Plenarprotokoll 15/67 (neu)
– Zweite und dritte Beratung des von
der Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Dritten Gesetzes
für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt
(Drucksachen 15/1637, 15/1728,
15/1749, 15/1732) . . . . . . . . . . . . .
– Zweite und dritte Beratung des von
den Fraktionen der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines
Vierten Gesetzes für moderne
Dienstleistungen am Arbeits-
markt
(Drucksachen 15/1516, 15/1728,
15/1749, 15/1733) . . . . . . . . . . . . .
– Zweite und dritte Beratung des von
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dirk Niebel, Dr. Heinrich L. Kolb,
weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP: Arbeitslosen-
hilfe und Sozialhilfe zu einem
beschäftigungsfördernden kom-
munalen Sozialgeld zusammen-
führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dirk Niebel, Rainer Brüderle, wei-
terer Abgeordneter und der Frak-
tion der FDP: Neuordnung der
Bundesanstalt für Arbeit
(Drucksachen 15/1531, 15/1576, 15/
5735 D
5736 A
5736 B
Deutscher B
Stenografisch
67. Sitz
Berlin, Freitag, den 1
I n h a l
Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Änderung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . .
Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . .
Tagesordnungspunkt 19:
a) – Zweite und dritte Beratung des von
den Fraktionen der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines Drit-
ten Gesetzes für moderne Dienst-
leistungen am Arbeitsmarkt
(Drucksachen 15/1515, 15/1728,
15/1749, 15/1732) . . . . . . . . . . . . .
5735 A
5735 B
5735 C
5735 D
der Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Vierten Gesetzes
für moderne Dienstleistungen am
undestag
er Bericht
ung
7. Oktober 2003
t :
Arbeitsmarkt
(Drucksache 15/1638) . . . . . . . . . .
– Zweite und dritte Beratung des von
der Fraktion der CDU/CSU einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Sicherung der Existenz-
grundlagen (Existenzgrundlagen-
gesetz – EGG)
(Drucksachen 15/1523, 15/1728,
15/1749) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
– Zweite und dritte Beratung des von
der Fraktion der CDU/CSU einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Grundgesetzes
(Einfügung eines Art. 106 b)
(Drucksachen 15/1527, 15/1728,
15/1749) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5736 A
5736 A
5736 A
1728, 15/1749) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
in Verbindung mit
5736 C
II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003
Zusatztagesordnungspunkt 6:
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Birgit Homburger, Dirk Niebel, weiteren
Abgeordneten sowie der Fraktion der FDP
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Erhöhung der Rechtssicherheit von
sozialversicherungspflichtig beschäftig-
ten Ehepartnerinnen und Ehepartnern
in Familienunternehmen
(Drucksache 15/1594) . . . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA .
Roland Koch, Ministerpräsident (Hessen) . . .
Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Guido Westerwelle FDP . . . . . . . . . . . . .
Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . .
Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Karin Roth (Esslingen) SPD . . . . . . . . . . . . .
Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . .
Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA .
Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . .
Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . .
Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 20:
a) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Haushaltsbegleitgesetzes
2004 (HBeglG 2004)
(Drucksachen 15/1502, 15/1639, 15/
1750, 15/1751) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Zweite und dritte Beratung des von
den Fraktionen der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Tabaksteuergeset-
zes und anderer Verbrauchsteuerge-
setze
(Drucksachen 15/1313, 15/1726, 15/
1735) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
c) – Zweite und dritte Beratung des von
der Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur För-
derung der Steuerehrlichkeit
(Drucksachen 15/1521, 15/1661,
15/1722, 15/1724) . . . . . . . . . . . . .
– Zweite und dritte Beratung des von
den Fraktionen der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines
5736 C
5736 D
5740 C
5743 C
5746 A
5748 A
5750 C
5752 B
5753 B
5755 B
5757 A
5757 B
5757 D, 5758 A
5794 D, 5799 C
5759 A
5759 A
5759 B
Gesetzes zur Förderung der
Steuerehrlichkeit
(Drucksachen 15/1309, 15/1722,
15/1724) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
– Zweite und dritte Beratung des von
den Abgeordneten Dr. Hermann
Otto Solms, Dr. Andreas Pinkwart,
weiteren Abgeordneten und der
Fraktion der FDP eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur ver-
einfachten Nachversteuerung als
Brücke in die Steuerehrlichkeit
(Drucksachen 15/470, 15/1722, 15/
1724) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
d) Beschlussempfehlung und Bericht des
Finanzausschusses zu dem Antrag der
Abgeordneten Dr. Hermann Otto
Solms, Dr. Andreas Pinkwart, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der
FDP: Zinsabgeltungsteuer einfüh-
ren – Fluchtkapital zurückholen
(Drucksachen 15/217, 15/1722) . . . . .
e) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Umsetzung
der Protokollerklärung der Bundes-
regierung zur Vermittlungsempfeh-
lung zum Steuervergünstigungsab-
baugesetz
(Drucksachen 15/1518, 15/1665, 15/
1684, 15/1736) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
f) – Zweite und dritte Beratung des von
der Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Re-
form der Gewerbesteuer
(Drucksachen 15/1517, 15/1664,
15/1727, 15/1760, 15/1738) . . . . .
– Zweite und dritte Beratung des
vom Bundesrat eingebrachten Ent-
wurfs eines Soforthilfegesetzes
für die Gemeinden (SofortHiG)
(Drucksachen 15/1470, 15/1727,
15/1760, 15/1739) . . . . . . . . . . . . .
g) Beschlussempfehlung und Bericht des
Finanzausschusses zu dem Antrag der
Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Peter
Götz, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU: Finanzkraft
der Kommunen stärken – Kommu-
nale Selbstverwaltung sichern
(Drucksachen 15/1217, 15/1727, 15/
1760) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
h) Zweite und dritte Beratung des von
den Abgeordneten Dr. Andreas
Pinkwart, Dr. Hermann Otto Solms,
weiteren Abgeordneten und der Frak-
tion der FDP eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Änderung des
5759 A
5759 B
5759 C
5759 D
5760 A
5760 A
5760 B
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 III
Grundgesetzes (Kommunale Fi-
nanzreform)
(Drucksachen 15/1247, 15/1729). . . . .
i) Beschlussempfehlung und Bericht des
Finanzausschusses zu dem Antrag der
Abgeordneten Hans-Michael
Goldmann, Birgit Homburger, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der
FDP: Antragsverfahren bei Agrar-
diesel deutlich vereinfachen
(Drucksachen 15/833, 15/1261) . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 7:
Beschlussempfehlung und Bericht des
Haushaltsausschusses zu dem Antrag der
Abgeordneten Dr. Günter Rexrodt, Jürgen
Koppelin, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP: Regierung muss
Haushaltssicherungsgesetz vorlegen
(Drucksachen 15/997, 15/1750, 15/1751)
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 8:
Antrag der Abgeordneten Carl-Ludwig
Thiele, Joachim Günther (Plauen), weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion der
FDP: Neugestaltung der Eigenheimzu-
lage
(Drucksache 15/1731) . . . . . . . . . . . . . . . .
Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . .
Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . .
Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anja Hajduk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dr. Hermann Otto Solms FDP . . . . . . . . . . . .
Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Leo Dautzenberg CDU/CSU . . . . . . . . . .
Dr. Kurt Faltlhauser, Staatsminister (Bayern)
Kerstin Andreae BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . .
Dr. Günter Rexrodt FDP . . . . . . . . . . . . . . . .
Bernd Scheelen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . .
Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
T
R
V
M
D
D
F
D
M
N
E
T
in
Z
5760 B
5760 C
5760 C
5760 C
5761 A
5765 D
5766 A
5770 C
5772 A
5773 D
5774 B
5776 B
5778 C
5779 D
5780 D
5781 C
5783 B, 5787 B
5788 C
5784 D, 5788 C
5791 C
agesordnungspunkt 21:
a) – Zweite und dritte Beratung des von
den Fraktionen der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines Ge-
setzes zur Einordnung des Sozi-
alhilferechts in das Sozialgesetz-
buch
(Drucksachen 15/1514, 15/1734,
15/1761, 15/1740) . . . . . . . . . . . . .
– Zweite und dritte Beratung des von
der Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Ein-
ordnung des Sozialhilferechts in
das Sozialgesetzbuch
(Drucksachen 15/1636, 15/1734,
15/1761, 15/1740) . . . . . . . . . . . . .
b) Unterrichtung durch die Bundesregie-
rung: Nationaler Aktionsplan für
Deutschland zur Bekämpfung von
Armut und sozialer Ausgrenzung
2003 bis 2005 – Strategien zur Stär-
kung der sozialen Integration
(Drucksache 15/1420) . . . . . . . . . . . . .
olf Stöckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
erena Butalikakis CDU/CSU . . . . . . . . . . .
arkus Kurth BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . .
ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS
r. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . .
atthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . .
amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .
rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 22:
Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Bericht der Bundesregierung über die
Erfahrungen bei der Umsetzung des
„Vertrages zur Kulturfinanzierung in
der Bundeshauptstadt 2001–2004“ so-
wie zur künftigen Förderung der Kul-
tur in der Bundesstadt Bonn
(Drucksache 14/9677) . . . . . . . . . . . . . . .
Verbindung mit
usatztagesordnungspunkt 5:
Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim
Otto (Frankfurt), Rainer Brüderle, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion der
5794 B
5794 B
5794 C
5797 B
5801 B
5803 D
5805 B
5806 B
5807 D
5808 C
5809 D
5811 C
5810 A
IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003
FDP: Transparenz für den Hauptstadt-
kulturfonds
(Drucksache 15/1708) . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . .
Günter Nooke CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP . . . . . . .
Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . .
Eckhardt Barthel (Berlin) SPD . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 23:
a) Zweite und dritte Beratung des von
den Abgeordneten Joachim Stünker,
Hermann Bachmaier, weiteren Abge-
ordneten und der Fraktion der SPD so-
wie den Abgeordneten Jerzy Montag,
Hans-Christian Ströbele, weiteren Ab-
geordneten und der Fraktion des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Umsetzung des Rahmenbe-
schlusses des Rates vom 13. Juni
2002 zur Terrorismusbekämpfung
und zur Änderung anderer Gesetze
(Drucksachen 15/813, 15/1730) . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses zu dem Antrag der
Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen,
Wolfgang Bosbach, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der CDU/CSU:
Verpflichtungen aus dem EU-Rah-
menbeschluss zur Terrorismusbe-
kämpfung zügig erfüllen
(Drucksachen 15/540, 15/1730) . . . . .
Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
Thomas Silberhorn CDU/CSU . . . . . . . . . . .
Christoph Strässer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . .
Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . . . . . . .
Fritz Rudolf Körper SPD . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 24:
Antrag der Abgeordneten Peter Götz,
Gerda Hasselfeldt, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU: Grün-
buch der EU-Kommission zu Dienstleis-
tungen von allgemeinem Interesse –
Kommunale Selbstverwaltung sichern
und fortentwickeln
(Drucksache 15/1326) . . . . . . . . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
A
L
A
E
m
e
l
n
H
W
D
A
E
H
F
N
W
I
(
A
t
D
o
A
E
m
s
A
g
R
M
A
E
ü
m
m
J
E
A
E
D
M
S
S
n
5810 B
5810 C
5814 A
5816 A
5817 A
5817 B
5818 A
5819 B
5819 C
5819 C
5820 D
5821 D
5823 A
5824 C
5825 A
5825 C
nlage 1
iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
nlage 2
rklärungen nach § 31 GO zu den Abstim-
ungen über die Entwürfe eines Dritten und
ines Vierten Gesetzes für moderne Dienst-
eistungen am Arbeitsmarkt (Tagesord-
ungspunkt 19 a)
ans Büttner (Ingolstadt) SPD . . . . . . . . . . .
erner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 3
rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
ans-Christian Ströbele, Thilo Hoppe,
riedrich Ostendorff, Peter Hettlich, Winfried
achtwei, Claudia Roth (Augsburg),
infried Hermann, Jutta Dümpe-Krüger,
rmingard Schewe-Gerigk und Petra Selg
alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu den
bstimmungen über die Entwürfe eines Drit-
en und eines Vierten Gesetzes für moderne
ienstleistungen am Arbeitsmarkt (Tages-
rdnungspunkt 19 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 4
rklärungen nach § 31 GO zu den Abstim-
ungen über die Entwürfe eines Vierten Ge-
etzes für moderne Dienstleistungen am
rbeitsmarkt und eines Existenz-grundla-
engesetzes (Tagesordnungspunkt 19 a)
obert Hochbaum CDU/CSU . . . . . . . . . . . .
anfred Kolbe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . .
nlage 5
rklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung
ber den Entwurf eines Vierten Gesetzes für
oderne Dienstleistungen am Arbeits-
arkt (Tagesordnungspunkt 19 a)
elena Hoffmann (Chemnitz) SPD . . . . . . . .
rnst Kranz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 6
rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
r. Peter Danckert, Stephan Hilsberg, Dirk
anzewski, Götz-Peter Lohmann, Silvia
chmidt (Eisleben) und Wilfried Schreck (alle
PD) zur Abstimmung über den Entwurf ei-
es Vierten Gesetzes für moderne Dienst-
5827 A
5827 A
5827 B
5828 A
5829 B
5829 C
5830 A
5830 B
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 V
leistungen am Arbeitsmarkt (Tagesord-
nungspunkt 19 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Ottmar Schreiner, Rüdiger Veit, Florian
Pronold, Willi Brase, Peter Dreßen, Reinhold
Hemker, Gabriele Hiller-Ohm, Horst
Kubatschka, Götz-Peter Lohmann, Dr.
Christine Lucyga, Lothar Mark, René Röspel,
Horst Schmidbauer (Nürnberg), Fritz
Schösser, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk und
Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur
Abstimmung über den Entwurf eines Vierten
Gesetzes für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt (Tagesordnungspunkt 19 a) . . .
Anlage 8
Erklärungen nach § 31 GO der Abgeordneten
Veronika Bellmann und Maria Michalk (beide
CDU/CSU) zur Abstimmung über den Ent-
wurf eines Existenzgrundlagengesetzes (Ta-
gesordnungspunkt 19 a) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 9
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Arnold Vaatz, Dr. Michael Luther, Manfred
Grund, Ulrich Adam, Michael Stübgen,
Hartmut Büttner (Schönebeck), Christa
Reichard (Dresden), Michael Kretschmer,
Klaus Brähmig, Marco Wanderwitz, Günter
Baumann, Dr. Peter Jahr, Henry Nitzsche,
Antje Tillmann, Bernward Müller (Gera),
Volkmar Uwe Vogel, Dr. Christoph Bergner,
Ulrich Petzold, Bernd Heynemann, Uda
Carmen Freia Heller, Peter Letzgus, Günter
Nooke, Rainer Eppelmann, Verena
Butalikakis und Vera Lengsfeld (alle CDU/
CSU) zur Abstimmung über den Entwurf ei-
nes Existenzgrundlagengesetzes (Tagesord-
nungspunkt 19 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 10
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Steffen Kampeter (CDU/CSU) und Otto
Fricke (FDP) zur Abstimmung über den Ent-
wurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004
(Tagesordnungspunkt 20 a) . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 11
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Peter Dreßen, Klaus Kirschner, Dr. Wolfgang
Wodarg, Dr. Marlies Volkmer, Hans Büttner
(Ingolstadt), Fritz Schösser, Horst
Schmidbauer (Nürnberg), Rüdiger Veit, René
R
s
b
2
A
E
J
W
F
W
I
P
B
H
S
n
o
A
E
J
s
z
n
A
Z
U
r
z
r
2
K
n
D
D
A
Z
–
–
(
J
D
J
5830 B
5830 C
5831 A
5831 C
5832 D
öspel und Willi Brase (alle SPD) zur Ab-
timmung über den Entwurf eines Haushalts-
egleitgesetzes 2004 (Tagesordnungspunkt
0 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 12
rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
ella Teuchner, Silvia Schmidt (Eisleben),
altraud Wolff (Wolmirstedt), Gabriele
ograscher, Günter Gloser, Verena
ohlleben, Reinhold Hemker, Brunhilde
rber, Anette Kramme, Horst Kubatschka,
etra Ernstberger, Karsten Schönfeld,
ernhard Brinkmann (Hildesheim), Petra
eß, Reinhold Robbe und Ernst Kranz (alle
PD) zur Abstimmung über den Entwurf ei-
es Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (Tages-
rdnungspunkt 20 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 13
rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
ochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) zur Ab-
timmung über den Entwurf eines Gesetzes
ur Reform der Gewerbesteuer (Tagesord-
ungspunkt 20 f) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 14
u Protokoll gegebene Rede zur Beratung der
nterrichtung: Bericht der Bundesregie-
ung über die Erfahrungen bei der Umset-
ung des „Vertrages zur Kulturfinanzie-
ung in der Bundeshauptstadt 2001 bis
004“ sowie zur künftigen Förderung der
ultur in der Bundesstadt Bonn (Tagesord-
ungspunkt 22)
r. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 15
u Protokoll gegebene Rede zur Beratung:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung
des Rahmenbeschlusses des Rates vom
13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämp-
fung und zur Änderung anderer Ge-
setze
Beschlussempfehlung und Bericht: Ver-
pflichtungen aus dem EU-Rahmenbe-
schluss zur Terrorismusbekämpfung
zügig erfüllen
Tagesordnungspunkt 23)
erzy Montag BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
örg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5833 A
5833 B
5833 D
5834 A
5834 D
5835 D
VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003
Anlage 16
Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des
Antrags: Grünbuch der EU-Kommission zu
Dienstleistungen von allgemeinem Inte-
resse – Kommunale Selbstverwaltung si-
chern und fortentwickeln (Tagesordnungs-
punkt 24)
Doris Barnett SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 17
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . .5836 C
5838 C
5839 D
5840 C
5841 B
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 5735
(A) )
(B) )
67. Sitz
Berlin, Freitag, den 1
Beginn: 9.0
Anlage 16
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 5827
(A) )
(B) )
geben. Sie werden an der hohen Arbeitslosigkeit wenig diese dann bei längerer Arbeitslosigkeit weitgehend
davon überzeugt bin, dass sie das bewirken, was sie vor- s
chen Aufforderung, Eigenvorsorge zu betreiben, wenn
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Erklärungen nach § 31 GO
zu den Abstimmungen über die Entwürfe eines
Dritten und eines Vierten Gesetzes für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Tagesord-
nungspunkt 19 a)
Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD): Die vorliegenden
Gesetze Hartz III und IV verfolgen das Ziel, allen Men-
schen, die am Arbeitsprozess teilnehmen können, auch
den Zugang zu Arbeit zu ermöglichen. Dies soll dadurch
geschehen, dass neben den Arbeitslosenhilfeempfängern
auch Sozialhilfeempfänger aktiv in die Prozesse der
Agentur für Arbeit einbezogen werden, in Vermittlung,
Qualifikation und Förderung. Damit wird der struktu-
relle Ausschluss von über 900 000 Sozialhilfeempfän-
gern aus der aktiven Arbeitsmarktpolitik und dem Sys-
tem der sozialen Sicherheit beendet. Nach dem Prinzip
„fördern und fordern“ werden Arbeitsuchende zu mehr
Flexibilität ermuntert, aber auch mit größeren und ziel-
genaueren Rechten bei der Verteilung und Suche nach
Arbeit ausgestattet. Der Fraktion der SPD ist es im Ge-
setzgebungsverfahren gelungen, dieses Prinzip passge-
nauer und praktikabler zu gestalten als ursprünglich vor-
gesehen. Das gilt zum Beispiel für Bestimmungen wie
die Schonbeträge bei der Vermögensanrechnung oder die
Frage der Zumutbarkeit der Arbeitsbedingungen. Die
Gesetze unterscheiden sich deutlich von den Vorhaben
der CDU/CSU und der FDP, die nahezu ausschließlich
mit Sanktionen Arbeitssuchende teilweise unter Verlet-
zung der Menschenwürde bestrafen wollen.
Deshalb stimme ich den vorliegenden Gesetzen zu,
erwarte jedoch, dass entscheidende Maßnahmen zur
Schaffung von Arbeitsplätzen unternommen werden.
Vor allem Innovationen, Technologie und Wissen müs-
sen schneller in Produktion und Arbeit umgesetzt wer-
den können. Dazu sind Änderungen im Finanzwesen,
der Steuerpolitik und bei der Organisation öffentlich be-
triebener oder geförderter Investitionen erforderlich.
Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Ich habe den beiden Gesetzentwürfen nicht zuge-
stimmt und mich der Stimme enthalten, weil ich nicht
ä
h
e
s
d
A
g
p
f
a
f
z
F
W
V
d
J
A
z
A
g
b
z
r
i
g
d
t
t
k
t
d
z
K
o
e
K
l
D
s
A
z
h
d
f
i
g
r
w
k
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Lensing, Werner CDU/CSU 17.10.2003
Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 17.10.2003
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
ndern. Sie sind sozial unausgewogen, führen zu unver-
ältnismäßigen Härten und dürften sich ökonomisch
her kontraproduktiv auswirken.
Bei allen Anstrengungen, die Arbeitsvermittlung
chneller, besser und effizienter zu gestalten – sie kann
en Mangel an Arbeitsplätzen nicht beheben. Die hohe
rbeitslosigkeit ist kein Vermittlungsproblem. Das zei-
en die mäßigen Erfolge mit dem Job-Aqtiv-Gesetz, mit
rivaten Agenturen und Vermittlungsgutscheinen. Es
ehlt nicht an Nachfrage oder Arbeitsanreizen, sondern
n Arbeitsangeboten. Druck und Leistungskürzungen
ühren in einer angespannten Wirtschaftssituation nicht
u mehr Aktivitäten und Motivation, sondern eher zu
rust, Resignation und Verzweiflung. Im Zuge eines
irtschaftsaufschwunges wird hingegen die staatliche
ermittlung weniger gebraucht, da die meisten Jobs
ann unmittelbar und nicht über das Arbeitsamt oder
obcenter besetzt werden. Insofern sind die massiven
nstrengungen, die bestehenden Institutionen völlig um-
ukrempeln, von fragwürdiger Natur. In Zeiten hoher
rbeitslosigkeit haben sie wenig zu bieten, bei beschäfti-
ungsintensivem Wachstum werden sie weniger ge-
raucht.
Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und So-
ialhilfe zu einer pauschalierten sozialen Grundsiche-
ung ist eine sinnvolle Sache. Nur bleibt dieses Vorhaben
m Ansatz stecken. Insofern ist der Begriff Arbeitslosen-
eld II konsequent. Er verweist auf die Abstufung und
arauf, dass es sich dabei nicht um eine bedarfsorien-
ierte Existenzsicherung handelt. Ansonsten ist er unsys-
ematisch, weil er im Unterschied zum Arbeitslosengeld
eine Versicherungsleistung darstellt und aus Steuermit-
eln stammt. Allerdings ist das finanzielle Niveau auf
en bisher schon unzureichenden Sozialhilfesätzen viel
u niedrig und mehr vom Gedanken der Einsparung und
ürzung von Sozialleistungen getragen. Damit wird der
hnehin schwachen Binnenkonjunktur weitere Kaufkraft
ntzogen, was wiederum Produktion und Absatz von
onsumgütern dämpft und möglicherweise die Arbeits-
osigkeit sogar ansteigen lässt.
Für Ostdeutschland, wo durch Transformation und
eindustrialisierung bedingt eine sehr hohe Arbeitslo-
igkeit besteht, haben die Hartz-Gesetze keine positive
uswirkung. Im Gegenteil bringen sie für viele Lang-
eitarbeitslose und bisherige Bezieher von Arbeitslosen-
ilfe eine Verschlechterung ihrer Situation.
Die Anrechnung von Partnerschaftseinkommen bei
er Berechnung des ALG II führt bei arbeitslosen Ehe-
rauen mit einer langen eigenständigen Erwerbsbiografie
n eine völlig alte Rollenverteilung und ein überwunden
eglaubtes Abhängigkeitsverhältnis von ihren „Ernäh-
ern“.
Die Berücksichtigung von „Schonvermögen“ ist nach
ie vor viel zu gering bemessen und birgt die Gefahr
ünftiger Altersarmut. Zudem widerspricht es der politi-
5828 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003
(A) )
(B) )
aufgebraucht werden muss. Die Ungleichbehandlung
von angemessenem privaten Wohnungsbesitz gegenüber
sonstigen Vermögenswerten dürfte, wenn sie nicht im
Vermittlungsausschuss korrigiert wird, noch das Bun-
desverfassungsgericht beschäftigen.
Die Vermittlung von „zumutbaren Minijobs“ plus
ALG-II-Aufbesserung führt, egal wie man die Sache
auch bezeichnen mag, de facto zu einem subventionier-
ten Kombilohn/Niedriglohnsektor. Bisher waren die Mi-
nijobs vor allem als Nebenerwerb für Studenten und
Hausfrauen interessant. Künftig werden sie Arbeitslosen
reichen müssen und den Trend zur Auflösung regulärer
Beschäftigungsverhältnisse verstärken.
Leider wird das Prinzip „fördern und fordern“, das
sich durch die Gesetze zieht, nur sehr einseitig auf die
Arbeitnehmer angewendet. Die Arbeitgeber werden
nicht im Mindesten in die Pflicht genommen, einen ent-
sprechenden Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit zu
leisten. So wird der Eindruck verstärkt, dies sei vor al-
lem eine staatliche Aufgabe, während sich die Wirtschaft
zurückhält oder durch weitere Forderungen an den Staat
hervortut.
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele,
Thilo Hoppe, Friedrich Ostendorff, Peter
Hettlich, Winfried Nachtwei, Claudia Roth
(Augsburg), Winfried Hermann, Jutta Dümpe-
Krüger, Irmingard Schewe-Gerigk und Petra
Selg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu den Ab-
stimmungen über die Entwürfe eines Dritten
und eines Vierten Gesetzes für moderne Dienst-
leistungen am Arbeitsmarkt (Tagesordnungs-
punkt 19 a)
Die Gesetzentwürfe Hartz III und IV im Rahmen der
Agenda 2010 sehen wir durchaus kritisch. Dennoch
stimmen wir dem Gesetzespaket zu.
Positiv ist, dass Alleinerziehende aus der Sozialhilfe
herauskommen und zu Arbeitslosengeld-II-Beziehern
bzw. Bezieherinnen werden und so Maßnahmen der akti-
ven Arbeitsmarktpolitik erhalten und in die Sozialversi-
cherung aufgenommen werden.
Dennoch werden viele andere Beziehern bzw. Bezie-
herinnen von Arbeitslosenhilfe erhebliche Einkommens-
einbußen erleiden. Das müssen wir leider in Kauf neh-
men. Aber wir konnten verhindern, dass für Arbeitslose
in Zukunft auch noch Jobs mit Minilöhnen weit unter ta-
riflicher und ortsüblicher Bezahlung zumutbar sein soll-
ten. Entscheidend ist für uns auch, dass insbesondere im
Bereich der Sozialhilfe merkliche Verbesserungen im
Vergleich zum geltenden Recht Gesetz werden.
Die Reformvorhaben enthalten konzeptionelle Verän-
derungen bei den Grundstrukturen unserer sozialen Si-
cherungssysteme, die wir begrüßen. So bringt die Zu-
sammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für die
B
s
n
d
g
z
r
n
f
d
d
m
a
v
e
E
m
p
g
d
f
V
d
B
u
t
v
d
m
d
d
s
g
v
t
E
S
s
b
d
a
a
k
t
m
s
4
S
G
A
v
W
f
A
M
r
(C
(D
etroffenen und Ämter Erleichterungen. Auch andere
trukturelle Veränderungen – dazu gehören die Neuord-
ung der Bundesanstalt für Arbeit (BA), die Verzahnung
er BA mit kommunalen sozialen Beratungseinrichtun-
en, die Entlastung der Kommunen von steigenden So-
ialhilfelasten, die Entbürokratisierung des Arbeitsförde-
ungsrechtes sowie die Reform der Sozialhilfe – sind
otwendig. Die Praxis wird zeigen, wie die Strukturre-
ormen sich tatsächlich auswirken. Das gilt vor allem für
ie neuen Jobcenter: Die Zusammenführung der vorhan-
enen Kompetenzen der BA bei der Arbeitsvermittlung
it denen der Kommunen ist eine Herausforderung für
lle Beteiligten. Wir hoffen auf eine wirksamere Arbeits-
ermittlung. Wir sind skeptisch, ob die Hoffnung sich
rfüllt, dass damit derzeit signifikant mehr Arbeitslose
rwerbsarbeit erhalten; denn es gibt nicht nur ein Ver-
ittlungsproblem, sondern vor allem fehlen Arbeits-
lätze und neue werden durch diese Strukturveränderun-
en kaum geschaffen.
Leider sind die Strukturveränderungen mit eingreifen-
en Sparmaßnahmen verbunden, sodass die Regelungen
ast nur noch als Spargesetze wahrgenommen werden.
or allem kritisieren wir die unmittelbare Verquickung
er angestrebten Reformen mit Einsparungen für den
undeshaushalt. Auch wir halten Einsparungen für un-
mgänglich, um drastische Erhöhungen der Sozialbei-
räge gleich um mehrere Prozentpunkte und Erhöhungen
on Einkommens- oder Mehrwertsteuern zu vermeiden,
ie wieder besonders die Bezieher geringerer Einkom-
en relativ stärker belasten würden. Vor allem stellt sich
ie Frage einer gerechten Verteilung der Lasten.
Die Gesetzentwürfe enthielten zunächst Maßnahmen,
ie nach unserer Auffassung keinesfalls zukunftsweisend
ind. Dazu gehörten insbesondere: die Zumutbarkeitsre-
elungen für so genannte Minijobs und andere Arbeits-
erhältnisse, die Anrechnung von Vermögen, das der Al-
erssicherung dient, eine Unterhaltspflicht zwischen
ltern und Kindern nach den Regelungen der bisherigen
ozialhilfe, die verschärften Sanktionen für junge Men-
chen unter 25 Jahren und die restriktiven Regelungen
ei der Anrechnung von Partnereinkommen Wir haben
aher frühzeitig unsere Kritik und unsere Forderungen
uf Nachbesserungen bei diesen Punkten angemeldet.
Der Kompromiss sieht vor, dass es bei Minijobs und
nderen Arbeitsverhältnissen nicht zu Lohndumping
ommen kann, weil nur eine Bezahlung nach geltenden
ariflichen Regelungen bzw. ortsüblichem Entgelt zu-
utbar ist. Die Vermögensfreibeträge für privat ange-
parte Altersvorsorge werden verdoppelt, auf bis zu
00 Euro pro Lebensjahr, wenngleich auch jetzt die
umme noch viel zu gering ausfallt. Verwandte ersten
rades können als Vorbedingung für die Gewährung von
rbeitslosengeld II nicht auf Unterhaltsverpflichtungen
erwiesen werden, sofern sie nicht in einer gemeinsamen
ohnung leben. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II
ür Ausländer und Ausländerinnen mit nachrangigem
rbeitsmarktzugang konnte erreicht werden.
Für unzumutbar halten wir nach wie vor, dass jungen
enschen unter 25 Jahren bei so genannter Nichtkoope-
ation scharfe Sanktionen drohen. Zwar wurde erreicht,
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 5829
(A) )
(B) )
dass Jugendliche einen Anspruch auf Ausbildung und
Arbeit bekommen (mit Ausbildung als Priorität). Außer-
dem erhalten Jugendliche bei Sanktionen neben dem
Wohngeld auch „Sachleistungen“, also genug zum Le-
ben. Dennoch entspricht der Umgang mit Jugendlichen
mit scharfen „negativen Anreizen“ in keiner Weise unse-
rem Menschenbild.
Eine stärkere Nichtanrechnung von Partnereinkom-
men war nicht durchzusetzen.
Die Absenkung des Niveaus des ALG II auf Sozial-
hilfeniveau halten wir für schwer erträglich. Wir überse-
hen allerdings auch nicht, daß selbst mit dieser Regelung
viele Empfänger und Empfängerinnen von Arbeitslosen-
hilfe nun mehr erhalten als bisher aus der Arbeitslosen-
hilfe. Die Hauptleidtragenden sind die Bezieher höherer
Arbeitslosenhilfe, die vordem eine besser bezahlte Be-
schäftigung hatten. Diese Punkte werden mit der finan-
ziellen Situation im Bundeshaushalt begründet. Ange-
sichts der vielen Steuersenkungen der Vergangenheit
erscheint uns dieses Argument als zu kurz greifend.
Wir werden uns einsetzen, dass die Belastungen der
Bevölkerung mit Einsparungen, Steuern und Pflichtbei-
trägen gerechter verteilt werden, das heißt insbesondere,
dass große Vermögen und große Unternehmen wieder
stärker herangezogen werden.
Erhebliche Teile unserer Forderungen sind erfüllt. Sie
bilden mit den Verbesserungen gegenüber den bisheri-
gen Regelungen bei der Sozialhilfe wie Einführung des
persönlichen Budgets, Pauschalierung der Sachleistun-
gen, Pauschalierung des Wohngeldes unter Berücksichti-
gung des Mietspiegels, Partizipierung von Ausländern in
allen drei Formen des Aufenthaltsstatus, einen wichtigen
sozialen Teil des Gesamtpaketes und vermeiden schlim-
mere Grausamkeiten.
Anlage 4
Erklärungen nach § 31 GO
zu den Abstimmungen über die Entwürfe eines
Viertes Gesetzes für moderne Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt und eines Existenzgrund-
lagengesetzes (Tagesordnungspunkt 19 a)
Robert Hochbaum (CDU/CSU): Dem Gesetzent-
wurf der Bundesregierung eines Vierten Gesetzes für mo-
derne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und dem Gesetz-
entwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Sicherung der
Existenzgrundlagen, Existenzgrundlagengesetz – EGG,
Drucksache 15/1523, kann ich aus folgenden Gründen
nicht zustimmen:
Durch das Absenken der Arbeitslosenhilfe auf das So-
zialhilfeniveau findet ein zu starker Eingriff in das So-
zialgefüge in den neuen Bundesländern statt. Im Ergeb-
nis wird bereits sehr einkommensschwachen Familien,
die aufgrund der andauernden problematischen Arbeits-
marktsituation im Osten unseres Landes unverschuldet
in diese Situation geraten sind, erneut Geld zum Lebens-
unterhalt entzogen. Auch die gestellten Änderungsan-
t
m
d
A
b
B
t
b
w
k
c
b
M
s
h
d
n
b
k
e
l
b
s
D
S
g
A
l
A
b
W
R
l
D
G
v
r
i
b
d
p
h
s
w
E
s
n
l
k
l
t
A
(C
(D
räge, die eine Übergangszeit von zwei Jahren vorsehen,
indern das Problem nur in geringem Umfang. Beson-
ers betroffen von dem Gesetz sind insbesondere ältere
rbeitslose, die zum größten Teil zu den Langzeitar-
eitslosen zählen und, wie alle Erfahrungen in den neuen
undesländern zeigen, nur noch sehr schwer in den ers-
en Arbeitsmarkt integriert werden können. Diese Ar-
eitnehmer haben, wie etliche gescheiterte Versuche be-
eisen, auch bei größtmöglichster Mobilität ebenfalls
eine Chance mehr auf eine Beschäftigung in den westli-
hen Bundesländern. Damit träfe das Absenken der Ar-
eitslosenhilfe auf das Sozialhilfeniveau ohne gesicherte
öglichkeit eines Hinzuverdienstes gerade die Men-
chen in den neuen Bundesländern unverhältnismäßig
art.
Angesichts der genannten Punkte ist zu befürchten,
ass Armut und soziale Ausgrenzung vor allem in den
euen Bundesländern angesichts der hohen Zahl von Ar-
eitslosenhilfebeziehern massiv zunehmen werden. Ich
ann es darum nicht mit meinem Gewissen vereinbaren,
inem Gesetz zuzustimmen, dass in den neuen Bundes-
ändern so stark in die Sozialstrukturen eingreift. Ich
itte, meine Beweggründe zu akzeptieren.
Manfred Kolbe (CDU/CSU): Obwohl ich die grund-
ätzliche Zielrichtung des Vierten Gesetzes für moderne
ienstleistungen am Arbeitsmarkt und des Gesetzes zur
icherung der Existenzgrundlagen – Existenzgrundla-
engesetz – unterstütze, nämlich die Anreize zu stärken,
rbeitsverhältnisse einzugehen, die Sanktionen bei Ab-
ehnung von Arbeitsverhältnissen zu verschärfen und
rbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenzulegen, kann ich
eiden Gesetzen als direkt gewählter Abgeordneter des
ahlkreises Delitzsch – Eilenburg – Torgau-Oschatz –
iesa nicht zustimmen, da sie der besonderen wirtschaft-
ichen und arbeitsmarktpolitischen Situation im Osten
eutschlands nicht Rechnung tragen. Dies aus folgenden
ründen:
Das Ziel, Anreize zu setzen, damit verstärkt Arbeits-
erhältnisse eingegangen werden, kann dort nicht er-
eicht werden, wo es keine Arbeit gibt. In Sachsen waren
m Sommer dieses Jahres circa 400 000 Menschen ar-
eitslos gemeldet; dem standen nur circa 18 000 gemel-
ete offene Stellen gegenüber. Was fehlt, sind Arbeits-
lätze, da die Menschen arbeiten wollen.
Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozial-
ilfe trifft überproportional den Osten. Allein in Sachsen
ind circa 180 000 Arbeitslosenhilfebezieher von teil-
eise massiven Einkommenskürzungen betroffen. Diese
inkommenskürzungen treffen Menschen, die ohnehin
chon sehr sparsam leben müssen und denen dann kaum
och eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben mög-
ich sein wird.
Der Kaufkraftverlust aufgrund der genannten Ein-
ommensverluste wird allein in Sachsen rund 330 Mil-
ionen Euro betragen. Dies wird auch den örtlichen Mit-
elstand massiv treffen.
Der immer wieder geforderte zumindest teilweise
usgleich für den Osten Deutschlands findet nicht statt.
5830 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003
(A) )
(B) )
Zusätzliche Anreize zur Schaffung von Arbeitsplätzen
im Osten sind nicht in Sicht. Vielmehr soll sowohl die
Wirtschaftsförderung nach der Gemeinschaftsaufgabe
Ost als auch die steuerliche Investitionszulage deutlich
zurückgeführt werden.
Die Folge dessen wird möglicherweise eine weitere
zusätzliche massive Abwanderung von Ost nach West
sein, die im Interesse der inneren Einheit unseres Landes
nicht hingenommen werden kann.
Anlage 5
Erklärungen nach § 31 GO
zur Abstimmung über den Entwurf eines Vier-
ten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt (Tagesordnungspunkt 19 a)
Jelena Hoffmann (SPD): Ich werde dem Vierten
Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
zustimmen, weil es auch für Ostdeutschland strukturell
richtige Reformen zur Belebung des Arbeitsmarktes ein-
leitet. Allerdings ergeben sich durch das Gesetz negative
Auswirkungen für die ostdeutschen Länder, wenn die
Be- bzw. Entlastung von Kommunen und Ländern einer
Gesamtbetrachtung unterzogen wird. Dieser negative
Saldo lässt sich im Rahmen der Arbeitsmarktreform
nicht lösen.
Ich gebe hiermit meine Zustimmung zum Hartz IV-
Gesetz im Vertrauen darauf, dass die Bemühungen, ei-
nen zeitnahen Ausgleich zu schaffen, weitergeführt wer-
den und zum Erfolg gelangen.
Ernst Kranz (SPD): Ich stimme dem Vierten Gesetz
für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
(Hartz IV) zu, weil es auch für Ostdeutschland struktu-
rell richtige Reformen zur Belebung des Arbeitsmarktes
einleitet.
Allerdings ergeben sich durch das Gesetz negative
Auswirkungen für die ostdeutschen Bundesländer durch
die höhere Anzahl an Langzeitarbeitslosen gegenüber
den westlichen Bundesländern, wenn Be- bzw. Entlas-
tung von Kommunen und Ländern einer Gesamtbetrach-
tung unterzogen werden.
Dieser negative Saldo ließ sich im Rahmen der Ar-
beitsmarktreform nicht lösen. Der Unterzeichner gibt
seine Zustimmung zum Hartz IV-Gesetz im Vertrauen
darauf, dass das Bemühen, einen zeitnahen Ausgleich zu
schaffen, eingelöst wird.
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Peter Danckert, Stephan
Hilsberg, Dirk Manzewski, Götz-Peter
Lohmann, Silvia Schmidt (Eisleben) und
Wilfried Schreck (alle SPD) zur Abstimmung
le
f
le
s
o
K
te
R
H
h
w
A
s
D
v
d
h
f
A
Z
v
le
h
r
e
J
B
b
e
o
w
g
n
g
r
v
(C
(D
über den Entwurf eines Vierten Gesetzes für
moderne Dienstleistungen am Arbeitsplatz
(Tagesordnungspunkt 19 a)
Wir stimmen dem Vierten Gesetz für moderne Dienst-
istungen am Arbeitsmarkt – Harz IV – zu, weil es auch
ür Ostdeutschland strukturell richtige Reformen zur Be-
bung des Arbeitsmarktes einleitet. Allerdings ergeben
ich durch das Gesetz negative Auswirkungen für die
stdeutschen Länder, wenn Be- bzw. Entlastung von
ommunen und Ländern einer Gesamtbetrachtung un-
rzogen werden. Dieser negative Saldo lässt sich im
ahmen der Arbeitsmarktreform nicht lösen.
Die Unterzeichner geben ihre Zustimmung zum
artz-IV-Gesetz im Vertrauen darauf, dass das Bemü-
en, einen zeitnahen Ausgleich zu schaffen, eingelöst
ird.
nlage 7
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Ottmar Schreiner, Rüdiger
Veit, Florian Pronold, Willi Brase, Peter
Dreßen, Reinhold Hemker, Gabriele Hiller-
Ohm, Horst Kubatschka, Götz-Peter Lohmann,
Dr. Christine Lucyga, Lothar Mark, René
Röspel, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Fritz
Schösser, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk und
Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur
Abstimmung über den Entwurf eines Viertes
Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Ar-
beitsmarkt (Tagesordnungspunkt 19 a)
Trotz großer Bedenken stimmen wir dem Vierten Ge-
etz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zu.
er Kern des Gesetzes, nämlich die Zusammenführung
on Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbsfähige, ist
em Grunde nach unstreitig und daher zu begrüßen. Wir
atten uns allerdings immer für eine kosteneutrale Re-
orm eingesetzt. Auch die Hartz-Kommission, deren
rbeit dem Gesetz zugrunde liegt, hatte sich durch die
usammenführung zwar deutliche Effizienzgewinne
ersprochen, generelle Leistungskürzungen aber abge-
hnt. Das Gesetz wird bei einem kleineren Teil der bis-
erigen Bezieher von Arbeitslosenhilfe zu einem vo-
übergehend höheren Einkommen führen, solange sie bei
inem sehr niedrigen Transfereinkommen den auf zwei
ahre befristeten Zuschlag zur Grundsicherung erhalten.
ei einem erheblich größeren Teil der bisherigen Ar-
eitslosenhilfeempfänger bewirkt das Gesetz hingegen
ntweder den Wegfall von Unterstützungsleistungen
der deutliche Kürzungen.
Um absehbaren Verarmungsrisiken entgegenzuwirken,
aren substanzielle Nachbesserungen unabdingbar. Dies
ilt im Wesentlichen für drei Bereiche. Wichtig ist die
unmehr im Gesetz erfolgte Regelung, dass Beschäfti-
ung für Arbeitslose nur dann zumutbar ist, wenn das ta-
ifliche bzw. ortsübliche Entgelt gezahlt wird. Damit soll
erhindert werden, dass die Notlage von Arbeitslosen zu
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 5831
(A) )
(B) )
Lohndumping missbraucht werden kann. Von besonde-
rer Bedeutung ist auch die gesetzliche Klarstellung, dass
im Falle von Arbeitslosigkeit Unterhaltsansprüche von
Eltern gegenüber Kindern und umgekehrt grundsätzlich
ausgeschlossen bleiben. In hohem Maße unverständlich
war auch die dem Gesetzentwurf ursprünglich zugrunde
liegende Regelung, wonach Arbeitslose bis auf geringe
Ausnahmen Alterssicherungsersparnisse hätten aufbrau-
chen müssen, bevor sie einen Anspruch auf Arbeitslo-
sengeld II hätten geltend machen können. Die deutlich
großzügigere Neuregelung macht das Gesetz etwas er-
träglicher.
Anlage 8
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Veronika Bellmann und
Maria Michalk zur Abstimmung über den Ent-
wurf eines Existenzgrundlagengesetzes (Tages-
ordnungspunkt 19 a)
Grundsätzlich ist der Ansatz des EGG zum Aufbau ei-
nes Niedriglohnsektors zu begrüßen. Deshalb habe ich
dem Gesetz zugestimmt. Jedoch bestehen in den neuen
Bundesländern darüber hinaus besondere Bedingungen
auf dem Arbeitsmarkt, denen das Gesetz nicht ausrei-
chend Rechnung trägt. Hier liegen die Löhne gerade in
strukturschwachen Gebieten schon weit unter dem Bun-
desdurchschnitt. Es fehlt nicht am Anreiz zur Arbeit,
sondern an der Arbeit. Es gibt sowohl einen Mangel an
gering qualifizierten Beschäftigungsmöglichkeiten als
auch ein hohes Defizit an produktiven Arbeitsplätzen für
Besser- und Hochqualifizierte. Dies belegen die Statisti-
ken über das Niveau und die Struktur der Arbeitslosig-
keit in den neuen Bundesländern. Die regionalen Ar-
beitslosenquoten erreichen aufgrund dieser speziellen
Situation in bestimmten Regionen bis zu 25 Prozent.
In Sachsen zum Beispiel beziehen 5 Prozent der ge-
samten Bevölkerung Arbeitslosenhilfe. Oftmals sind
ganze Familien auf Arbeitslosenhilfe angewiesen, ob-
wohl die unbedingte Bereitschaft besteht, jede Tätigkeit
anzunehmen. Die Zusammenführung von Arbeitslosen-
und Sozialhilfe wird die Haushalte der Hilfesuchenden
hart treffen. Hier besteht die Gefahr, dass es ohne eine
ausreichende Übergangsregelung für jetzige Bezieher
von Arbeitslosenhilfe zu erheblichen sozialen Verwer-
fungen kommt.
Auch für die ortsansässigen Unternehmen besteht bei
der Umsetzung die Gefahr von erheblichen Umsatzver-
lusten, was zusätzlich die Konjunktur schwächt. Schon
jahrelang entwickelt sich die Kaufkraft in den neuen
Ländern rückläufig. Eine Eins-zu-eins-Umsetzung des
EGG würde zu einem weiteren massiven Kaufkraftver-
lust führen, welchen die Unternehmen in den neuen
Bundesländern kaum abfangen könnten. Aus diesem
Grunde sind weiter gehende Differenzierungen und
Übergangsregelungen, wie in den entsprechenden Ände-
rungsanträgen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf
den Drucksachen 321 und 327 des Ausschusses für Ge-
sundheit und Soziale Sicherung aufgeführt, notwendig.
s
g
B
s
U
C
h
B
n
v
s
s
b
w
a
e
L
B
q
m
b
r
A
S
g
S
m
d
n
u
h
r
h
B
d
v
s
t
Ü
(C
(D
Der Ausbau des ersten Arbeitsmarktes muss uneinge-
chränkte Priorität besitzen. Aus diesem Grund muss
rundsätzlich ein neues Aufbauprogramm für die neuen
undesländer aufgestellt werden, das besonders Infra-
trukturinvestitionen und die Ansiedlung produktiver
nternehmen fördert, wie im Entschließungsantrag der
DU/CSU-Bundestagsfraktion auf Drucksache 326 ent-
alten.
Die finanzielle Situation der Kommunen in den neuen
undesländern, die schon heute über äußert geringe Ein-
ahmen verfügen, darf sich durch die Zusammenlegung
on Arbeitslosen- und Sozialhilfe nicht weiter ver-
chlechtern. Der Bund ist gefordert, entsprechende zu-
ätzliche finanzielle Belastungen, die durch die Aufga-
enübertragung entstehen, auszugleichen. Klargestellt
erden muss beispielsweise in diesem Zusammenhang
uch, dass der Bund nicht nur die Leistungsausgaben für
rwerbsfähige Hilfesuchende erstattet, sondern auch
eistungen für Personen, die mit den Hilfesuchenden in
edarfsgemeinschaft leben. Bei der Ländererstattungs-
uote ist es erforderlich, dass die Zahl der von den Kom-
unen zu übernehmenden Arbeitslosenhilfeempfängern
eim Berechnungsschlüssel tatsächlich und konkret be-
ücksichtigt wird.
nlage 9
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Arnold Vaatz, Dr. Michael
Luther, Manfred Grund, Ulrich Adam, Michael
Stübgen, Hartmut Büttner (Schönebeck),
Christa Reichard (Dresden), Michael
Kretschmer, Klaus Brähmig, Marco
Wanderwitz, Günter Baumann, Dr. Peter Jahr,
Henry Nitsche, Antje Tillmann, Bernward
Müller (Gera), Volkmar Uwe Vogel, Dr.
Christoph Bergner, Ulrich Petzold, Bernd
Heynemann, Uda Carmen Freia Heller, Peter
Letzgus, Günter Nooke, Rainer Eppelmann,
Verena Butalikakis und Vera Lengsfeld (alle
CSU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf
eines Existensgrundlagengesetzes (Tagesord-
nungspunkt 19 a)
Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU zur
icherung der Existenzgrundlagen, Existenzgrundlagen-
esetz – EGG, ist gegenüber dem Gesetzentwurf der
PD die deutlich bessere Variante und findet daher
eine Zustimmung. Um der besonderen Lage in Ost-
eutschland gerecht zu werden, bedarf es jedoch noch ei-
iger wichtiger Ergänzungen:
Erstens. Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe
nd Sozialhilfe wird die Haushalte der Hilfesuchenden
art treffen. Insbesondere in den neuen Ländern mit ih-
em weit überdurchschnittlichen Anteil an Arbeitslosen-
ilfeempfängern – in Sachsen 5 Prozent der gesamten
evölkerung – dürfte die Leistungskürzung Unmut bei
er Bevölkerung erregen. Zugleich werden sich die indi-
iduellen Kaufkraftverluste zu einer regionalwirt-
chaftlich bedeutsamen Größe summieren. Der zu erwar-
ende gesellschaftliche Widerstand soll zumindest durch
bergangsregelungen gedämpft werden.
5832 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003
(A) )
(B) )
Das EGG sieht bislang nur eine Fortgeltung laufender
Arbeitslosenhilfe-Bescheide bis maximal 12 Monate
nach In-Kraft-Treten des Gesetzes vor. – LAA infor-
mierte bereits, dass ab 1. Januar 2004 Arbeitslosenhilfe
nur noch für jeweils sechs Monate bewilligt werden soll
und der Übergang daher rascher eintreten wird, als von
Hessen ursprünglich vorgesehen. – Für den Übergang
von AIG auf die „Hilfe zur Existenzsicherung“ sieht das
EGG keine Übergangsfristen vor. Es ist daher erforder-
lich, dass der Übergang von AIG auf die „Hilfe zur Exis-
tenzsicherung“ analog zu den Regelungen in Hartz IV
einen Zeitraum von zwei Jahren umfasst – im ersten
Jahr sollen Hilfesuchende zusätzlich zur Hilfe zur Exis-
tenzsicherung zwei Drittel des Differenzbetrags zum
AIG erhalten, im zweiten Jahr nur noch ein Drittel; vgl.
§ 46 a – und die für den Übergang von AIG vorgesehe-
nen Regelungen entsprechend auch für den Übergang
von der Arbeitslosenhilfe gelten; vergleiche Art. 95 a.
Wegen der größeren Differenzbeträge und der dauer-
haften Wirkung der Regelung ist die Einfügung einer
Regelung zum befristeten Zuschlag nach Bezug von
Arbeitslosengeld wichtiger als die Übergangsregelung
für Arbeitslosenhilfe-Empfänger.
Zweitens. Nach dem EGG sollen nach Ende des AJG-
Bezugs – also künftig nach einem Jahr Arbeitslosigkeit –
sofort die strengen sozialhilferechtlichen Regelungen
zur vorrangigen Verwertung eigenen Vermögens gelten.
Nach diesen Regelungen ist zum Beispiel auch ein eige-
nes Kfz vorrangig zu verwerten. Auf Bitten verschiede-
ner Seiten hin hat Hessen gegenüber dem ersten Entwurf
lediglich eine großzügigere Vermögensfreistellung für
Ältere vorgesehen, die noch keine (freigestellte) Alters-
sicherung nach den Regelungen des Altersvermögensge-
setzes aufbauen konnten („Riester-Rente“).
Es wird vorgeschlagen, das Vermögen des Hilfesu-
chenden für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren
nach Ende des AlG-Bezugs entsprechend dem bisheri-
gen Arbeitslosenhilferecht bzw. Hartz IV anzurechnen;
§ 86 Abs. 2. Mit dieser Regelung soll diese erweiterte
Vermögensfreistellung für einen Übergangszeitraum von
zwei Jahren auch nach Ende des Arbeitslosenhilfebezugs
erreicht werden. Auch hier ist die Übergangsregelung
von geringerer Bedeutung als die Regelungen für den
Leistungswechsel von AIG zur Hilfe zur Existenzsiche-
rung.
Drittens. Art. 4 Nr. 47 EGG regelt bislang nur, dass
bei Vorliegen eines Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe vor
In-Kraft-Treten des EGG die Vorschriften „über die Ge-
währung von Arbeitslosenhilfe“ längstens für zwölf Mo-
nate anzuwenden sind. Die Weitergeltung der mit In-
Kraft-Treten des EGG durch Art. 4 Nr. 36 EGG außer
Kraft gesetzten Vorschrift zur „Tragung der Ausgaben“
für die Alhi durch den Bund – § 363 SGB III – ist dage-
gen zurzeit noch nicht geregelt. Diese Regelungslücke
soll durch die Einfügung der Worte „und die Ausgaben-
tragung“ in den hessischen Entwurf geschlossen werden.
Viertens. Es muss klargestellt werden, dass der Bund
nicht nur die Leistungsausgaben für erwerbsfähige Hil-
fesuchende erstattet, sondern auch Leistungen für Perso-
nen, die mit den Hilfesuchenden in Bedarfsgemeinschaft
l
a
s
b
n
O
V
p
B
l
h
A
z
e
h
d
a
m
s
m
f
n
d
Z
N
d
ü
n
n
I
v
w
G
d
v
A
tr
G
d
t
V
I
s
(C
(D
eben. Daneben müssen von der Erstattungsregel auch
ktivierende Leistungen – Art. 1, §§19, 20 EGG; Bei-
piel: Beschäftigungsangebote zur Gewöhnung an Ar-
eit, Arbeiten im öffentlichen Interesse oder für gemein-
ützige Körperschaften, Hilfen zur beruflichen
rientierung, zur Bewerbung und Vorstellung sowie zur
erbesserung der räumlichen und beruflichen Mobilität,
assende Qualifizierungsangebote, sozialpädagogische
egleitung zur Bearbeitung der persönlichen oder sozia-
en Hemmnisse mit dem Ziel einer Stärkung der Selbst-
ilfefähigkeit, Praktika und Trainingsmaßnahmen bei
rbeitgebern des allgemeinen Arbeitsmarkts, Hilfen
um Aufbau einer Existenzgrundlage durch Entwicklung
ines tragfähigen Marktkonzeptes, Vergabe von Darle-
en oder Bürgschaften zur Sicherstellung eines notwen-
igen Mindestkapitals – umfasst sein.
Fünftens. Es muss klargestellt werden, dass der Bund
uch Personal- und Sachausgaben im Bereich der kom-
unalen Beschäftigung erstattet.
Sechstens. Der Bund soll den Ländern diejenigen Per-
onal- und Verwaltungskosten erstatten, die den Kom-
unen durch die Übernahme der Arbeitslosenhilfeemp-
änger entstehen. Daher kann die Ländererstattungsquote
icht nach der Gesamtzahl der zukünftigen Empfänger
er Existenzsicherung erfolgen, sondern nur nach der
ahl der zu übernehmenden Arbeitslosenhilfeempfänger.
ur durch dieses Verfahren kann sichergestellt werden,
ass die Länder, deren Kommunen eine hohe Zahl zu
bernehmender Arbeitslosenhilfeempfänger aufweisen,
icht ungerechtfertigt benachteiligt werden.
Siebtens. Es wird ein neues Aufbauprogramm für die
euen Länder gefordert, insbesondere die Förderung von
nfrastrukturinvestitionen und der Ansiedlung produkti-
er Unternehmen.
Ich verbinde mein Abstimmungsverhalten mit der Er-
artung, dass im Zuge der Behandlung des Hartz-IV-
esetzes und der damit verbundenen Vorlagen im Bun-
esratsverfahren bzw. im zu erwartenden Vermittlungs-
erfahren diese Belange Berücksichtigung finden.
nlage 10
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Steffen Kampeter (CDU/
CSU) und Otto Fricke (FDP) zur Abstimmung
über den Entwurf eines Haushaltsbegleitgeset-
zes 2004 (Tagesordnungspunkt 20 a)
Im Rahmen der Beratung zu diesem Gesetz haben Ver-
eter zweier Landesregierungen nach Art. 43 Abs. 2 GG
ehör erbeten. Damit wurde die Erwartung verbunden,
ass dies eine Möglichkeit sei, die Einbindung von wei-
eren umfassenden Vorschlägen in die Beratungen des
ermittlungsausschusses zu erwirken.
Dieser Auffassung widersprechen wir nachdrücklich.
m Verfassungsgerichtsurteil vom 7. Dezember 1999
ind die hierfür notwendigen Kriterien festgelegt. Diese
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 5833
(A) )
(B) )
wurden in diesem Fall jedoch nicht erfüllt. Dem Bundes-
rat hätte es freigestanden, einen eigenen Gesetzentwurf
mit eigenen Vorschlägen einzubringen. Zudem haben die
Ländervertreter auf Nachfrage erklärt, dass sich ihre
Vorschläge nicht auf das Haushaltsbegleitgesetz bezie-
hen.
Wir verweisen darauf, dass wir unsere Beteiligungs-
rechte als Abgeordnete berührt sähen, falls dieses von
der Verfassung nicht gedeckte Verfahren weiter prakti-
ziert wird.
Anlage 11
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Peter Dreßen, Klaus
Kirschner, Dr. Wolfgang Wodarg, Dr. Marlies
Volkmer, Hans Büttner (Ingolstadt), Fritz
Schösser, Horst Schmidbauer (Nürnberg),
Rüdiger Veit, René Röspel und Willi Brase (alle
SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines
Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (Tagesordnungs-
punkt 20 a)
Wir unterstützen grundsätzlich die Ziele der Bundes-
regierung, die sie mit dem Haushaltsbegleitgesetz zur
Konsolidierung des Haushalts verfolgt. Deshalb stim-
men wir dem Haushaltsbegleitgesetz zu.
Allerdings halten wir die Vorgaben in Art. 15 des
Haushaltsbegleitgesetzes, den Bundeszuschuss zur Ren-
tenversicherung um 2 Milliarden Euro zu kürzen, für
falsch. Wir erwarten, dass bei den anstehenden Beratun-
gen zur Sicherung der Renten über die Höhe des Bun-
deszuschusses eine grundsätzliche Debatte geführt wird.
Anlage 12
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Jella Teuchner, Silvia
Schmidt (Eisleben), Waltraud Wolff (Wol-
mirstedt), Gabriele Fograscher, Günter Gloser,
Verena Wohlleben, Reinhold Hemker,
Brunhilde Irber, Anette Kramme, Horst
Kubatschka, Petra Ernstberger, Karsten
Schönfeld, Bernhard Brinkmann (Hildesheim),
Petra Heß, Reinhold Robbe und Ernst Kranz
(alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf
eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (Tagesord-
nungspunkt 20 a)
Der Haushalt 2004 verlangt von allen Ressorts große
Sparanstrengungen. Dies ist die notwendige Reaktion
auf die Finanzlage des Bundes. Von diesen Einsparmaß-
nahmen ist natürlich auch der Haushalt des Bundes-
ministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft betroffen. Deswegen stimmen wir, trotz
großer Bedenken, heute dem Haushaltsbegleitgesetz zu.
Wir stellen jedoch fest, dass die Umsetzung der Spar-
vorgaben im Einzelplan 10 zu zum Teil deutlichen Be-
l
Z
t
w
g
z
b
v
t
l
U
k
b
s
h
E
b
s
l
v
ü
S
L
K
s
t
A
g
w
„
B
h
v
w
d
d
n
m
g
S
G
z
S
n
n
t
(C
(D
astungen bei einzelnen Betriebsgruppen führen wird.
war konnte ein bis zu 50-prozentiger Anstieg der Bei-
räge zur landwirtschaftlichen Krankenkasse verhindert
erden, die Umsetzung erfüllt aber unsere Anforderun-
en an eine sozial ausgewogene und Perspektiven auf-
eigende Agrarpolitik nicht. Die Absenkung der Steuer-
egünstigung für Agrardiesel mit einem Selbstbehalt
on 350 Euro und die Deckelung bei 10 000 Liter je Be-
rieb sind Maßnahmen die wir insbesondere für die vie-
en kleinen bäuerlichen Familienbetriebe und die großen
nternehmen in den neuen Bundesländern nicht teilen
önnen. Des Weiteren werden auf diese Weise so hohe
ürokratische Hürden für Lohnunternehmen und Ma-
chinenringe aufgebaut, die mit einer linearen Kürzung
ätten verhindert werden können und doch zum gleichen
insparpotenzial geführt hätten.
Auch der Haushalt des Bundesministeriums für Ver-
raucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft muss
ich an der notwendigen Haushaltskonsolidierung betei-
igen. Dies kann aber nicht mehr über die bloße Vorgabe
on prozentualen Einsparzielen erfolgen, sondern nur
ber strukturelle Veränderungen. Hier ist kaum noch
pielraum, wenn wir die soziale Absicherung für die
andwirte und die Gestaltungsmöglichkeiten und die
ofinanzierung von EU-Mitteln über die Gemein-
chaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ erhal-
en wollen.
nlage 13
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme
(CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf
eines Gesetzes zur Reform der Gewerbesteuer
(Tagesordnungspunkt 20 f)
Ich kann der „Gemeindewirtschaftsteuer“ in der vor-
elegten Form nicht zustimmen. Das von mir ent-
ickelte und seit langer Zeit vertretene Konzept einer
Gemeindewirtschaftsteuer“ hat außer mit dem von der
undesregierung übernommenen Namen nichts mit den
eute zur Abstimmung stehenden Vorstellungen zu tun.
Es fehlt der von mir vorgeschlagene radikale Abbau
on Bürokratie. Außerdem werden durch den Vorschlag,
ie er heute zur Abstimmung steht, durch Verlagerung
er Steuerbelastung von den großen Gesellschaften auf
ie mittelständischen Unternehmen Arbeitsplätze ver-
ichtet, statt das Wachstum zu befördern.
Das Koalitionskonzept ist nicht die notwendige Ge-
eindefinanzreform, sondern allenfalls eine vorüber-
ehende Fortschreibung der jetzigen problematischen
ituation. Es gibt den Kommunen mit der Senkung der
ewerbesteuerumlage mit 2,090 Milliarden Euro nur das
urück, was ihnen ohne Grund durch die Lafontainesche
teuerreform genommen wurde. Die zusätzlich gegebe-
en 422 Millionen Euro lösen die kommenden Probleme
icht annähernd.
Im Übrigen verweise ich auf den Entschließungsan-
rag der CDU/CSU-Fraktion.
5834 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003
(A) )
(B) )
Anlage 14
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung der Unterrichtung: Bericht der
Bundesregierung über die Erfahrungen bei der
Umsetzung des „Vertrages zur Kulturfinanzie-
rung in der Bundeshauptstadt 2001 bis 2004“ so-
wie zur künftigen Förderung der Kultur in der
Bundesstadt Bonn (Tagesordnungspunkt 22)
Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die
Förderung der Berliner Kultur durch den Bund ist keine
barmherzige Samariterhilfe; sie liegt im ureigensten In-
teresse des Bundes. Nach 1989 hat sich Berlin zu einer
Metropole mit völlig neuen Repräsentationsaufgaben
entwickelt, außerdem ist die Stadt zu einem Sehnsuchts-
ort für junge Künstler aus der ganzen Welt geworden.
Der kulturelle Austausch hat sich globalisiert und Berlin
ist hier zu einer wichtigen Verbindungsstelle geworden.
Die Kulturpolitik des Bundes hat darauf richtig reagiert
und ihre Verantwortung für Berlin mit dem „Vertrag zur
Kulturfinanzierung in der Bundeshauptstadt 2001 bis
2004“ systematisiert und in ein klares Konzept mit kla-
ren Zuständigkeiten gebracht. So wurden die Mängel der
bisherigen Pauschalfinanzierung beseitigt. Der Bund hat
die alleinige institutionelle Förderung des Jüdischen Mu-
seums Berlin, der Berliner Festspiele GmbH, der Haus
der Kulturen der Welt GmbH und des Martin-Gropius-
Baus übernommen. Diese Institutionen werden jährlich
mit über 18 Millionen Euro gefördert. Außerdem sieht
der Hauptstadtkulturvertrag vor, dass sich der Bund an
den Bauinvestitionen der Stiftung Preußischer Kulturbe-
sitz mit 22,4 Millionen Büro jährlich beteiligt. In diesem
Rahmen beteiligt sich der Bund maßgeblich an der Re-
staurierung der Berliner Museumsinsel. Auch das ein
weltweit einzigartiges Projekt!
Doch nicht nur unser kulturelles Erbe wird von der
Bundespolitik gefördert. Die Hauptstadtkulturförderung
orientiert sich an einem guten Mix aus Altem und
Neuem, aus Tradition und Avantgarde. So unterstützt der
Hauptstadtkulturfonds mit 10,2 Millionen Euro jährlich
vor allem junge innovative Kunst von internationaler
Bedeutung.
An dieser Stelle möchte ich etwas zum vorliegenden
Antrag der FDP-Fraktion sagen, in dem den Entschei-
dungen des Hauptstadtkulturfonds mangelnde Transpa-
renz unterstellt wird. Hintergrund dieses Antrags ist die
Debatte um die geplante Ausstellung „Mythos RAF“ in
den Berliner „Kunst-Werken“, die vom Hauptstadtkul-
turfonds eine Zusage auf finanzielle Unterstützung er-
halten hat. Ich muss Ihnen sagen: Ich verstehe Ihren vor
Misstrauen durchzogenen Antrag nicht und auch nicht
die völlig überzogenen Anfeindungen vonseiten einiger
FDP-Politiker gegen die Ausstellung. Ich verstehe das
vor allem deshalb nicht, weil wichtige FDP-Politiker wie
Klaus Kinkel in diesem Themenkreis eine so positive
Rolle gespielt haben und ein Gerhard Baum die RAF-
Ausstellung ausdrücklich unterstützt.
Doch zurück zum Kern der heutigen Debatte: Koope-
ration und gemeinsame Verantwortung von Bund und
B
g
b
t
g
f
z
t
S
l
h
k
d
n
O
k
s
V
n
g
s
s
k
d
l
ü
D
s
S
t
s
A
z
e
N
B
S
M
S
s
T
f
d
s
(C
(D
erlin. Diese dem „Vertrag zur Kulturfinanzierung“ zu-
runde liegende Idee wurde im Juli dieses Jahres auf
ahnbrechende Weise weitergetrieben. Ich spreche na-
ürlich von der Berliner Opernreform. Es hat mich sehr
efreut, wie eng und kooperativ hier die Staatsministerin
ür Kultur und Medien und der Berliner Kultursenator
usammengearbeitet haben, um ein gemeinsames Struk-
urkonzept zu entwickeln. Das Ergebnis ist ein echtes
chlüsselmodell für die zukünftige Reform der Kultur-
andschaft: Der Bund entlastet den Berliner Kulturhaus-
alt im Jahr 2004 mit zusätzlich 25 Millionen Euro,
nüpft diese Unterstützung aber an eine Strukturreform
er Berliner Opern. Diese sollen nun unter dem Dach ei-
er gemeinsamen Stiftung organisiert werden.
Die positiven Erfahrungen bei den Verhandlungen zur
pernreform sollten die Grundlage bilden, auf der die
ulturpolitische Bund-Berlin-Partnerschaft weiter wach-
en kann; denn selbstverständlich wird der Bund seine
erantwortungen und Interessen in Berlin über 2004 hi-
aus wahrnehmen. Vielleicht kann über finanzielle Zusa-
en hinaus so etwas wie ein „Berlinpakt“ entstehen. Die-
er würde sich nicht nur in Zahlen und Paragraphen dar-
tellen, sondern ein ideelles Regularium für die
ulturpolitische Zusammenarbeit in Berlin sein. Denn
ass es einer gemeinsamen Anstrengung bedarf, haben
ängst alle begriffen. Eine Frucht dieser Erkenntnis ist
brigens auch die Enquete-Kommission „Kultur in
eutschland“, die sich diese Woche konstituiert hat. Da
ich diese Enquete insbesondere mit der Situation der
tädte und Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Kul-
uraufgaben befassen wird, sind dort bestimmt auch Lö-
ungsansätze für die Berliner Situation zu erwarten.
nlage 15
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung:
– Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des
Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni
2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur
Änderung anderer Gesetze
– Beschlussempfehlung und Bericht: Ver-
pflichtungen aus dem EU-Rahmenbeschluss
zur Terrorismusbekämpfung zügig erfüllen
(Tagesordnungspunkt 23)
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was
eichnet den Terrorismus aus? Es sind dies Intoleranz,
in religiöser oder weltanschaulicher Fanatismus, die
ichtachtung menschlichen Lebens und die unbedingte
ereitschaft zur Gewalt. Terror verbreitet so Angst und
chrecken und nimmt auf diese Weise die Freiheit der
enschen, aber auch den Rechtsstaat ins Visier. Der
taat soll und muss dieser Herausforderung genauso be-
onnen wie konsequent begegnen. Der Umgang mit dem
errorismus bedeutet aber auch eine Bewährungsprobe
ür den demokratischen Rechtsstaat. Bewähren heißt in
iesem Zusammenhang, denn Terrorismus mit rechts-
taatlichen Mitteln entgegenzutreten.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 5835
(A) )
(B) )
Von Terroristen begangene Taten werden natürlich
– wie jede andere Straftat ohne terroristischen Hinter-
grund auch – nach den Vorschriften des Strafgesetzbu-
ches verfolgt und bestraft. Ein Mord bleibt ein Mord,
auch wenn er mit einer bestimmten terroristischen Ab-
sicht begangen wird.
Menschen, die aus terroristischen Gruppen heraus
agieren, stellen eine besondere Gefahr dar Deshalb stellt
das Organisationsdelikt § 129 a StGB bereits die Bil-
dung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereini-
gung unter Strafe. Jedoch war § 1 29a StGB bisher nicht
zielgenau auf terroristische Vereinigungen gerichtet. Die
bisherige Fassung des § 129 a StGB stellte es allein un-
ter Strafe, eine Vereinigung zu gründen, deren Tätigkeit
darauf gerichtet ist, bestimmte schwere Straftaten zu be-
gehen. Das Gesetz nennt beispielsweise Mord und Tot-
schlag, erpresserischen Menschenraub oder Geisel-
nahme. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern
Genauso wird es strafbar bleiben, sich als Mitglied an ei-
ner solchen Vereinigung zu beteiligen, sie zu unterstüt-
zen oder Mitglieder oder Unterstützer für sie zu werben
Mit der Umsetzung des europäischen Rahmenbe-
schlusses zur Terrorismusbekämpfung vom 13. Juni 2002
im vorliegenden Gesetz zur Reform des § 129 a StGB
kommt es nun zu einer entscheidenden Verbesserung. Bei
gemeingefährlichen Straftaten wird die Begriffsbestim-
mung der terroristischen Vereinigung neu in das Strafge-
setz aufgenommen. Die Gründung einer Vereinigung zur
Begehung der irn neuen Absatz 2 des § 129 a StGB ge-
nannten Taten ist nun nur noch dann als eine terroristische
Gründung zu verfolgen, wenn diese Taten mit einer be-
stimmten – terroristischen – Zielsetzung begangen wer-
den sollen. Ansonsten bleibt es aber bei einer Strafbarkeit
nach § 129 StGB; von einer Strafbarkeitslücke kann so-
mit keine Rede sein.
Wir haben bei der Umsetzung des Rahmenbeschlusses
in unser Strafrecht – soweit das möglich war – die tra-
dierten deutschen Rechtsbegriffe berücksichtigt. Wo der
Rahmenbeschluss davon spricht, dass die Zielsetzung,
„öffentliche Stellen … zu zwingen“ als terroristisch zu
betrachten sei, heißt es im Gesetz, dass das Ziel, „eine
Behörde rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung
mit Gewalt zu nötigen“, terroristisch ist. Als terroristisch
gilt, wenn Katalogstraftaten mit dem Ziel begangen wer-
den sollen, „die Bevölkerung auf schwer wiegende Weise
einzuschüchtern,. internationale Organisationen zu nöti-
gen oder die politischen, verfassungsrechtllichen, wirt-
schaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates
oder einer internationalen Organisation zu beseitigen
oder erheblich zu beeinträchtigen“. Und sie müssen auch
zu einer solchen Schädigung geeignet sein.
Schließlich haben wir hinsichtlich der im europäi-
schen Rahmenbeschluss genannten Katalogtaten die
Vorgaben des Rahmenbeschlusses vollständig, aber sinn-
gerecht umgesetzt. Ich möchte beispielhaft die Angriffe
auf die körperliche Unversehrtheit nennen, wo wir eine
Formulierung gewählt haben, die sich an die Terminolo-
gie des Völkerstrafgesetzbuches anlehnt.
Mit dieser neuen Fassung des § 129 a ermöglichen
wir es den Strafverfolgungsbehörden, zielgerichteter ge-
g
Z
O
s
b
k
w
s
A
s
O
l
r
z
S
W
b
b
d
v
a
h
g
S
b
s
v
h
d
W
th
s
D
b
r
a
d
n
u
n
A
b
S
b
n
A
d
r
h
g
i
T
c
M
z
(C
(D
en terroristische Vereinigungen vorzugehen und sich in
ukunft besser auf die Verfolgung wirklich gefährlicher
rganisationen konzentrieren zu können.
An dieser Stelle möchte ich ein Wort zur Opposition
agen. Wir stehen vor dem Abschluss eines Gesetzge-
ungsverfahrens, in dem die Opposition einmal mehr
eine zielführenden Beiträge geleistet hat. Statt sich den
irklichen Problemen in diesem Bereich zu stellen, hat
ie sich auf die abstruse Rechtsfigur des terroristischen
lleintäters kapriziert. Damit hat sie ihr völliges Unver-
tändnis der Materie dokumentiert. § 129 a StGB ist ein
rganisationsdelikt, bei dem logischerweise keine Al-
eintäterschaft denkbar ist.
Statt nach vorne zu schauen und sich den Herausforde-
ungen der Zukunft bei der Bekämpfung des Terrorismus
u stellen, hat die Opposition zum wiederholten Male
chlachten von gestern geführt. Ihre Forderung nach der
iedereinführung der Strafbarkeit der „Sympathiewer-
ung“ ist mit der Umsetzung des europäischen Rahmen-
eschlusses nicht begründbar, der dies gerade nicht for-
ert. Wie ideologisch und realitätsfremd diese Debatte
on der Opposition geführt wurde, belegen schlaglicht-
rtig die Ausführungen der Sachverständigen in der An-
örung, die der Rechtsausschuss zu diesem Thema durch-
eführt hat. Während der von der Union benannte
achverständige Dr. Beyer sich in seiner Stellungnahme
ezeichnenderweise gar nicht zu diesem Thema äußerte,
agte der Sachverständige und anerkannte Kommentator
on Bubnoff, dass nach der RAF-Zeit- und das ist lange
er – das Merkmal – der Sympathiewerbung – seine Be-
eutung weitgehend verloren hat. Die gefahrenpräventive
irkung einer strafrechtlichen Aufwertung der Sympa-
iewerbung dürfte heute weitgehend zu vernachlässigen
ein, so Herr von Bubnoff. Und der Sachverständige Prof.
r. Werle wies darauf hin, dass die Tathandlung des Wer-
ens für eine terroristische Vereinigung in der Praxis ge-
inge und abnehmende Bedeutung habe.
Nach der Anhörung der Sachverständigen im Rechts-
usschuss steht fest, dass nur noch einige Stimmen aus
er CDU/CSU die Wiedereinführung der Strafbarkeit ei-
er Sympathiewerbung fordern. Wir waren gut beraten,
ns damit nicht weiter zu beschäftigen.
Jörg van Essen (FDP): In Deutschland sind Maß-
ahmen zur Terrorismusbekämpfung nicht erst seit den
nschlägen auf das World Trade Center am 11. Septem-
er 2001 ein Bestandteil der politischen Tagesordnung.
eit vielen Jahren beinhaltet unser Strafgesetzbuch Tat-
estände, die die besondere Gefährlichkeit und krimi-
elle Energie, die in terroristischen Aktivitäten zum
usdruck kommen, zum Gegenstand haben, und auch
ie Strafverfolgungsorgane sind mit dem Phänomen Ter-
orismus vertraut. Die Entwicklungen der letzten Jahre
aben deutlich gemacht, dass terroristische Vereinigun-
en nicht vor nationalen Grenzen Halt machen, sondern
nternational agieren. Eine wirksame Bekämpfung des
errorismus setzt nicht nur eine Zusammenarbeit staatli-
her Organe voraus, sondern auch einen einheitlichen
indeststandard hinsichtlich der Strafbarkeitsvorausset-
ungen.
5836 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003
(A) )
(B) )
Der Rahmenbeschluss der EU zur Terrorismusbe-
kämpfung vom 13. Juni 2002 legt erstmals fest, welche
Handlungen europaweit als Terrorakte angesehen wer-
den sollen. Die Umsetzung dieses Rahmenbeschlusses
war die Aufgabe der Bundesregierung und der hier vor-
liegende Gesetzentwurf ist ein deutlicher Beleg dafür,
dass sie mit dieser Aufgabe überfordert war. Der Ent-
wurf weist erhebliche handwerkliche Mängel auf. For-
mulierungen aus dem Rahmenbeschluss wurden teil-
weise wörtlich übernommen, ohne sie an den deutschen
Sprachgebrauch oder an bereits bestehende Formulie-
rungen aus dem Strafrecht anzupassen. Das ist nicht nur
meine Einschätzung, sondern wurde einhellig von allen
Experten bei der Sachverständigenanhörung im Juni die-
ses Jahres kritisiert. Der Versuch der Bundesregierung,
diese Defizite durch einige textliche Änderungen abzu-
schwächen, ist überwiegend fehlgeschlagen. Die am
Ende der vergangenen Woche vorgelegten Änderungen
enthalten keine qualitativen Verbesserungen, sondern er-
setzen lediglich unbestimmte Rechtsbegriffe durch an-
dere unbestimmte Rechtsbegriffe.
Dieser Entwurf verbessert im Vergleich zum gelten-
den Recht die Möglichkeiten im Kampf gegen den Ter-
rorismus nicht. Im Gegenteil, die Bekämpfung der poli-
tisch motivierten Gewaltkriminalität als terroristische
Straftat wird durch den rot-grünen Gesetzentwurf er-
schwert. Die Tatbestandsgruppe der so genannten ge-
meingefährlichen Straftaten soll aus dem Katalog des
§ 129 a Abs. 1 StGB herausfallen. Stattdessen wird jetzt
für diese Straftaten ein spezieller subjektiver Nachweis
einer terroristischen Zielrichtung gefordert. Dadurch
wird der Anwendungsbereich des Gesetzes erheblich
eingeschränkt. Wir gehen damit hinter die jetzige
Rechtslage zurück. Dies wurde auch von den Sachver-
ständigen ganz überwiegend geteilt. Hier wird jetzt nur
noch eine Strafbarkeit wegen Bildung einer kriminellen
Vereinigung in Betracht kommen. Gerade die gemeinge-
fährlichen Straftaten entfalten aber ein hohes Bedro-
hungspotenzial für die öffentliche Sicherheit. Die Bun-
desregierung verkennt hier ganz offensichtlich, dass es
bei der EU-Rahmengesetzgebung nur um Mindeststan-
dards geht. Die Mitgliedstaaten haben bei der Umsetzung
einen Gestaltungsspielraum und können einen anderen sys-
tematischen Weg wählen. Diesen Gestaltungsspielraum hat
die Bundesregierung nicht genutzt.
Hier zeigt sich deutlich die Scheinheiligkeit von Rot-
Grün bei der Terrorismusbekämpfung. Der Bundeskanz-
ler und der Bundesinnenminister haben sich eingereiht in
die Gruppe derer, die öffentlich dem internationalen Ter-
rorismus den Kampf angesagt haben. Geht es aber um
die konkrete Umsetzung und um die Anpassung im deut-
schen Recht, dann geschieht genau das Gegenteil: Die
Bekämpfung von terroristischen Straftaten wird erheb-
lich erschwert. Dies zeigt die Konzeptionslosigkeit der
Bundesregierung im Bereich der inneren Sicherheit.
Noch ein Wort zu der Forderung der Union, das „Wer-
ben“ für eine terroristische Vereinigung unter Strafe zu
stellen. In der Vergangenheit war das „Werben“ bereits
unter Strafe gestellt worden und dabei hat sich gezeigt,
dass die Gerichte außerordentliche Auslegungs- und Ab-
grenzungsschwierigkeiten mit diesem Tatbestandsmerk-
m
n
i
S
p
g
b
n
d
s
d
ä
A
E
„
u
s
u
e
t
c
w
d
t
s
t
e
z
r
s
t
r
d
I
l
H
k
d
a
b
G
A
s
g
d
B
(C
(D
al hatten. Und auch das kriminalpolitische Bedürfnis
ach einer Ausweitung des Tatbestands des § 129 a StGB
st nicht erkennbar. Die Anhörung hat gezeigt, dass die
achverständigen der Forderung der Union keinerlei
raktische Relevanz zuerkannt haben. Schon jetzt ist das
ezielte Werben um Mitglieder und Unterstützer straf-
ar. Das Auffordern zu Straftaten ist ebenfalls strafbar,
ämlich nach § 111 StGB. Damit ist nicht ersichtlich,
ass ein praktisches Bedürfnis für die Ausweitung be-
teht. Diese Auffassung hat die FDP bereits in
er14. Wahlperiode vertreten. Daran hat sich nichts ge-
ndert.
nlage 16
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Grünbuch der EU-
Kommission zu Dienstleistungen von allgemei-
nem Interesse – Kommunale Selbstverwaltung
sichern und fortentwickeln (Tagesordnungs-
punkt 24)
Doris Barnett (SPD): Im Mai dieses Jahres hat die
uropäische Kommission ihr Grünbuch zu dem Thema
Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ vorgelegt
nd gleichzeitig einen europaweiten intensiven Diskus-
ionsprozess initiiert über die Frage, wie für Bürgerinnen
nd Bürger wichtige öffentliche Dienstleistungen wie
ine sichere Versorgung mit Energie, Telekommunika-
ion und Gesundheit dauerhaft auf hohem Niveau, flä-
hendeckend und zu angemessenen Preisen gesichert
erden können.
Die Diskussion wurde besonders dadurch angeregt,
ass die Kommission im Grünbuch keine eigene Posi-
ion, zum Beispiel die Schaffung einer Richtlinie vor-
chlug, sondern sich im Rahmen eines offenen Konsulta-
ionsprozesses bis zum 15. September Stellungnahmen
rbeten hat. Kernpunkt dieses offenen Konsultationspro-
esses sind die Dienstleistungen von allgemeinem Inte-
esse, die in Deutschland unter dem Begriff Daseinsvor-
orge bekannt sind. Intensiv wird über die Frage disku-
iert, welche staatlichen Dienstleistungen Wettbewerbs-
egelungen unterworfen werden sollen. Globalisierung
er Wirtschaft sowie die fortschreitende europäische
ntegration führen zu einem zunehmenden internationa-
en Standortwettbewerb und zu einer Veränderung der
andlungsspielräume auf nationaler, regionaler und
ommunaler Ebene.
Für uns Sozialdemokraten geht es bei diesem Prozess
arum, über Modernisierung und Effizienzsteigerungen
uch zukünftig Vorteile für die Verbraucher zu erreichen
ei gleichzeitiger Versorgungssicherheit.
Worum geht es in der aktuellen Diskussion? Mit dem
rünbuch reagiert die Europäische Kommission auf eine
ufforderung des Europäischen Rates und des Europäi-
chen Parlaments, sich mit der Sicherung von Leistun-
en der Daseinsvorsorge zu befassen. Im Mittelpunkt
ieses Grünbuches steht also die Frage, wie die für den
ürger wichtigen Dienstleistungen unter den Bedingungen
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 5837
(A) )
(B) )
eines liberalisierten europäischen Binnenmarktes und
einer erweiterten Europäischen Union dauerhaft und
qualitativ hochwertig, flächendeckend und zu angemes-
senen Preisen gesichert werden können. Darüber hinaus
muss geklärt werden, welche Rolle dabei öffentliche und
private Unternehmen, Staat und Markt und damit der
Wettbewerb spielen. Eine weitere Frage des Grünbuches
ist auch, ob die Grundsätze und allgemeinen Prinzipien
der Dienstleistungen künftig in einer europäischen Re-
gelung oder wie bisher durch die Mitgliedstaaten festge-
legt werden sollen. Dabei muss ausgelotet werden, wel-
che Risiken mit einer europäischen Regelung verbunden
wären.
Da die Europäische Kommission keinen konkreten
Vorschlag unterbreitet, sondern das offene Konsulta-
tionsverfahren gewählt hat, muß sie zunächst einmal die
rund 250 schriftlich eingegangenen Stellungnahmen be-
gutachten und auswerten. Ob dabei das Europäische Par-
lament, wie vorgesehen, Anfang Dezember einen Be-
richt beschließen kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht
sicher, zeigen doch die Beiträge große Meinungsunter-
schiede über mögliche Reichweite und inhaltliche Aus-
richtung einer entsprechenden Regelung. Das ist auch
bei einer historischen Betrachtung der Entwicklung die-
ser Bereiche in den Mitgliedstaaten nicht weiter verwun-
derlich.
Deshalb war es ausdrücklich zu begrüßen, dass die
EU keinen konkreten Vorschlag unterbreitet hat, sondern
dieses offene Konsultationsverfahren mit einem umfäng-
lichen Fragenkatalog wählte. Durch die Einbeziehung
dieses demokratischen Elements kann für mehr Akzep-
tanz eines auch auf diesen Gebieten zusammenwachsen-
den Europas in der Bevölkerung geworben werden.
Denn schließlich wird am Ende dieser Debatte die Euro-
päische Kommission über weitere europarechtliche Re-
gelungen zu entscheiden haben. Der angestoßene Dis-
kussionsprozess ist also nicht eine Petitesse, sondern
geht uns alle an.
Doch nun zu Ihnen, meine Damen und Herren von der
Opposition, und Ihrem Antrag, der der eigentliche Auf-
hänger für diese Debatte ist. Sie glauben, die Bundesre-
gierung auffordern zu müssen, sich an der Debatte über
das Grünbuch „Dienstleistungen von allgemeinem Inte-
resse“ aktiv zu beteiligen und dabei nur ja nicht die früh-
zeitige und intensive Einbeziehung der kommunalen
Spitzenverbände und Spitzenverbände der Wirtschaft zu
vergessen. Seien Sie versichert, dass die Bundesregie-
rung schon vor Ihrer Aufforderung längst gehandelt hat.
Offensichtlich bedürfen aber Sie einer gewissen
Nachhilfe; denn Ihr Antrag ist längst überholt und
schlecht recherchiert, sodass ich Ihnen nur raten kann,
ihn zurückzuziehen. So ist der Konsultationsprozess zum
Grünbuch bereits am 15. September abgeschlossen wor-
den. An der Debatte hat sich die Bundesregierung nicht
nur aktiv beteiligt, sondern auch mit einer Bund-Länder-
Stellungnahme gegenüber der Kommission Position be-
zogen. Dass dabei eine enge Abstimmung mit den Län-
dern und den wichtigsten Spitzenverbänden erfolgte, ist
für unsere Regierung eine Selbstverständlichkeit.
z
n
B
w
n
z
t
m
p
b
S
e
b
g
E
a
A
D
p
v
T
z
s
d
v
n
s
A
D
f
M
d
u
n
a
i
H
t
d
r
t
d
s
r
k
e
w
k
m
d
D
u
m
o
(C
(D
Auch die gesonderte Forderung, die Kommunen ein-
ubeziehen, ist vollkommen überflüssig, da die kommu-
alen Spitzenverbände an der Abstimmung zwischen
und und Ländern fortlaufend beteiligt waren. Dabei
ar es allen Beteiligten selbstverständlich unbenommen,
och eigene Stellungnahmen in den Konsultationspro-
ess der Kommission einzuspeisen, die in vielen Punk-
en mit der Bund-Länder-Stellungnahme übereinstim-
en.
Doch auch in anderen Punkten ist der Antrag der Op-
osition mangelhaft. So befasst er sich mit dem Grün-
uch nur unter dem Gesichtspunkt der kommunalen
elbstverwaltung. Zweifellos handelt es sich dabei um
inen ganz wichtigen, zentralen Aspekt. Darüber hinaus
erührt das Gesamtthema jedoch auch die großen netz-
ebundenen Dienstleistungen wie Telekommunikation,
nergie und Post sowie den Verkehrsbereich und kann
uf diese wichtigen Wirtschaftszweige weit reichende
uswirkungen haben. Einzubeziehen sind auch soziale
ienstleistungen wie zum Beispiel die freie Wohlfahrts-
flege, weshalb auch von dieser Seite Stellungnahmen
orliegen. Deshalb: Ziehen Sie Ihren überholten und der
hematik nicht annähernd gerecht werdenden Antrag
urück! Sonst müssen wir ihn auf jeden Fall ablehnen.
Trotzdem nutze ich gerne die Gelegenheit, meine Po-
ition und die der rot-grünen Koalition hier im Plenum
arzulegen, insbesondere dass wir uns bei der Daseins-
orsorge an der Seite der Kommunen befinden und sie
icht im Stich lassen. Die Ausgestaltung des europäi-
chen Wettbewerbsrechts ist dabei der entscheidende
usgangspunkt für die Diskussion über die Zukunft der
aseinsvorsorge. Liberalisierung und Wettbewerb dür-
en aber nicht zum Selbstzweck werden, sondern sie sind
ittel zum Zweck, nämlich um dem Allgemeinwohl zu
ienen.
Wir von der SPD sprechen uns – und da wissen wir
ns mit Bundesregierung, Ländern und Kommunen ei-
ig – deutlich gegen eine europäische Rahmenrichtlinie
us. Die Leistungen der Daseinsvorsorge bewegen sich
n einem Spannungsverhältnis zwischen staatlichem
andeln wie der kommunalen Selbstverwaltung, den In-
eressen der Verbraucher, privater Dienstleister sowie
en Anforderungen des europäischen Wettbewerbs-
echts.
In den vergangenen Jahren ist besonders von Vertre-
ern der Wirtschaft Druck auf die EU ausgeübt worden,
en Wettbewerb in allen Bereichen der Daseinsvorsorge
tärker zuzulassen und das staatliche Handeln auf eine
egulierende und überwachende Funktion zu beschrän-
en. Diesen Ansatz lehne ich vehement ab. Mit uns wird
s keine Privatisierung auf Biegen und Brechen geben,
ie zu Zeiten Helmut Kohls. Modernisierung ja, aber
eine Zerstörung der kommunalen Selbstverwaltung. Es
uss einen Ausgleich geben zwischen den Leistungen
er Daseinsvorsorge und den kommunal verwalteten
ienstleistungen.
Die Befürworter einer umfangreichen Privatisierung
nd Liberalisierung der Daseinsvorsorge überzeugen
ich nicht mit dem Argument, dass die Liberalisierung
ffensichtliche Vorteile für die Verbraucher bedeute. Ich
5838 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003
(A) )
(B) )
glaube im Gegenteil, dass eine radikale Privatisierung
und Liberalisierung für Verbraucher viele Nachteile hat.
Im Gegensatz zu den Befürwortern rechne ich auch nicht
mit verbesserten Angeboten und Effizienzsteigerungen
bei der Grundversorgung. Ich erwarte eher, dass sin-
kende Preise eine schlechtere Qualität bedeuten, dass
Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Ausgestaltung
der Grundversorgung demokratische Mitspracherechte
verlieren, dass Umweltauflagen oder Sozialstandards für
Beschäftigte reduziert werden. Darüber hinaus befürchte
ich, dass sinkende Preise mit einer schlechteren Versor-
gung zum Beispiel in ländlichen Gebieten erkauft wer-
den. Die Lehren aus dem Blackout im Norden der Verei-
nigten Staaten vor wenigen Wochen sollten wir alle
ziehen können.
Als Kritikerin einer europäischen Regelung in Form
einer Richtlinie – und ich weiß mich dabei im Einver-
nehmen mit Bund, Ländern und Kommunen – befürchte
ich im Falle einer Richtlinie, dass die in der Kohl-Ära
bei den großen netzgebundenen Sektoren eingegangenen
Liberalisierungsverpflichtungen nach und nach auf alle
anderen Bereiche der Daseinsvorsorge ausgedehnt wer-
den könnten. Auch eine weitere Gefahr bei einer euro-
päischen Regelung darf nicht übersehen werden: dass
die unterschiedlichen nationalen und regionalen Bedin-
gungen sowie die sektoralen Besonderheiten in einer eu-
ropäischen Regelung zu wenig berücksichtigt werden.
Die Erfahrungen in anderen Bereichen wie zum Beispiel
bei der Privatisierung und vollständigen Marktöffnung
für Energie, Post und Telekommunikation zeigen, dass
damit eine Einengung nationaler, regionaler und lokaler
Problemlösungen verbunden ist. Nicht zuletzt auch die
Diskussion um das Angebot der EU bei den GATS-Ver-
handlungen zeigt, wie wichtig hier die Abgrenzung der
Zuständigkeiten ist.
Im Übrigen wird diese kritische Position durch den
Europäischen Gerichtshof gestützt. Er hat bei seinem Ur-
teil zu Altmark Trans die Rolle der Europäischen Kom-
mission deutlich zugunsten einer größeren Handlungs-
freiheit der Mitgliedstaaten eingeschränkt.
Ohne Zweifel können Liberalisierung und Wettbe-
werb im Bereich der Daseinsvorsorge effizienzsteigernd
und verbraucherfreundlich wirken. Sie dürfen jedoch
kein Selbstzweck sein, sondern nur Mittel zum Zweck
bei der Erfüllung des Allgemeinwohls. Die Liberalisie-
rungseuphorie der Kohl-Regierung in den 90er-Jahren
hat deutlich die Schwäche einer Wettbewerbspolitik
ohne Regeln vor Augen geführt. Wettbewerb ist ein Ziel
in den europäischen Verträgen, das den dort ebenfalls
verankerten sozialen Zielen gleichrangig gegenüber-
steht. Das europäische Wettbewerbsrecht darf nicht zu
einer Gefährdung der Leistungen der Daseinsvorsorge
führen und muss im Zweifel hinter den Allgemeininte-
ressen zurücktreten.
Statt einer Rahmenrichtlinie benötigen wir auch in
Zukunft die Definitions- und Gestaltungshoheit der Mit-
gliedstaaten. Die Kommission sollte ihre Energien eher
darauf verlagern, das Wettbewerbs- und Beihilferecht
der Europäischen Kommission einfacher und transparen-
ter zu gestalten. In den großen netzgebundenen Berei-
c
l
M
G
C
s
h
D
l
D
v
ö
D
3
V
K
e
t
W
A
u
w
p
u
k
g
k
V
g
i
w
v
b
Z
l
s
k
s
b
d
d
n
n
b
r
E
n
k
D
d
G
d
w
n
(C
(D
hen sollten sektorspezifische anstatt horizontaler Rege-
ungen beibehalten und ein gleichmäßiger Grad der
arktöffnung angestrebt werden. Ein gleichmäßigerer
rad der Marktöffnung innerhalb der EU würde zu mehr
hancengleichheit beitragen und Verwerfungen zwi-
chen den Mitgliedstaaten verhindern.
Peter Götz (CDU/CSU): Am 21. Mai dieses Jahres
at die Europäische Kommission ein Grünbuch zu
ienstleistungen von allgemeinem Interesse veröffent-
icht. Dazu gehören auch kommunale Leistungen, die in
eutschland als Daseinsvorsorge bezeichnet werden:
on der Wasserwirtschaft über die Abfallwirtschaft, den
ffentlichen Personennahverkehr, bis zu kommunalen
aseinsleistungen im sozialen oder kulturellen Bereich.
Im Zentrum des Grünbuchs steht eine Liste von
0 Fragen. Darüber soll europaweit diskutiert werden.
on Verlauf und Ergebnissen dieser Debatte will die EU-
ommission abhängig machen, wie sie diesen Bereich
uroparechtlich regeln will. Dabei geht es um die Bewer-
ung von Fragen mit potenziell dramatischen Folgen:
ie wichtig ist uns die lokale und regionale Vielfalt der
ngebote, die bisher den unterschiedlichen Bedürfnissen
nd Vorlieben der Menschen gerecht werden? Wollen
ir die Zerschlagung kommunaler Strukturen und Kom-
etenz wagen, die bei Marktversagen nur sehr langfristig
nd mit exorbitanten Kosten wieder hergestellt werden
önnen? Wollen wir auch lebenswichtige Grundversor-
ung – zum Beispiel unser Trinkwasser – den Regelungs-
räften des Marktes anvertrauen? Kann der Markt die
ersorgung einkommensschwacher Bürger und abgele-
ener und dünn besiedelter Regionen kontinuierlich und
n verlässlicher Qualität sichern?
Im Spannungsfeld zwischen europäischem Wettbe-
erb und kommunaler Selbstverwaltung in der Daseins-
orsorge gibt es keine einfachen Antworten. Es geht da-
ei um die Grundsatzfrage: Wollen wir, dass auch in
ukunft Städte, Gemeinden und Landkreise in Deutsch-
and über die Grundversorgung der Bürger selbst ent-
cheiden? Oder: Wollen wir, dass die EU-Kommission
ünftig die Grundsätze der Daseinsvorsorge bestimmen
oll mit der Folge, dass eurobürokratische Eingriffe eine
ürgernahe lebendige Demokratie gefährden? Das sind
ie beiden Kernfragen, um die es geht.
Wir stehen in diesen Wochen im Zusammenhang mit
er Diskussion über eine europäische Verfassung an ei-
er wichtigen Weichenstellung. CDU und CSU wollen
icht, dass sich Europa um Dinge kümmert, die vor Ort
esser gelöst werden können. Wir wollen nicht, dass Eu-
opa mehr Kompetenzen an sich zieht als notwendig.
uropa darf sich nicht übernehmen. Europa braucht sich
icht um die innere Ordnung der Mitgliedstaaten zu
ümmern.
Wir wollen eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips.
er im Konvent erarbeitete Verfassungsentwurf sieht
ies dankenswerterweise vor. Ich will hier deshalb die
elegenheit nutzen, allen zu danken, die in diesem Sinn
aran gearbeitet haben: von A wie Peter Altmeier bis T
ie Erwin Teufel. Sie haben im Interesse der Kommu-
en in Deutschland viel erreicht.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 5839
(A) )
(B) )
Leider muss jedoch festgestellt werden, dass ohne
jede Beratung im Konvent in letzter Minute in den Ver-
fassungsentwurf in Art. III-6 der EU eine Kompetenz
zur Regelung der Grundsätze und Bedingungen für die
Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse ein-
gebracht wurde, die dem Geist des Verfassungsentwurfs
und insbesondere dem Subsidiaritätsprinzip diametral
widerspricht. Ich weise darauf hin, dass diese Klausel
nicht Bestandteil der Verhandlungsergebnisse des Kon-
vents ist. Wir erwarten deshalb von der Bundesregierung,
dafür zu sorgen, dass dieser neu angefügte Art. III-6
Satz 2 ersatzlos gestrichen wird.
Es ist nur konsequent, wenn wir ablehnen, dass die
EU die Prinzipien und Bedingungen für Leistungen der
Daseinsvorsorge regelt. Ich möchte dies auch begrün-
den: Wenn wir wollen, dass die europäische Idee von
den Bürgern angenommen wird, muss als wichtigstes
Bauprinzip einer neuen europäischen Kompetenzord-
nung das Subsidiaritätsprinzip gelten. Europa darf keine
Kompetenzen in Bereichen bekommen, die Mitglied-
staaten oder ihre Gemeinden und Regionen besser
selbstständig regeln können. Das führt sonst zu bürger-
fernen, bürokratischen und unpraktischen Lösungen.
Warum sollen Beamte in Brüssel darüber entscheiden,
wie die Wasserversorgung in einer lettischen Kleinstadt,
in einem griechischen Dorf, auf Rügen oder in Düssel-
dorf organisiert wird? Es reicht und ist in Ordnung, dass
einheitliche Umweltstandards eingefordert werden. Eher
sehe ich beim Vollzug dieser Standards noch Handlungs-
bedarf.
Warum sollen Beamte in Brüssel sich einmischen in
die Angelegenheiten eines kommunalen Musiktheaters
in Slowenien, in Finnland oder in Hof? Vor Ort wissen
die Menschen besser, wie sie es haben wollen, wie sie es
organisieren und wie sie es bezahlen. Oft stehen lange
wertvolle Traditionen dahinter. Die dürfen nicht zentra-
listisch zerstört werden.
Wir wollen, dass die Städte, Gemeinden und Land-
kreise in Deutschland über die Grundversorgung der
Bürger weiterhin selbst entscheiden. Wir wollen, dass
das kommunale Wahlrecht zwischen Ausschreibung, Di-
rektvergabe und kommunaler Eigenproduktion erhalten
bleibt. Das muss nicht für alle Aufgaben gelten. Die gro-
ßen netzgebundenen Leistungen, sei es nun Strom, Gas
oder Telekommunikation, brauchen selbstverständlich
klare, europaweit gültige Regelung. Aber wir brauchen
sie nicht für alle örtlichen Dienstleistungen.
Ich will ausdrücklich klarstellen: Wir sind nicht gegen
Wettbewerb, nicht gegen den europäischen Binnenmarkt
und nicht gegen Liberalisierung. Wir wollen, dass auch
die Daseinsvorsorge im Einklang mit dem Wettbewerbs-
prinzip steht und dass keine neuen Bereichsausnahmen
von den Wettbewerbsregeln der europäischen Verträge
entstehen. Aber wir sind eindeutig gegen Zuständigkei-
ten der EU für Dinge, die vor Ort besser entschieden
werden können und die überwiegend lokale Bedeutung
haben.
In Deutschland fällt noch nicht der Strom aus. Abfall
und Abwasser werden umweltgerecht entsorgt. Unser
T
m
a
s
d
d
v
k
E
t
g
r
S
b
k
m
d
s
O
v
z
N
s
a
k
a
w
i
F
t
r
G
F
D
d
s
m
w
G
I
K
F
m
c
A
S
h
d
a
w
b
a
c
D
(C
(D
rinkwasser gehört zu den besten der Welt. Städte, Ge-
einden und Landkreise sorgen für Grundversorgung
uf höchstem Niveau. Dieses Leistungsniveau ist nicht
elbstverständlich. Das belegen die Katastrophenmel-
ungen aus immer mehr Ländern, zuletzt aus Italien und
en USA. Dramatische Versorgungslücken mit riesigen
olkswirtschaftlichen Kosten häufen sich. Verlässlich-
eit und Qualität sinken.
Die Menschen wissen dies. Sie sind für den direkten
influss der Kommunen auf die Grundversorgungsleis-
ungen und wehren sich immer öfter mit Bürgerbegehren
egen den Verkauf von Stadtwerken. Trotz Liberalisie-
ung bauen die Stadtwerke ihre Marktposition aus.
tromversorgung (43 %) und Gasversorgung (70 %)
leiben kommunale Dienste. Nur 2 % der Stadtwerke-
unden haben sich nach der Privatisierung der Energie-
ärkte für neue Versorger entschieden.
Die Städte, Gemeinden und Landkreise stellen sich
em Wettbewerb. Aber sie wollen und müssen die Ent-
cheidung darüber haben, wie die Grundversorgung vor
rt am besten und am effizientesten erfolgen soll. Pri-
atisierung kann die beste Lösung sein. Es kann im Ein-
elfall auch heißen: Die Gemeinde macht es selbst. Das
ebeneinander mehrerer Modelle – warum nicht unter-
chiedlich je nach Entscheidung des Stadtrats? – führt
uch zu Wettbewerb. Kein Bürgermeister oder Landrat
ann sich schlechtere Leistung oder hohe Kosten leisten
ls an vergleichbaren Orten. Denn er und seine Partei
ürden damit ihre Wiederwahl gefährden.
„Modernisierung statt erzwungene Liberalisierung“
st die richtige Antwort auf diese ordnungspolitische
rage. CDU und CSU lehnen deshalb alle zentralis-
ischen Tendenzen und eine „Zwangsentkommunalisie-
ung“ durch Brüsseler Entscheidungen bei wichtigen
runddienstleistungen entschieden ab. Deshalb unsere
orderung: Keine Zuständigkeit Europas für örtliche
ienstleistungen von allgemeinem Interesse! Oder an-
ers ausgedrückt: Frau Ministerin, der letzte nachge-
chobene Satz in Art. III-6 des Verfassungsentwurfs
uss wieder raus. Wenn uns dies gemeinsam gelingt,
ird das von der Europäischen Kommission vorgelegte
rünbuch überflüssig.
Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
n dem Grünbuch stößt die Europäische Union einen
onsultationsprozess an, in dem es im Kern um die
rage geht, ob ein einheitlicher europäischer Rechtsrah-
en für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftli-
hem Interesse geschaffen werden sollte. Wir teilen die
uffassung, die Bund und Länder in ihrer gemeinsamen
tellungnahme zum Ausdruck gebracht haben: Ein ein-
eitlicher Rechtsrahmen der Europäischen Union für
iesen Bereich brächte keinen Nutzen; denn er könnte
ufgrund der Heterogenität nur sehr allgemein gehalten
erden sein. Sinnvoll ist die Aufteilung, die im Grün-
uch enthalten ist: netzgebundene Wirtschaftszweige,
ndere Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftli-
hem Interesse und nicht wirtschaftliche Tätigkeiten und
ienstleistungen ohne wirtschaftliche Auswirkungen.
5840 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003
(A) )
(B) )
Erstens: von großen netzgebundenen Wirtschafts-
zweigen erbrachte Dienstleistungen von allgemeinem
Interesse – Strom, Gas, Postdienste, Telekommuni-
kation, Verkehr. In diesem Bereich hat die EU wichtige
Impulse zur Liberalisierung der Märkte gegeben, die mit
erheblichen Preissenkungen, Verbesserungen der Dienst-
leistungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher
und der Schaffung von Arbeitsplätzen verbunden waren.
Das Regelwerk der EU gibt Standards zur Gewährleis-
tung von Wettbewerb, zu sozialen Kriterien wie Univer-
saldienst, Verbraucher- und Nutzerrechten vor. Beson-
ders die Funktion der EU als Impulsgeberin für
Wettbewerb brauchen wir auch weiterhin.
Die Koalition arbeitet derzeit daran, die Vorgaben der
EU im Bereich von Strom und Gas und bei der Telekom-
munikation umzusetzen. Die EU gibt hier das Modell
des durch eine nationale Wettbewerbsbehörde zu ge-
währleistenden Netzzuganges vor. Diese Wettbewerbs-
behörden müssen insbesondere mit der Fähigkeit, den
marktbeherrschenden Unternehmen Auflagen zu ertei-
len, ausgestattet sein. Wir halten nichts davon, für jeden
Sektor eine EU-weit tätige Regulierungsbehörde zu
schaffen. Die Vorgabe und Überwachung eines Rah-
mens, der durch die Staaten ausgefüllt und von der Kom-
mission überwacht wird, ist ein sinnvolles Instrument.
Allerdings hat die EU Verantwortung für den länder-
übergreifenden Wettbewerb.
In Deutschland wird die Regulierungsbehörde für Te-
lekommunikation und Post immer mehr zu der Wettbe-
werbsbehörde für netzgebundene Infrastruktur. Falls sie
auch die Behörde für die Regulierung des Strom- und
Gassektors werden wird, wäre es aus unserer Sicht not-
wendig, ein eigenes Wettbewerbsbehördengesetz für alle
Bereiche zu schaffen. Es wäre noch genug Zeit, die insti-
tutionellen Regelungen aus dem Telekommunikations-
gesetz herauszunehmen und parallel ein Wettbewerbs-
behördengesetz zu entwickeln. Im Bereich des
Bahnverkehrs wird es von zentraler Bedeutung sein,
dass Betrieb und Netz getrennt werden. Ein konsequen-
ter Unbundling – und dies gilt nicht nur für den Ver-
kehrsbereich – ist die unbürokratischste und weitest-
gehende Lösung für die Wettbewerbsneutralität der
Netze.
Zweitens: Bei den anderen Dienstleistungen von all-
gemeinem wirtschaftlichen Interesse wie etwa Abfall-
wirtschaft, Wasserversorgung oder dem öffentlich-recht-
lichen Rundfunk besteht auf Gemeinschaftsebene kein
umfassendes Regelwerk. Wir sind entschieden der Mei-
nung, dass hier jeder Mitgliedstaat selbst regeln sollte,
mit wie viel Markt und wie viel Staat er diese Dienstleis-
tungen erbringen will. Sofern die Dienstleistungen in
diesen Bereichen den Handel zwischen den Staaten be-
treffen, unterliegen sie dem Wettbewerbs- und Beihilfe-
recht. Insbesondere Wasser ist ein besonderes Gut. Eine
ortsnahe Erzeugung gehört zur Identität der Region und
erhöht die Achtsamkeit beim Umgang mit Böden und
Grundwasser. Eine weit gehende Liberalisierung im die-
sem Bereich, wie zum Beispiel bei Telekommunikation
und Strom, halten wir deshalb nicht für zielführend.
l
s
r
G
A
z
s
G
E
e
m
w
K
g
m
D
w
K
S
d
b
E
B
c
m
d
r
m
w
K
d
t
d
h
a
s
n
u
e
D
g
r
u
z
n
b
g
n
v
N
u
(C
(D
Drittens: nicht wirtschaftliche Tätigkeiten und Dienst-
eistungen ohne Auswirkungen auf den Handel. Zu die-
em Bereich – also insbesondere den sozialen und kultu-
ellen öffentlichen Dienstleistungen – gibt es auf
emeinschaftsebene keine spezifischen Regelungen.
uch das Wettbewerbs- und Beihilferecht kommt nicht
ur Anwendung.
Gudrun Kopp (FDP): Die FDP-Fraktion im Deut-
chen Bundestag unterstützt nachhaltig das zuletzt im
rünbuch vom 21. Mai 2003 noch einmal bekräftigte
ngagement der EU-Kommission für Deregulierung und
ine liberale Ausgestaltung derjenigen Bereiche, die ge-
einhin unter dem Begriff Daseinsvorsorge subsumiert
erden.
Die Rolle der Kommission als ordnungspolitisches
orrektiv gegen die Bundesregierung kann hier gar nicht
enug gewürdigt werden. Schon in der Vergangenheit
ussten ja die Fraktionen von Rot und Grün in Sachen
eregulierung und Marktöffnung zum „Jagen getragen
erden“. Insofern begrüßen wir es ausdrücklich, die
ommission in diesen wichtigen Fragen auf unserer
eite zu wissen.
In diesem Zusammenhang steht es außer Frage – und
as ist von der Kommission auch immer in aller Klarheit
ekräftigt worden –, dass an den jeweiligen nationalen
ntscheidungsträgern ist, selbst zu definieren, welche
ereiche sie der Daseinsvorsorge zuordnen und entspre-
hend ausgestalten wollen. Hier findet also keine Bevor-
undung seitens der Brüsseler Behörden statt.
Zu Recht aber betont die Kommission auch, dass
iese Bereiche glasklar definiert und vor allem transpa-
ent gestaltet werden müssen. Das heißt, der Bürger
uss genau erkennen können, welche Leistungen von
elcher staatlichen Ebene und – vor allem – zu welchen
osten erbracht werden. Die Energiepreise in der Bun-
esrepublik mit ihren für den Bürger völlig intransparen-
en Kostenelementen liefern hier also ein gutes Beispiel
afür, wie man es nicht machen sollte.
Zu viele Wirtschaftsbereiche in Deutschland sind
eute noch immer dem Wettbewerb entzogen. Dies ist
ngesichts der gemachten Erfahrungen mit der Liberali-
ierung des Telekommunikations- und Strommarktes
icht nur äußerst unbefriedigend, sondern auch völlig
nverständlich. Hier muss sich die Bundesregierung
ndlich bewegen.
Die Öffnung vieler Bereiche der Daseinsvorsorge in
eutschland für den privaten Wettbewerb könnte in der
egenwärtigen desolaten wirtschaftlichen Situation da-
über hinaus auch Impulse geben für mehr Wachstum
nd Beschäftigung in der Zukunft. Die Vergangenheit
eigt doch sehr klar, dass Gemeinwohl und Wettbewerb
icht im Widerspruch zueinander stehen, sondern sich
edingen.
Gerade der Telekommunikationssektor ist ein schla-
ender Beweis dafür, dass Märkte und Wettbewerb nicht
ur zu geringeren Preisen, besserer Qualität, höherer Zu-
erlässigkeit und allgemeiner Zugänglichkeit führen.
ein, sie entfesseln auch Wachstumskräfte, die ansonsten
nter der wohlig warmen Decke staatlicher Monopole
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 5841
(A) )
(B) )
schlummern. Nach Schätzung der Kommission sind
allein im Bereich der Telekommunikation durch die De-
regulierung EU-weit mehr als 1 000 000 neue Arbeits-plätze entstanden. Vergegenwärtigt man sich nun das in
Deutschland vorhandene Potenzial für weitere Marktöff-
nungen – ich nenne hier nur stellvertretend die besonders
wichtigen Bereiche Post, ÖPNV, Energie, Wasser, Finanz-
und Entsorgungsdienstleistungen –, so wird klar, welche
ökonomische Dynamik wir hier einfach verschlafen, wenn
nicht endlich an diese Sektoren herangegangen wird.
Aber auch in den bisher leider nur ansatzweise libera-
lisierten Sektoren des Bahnverkehrs und des Strom- und
Gasmarktes müssen wir endlich zu einer viel weitgehen-
deren Deregulierung und Liberalisierung kommen, die
nicht nur die Kosten für die Verbraucher langfristig
senkt, sondern ihnen auch transparent macht, welche
Kosten ihnen gegenwärtig durch die staatliche Regulie-
rung tatsächlich entstehen.
Insofern fordern wir die Bundesregierung in unserem
Antrag auch ausdrücklich auf, nicht nur ein konsistentes
Konzept für den Bereich der Daseinsvorsorge mit glas-
klaren Definitionen der betroffenen Wirtschaftsbereiche
und den daraus entstehenden Kosten vorzulegen. Da-
rüber hinaus muss ein konsequenter Kurs der staatlichen
Aufgabenkritik auf allen Ebenen eingeleitet werden.
Deshalb haben wir angeregt, dass die Bundesregierung
hierzu jährlich Bericht erstattet.
Lassen Sie mich abschließend noch einmal ausdrück-
lich die Rolle der Kommission würdigen, die viele der
gerade in Deutschland bitter notwendigen Deregulierun-
gen und Liberalisierungen angestoßen und vorangetrie-
ben hat. Der weiteren Unterstützung durch die FDP-
Fraktion kann sie hierbei gewiss sein.
Anlage 17
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 791. Sitzung am 26. Sep-
tember 2003 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
Grundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge-
mäß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen:
– Gesetz zur Abwicklung der Bundesanstalt für
vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS Ab-
wicklungsgesetz – BvSAbwG)
– Zweites Gesetz zur Änderung des Zollverwal-
tungsgesetzes und anderer Gesetze
– Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher
Vorschriften über die grenzüberschreitende Beweis-
aufnahme in Zivil- oder Handelssachen in den Mit-
gliedstaaten (EG-Beweisaufnahmedurchführungs-
gesetz)
– Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tätig-
keit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
und weiterer berufsrechtlicher Vorschriften für
Rechts- und Patentanwälte, Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer
–
–
–
m
d
n
m
V
P
t
(C
(D
Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten
für Zwecke der Wirtschaftsstatistiken (Verwaltungs-
datenverwendungsgesetz – VwDVG)
Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Juli 2001 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und Ru-
mänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und
vom Vermögen
Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Juni 2001 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Indien über die Auslieferung
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
achstehenden Vorlagen absieht:
Finanzausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Unterrichtung durch die Bundesregierung über die ak-
tualisierten Stabilitäts- und Konvergenzprogramme der
EU-Mitgliedstaaten
– Drucksachen 15/798, 15/1272 Nr. 1.1 –
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung – Initiative Architektur
und Baukultur
– Drucksachen 14/8966, 15/345 Nr. 68 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, daß der Ausschuss die nachstehenden EU-
orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
ung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 15/1041 Nr. 2.5
Drucksache 15/1153 Nr. 2.2
Drucksache 15/1153 Nr. 2.30
Innenausschuss
Drucksache 15/345 Nr. 11
Drucksache 15/392 Nr. 2.19
Drucksache 15/503 Nr. 1.28
Rechtsausschuss
Drucksache 15/339 Nr. 2.13
Drucksache 15/345 Nr. 19
Drucksache 15/345 Nr. 22
Drucksache 15/345 Nr. 28
Drucksache 15/345 Nr. 29
Drucksache 15/345 Nr. 30
Drucksache 15/345 Nr. 31
Drucksache 15/345 Nr. 32
Drucksache 15/611 Nr. 2.9
Drucksache 15/611 Nr. 2.19
Drucksache 15/979 Nr. 2.20
5842 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003
(A) (C)
(B) (D)
Finanzausschuss
Drucksache 15/1280 Nr. 2.20
Drucksache 15/1280 Nr. 2.37
Drucksache 15/1280 Nr. 2.44
Drucksache 15/1280 Nr. 2.47
Drucksache 15/1280 Nr. 2.49
Drucksache 15/1389 Nr. 1.3
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Drucksache 15/1280 Nr. 1.1
Drucksache 15/1280 Nr. 2.2
Drucksache 15/1280 Nr. 2.4
Drucksache 15/1280 Nr. 2.5
Drucksache 15/1280 Nr. 2.9
Drucksache 15/1280 Nr. 2.24
Drucksache 15/1280 Nr. 2.30
Drucksache 15/1280 Nr. 2.31
Drucksache 15/1280 Nr. 2.35
Drucksache 15/1280 Nr. 2.36
Drucksache 15/1280 Nr. 2.41
Drucksache 15/1280 Nr. 2.42
Drucksache 15/1280 Nr. 2.43
Drucksache 15/1280 Nr. 2.48
Ausschuss für Verbraucherschutz Ernährung und
Landwirtschaft
Drucksache 15/1280 Nr. 2.3
Drucksache 15/1280 Nr. 2.6
Drucksache 15/1280 Nr. 2.7
Drucksache 15/1280 Nr. 2.8
Drucksache 15/1280 Nr. 2.19
Drucksache 15/1280 Nr. 2.21
Drucksache 15/1280 Nr. 2.22
Drucksache 15/1280 Nr. 2.26
Drucksache 15/1280 Nr. 2.27
Drucksache 15/1280 Nr. 2.29
Drucksache 15/1280 Nr. 2.33
Drucksache 15/1280 Nr. 2.34
Ausschuss für Gesundheit und soziale Sicherung
Drucksache 15/1547 Nr. 2.13
Drucksache 15/1547 Nr. 2.65
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Drucksache 15/1153 Nr. 2.38
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Drucksache 15/1041 Nr. 2.1
Drucksache 15/1153 Nr. 2.3
Drucksache 15/1389 Nr. 1.1
Ausschuss für Kultur und Medien
Drucksache 15/1389 Nr. 1.2
67. Sitzung
Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17