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ID1506404200

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    Plenarprotokoll 15/64 den Abgeordneten Horst Seehofer, Andreas Storm, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion der CDU/ CSU sowie den Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Detlef Parr, Dr. Dieter Thomae und der Frak- tion der FDP eingebrachten Ent- wurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Si- cherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversiche- rung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Drucksachen 15/542, 15/1584, 15/1600, 15/1586) . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des rung des Gesundheitssystems (Gesundheitssystemmodernisie- rungsgesetz – GMG) (Drucksachen 15/1170, 15/1584, 15/1600, 15/1586) . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und So- ziale Sicherung – zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Seehofer, Andreas Storm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Auf- hebung der gesundheitspoliti- schen Maßnahmen im Beitrags- satzsicherungsgesetz – zu dem Antrag der Abgeordneten 5457 B 5457 C Deutscher B Stenografisch 64. Sitz Berlin, Freitag, den 26 I n h a l Gratulation zum 60. Geburtstag der Abgeord- neten Brigitte Schulte (Hameln) . . . . . . . . . . Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, der CDU/ CSU und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Mo- dernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Modernisierungsgesetz – GMG) (Drucksachen 15/1525, 15/1584, 15/1600, 15/1586) . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von 5457 A 5479 A 5457 A BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verordnungs- undestag er Bericht ung . September 2003 t : fähigkeit von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versor- gung (Drucksachen 15/800, 15/1584, 15/1600, 15/1586) . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verordnungsfähigkeit von Arz- neimitteln in der vertragsärztli- chen Versorgung (Drucksachen 15/1071, 15/1584, 15/1600, 15/1586) . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Modernisie- 5457 B 5457 B Annette Widmann-Mauz, Andreas Storm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Für II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 ein freiheitliches, humanes Ge- sundheitswesen – Gesundheits- politik neu denken und gestalten – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dieter Thomae, Detlef Parr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Mut zur Ver- antwortung – Für ein freiheitli- ches Gesundheitswesen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dieter Thomae, Detlef Parr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Zukunft ge- stalten statt Krankheit verwal- ten (Drucksachen 15/652 (neu), 15/1174, 15/1175, 15/1526, 15/1584, 15/1600) . . . . Gudrun Schaich-Walch SPD . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Zöller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dr. Wolfgang Gerhardt FDP . . . . . . . . . . . . . Petra Selg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . Dr. Wolfgang Gerhardt FDP . . . . . . . . . . . . . Klaus Kirschner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans Georg Faust CDU/CSU . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Maria Michalk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu Reformen am Ar- beitsmarkt (Drucksachen 15/1204, 15/1587, 15/1588) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu Refor- men am Arbeitsmarkt (Drucksachen 15/1509, 15/1587, 15/1588) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Z W D F D K 5457 D 5458 B 5460 A 5462 A 5463 B 5465 B 5465 D 5466 A 5468 B 5469 D 5470 C 5471 C 5473 B 5475 D 5475 D 5478 A 5478 A – Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Arbeits- rechts (ArbRModG) (Drucksachen 15/1182, 15/1587, 15/1588) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Rainer Brüderle, Dirk Niebel, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung betrieb- licher Bündnisse für Arbeit (Drucksachen 15/1225, 15/1587, 15/1588) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit – zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Dr. Heinrich L. Kolb, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Reform des Kündigungsschutzgesetzes zur Schaffung von mehr Arbeitsplät- zen – Vorschlag des Sachverstän- digenrates jetzt aufgreifen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Rainer Brüderle, wei- terer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Rahmenbedingun- gen für einen funktionsfähigen Arbeitsmarkt schaffen – zu dem Antrag der Abgeordneten Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Aus- bildungsbereitschaft der Be- triebe stärken – Verteuerung der Ausbildung verhindern (Drucksachen 15/430, 15/590, 15/739, 15/1587) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Neuordnung der Bundesanstalt für Arbeit (Drucksache 15/1576) . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Clement, Bundesminister BMWA . r. Reinhard Göhner CDU/CSU . . . . . . . . . . ritz Kuhn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . irk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5478 B 5478 B 5478 C, D 5478 D 5479 A 5481 B 5483 B 5485 B 5486 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 III Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anette Kramme SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: a) Antrag der Abgeordneten Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Energiepolitik ist Stand- ortpolitik (Drucksache 15/1349) . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Zukunftsprogramm Energie vorlegen (Drucksache 15/367) . . . . . . . . . . . . . . Kurt-Dieter Grill CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Grotthaus SPD . . . . . . . . . . . . . . . Georg Girisch CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) (Drucksache 15/1562) . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes: Bericht nach § 99 BHO über die Steuerausfälle bei der Umsatzsteuer durch Steuerbe- trug und Steuervermeidung – Vor- schläge an den Gesetzgeber (Drucksache 15/1495) . . . . . . . . . . . . . Lydia Westrich SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Rzepka CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . D T Z N B A L A E ü n r ( G D V K A E R P M R J W T 5488 A 5489 C 5490 B 5490 D 5492 A 5493 A 5494 A 5495 A 5497 B 5497 B 5497 D 5499 D 5501 A 5502 C 5504 C 5506 A 5507 B 5509 B 5509 B 5509 C 5511 A r. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 22: Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Bürsch, Ludwig Stiegler, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Werner Schulz (Berlin), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Öffentlich-pri- vate Partnerschaften (Drucksache 15/1400) . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ressortfor- schungseinrichtungen des Bundes regel- mäßig im Hinblick auf internationale Qualitätsanforderungen an das deut- sche Forschungssystem evaluieren (Drucksache 15/222) . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung ber den Entwurf eines Gesetzes zur Moder- isierung der gesetzlichen Krankenversiche- ung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) Tagesordnungspunkt 17 a) . . . . . . . . . . . . . . ünter Baumann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . r. Wolf Bauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . eronika Bellmann CDU/CSU . . . . . . . . . . . laus Brähmig CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . lbrecht Feibel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . lke Ferner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . einhold Hemker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . eter Hettlich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN onika Heubaum SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . obert Hochbaum CDU/CSU . . . . . . . . . . . . elena Hoffmann (Chemnitz) SPD . . . . . . . . alter Hoffmann (Darmstadt) SPD . . . . . . . hilo Hoppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . 5513 A 5513 D 5514 B 5514 C 5514 D 5515 A 5515 C 5515 C 5515 D 5515 D 5516 A 5516 C 5516 C 5516 D 5517 A 5517 D 5518 B 5518 C 5518 D 5519 A IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 Eike Hovermann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vera Lengsfeld CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Lothar Mark SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beatrix Philipp CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wilhelm Josef Sebastian CDU/CSU . . . . . . . Ingo Wellenreuther CDU/CSU . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Wodarg SPD . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Günter Krings, Georg Fahrenschon, Julia Klöckner, Jens Spahn, Helge Braun, Tanja Gönner, Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, Holger Haibach, Conny Mayer (Baiersbronn), Stefan Müller (Erlangen), Melanie Oßwald, Katherina Reiche, Andreas Scheuer, Thomas Silberhorn, Dr. Peter Jahr, Olav Gutting, Kristina Köhler (Wiesbaden), Dorothee Mantel, Stephan Mayer (Altötting), Dr. Georg Nüßlein, Daniela Raab, Albert Rupprecht (Weiden), Dr. Ole Schröder und Dr. Reinhard Göhner (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisie- rungsgesetz – GMG) (Tagesordnungspunkt 17 a) . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Christine Lucyga, Florian Pronold, René Röspel, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Willi Brase, Anette Kramme, Christoph Strässer und Horst Kubatschka (alle SPD) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenver- sicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) (Tagesordnungspunkt 17 a) . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Horst Schmidbauer (Nürnberg), Fritz Schösser, Ottmar Schreiner, Rüdiger Veit, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk und Klaus Barthel (Starnberg) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisie- rung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) (Tagesordnungspunkt 17 a) . . . . . . . . . . . . . . A E D S e s d ( A E H u D E d M ( A E H H s z k s ( A E V G S V b V B N z s K g ( A E O W R H D N D S ( 5519 B 5519 D 5520 B 5521 A 5521 B 5521 D 5522 B 5522 C 5522 D 5523 B 5523 D 5524 B nlage 6 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten irk Manzewski und Dr. Axel Berg (beide PD) zur Abstimmung über den Entwurf ines Gesetzes zur Modernisierung der ge- etzlichen Krankenversicherung (GKV-Mo- ernisierungsgesetz – GMG) Tagesordnungspunkt 17 a) . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ans-Christian Ströbele, Jutta Dümpe-Krüger nd Winfried Hermann (alle BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) zur Abstimmung über den ntwurf eines Gesetzes zur Modernisierung er gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- odernisierungsgesetz – GMG) Tagesordnungspunkt 17 a) . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ans Michelbach, Leo Dautzenberg und ildegard Müller (alle CDU/CSU) zur Ab- timmung über den Entwurf eines Gesetzes ur Modernisierung der gesetzlichen Kran- enversicherung (GKV-Modernisierungsge- etz – GMG) Tagesordnungspunkt 17 a) . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten olker Beck (Köln), Irmingard Schewe- erigk, Michaele Hustedt, Rainder teenblock, Ulrike Höfken, Dr. Antje ollmer, Markus Kurth, Claudia Roth (Augs- urg), Friedrich Ostendorff, Dr. Ludger olmer, Ursula Sowa, Grietje Bettin, Cornelia ehm, Josef Philip Winkler und Winfried achtwei (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ur Abstimmung über den Entwurf eines Ge- etzes zur Modernisierung der gesetzlichen rankenversicherung (GKV-Modernisierungs- esetz – GMG) Tagesordnungspunkt 17 a) . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ttmar Schreiner, Klaus Barthel (Starnberg), illi Brase, Ulla Burchardt, Peter Dreßen, einhold Hemker, Gabriele Hiller-Ohm, orst Kubatschka, Götz-Peter Lohmann, r. Christine Lucyga, Lothar Mark, Dietmar ietan, Florian Pronold, René Röspel, r. Hermann Scheer, Fritz Schösser, Horst chmidbauer (Nürnberg), Heinz Schmitt Landau), Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Rüdiger 5524 D 5525 D 5526 B 5526 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 V Veit und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt (Tagesordnungspunkt 19 a) . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung – des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steu- eränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) – des Berichts nach § 99 BHO über die Steuerausfälle bei der Umsatzsteuer durch Steuerbetrug und Steuervermeidung – Vorschläge an den Gesetzgeber (Tagesordnungspunkt 21) . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Öffentlich-private Partnerschaf- ten (Tagesordnungspunkt 22) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Bürsch SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Fuchs CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Fricke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Ressortforschungseinrichtungen des Bundes regelmäßig im Hinblick auf inter- nationale Qualitätsanforderungen an das deut- sche Forschungssystem evaluieren (Zusatztagesordnungspunkt 7) . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann SPD . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Helge Braun CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Hartmann (Homburg) FDP . . . . . Anlage 14 Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5528 A 5528 C 5528 D 5529 B 5529 B 5530 D 5532 A 5532 D 5533 C 5533 C 5535 A 5535 D 5536 C 5537 C 5538 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 5457 (A) ) (B) ) 64. Sitz Berlin, Freitag, den 26 Beginn: 9.0
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    Anlage 13 ung ) erster Absatz: „Gene- r einigen Tagen bei der rsammlung vor der Ge- insatz einseitiger Gewalt iten könne“. Soziale Sicherung nd Wohnungswesen hung und Zusammenarbeit und dien rsch, Dr. Michael Fuchs, tto Fricke haben ihre Re- Ausschuss für Gesundheit un Ausschuss für Verkehr, Bau- Ausschuss für Umwelt, Natu Die Redner Dr. Carola Reim Josef Fell und Christoph Ha ihre Reden zu Protokoll gegeb Interfraktionell wird Über Drucksache 15/222 an die in führten Ausschüsse vorgeschl verstanden? – Das ist der Fall. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 5515 (A) ) (B) ) lung der NATO tion und Massenarbeitslosigkeit verantwortungslos. * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- h ätte. Dies wäre angesichts von wirtschaftlicher Stagna- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten A s c a d s b h t z w w a w i n f m s h s t P n w A g l t r d B r G v l d s b Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Andres, Gerd SPD 26.09.2003 Bernhardt, Otto CDU/CSU 26.09.2003 Carstensen (Nordstrand), Peter H. CDU/CSU 26.09.2003 Deittert, Hubert CDU/CSU 26.09.2003 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 26.09.2003 Götz, Peter CDU/CSU 26.09.2003 Freiherr von und zu Guttenberg, Karl-Theodor CDU/CSU 26.09.2003 Hartnagel, Anke SPD 26.09.2003 Heinrich, Ulrich FDP 26.09.2003 Dr. Lamers (Heidelberg), Karl A. CDU/CSU 26.09.2003 * Lensing, Werner CDU/CSU 26.09.2003 Letzgus, Peter CDU/CSU 26.09.2003 Lietz, Ursula CDU/CSU 26.09.2003 Lintner, Eduard CDU/CSU 26.09.2003 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 26.09.2003 Nitzsche, Henry CDU/CSU 26.09.2003 Otto (Godern), Eberhard FDP 26.09.2003 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 26.09.2003 Rühe, Volker CDU/CSU 26.09.2003 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 26.09.2003 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 26.09.2003 Schmidt (Mülheim), Andreas CDU/CSU 26.09.2003 Dr. Schockenhoff, Andreas CDU/CSU 26.09.2003 Dr. Stinner, Rainer FDP 26.09.2003* (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Modernisierung der gesetzlichen Kran- kenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) (Tagesordnungspunkt 17 a) Günter Baumann (CDU/CSU): Ich stimme dem Ge- etz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversi- herung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) allein us dem Grund zu, dass eine Ablehnung des Gesetzes en weiteren Anstieg der Beitragssätze zur Krankenver- icherung, das heißt eine noch höhere Belastung von Ar- eitnehmern und Arbeitgebern, zur direkten Konsequenz ätte. Dies wäre angesichts von wirtschaftlicher Stagna- ion und Massenarbeitslosigkeit verantwortungslos. Kurzfristig wird das Gesetz nach meiner Einschät- ung die Beiträge stabilisieren. Dass es sie auch senken ird, wage ich zu bezweifeln. Dafür fehlen ihm die not- endigen Weichenstellungen. Die Probleme der GKV uf der Ausgabenseite bleiben weitgehend bestehen, ährend auf der Einnahmeseite jetzt schon ersichtlich st, dass die Umlagefinanzierung die hohen Kosten in ei- er alternden Gesellschaft mittelfristig nicht mehr auf- angen kann. Die einzelnen Inhalte des von Bundesgesundheits- inisterin Ulla Schmidt und dem stellvertretenden Vor- itzenden der CDU/CSU-Fraktion Horst Seehofer ausge- andelten Kompromisses lehne ich überwiegend ab, weil ie nicht die Ursachen, sondern die Symptome der Kos- enexplosion bekämpfen und die große Gruppe der flichtversicherten schwer belasten. Darüber hinaus be- achteiligt das Gesetz auch bestimmte Berufsgruppen ie die Fachärzte und die Apotheker. Die Zulassung von pothekenmehrbesitz und Versandhandel beispielsweise efährdet die klassische Apotheke mit ihrem hohen Qua- itätsniveau in der Versorgung und Beratung der Bürger. In allen kritischen Punkten wird die CDU/CSU-Frak- ion in den kommenden Wochen dem Parlament Ände- ungsvorschläge vorlegen. Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU): Obwohl ich inhaltlich as Gesetz ablehne, stimme ich mit „Ja“, um die vom undeskanzler geforderte eigene Mehrheit der Regie- ungsfraktionen zu verhindern. Veronika Bellmann (CDU/CSU): Ich stimme dem esetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Kranken- ersicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) al- ein aus dem Grund zu, da eine Ablehnung des Gesetzes en weiteren Anstieg der Beitragssätze zur Krankenver- icherung, das heißt eine noch höhere Belastung von Ar- eitnehmern und Arbeitgebern zur direkten Konsequenz 5516 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 (A) ) (B) ) Kurzfristig wird das Gesetz nach meiner Einschät- zung die Beiträge stabilisieren. Dass es sie auch senken wird, bezweifle ich. Dafür fehlen ihm die notwendigen Weichenstellungen. Die Probleme des GKV auf der Aus- gabenseite bleiben weitgehend bestehen, während auf der Einnahmeseite jetzt schon ersichtlich ist, dass die Umlagefinanzierung die hohen Kosten in einer alternden Gesellschaft mittelfristig nicht mehr auffangen kann. Die einzelnen Inhalte des von Bundesgesundheits- ministerin Ulla Schmidt und dem stellvertretenden Vor- sitzenden der CDU/CSU-Fraktion Horst Seehofer ausge- handelten Kompromisses lehne ich überwiegend ab, weil sie nicht die Ursachen, sondern die Symptome der Kos- tenexplosion bekämpfen und die große Gruppe der Pflichtversicherten schwer belasten. Darüber hinaus be- nachteiligt das Gesetz auch bestimmte Berufsgruppen wie die Fachärzte und die Apotheker. Die Zulassung von Apothekenmehrbesitz und Versandhandel beispielsweise gefährdet die klassische Apotheke mit ihrem hohen Qua- litätsniveau in der Versorgung und Beratung der Bürger. In allen kritischen Punkten wird die CDU/CSU-Frak- tion in den kommenden Wochen dem Parlament Ände- rungsvorschläge vorlegen. Klaus Brähmig (CDU/CSU): Nach langer Überle- gung werde ich heute dem Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Moderni- sierungsgesetz) zustimmen. Der entscheidende Grund für meine Zustimmung ist einzig und allein die Tatsache, dass eine Ablehnung des Gesetzes automatisch den wei- teren Anstieg der Beitragsätze zur Gesetzlichen Kran- kenversicherung (GKV) und damit eine noch höhere Be- lastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bedeuten würde. Angesichts von wirtschaftlicher Depression und Massenarbeitslosigkeit kann ich dies nicht verantworten. Meines Erachtens ist das Gesetz dazu geeignet, die Beitragssätze für kurze Zeit zu stabilisieren. Gleichzeitig wage ich es zu bezweifeln, dass dieses Gesetz einen Bei- trag zu einer von vielen Kollegen erhofften dauerhaften Absenkung der Beitragssätze leisten kann. Das Gesetz löst kaum eines der Probleme auf der Ausgabenseite der GKV und es muss befürchtet werden, dass unsere über- alterte Gesellschaft mittel- und langfristig nicht in der Lage sein wird, die notwendigen Einnahmen aufzubrin- gen. Große Teile des nun vorgelegten Kompromisses zum so genannten GKV-Modernisierungsgesetz lehne ich ab, da hier nicht radikal an den Ursachen, sondern nur an den Symptomen der Kostenexplosion in der GKV he- rumgedoktert wird. In Gesprächen mit Fraktionskollegen wurde mir aller- dings versichert, dass die Auswirkungen dieses neuen Gesetzes ständig einer kritischen Begleitung unterzogen werden, um nötigenfalls bei Fehlentwicklungen Nach- justierungen unverzüglich einleiten zu können. Erst diese Zusicherung macht mir heute eine Zustimmung zum vorliegenden Gesetz möglich. s n g D K s v f F G c w s g n f V g V i k r d P v t t l g H t A A d s f d f v m e s z g w G G Q s (C (D Albrecht Feibel (CDU/CSU): Ich stimme dem Ge- etzentwurf nur zu, um der Notoperation GKV-Moder- isierungsgesetz als vorläufige Lösung eine Chance zu eben. Das Gesetz bringt eine Vielzahl neuer Probleme. eshalb erwarte ich, dass mit dem Ergebnis der Herzog- ommission der CDU/CSU eine zukunftsgerichtete Ge- undheitsreform möglich ist. Insbesondere die im Gesetz orgesehene Neuregelung der Medikamenten-lmporte indet grundsätzlich nicht meine Zustimmung. Elke Ferner (SPD): Eine sehr große Mehrheit unserer raktion hat sich für die Annahme des oben genannten esetzentwurfes in der vorliegenden Fassung ausgespro- hen. Ich akzeptiere diese Mehrheitsentscheidung, ob- ohl nach meiner Auffassung wichtige Elemente in die- er notwendigen Reform des Gesundheitswesens fehlen. Die gesetzliche Krankenversicherung hat die Auf- abe, große Lebensrisiken, die der bzw. die Einzelne icht bewältigen kann, abzusichern. Deshalb sind Re- ormmaßnahmen notwendig, um sie an gesellschaftliche eränderungen und die demographischen Veränderun- en anzupassen sowie um sicherzustellen, dass allen ersicherten der medizinisch-technische Fortschritt auch n Zukunft zur Verfügung steht. Die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Kran- enversicherung war seit Beginn tragendes Finanzie- ungselement. Durch die Herausnahme des Krankengel- es und der Leistungen für Zahnersatz wird dieses rinzip verlassen. Diese Belastung ist künftig einseitig on den Versicherten zu tragen. Dies halte ich für falsch. Auch die im GKV-Modernisierungsgesetz veranker- en Strukturmaßnahmen bleiben hinter unseren Erwar- ungen zurück. CDU/CSU haben verhindert, dass Qua- ität und Effizienz des Gesundheitswesens deutlich esteigert werden konnten. Das hat zur Folge, dass die auptlast dieser Reform von den Versicherten und Pa- ientinnen/Patienten getragen werden muss, während die nbieterseite deutlich geringere Lasten zu tragen hat. uch dies halte ich für falsch. Es wäre aber ebenso falsch, den erreichten Einstieg in ie notwendigen Strukturreformen jetzt abzulehnen. Reinhold Hemker (SPD): Im Rahmen der Diskus- ionen der vergangenen Monate um die anstehenden Re- ormen im Gesundheitswesen, wie auch um den Entwurf es GKV-Modernisierungsgesetzes, GMG, wurde er- reulicherweise auf breiter Basis die Bedeutung der Prä- ention hervorgehoben. Ich begrüße in diesem Zusam- enhang auch die fraktionsübergreifende Initiative iniger Mitglieder des Deutschen Bundestages. Hauptproblem des bestehenden Gesundheitswesens ind die hohen Ausgaben, die vor dem Hintergrund des unehmenden medizinischen Fortschritts und der demo- raphischen Entwicklung der Gesellschaft weiter steigen erden. Es ist das Ziel des heute zu verabschiedenden esetzes, die vorhandenen finanziellen Mittel des esundheitssystems effizienter einzusetzen, um die ualität der medizinischen Leistungen beibehalten bzw. teigern zu können. Bezogen auf die hohen Ausgaben im Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 5517 (A) ) (B) ) Gesundheitswesen gilt es als erwiesen, dass insbeson- dere die großen Volkskrankheiten wie beispielsweise Herz- und Kreislauferkrankungen, Diabetes, etc. dem Gesundheitswesen die höchsten Kosten verursachen. Gerade diese Volkskrankheiten lassen sich gut durch ge- sundheitliche Präventionsmaßnahmen, insbesondere im Bereich der Primärprävention, verhindern bzw. be- grenzen. Auf lange Sicht ist mit der gesetzlichen Einbin- dung der Prävention eine nachhaltige Senkung der Kos- ten des Gesundheitswesens verbunden, wie verschiedene Studien belegen. Eine eindeutige Orientierung des Gesundheitswesens am Grundprinzip der gesundheitlichen Prävention in in- haltlicher, organisatorischer und finanzieller Hinsicht so- wie eine entsprechende gesetzliche Regelung sehe ich als eine der wesentlichen Grundlagen des zukünftigen Gesundheitswesens in Deutschland an. Diese Orientie- rung an der Prävention ist meines Erachtens mit den Vor- gaben des GMG noch nicht ausreichend gegeben. Auch die bisher informell bekannt gewordenen Überlegungen für ein geplantes, das GMG ergänzende Präventionsge- setz erscheinen mir nicht ausreichend, um die notwendi- gen Ziele der geplanten Reform des Gesundheitswesens zu erreichen. Deswegen stimme ich dem GKV-Modernisierungsge- setz in 2. und 3. Lesung am 26. September 2003 nur un- ter Vorbehalt zu. Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das vorliegende GKV-Modernisierungsgesetz bleibt in der jetzt eingebrachten und zur Abstimmung vorliegenden Form in wesentlichen Teilen hinter dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – GMG, Gesundheitssys- temmodernisierungsgesetz, Drucksache 15/1170 – vom 16. Juni 2003 zurück. Dennoch, es wurden auch signifikante Verbesserun- gen bei den Patientinnenrechten, in der Transparenz und in der Qualitätssicherung erreicht. Ich begrüße es da- rüber hinaus, dass durch die Angleichung der Arzthono- rare Ost an das Westniveau die Gesundheitsversorgung in den neuen Bundesländern gestärkt wird, da sie jungen Ärztinnen und Ärzten Anreize schafft, sich in Ost- deutschland niederzulassen. Das Gesetz enthält daneben Maßnahmen, die ich für falsch halte. Dazu zählt der Ausschluss verschreibungs- freier, da nebenwirkungsarmer Arzneimittel aus der GKV. Dazu zählt die Ausgliederung des Zahnersatzes und der Verzicht auf die Positivliste. Insbesondere aber geht die vereinbarte Reform nicht weit genug bezüglich des Wettbewerbs um Wirtschaft- lichkeit und Qualität in unserem Solidarsystem. Der von den Koalitionsfraktionen unter Drucksache 15/1170 in den Deutschen Bundestag eingebrachte Entwurf für ein „Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz“ verfolgte konsequent das Ziel einer Weiterentwicklung der GKV in eine solidarische Wettbewerbsordnung. Kartelle auf Anbieter- und auf Kostenträgerseite, insbesondere die M n k d C a – i N d w m t k L w e s l w g s c e G n A d g z N G n a d A o n v Z D h b – (C (D acht der Kassenärztlichen Vereinigungen sollten da- ach beschnitten, teilweise abgelöst und die Innovations- raft der einzelnen Akteure herausgefordert werden. Diese wettbewerbliche Ausrichtung ließ sich aber in en Konsensverhandlungen gegen den Widerstand der DU/CSU und der unionsgeführten Bundesländer nicht ufrechterhalten. Und auch die beim Arzneimittelhandel Abschaffung des Mehrbesitzverbotes für Apotheken – nsbesondere auf Drängen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN erreichte wettbewerbliche Öffnung blieb aufgrund er Klientelpolitik der CDU/CSU hinter den Reformnot- endigkeiten zurück. Um überhaupt einen Einstieg in strukturelle Refor- en zu erreichen, ist die Zustimmung der unionsgeführ- en Länder im Bundesrat notwendig. Aus diesem Grunde onnte sich die CDU/CSU mit ihren Forderungen nach eistungsausgrenzungen in Teilen durchsetzen, auch enn dies dem Verständnis der Koalitionspartner nach iner umfassenden solidarischen Absicherung wider- pricht. Die Belastungen für Patienten und Beitragszah- er sind dadurch größer geworden, als dies im Gesetzent- urf vom 16. Juni 2003 vorgesehen war. Immerhin ist es elungen, im Bereich der Zuzahlungsregelungen Verbes- erungen zum Beispiel für chronisch Kranke zu errei- hen. Der vorliegende Gesetzentwurf löst nicht das Problem iner nachhaltigen Stabilisierung der Finanzierung der KV. Er verschafft uns lediglich Zeit, diese Reform och in dieser Legislaturperiode angehen zu können. Die usgliederung weiterer Leistungsbereiche aus der soli- arischen Finanzierung, wie dies seitens der CDU/CSU efordert wird, darf dabei nicht die Lösung sein. Damit auch künftig alle den Zugang zu den medi- inisch notwendigen Leistungen haben, treten BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN für eine Weiterentwicklung der KV in eine Bürgerversicherung ein, der alle Bürgerin- en und Bürger angehören und zu deren Finanzierung lle Einkunftsarten beitragen. Vor dem Hintergrund dieser Erklärung stimme ich em Gesetzentwurf zu. Monika Heubaum (SPD): In den Leitlinien der genda 2010, an denen sich auch die Gesundheitsreform rientieren soll, werden unter anderem als Ziele genannt: achhaltige Senkung der Lohnnebenkosten und Abbau on Überregulierungen und Verkrustungen. Schon vor der Agenda 2010 waren dies dezidierte iele unserer Politik. In der seit Wochen anhaltenden iskussion um das Gesundheitsmodernisierungsgesetz abe ich intern immer wieder folgende Kritikpunkte zu edenken gegeben: Notwendige Konsequenz aus dem demographischen Wandel, der Erwerbsstruktur und dem medizinischen Fortschritt muss die Erkenntnis sein, dass mit end- lichen Mitteln nicht unendliche Leistungen erbracht werden können. Dies impliziert auch die Forderung nach einer offenen Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen des Sozialstaats. 5518 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 (A) ) (B) ) – Das vorliegende Gesetz ist meines Erachtens nicht zukunftsfähig, da es die brennenden Probleme im Gesundheitssektor nicht löst: hohe Qualitätsstan- dards langfristig bezahlbar machen. – Alle Statistiken zeigen übereinstimmend, wie schon jetzt die Zahl der „Leistungsanbieter“ auf breiter Front weg bricht – die pharmazeutische Forschung und ausgebildete Ärzte wandern ab. Dies wird in ab- sehbarer Zeit zu Defiziten bei uns im Land führen. Mit dem vorliegenden Gesetz steuern wir nicht gegen diesen Trend. – Das Vertrauensverhältnis zwischen „Leistungsanbie- ter“ und Patient wird mit dem vorliegenden Gesetz nicht verbessert, sondern verschlechtert. – Das zunächst hochgelobte angekündigte Modell der Stärkung des Hausarztes scheint mir verkümmert. – Das Fortbildungsgebot für Ärzte ist bereits in der Be- rufsordnung geregelt, insofern besteht hier kein Handlungsbedarf. – Das Institut für Qualitätssicherung schafft meines Er- achtens nur neue Bürokratie und Misstrauen, darüber hinaus verursacht es zusätzliche Kosten. – Nicht ein neues Institut ist meiner Meinung nach ge- fragt, sondern eine bessere Vernetzung der vorhande- nen Strukturen für Forschung und Qualitätssiche- rung. – Unklar bleibt mir, wie ein Wettbewerb beim Heilen zwischen den Krankenkassen und unter den Leis- tungserbringern funktionieren soll. Krankheit lässt sich nicht Marktgesetzen unterordnen. – Problematisch scheint mir die Frage, wie in Arztpra- xen die Einbehaltung der Praxisgebühr ohne erheb- lichen Verwaltungsaufwand und finanzielles Risiko erfolgen soll. Auch hier befürchte ich statt des ge- wünschten Abbaus der Bürokratie deren Zunahme. Nach wochenlangen Beratungen, die auch durch fö- derale Hemmnisse erschwert wurden, ist nun ein Kom- promiss gefunden worden, bei dem viele notwendige Strukturveränderungen nicht in Angriff genommen wur- den. Den in der Agenda 2010 formulierten Zielen wird das vorliegende Gesetz nur annähernd gerecht. Um aber die Mehrheit der rot-grünen Koalition nicht zu gefährden und gleichzeitig einige vorhandene posi- tive Ansätze der Reform anzuerkennen, stimme ich dem Gesetz trotz starker konzeptioneller und strategischer Bedenken zu. Robert Hochbaum (CDU/CSU): Nach langer Über- legung werde ich heute dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Moder- nisierungsgesetz) zustimmen. Der entscheidende Grund für meine Zustimmung ist einzig und allein die Tatsache, dass eine Ablehnung des Gesetzes automatisch den wei- teren Anstieg der Beitragssätze zur gesetzlichen Kran- kenversicherung (GKV) und damit eine noch höhere Be- lastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bedeuten würde. Insbesondere im Hinblick auf die derzeitige schlechte wirtschaftliche Lage und die immens hohe Ar- b d B h d G s ü d b s d d r s s u g c g G S u d c m M E t d g w t t d g m m Z d S o m w u t E B g (C (D eitslosigkeit – insbesondere in den neuen Bundeslän- ern – kann ich dies nicht verantworten. Meines Erachtens ist das Gesetz dazu geeignet, die eitragssätze für kurze Zeit zu stabilisieren. Doch ich abe große Zweifel, dass es auf diesem Wege zu einer auerhaften Absenkung der Beitragssätze kommt. Das esetz löst kaum eines der Probleme auf der Ausgaben- eite der GKV. Es muss befürchtet werden, dass unsere beralterte Gesellschaft mittel- und langfristig nicht in er Lage sein wird, die notwendigen Einnahmen aufzu- ringen. Große Teile des nun vorgelegten Kompromisses zum o genannten GKV-Modernisierungsgesetz lehne ich ab, a hier nicht radikal an den Ursachen, sondern nur an en Symptomen der Kostenexplosion in der GKV he- umgedoktert wird. In Gesprächen mit Fraktionskollegen wurde mir ver- ichert, dass die Auswirkungen dieses neuen Gesetzes tändig einer kritischen Begleitung unterzogen werden, m nötigenfalls bei Fehlentwicklungen Nachjustierun- en unverzüglich einleiten zu können. Erst diese Zusi- herung macht mir heute eine Zustimmung zum vorlie- enden Gesetz möglich. Jelena Hoffmann (Chemnitz) (SPD): Ich werde dem KV-MG zustimmen, da ich mir der Notwendigkeit der trukturreform unseres Gesundheitssystems bewusst bin nd viele Regelungen eingebracht wurden, die notwen- ig sind für den Erhalt der gesetzlichen Krankenversi- herung. Ich möchte aber mit dieser Erklärung deutlich achen, dass es mir nicht leicht fällt, dem Gesetz zur odernisierung des Gesundheitssystems zuzustimmen. s entspricht nicht dem, was ich mir als Sozialdemokra- in gewünscht hätte. Insbesondere mit der Herausnahme der Leistungen es Zahnersatzes wird vom paritätischen Finanzierungs- rundsatz der gesetzlichen Krankenversicherung abge- ichen. Auch die im GKV-Modernisierungsgesetz veranker- en Strukturmaßnahmen bleiben hinter meinen Erwar- ungen zurück. Die Hauptlast dieser Reform wird von en Versicherten und Patientinnen und Patienten getra- en. Mir ist jedoch bewusst, dass in den Verhandlungen it der CDU/CSU Zugeständnisse gemacht werden ussten und das Gesetz einen Kompromiss aufgrund der ustimmungspflicht des Bundesrates darstellt. Walter Hoffmann (Darmstadt) (SPD): Ich stimme em GKV-Modernisierungsgesetz der Fraktionen der PD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu, bwohl notwendige und grundlegende Strukturreformen it dem Gesetzentwurf nicht hinreichend verwirklicht erden. Wichtige Strukturelemente wie die Positivliste nd die Möglichkeit für Krankenkassen, direkt mit Ärz- en und Krankenhäusern Verträge abzuschließen, fehlen. benso halte ich es für sozial unausgewogen, dass die elastungen einseitig Versicherte und Patienten zu tra- en haben. Die Aufgabe der paritätischen Finanzierung Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 5519 (A) ) (B) ) der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Aus- gliederung von Krankengeld und Zahnersatz sowie ei- nige Leistungseinschränkungen beispielsweise im Be- reich der Sehhilfen halte ich für einen Fehler und einen Bruch der bisherigen Prinzipien der Sozialpolitik. Trotz dieser Vorbehalte stimme ich dem vorliegenden Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzli- chen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsge- setz, GMG) zu. Ich tue dies vor dem Hintergrund, dass aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat derzeit keine weitergehende Reform möglich ist, und in der Hoffnung, dass durch die Debatte zur nachhaltigen Finanzierung der Krankenversicherung eine Korrektur der sozialen Schieflage möglich sein wird. Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der vorgelegte Entwurf stellt einen Kompromiss dar, der ne- ben zukunftsweisenden Reformschritten auch einige Un- gereimtheiten enthält. Als einen gravierenden Fehler sehe ich an, dass künftig ein großer Teil der verschrei- bungspflichtigen Arzneimittel aus der Erstattungsfähig- keit zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung he- rausgenommen werden soll. Dies trifft besonders die natürlichen Arzneimittel und kann dazu führen, dass Pa- tienten mit geringem Einkommen nicht mehr adäquat behandelt werden. Es ist zu befürchten, dass nun vermehrt auf verschrei- bungspflichtige chemische Arzneimittel ausgewichen wird – auch in Fällen, in denen die Verabreichung von natürlichen Arzneimitteln eine sinnvolle und schonende Alternative darstellt. Anerkennend, dass der vorgelegte Entwurf als Gesamtpaket anzusehen ist, das auch viele notwendige Reformvorhaben enthält – und in der Hoff- nung, dass die Diskriminierung der natürlichen Arznei- mittel vom Gemeinsamen Bundesausschuss durch Aus- nahmeregelungen zumindest teilweise relativiert wird, stimme ich dem Entwurf trotz großer Bedenken zu. Ich werde mich jedoch für die Weiterentwicklung der GKV in eine Bürgerversicherung einsetzen. Die Aus- gliederung weiterer Leistungsbereiche aus der solidari- schen Finanzierung muss verhindert und die Benachteili- gung natürlicher Arzneimittel wieder revidiert werden. Eike Hovermann (SPD): Leitvorstellungen meiner Arbeit im Gesundheitsausschuss sind für mich die Vor- gaben der Agenda 2010, die für die Gesundheitspolitik unter anderem lauten: nachhaltige Senkung der Lohn- nebenkosten, Abbau von Überregulierungen und Ver- krustungen, mehr echter Wettbewerb bei Kassen und Leistungserbringern. Schon vor der Formulierung der Agenda 2010 durch den Bundeskanzler hatte ich mich in den Debatten um die Gesundheitsreform für die oben genannten Zielset- zungen eingesetzt. Dazu gehört: die vorausschauende Gestaltung von Gesetzen in Hinblick auf die Kompatibi- bilät mit der europäischen Gesetzgebung und Berück- sichtigung eines europaweit zunehmenden Wettbewerbs, auch zum Beispiel durch grenzüberschreitenden Aus- tausch von Waren und Dienstleistungen. n v s d k ( g V s s e z g d s s s u s d r m t A d K U c d t z r s l d f t l i s s w l e i g E (C (D Die integrierte Versorgung nach § 140 SGB V darf icht zur Nischenversorgung, sondern muss zur Regel- ersorgung entwickelt werden. Die Kassen müssen jeweils mehr echte Wettbewerbs- pielräume erhalten, zum Beispiel durch Rückführung es Risikostrukturausgleichs (RSA) und durch die Ab- oppelung der Finanzierung der Chronikerprogramme DMP) vom RSA sowie die weitgehende Auflösung der esetzlichen Vorgabe zu einheitlicher und gemeinsamer ertragsgestaltung. Nur so können auf Dauer unter- chiedliche und innovative Versicherungsangebote ent- tehen, die den Versicherten und mündigen Patienten ine größere eigenverantwortliche Gestaltungsfreiheit ubilligen. Die vollständige Übernahme der Sicherstellung der esundheitlichen Versorgung durch die Kassen, um so ie gemischten und sich blockierenden Verantwortungs- trukturen in der Selbstverwaltung aufzulösen. Als notwendige Konsequenz aus dem demographi- chen Wandel, der Erwerbsstruktur und dem medizini- chen Fortschritt muss die Erkenntnis stehen, dass mit nendlichen Mitteln nicht endliche Leistungen bezahlbar ind. Damit muss auch eine ehrlichere Diskussion über ie Grenzen des Sozialstaates eröffnet werden. Nach zahlreichen Diskussionen, die auch durch föde- ale Hemmnisse erschwert werden, ist nun ein Kompro- iss gefunden worden, in dem viele notwendige Struk- urveränderungen noch fehlen und mit dem Ziele der genda 2010 allenfalls annäherungsweise erreicht wer- en können. Um aber die eigene Mehrheit innerhalb der rot-grünen oalition dennoch für das Gesetz zu erreichen und so die msetzung der vorhandenen positiven Ansätze zu si- hern, stimme ich dem Gesetz trotz großer Bedenken in er zweiten und dritten Lesung am Freitag, dem 26. Sep- ember 2003, zu. Vera Lengsfeld (CDU/CSU): Ich habe dem Gesetz ur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversiche- ung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) heute zuge- timmt, um Angela Merkel zu unterstützen. Ich hege jedoch erhebliche Bedenken gegenüber Tei- en der heute zu beschließenden Gesetzesvorlage, da iese wirtschafts- und ordnungspolitisch Schritte in die alsche Richtung beinhaltet und insbesondere den Mit- elstand in Deutschland massiv belasten wird. Das vorliegende Gesetz darf nicht als ein falsches po- itisches Signal verstanden werden, in dessen Folge es m schlimmsten Fall zur „Zerschlagung“ mittelständi- cher Strukturen in Deutschland kommen könnte. Eine olche Entwicklung würde der Idee der sozialen Markt- irtschaft nach dem Vorbild Ludwig Erhards zuwider- aufen. Ich möchte diese Befürchtungen in einigen Punkten xemplarisch verdeutlichen: Das vorliegende Gesetz ist n einem Großteil seiner Formulierungen von staatsdiri- istischem und zentralistischem Gedankengut geprägt. s wird einen Anstieg der Bürokratie zulasten von 5520 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 (A) ) (B) ) Qualität und Kosten mit sich bringen. Eine solche Ent- wicklung würde den mit einem Reformgesetz ursprüng- lich verbundenen Zweck konterkarieren. Die gefundene Regelung zur Ausgliederung des Zahnersatzes und des- sen Finanzierung entspricht meiner Auffassung nach nicht wettbewerblichen Regelungen. Freiberufler und unternehmerisch Tätige werden durch bestimmte Rege- lungen des Gesetzes in ihrer Selbstständigkeit gefährdet. Die Herausnahme von versicherungsfremden Leistun- gen aus der GKV ist nicht konsequent verfolgt worden. Die Gegenfinanzierung einzelner Teilbereiche ist ord- nungspolitisch falsch geregelt. Gesetzliche Versicherte werden weiterhin keine Wahlfreiheit der Krankenkassen haben und innerhalb ih- rer Kasse keine Möglichkeit bekommen, Leistungen ab- zuwählen, um ihren Beitrag zu senken. Mitglieder der gesetzlichen Kassen, die Zeit ihres Le- bens Beiträge gezahlt haben, werden sich weiterhin im Krankheitsfall damit konfrontiert sehen, dass sie eine un- ter Umständen lebensrettende Behandlung nicht bekom- men, weil sie nur für Privatpatienten und Sozialhilfe- empfänger, die wie Privatpatienten behandelt werden können, zur Verfügung steht. Die Arzneimittelforschung steht auf dem Spiel. Der im Gesetzentwurf verordnete 16-prozentige Zwangsra- batt und die Aushebelung des Patentschutzes durch Fest- beträge gefährden den Forschungsstandort Deutschland. Das wird zur Abwanderung von forschenden Arzneimit- telherstellern (mit allen negativen Folgen für den Ar- beitsmarkt und die Forschung insgesamt) führen. Ich werde wachsam die konkreten Ausführungsbe- stimmungen verfolgen, um eine Abschwächung der von mir befürchteten negativen Folgen zu bewirken. Das heute zu beschließende Gesetz kann nur eine Vor- stufe auf dem Weg zu einer wirklichen Reform des Ge- sundheitswesens sein. Selbst wenn alle Bemühungen zur Kostendämpfung in Zukunft erfolgreich sein werden: Kosten und Ausgaben sind mit regulatorischen Eingrif- fen schon wegen der demographischen Entwicklung nicht mehr in den Griff zu bekommen. Es bleibt darum nichts anderes übrig, als wirkliche Strukturreformen an- zugehen, die auf weniger staatliche Vorschriften und vielmehr auf Effizienzsteigerung zielen. Für eine nachhaltig positiv wirkende Reform benöti- gen wir im Gesundheitswesen mehr Transparenz, mehr Selbstbestimmung, mehr Prävention, mehr Wettbewerb und mehr Qualität. Hingegen brauchen wir weniger Re- gulierung, weniger Bürokratie und weniger Bevormun- dung. Lothar Mark (SPD): In den Leitlinien der Agenda 2010, an denen sich auch die Gesundheitsreform orien- tieren soll, werden als Ziele unter anderem genannt: nachhaltige Senkung der Lohnnebenkosten und Abbau von Überregulierungen und Verkrustungen. Schon vor der Agenda 2010 waren dies dezidierte Ziele unserer Politik. In der seit Wochen anhaltenden D h b d m d e r u k h b j w W A c G t v S r l m d e d f w k K g w d b d p S d d k B d „ b z t G B (C (D iskussion um das Gesundheitsmodernisierungsgesetz abe ich intern immer wieder folgende Kritikpunkte zu edenken gegeben: Notwendige Konsequenz aus dem emographischen Wandel, der Erwerbsstruktur und dem edizinischem Fortschritt muss die Erkenntnis sein, ass mit endlichen Mitteln nicht unendliche Leistungen rbracht werden können. Dies impliziert auch die Forde- ung nach einer offenen Diskussion über Möglichkeiten nd Grenzen des Sozialstaats. Das vorliegende Gesetz ist meines Erachten nicht zu- unftsfähig, da es die brennenden Probleme im Gesund- eitssektor nicht löst: hohe Qualitätsstandards langfristig ezahlbar machen. Alle Statistiken zeigen übereinstimmend, dass schon etzt die Zahl der „Leistungsanbieter“ auf breiter Front egbricht – die pharmazeutische Forschung wandert ab. ir sind nicht auf der Höhe der Zeit, hier noch von einer ngebotsschwemme oder auch nur von einem ausrei- henden Angebot auszugehen. Mit dem vorliegenden esetz steuern wir nicht gegen diesen Trend. Das Vertrauensverhältnis zwischen „Leistunganbie- er“ und Patient wird mit dem vorliegenden Gesetz nicht erbessert, sondern verschlechtert. Das zunächst hochgelobte angekündigte Modell der tärkung des Hausarztes scheint mir verkümmert. Das Fortbildungsgebot für Ärzte ist bereits in der Be- ufsordnung geregelt, insofern besteht hier kein Hand- ungsbedarf. Das Institut für Qualitätssicherung schafft eines Erachtens nur neue Bürokratie und Misstrauen, arüber hinaus verursacht es zusätzliche Kosten. Nicht in neues Institut ist meiner Meinung nach gefragt, son- ern eine bessere Vernetzung der vorhanden Strukturen ür Forschung und Qualitätssicherung. Unklar bleibt mir, ie ein Wettbewerb beim Heilen zwischen den Kranken- assen und den Leistungserbringern funktionieren soll. rankheit lässt sich nicht Marktgesetzen unterordnen. Unbeachtet scheint mir die Frage, wie insbesondere in roßstädtischen Arztpraxen die Sicherheit gewährleistet erden soll, wenn dort Registrierkassen etabliert wer- en. Auch hier befürchte ich statt des gewünschten Ab- aus der Bürokratie deren Zunahme. Nach wochenlangen Beratungen, die auch durch fö- erale Hemmnisse erschwert wurden, ist nun ein Kom- romiss gefunden worden, bei dem viele notwendige trukturveränderungen nicht in Angriff genommen wer- en. Den in der Agenda 2010 formulierten Zielen wird as vorliegende Gesetz nur annähernd gerecht. Dies önnte nur ein radikaler Systemwechsel: eine einzige ürgerversicherung für alle mit einem noch festzulegen- en Grundleistungskatalog. Darüber hinausgehende Wohlfühl-Leistungen“ verbleiben bei der PKV, die da- ei sicher nicht darben würde. Um aber die Mehrheit der rot-grünen Koalition nicht u gefährden und gleichzeitig einige vorhandene posi- ive Ansätze der Reform anzuerkennen, stimme ich dem esetz trotz starker konzeptioneller und strategischer edenken zu. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 5521 (A) ) (B) ) Beatrix Philipp (CDU/CSU): Ich stimme dem Ge- setzentwurf zur Modernisierung der gesetzlichen Kran- kenversicherung allein aus dem Grund zu, dass eine Ab- lehnung des Gesetzentwurfs den weiteren Anstieg der Beitragssätze zur Krankenversicherung, das heißt eine noch höhere Belastung von Arbeitnehmern und Arbeit- gebern, zur direkten Konsequenz hätte. Dies wäre ange- sichts wirtschaftlicher Stagnation und Massenarbeitslo- sigkeit verantwortungslos. Kurzfristig wird das Gesetz nach meiner Einschät- zung die Beiträge stabilisieren. Dass es sie auch senken wird, wage ich zu bezweifeln. Dafür fehlen ihm die not- wendigen Weichenstellungen. Die Probleme der GKV auf der Ausgabenseite bleiben weitgehend bestehen, während auf der Einnahmeseite jetzt schon ersichtlich ist, dass die Umlagefinanzierung die hohen Kosten in ei- ner alternden Gesellschaft mittelfristig nicht mehr auf- fangen kann. Die einzelnen Inhalte des von Bundesgesundheitsmi- nisterin UIla Schmidt und dem stellvertretenden Vorsit- zenden der CDU/CSU-Fraktion Horst Seehofer ausge- handelten Kompromisses lehne ich überwiegend ab, weil sie nicht die Ursachen, sondern die Symptome der Kos- tenexplosion bekämpfen und die große Gruppe der Pflichtversicherten schwer belasten. Darüber hinaus be- nachteiligt das Gesetz auch bestimmte Berufsgruppen wie die Fachärzte und die Apotheker Die Zulassung von Apothekenmehrbesitz und Versandhandel beispielsweise gefährdet die klassische Apotheke mit ihrem hohen Qua- litätsniveau in der Versorgung und Beratung der Bürger, Schließlich wird der § 34 eine ansonsten abgelehnte kleine Positivliste zur Folge haben, und insgesamt den Arzneimittelschatz der Naturheilmittel mehr als gefähr- den. In allen kritischen Punkten wird die CDU/CSU-Frak- tion in den kommenden Wochen dem Parlament Ände- rungsvorschläge vorlegen. Hartmut Schauerte (CDU/CSU): Ich habe dem Ge- setz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenver- sicherung – GKV-Modernisierungsgesetz – GMG – heute zugestimmt, da ich eine Verweigerung angesichts der dramatischen Lage, in der sich die sozialen Siche- rungssysteme in Deutschland befinden, für fahrlässig halte. Ich hege jedoch erhebliche Bedenken gegenüber Tei- len der heute beschlossenen Gesetzesvorlage, da diese in ihrer vorliegenden Form wirtschafts- und ordnungspoli- tisch Schritte in die falsche Richtung beinhaltet und ins- besondere den Mittelstand in Deutschland massiv belas- ten wird. Das vorliegende Gesetz darf insbesondere nicht als ein falsches politisches Signal verstanden werden, in dessen Folge es im schlimmsten Fall zur „Zerschlagung“ mittelständischer Strukturen in Deutschland kommen könnte. Eine solche Entwicklung würde der Idee der sozialen Marktwirtschaft nach dem Vorbild Ludwig Erhards massiv zuwiderlaufen. Ich möchte nachfolgend versuchen, diese Befürchtun- gen in einigen Punkten exemplarisch zu verdeutlichen: F g Q w l Z A F b d g w i r d e d g K f l r a v p w P g k N S l t t m v e r g w r b A w h d w k n b (C (D Das vorliegende Gesetz ist in einem Großteil seiner ormulierungen von staatsdirigistischem Gedankengut eprägt. Es wird einen Anstieg der Bürokratie zulasten von ualität und Kosten mit sich bringen. Eine solche Ent- icklung würde den mit einem Reformgesetz ursprüng- ich verbundenen Zweck konterkarieren. Die gefundene Regelung zur Ausgliederung des ahnersatzes und dessen Finanzierung entspricht meiner uffassung nach nicht wettbewerblichen Regelungen. reiberufler und unternehmerisch Tätige werden durch estimmte Regelungen des Gesetzes in ihrer Selbststän- igkeit gefährdet. Die Herausnahme von versicherungsfremden Leistun- en aus der GKV ist nicht konsequent genug verfolgt orden. Die Gegenfinanzierung einzelner Teilbereiche st ordnungspolitisch falsch geregelt. Ich werde deshalb wachsam die konkreten Ausfüh- ungsbestimmungen verfolgen, um eine Abschwächung er von mir befürchteten negativen Folgen zu bewirken. Das heute beschlossene Gesetz kann allenfalls nur ine Vorstufe auf dem Weg zu einer wirklichen Reform es Gesundheitswesens sein. Selbst wenn alle Bemühun- en zur Kostendämpfung in Zukunft erfolgreich wären: osten und Ausgaben sind mit regulatorischen Eingrif- en schon allein wegen der demographischen Entwick- ung nicht mehr in den Griff zu bekommen. Es bleibt da- um nichts anderes übrig, als wirkliche Strukturreformen nzugehen, die auf weniger staatliche Vorschriften und iel mehr Effizienzsteigerung zielen. Für eine nachhaltig ositiv wirkende Reform benötigen wir im Gesundheits- esen mehr Transparenz, mehr Selbstbestimmung, mehr rävention, mehr Wettbewerb und mehr Qualität. Hinge- en brauchen wir weniger Regulierung, weniger Büro- ratie und weniger Bevormundung. Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): In einer Situation, wo sich meine Kritik und kepsis in der Sache und zur Politik der rot-grünen Koa- ition die Waage hält, werde ich mich zum oben genann- en Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Bei allen strukturellen, organisatorischen und qualita- iven Ansätzen zur Verbesserungen, die im Gesundheits- odernisierungsgesetz enthalten sind, bin ich nicht da- on überzeugt, dass die Gesundheitsreform 2003 zu iner nachhaltigen Senkung der Lohnnebenkosten füh- en wird. Die Kostendynamik eines nicht grundlegend eänderten Systems kann damit nur kurzzeitig gedämpft erden. Allein die künftige Regelung des ärztlichen Be- eitschaftsdienstes zeigt, welche Kostenfaktoren noch zu erücksichtigen sind. Der Anspruch, die finanziellen usgaben zu senken oder zumindest konstant zu halten, iderspricht der Realität einer auf weit gehende Gesund- eitserhaltung und medizinischen Fortschritt wertlegen- en und diesbezüglich keinen Aufwand scheuenden älter erdenden Gesellschaft. Dies führt zur Verklärung, man önne das Ganze auf Dauer billiger haben, und nicht zur ötigen Bewusstseinsschaffung, dass unser gesundes Le- en in Wohlstand teuer ist und mehr kostet. Wir werden 5522 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 (A) ) (B) ) damit andererseits einen enorm wichtigen Wachstums- und Arbeitsmarkt finanzieren. Wenn bei wachsenden Kosten die Belastung für die bisherigen Träger des Solidarsystems der GKV nicht steigen soll, stellt sich die Aufgabe, das Solidarsystem auszubauen und zu erweitern, Stichwort „Bürgerver- sicherung“. Das wird mit dem Gesundheitsmodernisie- rungsgesetz aber nicht getan. Stattdessen werden die Kosten vermehrt auf Bedürftige, auf Patienten und Kranke abgewälzt. Insofern kann ich hier keinen Schritt in die richtige Richtung erkennen. Während Patienten, Ärzten, Apothekern und der Pharmaindustrie etliches abverlangt wird, bleiben die Kassen weitgehend verschont. Die Beitragszahler erhal- ten zwar künftig einen Kostenüberblick über die medizi- nische Behandlung und die verschriebenen Medika- mente, erfahren aber nur unter Umständen die hinzukommenden Verwaltungskosten. Wir leisten uns in Deutschland über 300 Kassen, die vom Leistungsange- bot und der Beitragszahlung weitgehend identisch und nur unzureichend dem Wettbewerb ausgesetzt sind. Obwohl das Gesetz die lang angekündigte Positivliste nicht bringt, wird ein großer Teil der Naturheilpräparate quasi auf die „Negativliste“ gesetzt, indem sie künftig nicht mehr von den Kassen bezahlt werden. Das ist für die Alaturheilkunde ein herber Schlag und bedeutet für die aufstrebende Branche der Biopharmaka Absatzein- bußen in Größenordnung. Für mich ist das keine bittere Nebenwirkung eines großkoalitionären Kompromisses, sondern ein eklatanter und unakzeptabler Fehler. Eine der Ökologie zugewandte Partei wie die Bündnisgrünen hätte hier viel stärker ihr politisches Gewicht und ihren Regierungseinfluss machen müssen. Wilhelm Josef Sebastian (CDU/CSU): Ich habe dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Kranken- versicherung – GKV-Modernisierungsgesetz – GMG – heute zugestimmt, da ich eine Verweigerung angesichts der dramatischen Lage, in der sich die sozialen Siche- rungssysteme in Deutschland befinden, für fahrlässig halte. Ich hege jedoch erhebliche Bedenken gegenüber Tei- len der heute beschlossenen Gesetzesvorlage, da diese in ihrer vorliegenden Form wirtschafts- und ordnungspoli- tisch Schritte in die falsche Richtung beinhaltet und ins- besondere den Mittelstand in Deutschland massiv belas- ten wird. Das vorliegende Gesetz darf insbesondere nicht als ein falsches politisches Signal verstanden werden, in dessen Folge es im schlimmsten Fall zur Zerschlagung mittelständischer Strukturen in Deutschland kommen könnte. Eine solche Entwicklung würde der Idee der so- zialen Marktwirtschaft nach Ludwig Erhard massiv zu- widerlaufen. Ich möchte nachfolgend versuchen, diese Befürchtun- gen in einigen Punkten exemplarisch zu verdeutlichen: Das vorliegende Gesetz ist in einem Großteil seiner For- mulierungen von staatsdirigistischem Gedankengut ge- prägt. Es wird einen Anstieg der Bürokratie zulasten von Qualität und Kosten mit sich bringen. Eine solche Ent- w l R s n u l D a d o w f n V G z t s n n z v p w P g k G v d s c h B b s n u w e g b m n v g d d l w M (C (D icklung würde den mit einem Reformgesetz ursprüng- ich verbundenen Zweck konterkarieren. Die gefundene egelung zur Ausgliederung des Zahnersatzes und des- en Finanzierung entspricht meiner Auffassung nach icht wettbewerblichen Regelungen. Freiberufler und nternehmerisch Tätige werden durch bestimmte Rege- ungen des Gesetzes in ihrer Selbstständigkeit gefährdet. ie Herausnahme von versicherungsfremden Leistungen us der GKV ist nicht konsequent genug verfolgt wor- en. Die Gegenfinanzierung einzelner Teilbereiche ist rdnungspolitisch falsch geregelt. Ich werde deshalb achsam die konkreten Ausführungsbestimmungen ver- olgen, um eine Abschwächung der von mir befürchteten egativen Folgen zu bewirken. Das heute beschlossene Gesetz kann allenfalls eine orstufe auf dem Weg zu einer wirklichen Reform des esundheitswesens sein. Selbst wenn alle Bemühungen ur Kostendämpfung in Zukunft erfolgreich wären, Kos- en und Ausgaben sind mit regulatorischen Eingriffen chon allein wegen der demographischen Entwicklung icht mehr in den Griff zu bekommen. Es bleibt darum ichts anderes übrig, als wirkliche Strukturreformen an- ugehen, die auf weniger staatliche Vorschriften und ielmehr Effizienzsteigerung zielen. Für eine nachhaltig ositiv wirkende Reform benötigen wir im Gesundheits- esen mehr Transparenz, mehr Selbstbestimmung, mehr rävention, mehr Wettbewerb und mehr Qualität. Hinge- en brauchen wir weniger Regulierung, weniger Büro- ratie und weniger Bevormundung. Ingo Wellenreuther (CDU/CSU): Wir stimmen dem esetz zur Modernisierung der gesetzlichen Kranken- ersicherung, GKV-Modernisierungsgesetz – GMG, zu, a wir eine Ablehnung zu dieser Kostendämpfung ange- ichts der dramatischen Lage, in der sich die sozialen Si- herungssysteme in Deutschland befinden, für fahrlässig alten. Wir sehen dieses Gesetz nur als einen kurzfristigen eitrag zur dringend notwendigen Entlastung bzw. Sta- ilisierung der Lohnzusatzkosten. Allerdings ist es heute chon abzusehen, dass das Gesetz entscheidende Fragen icht beantwortet. Denn die größte Herausforderung für nser Gesundheitssystem ist die demographische Ent- icklung in Deutschland. Ihr müssen wir uns endlich hrlich und offen stellen. Für eine nachhaltig positiv wirkende Reform benöti- en wir in diesem Sinn mehr Transparenz, mehr Selbst- estimmung, mehr Prävention, mehr Wettbewerb und ehr Qualität im Gesundheitswesen. Wir brauchen we- iger Regulierung, weniger Bürokratie und weniger Be- ormundung. Deshalb fordern wir in den nächsten Monaten eine rundlegende Diskussion mit dem Ziel einer umfassen- en, langfristigen und generationengerechten Reform es deutschen Gesundheitswesens. Es muss endlich ohnunabhängig und wettbewerbsfreundlich gestaltet erden. Dr. Wolfgang Wodarg (SPD): Ich werde dem GKV- odernisierungsgesetz zustimmen, da vonseiten der Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 5523 (A) ) (B) ) SPD viele Regelungen eingebracht werden konnten, die notwendig und für den Erhalt unseres im Ansatz bisher vorbildlichen Systems der gesetzlichen Krankenversi- cherung wichtig sind. Die Alternative zum vorliegenden Gesetz wäre angesichts des angekündigten Widerstands des CDU-dominierten Bundesrates ein Flickenteppich eher zufälliger Kompromisse im Vermittlungsausschuss. Diese wären naturgemäß mit ganz erheblich höheren Ri- siken für den Erhalt der GKV verbunden. Ich fühle mich jedoch verpflichtet, auf einen grund- sätzlichen Mangel des vorliegenden Kompromisses hin- zuweisen: Ich halte es für nicht hinnehmbar, dass die bekannten entsolidarisierenden Mechanismen des Wett- bewerbs der über 300 Krankenkassen von keiner Seite behandelt wurden. Die unübersehbaren Folgen des Kran- kenkassenwettbewerbs wie steigende Verwaltungskos- ten, Konzentration des Leistungsprofils auf möglichst gesunde Versicherte und versteckte Strategien zur Aus- gabenminderung zulasten chronisch Kranker wurden ausgeblendet. Es wurden in den Kassen sogar weitere Instrumente zur Risikoselektion an die Hand gegeben. Der durch das vorliegende Gesetz gesteigerte Vertrags- wettbewerb kann nur von jenen genutzt werden, die stark genug sind, ihren Vorteil zu sehen und zu nutzen. Wer das nicht kann, bleibt bei den Verlierern und wird sogar noch durch höhere Beiträge gestraft. Ich begrüße ausdrücklich den jetzt verschärften Wettbewerb unter Ärzten, Krankenhäusern und anderen Anbietern von Ge- sundheitsdienstleistungen, aber ich verurteile die undif- ferenzierte Nutzung des Begriffs Wettbewerb. Er wurde missbraucht, um einen entsolidarisierenden Prozess der Krankenkassen gegeneinander weiter zu verschärfen. Die Krankenversicherung wird durch das GKV-Mo- dernisierungsgesetz unübersichtlicher und schlechter vergleichbar. Das wird sich insbesondere für Ältere und chronisch Kranke negativ auswirken. Gerade diesen sollte jedoch die ungeteilte Solidarität der Versicherten- gemeinschaft gelten. Auch wenn ich jetzt zustimme, bin ich der Meinung, dass die zu erwartenden Nebenwirkun- gen des Gesetzes weiterer intensiver parlamentarischer Kontrolle bedürfen. Verbesserungen für die Betroffenen, insbesondere für die chronisch Kranken, sollten gegebe- nenfalls auch noch in der laufenden Legislaturperiode möglich bleiben. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Günter Krings, Georg Fahrenschon, Julia Klöckner, Jens Spahn, Helge Braun, Tanja Gönner, Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, Holger Haibach, Conny Mayer (Baiersbronn), Stefan Müller (Erlangen), Melanie Oßwald, Katherina Reiche, Andreas Scheuer, Thomas Silberhorn, Dr. Peter Jahr, Olav Gutting, Kristina Köhler (Wiesbaden), Dorothee Mantel, Stephan Mayer (Altötting), Dr. Georg Nüßlein, Daniela Raab, Albert Rupprecht (Weiden), Dr. Ole Schröder und Dr. Reinhard Göhner (alle CDU/CSU) zur s r K d b B h d s H m w g b m n v g d d l w A s d A s s s a T s F g d G a r (C (D Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Kranken- versicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) (Tagesordnungspunkt 17 a) Wir stimmen dem Gesetz zur Modernisierung der Ge- etzlichen Krankenversicherung – GKV-Modernisie- ungsgesetz, GMG – zu, da wir eine Ablehnung dieser ostendämpfung angesichts der dramatischen Lage, in er sich die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland efinden, für fahrlässig halten. Wir sehen dieses Gesetz nur als einen kurzfristigen eitrag zur dringend notwendigen Entlastung bezie- ungsweise Stabilisierung der Lohnzusatzkosten. Aller- ings ist es heute schon abzusehen, dass das Gesetz ent- cheidende Fragen nicht beantwortet. Denn die größte erausforderung für unser Gesundheitssystem ist die de- ographische Entwicklung in Deutschland. Ihr müssen ir uns endlich ehrlich und offen stellen. Für eine nachhaltig positiv wirkende Reform benöti- en wir in diesem Sinn mehr Transparenz, mehr Selbst- estimmung, mehr Prävention, mehr Wettbewerb und ehr Qualität im Gesundheitswesen. Wir brauchen we- iger Regulierung, weniger Bürokratie und weniger Be- ormundung. Deshalb fordern wir in den nächsten Monaten eine rundlegende Diskussion mit dem Ziel einer umfassen- en, langfristigen und generationengerechten Reform es deutschen Gesundheitswesens. Es muss endlich ohnunabhängig und wettbewerbsfreundlich gestaltet erden. nlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Christine Lucyga, Florian Pronold, René Röspel, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Willi Brase, Anette Kramme, Christoph Strässer und Horst Kubatschka (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungs- gesetz – GMG) (Tagesordnungspunkt 17 a) Unser Land braucht eine Reform des Gesundheitswe- ens. Die Unterzeichner anerkennen die Bemühungen er Bundesregierung und der Regierungskoalition, diese ufgabe zu lösen. Der als Ergebnis aus den Konsensge- prächen mit der CDU/CSU nunmehr vorliegende Ge- etzentwurf vom 4. September 2003 erfüllt unsere An- prüche an eine langfristig wirksame und sozial usgewogene Reform des Gesundheitssystems in weiten eilen nicht. Die Union hat hier Einschnitte durchge- etzt, die über die auf dem SPD-Parteitag beschlossenen estlegungen der Agenda 2010 hinausgehen und die leichzeitig einen angemessenen Konsolidierungsbeitrag er Anbieterseite verhindern. Damit werden wesentliche rundsätze einer sozialen und solidarischen Gesellschaft ufgegeben und die Lasten ohne Notwendigkeit unge- echt und einseitig verteilt. 5524 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 (A) ) (B) ) Erstens. Die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Kostendämpfung belastet Versicherte und Kranke über- proportional, die Anbieterseite dagegen kaum. Die Strukturfehler der Über-, Unter- und Fehlversorgung im Gesundheitswesen, die vom Bundeskanzler in seiner Rede vom 14. März 2003 mit 20 Prozent beziffert wur- den, werden damit nicht einmal ansatzweise behoben. Der Gesetzentwurf bringt allenfalls eine kurzzeitige Kostenentlastung der Krankenversicherung. Zweitens. Wesentliche Elemente, die zustimmungs- frei möglich gewesen wären, wie die Positivliste für Arz- neimittel, eine wirksame Qualitätskontrolle und eine klare Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln, werden nicht realisiert. Die Ziele einer Stärkung des Hausarztprinzips und der integrierten Versorgung wer- den nur noch halbherzig angegangen. Drittens. Der vorliegende Gesetzentwurf bedeutet den Einstieg in den Ausstieg aus dem Solidarprinzip. Wir be- fürchten, dass die „Privatisierung“ der Kosten des Zahn- ersatzes nur der erste Schritt weg von der Parität und hin zu einer ungerechten und einseitigen Lastenverteilung ist. Das Solidarprinzip wird mit der Einführung des Ein- heitsbeitrages für Zahnersatz ausgehebelt. Viertens. Der vorliegende Gesetzentwurf konterka- riert wesentliche Zielsetzungen zur Stärkung des Wirt- schaftswachstums. Die Stärkung der Einkommen und der Kaufkraft breiter Bevölkerungsschichten, die durch die Steuerreform auf den Weg gebracht wurde, wird durch die zusätzlichen Ausgaben für die Gesundheitssi- cherung konterkariert. Mit der Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf beugen wir uns der Mehrheitsentscheidung unserer Frak- tion. Die Reform des Gesundheitssystems ist damit für uns jedoch keinesfalls abgeschlossen. Ziel der Reform kann für uns nur eine Bürgerversicherung sein, die die fi- nanziellen Lasten der Gesundheitsvorsorge fair und soli- darisch auf Teile der Gesellschaft entsprechend verteilt. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Horst Schmidbauer (Nürn- berg), Fritz Schösser, Ottmar Schreiner, Rüdiger Veit, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk und Klaus Barthel (Starnberg) (alle SPD) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversi- cherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) (Tagesordnungspunkt 17 a) Gesundheit ist unser höchstes Gut. Deswegen haben die Menschen den Anspruch auf ein hochwertiges Ge- sundheitswesen, das solidarisch und gerecht ist. Die Unterzeichner anerkennen die Bemühungen der Bundesregierung und der Regierungskoalition, diese Aufgabe zu lösen. Der ursprüngliche Koalitionsentwurf war dafür eine gute Grundlage. Den jetzt vorliegenden parteiübergreifenden Gesetzentwurf vom 4. September 2003 können wir jedoch nicht zustimmen. V n ti z li n e u K te s d w 1 d b K m m K n p „ E „ e t p f E c V d is s u b tr r A B f A t (C (D Die CDU/CSU hat es verstanden, den Kranken und ersicherten tief in die Tasche zu greifen und die medizi- ische Leistung Zahnersatz zu „privatisieren“. Gleichzei- g verstand sie es, mehr Wettbewerb unter den Anbietern u verhindern. Das Ziel einer wirklichen Reform, näm- ch eine Verbesserung des Bestehenden, wird damit icht erreicht. Vielmehr werden wesentliche Grundsätze iner sozialen und solidarischen Gesellschaft aufgegeben nd die Lasten ohne Notwendigkeit einseitig verteilt. Erstens. Die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte ostendämpfung belastet ungerechtfertigt die Versicher- n und Kranken mit 17,6 Milliarden Euro, die Anbieter- eite aber nur mit 3,5 Milliarden Euro. Die Strukturfehler er Über-, Unter- und Fehlversorgung im Gesundheits- esen, die vom Bundeskanzler in seiner Rede vom 4. März 2003 mit 20 Prozent beziffert wurden, werden amit nicht ansatzweise erhoben. Der Gesetzentwurf ringt allenfalls eine kurzzeitige Kostenentlastung der rankenversicherung. Zweitens. Wesentliche Elemente, die zustimmungsfrei öglich gewesen wären, wie die Positivliste für Arznei- ittel, eine wirksame Qualitätskontrolle und eine klare osten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln, werden icht realisiert. Unser Ziel einer Stärkung des Hausarzt- rinzips und der integrierten Versorgung wird durch den Kompromiss“ nur noch halbherzig angegangen. Drittens. Der vorliegende Gesetzentwurf bedeutet den instieg in den Ausstieg aus dem Solidarprinzip. Die Privatisierung“ der Kosten des Zahnersatzes ist der rste Schritt weg von der Parität hin zu einer ungerech- en und einseitigen Lastenverteilung. Auch das Solidar- rinzip wird mit der Einführung des Einheitsbeitrages ür Zahnersatz ausgehebelt. Menschen mit geringem inkommen müssen bei der gesetzlichen Krankenversi- herung ebenso viel zahlen wie ein gut verdienender ersicherter. Dies ist unsolidarisch. Viertens. Die Belebung der Binnenkonjunktur, die urch die Steuerreform auf den Weg gebracht worden t, wird durch die zusätzlichen Belastungen für die Ver- icherten, wie Zuzahlungen, Leistungsausgrenzungen nd Zusatzbeiträge, konterkariert. Der vorliegende Gesetzentwurf löst die Strukturpro- leme im Gesundheitswesen nicht. Die Unterzeichner eten für eine Weiterentwicklung der Krankenversiche- ung zu einer Versicherung für alle Erwerbstätigen, vom bgeordneten bis zum Freiberufler, ein. Sie fordern die undesregierung auf, die Grundlagen für eine solche Re- orm zu schaffen. nlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dirk Manzewski und Dr. Axel Berg (beide SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Moderni- sierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG (Tages- ordnungspunkt 17 a) Die Gesundheitsreform 2003 wird eines ihrer zen- ralen Ziele, den durchschnittlichen Beitragssatz der Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 5525 (A) ) (B) ) gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) spürbar ab- zusenken, erreichen. In den nächsten drei Jahren wird der Beitragssatz voraussichtlich um mehr als zwei Pro- zent sinken. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des deutschen Arbeitsmarkts. Die Gesundheitsreform 2003 wird zu einer Senkung der Lohnnebenkosten führen. Die Patientenrechte werden gestärkt. Patienten-, Be- hinderten- und Selbsthilfeverbände erhalten erstmalig Informations-, Beteiligungs- und Anhörungsrechte in al- len wichtigen Steuerungs- und Entscheidungsgremien des Gesundheitswesens. Die Transparenz des Systems wird verbessert. Durch die Einführung von Behandlungsquittungen, erweiterte Informationspflichten für die Krankenkassen sowie grö- ßere Entscheidungsspielräume und Gestaltungsmöglich- keiten für die Patientinnen und Patienten wird das Sys- tem durchschaubarer und auch die Patientensouveränität gestärkt. Die Qualitätssicherung wird aufgewertet. Durch die Gründung eines Instituts für Wirtschaftlichkeit und Qua- lität in der Gesundheitsversorgung, die Fortbildungs- pflicht für Ärztinnen und Ärzte und die Einführung eines internen Qualitätsmanagements in den Arztpraxen wird die Gesundheitsversorgung besser und wirtschaftlicher werden. Die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen wird in- tensiver. Durch bessere Rahmenbedingungen für die In- tegrationsversorgung, die Teilöffnung der Krankenhäu- ser und die Zulassung von Gesundheitszentren wird die Kooperation verschiedener Anbieter von Gesundheits- leistungen ermöglicht. Das wird vor allem der Behand- lungsqualität chronisch kranker und multimorbider Pa- tientinnen und Patienten zugute kommen. Die Gesundheitsversorgung in Ostdeutschland wird gestärkt. Durch die Angleichung der Honorare der nie- dergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Ostdeutschland an die in Westdeutschland wächst für junge Ärztinnen und Ärzte der Anreiz, sich in Ostdeutschland niederzulassen. Doch der Gesundheitsreform 2003 ist auch anzumer- ken, dass sie ein Kompromiss ist. Sie enthält einige Maßnahmen, die wir für falsch hal- ten. Dazu zählt vor allem die Ausgliederung des Zahner- satzes und der Verzicht auf die Positivliste. Insbesondere aber kritisieren wir, dass die verein- barte Reform nicht genug Wettbewerb und Wirtschaft- lichkeit und Qualität in unser Solidarsystem trägt. Da- mit unser Gesundheitswesen aus sich selbst heraus mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit hervorbringt, ist mehr Wettbewerb auch unter den Anbietern von Gesundheits- leistungen notwendig. Der von den Koalitionsfraktionen im Juli in den Deutschen Bundestag eingebrachte Ent- wurf für ein „Gesundheitssystem-Modernisierungsge- setz“ folgte deshalb dem Ziel einer Weiterentwicklung der GKV in eine solidarische Wettbewerbsordnung. Kar- telle auf Anbieter- und auf Kostenträgerseite sollten all- mählich abgelöst und die Innovationskraft der einzelnen Akteure herausgefordert werden. d C a ( e K k m o w F k f B h h Z f t d t v a a r G G s d F m n d A d h w E l s (C (D Diese wettbewerbliche Ausrichtung ließ sich aber in en Konsensverhandlungen gegen den Widerstand der DU/CSU und der unionsgeführten Bundesländer nicht ufrechterhalten. Und auch die beim Arzneimittelhandel Abschaffung des Mehrbesitzverbotes für Apotheken) rreichte wettbewerbliche Öffnung blieb aufgrund der lientelpolitik der Union hinter den Reformnotwendig- eiten zurück. Um überhaupt einen Einstieg in strukturelle Refor- en zu erreichen, sind wir auf die Zustimmung der uni- nsgeführten Länder im Bundesrat angewiesen. Deshalb ar die Bundesregierung gezwungen, der Union in ihren orderungen nach Leistungsausgrenzungen entgegenzu- ommen, auch wenn dies meinem Verständnis einer um- assenden solidarischen Absicherung widerspricht. Die elastungen für Patienten und Beitragszahler sind daher öher geworden, als dies im rot-grünen Gesetz vorgese- en war. Immerhin ist es noch gelungen, im Bereich der uzahlungsregelungen Verbesserungen, zum Beispiel ür chronisch Kranke zu erreichen. Angesichts der erreichten Reformschritte und der un- erbliebenen Reformmaßnahmen ist unsere Bewertung er Gesundheitsreform 2003 zwiegespalten. Mit Struk- urreformen ist begonnen worden – trotzdem bleibt noch iel zu tun. Die Ausweitung von Wettbewerbsstrukturen uf alle Leistungsbereiche steht für uns auch weiterhin uf der Tagesordnung. Vor allem aber wird es noch in dieser Legislaturpe- iode notwendig sein, eine Reform der Finanzierung der KV anzugehen. Die Finanzierungsgrundlagen der KV müssen zukunftssicher und gerechter werden. An- onsten wird die GKV den steigenden Anforderungen urch den demographischen Wandel und medizinischen ortschritt nicht gewachsen sein. Die Ausgliederung im- er weiterer Leistungsbereiche aus der solidarischen Fi- anzierung wäre programmiert. Vor dem Hintergrund dieser Erklärung stimmen wir em Gesetzentwurf zu. nlage 7 Erklärung nach 31 GO der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Jutta Dümpe-Krüger und Winfried Hermann (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Mo- dernisierung der gesetzlichen Krankenversiche- rung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) (Tagesordnungspunkt 17 a) Ich stimme dem Gesetzentwurf aus folgenden Grün- en zu: Der Entwurf reformiert die Strukturen des Gesund- eitswesens nicht so nachhaltig und zukunftsweisend, ie es erforderlich wäre, sondern ist überwiegend auf inspareffekte ausgerichtet. Einsparungen sind wegen der Situation in der gesetz- ichen Krankenversicherung zwar leider unumgänglich; ie sind aber nicht sozial ausgewogen genug. Die 5526 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 (A) ) (B) ) Versicherten werden einseitig etwa bei Zahnersatz und Zuzahlungen mit bis zu 17 Milliarden Euro belastet, Leistungserbringer wie Ärzte, Apotheken und Pharma- industrie dagegen nur mit 3,5 Milliarden. Die viel be- schworene Senkung der Lohnnebenkosten verbinden viele zwar mit Hoffnungen auf Beschäftigungseffekte; sie erfolgt jedoch einseitig zugunsten der Arbeitgeber durch Verschiebung der Belastungen auf die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer. Die aufgrund der Mehrheits- verhältnisse im Bundesrat notwendige Kompromissbil- dung hat diese Einseitigkeit noch verstärkt. Auf diese Weise sind weiterhin zukunftsweisende Elemente der Gesundheitsreform verhindert worden wie zum Beispiel die Positivliste, von der Union ganz deutlich durchge- setzt im Interesse der großen Pharmaindustrie. Auch dass die Zuzahlungen der Kassen nicht nach der Thera- pieeignung von Medikamenten geregelt werden, son- dern Verschreibungspflichtigkeit zum Kriterium ge- macht wird, weist in die gleiche Richtung. Naturheilkundliche Medizin und Homöopathie werden wieder an den Rand gedrängt. Dass auf diese Weise viele Kranke zur Einnahme von Medikamenten auf che- mischer Basis statt naturheilkundlicher Medikamente genötigt werden, kann bestenfalls kurzfristig zu Einspa- rungen führen; längerfristig werden die Kosten des Ge- sundheitssystems dadurch steigen. Deshalb ist eine Weiterführung über den jetzigen Ent- wurf hinaus notwendig. Soziale Ausgewogenheit zu schaffen bleibt Aufgabe. Zur Finanzierung des Gesund- heitssystems brauchen wir eine Bürgerversicherung, die alle Einkunftsarten, auch Kapitaleinkünfte, einbezieht. Trotzdem ist der Einstieg in eine Reform kurzfristig unumgänglich. Die finanzielle Situation im Gesundheits- system lässt hier keinen Spielraum. Wir stimmen trotz dieser Bedenken zu, weil wir die Gesundheitsreform als Teil des Reformpaktes Agenda 2010 sehen. In zahlreichen Gesprächen in den letzten Ta- gen haben wir den Eindruck gewonnen, dass sich in für uns wichtigen Fragen der sozialen Gerechtigkeit bei der Umsetzung der so genannten Hartz-Reformen positiv et- was bewegen wird. Mit einer Nein-Stimme können wir die Verabschiedung dieser Gesundheitsreform ohnehin nicht verhindern. Entscheidend wird es auf unser Stimm- verhalten über Hartz III und IV lm Oktober ankommen. Dieses werden wir danach richten, inwieweit unsere For- derungen auf soziale Korrekturen im Sinne der Kritik- punkte der grünen Fraktion, beschlossen auf der Klausur in Miesbach im September 2003, in wesentlichen Punk- ten erfüllt werden. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hans Michelbach, Leo Dautzenberg und Hildegard Müller (allle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungs- gesetz – GMG) (Tagesordnungspunkt 17a) Ich habe dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzli- chen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsge- s r s f l i t b t a d m k z h g D m p Q w l R s n u l D a d o r d D V G z t s n n z m s s P g k A (C (D etz – GMG) heute zugestimmt, da ich eine Verweige- ung angesichts der dramatischen Lage, in der sich die ozialen Sicherungssysteme in Deutschland befinden, ür fahrlässig halte. Ich hege jedoch erhebliche Bedenken gegenüber Tei- en der heute beschlossenen Gesetzesvorlage, da diese in hrer vorliegenden Form wirtschafts- und ordnungspoli- isch Schritte in die falsche Richtung beinhaltet und ins- esondere den Mittelstand in Deutschland massiv belas- en wird. Das vorliegende Gesetz darf insbesondere nicht ls ein falsches politisches Signal verstanden werden, in essen Folge es im schlimmsten Fall zur „Zerschlagung“ ittelständischer Strukturen in Deutschland kommen önnte. Eine solche Entwicklung würde der Idee der so- ialen Marktwirtschaft nach dem Vorbild Ludwig Er- ards massiv zuwiderlaufen. Ich möchte nachfolgend versuchen, diese Befürchtun- en in einigen Punkten exemplarisch zu verdeutlichen: as vorliegende Gesetz ist in einem Großteil seiner For- ulierungen von staatsdirigistischem Gedankengut ge- rägt. Es wird einen Anstieg der Bürokratie zulasten von ualität und Kosten mit sich bringen. Eine solche Ent- icklung würde den mit einem Reformgesetz ursprüng- ich verbundenen Zweck konterkarieren. Die gefundene egelung zur Ausgliederung des Zahnersatzes und des- en Finanzierung entspricht meiner Auffassung nach icht wettbewerblichen Regelungen. Freiberufler und nternehmerisch Tätige werden durch bestimmte Rege- ungen des Gesetzes in ihrer Selbstständigkeit gefährdet. ie Herausnahme von versicherungsfremden Leistungen us der GKV ist nicht konsequent genug verfolgt wor- en. Die Gegenfinanzierung einzelner Teilbereiche ist rdnungspolitisch falsch geregelt. Ich werde deshalb wachsam die konkreten Ausfüh- ungsbestimmungen verfolgen, um eine Abschwächung er von mir befürchteten negativen Folgen zu bewirken. as heute beschlossene Gesetz kann allenfalls nur eine orstufe auf dem Weg zu einer wirklichen Reform des esundheitswesens sein. Selbst wenn alle Bemühungen ur Kostendämpfung in Zukunft erfolgreich wären, Kos- en und Ausgaben sind mit regulatorischen Eingriffen chon allein wegen der demographischen Entwicklung icht mehr in den Griff zu bekommen. Es bleibt darum ichts anderes übrig, als wirkliche Strukturreformen an- ugehen, die auf weniger staatliche Vorschriften und ehr Effizienzsteigerung zielen. Für eine nachhaltig po- itiv wirkende Reform benötigen wir im Gesundheitswe- en mehr Transparenz, mehr Selbstbestimmung, mehr rävention, mehr Wettbewerb und mehr Qualität. Hinge- en brauchen wir weniger Regulierung, weniger Büro- ratie und weniger Bevormundung. nlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Michaele Hustedt, Rainder Steenblock, Ulrike Höfken, Dr. Antje Vollmer, Markus Kurth, Claudia Roth (Augs- burg), Friedrich Ostendorff, Dr. Ludger Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 5527 (A) ) (B) ) Volmer, Ursula Sowa, Grietje Bettin, Cornelia Behm, Josef Philip Winkler und Winfried Nachtwei (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungs- gesetz – GMG) (Tagesordnungspunkt 17 a) „Die Gesundheitsreform 2003 wird eines ihrer zentra- len Ziele, den durchschnittlichen Beitragssatz der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) spürbar abzusenken, erreichen. In den nächsten drei Jahren wird der Beitrags- satz voraussichtlich um mehr als 2 Prozent sinken. Dies ist ein wichtiger Beitrag für mehr Teilhabegerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Die Gesundheitsreform 2003 wird nicht nur zu einer schnellen Senkung der Lohnnebenkosten führen. Sie wird auch die Qualität und Wirtschaftlichkeit unseres Gesundheitssystems dauerhaft verbessern: Die Patienten- und Patientinnenrechte werden ge- stärkt. Patienten-, Behinderten- und Selbsthilfeverbände erhalten erstmalig Informations-, Beteiligungs- und An- hörungsrechte in allen wichtigen Steuerungs- und Ent- scheidungsgremien des Gesundheitswesens. Die Patien- ten und Patientinnen rücken damit vom Rand ins Zentrum der Steuerung unseres Gesundheitswesens. Die Transparenz des Systems wird verbessert. Durch die Einführung von Behandlungsquittungen, erweiterte Informationspflichten für die Krankenkassen sowie grö- ßere Entscheidungsspielräume und Gestaltungsmöglich- keiten für die Patientinnen und Patienten wird das Sys- tem durchschaubarer und auch die Patientensouveränität gestärkt. Die Qualitätssicherung wird aufgewertet. Durch die Gründung eines Instituts für Wirtschaftlichkeit und Qua- lität in der Gesundheitsversorgung, die Fortbildungs- pflicht für Ärztinnen und Ärzte und die Einführung eines internen Qualitätsmanagements in den Arztpraxen wird die Gesundheitsversorgung besser und wirtschaftlicher werden. Die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen wird in- tensiver. Durch bessere Rahmenbedingungen für die In- tegrationsversorgung, die Teilöffnung der Krankenhäu- ser und die Zulassung von Gesundheitszentren wird die Kooperation verschiedener Anbieter von Gesundheits- leistungen ermöglicht. Das wird vor allem der Behand- lungsqualität chronisch kranker und multimorbider Pa- tientinnen und Patienten zugute kommen. Die Gesundheitsversorgung in Ostdeutschland wird gestärkt. Durch die Angleichung der Honorare der nie- dergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Ostdeutschland an die in Westdeutschland wächst für junge Ärztinnen und Ärzte der Anreiz, sich in Ostdeutschland niederzulassen. Doch der Gesundheitsreform 2003 ist auch anzumer- ken, dass sie ein Kompromiss ist. Sie enthält einige Maßnahmen, die wir für falsch halten. Dazu zählt die Benachteiligung von Naturheilmitteln und der Aus- schluss weiterer verschreibungsfreier, da nebenwir- kungsarmer Arzneimittel aus der GKV. Dazu zählt aber v V R u G u w g J f d e b g h s u d C a ( i e K k m u h r m u D d v r B t d t n s h p d G s d F m F a t W e d (C (D or allem die Ausgliederung des Zahnersatzes und der erzicht auf die Positivliste. Insbesondere aber kritisieren wir, dass die vereinbarte eform nicht genug Wettbewerb um Wirtschaftlichkeit nd Qualität in unser Solidarsystem trägt. Damit unser esundheitswesen aus sich selbst heraus mehr Qualität nd Wirtschaftlichkeit hervorbringt, ist mehr Wettbe- erb auch unter den Anbietern von Gesundheitsleistun- en notwendig. Der von den Koalitionsfraktionen im uli in den Deutschen Bundestag eingebrachte Entwurf ür ein Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz folgte eshalb dem Ziel einer Weiterentwicklung der GKV in ine solidarische Wettbewerbsordnung. Kartelle auf An- ieter- und auf Kostenträgerseite sollten allmählich ab- elöst und die Innovationskraft der einzelnen Akteure erausgefordert werden. So sollte zum Beispiel den Kas- en ermöglicht werden, Einzelverträge mit Ärztinnen nd Ärzten abzuschließen. Diese wettbewerbliche Ausrichtung ließ sich aber in en Konsensverhandlungen gegen den Widerstand der DU/CSU und der unionsgeführten Bundesländer nicht ufrechterhalten. Und auch die beim Arzneimittelhandel Abschaffung des Mehrbesitzverbotes für Apotheken) nsbesondere auf Drängen von Bündnis 90/Die Grünen rreichte wettbewerbliche Öffnung blieb aufgrund der lientelpolitik der Union hinter den Reformnotwendig- eiten zurück. Um überhaupt einen Einstieg in strukturelle Refor- en zu erreichen, sind wir auf die Zustimmung der nionsgeführten Länder im Bundesrat angewiesen. Des- alb waren wir gezwungen, der Union in ihren Forde- ungen nach Leistungsausgrenzungen entgegenzukom- en, auch wenn dies unserem Verständnis einer mfassenden solidarischen Absicherung widerspricht. ie Belastungen für Patienten und Beitragszahler sind aher höher geworden, als dies im rot-grünen Gesetz orgesehen war. Immerhin ist es uns gelungen, im Be- eich der Zuzahlungsregelungen Verbesserungen zum eispiel für chronisch Kranke zu erreichen. Angesichts der erreichten Reformschritte und der un- erbliebenen Reformmaßnahmen ist unsere Bewertung er Gesundheitsreform 2003 zwiegespalten. Viele wich- ige Strukturreformen sind erreicht. Trotzdem bleibt och viel zu tun. Die Ausweitung von Wettbewerbs- trukturen auf alle Leistungsbereiche steht auch weiter- in auf der Tagesordnung. Vor allem aber wird es noch in dieser Legislatur- eriode notwendig sein, eine Reform der Finanzierung er GKV anzugehen. Die Finanzierungsgrundlagen der KV müssen zukunftssicher und gerechter werden. An- onsten wird die GKV den steigenden Anforderungen urch den demographischen Wandel und medizinischen ortschritt nicht gewachsen sein. Die Ausgliederung im- er weiterer Leistungsbereiche aus der solidarischen inanzierung wäre vorprogrammiert. Damit auch künftig lle den Zugang zu den medizinisch notwendigen Leis- ungen haben, treten Bündnis 90/Die Grünen für eine eiterentwicklung der GKV in eine Bürgerversicherung in, der alle Bürgerinnen und Bürger angehören und zu eren Finanzierung alle Einkunftsarten beitragen. 5528 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 (A) ) (B) ) Vor dem Hintergrund dieser Erklärung stimme ich dem Gesetzentwurf zu. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ottmar Schreiner, Klaus Barthel (Starnberg), Willi Brase, Ulla Burch- ardt, Peter Dreßen, Reinhold Hemker, Gabriele Hiller-Ohm, Horst Kubatschka, Götz-Peter Lohmann, Dr. Christine Lucyga, Lothar Mark, Dietmar Nietan, Florian Pronold, René Röspel, Dr. Hermann Scheer, Fritz Schösser, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Heinz Schmitt (Lan- dau), Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Rüdiger Veit, Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt (Tagesord- nungspunkt 19 a) Gemäß dem Gesetzentwurf soll die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld für Arbeitslose, die älter als 45 Jahre sind, in erheblichem Maße gekürzt werden. Dadurch be- wirkte Einsparungen bei der Sozialversicherung sollen zu mehr Beschäftigung führen. Zudem sollen die durch die bisherige Regelung bewirkten Anreize, ältere Ar- beitslose vorzeitig in den Ruhestand zu schicken, besei- tigt werden. Für die Unterzeichner ist nicht nachvollziehbar, dass die Neuregelung zu mehr Beschäftigung führen soll. Einzelne Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren im Gegenteil zusätzlich steigende Arbeitslosigkeit, da Haushalte mit niedrigem Einkommen wie zum Beispiel Arbeitslosenhaushalte in der Regel ihr Einkommen voll verausgaben, um die grundlegenden Lebensbedürfnisse zu decken. Im Kern wird in dem Gesetzentwurf das Risiko der Arbeitslosigkeit einseitig zulasten älterer Beschäftigter verlagert. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen wird häufig die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitneh- mer nicht mehr gefördert. Personelle Anpassungsmaß- nahmen führen dann in aller Regel zu Entlassungen bei den älteren Beschäftigten. Die Neuregelung kann bei den Betroffenen zu nachhaltigen Verschlechterungen ihres Einkommens führen. So wird zum Beispiel die Bezugs- zeit des Arbeitslosengeldes für 52-Jährige von 26 auf zwölf Monate gekürzt. Im Zuge des weiteren Gesetzge- bungsverfahrens sollen die bisher dem Arbeitslosengeld folgende Arbeitslosenhilfe sowie die Sozialhilfe für Er- werbsfähige weitgehend auf dem Niveau der Sozialhilfe zusammengeführt werden (Arbeitslosengeld II). Da die einzelnen Regelungsinhalte noch nicht definitiv vorlie- gen, ist eine abschließende Bewertung zum gegenwärti- gen Zeitpunkt nicht möglich. Der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit mehrfach versucht, das Kostenrisiko für Frühverrentung älterer Ar- beitsloser den Arbeitgebern im Sinne einer Erstattungs- pflicht aufzuerlegen. Demnach müssen Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen dem Arbeitsamt die Auf- wendungen für das gezahlte Arbeitslosengeld erstatten. D A tu F n g g P s A M e e d z d u A D a S U M M T u D r d u n f B s E e n d s (C (D iese System war bislang wenig effektiv. Anstatt die rbeitslosen nachhaltig zu belasten, muss die Erstat- ngspflicht so geregelt werden, dass die Gründe für die rühverrentungspraxis wirksam bekämpft werden kön- en. Um die Arbeitslosigkeit Älterer zukünftig zu verrin- ern, bedarf es vor allem präventiver Maßnahmen. Dazu ehört insbesondere, die Beschäftiqungsfähigkeit dieser ersonenqruppe stetig zu verbessern. Ältere Menschen ind seit geraumer Zeit die stärkste Problemgruppe am rbeitsmarkt. Sie sind zum einen in deutlich höherem aße arbeitslos, zudem dauert ihre Arbeitslosigkeit auch rheblich länger. Solange diese Situation anhält, bedarf s auch einer längeren Bezugsdauer des Arbeitslosengel- es. Trotz dieser grundsätzlichen Bedenken stimmen wir u in der Erwartung, dass die konkrete Ausgestaltung es Arbeitslosengeldes II einen angemessenen Lebens- nterhalt für die Betroffenen sichern wird. nlage 11 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ände- rung steuerlicher Vorschriften (Steuerände- rungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) – Bericht nach § 99 BHO über die Steueraus- fälle bei der Umsatzsteuer durch Steuer- betrug und Steuervermeidung – Vorschläge an den Gesetzgeber (Tagesordnungspunkt 21) Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): er Bericht des Bundesrechnungshofs über die Steuer- usfälle bei der Umsatzsteuer durch Steuerbetrug und teuervermeidung lässt alle Alarmglocken schlagen. Auch in diesem Jahr müssen wir feststellen, dass das msatzsteueraufkommen zurückgeht. In den ersten acht onaten um 0,9 Prozent und das leider nicht zum ersten al trotz nominalen Wirtschaftswachstums. Diesen rend können wir nur umkehren, wenn wir entschlossen nd wirksam gegen den Umsatzsteuerbetrug vorgehen. ie steuerehrlichen Unternehmen haben Anspruch da- auf, vor betrügerischer Konkurrenz geschützt zu wer- en. Darüber hinaus sind die durch den Steuerbetrug ver- rsachten Steuerausfälle in zweistelliger Milliardenhöhe icht hinnehmbar, denn kriminell verursachte Steueraus- älle gehen zulasten der ehrlichen Steuerzahler. Ich bin froh, dass der Bundesrechnungshof in seinem ericht konkrete, sofort umsetzbare Maßnahmen vor- chlägt, die wir kurzfristig umsetzen wollen. Mit den ntwürfen des Haushaltsbegleitgesetzes und des Steu- ränderungsgesetzes 2003 machen wir hier die ersten otwendigen Schritte. So werden wir zur Bekämpfung es Umsatzsteuerbetruges gezielt die Haftung für Um- atzsteueransprüche der Finanzämter verschärfen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 5529 (A) ) (B) ) Das ist natürlich für die steuerehrlichen Unternehmen erst einmal lästig. Aber angesichts der gravierenden Auswirkungen der Betrugsgeschäfte denke ich, es ist zu- mutbar und darüber hinaus wird sich der zusätzliche Aufwand letztendlich auch für den steuerehrlichen Un- ternehmer auszahlen. Das Ausmaß des Problems mit dem Umsatzsteuerbe- trug ist aber so groß, dass wir sicherlich weitere Maß- nahmen ergreifen müssen. Allein für den Bereich des Betrugs durch Umsatzsteuerkarusselle wird der fiskali- sche Schaden vom Bundesrechnungshof auf knapp 12 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Solche Summen sind keine Peanuts, sondern unterhöhlen systematisch die Steuerbasis auch des europäischen Gemeinwesens. Zur Bekämpfung der Karussellgeschäfte aber auch zur Eindämmung der anderen betrugsrelevanten Berei- che, wie zum Beispiel Kettengeschäfte im Baugewerbe, hat der Bundesrechnungshof eine ganze Reihe gut prak- tikabler Bekämpfungsmaßnahmen vorgeschlagen – mit denen wir uns noch genauer beschäftigen werden. Vereinfachung, Modernisierung und damit auch Ent- bürokratisierung ist das Ziel des Steueränderungsgeset- zes. Wir schreiben heute das Jahr 2003 und die Steuer- verwaltung kommuniziert immer noch vor allem auf dem guten alten Papier. Und damit auf dem relativ lang- samen und relativ teuren Postweg. Daran hat sich trotz der elektronischen Steuererklärung ELSTER bis heute nicht viel geändert. 36 Millionen Lohnsteuerkarten und -bescheinigun- gen, 2,5 Millionen Freibetragsanträge und 19 Millionen Lohnsteueranmeldungen sind ein nicht zu unterschätzen- der Aufwand für die Unternehmen, die Beschäftigten und die Finanzverwaltung. Zukünftig wird eine durchgängig elektronische Ab- wicklung möglich sein und die Lohnsteuerkarte landet im Papierkorb, Damit wird es einfacher und billiger für Steuerpflichtige und Fiskus und nicht zuletzt wird die gesamte Abwicklung beschleunigt: Die Arbeitnehmer können ihren Datenausdruck in einfachen Fällen gleich zur Veranlagung nutzen. So bekommen sie schneller einen Steuerbescheid – und gegebenenfalls eine Ein- kommensteuererstattung! Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrages: Öffentlich-private Partnerschaften (Tagesordnungspunkt 22) Dr. Michael Bürsch (SPD): Öffentlich-private Part- nerschaften sind ein neuer und – bei sorgfältiger Pla- nung – auch ein erfolgreicher Weg der Bereitstellung von öffentlichen Leistungen. Diese können auf diesem Wege nämlich nicht nur mit geringeren Kosten, schneller und früher, sondern auch in höherer Qualität bereit ge- stellt werden. In mancher Beziehung ist Deutschland bei öffentlich- privaten Partnerschaften noch ein Entwicklungsland. U W ö E b w n m P V T g S p d d f P t r f z Ö d m L u t n s F l w t H F t v e e F b k l b p l r i g n t E r d (C (D nsere europäischen Nachbarn sind da schon viel weiter. ir wissen zum Beispiel aus Großbritannien, dass durch ffentlich-private Zusammenarbeit durchschnittliche insparpotenziale in der Größenordnung von 17 Prozent ezogen auf die herkömmliche Realisierung, erreicht erden können. Zwischenzeitlich werden in Großbritan- ien über 20 Prozent aller öffentlichen Beschaffungs- aßnahmen der öffentlichen Hand als öffentlich-private artnerschaften abgewickelt. Dabei geht es nicht nur um erkehrsmaßnahmen und den öffentlichen Hoch oder iefbau, es geht – weit darüber hinaus – um Beschaffun- en im Verteidigungsbereich, es geht um Krankenhäuser, chulen, soziale Dienste und vieles andere mehr. Grundsätzlich ist zunächst festzustellen: Öffentlich- rivate Partnerschaften sind ein wichtiger Baustein bei er Modernisierung unseres Staatswesens. Sie sind ein ritter Weg zwischen herkömmlicher Bereitstellung öf- entlicher Leistungen auf der einen Seite und der reinen rivatisierung auf der anderen Seite. Wir alle wissen: Das hohe Leistungsniveau des Staa- es und der erhebliche Bedarf an modernen Infrastruktu- en zwingen uns jetzt, angesichts der Finanzlage der öf- entlichen Haushalte über die traditionelle Arbeitsteilung wischen Staat und Privatwirtschaft neu nachzudenken. ffentlich-private Partnerschaften sind eine Antwort auf iese Herausforderung. Entscheidend ist hierbei, dass es sich bei dem Instru- ent öffentlich-private Partnerschaften nicht in erster inie um ein Finanzierungsinstrument handelt. Es kann nd darf dabei auch nicht um die Schaffung von Schat- enhaushalten gehen. Der Ansatz geht weit über die Fi- anzierungsfrage hinaus. Öffentlich-private Partner- chaften sind deshalb auch kein Allheilmittel, um die inanznot öffentlicher Auftraggeber zu überwinden. Es gibt bereits eine ganze Reihe von Modellen öffent- ich-privater Partnerschaften, auch in Deutschland. Was ir mit dem vorgelegten Antrag unter öffentlich-priva- en Partnerschaften verstehen und was uns besonders am erzen liegt, ist ein Modell, das die Engländer „Private inance Initiative“ – PFI – nennen. Bei diesem Modell reten die öffentlichen Hände nur noch als Nachfrager on Dienstleistungen auf und bezahlen die von Privaten rbrachten Leistungen auf der Basis vertraglicher Ver- inbarungen. Das Entwerfen, Planen, Produzieren, inanzieren, Betreiben, ja selbst das Verwerten der er- rachten Leistungen, also die gesamte Wertschöpfungs- ette, wird der Verantwortung der Privatwirtschaft über- assen. Aber was – anders als bei reiner Privatisierung – ei dieser Zusammenarbeit erhalten bleibt, ist die prinzi- ielle Möglichkeit der öffentlichen Hand, Fehlentwick- ungen zu vermeiden und notfalls im öffenlichen Inte- esse einzugreifen. Den Schlüssel zum finanziellen Erfolg hält derjenige n der Hand, der die Kosten einer Maßnahme über ihren esamten Lebenszyklus hinweg zu erfassen und zu pla- en versteht, das heißt die Anfangsinvestition, die Be- riebs- und Wartungskosten, die Instandhaltungs- und rsatzinvestitionen einschließlich möglicher Erweite- ungsinvestitionen sowie die Finanzierungskosten. Erst urch die Anknüpfung an den Kosten über die gesamte 5530 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 (A) ) (B) ) Lebensdauer werden diejenigen Anreize bei den Priva- ten geschaffen, die für die Ausschöpfung der Einspar-, aber auch der Innovationspotenziale entscheidend sind. Wie die Beispiele aus anderen Ländern zeigen, können öffentlich-private Partnerschaften nicht nur im Bereich der Verkehrsinfrastruktur und des öffentlichen Hoch- und Tiefbaus Anwendung finden. Wir schlagen in unserem Antrag vor, zu untersuchen, inwieweit öffentlich-private Partnerschaften auch im Bereich von E-Government, im Bereich sozialer Dienste, im Verteidigungsbereich, im Forschungs- und Bildungsbereich, im Kulturbereich und nicht zuletzt auch im Bereich der Entwicklungszusam- menarbeit entwickelt bzw. weiterentwickelt werden kön- nen. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren bereits eine Reihe von Initiativen zu öffentlich-privaten Partnerschaften ergriffen. Ich will hier nur erwähnen: Die Fortentwicklung von Betreibermodellen im Fern- straßenbau, die Gründung einer Gesellschaft zur Finan- zierung von Verkehrsinfrastruktur, die Verabschiedung des Rahmenvertrages „Innovation, Investition und Wirt- schaftlichkeit in der Bundeswehr“, die Gründung der Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb – GEBB –, öffentlich-private Partnerschaften im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der Forschungs- und Bildungspolitik, insbesondere auch die D-21-Initia- tive, die Deutschland helfen soll, eine führende Rolle in der Informationstechnologie zu erreichen. Entscheidend für die nächste Phase in Deutschland ist die Initiative des Bundesbauministers. Dabei geht es um die Umsetzung einer umfassenden Strategie für öffent- lich-private Partnerschaften im Bereich des öffentlichen Hochbaus, aber auch darüber hinaus. Mit dem in der vo- rigen Woche vorgestellten Gutachten „Analyse der Rah- menbedingungen für Public-Private-Partnership-Maß- nahmen im öffentlichen Hochbau“ liegt uns eine Blaupause für eine solche umfassende Implementie- rungsstrategie für öffentlich-private Partnerschaften in Deutschland vor. An den Ergebnissen der Studie müssen wir ansetzen. Unbestreitbar ist, dass die rechtlichen Rahmenbedin- gung für öffentlich-private Partnerschaften in Deutsch- land bislang nicht optimal sind. Das geltende Vergabe- recht, aber auch das Steuer-, Haushalts-, Kommunal- und Zuwendungsrecht müssen daraufhin überprüft wer- den, inwieweit sie für öffentlich-private Partnerschaften hinderlich sind. Wir brauchen auf kommunaler, Länder- und Bundes- ebene Pilotprojekte, um die Standardisierung von Um- setzungsprozessen, zum Beispiel von Verträgen, zu er- möglichen, mit denen dann öffentliche Beschaffer und Privatwirtschaft vernünftig arbeiten und effizient ver- handeln können. Ganz wichtig ist die Entwicklung eines einheitlichen Maßstabs für den Wirtschaftlichkeitsvergleich. Öffent- lich-private Partnerschaften legitimieren sich nur dann, wenn sie im Vergleich mit öffentlichen Beschaffungs- vorgängen traditioneller Art bei gleicher Qualität wirt- schaftlicher und kostengünstiger sind. Das Problem be- s b s s z n f a „ K u s d m s b v k f P m d n d s ö z s g h d f P d g n B m k d r g b s s w K d d c (C (D teht darin, dass Kriterien und Daten für objektive, an etriebswirtschaftlichen Methoden ausgerichtete Wirt- chaftlichkeitsprüfungen, die einen Vergleich zwischen taatlicher und privater Aufgabenerledigung liefern, zur- eit nicht vorhanden sind. In Deutschland fehlt bislang och ein anerkanntes vergleichendes Bewertungssystem ür die Leistungen der öffentlichen Hand, wie es etwa us den Niederlanden und Großbritannien mit dem Public Sector Comparator“ bekannt ist. Bei öffentlich-privaten Partnerschaften kommen zwei ulturen zusammen, die der öffentlichen Verwaltungen nd die der privaten Wirtschaft, die sehr unterschiedlich ind, zwei Kulturen, die zuallererst lernen müssen, auerhafte, in beiderseitigem Vorteile liegende, dem Ge- einwohl dienende Kooperationen umzusetzen. Ent- cheidend wird dabei sein, eine gemeinsame Vertrauens- asis zu schaffen. Vertrauen ist das A und O für eine ernünftige Kooperation. Ohne gegenseitige Verlässlich- eit werden öffentlich-private Partnerschaften nicht unktionieren können. Eines will ich hier aber klarstellen: Öffentlich-private rojekte werden und müssen der Kontrolle durch die de- okratisch legitimierten Gremien – insbesondere auch es Haushaltsgesetzgebers – unterliegen. Es geht eben icht um Privatisierung, sondern um einen neuen Weg er Verantwortungsteilung, den wir mit solchen Partner- chaften beschreiten wollen. Ich bin überzeugt: Es gibt viele Möglichkeiten, den ffentlich-privaten Partnerschaften auch in Deutschland um Durchbruch zu verhelfen. Lassen Sie uns gemein- am die dafür geeigneten förderlichen Rahmenbedingun- en dafür schaffen! Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): Eine Partnerschaft at darin ihren Nutzen, dass man zu zweit Probleme löst, ie man alleine nicht bewältigen kann. Dies trifft für das Thema der heutigen Debatte, die öf- entlich-privaten Partnerschaften, noch geläufiger unter PP – Public Private Partnership –, zu. Zugleich wirft es ie Frage auf, was der Staat alles alleine zu bewerkstelli- en hat und in welchen Bereichen er auf privates Unter- ehmertum angewiesen ist – Stichwort Aufgabenkritik. Der heutige Sozialstaat interveniert in vielfaltigen ereichen der Daseinsvorsorge. Ein solcher Staat hat ittlerweile seine Leistungsfähigkeit überschritten. Er rankt daran, dass nur noch umverteilt wird. Daher muss er Staat nur dort eingreifen, wo es allen zum Nutzen ge- eicht, sowie bei hoheitlichen oder zwingend notwendi- en Aufgaben. Für die Union sind PPPs ein wichtiges Thema. Wir egrüßen es sehr, dass sich die rot-grüne Koalition die- es Themas annimmt und dass hierzu nun eine Debatte tattfindet. Auch die Union besetzt dieses Thema. So ird die am 13. Oktober 2003 beginnende Enquete- ommission „Kultur“ die PPPs im Kulturbereich unter ie Lupe nehmen. PPPs sind mittlerweile ein immer wichtiger werden- er Faktor bei der Erfüllung und Finanzierung öffentli- her Aufgaben. Sie sind bei der maroden Haushaltslage Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 5531 (A) ) (B) ) vielleicht die einzige Möglichkeit, Investitionen zu be- schleunigen. Denn die zugrunde liegenden Fakten sind erdrückend. Durch sinkende Steuereinnahmen und stei- gende Ausgaben bei Sozialleistungen sind die Investitio- nen in die Infrastruktur permanent rückläufig. Es ist sogar so schlimm, dass der Bundeshaushalt zum zweiten Mal in Folge die Verfassung verletzt – Art. 115 GG –, indem die Summe der Investitionen die Einnahmen aus Krediten unterschreitet. Dies hat katastro- phale Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Sichtbare Folgen sind Staus auf Autobahnen, Raumnot an Hochschulen und marode Abwassernetze. Bald kön- nen wir die Straßen nur noch mit Geländewagen befah- ren, in Spree oder Mosel statt im Schwimmbad schwim- men, und unsere Kinder sitzen mit Schutzhelmen in einsturzgefährdeten Schulen und Kindergärten. Der Bedarf an PPP-Projekten ist daher gigantisch. Je- doch allein auf dieses sicherlich viel versprechende und zukunftsträchtige Modell umzustellen, löst in vielen Be- reichen nicht die grundlegenden Probleme. Zuallererst muss der Staat seine Hausaufgaben machen: Rückfüh- rung der Staatsquote, Reduzierung der Staatsaufgaben, insbesondere umfassender Bürokratieabbau und wir- kungsvolle Reformen. Woran liegt es denn, dass die Kommunen keine finan- zielle Handhabe mehr haben? Wieso steigen Sozialabga- ben und Staatsschulden in beängstigendem Ausmaß? Die Antwort ist, wir befinden uns aufgrund der rot-grü- nen Bundespolitik in einem Reformstau, der alle Ver- sprechen vom letzten Herbst Lügen straft. Lassen Sie mich nur das Beispiel der Gemeindefi- nanzreform anführen. Nach dem katastrophalen Absturz der Kommunalhaushalte bedarf es so dringend wie nie zuvor einer Entlastung der Kommunen. Allein meine Heimatstadt Koblenz verzeichnet im Haushalt 2003 ein Defizit in Höhe von 27 Millionen Euro. Die Kommunen befinden sich in der schwersten Finanzkrise der Nach- kriegszeit. Erst durch die dringend notwendige Entlastung würde das Jahresvolumen kommunaler Investitionen, das heute 10 Milliarden Euro unter dem Wert von 1992 liegt, wie- der ansteigen. Die von der Bundesregierung vorgelegten Reforment- würfe reichen aber nicht aus, um den Kommunen aus ih- rer Finanznot zu helfen. Das bedeutet, dass auch künftig Investitionsvorhaben von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt werden, weil die Voraussetzung der dauerhaf- ten Leistungsfähigkeit der Kommunen nicht gewährleis- tet ist. Diesen Kommunen würden dann auch nicht die Kostenvorteile von PPPs zugute kommen, weil die Kommunen weder auf herkömmliche noch auf PPP-Art investieren können. Auch wenn der heute vorliegende Koalitionsantrag PPPs als „einen wichtigen Baustein bei der Modernisierung unseres Staatswesens“ ansieht, ist und bleibt eine ergiebige Gemeindefinanzreform absolut vorrangig. Daher fordere ich: Verringern Sie die Staatsaufgaben, überlassen Sie viele Bereiche ganz dem privaten Sektor und damit den natürlichen Regeln des Wettbewerbs. Erst i a e W Z s ö z u s d r d g P u B g C b P d k t a d D s g s L D w t l n A i U b R V t s L w s s h t (C (D n einem zweiten Schritt ist dann der Bereich der PPPs nzugehen. So sinnvoll diese auch sind: Ich warne vor iner Überschätzung ihrer Möglichkeiten. Es führt kein eg daran vorbei, zugleich über die Ursachen für die unahme von PPPs nachzudenken. Von diesen Problemen losgelöst, begrüßt die Union elbstverständlich Modelle der Partnerschaft zwischen ffentlicher Hand und privaten Unternehmen. Vorausset- ung ist, dass sie den Wettbewerb unter Anbietern nicht nmöglich machen oder behindern und dass sie wirt- chaftlicher als eine Erledigung alleine durch Bund, Län- er und Kommunen sind. Gerade Großbritannien, Vor- eiter in Sachen PPP, belegt, dass privatwirtschaftlich urchgeführte Projekte schneller und um 20 Prozent ünstiger umgesetzt werden. Doch was hilft die schönste Theorie, wenn es in der raxis nicht funktioniert? Das bürokratische Dickicht nd die endlosen Verhandlungen mit unterschiedlichsten ehörden sind oft ein Albtraum für Investoren. Die roßartigen Ankündigungen von Bundesminister lement, Deutschlands Bürokratie zu zerschlagen, ha- en hier noch keinerlei Ergebnis folgen lassen. Die verbesserte Umsetzung von PPP-Projekten ist ein roblem, das Sie durch ihren Antrag lösen wollen. Lei- er verliert sich der Antrag in zu allgemeinen und zu un- onkreten Aussagen. Es heißt dort zum Beispiel, es soll- en Erfahrungen früherer Projekte gebündelt und usgewertet werden. Aber das bisher einzige Vorzeigebeispiel im Bereich es privat betriebenen öffentlichen Hochbaus in eutschland steht in Berlin: Die neue britische Bot- chaft. Die Liste negativer Beispiele ist hingegen un- leich länger. Das Negativbeispiel für öffentlich-private Partner- chaften ist die Einfuhrung der streckenbezogenen KW-Maut, dass erste große Projekt von PPP in eutschland. Die endlose Liste der Pannen möchte ich hier nicht iederholen. Zu deutlich haben wir es gestern in der Ak- uellen Stunde glasklar vorgeführt bekommen. Nieder- age auf ganzer Strecke! Versäumnisse über Versäum- isse kennzeichnen die Mauteinführung in Deutschland. llein der Vertrag mit den Shareholdern von Toll Collect st Ausdruck von Inkompetenz der Bundesregierung im mgang mit PPP. Diese setzt gleich starke Partner auf eiden Seiten voraus. Ein anderes Beispiel ist der vom Abgeordneten udolf Scharping als Verteidigungsminister gegründete ersuch neuer Zusammenarbeitsformen mit der Indus- rie – ein Paradebeispiel dafür, wie man es nicht machen oll. Ob die GEBB, die Fuhrparkservice GmbH und die H Bundeswehr Bekleidungsgesellschaft überhaupt irtschaftlich sind, ist höchst fraglich. Nachdem fest- teht, dass diese Gesellschaften öffentliche Auftraggeber ind und öffentliches. Auftragsrecht anzuwenden haben, at sich auch noch das letzte Bisschen an erhofftem Vor- eil in Luft aufgelöst. 5532 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 (A) ) (B) ) Die mit viel Getöse gegründete GEBB verschlingt Geld, ohne wirklich etwas Positives zu bringen. Wo sind die versprochenen Einsparungen? Wichtigstes Ergebnis für die Handelnden scheinen die Aufsichtsrats- und Vor- standsposten in diesen Gesellschaften zu sein, die mit Haushaltsmitteln aus dem Bundeshaushalt versorgt wer- den. Hier sollte der Bundesrechnungshof sorgfältig prüfen, ob diese Form der PPP für den Steuerzahler irgendwel- che Vorteile bringt. Ihr Antrag muss sich ebenfalls den Vorwurf der Ver- zettelung gefallen lassen. Die groß eingerichtete Task- Force im Verkehrsministerium sowie die parallel dazu geplanten Länderarbeitsstäbe, die allesamt der Vorberei- tung von PPP-Kompetenz-Zentren dienen, lassen eine Aufblähung öffentlicher Verwaltung befürchten. Ich warne Sie: Noch mehr Bürokratie kann und darf sich un- ser Land nicht erlauben. Nehmen Sie die PPP als Chance, um manch lieb ge- wordenen Behördenapparat abzuschaffen! Verschrecken Sie die Investoren nicht durch ein Ämterlabyrinth! Aber missbrauchen Sie Ihre Initiative nicht, um mit dem Gieß- kannenprinzip Arbeitsstäbe, Kompetenzzentren oder Abteilungen entstehen zu lassen. Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Der Begriff „Public Private Partnership“ – auf Deutsch: „Öffentlich-private Partnerschaften“ (ÖPP) – gilt als Synonym für eine qualitativ neue Stufe der Koo- peration zwischen der öffentlichen Hand und der priva- ten Wirtschaft. In unterschiedlichen Bereichen wurden in den vergangenen Jahren erste Erfahrungen mit ÖPP gesammelt, ob in der Entwicklungspolitik, im Verkehrs- infrastrukturbereich, bei der Verteidigung oder bei den Hochschulen. So wurden in den letzten Jahren in zahlrei- chen Bundesländern neue Landeshochschulgesetze ver- abschiedet, die es den Hochschulen ermöglichen, sich unternehmerisch zu betätigen. Dadurch wurden neue Or- ganisationsmodelle und Kooperationen möglich, die über herkömmliche Formen der Zusammenarbeit wie beispielsweise Auftragsforschung hinausgehen. Mittler- weile reicht das Spektrum von unterschiedlichen Koope- rationsverträgen bis zur Gründung gemeinsamer Unter- nehmen. Die Bundesregierung ist in den vergangenen Jahren in Sachen ÖPP ebenfalls initiativ geworden, beispielsweise durch die Fortentwicklung von Betreibermodellen im Straßenbau oder im Bereich der Entwicklungszusam- menarbeit. Vor einer Woche hat Bundesminister Stolpe der Öffentlichkeit ein Gutachten zu ÖPP im öffentlichen Hochbau vorgestellt. Dieses Gutachten zeigt, dass mit solchen öffentlich-privaten Partnerschaften deutliche Ef- fizienzgewinne zu erzielen sind. Es warnt aber auch vor übertriebenen Erwartungen und macht deutlich, dass nicht alle Projekte für ÖPP geeignet sind. Es kommt nicht von ungefähr, dass die Städte und Gemeinden die Vorlage dieses umfassenden Gutachtens begrüßt haben. Gleichzeitig haben sie ihre Bereitschaft bekundet, sich in die damit angestoßene Diskussion konstruktiv einbrin- gen zu wollen. Nie zuvor stand den Entscheidungsträ- g g V s S t u r s d i b C n i R e f ö w W u m O R p S N e m e H G B a n t n O a a t t l s – L „ m f k i A w s (C (D ern bei öffentlichen Investitionen derart umfassend auf- earbeitetes Informationsmaterial über ÖPP zur erfügung. Bis Ende des Jahres sollen konkrete Vor- chläge zur Einrichtung einer ÖPP-Taskforce folgen. chließlich soll stufenweise ein deutsches ÖPP-Kompe- enznetzwerk eingerichtet werden. Der jetzt vorgelegte Antrag der Koalitionsfraktionen nterstützt die bisherigen Bemühungen der Bundesregie- ung, gerade weil ÖPP als neue, innovative Form der Zu- ammenarbeit zwischen Verwaltungen und Wirtschaft en öffentlichen Verwaltungen Entlastung schafft und hnen so die Möglichkeit einräumt, ein Mehr an Aufga- en zu lösen. Deshalb soll die Bundesregierung die hancen von ÖPP-Modellen umfassend prüfen und utzbar machen. Ob im Energiebereich, für die Bildung, m Gesundheitswesen, beim Umweltschutz oder bei der egionalen Wirtschaftsförderung: ÖPP wird immer dann rfolgreich sein, wenn es gelingt Win-Win-Situationen ür die Partner zu gewährleisten. Für beide Parteien, die ffentliche Hand und für die privaten Partner, müssen je- eils die Vorteile gegenüber den Nachteilen überwiegen. eitere wichtige Rahmenbedingungen sind Offenheit nd Flexibilität der Partner, die Bereitschaft zur Zusam- enarbeit, der politische Rückhalt oder die jeweiligen rganisations- und Steuerungsmodelle. Auch rechtliche ahmenbedingungen bedürfen der Überprüfung und An- assung. Das gilt für das Vergaberecht, aber auch für teuer-, Haushalts-, Kommunal- oder Zuwendungsrecht. otwendig erscheint mir, Bedingungen zu schaffen, die s auch kleineren und mittleren Unternehmen besser er- öglichen, sich an ÖPP-Modellen zu beteiligen. Öffentlich-private Partnerschaften können somit zu iner dauerhaften Kooperation zwischen der öffentlichen and und der Privatwirtschaft führen. Dies nutzt dem emeinwohl und bildet gleichzeitig einen wichtigen austein zur Modernisierung des Staates. Klar ist aber uch, dass ÖPP kein Allheil- oder Wundermittel ist – ge- auso, wie durch ÖPP die staatliche Zuständigkeitsver- eilung nicht unterlaufen werden darf. Wir sind auf ei- em guten Wege und ich gehe davon aus, dass auch die pposition dies anerkennen wird. Wir jedenfalls sind ufgeschlossen für konstruktive Ergänzungen und hoffen uf eine breite Zustimmung zu diesem Antrag der Koali- ionsfraktionen. Otto Fricke (FDP): Es ist schon ausgesprochen mu- ig, in dieser Woche einen Antrag zum Thema „Öffent- ich-private Partnerschaften“ – „Public-Privat-Partner- hip“ – beraten zu lassen, nachdem Ihr Verkehrsminister liebe Kollegen von der SPD und den Grünen – bei der KW-Maut gegenwärtig das größte Desaster bei einer Öffentlich-privaten Partnerschaft zu verantworten hat. Der Begriff „ÖPP“ klingt modern. Aus unserer Sicht üsste es jedoch eigentlich „POP“ heißen – Privat-öf- entliche Partnerschaft Auch wenn es nur nach einem leinen Wortspiel aussieht: Das „Private“-Element sollte nhaltlich und begrifflich im Vordergrund stehen. Zweifelsohne ist es begrüßenswert, dass staatliche ufgaben in Kooperation mit Privaten wahrgenommen erden sollen. Die FDP steht daher dem Antrag grund- ätzlich positiv gegenüber. Sie, lieber Kollege Bürsch, Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 5533 (A) ) (B) ) haben sich mit dem Antrag viel Mühe gemacht; das ver- dient Respekt. Ich denke, dass der Antrag „ÖPPs“ – um bei diesem Begriff zu bleiben – auch drei kritische Punkte hat: Erstens. Am Anfang muss die Aufgabenkritik stehen: Was der Staat nicht machen muss, das soll er auch nicht machen dürfen. Privat kommt vor dem Staat! „ÖPPs“ sind nach wie vor letztlich auch staatliche Projekte und können nur dann infrage kommen, wenn eine Aufgabe zwingend vom Staat wahrgenommen werden muss. Sie benennen in Ihrem Antrag große Bereiche, bei denen wir uns fragen, ob der Staat überhaupt wie bisher tätig wer- den muss – etwa den Bereich „sozialer Dienste“. Hier würde eine Aufgabenbeschränkung des Staates zu mehr Verantwortung und Eigenverantwortung unter den Men- schen führen! Die freien Wohlfahrtsverbände können hierbei einen noch größeren Beitrag leisten und müssen gestärkt werden. Dann benennen Sie den Bereich „Kul- tur“. Ist nicht gerade die Staatsferne der Kultur eine we- sentliche Voraussetzung für deren freie Entwicklung? Es muss in das Bewusstsein gerückt werden, dass in- nerhalb einer freiheitlich organisierten verantwortungs- vollen Gesellschaft, die sich zur sozialen Marktwirt- schaft und zum bürgerschaftlichen Engagement bekennt, der Staat rechtfertigungsbedürftig ist, wenn er eine Auf- gabe wahrnimmt. Sowohl auf kommunaler Ebene, aber auch im Land und im Bund muss also zuerst die Frage gestellt werden: Muss diese Aufgabe überhaupt vom Staat wahrgenommen werden oder ist es nicht besser, die Bürger, egal in welcher Rechtsform, eigenverantwortlich handeln zu lassen? Zweitens. Ein weiterer Gesichtspunkt ist die rechtli- che Behandlung bei der Begründung einer „ÖPP“. „ÖPPs“ dürfen nicht dazu führen, dass die Kriterien des Vergaberechts aufgeweicht werden. Jeder Anbieter muss die gleiche Chance bekommen, privater Partner des Staates zu werden. Insbesondere für kleinere und mitt- lere Unternehmen – auch im grenzüberschreitenden Ver- kehr – muss es faire Chancen geben, sich an einem „ÖPP“ zu beteiligen. Hier ist Ihr Antrag durchaus zu un- terstützen. Ich hätte mir aber einige konkrete Aussagen gewünscht: Ihr Antrag verbleibt da leider bei pauschalen Wünschen und Absichten. Eine weitere Frage bei „ÖPPs“ ist, wie es Berücksich- tigung finden kann, wenn der Staat an einem Unterneh- men direkt oder mittelbar wesentlich beteiligt ist, mit dem eine „ÖPP“ eingegangen werden soll. Denn letzt- lich würde er damit ja wieder sich selbst unterstützen und wäre zumindest dem Verdacht der Befangenheit aus- gesetzt. Dieses gilt auch für die Frage der so genannten Pseudoprivatisierung durch reinen Wechsel von etwa städtischen Betrieben in eine privatrechtliche Hand- lungsform. Auch ein dritter Punkt ist für mich – als Parlamenta- rier und insbesondere auch als Haushälter – sehr ent- scheidend: „ÖPPs“ müssen so angelegt werden, dass das Recht des Parlaments auf Information und Mitentschei- dung gewahrt bleibt. Eine schleichende Aushöhlung der Entscheidungs- und Budgetrechte dieses Hauses darf es nicht geben! Das sehen wir gerade bei der Mautkatastro- p g f d w „ f „ c Z b A d u d t s a s z d t b S n r i a K m g v e s m d c B b D R e h p (C (D he. Dieses Haus darf durch die Verhandlungen oder so- ar Vorfestlegungen mit Privaten weder tatsächlich noch aktisch gebunden werden und die Einflussnahme auf ie dem Parlament verantwortliche Exekutive muss ge- ahrt bleiben. Zusammenfassend halte ich daher für die FDP fest: ÖPPs“ bieten Chancen, beinhalten aber auch Risiken: ür die Zivilgesellschaft und für uns als Parlament. ÖPPs“ können eine sinnvolle Kooperation von öffentli- her Hand und Privaten darstellen; wenn dabei aber eine ementierung bzw. Ausweitung der Staatstätigkeit ver- unden ist, sind sie abzulehnen. nlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beachtung des Antrages: Resssortfor- schungseinrichtungen des Bundes regelmäßig im Hinblick auf internationale Qualitätsanfor- derungen an das deutsche Forschungssystem evaluieren. (Zusatztagesordnungspunkt) Dr. Carola Reimann (SPD): Ich denke, alle Mitglie- er des Hauses sind sich darin einig, dass Wissenschaft nd Forschung für unsere Gesellschaft von zentraler Be- eutung sind. Von hier gehen die entscheidenden Wachs- umsimpulse für die Wirtschaft aus. Forschung und Wis- enschaft in Deutschland sollten deshalb nicht weniger ls Weltspitze sein. Die SPD-Fraktion unterstützt in die- em Sinne gerne die Bemühungen, die Qualität und Effi- ienz des deutschen Wissenschaftssystems zu fördern. Die Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion ringen in Ihrem Antrag auf eine systematische Evalua- ion der Ressortforschungseinrichtungen des Bundes. Ich in zwar Naturwissenschaftlerin und keine Lehrerin, wie ie wissen, aber ein wenig Textkritik kann ich Ihnen icht ersparen. Ihr Antrag ist etwas wortkarg; er steht ge- adezu in extremen Kontrast zu den ausführlichen Evalu- erungsberichten, die Sie anmahnen und die zum Teil uch bereits vorliegen. Man kann natürlich sagen: In der ürze liegt die Würze, es ist auch ökologischer, weil an Papier spart. Aber manchmal wird man komplexen Zusammenhän- en mit nur einem einzigen Satz nicht gerecht. Es bleibt iel, ja zuviel Interpretationsspielraum, und zwar auch in ine Richtung, von der ich glaube, dass auch Sie eine olche Auslegung so nicht wollen. Ihr Antragstext kann issgedeutet werden. Ich gehe davon aus, dass Sie mit iesem Satz nicht unterstellen, es gebe ein grundsätzli- hes Effizienzproblem bei der Ressortforschung des undes. Auch erweckt Ihr Antrag den Eindruck, als hätte es islang keinen rechten Willen zur Evaluation gegeben. as stimmt natürlich ganz und gar nicht. Eine ganze eihe von Ressortforschungseinrichtungen ist bereits valuiert worden, zum Großteil auf eigenen Wunsch hin. Die Kolleginnen und Kollegen der FDP haben den ier vorgelegten Antrag in der vergangenen Legislatur- eriode schon einmal gestellt und jetzt einfach recycelt. 5534 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 (A) ) (B) ) Die aktuellen Entwicklungen haben Sie souverän igno- riert. Dabei hätte es nicht allzu viel Mühe gekostet, den einen oder anderen Satz hinzuzufügen. Ich verlange von Ihnen kein Lob für die Bundesregierung. Es ist nicht Ihre Rolle, dies zu geben. Aber den nötigen Respekt vor der Arbeit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in den Ressortforschungseinrichtungen des Bundes tätig sind, kann man schon erwarten. Im Februar 2001 konnte man in der Presse folgende Äußerung lesen: Es kann nicht sein, dass die Ministerien einfach weiter vor sich hin forschen. Natürlich ist das schon eine Weile her und deshalb will ich diese Worte nicht länger nachtragen. Ich will je- doch die Gelegenheit nutzen, noch einmal klarzustellen, dass dem nicht so ist, dass die Ressortforschung im luft- leerem Raum losgelöst vor sich hinforscht. Eines vorweg: Es sind nicht die Ministerien, die da Forschung betreiben, sondern Institute, die den Ministe- rien unterstehen. Ich sagte bereits: Etliche Einrichtungen haben sich schon evaluieren lassen, vielfach auf eigenen Wunsch. Nebenbei: Die Zahl der evaluierten Ressortfor- schungsinstitute ist seit unserem Regierungsantritt deut- lich gestiegen. Die Ergebnisse der Evaluationen stellen der deutschen Ressortforschung kein schlechtes Zeugnis aus. Ganz im Gegenteil: Es gab sehr gute Ergebnisse und da, wo das nicht der Fall ist, hat die Evaluation Chancen zur Veränderung eröffnet und Verbesserungen initiiert. Denn Evaluierung ist schließlich auch dazu da, Entwick- lungspotenziale aufzuzeigen und diese Felder qualitativ fortzuentwickeln. Ich möchte Ihnen gern ein Beispiel für eine erfolgrei- che Evaluierung geben. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, eine Einrichtung, die dem Bundeswirt- schaftsministerium unterstellt ist und größtenteils in Braunschweig arbeitet, hat sich kürzlich über ein Jahr lang evaluieren lassen – auf eigenen Wunsch hin. Die Evaluation wurde durch eine internationale Experten- kommission unter der Leitung von Herrn Professor Weule vorgenommen, der bekannt ist für sein unbestech- liches Urteil. Die Kommission hat die PTB gründlich auf Herz und Nieren geprüft – sogar intensiver, als durch den Wissenschaftsrat normalerweise üblich ist. In ihrem Abschlussbericht stellt die Evaluierungs- kommission fest: Die PTB verfolgt eine wichtige metrologische Mis- sion mit großem Nutzen für die deutsche Wirtschaft und Gesellschaft. Die Zuordnung der PTB zum Bundeswirtschafts- ministerium habe sich für die Erfüllung dieser Mission als sinnvoll erwiesen. Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die Fachkompetenz und die Qualität der Arbeiten der PTB-Mitarbeiter exzellent seien. Ich zitiere: Die wissenschaftliche Reputation ist generell sehr gut, ebenso die Einbindung in das nationale, euro- päische und internationale Umfeld. Der PTB wird also deutlich ein sehr hohes fachliches Niveau bescheinigt. z M m m T w d d c s D T I z tu li b s a w s d B m R F g A k b le d d le M r F g w o A c r m z n d s g d r n r 1 K (C (D Ich will beileibe keine Mängel schönreden. Wo Defi- ite aufgezeigt werden, müssen die entsprechenden aßnahmen zur Verbesserung ergriffen werden. Aber einer Meinung nach sollte der deutsche Bundestag sich ehr Mühe geben, die hervorragende Arbeit, die zum eil in den Ressortforschungseinrichtungen geleistet ird, auch angemessen zu würdigen. Dies sollte auch in en Äußerungen des Bundestages deutlich zum Aus- ruck kommen, gerade in einer Zeit, wo das Miesma- hen zur Grundstimmung in unserem Land zu gehören cheint. Ich meine, Ihr Antrag hat einige Präzisierungen nötig. eshalb werden wir einen eigenen Antrag zu diesem hema erarbeiten und in Kürze einbringen. Ich will hnen kurz die Grundzüge unserer Überlegungen skiz- ieren. In der Evaluation sehen wir ein wichtiges und leis- ngsfähiges Instrument, das uns hilft, vorhandene Qua- täts- und Effizienzpotenziale voll auszuschöpfen. Die isherige Evaluation hat gezeigt, dass das deutsche For- chungssystem international konkurrenzfähig ist. Sie hat uch Defizite aufgezeigt und Reformen angestoßen. Wir ünschen uns eine Gesamtbetrachtung der Ressortfor- chung und ihrer Stellung im Wissenschaftssystem. Wir enken aber, dass dieser Evaluierungsprozess auf die esonderheiten der Ressortforschung zugeschnitten sein uss, damit sie verwertbare Ergebnisse liefern kann. essortforschungseinrichtungen haben immer zwei unktionen: Einerseits sollen sie einen Beitrag zum all- emeinen Erkenntnisgewinn in der Gesellschaft leisten. uf der anderen Seite sollen sie wissenschaftliche Er- enntnisse für die Durchführung der Ressortaufgaben ereitstellen. Hier geht es also um Politikberatung. Die tztgenannten hoheitlichen Aufgaben können nicht mit enselben Bewertungskriterien evaluiert werden, die für ie Untersuchung der Leistungsfähigkeit von Hochschu- n oder von reinen Forschungsstätten üblich sind. Im ittelpunkt der Bewertung der Ressortforschungsein- ichtungen müssen daher die Qualität und Effizienz der orschung im Dienste der Erfüllung ministerieller Auf- aben stehen. Der Wissenschaftsrat hat im Bereich der Evaluation – so- ohl von Forschungsorganisationen als auch von nachge- rdneten Einrichtungen des Bundes – bisher hervorragende rbeit geleistet. Er ist das Gremium mit der größten fachli- hen Erfahrung auf diesem Gebiet. Wir werden die Bundes- egierung auffordern, den Wissenschaftsrat auch weiterhin it der Begutachtung der Ressortforschungseinrichtungen u betrauen. Wir halten es jedoch für sinnvoll, auch exter- en Sachverstand einzubeziehen, um das ganze Spektrum er Dienstleistungen und Beratungstätigkeit der Ressortfor- chungseinrichtungen angemessen zu berücksichtigen. Zu- leich kann der Einbezug externer Experten dabei helfen, ie begrenzten personellen Kapazitäten des Wissenschafts- ates zu ergänzen, um eine umfassende Begutachtung in ei- em überschaubaren Zeitraum zu gewährleisten. Der FDP-Antrag fordert eine Evaluation der 52 Ein- ichtungen des Bundes. Darüber hinaus existieren noch 67 Einrichtungen auf der Ebene der Länder und der ommunen. Wir halten es deshalb für wünschenswert, Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 5535 (A) ) (B) ) wenn auch die Länder die notwendige Evaluierung durch den Wissenschaftsrat betreiben. Dies wäre der konsequenteste Weg, um die Ressortforschung im Ge- samtbild der deutschen Forschungslandschaft bewerten zu können. Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) (CDU/CSU): In der heutigen Debatte geht es um einen wichtigen Be- reich der deutschen Forschung, um die Ressortfor- schungseinrichtungen des Bundes. Darunter versteht man die Forschungseinrichtungen des Bundes, die nicht dem Forschungsministerium, sondern anderen Bundes- ministerien zugeordnet sind. Der Faktenbericht 2002 zum Bundesbericht For- schung 2000 des Bundesforschungsministeriums weist bei den Ausgaben des Bundes für Forschung und Ent- wicklung in den letzten beiden Jahren ein Soll von rund 9 Milliarden Euro auf. Davon entfallen rund 3 Milliar- den Euro auf die Ressortforschung. Von der Ressortfor- schung entfallen etwa 1,2 Milliarden Euro auf den Be- reich des Verteidigungsministeriums. Dieser Bereich unterliegt weitgehender Geheimhaltung und muss des- halb von vornherein von der öffentlichen Evaluierung ausgenommen werden. Außerdem erfüllen die For- schungsanstalten, die den Bundesministerien angeglie- dert sind, auch administrative Aufgaben. Die Ausgaben hierfür sind von den Ausgaben für die eigentliche For- schung ebenfalls abzurechnen. Wenn man unterstellt, dass die Ausgaben für adminis- trative Aufgaben ca. ein Drittel des Ausgabenvolumens in Anspruch nehmen, so bleibt immer noch ein Betrag von rund 1,2 Milliarden Euro, der für die allgemeine wissenschaftliche Forschung und Entwicklung zur Ver- fügung steht. Das ist ein Betrag, der genauso hoch ist wie die Ausgaben des Bundes für die Grundfinanzierung der Max-Planck-Gesellschaft und der Deutschen For- schungsgemeinschaft sowie der Fraunhofer-Gesell- schaft zusammengenommen. Es handelt sich also nicht um eine Bagatellgröße, sondern um ein gewaltiges Fi- nanzvolumen, das die besondere Aufmerksamkeit von Regierung, Parlament und Öffentlichkeit verdient. Die FDP fordert in ihrem Antrag, die Ressortfor- schungseinrichtungen der Bundesministerien einer Eva- luierung zu unterwerfen. Evaluation heißt Bewertung. Einer Bewertung wird in unserer heutigen Zeit grund- sätzlich vieles unterworfen. Die Leistung eines Arbeit- nehmers wird unter anderem durch seinen Lohn bewer- tet. Je mehr Geld im Spiel ist, desto höher werden in der Regel die Anforderungen und desto genauer erfolgt die Bewertung. Es ist nicht ersichtlich, weshalb gerade die Ressortforschung, bei der es unter anderem um sehr viel Geld geht, hiervon ausgenommen werden sollte. Die Vorteile der Bewertung von Forschungseinrich- tungen sind vielfaltig. Evaluierung ist in gewisser Weise Erfolgskontrolle. Sie hat aber eine Reihe zusätzlicher Ef- fekte. Mit der Evaluierung ist immer auch eine Bestands- aufnahme und kritische Auseinandersetzung des Betrof- fenen mit seinem Tun verbunden. Speziell im Bereich der Forschung ist beispielsweise ein wichtiges Charakte- ristikum herausragender Forschung deren internationale S V w r g k g le u d D G a r a d u u s li la te b A d B r h R r g R M a d s k f T g m g a r d f w W d g B f (C (D ichtbarkeit. Schließlich sind die Bewertung und der ergleich mit Vergleichsgruppen ein Anreiz zu Wettbe- erb, zu Spitzenleistungen und zu hoher Effizienz. Ge- ade in einer Zeit knapper Finanzen ist höchste Effizienz efordert. Nur eine Evaluierung, also eine Bewertung der Tätig- eit der Ressortforschungseinrichtungen durch unabhän- ige Gremien, kann sicherstellen, dass die Forschungs- istung der Institute gestärkt, dass „Defizite aufgedeckt nd Reformen angestoßen“ werden. Bestes Beispiel für ie Richtigkeit dieser These ist die Leibniz-Gemeinschaft. ie Leibniz-Gemeinschaft ist – neben der Helmholtz- emeinschaft Deutscher Forschungszentren – Vorreiter uf dem Gebiet erfolgreicher Evaluierung. Seit zwei Jah- en ist bei der Leibniz-Gemeinschaft ein eigener Senats- usschuss für die Evaluation verantwortlich. Die Mitglie- er bestehen unter anderem aus Vertretern des Bundes nd der Länder sowie aus Wissenschaftlern aus dem In- nd Ausland. Jede der 80 Leibniz-Einrichtungen wird pätestens im Siebenjahresrhythmus bewertet. Die jewei- gen Ergebnisse dienen als maßgebliche Beratungsgrund- ge, wenn die Bund-Länder-Kommission über die wei- re Förderung der Forschungs- und Serviceinstitute erät. Nach Ansicht der Leibniz-Gemeinschaft ist diese rt der Evaluation eine unerlässliche Voraussetzung für ie lebenswichtige Qualitätssicherung der Forschung. Der Erfolg gibt der Leibniz-Gemeinschaft Recht. Das eispiel zeigt, dass die Evaluierung auch auf den Be- eich der Ressortforschung übertragen werden muss. Ich alte daher die im Antrag geforderte Evaluierung der essortforschung – mit Ausnahme des Verteidigungsbe- eiches und des administrativen Anteils – für dringend eboten. Die Bundesregierung hat sich bisher geweigert, die essortforschungsanstalten systematisch zu evaluieren. an kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass damit uch ein Desinteresse an dieser Forschung besteht oder ass die Bundesregierung die wissenschaftliche For- chung in diesem Bereich gängeln will. Eine Gängelung ann aber nie zu wissenschaftlichen Höchstleistungen ühren. Ich fordere daher die Bundesregierung auf, diesen eil der Ressortforschung – mit Ausnahme des Verteidi- ungsbereiches und des administrativen Anteils – syste- atisch evaluieren zu lassen und damit das hervorra- ende Leistungspotenzial dieser Einrichtungen voll uszuschöpfen und zu fördern. Helge Braun (CDU/CSU): Auf der Tagung des Eu- opäischen Rates in Lissabon im März 2000 wurde von en europäischen Staats- und Regierungschefs das Ziel estgelegt, die Europäische Union bis 2010 zum „wettbe- erbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten irtschaftsraum der Welt umzugestalten, der fähig ist, auerhaftes Wachstum, Vollbeschäftigung und einen rößeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen.“ Zwei Jahre später haben sich die Mitgliedsländer in arcelona verpflichtet, bis zum Jahr 2010 die Ausgaben ür Forschung und Entwicklung auf drei Prozent des 5536 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 (A) ) (B) ) Bruttoinlandsproduktes zu steigern, um dieses Ziel errei- chen zu können. Deutschland ist von der Erreichung die- ser Vorgabe noch weit entfernt. Aufgrund folgenschwe- rer Fehler in der Haushalts-, Arbeitsmarkt- und Steuerpolitik brechen der Bundesregierung die Einnah- men weg. Statt gerade in wirtschaftlich schwieriger Zeit nun in Forschung zu investieren, verschärft sie die Situa- tion im Haushalt 2004 erneut durch sinkende Aufwen- dungen für Forschung und Entwicklung. Damit rückt die Erreichung dieses 3-Prozent-Zieles weiter in die Ferne. Gerade in dieser Zeit knapper Kassen wird die Opti- mierung des Mitteleinsatzes zum Überlebenskriterium. Qualitätskontrolle und Evaluation bekommen ein beson- deres Gewicht. Deshalb ist es nicht akzeptabel, dass bei den 52 Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben bisher kaum eine Evaluation stattgefunden hat. Diese Ressortforschung erhält jährlich 1,3 Milliarden Euro aus Bundesmitteln, das ist mehr, als der Etat der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Aus der Sicht des Wissen- schaftsrates entspricht die Ressortforschung des Bundes jedoch – ich zitiere – „nicht durchgängig den Qualitäts- anforderungen, denen das deutsche Forschungssystem genügen sollte“. Zwar sind einzelne Einrichtungen bereits durch den Wissenschaftsrat bewertet worden, für den überwiegen- den Teil erhält dieser jedoch keinen Auftrag zur Begut- achtung – während inzwischen alle großen deutschen Forschungsorganisationen einer Systemevaluation unter- zogen worden sind, verweigert die Bundesregierung trotz der offenkundigen Erfolge bei anderen Organisatio- nen eine objektive externe Bewertung ihrer Ressortfor- schungseinrichtungen. Daher fordert die CDU/CSU- Fraktion die Bundesregierung mit Nachdruck auf, umge- hend mit der vollständigen und systematischen Evaluie- rung der Bundeseinrichtungen zu beginnen. Welche positiven Effekte ein solches Verfahren haben kann, zeigt beispielhaft die Evaluierung der Einrichtun- gen der Leibnitz-Gemeinschaft in den Jahren 1994 bis 2000: Nach der Neustrukturierung wiesen die Institute steigende Anteile von Publikationen in international re- ferierten Zeitschriften, erhöhte Drittmittel- und Lizenz- einnahmen sowie vermehrte Patentanmeldungen aus. Wichtig ist im Zusammenhang mit der Evaluierung, dass sie eben nicht zufällig und lückenhaft geschieht, sondern flächendeckend und vor allem: Systematisch! Dabei müssen Elemente der kontinuierlichen Selbsteva- luation in die Forschungsprogramme integriert werden, um die Intervalle externer Bewertung möglichst groß halten zu können, damit die Kapazitäten unserer Wissen- schaftler nicht durch Gutachten und Evaluationsmaßnah- men von der eigentlichen Forschung abgezogen werden. Ziel einer flächendeckenden und systematischen Eva- luation ist es, Erkenntnisse über die jeweils bewertete Organisation hinaus zu gewinnen und damit zu einer strategischen Forschungsförderung im Wissenschafts- system der Bundesrepublik Deutschland zu kommen. Um im verschärften internationalen Wettbewerb beste- hen zu können, müssen wichtige Herausforderungen ge- meistert werden: Neue, interdisziplinäre und hochfle- x P s m o t s f u s s d s a S d e r D m m g I t g t u S d f R A H s G r k s d s d a s t s a Q g r d b (C (D ible Kooperationsweisen müssen entstehen. Es gilt, arallelforschung durch Kommunikation zu minimieren. Auch fehlt es an Möglichkeiten, Förderinitativen ver- chiedener Förderer über einen längeren Zeitraum und it Maßnahmen zur institutionellen Verankerung zu ko- rdinieren. Zudem gibt es bislang keine Verfahren, sys- ematisch Lücken im Förderangebot aufzuspüren und zu chließen. Der Aufbau einer strategischen Forschungs- örderung im deutschen Wissenschaftssystem ist nerlässlich für die Wettbewerbsfähigkeit unseres For- chungsstandortes. Die flächendeckende Evaluation auch der Ressortfor- chungseinrichtungen des Bundes ist dafür eine notwen- ige Voraussetzung. Die Effizienzsteigerung beim Ein- atz öffentlicher Mittel für Forschung und Entwicklung llein reicht jedoch nicht aus, um eine internationale pitzenposition einnehmen zu können. Hierzu sind in en kommenden Jahren erhebliche zusätzliche finanzi- lle Kraftanstrengungen nötig. Unsere Wissenschaftle- innen und Wissenschaftler haben das Zeug dazu, eutschland zum wettbewerbsfähigsten und dyna- ischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu achen, wenn die Bundesregierung ihnen endlich die eeigneten Rahmenbedingungen hierfür schafft. Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit hrem Antrag wollen Sie das deutsche Forschungssys- em verbessern. Dieses Anliegen unterstützen wir aus anzem Herzen. Nur ein Forschungssystem, das interna- ionalen Standards genügt, bringt uns Innovationen, die nsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft voranbringen. oweit die Übereinstimmung im Ziel. Den Weg, den Sie in ihrem Antrag zur Verbesserung es Forschungssystems vorschlagen, halten wir jedoch ür falsch. Sie wollen eine interne und externe Evaluation der essortforschungseinrichtungen der Bundesministerien. ls Vorbild dienen Ihnen dabei die Evaluationen der ermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher For- chungszentren und der Wissenschaftsgemeinschaft ottfried Wilhelm Leibniz e.V. Dieses Vorbild ist unse- er Auffassung nach ungeeignet. Helmholtz- und Leibniz-Gemeinschaft betreiben er- enntnis- bzw. anwendungsorientierte Grundlagenfor- chung. Die Ressortforschungseinrichtungen der Bun- esministerien haben teilweise andere Aufgaben: Sie ollen einerseits die wissenschaftlichen Grundlagen für en jeweiligen Politikbereich schaffen, zusätzlich aber uch Politikberatung leisten. Zunächst will ich festhalten, dass die bisherigen An- trengungen von Bundesregierung, Forschungsorganisa- ionen und Wissenschaftsrat zur Evaluierung der deut- chen Forschungslandschaft schon wichtige Reformen ngestoßen und maßgeblich zu Effizienzsteigerung und ualitätssicherung im deutschen Forschungssystem bei- etragen haben. So auch die Ausweitung der Evaluie- ung auf die Ressortforschungseinrichtungen des Bun- es, wie sie von Bundesregierung und Wissenschaftsrat ereits in Angriff genommen wurde. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 5537 (A) ) (B) ) Bündnis 90/Die Grünen begrüßen ausdrücklich, dass im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernäh- rung und Landwirtschaft bereits ein auf das Aufgaben- spektrum dieser Ressortforschung zugeschnittenes ef- fektives Evaluierungskonzept erarbeitet wird. Dabei stehen die Erarbeitung von Empfehlungen zu diesem Forschungsbereich und das Gewinnen von Erfahrungen für eine übergreifende Strukturanalyse von Ressortfor- schungseinrichtungen im Zentrum. Aufgrund der Doppelfunktion der Einrichtungen ei- nerseits als Behörden, die hoheitliche und teilweise auch regulatorische Aufgaben erfüllen, andererseits als Poli- tikberater auf der Basis wissenschaftlicher Fundierung halten Bündnis 90/Die Grünen es für geboten, vor einer Gesamtevaluierung der Ressortforschung das notwen- dige Bewertungsverfahren und die Bewertungskriterien entsprechend festzulegen. Nur so erhalten wir die in den Bewertungsverfahren notwendige Sicherheit. Wenn die Ergebnisse dieser Prozesse vorliegen wer- den, kann auf der Basis dieser Ergebnisse das Konzept für die weitere Evaluierung der anderen Einrichtungen entwickelt werden. Lassen Sie uns noch ein wenig Ge- duld haben, bis der schon angestoßene Prozess Ergeb- nisse bringt. Dann können wir zielstrebig den Weg zur Qualitätssi- cherung des gesamten deutschen Forschungssystems im Bereich der Ressortforschungseinrichtungen voran- schreiten. Uns liegt die Forschung am Herzen. Deswegen halten wir eine Gesamtbetrachtung der deutschen Forschungs- landschaft für geboten. Wir würden es deswegen begrü- ßen, wenn auch die Ressortforschungseinrichtungen der Länder einbezogen würden. Bedingung dafür ist, dass die Länder dies anstoßen. Mit dem Wissenschaftsrat ha- ben wir in Deutschland eine Institution, die die notwen- digen Evaluierungen auf hohem wissenschaftlichen Ni- veau vornehmen kann. Lassen Sie mich zum Schluss noch auf eins hinwei- sen: wie bei allen anderen Forschungseinrichtungen drängen Bündnis 90/Die Grünen auch bei den Ressort- forschungseinrichtungen auf eine auch inhaltliche Eva- luierung. Sie muss unter den Gesichtspunkten der Auf- gaben der einzelnen Ressorts und der gemeinsamen Politikziele der Koalition vorgenommen werden. Wir wollen die Umsetzung des Nachhaltigkeitsleitbil- des zum Beispiel durch naturgemäße Landwirtschaft, artgerechte Tierhaltung, umfassenden Klimaschutz und Energieeinsparung und Erneuerbare Energieen. Zusätz- lich halten wir Vorgaben aus der Biomedizin nach ethi- schen Grundsätzen, dem Verbraucherschutz, der Frie- dens- und Konfliktforschung, dem Gender-Main- streaming, den empirischen Wirtschaftswissenschaften und der sozial-ökologischen Forschung für dringend ge- boten. Deswegen werden wir gemeinsam mit unserem Koa- litionspartner eine entsprechende Initiative ergreifen. Dort wollen wir eine wirkliche Stärkung, Straffung und Neuausrichtung der Ressortforschung in Deutschland er- reichen; in einem weitaus zielgerichteteren Vorgehen als S A R m 9 u f S t w d c s u d w z o i d f n i r d w d c f s d E P l n g t z e h g d p s d A t s d (C (D ie, meine Damen und Herren von der FDP, es in Ihrem ntrag vorschlagen. Christoph Hartmann (Hamburg) (FDP): Die essortforschung des Bundes umfasst 52 Einrichtungen it rund 12 000 daran beteiligten Wissenschaft und 000 Mitarbeitern. Das reicht vom Institut für Arbeits- nd Berufsforschung über die Bundesanstalt für Milch- orschung bis zur Bundesanstalt für Materialforschung. chon die Dimension zeigt, dass es sich um einen wich- igen Bereich der deutschen Forschung handelt, auch enn die Ressortforschung durch ihre Verteilung über ie einzelnen Ministerien nicht so klar erkennbar ist. Und das ist gerade das Problem: Der wissenschaftli- he Dienst des Deutschen Bundestages beziffert die Ge- amtausgaben des Bundes für Wissenschaft, Forschung nd Entwicklung für 2003 auf über 10 Milliarden Euro, arunter 8,9 Milliarden Euro für Forschung und Ent- icklung. Während die deutschen Forschungsorganisationen, um Beispiel die Helmholtz-Gemeinschaft, die DFG der die Leibniz-Gemeinschaft, bereits vor Jahren auf hre Effizienz und Leistungsfähigkeit hin überprüft wor- en sind, steht eine umfassende Evaluation der Ressort- orschung des Bundes nach wie vor aus. Es reicht eben icht aus, wenn einzelne Ministerien hin und wieder eine hrer Ressorteinrichtungen überprüfen; wir müssen auch essortübergreifend arbeiten, um Dopplungen zu vermei- en. Und es reicht auch nicht, wenn die Beamten des je- eiligen Ministeriums die Einrichtungen begutachten, ie sie selbst mit Auftragsforschung betrauen. Wir brau- hen sowohl eine interne als auch eine externe Überprü- ung. Niemand Geringeres als der Vorsitzende des Wissen- chaftsrates, Professor Karl Max Einhäupl, der Präsident er Deutschen Forschungsgemeinschaft, Professor rnst-Ludwig Winnacker, und der Präsident der Max- lanck-Gesellschaft, Professor Peter Gruss, fordern seit angem die Überprüfung der Ressortforschung. Warum verweigert sich die Bundesregierung Maß- ahmen, die sie für andere für verpflichtend erklärt? Hier eht es nicht nur um die Identifizierung von Einsparpo- enzialen, sondern auch um die Verbesserung der Effi- ienz und der Qualität von Forschung. Nicht umsonst hat s in den evaluierten Forschungsorganisationen hinter- er zum Teil umfangreiche Organisationsveränderungen egeben, die heute überwiegend positiv beurteilt wer- en. Die FDP-Fraktion hat bereits in der letzten Legislatur- eriode die umfassende Überprüfung der Ressortfor- chung gefordert: Von der Bundesregierung erntet man afür freundliche Worte – nur, sie tut nichts! Wir werden nicht lockerlassen und stellen unseren ntrag erneut zur Abstimmung. Evaluation ist ein wich- iges Instrument zur Verbesserung der Qualität der For- chung und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit em Geld der Steuerzahler. 5538 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2003 (A) (C) (B) (D) Anlage 14 Amtliche Mitteilung Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Vierter Bericht der Bundesregierung über den Stand der Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen im Zu- sammenhang mit der Stiftung „Erinnerung, Verant- wortung und Zukunft“ – Drucksachen 15/1026, 15/1272 Nr. 1.2 – – Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgre- mium (PKGr) Bericht gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Be- schränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis- ses (Artikel 10-Gesetz - G10) über die Durchführung so- wie Art und Umfang der Maßnahmen nach den §§ 3, 5 und 8 dieses Gesetzes (Berichtszeitraum: 1. Juli 2001 bis 30. Juni 2002) – Drucksachen 15/718, 15/1380 Nr. 1.3 – – Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgre- mium (PKGr) Bericht gemäß § 8 Abs. 10 des Gesetzes über die Zu- sammenarbeit des Bundes und der Länder in Angele- genheiten des Verfassungsschutzes und über das Bun- desamt für Verfassungsschutz (BVerfSchG) über die Durchführung sowie Art, Umfang und Anordnungs- gründe der Maßnahmen nach § 8 Abs. 5 bis 8, § 9 Abs. 4 BVerfSchG, § 2 Abs. 1a, § 8 Abs. 3a des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) sowie § 10 Abs. 3 des Gesetzes über den Militärischen Abschirm- dienst (MADG) (Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. De- zember 2002) – Drucksachen 15/981, 15/1380 Nr. 1.4 – 53 91, 1 64. Sitzung Berlin, Freitag, den 26. September 2003 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Kuhn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Ach so. Ich komme gleich zum Schluss.
    Vorschläge von der FDP, die jetzt auf dem Tisch lie-

    gen, haben ein ganz anderes Ziel. Sie wollen durch Auf-
    weichung des Betriebsverfassungsgesetzes und anderer
    Gesetze erreichen, dass die Tarifpartner insgesamt, ins-
    besondere die Gewerkschaften –



Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Herr Kuhn, beginnen Sie kein neues Thema. Sie sind

weit über die Zeit.

(Volker Kauder [CDU/CSU]: Schluss!)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Kuhn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    geschwächt werden.