1) Anlage 6
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2003 5719
(A) )
(B) )
pflicht, besonders hingewiesen werden sollten. rer zuzustimmen.
Folgen einer Insolvenz, z. B. eine etwaige Nachschuss- d
estag bereit gewesen, der Entschädigung für Heimkeh-
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die
Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (fraktions-
los) (Drucksache 15/1676, Frage 2, 65. Sitzung):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Ge-
nossenschaftsrecht dahin gehend zu verbessern, dass bei einer
Insolvenz – wie bei der Konsumgenossenschaft Berlin – die
Einlagen der Genossenschafter – ähnlich wie beim Einlagen-
sicherungsfonds der Banken – zumindest teilweise gesichert
werden können?
Im Insolvenzfall einer Genossenschaft stellen die Ge-
schäftsguthaben der Genossen, die aus den eingezahlten
Einlagen gebildet werden, die Haftungsmasse für den
Gläubiger dar. Die Genossen sind gleichsam die Eigen-
tümer des Schuldners, sie befinden sich damit in der
Schuldnerrolle. Das wird vor allem dann deutlich, wenn
das Statut der Genossenschaft für den Insolvenzfall eine
Nachschusspflicht vorsieht.
Im Gegensatz hierzu sind die Kunden einer Bank, die
bei dieser Giroguthaben, Termin- und Spargelder unter-
halten, Insolvenzgläubiger. Der Einlagensicherungs-
fonds schützt bei Zahlungsunfähigkeit eines privaten
Kreditinstituts die Kunden als Gläubiger der Bank vor
dem Verlust ihrer Spareinlagen.
Aus genossenschaftsrechtlicher Sicht gibt der er-
wähnte Insolvenzfall jedoch Anlass zu Überlegungen, ob
die Genossen bei Eintritt in eine Genossenschaft auf die
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Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16.10.2003
Haack (Extertal), Karl Hermann SPD 16.10.2003
Hartnagel, Anke SPD 16.10.2003
Dr. Hoyer, Werner FDP 16.10.2003
Lensing, Werner CDU/CSU 16.10.2003
Nitzsche, Henry CDU/CSU 16.10.2003
Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 16.10.2003
Schröder, Gerhard SPD 16.10.2003
Stübgen, Michael CDU/CSU 16.10.2003
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(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
nlage 3
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung über den Entwurf eines Gesetzes
über eine einmalige Entschädigung an die Heim-
kehrer aus dem Beitrittsgebiet (Heimkehrerent-
schädigungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 14)
Petra Pau (fraktionslos): Herr Präsident! Liebe Kol-
eginnen und Kollegen! Ich habe in der 14. Wahlperiode
es Deutschen Bundestages, als wir uns hier im Plenum
rstmals mit diesem Thema befassten, namens meiner
amaligen Fraktion Unterstützung für das Anliegen die-
es Gesetzentwurfes signalisiert. Das meinte und meine
ch nach wie vor sehr ernst.
Die PDS im Bundestag war damals bereit – zumindest
enn es um die Abstimmung über diesen Gesetzestext
ing – darüber hinwegzusehen, dass in der Begründung,
elche ja keine Auswirkungen auf Zahlungen hat, Dinge
leichgesetzt werden, die nicht gleichzusetzen sind. Ich
enke, es sollte Schluss damit sein, die Zwangsarbeiterin-
en und Zwangsarbeiter, die bis heute erst geringe Zah-
ungen an Entschädigung gesehen haben, mit denjenigen
leichzusetzen, um die es in diesem Gesetzentwurf geht.
So weit, so gut.
Nun aber zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates. In
hm ist immer noch § 2 Abs. 2 des damaligen CDU-An-
rages enthalten. Bereits in der 14. Wahlperiode habe ich
mmer gedacht, dass dies entweder zu heilen sei oder
ber dass sich hier etwas eingeschlichen hat, was den
esetzentwurf ad absurdum führen sollte. Ich lese Ihnen
en Satz, um den es hier geht, noch einmal vor:
Die einmalige Entschädigung erhalten solche
Heimkehrer nicht, die vor oder nach dem Ende des
Zweiten Weltkrieges einem totalitären System er-
heblich Vorschub geleistet oder durch ihr Verhalten
gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der
Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben.
Meinen Sie denn ernsthaft, dass der 2. Weltkrieg kein
ngriffs- und Vernichtungskrieg war und dass diejeni-
en welche freiwillig oder gezwungen als Soldaten der
ehrmacht in diesen Krieg gezogen sind, damit nicht an
erletzungen der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit
eteiligt waren?
Mit diesem Absatz führen Sie dies doch selbst ad ab-
urdum. Da hilft auch nicht das Argument, dass in allen
eistungsgesetzen in Bezug auf die ehemalige DDR ein
olcher Absatz geschrieben steht. Ich denke, er sollte aus
iesem Gesetzentwurf herausgenommen werden, da man
oziale Leistungen nicht mit dem Strafrecht verbinden
ann.
Es ist schade, dass Sie die Chance bis heute nicht ge-
utzt haben, diesen Absatz herauszunehmen. Hätten Sie
iesen Schritt getan, dann wäre auch die PDS im Bun-
5720 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2003
(A) )
(B) )
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung:
– Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Grundgesetzes (Art. 48 Abs. 3)
– Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes
zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
(Tagesordnungspunkt 16 a und b, Zusatztages-
ordnungspunkt 4)
Dr. Uwe Küster (SPD): Ich möchte zunächst näher
auf den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Än-
derung des Abgeordnetengesetzes eingehen. Das Abge-
ordnetengesetz sieht für Abgeordnete des Bundestages
eigentlich kein Sterbegeld vor. Hinterbliebene von ver-
storbenen Abgeordneten steht vielmehr nach § 24 des
Abgeordnetengesetzes ein so genanntes Überbrückungs-
geld zu.
Das Überbrückungsgeld hat den Zweck, als fürsorge-
ähnliche Leistung den Hinterbliebenen von Abgeordne-
ten nach dem Todesfall finanziell den Übergang und die
Umstellung auf die neuen Lebensverhältnisse zu erleich-
tern. Das Überbrückungsgeld ist vergleichbar mit ähnli-
chen Leistungen aufgrund gesetzlicher oder tarifvertrag-
licher Regelungen. Ich nenne hier nur die Regelungen im
Rentenrecht, § 67 SGB VI, Regelungen im Beamtenver-
sorgungsgesetz, § 18 BeamtVG, und tarifvertragliche
Regelungen, wie zum Beispiel in § 41 BAT.
Das Überbrückungsgeld dient aber auch der Abde-
ckung von Bestattungskosten. Insoweit entspricht es dem
bisherigen Sterbegeld in der gesetzlichen Krankenversi-
cherung und einer ähnlichen Regelung für Beihilfeemp-
fänger. Mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
wird der Bestattungskostenanteil im Überbrückungsgeld
gestrichen. Die Abgeordneten des Bundestages werden
damit den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversi-
cherung und den Beihilfeempfängern gleichgestellt. Der
Gesetzentwurf setzt die Streichung des Bestattungskos-
tenanteils im Überbrückungsgeld dadurch um, dass der
Bestattungskostenanteil im Überbrückungsgeld gestri-
chen wird. Der Auszahlungsbetrag des Überbrückungs-
geldes wird um 1 050 Euro vermindert.
Dieser Betrag entspricht dem Zuschuss zu den Bestat-
tungskosten in der gesetzlichen Krankenversicherung,
§§ 58, 59 Sozialgesetzbuch V, bevor er in zwei Schritten
erst halbiert und jetzt vollständig abgeschafft wurde.
Nur anmerken möchte ich an dieser Stelle, dass auch
Bundestagsabgeordnete schon heute unmittelbar von der
Streichung des Sterbegeldes in der gesetzlichen Kran-
kenversicherung bzw. in den Beihilfevorschriften betrof-
fen sind. Abgeordnete des Bundestages sind nämlich
vielfach Mitglieder der gesetzlichen Krankenversiche-
rung oder beihilfeberechtigt. Die Kürzung des Sterbegel-
des gilt schon deshalb in vielen Fällen automatisch für
Bundestagsabgeordnete. Mit dem vorgelegten Gesetz-
entwurf zur Kürzung des Überbrückungsgeldes um
1 050 Euro leisten die Mitglieder des Deutschen Bun-
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estages einen zusätzlichen Sparbeitrag. Abgeordnete
es Bundestages werden mit dieser Neuregelung des Ab-
eordnetengesetzes behandelt wie jeder andere Bürger
uch: nicht besser, aber auch nicht schlechter.
Dennoch war in der Zeitung mit den großen Buchsta-
en, „Bild“-Zeitung, 11. Oktober 2003, vor einigen Ta-
en ein aus meiner Sicht unqualifiziertes Zitat des Präsi-
enten des Bundes der Steuerzahler, Karl-Heinz Däke,
u lesen. Herr Däke erklärte dort zu der geplanten Geset-
esänderung kurzerhand – ich zitiere –: „Die Politik ver-
auft die Bürger mal wieder für dumm.“ Dazu kann ich
ur an die Meinungsträger in unserem Lande appellie-
en, dass sie in ihren öffentlichen Äußerungen sachlich
ber die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
ußern. Nach meiner festen Überzeugung obliegt allen
einungsträgern eine hohe Verantwortung dafür, dass
ber das Parlament sachgerecht und fair berichtet wird.
ede andere Verhaltensweise untergräbt die Würde des
arlaments, das Ansehen des Bundestages und das sei-
er Abgeordneten in der Öffentlichkeit. Durch Äußerun-
en, wie der von Herrn Dr. Däke, wird letztlich der par-
mentarischen Demokratie in Deutschland Schaden
ugefügt. Damit schließe ich sachlich vorgetragene Kri-
k gegenüber Bundestagsabgeordneten selbstverständ-
ch nicht aus.
Ich kann damit nahtlos zum zweiten Punkt meiner
ede überleiten. Die FDP-Fraktion möchte mit ihren Ge-
etzesanträgen erreichen, dass künftig eine beim Bun-
espräsidenten einzusetzende Sachverständigenkommis-
ion zur Ermittlung und Festsetzung der angemessenen
bgeordnetenentschädigung geschaffen wird. Hierzu
chlägt die FDP-Fraktion eine Änderung des Art. 48 des
rundgesetzes und eine Änderung des Abgeordnetenge-
etzes vor. Der Vorschlag der FDP-Fraktion ist in der Sa-
he nicht neu. Ich glaube, sie hat Ähnliches bereits in der
etzten Wahlperiode gefordert. Auch das Anliegen, das
ahinter steht, ist bekannt. Es soll der immer wieder er-
obene Vorwurf der „Selbstbedienung“ durch die Bun-
estagsabgeordneten entkräftet werden. Ziel ist auch die
amit verbundene öffentliche Kritik zu vermeiden.
Ungeachtet der beachtenswerten Zielsetzung der Ge-
etzesentwürfe der FDP-Fraktion meine ich, dass wir an
em Modell der gesetzlichen Regelung der Abgeordne-
nentschädigung festhalten sollten. Dieses entspricht
er Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
ieses entspricht aber auch meiner politischen Überzeu-
ung. Die Abgeordnetenentschädigung für Mitglieder
es Deutschen Bundestages ist stets auch eine politische
rage. Und politische Fragen sollte der Bundestag als
esetzgeber entscheiden. Wir sollten dies nicht externen
achverständigen überlassen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass es Aufgabe des
undestages als Gesetzgeber ist, über die Bezüge der Ab-
eordneten zu entscheiden. Nur dann besteht eine hinrei-
hende Legitimation von Entscheidungen über die Be-
üge von Abgeordneten. Den populistischen Vorwurf der
Selbstbedienung“ müssen die Abgeordneten ertragen.
Sie können und sollten ihn aber auch entkräften. Ich
eine, sagen zu können, dass der Bundestag immer ver-
ntwortlich mit der Festsetzung der Abgeordnetenent-
chädigung umgegangen ist. Es gab in Abhängigkeit von
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2003 5721
(A) )
(B) )
der ökonomischen Situation in Deutschland in den ver-
gangenen Jahren viele Nullrunden. Anhebungen der Ab-
geordnetenentschädigung fielen stets moderat aus und
orientierten sich an der allgemeinen Entwicklung der
Löhne und Gehälter. Dieses wird im Übrigen auch wie-
der im Jahre 2004 so sein.
Es bleibt dabei, dass die eigentlich fällige Anhebung
der Abgeordnetenentschädigung zum l. Januar 2004
nicht vorgenommen wird. Ich glaube hierzu besteht in
diesem Hause eine große Übereinstimmung. In der Ein-
setzung einer unabhängigen Kommission zur Diätenfest-
setzung beim Bundespräsidenten sehe ich keinen Vorteil.
Zunächst ist es schon bemerkenswert, dass ausgerechnet
die FDP-Bundestagsfraktion dies vorschlägt. Aus dieser
Ecke des Hauses kommt häufig Kritik, wenn neue Kom-
missionen eingesetzt werden.
Die Kommission soll nach den Vorstellungen der
FDP-Fraktion offenbar konkrete Vorschläge zur Diäten-
höhe erarbeiten und festlegen. Der Bundespräsident hat
diese unabhängige Kommission zu berufen. Der Gesetz-
geber selbst soll – wenn ich den Gesetzentwurf der FDP-
Fraktion richtig verstanden habe – keinen Einfluss mehr
auf die Diätenhöhe haben. Wir werden uns in den zu-
ständigen Ausschüssen damit noch intensiv auseinander
zu setzen haben.
Ich bin aber auch der Meinung, dass der Deutsche
Bundestag das Recht, die Diäten für seine Mitglieder
festzusetzen, nicht aufgeben sollte. Nur dieses ermög-
licht ein transparentes und öffentliches Verfahren in die-
ser Frage.
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages können
stolz darauf sein, dass über ihre Einkünfte in einem öf-
fentlichen Verfahren entschieden wird. Die parlamentari-
sche Behandlung der Festsetzung der Abgeordnetenent-
schädigung ermöglicht es jedermann, die Entscheidung
über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung nachzu-
vollziehen. Dieses ist sonst in kaum einem anderen Be-
rufszweig der Fall. Gerade beim Thema Abgeordneten-
entschädigung sollte sich der Deutsche Bundestag nicht
verstecken. Alle Parlamentarier sollten offensiv vertre-
ten, dass sie ihre Entschädigung zu Recht bekommen:
Alle Parlamentarier nehmen mit ihrem Mandat eine er-
hebliche Arbeitslast und Verantwortung auf sich. Es ist
notwendig, den Bundestagsabgeordneten eine angemes-
sene Entschädigung zu zahlen. Nur dann können wir
auch weiterhin qualifizierte Menschen gewinnen, die be-
reit sind, ein Abgeordnetenmandat zu übernehmen.
Eckhart von Klaeden (CDU/CSU): Wir Abgeord-
nete werden immer wieder dafür kritisiert, dass wir
selbst über die Höhe unserer Einkünfte bestimmen. Der
Vorwurf der Selbstbedienung der Abgeordneten wird da-
bei regelmäßig in der Öffentlichkeit erhoben. Nun heißt
es in Art. 48 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes: „Die Ab-
geordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre
Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.“ Seit seinem
Bestehen beschäftigt den Bundestag und auch die inte-
ressierte Öffentlichkeit vor allem die Frage: Was ist an-
gemessen?
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In der vorletzten Wahlperiode haben wir einvernehm-
ich in das Abgeordnetengesetz geschrieben, dass sich
ie Abgeordnetenentschädigung an den Jahresbezügen
ines Richters bei einem obersten Bundesgericht oder ei-
es kommunalen Wahlbeamten auf Zeit – also an R 6
zw. B 6 – orientieren soll. Ich denke, dass dieser Maß-
tab die Frage der Angemessenheit sachlich beantwortet.
Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfas-
ungsgerichts handelt es sich allerdings um eine poli-
isch gesetzte Größe. Aufgrund mehrerer Nullrunden der
ergangenen Jahre bleiben die Diäten hinter diesem
aßstab mit nahezu 900 Euro zurück.
Gleichzeitig haben wir seinerzeit auch in das Abge-
rdnetengesetz aufgenommen, über die Anpassung der
bgeordnetenentschädigung innerhalb des ersten hal-
en Jahres nach der konstituierenden Sitzung zu ent-
cheiden. Den nach dem Verfahren vorgesehenen Vor-
chlag hat der Bundestagspräsident nicht gemacht. Doch
ein Vorschlag ist wohl auch ein Vorschlag.
Ich kann den Präsidenten angesichts der katastropha-
en gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Situation, in
ie uns die rot-grüne Bundesregierung geführt hat, ver-
tehen. Rekordarbeitslosigkeit und historische Höhen
er Neuverschuldung geben wahrlich keinen Grund für
iätendebatten. Insbesondere ist es ausgeschlossen, die
igenen Diäten zu erhöhen, wenn man Kürzungen vor-
immt, deren Notwendigkeit man vor der Wahl noch
usdrücklich ausgeschlossen hatte. Insofern bin ich mit
em Bundestagspräsidenten einer Meinung.
Nun will uns die FDP einen Weg aus unserem immer
iederkehrenden Dilemma zeigen. Sie hat ihre Vor-
chläge aus der vergangenen Wahlperiode, die seinerzeit
bgelehnt bzw. nicht zu Ende beraten wurde, erneut auf
en Tisch gelegt. Die FDP schlägt vor, eine unabhängige
achverständigenkommission durch den Bundespräsi-
enten zu berufen, die jährlich die Höhe der Diäten fest-
etzen soll. Hierfür sollen sowohl das Abgeordnetenge-
etz als auch Art. 48 Abs. 3 des Grundgesetzes geändert
erden. Außerdem soll die Kommission bis zum
. April 2004 die rechtliche Angemessenheit der Alters-
ersorgung der Abgeordneten überprüfen und einen Vor-
chlag unterbreiten, „wie das bestehende Altersversor-
ungsrecht insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer
tärkeren Eigenverantwortung der Mitglieder des Bun-
estages geändert werden kann.“
Auf der Grundlage des geltenden Verfassungsrechts
egegnet eine unabhängige Kommission beim Bundes-
räsidenten mit eigener Entscheidungsbefugnis verfas-
ungsrechtlichen Bedenken. Unter Berücksichtigung der
rundsätze, die das Bundesverfassungsgericht 1975 im
Diäten-Urteil“ dargelegt hat, wird vielfach ein umfas-
ender Parlamentsvorbehalt angenommen.
Ob bei Änderung des Art. 48 Abs. 3 des Grundgeset-
es wie die FDP vorschlägt – die Übertragung möglich
st, wird in Fachkreisen unterschiedlich beurteilt. Als
aßstab wird hier von vielen die Untastbarkeitsgarantie
us Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes wegen Berührung
es Rechtsstaats- und Demokratieprinzips nach Art. 20
bs. 2 des Grundgesetzes herangezogen.
5722 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2003
(A) )
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Auch stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, neben
Bundestag, Bundesrat, der Bundesversammlung, dem
Bundespräsident, Bundeskanzler, der Bundesregierung
und dem Bundesverfassungsgericht mit dieser Kommis-
sion möglicherweise ein weiteres Verfassungsorgan zu
schaffen, dessen einzige Aufgabe es ist, die Höhe der
Abgeordnetenentschädigung festzusetzen. Unabhängig
davon wird zudem zu erörtern sein, ob die von der FDP
angestrebte Übertragung der Entscheidungsbefugnis ihr
Ziel einer politischen Entlastung der Abgeordneten auch
erreicht.
Aber trotz all dieser Bedenken habe ich Verständnis
und Sympathie für den Vorschlag der FDP, die Entschei-
dung über die Diätenhöhe aus dem Parlament heraus zu
verlagern und so den Vorwurf der Selbstbedienung zu
vermeiden.
Angesichts der verfassungsrechtlichen und verfas-
sungspolitischen Fragen, die hier zu klären sind, bin ich
gespannt auf die anstehenden Diskussionen in den Aus-
schüssen. Die Union wird das Verfahren konstruktiv,
verantwortungsbewusst und mit dem erforderlichen Au-
genmaß begleiten.
Das gilt im Übrigen selbstverständlich auch für den
Vorschlag der SPD, dass Überbrückungsgeld für Hinter-
bliebene eines Abgeordneten um den „Bestattungskos-
tenanteil“ zu kürzen. Hierbei handelt es sich nicht – wie
in der Berichterstattung in Unkenntnis des Sozialrechts
immer wieder behauptet wurde – um das Nachvollziehen
der Streichung des Sterbegeldes aus der gesetzlichen
Krankenversicherung. Abgeordnete sind nämlich wie je-
der andere Bürger derselben Gehaltsklasse auch entwe-
der freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung
oder privat versichert. Für Abgeordnete gibt es also kein
Sonderrecht. Trotzdem ist es ein richtiges Signal, den
fiktiven Teil der Beerdigungskosten aus dem Überbrü-
ckungsgeld zu streichen. Persönlich kann ich mir vor-
stellen, noch weiter zu gehen und das Überbrückungs-
geld komplett ersatzlos zu streichen. Ich halte es für
zumutbar, dass Abgeordnete für diesen Fall eine private
Versicherung abschließen.
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): Debatten über die Bezahlung der Mitglieder
des Bundestages ziehen sich durch die gesamte Ge-
schichte der Bundesrepublik. Debatten über die Entloh-
nung der Politikerinnen und Politiker haben aber immer
zwei Gesichter. Es geht zum einen um Geld. In Zeiten
knapper öffentlicher Kassen, stagnierender Realeinkom-
men und leider notwendiger Streichungen im sozialen
Bereich stellen – sich – die Bürger an uns immer wieder
die Gerechtigkeitsfrage. Dem müssen wir uns selbst und
ganz persönlich stellen. Kommissionen helfen uns da
nicht weiter. Die Politik muss auch bei sich selbst Ab-
striche machen. Will sie glaubwürdig von anderen Ver-
zicht abverlangen, kann sie sich selbst keine Schonung
auferlegen.
Wir haben hier in dem Gesetzentwurf der Koalition
zur Streichung des Sterbegeldes für Abgeordnete uns
selbst genau das zugemutet, was wir auch den Mitglie-
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ern der gesetzlichen Krankenversicherung zugemutet
aben. Das ist kein falscher Populismus, sondern eine
este der Ehrlichkeit. Ich bin mir sicher, dass diese Bot-
chaft in der Öffentlichkeit auch verstanden wird.
An die Adresse der Öffentlichkeit sei aber auch ge-
agt, dass die Gelder für Abgeordnete nur ein Bruchteil
essen sind, was beispielsweise Manager aus der Wirt-
chaft im Falle ihres Ausscheidens erhalten. Der Fall der
ührung von Mannesmann ist allgemein bekannt.
lücklicherweise wird dieser Fall vor Gericht ausgetra-
en. Ich frage mich aber auch, was zum Beispiel der ge-
chasste Chef von Toll Collect dafür bekommt, dass er
ie LKW-Maut auf Grundeis gesetzt hat. Es wird nicht
ur mich, sondern auch die Öffentlichkeit interessieren,
b der Bund auf seinem Schaden sitzen bleibt, während
s sich die Verantwortlichen durch dicke Abfindungen
ut gehen lassen.
Aus der Sicht der Öffentlichkeit geht es aber nicht al-
in um Geld. Die Diskussion ist immer auch ein Spiegel
ber die Zufriedenheit – oder Unzufriedenheit – mit der
olitik insgesamt. Mit einer Diätendebatte allein kom-
en wir dabei nicht aus. Wir Abgeordnete haben in den
ergangenen Jahren zahlreiche Nullrunden gehabt, ohne
ass dies von der Öffentlichkeit überhaupt zur Kenntnis
enommen wurde. Die obersten Richter als Bezugsper-
onen für unser Einkommen sind längst enteilt.
Wir dürfen uns – parteiübergreifend – nicht der Illu-
ion hingeben, mit finanziellen Zugeständnissen allein
ie Kritik an uns und unserer Arbeit abwehren zu kön-
en. Wir sollten auch mit mehr Selbstbewusstsein unsere
rbeit öffentlich darstellen, statt immer wieder vor fal-
chen Populisten in die Knie zu gehen. Bei manchen
ritikern spielt wohl auch eine tief verwurzelte Abnei-
ung gegen Streit und öffentliche Debatte eine Rolle.
it Demutsgesten gegenüber dieser vordemokratischen
armoniesehnsucht nach der allwissenden starken Füh-
ung kommen wir ganz gewiss nicht weiter.
Als Gesetzgeber werden wir aus dem Dilemma, in öf-
entlicher Debatte immer wieder selbst über unsere Be-
üge entscheiden zu müssen, nicht herauskommen. Da
ilft uns auch keine Kommission. Das Bundesverfas-
ungsgericht hat in seinem grundlegenden Diätenurteil
us dem Jahre 1975 dem Bundestag selbst die Verant-
ortung für die Einkommen zurückgegeben. Es ist kei-
eswegs neu, wenn die FDP jetzt versucht, das Parla-
ent seiner Verantwortung für die Festlegung der
ehälter zu entledigen. Die Idee ist reichlich alt, fast
terbegeldfähig.
Der Vorschlag der FDP auf Drucksache 15/753 ist nur
ordergründig charmant, in Wirklichkeit aber eine
lucht aus der politischen Verantwortung. Nein, meine
amen und Herren, das verfassungsrechtliche Demokra-
egebot versperrt uns das Schlupfloch einer Kommis-
ion, die anstelle des Parlaments entscheidet. Mich er-
taunt auch, dass ausgerechnet die FDP eine neue
ürokratie schaffen will. Es ist doch die FDP, die immer
egen die Einrichtung von Kommissionen polemisiert.
un fordert sie selber eine – ohne freilich deren Kosten
u beziffern. Auf dem Vorblatt des Entwurfes heißt es le-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2003 5723
(A) )
(B) )
diglich: „Kosten für die Arbeit der Kommission“. Wer
hätte das gedacht? Aber was kostet dieser neue Apparat,
Herr van Essen?
Abschließend noch eine Anmerkung zu Ihrem Ände-
rungsvorschlag des Abgeordnetengesetzes. Die vom
Bundespräsidenten ernannte Kommission soll einen Vor-
schlag zur Altersentschädigung machen. Es erstaunt
schon, dass Sie Ihren alten Vorschlag für eine völlige
Privatisierung der Altersversorgung hier nicht mehr an-
führen. Sie drücken sich um eine klare inhaltliche Aus-
sage und verweisen auf das Verfahren. Offenbar haben
Sie gemerkt, dass die völlige Privatisierung der Alters-
vorsorge nur durch eine massive Erhöhung der Diäten zu
finanzieren wäre. Das der Öffentlichkeit zu sagen, trauen
sie sich natürlich nicht. Deshalb bleibt es bei der wolki-
gen Formulierung einer „stärkeren Eigenverantwor-
tung“. Das hört sich gut an, ist aber bei genauerem Hin-
sehen nichts als ein sprachlicher Schleiertanz.
Rainer Funke (FDP): Wer die Zeitungen der letzten
Tage aufschlägt, sieht, dass das Thema Diäten wieder in
aller Munde ist. Diesmal trifft es in erster Linie die Ab-
geordneten des Europäischen Parlaments. Wir sehen aber
auch an den zahlreichen Zuschriften und E-Mails, die
wir tagtäglich in unsere Büros bekommen, dass das
Thema Abgeordnetenentschädigung nach wie vor von
hoher Brisanz für die Bürgerinnen und Bürger ist. Insbe-
sondere vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussio-
nen über die Reform unseres Sozialstaates und die damit
verbundenen Kürzungen von Sozialleistungen wird ver-
stärkt öffentlich über die Diäten der Abgeordneten dis-
kutiert. Es gibt regelmäßig Vorbehalte in der Bevölke-
rung bei der Diskussion über eine angemessene
Anhebung der Entschädigung der Abgeordneten. Da
eine solche Diskussion grundsätzlich von kritischen Be-
trachtungen der Boulevardpresse begleitet wird, eignet
sich das Thema kaum für parteipolitische Profilierungen.
Regelmäßig wird gegen uns der Vorwurf der Selbstbe-
dienung erhoben, denn kein anderer Berufsstand kann
über den Umfang und die Struktur seiner Bezüge selbst
entscheiden. Dabei wird jedoch übersehen, dass dies
nicht dem Willen der Abgeordneten entspricht, sondern
verfassungsrechtlich vorgegeben ist. Es führt kein Weg
daran vorbei: Wir müssen uns dieser Diskussion stellen.
Wir müssen endlich den Mut haben zu einer grundlegen-
den Strukturreform der Abgeordnetenentschädigung.
Wie Sie wissen, hat die FDP-Bundestagsfraktion be-
reits in der vergangenen Wahlperiode Gesetzentwürfe in
den Bundestag eingebracht, in denen die Einsetzung ei-
ner unabhängigen Kommission gefordert wird, die eine
grundsätzliche Neuorientierung der Abgeordnetenent-
schädigung verbindlich festlegt. Diese Kommission soll
ebenfalls Entscheidungen treffen für alle damit verbun-
denen Folgeregelungen, wie zum Beispiel das Überbrü-
ckungsgeld, das Sterbegeld und die Altersvorsorge von
Abgeordneten. Die Idee einer unabhängigen Kommis-
sion ist nicht neu. Der Deutsche Bundestag berief bereits
1974 zur Frage der Besteuerung der Diäten einen Beirat
für Entschädigungsfragen, 1990 ein Gremium unabhän-
giger Persönlichkeiten zur Beratung der Bundestagsprä-
sidentin bei der Überprüfung der für die Mitglieder des
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undestages bestehenden materiellen Regelungen und
uletzt 1992 die unabhängige Kommission zur Überprü-
ung des Abgeordnetenrechts.
Wir fordern mit unseren Initiativen nicht nur punktu-
lle Änderungen am bestehenden System, sondern eine
adikale Strukturreform. Das Festhalten an der geltenden
echtslage würde dazu beitragen, das Ansehen des
eutschen Bundestages bei den Bürgerinnen und Bürger
eiter zu beeinträchtigen und das Vertrauen in das Parla-
ent und seine Tätigkeit zu schwächen. Das Vertrauen
er Bevölkerung in die Entscheidungen der Politik zählt
ber zu den wesentlichen Voraussetzungen für das Funk-
ionieren der parlamentarischen Demokratie.
Unsere Gesetzentwürfe sehen eine Ergänzung in
rt. 48 Abs. 3 Grundgesetz vor, um die rechtliche
rundlage für die Einsetzung einer unabhängigen vom
undespräsidenten zu berufenen Sachverständigenkom-
ission zu schaffen sowie ergänzend dazu, eine Ände-
ung des Abgeordnetengesetzes.
Der Einwand, wir würden mit diesen Plänen gegen
as Demokratieprinzip verstoßen, gehen ins Leere. Die
erlagerung von Entscheidungen aus dem Parlament
eraus, sei es auf das Bundesverfassungsgericht oder die
undesbank, ist der Verfassung nicht fremd. Ein Verstoß
egen das Demokratieprinzip liegt auch deshalb nicht
or, weil die Kompetenz zur Festsetzung der Abgeord-
etenentschädigung durch eine souveräne Entscheidung
es Gesetzgebers in einem Einzelfall und in eigener Sa-
he auf die Kommission übertragen wird. Nur die Ent-
cheidung über die Anpassung der Leistungen wird vom
arlament auf die Kommission verlagert. Dem Parla-
ent verbleibt weiterhin die Kompetenz, Grundentschei-
ungen durch entsprechende Vorgaben im Abgeordne-
engesetz selbst zu schaffen. Im Abgeordnetengesetz
üssen die materiellen Vorgaben getroffen werden, wel-
he Bestandteile aufgrund der verfassungsrechtlichen
tellung des Abgeordneten zwingend zur Abgeordneten-
ntschädigung gehören. Diese Rechtsauffassung ist
urch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes
estätigt worden.
Ganz besonders wichtig ist uns, dass die Kommission
benfalls Vorschläge zur Altersversorgung macht. Die
DP ist der Überzeugung, dass es ganz allein Sache des
bgeordneten ist, Vorsorge für den Fall der Arbeitsunfä-
igkeit und des Alters zu treffen. Ein privatwirtschaftli-
hes Versicherungsmodell, das den Abgeordneten größt-
ögliche Entscheidungsfreiheit belässt, sich im Rahmen
er gesetzlichen Möglichkeiten auch in solchen Alters-
orsorgesystemen abzusichern, denen sie aufgrund vo-
ausgegangener beruflicher Tätigkeit bereits angehören,
ürde dem verfassungsrechtlichen Status der Mitglieder
es Bundestages besser entsprechen. Das Europaparla-
ent hat dies für seine Mitglieder beispielhaft geregelt.
Die FDP hofft sehr, dass es dieses mal gelingen wird,
emeinsam zu Entscheidungen zu gelangen, die die Be-
eichnung Reform wirklich verdienen. Wir können die-
er Frage nicht länger aus dem Weg gehen. Der Bürger
erlangt von uns, dass wir endlich handeln. Diesen Auf-
rag sollten wir ernst nehmen.
5724 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2003
(A) )
(B) )
Anlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung über den Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung
einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Er-
nährung (Tagesordnungspunkt 18)
Matthias Weisheit (SPD): Mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des
Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung soll das Vorschlagsrecht
des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Landwirt-
schaft und Ernährung, BLE, bei der Ernennung des Prä-
sidenten und des Vizepräsidenten in ein Anhörungsrecht
geändert werden. Das Vorschlagsrecht soll künftig bei
der Bundesregierung liegen.
Das bisherige Vorschlagsrecht des Verwaltungsrats
der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für
Präsident und Vizepräsident war schlicht dem Verfahren
einer der beiden Vorläuferanstalten der BLE angelehnt
worden: Die BLE ist 1995 aus der Zusammenlegung der
Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung,
BALM, und des Bundesamtes für Ernährung und Forst-
wirtschaft, BEF, entstanden. Während die BALM durch
einen Vorstand geführt wurde und die Mitglieder dieses
Vorstandes auf Vorschlag des Verwaltungsrates der
BALM bestellt wurden, gab es beim BEF keine ver-
gleichbare Regelung. Beim BLE aber haben der Präsi-
dent und sein Stellvertreter Leitungsfunktion und wer-
den vom Bundespräsidenten ernannt.
Vor dem Hintergrund, dass ein solches Vorschlags-
recht bei Anstalten des öffentlichen Rechts, die weder
körperschaftlich erfasst sind noch Selbstverwaltungs-
rechte haben, weder rechtlich notwendig noch allgemein
üblich ist, ist dieses bisherige Verfahren außergewöhn-
lich. Bei vergleichbaren Anstalten liegt das Vorschlags-
recht für die Leitung üblicherweise bei der Bundesregie-
rung.
Auch ist dieses bisherige Verfahren nicht mehr
zweckgemäß, denn im Laufe der Zeit sind dem BLE im-
mer mehr behördliche Funktionen zugekommen. Bei-
spiele sind im vor Gesetzentwurf aufgeführt: das Rind-
fleischetikettierungsgesetz von 1998, das Öko-
Kennzeichnungsgesetz von 2001, das Öko-Landbauge-
setz von 2002, das Agrarabsatzförderungsdurchfüh-
rungsgesetz von 2002. Für den behördlichen Charakter
spricht auch, dass die BLE sowohl der Rechts- als auch
der Fachaufsicht des BMVEL und seinen Weisungen un-
terliegt.
Bei den der BLE übertragenen Aufgaben handelt es
sich überwiegend um Pflichtaufgaben, die nach rechtlich
verbindlichen Vorgaben ohne Gestaltungsspielräume für
die BLE und ihren Präsidenten durch diese zu erledigen
sind.
Das Vorschlagsrecht für den Behördenleiter dem Ver-
waltungsrat – einem Gremium, das zu drei Vierteln aus
Vertretern von Verbänden besteht – zu überlassen, ist
nicht sachgerecht.
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Dennoch bleibt die Beteiligung und Mitwirkung des
erwaltungsrats der BLE bei Personalvorschlägen ja ge-
ahrt: Die Anhörung des Verwaltungsrats im Verfahren
st der Ernennung zeitlich vorgeschaltet, sodass er mit
einer Stellungnahme noch auf den Ernennungsvor-
chlag der Bundesregierung an den Bundespräsidenten
influss nehmen kann. Das Anhörungsrecht beschränkt
ich also nicht auf die bloße Kenntnisnahme der von der
undesregierung vorgeschlagenen Personalentschei-
ung, sondern es beinhaltet die Möglichkeit, Anregun-
en, Empfehlungen und Vorschläge hinsichtlich anderer
ür die Ernennung in Betracht kommender Personen zu
achen.
Ich halte diese von der Bundesregierung vorgeschla-
ene Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer
undesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für
achgerecht und ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf zuzu-
timmen.
Albert Deß (CDU/CSU): Der vorliegende Gesetzent-
urf ist ein weiterer Beleg für das Auseinanderfallen
on Reden und Handeln dieser Bundesregierung.
Im Koalitionsvertrag und in Sonntagsreden von Rot-
rün werden hehre Ziele wie Bürgernähe, Bürgerbeteili-
ung und Mitbestimmung beweihräuchert, in der Wirk-
ichkeit aber das Gegenteil praktiziert, wie dieser Ge-
etzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die
rrichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und
rnährung – BLE – beweist.
Mit der Streichung des Vorschlagsrechtes des Verwal-
ungsrates der BLE für die Ernennung des Präsidenten
nd des Vizepräsidenten der Anstalt wird aus rein
achtpolitischen und ideologischen Gründen ein be-
ährtes Modell der institutionellen Zusammenarbeit von
erwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft beseitigt.
Das bisherige Mitbestimmungsrecht des 28-köpfigen
erwaltungsrates bei der Besetzung der BLE-Spitzenpo-
itionen bietet die Gewähr für ein vertrauensvolles und
ffizientes Zusammenwirken der Anstalt mit den wirt-
chaftlichen und gesellschaftlichen Gruppierungen und
en Bundesländern. Es ist zugleich Ausdruck der Prinzi-
ien der Bürgernähe, Bürgerbeteiligung und Subsidiari-
ät, weil den Betroffenen eine Mitzuständigkeit bei der
esetzung von zwei Leitungspositionen eingeräumt
ird.
Der Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern der Land-
nd Ernährungswirtschaft, der Verbraucher und der Bun-
esländer zusammensetzt, leistet mit seinen Personalvor-
chlägen einen wertvollen Dienst: Der gesammelte
achverstand dieses Gremiums ist Garant dafür, dass bei
achfolgebesetzung der Spitzenpositionen Persönlich-
eiten gefunden werden, die den Anforderungen einer
ffizienten und bürgernahen Verwaltung genügen. Dies
at der Verwaltungsrat in der Vergangenheit mit seinen
ersonalvorschlägen eindrucksvoll bewiesen.
Sowohl in der BALM, der ehemaligen Bundesanstalt
ür landwirtschaftliche Marktordnung, als auch in der
LE, die 1995 aus der Fusion von BALM und dem Bun-
esamt für Ernährung und Forstwirtschaft entstanden ist,
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2003 5725
(A) )
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haben die im bisherigen kooperativen Besetzungsverfah-
ren gewonnenen Persönlichkeiten das Vertrauen beider
Seiten gerechtfertigt, nämlich des vorschlagenden Ver-
waltungsrates und des letztentscheidenden Bundesminis-
teriums.
Es ist ja nicht so, dass das Bundesministerium bei der
bisherigen Regelung keine sachgerechte Personalpolitik
an der Spitze der BLE betreiben könnte. Das jetzt fein
austarierte Zusammenspiel zwischen Bundesministe-
rium und Verwaltungsrat stellt sicher, dass es zu sach-
und fachgerechten Leitungsbesetzungen kommt. Den
Vorsitz im Vorschlagsgremium Verwaltungsrat hat kraft
Gesetzes der Vertreter des Bundesministeriums. Auf-
grund dieser Funktion kann der Verwaltungsratsvorsit-
zende auf einen Personalvorschlag hinwirken, der eine
Zustimmung des Bundesministeriums erwarten lässt.
Sollte aber jemals der Fall eintreten, dass der Verwal-
tungsrat den Weg einer vertrauensvollen Zusammenar-
beit verläßt und auf Konfrontationskurs geht, so kann
das Bundesministerium den Besetzungsvorschlag zu-
rückweisen. In diesem Fall wird der Verwaltungsrat ei-
nen neuen Vorschlag machen müssen und das solange,
bis dem Bundesministerium ein akzeptabler Personal-
vorschlag präsentiert wird.
Diese maßvolle Mitbestimmung politisch, wirtschaft-
lich und gesellschaftlich betroffener Organisationen und
Institutionen scheint aber der rot-grünen Bundesregie-
rung ein Dorn im Auge zu sein. Die Begründung für die
Abschaffung dieses Mitwirkungsrechtes ist mehr als fa-
denscheinig. Der angeblich überwiegend behördliche
Charakter der BLE kann nicht als Rechtfertigung für
diese provokative Änderung im institutionellen Gefüge
der BLE angeführt werden. Die vom Verwaltungsrat
nicht beeinflußbare Besetzung der fast 1 000 übrigen
Stellen bietet ausreichend Raum für eine eigenständige
Personalführung durch die Anstalt und das Bundes-
ministerium.
Anstatt auf die Land- und Ernährungswirtschaft zuzu-
gehen, gibt Frau Künast mit diesem BLE-Änderungsge-
setz ein weiteres Beispiel für ihren Konfrontationskurs.
Nach verbalen Rundumschlägen, Diffamierungen und
Kampfbegriffen wie „Agrarfabriken“, „industrialisierte
Landwirtschaft“, „Massentierhaltung“, „Klasse statt
Masse“, „Agrarwende“ usw. setzt Frau Künast den rot-
grünen „Marsch durch die Institutionen“ fort, wie ihn die
Bewegung der 68er, aus deren Dunstkreis die Grünen
sich im wesentlichen immer noch speisen, auf ihre Fahne
geschrieben hat. Auf diese Weise hofft Frau Künast, an
die Spitze von wichtigen Institutionen Personen platzie-
ren zu können, die mehr durch ideologische Gesinnung
als durch Sach- und Fachkompetenz aufgefallen sind.
Jüngstes Beispiel sind die Machenschaften des BMVEL
bei der Besetzung der Leitungsposition des neuen Insti-
tutes für ländliche Räume der Bundesforschungsanstalt
für Landwirtschaft – FAL – in Braunschweig. Wie sich
aus Presseberichten ergibt, will sich das BMVEL bei der
Besetzung der Institutsleitung über die geltenden Regeln
hinwegsetzen und eine Kandidatin berufen, die von der
eigens gebildeten und mit hochrangigen, zum Teil exter-
nen Wissenschaftlern besetzten Vorschlagskommission
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ediglich als bedingt geeignet eingestuft und deshalb
om Kollegium der FAL nicht auf die Vorschlagsliste
esetzt worden war.
In den Reihen der Kommission spricht man deshalb
it Recht von einem „unerhörten Affront“ durch das
MVEL. Ein solches Vorgehen hat es bei einem wissen-
chaftlichen Berufungsverfahren bisher noch nicht gege-
en. Während bei der FAL die Berufungsordnung kalt-
chnäuzig gebrochen und das Vorschlagsrecht der
erufungskommission mit Füßen getreten wird, geht
ot-Grün bei der BLE sozusagen „eleganter“ vor.
Auch ist der Zeitpunkt der Gesetzesänderung auffal-
end und schlau gewählt: Rechtzeitig vor dem altersbe-
ingten Ausscheiden des bisherigen Präsidenten der
LE im Jahr 2004 soll mit einem gesetzlichen Feder-
trich das bewährte, aber als lästig empfundene Mitbe-
timmungsrecht des Verwaltungsrates beseitigt werden.
amit hätte Ministerin Künast auch hier den „Frau-im-
aus-bin-ich-Standpunkt“ durchgesetzt. Dabei hätte
rau Künast wahrscheinlich genug Hausaufgaben zu
achen, anstatt eine überflüssige und sachwidrige Ände-
ung des BLE-Gesetzes durchzudrücken.
Wie wäre es denn, wenn Frau Künast endlich den über-
älligen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Freiset-
ungsrichtlinie für gentechnisch veränderte Organismen
orlegen würde? Die EU-Umsetzungsfrist ist bereits Ende
ktober 2002 abgelaufen. Die Nichtumsetzung dieser
U-Richtlinie ist rechtswidrig.
Ich fordere also Frau Künast auf, sich hier endlich
echtmäßig zu verhalten und die EU-Pflichten zu erfül-
en, statt ihre Beamten mit dem unsinnigen BLE-Ände-
ungsgesetz zu beschäftigen.
Aber auch im Gentechnikrecht fiel Rot-Grün nichts
nderes ein, als im Juli 2003 durch Zuständigkeitsverla-
erungen per Gesetz sachgerechte Lösungen zu verhin-
ern. Danach soll nicht mehr das Umweltbundesamt für
ie Prüfung im Rahmen von Genehmigungsverfahren
ber die Freisetzungen und das In-Verkehr-Bringen gen-
echnisch veränderter Organismen zuständig sein, son-
ern das Frau Künast unterstehende Bundesamt für Na-
urschutz. Der Bundesrat hat hier zu Recht den
ermittlungsausschuss angerufen, um diese Zuständig-
eitsveränderung zu verhindern, die nur die Gentechnik
ehindern soll.
Auch beim vorliegenden Gesetzentwurf zur Ände-
ung des BLE-Gesetzes hat der Bundesrat die destruk-
ive Absicht der rot-grünen Bundesregierung erkannt
nd zu Recht die geplante gesetzliche Streichung des
orschlagsrechtes des BLE-Verwaltungsrates abgelehnt,
nd das nicht nur mit der Bundesratsmehrheit der
nionsgeführten Länder, sondern auch mit Zustimmung
on SPD-geführten Ländern.
Es ist auch kein länderfreundliches Verhalten und wi-
erspricht den Prinzipien eines kooperativen Föderalis-
us, wenn die rot-grüne Bundesregierung dem Verwal-
ungsrat, dem auch Vertreter von vier Bundesländern
ngehören, ein echtes Mitwirkungsrecht bei der Beset-
ung der BLE Spitzenpositionen nehmen will. Der Bun-
esrat spricht sich deshalb dafür aus, hier das bewährte
5726 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2003
(A) )
(B) )
Kooperationsverfahren beizubehalten, und hält das im
Regierungsentwurf vorgesehene Anhörungsrecht für un-
zureichend. Man weiß ja, wie Frau Künast unliebsame
Stellungnahmen von Verbänden und Organisationen bei-
seite wischt.
Die überzeugende Argumentation des Bundesrates
lässt erwarten, dass er im zweiten Durchgang des Gesetz-
entwurfes Einspruch einlegen wird, und hoffentlich sogar
mit Zweidrittelmehrheit, der Rot-Grün dann im Bundes-
tag wohl keine Zweidrittelmehrheit zur Zurückweisung
des Einspruchs entgegensetzen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen
alles tun, um aus oberen Facheinrichtungen des Bundes
wie der BLE die Gefahr einer ideologiegeneigten Beset-
zung von Spitzenpositionen auszuschließen und die Zu-
sammenarbeit mit allen Betroffenen zu fördern. Denn
die BLE hat vielfältige Fachaufgaben, die nicht mit der
von Frau Künast gewünschten Gesinnung, sondern al-
lein mit Sachverstand und Kompetenz zu bewältigen
sind.
Die BLE fungiert auch unter den neuen Rahmenbe-
dingungen der EU-Agrarreform vom Juni 2003 weiter-
hin als Marktordnungsstelle für die in der Europäischen
Union bestehenden gemeinsamen Marktordnungen für
Getreide, Reis, Trockenfutter, Zucker, Obst und Gemüse,
verarbeitetes Obst und Gemüse, lebende Pflanzen und
Waren des Blumenhandels, Saatgut, Flachs und Hanf,
Hopfen, Wein, Weinalkohol, Rind-, Schweine- und
Schaffleisch, Milch und Milcherzeugnisse, Fischereier-
zeugnisse sowie für Fette. Als Marktverwaltungsstelle
ist sie insbesondere bei der Intervention von Waren, bei
der privaten Lagerhaltung und bei Beihilfemaßnahmen
tätig.
Zur Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik
nimmt die BLE Kassenkredite auf, auch soweit sie für
die Durchführung der Maßnahmen selbst nicht zuständig
ist, wie zum Beispiel die Auszahlung der EU-Direktzah-
lungen durch die Bundesländer.
Aufgrund des Ernährungssicherstellungsgesetzes und
des Ernährungsvorsorgegesetzes wird die BLE bei der
zentralen Planung und Feststellung von Erzeugung, Be-
ständen und Verbrauch tätig. Im Rahmen einer allgemei-
nen Vorratshaltung sowie der zivilen Notfallreserve wer-
den Vorräte an Ernährungsgütern und Futtermitteln
beschafft, verwaltet und verwertet.
Als Genehmigungsstelle für den grenzüberschreiten-
den Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Erzeugnis-
sen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft erteilt
die BLE Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie -genehmi-
gungen. Die BLE überwacht Embargomaßnahmen und
die Einhaltung von Kontingentregelungen. Die BLE er-
hebt Beiträge nach dem Absatzförderungsfonds der
Land- und Ernährungswirtschaft sowie Abgaben nach
dem Holzabsatzfondsgesetz. Darüber hinaus wird der
Klärschlamm-Entschädigungsfonds verwaltet.
Sie überwacht die Seefischerei außerhalb der Küsten-
gewässer und die Einhaltung der von ihr verwalteten
Fischfangquoten; nach § 3 des Seefischereigesetzes er-
teilt sie Fangerlaubnisse an die deutsche Fischereiflotte.
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ie Fischereischutzboote und die Fischereiforschungs-
chiffe des Bundes werden durch die BLE bereedert.
Die BLE kontrolliert die Verwendung nachwachsen-
er Rohstoffe, die auf Stilllegungsflächen angebaut wer-
en. Weitere Zuständigkeiten bestehen für die Zulassung
on Rindfleisch-Etikettierungssystemen und Kontroll-
irmen sowie für deren Überwachung. Darüber hinaus
rfüllt die BLE weitere übertragene Verwaltungsaufga-
en des Bundes, beispielsweise das Bundesprogramm
kolandbau, die Projektträgerschaft Agrarforschung und
entwicklung sowie die Erstellung des Statistischen Mo-
atsberichts des BMVEL.
Bei Erfüllung all dieser Aufgaben ist die BLE auf eine
ertrauensvolle Zusammenarbeit mit den betroffenen
irtschaftskreisen und den Bundesländern angewiesen.
ieses Vertrauenskapital darf nicht durch das vorge-
chlagene Willkür-Gesetz zerstört werden.
Die BLE braucht deshalb auch weiterhin eine Lei-
ng, die in dem bewährten Besetzungsverfahren be-
annt wird. Deswegen muss das Vorschlagsrecht des
LE Verwaltungsrates beibehalten werden.
Die Bundesregierung wäre gut beraten, diesen über-
lüssigen und sachwidrigen Gesetzentwurf zurückzuzie-
en, der für die im BLE-Verwaltungsrat vertretenen Or-
anisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie
ie Verbraucher und die Bundesländer ein Affront dar-
tellt. Er gehört zu den zahlreichen falschen Weichen-
tellungen im Agrarbereich, die von einer künftigen
nionsgeführten Bundesregierung, sollte der Entwurf je
esetz werden, sofort wieder rückgängig gemacht wer-
en.
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN): Diese späte Debatte verdanken wir einem seltsa-
en Relikt in der Agrarverwaltung, mit dem wir nun
chluss machen wollen. Es geht um das Verfahren, nach
em die Präsidentin oder der Präsident der Bundesanstalt
ür Landwirtschaft und Ernährung – kurz BLE – ernannt
ird.
Bisher liegt das Vorschlagsrecht für den Präsidenten-
osten beim Verwaltungsrat dieser Bundesanstalt. Dieser
erwaltungsrat setzt sich überwiegend aus Vertretern
influssreicher, um nicht zu sagen: mächtiger Agrar- und
andelsverbände zusammen. Nach altem Recht darf die
undesministerin also nicht selbst Vorschläge unterbrei-
en, sondern hat höchstens das Recht, einem Vorschlag
icht zuzustimmen. In Selbstverwaltungsorganen, die
leichzeitig Anstalten des öffentlichen Rechts sind, ist
in solches Verfahren dennoch üblich und sinnvoll.
In diesem Falle liegen die Dinge aber anders: Die
LE ist kein Selbstverwaltungsorgan, sondern eine Bun-
esanstalt, die ganz überwiegend behördliche Funktio-
en ausübt. Sie ist zum Beispiel im Rahmen der EU-
arktordnungen für den öffentlichen Aufkauf und die
agerhaltung von Getreide und Rindfleisch in Deutsch-
and zuständig. Sie erteilt Firmen auch die Ein- und Aus-
uhrlizenzen für den grenzüberschreitenden Handel mit
rzeugnissen der Land- und Ernährungswirtschaft. Da-
eben ist sie auch zuständig für die Abwicklung des
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2003 5727
(A) )
(B) )
Bundesprogramms Ökologischer Landbau, dessen Um-
setzung durch die BLE seit langem als sehr schwerfällig
in der Kritik steht. Es ist leicht zu erkennen, dass die Er-
nährungswirtschaft ein Interesse daran hat, wer bei der
BLE die Fäden in der Hand hat.
Das alles sind aber behördliche Aufgaben, die nach
rechtlich verbindlichen Vorgaben und ohne Gestaltungs-
spielraum für die BLE und ihren Präsidenten zu erledi-
gen sind. Das alte Vorschlagsverfahren passt also über-
haupt nicht mehr zu dem Charakter der Funktionen, die
dieser Bundesanstalt übertragen worden sind.
Deshalb soll das alte Vorschlagsrecht mit dem vorlie-
genden Gesetzentwurf in ein Anhörungsrecht umgewan-
delt werden. Danach erhält die für diese Bundesanstalt
zuständige Bundesministerin für Verbraucherschutz, Er-
nährung und Landwirtschaft das Vorschlagsrecht und die
Entscheidungskompetenz. Die bisher so einflussreichen
Verbände müssen dann nur noch angehört werden.
Um es klar zu sagen: Der Verwaltungsrat wird nicht,
wie von einigen Verbänden behauptet, abgeschafft oder
in seinen sonstigen Mitwirkungsrechten begrenzt. Bei ei-
nigen Stellungnahmen wird der Eindruck erweckt, als
hänge von dem Verfahren zur Ernennung des Präsiden-
ten ab, ob die BLE die „vorgeschriebenen Verfahren für
den Agrarhandel effizient abwickeln“ könne. Bei sol-
chen Argumenten muss man ja stutzig werden und nach
den eigentlichen Gründen fragen.
Das Gleiche trifft auf eine andere Debatte zu, die uns
gestern im Agrarausschuss beschäftigte. Da ging es um
die Berufung einer Leiterin des Instituts für ländliche
Räume bei der Bundesforschungsanstalt für Landwirt-
schaft, kurz FAL. Da hatte ein Professoren-Gremium,
das weitgehend von der Bundesanstalt selbst zusammen-
gestellt wird, eine Vorschlagsliste erstellt. Das zustän-
dige Landwirtschaftsministerium hatte aber auch eine ei-
gene Rangliste aufgestellt und – verständlicherweise –
im Sinne dieser Rangfolge entschieden. Auch diese
rechtlich unselbstständige – Bundesanstalt ist dem Ver-
braucherministerium unterstellt. Es handelt sich hierbei
nicht um eine unabhängige Forschungseinrichtung oder
eine Universität, sondern um die eigene Ressortfor-
schung des Ministeriums. Das ist ein Unterschied. Den-
noch wird dieser Berufung von Mitarbeitern der Bundes-
anstalt bis hinauf in die Spitze sogar „grundsätzliche
Bedeutung für das Verhältnis von Politik und Wissen-
schaft“ beigemessen. Und die CDU hat nichts Besseres
zu tun, als sich vor den Karren dieser „alteingesessenen
Herren“ spannen zu lassen und den Streit nach Berlin zu
ziehen. Vielleicht liegt es aber auch an den gut ausgebau-
ten Trampelpfaden zwischen CDU/CSU, BLE und FAL,
von denen für gewöhnlich gut unterrichtete Kreise zu be-
richten wissen.
In Wahrheit, scheint mir, treibt die Kritiker in beiden
Fällen vor allem eins um: Die Angst, die Ministerin
könnte ihr Recht in Anspruch nehmen, nicht nur in der
Agrarpolitik erfolgreich für eine Neuorientierung zu sor-
gen, sondern auch in den ihr unterstellten Bundesbehör-
den. Das ist der Knackpunkt. Es geht darum, ob die
Kräfte, die bisher seit Jahrzehnten die Agrarpolitik, die
Beratung, die Ausbildung und auch die Forschung in
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ine bestimmte Richtung geführt haben, möglicherweise
influss abgeben müssen oder nicht.
Ich möchte noch weiter gehen. Es ist nicht nur das ur-
igene Recht einer Ministerin, bei der Besetzung leiten-
er Posten in den ihr untergeordneten Organen ein ge-
ichtiges Wörtchen mitzureden. Es ist meines Erachtens
ogar ihre Pflicht. Denn wer, wenn nicht die vom Parla-
ent beauftragte Fachministerin, sollte das im Grundge-
etz verankerte Demokratieprinzip sicherstellen?
Ich will das einmal übersetzen:
Wenn ich auf meinem Hof eine Betriebsleiterin ein-
tellen würde, die mir gegenüber verantwortlich ist für
lles, was meinen Hof betrifft, und diese Betriebsleiterin
ürde bei einer Neueinstellung erst ein Gremium fragen,
as nicht sie, sondern die Nachbarschaft zusammen-
tellte, dann wäre unser Verhältnis mächtig gestört.
Deshalb werden wir die genannten Trampelpfade, um
n Bilde zu bleiben, entsiegeln und mit Toren absperren.
Skandalös wird diese Angelegenheit dadurch, dass
itarbeiter der FAL meinen, eine Verbindung zwischen
em derzeitigen Zwist und den „leidvollen Erfahrungen
m Dritten Reich und in der DDR“ ziehen zu müssen.
as ist endgültig nicht nur eine unverschämte Verleum-
ung und Beleidigung, sondern – wie so oft bei solchen
nleihen an die Geschichte – eine unannehmbare Be-
chönigung unserer Vergangenheit. Damit, werte Kolle-
en von der Opposition, disqualifizieren sich diese Her-
en von der FAL endgültig, und man sollte sich besser
icht mehr so oft auf sie berufen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns sach-
ich bleiben und in diesem Sinne dem Gesetzentwurf zu-
timmen!
Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär bei der
undesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung
nd Landwirtschaft: Der Verwaltungsrat der BLE – der
us 28 Mitgliedern besteht – ist neben dem Präsidenten
rgan dieser Anstalt. Die Einrichtung eines Verwal-
ungsrates war Voraussetzung dafür, dass Vertreter der
irtschaft und der Verbraucher beratend bei der BLE
itwirken können.
Die Leitung der BLE liegt beim Präsidenten sowie ei-
em Vizepräsidenten, die als Beamte vom Bundespräsi-
enten ernannt werden. In Anlehnung an das Verfahren
er Bestellung des Vorstandes der BALM wurde auch
ür das Verfahren der Ernennung der von Präsident und
izepräsident der BLE dem Verwaltungsrat ein Vor-
chlagsrecht gegenüber dem Bundesministerium zuge-
tanden.
Inzwischen erscheint diese Regelung nicht mehr sach-
erecht. Die BLE ist eine Behörde, die weder körper-
chaftlich verfasst ist noch Selbstverwaltungsrechte hat.
aher ist das derzeitige Vorschlagsrecht des Verwal-
ungsrates weder rechtlich notwendig, noch entspricht es
er üblichen organisationsrechtlichen Praxis.
Bei vergleichbaren Anstalten des öffentlichen Rechts
st das Vorschlagsrecht für die Bestellung der Anstaltslei-
ung im Allgemeinen der Bundesregierung vorbehalten,
5728 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2003
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(B) )
während dem Verwaltungsrat ein Anhörungsrecht einge-
räumt wird. Die Aufgaben, die der BLE zur Erledigung
übertragen sind, sind ganz überwiegend Pflichtaufgaben,
die nach rechtlich verbindlichen Vorgaben ohne Gestal-
tungsspielräume durchzuführen sind. Dies gilt auch für
die Aufgaben, die von der BLE nach EG-Agrarmarktord-
nungsrecht zur Regulierung der Märkte und Stützung der
Einkommen in der Landwirtschaft durchgeführt werden.
Diese Aufgaben verlieren infolge der Agrarreformen im
Übrigen zunehmend an Bedeutung. Seit ihrer Errichtung
wurden der BLE vermehrt hoheitliche Aufgaben mit rein
behördlichem Charakter neu übertragen. Beispielhaft
nenne ich hier die Zuweisung neuer Aufgaben durch das
Rindfleischetikettierungsgesetz aus dem Jahr 1998 und
durch das Öko-Landbaugesetz aus dem Jahr 2002.
Darüber hinaus kann der BLE aufgrund des geltenden
Gesetzes vom Bundesministerium für Verbraucher-
schutz, Ernährung und Landwirtschaft die Erledigung
von Verwaltungsaufgaben des Bundes, für die keine an-
dere Zuständigkeit gesetzlich festgelegt ist, übertragen
werden. Von dieser Möglichkeit ist in jüngerer Zeit in er-
heblichem Umfange Gebrauch gemacht worden.
All dies zeigt, dass es aufgrund des überwiegend be-
hördlichen Charakters der Aufgaben, die die BLE wahr-
zunehmen hat, nicht mehr sachgerecht ist, das Vor-
schlagsrecht für die Person des Behördenleiters dem
Verwaltungsrat, also einem Gremium, das zu drei Vier-
teln aus Vertretern der Verbände besteht, zu überlassen.
Die Bundesregierung legt Wert auf den Rat, den Wirt-
schaft und Verbraucher durch ihre Mitarbeit im Verwal-
tungsrat der BLE geben können, und zwar auch bei der
Ernennung des Präsidenten und Vizepräsidenten dieser
Behörde. Daher soll das bisherige Vorschlagsrecht nicht
ersatzlos entfallen. An seine Stelle soll ein Recht des
Verwaltungsrates auf Anhörung treten, die im Verfahren
der Ernennung zeitlich vorgeschaltet ist. Daher kann der
Verwaltungsrat weiterhin mit seiner Stellungnahme auf
den Ernennungsvorschlag an den Bundespräsidenten,
über den die Bundesregierung nach ihrer Geschäftsord-
nung Beschluss zu fassen hat, Einfluss nehmen.
Aus den geschilderten Gründen bitte ich Sie, dieser
Änderung im weiteren Gesetzgebungsverfahren zuzu-
stimmen.
Anlage 6
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung über den Antrag: Klinische Prü-
fung in Deutschland entbürokratisieren (Tages-
ordnungspunkt 7 b)
Dr. Carola Reimann (SPD): Eines unserer wert-
vollsten Lebensgüter ist die Gesundheit. Ziel unserer
Gesundheitspolitik ist es, die Gesundheit der Menschen
zu erhalten, zu fördern und im Krankheitsfall wieder
herzustellen. Ein bezahlbares und zugleich qualitativ
hochwertiges Gesundheitssystem heute und in Zukunft
zu erhalten, ist eines der vorrangigsten Ziele unserer
Politik.
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Um diese Ziele zu erreichen, sind unter anderem in-
ensive medizinische Forschungstätigkeiten notwendig.
ie Bundesregierung setzt sich dementsprechend stark
ür die Forschung und Entwicklung neuer Heilmethoden
in. Mit der anstehenden Novellierung des Arzneimittel-
esetzes, AMG, soll die EU-Richtlinie zur Good Clinical
ractice umgesetzt werden.
Der Nachweis von Unbedenklichkeit und Wirksam-
eit eines Arzneimittels, welches für den Menschen ent-
ickelt wurde, kann letztlich nur in einem Humanexpe-
iment erbracht werden. Klinische Prüfungen sind also
numgänglich, wenn es gilt, neue Medikamente und
herapien zu entwickeln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU,
ie begründen die geringe Anzahl klinischer Studien in
eutschland ausschließlich mit den schlechten Rahmen-
edingungen und den bürokratischen Hemmnissen für
ie Forschung. Aus diesen Gründen habe Deutschland
eine führende Position als Forschungsstandort für phar-
azeutische Produkte eingebüßt. Das sind nicht die
irklichen Gründe. Diese Entwicklung ist unter anderem
uch darauf zurückzuführen, dass viele forschende Her-
teller über Jahre ihre Forschungs- und Entwicklungsab-
eilungen ins Ausland verlagert haben. In einigen Fällen,
ie in Großbritannien, fließen dafür erhebliche staatli-
he Gelder. Ob diese Finanzierungsform in Zeiten der
otwendigen Subventionskürzungen wirklich wün-
chenswert ist, will ich an dieser Stelle dahingestellt sein
assen.
Zu diesem Zweck hat das Bundesgesundheitsministe-
ium eine Taskforce gegründet. Sie soll konkrete Vor-
chläge zur Verbesserung der Standortbedingungen für
ie deutsche pharmazeutische Industrie erarbeiten und
öglichkeiten für die Umsetzung solcher Vorschläge
iskutieren. Weitere Ziele sind die Verbesserung der
ahmenbedingungen für die pharmazeutische For-
chung in Deutschland und die Effektivierung der Zulas-
ungsverfahren.
Um klinische Forschung weiter zu fördern, müssen
atürlich bürokratische Hemmnisse beseitigt werden. Es
uss allerdings gesichert sein, dass es dadurch keinen
bbau des Sicherheitsniveaus für die Menschen gibt.
Es ist erklärtes Ziel unserer Gesundheitspolitik, effizi-
nte Forschung und Entwicklung mit einem Maximum
n Patientensicherheit zu verbinden. Deshalb ist es nicht
ilfreich, wenn Sie pauschal einen Bürokratieabbau for-
ern. Dies ist zwar öffentlichkeitswirksam, hilft aber
eineswegs, das Vertrauen der freiwilligen Versuchsteil-
ehmer in die klinische Forschung zu erhöhen. Denn nur
ine engmaschige medizinische und behördliche Über-
achung garantiert die Sicherheit der Teilnehmer und
ie Qualität der Prüfergebnisse.
Aus diesem Grund sehen wir die Umsetzung der EU-
ichtlinie nicht ausschließlich unter zeitlichen Gesichts-
unkten, sondern orientieren uns vor allem an den Aspek-
n der Patienten- und Arzneimittelsicherheit. Natürlich
pielen die Rahmenbedingungen wie Zulassungsverfahren
benfalls eine Rolle, wenn wir optimale Forschungsbe-
ingungen herstellen wollen.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2003 5729
(A) )
(B) )
Wer die klinische Forschung fördern will, muss hier
aktiv werden. Momentan muss sich der Prüfarzt vor dem
Beginn einer klinischen Studie durch eine Ethikkommis-
sion über die mit dem Vorhaben verbundenen berufsethi-
schen und berufsrechtlichen Fragen beraten lassen. Er
darf erst dann beginnen, wenn die Ethikkommission sein
Vorhaben zustimmend bewertet hat. Dies bedeutet mo-
mentan die Zustimmung von bis zu 16 Ethikkommissio-
nen!
Dass diese Verfahrenweise nicht zur Beschleunigung
des Verfahrens beiträgt, liegt auf der Hand. Deshalb sieht
der neue AMG-Entwurf gemäß der EU-Richtlinie die
Einführung eines klaren Genehmigungsverfahrens vor.
Die Forderung der Union, eine bundesweite Ethik-
kommission einzurichten, führt jedoch zu verfassungs-
rechtlichen Problemen. Denkbar wäre es, dass die je-
weils zuerst angesprochene Ethikkommission auch über
das gesamte Verfahren entscheidet. Doch auch dazu be-
darf es womöglich eines Staatsvertrages zwischen den
einzelnen Bundesländern.
Ein weiterer Punkt berührt das Antragsverfahren beim
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte,
BfArM. Hier treten Verzögerungen ein, weil die einge-
reichten Unterlagen nicht vollständig sind. Hier können
erhebliche Beschleunigungseffekte beim Genehmi-
gungsverfahren zum Beispiel durch Verfahrensregelun-
gen zur Einreichung von elektronischen Unterlagen er-
zielt werden.
Nur eines darf bei dieser Debatte nicht zu kurz kom-
men: die Sicherheit der Versuchsteilnehmer; denn selbst
die ansonsten gern als Beispiel für kurze Bearbeitungs-
fristen gepriesene Food and Drug Association, FDA,
verfolgt mittlerweile wesentlich stärker den Sicherheits-
und nicht den Zeitaspekt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU, ent-
gegen ihrer Verlautbarung, die klinische Forschung ent-
bürokratisieren zu wollen, setzen Sie sich für die Schaf-
fung einer zusätzlichen Leitethikkommission ein. Sie
begründen dies mit der besonderen Schutzbedürftigkeit
von bestimmten Bevölkerungsgruppen, wie nicht einwil-
ligungsfähige Personen und Kinder. Eine solche Leit-
ethikkommission stößt dabei auf dieselben verfassungs-
rechtlichen Probleme wie Ihr Vorschlag zur Einsetzung
einer bundesweiten Ethikkommission. Deshalb halte ich
eine Kommission am BfArM, die sich insbesondere um
die Arzneimittelsicherheit für Kinder und Jugendliche
kümmert, für den praktikableren Weg.
Sie übersehen mit ihrem Antrag konsequent alle Akti-
vitäten in diesem Bereich. Die Enquete-Kommission
Ethik und Recht der modernen Medizin des Deutschen
Bundestages hat sich bereits genau diesem Thema inten-
siv zuwendet und erst vor wenigen Wochen eine Anhö-
rung zur komplexen Problematik der Forschung an
nichteinwilligungsfähigen Personen durchgeführt. Für
die klinische Forschung an Kindern wie auch an Er-
wachsenen existieren bereits jetzt strenge Sicherheitsbe-
stimmungen.
In einem interfraktionellen Antrag aus der 14. Legis-
laturperiode hat der Deutsche Bundestag eine deutliche
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erbesserung der Arzneimittelsicherheit in der Kinder-
eilkunde angemahnt. Zugleich wurde festgestellt, dass
uf dem Gebiet der Kinderarzneimittel ein erheblicher
achholbedarf besteht.
Klinische Studien zu Therapiezwecken sind nur an er-
rankten Kindern zulässig. Es existiert nur eine geringe
ereitschaft der Eltern, ihre Einwilligung zur Teilnahme
hres kranken Kindes an klinischen Studien zu erteilen.
ie befürchten, dass ihre Kinder als Versuchskaninchen
er Hersteller fungieren. Diese nachvollziehbaren Hal-
ungen der Eltern erschweren die angestrebten Verbesse-
ungen in der Kinderheilkunde mittels sachgerechter kli-
ischer Studien sehr. An dieser Stelle ist eine staatliche
ufklärungsarbeit vonnöten! Diese Funktion soll unter
nderem der zukünftigen Kontaktstelle zufallen. Diese
teht den Probanden oder seinem gesetzlichen Vertreter
it Informationen zur Seite.
Nun fordert die Union in ihrem Antrag, bei der Ein-
uhr von klinischen Prüfpräparaten aus Drittländern die
m AMG geforderte Zertifizierung und deren nochma-
ige Analyse fallen zu lassen, weil diese den bürokrati-
chen Aufwand erhöhe. Unter den Aspekten des Konsu-
entenschutzes, der an erster Stelle steht, ist diese
orderung nicht nachvollziehbar, zumal der AMG-Ent-
urf dafür lediglich eine Einfuhrerlaubnis, wie für an-
ere Arzneimittel auch, voraussetzt.
Liebe Kollegen und Kolleginnen von der Union, Ihre
orderungen sind auch widersprüchlich! Sie fordern ei-
erseits schnellstmögliche Umsetzung in nationales
echt, gleichzeitig aber die Beibehaltung des Notifizie-
ungsverfahrens. Das aber steht im Widerspruch zu den
orgaben der EU-Richtlinie in Art. 5. Sie müssen sich
chon für eine Variante entscheiden.
Zudem suggerieren Sie in Ihren Forderungen Reform-
edarf an Stellen, an denen es gar keinen gibt. So fordern
ie, Ethikkommissionen müssten generell englischspra-
hige Unterlagen akzeptieren. Dazu bedarf es jedoch
eines Gesetzes und keiner Verordnung, denn es ist
chon jetzt den Kommissionen unbenommen, sich mit
em Antragseinreicher auf die Einreichung englisch-
prachiger Dokumente zu einigen.
Ich möchte noch ein letztes Beispiel anführen, wel-
hes den zweifelhaften Aussagegehalt des vorliegenden
ntrags unterstreicht: Die sehr allgemeine Aussage des
DU/CSU-Antrags bezüglich einer Förderung der For-
chung und Entwicklung von Arzneimitteln in Deutsch-
and zeigt doch nur allzu deutlich, dass Sie sich nicht mit
er tatsächlichen gegenwärtigen Situation auseinander
esetzt haben. Seit 1996 hat das BMBF beispielsweise
ie acht Interdisziplinären Zentren für Klinische For-
chung, IZKF, mit rund 160 Millionen DM gefördert.
Diese acht Zentren leisten auf hohem Niveau einen
ntscheidenden Beitrag für eine nachhaltige Stärkung
nd Verbesserung der klinischen Forschung in Deutsch-
and. Ziel der IZKF ist die Optimierung des internen
orschungsmanagements, die Intensivierung der fach-
bergreifenden klinischen Forschung, die Qualitätsver-
esserung und die gezielte Unterstützung des Nach-
uchses. Die IZKF schaffen damit nicht zuletzt eine
5730 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2003
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Grundlage für die Umsetzung der Innovationen aus der
klinischen Forschung in marktfähige und für den einzel-
nen Patienten sinnvolle Produkte. Zudem wurden im
Rahmen des Gesundheitsforschungsprogramms Koordi-
nierungszentren für klinische Studien (KKS) an medizi-
nischen Fakultäten geschaffen. Dieses Service- und Be-
treuungsangebot für die Durchführung klinischer
Studien soll hier klinische Forschung unterstützen.
Ihr Antrag, die klinische Prüfung in Deutschland zu
entbürokratisieren, ist insgesamt nicht stimmig. Ein Teil
Ihrer Forderungen widerspricht sich oder läuft sogar der
EU-Richtlinie zuwider und hält einer näheren Überprü-
fung nicht stand. Ihr Antrag ignoriert souverän bisher
gültige Verfahrensweisen und verbreitet Allgemein-
plätze. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.
Helge Braun (CDU/CSU): Deutschland wurde frü-
her die Apotheke der Welt genannt. Hier wurden welt-
weit die meisten Arzneimittel entwickelt.
Dies gilt heute leider nicht mehr. Deutschland ist im
internationalen Vergleich als Forschungs- und Entwick-
lungsstandort für Arzneimittel weit abgeschlagen. Be-
trachten wir die 30 umsatzstärksten globalen Pharma-
unternehmen, so forschen diese an 130 Standorten
weltweit. Von diesen 130 Forschungsstandorten liegen
jedoch nur noch zehn in Deutschland aber 52 in den
USA, 21 Japan und 16 in Großbritannien. Dies ist die
Folge von schlechten Rahmenbedingungen für die For-
scher und Entwickler in Deutschland, aber auch für die
internationalen Unternehmen, die sich ihre Standorte für
Entwicklung und Zulassung von neuen Wirkstoffen und
Arzneimitteln aussuchen.
Wir alle sind jedoch auf die Entwicklung neuer Medi-
kamente angewiesen. Nicht zuletzt durch neue Arznei-
mittel ist die durchschnittliche Lebenserwartung in
Deutschland in den letzten 25 Jahren um rund 10 Prozent
gestiegen. Doch nicht nur die Lebensdauer, sondern auch
die Lebensqualität hat sich gerade bei älteren Menschen
aufgrund moderner Arzneimittel wesentlich verbessert.
Auch für die derzeit finanziell überlasteten Sozialversi-
cherungen sind die Rahmenbedingungen für die pharma-
zeutische Forschung von großer Bedeutung. In der For-
schung entwickelte Wirkstoffverbesserungen sparen
beträchtliche Kosten im Gesundheitswesen. Im Arznei-
verordnungsreport 2002 ist zu lesen, dass Arzneimittel
mit verbesserten pharmakologischen Qualitäten bereits
bekannter Wirkprinzipien im Durchschnitt 39 Prozent
weniger kosten als Arzneimittel mit einem neuartigen
Wirkstoff. Auch belegt eine Studie aus den USA, dass
neue Arzneimittel sektorübergreifend die Behandlungs-
kosten senken. Durch neue Arzneimittel sinkt der finan-
zielle Aufwand für Krankenhausaufenthalte und sonstige
ambulante Behandlungen.
So kann ich als Arzt Ihnen das Beispiel nennen, dass
durch den Einsatz von 1 Euro in ein Medikament mit ei-
nem cholesterinsenkenden Wirkstoff aus der Gruppe der
so genannten Statine 3,50 Euro an Krankenhauskosten
gespart werden. Die Weiterentwicklung von bekannten
Wirkstoffen und die Entwicklung neuer Arzneimittel
liegt also im allgemeinen Interesse der Beitragszahler
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er gesetzlichen Krankenversicherung. Forschung und
ulassungsverfahren stehen in einem derartigen interna-
ionalem Wettbewerb, dass Unternehmen dort forschen
nd das Zulassungsverfahren betreiben, wo die günsti-
en Rahmenbedingungen bestehen.
Wie schlecht jedoch die Rahmenbedingungen in
eutschland für klinische Prüfungen sind, zeigt sich in
en zahlreichen Investitionen von Unternehmen im
usland und in deren verstärkter Zusammenarbeit mit
usländischen Zulassungsbehörden sowie der geringen
ahl von klinischen Prüfungen in Deutschland im Ver-
leich zu Schweden, Großbritannien oder den Nieder-
anden. Die Zulassungsverfahren für neue Arzneimittel
nd verbesserte Wirkstoffe sind in Deutschland zu kom-
liziert, zu langwierig, zu unsicher. Wie unsicher die
ahmenbedingungen in Deutschland sind, zeigt die feh-
ende Umsetzung der EU-Richtlinie zur Harmonisie-
ung der klinischen Prüfung. Diese hätte bis spätestens
. Mai dieses Jahres umgesetzt werden müssen. Bis
eute hat die Bundesregierung nicht einmal einen Ent-
urf in den Bundestag eingebracht. Hier fehlt den For-
chern und Unternehmen jede Planungssicherheit. Ges-
ern hat die Bundesregierung bekannt gegeben, dass das
abinett die 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes be-
chlossen habe. Die Vorbereitung dieses Entwurfs hat
rei Jahre in Anspruch genommen.
Wir haben bereits heute hier im Plenum über die Not-
endigkeit von Bürokratieabbau debattiert. Bürokratie
ird immer dann zur Last, wenn es zu viele Beteiligte
ibt und zu viel Zeit für Entscheidungen verstreicht. Bei-
es trifft für das Verfahren der klinischen Prüfung zu und
ird auch nach dem vom Kabinett beschlossenen Ge-
etzentwurf nicht verbessert.
Das Verfahren für klinische Prüfungen ist in Deutsch-
and zu kompliziert und es wird wohl auch nach dem
ntwurf, den das Kabinett gestern beschlossen hat, zu
ompliziert bleiben. Bei multizentrischen Studien, also
er Durchführung einer klinischen Prüfung in mehreren
liniken oder Instituten, sind nach derzeitiger Rechts-
age für dieselbe Studie und Untersuchung mehrere
thikkommissionen zu befragen. In Deutschland gibt es
llein 52 öffentlich-rechtliche Ethikkommissionen! Jede
st anders besetzt, jede hat unterschiedliche Antragfor-
ulare, jede verlangt andere Antragserfordernisse, jede
ntscheidet nach unterschiedlichen Kriterien. Ist das for-
chungsfreundlich? Hier hätte die Bundesregierung be-
eits seit dem Erlass der EU-Richtlinie im Jahr 2000 den
tandort Deutschland stärken können. Die Umsetzung
er Richtlinie hätte bereits seit nunmehr drei Jahren zu
iner Harmonisierung, Vereinfachung und zu mehr
echtssicherheit bei der klinischen Forschung und bei
er Beteiligung von Ethik-Kommissionen führen kön-
en. Denn in der Richtlinie wird eindeutig verlangt, dass
ünftig nur noch eine Ethikkommission pro Mitglied-
taat bei multizentrischen Studien zustimmen muss. Da-
it Sie mich richtig verstehen: Ich sehe Ethikkommis-
ionen als notwendigen Schutz zur Wahrung der
esundheit und Rechte der Patienten und Probanden.
ber wir sollten die Ethikkommissionen so einsetzen,
ass deren Votum kein bürokratisches Hindernis, sondern
in Standortvorteil bedeutet. Daher sollten überflüssige
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2003 5731
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Mehrfachprüfungen derselben Studie durch verschie-
dene Kommissionen abgeschafft werden.
In vielen Punkten hätte eine zügige Umsetzung der
Richtlinie Rechtssicherheit und vor allem Wettbewerbs-
vorteile gebracht. Für die Sicherung und den Ausbau des
Forschungs- und Entwicklungsstandorts Deutschland ist
es von entscheidender Bedeutung, die flexiblen Bereiche
der EU-Richtlinie derart in nationales Recht umzusetzen,
dass die Umsetzung einen Standortvorteil innerhalb Eu-
ropas bedeutet. Eine solche standortfreundliche Umset-
zung der Richtlinie hinsichtlich der Bearbeitungszeiten
für Genehmigungen möglich. Die EU-Richtlinie enthält
für zahlreiche Genehmigungen und Zustimmungsvorbe-
halte maximale Fristen. Den nationalen Gesetzgebern ist
es bei der Umsetzung überlassen, kürzere Fristen festzu-
schreiben. In dem mir vorliegenden Referentenentwurf
der 12. AMG-Novelle, mit der die EU-Richtlinie umge-
setzt werden soll, finde ich aber mit nur einer einzigen
Ausnahme nur die Festschreibung der maximalen Fris-
ten. Wenn die Bundesregierung wirklich Deutschland
wettbewerbsfähig machen möchte, dann müssen bei der
Umsetzung einer Richtlinie Standortvorteile gegenüber
unseren europäischen Wettstreitern geschaffen werden.
Dies wurde durch die Bundesregierung klar versäumt.
Die Bundesregierung sollte sich ein Beispiel an der
Politik Großbritanniens nehmen. Großbritannien ist ge-
wiss kein großer Absatzmarkt für Arzneimittel. Dennoch
werden dort deutlich mehr Arzneimittel entwickelt als in
Deutschland, weil die Rahmenbedingungen für For-
schung und Entwicklung überaus attraktiv sind. Das
heißt, forschende Pharmaunternehmen führen ihre Ent-
wicklungen, Studien und Zulassungsverfahren nicht
zwangsläufig dort, wo der beste Absatzmarkt ist. Der
Standort für Entwicklung ist also unabhängig vom Ort
des Absatzes der Entwicklungen.
Der Erfolg Großbritanniens beruht auf Analysen der
„Pharmeceutical Industry Competitiveness Task Force“
(PICTF). Diese Einrichtung hat bislang 49 Indikatoren
der Wettbewerbsfähigkeit der pharmazeutischen Indus-
trie Großbritanniens im Vergleich zu den zwölf stärksten
Ländern bewertet. Dabei arbeiten die Arzneimittelher-
steller gemeinsam mit der britischen Regierung in dieser
Analyse zusammen, um in Großbritannien innovations-
freundliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Während in Großbritannien die Regierung mit den
Pharmaunternehmen gemeinsam arbeitet, wird in
Deutschland die pharmazeutische Industrie durch staatli-
che Vorgaben belastet. Jüngstes Beispiel ist der von der
SPD initiierte 16-prozentige Zwangsrabatt auf festbe-
tragsfreie Arzneimittel und die Einführung von Festbe-
trägen für patentgeschützte Medikamente. Damit wird in
Deutschland die Forschung nach neuen Wirkstoffen wei-
ter gebremst und die notwendige Refinanzierung der
Entwicklung eines Arzneimittels zum Unsicherheitsfak-
tor für forschende Arzneimittelhersteller.
Die von der britischen Task Force ermittelten Wettbe-
werbsindikatoren sagen auch ganz klar, wie viel schlech-
ter die Rahmenbedingungen in Deutschland sind: In Un-
ternehmensteuern ist Deutschland auf dem vierten Platz.
Die Ausgaben für öffentliche Investitionen in Forschung
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nd Entwicklung von Medizin und Biotechnologie lie-
en in Deutschland hinter denen der Niederlande.
Speziell für die klinische Prüfung weist der britische
ericht für Deutschland folgenden Nachholbedarf auf:
roßbritannien und selbst die Niederlande waren häufi-
er als Deutschland Referenzmitgliedstaat im gegensei-
igen Anerkennungsverfahren von Arzneimitteln. Die
eisten der Top 75 Arzneimittel weltweit wurden nicht
on deutschen Unternehmen entwickelt, sondern von
merikanischen, britischen und japanischen Firmen.
All dies zeigt deutlich, wie enorm der Nachholbedarf
eutschlands im internationalen Wettbewerb bei der Kli-
ischen Forschung ist. Wenn die Bundesregierung nicht
mgehend ein Konzept zur deutlichen Verbesserung des
tandorts Deutschland in der pharmazeutischen For-
chung vorlegt, wird die Bundesrepublik forschungspo-
itisch zum Schlaflabor der EU.
Der hier debattierte Antrag der CDU/CSU-Fraktion
st nach dem gestrigen Kabinettsbeschluss zur AMG-
ovelle besonders aktuell. Von den 17 Forderungen, die
er Antrag enthält, erfüllt der mir vorliegende Referen-
enentwurf explizit nur eine einzige: dass künftig nur
ine Ethikkommission einer klinischen Prüfung zustim-
en muss. Sollte die AMG-Novelle tatsächlich so umge-
etzt werden, wie vom Kabinett gestern beschlossen,
ird Deutschland auch künftig im internationalen Wett-
ewerb als Standort für Forschung und Entwicklung
harmazeutischer Produkte benachteiligt bleiben: Die
thikkommissionen nach Landesrecht sind ein weiterer
ufbau von bürokratischen Hindernissen. Gestaltungs-
äume und flexible Vorgaben der Richtlinie werden nicht
um Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands um-
esetzt. Dies zeigt sich insbesondere bei der Festschrei-
ung der maximalen Fristen. Es wird nicht die Bildung
e einer Leitethikkommission speziell für Kinder und
peziell für nicht einwilligungsfähige Erwachsene ge-
etzlich verankert. Stattdessen wird auch dies wieder den
ändern überlassen bleiben, wodurch in den 16 Bundes-
ändern jeweils zwei weitere Ethikkommissionen gebil-
et werden müssen. Damit ist abzusehen, dass die Zahl
er öffentlich-rechtlichen Ethikkommissionen von der-
eit 52 sogar noch auf 84 steigen wird. Diese Zahl wird
ermutlich noch deutlich höher ausfallen mit der Ein-
ichtung von speziellen Kommissionen für klinische
rüfungen von Arzneimitteln für Gentherarpie, mit so-
atischer Zelltherapie und anderen speziellen Arznei-
itteln. Hier wäre es sinnvoll gewesen, bundesweit zu-
tändige Ethikkommissionen einzurichten und der
iversifizierung durch landesweite Ethikkommissionen
inhalt zu gebieten. Die Bedingung eines GMP-Zertifi-
ates einer deutschen Behörde zum Import klinischer
rüfpräparate im AMG ist bürokratie- und zeitaufwen-
ig. Diese Anforderung stellt die EU-Richtlinie nicht.
amit geht deutsches Recht über EU-Recht sogar hi-
aus. Dies ist ein weiterer klarer Wettbewerbsnachteil,
er von der Bundesregierung nicht beseitigt wird.
Ich fordere daher die Bundesregierung auf, endlich
in innovationsfreundliches Klima in Deutschland zu
chaffen, damit wir wieder die Apotheke der Welt wer-
en können. Die Bundesregierung muss endlich auf den
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internationalen Wettbewerb um Standorte der Pharma-
Forschung reagieren. Denn schon Johann Wolfgang von
Goethe erkannte: „Wissenschaft und Kunst gehören der
Welt an und vor ihnen verschwinden die Grenzen der
Nationalität.“
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die
klinische Prüfung von Arzneimitteln liegt im Span-
nungsfeld von Patientenschutz und langfristig therapeu-
tisch nutzbaren Forschungsinteressen. Aus ethischer Per-
spektive müssen die Studien so ausgestaltet werden, dass
die Arzneimittelsicherheit und die Gesundheit der Pro-
banden ebenso gewährleistet sind wie ethische Aspekte
des Patientenschutzes. Aus wirtschaftspolitischer Per-
spektive haben Prüfungs- und Genehmigungsverfahren
eminente Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der
heimischen Arzneimittelindustrie und sollten deshalb
möglichst straff und unbürokratisch erfolgen. Diese bei-
den Ansprüche sollten so weit wie möglich verbunden
werden. Doch im Zweifelsfall hat selbstverständlich der
Grundsatz „Sicherheit vor Schnelligkeit“ zu gelten.
Es gilt aber auch: Hohe qualitative Anforderungen
stehen in keinem natürlichen Gegensatz zu industriepoli-
tischen Zielen. Dass Deutschland seinen Status als
„Apotheke der Welt“ verloren hat und hinsichtlich seiner
Innovationskraft im Arzneimittelbereich gegenüber an-
deren EU-Ländern ins Hintertreffen geraten ist, ist nicht
zuletzt Konsequenz unzureichender qualitativer Anfor-
derungen an die hiesige Arzneimittelindustrie. Bemer-
kenswert ist, dass die im Unions-Antrag als Forschungs-
standorte hervorgehobenen Länder Dänemark, Schweden
und die Niederlande durchweg über Arzneimittel-Positiv-
listen verfügen. Arzneimittelunternehmen haben in
diesen Ländern einen starken Anreiz, ihre Forschungsan-
strengungen auf tatsächliche Innovationen zu konzen-
trieren. Die deutsche Arzneimittelindustrie hat sich da-
gegen zu lange auf dem sanften Ruhekissen eines
nationalen Arzneimittelmarkts ausgeruht, auf dem fast
jedes Produkt zulasten der GKV abgesetzt werden kann.
Entwickelt wurden in den letzten Jahren vor allem Ana-
logpräparate ohne medizinisch-therapeutischen Zusatz-
nutzen gegenüber bereits existierenden Produkten. Es
steht zu hoffen, dass mit der im Gesundheitskonsens be-
schlossenen Ausweitung der Festbetragsregelung auf die
Analogpräparate gegenläufige Anreize gesetzt werden.
Auf das gesundheits- wie industriepolitisch gleicherma-
ßen gebotene Instrument einer Positivliste wird Deutsch-
land aber auch weiterhin verzichten müssen. Da hat die
Union in den Verhandlungen zum Gesundheitskonsens
ganze Arbeit geleistet.
Recht hat die Union aber damit, dass die europäische
Richtlinie zur Arzneimittelforschung umgesetzt werden
muss. Die pharmazeutische Industrie ist heute internatio-
nal organisiert. Sicherheitsanforderungen und Genehmi-
gungsverfahren müssen deshalb in enger internationaler
Abstimmung und Zusammenarbeit erfolgen. Es ist des-
halb zu begrüßen, dass die EU eigens eine Richtlinie ent-
wickelt hat, mit der die Anforderungen an die klinische
Prüfung in Europa harmonisiert werden.
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Ich frage mich nur, weshalb die Union dazu einen
igenen Antrag bemüht. Das Kabinett hat gestern zur
ichtlinienumsetzung den Entwurf eines Zwölften Ge-
etzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG)
eschlossen. In diesem Gesetzesentwurf findet sie vieles
ieder, was auch im Antrag der Union enthalten ist. So
um Beispiel die Vereinfachung des Verfahrens bei den
thikkommissionen oder auch die Verkürzung der Ge-
ehmigungsfristen.
Darüber hinaus soll die Novelle aber auch einen Bei-
rag zur Arzneimittelsicherheit für Kinder leisten. Heute
st die Hälfte der bei Kindern angewendeten Arzneimit-
el ohne eine arzneimittelrechtliche Zulassung für die
pezifische Anwendung bei Kindern. Für etliche Krank-
eiten, von denen Kinder betroffen sind, gibt es über-
aupt keine eigenen Arzneimittel. Wir werden jetzt im
arlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zu prüfen
aben, inwieweit das Gesetz künftig erlauben soll, unter
estimmten Rahmenbedingungen auch klinische Studien
nter Beteiligung von Kindern durchzuführen.
Ein Augenmerk werden wir auch darauf haben müs-
en, dass künftig auch Frauen in ausreichender Zahl an
linischen Studien beteiligt werden. Arzneimittel wirken
äufig auf Frauen und Männer sehr unterschiedlich. In
en klinischen Studien sind aber Frauen meistens deut-
ich unterrepräsentiert. Das werden wir ändern müssen.
uch hier können wir etwas aus dem Ausland lernen: In
en USA und Schweden ist die gleichrangige Teilnahme
on Frauen an klinischen Arzneimittelstudien per Gesetz
orgegeben.
Überhaupt nicht einsichtig, weil durch nichts belegt,
st die These der CDU, die Ethikkommissionen seien
chuld, dass es in Deutschland nicht genügend For-
chungsstandorte gibt. Und das, wo gerade der CDU die
ioethik – siehe Klondebatte – so wichtig ist und sie
ine ethische Prüfung bei klinischen Forschungsprojek-
en schon allein aus diesem Grund fordern müsste!
thikkommissionen sind – das ist ja wohl unbestritten –
n diesem Bereich unumgänglich. Dennoch gibt es auch
us unserer Sicht Verbesserungsbedarf bei dem Einsatz
nd der Arbeitsweise der Ethikkommissionen in diesem
ereich: Zurzeit handelt es sich in der Regel um Kolle-
ialberatungsgremien der akademischen Selbstverwal-
ung. Das entspricht nicht der wachsenden faktischen
nd rechtlichen Bedeutung von Ethikkommissionen, wie
ie in der EU-Richtlinie 2001/20/EG vorgesehen sind.
ie medizinischen Mitglieder der universitären Ethik-
ommissionen stehen unter erheblichem Loyalitätsdruck
egenüber ihren Kollegen. Weder sind die personellen
apazitäten vorhanden noch fachkundiges Personal in
en Geschäftsstellen. Deshalb plädieren wir für eine
eiterentwicklung der Ethikkommissionen zu professio-
ellen behördlichen Überwachungseinrichtungen mit
auptberuflich tätigen Mitarbeitern und Durchsetzungs-
nd Kontrollbefugnissen unter Einbeziehung von Patien-
envertretern.
Ich möchte nur noch auf eine Forderung eingehen: Sie
ordern, Leitethikkommissionen für die klinischen Prü-
ungen bei nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen ein-
urichten. Diese Forschung ist ethisch nicht verantwort-
ich und medizinisch nicht notwendig. Dies ist bisher
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2003 5733
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auch Konsens im Bundestag. Die Bioethik-Konvention
des Europarates ist unter anderem eben aus diesem
Grund vom Bundestag nicht ratifiziert worden. Von die-
sem Konsens sollte auch nicht versteckt unter dem Titel
„Entbürokratisierung der Forschung“ abgewichen wer-
den.
Alle Konzepte, ob sie die Namen von Hartz,
Kirchhoff oder Herzog tragen, verfehlen ihre Wirkung,
wenn die Akteure am Wissenschafts- und Wirtschafts-
standort Deutschland ständig zur Ader gelassen werden.
In diesem Zusammenhang trifft der leider inflationär
verwendete Begriff „nachhaltig“ des Pudels Kern. Nach-
Mit der Rolle und Struktur von Ethikkommissionen
beschäftigen wir uns ausführlich in der Enquete-Kom-
mission „Ethik und Recht der modernen Medizin“. Die
Ergebnisse werden wir in das Gesetzgebungsverfahren
einfließen lassen. Auch Ihre Forderung nach einer Leit-
ethikkommission für die klinische Prüfung bei Minder-
jährigen ist vor diesem Hintergrund zu sehen. Eine Be-
fürchtung ist, dass die Forschung an Kindern, bei der ja
auch vom Prinzip des informed consent abgewichen
werden muss, als Einfallstor für die Forschung an Nicht-
einwilligungsfähigen allgemein wirken könnte. Wir wol-
len deshalb in Ruhe die Fachanhörung der Enquete zu
diesem Thema auswerten und erst danach entscheiden,
wie hier weiter verfahren werden soll.
Cornelia Pieper (FDP): Schleichend zwar, aber
doch stetig verliert Deutschland im globalen Wettbewerb
der Forschungsstandorte an Attraktivität. Statistiken und
Berichte zeigen, dass wir zwar immer noch erste Plätze
belegen, der Platz eins jedoch bleibt uns oft versagt. Die
weltweit 30 größten Pharmafirmen unterhalten in
Deutschland nur zehn FuE-Standorte. In Europa ist
Deutschland hinter Großbritannien und Frankreich auf
den dritten Platz bei den Ausgaben für Forschung und
Entwicklung zurückgefallen.
Die CDU/CSU-Fraktion sagt uns mit ihrem Antrag
„Klinische Prüfung in Deutschland entbürokratisieren“
völlig zu Recht: Achtung! Hier wird wieder einmal ein
Forschungsbereich unnötig drangsaliert. Es geht um die
Forschung eines Wirtschaftszweiges, der das Markenzei-
chen „Made in Germany“ prägte wie kaum ein anderer.
Während man sich im Kanzleramt derzeit Gedanken
darüber macht, wie Marketingagenturen eben dieses
Markenzeichen weltweit wieder aufpolieren sollen, se-
hen sich jene, die den Ruf überhaupt erst begründeten,
häufig an die Wand gedrängt. Heute geht es um die
Pharmabranche, deren Sorgen, Ängste und Nöte wir alle
kennen. Wir müssen handeln; denn einer Verlagerung
der Forschung folgt in aller Regel später die Produktion
im Ausland. In Deutschland sind derzeit lediglich etwa
14 200 Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen des Ver-
bandes forschender Arzneimittelhersteller (VfA) in den
Bereichen Forschung und Entwicklung tätig. Damit liegt
Deutschland deutlich hinter den USA (56 800), Japan
(29 000), Großbritannien (21 000) und Frankreich
(18 200) zurück. Dieser Trend setzt sich fort. Die Bran-
che investiert immer stärker im Ausland und fährt damit
ihre FuE-Aufwendungen zurück.
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altig wird der Pharmaindustrie die wirtschaftliche
rundlage durch die Schaffung von Wettbewerbsnach-
eilen, durch leichtfertiges Umsetzen von EG-Richtli-
ien, durch die Aufweichung der gewerblichen Schutz-
echte und das Fehlen einer nationalen Biotechstrategie
chleichend entzogen. Bereits heute liegt Deutschland
ei der Arzneimittelproduktion weltweit nur noch an
ünfter Position. Dazu kommen noch die Folgen für die
atienten, die bei Arzneimittelentwicklungen im Aus-
and erst viel später Zugang zu neuen innovativen Medi-
amenten haben.
Wir brauchen einen klaren Kurs für diesen Höchst-
echnologiebereich! Das bedeutet für mich zugleich auch
ine Liberalisierung der Forschung durch mehr Selbst-
tändigkeit für Universitäten und Forschungseinrichtun-
en und eine Stärkung der Wissenschaft durch neue Sys-
eme der öffentlichen Forschungsförderung, eine
ezielte Förderung der Spitzenforschung und eine kom-
etitive Vergabe von Fördermitteln, so wie es derzeit
roßbritannien bereits erfolgreich macht. Ich denke da
n eine Verbesserung des Technologietransfers, die Ein-
ührung einer Forschungsprämie, eine bessere rechtliche
bsicherung von Drittmitteln und die Stärkung der na-
urwissenschaftlichen Ausbildung der jungen Genera-
ion.
Die Europäische Kommission fordert in ihrem Strate-
ieplan die Mitgliedstaaten auf, durch die Einführung
on nationalen Anreizen die industriellen Forschungs-
usgaben zu steigern. Der BDI hat völlig Recht, wenn er
tatt steuerlicher Abschreibungen eine Forschungsprä-
ie fordert. Das bedeutet, die Drittmittel der Industrie
it einem prozentualen öffentlichen Zuschlag zu „prä-
ieren“. Dies würde ohne großen bürokratischen Auf-
and den Technologietransfer begünstigen, Drittmittel
obilisieren, den Wettbewerb zwischen universitären
nd außeruniversitären Forschungseinrichtungen ver-
tärken und den Unternehmen Freiheit bei der Partner-
nd Themenwahl lassen.
Vergessen wir doch eines nicht: Die Arzneimittelfor-
chung und -entwicklung hat in Deutschland eine lange
nd erfolgreiche Tradition. Die deutschen Arzneimittel-
ersteller gehören zu den weltweit ältesten pharmazeuti-
chen Unternehmen. Sie begründeten den Ruf Deutsch-
ands als Apotheke der Welt und besetzten über viele
ahre die Plätze eins und zwei auf der Weltrangliste der
rzneimittelhersteller.
Ich kann Sie nur auffordern: Stimmen Sie dem Antrag
er CDU/CSU zu!
66. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2003
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6