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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/67 (neu) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Drucksachen 15/1637, 15/1728, 15/1749, 15/1732) . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeits- markt (Drucksachen 15/1516, 15/1728, 15/1749, 15/1733) . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit – zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Dr. Heinrich L. Kolb, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Arbeitslosen- hilfe und Sozialhilfe zu einem beschäftigungsfördernden kom- munalen Sozialgeld zusammen- führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Rainer Brüderle, wei- terer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Neuordnung der Bundesanstalt für Arbeit (Drucksachen 15/1531, 15/1576, 15/ 5735 D 5736 A 5736 B Deutscher B Stenografisch 67. Sitz Berlin, Freitag, den 1 I n h a l Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Änderung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Drit- ten Gesetzes für moderne Dienst- leistungen am Arbeitsmarkt (Drucksachen 15/1515, 15/1728, 15/1749, 15/1732) . . . . . . . . . . . . . 5735 A 5735 B 5735 C 5735 D der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am undestag er Bericht ung 7. Oktober 2003 t : Arbeitsmarkt (Drucksache 15/1638) . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Existenz- grundlagen (Existenzgrundlagen- gesetz – EGG) (Drucksachen 15/1523, 15/1728, 15/1749) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Einfügung eines Art. 106 b) (Drucksachen 15/1527, 15/1728, 15/1749) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5736 A 5736 A 5736 A 1728, 15/1749) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit 5736 C II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Abgeordneten Birgit Homburger, Dirk Niebel, weiteren Abgeordneten sowie der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung der Rechtssicherheit von sozialversicherungspflichtig beschäftig- ten Ehepartnerinnen und Ehepartnern in Familienunternehmen (Drucksache 15/1594) . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA . Roland Koch, Ministerpräsident (Hessen) . . . Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle FDP . . . . . . . . . . . . . Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Roth (Esslingen) SPD . . . . . . . . . . . . . Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA . Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (HBeglG 2004) (Drucksachen 15/1502, 15/1639, 15/ 1750, 15/1751) . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergeset- zes und anderer Verbrauchsteuerge- setze (Drucksachen 15/1313, 15/1726, 15/ 1735) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur För- derung der Steuerehrlichkeit (Drucksachen 15/1521, 15/1661, 15/1722, 15/1724) . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines 5736 C 5736 D 5740 C 5743 C 5746 A 5748 A 5750 C 5752 B 5753 B 5755 B 5757 A 5757 B 5757 D, 5758 A 5794 D, 5799 C 5759 A 5759 A 5759 B Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit (Drucksachen 15/1309, 15/1722, 15/1724) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Andreas Pinkwart, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur ver- einfachten Nachversteuerung als Brücke in die Steuerehrlichkeit (Drucksachen 15/470, 15/1722, 15/ 1724) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . d) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Andreas Pinkwart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Zinsabgeltungsteuer einfüh- ren – Fluchtkapital zurückholen (Drucksachen 15/217, 15/1722) . . . . . e) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundes- regierung zur Vermittlungsempfeh- lung zum Steuervergünstigungsab- baugesetz (Drucksachen 15/1518, 15/1665, 15/ 1684, 15/1736) . . . . . . . . . . . . . . . . . . f) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Re- form der Gewerbesteuer (Drucksachen 15/1517, 15/1664, 15/1727, 15/1760, 15/1738) . . . . . – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Ent- wurfs eines Soforthilfegesetzes für die Gemeinden (SofortHiG) (Drucksachen 15/1470, 15/1727, 15/1760, 15/1739) . . . . . . . . . . . . . g) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Peter Götz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Finanzkraft der Kommunen stärken – Kommu- nale Selbstverwaltung sichern (Drucksachen 15/1217, 15/1727, 15/ 1760) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . h) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Hermann Otto Solms, weiteren Abgeordneten und der Frak- tion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des 5759 A 5759 B 5759 C 5759 D 5760 A 5760 A 5760 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 III Grundgesetzes (Kommunale Fi- nanzreform) (Drucksachen 15/1247, 15/1729). . . . . i) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Antragsverfahren bei Agrar- diesel deutlich vereinfachen (Drucksachen 15/833, 15/1261) . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Günter Rexrodt, Jürgen Koppelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Regierung muss Haushaltssicherungsgesetz vorlegen (Drucksachen 15/997, 15/1750, 15/1751) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele, Joachim Günther (Plauen), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Neugestaltung der Eigenheimzu- lage (Drucksache 15/1731) . . . . . . . . . . . . . . . . Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anja Hajduk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dr. Hermann Otto Solms FDP . . . . . . . . . . . . Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Leo Dautzenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . Dr. Kurt Faltlhauser, Staatsminister (Bayern) Kerstin Andreae BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . Dr. Günter Rexrodt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Scheelen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T R V M D D F D M N E T in Z 5760 B 5760 C 5760 C 5760 C 5761 A 5765 D 5766 A 5770 C 5772 A 5773 D 5774 B 5776 B 5778 C 5779 D 5780 D 5781 C 5783 B, 5787 B 5788 C 5784 D, 5788 C 5791 C agesordnungspunkt 21: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Einordnung des Sozi- alhilferechts in das Sozialgesetz- buch (Drucksachen 15/1514, 15/1734, 15/1761, 15/1740) . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ein- ordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch (Drucksachen 15/1636, 15/1734, 15/1761, 15/1740) . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Nationaler Aktionsplan für Deutschland zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2003 bis 2005 – Strategien zur Stär- kung der sozialen Integration (Drucksache 15/1420) . . . . . . . . . . . . . olf Stöckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erena Butalikakis CDU/CSU . . . . . . . . . . . arkus Kurth BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS r. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . atthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 22: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen bei der Umsetzung des „Vertrages zur Kulturfinanzierung in der Bundeshauptstadt 2001–2004“ so- wie zur künftigen Förderung der Kul- tur in der Bundesstadt Bonn (Drucksache 14/9677) . . . . . . . . . . . . . . . Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Rainer Brüderle, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der 5794 B 5794 B 5794 C 5797 B 5801 B 5803 D 5805 B 5806 B 5807 D 5808 C 5809 D 5811 C 5810 A IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 FDP: Transparenz für den Hauptstadt- kulturfonds (Drucksache 15/1708) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . . Günter Nooke CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP . . . . . . . Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . Eckhardt Barthel (Berlin) SPD . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Joachim Stünker, Hermann Bachmaier, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion der SPD so- wie den Abgeordneten Jerzy Montag, Hans-Christian Ströbele, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbe- schlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur Änderung anderer Gesetze (Drucksachen 15/813, 15/1730) . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Wolfgang Bosbach, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU: Verpflichtungen aus dem EU-Rah- menbeschluss zur Terrorismusbe- kämpfung zügig erfüllen (Drucksachen 15/540, 15/1730) . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Thomas Silberhorn CDU/CSU . . . . . . . . . . . Christoph Strässer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper SPD . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: Antrag der Abgeordneten Peter Götz, Gerda Hasselfeldt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Grün- buch der EU-Kommission zu Dienstleis- tungen von allgemeinem Interesse – Kommunale Selbstverwaltung sichern und fortentwickeln (Drucksache 15/1326) . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A L A E m e l n H W D A E H F N W I ( A t D o A E m s A g R M A E ü m m J E A E D M S S n 5810 B 5810 C 5814 A 5816 A 5817 A 5817 B 5818 A 5819 B 5819 C 5819 C 5820 D 5821 D 5823 A 5824 C 5825 A 5825 C nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärungen nach § 31 GO zu den Abstim- ungen über die Entwürfe eines Dritten und ines Vierten Gesetzes für moderne Dienst- eistungen am Arbeitsmarkt (Tagesord- ungspunkt 19 a) ans Büttner (Ingolstadt) SPD . . . . . . . . . . . erner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ans-Christian Ströbele, Thilo Hoppe, riedrich Ostendorff, Peter Hettlich, Winfried achtwei, Claudia Roth (Augsburg), infried Hermann, Jutta Dümpe-Krüger, rmingard Schewe-Gerigk und Petra Selg alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu den bstimmungen über die Entwürfe eines Drit- en und eines Vierten Gesetzes für moderne ienstleistungen am Arbeitsmarkt (Tages- rdnungspunkt 19 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 rklärungen nach § 31 GO zu den Abstim- ungen über die Entwürfe eines Vierten Ge- etzes für moderne Dienstleistungen am rbeitsmarkt und eines Existenz-grundla- engesetzes (Tagesordnungspunkt 19 a) obert Hochbaum CDU/CSU . . . . . . . . . . . . anfred Kolbe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 rklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung ber den Entwurf eines Vierten Gesetzes für oderne Dienstleistungen am Arbeits- arkt (Tagesordnungspunkt 19 a) elena Hoffmann (Chemnitz) SPD . . . . . . . . rnst Kranz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten r. Peter Danckert, Stephan Hilsberg, Dirk anzewski, Götz-Peter Lohmann, Silvia chmidt (Eisleben) und Wilfried Schreck (alle PD) zur Abstimmung über den Entwurf ei- es Vierten Gesetzes für moderne Dienst- 5827 A 5827 A 5827 B 5828 A 5829 B 5829 C 5830 A 5830 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 V leistungen am Arbeitsmarkt (Tagesord- nungspunkt 19 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ottmar Schreiner, Rüdiger Veit, Florian Pronold, Willi Brase, Peter Dreßen, Reinhold Hemker, Gabriele Hiller-Ohm, Horst Kubatschka, Götz-Peter Lohmann, Dr. Christine Lucyga, Lothar Mark, René Röspel, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Fritz Schösser, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Tagesordnungspunkt 19 a) . . . Anlage 8 Erklärungen nach § 31 GO der Abgeordneten Veronika Bellmann und Maria Michalk (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Existenzgrundlagengesetzes (Ta- gesordnungspunkt 19 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Arnold Vaatz, Dr. Michael Luther, Manfred Grund, Ulrich Adam, Michael Stübgen, Hartmut Büttner (Schönebeck), Christa Reichard (Dresden), Michael Kretschmer, Klaus Brähmig, Marco Wanderwitz, Günter Baumann, Dr. Peter Jahr, Henry Nitzsche, Antje Tillmann, Bernward Müller (Gera), Volkmar Uwe Vogel, Dr. Christoph Bergner, Ulrich Petzold, Bernd Heynemann, Uda Carmen Freia Heller, Peter Letzgus, Günter Nooke, Rainer Eppelmann, Verena Butalikakis und Vera Lengsfeld (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf ei- nes Existenzgrundlagengesetzes (Tagesord- nungspunkt 19 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Steffen Kampeter (CDU/CSU) und Otto Fricke (FDP) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (Tagesordnungspunkt 20 a) . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Peter Dreßen, Klaus Kirschner, Dr. Wolfgang Wodarg, Dr. Marlies Volkmer, Hans Büttner (Ingolstadt), Fritz Schösser, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Rüdiger Veit, René R s b 2 A E J W F W I P B H S n o A E J s z n A Z U r z r 2 K n D D A Z – – ( J D J 5830 B 5830 C 5831 A 5831 C 5832 D öspel und Willi Brase (alle SPD) zur Ab- timmung über den Entwurf eines Haushalts- egleitgesetzes 2004 (Tagesordnungspunkt 0 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ella Teuchner, Silvia Schmidt (Eisleben), altraud Wolff (Wolmirstedt), Gabriele ograscher, Günter Gloser, Verena ohlleben, Reinhold Hemker, Brunhilde rber, Anette Kramme, Horst Kubatschka, etra Ernstberger, Karsten Schönfeld, ernhard Brinkmann (Hildesheim), Petra eß, Reinhold Robbe und Ernst Kranz (alle PD) zur Abstimmung über den Entwurf ei- es Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (Tages- rdnungspunkt 20 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten ochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) zur Ab- timmung über den Entwurf eines Gesetzes ur Reform der Gewerbesteuer (Tagesord- ungspunkt 20 f) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung der nterrichtung: Bericht der Bundesregie- ung über die Erfahrungen bei der Umset- ung des „Vertrages zur Kulturfinanzie- ung in der Bundeshauptstadt 2001 bis 004“ sowie zur künftigen Förderung der ultur in der Bundesstadt Bonn (Tagesord- ungspunkt 22) r. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämp- fung und zur Änderung anderer Ge- setze Beschlussempfehlung und Bericht: Ver- pflichtungen aus dem EU-Rahmenbe- schluss zur Terrorismusbekämpfung zügig erfüllen Tagesordnungspunkt 23) erzy Montag BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5833 A 5833 B 5833 D 5834 A 5834 D 5835 D VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 Anlage 16 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Grünbuch der EU-Kommission zu Dienstleistungen von allgemeinem Inte- resse – Kommunale Selbstverwaltung si- chern und fortentwickeln (Tagesordnungs- punkt 24) Doris Barnett SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . .5836 C 5838 C 5839 D 5840 C 5841 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 5735 (A) ) (B) ) 67. Sitz Berlin, Freitag, den 1 Beginn: 9.0
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    Anlage 16 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 5827 (A) ) (B) ) geben. Sie werden an der hohen Arbeitslosigkeit wenig diese dann bei längerer Arbeitslosigkeit weitgehend davon überzeugt bin, dass sie das bewirken, was sie vor- s chen Aufforderung, Eigenvorsorge zu betreiben, wenn Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zu den Abstimmungen über die Entwürfe eines Dritten und eines Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Tagesord- nungspunkt 19 a) Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD): Die vorliegenden Gesetze Hartz III und IV verfolgen das Ziel, allen Men- schen, die am Arbeitsprozess teilnehmen können, auch den Zugang zu Arbeit zu ermöglichen. Dies soll dadurch geschehen, dass neben den Arbeitslosenhilfeempfängern auch Sozialhilfeempfänger aktiv in die Prozesse der Agentur für Arbeit einbezogen werden, in Vermittlung, Qualifikation und Förderung. Damit wird der struktu- relle Ausschluss von über 900 000 Sozialhilfeempfän- gern aus der aktiven Arbeitsmarktpolitik und dem Sys- tem der sozialen Sicherheit beendet. Nach dem Prinzip „fördern und fordern“ werden Arbeitsuchende zu mehr Flexibilität ermuntert, aber auch mit größeren und ziel- genaueren Rechten bei der Verteilung und Suche nach Arbeit ausgestattet. Der Fraktion der SPD ist es im Ge- setzgebungsverfahren gelungen, dieses Prinzip passge- nauer und praktikabler zu gestalten als ursprünglich vor- gesehen. Das gilt zum Beispiel für Bestimmungen wie die Schonbeträge bei der Vermögensanrechnung oder die Frage der Zumutbarkeit der Arbeitsbedingungen. Die Gesetze unterscheiden sich deutlich von den Vorhaben der CDU/CSU und der FDP, die nahezu ausschließlich mit Sanktionen Arbeitssuchende teilweise unter Verlet- zung der Menschenwürde bestrafen wollen. Deshalb stimme ich den vorliegenden Gesetzen zu, erwarte jedoch, dass entscheidende Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen unternommen werden. Vor allem Innovationen, Technologie und Wissen müs- sen schneller in Produktion und Arbeit umgesetzt wer- den können. Dazu sind Änderungen im Finanzwesen, der Steuerpolitik und bei der Organisation öffentlich be- triebener oder geförderter Investitionen erforderlich. Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Ich habe den beiden Gesetzentwürfen nicht zuge- stimmt und mich der Stimme enthalten, weil ich nicht ä h e s d A g p f a f z F W V d J A z A g b z r i g d t t k t d z K o e K l D s A z h d f i g r w k Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Lensing, Werner CDU/CSU 17.10.2003 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 17.10.2003 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht ndern. Sie sind sozial unausgewogen, führen zu unver- ältnismäßigen Härten und dürften sich ökonomisch her kontraproduktiv auswirken. Bei allen Anstrengungen, die Arbeitsvermittlung chneller, besser und effizienter zu gestalten – sie kann en Mangel an Arbeitsplätzen nicht beheben. Die hohe rbeitslosigkeit ist kein Vermittlungsproblem. Das zei- en die mäßigen Erfolge mit dem Job-Aqtiv-Gesetz, mit rivaten Agenturen und Vermittlungsgutscheinen. Es ehlt nicht an Nachfrage oder Arbeitsanreizen, sondern n Arbeitsangeboten. Druck und Leistungskürzungen ühren in einer angespannten Wirtschaftssituation nicht u mehr Aktivitäten und Motivation, sondern eher zu rust, Resignation und Verzweiflung. Im Zuge eines irtschaftsaufschwunges wird hingegen die staatliche ermittlung weniger gebraucht, da die meisten Jobs ann unmittelbar und nicht über das Arbeitsamt oder obcenter besetzt werden. Insofern sind die massiven nstrengungen, die bestehenden Institutionen völlig um- ukrempeln, von fragwürdiger Natur. In Zeiten hoher rbeitslosigkeit haben sie wenig zu bieten, bei beschäfti- ungsintensivem Wachstum werden sie weniger ge- raucht. Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und So- ialhilfe zu einer pauschalierten sozialen Grundsiche- ung ist eine sinnvolle Sache. Nur bleibt dieses Vorhaben m Ansatz stecken. Insofern ist der Begriff Arbeitslosen- eld II konsequent. Er verweist auf die Abstufung und arauf, dass es sich dabei nicht um eine bedarfsorien- ierte Existenzsicherung handelt. Ansonsten ist er unsys- ematisch, weil er im Unterschied zum Arbeitslosengeld eine Versicherungsleistung darstellt und aus Steuermit- eln stammt. Allerdings ist das finanzielle Niveau auf en bisher schon unzureichenden Sozialhilfesätzen viel u niedrig und mehr vom Gedanken der Einsparung und ürzung von Sozialleistungen getragen. Damit wird der hnehin schwachen Binnenkonjunktur weitere Kaufkraft ntzogen, was wiederum Produktion und Absatz von onsumgütern dämpft und möglicherweise die Arbeits- osigkeit sogar ansteigen lässt. Für Ostdeutschland, wo durch Transformation und eindustrialisierung bedingt eine sehr hohe Arbeitslo- igkeit besteht, haben die Hartz-Gesetze keine positive uswirkung. Im Gegenteil bringen sie für viele Lang- eitarbeitslose und bisherige Bezieher von Arbeitslosen- ilfe eine Verschlechterung ihrer Situation. Die Anrechnung von Partnerschaftseinkommen bei er Berechnung des ALG II führt bei arbeitslosen Ehe- rauen mit einer langen eigenständigen Erwerbsbiografie n eine völlig alte Rollenverteilung und ein überwunden eglaubtes Abhängigkeitsverhältnis von ihren „Ernäh- ern“. Die Berücksichtigung von „Schonvermögen“ ist nach ie vor viel zu gering bemessen und birgt die Gefahr ünftiger Altersarmut. Zudem widerspricht es der politi- 5828 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 (A) ) (B) ) aufgebraucht werden muss. Die Ungleichbehandlung von angemessenem privaten Wohnungsbesitz gegenüber sonstigen Vermögenswerten dürfte, wenn sie nicht im Vermittlungsausschuss korrigiert wird, noch das Bun- desverfassungsgericht beschäftigen. Die Vermittlung von „zumutbaren Minijobs“ plus ALG-II-Aufbesserung führt, egal wie man die Sache auch bezeichnen mag, de facto zu einem subventionier- ten Kombilohn/Niedriglohnsektor. Bisher waren die Mi- nijobs vor allem als Nebenerwerb für Studenten und Hausfrauen interessant. Künftig werden sie Arbeitslosen reichen müssen und den Trend zur Auflösung regulärer Beschäftigungsverhältnisse verstärken. Leider wird das Prinzip „fördern und fordern“, das sich durch die Gesetze zieht, nur sehr einseitig auf die Arbeitnehmer angewendet. Die Arbeitgeber werden nicht im Mindesten in die Pflicht genommen, einen ent- sprechenden Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit zu leisten. So wird der Eindruck verstärkt, dies sei vor al- lem eine staatliche Aufgabe, während sich die Wirtschaft zurückhält oder durch weitere Forderungen an den Staat hervortut. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Thilo Hoppe, Friedrich Ostendorff, Peter Hettlich, Winfried Nachtwei, Claudia Roth (Augsburg), Winfried Hermann, Jutta Dümpe- Krüger, Irmingard Schewe-Gerigk und Petra Selg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu den Ab- stimmungen über die Entwürfe eines Dritten und eines Vierten Gesetzes für moderne Dienst- leistungen am Arbeitsmarkt (Tagesordnungs- punkt 19 a) Die Gesetzentwürfe Hartz III und IV im Rahmen der Agenda 2010 sehen wir durchaus kritisch. Dennoch stimmen wir dem Gesetzespaket zu. Positiv ist, dass Alleinerziehende aus der Sozialhilfe herauskommen und zu Arbeitslosengeld-II-Beziehern bzw. Bezieherinnen werden und so Maßnahmen der akti- ven Arbeitsmarktpolitik erhalten und in die Sozialversi- cherung aufgenommen werden. Dennoch werden viele andere Beziehern bzw. Bezie- herinnen von Arbeitslosenhilfe erhebliche Einkommens- einbußen erleiden. Das müssen wir leider in Kauf neh- men. Aber wir konnten verhindern, dass für Arbeitslose in Zukunft auch noch Jobs mit Minilöhnen weit unter ta- riflicher und ortsüblicher Bezahlung zumutbar sein soll- ten. Entscheidend ist für uns auch, dass insbesondere im Bereich der Sozialhilfe merkliche Verbesserungen im Vergleich zum geltenden Recht Gesetz werden. Die Reformvorhaben enthalten konzeptionelle Verän- derungen bei den Grundstrukturen unserer sozialen Si- cherungssysteme, die wir begrüßen. So bringt die Zu- sammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für die B s n d g z r n f d d m a v e E m p g d f V d B u t v d m d d s g v t E S s b d a a k t m s 4 S G A v W f A M r (C (D etroffenen und Ämter Erleichterungen. Auch andere trukturelle Veränderungen – dazu gehören die Neuord- ung der Bundesanstalt für Arbeit (BA), die Verzahnung er BA mit kommunalen sozialen Beratungseinrichtun- en, die Entlastung der Kommunen von steigenden So- ialhilfelasten, die Entbürokratisierung des Arbeitsförde- ungsrechtes sowie die Reform der Sozialhilfe – sind otwendig. Die Praxis wird zeigen, wie die Strukturre- ormen sich tatsächlich auswirken. Das gilt vor allem für ie neuen Jobcenter: Die Zusammenführung der vorhan- enen Kompetenzen der BA bei der Arbeitsvermittlung it denen der Kommunen ist eine Herausforderung für lle Beteiligten. Wir hoffen auf eine wirksamere Arbeits- ermittlung. Wir sind skeptisch, ob die Hoffnung sich rfüllt, dass damit derzeit signifikant mehr Arbeitslose rwerbsarbeit erhalten; denn es gibt nicht nur ein Ver- ittlungsproblem, sondern vor allem fehlen Arbeits- lätze und neue werden durch diese Strukturveränderun- en kaum geschaffen. Leider sind die Strukturveränderungen mit eingreifen- en Sparmaßnahmen verbunden, sodass die Regelungen ast nur noch als Spargesetze wahrgenommen werden. or allem kritisieren wir die unmittelbare Verquickung er angestrebten Reformen mit Einsparungen für den undeshaushalt. Auch wir halten Einsparungen für un- mgänglich, um drastische Erhöhungen der Sozialbei- räge gleich um mehrere Prozentpunkte und Erhöhungen on Einkommens- oder Mehrwertsteuern zu vermeiden, ie wieder besonders die Bezieher geringerer Einkom- en relativ stärker belasten würden. Vor allem stellt sich ie Frage einer gerechten Verteilung der Lasten. Die Gesetzentwürfe enthielten zunächst Maßnahmen, ie nach unserer Auffassung keinesfalls zukunftsweisend ind. Dazu gehörten insbesondere: die Zumutbarkeitsre- elungen für so genannte Minijobs und andere Arbeits- erhältnisse, die Anrechnung von Vermögen, das der Al- erssicherung dient, eine Unterhaltspflicht zwischen ltern und Kindern nach den Regelungen der bisherigen ozialhilfe, die verschärften Sanktionen für junge Men- chen unter 25 Jahren und die restriktiven Regelungen ei der Anrechnung von Partnereinkommen Wir haben aher frühzeitig unsere Kritik und unsere Forderungen uf Nachbesserungen bei diesen Punkten angemeldet. Der Kompromiss sieht vor, dass es bei Minijobs und nderen Arbeitsverhältnissen nicht zu Lohndumping ommen kann, weil nur eine Bezahlung nach geltenden ariflichen Regelungen bzw. ortsüblichem Entgelt zu- utbar ist. Die Vermögensfreibeträge für privat ange- parte Altersvorsorge werden verdoppelt, auf bis zu 00 Euro pro Lebensjahr, wenngleich auch jetzt die umme noch viel zu gering ausfallt. Verwandte ersten rades können als Vorbedingung für die Gewährung von rbeitslosengeld II nicht auf Unterhaltsverpflichtungen erwiesen werden, sofern sie nicht in einer gemeinsamen ohnung leben. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II ür Ausländer und Ausländerinnen mit nachrangigem rbeitsmarktzugang konnte erreicht werden. Für unzumutbar halten wir nach wie vor, dass jungen enschen unter 25 Jahren bei so genannter Nichtkoope- ation scharfe Sanktionen drohen. Zwar wurde erreicht, Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 5829 (A) ) (B) ) dass Jugendliche einen Anspruch auf Ausbildung und Arbeit bekommen (mit Ausbildung als Priorität). Außer- dem erhalten Jugendliche bei Sanktionen neben dem Wohngeld auch „Sachleistungen“, also genug zum Le- ben. Dennoch entspricht der Umgang mit Jugendlichen mit scharfen „negativen Anreizen“ in keiner Weise unse- rem Menschenbild. Eine stärkere Nichtanrechnung von Partnereinkom- men war nicht durchzusetzen. Die Absenkung des Niveaus des ALG II auf Sozial- hilfeniveau halten wir für schwer erträglich. Wir überse- hen allerdings auch nicht, daß selbst mit dieser Regelung viele Empfänger und Empfängerinnen von Arbeitslosen- hilfe nun mehr erhalten als bisher aus der Arbeitslosen- hilfe. Die Hauptleidtragenden sind die Bezieher höherer Arbeitslosenhilfe, die vordem eine besser bezahlte Be- schäftigung hatten. Diese Punkte werden mit der finan- ziellen Situation im Bundeshaushalt begründet. Ange- sichts der vielen Steuersenkungen der Vergangenheit erscheint uns dieses Argument als zu kurz greifend. Wir werden uns einsetzen, dass die Belastungen der Bevölkerung mit Einsparungen, Steuern und Pflichtbei- trägen gerechter verteilt werden, das heißt insbesondere, dass große Vermögen und große Unternehmen wieder stärker herangezogen werden. Erhebliche Teile unserer Forderungen sind erfüllt. Sie bilden mit den Verbesserungen gegenüber den bisheri- gen Regelungen bei der Sozialhilfe wie Einführung des persönlichen Budgets, Pauschalierung der Sachleistun- gen, Pauschalierung des Wohngeldes unter Berücksichti- gung des Mietspiegels, Partizipierung von Ausländern in allen drei Formen des Aufenthaltsstatus, einen wichtigen sozialen Teil des Gesamtpaketes und vermeiden schlim- mere Grausamkeiten. Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu den Abstimmungen über die Entwürfe eines Viertes Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und eines Existenzgrund- lagengesetzes (Tagesordnungspunkt 19 a) Robert Hochbaum (CDU/CSU): Dem Gesetzent- wurf der Bundesregierung eines Vierten Gesetzes für mo- derne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und dem Gesetz- entwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Sicherung der Existenzgrundlagen, Existenzgrundlagengesetz – EGG, Drucksache 15/1523, kann ich aus folgenden Gründen nicht zustimmen: Durch das Absenken der Arbeitslosenhilfe auf das So- zialhilfeniveau findet ein zu starker Eingriff in das So- zialgefüge in den neuen Bundesländern statt. Im Ergeb- nis wird bereits sehr einkommensschwachen Familien, die aufgrund der andauernden problematischen Arbeits- marktsituation im Osten unseres Landes unverschuldet in diese Situation geraten sind, erneut Geld zum Lebens- unterhalt entzogen. Auch die gestellten Änderungsan- t m d A b B t b w k c b M s h d n b k e l b s D S g A l A b W R l D G v r i b d p h s w E s n l k l t A (C (D räge, die eine Übergangszeit von zwei Jahren vorsehen, indern das Problem nur in geringem Umfang. Beson- ers betroffen von dem Gesetz sind insbesondere ältere rbeitslose, die zum größten Teil zu den Langzeitar- eitslosen zählen und, wie alle Erfahrungen in den neuen undesländern zeigen, nur noch sehr schwer in den ers- en Arbeitsmarkt integriert werden können. Diese Ar- eitnehmer haben, wie etliche gescheiterte Versuche be- eisen, auch bei größtmöglichster Mobilität ebenfalls eine Chance mehr auf eine Beschäftigung in den westli- hen Bundesländern. Damit träfe das Absenken der Ar- eitslosenhilfe auf das Sozialhilfeniveau ohne gesicherte öglichkeit eines Hinzuverdienstes gerade die Men- chen in den neuen Bundesländern unverhältnismäßig art. Angesichts der genannten Punkte ist zu befürchten, ass Armut und soziale Ausgrenzung vor allem in den euen Bundesländern angesichts der hohen Zahl von Ar- eitslosenhilfebeziehern massiv zunehmen werden. Ich ann es darum nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, inem Gesetz zuzustimmen, dass in den neuen Bundes- ändern so stark in die Sozialstrukturen eingreift. Ich itte, meine Beweggründe zu akzeptieren. Manfred Kolbe (CDU/CSU): Obwohl ich die grund- ätzliche Zielrichtung des Vierten Gesetzes für moderne ienstleistungen am Arbeitsmarkt und des Gesetzes zur icherung der Existenzgrundlagen – Existenzgrundla- engesetz – unterstütze, nämlich die Anreize zu stärken, rbeitsverhältnisse einzugehen, die Sanktionen bei Ab- ehnung von Arbeitsverhältnissen zu verschärfen und rbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenzulegen, kann ich eiden Gesetzen als direkt gewählter Abgeordneter des ahlkreises Delitzsch – Eilenburg – Torgau-Oschatz – iesa nicht zustimmen, da sie der besonderen wirtschaft- ichen und arbeitsmarktpolitischen Situation im Osten eutschlands nicht Rechnung tragen. Dies aus folgenden ründen: Das Ziel, Anreize zu setzen, damit verstärkt Arbeits- erhältnisse eingegangen werden, kann dort nicht er- eicht werden, wo es keine Arbeit gibt. In Sachsen waren m Sommer dieses Jahres circa 400 000 Menschen ar- eitslos gemeldet; dem standen nur circa 18 000 gemel- ete offene Stellen gegenüber. Was fehlt, sind Arbeits- lätze, da die Menschen arbeiten wollen. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozial- ilfe trifft überproportional den Osten. Allein in Sachsen ind circa 180 000 Arbeitslosenhilfebezieher von teil- eise massiven Einkommenskürzungen betroffen. Diese inkommenskürzungen treffen Menschen, die ohnehin chon sehr sparsam leben müssen und denen dann kaum och eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben mög- ich sein wird. Der Kaufkraftverlust aufgrund der genannten Ein- ommensverluste wird allein in Sachsen rund 330 Mil- ionen Euro betragen. Dies wird auch den örtlichen Mit- elstand massiv treffen. Der immer wieder geforderte zumindest teilweise usgleich für den Osten Deutschlands findet nicht statt. 5830 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 (A) ) (B) ) Zusätzliche Anreize zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Osten sind nicht in Sicht. Vielmehr soll sowohl die Wirtschaftsförderung nach der Gemeinschaftsaufgabe Ost als auch die steuerliche Investitionszulage deutlich zurückgeführt werden. Die Folge dessen wird möglicherweise eine weitere zusätzliche massive Abwanderung von Ost nach West sein, die im Interesse der inneren Einheit unseres Landes nicht hingenommen werden kann. Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Vier- ten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Tagesordnungspunkt 19 a) Jelena Hoffmann (SPD): Ich werde dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zustimmen, weil es auch für Ostdeutschland strukturell richtige Reformen zur Belebung des Arbeitsmarktes ein- leitet. Allerdings ergeben sich durch das Gesetz negative Auswirkungen für die ostdeutschen Länder, wenn die Be- bzw. Entlastung von Kommunen und Ländern einer Gesamtbetrachtung unterzogen wird. Dieser negative Saldo lässt sich im Rahmen der Arbeitsmarktreform nicht lösen. Ich gebe hiermit meine Zustimmung zum Hartz IV- Gesetz im Vertrauen darauf, dass die Bemühungen, ei- nen zeitnahen Ausgleich zu schaffen, weitergeführt wer- den und zum Erfolg gelangen. Ernst Kranz (SPD): Ich stimme dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) zu, weil es auch für Ostdeutschland struktu- rell richtige Reformen zur Belebung des Arbeitsmarktes einleitet. Allerdings ergeben sich durch das Gesetz negative Auswirkungen für die ostdeutschen Bundesländer durch die höhere Anzahl an Langzeitarbeitslosen gegenüber den westlichen Bundesländern, wenn Be- bzw. Entlas- tung von Kommunen und Ländern einer Gesamtbetrach- tung unterzogen werden. Dieser negative Saldo ließ sich im Rahmen der Ar- beitsmarktreform nicht lösen. Der Unterzeichner gibt seine Zustimmung zum Hartz IV-Gesetz im Vertrauen darauf, dass das Bemühen, einen zeitnahen Ausgleich zu schaffen, eingelöst wird. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Peter Danckert, Stephan Hilsberg, Dirk Manzewski, Götz-Peter Lohmann, Silvia Schmidt (Eisleben) und Wilfried Schreck (alle SPD) zur Abstimmung le f le s o K te R H h w A s D v d h f A Z v le h r e J B b e o w g n g r v (C (D über den Entwurf eines Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsplatz (Tagesordnungspunkt 19 a) Wir stimmen dem Vierten Gesetz für moderne Dienst- istungen am Arbeitsmarkt – Harz IV – zu, weil es auch ür Ostdeutschland strukturell richtige Reformen zur Be- bung des Arbeitsmarktes einleitet. Allerdings ergeben ich durch das Gesetz negative Auswirkungen für die stdeutschen Länder, wenn Be- bzw. Entlastung von ommunen und Ländern einer Gesamtbetrachtung un- rzogen werden. Dieser negative Saldo lässt sich im ahmen der Arbeitsmarktreform nicht lösen. Die Unterzeichner geben ihre Zustimmung zum artz-IV-Gesetz im Vertrauen darauf, dass das Bemü- en, einen zeitnahen Ausgleich zu schaffen, eingelöst ird. nlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ottmar Schreiner, Rüdiger Veit, Florian Pronold, Willi Brase, Peter Dreßen, Reinhold Hemker, Gabriele Hiller- Ohm, Horst Kubatschka, Götz-Peter Lohmann, Dr. Christine Lucyga, Lothar Mark, René Röspel, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Fritz Schösser, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Viertes Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Ar- beitsmarkt (Tagesordnungspunkt 19 a) Trotz großer Bedenken stimmen wir dem Vierten Ge- etz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zu. er Kern des Gesetzes, nämlich die Zusammenführung on Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbsfähige, ist em Grunde nach unstreitig und daher zu begrüßen. Wir atten uns allerdings immer für eine kosteneutrale Re- orm eingesetzt. Auch die Hartz-Kommission, deren rbeit dem Gesetz zugrunde liegt, hatte sich durch die usammenführung zwar deutliche Effizienzgewinne ersprochen, generelle Leistungskürzungen aber abge- hnt. Das Gesetz wird bei einem kleineren Teil der bis- erigen Bezieher von Arbeitslosenhilfe zu einem vo- übergehend höheren Einkommen führen, solange sie bei inem sehr niedrigen Transfereinkommen den auf zwei ahre befristeten Zuschlag zur Grundsicherung erhalten. ei einem erheblich größeren Teil der bisherigen Ar- eitslosenhilfeempfänger bewirkt das Gesetz hingegen ntweder den Wegfall von Unterstützungsleistungen der deutliche Kürzungen. Um absehbaren Verarmungsrisiken entgegenzuwirken, aren substanzielle Nachbesserungen unabdingbar. Dies ilt im Wesentlichen für drei Bereiche. Wichtig ist die unmehr im Gesetz erfolgte Regelung, dass Beschäfti- ung für Arbeitslose nur dann zumutbar ist, wenn das ta- ifliche bzw. ortsübliche Entgelt gezahlt wird. Damit soll erhindert werden, dass die Notlage von Arbeitslosen zu Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 5831 (A) ) (B) ) Lohndumping missbraucht werden kann. Von besonde- rer Bedeutung ist auch die gesetzliche Klarstellung, dass im Falle von Arbeitslosigkeit Unterhaltsansprüche von Eltern gegenüber Kindern und umgekehrt grundsätzlich ausgeschlossen bleiben. In hohem Maße unverständlich war auch die dem Gesetzentwurf ursprünglich zugrunde liegende Regelung, wonach Arbeitslose bis auf geringe Ausnahmen Alterssicherungsersparnisse hätten aufbrau- chen müssen, bevor sie einen Anspruch auf Arbeitslo- sengeld II hätten geltend machen können. Die deutlich großzügigere Neuregelung macht das Gesetz etwas er- träglicher. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Veronika Bellmann und Maria Michalk zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Existenzgrundlagengesetzes (Tages- ordnungspunkt 19 a) Grundsätzlich ist der Ansatz des EGG zum Aufbau ei- nes Niedriglohnsektors zu begrüßen. Deshalb habe ich dem Gesetz zugestimmt. Jedoch bestehen in den neuen Bundesländern darüber hinaus besondere Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt, denen das Gesetz nicht ausrei- chend Rechnung trägt. Hier liegen die Löhne gerade in strukturschwachen Gebieten schon weit unter dem Bun- desdurchschnitt. Es fehlt nicht am Anreiz zur Arbeit, sondern an der Arbeit. Es gibt sowohl einen Mangel an gering qualifizierten Beschäftigungsmöglichkeiten als auch ein hohes Defizit an produktiven Arbeitsplätzen für Besser- und Hochqualifizierte. Dies belegen die Statisti- ken über das Niveau und die Struktur der Arbeitslosig- keit in den neuen Bundesländern. Die regionalen Ar- beitslosenquoten erreichen aufgrund dieser speziellen Situation in bestimmten Regionen bis zu 25 Prozent. In Sachsen zum Beispiel beziehen 5 Prozent der ge- samten Bevölkerung Arbeitslosenhilfe. Oftmals sind ganze Familien auf Arbeitslosenhilfe angewiesen, ob- wohl die unbedingte Bereitschaft besteht, jede Tätigkeit anzunehmen. Die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wird die Haushalte der Hilfesuchenden hart treffen. Hier besteht die Gefahr, dass es ohne eine ausreichende Übergangsregelung für jetzige Bezieher von Arbeitslosenhilfe zu erheblichen sozialen Verwer- fungen kommt. Auch für die ortsansässigen Unternehmen besteht bei der Umsetzung die Gefahr von erheblichen Umsatzver- lusten, was zusätzlich die Konjunktur schwächt. Schon jahrelang entwickelt sich die Kaufkraft in den neuen Ländern rückläufig. Eine Eins-zu-eins-Umsetzung des EGG würde zu einem weiteren massiven Kaufkraftver- lust führen, welchen die Unternehmen in den neuen Bundesländern kaum abfangen könnten. Aus diesem Grunde sind weiter gehende Differenzierungen und Übergangsregelungen, wie in den entsprechenden Ände- rungsanträgen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf den Drucksachen 321 und 327 des Ausschusses für Ge- sundheit und Soziale Sicherung aufgeführt, notwendig. s g B s U C h B n v s s b w a e L B q m b r A S g S m d n u h r h B d v s t Ü (C (D Der Ausbau des ersten Arbeitsmarktes muss uneinge- chränkte Priorität besitzen. Aus diesem Grund muss rundsätzlich ein neues Aufbauprogramm für die neuen undesländer aufgestellt werden, das besonders Infra- trukturinvestitionen und die Ansiedlung produktiver nternehmen fördert, wie im Entschließungsantrag der DU/CSU-Bundestagsfraktion auf Drucksache 326 ent- alten. Die finanzielle Situation der Kommunen in den neuen undesländern, die schon heute über äußert geringe Ein- ahmen verfügen, darf sich durch die Zusammenlegung on Arbeitslosen- und Sozialhilfe nicht weiter ver- chlechtern. Der Bund ist gefordert, entsprechende zu- ätzliche finanzielle Belastungen, die durch die Aufga- enübertragung entstehen, auszugleichen. Klargestellt erden muss beispielsweise in diesem Zusammenhang uch, dass der Bund nicht nur die Leistungsausgaben für rwerbsfähige Hilfesuchende erstattet, sondern auch eistungen für Personen, die mit den Hilfesuchenden in edarfsgemeinschaft leben. Bei der Ländererstattungs- uote ist es erforderlich, dass die Zahl der von den Kom- unen zu übernehmenden Arbeitslosenhilfeempfängern eim Berechnungsschlüssel tatsächlich und konkret be- ücksichtigt wird. nlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Arnold Vaatz, Dr. Michael Luther, Manfred Grund, Ulrich Adam, Michael Stübgen, Hartmut Büttner (Schönebeck), Christa Reichard (Dresden), Michael Kretschmer, Klaus Brähmig, Marco Wanderwitz, Günter Baumann, Dr. Peter Jahr, Henry Nitsche, Antje Tillmann, Bernward Müller (Gera), Volkmar Uwe Vogel, Dr. Christoph Bergner, Ulrich Petzold, Bernd Heynemann, Uda Carmen Freia Heller, Peter Letzgus, Günter Nooke, Rainer Eppelmann, Verena Butalikakis und Vera Lengsfeld (alle CSU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Existensgrundlagengesetzes (Tagesord- nungspunkt 19 a) Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU zur icherung der Existenzgrundlagen, Existenzgrundlagen- esetz – EGG, ist gegenüber dem Gesetzentwurf der PD die deutlich bessere Variante und findet daher eine Zustimmung. Um der besonderen Lage in Ost- eutschland gerecht zu werden, bedarf es jedoch noch ei- iger wichtiger Ergänzungen: Erstens. Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe nd Sozialhilfe wird die Haushalte der Hilfesuchenden art treffen. Insbesondere in den neuen Ländern mit ih- em weit überdurchschnittlichen Anteil an Arbeitslosen- ilfeempfängern – in Sachsen 5 Prozent der gesamten evölkerung – dürfte die Leistungskürzung Unmut bei er Bevölkerung erregen. Zugleich werden sich die indi- iduellen Kaufkraftverluste zu einer regionalwirt- chaftlich bedeutsamen Größe summieren. Der zu erwar- ende gesellschaftliche Widerstand soll zumindest durch bergangsregelungen gedämpft werden. 5832 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 (A) ) (B) ) Das EGG sieht bislang nur eine Fortgeltung laufender Arbeitslosenhilfe-Bescheide bis maximal 12 Monate nach In-Kraft-Treten des Gesetzes vor. – LAA infor- mierte bereits, dass ab 1. Januar 2004 Arbeitslosenhilfe nur noch für jeweils sechs Monate bewilligt werden soll und der Übergang daher rascher eintreten wird, als von Hessen ursprünglich vorgesehen. – Für den Übergang von AIG auf die „Hilfe zur Existenzsicherung“ sieht das EGG keine Übergangsfristen vor. Es ist daher erforder- lich, dass der Übergang von AIG auf die „Hilfe zur Exis- tenzsicherung“ analog zu den Regelungen in Hartz IV einen Zeitraum von zwei Jahren umfasst – im ersten Jahr sollen Hilfesuchende zusätzlich zur Hilfe zur Exis- tenzsicherung zwei Drittel des Differenzbetrags zum AIG erhalten, im zweiten Jahr nur noch ein Drittel; vgl. § 46 a – und die für den Übergang von AIG vorgesehe- nen Regelungen entsprechend auch für den Übergang von der Arbeitslosenhilfe gelten; vergleiche Art. 95 a. Wegen der größeren Differenzbeträge und der dauer- haften Wirkung der Regelung ist die Einfügung einer Regelung zum befristeten Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld wichtiger als die Übergangsregelung für Arbeitslosenhilfe-Empfänger. Zweitens. Nach dem EGG sollen nach Ende des AJG- Bezugs – also künftig nach einem Jahr Arbeitslosigkeit – sofort die strengen sozialhilferechtlichen Regelungen zur vorrangigen Verwertung eigenen Vermögens gelten. Nach diesen Regelungen ist zum Beispiel auch ein eige- nes Kfz vorrangig zu verwerten. Auf Bitten verschiede- ner Seiten hin hat Hessen gegenüber dem ersten Entwurf lediglich eine großzügigere Vermögensfreistellung für Ältere vorgesehen, die noch keine (freigestellte) Alters- sicherung nach den Regelungen des Altersvermögensge- setzes aufbauen konnten („Riester-Rente“). Es wird vorgeschlagen, das Vermögen des Hilfesu- chenden für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren nach Ende des AlG-Bezugs entsprechend dem bisheri- gen Arbeitslosenhilferecht bzw. Hartz IV anzurechnen; § 86 Abs. 2. Mit dieser Regelung soll diese erweiterte Vermögensfreistellung für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren auch nach Ende des Arbeitslosenhilfebezugs erreicht werden. Auch hier ist die Übergangsregelung von geringerer Bedeutung als die Regelungen für den Leistungswechsel von AIG zur Hilfe zur Existenzsiche- rung. Drittens. Art. 4 Nr. 47 EGG regelt bislang nur, dass bei Vorliegen eines Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe vor In-Kraft-Treten des EGG die Vorschriften „über die Ge- währung von Arbeitslosenhilfe“ längstens für zwölf Mo- nate anzuwenden sind. Die Weitergeltung der mit In- Kraft-Treten des EGG durch Art. 4 Nr. 36 EGG außer Kraft gesetzten Vorschrift zur „Tragung der Ausgaben“ für die Alhi durch den Bund – § 363 SGB III – ist dage- gen zurzeit noch nicht geregelt. Diese Regelungslücke soll durch die Einfügung der Worte „und die Ausgaben- tragung“ in den hessischen Entwurf geschlossen werden. Viertens. Es muss klargestellt werden, dass der Bund nicht nur die Leistungsausgaben für erwerbsfähige Hil- fesuchende erstattet, sondern auch Leistungen für Perso- nen, die mit den Hilfesuchenden in Bedarfsgemeinschaft l a s b n O V p B l h A z e h d a m s m f n d Z N d ü n n I v w G d v A tr G d t V I s (C (D eben. Daneben müssen von der Erstattungsregel auch ktivierende Leistungen – Art. 1, §§19, 20 EGG; Bei- piel: Beschäftigungsangebote zur Gewöhnung an Ar- eit, Arbeiten im öffentlichen Interesse oder für gemein- ützige Körperschaften, Hilfen zur beruflichen rientierung, zur Bewerbung und Vorstellung sowie zur erbesserung der räumlichen und beruflichen Mobilität, assende Qualifizierungsangebote, sozialpädagogische egleitung zur Bearbeitung der persönlichen oder sozia- en Hemmnisse mit dem Ziel einer Stärkung der Selbst- ilfefähigkeit, Praktika und Trainingsmaßnahmen bei rbeitgebern des allgemeinen Arbeitsmarkts, Hilfen um Aufbau einer Existenzgrundlage durch Entwicklung ines tragfähigen Marktkonzeptes, Vergabe von Darle- en oder Bürgschaften zur Sicherstellung eines notwen- igen Mindestkapitals – umfasst sein. Fünftens. Es muss klargestellt werden, dass der Bund uch Personal- und Sachausgaben im Bereich der kom- unalen Beschäftigung erstattet. Sechstens. Der Bund soll den Ländern diejenigen Per- onal- und Verwaltungskosten erstatten, die den Kom- unen durch die Übernahme der Arbeitslosenhilfeemp- änger entstehen. Daher kann die Ländererstattungsquote icht nach der Gesamtzahl der zukünftigen Empfänger er Existenzsicherung erfolgen, sondern nur nach der ahl der zu übernehmenden Arbeitslosenhilfeempfänger. ur durch dieses Verfahren kann sichergestellt werden, ass die Länder, deren Kommunen eine hohe Zahl zu bernehmender Arbeitslosenhilfeempfänger aufweisen, icht ungerechtfertigt benachteiligt werden. Siebtens. Es wird ein neues Aufbauprogramm für die euen Länder gefordert, insbesondere die Förderung von nfrastrukturinvestitionen und der Ansiedlung produkti- er Unternehmen. Ich verbinde mein Abstimmungsverhalten mit der Er- artung, dass im Zuge der Behandlung des Hartz-IV- esetzes und der damit verbundenen Vorlagen im Bun- esratsverfahren bzw. im zu erwartenden Vermittlungs- erfahren diese Belange Berücksichtigung finden. nlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Steffen Kampeter (CDU/ CSU) und Otto Fricke (FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Haushaltsbegleitgeset- zes 2004 (Tagesordnungspunkt 20 a) Im Rahmen der Beratung zu diesem Gesetz haben Ver- eter zweier Landesregierungen nach Art. 43 Abs. 2 GG ehör erbeten. Damit wurde die Erwartung verbunden, ass dies eine Möglichkeit sei, die Einbindung von wei- eren umfassenden Vorschlägen in die Beratungen des ermittlungsausschusses zu erwirken. Dieser Auffassung widersprechen wir nachdrücklich. m Verfassungsgerichtsurteil vom 7. Dezember 1999 ind die hierfür notwendigen Kriterien festgelegt. Diese Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 5833 (A) ) (B) ) wurden in diesem Fall jedoch nicht erfüllt. Dem Bundes- rat hätte es freigestanden, einen eigenen Gesetzentwurf mit eigenen Vorschlägen einzubringen. Zudem haben die Ländervertreter auf Nachfrage erklärt, dass sich ihre Vorschläge nicht auf das Haushaltsbegleitgesetz bezie- hen. Wir verweisen darauf, dass wir unsere Beteiligungs- rechte als Abgeordnete berührt sähen, falls dieses von der Verfassung nicht gedeckte Verfahren weiter prakti- ziert wird. Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Peter Dreßen, Klaus Kirschner, Dr. Wolfgang Wodarg, Dr. Marlies Volkmer, Hans Büttner (Ingolstadt), Fritz Schösser, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Rüdiger Veit, René Röspel und Willi Brase (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (Tagesordnungs- punkt 20 a) Wir unterstützen grundsätzlich die Ziele der Bundes- regierung, die sie mit dem Haushaltsbegleitgesetz zur Konsolidierung des Haushalts verfolgt. Deshalb stim- men wir dem Haushaltsbegleitgesetz zu. Allerdings halten wir die Vorgaben in Art. 15 des Haushaltsbegleitgesetzes, den Bundeszuschuss zur Ren- tenversicherung um 2 Milliarden Euro zu kürzen, für falsch. Wir erwarten, dass bei den anstehenden Beratun- gen zur Sicherung der Renten über die Höhe des Bun- deszuschusses eine grundsätzliche Debatte geführt wird. Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Jella Teuchner, Silvia Schmidt (Eisleben), Waltraud Wolff (Wol- mirstedt), Gabriele Fograscher, Günter Gloser, Verena Wohlleben, Reinhold Hemker, Brunhilde Irber, Anette Kramme, Horst Kubatschka, Petra Ernstberger, Karsten Schönfeld, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Petra Heß, Reinhold Robbe und Ernst Kranz (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (Tagesord- nungspunkt 20 a) Der Haushalt 2004 verlangt von allen Ressorts große Sparanstrengungen. Dies ist die notwendige Reaktion auf die Finanzlage des Bundes. Von diesen Einsparmaß- nahmen ist natürlich auch der Haushalt des Bundes- ministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft betroffen. Deswegen stimmen wir, trotz großer Bedenken, heute dem Haushaltsbegleitgesetz zu. Wir stellen jedoch fest, dass die Umsetzung der Spar- vorgaben im Einzelplan 10 zu zum Teil deutlichen Be- l Z t w g z b v t l U k b s h E b s l v ü S L K s t A g w „ B h v w d d n m g S G z S n n t (C (D astungen bei einzelnen Betriebsgruppen führen wird. war konnte ein bis zu 50-prozentiger Anstieg der Bei- räge zur landwirtschaftlichen Krankenkasse verhindert erden, die Umsetzung erfüllt aber unsere Anforderun- en an eine sozial ausgewogene und Perspektiven auf- eigende Agrarpolitik nicht. Die Absenkung der Steuer- egünstigung für Agrardiesel mit einem Selbstbehalt on 350 Euro und die Deckelung bei 10 000 Liter je Be- rieb sind Maßnahmen die wir insbesondere für die vie- en kleinen bäuerlichen Familienbetriebe und die großen nternehmen in den neuen Bundesländern nicht teilen önnen. Des Weiteren werden auf diese Weise so hohe ürokratische Hürden für Lohnunternehmen und Ma- chinenringe aufgebaut, die mit einer linearen Kürzung ätten verhindert werden können und doch zum gleichen insparpotenzial geführt hätten. Auch der Haushalt des Bundesministeriums für Ver- raucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft muss ich an der notwendigen Haushaltskonsolidierung betei- igen. Dies kann aber nicht mehr über die bloße Vorgabe on prozentualen Einsparzielen erfolgen, sondern nur ber strukturelle Veränderungen. Hier ist kaum noch pielraum, wenn wir die soziale Absicherung für die andwirte und die Gestaltungsmöglichkeiten und die ofinanzierung von EU-Mitteln über die Gemein- chaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ erhal- en wollen. nlage 13 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Gewerbesteuer (Tagesordnungspunkt 20 f) Ich kann der „Gemeindewirtschaftsteuer“ in der vor- elegten Form nicht zustimmen. Das von mir ent- ickelte und seit langer Zeit vertretene Konzept einer Gemeindewirtschaftsteuer“ hat außer mit dem von der undesregierung übernommenen Namen nichts mit den eute zur Abstimmung stehenden Vorstellungen zu tun. Es fehlt der von mir vorgeschlagene radikale Abbau on Bürokratie. Außerdem werden durch den Vorschlag, ie er heute zur Abstimmung steht, durch Verlagerung er Steuerbelastung von den großen Gesellschaften auf ie mittelständischen Unternehmen Arbeitsplätze ver- ichtet, statt das Wachstum zu befördern. Das Koalitionskonzept ist nicht die notwendige Ge- eindefinanzreform, sondern allenfalls eine vorüber- ehende Fortschreibung der jetzigen problematischen ituation. Es gibt den Kommunen mit der Senkung der ewerbesteuerumlage mit 2,090 Milliarden Euro nur das urück, was ihnen ohne Grund durch die Lafontainesche teuerreform genommen wurde. Die zusätzlich gegebe- en 422 Millionen Euro lösen die kommenden Probleme icht annähernd. Im Übrigen verweise ich auf den Entschließungsan- rag der CDU/CSU-Fraktion. 5834 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 (A) ) (B) ) Anlage 14 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen bei der Umsetzung des „Vertrages zur Kulturfinanzie- rung in der Bundeshauptstadt 2001 bis 2004“ so- wie zur künftigen Förderung der Kultur in der Bundesstadt Bonn (Tagesordnungspunkt 22) Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Förderung der Berliner Kultur durch den Bund ist keine barmherzige Samariterhilfe; sie liegt im ureigensten In- teresse des Bundes. Nach 1989 hat sich Berlin zu einer Metropole mit völlig neuen Repräsentationsaufgaben entwickelt, außerdem ist die Stadt zu einem Sehnsuchts- ort für junge Künstler aus der ganzen Welt geworden. Der kulturelle Austausch hat sich globalisiert und Berlin ist hier zu einer wichtigen Verbindungsstelle geworden. Die Kulturpolitik des Bundes hat darauf richtig reagiert und ihre Verantwortung für Berlin mit dem „Vertrag zur Kulturfinanzierung in der Bundeshauptstadt 2001 bis 2004“ systematisiert und in ein klares Konzept mit kla- ren Zuständigkeiten gebracht. So wurden die Mängel der bisherigen Pauschalfinanzierung beseitigt. Der Bund hat die alleinige institutionelle Förderung des Jüdischen Mu- seums Berlin, der Berliner Festspiele GmbH, der Haus der Kulturen der Welt GmbH und des Martin-Gropius- Baus übernommen. Diese Institutionen werden jährlich mit über 18 Millionen Euro gefördert. Außerdem sieht der Hauptstadtkulturvertrag vor, dass sich der Bund an den Bauinvestitionen der Stiftung Preußischer Kulturbe- sitz mit 22,4 Millionen Büro jährlich beteiligt. In diesem Rahmen beteiligt sich der Bund maßgeblich an der Re- staurierung der Berliner Museumsinsel. Auch das ein weltweit einzigartiges Projekt! Doch nicht nur unser kulturelles Erbe wird von der Bundespolitik gefördert. Die Hauptstadtkulturförderung orientiert sich an einem guten Mix aus Altem und Neuem, aus Tradition und Avantgarde. So unterstützt der Hauptstadtkulturfonds mit 10,2 Millionen Euro jährlich vor allem junge innovative Kunst von internationaler Bedeutung. An dieser Stelle möchte ich etwas zum vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion sagen, in dem den Entschei- dungen des Hauptstadtkulturfonds mangelnde Transpa- renz unterstellt wird. Hintergrund dieses Antrags ist die Debatte um die geplante Ausstellung „Mythos RAF“ in den Berliner „Kunst-Werken“, die vom Hauptstadtkul- turfonds eine Zusage auf finanzielle Unterstützung er- halten hat. Ich muss Ihnen sagen: Ich verstehe Ihren vor Misstrauen durchzogenen Antrag nicht und auch nicht die völlig überzogenen Anfeindungen vonseiten einiger FDP-Politiker gegen die Ausstellung. Ich verstehe das vor allem deshalb nicht, weil wichtige FDP-Politiker wie Klaus Kinkel in diesem Themenkreis eine so positive Rolle gespielt haben und ein Gerhard Baum die RAF- Ausstellung ausdrücklich unterstützt. Doch zurück zum Kern der heutigen Debatte: Koope- ration und gemeinsame Verantwortung von Bund und B g b t g f z t S l h k d n O k s V n g s s k d l ü D s S t s A z e N B S M S s T f d s (C (D erlin. Diese dem „Vertrag zur Kulturfinanzierung“ zu- runde liegende Idee wurde im Juli dieses Jahres auf ahnbrechende Weise weitergetrieben. Ich spreche na- ürlich von der Berliner Opernreform. Es hat mich sehr efreut, wie eng und kooperativ hier die Staatsministerin ür Kultur und Medien und der Berliner Kultursenator usammengearbeitet haben, um ein gemeinsames Struk- urkonzept zu entwickeln. Das Ergebnis ist ein echtes chlüsselmodell für die zukünftige Reform der Kultur- andschaft: Der Bund entlastet den Berliner Kulturhaus- alt im Jahr 2004 mit zusätzlich 25 Millionen Euro, nüpft diese Unterstützung aber an eine Strukturreform er Berliner Opern. Diese sollen nun unter dem Dach ei- er gemeinsamen Stiftung organisiert werden. Die positiven Erfahrungen bei den Verhandlungen zur pernreform sollten die Grundlage bilden, auf der die ulturpolitische Bund-Berlin-Partnerschaft weiter wach- en kann; denn selbstverständlich wird der Bund seine erantwortungen und Interessen in Berlin über 2004 hi- aus wahrnehmen. Vielleicht kann über finanzielle Zusa- en hinaus so etwas wie ein „Berlinpakt“ entstehen. Die- er würde sich nicht nur in Zahlen und Paragraphen dar- tellen, sondern ein ideelles Regularium für die ulturpolitische Zusammenarbeit in Berlin sein. Denn ass es einer gemeinsamen Anstrengung bedarf, haben ängst alle begriffen. Eine Frucht dieser Erkenntnis ist brigens auch die Enquete-Kommission „Kultur in eutschland“, die sich diese Woche konstituiert hat. Da ich diese Enquete insbesondere mit der Situation der tädte und Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Kul- uraufgaben befassen wird, sind dort bestimmt auch Lö- ungsansätze für die Berliner Situation zu erwarten. nlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur Änderung anderer Gesetze – Beschlussempfehlung und Bericht: Ver- pflichtungen aus dem EU-Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfung zügig erfüllen (Tagesordnungspunkt 23) Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was eichnet den Terrorismus aus? Es sind dies Intoleranz, in religiöser oder weltanschaulicher Fanatismus, die ichtachtung menschlichen Lebens und die unbedingte ereitschaft zur Gewalt. Terror verbreitet so Angst und chrecken und nimmt auf diese Weise die Freiheit der enschen, aber auch den Rechtsstaat ins Visier. Der taat soll und muss dieser Herausforderung genauso be- onnen wie konsequent begegnen. Der Umgang mit dem errorismus bedeutet aber auch eine Bewährungsprobe ür den demokratischen Rechtsstaat. Bewähren heißt in iesem Zusammenhang, denn Terrorismus mit rechts- taatlichen Mitteln entgegenzutreten. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 5835 (A) ) (B) ) Von Terroristen begangene Taten werden natürlich – wie jede andere Straftat ohne terroristischen Hinter- grund auch – nach den Vorschriften des Strafgesetzbu- ches verfolgt und bestraft. Ein Mord bleibt ein Mord, auch wenn er mit einer bestimmten terroristischen Ab- sicht begangen wird. Menschen, die aus terroristischen Gruppen heraus agieren, stellen eine besondere Gefahr dar Deshalb stellt das Organisationsdelikt § 129 a StGB bereits die Bil- dung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereini- gung unter Strafe. Jedoch war § 1 29a StGB bisher nicht zielgenau auf terroristische Vereinigungen gerichtet. Die bisherige Fassung des § 129 a StGB stellte es allein un- ter Strafe, eine Vereinigung zu gründen, deren Tätigkeit darauf gerichtet ist, bestimmte schwere Straftaten zu be- gehen. Das Gesetz nennt beispielsweise Mord und Tot- schlag, erpresserischen Menschenraub oder Geisel- nahme. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern Genauso wird es strafbar bleiben, sich als Mitglied an ei- ner solchen Vereinigung zu beteiligen, sie zu unterstüt- zen oder Mitglieder oder Unterstützer für sie zu werben Mit der Umsetzung des europäischen Rahmenbe- schlusses zur Terrorismusbekämpfung vom 13. Juni 2002 im vorliegenden Gesetz zur Reform des § 129 a StGB kommt es nun zu einer entscheidenden Verbesserung. Bei gemeingefährlichen Straftaten wird die Begriffsbestim- mung der terroristischen Vereinigung neu in das Strafge- setz aufgenommen. Die Gründung einer Vereinigung zur Begehung der irn neuen Absatz 2 des § 129 a StGB ge- nannten Taten ist nun nur noch dann als eine terroristische Gründung zu verfolgen, wenn diese Taten mit einer be- stimmten – terroristischen – Zielsetzung begangen wer- den sollen. Ansonsten bleibt es aber bei einer Strafbarkeit nach § 129 StGB; von einer Strafbarkeitslücke kann so- mit keine Rede sein. Wir haben bei der Umsetzung des Rahmenbeschlusses in unser Strafrecht – soweit das möglich war – die tra- dierten deutschen Rechtsbegriffe berücksichtigt. Wo der Rahmenbeschluss davon spricht, dass die Zielsetzung, „öffentliche Stellen … zu zwingen“ als terroristisch zu betrachten sei, heißt es im Gesetz, dass das Ziel, „eine Behörde rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen“, terroristisch ist. Als terroristisch gilt, wenn Katalogstraftaten mit dem Ziel begangen wer- den sollen, „die Bevölkerung auf schwer wiegende Weise einzuschüchtern,. internationale Organisationen zu nöti- gen oder die politischen, verfassungsrechtllichen, wirt- schaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen“. Und sie müssen auch zu einer solchen Schädigung geeignet sein. Schließlich haben wir hinsichtlich der im europäi- schen Rahmenbeschluss genannten Katalogtaten die Vorgaben des Rahmenbeschlusses vollständig, aber sinn- gerecht umgesetzt. Ich möchte beispielhaft die Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit nennen, wo wir eine Formulierung gewählt haben, die sich an die Terminolo- gie des Völkerstrafgesetzbuches anlehnt. Mit dieser neuen Fassung des § 129 a ermöglichen wir es den Strafverfolgungsbehörden, zielgerichteter ge- g Z O s b k w s A s O l r z S W b b d v a h g S b s v h d W th s D b r a d n u n A b S b n A d r h g i T c M z (C (D en terroristische Vereinigungen vorzugehen und sich in ukunft besser auf die Verfolgung wirklich gefährlicher rganisationen konzentrieren zu können. An dieser Stelle möchte ich ein Wort zur Opposition agen. Wir stehen vor dem Abschluss eines Gesetzge- ungsverfahrens, in dem die Opposition einmal mehr eine zielführenden Beiträge geleistet hat. Statt sich den irklichen Problemen in diesem Bereich zu stellen, hat ie sich auf die abstruse Rechtsfigur des terroristischen lleintäters kapriziert. Damit hat sie ihr völliges Unver- tändnis der Materie dokumentiert. § 129 a StGB ist ein rganisationsdelikt, bei dem logischerweise keine Al- eintäterschaft denkbar ist. Statt nach vorne zu schauen und sich den Herausforde- ungen der Zukunft bei der Bekämpfung des Terrorismus u stellen, hat die Opposition zum wiederholten Male chlachten von gestern geführt. Ihre Forderung nach der iedereinführung der Strafbarkeit der „Sympathiewer- ung“ ist mit der Umsetzung des europäischen Rahmen- eschlusses nicht begründbar, der dies gerade nicht for- ert. Wie ideologisch und realitätsfremd diese Debatte on der Opposition geführt wurde, belegen schlaglicht- rtig die Ausführungen der Sachverständigen in der An- örung, die der Rechtsausschuss zu diesem Thema durch- eführt hat. Während der von der Union benannte achverständige Dr. Beyer sich in seiner Stellungnahme ezeichnenderweise gar nicht zu diesem Thema äußerte, agte der Sachverständige und anerkannte Kommentator on Bubnoff, dass nach der RAF-Zeit- und das ist lange er – das Merkmal – der Sympathiewerbung – seine Be- eutung weitgehend verloren hat. Die gefahrenpräventive irkung einer strafrechtlichen Aufwertung der Sympa- iewerbung dürfte heute weitgehend zu vernachlässigen ein, so Herr von Bubnoff. Und der Sachverständige Prof. r. Werle wies darauf hin, dass die Tathandlung des Wer- ens für eine terroristische Vereinigung in der Praxis ge- inge und abnehmende Bedeutung habe. Nach der Anhörung der Sachverständigen im Rechts- usschuss steht fest, dass nur noch einige Stimmen aus er CDU/CSU die Wiedereinführung der Strafbarkeit ei- er Sympathiewerbung fordern. Wir waren gut beraten, ns damit nicht weiter zu beschäftigen. Jörg van Essen (FDP): In Deutschland sind Maß- ahmen zur Terrorismusbekämpfung nicht erst seit den nschlägen auf das World Trade Center am 11. Septem- er 2001 ein Bestandteil der politischen Tagesordnung. eit vielen Jahren beinhaltet unser Strafgesetzbuch Tat- estände, die die besondere Gefährlichkeit und krimi- elle Energie, die in terroristischen Aktivitäten zum usdruck kommen, zum Gegenstand haben, und auch ie Strafverfolgungsorgane sind mit dem Phänomen Ter- orismus vertraut. Die Entwicklungen der letzten Jahre aben deutlich gemacht, dass terroristische Vereinigun- en nicht vor nationalen Grenzen Halt machen, sondern nternational agieren. Eine wirksame Bekämpfung des errorismus setzt nicht nur eine Zusammenarbeit staatli- her Organe voraus, sondern auch einen einheitlichen indeststandard hinsichtlich der Strafbarkeitsvorausset- ungen. 5836 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 (A) ) (B) ) Der Rahmenbeschluss der EU zur Terrorismusbe- kämpfung vom 13. Juni 2002 legt erstmals fest, welche Handlungen europaweit als Terrorakte angesehen wer- den sollen. Die Umsetzung dieses Rahmenbeschlusses war die Aufgabe der Bundesregierung und der hier vor- liegende Gesetzentwurf ist ein deutlicher Beleg dafür, dass sie mit dieser Aufgabe überfordert war. Der Ent- wurf weist erhebliche handwerkliche Mängel auf. For- mulierungen aus dem Rahmenbeschluss wurden teil- weise wörtlich übernommen, ohne sie an den deutschen Sprachgebrauch oder an bereits bestehende Formulie- rungen aus dem Strafrecht anzupassen. Das ist nicht nur meine Einschätzung, sondern wurde einhellig von allen Experten bei der Sachverständigenanhörung im Juni die- ses Jahres kritisiert. Der Versuch der Bundesregierung, diese Defizite durch einige textliche Änderungen abzu- schwächen, ist überwiegend fehlgeschlagen. Die am Ende der vergangenen Woche vorgelegten Änderungen enthalten keine qualitativen Verbesserungen, sondern er- setzen lediglich unbestimmte Rechtsbegriffe durch an- dere unbestimmte Rechtsbegriffe. Dieser Entwurf verbessert im Vergleich zum gelten- den Recht die Möglichkeiten im Kampf gegen den Ter- rorismus nicht. Im Gegenteil, die Bekämpfung der poli- tisch motivierten Gewaltkriminalität als terroristische Straftat wird durch den rot-grünen Gesetzentwurf er- schwert. Die Tatbestandsgruppe der so genannten ge- meingefährlichen Straftaten soll aus dem Katalog des § 129 a Abs. 1 StGB herausfallen. Stattdessen wird jetzt für diese Straftaten ein spezieller subjektiver Nachweis einer terroristischen Zielrichtung gefordert. Dadurch wird der Anwendungsbereich des Gesetzes erheblich eingeschränkt. Wir gehen damit hinter die jetzige Rechtslage zurück. Dies wurde auch von den Sachver- ständigen ganz überwiegend geteilt. Hier wird jetzt nur noch eine Strafbarkeit wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung in Betracht kommen. Gerade die gemeinge- fährlichen Straftaten entfalten aber ein hohes Bedro- hungspotenzial für die öffentliche Sicherheit. Die Bun- desregierung verkennt hier ganz offensichtlich, dass es bei der EU-Rahmengesetzgebung nur um Mindeststan- dards geht. Die Mitgliedstaaten haben bei der Umsetzung einen Gestaltungsspielraum und können einen anderen sys- tematischen Weg wählen. Diesen Gestaltungsspielraum hat die Bundesregierung nicht genutzt. Hier zeigt sich deutlich die Scheinheiligkeit von Rot- Grün bei der Terrorismusbekämpfung. Der Bundeskanz- ler und der Bundesinnenminister haben sich eingereiht in die Gruppe derer, die öffentlich dem internationalen Ter- rorismus den Kampf angesagt haben. Geht es aber um die konkrete Umsetzung und um die Anpassung im deut- schen Recht, dann geschieht genau das Gegenteil: Die Bekämpfung von terroristischen Straftaten wird erheb- lich erschwert. Dies zeigt die Konzeptionslosigkeit der Bundesregierung im Bereich der inneren Sicherheit. Noch ein Wort zu der Forderung der Union, das „Wer- ben“ für eine terroristische Vereinigung unter Strafe zu stellen. In der Vergangenheit war das „Werben“ bereits unter Strafe gestellt worden und dabei hat sich gezeigt, dass die Gerichte außerordentliche Auslegungs- und Ab- grenzungsschwierigkeiten mit diesem Tatbestandsmerk- m n i S p g b n d s d ä A E „ u s u e t c w d t s t e z r s t r d I l H k d a b G A s g d B (C (D al hatten. Und auch das kriminalpolitische Bedürfnis ach einer Ausweitung des Tatbestands des § 129 a StGB st nicht erkennbar. Die Anhörung hat gezeigt, dass die achverständigen der Forderung der Union keinerlei raktische Relevanz zuerkannt haben. Schon jetzt ist das ezielte Werben um Mitglieder und Unterstützer straf- ar. Das Auffordern zu Straftaten ist ebenfalls strafbar, ämlich nach § 111 StGB. Damit ist nicht ersichtlich, ass ein praktisches Bedürfnis für die Ausweitung be- teht. Diese Auffassung hat die FDP bereits in er14. Wahlperiode vertreten. Daran hat sich nichts ge- ndert. nlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Grünbuch der EU- Kommission zu Dienstleistungen von allgemei- nem Interesse – Kommunale Selbstverwaltung sichern und fortentwickeln (Tagesordnungs- punkt 24) Doris Barnett (SPD): Im Mai dieses Jahres hat die uropäische Kommission ihr Grünbuch zu dem Thema Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ vorgelegt nd gleichzeitig einen europaweiten intensiven Diskus- ionsprozess initiiert über die Frage, wie für Bürgerinnen nd Bürger wichtige öffentliche Dienstleistungen wie ine sichere Versorgung mit Energie, Telekommunika- ion und Gesundheit dauerhaft auf hohem Niveau, flä- hendeckend und zu angemessenen Preisen gesichert erden können. Die Diskussion wurde besonders dadurch angeregt, ass die Kommission im Grünbuch keine eigene Posi- ion, zum Beispiel die Schaffung einer Richtlinie vor- chlug, sondern sich im Rahmen eines offenen Konsulta- ionsprozesses bis zum 15. September Stellungnahmen rbeten hat. Kernpunkt dieses offenen Konsultationspro- esses sind die Dienstleistungen von allgemeinem Inte- esse, die in Deutschland unter dem Begriff Daseinsvor- orge bekannt sind. Intensiv wird über die Frage disku- iert, welche staatlichen Dienstleistungen Wettbewerbs- egelungen unterworfen werden sollen. Globalisierung er Wirtschaft sowie die fortschreitende europäische ntegration führen zu einem zunehmenden internationa- en Standortwettbewerb und zu einer Veränderung der andlungsspielräume auf nationaler, regionaler und ommunaler Ebene. Für uns Sozialdemokraten geht es bei diesem Prozess arum, über Modernisierung und Effizienzsteigerungen uch zukünftig Vorteile für die Verbraucher zu erreichen ei gleichzeitiger Versorgungssicherheit. Worum geht es in der aktuellen Diskussion? Mit dem rünbuch reagiert die Europäische Kommission auf eine ufforderung des Europäischen Rates und des Europäi- chen Parlaments, sich mit der Sicherung von Leistun- en der Daseinsvorsorge zu befassen. Im Mittelpunkt ieses Grünbuches steht also die Frage, wie die für den ürger wichtigen Dienstleistungen unter den Bedingungen Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 5837 (A) ) (B) ) eines liberalisierten europäischen Binnenmarktes und einer erweiterten Europäischen Union dauerhaft und qualitativ hochwertig, flächendeckend und zu angemes- senen Preisen gesichert werden können. Darüber hinaus muss geklärt werden, welche Rolle dabei öffentliche und private Unternehmen, Staat und Markt und damit der Wettbewerb spielen. Eine weitere Frage des Grünbuches ist auch, ob die Grundsätze und allgemeinen Prinzipien der Dienstleistungen künftig in einer europäischen Re- gelung oder wie bisher durch die Mitgliedstaaten festge- legt werden sollen. Dabei muss ausgelotet werden, wel- che Risiken mit einer europäischen Regelung verbunden wären. Da die Europäische Kommission keinen konkreten Vorschlag unterbreitet, sondern das offene Konsulta- tionsverfahren gewählt hat, muß sie zunächst einmal die rund 250 schriftlich eingegangenen Stellungnahmen be- gutachten und auswerten. Ob dabei das Europäische Par- lament, wie vorgesehen, Anfang Dezember einen Be- richt beschließen kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher, zeigen doch die Beiträge große Meinungsunter- schiede über mögliche Reichweite und inhaltliche Aus- richtung einer entsprechenden Regelung. Das ist auch bei einer historischen Betrachtung der Entwicklung die- ser Bereiche in den Mitgliedstaaten nicht weiter verwun- derlich. Deshalb war es ausdrücklich zu begrüßen, dass die EU keinen konkreten Vorschlag unterbreitet hat, sondern dieses offene Konsultationsverfahren mit einem umfäng- lichen Fragenkatalog wählte. Durch die Einbeziehung dieses demokratischen Elements kann für mehr Akzep- tanz eines auch auf diesen Gebieten zusammenwachsen- den Europas in der Bevölkerung geworben werden. Denn schließlich wird am Ende dieser Debatte die Euro- päische Kommission über weitere europarechtliche Re- gelungen zu entscheiden haben. Der angestoßene Dis- kussionsprozess ist also nicht eine Petitesse, sondern geht uns alle an. Doch nun zu Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, und Ihrem Antrag, der der eigentliche Auf- hänger für diese Debatte ist. Sie glauben, die Bundesre- gierung auffordern zu müssen, sich an der Debatte über das Grünbuch „Dienstleistungen von allgemeinem Inte- resse“ aktiv zu beteiligen und dabei nur ja nicht die früh- zeitige und intensive Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände und Spitzenverbände der Wirtschaft zu vergessen. Seien Sie versichert, dass die Bundesregie- rung schon vor Ihrer Aufforderung längst gehandelt hat. Offensichtlich bedürfen aber Sie einer gewissen Nachhilfe; denn Ihr Antrag ist längst überholt und schlecht recherchiert, sodass ich Ihnen nur raten kann, ihn zurückzuziehen. So ist der Konsultationsprozess zum Grünbuch bereits am 15. September abgeschlossen wor- den. An der Debatte hat sich die Bundesregierung nicht nur aktiv beteiligt, sondern auch mit einer Bund-Länder- Stellungnahme gegenüber der Kommission Position be- zogen. Dass dabei eine enge Abstimmung mit den Län- dern und den wichtigsten Spitzenverbänden erfolgte, ist für unsere Regierung eine Selbstverständlichkeit. z n B w n z t m p b S e b g E a A D p v T z s d v n s A D f M d u n a i H t d r t d s r k e w k m d D u m o (C (D Auch die gesonderte Forderung, die Kommunen ein- ubeziehen, ist vollkommen überflüssig, da die kommu- alen Spitzenverbände an der Abstimmung zwischen und und Ländern fortlaufend beteiligt waren. Dabei ar es allen Beteiligten selbstverständlich unbenommen, och eigene Stellungnahmen in den Konsultationspro- ess der Kommission einzuspeisen, die in vielen Punk- en mit der Bund-Länder-Stellungnahme übereinstim- en. Doch auch in anderen Punkten ist der Antrag der Op- osition mangelhaft. So befasst er sich mit dem Grün- uch nur unter dem Gesichtspunkt der kommunalen elbstverwaltung. Zweifellos handelt es sich dabei um inen ganz wichtigen, zentralen Aspekt. Darüber hinaus erührt das Gesamtthema jedoch auch die großen netz- ebundenen Dienstleistungen wie Telekommunikation, nergie und Post sowie den Verkehrsbereich und kann uf diese wichtigen Wirtschaftszweige weit reichende uswirkungen haben. Einzubeziehen sind auch soziale ienstleistungen wie zum Beispiel die freie Wohlfahrts- flege, weshalb auch von dieser Seite Stellungnahmen orliegen. Deshalb: Ziehen Sie Ihren überholten und der hematik nicht annähernd gerecht werdenden Antrag urück! Sonst müssen wir ihn auf jeden Fall ablehnen. Trotzdem nutze ich gerne die Gelegenheit, meine Po- ition und die der rot-grünen Koalition hier im Plenum arzulegen, insbesondere dass wir uns bei der Daseins- orsorge an der Seite der Kommunen befinden und sie icht im Stich lassen. Die Ausgestaltung des europäi- chen Wettbewerbsrechts ist dabei der entscheidende usgangspunkt für die Diskussion über die Zukunft der aseinsvorsorge. Liberalisierung und Wettbewerb dür- en aber nicht zum Selbstzweck werden, sondern sie sind ittel zum Zweck, nämlich um dem Allgemeinwohl zu ienen. Wir von der SPD sprechen uns – und da wissen wir ns mit Bundesregierung, Ländern und Kommunen ei- ig – deutlich gegen eine europäische Rahmenrichtlinie us. Die Leistungen der Daseinsvorsorge bewegen sich n einem Spannungsverhältnis zwischen staatlichem andeln wie der kommunalen Selbstverwaltung, den In- eressen der Verbraucher, privater Dienstleister sowie en Anforderungen des europäischen Wettbewerbs- echts. In den vergangenen Jahren ist besonders von Vertre- ern der Wirtschaft Druck auf die EU ausgeübt worden, en Wettbewerb in allen Bereichen der Daseinsvorsorge tärker zuzulassen und das staatliche Handeln auf eine egulierende und überwachende Funktion zu beschrän- en. Diesen Ansatz lehne ich vehement ab. Mit uns wird s keine Privatisierung auf Biegen und Brechen geben, ie zu Zeiten Helmut Kohls. Modernisierung ja, aber eine Zerstörung der kommunalen Selbstverwaltung. Es uss einen Ausgleich geben zwischen den Leistungen er Daseinsvorsorge und den kommunal verwalteten ienstleistungen. Die Befürworter einer umfangreichen Privatisierung nd Liberalisierung der Daseinsvorsorge überzeugen ich nicht mit dem Argument, dass die Liberalisierung ffensichtliche Vorteile für die Verbraucher bedeute. Ich 5838 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 (A) ) (B) ) glaube im Gegenteil, dass eine radikale Privatisierung und Liberalisierung für Verbraucher viele Nachteile hat. Im Gegensatz zu den Befürwortern rechne ich auch nicht mit verbesserten Angeboten und Effizienzsteigerungen bei der Grundversorgung. Ich erwarte eher, dass sin- kende Preise eine schlechtere Qualität bedeuten, dass Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Ausgestaltung der Grundversorgung demokratische Mitspracherechte verlieren, dass Umweltauflagen oder Sozialstandards für Beschäftigte reduziert werden. Darüber hinaus befürchte ich, dass sinkende Preise mit einer schlechteren Versor- gung zum Beispiel in ländlichen Gebieten erkauft wer- den. Die Lehren aus dem Blackout im Norden der Verei- nigten Staaten vor wenigen Wochen sollten wir alle ziehen können. Als Kritikerin einer europäischen Regelung in Form einer Richtlinie – und ich weiß mich dabei im Einver- nehmen mit Bund, Ländern und Kommunen – befürchte ich im Falle einer Richtlinie, dass die in der Kohl-Ära bei den großen netzgebundenen Sektoren eingegangenen Liberalisierungsverpflichtungen nach und nach auf alle anderen Bereiche der Daseinsvorsorge ausgedehnt wer- den könnten. Auch eine weitere Gefahr bei einer euro- päischen Regelung darf nicht übersehen werden: dass die unterschiedlichen nationalen und regionalen Bedin- gungen sowie die sektoralen Besonderheiten in einer eu- ropäischen Regelung zu wenig berücksichtigt werden. Die Erfahrungen in anderen Bereichen wie zum Beispiel bei der Privatisierung und vollständigen Marktöffnung für Energie, Post und Telekommunikation zeigen, dass damit eine Einengung nationaler, regionaler und lokaler Problemlösungen verbunden ist. Nicht zuletzt auch die Diskussion um das Angebot der EU bei den GATS-Ver- handlungen zeigt, wie wichtig hier die Abgrenzung der Zuständigkeiten ist. Im Übrigen wird diese kritische Position durch den Europäischen Gerichtshof gestützt. Er hat bei seinem Ur- teil zu Altmark Trans die Rolle der Europäischen Kom- mission deutlich zugunsten einer größeren Handlungs- freiheit der Mitgliedstaaten eingeschränkt. Ohne Zweifel können Liberalisierung und Wettbe- werb im Bereich der Daseinsvorsorge effizienzsteigernd und verbraucherfreundlich wirken. Sie dürfen jedoch kein Selbstzweck sein, sondern nur Mittel zum Zweck bei der Erfüllung des Allgemeinwohls. Die Liberalisie- rungseuphorie der Kohl-Regierung in den 90er-Jahren hat deutlich die Schwäche einer Wettbewerbspolitik ohne Regeln vor Augen geführt. Wettbewerb ist ein Ziel in den europäischen Verträgen, das den dort ebenfalls verankerten sozialen Zielen gleichrangig gegenüber- steht. Das europäische Wettbewerbsrecht darf nicht zu einer Gefährdung der Leistungen der Daseinsvorsorge führen und muss im Zweifel hinter den Allgemeininte- ressen zurücktreten. Statt einer Rahmenrichtlinie benötigen wir auch in Zukunft die Definitions- und Gestaltungshoheit der Mit- gliedstaaten. Die Kommission sollte ihre Energien eher darauf verlagern, das Wettbewerbs- und Beihilferecht der Europäischen Kommission einfacher und transparen- ter zu gestalten. In den großen netzgebundenen Berei- c l M G C s h D l D v ö D 3 V K e t W A u w p u k g k V g i w v b Z l s k s b d d n n b r E n k D d G d w n (C (D hen sollten sektorspezifische anstatt horizontaler Rege- ungen beibehalten und ein gleichmäßiger Grad der arktöffnung angestrebt werden. Ein gleichmäßigerer rad der Marktöffnung innerhalb der EU würde zu mehr hancengleichheit beitragen und Verwerfungen zwi- chen den Mitgliedstaaten verhindern. Peter Götz (CDU/CSU): Am 21. Mai dieses Jahres at die Europäische Kommission ein Grünbuch zu ienstleistungen von allgemeinem Interesse veröffent- icht. Dazu gehören auch kommunale Leistungen, die in eutschland als Daseinsvorsorge bezeichnet werden: on der Wasserwirtschaft über die Abfallwirtschaft, den ffentlichen Personennahverkehr, bis zu kommunalen aseinsleistungen im sozialen oder kulturellen Bereich. Im Zentrum des Grünbuchs steht eine Liste von 0 Fragen. Darüber soll europaweit diskutiert werden. on Verlauf und Ergebnissen dieser Debatte will die EU- ommission abhängig machen, wie sie diesen Bereich uroparechtlich regeln will. Dabei geht es um die Bewer- ung von Fragen mit potenziell dramatischen Folgen: ie wichtig ist uns die lokale und regionale Vielfalt der ngebote, die bisher den unterschiedlichen Bedürfnissen nd Vorlieben der Menschen gerecht werden? Wollen ir die Zerschlagung kommunaler Strukturen und Kom- etenz wagen, die bei Marktversagen nur sehr langfristig nd mit exorbitanten Kosten wieder hergestellt werden önnen? Wollen wir auch lebenswichtige Grundversor- ung – zum Beispiel unser Trinkwasser – den Regelungs- räften des Marktes anvertrauen? Kann der Markt die ersorgung einkommensschwacher Bürger und abgele- ener und dünn besiedelter Regionen kontinuierlich und n verlässlicher Qualität sichern? Im Spannungsfeld zwischen europäischem Wettbe- erb und kommunaler Selbstverwaltung in der Daseins- orsorge gibt es keine einfachen Antworten. Es geht da- ei um die Grundsatzfrage: Wollen wir, dass auch in ukunft Städte, Gemeinden und Landkreise in Deutsch- and über die Grundversorgung der Bürger selbst ent- cheiden? Oder: Wollen wir, dass die EU-Kommission ünftig die Grundsätze der Daseinsvorsorge bestimmen oll mit der Folge, dass eurobürokratische Eingriffe eine ürgernahe lebendige Demokratie gefährden? Das sind ie beiden Kernfragen, um die es geht. Wir stehen in diesen Wochen im Zusammenhang mit er Diskussion über eine europäische Verfassung an ei- er wichtigen Weichenstellung. CDU und CSU wollen icht, dass sich Europa um Dinge kümmert, die vor Ort esser gelöst werden können. Wir wollen nicht, dass Eu- opa mehr Kompetenzen an sich zieht als notwendig. uropa darf sich nicht übernehmen. Europa braucht sich icht um die innere Ordnung der Mitgliedstaaten zu ümmern. Wir wollen eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips. er im Konvent erarbeitete Verfassungsentwurf sieht ies dankenswerterweise vor. Ich will hier deshalb die elegenheit nutzen, allen zu danken, die in diesem Sinn aran gearbeitet haben: von A wie Peter Altmeier bis T ie Erwin Teufel. Sie haben im Interesse der Kommu- en in Deutschland viel erreicht. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 5839 (A) ) (B) ) Leider muss jedoch festgestellt werden, dass ohne jede Beratung im Konvent in letzter Minute in den Ver- fassungsentwurf in Art. III-6 der EU eine Kompetenz zur Regelung der Grundsätze und Bedingungen für die Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse ein- gebracht wurde, die dem Geist des Verfassungsentwurfs und insbesondere dem Subsidiaritätsprinzip diametral widerspricht. Ich weise darauf hin, dass diese Klausel nicht Bestandteil der Verhandlungsergebnisse des Kon- vents ist. Wir erwarten deshalb von der Bundesregierung, dafür zu sorgen, dass dieser neu angefügte Art. III-6 Satz 2 ersatzlos gestrichen wird. Es ist nur konsequent, wenn wir ablehnen, dass die EU die Prinzipien und Bedingungen für Leistungen der Daseinsvorsorge regelt. Ich möchte dies auch begrün- den: Wenn wir wollen, dass die europäische Idee von den Bürgern angenommen wird, muss als wichtigstes Bauprinzip einer neuen europäischen Kompetenzord- nung das Subsidiaritätsprinzip gelten. Europa darf keine Kompetenzen in Bereichen bekommen, die Mitglied- staaten oder ihre Gemeinden und Regionen besser selbstständig regeln können. Das führt sonst zu bürger- fernen, bürokratischen und unpraktischen Lösungen. Warum sollen Beamte in Brüssel darüber entscheiden, wie die Wasserversorgung in einer lettischen Kleinstadt, in einem griechischen Dorf, auf Rügen oder in Düssel- dorf organisiert wird? Es reicht und ist in Ordnung, dass einheitliche Umweltstandards eingefordert werden. Eher sehe ich beim Vollzug dieser Standards noch Handlungs- bedarf. Warum sollen Beamte in Brüssel sich einmischen in die Angelegenheiten eines kommunalen Musiktheaters in Slowenien, in Finnland oder in Hof? Vor Ort wissen die Menschen besser, wie sie es haben wollen, wie sie es organisieren und wie sie es bezahlen. Oft stehen lange wertvolle Traditionen dahinter. Die dürfen nicht zentra- listisch zerstört werden. Wir wollen, dass die Städte, Gemeinden und Land- kreise in Deutschland über die Grundversorgung der Bürger weiterhin selbst entscheiden. Wir wollen, dass das kommunale Wahlrecht zwischen Ausschreibung, Di- rektvergabe und kommunaler Eigenproduktion erhalten bleibt. Das muss nicht für alle Aufgaben gelten. Die gro- ßen netzgebundenen Leistungen, sei es nun Strom, Gas oder Telekommunikation, brauchen selbstverständlich klare, europaweit gültige Regelung. Aber wir brauchen sie nicht für alle örtlichen Dienstleistungen. Ich will ausdrücklich klarstellen: Wir sind nicht gegen Wettbewerb, nicht gegen den europäischen Binnenmarkt und nicht gegen Liberalisierung. Wir wollen, dass auch die Daseinsvorsorge im Einklang mit dem Wettbewerbs- prinzip steht und dass keine neuen Bereichsausnahmen von den Wettbewerbsregeln der europäischen Verträge entstehen. Aber wir sind eindeutig gegen Zuständigkei- ten der EU für Dinge, die vor Ort besser entschieden werden können und die überwiegend lokale Bedeutung haben. In Deutschland fällt noch nicht der Strom aus. Abfall und Abwasser werden umweltgerecht entsorgt. Unser T m a s d d v k E t g r S b k m d s O v z N s a k a w i F t r G F D d s m w G I K F m c A S h d a w b a c D (C (D rinkwasser gehört zu den besten der Welt. Städte, Ge- einden und Landkreise sorgen für Grundversorgung uf höchstem Niveau. Dieses Leistungsniveau ist nicht elbstverständlich. Das belegen die Katastrophenmel- ungen aus immer mehr Ländern, zuletzt aus Italien und en USA. Dramatische Versorgungslücken mit riesigen olkswirtschaftlichen Kosten häufen sich. Verlässlich- eit und Qualität sinken. Die Menschen wissen dies. Sie sind für den direkten influss der Kommunen auf die Grundversorgungsleis- ungen und wehren sich immer öfter mit Bürgerbegehren egen den Verkauf von Stadtwerken. Trotz Liberalisie- ung bauen die Stadtwerke ihre Marktposition aus. tromversorgung (43 %) und Gasversorgung (70 %) leiben kommunale Dienste. Nur 2 % der Stadtwerke- unden haben sich nach der Privatisierung der Energie- ärkte für neue Versorger entschieden. Die Städte, Gemeinden und Landkreise stellen sich em Wettbewerb. Aber sie wollen und müssen die Ent- cheidung darüber haben, wie die Grundversorgung vor rt am besten und am effizientesten erfolgen soll. Pri- atisierung kann die beste Lösung sein. Es kann im Ein- elfall auch heißen: Die Gemeinde macht es selbst. Das ebeneinander mehrerer Modelle – warum nicht unter- chiedlich je nach Entscheidung des Stadtrats? – führt uch zu Wettbewerb. Kein Bürgermeister oder Landrat ann sich schlechtere Leistung oder hohe Kosten leisten ls an vergleichbaren Orten. Denn er und seine Partei ürden damit ihre Wiederwahl gefährden. „Modernisierung statt erzwungene Liberalisierung“ st die richtige Antwort auf diese ordnungspolitische rage. CDU und CSU lehnen deshalb alle zentralis- ischen Tendenzen und eine „Zwangsentkommunalisie- ung“ durch Brüsseler Entscheidungen bei wichtigen runddienstleistungen entschieden ab. Deshalb unsere orderung: Keine Zuständigkeit Europas für örtliche ienstleistungen von allgemeinem Interesse! Oder an- ers ausgedrückt: Frau Ministerin, der letzte nachge- chobene Satz in Art. III-6 des Verfassungsentwurfs uss wieder raus. Wenn uns dies gemeinsam gelingt, ird das von der Europäischen Kommission vorgelegte rünbuch überflüssig. Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): n dem Grünbuch stößt die Europäische Union einen onsultationsprozess an, in dem es im Kern um die rage geht, ob ein einheitlicher europäischer Rechtsrah- en für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftli- hem Interesse geschaffen werden sollte. Wir teilen die uffassung, die Bund und Länder in ihrer gemeinsamen tellungnahme zum Ausdruck gebracht haben: Ein ein- eitlicher Rechtsrahmen der Europäischen Union für iesen Bereich brächte keinen Nutzen; denn er könnte ufgrund der Heterogenität nur sehr allgemein gehalten erden sein. Sinnvoll ist die Aufteilung, die im Grün- uch enthalten ist: netzgebundene Wirtschaftszweige, ndere Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftli- hem Interesse und nicht wirtschaftliche Tätigkeiten und ienstleistungen ohne wirtschaftliche Auswirkungen. 5840 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 (A) ) (B) ) Erstens: von großen netzgebundenen Wirtschafts- zweigen erbrachte Dienstleistungen von allgemeinem Interesse – Strom, Gas, Postdienste, Telekommuni- kation, Verkehr. In diesem Bereich hat die EU wichtige Impulse zur Liberalisierung der Märkte gegeben, die mit erheblichen Preissenkungen, Verbesserungen der Dienst- leistungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher und der Schaffung von Arbeitsplätzen verbunden waren. Das Regelwerk der EU gibt Standards zur Gewährleis- tung von Wettbewerb, zu sozialen Kriterien wie Univer- saldienst, Verbraucher- und Nutzerrechten vor. Beson- ders die Funktion der EU als Impulsgeberin für Wettbewerb brauchen wir auch weiterhin. Die Koalition arbeitet derzeit daran, die Vorgaben der EU im Bereich von Strom und Gas und bei der Telekom- munikation umzusetzen. Die EU gibt hier das Modell des durch eine nationale Wettbewerbsbehörde zu ge- währleistenden Netzzuganges vor. Diese Wettbewerbs- behörden müssen insbesondere mit der Fähigkeit, den marktbeherrschenden Unternehmen Auflagen zu ertei- len, ausgestattet sein. Wir halten nichts davon, für jeden Sektor eine EU-weit tätige Regulierungsbehörde zu schaffen. Die Vorgabe und Überwachung eines Rah- mens, der durch die Staaten ausgefüllt und von der Kom- mission überwacht wird, ist ein sinnvolles Instrument. Allerdings hat die EU Verantwortung für den länder- übergreifenden Wettbewerb. In Deutschland wird die Regulierungsbehörde für Te- lekommunikation und Post immer mehr zu der Wettbe- werbsbehörde für netzgebundene Infrastruktur. Falls sie auch die Behörde für die Regulierung des Strom- und Gassektors werden wird, wäre es aus unserer Sicht not- wendig, ein eigenes Wettbewerbsbehördengesetz für alle Bereiche zu schaffen. Es wäre noch genug Zeit, die insti- tutionellen Regelungen aus dem Telekommunikations- gesetz herauszunehmen und parallel ein Wettbewerbs- behördengesetz zu entwickeln. Im Bereich des Bahnverkehrs wird es von zentraler Bedeutung sein, dass Betrieb und Netz getrennt werden. Ein konsequen- ter Unbundling – und dies gilt nicht nur für den Ver- kehrsbereich – ist die unbürokratischste und weitest- gehende Lösung für die Wettbewerbsneutralität der Netze. Zweitens: Bei den anderen Dienstleistungen von all- gemeinem wirtschaftlichen Interesse wie etwa Abfall- wirtschaft, Wasserversorgung oder dem öffentlich-recht- lichen Rundfunk besteht auf Gemeinschaftsebene kein umfassendes Regelwerk. Wir sind entschieden der Mei- nung, dass hier jeder Mitgliedstaat selbst regeln sollte, mit wie viel Markt und wie viel Staat er diese Dienstleis- tungen erbringen will. Sofern die Dienstleistungen in diesen Bereichen den Handel zwischen den Staaten be- treffen, unterliegen sie dem Wettbewerbs- und Beihilfe- recht. Insbesondere Wasser ist ein besonderes Gut. Eine ortsnahe Erzeugung gehört zur Identität der Region und erhöht die Achtsamkeit beim Umgang mit Böden und Grundwasser. Eine weit gehende Liberalisierung im die- sem Bereich, wie zum Beispiel bei Telekommunikation und Strom, halten wir deshalb nicht für zielführend. l s r G A z s G E e m w K g m D w K S d b E B c m d r m w K d t d h a s n u e D g r u z n b g n v N u (C (D Drittens: nicht wirtschaftliche Tätigkeiten und Dienst- eistungen ohne Auswirkungen auf den Handel. Zu die- em Bereich – also insbesondere den sozialen und kultu- ellen öffentlichen Dienstleistungen – gibt es auf emeinschaftsebene keine spezifischen Regelungen. uch das Wettbewerbs- und Beihilferecht kommt nicht ur Anwendung. Gudrun Kopp (FDP): Die FDP-Fraktion im Deut- chen Bundestag unterstützt nachhaltig das zuletzt im rünbuch vom 21. Mai 2003 noch einmal bekräftigte ngagement der EU-Kommission für Deregulierung und ine liberale Ausgestaltung derjenigen Bereiche, die ge- einhin unter dem Begriff Daseinsvorsorge subsumiert erden. Die Rolle der Kommission als ordnungspolitisches orrektiv gegen die Bundesregierung kann hier gar nicht enug gewürdigt werden. Schon in der Vergangenheit ussten ja die Fraktionen von Rot und Grün in Sachen eregulierung und Marktöffnung zum „Jagen getragen erden“. Insofern begrüßen wir es ausdrücklich, die ommission in diesen wichtigen Fragen auf unserer eite zu wissen. In diesem Zusammenhang steht es außer Frage – und as ist von der Kommission auch immer in aller Klarheit ekräftigt worden –, dass an den jeweiligen nationalen ntscheidungsträgern ist, selbst zu definieren, welche ereiche sie der Daseinsvorsorge zuordnen und entspre- hend ausgestalten wollen. Hier findet also keine Bevor- undung seitens der Brüsseler Behörden statt. Zu Recht aber betont die Kommission auch, dass iese Bereiche glasklar definiert und vor allem transpa- ent gestaltet werden müssen. Das heißt, der Bürger uss genau erkennen können, welche Leistungen von elcher staatlichen Ebene und – vor allem – zu welchen osten erbracht werden. Die Energiepreise in der Bun- esrepublik mit ihren für den Bürger völlig intransparen- en Kostenelementen liefern hier also ein gutes Beispiel afür, wie man es nicht machen sollte. Zu viele Wirtschaftsbereiche in Deutschland sind eute noch immer dem Wettbewerb entzogen. Dies ist ngesichts der gemachten Erfahrungen mit der Liberali- ierung des Telekommunikations- und Strommarktes icht nur äußerst unbefriedigend, sondern auch völlig nverständlich. Hier muss sich die Bundesregierung ndlich bewegen. Die Öffnung vieler Bereiche der Daseinsvorsorge in eutschland für den privaten Wettbewerb könnte in der egenwärtigen desolaten wirtschaftlichen Situation da- über hinaus auch Impulse geben für mehr Wachstum nd Beschäftigung in der Zukunft. Die Vergangenheit eigt doch sehr klar, dass Gemeinwohl und Wettbewerb icht im Widerspruch zueinander stehen, sondern sich edingen. Gerade der Telekommunikationssektor ist ein schla- ender Beweis dafür, dass Märkte und Wettbewerb nicht ur zu geringeren Preisen, besserer Qualität, höherer Zu- erlässigkeit und allgemeiner Zugänglichkeit führen. ein, sie entfesseln auch Wachstumskräfte, die ansonsten nter der wohlig warmen Decke staatlicher Monopole Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 5841 (A) ) (B) ) schlummern. Nach Schätzung der Kommission sind allein im Bereich der Telekommunikation durch die De- regulierung EU-weit mehr als 1 000 000 neue Arbeits-plätze entstanden. Vergegenwärtigt man sich nun das in Deutschland vorhandene Potenzial für weitere Marktöff- nungen – ich nenne hier nur stellvertretend die besonders wichtigen Bereiche Post, ÖPNV, Energie, Wasser, Finanz- und Entsorgungsdienstleistungen –, so wird klar, welche ökonomische Dynamik wir hier einfach verschlafen, wenn nicht endlich an diese Sektoren herangegangen wird. Aber auch in den bisher leider nur ansatzweise libera- lisierten Sektoren des Bahnverkehrs und des Strom- und Gasmarktes müssen wir endlich zu einer viel weitgehen- deren Deregulierung und Liberalisierung kommen, die nicht nur die Kosten für die Verbraucher langfristig senkt, sondern ihnen auch transparent macht, welche Kosten ihnen gegenwärtig durch die staatliche Regulie- rung tatsächlich entstehen. Insofern fordern wir die Bundesregierung in unserem Antrag auch ausdrücklich auf, nicht nur ein konsistentes Konzept für den Bereich der Daseinsvorsorge mit glas- klaren Definitionen der betroffenen Wirtschaftsbereiche und den daraus entstehenden Kosten vorzulegen. Da- rüber hinaus muss ein konsequenter Kurs der staatlichen Aufgabenkritik auf allen Ebenen eingeleitet werden. Deshalb haben wir angeregt, dass die Bundesregierung hierzu jährlich Bericht erstattet. Lassen Sie mich abschließend noch einmal ausdrück- lich die Rolle der Kommission würdigen, die viele der gerade in Deutschland bitter notwendigen Deregulierun- gen und Liberalisierungen angestoßen und vorangetrie- ben hat. Der weiteren Unterstützung durch die FDP- Fraktion kann sie hierbei gewiss sein. Anlage 17 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 791. Sitzung am 26. Sep- tember 2003 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge- mäß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: – Gesetz zur Abwicklung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS Ab- wicklungsgesetz – BvSAbwG) – Zweites Gesetz zur Änderung des Zollverwal- tungsgesetzes und anderer Gesetze – Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die grenzüberschreitende Beweis- aufnahme in Zivil- oder Handelssachen in den Mit- gliedstaaten (EG-Beweisaufnahmedurchführungs- gesetz) – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tätig- keit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland und weiterer berufsrechtlicher Vorschriften für Rechts- und Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – – – m d n m V P t (C (D Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Zwecke der Wirtschaftsstatistiken (Verwaltungs- datenverwendungsgesetz – VwDVG) Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Juli 2001 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und Ru- mänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Juni 2001 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über die Auslieferung Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Unterrichtung durch die Bundesregierung über die ak- tualisierten Stabilitäts- und Konvergenzprogramme der EU-Mitgliedstaaten – Drucksachen 15/798, 15/1272 Nr. 1.1 – Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung – Initiative Architektur und Baukultur – Drucksachen 14/8966, 15/345 Nr. 68 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, daß der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 15/1041 Nr. 2.5 Drucksache 15/1153 Nr. 2.2 Drucksache 15/1153 Nr. 2.30 Innenausschuss Drucksache 15/345 Nr. 11 Drucksache 15/392 Nr. 2.19 Drucksache 15/503 Nr. 1.28 Rechtsausschuss Drucksache 15/339 Nr. 2.13 Drucksache 15/345 Nr. 19 Drucksache 15/345 Nr. 22 Drucksache 15/345 Nr. 28 Drucksache 15/345 Nr. 29 Drucksache 15/345 Nr. 30 Drucksache 15/345 Nr. 31 Drucksache 15/345 Nr. 32 Drucksache 15/611 Nr. 2.9 Drucksache 15/611 Nr. 2.19 Drucksache 15/979 Nr. 2.20 5842 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 (A) (C) (B) (D) Finanzausschuss Drucksache 15/1280 Nr. 2.20 Drucksache 15/1280 Nr. 2.37 Drucksache 15/1280 Nr. 2.44 Drucksache 15/1280 Nr. 2.47 Drucksache 15/1280 Nr. 2.49 Drucksache 15/1389 Nr. 1.3 Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/1280 Nr. 1.1 Drucksache 15/1280 Nr. 2.2 Drucksache 15/1280 Nr. 2.4 Drucksache 15/1280 Nr. 2.5 Drucksache 15/1280 Nr. 2.9 Drucksache 15/1280 Nr. 2.24 Drucksache 15/1280 Nr. 2.30 Drucksache 15/1280 Nr. 2.31 Drucksache 15/1280 Nr. 2.35 Drucksache 15/1280 Nr. 2.36 Drucksache 15/1280 Nr. 2.41 Drucksache 15/1280 Nr. 2.42 Drucksache 15/1280 Nr. 2.43 Drucksache 15/1280 Nr. 2.48 Ausschuss für Verbraucherschutz Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/1280 Nr. 2.3 Drucksache 15/1280 Nr. 2.6 Drucksache 15/1280 Nr. 2.7 Drucksache 15/1280 Nr. 2.8 Drucksache 15/1280 Nr. 2.19 Drucksache 15/1280 Nr. 2.21 Drucksache 15/1280 Nr. 2.22 Drucksache 15/1280 Nr. 2.26 Drucksache 15/1280 Nr. 2.27 Drucksache 15/1280 Nr. 2.29 Drucksache 15/1280 Nr. 2.33 Drucksache 15/1280 Nr. 2.34 Ausschuss für Gesundheit und soziale Sicherung Drucksache 15/1547 Nr. 2.13 Drucksache 15/1547 Nr. 2.65 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/1153 Nr. 2.38 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 15/1041 Nr. 2.1 Drucksache 15/1153 Nr. 2.3 Drucksache 15/1389 Nr. 1.1 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 15/1389 Nr. 1.2 67. Sitzung Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2003 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eckhardt Barthel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst

    möchte ich an die Überschrift erinnern, unter der wir
    hier diskutieren: Kulturfinanzierung in der Bundeshaupt-
    stadt 2001 bis 2004 sowie künftige Förderung der Kultur
    in der Bundesstadt Bonn. Ich als Berliner bin erstaunt,
    dass das Wort „Bonn“, obwohl es zum Thema gehört,
    nicht ein einziges Mal ausgesprochen worden ist. Keiner
    redet über Bonn. So will ich das als Berliner tun, der zu-
    gegebenermaßen eine Portion Lokalpatriotismus in sich
    trägt.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Ich finde, das hat die Bundesstadt Bonn verdient.
    Ich glaube, auch die Bundesregierung hat es verdient,

    dass man einmal daran erinnert, dass durch den Bonn-
    Vertrag 150 Millionen Euro für die Kultur nach Bonn
    fließen. Auch als Berliner sage ich: Ich freue mich, dass
    es der Stadt Bonn im Vergleich zu anderen Städten gut
    geht und dass der Umzug nicht zuletzt auch Dank der
    Hilfe, die die Bundesregierung geleistet hat, keine nega-
    tiven Wirkungen auf die kulturelle Szene in Bonn hat.
    Ich meine schon, dass man das erwähnen sollte.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Übrigens – erlauben Sie mir, dies zu sagen: Die Deut-
    sche Welle ist jetzt auch in Bonn. Das ist zwar nicht Teil
    der Bonner Kulturförderung, aber ich glaube, die Stadt
    ist nicht traurig darüber, dass jetzt nicht nur die Telekom,
    sondern auch die Deutsche Welle dort ist.

    Lassen Sie mich nun doch noch zu Berlin kommen.
    Ich glaube, zwei Dinge sollte man aufgrund der allge-
    meinen Diskussion in der Bundesrepublik immer erwäh-
    nen, wenn man über die Finanzierung der Hauptstadtkul-
    tur spricht. Erstens. Es gibt den großen Konsens aller
    Fraktionen, dass der Bund eine Verpflichtung gegen-
    über der Hauptstadt Berlin hat.


    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


    Das ist keine Selbstverständlichkeit. Es war richtig, dass
    Frau Weiss diesen Beschluss des Bundestages gleich am
    Anfang noch einmal aufgeführt hat. Zweitens – auch das
    möchte ich in diesem Zusammenhang gerne erwähnen.
    In diesem Punkt gibt es zum Glück keine Auseinander-
    setzung zwischen dem Bund und den Ländern darüber,

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    (C (D b der Bund das darf. Das erfreut mich in einem starken aße. Ich möchte jetzt nicht weiter auf das eingehen, was ch mir aufgeschrieben habe, sondern auf die netten inge, die Sie hier gesagt haben. Ich fange mit der Überahme der Institutionen an. Frau Weiss hat richtigerweise gesagt, dass wir das erlin-Engagement nicht nur quantitativ erweitert haen, sondern dass wir es, um ihre Worte zu gebrauchen, om Kopf auf die Füße gestellt haben. Das heißt, wir haen ihm eine Struktur gegeben. Es wird immer die Frage estellt, ob wir die richtigen Institutionen übernommen aben. Herr Nooke, Sie sagen, dass das alles falsch ist, nd sprechen von strukturellen Fehlern. Ich möchte erne wissen, was Sie übernommen hätten. Was wäre as Richtige gewesen? Gibt es überhaupt die richtige Intitution? (Günter Nooke [CDU/CSU]: Über den „Preußischen Kulturbesitz“ haben wir nie gestritten!)


    Ich bitte Sie, das war ja unstrittig; darum geht es doch
    icht, das gab es vorher schon. – Es wird immer gesagt,
    ass das, was wir übernommen haben, nicht das Richtige
    ar. Sie nennen aber keinerlei Alternativen dazu.
    Ich finde es auch wichtig, dass sich der Bund – insbe-

    ondere durch Frau Weiss – nicht nur materiell enga-
    iert. Besonders die Beteiligung an der Reform der
    pernstruktur ist für mich ein wichtiges Beispiel. Es
    st gut, dass sich der Bund auch in die Reformdiskussion
    m Land Berlin einklinkt.


    (Beifall bei der SPD)

    ir haben vor kurzem gehört, was die Deutsche Natio-
    alstiftung zu Berlin gesagt hat. Deshalb ist es eine gute
    ache, dass sich der Bund daran beteiligt. Ich finde den
    egriff „strukturelle Partnerschaft“ passend; denn ich
    alte es für richtig, dass es hier, wenn wir als Bund un-
    ere Verpflichtung ernst nehmen, nicht nur darum gehen
    arf, Geld in die Stadt zu stecken. Wir müssen auch eine
    artnerschaft mit dem Land Berlin eingehen, ohne dass
    er Eindruck entsteht, dass der Kulturausschuss des
    eutschen Bundestages ein Ersatz-Kulturausschuss des
    erliner Abgeordnetenhauses und die Staatsministerin
    ür Kultur und Medien eine Neben-Kultursenatorin des
    andes Berlin ist. Man muss aufpassen, dass dies nicht
    urcheinander geht. Ich finde diese strukturelle Partner-
    chaft hervorragend.
    Sie haben die Opernreform in einer negativen Form

    eschildert. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Sie wird nur
    ann gelingen, wenn alle Beteiligten sie wollen und
    enn alle Beteiligten sich darum bemühen, dass sie ein
    rfolg wird.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    as ist eine Alternative für mich. Die Alternative dazu
    äre die Schließung einer großen Oper in Berlin.


    (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Nein! Nein! Das ist nicht richtig!)







    (A) )



    (B) )


    Eckhardt Barthel (Berlin)


    Das wäre ein fatales Signal für die gesamte Theaterland-
    schaft, von der wir erwarten, dass sie in ihren Häusern
    Reformen betreibt. Es wäre ein scheußliches Signal,
    wenn dies schief geht und eine Oper geschlossen werden
    müsste. Wenn es gut geht und dieses Reformprojekt un-
    ter Beteiligung aller gelingt, dann löst dies einen starken
    Impuls für die Reformbewegungen und -bestrebungen in
    unserer gesamten Landschaft aus.

    Eines ist mir klar: Wenn wir nicht auch im Kulturbe-
    reich Reformen voranbringen, dann werden wir die noch
    immer blühende Kulturlandschaft und die Vielfältigkeit
    unserer Kulturlandschaft in Zukunft bestimmt vermis-
    sen. Deshalb finde ich es gut, dass wir mit dieser Reform
    der Opernstruktur exemplarisch etwas voranbringen,
    was nicht nur für die Hauptstadt, sondern auch für das
    ganze Land von Bedeutung ist.

    Ich kann aufgrund der Beschränkung meiner Redezeit
    nicht mehr auf weitere Punkte eingehen. Der Haupt-
    stadtkulturfonds ist jedenfalls für mich eine Perle des
    Hauptstadtkulturvertrages. Dabei geht es nicht nur um
    Repräsentation, sondern auch darum, das Kreative und
    Innovative in der Hauptstadt zu entwickeln. Dass Sie der
    Meinung sind, dies sei ein Sumpf, finde ich bedauerlich.
    Aber, Herr Otto, darüber werden wir uns im Ausschuss
    noch genügend unterhalten können.

    Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf

den Drucksachen 14/9677 und 15/1708 an die in der Ta-
gesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen.
Sind Sie damit einverstanden? – Ich höre keinen Wider-
spruch. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 23 a und 23 b auf:
a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord-

neten Joachim Stünker, Hermann Bachmaier, Sa-
bine Bätzing, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion der SPD sowie den Abgeordneten Jerzy
Montag, Hans-Christian Ströbele, Volker Beck

(Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion

des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umset-
zung des Rahmenbeschlusses des Rates vom
13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung
und zur Änderung anderer Gesetze
– Drucksache 15/813 –

(Erste Beratung 41. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus-
schusses (6. Ausschuss)

– Drucksache 15/1730 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Joachim Stünker
Dr. Norbert Röttgen
Hans-Christian Ströbele
Jörg van Essen

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(C (D b)

richts des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu
dem Antrag der Abgeordneten Dr. Norbert Rött-
gen, Wolfgang Bosbach, Veronika Bellmann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU
Verpflichtungen aus dem EU-Rahmenbe-
schluss zur Terrorismusbekämpfung zügig er-
füllen
– Drucksachen 15/540, 15/1730 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Joachim Stünker
Dr. Norbert Röttgen
Hans-Christian Ströbele
Jörg van Essen

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
ussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre
einen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat die
undesministerin Brigitte Zypries das Wort.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()


    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

    en! Am Dienstag dieser Woche war ich in Washington
    nd habe gemeinsam mit John Ashcroft das deutsch-
    merikanische Rechtshilfeabkommen unterzeichnet.
    ach 20 Jahren Verhandlungen ist es uns endlich gelun-
    en, diesen Vertrag abzuschließen.
    Mit diesem Vertrag wird die bislang schon ausge-

    eichnete Zusammenarbeit zwischen Deutschland und
    en Vereinigten Staaten in Strafsachen noch enger, weil
    er Rechtshilfeverkehr vereinfacht und beschleunigt
    ird. Der Vertrag zwischen diesen Staaten ist ein wichti-
    er Schritt im gemeinsamen Kampf gegen den interna-
    ionalen Terrorismus. Nur wenn die Staaten im Kampf
    egen den Terrorismus miteinander kooperieren – davon
    ind wir überzeugt –, werden wir die weltweit verzweig-
    en Netzwerke erfolgreich zerschlagen können.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Deutschland hat auch dank der Rechtshilfe der Verei-
    igten Staaten den ersten Prozess gegen einen Mitver-
    chwörer der Attentate vom 11. September erfolgreich
    bgeschlossen. Das Urteil im Fall Motassadeq – 15 Jahre
    reiheitsstrafe – zeigt, dass ein starker Rechtsstaat Mittel
    at, auf terroristische Straftaten angemessen zu reagie-
    en. Diese Stärke des Rechts muss uns immer bewusst
    ein.
    Mit Blick auf die Kritik des Roten Kreuzes an den
    aftumständen in Guantanamo habe ich dies gegenüber
    einem amerikanischen Amtskollegen verdeutlicht;


    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


    enn wenn wir islamistischen Terroristen ein rechts-
    taatliches Verfahren vorenthalten, machen wir uns
    ngreifbar für die Ressentiments des islamistischen






    (A) )



    (B) )


    Bundesministerin Brigitte Zypries

    Extremismus, aber auch hinsichtlich unserer eigenen
    Prinzipien.


    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


    Der deutsch-amerikanische Rechtshilfevertrag ist nur
    eine der Maßnahmen, die die Bundesregierung nach den
    Anschlägen vom 11. September 2001 ergriffen hat.
    Deutschland nimmt bei der Terrorismusbekämpfung in
    Europa mittlerweile einen Spitzenplatz ein. Neben der
    weltweit ersten und einzigen Verurteilung, die ich eben
    schon ansprach, hat das Landgericht Hamburg im Au-
    gust die Hauptverhandlung gegen einen weiteren Ange-
    klagten wegen Zugehörigkeit zur Hamburger Zelle um
    Mohammed Atta eröffnet. Vor dem OLG Düsseldorf
    wird gegenwärtig gegen einen mutmaßlichen Angehöri-
    gen der islamistischen Gruppe Al-Tawhid verhandelt.
    Der Generalbundesanwalt führt über 100 Ermittlungs-
    verfahren im Zusammenhang mit dem islamistischen
    Terrorismus.

    Sie sehen: Wir kommen voran, nicht zuletzt weil wir
    in den letzten Jahren hervorragende Instrumente zur ef-
    fektiven Bekämpfung des Terrorismus geschaffen haben.


    (Beifall bei der SPD)

    Die umfangreichen Sicherheitspakete I und II sowie die
    Einführung der Vorschrift über kriminelle und terroristi-
    sche Vereinigungen im Ausland – § 129 b StGB – grei-
    fen. Der Generalbundesanwalt stützt viele eingeleitete
    Verfahren zunächst auf diese Norm.

    Auf europäischer Ebene haben wir mit dem Rahmen-
    beschluss zum europäischen Haftbefehl, dem Rahmen-
    beschluss über gemeinsame Ermittlungsgruppen und
    dem Beschluss über die Einrichtung von Eurojust die er-
    forderlichen Schritte unternommen. Die Umsetzungs-
    maßnahmen zu diesen Rahmenbeschlüssen werden wir
    in Kürze hier im Bundestag beraten können.

    Meine Damen und Herren, der Rahmenbeschluss Ter-
    rorismus ist ein Teil des umfassenden europäischen Kon-
    zepts zur Bekämpfung des Terrorismus. Sobald er über-
    all umgesetzt ist, ist es möglich, den Terrorismus in allen
    europäischen Mitgliedstaaten auf einer vergleichbaren
    rechtlichen Grundlage zu verfolgen. Zentrale Punkte
    sind die gemeinsame Definition von terroristischen
    Straftaten und die Vereinbarung gemeinsamer Zielset-
    zungen auf europäischer Ebene. Der Gesetzentwurf, der
    heute hier beraten wird, stellt eine möglichst präzise
    Umsetzung der bindenden europarechtlichen Vorgaben
    des Rahmenbeschlusses nach Buchstaben und Geist dar.

    Was machen wir jetzt im Einzelnen?
    Erstens. Das, was bislang nach § 129 a Abs. 1 Nrn. 1

    und 2 StGB strafbar ist, wird es auch in Zukunft im sel-
    ben Umfang sein. Das heißt also, Gründer und Mitglie-
    der einer Vereinigung, die auf Begehung von Mord,
    Totschlag, Völkermord, erpresserischem Menschenraub
    oder Geiselnahme gerichtet ist, können mit Freiheits-
    strafen von bis zu zehn Jahren bestraft werden. Rädels-
    führern und Hintermännern einer solchen Vereinigung
    drohen sogar 15 Jahre – die zeitliche Höchststrafe in
    Deutschland.

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    (C (D Zweitens. Der Straftatenkatalog des § 129 a StGB ird um zahlreiche neue Delikte erweitert. Dazu zählen ie Computersabotage, die Zerstörung von Bauwerken, ie Zerstörung von Telekommunikationsanlagen, chwere Gefährdung durch Freisetzung von Giften, betimmte Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollund as Waffengesetz. Selbstverständlich nehmen wir in den ntwurf auch die schwere Körperverletzung auf. Um das u erreichen, bedurfte es nicht eines eigenen Antrags der DU/CSU. Zugleich ergänzen wir den Begriff der „teroristischen Vereinigung“ durch die neuen Kriterien „teroristische Zielsetzung“ und „Schädigungseignung“. iese Formulierungen sind etwas präziser, als sie bisher n § 129 a StGB waren, und sind im Übrigen an den prachgebrauch des Strafgesetzbuches angepasst. Drittens. Wir werden künftig auch Vereinigungen, de en Zweck oder Tätigkeit lediglich auf das Androhen on terroristischen Straftaten gerichtet ist, strafrechtich verfolgen können. Damit bezieht der neue Abs. 3 eien Bereich mit ein, der bislang von § 129 a StGB nicht bgedeckt war. Viertens. Unsere Strafrahmen werden an die Vorga en des Rahmenbeschlusses angepasst und, wo erforderich, auch heraufgesetzt. Die Höchststrafe für Unterstüter einer terroristischen Vereinigung soll künftig zehn tatt wie bisher fünf Jahre betragen. Das geht etwas über en Rahmenbeschluss hinaus; dort werden nur acht ahre verlangt. Der Strafrahmen für das Werben um Mitlieder oder um Unterstützung einer terroristischen Verinigung wird unverändert bleiben. Freiheitsstrafen bis u fünf Jahren sind hier angedroht. Gerade hier hat uns ie Anhörung gezeigt, dass es keinen Grund gibt, 129 a StGB erneut zu ändern. Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass die Bun esregierung unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundätze alles das unternimmt, was notwendig und angeessen ist, um den internationalen Terrorismus wirksam u bekämpfen. Das Wort hat jetzt der Kollege Thomas Silberhorn on der CDU/CSU-Fraktion. Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Gut zwei ahre liegen die Terroranschläge auf das World Trade enter in New York nun zurück. Die internationale Geeinschaft hat ihre Anstrengungen zur Bekämpfung des errorismus seither erheblich verstärkt. Insbesondere onnten in der Europäischen Union zahlreiche gemeiname Maßnahmen im Rahmen der polizeilichen und jusiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verabschiedet erden. Die Bekämpfung des internationalen Terrorisus ist eine Aufgabe, der sich die Europäische Union zu echt annimmt. Dass wir die Sicherheit unserer Bürgeinnen und Bürger nicht mehr im nationalen Alleingang ewältigen können, leuchtet jedem ein. Hier wird für den Thomas Silberhorn Einzelnen unmittelbar erfahrbar, dass europäische Integration Sinn macht. Deshalb ist es so wichtig, dass wir hier EU-weit Erfolge erzielen. Der Ministerrat hat mit seinem Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfung vom 13. Juni 2002 ein ambitioniertes Programm zur Verfolgung terroristischer Straftaten vorgelegt. Die Frist zur Umsetzung dieses Rahmenbeschlusses in nationales Recht ist bereits am 31. Dezember letzten Jahres abgelaufen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hierzu wurde erst am 8. April dieses Jahres eingereicht. Heute schreiben wir den 17. Oktober. Allein daran wird deutlich, welchen Stellenwert die Bundesregierung der Terrorismusbekämpfung beimisst. Einen Spitzenplatz nimmt sie jedenfalls nicht ein. (Beifall bei der CDU/CSU – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein starkes Argument!)


    (Beifall bei der SPD)