Anlage 13
ung
) erster Absatz: „Gene-
r einigen Tagen bei der
rsammlung vor der Ge-
insatz einseitiger Gewalt
iten könne“.
Soziale Sicherung
nd Wohnungswesen
hung und
Zusammenarbeit und
dien
rsch, Dr. Michael Fuchs,
tto Fricke haben ihre Re-
Ausschuss für Gesundheit un
Ausschuss für Verkehr, Bau-
Ausschuss für Umwelt, Natu
Die Redner Dr. Carola Reim
Josef Fell und Christoph Ha
ihre Reden zu Protokoll gegeb
Interfraktionell wird Über
Drucksache 15/222 an die in
führten Ausschüsse vorgeschl
verstanden? – Das ist der Fall.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 5515
(A) )
(B) )
lung der NATO tion und Massenarbeitslosigkeit verantwortungslos.
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- h
ätte. Dies wäre angesichts von wirtschaftlicher Stagna-
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten A
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Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Andres, Gerd SPD 26.09.2003
Bernhardt, Otto CDU/CSU 26.09.2003
Carstensen (Nordstrand), Peter H. CDU/CSU 26.09.2003
Deittert, Hubert CDU/CSU 26.09.2003
Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 26.09.2003
Götz, Peter CDU/CSU 26.09.2003
Freiherr von und zu Guttenberg, Karl-Theodor
CDU/CSU 26.09.2003
Hartnagel, Anke SPD 26.09.2003
Heinrich, Ulrich FDP 26.09.2003
Dr. Lamers (Heidelberg), Karl A. CDU/CSU 26.09.2003
*
Lensing, Werner CDU/CSU 26.09.2003
Letzgus, Peter CDU/CSU 26.09.2003
Lietz, Ursula CDU/CSU 26.09.2003
Lintner, Eduard CDU/CSU 26.09.2003
Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 26.09.2003
Nitzsche, Henry CDU/CSU 26.09.2003
Otto (Godern), Eberhard FDP 26.09.2003
Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 26.09.2003
Rühe, Volker CDU/CSU 26.09.2003
Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 26.09.2003
Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 26.09.2003
Schmidt (Mülheim), Andreas CDU/CSU 26.09.2003
Dr. Schockenhoff, Andreas CDU/CSU 26.09.2003
Dr. Stinner, Rainer FDP 26.09.2003*
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
nlage 2
Erklärungen nach § 31 GO
zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset-
zes zur Modernisierung der gesetzlichen Kran-
kenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz –
GMG) (Tagesordnungspunkt 17 a)
Günter Baumann (CDU/CSU): Ich stimme dem Ge-
etz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversi-
herung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) allein
us dem Grund zu, dass eine Ablehnung des Gesetzes
en weiteren Anstieg der Beitragssätze zur Krankenver-
icherung, das heißt eine noch höhere Belastung von Ar-
eitnehmern und Arbeitgebern, zur direkten Konsequenz
ätte. Dies wäre angesichts von wirtschaftlicher Stagna-
ion und Massenarbeitslosigkeit verantwortungslos.
Kurzfristig wird das Gesetz nach meiner Einschät-
ung die Beiträge stabilisieren. Dass es sie auch senken
ird, wage ich zu bezweifeln. Dafür fehlen ihm die not-
endigen Weichenstellungen. Die Probleme der GKV
uf der Ausgabenseite bleiben weitgehend bestehen,
ährend auf der Einnahmeseite jetzt schon ersichtlich
st, dass die Umlagefinanzierung die hohen Kosten in ei-
er alternden Gesellschaft mittelfristig nicht mehr auf-
angen kann.
Die einzelnen Inhalte des von Bundesgesundheits-
inisterin Ulla Schmidt und dem stellvertretenden Vor-
itzenden der CDU/CSU-Fraktion Horst Seehofer ausge-
andelten Kompromisses lehne ich überwiegend ab, weil
ie nicht die Ursachen, sondern die Symptome der Kos-
enexplosion bekämpfen und die große Gruppe der
flichtversicherten schwer belasten. Darüber hinaus be-
achteiligt das Gesetz auch bestimmte Berufsgruppen
ie die Fachärzte und die Apotheker. Die Zulassung von
pothekenmehrbesitz und Versandhandel beispielsweise
efährdet die klassische Apotheke mit ihrem hohen Qua-
itätsniveau in der Versorgung und Beratung der Bürger.
In allen kritischen Punkten wird die CDU/CSU-Frak-
ion in den kommenden Wochen dem Parlament Ände-
ungsvorschläge vorlegen.
Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU): Obwohl ich inhaltlich
as Gesetz ablehne, stimme ich mit „Ja“, um die vom
undeskanzler geforderte eigene Mehrheit der Regie-
ungsfraktionen zu verhindern.
Veronika Bellmann (CDU/CSU): Ich stimme dem
esetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Kranken-
ersicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) al-
ein aus dem Grund zu, da eine Ablehnung des Gesetzes
en weiteren Anstieg der Beitragssätze zur Krankenver-
icherung, das heißt eine noch höhere Belastung von Ar-
eitnehmern und Arbeitgebern zur direkten Konsequenz
5516 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003
(A) )
(B) )
Kurzfristig wird das Gesetz nach meiner Einschät-
zung die Beiträge stabilisieren. Dass es sie auch senken
wird, bezweifle ich. Dafür fehlen ihm die notwendigen
Weichenstellungen. Die Probleme des GKV auf der Aus-
gabenseite bleiben weitgehend bestehen, während auf
der Einnahmeseite jetzt schon ersichtlich ist, dass die
Umlagefinanzierung die hohen Kosten in einer alternden
Gesellschaft mittelfristig nicht mehr auffangen kann.
Die einzelnen Inhalte des von Bundesgesundheits-
ministerin Ulla Schmidt und dem stellvertretenden Vor-
sitzenden der CDU/CSU-Fraktion Horst Seehofer ausge-
handelten Kompromisses lehne ich überwiegend ab, weil
sie nicht die Ursachen, sondern die Symptome der Kos-
tenexplosion bekämpfen und die große Gruppe der
Pflichtversicherten schwer belasten. Darüber hinaus be-
nachteiligt das Gesetz auch bestimmte Berufsgruppen
wie die Fachärzte und die Apotheker. Die Zulassung von
Apothekenmehrbesitz und Versandhandel beispielsweise
gefährdet die klassische Apotheke mit ihrem hohen Qua-
litätsniveau in der Versorgung und Beratung der Bürger.
In allen kritischen Punkten wird die CDU/CSU-Frak-
tion in den kommenden Wochen dem Parlament Ände-
rungsvorschläge vorlegen.
Klaus Brähmig (CDU/CSU): Nach langer Überle-
gung werde ich heute dem Gesetz zur Modernisierung
der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Moderni-
sierungsgesetz) zustimmen. Der entscheidende Grund
für meine Zustimmung ist einzig und allein die Tatsache,
dass eine Ablehnung des Gesetzes automatisch den wei-
teren Anstieg der Beitragsätze zur Gesetzlichen Kran-
kenversicherung (GKV) und damit eine noch höhere Be-
lastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bedeuten
würde. Angesichts von wirtschaftlicher Depression und
Massenarbeitslosigkeit kann ich dies nicht verantworten.
Meines Erachtens ist das Gesetz dazu geeignet, die
Beitragssätze für kurze Zeit zu stabilisieren. Gleichzeitig
wage ich es zu bezweifeln, dass dieses Gesetz einen Bei-
trag zu einer von vielen Kollegen erhofften dauerhaften
Absenkung der Beitragssätze leisten kann. Das Gesetz
löst kaum eines der Probleme auf der Ausgabenseite der
GKV und es muss befürchtet werden, dass unsere über-
alterte Gesellschaft mittel- und langfristig nicht in der
Lage sein wird, die notwendigen Einnahmen aufzubrin-
gen.
Große Teile des nun vorgelegten Kompromisses zum
so genannten GKV-Modernisierungsgesetz lehne ich ab,
da hier nicht radikal an den Ursachen, sondern nur an
den Symptomen der Kostenexplosion in der GKV he-
rumgedoktert wird.
In Gesprächen mit Fraktionskollegen wurde mir aller-
dings versichert, dass die Auswirkungen dieses neuen
Gesetzes ständig einer kritischen Begleitung unterzogen
werden, um nötigenfalls bei Fehlentwicklungen Nach-
justierungen unverzüglich einleiten zu können. Erst
diese Zusicherung macht mir heute eine Zustimmung
zum vorliegenden Gesetz möglich.
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Albrecht Feibel (CDU/CSU): Ich stimme dem Ge-
etzentwurf nur zu, um der Notoperation GKV-Moder-
isierungsgesetz als vorläufige Lösung eine Chance zu
eben. Das Gesetz bringt eine Vielzahl neuer Probleme.
eshalb erwarte ich, dass mit dem Ergebnis der Herzog-
ommission der CDU/CSU eine zukunftsgerichtete Ge-
undheitsreform möglich ist. Insbesondere die im Gesetz
orgesehene Neuregelung der Medikamenten-lmporte
indet grundsätzlich nicht meine Zustimmung.
Elke Ferner (SPD): Eine sehr große Mehrheit unserer
raktion hat sich für die Annahme des oben genannten
esetzentwurfes in der vorliegenden Fassung ausgespro-
hen. Ich akzeptiere diese Mehrheitsentscheidung, ob-
ohl nach meiner Auffassung wichtige Elemente in die-
er notwendigen Reform des Gesundheitswesens fehlen.
Die gesetzliche Krankenversicherung hat die Auf-
abe, große Lebensrisiken, die der bzw. die Einzelne
icht bewältigen kann, abzusichern. Deshalb sind Re-
ormmaßnahmen notwendig, um sie an gesellschaftliche
eränderungen und die demographischen Veränderun-
en anzupassen sowie um sicherzustellen, dass allen
ersicherten der medizinisch-technische Fortschritt auch
n Zukunft zur Verfügung steht.
Die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Kran-
enversicherung war seit Beginn tragendes Finanzie-
ungselement. Durch die Herausnahme des Krankengel-
es und der Leistungen für Zahnersatz wird dieses
rinzip verlassen. Diese Belastung ist künftig einseitig
on den Versicherten zu tragen. Dies halte ich für falsch.
Auch die im GKV-Modernisierungsgesetz veranker-
en Strukturmaßnahmen bleiben hinter unseren Erwar-
ungen zurück. CDU/CSU haben verhindert, dass Qua-
ität und Effizienz des Gesundheitswesens deutlich
esteigert werden konnten. Das hat zur Folge, dass die
auptlast dieser Reform von den Versicherten und Pa-
ientinnen/Patienten getragen werden muss, während die
nbieterseite deutlich geringere Lasten zu tragen hat.
uch dies halte ich für falsch.
Es wäre aber ebenso falsch, den erreichten Einstieg in
ie notwendigen Strukturreformen jetzt abzulehnen.
Reinhold Hemker (SPD): Im Rahmen der Diskus-
ionen der vergangenen Monate um die anstehenden Re-
ormen im Gesundheitswesen, wie auch um den Entwurf
es GKV-Modernisierungsgesetzes, GMG, wurde er-
reulicherweise auf breiter Basis die Bedeutung der Prä-
ention hervorgehoben. Ich begrüße in diesem Zusam-
enhang auch die fraktionsübergreifende Initiative
iniger Mitglieder des Deutschen Bundestages.
Hauptproblem des bestehenden Gesundheitswesens
ind die hohen Ausgaben, die vor dem Hintergrund des
unehmenden medizinischen Fortschritts und der demo-
raphischen Entwicklung der Gesellschaft weiter steigen
erden. Es ist das Ziel des heute zu verabschiedenden
esetzes, die vorhandenen finanziellen Mittel des
esundheitssystems effizienter einzusetzen, um die
ualität der medizinischen Leistungen beibehalten bzw.
teigern zu können. Bezogen auf die hohen Ausgaben im
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 5517
(A) )
(B) )
Gesundheitswesen gilt es als erwiesen, dass insbeson-
dere die großen Volkskrankheiten wie beispielsweise
Herz- und Kreislauferkrankungen, Diabetes, etc. dem
Gesundheitswesen die höchsten Kosten verursachen.
Gerade diese Volkskrankheiten lassen sich gut durch ge-
sundheitliche Präventionsmaßnahmen, insbesondere im
Bereich der Primärprävention, verhindern bzw. be-
grenzen. Auf lange Sicht ist mit der gesetzlichen Einbin-
dung der Prävention eine nachhaltige Senkung der Kos-
ten des Gesundheitswesens verbunden, wie verschiedene
Studien belegen.
Eine eindeutige Orientierung des Gesundheitswesens
am Grundprinzip der gesundheitlichen Prävention in in-
haltlicher, organisatorischer und finanzieller Hinsicht so-
wie eine entsprechende gesetzliche Regelung sehe ich
als eine der wesentlichen Grundlagen des zukünftigen
Gesundheitswesens in Deutschland an. Diese Orientie-
rung an der Prävention ist meines Erachtens mit den Vor-
gaben des GMG noch nicht ausreichend gegeben. Auch
die bisher informell bekannt gewordenen Überlegungen
für ein geplantes, das GMG ergänzende Präventionsge-
setz erscheinen mir nicht ausreichend, um die notwendi-
gen Ziele der geplanten Reform des Gesundheitswesens
zu erreichen.
Deswegen stimme ich dem GKV-Modernisierungsge-
setz in 2. und 3. Lesung am 26. September 2003 nur un-
ter Vorbehalt zu.
Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das
vorliegende GKV-Modernisierungsgesetz bleibt in der
jetzt eingebrachten und zur Abstimmung vorliegenden
Form in wesentlichen Teilen hinter dem ursprünglichen
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – GMG, Gesundheitssys-
temmodernisierungsgesetz, Drucksache 15/1170 – vom
16. Juni 2003 zurück.
Dennoch, es wurden auch signifikante Verbesserun-
gen bei den Patientinnenrechten, in der Transparenz und
in der Qualitätssicherung erreicht. Ich begrüße es da-
rüber hinaus, dass durch die Angleichung der Arzthono-
rare Ost an das Westniveau die Gesundheitsversorgung
in den neuen Bundesländern gestärkt wird, da sie jungen
Ärztinnen und Ärzten Anreize schafft, sich in Ost-
deutschland niederzulassen.
Das Gesetz enthält daneben Maßnahmen, die ich für
falsch halte. Dazu zählt der Ausschluss verschreibungs-
freier, da nebenwirkungsarmer Arzneimittel aus der
GKV. Dazu zählt die Ausgliederung des Zahnersatzes
und der Verzicht auf die Positivliste.
Insbesondere aber geht die vereinbarte Reform nicht
weit genug bezüglich des Wettbewerbs um Wirtschaft-
lichkeit und Qualität in unserem Solidarsystem. Der von
den Koalitionsfraktionen unter Drucksache 15/1170 in
den Deutschen Bundestag eingebrachte Entwurf für ein
„Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz“ verfolgte
konsequent das Ziel einer Weiterentwicklung der GKV
in eine solidarische Wettbewerbsordnung. Kartelle auf
Anbieter- und auf Kostenträgerseite, insbesondere die
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acht der Kassenärztlichen Vereinigungen sollten da-
ach beschnitten, teilweise abgelöst und die Innovations-
raft der einzelnen Akteure herausgefordert werden.
Diese wettbewerbliche Ausrichtung ließ sich aber in
en Konsensverhandlungen gegen den Widerstand der
DU/CSU und der unionsgeführten Bundesländer nicht
ufrechterhalten. Und auch die beim Arzneimittelhandel
Abschaffung des Mehrbesitzverbotes für Apotheken –
nsbesondere auf Drängen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN erreichte wettbewerbliche Öffnung blieb aufgrund
er Klientelpolitik der CDU/CSU hinter den Reformnot-
endigkeiten zurück.
Um überhaupt einen Einstieg in strukturelle Refor-
en zu erreichen, ist die Zustimmung der unionsgeführ-
en Länder im Bundesrat notwendig. Aus diesem Grunde
onnte sich die CDU/CSU mit ihren Forderungen nach
eistungsausgrenzungen in Teilen durchsetzen, auch
enn dies dem Verständnis der Koalitionspartner nach
iner umfassenden solidarischen Absicherung wider-
pricht. Die Belastungen für Patienten und Beitragszah-
er sind dadurch größer geworden, als dies im Gesetzent-
urf vom 16. Juni 2003 vorgesehen war. Immerhin ist es
elungen, im Bereich der Zuzahlungsregelungen Verbes-
erungen zum Beispiel für chronisch Kranke zu errei-
hen.
Der vorliegende Gesetzentwurf löst nicht das Problem
iner nachhaltigen Stabilisierung der Finanzierung der
KV. Er verschafft uns lediglich Zeit, diese Reform
och in dieser Legislaturperiode angehen zu können. Die
usgliederung weiterer Leistungsbereiche aus der soli-
arischen Finanzierung, wie dies seitens der CDU/CSU
efordert wird, darf dabei nicht die Lösung sein.
Damit auch künftig alle den Zugang zu den medi-
inisch notwendigen Leistungen haben, treten BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN für eine Weiterentwicklung der
KV in eine Bürgerversicherung ein, der alle Bürgerin-
en und Bürger angehören und zu deren Finanzierung
lle Einkunftsarten beitragen.
Vor dem Hintergrund dieser Erklärung stimme ich
em Gesetzentwurf zu.
Monika Heubaum (SPD): In den Leitlinien der
genda 2010, an denen sich auch die Gesundheitsreform
rientieren soll, werden unter anderem als Ziele genannt:
achhaltige Senkung der Lohnnebenkosten und Abbau
on Überregulierungen und Verkrustungen.
Schon vor der Agenda 2010 waren dies dezidierte
iele unserer Politik. In der seit Wochen anhaltenden
iskussion um das Gesundheitsmodernisierungsgesetz
abe ich intern immer wieder folgende Kritikpunkte zu
edenken gegeben:
Notwendige Konsequenz aus dem demographischen
Wandel, der Erwerbsstruktur und dem medizinischen
Fortschritt muss die Erkenntnis sein, dass mit end-
lichen Mitteln nicht unendliche Leistungen erbracht
werden können. Dies impliziert auch die Forderung
nach einer offenen Diskussion über Möglichkeiten
und Grenzen des Sozialstaats.
5518 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003
(A) )
(B) )
– Das vorliegende Gesetz ist meines Erachtens nicht
zukunftsfähig, da es die brennenden Probleme im
Gesundheitssektor nicht löst: hohe Qualitätsstan-
dards langfristig bezahlbar machen.
– Alle Statistiken zeigen übereinstimmend, wie schon
jetzt die Zahl der „Leistungsanbieter“ auf breiter
Front weg bricht – die pharmazeutische Forschung
und ausgebildete Ärzte wandern ab. Dies wird in ab-
sehbarer Zeit zu Defiziten bei uns im Land führen.
Mit dem vorliegenden Gesetz steuern wir nicht gegen
diesen Trend.
– Das Vertrauensverhältnis zwischen „Leistungsanbie-
ter“ und Patient wird mit dem vorliegenden Gesetz
nicht verbessert, sondern verschlechtert.
– Das zunächst hochgelobte angekündigte Modell der
Stärkung des Hausarztes scheint mir verkümmert.
– Das Fortbildungsgebot für Ärzte ist bereits in der Be-
rufsordnung geregelt, insofern besteht hier kein
Handlungsbedarf.
– Das Institut für Qualitätssicherung schafft meines Er-
achtens nur neue Bürokratie und Misstrauen, darüber
hinaus verursacht es zusätzliche Kosten.
– Nicht ein neues Institut ist meiner Meinung nach ge-
fragt, sondern eine bessere Vernetzung der vorhande-
nen Strukturen für Forschung und Qualitätssiche-
rung.
– Unklar bleibt mir, wie ein Wettbewerb beim Heilen
zwischen den Krankenkassen und unter den Leis-
tungserbringern funktionieren soll. Krankheit lässt
sich nicht Marktgesetzen unterordnen.
– Problematisch scheint mir die Frage, wie in Arztpra-
xen die Einbehaltung der Praxisgebühr ohne erheb-
lichen Verwaltungsaufwand und finanzielles Risiko
erfolgen soll. Auch hier befürchte ich statt des ge-
wünschten Abbaus der Bürokratie deren Zunahme.
Nach wochenlangen Beratungen, die auch durch fö-
derale Hemmnisse erschwert wurden, ist nun ein Kom-
promiss gefunden worden, bei dem viele notwendige
Strukturveränderungen nicht in Angriff genommen wur-
den. Den in der Agenda 2010 formulierten Zielen wird
das vorliegende Gesetz nur annähernd gerecht.
Um aber die Mehrheit der rot-grünen Koalition nicht
zu gefährden und gleichzeitig einige vorhandene posi-
tive Ansätze der Reform anzuerkennen, stimme ich dem
Gesetz trotz starker konzeptioneller und strategischer
Bedenken zu.
Robert Hochbaum (CDU/CSU): Nach langer Über-
legung werde ich heute dem Gesetz zur Modernisierung
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Moder-
nisierungsgesetz) zustimmen. Der entscheidende Grund
für meine Zustimmung ist einzig und allein die Tatsache,
dass eine Ablehnung des Gesetzes automatisch den wei-
teren Anstieg der Beitragssätze zur gesetzlichen Kran-
kenversicherung (GKV) und damit eine noch höhere Be-
lastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bedeuten
würde. Insbesondere im Hinblick auf die derzeitige
schlechte wirtschaftliche Lage und die immens hohe Ar-
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eitslosigkeit – insbesondere in den neuen Bundeslän-
ern – kann ich dies nicht verantworten.
Meines Erachtens ist das Gesetz dazu geeignet, die
eitragssätze für kurze Zeit zu stabilisieren. Doch ich
abe große Zweifel, dass es auf diesem Wege zu einer
auerhaften Absenkung der Beitragssätze kommt. Das
esetz löst kaum eines der Probleme auf der Ausgaben-
eite der GKV. Es muss befürchtet werden, dass unsere
beralterte Gesellschaft mittel- und langfristig nicht in
er Lage sein wird, die notwendigen Einnahmen aufzu-
ringen.
Große Teile des nun vorgelegten Kompromisses zum
o genannten GKV-Modernisierungsgesetz lehne ich ab,
a hier nicht radikal an den Ursachen, sondern nur an
en Symptomen der Kostenexplosion in der GKV he-
umgedoktert wird.
In Gesprächen mit Fraktionskollegen wurde mir ver-
ichert, dass die Auswirkungen dieses neuen Gesetzes
tändig einer kritischen Begleitung unterzogen werden,
m nötigenfalls bei Fehlentwicklungen Nachjustierun-
en unverzüglich einleiten zu können. Erst diese Zusi-
herung macht mir heute eine Zustimmung zum vorlie-
enden Gesetz möglich.
Jelena Hoffmann (Chemnitz) (SPD): Ich werde dem
KV-MG zustimmen, da ich mir der Notwendigkeit der
trukturreform unseres Gesundheitssystems bewusst bin
nd viele Regelungen eingebracht wurden, die notwen-
ig sind für den Erhalt der gesetzlichen Krankenversi-
herung. Ich möchte aber mit dieser Erklärung deutlich
achen, dass es mir nicht leicht fällt, dem Gesetz zur
odernisierung des Gesundheitssystems zuzustimmen.
s entspricht nicht dem, was ich mir als Sozialdemokra-
in gewünscht hätte.
Insbesondere mit der Herausnahme der Leistungen
es Zahnersatzes wird vom paritätischen Finanzierungs-
rundsatz der gesetzlichen Krankenversicherung abge-
ichen.
Auch die im GKV-Modernisierungsgesetz veranker-
en Strukturmaßnahmen bleiben hinter meinen Erwar-
ungen zurück. Die Hauptlast dieser Reform wird von
en Versicherten und Patientinnen und Patienten getra-
en.
Mir ist jedoch bewusst, dass in den Verhandlungen
it der CDU/CSU Zugeständnisse gemacht werden
ussten und das Gesetz einen Kompromiss aufgrund der
ustimmungspflicht des Bundesrates darstellt.
Walter Hoffmann (Darmstadt) (SPD): Ich stimme
em GKV-Modernisierungsgesetz der Fraktionen der
PD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu,
bwohl notwendige und grundlegende Strukturreformen
it dem Gesetzentwurf nicht hinreichend verwirklicht
erden. Wichtige Strukturelemente wie die Positivliste
nd die Möglichkeit für Krankenkassen, direkt mit Ärz-
en und Krankenhäusern Verträge abzuschließen, fehlen.
benso halte ich es für sozial unausgewogen, dass die
elastungen einseitig Versicherte und Patienten zu tra-
en haben. Die Aufgabe der paritätischen Finanzierung
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 5519
(A) )
(B) )
der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Aus-
gliederung von Krankengeld und Zahnersatz sowie ei-
nige Leistungseinschränkungen beispielsweise im Be-
reich der Sehhilfen halte ich für einen Fehler und einen
Bruch der bisherigen Prinzipien der Sozialpolitik.
Trotz dieser Vorbehalte stimme ich dem vorliegenden
Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzli-
chen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsge-
setz, GMG) zu. Ich tue dies vor dem Hintergrund, dass
aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat derzeit
keine weitergehende Reform möglich ist, und in der
Hoffnung, dass durch die Debatte zur nachhaltigen
Finanzierung der Krankenversicherung eine Korrektur
der sozialen Schieflage möglich sein wird.
Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der
vorgelegte Entwurf stellt einen Kompromiss dar, der ne-
ben zukunftsweisenden Reformschritten auch einige Un-
gereimtheiten enthält. Als einen gravierenden Fehler
sehe ich an, dass künftig ein großer Teil der verschrei-
bungspflichtigen Arzneimittel aus der Erstattungsfähig-
keit zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung he-
rausgenommen werden soll. Dies trifft besonders die
natürlichen Arzneimittel und kann dazu führen, dass Pa-
tienten mit geringem Einkommen nicht mehr adäquat
behandelt werden.
Es ist zu befürchten, dass nun vermehrt auf verschrei-
bungspflichtige chemische Arzneimittel ausgewichen
wird – auch in Fällen, in denen die Verabreichung von
natürlichen Arzneimitteln eine sinnvolle und schonende
Alternative darstellt. Anerkennend, dass der vorgelegte
Entwurf als Gesamtpaket anzusehen ist, das auch viele
notwendige Reformvorhaben enthält – und in der Hoff-
nung, dass die Diskriminierung der natürlichen Arznei-
mittel vom Gemeinsamen Bundesausschuss durch Aus-
nahmeregelungen zumindest teilweise relativiert wird,
stimme ich dem Entwurf trotz großer Bedenken zu.
Ich werde mich jedoch für die Weiterentwicklung der
GKV in eine Bürgerversicherung einsetzen. Die Aus-
gliederung weiterer Leistungsbereiche aus der solidari-
schen Finanzierung muss verhindert und die Benachteili-
gung natürlicher Arzneimittel wieder revidiert werden.
Eike Hovermann (SPD): Leitvorstellungen meiner
Arbeit im Gesundheitsausschuss sind für mich die Vor-
gaben der Agenda 2010, die für die Gesundheitspolitik
unter anderem lauten: nachhaltige Senkung der Lohn-
nebenkosten, Abbau von Überregulierungen und Ver-
krustungen, mehr echter Wettbewerb bei Kassen und
Leistungserbringern.
Schon vor der Formulierung der Agenda 2010 durch
den Bundeskanzler hatte ich mich in den Debatten um
die Gesundheitsreform für die oben genannten Zielset-
zungen eingesetzt. Dazu gehört: die vorausschauende
Gestaltung von Gesetzen in Hinblick auf die Kompatibi-
bilät mit der europäischen Gesetzgebung und Berück-
sichtigung eines europaweit zunehmenden Wettbewerbs,
auch zum Beispiel durch grenzüberschreitenden Aus-
tausch von Waren und Dienstleistungen.
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Die integrierte Versorgung nach § 140 SGB V darf
icht zur Nischenversorgung, sondern muss zur Regel-
ersorgung entwickelt werden.
Die Kassen müssen jeweils mehr echte Wettbewerbs-
pielräume erhalten, zum Beispiel durch Rückführung
es Risikostrukturausgleichs (RSA) und durch die Ab-
oppelung der Finanzierung der Chronikerprogramme
DMP) vom RSA sowie die weitgehende Auflösung der
esetzlichen Vorgabe zu einheitlicher und gemeinsamer
ertragsgestaltung. Nur so können auf Dauer unter-
chiedliche und innovative Versicherungsangebote ent-
tehen, die den Versicherten und mündigen Patienten
ine größere eigenverantwortliche Gestaltungsfreiheit
ubilligen.
Die vollständige Übernahme der Sicherstellung der
esundheitlichen Versorgung durch die Kassen, um so
ie gemischten und sich blockierenden Verantwortungs-
trukturen in der Selbstverwaltung aufzulösen.
Als notwendige Konsequenz aus dem demographi-
chen Wandel, der Erwerbsstruktur und dem medizini-
chen Fortschritt muss die Erkenntnis stehen, dass mit
nendlichen Mitteln nicht endliche Leistungen bezahlbar
ind. Damit muss auch eine ehrlichere Diskussion über
ie Grenzen des Sozialstaates eröffnet werden.
Nach zahlreichen Diskussionen, die auch durch föde-
ale Hemmnisse erschwert werden, ist nun ein Kompro-
iss gefunden worden, in dem viele notwendige Struk-
urveränderungen noch fehlen und mit dem Ziele der
genda 2010 allenfalls annäherungsweise erreicht wer-
en können.
Um aber die eigene Mehrheit innerhalb der rot-grünen
oalition dennoch für das Gesetz zu erreichen und so die
msetzung der vorhandenen positiven Ansätze zu si-
hern, stimme ich dem Gesetz trotz großer Bedenken in
er zweiten und dritten Lesung am Freitag, dem 26. Sep-
ember 2003, zu.
Vera Lengsfeld (CDU/CSU): Ich habe dem Gesetz
ur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversiche-
ung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) heute zuge-
timmt, um Angela Merkel zu unterstützen.
Ich hege jedoch erhebliche Bedenken gegenüber Tei-
en der heute zu beschließenden Gesetzesvorlage, da
iese wirtschafts- und ordnungspolitisch Schritte in die
alsche Richtung beinhaltet und insbesondere den Mit-
elstand in Deutschland massiv belasten wird.
Das vorliegende Gesetz darf nicht als ein falsches po-
itisches Signal verstanden werden, in dessen Folge es
m schlimmsten Fall zur „Zerschlagung“ mittelständi-
cher Strukturen in Deutschland kommen könnte. Eine
olche Entwicklung würde der Idee der sozialen Markt-
irtschaft nach dem Vorbild Ludwig Erhards zuwider-
aufen.
Ich möchte diese Befürchtungen in einigen Punkten
xemplarisch verdeutlichen: Das vorliegende Gesetz ist
n einem Großteil seiner Formulierungen von staatsdiri-
istischem und zentralistischem Gedankengut geprägt.
s wird einen Anstieg der Bürokratie zulasten von
5520 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003
(A) )
(B) )
Qualität und Kosten mit sich bringen. Eine solche Ent-
wicklung würde den mit einem Reformgesetz ursprüng-
lich verbundenen Zweck konterkarieren. Die gefundene
Regelung zur Ausgliederung des Zahnersatzes und des-
sen Finanzierung entspricht meiner Auffassung nach
nicht wettbewerblichen Regelungen. Freiberufler und
unternehmerisch Tätige werden durch bestimmte Rege-
lungen des Gesetzes in ihrer Selbstständigkeit gefährdet.
Die Herausnahme von versicherungsfremden Leistun-
gen aus der GKV ist nicht konsequent verfolgt worden.
Die Gegenfinanzierung einzelner Teilbereiche ist ord-
nungspolitisch falsch geregelt.
Gesetzliche Versicherte werden weiterhin keine
Wahlfreiheit der Krankenkassen haben und innerhalb ih-
rer Kasse keine Möglichkeit bekommen, Leistungen ab-
zuwählen, um ihren Beitrag zu senken.
Mitglieder der gesetzlichen Kassen, die Zeit ihres Le-
bens Beiträge gezahlt haben, werden sich weiterhin im
Krankheitsfall damit konfrontiert sehen, dass sie eine un-
ter Umständen lebensrettende Behandlung nicht bekom-
men, weil sie nur für Privatpatienten und Sozialhilfe-
empfänger, die wie Privatpatienten behandelt werden
können, zur Verfügung steht.
Die Arzneimittelforschung steht auf dem Spiel. Der
im Gesetzentwurf verordnete 16-prozentige Zwangsra-
batt und die Aushebelung des Patentschutzes durch Fest-
beträge gefährden den Forschungsstandort Deutschland.
Das wird zur Abwanderung von forschenden Arzneimit-
telherstellern (mit allen negativen Folgen für den Ar-
beitsmarkt und die Forschung insgesamt) führen.
Ich werde wachsam die konkreten Ausführungsbe-
stimmungen verfolgen, um eine Abschwächung der von
mir befürchteten negativen Folgen zu bewirken.
Das heute zu beschließende Gesetz kann nur eine Vor-
stufe auf dem Weg zu einer wirklichen Reform des Ge-
sundheitswesens sein. Selbst wenn alle Bemühungen zur
Kostendämpfung in Zukunft erfolgreich sein werden:
Kosten und Ausgaben sind mit regulatorischen Eingrif-
fen schon wegen der demographischen Entwicklung
nicht mehr in den Griff zu bekommen. Es bleibt darum
nichts anderes übrig, als wirkliche Strukturreformen an-
zugehen, die auf weniger staatliche Vorschriften und
vielmehr auf Effizienzsteigerung zielen.
Für eine nachhaltig positiv wirkende Reform benöti-
gen wir im Gesundheitswesen mehr Transparenz, mehr
Selbstbestimmung, mehr Prävention, mehr Wettbewerb
und mehr Qualität. Hingegen brauchen wir weniger Re-
gulierung, weniger Bürokratie und weniger Bevormun-
dung.
Lothar Mark (SPD): In den Leitlinien der Agenda
2010, an denen sich auch die Gesundheitsreform orien-
tieren soll, werden als Ziele unter anderem genannt:
nachhaltige Senkung der Lohnnebenkosten und Abbau
von Überregulierungen und Verkrustungen.
Schon vor der Agenda 2010 waren dies dezidierte
Ziele unserer Politik. In der seit Wochen anhaltenden
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iskussion um das Gesundheitsmodernisierungsgesetz
abe ich intern immer wieder folgende Kritikpunkte zu
edenken gegeben: Notwendige Konsequenz aus dem
emographischen Wandel, der Erwerbsstruktur und dem
edizinischem Fortschritt muss die Erkenntnis sein,
ass mit endlichen Mitteln nicht unendliche Leistungen
rbracht werden können. Dies impliziert auch die Forde-
ung nach einer offenen Diskussion über Möglichkeiten
nd Grenzen des Sozialstaats.
Das vorliegende Gesetz ist meines Erachten nicht zu-
unftsfähig, da es die brennenden Probleme im Gesund-
eitssektor nicht löst: hohe Qualitätsstandards langfristig
ezahlbar machen.
Alle Statistiken zeigen übereinstimmend, dass schon
etzt die Zahl der „Leistungsanbieter“ auf breiter Front
egbricht – die pharmazeutische Forschung wandert ab.
ir sind nicht auf der Höhe der Zeit, hier noch von einer
ngebotsschwemme oder auch nur von einem ausrei-
henden Angebot auszugehen. Mit dem vorliegenden
esetz steuern wir nicht gegen diesen Trend.
Das Vertrauensverhältnis zwischen „Leistunganbie-
er“ und Patient wird mit dem vorliegenden Gesetz nicht
erbessert, sondern verschlechtert.
Das zunächst hochgelobte angekündigte Modell der
tärkung des Hausarztes scheint mir verkümmert.
Das Fortbildungsgebot für Ärzte ist bereits in der Be-
ufsordnung geregelt, insofern besteht hier kein Hand-
ungsbedarf. Das Institut für Qualitätssicherung schafft
eines Erachtens nur neue Bürokratie und Misstrauen,
arüber hinaus verursacht es zusätzliche Kosten. Nicht
in neues Institut ist meiner Meinung nach gefragt, son-
ern eine bessere Vernetzung der vorhanden Strukturen
ür Forschung und Qualitätssicherung. Unklar bleibt mir,
ie ein Wettbewerb beim Heilen zwischen den Kranken-
assen und den Leistungserbringern funktionieren soll.
rankheit lässt sich nicht Marktgesetzen unterordnen.
Unbeachtet scheint mir die Frage, wie insbesondere in
roßstädtischen Arztpraxen die Sicherheit gewährleistet
erden soll, wenn dort Registrierkassen etabliert wer-
en. Auch hier befürchte ich statt des gewünschten Ab-
aus der Bürokratie deren Zunahme.
Nach wochenlangen Beratungen, die auch durch fö-
erale Hemmnisse erschwert wurden, ist nun ein Kom-
romiss gefunden worden, bei dem viele notwendige
trukturveränderungen nicht in Angriff genommen wer-
en. Den in der Agenda 2010 formulierten Zielen wird
as vorliegende Gesetz nur annähernd gerecht. Dies
önnte nur ein radikaler Systemwechsel: eine einzige
ürgerversicherung für alle mit einem noch festzulegen-
en Grundleistungskatalog. Darüber hinausgehende
Wohlfühl-Leistungen“ verbleiben bei der PKV, die da-
ei sicher nicht darben würde.
Um aber die Mehrheit der rot-grünen Koalition nicht
u gefährden und gleichzeitig einige vorhandene posi-
ive Ansätze der Reform anzuerkennen, stimme ich dem
esetz trotz starker konzeptioneller und strategischer
edenken zu.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 5521
(A) )
(B) )
Beatrix Philipp (CDU/CSU): Ich stimme dem Ge-
setzentwurf zur Modernisierung der gesetzlichen Kran-
kenversicherung allein aus dem Grund zu, dass eine Ab-
lehnung des Gesetzentwurfs den weiteren Anstieg der
Beitragssätze zur Krankenversicherung, das heißt eine
noch höhere Belastung von Arbeitnehmern und Arbeit-
gebern, zur direkten Konsequenz hätte. Dies wäre ange-
sichts wirtschaftlicher Stagnation und Massenarbeitslo-
sigkeit verantwortungslos.
Kurzfristig wird das Gesetz nach meiner Einschät-
zung die Beiträge stabilisieren. Dass es sie auch senken
wird, wage ich zu bezweifeln. Dafür fehlen ihm die not-
wendigen Weichenstellungen. Die Probleme der GKV
auf der Ausgabenseite bleiben weitgehend bestehen,
während auf der Einnahmeseite jetzt schon ersichtlich
ist, dass die Umlagefinanzierung die hohen Kosten in ei-
ner alternden Gesellschaft mittelfristig nicht mehr auf-
fangen kann.
Die einzelnen Inhalte des von Bundesgesundheitsmi-
nisterin UIla Schmidt und dem stellvertretenden Vorsit-
zenden der CDU/CSU-Fraktion Horst Seehofer ausge-
handelten Kompromisses lehne ich überwiegend ab, weil
sie nicht die Ursachen, sondern die Symptome der Kos-
tenexplosion bekämpfen und die große Gruppe der
Pflichtversicherten schwer belasten. Darüber hinaus be-
nachteiligt das Gesetz auch bestimmte Berufsgruppen
wie die Fachärzte und die Apotheker Die Zulassung von
Apothekenmehrbesitz und Versandhandel beispielsweise
gefährdet die klassische Apotheke mit ihrem hohen Qua-
litätsniveau in der Versorgung und Beratung der Bürger,
Schließlich wird der § 34 eine ansonsten abgelehnte
kleine Positivliste zur Folge haben, und insgesamt den
Arzneimittelschatz der Naturheilmittel mehr als gefähr-
den.
In allen kritischen Punkten wird die CDU/CSU-Frak-
tion in den kommenden Wochen dem Parlament Ände-
rungsvorschläge vorlegen.
Hartmut Schauerte (CDU/CSU): Ich habe dem Ge-
setz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenver-
sicherung – GKV-Modernisierungsgesetz – GMG –
heute zugestimmt, da ich eine Verweigerung angesichts
der dramatischen Lage, in der sich die sozialen Siche-
rungssysteme in Deutschland befinden, für fahrlässig
halte.
Ich hege jedoch erhebliche Bedenken gegenüber Tei-
len der heute beschlossenen Gesetzesvorlage, da diese in
ihrer vorliegenden Form wirtschafts- und ordnungspoli-
tisch Schritte in die falsche Richtung beinhaltet und ins-
besondere den Mittelstand in Deutschland massiv belas-
ten wird. Das vorliegende Gesetz darf insbesondere nicht
als ein falsches politisches Signal verstanden werden, in
dessen Folge es im schlimmsten Fall zur „Zerschlagung“
mittelständischer Strukturen in Deutschland kommen
könnte. Eine solche Entwicklung würde der Idee der
sozialen Marktwirtschaft nach dem Vorbild Ludwig
Erhards massiv zuwiderlaufen.
Ich möchte nachfolgend versuchen, diese Befürchtun-
gen in einigen Punkten exemplarisch zu verdeutlichen:
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Das vorliegende Gesetz ist in einem Großteil seiner
ormulierungen von staatsdirigistischem Gedankengut
eprägt.
Es wird einen Anstieg der Bürokratie zulasten von
ualität und Kosten mit sich bringen. Eine solche Ent-
icklung würde den mit einem Reformgesetz ursprüng-
ich verbundenen Zweck konterkarieren.
Die gefundene Regelung zur Ausgliederung des
ahnersatzes und dessen Finanzierung entspricht meiner
uffassung nach nicht wettbewerblichen Regelungen.
reiberufler und unternehmerisch Tätige werden durch
estimmte Regelungen des Gesetzes in ihrer Selbststän-
igkeit gefährdet.
Die Herausnahme von versicherungsfremden Leistun-
en aus der GKV ist nicht konsequent genug verfolgt
orden. Die Gegenfinanzierung einzelner Teilbereiche
st ordnungspolitisch falsch geregelt.
Ich werde deshalb wachsam die konkreten Ausfüh-
ungsbestimmungen verfolgen, um eine Abschwächung
er von mir befürchteten negativen Folgen zu bewirken.
Das heute beschlossene Gesetz kann allenfalls nur
ine Vorstufe auf dem Weg zu einer wirklichen Reform
es Gesundheitswesens sein. Selbst wenn alle Bemühun-
en zur Kostendämpfung in Zukunft erfolgreich wären:
osten und Ausgaben sind mit regulatorischen Eingrif-
en schon allein wegen der demographischen Entwick-
ung nicht mehr in den Griff zu bekommen. Es bleibt da-
um nichts anderes übrig, als wirkliche Strukturreformen
nzugehen, die auf weniger staatliche Vorschriften und
iel mehr Effizienzsteigerung zielen. Für eine nachhaltig
ositiv wirkende Reform benötigen wir im Gesundheits-
esen mehr Transparenz, mehr Selbstbestimmung, mehr
rävention, mehr Wettbewerb und mehr Qualität. Hinge-
en brauchen wir weniger Regulierung, weniger Büro-
ratie und weniger Bevormundung.
Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN): In einer Situation, wo sich meine Kritik und
kepsis in der Sache und zur Politik der rot-grünen Koa-
ition die Waage hält, werde ich mich zum oben genann-
en Gesetzentwurf der Stimme enthalten.
Bei allen strukturellen, organisatorischen und qualita-
iven Ansätzen zur Verbesserungen, die im Gesundheits-
odernisierungsgesetz enthalten sind, bin ich nicht da-
on überzeugt, dass die Gesundheitsreform 2003 zu
iner nachhaltigen Senkung der Lohnnebenkosten füh-
en wird. Die Kostendynamik eines nicht grundlegend
eänderten Systems kann damit nur kurzzeitig gedämpft
erden. Allein die künftige Regelung des ärztlichen Be-
eitschaftsdienstes zeigt, welche Kostenfaktoren noch zu
erücksichtigen sind. Der Anspruch, die finanziellen
usgaben zu senken oder zumindest konstant zu halten,
iderspricht der Realität einer auf weit gehende Gesund-
eitserhaltung und medizinischen Fortschritt wertlegen-
en und diesbezüglich keinen Aufwand scheuenden älter
erdenden Gesellschaft. Dies führt zur Verklärung, man
önne das Ganze auf Dauer billiger haben, und nicht zur
ötigen Bewusstseinsschaffung, dass unser gesundes Le-
en in Wohlstand teuer ist und mehr kostet. Wir werden
5522 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003
(A) )
(B) )
damit andererseits einen enorm wichtigen Wachstums-
und Arbeitsmarkt finanzieren.
Wenn bei wachsenden Kosten die Belastung für die
bisherigen Träger des Solidarsystems der GKV nicht
steigen soll, stellt sich die Aufgabe, das Solidarsystem
auszubauen und zu erweitern, Stichwort „Bürgerver-
sicherung“. Das wird mit dem Gesundheitsmodernisie-
rungsgesetz aber nicht getan. Stattdessen werden die
Kosten vermehrt auf Bedürftige, auf Patienten und
Kranke abgewälzt. Insofern kann ich hier keinen Schritt
in die richtige Richtung erkennen.
Während Patienten, Ärzten, Apothekern und der
Pharmaindustrie etliches abverlangt wird, bleiben die
Kassen weitgehend verschont. Die Beitragszahler erhal-
ten zwar künftig einen Kostenüberblick über die medizi-
nische Behandlung und die verschriebenen Medika-
mente, erfahren aber nur unter Umständen die
hinzukommenden Verwaltungskosten. Wir leisten uns in
Deutschland über 300 Kassen, die vom Leistungsange-
bot und der Beitragszahlung weitgehend identisch und
nur unzureichend dem Wettbewerb ausgesetzt sind.
Obwohl das Gesetz die lang angekündigte Positivliste
nicht bringt, wird ein großer Teil der Naturheilpräparate
quasi auf die „Negativliste“ gesetzt, indem sie künftig
nicht mehr von den Kassen bezahlt werden. Das ist für
die Alaturheilkunde ein herber Schlag und bedeutet für
die aufstrebende Branche der Biopharmaka Absatzein-
bußen in Größenordnung. Für mich ist das keine bittere
Nebenwirkung eines großkoalitionären Kompromisses,
sondern ein eklatanter und unakzeptabler Fehler. Eine
der Ökologie zugewandte Partei wie die Bündnisgrünen
hätte hier viel stärker ihr politisches Gewicht und ihren
Regierungseinfluss machen müssen.
Wilhelm Josef Sebastian (CDU/CSU): Ich habe
dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Kranken-
versicherung – GKV-Modernisierungsgesetz – GMG –
heute zugestimmt, da ich eine Verweigerung angesichts
der dramatischen Lage, in der sich die sozialen Siche-
rungssysteme in Deutschland befinden, für fahrlässig
halte.
Ich hege jedoch erhebliche Bedenken gegenüber Tei-
len der heute beschlossenen Gesetzesvorlage, da diese in
ihrer vorliegenden Form wirtschafts- und ordnungspoli-
tisch Schritte in die falsche Richtung beinhaltet und ins-
besondere den Mittelstand in Deutschland massiv belas-
ten wird. Das vorliegende Gesetz darf insbesondere nicht
als ein falsches politisches Signal verstanden werden, in
dessen Folge es im schlimmsten Fall zur Zerschlagung
mittelständischer Strukturen in Deutschland kommen
könnte. Eine solche Entwicklung würde der Idee der so-
zialen Marktwirtschaft nach Ludwig Erhard massiv zu-
widerlaufen.
Ich möchte nachfolgend versuchen, diese Befürchtun-
gen in einigen Punkten exemplarisch zu verdeutlichen:
Das vorliegende Gesetz ist in einem Großteil seiner For-
mulierungen von staatsdirigistischem Gedankengut ge-
prägt. Es wird einen Anstieg der Bürokratie zulasten von
Qualität und Kosten mit sich bringen. Eine solche Ent-
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icklung würde den mit einem Reformgesetz ursprüng-
ich verbundenen Zweck konterkarieren. Die gefundene
egelung zur Ausgliederung des Zahnersatzes und des-
en Finanzierung entspricht meiner Auffassung nach
icht wettbewerblichen Regelungen. Freiberufler und
nternehmerisch Tätige werden durch bestimmte Rege-
ungen des Gesetzes in ihrer Selbstständigkeit gefährdet.
ie Herausnahme von versicherungsfremden Leistungen
us der GKV ist nicht konsequent genug verfolgt wor-
en. Die Gegenfinanzierung einzelner Teilbereiche ist
rdnungspolitisch falsch geregelt. Ich werde deshalb
achsam die konkreten Ausführungsbestimmungen ver-
olgen, um eine Abschwächung der von mir befürchteten
egativen Folgen zu bewirken.
Das heute beschlossene Gesetz kann allenfalls eine
orstufe auf dem Weg zu einer wirklichen Reform des
esundheitswesens sein. Selbst wenn alle Bemühungen
ur Kostendämpfung in Zukunft erfolgreich wären, Kos-
en und Ausgaben sind mit regulatorischen Eingriffen
chon allein wegen der demographischen Entwicklung
icht mehr in den Griff zu bekommen. Es bleibt darum
ichts anderes übrig, als wirkliche Strukturreformen an-
ugehen, die auf weniger staatliche Vorschriften und
ielmehr Effizienzsteigerung zielen. Für eine nachhaltig
ositiv wirkende Reform benötigen wir im Gesundheits-
esen mehr Transparenz, mehr Selbstbestimmung, mehr
rävention, mehr Wettbewerb und mehr Qualität. Hinge-
en brauchen wir weniger Regulierung, weniger Büro-
ratie und weniger Bevormundung.
Ingo Wellenreuther (CDU/CSU): Wir stimmen dem
esetz zur Modernisierung der gesetzlichen Kranken-
ersicherung, GKV-Modernisierungsgesetz – GMG, zu,
a wir eine Ablehnung zu dieser Kostendämpfung ange-
ichts der dramatischen Lage, in der sich die sozialen Si-
herungssysteme in Deutschland befinden, für fahrlässig
alten.
Wir sehen dieses Gesetz nur als einen kurzfristigen
eitrag zur dringend notwendigen Entlastung bzw. Sta-
ilisierung der Lohnzusatzkosten. Allerdings ist es heute
chon abzusehen, dass das Gesetz entscheidende Fragen
icht beantwortet. Denn die größte Herausforderung für
nser Gesundheitssystem ist die demographische Ent-
icklung in Deutschland. Ihr müssen wir uns endlich
hrlich und offen stellen.
Für eine nachhaltig positiv wirkende Reform benöti-
en wir in diesem Sinn mehr Transparenz, mehr Selbst-
estimmung, mehr Prävention, mehr Wettbewerb und
ehr Qualität im Gesundheitswesen. Wir brauchen we-
iger Regulierung, weniger Bürokratie und weniger Be-
ormundung.
Deshalb fordern wir in den nächsten Monaten eine
rundlegende Diskussion mit dem Ziel einer umfassen-
en, langfristigen und generationengerechten Reform
es deutschen Gesundheitswesens. Es muss endlich
ohnunabhängig und wettbewerbsfreundlich gestaltet
erden.
Dr. Wolfgang Wodarg (SPD): Ich werde dem GKV-
odernisierungsgesetz zustimmen, da vonseiten der
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 5523
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SPD viele Regelungen eingebracht werden konnten, die
notwendig und für den Erhalt unseres im Ansatz bisher
vorbildlichen Systems der gesetzlichen Krankenversi-
cherung wichtig sind. Die Alternative zum vorliegenden
Gesetz wäre angesichts des angekündigten Widerstands
des CDU-dominierten Bundesrates ein Flickenteppich
eher zufälliger Kompromisse im Vermittlungsausschuss.
Diese wären naturgemäß mit ganz erheblich höheren Ri-
siken für den Erhalt der GKV verbunden.
Ich fühle mich jedoch verpflichtet, auf einen grund-
sätzlichen Mangel des vorliegenden Kompromisses hin-
zuweisen: Ich halte es für nicht hinnehmbar, dass die
bekannten entsolidarisierenden Mechanismen des Wett-
bewerbs der über 300 Krankenkassen von keiner Seite
behandelt wurden. Die unübersehbaren Folgen des Kran-
kenkassenwettbewerbs wie steigende Verwaltungskos-
ten, Konzentration des Leistungsprofils auf möglichst
gesunde Versicherte und versteckte Strategien zur Aus-
gabenminderung zulasten chronisch Kranker wurden
ausgeblendet. Es wurden in den Kassen sogar weitere
Instrumente zur Risikoselektion an die Hand gegeben.
Der durch das vorliegende Gesetz gesteigerte Vertrags-
wettbewerb kann nur von jenen genutzt werden, die
stark genug sind, ihren Vorteil zu sehen und zu nutzen.
Wer das nicht kann, bleibt bei den Verlierern und wird
sogar noch durch höhere Beiträge gestraft. Ich begrüße
ausdrücklich den jetzt verschärften Wettbewerb unter
Ärzten, Krankenhäusern und anderen Anbietern von Ge-
sundheitsdienstleistungen, aber ich verurteile die undif-
ferenzierte Nutzung des Begriffs Wettbewerb. Er wurde
missbraucht, um einen entsolidarisierenden Prozess der
Krankenkassen gegeneinander weiter zu verschärfen.
Die Krankenversicherung wird durch das GKV-Mo-
dernisierungsgesetz unübersichtlicher und schlechter
vergleichbar. Das wird sich insbesondere für Ältere und
chronisch Kranke negativ auswirken. Gerade diesen
sollte jedoch die ungeteilte Solidarität der Versicherten-
gemeinschaft gelten. Auch wenn ich jetzt zustimme, bin
ich der Meinung, dass die zu erwartenden Nebenwirkun-
gen des Gesetzes weiterer intensiver parlamentarischer
Kontrolle bedürfen. Verbesserungen für die Betroffenen,
insbesondere für die chronisch Kranken, sollten gegebe-
nenfalls auch noch in der laufenden Legislaturperiode
möglich bleiben.
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Günter Krings, Georg
Fahrenschon, Julia Klöckner, Jens Spahn,
Helge Braun, Tanja Gönner, Karl-Theodor
Freiherr von und zu Guttenberg, Holger
Haibach, Conny Mayer (Baiersbronn), Stefan
Müller (Erlangen), Melanie Oßwald, Katherina
Reiche, Andreas Scheuer, Thomas Silberhorn,
Dr. Peter Jahr, Olav Gutting, Kristina Köhler
(Wiesbaden), Dorothee Mantel, Stephan Mayer
(Altötting), Dr. Georg Nüßlein, Daniela Raab,
Albert Rupprecht (Weiden), Dr. Ole Schröder
und Dr. Reinhard Göhner (alle CDU/CSU) zur
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Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes
zur Modernisierung der gesetzlichen Kranken-
versicherung (GKV-Modernisierungsgesetz –
GMG) (Tagesordnungspunkt 17 a)
Wir stimmen dem Gesetz zur Modernisierung der Ge-
etzlichen Krankenversicherung – GKV-Modernisie-
ungsgesetz, GMG – zu, da wir eine Ablehnung dieser
ostendämpfung angesichts der dramatischen Lage, in
er sich die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland
efinden, für fahrlässig halten.
Wir sehen dieses Gesetz nur als einen kurzfristigen
eitrag zur dringend notwendigen Entlastung bezie-
ungsweise Stabilisierung der Lohnzusatzkosten. Aller-
ings ist es heute schon abzusehen, dass das Gesetz ent-
cheidende Fragen nicht beantwortet. Denn die größte
erausforderung für unser Gesundheitssystem ist die de-
ographische Entwicklung in Deutschland. Ihr müssen
ir uns endlich ehrlich und offen stellen.
Für eine nachhaltig positiv wirkende Reform benöti-
en wir in diesem Sinn mehr Transparenz, mehr Selbst-
estimmung, mehr Prävention, mehr Wettbewerb und
ehr Qualität im Gesundheitswesen. Wir brauchen we-
iger Regulierung, weniger Bürokratie und weniger Be-
ormundung.
Deshalb fordern wir in den nächsten Monaten eine
rundlegende Diskussion mit dem Ziel einer umfassen-
en, langfristigen und generationengerechten Reform
es deutschen Gesundheitswesens. Es muss endlich
ohnunabhängig und wettbewerbsfreundlich gestaltet
erden.
nlage 4
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Christine Lucyga,
Florian Pronold, René Röspel, Waltraud Wolff
(Wolmirstedt), Willi Brase, Anette Kramme,
Christoph Strässer und Horst Kubatschka (alle
SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines
Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-Modernisierungs-
gesetz – GMG) (Tagesordnungspunkt 17 a)
Unser Land braucht eine Reform des Gesundheitswe-
ens. Die Unterzeichner anerkennen die Bemühungen
er Bundesregierung und der Regierungskoalition, diese
ufgabe zu lösen. Der als Ergebnis aus den Konsensge-
prächen mit der CDU/CSU nunmehr vorliegende Ge-
etzentwurf vom 4. September 2003 erfüllt unsere An-
prüche an eine langfristig wirksame und sozial
usgewogene Reform des Gesundheitssystems in weiten
eilen nicht. Die Union hat hier Einschnitte durchge-
etzt, die über die auf dem SPD-Parteitag beschlossenen
estlegungen der Agenda 2010 hinausgehen und die
leichzeitig einen angemessenen Konsolidierungsbeitrag
er Anbieterseite verhindern. Damit werden wesentliche
rundsätze einer sozialen und solidarischen Gesellschaft
ufgegeben und die Lasten ohne Notwendigkeit unge-
echt und einseitig verteilt.
5524 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003
(A) )
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Erstens. Die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte
Kostendämpfung belastet Versicherte und Kranke über-
proportional, die Anbieterseite dagegen kaum. Die
Strukturfehler der Über-, Unter- und Fehlversorgung im
Gesundheitswesen, die vom Bundeskanzler in seiner
Rede vom 14. März 2003 mit 20 Prozent beziffert wur-
den, werden damit nicht einmal ansatzweise behoben.
Der Gesetzentwurf bringt allenfalls eine kurzzeitige
Kostenentlastung der Krankenversicherung.
Zweitens. Wesentliche Elemente, die zustimmungs-
frei möglich gewesen wären, wie die Positivliste für Arz-
neimittel, eine wirksame Qualitätskontrolle und eine
klare Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln,
werden nicht realisiert. Die Ziele einer Stärkung des
Hausarztprinzips und der integrierten Versorgung wer-
den nur noch halbherzig angegangen.
Drittens. Der vorliegende Gesetzentwurf bedeutet den
Einstieg in den Ausstieg aus dem Solidarprinzip. Wir be-
fürchten, dass die „Privatisierung“ der Kosten des Zahn-
ersatzes nur der erste Schritt weg von der Parität und hin
zu einer ungerechten und einseitigen Lastenverteilung
ist. Das Solidarprinzip wird mit der Einführung des Ein-
heitsbeitrages für Zahnersatz ausgehebelt.
Viertens. Der vorliegende Gesetzentwurf konterka-
riert wesentliche Zielsetzungen zur Stärkung des Wirt-
schaftswachstums. Die Stärkung der Einkommen und
der Kaufkraft breiter Bevölkerungsschichten, die durch
die Steuerreform auf den Weg gebracht wurde, wird
durch die zusätzlichen Ausgaben für die Gesundheitssi-
cherung konterkariert.
Mit der Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf
beugen wir uns der Mehrheitsentscheidung unserer Frak-
tion. Die Reform des Gesundheitssystems ist damit für
uns jedoch keinesfalls abgeschlossen. Ziel der Reform
kann für uns nur eine Bürgerversicherung sein, die die fi-
nanziellen Lasten der Gesundheitsvorsorge fair und soli-
darisch auf Teile der Gesellschaft entsprechend verteilt.
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Horst Schmidbauer (Nürn-
berg), Fritz Schösser, Ottmar Schreiner,
Rüdiger Veit, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk und
Klaus Barthel (Starnberg) (alle SPD) zur Ab-
stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur
Modernisierung der gesetzlichen Krankenversi-
cherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG)
(Tagesordnungspunkt 17 a)
Gesundheit ist unser höchstes Gut. Deswegen haben
die Menschen den Anspruch auf ein hochwertiges Ge-
sundheitswesen, das solidarisch und gerecht ist.
Die Unterzeichner anerkennen die Bemühungen der
Bundesregierung und der Regierungskoalition, diese
Aufgabe zu lösen. Der ursprüngliche Koalitionsentwurf
war dafür eine gute Grundlage. Den jetzt vorliegenden
parteiübergreifenden Gesetzentwurf vom 4. September
2003 können wir jedoch nicht zustimmen.
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Die CDU/CSU hat es verstanden, den Kranken und
ersicherten tief in die Tasche zu greifen und die medizi-
ische Leistung Zahnersatz zu „privatisieren“. Gleichzei-
g verstand sie es, mehr Wettbewerb unter den Anbietern
u verhindern. Das Ziel einer wirklichen Reform, näm-
ch eine Verbesserung des Bestehenden, wird damit
icht erreicht. Vielmehr werden wesentliche Grundsätze
iner sozialen und solidarischen Gesellschaft aufgegeben
nd die Lasten ohne Notwendigkeit einseitig verteilt.
Erstens. Die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte
ostendämpfung belastet ungerechtfertigt die Versicher-
n und Kranken mit 17,6 Milliarden Euro, die Anbieter-
eite aber nur mit 3,5 Milliarden Euro. Die Strukturfehler
er Über-, Unter- und Fehlversorgung im Gesundheits-
esen, die vom Bundeskanzler in seiner Rede vom
4. März 2003 mit 20 Prozent beziffert wurden, werden
amit nicht ansatzweise erhoben. Der Gesetzentwurf
ringt allenfalls eine kurzzeitige Kostenentlastung der
rankenversicherung.
Zweitens. Wesentliche Elemente, die zustimmungsfrei
öglich gewesen wären, wie die Positivliste für Arznei-
ittel, eine wirksame Qualitätskontrolle und eine klare
osten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln, werden
icht realisiert. Unser Ziel einer Stärkung des Hausarzt-
rinzips und der integrierten Versorgung wird durch den
Kompromiss“ nur noch halbherzig angegangen.
Drittens. Der vorliegende Gesetzentwurf bedeutet den
instieg in den Ausstieg aus dem Solidarprinzip. Die
Privatisierung“ der Kosten des Zahnersatzes ist der
rste Schritt weg von der Parität hin zu einer ungerech-
en und einseitigen Lastenverteilung. Auch das Solidar-
rinzip wird mit der Einführung des Einheitsbeitrages
ür Zahnersatz ausgehebelt. Menschen mit geringem
inkommen müssen bei der gesetzlichen Krankenversi-
herung ebenso viel zahlen wie ein gut verdienender
ersicherter. Dies ist unsolidarisch.
Viertens. Die Belebung der Binnenkonjunktur, die
urch die Steuerreform auf den Weg gebracht worden
t, wird durch die zusätzlichen Belastungen für die Ver-
icherten, wie Zuzahlungen, Leistungsausgrenzungen
nd Zusatzbeiträge, konterkariert.
Der vorliegende Gesetzentwurf löst die Strukturpro-
leme im Gesundheitswesen nicht. Die Unterzeichner
eten für eine Weiterentwicklung der Krankenversiche-
ung zu einer Versicherung für alle Erwerbstätigen, vom
bgeordneten bis zum Freiberufler, ein. Sie fordern die
undesregierung auf, die Grundlagen für eine solche Re-
orm zu schaffen.
nlage 6
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dirk Manzewski und
Dr. Axel Berg (beide SPD) zur Abstimmung
über den Entwurf eines Gesetzes zur Moderni-
sierung der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Modernisierungsgesetz – GMG (Tages-
ordnungspunkt 17 a)
Die Gesundheitsreform 2003 wird eines ihrer zen-
ralen Ziele, den durchschnittlichen Beitragssatz der
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 5525
(A) )
(B) )
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) spürbar ab-
zusenken, erreichen. In den nächsten drei Jahren wird
der Beitragssatz voraussichtlich um mehr als zwei Pro-
zent sinken. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung
des deutschen Arbeitsmarkts.
Die Gesundheitsreform 2003 wird zu einer Senkung
der Lohnnebenkosten führen.
Die Patientenrechte werden gestärkt. Patienten-, Be-
hinderten- und Selbsthilfeverbände erhalten erstmalig
Informations-, Beteiligungs- und Anhörungsrechte in al-
len wichtigen Steuerungs- und Entscheidungsgremien
des Gesundheitswesens.
Die Transparenz des Systems wird verbessert. Durch
die Einführung von Behandlungsquittungen, erweiterte
Informationspflichten für die Krankenkassen sowie grö-
ßere Entscheidungsspielräume und Gestaltungsmöglich-
keiten für die Patientinnen und Patienten wird das Sys-
tem durchschaubarer und auch die Patientensouveränität
gestärkt.
Die Qualitätssicherung wird aufgewertet. Durch die
Gründung eines Instituts für Wirtschaftlichkeit und Qua-
lität in der Gesundheitsversorgung, die Fortbildungs-
pflicht für Ärztinnen und Ärzte und die Einführung eines
internen Qualitätsmanagements in den Arztpraxen wird
die Gesundheitsversorgung besser und wirtschaftlicher
werden.
Die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen wird in-
tensiver. Durch bessere Rahmenbedingungen für die In-
tegrationsversorgung, die Teilöffnung der Krankenhäu-
ser und die Zulassung von Gesundheitszentren wird die
Kooperation verschiedener Anbieter von Gesundheits-
leistungen ermöglicht. Das wird vor allem der Behand-
lungsqualität chronisch kranker und multimorbider Pa-
tientinnen und Patienten zugute kommen.
Die Gesundheitsversorgung in Ostdeutschland wird
gestärkt. Durch die Angleichung der Honorare der nie-
dergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Ostdeutschland an
die in Westdeutschland wächst für junge Ärztinnen und
Ärzte der Anreiz, sich in Ostdeutschland niederzulassen.
Doch der Gesundheitsreform 2003 ist auch anzumer-
ken, dass sie ein Kompromiss ist.
Sie enthält einige Maßnahmen, die wir für falsch hal-
ten. Dazu zählt vor allem die Ausgliederung des Zahner-
satzes und der Verzicht auf die Positivliste.
Insbesondere aber kritisieren wir, dass die verein-
barte Reform nicht genug Wettbewerb und Wirtschaft-
lichkeit und Qualität in unser Solidarsystem trägt. Da-
mit unser Gesundheitswesen aus sich selbst heraus mehr
Qualität und Wirtschaftlichkeit hervorbringt, ist mehr
Wettbewerb auch unter den Anbietern von Gesundheits-
leistungen notwendig. Der von den Koalitionsfraktionen
im Juli in den Deutschen Bundestag eingebrachte Ent-
wurf für ein „Gesundheitssystem-Modernisierungsge-
setz“ folgte deshalb dem Ziel einer Weiterentwicklung
der GKV in eine solidarische Wettbewerbsordnung. Kar-
telle auf Anbieter- und auf Kostenträgerseite sollten all-
mählich abgelöst und die Innovationskraft der einzelnen
Akteure herausgefordert werden.
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Diese wettbewerbliche Ausrichtung ließ sich aber in
en Konsensverhandlungen gegen den Widerstand der
DU/CSU und der unionsgeführten Bundesländer nicht
ufrechterhalten. Und auch die beim Arzneimittelhandel
Abschaffung des Mehrbesitzverbotes für Apotheken)
rreichte wettbewerbliche Öffnung blieb aufgrund der
lientelpolitik der Union hinter den Reformnotwendig-
eiten zurück.
Um überhaupt einen Einstieg in strukturelle Refor-
en zu erreichen, sind wir auf die Zustimmung der uni-
nsgeführten Länder im Bundesrat angewiesen. Deshalb
ar die Bundesregierung gezwungen, der Union in ihren
orderungen nach Leistungsausgrenzungen entgegenzu-
ommen, auch wenn dies meinem Verständnis einer um-
assenden solidarischen Absicherung widerspricht. Die
elastungen für Patienten und Beitragszahler sind daher
öher geworden, als dies im rot-grünen Gesetz vorgese-
en war. Immerhin ist es noch gelungen, im Bereich der
uzahlungsregelungen Verbesserungen, zum Beispiel
ür chronisch Kranke zu erreichen.
Angesichts der erreichten Reformschritte und der un-
erbliebenen Reformmaßnahmen ist unsere Bewertung
er Gesundheitsreform 2003 zwiegespalten. Mit Struk-
urreformen ist begonnen worden – trotzdem bleibt noch
iel zu tun. Die Ausweitung von Wettbewerbsstrukturen
uf alle Leistungsbereiche steht für uns auch weiterhin
uf der Tagesordnung.
Vor allem aber wird es noch in dieser Legislaturpe-
iode notwendig sein, eine Reform der Finanzierung der
KV anzugehen. Die Finanzierungsgrundlagen der
KV müssen zukunftssicher und gerechter werden. An-
onsten wird die GKV den steigenden Anforderungen
urch den demographischen Wandel und medizinischen
ortschritt nicht gewachsen sein. Die Ausgliederung im-
er weiterer Leistungsbereiche aus der solidarischen Fi-
anzierung wäre programmiert.
Vor dem Hintergrund dieser Erklärung stimmen wir
em Gesetzentwurf zu.
nlage 7
Erklärung nach 31 GO
der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele,
Jutta Dümpe-Krüger und Winfried Hermann
(alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim-
mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Mo-
dernisierung der gesetzlichen Krankenversiche-
rung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG)
(Tagesordnungspunkt 17 a)
Ich stimme dem Gesetzentwurf aus folgenden Grün-
en zu:
Der Entwurf reformiert die Strukturen des Gesund-
eitswesens nicht so nachhaltig und zukunftsweisend,
ie es erforderlich wäre, sondern ist überwiegend auf
inspareffekte ausgerichtet.
Einsparungen sind wegen der Situation in der gesetz-
ichen Krankenversicherung zwar leider unumgänglich;
ie sind aber nicht sozial ausgewogen genug. Die
5526 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003
(A) )
(B) )
Versicherten werden einseitig etwa bei Zahnersatz und
Zuzahlungen mit bis zu 17 Milliarden Euro belastet,
Leistungserbringer wie Ärzte, Apotheken und Pharma-
industrie dagegen nur mit 3,5 Milliarden. Die viel be-
schworene Senkung der Lohnnebenkosten verbinden
viele zwar mit Hoffnungen auf Beschäftigungseffekte;
sie erfolgt jedoch einseitig zugunsten der Arbeitgeber
durch Verschiebung der Belastungen auf die gesetzlich
versicherten Arbeitnehmer. Die aufgrund der Mehrheits-
verhältnisse im Bundesrat notwendige Kompromissbil-
dung hat diese Einseitigkeit noch verstärkt. Auf diese
Weise sind weiterhin zukunftsweisende Elemente der
Gesundheitsreform verhindert worden wie zum Beispiel
die Positivliste, von der Union ganz deutlich durchge-
setzt im Interesse der großen Pharmaindustrie. Auch
dass die Zuzahlungen der Kassen nicht nach der Thera-
pieeignung von Medikamenten geregelt werden, son-
dern Verschreibungspflichtigkeit zum Kriterium ge-
macht wird, weist in die gleiche Richtung.
Naturheilkundliche Medizin und Homöopathie werden
wieder an den Rand gedrängt. Dass auf diese Weise
viele Kranke zur Einnahme von Medikamenten auf che-
mischer Basis statt naturheilkundlicher Medikamente
genötigt werden, kann bestenfalls kurzfristig zu Einspa-
rungen führen; längerfristig werden die Kosten des Ge-
sundheitssystems dadurch steigen.
Deshalb ist eine Weiterführung über den jetzigen Ent-
wurf hinaus notwendig. Soziale Ausgewogenheit zu
schaffen bleibt Aufgabe. Zur Finanzierung des Gesund-
heitssystems brauchen wir eine Bürgerversicherung, die
alle Einkunftsarten, auch Kapitaleinkünfte, einbezieht.
Trotzdem ist der Einstieg in eine Reform kurzfristig
unumgänglich. Die finanzielle Situation im Gesundheits-
system lässt hier keinen Spielraum.
Wir stimmen trotz dieser Bedenken zu, weil wir die
Gesundheitsreform als Teil des Reformpaktes Agenda
2010 sehen. In zahlreichen Gesprächen in den letzten Ta-
gen haben wir den Eindruck gewonnen, dass sich in für
uns wichtigen Fragen der sozialen Gerechtigkeit bei der
Umsetzung der so genannten Hartz-Reformen positiv et-
was bewegen wird. Mit einer Nein-Stimme können wir
die Verabschiedung dieser Gesundheitsreform ohnehin
nicht verhindern. Entscheidend wird es auf unser Stimm-
verhalten über Hartz III und IV lm Oktober ankommen.
Dieses werden wir danach richten, inwieweit unsere For-
derungen auf soziale Korrekturen im Sinne der Kritik-
punkte der grünen Fraktion, beschlossen auf der Klausur
in Miesbach im September 2003, in wesentlichen Punk-
ten erfüllt werden.
Anlage 8
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Hans Michelbach, Leo
Dautzenberg und Hildegard Müller (allle CDU/
CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines
Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-Modernisierungs-
gesetz – GMG) (Tagesordnungspunkt 17a)
Ich habe dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzli-
chen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsge-
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etz – GMG) heute zugestimmt, da ich eine Verweige-
ung angesichts der dramatischen Lage, in der sich die
ozialen Sicherungssysteme in Deutschland befinden,
ür fahrlässig halte.
Ich hege jedoch erhebliche Bedenken gegenüber Tei-
en der heute beschlossenen Gesetzesvorlage, da diese in
hrer vorliegenden Form wirtschafts- und ordnungspoli-
isch Schritte in die falsche Richtung beinhaltet und ins-
esondere den Mittelstand in Deutschland massiv belas-
en wird. Das vorliegende Gesetz darf insbesondere nicht
ls ein falsches politisches Signal verstanden werden, in
essen Folge es im schlimmsten Fall zur „Zerschlagung“
ittelständischer Strukturen in Deutschland kommen
önnte. Eine solche Entwicklung würde der Idee der so-
ialen Marktwirtschaft nach dem Vorbild Ludwig Er-
ards massiv zuwiderlaufen.
Ich möchte nachfolgend versuchen, diese Befürchtun-
en in einigen Punkten exemplarisch zu verdeutlichen:
as vorliegende Gesetz ist in einem Großteil seiner For-
ulierungen von staatsdirigistischem Gedankengut ge-
rägt. Es wird einen Anstieg der Bürokratie zulasten von
ualität und Kosten mit sich bringen. Eine solche Ent-
icklung würde den mit einem Reformgesetz ursprüng-
ich verbundenen Zweck konterkarieren. Die gefundene
egelung zur Ausgliederung des Zahnersatzes und des-
en Finanzierung entspricht meiner Auffassung nach
icht wettbewerblichen Regelungen. Freiberufler und
nternehmerisch Tätige werden durch bestimmte Rege-
ungen des Gesetzes in ihrer Selbstständigkeit gefährdet.
ie Herausnahme von versicherungsfremden Leistungen
us der GKV ist nicht konsequent genug verfolgt wor-
en. Die Gegenfinanzierung einzelner Teilbereiche ist
rdnungspolitisch falsch geregelt.
Ich werde deshalb wachsam die konkreten Ausfüh-
ungsbestimmungen verfolgen, um eine Abschwächung
er von mir befürchteten negativen Folgen zu bewirken.
as heute beschlossene Gesetz kann allenfalls nur eine
orstufe auf dem Weg zu einer wirklichen Reform des
esundheitswesens sein. Selbst wenn alle Bemühungen
ur Kostendämpfung in Zukunft erfolgreich wären, Kos-
en und Ausgaben sind mit regulatorischen Eingriffen
chon allein wegen der demographischen Entwicklung
icht mehr in den Griff zu bekommen. Es bleibt darum
ichts anderes übrig, als wirkliche Strukturreformen an-
ugehen, die auf weniger staatliche Vorschriften und
ehr Effizienzsteigerung zielen. Für eine nachhaltig po-
itiv wirkende Reform benötigen wir im Gesundheitswe-
en mehr Transparenz, mehr Selbstbestimmung, mehr
rävention, mehr Wettbewerb und mehr Qualität. Hinge-
en brauchen wir weniger Regulierung, weniger Büro-
ratie und weniger Bevormundung.
nlage 9
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Volker Beck (Köln),
Irmingard Schewe-Gerigk, Michaele Hustedt,
Rainder Steenblock, Ulrike Höfken, Dr. Antje
Vollmer, Markus Kurth, Claudia Roth (Augs-
burg), Friedrich Ostendorff, Dr. Ludger
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 5527
(A) )
(B) )
Volmer, Ursula Sowa, Grietje Bettin, Cornelia
Behm, Josef Philip Winkler und Winfried
Nachtwei (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge-
setzes zur Modernisierung der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-Modernisierungs-
gesetz – GMG) (Tagesordnungspunkt 17 a)
„Die Gesundheitsreform 2003 wird eines ihrer zentra-
len Ziele, den durchschnittlichen Beitragssatz der gesetz-
lichen Krankenversicherung (GKV) spürbar abzusenken,
erreichen. In den nächsten drei Jahren wird der Beitrags-
satz voraussichtlich um mehr als 2 Prozent sinken. Dies
ist ein wichtiger Beitrag für mehr Teilhabegerechtigkeit
auf dem Arbeitsmarkt.
Die Gesundheitsreform 2003 wird nicht nur zu einer
schnellen Senkung der Lohnnebenkosten führen. Sie
wird auch die Qualität und Wirtschaftlichkeit unseres
Gesundheitssystems dauerhaft verbessern:
Die Patienten- und Patientinnenrechte werden ge-
stärkt. Patienten-, Behinderten- und Selbsthilfeverbände
erhalten erstmalig Informations-, Beteiligungs- und An-
hörungsrechte in allen wichtigen Steuerungs- und Ent-
scheidungsgremien des Gesundheitswesens. Die Patien-
ten und Patientinnen rücken damit vom Rand ins
Zentrum der Steuerung unseres Gesundheitswesens.
Die Transparenz des Systems wird verbessert. Durch
die Einführung von Behandlungsquittungen, erweiterte
Informationspflichten für die Krankenkassen sowie grö-
ßere Entscheidungsspielräume und Gestaltungsmöglich-
keiten für die Patientinnen und Patienten wird das Sys-
tem durchschaubarer und auch die Patientensouveränität
gestärkt.
Die Qualitätssicherung wird aufgewertet. Durch die
Gründung eines Instituts für Wirtschaftlichkeit und Qua-
lität in der Gesundheitsversorgung, die Fortbildungs-
pflicht für Ärztinnen und Ärzte und die Einführung eines
internen Qualitätsmanagements in den Arztpraxen wird
die Gesundheitsversorgung besser und wirtschaftlicher
werden.
Die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen wird in-
tensiver. Durch bessere Rahmenbedingungen für die In-
tegrationsversorgung, die Teilöffnung der Krankenhäu-
ser und die Zulassung von Gesundheitszentren wird die
Kooperation verschiedener Anbieter von Gesundheits-
leistungen ermöglicht. Das wird vor allem der Behand-
lungsqualität chronisch kranker und multimorbider Pa-
tientinnen und Patienten zugute kommen.
Die Gesundheitsversorgung in Ostdeutschland wird
gestärkt. Durch die Angleichung der Honorare der nie-
dergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Ostdeutschland an
die in Westdeutschland wächst für junge Ärztinnen und
Ärzte der Anreiz, sich in Ostdeutschland niederzulassen.
Doch der Gesundheitsreform 2003 ist auch anzumer-
ken, dass sie ein Kompromiss ist. Sie enthält einige
Maßnahmen, die wir für falsch halten. Dazu zählt die
Benachteiligung von Naturheilmitteln und der Aus-
schluss weiterer verschreibungsfreier, da nebenwir-
kungsarmer Arzneimittel aus der GKV. Dazu zählt aber
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or allem die Ausgliederung des Zahnersatzes und der
erzicht auf die Positivliste.
Insbesondere aber kritisieren wir, dass die vereinbarte
eform nicht genug Wettbewerb um Wirtschaftlichkeit
nd Qualität in unser Solidarsystem trägt. Damit unser
esundheitswesen aus sich selbst heraus mehr Qualität
nd Wirtschaftlichkeit hervorbringt, ist mehr Wettbe-
erb auch unter den Anbietern von Gesundheitsleistun-
en notwendig. Der von den Koalitionsfraktionen im
uli in den Deutschen Bundestag eingebrachte Entwurf
ür ein Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz folgte
eshalb dem Ziel einer Weiterentwicklung der GKV in
ine solidarische Wettbewerbsordnung. Kartelle auf An-
ieter- und auf Kostenträgerseite sollten allmählich ab-
elöst und die Innovationskraft der einzelnen Akteure
erausgefordert werden. So sollte zum Beispiel den Kas-
en ermöglicht werden, Einzelverträge mit Ärztinnen
nd Ärzten abzuschließen.
Diese wettbewerbliche Ausrichtung ließ sich aber in
en Konsensverhandlungen gegen den Widerstand der
DU/CSU und der unionsgeführten Bundesländer nicht
ufrechterhalten. Und auch die beim Arzneimittelhandel
Abschaffung des Mehrbesitzverbotes für Apotheken)
nsbesondere auf Drängen von Bündnis 90/Die Grünen
rreichte wettbewerbliche Öffnung blieb aufgrund der
lientelpolitik der Union hinter den Reformnotwendig-
eiten zurück.
Um überhaupt einen Einstieg in strukturelle Refor-
en zu erreichen, sind wir auf die Zustimmung der
nionsgeführten Länder im Bundesrat angewiesen. Des-
alb waren wir gezwungen, der Union in ihren Forde-
ungen nach Leistungsausgrenzungen entgegenzukom-
en, auch wenn dies unserem Verständnis einer
mfassenden solidarischen Absicherung widerspricht.
ie Belastungen für Patienten und Beitragszahler sind
aher höher geworden, als dies im rot-grünen Gesetz
orgesehen war. Immerhin ist es uns gelungen, im Be-
eich der Zuzahlungsregelungen Verbesserungen zum
eispiel für chronisch Kranke zu erreichen.
Angesichts der erreichten Reformschritte und der un-
erbliebenen Reformmaßnahmen ist unsere Bewertung
er Gesundheitsreform 2003 zwiegespalten. Viele wich-
ige Strukturreformen sind erreicht. Trotzdem bleibt
och viel zu tun. Die Ausweitung von Wettbewerbs-
trukturen auf alle Leistungsbereiche steht auch weiter-
in auf der Tagesordnung.
Vor allem aber wird es noch in dieser Legislatur-
eriode notwendig sein, eine Reform der Finanzierung
er GKV anzugehen. Die Finanzierungsgrundlagen der
KV müssen zukunftssicher und gerechter werden. An-
onsten wird die GKV den steigenden Anforderungen
urch den demographischen Wandel und medizinischen
ortschritt nicht gewachsen sein. Die Ausgliederung im-
er weiterer Leistungsbereiche aus der solidarischen
inanzierung wäre vorprogrammiert. Damit auch künftig
lle den Zugang zu den medizinisch notwendigen Leis-
ungen haben, treten Bündnis 90/Die Grünen für eine
eiterentwicklung der GKV in eine Bürgerversicherung
in, der alle Bürgerinnen und Bürger angehören und zu
eren Finanzierung alle Einkunftsarten beitragen.
5528 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003
(A) )
(B) )
Vor dem Hintergrund dieser Erklärung stimme ich
dem Gesetzentwurf zu.
Anlage 10
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Ottmar Schreiner, Klaus
Barthel (Starnberg), Willi Brase, Ulla Burch-
ardt, Peter Dreßen, Reinhold Hemker, Gabriele
Hiller-Ohm, Horst Kubatschka, Götz-Peter
Lohmann, Dr. Christine Lucyga, Lothar Mark,
Dietmar Nietan, Florian Pronold, René Röspel,
Dr. Hermann Scheer, Fritz Schösser, Horst
Schmidbauer (Nürnberg), Heinz Schmitt (Lan-
dau), Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Rüdiger Veit,
Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur
Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes
zu Reformen am Arbeitsmarkt (Tagesord-
nungspunkt 19 a)
Gemäß dem Gesetzentwurf soll die Bezugsdauer von
Arbeitslosengeld für Arbeitslose, die älter als 45 Jahre
sind, in erheblichem Maße gekürzt werden. Dadurch be-
wirkte Einsparungen bei der Sozialversicherung sollen
zu mehr Beschäftigung führen. Zudem sollen die durch
die bisherige Regelung bewirkten Anreize, ältere Ar-
beitslose vorzeitig in den Ruhestand zu schicken, besei-
tigt werden.
Für die Unterzeichner ist nicht nachvollziehbar, dass
die Neuregelung zu mehr Beschäftigung führen soll.
Einzelne Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren
im Gegenteil zusätzlich steigende Arbeitslosigkeit, da
Haushalte mit niedrigem Einkommen wie zum Beispiel
Arbeitslosenhaushalte in der Regel ihr Einkommen voll
verausgaben, um die grundlegenden Lebensbedürfnisse
zu decken.
Im Kern wird in dem Gesetzentwurf das Risiko der
Arbeitslosigkeit einseitig zulasten älterer Beschäftigter
verlagert. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen wird
häufig die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitneh-
mer nicht mehr gefördert. Personelle Anpassungsmaß-
nahmen führen dann in aller Regel zu Entlassungen bei
den älteren Beschäftigten. Die Neuregelung kann bei den
Betroffenen zu nachhaltigen Verschlechterungen ihres
Einkommens führen. So wird zum Beispiel die Bezugs-
zeit des Arbeitslosengeldes für 52-Jährige von 26 auf
zwölf Monate gekürzt. Im Zuge des weiteren Gesetzge-
bungsverfahrens sollen die bisher dem Arbeitslosengeld
folgende Arbeitslosenhilfe sowie die Sozialhilfe für Er-
werbsfähige weitgehend auf dem Niveau der Sozialhilfe
zusammengeführt werden (Arbeitslosengeld II). Da die
einzelnen Regelungsinhalte noch nicht definitiv vorlie-
gen, ist eine abschließende Bewertung zum gegenwärti-
gen Zeitpunkt nicht möglich.
Der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit mehrfach
versucht, das Kostenrisiko für Frühverrentung älterer Ar-
beitsloser den Arbeitgebern im Sinne einer Erstattungs-
pflicht aufzuerlegen. Demnach müssen Betriebe unter
bestimmten Voraussetzungen dem Arbeitsamt die Auf-
wendungen für das gezahlte Arbeitslosengeld erstatten.
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iese System war bislang wenig effektiv. Anstatt die
rbeitslosen nachhaltig zu belasten, muss die Erstat-
ngspflicht so geregelt werden, dass die Gründe für die
rühverrentungspraxis wirksam bekämpft werden kön-
en. Um die Arbeitslosigkeit Älterer zukünftig zu verrin-
ern, bedarf es vor allem präventiver Maßnahmen. Dazu
ehört insbesondere, die Beschäftiqungsfähigkeit dieser
ersonenqruppe stetig zu verbessern. Ältere Menschen
ind seit geraumer Zeit die stärkste Problemgruppe am
rbeitsmarkt. Sie sind zum einen in deutlich höherem
aße arbeitslos, zudem dauert ihre Arbeitslosigkeit auch
rheblich länger. Solange diese Situation anhält, bedarf
s auch einer längeren Bezugsdauer des Arbeitslosengel-
es.
Trotz dieser grundsätzlichen Bedenken stimmen wir
u in der Erwartung, dass die konkrete Ausgestaltung
es Arbeitslosengeldes II einen angemessenen Lebens-
nterhalt für die Betroffenen sichern wird.
nlage 11
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung:
– Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ände-
rung steuerlicher Vorschriften (Steuerände-
rungsgesetz 2003 – StÄndG 2003)
– Bericht nach § 99 BHO über die Steueraus-
fälle bei der Umsatzsteuer durch Steuer-
betrug und Steuervermeidung – Vorschläge
an den Gesetzgeber
(Tagesordnungspunkt 21)
Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
er Bericht des Bundesrechnungshofs über die Steuer-
usfälle bei der Umsatzsteuer durch Steuerbetrug und
teuervermeidung lässt alle Alarmglocken schlagen.
Auch in diesem Jahr müssen wir feststellen, dass das
msatzsteueraufkommen zurückgeht. In den ersten acht
onaten um 0,9 Prozent und das leider nicht zum ersten
al trotz nominalen Wirtschaftswachstums. Diesen
rend können wir nur umkehren, wenn wir entschlossen
nd wirksam gegen den Umsatzsteuerbetrug vorgehen.
ie steuerehrlichen Unternehmen haben Anspruch da-
auf, vor betrügerischer Konkurrenz geschützt zu wer-
en.
Darüber hinaus sind die durch den Steuerbetrug ver-
rsachten Steuerausfälle in zweistelliger Milliardenhöhe
icht hinnehmbar, denn kriminell verursachte Steueraus-
älle gehen zulasten der ehrlichen Steuerzahler.
Ich bin froh, dass der Bundesrechnungshof in seinem
ericht konkrete, sofort umsetzbare Maßnahmen vor-
chlägt, die wir kurzfristig umsetzen wollen. Mit den
ntwürfen des Haushaltsbegleitgesetzes und des Steu-
ränderungsgesetzes 2003 machen wir hier die ersten
otwendigen Schritte. So werden wir zur Bekämpfung
es Umsatzsteuerbetruges gezielt die Haftung für Um-
atzsteueransprüche der Finanzämter verschärfen.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 5529
(A) )
(B) )
Das ist natürlich für die steuerehrlichen Unternehmen
erst einmal lästig. Aber angesichts der gravierenden
Auswirkungen der Betrugsgeschäfte denke ich, es ist zu-
mutbar und darüber hinaus wird sich der zusätzliche
Aufwand letztendlich auch für den steuerehrlichen Un-
ternehmer auszahlen.
Das Ausmaß des Problems mit dem Umsatzsteuerbe-
trug ist aber so groß, dass wir sicherlich weitere Maß-
nahmen ergreifen müssen. Allein für den Bereich des
Betrugs durch Umsatzsteuerkarusselle wird der fiskali-
sche Schaden vom Bundesrechnungshof auf knapp
12 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Solche Summen
sind keine Peanuts, sondern unterhöhlen systematisch
die Steuerbasis auch des europäischen Gemeinwesens.
Zur Bekämpfung der Karussellgeschäfte aber auch
zur Eindämmung der anderen betrugsrelevanten Berei-
che, wie zum Beispiel Kettengeschäfte im Baugewerbe,
hat der Bundesrechnungshof eine ganze Reihe gut prak-
tikabler Bekämpfungsmaßnahmen vorgeschlagen – mit
denen wir uns noch genauer beschäftigen werden.
Vereinfachung, Modernisierung und damit auch Ent-
bürokratisierung ist das Ziel des Steueränderungsgeset-
zes. Wir schreiben heute das Jahr 2003 und die Steuer-
verwaltung kommuniziert immer noch vor allem auf
dem guten alten Papier. Und damit auf dem relativ lang-
samen und relativ teuren Postweg. Daran hat sich trotz
der elektronischen Steuererklärung ELSTER bis heute
nicht viel geändert.
36 Millionen Lohnsteuerkarten und -bescheinigun-
gen, 2,5 Millionen Freibetragsanträge und 19 Millionen
Lohnsteueranmeldungen sind ein nicht zu unterschätzen-
der Aufwand für die Unternehmen, die Beschäftigten
und die Finanzverwaltung.
Zukünftig wird eine durchgängig elektronische Ab-
wicklung möglich sein und die Lohnsteuerkarte landet
im Papierkorb, Damit wird es einfacher und billiger für
Steuerpflichtige und Fiskus und nicht zuletzt wird die
gesamte Abwicklung beschleunigt: Die Arbeitnehmer
können ihren Datenausdruck in einfachen Fällen gleich
zur Veranlagung nutzen. So bekommen sie schneller
einen Steuerbescheid – und gegebenenfalls eine Ein-
kommensteuererstattung!
Anlage 12
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrages: Öffentlich-private
Partnerschaften (Tagesordnungspunkt 22)
Dr. Michael Bürsch (SPD): Öffentlich-private Part-
nerschaften sind ein neuer und – bei sorgfältiger Pla-
nung – auch ein erfolgreicher Weg der Bereitstellung
von öffentlichen Leistungen. Diese können auf diesem
Wege nämlich nicht nur mit geringeren Kosten, schneller
und früher, sondern auch in höherer Qualität bereit ge-
stellt werden.
In mancher Beziehung ist Deutschland bei öffentlich-
privaten Partnerschaften noch ein Entwicklungsland.
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nsere europäischen Nachbarn sind da schon viel weiter.
ir wissen zum Beispiel aus Großbritannien, dass durch
ffentlich-private Zusammenarbeit durchschnittliche
insparpotenziale in der Größenordnung von 17 Prozent
ezogen auf die herkömmliche Realisierung, erreicht
erden können. Zwischenzeitlich werden in Großbritan-
ien über 20 Prozent aller öffentlichen Beschaffungs-
aßnahmen der öffentlichen Hand als öffentlich-private
artnerschaften abgewickelt. Dabei geht es nicht nur um
erkehrsmaßnahmen und den öffentlichen Hoch oder
iefbau, es geht – weit darüber hinaus – um Beschaffun-
en im Verteidigungsbereich, es geht um Krankenhäuser,
chulen, soziale Dienste und vieles andere mehr.
Grundsätzlich ist zunächst festzustellen: Öffentlich-
rivate Partnerschaften sind ein wichtiger Baustein bei
er Modernisierung unseres Staatswesens. Sie sind ein
ritter Weg zwischen herkömmlicher Bereitstellung öf-
entlicher Leistungen auf der einen Seite und der reinen
rivatisierung auf der anderen Seite.
Wir alle wissen: Das hohe Leistungsniveau des Staa-
es und der erhebliche Bedarf an modernen Infrastruktu-
en zwingen uns jetzt, angesichts der Finanzlage der öf-
entlichen Haushalte über die traditionelle Arbeitsteilung
wischen Staat und Privatwirtschaft neu nachzudenken.
ffentlich-private Partnerschaften sind eine Antwort auf
iese Herausforderung.
Entscheidend ist hierbei, dass es sich bei dem Instru-
ent öffentlich-private Partnerschaften nicht in erster
inie um ein Finanzierungsinstrument handelt. Es kann
nd darf dabei auch nicht um die Schaffung von Schat-
enhaushalten gehen. Der Ansatz geht weit über die Fi-
anzierungsfrage hinaus. Öffentlich-private Partner-
chaften sind deshalb auch kein Allheilmittel, um die
inanznot öffentlicher Auftraggeber zu überwinden.
Es gibt bereits eine ganze Reihe von Modellen öffent-
ich-privater Partnerschaften, auch in Deutschland. Was
ir mit dem vorgelegten Antrag unter öffentlich-priva-
en Partnerschaften verstehen und was uns besonders am
erzen liegt, ist ein Modell, das die Engländer „Private
inance Initiative“ – PFI – nennen. Bei diesem Modell
reten die öffentlichen Hände nur noch als Nachfrager
on Dienstleistungen auf und bezahlen die von Privaten
rbrachten Leistungen auf der Basis vertraglicher Ver-
inbarungen. Das Entwerfen, Planen, Produzieren,
inanzieren, Betreiben, ja selbst das Verwerten der er-
rachten Leistungen, also die gesamte Wertschöpfungs-
ette, wird der Verantwortung der Privatwirtschaft über-
assen. Aber was – anders als bei reiner Privatisierung –
ei dieser Zusammenarbeit erhalten bleibt, ist die prinzi-
ielle Möglichkeit der öffentlichen Hand, Fehlentwick-
ungen zu vermeiden und notfalls im öffenlichen Inte-
esse einzugreifen.
Den Schlüssel zum finanziellen Erfolg hält derjenige
n der Hand, der die Kosten einer Maßnahme über ihren
esamten Lebenszyklus hinweg zu erfassen und zu pla-
en versteht, das heißt die Anfangsinvestition, die Be-
riebs- und Wartungskosten, die Instandhaltungs- und
rsatzinvestitionen einschließlich möglicher Erweite-
ungsinvestitionen sowie die Finanzierungskosten. Erst
urch die Anknüpfung an den Kosten über die gesamte
5530 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003
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Lebensdauer werden diejenigen Anreize bei den Priva-
ten geschaffen, die für die Ausschöpfung der Einspar-,
aber auch der Innovationspotenziale entscheidend sind.
Wie die Beispiele aus anderen Ländern zeigen, können
öffentlich-private Partnerschaften nicht nur im Bereich
der Verkehrsinfrastruktur und des öffentlichen Hoch- und
Tiefbaus Anwendung finden. Wir schlagen in unserem
Antrag vor, zu untersuchen, inwieweit öffentlich-private
Partnerschaften auch im Bereich von E-Government, im
Bereich sozialer Dienste, im Verteidigungsbereich, im
Forschungs- und Bildungsbereich, im Kulturbereich und
nicht zuletzt auch im Bereich der Entwicklungszusam-
menarbeit entwickelt bzw. weiterentwickelt werden kön-
nen.
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren
bereits eine Reihe von Initiativen zu öffentlich-privaten
Partnerschaften ergriffen. Ich will hier nur erwähnen:
Die Fortentwicklung von Betreibermodellen im Fern-
straßenbau, die Gründung einer Gesellschaft zur Finan-
zierung von Verkehrsinfrastruktur, die Verabschiedung
des Rahmenvertrages „Innovation, Investition und Wirt-
schaftlichkeit in der Bundeswehr“, die Gründung der
Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb
– GEBB –, öffentlich-private Partnerschaften im Bereich
der Entwicklungszusammenarbeit und der Forschungs-
und Bildungspolitik, insbesondere auch die D-21-Initia-
tive, die Deutschland helfen soll, eine führende Rolle in
der Informationstechnologie zu erreichen.
Entscheidend für die nächste Phase in Deutschland ist
die Initiative des Bundesbauministers. Dabei geht es um
die Umsetzung einer umfassenden Strategie für öffent-
lich-private Partnerschaften im Bereich des öffentlichen
Hochbaus, aber auch darüber hinaus. Mit dem in der vo-
rigen Woche vorgestellten Gutachten „Analyse der Rah-
menbedingungen für Public-Private-Partnership-Maß-
nahmen im öffentlichen Hochbau“ liegt uns eine
Blaupause für eine solche umfassende Implementie-
rungsstrategie für öffentlich-private Partnerschaften in
Deutschland vor. An den Ergebnissen der Studie müssen
wir ansetzen.
Unbestreitbar ist, dass die rechtlichen Rahmenbedin-
gung für öffentlich-private Partnerschaften in Deutsch-
land bislang nicht optimal sind. Das geltende Vergabe-
recht, aber auch das Steuer-, Haushalts-, Kommunal-
und Zuwendungsrecht müssen daraufhin überprüft wer-
den, inwieweit sie für öffentlich-private Partnerschaften
hinderlich sind.
Wir brauchen auf kommunaler, Länder- und Bundes-
ebene Pilotprojekte, um die Standardisierung von Um-
setzungsprozessen, zum Beispiel von Verträgen, zu er-
möglichen, mit denen dann öffentliche Beschaffer und
Privatwirtschaft vernünftig arbeiten und effizient ver-
handeln können.
Ganz wichtig ist die Entwicklung eines einheitlichen
Maßstabs für den Wirtschaftlichkeitsvergleich. Öffent-
lich-private Partnerschaften legitimieren sich nur dann,
wenn sie im Vergleich mit öffentlichen Beschaffungs-
vorgängen traditioneller Art bei gleicher Qualität wirt-
schaftlicher und kostengünstiger sind. Das Problem be-
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teht darin, dass Kriterien und Daten für objektive, an
etriebswirtschaftlichen Methoden ausgerichtete Wirt-
chaftlichkeitsprüfungen, die einen Vergleich zwischen
taatlicher und privater Aufgabenerledigung liefern, zur-
eit nicht vorhanden sind. In Deutschland fehlt bislang
och ein anerkanntes vergleichendes Bewertungssystem
ür die Leistungen der öffentlichen Hand, wie es etwa
us den Niederlanden und Großbritannien mit dem
Public Sector Comparator“ bekannt ist.
Bei öffentlich-privaten Partnerschaften kommen zwei
ulturen zusammen, die der öffentlichen Verwaltungen
nd die der privaten Wirtschaft, die sehr unterschiedlich
ind, zwei Kulturen, die zuallererst lernen müssen,
auerhafte, in beiderseitigem Vorteile liegende, dem Ge-
einwohl dienende Kooperationen umzusetzen. Ent-
cheidend wird dabei sein, eine gemeinsame Vertrauens-
asis zu schaffen. Vertrauen ist das A und O für eine
ernünftige Kooperation. Ohne gegenseitige Verlässlich-
eit werden öffentlich-private Partnerschaften nicht
unktionieren können.
Eines will ich hier aber klarstellen: Öffentlich-private
rojekte werden und müssen der Kontrolle durch die de-
okratisch legitimierten Gremien – insbesondere auch
es Haushaltsgesetzgebers – unterliegen. Es geht eben
icht um Privatisierung, sondern um einen neuen Weg
er Verantwortungsteilung, den wir mit solchen Partner-
chaften beschreiten wollen.
Ich bin überzeugt: Es gibt viele Möglichkeiten, den
ffentlich-privaten Partnerschaften auch in Deutschland
um Durchbruch zu verhelfen. Lassen Sie uns gemein-
am die dafür geeigneten förderlichen Rahmenbedingun-
en dafür schaffen!
Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): Eine Partnerschaft
at darin ihren Nutzen, dass man zu zweit Probleme löst,
ie man alleine nicht bewältigen kann.
Dies trifft für das Thema der heutigen Debatte, die öf-
entlich-privaten Partnerschaften, noch geläufiger unter
PP – Public Private Partnership –, zu. Zugleich wirft es
ie Frage auf, was der Staat alles alleine zu bewerkstelli-
en hat und in welchen Bereichen er auf privates Unter-
ehmertum angewiesen ist – Stichwort Aufgabenkritik.
Der heutige Sozialstaat interveniert in vielfaltigen
ereichen der Daseinsvorsorge. Ein solcher Staat hat
ittlerweile seine Leistungsfähigkeit überschritten. Er
rankt daran, dass nur noch umverteilt wird. Daher muss
er Staat nur dort eingreifen, wo es allen zum Nutzen ge-
eicht, sowie bei hoheitlichen oder zwingend notwendi-
en Aufgaben.
Für die Union sind PPPs ein wichtiges Thema. Wir
egrüßen es sehr, dass sich die rot-grüne Koalition die-
es Themas annimmt und dass hierzu nun eine Debatte
tattfindet. Auch die Union besetzt dieses Thema. So
ird die am 13. Oktober 2003 beginnende Enquete-
ommission „Kultur“ die PPPs im Kulturbereich unter
ie Lupe nehmen.
PPPs sind mittlerweile ein immer wichtiger werden-
er Faktor bei der Erfüllung und Finanzierung öffentli-
her Aufgaben. Sie sind bei der maroden Haushaltslage
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 5531
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vielleicht die einzige Möglichkeit, Investitionen zu be-
schleunigen. Denn die zugrunde liegenden Fakten sind
erdrückend. Durch sinkende Steuereinnahmen und stei-
gende Ausgaben bei Sozialleistungen sind die Investitio-
nen in die Infrastruktur permanent rückläufig.
Es ist sogar so schlimm, dass der Bundeshaushalt
zum zweiten Mal in Folge die Verfassung verletzt
– Art. 115 GG –, indem die Summe der Investitionen die
Einnahmen aus Krediten unterschreitet. Dies hat katastro-
phale Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt.
Sichtbare Folgen sind Staus auf Autobahnen, Raumnot
an Hochschulen und marode Abwassernetze. Bald kön-
nen wir die Straßen nur noch mit Geländewagen befah-
ren, in Spree oder Mosel statt im Schwimmbad schwim-
men, und unsere Kinder sitzen mit Schutzhelmen in
einsturzgefährdeten Schulen und Kindergärten.
Der Bedarf an PPP-Projekten ist daher gigantisch. Je-
doch allein auf dieses sicherlich viel versprechende und
zukunftsträchtige Modell umzustellen, löst in vielen Be-
reichen nicht die grundlegenden Probleme. Zuallererst
muss der Staat seine Hausaufgaben machen: Rückfüh-
rung der Staatsquote, Reduzierung der Staatsaufgaben,
insbesondere umfassender Bürokratieabbau und wir-
kungsvolle Reformen.
Woran liegt es denn, dass die Kommunen keine finan-
zielle Handhabe mehr haben? Wieso steigen Sozialabga-
ben und Staatsschulden in beängstigendem Ausmaß?
Die Antwort ist, wir befinden uns aufgrund der rot-grü-
nen Bundespolitik in einem Reformstau, der alle Ver-
sprechen vom letzten Herbst Lügen straft.
Lassen Sie mich nur das Beispiel der Gemeindefi-
nanzreform anführen. Nach dem katastrophalen Absturz
der Kommunalhaushalte bedarf es so dringend wie nie
zuvor einer Entlastung der Kommunen. Allein meine
Heimatstadt Koblenz verzeichnet im Haushalt 2003 ein
Defizit in Höhe von 27 Millionen Euro. Die Kommunen
befinden sich in der schwersten Finanzkrise der Nach-
kriegszeit.
Erst durch die dringend notwendige Entlastung würde
das Jahresvolumen kommunaler Investitionen, das heute
10 Milliarden Euro unter dem Wert von 1992 liegt, wie-
der ansteigen.
Die von der Bundesregierung vorgelegten Reforment-
würfe reichen aber nicht aus, um den Kommunen aus ih-
rer Finanznot zu helfen. Das bedeutet, dass auch künftig
Investitionsvorhaben von der Kommunalaufsicht nicht
genehmigt werden, weil die Voraussetzung der dauerhaf-
ten Leistungsfähigkeit der Kommunen nicht gewährleis-
tet ist. Diesen Kommunen würden dann auch nicht die
Kostenvorteile von PPPs zugute kommen, weil die
Kommunen weder auf herkömmliche noch auf PPP-Art
investieren können. Auch wenn der heute vorliegende
Koalitionsantrag PPPs als „einen wichtigen Baustein bei
der Modernisierung unseres Staatswesens“ ansieht, ist
und bleibt eine ergiebige Gemeindefinanzreform absolut
vorrangig.
Daher fordere ich: Verringern Sie die Staatsaufgaben,
überlassen Sie viele Bereiche ganz dem privaten Sektor
und damit den natürlichen Regeln des Wettbewerbs. Erst
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n einem zweiten Schritt ist dann der Bereich der PPPs
nzugehen. So sinnvoll diese auch sind: Ich warne vor
iner Überschätzung ihrer Möglichkeiten. Es führt kein
eg daran vorbei, zugleich über die Ursachen für die
unahme von PPPs nachzudenken.
Von diesen Problemen losgelöst, begrüßt die Union
elbstverständlich Modelle der Partnerschaft zwischen
ffentlicher Hand und privaten Unternehmen. Vorausset-
ung ist, dass sie den Wettbewerb unter Anbietern nicht
nmöglich machen oder behindern und dass sie wirt-
chaftlicher als eine Erledigung alleine durch Bund, Län-
er und Kommunen sind. Gerade Großbritannien, Vor-
eiter in Sachen PPP, belegt, dass privatwirtschaftlich
urchgeführte Projekte schneller und um 20 Prozent
ünstiger umgesetzt werden.
Doch was hilft die schönste Theorie, wenn es in der
raxis nicht funktioniert? Das bürokratische Dickicht
nd die endlosen Verhandlungen mit unterschiedlichsten
ehörden sind oft ein Albtraum für Investoren. Die
roßartigen Ankündigungen von Bundesminister
lement, Deutschlands Bürokratie zu zerschlagen, ha-
en hier noch keinerlei Ergebnis folgen lassen.
Die verbesserte Umsetzung von PPP-Projekten ist ein
roblem, das Sie durch ihren Antrag lösen wollen. Lei-
er verliert sich der Antrag in zu allgemeinen und zu un-
onkreten Aussagen. Es heißt dort zum Beispiel, es soll-
en Erfahrungen früherer Projekte gebündelt und
usgewertet werden.
Aber das bisher einzige Vorzeigebeispiel im Bereich
es privat betriebenen öffentlichen Hochbaus in
eutschland steht in Berlin: Die neue britische Bot-
chaft. Die Liste negativer Beispiele ist hingegen un-
leich länger.
Das Negativbeispiel für öffentlich-private Partner-
chaften ist die Einfuhrung der streckenbezogenen
KW-Maut, dass erste große Projekt von PPP in
eutschland.
Die endlose Liste der Pannen möchte ich hier nicht
iederholen. Zu deutlich haben wir es gestern in der Ak-
uellen Stunde glasklar vorgeführt bekommen. Nieder-
age auf ganzer Strecke! Versäumnisse über Versäum-
isse kennzeichnen die Mauteinführung in Deutschland.
llein der Vertrag mit den Shareholdern von Toll Collect
st Ausdruck von Inkompetenz der Bundesregierung im
mgang mit PPP. Diese setzt gleich starke Partner auf
eiden Seiten voraus.
Ein anderes Beispiel ist der vom Abgeordneten
udolf Scharping als Verteidigungsminister gegründete
ersuch neuer Zusammenarbeitsformen mit der Indus-
rie – ein Paradebeispiel dafür, wie man es nicht machen
oll. Ob die GEBB, die Fuhrparkservice GmbH und die
H Bundeswehr Bekleidungsgesellschaft überhaupt
irtschaftlich sind, ist höchst fraglich. Nachdem fest-
teht, dass diese Gesellschaften öffentliche Auftraggeber
ind und öffentliches. Auftragsrecht anzuwenden haben,
at sich auch noch das letzte Bisschen an erhofftem Vor-
eil in Luft aufgelöst.
5532 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003
(A) )
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Die mit viel Getöse gegründete GEBB verschlingt
Geld, ohne wirklich etwas Positives zu bringen. Wo sind
die versprochenen Einsparungen? Wichtigstes Ergebnis
für die Handelnden scheinen die Aufsichtsrats- und Vor-
standsposten in diesen Gesellschaften zu sein, die mit
Haushaltsmitteln aus dem Bundeshaushalt versorgt wer-
den.
Hier sollte der Bundesrechnungshof sorgfältig prüfen,
ob diese Form der PPP für den Steuerzahler irgendwel-
che Vorteile bringt.
Ihr Antrag muss sich ebenfalls den Vorwurf der Ver-
zettelung gefallen lassen. Die groß eingerichtete Task-
Force im Verkehrsministerium sowie die parallel dazu
geplanten Länderarbeitsstäbe, die allesamt der Vorberei-
tung von PPP-Kompetenz-Zentren dienen, lassen eine
Aufblähung öffentlicher Verwaltung befürchten. Ich
warne Sie: Noch mehr Bürokratie kann und darf sich un-
ser Land nicht erlauben.
Nehmen Sie die PPP als Chance, um manch lieb ge-
wordenen Behördenapparat abzuschaffen! Verschrecken
Sie die Investoren nicht durch ein Ämterlabyrinth! Aber
missbrauchen Sie Ihre Initiative nicht, um mit dem Gieß-
kannenprinzip Arbeitsstäbe, Kompetenzzentren oder
Abteilungen entstehen zu lassen.
Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Der Begriff „Public Private Partnership“ – auf
Deutsch: „Öffentlich-private Partnerschaften“ (ÖPP) –
gilt als Synonym für eine qualitativ neue Stufe der Koo-
peration zwischen der öffentlichen Hand und der priva-
ten Wirtschaft. In unterschiedlichen Bereichen wurden
in den vergangenen Jahren erste Erfahrungen mit ÖPP
gesammelt, ob in der Entwicklungspolitik, im Verkehrs-
infrastrukturbereich, bei der Verteidigung oder bei den
Hochschulen. So wurden in den letzten Jahren in zahlrei-
chen Bundesländern neue Landeshochschulgesetze ver-
abschiedet, die es den Hochschulen ermöglichen, sich
unternehmerisch zu betätigen. Dadurch wurden neue Or-
ganisationsmodelle und Kooperationen möglich, die
über herkömmliche Formen der Zusammenarbeit wie
beispielsweise Auftragsforschung hinausgehen. Mittler-
weile reicht das Spektrum von unterschiedlichen Koope-
rationsverträgen bis zur Gründung gemeinsamer Unter-
nehmen.
Die Bundesregierung ist in den vergangenen Jahren in
Sachen ÖPP ebenfalls initiativ geworden, beispielsweise
durch die Fortentwicklung von Betreibermodellen im
Straßenbau oder im Bereich der Entwicklungszusam-
menarbeit. Vor einer Woche hat Bundesminister Stolpe
der Öffentlichkeit ein Gutachten zu ÖPP im öffentlichen
Hochbau vorgestellt. Dieses Gutachten zeigt, dass mit
solchen öffentlich-privaten Partnerschaften deutliche Ef-
fizienzgewinne zu erzielen sind. Es warnt aber auch vor
übertriebenen Erwartungen und macht deutlich, dass
nicht alle Projekte für ÖPP geeignet sind. Es kommt
nicht von ungefähr, dass die Städte und Gemeinden die
Vorlage dieses umfassenden Gutachtens begrüßt haben.
Gleichzeitig haben sie ihre Bereitschaft bekundet, sich in
die damit angestoßene Diskussion konstruktiv einbrin-
gen zu wollen. Nie zuvor stand den Entscheidungsträ-
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ern bei öffentlichen Investitionen derart umfassend auf-
earbeitetes Informationsmaterial über ÖPP zur
erfügung. Bis Ende des Jahres sollen konkrete Vor-
chläge zur Einrichtung einer ÖPP-Taskforce folgen.
chließlich soll stufenweise ein deutsches ÖPP-Kompe-
enznetzwerk eingerichtet werden.
Der jetzt vorgelegte Antrag der Koalitionsfraktionen
nterstützt die bisherigen Bemühungen der Bundesregie-
ung, gerade weil ÖPP als neue, innovative Form der Zu-
ammenarbeit zwischen Verwaltungen und Wirtschaft
en öffentlichen Verwaltungen Entlastung schafft und
hnen so die Möglichkeit einräumt, ein Mehr an Aufga-
en zu lösen. Deshalb soll die Bundesregierung die
hancen von ÖPP-Modellen umfassend prüfen und
utzbar machen. Ob im Energiebereich, für die Bildung,
m Gesundheitswesen, beim Umweltschutz oder bei der
egionalen Wirtschaftsförderung: ÖPP wird immer dann
rfolgreich sein, wenn es gelingt Win-Win-Situationen
ür die Partner zu gewährleisten. Für beide Parteien, die
ffentliche Hand und für die privaten Partner, müssen je-
eils die Vorteile gegenüber den Nachteilen überwiegen.
eitere wichtige Rahmenbedingungen sind Offenheit
nd Flexibilität der Partner, die Bereitschaft zur Zusam-
enarbeit, der politische Rückhalt oder die jeweiligen
rganisations- und Steuerungsmodelle. Auch rechtliche
ahmenbedingungen bedürfen der Überprüfung und An-
assung. Das gilt für das Vergaberecht, aber auch für
teuer-, Haushalts-, Kommunal- oder Zuwendungsrecht.
otwendig erscheint mir, Bedingungen zu schaffen, die
s auch kleineren und mittleren Unternehmen besser er-
öglichen, sich an ÖPP-Modellen zu beteiligen.
Öffentlich-private Partnerschaften können somit zu
iner dauerhaften Kooperation zwischen der öffentlichen
and und der Privatwirtschaft führen. Dies nutzt dem
emeinwohl und bildet gleichzeitig einen wichtigen
austein zur Modernisierung des Staates. Klar ist aber
uch, dass ÖPP kein Allheil- oder Wundermittel ist – ge-
auso, wie durch ÖPP die staatliche Zuständigkeitsver-
eilung nicht unterlaufen werden darf. Wir sind auf ei-
em guten Wege und ich gehe davon aus, dass auch die
pposition dies anerkennen wird. Wir jedenfalls sind
ufgeschlossen für konstruktive Ergänzungen und hoffen
uf eine breite Zustimmung zu diesem Antrag der Koali-
ionsfraktionen.
Otto Fricke (FDP): Es ist schon ausgesprochen mu-
ig, in dieser Woche einen Antrag zum Thema „Öffent-
ich-private Partnerschaften“ – „Public-Privat-Partner-
hip“ – beraten zu lassen, nachdem Ihr Verkehrsminister
liebe Kollegen von der SPD und den Grünen – bei der
KW-Maut gegenwärtig das größte Desaster bei einer
Öffentlich-privaten Partnerschaft zu verantworten hat.
Der Begriff „ÖPP“ klingt modern. Aus unserer Sicht
üsste es jedoch eigentlich „POP“ heißen – Privat-öf-
entliche Partnerschaft Auch wenn es nur nach einem
leinen Wortspiel aussieht: Das „Private“-Element sollte
nhaltlich und begrifflich im Vordergrund stehen.
Zweifelsohne ist es begrüßenswert, dass staatliche
ufgaben in Kooperation mit Privaten wahrgenommen
erden sollen. Die FDP steht daher dem Antrag grund-
ätzlich positiv gegenüber. Sie, lieber Kollege Bürsch,
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 5533
(A) )
(B) )
haben sich mit dem Antrag viel Mühe gemacht; das ver-
dient Respekt. Ich denke, dass der Antrag „ÖPPs“ – um
bei diesem Begriff zu bleiben – auch drei kritische
Punkte hat:
Erstens. Am Anfang muss die Aufgabenkritik stehen:
Was der Staat nicht machen muss, das soll er auch nicht
machen dürfen. Privat kommt vor dem Staat! „ÖPPs“
sind nach wie vor letztlich auch staatliche Projekte und
können nur dann infrage kommen, wenn eine Aufgabe
zwingend vom Staat wahrgenommen werden muss. Sie
benennen in Ihrem Antrag große Bereiche, bei denen wir
uns fragen, ob der Staat überhaupt wie bisher tätig wer-
den muss – etwa den Bereich „sozialer Dienste“. Hier
würde eine Aufgabenbeschränkung des Staates zu mehr
Verantwortung und Eigenverantwortung unter den Men-
schen führen! Die freien Wohlfahrtsverbände können
hierbei einen noch größeren Beitrag leisten und müssen
gestärkt werden. Dann benennen Sie den Bereich „Kul-
tur“. Ist nicht gerade die Staatsferne der Kultur eine we-
sentliche Voraussetzung für deren freie Entwicklung?
Es muss in das Bewusstsein gerückt werden, dass in-
nerhalb einer freiheitlich organisierten verantwortungs-
vollen Gesellschaft, die sich zur sozialen Marktwirt-
schaft und zum bürgerschaftlichen Engagement bekennt,
der Staat rechtfertigungsbedürftig ist, wenn er eine Auf-
gabe wahrnimmt. Sowohl auf kommunaler Ebene, aber
auch im Land und im Bund muss also zuerst die Frage
gestellt werden: Muss diese Aufgabe überhaupt vom
Staat wahrgenommen werden oder ist es nicht besser, die
Bürger, egal in welcher Rechtsform, eigenverantwortlich
handeln zu lassen?
Zweitens. Ein weiterer Gesichtspunkt ist die rechtli-
che Behandlung bei der Begründung einer „ÖPP“.
„ÖPPs“ dürfen nicht dazu führen, dass die Kriterien des
Vergaberechts aufgeweicht werden. Jeder Anbieter muss
die gleiche Chance bekommen, privater Partner des
Staates zu werden. Insbesondere für kleinere und mitt-
lere Unternehmen – auch im grenzüberschreitenden Ver-
kehr – muss es faire Chancen geben, sich an einem
„ÖPP“ zu beteiligen. Hier ist Ihr Antrag durchaus zu un-
terstützen. Ich hätte mir aber einige konkrete Aussagen
gewünscht: Ihr Antrag verbleibt da leider bei pauschalen
Wünschen und Absichten.
Eine weitere Frage bei „ÖPPs“ ist, wie es Berücksich-
tigung finden kann, wenn der Staat an einem Unterneh-
men direkt oder mittelbar wesentlich beteiligt ist, mit
dem eine „ÖPP“ eingegangen werden soll. Denn letzt-
lich würde er damit ja wieder sich selbst unterstützen
und wäre zumindest dem Verdacht der Befangenheit aus-
gesetzt. Dieses gilt auch für die Frage der so genannten
Pseudoprivatisierung durch reinen Wechsel von etwa
städtischen Betrieben in eine privatrechtliche Hand-
lungsform.
Auch ein dritter Punkt ist für mich – als Parlamenta-
rier und insbesondere auch als Haushälter – sehr ent-
scheidend: „ÖPPs“ müssen so angelegt werden, dass das
Recht des Parlaments auf Information und Mitentschei-
dung gewahrt bleibt. Eine schleichende Aushöhlung der
Entscheidungs- und Budgetrechte dieses Hauses darf es
nicht geben! Das sehen wir gerade bei der Mautkatastro-
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he. Dieses Haus darf durch die Verhandlungen oder so-
ar Vorfestlegungen mit Privaten weder tatsächlich noch
aktisch gebunden werden und die Einflussnahme auf
ie dem Parlament verantwortliche Exekutive muss ge-
ahrt bleiben.
Zusammenfassend halte ich daher für die FDP fest:
ÖPPs“ bieten Chancen, beinhalten aber auch Risiken:
ür die Zivilgesellschaft und für uns als Parlament.
ÖPPs“ können eine sinnvolle Kooperation von öffentli-
her Hand und Privaten darstellen; wenn dabei aber eine
ementierung bzw. Ausweitung der Staatstätigkeit ver-
unden ist, sind sie abzulehnen.
nlage 13
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beachtung des Antrages: Resssortfor-
schungseinrichtungen des Bundes regelmäßig
im Hinblick auf internationale Qualitätsanfor-
derungen an das deutsche Forschungssystem
evaluieren. (Zusatztagesordnungspunkt)
Dr. Carola Reimann (SPD): Ich denke, alle Mitglie-
er des Hauses sind sich darin einig, dass Wissenschaft
nd Forschung für unsere Gesellschaft von zentraler Be-
eutung sind. Von hier gehen die entscheidenden Wachs-
umsimpulse für die Wirtschaft aus. Forschung und Wis-
enschaft in Deutschland sollten deshalb nicht weniger
ls Weltspitze sein. Die SPD-Fraktion unterstützt in die-
em Sinne gerne die Bemühungen, die Qualität und Effi-
ienz des deutschen Wissenschaftssystems zu fördern.
Die Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion
ringen in Ihrem Antrag auf eine systematische Evalua-
ion der Ressortforschungseinrichtungen des Bundes. Ich
in zwar Naturwissenschaftlerin und keine Lehrerin, wie
ie wissen, aber ein wenig Textkritik kann ich Ihnen
icht ersparen. Ihr Antrag ist etwas wortkarg; er steht ge-
adezu in extremen Kontrast zu den ausführlichen Evalu-
erungsberichten, die Sie anmahnen und die zum Teil
uch bereits vorliegen. Man kann natürlich sagen: In der
ürze liegt die Würze, es ist auch ökologischer, weil
an Papier spart.
Aber manchmal wird man komplexen Zusammenhän-
en mit nur einem einzigen Satz nicht gerecht. Es bleibt
iel, ja zuviel Interpretationsspielraum, und zwar auch in
ine Richtung, von der ich glaube, dass auch Sie eine
olche Auslegung so nicht wollen. Ihr Antragstext kann
issgedeutet werden. Ich gehe davon aus, dass Sie mit
iesem Satz nicht unterstellen, es gebe ein grundsätzli-
hes Effizienzproblem bei der Ressortforschung des
undes.
Auch erweckt Ihr Antrag den Eindruck, als hätte es
islang keinen rechten Willen zur Evaluation gegeben.
as stimmt natürlich ganz und gar nicht. Eine ganze
eihe von Ressortforschungseinrichtungen ist bereits
valuiert worden, zum Großteil auf eigenen Wunsch hin.
Die Kolleginnen und Kollegen der FDP haben den
ier vorgelegten Antrag in der vergangenen Legislatur-
eriode schon einmal gestellt und jetzt einfach recycelt.
5534 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003
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Die aktuellen Entwicklungen haben Sie souverän igno-
riert. Dabei hätte es nicht allzu viel Mühe gekostet, den
einen oder anderen Satz hinzuzufügen. Ich verlange von
Ihnen kein Lob für die Bundesregierung. Es ist nicht Ihre
Rolle, dies zu geben. Aber den nötigen Respekt vor der
Arbeit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
die in den Ressortforschungseinrichtungen des Bundes
tätig sind, kann man schon erwarten. Im Februar 2001
konnte man in der Presse folgende Äußerung lesen:
Es kann nicht sein, dass die Ministerien einfach
weiter vor sich hin forschen.
Natürlich ist das schon eine Weile her und deshalb
will ich diese Worte nicht länger nachtragen. Ich will je-
doch die Gelegenheit nutzen, noch einmal klarzustellen,
dass dem nicht so ist, dass die Ressortforschung im luft-
leerem Raum losgelöst vor sich hinforscht.
Eines vorweg: Es sind nicht die Ministerien, die da
Forschung betreiben, sondern Institute, die den Ministe-
rien unterstehen. Ich sagte bereits: Etliche Einrichtungen
haben sich schon evaluieren lassen, vielfach auf eigenen
Wunsch. Nebenbei: Die Zahl der evaluierten Ressortfor-
schungsinstitute ist seit unserem Regierungsantritt deut-
lich gestiegen. Die Ergebnisse der Evaluationen stellen
der deutschen Ressortforschung kein schlechtes Zeugnis
aus. Ganz im Gegenteil: Es gab sehr gute Ergebnisse und
da, wo das nicht der Fall ist, hat die Evaluation Chancen
zur Veränderung eröffnet und Verbesserungen initiiert.
Denn Evaluierung ist schließlich auch dazu da, Entwick-
lungspotenziale aufzuzeigen und diese Felder qualitativ
fortzuentwickeln.
Ich möchte Ihnen gern ein Beispiel für eine erfolgrei-
che Evaluierung geben. Die Physikalisch-Technische
Bundesanstalt, eine Einrichtung, die dem Bundeswirt-
schaftsministerium unterstellt ist und größtenteils in
Braunschweig arbeitet, hat sich kürzlich über ein Jahr
lang evaluieren lassen – auf eigenen Wunsch hin. Die
Evaluation wurde durch eine internationale Experten-
kommission unter der Leitung von Herrn Professor
Weule vorgenommen, der bekannt ist für sein unbestech-
liches Urteil. Die Kommission hat die PTB gründlich auf
Herz und Nieren geprüft – sogar intensiver, als durch
den Wissenschaftsrat normalerweise üblich ist.
In ihrem Abschlussbericht stellt die Evaluierungs-
kommission fest:
Die PTB verfolgt eine wichtige metrologische Mis-
sion mit großem Nutzen für die deutsche Wirtschaft
und Gesellschaft.
Die Zuordnung der PTB zum Bundeswirtschafts-
ministerium habe sich für die Erfüllung dieser Mission
als sinnvoll erwiesen. Die Kommission kommt zu dem
Schluss, dass die Fachkompetenz und die Qualität der
Arbeiten der PTB-Mitarbeiter exzellent seien. Ich zitiere:
Die wissenschaftliche Reputation ist generell sehr
gut, ebenso die Einbindung in das nationale, euro-
päische und internationale Umfeld.
Der PTB wird also deutlich ein sehr hohes fachliches
Niveau bescheinigt.
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Ich will beileibe keine Mängel schönreden. Wo Defi-
ite aufgezeigt werden, müssen die entsprechenden
aßnahmen zur Verbesserung ergriffen werden. Aber
einer Meinung nach sollte der deutsche Bundestag sich
ehr Mühe geben, die hervorragende Arbeit, die zum
eil in den Ressortforschungseinrichtungen geleistet
ird, auch angemessen zu würdigen. Dies sollte auch in
en Äußerungen des Bundestages deutlich zum Aus-
ruck kommen, gerade in einer Zeit, wo das Miesma-
hen zur Grundstimmung in unserem Land zu gehören
cheint.
Ich meine, Ihr Antrag hat einige Präzisierungen nötig.
eshalb werden wir einen eigenen Antrag zu diesem
hema erarbeiten und in Kürze einbringen. Ich will
hnen kurz die Grundzüge unserer Überlegungen skiz-
ieren.
In der Evaluation sehen wir ein wichtiges und leis-
ngsfähiges Instrument, das uns hilft, vorhandene Qua-
täts- und Effizienzpotenziale voll auszuschöpfen. Die
isherige Evaluation hat gezeigt, dass das deutsche For-
chungssystem international konkurrenzfähig ist. Sie hat
uch Defizite aufgezeigt und Reformen angestoßen. Wir
ünschen uns eine Gesamtbetrachtung der Ressortfor-
chung und ihrer Stellung im Wissenschaftssystem. Wir
enken aber, dass dieser Evaluierungsprozess auf die
esonderheiten der Ressortforschung zugeschnitten sein
uss, damit sie verwertbare Ergebnisse liefern kann.
essortforschungseinrichtungen haben immer zwei
unktionen: Einerseits sollen sie einen Beitrag zum all-
emeinen Erkenntnisgewinn in der Gesellschaft leisten.
uf der anderen Seite sollen sie wissenschaftliche Er-
enntnisse für die Durchführung der Ressortaufgaben
ereitstellen. Hier geht es also um Politikberatung. Die
tztgenannten hoheitlichen Aufgaben können nicht mit
enselben Bewertungskriterien evaluiert werden, die für
ie Untersuchung der Leistungsfähigkeit von Hochschu-
n oder von reinen Forschungsstätten üblich sind. Im
ittelpunkt der Bewertung der Ressortforschungsein-
ichtungen müssen daher die Qualität und Effizienz der
orschung im Dienste der Erfüllung ministerieller Auf-
aben stehen.
Der Wissenschaftsrat hat im Bereich der Evaluation – so-
ohl von Forschungsorganisationen als auch von nachge-
rdneten Einrichtungen des Bundes – bisher hervorragende
rbeit geleistet. Er ist das Gremium mit der größten fachli-
hen Erfahrung auf diesem Gebiet. Wir werden die Bundes-
egierung auffordern, den Wissenschaftsrat auch weiterhin
it der Begutachtung der Ressortforschungseinrichtungen
u betrauen. Wir halten es jedoch für sinnvoll, auch exter-
en Sachverstand einzubeziehen, um das ganze Spektrum
er Dienstleistungen und Beratungstätigkeit der Ressortfor-
chungseinrichtungen angemessen zu berücksichtigen. Zu-
leich kann der Einbezug externer Experten dabei helfen,
ie begrenzten personellen Kapazitäten des Wissenschafts-
ates zu ergänzen, um eine umfassende Begutachtung in ei-
em überschaubaren Zeitraum zu gewährleisten.
Der FDP-Antrag fordert eine Evaluation der 52 Ein-
ichtungen des Bundes. Darüber hinaus existieren noch
67 Einrichtungen auf der Ebene der Länder und der
ommunen. Wir halten es deshalb für wünschenswert,
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 5535
(A) )
(B) )
wenn auch die Länder die notwendige Evaluierung
durch den Wissenschaftsrat betreiben. Dies wäre der
konsequenteste Weg, um die Ressortforschung im Ge-
samtbild der deutschen Forschungslandschaft bewerten
zu können.
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) (CDU/CSU): In
der heutigen Debatte geht es um einen wichtigen Be-
reich der deutschen Forschung, um die Ressortfor-
schungseinrichtungen des Bundes. Darunter versteht
man die Forschungseinrichtungen des Bundes, die nicht
dem Forschungsministerium, sondern anderen Bundes-
ministerien zugeordnet sind.
Der Faktenbericht 2002 zum Bundesbericht For-
schung 2000 des Bundesforschungsministeriums weist
bei den Ausgaben des Bundes für Forschung und Ent-
wicklung in den letzten beiden Jahren ein Soll von rund
9 Milliarden Euro auf. Davon entfallen rund 3 Milliar-
den Euro auf die Ressortforschung. Von der Ressortfor-
schung entfallen etwa 1,2 Milliarden Euro auf den Be-
reich des Verteidigungsministeriums. Dieser Bereich
unterliegt weitgehender Geheimhaltung und muss des-
halb von vornherein von der öffentlichen Evaluierung
ausgenommen werden. Außerdem erfüllen die For-
schungsanstalten, die den Bundesministerien angeglie-
dert sind, auch administrative Aufgaben. Die Ausgaben
hierfür sind von den Ausgaben für die eigentliche For-
schung ebenfalls abzurechnen.
Wenn man unterstellt, dass die Ausgaben für adminis-
trative Aufgaben ca. ein Drittel des Ausgabenvolumens
in Anspruch nehmen, so bleibt immer noch ein Betrag
von rund 1,2 Milliarden Euro, der für die allgemeine
wissenschaftliche Forschung und Entwicklung zur Ver-
fügung steht. Das ist ein Betrag, der genauso hoch ist
wie die Ausgaben des Bundes für die Grundfinanzierung
der Max-Planck-Gesellschaft und der Deutschen For-
schungsgemeinschaft sowie der Fraunhofer-Gesell-
schaft zusammengenommen. Es handelt sich also nicht
um eine Bagatellgröße, sondern um ein gewaltiges Fi-
nanzvolumen, das die besondere Aufmerksamkeit von
Regierung, Parlament und Öffentlichkeit verdient.
Die FDP fordert in ihrem Antrag, die Ressortfor-
schungseinrichtungen der Bundesministerien einer Eva-
luierung zu unterwerfen. Evaluation heißt Bewertung.
Einer Bewertung wird in unserer heutigen Zeit grund-
sätzlich vieles unterworfen. Die Leistung eines Arbeit-
nehmers wird unter anderem durch seinen Lohn bewer-
tet. Je mehr Geld im Spiel ist, desto höher werden in der
Regel die Anforderungen und desto genauer erfolgt die
Bewertung. Es ist nicht ersichtlich, weshalb gerade die
Ressortforschung, bei der es unter anderem um sehr viel
Geld geht, hiervon ausgenommen werden sollte.
Die Vorteile der Bewertung von Forschungseinrich-
tungen sind vielfaltig. Evaluierung ist in gewisser Weise
Erfolgskontrolle. Sie hat aber eine Reihe zusätzlicher Ef-
fekte. Mit der Evaluierung ist immer auch eine Bestands-
aufnahme und kritische Auseinandersetzung des Betrof-
fenen mit seinem Tun verbunden. Speziell im Bereich
der Forschung ist beispielsweise ein wichtiges Charakte-
ristikum herausragender Forschung deren internationale
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ichtbarkeit. Schließlich sind die Bewertung und der
ergleich mit Vergleichsgruppen ein Anreiz zu Wettbe-
erb, zu Spitzenleistungen und zu hoher Effizienz. Ge-
ade in einer Zeit knapper Finanzen ist höchste Effizienz
efordert.
Nur eine Evaluierung, also eine Bewertung der Tätig-
eit der Ressortforschungseinrichtungen durch unabhän-
ige Gremien, kann sicherstellen, dass die Forschungs-
istung der Institute gestärkt, dass „Defizite aufgedeckt
nd Reformen angestoßen“ werden. Bestes Beispiel für
ie Richtigkeit dieser These ist die Leibniz-Gemeinschaft.
ie Leibniz-Gemeinschaft ist – neben der Helmholtz-
emeinschaft Deutscher Forschungszentren – Vorreiter
uf dem Gebiet erfolgreicher Evaluierung. Seit zwei Jah-
en ist bei der Leibniz-Gemeinschaft ein eigener Senats-
usschuss für die Evaluation verantwortlich. Die Mitglie-
er bestehen unter anderem aus Vertretern des Bundes
nd der Länder sowie aus Wissenschaftlern aus dem In-
nd Ausland. Jede der 80 Leibniz-Einrichtungen wird
pätestens im Siebenjahresrhythmus bewertet. Die jewei-
gen Ergebnisse dienen als maßgebliche Beratungsgrund-
ge, wenn die Bund-Länder-Kommission über die wei-
re Förderung der Forschungs- und Serviceinstitute
erät. Nach Ansicht der Leibniz-Gemeinschaft ist diese
rt der Evaluation eine unerlässliche Voraussetzung für
ie lebenswichtige Qualitätssicherung der Forschung.
Der Erfolg gibt der Leibniz-Gemeinschaft Recht. Das
eispiel zeigt, dass die Evaluierung auch auf den Be-
eich der Ressortforschung übertragen werden muss. Ich
alte daher die im Antrag geforderte Evaluierung der
essortforschung – mit Ausnahme des Verteidigungsbe-
eiches und des administrativen Anteils – für dringend
eboten.
Die Bundesregierung hat sich bisher geweigert, die
essortforschungsanstalten systematisch zu evaluieren.
an kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass damit
uch ein Desinteresse an dieser Forschung besteht oder
ass die Bundesregierung die wissenschaftliche For-
chung in diesem Bereich gängeln will. Eine Gängelung
ann aber nie zu wissenschaftlichen Höchstleistungen
ühren.
Ich fordere daher die Bundesregierung auf, diesen
eil der Ressortforschung – mit Ausnahme des Verteidi-
ungsbereiches und des administrativen Anteils – syste-
atisch evaluieren zu lassen und damit das hervorra-
ende Leistungspotenzial dieser Einrichtungen voll
uszuschöpfen und zu fördern.
Helge Braun (CDU/CSU): Auf der Tagung des Eu-
opäischen Rates in Lissabon im März 2000 wurde von
en europäischen Staats- und Regierungschefs das Ziel
estgelegt, die Europäische Union bis 2010 zum „wettbe-
erbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten
irtschaftsraum der Welt umzugestalten, der fähig ist,
auerhaftes Wachstum, Vollbeschäftigung und einen
rößeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen.“
Zwei Jahre später haben sich die Mitgliedsländer in
arcelona verpflichtet, bis zum Jahr 2010 die Ausgaben
ür Forschung und Entwicklung auf drei Prozent des
5536 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003
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Bruttoinlandsproduktes zu steigern, um dieses Ziel errei-
chen zu können. Deutschland ist von der Erreichung die-
ser Vorgabe noch weit entfernt. Aufgrund folgenschwe-
rer Fehler in der Haushalts-, Arbeitsmarkt- und
Steuerpolitik brechen der Bundesregierung die Einnah-
men weg. Statt gerade in wirtschaftlich schwieriger Zeit
nun in Forschung zu investieren, verschärft sie die Situa-
tion im Haushalt 2004 erneut durch sinkende Aufwen-
dungen für Forschung und Entwicklung. Damit rückt die
Erreichung dieses 3-Prozent-Zieles weiter in die Ferne.
Gerade in dieser Zeit knapper Kassen wird die Opti-
mierung des Mitteleinsatzes zum Überlebenskriterium.
Qualitätskontrolle und Evaluation bekommen ein beson-
deres Gewicht. Deshalb ist es nicht akzeptabel, dass bei
den 52 Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben
bisher kaum eine Evaluation stattgefunden hat. Diese
Ressortforschung erhält jährlich 1,3 Milliarden Euro aus
Bundesmitteln, das ist mehr, als der Etat der Deutschen
Forschungsgemeinschaft. Aus der Sicht des Wissen-
schaftsrates entspricht die Ressortforschung des Bundes
jedoch – ich zitiere – „nicht durchgängig den Qualitäts-
anforderungen, denen das deutsche Forschungssystem
genügen sollte“.
Zwar sind einzelne Einrichtungen bereits durch den
Wissenschaftsrat bewertet worden, für den überwiegen-
den Teil erhält dieser jedoch keinen Auftrag zur Begut-
achtung – während inzwischen alle großen deutschen
Forschungsorganisationen einer Systemevaluation unter-
zogen worden sind, verweigert die Bundesregierung
trotz der offenkundigen Erfolge bei anderen Organisatio-
nen eine objektive externe Bewertung ihrer Ressortfor-
schungseinrichtungen. Daher fordert die CDU/CSU-
Fraktion die Bundesregierung mit Nachdruck auf, umge-
hend mit der vollständigen und systematischen Evaluie-
rung der Bundeseinrichtungen zu beginnen.
Welche positiven Effekte ein solches Verfahren haben
kann, zeigt beispielhaft die Evaluierung der Einrichtun-
gen der Leibnitz-Gemeinschaft in den Jahren 1994 bis
2000: Nach der Neustrukturierung wiesen die Institute
steigende Anteile von Publikationen in international re-
ferierten Zeitschriften, erhöhte Drittmittel- und Lizenz-
einnahmen sowie vermehrte Patentanmeldungen aus.
Wichtig ist im Zusammenhang mit der Evaluierung,
dass sie eben nicht zufällig und lückenhaft geschieht,
sondern flächendeckend und vor allem: Systematisch!
Dabei müssen Elemente der kontinuierlichen Selbsteva-
luation in die Forschungsprogramme integriert werden,
um die Intervalle externer Bewertung möglichst groß
halten zu können, damit die Kapazitäten unserer Wissen-
schaftler nicht durch Gutachten und Evaluationsmaßnah-
men von der eigentlichen Forschung abgezogen werden.
Ziel einer flächendeckenden und systematischen Eva-
luation ist es, Erkenntnisse über die jeweils bewertete
Organisation hinaus zu gewinnen und damit zu einer
strategischen Forschungsförderung im Wissenschafts-
system der Bundesrepublik Deutschland zu kommen.
Um im verschärften internationalen Wettbewerb beste-
hen zu können, müssen wichtige Herausforderungen ge-
meistert werden: Neue, interdisziplinäre und hochfle-
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ible Kooperationsweisen müssen entstehen. Es gilt,
arallelforschung durch Kommunikation zu minimieren.
Auch fehlt es an Möglichkeiten, Förderinitativen ver-
chiedener Förderer über einen längeren Zeitraum und
it Maßnahmen zur institutionellen Verankerung zu ko-
rdinieren. Zudem gibt es bislang keine Verfahren, sys-
ematisch Lücken im Förderangebot aufzuspüren und zu
chließen. Der Aufbau einer strategischen Forschungs-
örderung im deutschen Wissenschaftssystem ist
nerlässlich für die Wettbewerbsfähigkeit unseres For-
chungsstandortes.
Die flächendeckende Evaluation auch der Ressortfor-
chungseinrichtungen des Bundes ist dafür eine notwen-
ige Voraussetzung. Die Effizienzsteigerung beim Ein-
atz öffentlicher Mittel für Forschung und Entwicklung
llein reicht jedoch nicht aus, um eine internationale
pitzenposition einnehmen zu können. Hierzu sind in
en kommenden Jahren erhebliche zusätzliche finanzi-
lle Kraftanstrengungen nötig. Unsere Wissenschaftle-
innen und Wissenschaftler haben das Zeug dazu,
eutschland zum wettbewerbsfähigsten und dyna-
ischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu
achen, wenn die Bundesregierung ihnen endlich die
eeigneten Rahmenbedingungen hierfür schafft.
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit
hrem Antrag wollen Sie das deutsche Forschungssys-
em verbessern. Dieses Anliegen unterstützen wir aus
anzem Herzen. Nur ein Forschungssystem, das interna-
ionalen Standards genügt, bringt uns Innovationen, die
nsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft voranbringen.
oweit die Übereinstimmung im Ziel.
Den Weg, den Sie in ihrem Antrag zur Verbesserung
es Forschungssystems vorschlagen, halten wir jedoch
ür falsch.
Sie wollen eine interne und externe Evaluation der
essortforschungseinrichtungen der Bundesministerien.
ls Vorbild dienen Ihnen dabei die Evaluationen der
ermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher For-
chungszentren und der Wissenschaftsgemeinschaft
ottfried Wilhelm Leibniz e.V. Dieses Vorbild ist unse-
er Auffassung nach ungeeignet.
Helmholtz- und Leibniz-Gemeinschaft betreiben er-
enntnis- bzw. anwendungsorientierte Grundlagenfor-
chung. Die Ressortforschungseinrichtungen der Bun-
esministerien haben teilweise andere Aufgaben: Sie
ollen einerseits die wissenschaftlichen Grundlagen für
en jeweiligen Politikbereich schaffen, zusätzlich aber
uch Politikberatung leisten.
Zunächst will ich festhalten, dass die bisherigen An-
trengungen von Bundesregierung, Forschungsorganisa-
ionen und Wissenschaftsrat zur Evaluierung der deut-
chen Forschungslandschaft schon wichtige Reformen
ngestoßen und maßgeblich zu Effizienzsteigerung und
ualitätssicherung im deutschen Forschungssystem bei-
etragen haben. So auch die Ausweitung der Evaluie-
ung auf die Ressortforschungseinrichtungen des Bun-
es, wie sie von Bundesregierung und Wissenschaftsrat
ereits in Angriff genommen wurde.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 5537
(A) )
(B) )
Bündnis 90/Die Grünen begrüßen ausdrücklich, dass
im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernäh-
rung und Landwirtschaft bereits ein auf das Aufgaben-
spektrum dieser Ressortforschung zugeschnittenes ef-
fektives Evaluierungskonzept erarbeitet wird. Dabei
stehen die Erarbeitung von Empfehlungen zu diesem
Forschungsbereich und das Gewinnen von Erfahrungen
für eine übergreifende Strukturanalyse von Ressortfor-
schungseinrichtungen im Zentrum.
Aufgrund der Doppelfunktion der Einrichtungen ei-
nerseits als Behörden, die hoheitliche und teilweise auch
regulatorische Aufgaben erfüllen, andererseits als Poli-
tikberater auf der Basis wissenschaftlicher Fundierung
halten Bündnis 90/Die Grünen es für geboten, vor einer
Gesamtevaluierung der Ressortforschung das notwen-
dige Bewertungsverfahren und die Bewertungskriterien
entsprechend festzulegen. Nur so erhalten wir die in den
Bewertungsverfahren notwendige Sicherheit.
Wenn die Ergebnisse dieser Prozesse vorliegen wer-
den, kann auf der Basis dieser Ergebnisse das Konzept
für die weitere Evaluierung der anderen Einrichtungen
entwickelt werden. Lassen Sie uns noch ein wenig Ge-
duld haben, bis der schon angestoßene Prozess Ergeb-
nisse bringt.
Dann können wir zielstrebig den Weg zur Qualitätssi-
cherung des gesamten deutschen Forschungssystems im
Bereich der Ressortforschungseinrichtungen voran-
schreiten.
Uns liegt die Forschung am Herzen. Deswegen halten
wir eine Gesamtbetrachtung der deutschen Forschungs-
landschaft für geboten. Wir würden es deswegen begrü-
ßen, wenn auch die Ressortforschungseinrichtungen der
Länder einbezogen würden. Bedingung dafür ist, dass
die Länder dies anstoßen. Mit dem Wissenschaftsrat ha-
ben wir in Deutschland eine Institution, die die notwen-
digen Evaluierungen auf hohem wissenschaftlichen Ni-
veau vornehmen kann.
Lassen Sie mich zum Schluss noch auf eins hinwei-
sen: wie bei allen anderen Forschungseinrichtungen
drängen Bündnis 90/Die Grünen auch bei den Ressort-
forschungseinrichtungen auf eine auch inhaltliche Eva-
luierung. Sie muss unter den Gesichtspunkten der Auf-
gaben der einzelnen Ressorts und der gemeinsamen
Politikziele der Koalition vorgenommen werden.
Wir wollen die Umsetzung des Nachhaltigkeitsleitbil-
des zum Beispiel durch naturgemäße Landwirtschaft,
artgerechte Tierhaltung, umfassenden Klimaschutz und
Energieeinsparung und Erneuerbare Energieen. Zusätz-
lich halten wir Vorgaben aus der Biomedizin nach ethi-
schen Grundsätzen, dem Verbraucherschutz, der Frie-
dens- und Konfliktforschung, dem Gender-Main-
streaming, den empirischen Wirtschaftswissenschaften
und der sozial-ökologischen Forschung für dringend ge-
boten.
Deswegen werden wir gemeinsam mit unserem Koa-
litionspartner eine entsprechende Initiative ergreifen.
Dort wollen wir eine wirkliche Stärkung, Straffung und
Neuausrichtung der Ressortforschung in Deutschland er-
reichen; in einem weitaus zielgerichteteren Vorgehen als
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ie, meine Damen und Herren von der FDP, es in Ihrem
ntrag vorschlagen.
Christoph Hartmann (Hamburg) (FDP): Die
essortforschung des Bundes umfasst 52 Einrichtungen
it rund 12 000 daran beteiligten Wissenschaft und
000 Mitarbeitern. Das reicht vom Institut für Arbeits-
nd Berufsforschung über die Bundesanstalt für Milch-
orschung bis zur Bundesanstalt für Materialforschung.
chon die Dimension zeigt, dass es sich um einen wich-
igen Bereich der deutschen Forschung handelt, auch
enn die Ressortforschung durch ihre Verteilung über
ie einzelnen Ministerien nicht so klar erkennbar ist.
Und das ist gerade das Problem: Der wissenschaftli-
he Dienst des Deutschen Bundestages beziffert die Ge-
amtausgaben des Bundes für Wissenschaft, Forschung
nd Entwicklung für 2003 auf über 10 Milliarden Euro,
arunter 8,9 Milliarden Euro für Forschung und Ent-
icklung.
Während die deutschen Forschungsorganisationen,
um Beispiel die Helmholtz-Gemeinschaft, die DFG
der die Leibniz-Gemeinschaft, bereits vor Jahren auf
hre Effizienz und Leistungsfähigkeit hin überprüft wor-
en sind, steht eine umfassende Evaluation der Ressort-
orschung des Bundes nach wie vor aus. Es reicht eben
icht aus, wenn einzelne Ministerien hin und wieder eine
hrer Ressorteinrichtungen überprüfen; wir müssen auch
essortübergreifend arbeiten, um Dopplungen zu vermei-
en.
Und es reicht auch nicht, wenn die Beamten des je-
eiligen Ministeriums die Einrichtungen begutachten,
ie sie selbst mit Auftragsforschung betrauen. Wir brau-
hen sowohl eine interne als auch eine externe Überprü-
ung.
Niemand Geringeres als der Vorsitzende des Wissen-
chaftsrates, Professor Karl Max Einhäupl, der Präsident
er Deutschen Forschungsgemeinschaft, Professor
rnst-Ludwig Winnacker, und der Präsident der Max-
lanck-Gesellschaft, Professor Peter Gruss, fordern seit
angem die Überprüfung der Ressortforschung.
Warum verweigert sich die Bundesregierung Maß-
ahmen, die sie für andere für verpflichtend erklärt? Hier
eht es nicht nur um die Identifizierung von Einsparpo-
enzialen, sondern auch um die Verbesserung der Effi-
ienz und der Qualität von Forschung. Nicht umsonst hat
s in den evaluierten Forschungsorganisationen hinter-
er zum Teil umfangreiche Organisationsveränderungen
egeben, die heute überwiegend positiv beurteilt wer-
en.
Die FDP-Fraktion hat bereits in der letzten Legislatur-
eriode die umfassende Überprüfung der Ressortfor-
chung gefordert: Von der Bundesregierung erntet man
afür freundliche Worte – nur, sie tut nichts!
Wir werden nicht lockerlassen und stellen unseren
ntrag erneut zur Abstimmung. Evaluation ist ein wich-
iges Instrument zur Verbesserung der Qualität der For-
chung und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit
em Geld der Steuerzahler.
5538 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 14
Amtliche Mitteilung
Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit-
geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der
Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
nachstehenden Vorlagen absieht:
Innenausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vierter Bericht der Bundesregierung über den Stand
der Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen im Zu-
sammenhang mit der Stiftung „Erinnerung, Verant-
wortung und Zukunft“
– Drucksachen 15/1026, 15/1272 Nr. 1.2 –
– Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgre-
mium (PKGr)
Bericht gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Be-
schränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis-
ses (Artikel 10-Gesetz - G10) über die Durchführung so-
wie Art und Umfang der Maßnahmen nach den §§ 3, 5
und 8 dieses Gesetzes (Berichtszeitraum: 1. Juli 2001 bis
30. Juni 2002)
– Drucksachen 15/718, 15/1380 Nr. 1.3 –
– Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgre-
mium (PKGr)
Bericht gemäß § 8 Abs. 10 des Gesetzes über die Zu-
sammenarbeit des Bundes und der Länder in Angele-
genheiten des Verfassungsschutzes und über das Bun-
desamt für Verfassungsschutz (BVerfSchG) über die
Durchführung sowie Art, Umfang und Anordnungs-
gründe der Maßnahmen nach § 8 Abs. 5 bis 8, § 9 Abs. 4
BVerfSchG, § 2 Abs. 1a, § 8 Abs. 3a des Gesetzes über
den Bundesnachrichtendienst (BNDG) sowie § 10
Abs. 3 des Gesetzes über den Militärischen Abschirm-
dienst (MADG) (Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. De-
zember 2002)
– Drucksachen 15/981, 15/1380 Nr. 1.4 –
53
91, 1
64. Sitzung
Berlin, Freitag, den 26. September 2003
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14