklungs- und Erprobungsgruppen in am insatzbedarf optimierte Neubeschaffungen ein. So werden unter anderem derzeit durch eine Bund- änder-Erprobungsgruppe, in der einsatzerfahrene Poli- eitaucher der Länder Berlin, Mecklenburg-Vorpom- ern, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und hüringen vertreten sind, Muster des ab 2004 neu zu be- chaffenden Leichttauchgerätes einer praktischen An- endererprobung unterzogen. Darüber hinaus wurde in iesem Jahr eine Bund-Länder-Projektgruppe eingerich- et, die das Konzept für den Bootseinsatz fortschreibt so- ie die taktischen, technischen und betrieblichen Anfor- erungen für Schlauch- und Mehrzweckboote optimiert. u Frage 6: Die Umsetzung der von der Bund-Länder-Projekt- ruppe erarbeiteten Konzeption zur Beschaffung der Spezialkraftwagen Taucher“ ist im Rahmen zur Verfü- ung stehender Haushaltsmittel in den Jahren 2004 bis 007 geplant. Die hierfür erforderlichen Beschaffungs- aßnahmen sind bereits eingeleitet. Die vom Bund im Einvernehmen mit den Ländern orgesehene Beschaffung der „Spezialkraftwagen Tau- her“ für die Bereitschaftspolizeien der Länder entbindet ie Länder nicht von ihrer originären Zuständigkeit für orsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. nlage 8 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- en des Abgeordneten Albert Deß (CDU/CSU) (Druck- ache 15/1763, Fragen 8 und 9): Wie viele Ausbildungsverträge bestehen im Bundeskanz- leramt und in den einzelnen Bundesministerien? Wie verteilen sich die Schulabschlüsse für Hauptschule, Sekundarstufe 1 und Sekundarstufe 2 auf die Gesamtzahl der bei der Bundesregierung bestehenden Ausbildungsverträge? u Frage 8: Im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien estanden am Stichtag 1. September 2003 insgesamt 39 Ausbildungsverhältnisse. Dazu kommen noch 0 099 Ausbildungsplätze im Geschäftsbereich der Bun- esministerien und der Beauftragten für Kultur und edien. Die Bundesregierung bildet somit zurzeit insge- amt 10 438 junge Menschen aus. Zu den Zahlen im Ein- elnen darf ich auf die ausführliche schriftliche Antwort n Frau Kollegin Reiche auf deren inhaltsgleiche Frage om 4. September (Bundestagsdrucksache 15/1556, Sei- en 20 ff.) Bezug nehmen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 68. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. Oktober 2003 5883 (A) ) (B) ) Zu Frage 9: Die Schulbildung der einzelnen Auszubildenden ist statistisch nicht erfasst und war in der Kürze der zur Ver- fügung stehenden Zeit auch nicht zu ermitteln. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms (FDP) (Drucksache 15/1763, Fragen 10 und 11): Sind die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parla- ments mit ihren Diäten in Deutschland unbeschränkt steuer- pflichtig? Treffen Medienberichte – zum Beispiel die „Welt“ vom 15. Oktober 2003 – zu, nach denen die Abgeordneten künftig wie beschränkt Steuerpflichtige behandelt werden sollen, und beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls eine solche Rechtsänderung im deutschen Steuerrecht oder auf europäi- scher Ebene zu unterstützen? Zu Frage 10: Die Entschädigungen der deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden gegenwärtig aus dem nationalen Haushalt finanziert und unterliegen der deutschen Einkommensteuer. Die Abgeordneten sind in der Regel unbeschränkt steuerpflichtig, da sie einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Sie haben ihr Welteinkommen – mithin auch die Abgeordne- tenentschädigung – in Deutschland zu versteuern. Zu Frage 11: Nein. Die grundsätzliche unbeschränkte Einkommen- steuerpflicht von EU-Abgeordneten, die in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, würde durch den vom Europäischen Parlament am 3. Juni 2003 angenommenen Vorschlag eines EU-Abge- ordneten-Statuts nicht berührt. Ergänzend weise ich da- rauf hin, dass der damalige amtierende griechische EU- Ratspräsident mit Schreiben vom 12. Juni 2003 an den Präsidenten des Europäischen Parlamentes mitgeteilt hat, dass der Rat den Vorschlag eines Statuts der Abge- ordneten des Europäischen Parlamentes nicht billigen kann. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) (Drucksache 15/1763, Fragen 14 und 15): Welche Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben die geplanten Änderungen der Besteuerungsregeln für Versiche- rer, insbesondere die Abschaffung des so genannten Halbein- künfteverfahrens? Trifft es zu, dass es bei den Beratungen des dieser Rege- lung zugrunde liegenden Gesetzentwurfs der Bundesregie- rung „Kommunikationspannen“, „nicht ausreichende Zeit“ und „schlechte Vorbereitung“ gegeben habe – vergleiche „Fi- nancial Times Deutschland“ vom 15. Oktober 2003 –, und, wenn ja, worauf ist dies zurückzuführen? Z s d K S A d G r Z d u D a f F s g b u l a A d A ( Z M m d n W s W w d s (C (D u Frage 14: Die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt lassen ich nicht beziffern. Die Neuregelung führt dazu, dass ie Versicherungsunternehmen bei positiver Lage am apitalmarkt künftig wieder in angemessenem Umfang teuern zahlen. Es handelt sich im Übrigen nicht um die bschaffung des Halbeinkünfteverfahrens, sondern le- iglich um eine Anpassung an die Besonderheiten der ewinnermittlung von Lebens- und Krankenversiche- ern. u Frage 15: Es trifft nicht zu, dass es Mängel bei der Vorbereitung er Änderung der Besteuerungsregelungen für Lebens- nd Krankenversicherungsunternehmen gegeben hat. ie Regelung wurde fachlich durch eine Bund-/Länder- rbeitsgruppe vorbereitet. Sie wurde nach Prüfung der inanziellen Wirkungen auf dem üblichen Weg im inanzausschuss des Deutschen Bundestages in das Ge- etzgebungsverfahren eingebracht und am Freitag vori- er Woche vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die eschlossenen Regelungen helfen den Versicherungs- nternehmen – und damit auch den Versicherten –, be- asten die Finanzplanung des Bundes und der Länder ber nicht. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen der bgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Drucksache 15/1763, Fragen 17 und 18): Sind der Bundesregierung Beschwerden der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, NGG, über die Zustände in der Fleisch verarbeitenden Industrie, insbesondere für Werkver- tragsarbeiter aus dem Ausland, bekannt, die sich darin äußern, dass Werkvertragsarbeiter unter unzumutbaren Arbeits- und Lebensbedingungen existieren müssen, ihnen Lohn vorenthal- ten und Urlaub nicht gewährt wird, und, wenn ja, was hat die Bundesregierung bisher im Rahmen ihrer Kompetenzen un- ternommen, um die Arbeits- und Lebensbedingungen von Werkvertragsarbeitern zu verbessern? Was unternimmt die Bundesregierung, um Landesarbeits- ämter und staatliche Kontrollämter in die Lage zu versetzen, die Arbeits- und Lebensbedingungen von Vertragsarbeitern zu kontrollieren, und welche juristischen Möglichkeiten gibt es bzw. müssen geschaffen werden, um gegen Unternehmen, die entsprechende Standards nicht einhalten, vorzugehen? u Frage 17: Seit Beginn der neunziger Jahre sind mit zwölf OE-Staaten und der Türkei Werkvertragsarbeitneh- er-Vereinbarungen geschlossen worden, die es auslän- ischen Unternehmen ermöglichen, mit ihren Arbeit- ehmern in Deutschland zur Ausführung von erkverträgen tätig zu werden. Alle Vereinbarungen ehen vor, dass die Arbeitserlaubnis für die angestrebte erkvertragsarbeitnehmertätigkeit nur erteilt wird, so- eit die Entlohnung des Werkvertragsarbeitnehmers em Lohn entspricht, welchen die einschlägigen deut- chen Tarifverträge für vergleichbare Tätigkeiten 5884 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 68. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. Oktober 2003 (A) ) (B) ) vorsehen. Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz fin- den darüber hinaus die in Rechts- oder Verwaltungsvor- schriften enthaltenen Regelungen über die Höchstar- beitszeiten und Mindestruhezeiten, den bezahlten Min- destjahresurlaub, die Mindestentgeltsätze einschließlich der Überstundensätze, die Sicherheit, den Gesundheits- schutz und die Hygiene am Arbeitsplatz auch auf Ar- beitsverhältnisse im Rahmen der Werkvertragsarbeit- nehmertätigkeiten zwingend Anwendung. Die Bundesanstalt für Arbeit, der die Durchführung der Werkvertragsarbeitnehmer-Vereinbarungen obliegt, prüft bereits bei der Zulassung eines Werkvertrages, ob die Voraussetzungen insbesondere der gleichen Entloh- nung gegeben ist. Für die Auswahl der ausländischen Werkvertragsunternehmen ist die jeweilige Vergabestelle des Herkunftslandes zuständig, die darauf zu achten hat, dass das Werkvertragsunternehmen die geforderten Stan- dards erfüllen kann. Einfluss auf die Entscheidungen der Vergabestellen hat die deutsche Seite allerdings nur inso- weit, als sie im Rahmen regelmäßig stattfindender Ar- beitsgruppensitzungen mit den Vertragsstaaten darauf drängt, strenge Maßstäbe an die Qualität des um Vergabe eines Werkvertrages nachsuchenden Unternehmens an- zulegen. Mit den Auswirkungen der BSE-Krise und später der Maul- und Klauenseuche, verschärfte sich der Wett- bewerb in der Fischverarbeitung und damit auch der Einsatz ausländischer Subunternehmen. Es mehrten sich auch Fälle, in denen Verdacht auf untertarifliche Ent- lohnung beziehungsweise unzulässige Ausdehnung der täglichen Arbeitszeiten der ausländischen Arbeitneh- mer bestand. Die Bundesanstalt für Arbeit hat darauf- hin ihre Kontrollen im Bereich der Fleisch verarbeiten- den Industrie erheblich verstärkt und im Jahre 2002 126 Betriebe mit 1 777 Arbeitnehmern überprüft. Der Verdacht auf Lohndumping hat sich in keinem Fall be- stätigt. Vertreter der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gast- stätten haben ihrerseits im Dezember 2002 in einem Ge- spräch mit der Bundesregierung auf die genannten Ver- dachtsfälle aufmerksam gemacht. Die Bundesregierung hat die Bundesanstalt für Arbeit angewiesen, an der be- reits hohen Kontrolldichte mit häufigen Schwerpunkt- prüfungen festzuhalten. Die Bundesanstalt für Arbeit ist angehalten worden, den Zeitraum bis zur bußgeldrechtli- chen Ahndung zu verkürzen und betroffene Unterneh- men von weiterer Zulassung auszuschließen. Zu Frage 18: Zur Vermeidung von Missständen in der Fleisch ver- arbeitenden Industrie werden die Bundesanstalt für Ar- beit und die Kontrollbehörden (Arbeitsmarktinspektion/ Hauptzollämter) die bisherige Praxis mit strengen Prü- fungen der Zulassungskriterien und deren Umsetzung fortsetzen sowie häufige und weiterhin gezielte Außen- prüfungen der Werkvertragsarbeitnehmertätigkeiten in diesen Bereichen durchführen und Verstöße ahnden. Bei Verstößen der Werkvertragsunternehmen sind die nach d m t A d d ( g t d A d g s Z b n U S P F k g J Z z a e H W V j (C (D en Vereinbarungen bestehenden Sanktionsmechanis- en (Ausschluss der Unternehmen von der weiteren Tä- igkeit in Deutschland) strikt anzuwenden. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage es Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) Drucksache 15/1763, Frage 22): Ist die Bundesregierung bereit, angesichts des Ausfalls der Einnahmen durch die nicht anlaufende Erhebung der LKW- Maut voraussichtlich nicht abfließende Bundesbahnmittel für Straßenbauvorhaben zur Verfügung zu stellen? Es liegen keine Erkenntnisse vor, die einen vollständi- en Abfluss der Bundesmittel für Schienenwegeinvesti- ionen infrage stellen. Insofern stellt sich die Frage nach er Umschichtung von Mitteln derzeit nicht. nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra- en der Abgeordneten Sibylle Laurischk (FDP) (Druck- ache 15/1763, Fragen 24 und 25): Warum schreibt die Bundesregierung nicht verbindlich fest, die Hochgeschwindigkeitsnetze von TGV-Est und ICE zwischen Kehl und Straßburg bis zum Jahr 2010 zu verknüp- fen, wenn sie dies so beabsichtigt, sondern hat bei den 81. deutsch-französischen Regierungskonsultationen in Berlin nur eine unverbindliche Absichtserklärung abgegeben? Hat die Bundesregierung der Europäischen Kommission verbindlich zugesagt, die Hochgeschwindigkeitsstrecke Pa- ris–Straßburg–Stuttgart–Wien–Bratislava als Bestandteil des transeuropäischen Verkehrsnetzes bis 2020 in Betrieb zu neh- men, soweit sie über das Bundesgebiet führt? u Frage 24: Die Planung der Ausbaustrecke Kehl–Appenweier efindet sich in einem sehr frühen Stadium. So bedarf es eben der Errichtung der zweiten Rheinbrücke auch des mbaues des Bahnhofs Kehl und der Ertüchtigung der trecke Kehl–Appenweier. Erst nach Abschluss der lanungen können die notwendigen Regelungen wie die inanzierungsvereinbarung getroffen werden. Eine Ver- nüpfung des deutschen und des französischen Hoch- eschwindigkeitsnetzes über Straßburg wird bis zum ahr 2010 angestrebt. u Frage 25: Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag ur Änderung der TEN-Leitlinien vorgelegt. Der darin ngegebene Zeithorizont für die Realisierung der trans- uropäischen Verkehrsnetze ist das Jahr 2020. Die ochgeschwindigkeitsstrecke Paris–Straßburg–Stuttgart– ien–Bratislava ist in diesem Vorschlag als eines der orhaben in der so genannten Liste der prioritären Pro- ekte enthalten. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 68. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. Oktober 2003 5885 (A) (C) (B) (D) Die TEN-Leitlinien sind allerdings weder ein Bau- noch ein Finanzierungsplan. Alle darin aufgeführten Neu- und Ausbauvorhaben – gleich ob als prioritäres Projekt aufgeführt oder nicht – stehen unter dem Vorbe- halt der Machbarkeit in Abhängigkeit von den nationa- len Planungs- und Finanzierungsmöglichkeiten. Die Realisierung von Projekten der Verkehrsinfra- struktur des Bundes, zu der auch die deutschen Ab- schnitte der Hochgeschwindigkeitsverbindung gehören, richtet sich also nach der Bundesverkehrswegeplanung und damit insbesondere nach den Bedarfsplangesetzen und der Mittelbereitstellung im Bundeshaushalt. 68. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 22. Oktober 2003 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Barbara Hendricks


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Wir sind am Ende dieses Geschäftsbereiches, da die

Fragen 14 und 15 des Kollegen Fromme schriftlich be-
antwortet werden sollen.

Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesminis-
teriums für Wirtschaft und Arbeit auf. Hier steht der Par-
lamentarische Staatssekretär Gerd Andres zur Beantwor-
tung zur Verfügung.

Ich rufe die Frage 16 des Kollegen Hans Michelbach
auf:

Wie beurteilt die Bundesregierung die Zukunft der natio-
nalen und europäischen Strukturpolitik vor dem Hintergrund
der EU-Osterweiterung für die ehemaligen westdeutschen
Grenzregionen nach dem Auslaufen der Bundesmittel für die
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-
schaftsstruktur“ in den alten Bundesländern?

G
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Gerd Andres


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Herr Abgeordneter Michelbach, von dem Auslaufen
    der Bundesmittel für diese Gemeinschaftsaufgabe in den
    alten Ländern nach 2003 werden die beihilferechtlichen
    Spielräume in deren strukturschwachen Gebieten, ins-
    besondere das bis Ende 2006 von der EU-Kommission
    genehmigte Fördergebiet der GA sowie die nach der
    KMU-Freistellungsverordnung zulässige Förderinten-
    sität, nicht berührt. In diesem Rahmen können weiterhin
    auch Landes- und EU-Strukturfondsmittel eingesetzt
    werden.

    Die Handlungsmöglichkeiten in den ehemaligen
    westdeutschen Grenzregionen ab 2007 sind vor allem
    von den beihilferechtlichen Entwicklungen auf EU-
    Ebene abhängig. Die EU-Kommission wird insbeson-
    dere im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung das
    derzeitige Beihilferegime überprüfen und anpassen. Die
    Bundesregierung setzt sich in den laufenden Gesprächen
    mit der Kommission unter anderem für eine generelle
    Absenkung und Harmonisierung der Regionalförder-
    sätze in den Mitgliedstaaten ein. Darüber hinaus soll
    sichergestellt werden, dass auch Mitgliedstaaten wie
    Deutschland ausreichend Spielraum erhalten, ihre Regio-

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    (C (D alprobleme selbst zu identifizieren und aus eigener raft lösen zu können. Im Rahmen der Diskussion über die europäische trukturpolitik nach 2006 setzt sich die Bundesregierung ür eine nachhaltige Konzentration der Förderung auf die edürftigsten Regionen in der erweiterten Union ein. ine Förderung außerhalb dieser Regionen ist nur bei orliegen eines besonderen europäischen Mehrwerts zu echtfertigen. Diesen sieht die Bundesregierung bei der ranseuropäischen Zusammenarbeit grundsätzlich geährleistet und befürwortet daher auch im Interesse der hemaligen westdeutschen Grenzregionen die Fortsetung von Fördermaßnahmen mit dem Schwerpunkt der renzübergreifenden Zusammenarbeit der Regionen beierseits der neuen Binnengrenze der erweiterten Geeinschaft. Zusatzfrage, Herr Kollege Michelbach. Herr Staatssekretär, sehen Sie bei diesem Vorgehen wenn Sie nur auf die grenzüberschreitenden beiderseiigen Förderungen abzielen – nicht das Problem, dass es ach 2006 unter den EU-Nachbarländern ein noch stäreres Fördergefälle geben wird, und wäre es nicht notendig, dass sich die Bundesregierung zur Strukturförerung der grenznahen Gebiete nationale Maßnahmen usbedingt, die dann lediglich einer EU-Missbrauchsontrolle unterliegen, und sowohl in den Bundesländern ls auch auf Bundesebene eigenständige Strukturfördeungen ermöglicht? G Nein. Weitere Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, Ihre Antwort auf meine Frage ach einer für die Wirtschaft und die Arbeitsplätze in iesem Raum sehr bedeutenden Maßnahme ist sehr dürfig. Können Sie sich nicht vorstellen, dass die Bundesreierung bei der EU-Kommission eine Initiative ergreift, m die Strukturförderung zu forcieren und die Lösung egionaler Aufgaben in den grenznahen Gebieten weiter oranzubringen, statt das bestehende Fördergefälle nach 006 noch auszuweiten? G Herr Abgeordneter Michelbach, ich habe deswegen o knapp geantwortet, weil Ihre Einleitungsfloskel lauete: „Sehen Sie nicht …?“ Dann haben Sie Vieles aufgeählt, was ich so nicht sehe. Pa Sie wissen, dass das ein außerordentlich komplizierter Sachverhalt ist, weil die Neuauflage von Strukturfördermitteln ab 2007 unter mehreren Gesichtspunkten zu sehen ist. Zum einen geht es um die Finanzierung. Im europäischen Bereich gibt es Vorstellungen, diese Mittel kräftig aufzustocken. Diese Vorstellung hat die Bundesregierung nicht. Denn es stellt sich dann immer die Frage, wer das bezahlt. Zum anderen stellt sich das Problem, dass die gegenwärtigen Förderregime in einer erweiterten Union natürlich verändert werden müssen. Sie wissen ganz genau: Wenn man, so wie ich das vorgetragen habe, sagt, man wolle nur die bedürftigsten Regionen fördern, dann verliert die Bundesrepublik Deutschland weite Teile der jetzigen Ziel-1-Förderung. Das ist so. Das kann man aber, glaube ich, vor dem Hintergrund der von mir angesprochenen Finanzierung nicht verändern, es sei denn, dass wir die entsprechenden Beträge aus eigenen Mitteln aufstocken. Dann könnten wir das auch komplett selber bezahlen. Es gibt da also einen gewissen Zusammenhang, den man beachten muss. Wir haben am Montag auf der Konferenz der Arbeitsund Sozialminister über diese Frage geredet, weil schon jetzt Vorbereitungen getroffen werden. Die Finanzminister haben, soweit ich informiert bin, auf ihrem informellen Rat in Rom darüber diskutiert. Es ist ein sehr schwieriges Gebiet. Wir haben die Absicht, nur solche Strukturmaßnahmen zu fördern, die einen gesamteuropäischen Mehrwert erbringen und grenzüberschreitend sind. Vor diesem Hintergrund muss man die weiteren Diskussionen und Entwicklungen der nächsten zwei Jahre sehen. Denn in Bezug auf die Fortsetzung ab 2007 haben wir noch etwas Zeit. Zu dem zweiten Teil Ihrer Frage. Auch das will ich noch einmal ausdrücklich sagen: Es bleibt uns nach wie vor der Spielraum, dass Ländermittel und EU-Mittel eingesetzt werden können. Es verhält sich nicht so, dass mit dem Auslaufen der GA West keine Förderung mehr möglich sei. Das wird zwar oft behauptet, aber das ist nicht so. Vielen Dank. – Die Fragen 17 und 18 der Abgeordne ten Dr. Lötzsch werden schriftlich beantwortet. Wir sind damit am Ende dieses Geschäftsbereichs. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung auf. Zur Beantwortung steht die Parlamentarische Staatssekretärin Caspers-Merk zur Verfügung. Ich rufe zunächst die Frage 19 der Kollegin Kaupa auf: Ist die Bundesregierung der Meinung, dass ein Anheben der Besitzgrenze von Cannabis auf 15 Gramm der Cannabisprävention und damit einer Reduzierung des Cannabiskonsums schaden würde, und sieht sich die Bundesregierung hinsichtlich der Bestrebungen, die es laut der „Welt“ vom 26. September 2003 in Berlin gibt, aufgefordert, ein Programm für eine zielgerichtete und effektive Cannabisprävention in Deutschland durchzuführen? B n d s e v g m g s d z r r c S g f b j B ä ß t r Z h d n e h d t C M 1 d t l f s G m f t A v k s I s g r b (C (D M Herr Präsident! Liebe Kollegin Kaupa, Sie fragen ach den Auswirkungen bestimmter Ankündigungen in er Presse zum Thema Cannabispolitik und danach, wie ich die Bundesregierung mit diesem Themenfeld ausinander setzt. Der Artikel in der Zeitung „Die Welt“ om 26. September 2003 hat immer wieder zu Nachfraen in unserem Hause Anlass gegeben. Deswegen öchte ich diese Gelegenheit nutzen, um hier einige rundsätzliche Dinge anzusprechen. Nach Auskunft der Berliner Senatsverwaltung für Ge undheit, Soziales und Verbraucherschutz ist kein Moellprojekt – wie in dem genannten Artikel behauptet – ur legalen Abgabe von Cannabis geplant. Es wäre auch echtlich unzulässig. Der Verkehr mit Cannabis zu andeen als zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zweken ist entsprechend den Vorgaben der internationalen uchtstoffübereinkommen nach dem Betäubungsmittelesetz verboten und strafbar. Die Strafbarkeit gilt sowohl ür die Abgabe als auch für den bloßen Besitz von Betäuungsmitteln. Ein Absehen von der Strafverfolgung ist edoch nach § 31 a des Betäubungsmittelgesetzes beim esitz einer geringen Menge von Betäubungsmitteln und hnlichen konsumbezogenen Verhaltensweisen zum bloen Eigenverbrauch möglich, wenn die Schuld des Täers als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Inteesse an der Strafverfolgung besteht. Nur in diesem usammenhang kann, untechnisch gesprochen, überaupt von einer „straffreien“ Besitzmenge die Rede sein, as heißt einer Menge, die im Ergebnis regelmäßig zu eier Einstellung des Strafverfahrens führt. An der materillen Strafbarkeit dieser Verhaltensweisen ändert dies ingegen nichts. Das heißt, die Strafverfolgungsbehören können beim Besitz einer geringen Menge von Beäubungsmitteln von einer Strafverfolgung absehen. Bei annabis haben die Länder bei der Festlegung dieser enge einen rechtlichen Spielraum. Die Bundesregierung hat auch in ihrer Antwort vom 5. Oktober 2003 auf die Frage des Abgeordneten Spahn arauf hingewiesen, dass es grundsätzlich in der Kompeenz der für die Strafverfolgung zuständigen Länder iegt, in Einzelerlassen bzw. Richtlinien die Grenzwerte ür die Anwendung des § 31 a des Betäubungsmittelgeetzes zu konkretisieren. Derzeit bewegen sich diese renzwerte in den entsprechenden Richtlinien der allereisten Bundesländer zwischen 6 und 15 Gramm. Insoern lägen die 15 Gramm, über die jetzt in Berlin diskuiert wird, noch im beschriebenen Rahmen. Die Bundesregierung hat demzufolge auch keinen nlass, ihre Maßnahmen zur Cannabisprävention zu erändern. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Auflärung hat im Auftrag des Bundesministeriums für Geundheit und Soziale Sicherung ein breites Spektrum an nformationsmaterial entwickelt, in dem auch auf die Riiken des Cannabiskonsums eingegangen wird. Darunter ibt es gezielte Informationsbroschüren für Eltern, Leher und Multiplikatoren. Einige Angebote, wie zum Beispiel das Internetange ot www.drugcom.de, richten sich direkt an Jugendliche. Parl. Fred, aufgelegt. An 15 Modellstandorten wurde insbesondere für Jugendliche der Altersgruppe 14 bis 21 Jahre, die erstmalig wegen Konsums illegaler Drogen straffällig geworden waren, ein gezieltes Hilfsangebot in Form eines Kurses gemacht. Das Angebot wurde von fast 100 Prozent der auffällig gewordenen Cannabiskonsumenten in Anspruch genommen und als sehr positiv beurteilt. Es hat darüber hinaus zu einer deutlichen Haltungsveränderung beigetragen. Wir sind sehr froh, dass einige Länder, insbesondere Berlin und Bayern, dieses Programm weiterführen werden, weil es sich bewährt hat. Zusatzfrage. Das durchschnittliche Einstiegsalter in den Konsum von Cannabis ist auf 14 Jahre gesunken. Rund 30 Prozent der 12bis 25-Jährigen in Deutschland haben schon einmal illegale Drogen wie Cannabis genommen. 3 Prozent konsumieren regelmäßig. Meine Frage lautet: Welche Programme der Frühintervention und Frühprävention strebt die Bundesregierung an? M Frau Kollegin Kaupa, ich habe schon zwei Modellprojekte angesprochen. Die Cannabiskonsumstruktur gibt Anlass zur Besorgnis. Ein großes Problem besteht darin, dass wir eine gesellschaftspolitische Diskussion über Cannabis führen, die zwischen Dämonisieren und Bagatellisieren schwankt. Ich glaube, es ist richtig, über die Risiken umfassend aufzuklären. Es gibt über 10 000 Jugendliche, die mit Cannabisabhängigkeitsproblemen in den Beratungsstellen vorstellig werden. Aus diesem Grund möchten wir die Frühintervention stärker fördern. Hier gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten: Der Bund führt die Modellprojekte durch, die er in seinem Namen verantwortet. In aller Regel führt er sie zusammen mit den Ländern durch, die diese dann weiterführen. Ein großes Projekt speziell für Cannabisabhängige war „Fred“. Acht Länder, leider nicht alle, haben die Komplementärmittel zur Verfügung gestellt. Dieses Projekt wird jetzt zumindest von zwei Ländern weitergeführt. Es gibt zunächst eine Modellphase, nach deren Ablauf die Länder einspringen müssen. Ich bin sehr besorgt darüber, dass gerade die Länder, die größere Anstrengungen gegen den Cannabiskonsum fordern, diese Modellprojekte nicht weiterführen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie insbesondere bei den Ländern, die daran beteiligt waren, darauf hinwirken würden, diese weiterhin mitzutragen. w g a r A A d b t v u m g c z w t f Z P M s K S s B i h d C d b d m n g g b m w m B M v s (C (D Unter der Adresse „www.drugcom.de“ informieren ir über die Gefahren des Cannabiskonsums. Generell ilt: Es macht heute nur wenig Sinn, Präventionsprojekte usschließlich auf ein Suchtmittel bezogen durchzufühen. Wir haben in der Bundeszentrale für gesundheitliche ufklärung, in der viele Projekte zusammenlaufen, den nsatz „Kinder stark machen“ gewählt, weil wir wissen, ass Kinder, wenn sie selbstbewusst sind und gelernt haen, mit Enttäuschungen, Stress und auch Sorgen im Elernhaus oder mit Gleichaltrigen umzugehen, am besten or Drogenkonsum geschützt sind. Deshalb bezieht sich nser Modellprojekt auf die Kampagne „Kinder stark achen“. Im Zuge dieses Projekts qualifizieren wir Juendübungsleiter in Sportvereinen; gleichzeitig versuhen wir, etwas an Schulen anzustoßen. Sie wissen, dass wir dieses Jahr das Thema Rauchen um Schwerpunkt der BZgA-Arbeit gemacht haben. Wir issen, dass ein früher Einstieg in die legalen Suchtmitel in aller Regel dazu führt, dass auch illegale Drogen rüher ausprobiert werden. Hier gibt es einen deutlichen usammenhang. Aus diesem Grund brauchen wir eine räventionsstrategie, die nicht nur ein Suchtmittel in den ittelpunkt stellt, sondern suchtmittelübergreifend anetzt. Es gibt keine weitere Zusatzfrage der Kollegin aupa, also kommen wir zur Zusatzfrage des Kollegen pahn. Frau Staatssekretärin, ich wundere mich schon, dass ich die Regierungssprecherin und auch der Regierende ürgermeister von Berlin während seines Aufenthaltes n Mexiko zu dieser Frage geäußert haben – aber damit aben Sie natürlich nichts zu tun –, obgleich in Berlin azu offiziell nichts geplant ist. Ich persönlich stehe in Bezug auf die Beurteilung der annabisproblematik fest an Ihrer Seite. Ich bin froh, ass Sie als Drogenbeauftragte auch bei anderen Bestreungen in der Koalition weiterhin dazu stehen. Ich habe allerdings eine Frage: Verfolgen Sie Ihr Ziel, as Sie bereits des Öfteren und auch kürzlich noch einal in einem „Focus“-Interview formuliert haben, zu eier in allen Bundesländern einheitlichen Beurteilung der eringfügigen Menge zu kommen, weiter – das diveriert in den einzelnen Bundesländern sehr stark –, verunden mit dem Ziel, zu einer starken Reduzierung der aximal zulässigen Menge zu kommen? 30 Gramm sind eit mehr als der Tagesbedarf eines Gelegenheitskonsuenten. Diese Menge ist eher etwas für Kleindealer. M Herr Kollege Spahn, mit der durchschnittlichen enge eines Gelegenheitskonsumenten kenne ich mich ielleicht weniger aus als Sie. Wir haben beim Max-Planck-Institut für ausländi ches und internationales Strafrecht ein Forschungspro Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk jekt in Auftrag gegeben, um zu untersuchen, ob die derzeit in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Höchstgrenze für den straffreien Besitz von Cannabis bestehende Differenzierung adäquat ist. Es gibt in der Praxis immer wieder Diskussion darüber, warum ein Land die Grenze bei 6 Gramm und ein anderes sie bei 15 Gramm festlegt. Ich sage das insbesondere mit Blick auf die Jugendlichen, denen Sie sich sicher auch stellen müssen. Wir wissen, dass sich die Rechtsprechung inzwischen auf eine bestimmte Menge festlegt hat. Das gilt für die gesamte Bundesrepublik. Das aber möchten wir belegen und haben deshalb dieses Forschungsprojekt in Auftrag gegeben. Mitte nächsten Jahres werden wir die Ergebnisse bekommen. Dann müssen wir die Ergebnisse nochmals mit den Ländern erörtern. Diesen Grenzwert kann der Bund nicht allein festlegen, sondern muss dies im Einvernehmen mit den Ländern tun. Einige Länder haben ein Interesse an einer einheitlichen Struktur, andere dagegen wollen an ihrer getroffenen Festlegung festhalten. Ich rufe die Frage 20 der Kollegin Kaupa auf: Sieht es die Bundesregierung hinsichtlich der Cannabisprävention als erforderlich an, insbesondere den § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 des Betäubungsmittelgesetzes, wonach mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften – § 11 Abs. 3 des Strafgesetzbuches – dazu auffordert, Betäubungsmittel zu verbrauchen, die in nicht zulässiger Weise verschrieben worden sind, für eine vernünftige Cannabisprävention zu ändern bzw. ersatzlos zu streichen? M Frau Kollegin Kaupa, Sie fragen, ob wir § 29 des Betäubungsmittelgesetzes nicht ändern oder abschaffen sollten. So habe ich Ihre Frage verstanden und beantworte Ihre Frage wie folgt: Wir marschieren hier in unterschiedliche Richtungen. Wir wollen § 29 des Betäubungsmittelgesetzes nicht abschaffen. In den ambulanten Drogenberatungsstellen nimmt der Anteil der Klienten, die wegen eines Cannabisproblems zur Behandlung kommen, zu. Ich habe eben die absoluten Zahlen genannt. Im Jahre 2002 war Cannabiskonsum bei 30,5 Prozent der wegen Drogenproblemen ambulant Behandelten nach einem Bericht der Deutschen Referenzstelle für die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht der wichtigste Anlass der Betreuung in den Beratungsstellen. Die Bundesregierung sieht daher einen Widerspruch zwischen einer vernünftigen Cannabisprävention und der Streichung des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 des Betäubungsmittelgesetzes. Das Betäubungsmittelgesetz enthält eine Reihe von Vorschriften, deren Ziel es ist, die öffentliche Aufstachelung, Verherrlichung und Verleitung zum Drogenkonsum zu verhindern. Das Jugendschutzgesetz ergänzt diese Regelungen. Da im Zeitalter moderner Kommunikationstechnologien auch Jugendliche einen erleichterten Zugang zu aller Art von Informationen haben und h z w D s A d s b n g v r d h z B V f l e a P w n e d d m w n m s n D c m K d F W z u – t h g (C (D eutzutage zahlreiche Medien auf dem Markt sind, die um Beispiel den Cannabiskonsum offen propagieren, äre die Streichung dieser Vorschrift ein falsches Signal. eswegen halten wir an § 29 des Betäubungsmittelgeetzes fest. Wir sind der Überzeugung, dass es für die ufklärung wichtig ist, nochmals darauf hinzuweisen, ass der Aufruf zum Drogenkonsum nicht straffrei getellt ist. Zusatzfrage? Ziel meiner Frage war nicht, dass Sie § 29 des Betäu ungsmittelgesetzes streichen. Ich wollte nur Ihre Meiung dazu hören. Die Bundesregierung hat in ihrem Aktionsplan „Dro en und Sucht“ die Überlebenshilfen als vierte Säule erankert. Welche Rechtssicherheit kann die Bundesegierung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie en Nutzern niedrigschwelliger Angebote der Drogenilfe gewähren, ohne den Vorgaben des Aktionsplanes u widersprechen? M Es gab in dieser Hinsicht bisher nur einen einzigen orfall, und zwar in Bielefeld. Ich denke, auf diesen Vorall beziehen Sie sich auch. Die Staatsanwaltschaft Bieefeld hat gegen Mitarbeiter einer Drogenberatungsstelle rmittelt. Einige Vorwürfe – es gab noch andere – hat sie uf § 29 des Betäubungsmittelgesetzes bezogen. Dieser rozess ist im Sande verlaufen; denn auch die Staatsanaltschaft Bielefeld musste einsehen: Betreuer in iedrigschwelligen Drogeneinrichtungen wandern auf inem schmalen Grat: Sie müssen einerseits diejenigen, ie die Betreuungseinrichtung aufsuchen – sie wissen, ass es Drogenkonsumenten sind –, beraten, andererseits üssen sie aber auch darauf hinwirken, dass diejenigen, enn sie sie schon nicht zum Ausstieg motivieren könen, wenigstens die Überlebenshilfen in Anspruch nehen. Dazu zählt, dass sie saubere Spritzen benutzen oder ich regelmäßig ärztlich untersuchen lassen. Nur derjeige, der überlebt, kann aus der Drogensucht aussteigen. eswegen sind gerade die niedrigschwelligen Kontaktafés die Stellen, in denen der Kontakt zu den Konsuenten hergestellt werden kann. Durch den Ausbau des ontaktes können die Mitarbeiter darauf einwirken, dass ie Betroffenen einen Ausstieg wollen. Wir befinden uns hier in einer Grauzone. Außer dem all in Bielefeld ist uns aber kein anderer Fall bekannt. ir haben Betreuer immer ermuntert, die Konsumenten unächst zu einem sichereren Konsum anzuhalten, auch, m Infektionen mit HIV oder Hepatitis einzudämmen auch das ist ein wichtiges Ziel – und dann über den inensiven Kontakt und den Aufbau eines Vertrauensverältnisses zum Ausstieg zu motivieren. Den Beschäftigten, die in Drogenprojekten arbeiten, ilt mein großer Respekt, weil sie sich mit einer sehr Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk schwierigen Klientel beschäftigen und es sich insgesamt um eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe handelt. Man muss alles tun, um diese Personen rechtlich abzusichern. Wir glauben aber, dass ihnen durch eine bloße Streichung des § 29 des Betäubungsmittelgesetzes nicht geholfen wäre. Es wäre wichtiger, wenn wir uns öffentlich zu solchen Einrichtungen bekennen und stärker zu ihnen stehen. Zusatzfrage? Reicht es aus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbei ter dieser Einrichtungen rechtlich nicht verfolgt werden, wenn wir öffentlich hinter solchen Einrichtungen stehen? Die Arbeit, die sie machen – Sie haben sie gerade beschrieben –, ist wichtig. Wir wollen, dass sie gemacht wird. M Frau Kollegin Kaupa, ich habe mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Einrichtung in Bielefeld Kontakt gehabt und habe mich sehr für sie eingesetzt. Wir können natürlich nicht in ein Strafverfahren eingreifen, schließlich müssen wir respektieren, dass unsere Justiz unabhängig ist. Im Verlauf des Verfahrens hat sich aber gezeigt, dass die Vorwürfe nicht haltbar waren und dass der Verweis auf § 29 des Betäubungsmittelgesetzes nicht getragen hat. Zusatzfrage des Kollegen Spahn. Fr Sie halten weitere rechtliche Maßnahmen, um die Grauzone, die Sie gerade beschrieben haben, aufzulösen und weitere Verfahren dieser Art zu vermeiden, also für nicht notwendig? M Wir halten solche Maßnahmen nicht für notwendig. Wir wissen, dass es den Vorstoß von einigen Drogenberatungsstellen gab, § 29 des Betäubungsmittelgesetzes zu überdenken. Wenn wir § 29 Betäubungsmittelgesetzes streichen, würde das aber auch dazu führen, dass wir nicht mehr gegen Publikationen vorgehen könnten, die offen für Drogenkonsum werben. Bei der Abwägung sind wir zu dem Schluss gekommen, dass wir ein rechtliches Instrumentarium brauchen, um gegen drogenverherrlichende Schriften in der Öffentlichkeit vorgehen zu können. Deswegen führt eine einfache Streichung nicht zum Ziel. Wir glauben, dass es wichtiger ist, anzuerkennen, dass ein Mitarbeiter einer Drogenberatungsstelle am Drogenkonsum der Klienten zunächst nichts ändert. Er muss vielmehr über den Auf b A e r I n n p a t B f h w t g D G h G 2 d n b z d t e a d r r k f B i b (C (D au eines Vertrauensverhältnisses versuchen, sie zum usstieg zu motivieren. Um Vertrauen aufzubauen, muss r seine Klienten zunächst annehmen und durch die Beeitstellung sauberer Spritzen etc. dafür sorgen, dass sich nfektionskrankheiten nicht weiter verbreiten. Wir sind der Überzeugung, dass für den Gesetzgeber och kein Anlass besteht, tätig zu werden, wenn in eiem so langen Zeitraum, in dem vor Ort für die Drogenrävention gearbeitet wird, nur ein entsprechender Fall uftritt. Daneben wurde dieser eine Fall ja auch zugunsen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entschieden. Ich rufe nun die Frage 21 der Kollegin Pau auf: Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung – bitte für die letzten vier Jahre aufschlüsseln – die jährlichen Kosten lebensmittelbedingter Krankheiten für das bundesdeutsche Gesundheitswesen? M Frau Kollegin Pau, in einer vom Bundesministerium ür Gesundheit geförderten Studie über ernährungsabängige Krankheiten und ihre Kosten aus dem Jahr 1993 erden die Kosten für ernährungsabhängige Krankheien für das Jahr 1990 mit 83,5 Milliarden DM, also mit ut 40 Milliarden Euro, beziffert. Dies ist nahezu ein rittel aller Kosten im Gesundheitswesen. Die höchsten esamtkosten unter den ernährungsabhängigen Krankeiten entfallen mit rund 33 Milliarden DM auf die ruppe der Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Mit rund 0 Milliarden DM folgt Zahnkaries. Diese Ergebnisse sind in Band 27 der Schriftenreihe es Bundesministeriums für Gesundheit ausführlich achzulesen. Neuere und valide Studien sind uns nicht ekannt. Zusatzfrage. Frau Staatssekretärin, ich gebe zu, dass ich über die urückliegende Untersuchung jetzt etwas überrascht bin, a sich die Frau Ministerin erst im Oktober zu den Kosen geäußert hat. Dabei wurde zumindest der Anschein rweckt, als seien das neuere Zahlen; auch sie bezog sich uf ein Drittel der gesamten Gesundheitskosten. Ich frage trotzdem nach: Wurde beispielsweise bei er Vorbereitung des Gesundheitssystemmodernisieungsgesetzes über prophylaktische Maßnahmen zur Zuückdrängung dieser Kosten nachgedacht und welche onkreten Maßnahmen sind in das Gesetzeswerk eingelossen? M Frau Kollegin Pau, an der grundlegenden Problematik n Deutschland, dass wir uns falsch ernähren, zu wenig ewegen und zu viel rauchen, hat sich seit Anfang der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk 90er-Jahre leider nichts geändert. Im Gegenteil: Die Problematik hat sich eher verschärft. Wenn wir uns heute den Anteil der Kinder und Jugendlichen ansehen, die schon sehr früh übergewichtig sind, wissen wir, dass dort zukünftig Krankheitskosten entstehen werden, wenn wir nicht gegensteuern. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass es bei denjenigen, die früh Übergewicht haben, im Alter zu einem höheren Anteil an Diabetikern kommt als bei Menschen ohne Übergewicht. So sind die Zusammenhänge. Deswegen würde es wenig Sinn machen, eine neue Studie zu finanzieren. Wir müssen die Prävention verbessern und verstärken. Bei den Beratungen des Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes gab es parteiübergreifend einen Konsens, dass wir die Aufgabe haben – das ist auch ein Anliegen der Gesundheitsund Sozialministerin –, ein eigenständiges Präventionsgesetz vorzulegen. Dies ist im Eckpunktepapier zum GMG nachzulesen. In diesem eigenständigen Präventionsgesetz sollen gerade auch diese genannten Dinge aufgegriffen werden. Dazu benötigen wir öffentliche Kampagnen, Veränderungen bei der Ernährung in der Schule und die Bereitschaft der gesetzlichen Krankenkassen, neben Investitionen in rein kurativer Medizin auch der Prävention ein stärkeres Gewicht beizumessen. Wir werden dieses Präventionsgesetz in einem geordneten parlamentarischen Verfahren präsentieren. Im Parlament wird dann ausreichend Gelegenheit sein, darüber zu diskutieren. Zusatzfrage. Ist bei dieser Prävention auch daran gedacht, die Ver ursacher von lebensmittelbedingten Krankheiten – Ursache dafür sind nicht nur Bewegungsmangel und die von Ihnen sonst noch aufgezählten Umstände, sondern manchmal auch die oft ungesunde Zusammensetzung von Nahrungsmitteln – zur Kasse zu bitten bzw. durch Auflagen mehr an der Prophylaxe zu beteiligen? M Ihre Frage geht in die Richtung, wie man das Verursacherprinzip adäquat durchsetzen kann. Deutschland hat eine andere Rechtstradition als beispielsweise die USA, wo derzeit Klagen gegen FastFood-Ketten anhängig sind. Wir sind der Auffassung, dass zunächst der Staat und die Gesellschaft die Aufgabe haben, Prävention zu fördern. Insofern ist es zunächst an uns, bei den gesetzlichen Krankenkassen darauf hinzuwirken, die Anstrengungen zur Prävention zu verstärken. Es muss klar werden, dass ein Teil der Krankheitskosten durch das vernünftige Verhalten eines jeden Einzelnen eingespart werden kann. Es bringt wenig, sich zuerst unvernünftig zu verhalten und hinterher die Verursacher zu verklagen, wenn durch K m T g l d w B T r s i p G G v h t t s d a d A 2 b V f C d E (C (D rankheiten hohe Kosten entstanden sind. Wichtiger ist ir, eine gesellschaftliche Veränderung zu erreichen. hemen wie gesunde Ernährung, ausreichende Beweung und der Verzicht auf Zigaretten müssen in Deutschand wieder auf die Tagesordnung. Leider ist das nicht der Fall. Vielmehr treten bei Kin ern immer häufiger Krankheiten aufgrund von Übergeicht und Bewegungsmangel auf. So leiden Kinder zum eispiel sehr früh unter Rückenbeschwerden. Auch das hema Karies ist unmittelbar auf falsche Ernährung zuückzuführen. Es ist wichtig, dass gesunde Ernährung owohl in Schulen als auch in Kindergärten ein Thema st. Deswegen unterstützen wir zum Beispiel die Kamagne „5 am Tag“, mit der für den Verzehr von Obst und emüse geworben wird. Mit der Stiftung Prävention und esundheitsförderung sowie mit „gesundheitsziele.de“ ersuchen wir die Verantwortlichen an einen Tisch zu olen und übergreifende Präventionskampagnen zu iniiieren. Nun rufe ich den Geschäftsbereich des Bundesminis eriums für Verkehr, Bauund Wohnungswesen auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staats ekretär Achim Großmann zur Verfügung. Die Frage 22 es Kollegen Austermann wird schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 23 des Kollegen Hans Michelbach uf: Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bauund Wohnungswesen, Iris Gleicke, auf meine Frage 51 in der Fragestunde am 24. September 2003, Plenarprotokoll 15/62, Seite 5281 C – betreffend das Projekt Nr. 8.1 des Bundesverkehrswegeplans Deutsche Einheit, die ICE-Trasse Nürnberg–Coburg–Erfurt –, dass die Fertigstellung der Neubaustrecke bis 2015 abgeschlossen sein werde, und den Äußerungen derselben Staatssekretärin gegenüber der „Neuen Presse“ Coburg, dort abgedruckt am 15. Oktober 2003, Seite 1, wonach nicht feststehe, ob der Abschnitt Ebensfeld–Nürnberg 2015 bereits ausgebaut sein werde, und dass deswegen auf dem vorbenannten Teilstück in einer Länge von 96 Kilometern nicht mit Geschwindigkeiten bis zu 230 Kilometer pro Stunde, sondern nur bis zu etwa 160 Kilometer pro Stunde gefahren werden könne? A Herr Michelbach, es besteht keine Diskrepanz. Die ntwort auf Ihre Frage 51 in der Fragestunde vom 4. September 2003 – ich zitiere – Es besteht kein Baustopp für ICE-Strecken. Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 8.1, also die Eisenbahnneubaustrecke Erfurt–Nürnberg wird, – wie geplant – bis 2015 fertig gestellt werden. ezieht sich eindeutig auf den Neubaustreckenteil des erkehrsprojekts „Deutsche Einheit“ 8.1 zwischen Erurt und Ebensfeld. Der Artikel aus der „Neuen Presse“ oburg vom 15. Oktober 2003 bezieht sich dagegen auf en Ausbauabschnitt des VDE 8.1, also den Abschnitt bensfeld–Nürnberg. Parl. Staatssekretär Achim Großmann Diese Aussage ist auch deshalb korrekt, weil die Bun desregierung mit der Deutschen Bahn AG eine Finanzierungsvereinbarung mit einer Laufzeit bis 2015 für die Neubaustrecke abgeschlossen hat. Für die Ausbaustrecke des VDE 8.1, also den Abschnitt Ebensfeld–Nürnberg, die derzeit zweigleisig und elektrifiziert ist und im Zuge der zunehmenden Verkehrsentwicklung, bedingt durch die Fertigstellung der Neubaustrecken des VDE 8.2 und VDE 8.1, sowie der Ausbaustrecke Berlin–Leipzig, um zwei weitere Gleise ausgebaut werden soll, gibt es noch keine Finanzierungsvereinbarung und keine endgültige Zeitplanung. Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, sehen Sie nicht einen großen Ver trauensverlust in der Region, wenn ein Projekt der deutschen Einheit erst 26 Jahre nach der deutschen Einheit fertig gestellt werden soll und gleichzeitig der durchgehende Ausbau zur direkten Anbindung der Ballungszentren Berlin und München für die Region Oberfranken wieder infrage gestellt wird? Wird damit nicht ein falsches Signal für mehr wirtschaftliche Dynamik in diesem Raum gesetzt? A Herr Kollege Michelbach, ich kann diese Einschätzung nicht teilen. Ich glaube, dass die Bevölkerung vor Ort sehr interessiert zur Kenntnis genommen hat, dass wir die VDE 8.1 und 8.2 fertig stellen wollen, obwohl es – auch das sollte man erwähnen – hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit dieser Strecke Bedenken gibt. Wir haben uns trotzdem entschieden, die Strecken der Verkehrsprojekte 8.1 und 8.2 trotz aller anderen Prioritäten, die wir in unserem Land sehen, mit Hochdruck zu Ende zu bauen. Das Ziel der Fertigstellung einer so langen Strecke bis 2015 – es geht um Ingenieursbauten, die es in diesem Ausmaß teilweise noch gar nicht gegeben hat – wird engagiert verfolgt. Herr Michelbach. Herr Staatssekretär, geben Sie mir darin Recht, dass nur die Gesamtstrecke die Wirkung erzielt, die notwendig ist, um in Oberfranken eine Wirtschaftsdrehscheibe zwischen Bayern und Thüringen zu schaffen? Wenn eine regionale Wirkung erzielt werden soll, ist neben der Verbindung zwischen den beiden Bundesländern die direkte, schnelle Anbindung an die anderen Zentren notwendig. Das ist eine große Maßnahme; aber das ist die Grundlage einer solchen Entscheidung. Diese Verbindung sollte möglichst schnell fertig gestellt werden. d n r g h v B f t w s d c f „ d s s A a g g 1 r d S D t v d d b (C (D A Herr Kollege Michelbach, das ist das teuerste Schie enprojekt, das wir überhaupt in Deutschland realisieen. Ich betone, dass wir große finanzielle Anstrengunen zur Realisierung dieses Projekts unternommen aben. Ich darf Sie daran erinnern, dass wir in der Phase om Referentenentwurf bis zum Kabinettsentwurf des undesverkehrswegeplans 700 Millionen Euro zusätzlich ür diesen Bereich vorgesehen haben, um zu dokumenieren, dass wir diese Strecke zeitnah zu Ende bauen ollen. Aber ein so großes Objekt braucht seine Zeit. (Hans Michelbach [CDU/CSU]: Vielen Dank!)