Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003 4571
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national wettbewerbsfähige Forschung, aber auch „Inno- langt sind.
Entscheidend für diese Zentren ist exzellente und inter- g
en für biologische Waffen an terroristische Kreise ge-
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
* für die Teilnahme an Sitzungen der NordatlantischenVersammlung
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die
Frage des Abgeordneten Michael Kretschmer (CDU/
CSU) (Drucksache 15/1264, Frage 4):
Welche Vorstellungen zu Inhalten und Finanzierung der
gerade ausgeschriebenen Zentren für Innovationskompetenz
(ZIK) hat die Bundesregierung, und welche ZIK sollen geför-
dert werden?
Das Programm „Zentren für Innovationskompetenz“
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF) baut erfolgreiche Institute oder Lehrstühle an
Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Ost-
deutschland zu international renommierten Zentren aus.
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Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Bury, Hans Martin SPD 02.07.2003
Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 02.07.2003
Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 02.07.2003
Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 02.07.2003
Kuhn (Zingst), Fritz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 02.07.2003
Dr. Lamers (Heidelberg), Karl A. CDU/CSU 02.07.2003
*
Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 02.07.2003
Otto (Godern), Eberhard FDP 02.07.2003
Raidel, Hans CDU/CSU 02.07.2003*
Schmidt (Ingolstadt), Albert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 02.07.2003
Schösser, Fritz SPD 02.07.2003
Seib, Marion CDU/CSU 02.07.2003
Dr. Thomae, Dieter FDP 02.07.2003
Welt, Jochen SPD 02.07.2003
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
ationskompetenz“, also die Fähigkeit, Forschungs-
rgebnisse in die Wirtschaft zu transferieren. Die
entren sollen zudem eine Sogwirkung auf den wissen-
chaftlichen Nachwuchs ausüben.
Das Programm ist modular aufgebaut: Im ersten Mo-
ul werden von den Ländern vorgeschlagene, vom
MBF ausgewählte Initiativen bei der Konzeptentwick-
ung unterstützt und durch Experten für Organisations-
ntwicklung (Roland Berger) gecoacht. Momentan be-
inden sich zwölf Zentren im ersten Modul der
örderung, in dem sie mit jeweils maximal 250 000 Euro
efördert werden.
Anfang 2004 wird eine vom BMBF berufene Jury auf
rundlage der Förderrichtlinien des Programms die
onzepte der zwölf Zentren evaluieren. Auf Grundlage
ieser Evaluation wird das BMBF entscheiden, welche
entren in das zweite Modul der Förderung aufgenom-
en werden. Im zweiten Modul werden gezielt
orschungsbereiche national und international ausge-
chrieben. Bewerben können sich Nachwuchswissen-
chaftlerinnen und -wissenschaftler, die ihre eigenen
rojektideen unabhängig an dem jeweiligen ZIK ver-
irklichen wollen.
Zur Finanzierung der ausgewählten Nachwuchsgrup-
enprojekte im zweiten Modul bestehen folgende Rah-
enbedingungen: Das BMBF gewährt Zuwendungen als
icht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Projektförde-
ung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren. Zuwen-
ungsfähig sind dabei unter anderem die Ausgaben oder
osten für projektspezifisches Material, Geräte, Reisen
nd für in der Regel bis zu sieben Stellen Personal.
nlage 3
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Kerstin Müller auf die Frage
es Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
Drucksache 15/1264, Frage 5):
1992 hat die russische Regierung die Existenz eines
ffensiven Biowaffenprogramms eingestanden und die
eendigung des Programms angeordnet. Die Vernich-
ung der Biowaffenbestände erfolgte in Russland und
uch soweit Territorien anderer Nachfolgestaaten der
owjetunion betroffen waren – einseitig ohne interna-
ionale Kontrolle. Nach Aussagen der russischen
egierung wurde ein Teil der ehemaligen Forschungs-
nd Produktionsanlagen der zivilen Nutzung zuge-
ührt. Ein anderer Teil wurde mit Forschungs- und Ent-
icklungsaufgaben zur Vorbeugung und zum Schutz
egen biologische Waffen beauftragt. Der Bundesregie-
ung liegen keine Erkenntnisse vor, dass durch nicht
usreichende Sicherung biologische Agenzien aus ehe-
aligen sowjetischen bzw. russischen Produktionsanla-
4572 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003
(A) )
(B) )
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Martin Mayer (CDU/CSU)
(Drucksache 15/1264, Fragen 6 und 7):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Be-
schluss des Bundesgerichtshofes (BGH) XII ZB 2/03 vom
17. März 2003, in dem der BGH zur vormundschaftsgerichtli-
chen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im Zusam-
menhang mit lebensverlängernden Maßnahmen an einwilli-
gungsunfähigen Patienten Stellung genommen hat, Anlass
sein sollte, umgehend mehr Klarheit hinsichtlich der Rechts-
verbindlichkeit von Patientenverfügungen zu schaffen und da-
mit das Selbstbestimmungsrecht von nicht mehr einwilli-
gungsfähigen Kranken zu stärken?
Welche Gesetzesinitiativen plant die Bundesregierung, um
Klarstellungen zur Rechtswirksamkeit von Patientenverfü-
gungen vorzunehmen, und welcher Zeitplan ist hierfür vorge-
sehen?
Zu Frage 6:
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. März
2003 hat die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung
ausdrücklich bestätigt. Der Bundesgerichtshof hat in der
Entscheidung betont, dass es die Würde des Menschen
gebietet, ein in einwilligungsfähigem Zustand ausgeüb-
tes Selbstbestimmungsrecht – etwa in Form einer Patien-
tenverfügung – auch dann noch zu respektieren, wenn
der Verfasser der Patientenverfügung zu einer eigenver-
antwortlichen Entscheidung nicht mehr in der Lage ist.
Eine besondere gesetzliche Klarstellung der Verbind-
lichkeit der Patientenverfügung ist daher nicht erforder-
lich.
Im Übrigen ist zentrale Aussage des Beschlusses, dass
das Vormundschaftsgericht eingeschaltet wird, wenn der
Arzt eine Weiterbehandlung eines betroffenen Patienten
anbietet, ein Betreuer sie jedoch – insbesondere unter
Berufung auf eine Patientenverfügung – ablehnt.
Zu den Anforderungen an eine Patientenverfügung
selbst hat sich der Bundesgerichtshof jedoch nicht geäu-
ßert. Angesichts der Vielzahl von Mustern und Vorschlä-
gen besteht eine gewisse Verunsicherung. Hier sieht die
Bundesregierung Ansatzpunkte für Handlungsbedarf.
Sie hält es allerdings für erforderlich, bei so wichtigen
und sensiblen Fragen wie der Sterbehilfe und der Wah-
rung eines selbstbestimmten Lebens einen möglichst
breiten gesellschaftlichen Konsens zu schaffen, auf des-
sen Grundlage gegebenenfalls geprüft werden kann, ob
und welcher Handlungsbedarf gegeben ist. Deshalb hat
die Bundesregierung den ehemaligen Richter am Bun-
desgerichtshof Kutzer mit dem Vorsitz einer Arbeits-
gruppe betraut, die die Fragen der Verbindlichkeit von
Patientenverfügungen prüfen und die Grundlage für eine
Muster-Patientenverfügung und ein Informationsblatt
schaffen soll.
Zu berücksichtigen ist dabei vor allem auch, dass sich
die vom Deutschen Bundestag in dieser Legislatur-
periode wieder eingesetzte Enquete-Kommission „Recht
und Ethik der modernen Medizin“ ebenfalls mit den
Grundlagen und Kriterien des Selbstbestimmungsrechts
in allen Lebensphasen befassen wird.
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u Frage 7:
Da der Bundesgerichtshof die Verbindlichkeit von Pa-
ientenverfügungen klargestellt hat, wird die Bundes-
egierung die mit der Patientenverfügung selbst und vom
undesgerichtshof nicht angesprochenen Fragen inter-
isziplinär aufarbeiten. Erst nach dieser Aufarbeitung
ird sich die Frage nach gesetzlichem Handlungsbedarf
tellen.
nlage 5
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Rezzo Schlauch auf die Frage
er Abgeordneten Gudrun Kopp (FDP) (Druck-
ache 15/1264, Frage 10):
Wie beurteilt die Bundesregierung den aus den aktuellen
Streiks der IG Metall resultierenden volkswirtschaftlichen
Schaden sowie mögliche Auswirkungen auf die Konjunktur-
prognose der Bundesregierung für das laufende Jahr?
Ob und in wie weit die beendeten Streiks das Wirt-
chaftswachstum beeinflussen, ist noch nicht abzusehen.
enaueres wird sich erst sagen lassen, wenn die Produk-
ionsstatistik für den Monat Juni vorliegt (am 7. August)
zw. das Statistische Bundesamt Mitte August eine erste
inschätzung zum 2. Quartal vorlegen wird. Angesichts
nterausgelasteter Kapazitäten dürfte der gesamtwirt-
chaftliche Produktionsausfall jedoch insgesamt gering
ein. Eventuell dämpfende Effekte der Streiks im
. Quartal können darüber hinaus durch Nachholeffekte
m darauffolgenden Quartal kompensiert werden, sodass
as jahresdurchschnittliche Wachstum wohl kaum belas-
et sein dürfte. Für die Möglichkeit einer Kompensation
m 3. Quartal sprechen die freien Kapazitäten, sodass
ine zusätzliche Produktion voraussichtlich keine Eng-
ässe erzeugen würde.
nlage 6
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Rezzo Schlauch auf die Frage
es Abgeordneten Max Straubiger (CDU/CSU)
Drucksache 15/1264, Frage 11):
Wird die Bundesregierung aufgrund der Erfahrungen in
den Betrieben mit der praktischen Umsetzung von § 5 Abs. 1
Satz 4 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, in
dem geregelt ist, dass bei einer Angebotsabgabe für einen öf-
fentlichen Bauauftrag ein Auszug aus dem Bundeszentral-
bzw. Gewerberegister, der nicht älter als drei Monate sein darf,
beigefügt werden muss, eine Initiative ergreifen, die den damit
verbundenen bürokratischen Aufwand deutlich vermindert?
Die Bundesregierung wird in Kürze mit den Verbän-
en der Bauwirtschaft und des Baugewerbes sowie der
ndustriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt aktuelle
ragen der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und
er Schwarzarbeit erörtern. Zu diesen Fragen gehört
uch die Umsetzung des § 5 Abs. l Satz 4 des Gesetzes
ur Bekämpfung der Schwarzarbeit, der am l. August
002 in Kraft getreten ist. Der Bundesregierung sind
erlautbarungen insbesondere aus der Bauwirtschaft be-
annt, wonach die Vorschrift als unangemessen aufwen-
ig empfunden wird.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003 4573
(A) )
(B) )
Ebenso haben verschiedene Bauauftraggeber von
rechtlichen Vollzugsproblemen bei der Anwendung der
Vorschrift berichtet.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Besprechung
mit den Sozialpartnern wird die Bundesregierung Ände-
rungsmöglichkeiten prüfen.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Christel Riemann-Hanewinckel
auf die Fragen der Abgeordneten Maria Eichhorn
(CDU/CSU) (Drucksache 15/1264, Fragen 16 und 17):
Wie hat sich in der Zeit von 1998 bis 2003 der Haushalts-
ansatz für seniorenpolitische Maßnahmen des Bundesministe-
riums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
entwickelt, und welcher Anteil daran floss jeweils in den Be-
reich Alternsforschung bzw. in die Förderung von einschlägi-
gen Alternsforschungsinstituten?
Wie erklärt sich vor dem Hintergrund der Weiterentwick-
lung der demographischen Alterung der Rückzug des BMFSJ
aus der finanziellen Förderung des Deutschen Zentrums für
Alternsforschung?
Zu Frage 16:
Das BMFSFJ hat für seniorenpolitische Maßnahmen
zwei Titel zur Verfügung: Kap. 17 02 Titel 684 31 – „Zu-
wendungen an zentrale Einrichtungen und für zentrale
Maßnahmen“, und Kap. 17 02 Titel 684 32 – „Zuschüsse
und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und Auf-
gaben der Altenhilfe“.
In diesen beiden Titeln standen 1998 rund 11,46 Mil-
lionen Euro und 2003 rund 11,91 Millionen Euro zur
Verfügung.
Aus diesem Ansatz wurden auch die zwei gerontolo-
gischen Forschungsinstitute, nämlich das DZFA und das
DZA gefördert und zwar: im Jahr 1998 DZFA mit rund
0,74 Millionen Euro und DZA mit rund 0,85 Millionen
Euro; im Jahr 2003 DZFA mit rund 1,06 Millionen Euro
und DZA mit rund 0,86 Millionen Euro.
Darüber hinaus führt das BMFSFJ eine Reihe von
Forschungsprojekten zur Situation der älteren Menschen
durch.
Zahlen zu den Forschungsprojekten liegen aufbereitet
erst seit 2001 vor, weil ab diesem Zeitpunkt die Maßnah-
men und Projekte computermäßig differenziert erfasst
worden sind. Es wäre mit einem unverhältnismäßigen
Aufwand verbunden, die Zahlen vor dieser Zeit einzeln
aus den Akten herauszusuchen.
Für 2001 ergibt sich eine Summe von knapp 1,5 Mil-
lionen Euro, für 2003 eine Summe von 2,12 Millionen
Euro für Forschungsprojekte.
Zu Frage 17:
Das DZFA leistet hervorragende Forschungsarbeit,
die gerade auch in Anbetracht des demographischen
Wandels von besonderer Bedeutung ist.
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Das Bundesministerium für Familie, Senioren,
rauen und Jugend fördert zurzeit zwei gerontologische
orschungsinstitute: seit 1974 das Deutsche Zentrum für
ltersfragen (DZA) in Berlin und seit 1995 das Deut-
che Zentrum für Alternsforschung (DZFA) in Heidel-
erg. Der Bundesrechnungshof hat wiederholt diese
arallele institutionelle Förderung von zwei gerontologi-
chen Instituten kritisiert.
Wir sind grundsätzlich gehalten, nur solche Forschun-
en zu finanzieren, die dem spezifischen Erkenntnisinte-
esse des Ressorts und der Politikberatung dienen. Dies
ilt in besonderem Maße in Bezug auf institutionelle
örderung.
In Zeiten finanzieller Mittelknappheit dürfen wir uns
icht die Frage zur Richtschnur machen, was wollen wir
n hervorragenden Forschungen fördern, sondern, wo
ind die zu erbringenden Kürzungen aus fachlicher Per-
pektive am ehesten zu verkraften und was dient der
olitikberatung am besten.
Forschungsschwerpunkte des DZFA wie die Epi-
emiologie und Prävention von Herz-Kreislauf-Erkran-
ungen oder von Krebserkrankungen sind zweifellos
on ganz hoher Wichtigkeit. Sie sind aber nicht primäre
ufgabe des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
rauen und Jugend.
Um den Fortbestand des DZFA zu unterstützen, wird
er Rückzug des Bundes aus der Förderung in den kom-
enden Jahren in Teilschritten geschehen. Es ist keines-
alls so, dass mit Ablauf des 31. Dezember 2004 schlag-
rtig keine Bundesmittel mehr für das DZFA zur
erfügung stünden.
Durch den schrittweisen Rückzug soll das Land Ba-
en-Württemberg dabei unterstützt werden, eine tragfä-
ige Lösung für das überwiegend der Grundlagenfor-
chung zuzurechnende Institut zu erarbeiten. Das
MFSFJ hat dem Land Baden-Württemberg hierzu von
nfang an Gesprächsangebote gemacht.
nlage 8
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen
es Abgeordneten Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/
SU) (Drucksache 15/1264, Fragen 19 und 20):
Welche Faktoren haben nach Auffassung der Bundesregie-
rung dazu geführt, dass zum Beispiel die Bauberufsgenossen-
schaft die Hebesätze von 4,9 Prozent im Jahr 1995 auf
7,77 Prozent im Jahr 2002 angehoben hat?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Entwicklung bei den anderen Berufsgenossenschaften vor?
u Frage 19:
Der Anstieg des Beitrags zur Gesetzlichen Unfallver-
icherung im Baugewerbe ergibt sich aus den in den letz-
en Jahren eingetretenen strukturellen gesamtwirtschaft-
ichen Veränderungen. Die Unfallversicherung ist
ranchenspezifisch gegliedert. Die Finanzierung erfolgt
urch Beiträge aller Unternehmer des jeweiligen
ewerbezweigs, die sich im Wesentlichen nach der
4574 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003
(A) )
(B) )
Gesamtlohnsumme und der Gefahrklasse des betreffen-
den Unternehmens berechnen.
Durch den wirtschaftlichen Strukturwandel hin zu
mehr Dienstleistungen ergeben sich Verschiebungen, die
sich in einzelnen Gewerbezweigen besonders nachteilig
auswirken. Insbesondere bei den Bau-Berufsgenossen-
schaften ist ein erhebliches Absinken der Lohnsummen
eingetreten, denen im Wesentlichen unverändert hohe
Rentenaltlasten aus früheren Versicherungsfällen gegen-
überstehen.
Zu Frage 20:
Allgemeine Beitragssteigerungen – insbesondere auch
für kleinere und mittlere Unternehmen – haben in der
Gesetzlichen Unfallversicherung nicht stattgefunden.
Wenn in einzelnen Branchen die Unfallversicherungsbei-
träge steigen, so ist dies doch nicht der Haupttrend in der
Beitragsentwicklung. Die Versicherungsbeiträge verhal-
ten sich vielmehr über die Jahre – und betrachtet über
sämtliche Gewerbezweige – stabil. Lag der Durch-
schnittsbeitrag in den 80er-Jahren noch durchweg bei
1,4 Prozent der Lohnsumme, so ist er über die 90er-
Jahre sogar auf derzeit 1,3 Prozent leicht gesunken. In
dem Umstand, dass andere Branchen in ihrer Belastung
diesen Durchschnittsbeitrag entsprechend unterschrei-
ten, liegt auch die Legitimation, dort die solidarische
Lastentragung einzufordern.
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
gen der Abgeordneten Ursula Heinen (CDU/CSU)
(Drucksache 15/1264, Fragen 22 und 23):
Welche finanzielle Unterstützung gibt die Bundesregie-
rung den Austragungsorten der Fußballweltmeisterschaft
2006, insbesondere der Stadt Köln, zum Ausbau ihrer Infra-
struktur, vor allem im Bereich des öffentlichen Personenver-
kehrs?
Gibt es Absprachen zwischen der Bundesregierung, der
Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln
zur Aufteilung der zusätzlich entstehenden finanziellen Las-
ten, bedingt durch den Ausbau der Infrastruktur?
Zu Frage 22:
Die Bundesregierung unterstützt den Neu- und Aus-
bau der kommunalen Verkehrsinfrastruktur und des öf-
fentlichen Personennahverkehrs mit Mitteln des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) auf
der Grundlage gesetzlich vorgegebener Fördervorausset-
zungen.
Der Förderanteil beträgt bei Maßnahmen des GVFG-
Landesprogramms bis zu 75 Prozent und bei Maßnah-
men des GVFG-Bundesprogramms bis zu 60 Prozent.
Im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms werden
Schienenprojekte mit einem Volumen ab 51 Millionen
Euro zuwendungsfähiger Kosten gefördert.
Zu Frage 23:
Nein.
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nlage 10
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Frage des
bgeordneten Dr. Guido Westerwelle (FDP) (Druck-
ache 15/1264, Frage 27):
Welche Gründe gab es für die deutsche Bundesregierung,
die auf dem EU-Gipfel in Porto Karras in Aussicht genom-
mene feste Zusage von einer Milliarde Euro für den Global
Fund to Fight Aids, Tuberculosis and Malaria (GFATM) nicht
zu unterstützen (so gemeldet von AP am 20. Juni 2003 um
20.54 Uhr), und wie hoch wäre der deutsche finanzielle Bei-
trag an der beabsichtigten Zusage in absoluten Zahlen und
prozentualen Anteilen gewesen?
Beim europäischen Rat in Porto Karras/Thessaloniki
ar nicht geplant, für den „Global Fund to fight HIV/
ids, Tuberculosis and Malaria“ (GFATM) eine feste
usage zu vereinbaren. Mangels einer durchstrukturier-
en Bedarfsanalyse wurde auch davon abgesehen, für die
uropäische Kommission und die Mitgliedstaaten eine
onkrete Zielgröße für weitere Beiträge ins Auge zu fas-
en oder einen Verteilungsschlüssel für die Festlegung
on Beiträgen durch die einzelnen Mitgliedstaaten und
ie Kommission festzulegen.
nlage 11
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Fragen
er Abgeordneten Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) (Druck-
ache 15/1264, Fragen 34 und 35):
Welche Haltung wird die Bundesregierung auf der UN-
Konferenz in Paris zur weiteren Finanzierung des GFATM
einnehmen?
Ist die Bundesregierung prinzipiell bereit, zusätzliche Mit-
tel zu den bereits zugesagten 200 Millionen Euro innerhalb
von fünf Jahren für den GFATM bereitzustellen?
u Frage 34:
Die Bundesregierung wird auf der Konferenz am
6. Juli 2003 in Paris deutlich machen, dass sie die Ar-
eit des GFATM für einen wichtigen Baustein im Ge-
amtgefüge ihrer Maßnahmen zur Bekämpfung von
IV/Aids, Tuberkulose und Malaria hält und dass sie
en Fonds daher auch weiterhin im Rahmen der finan-
iellen Möglichkeiten unterstützen wird.
u Frage 35:
Es wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
nlage 12
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Fragen
er Abgeordneten Conny Mayer (Baiersbronn) (CDU/
SU) (Drucksache 15/1264, Fragen 38 und 39):
Trifft es zu, dass die Bundesregierung die europäische Zu-
sage, den GFATM bis Ende 2004 mit einer Milliarde Euro zu
unterstützen, hat scheitern lassen, und wenn ja, wie begründet
die Bundesregierung ihre Haltung?
Inwieweit stand die Bundesregierung seit der Gründung
des GFATM hinter dessen Zielen, und ist die Bundesregierung
entschlossen, an diesen Zielen in Zukunft festzuhalten?
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003 4575
(A) )
(B) )
Zu Frage 38:
Es wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
Zu Frage 39:
Die Bundesregierung hat die vom GFATM verfolgten
Ziele zur Bekämpfung der drei Krankheiten HIV/Aids,
Tuberkulose und Malaria von Anfang an unterstützt. Sie
sieht in dem Fonds jedoch nur ein Instrument, um diese
Ziele zu erreichen. Wesentliche Beiträge zur Unterstüt-
zung der Entwicklung bei der Bewältigung der dramati-
schen Ausbreitung übertragbarer Krankheiten und zur
Stärkung nationaler Gesundheitssysteme in Partnerlän-
dern leistet die Bundesregierung über ihre bilaterale
finanzielle und technische Zusammenarbeit, durch Un-
terstützung von Initiativen der Privatwirtschaft und
nichtstaatlicher Organisationen. Die Bundesrepublik
Deutschland ist das Land, das seit 1999 über seine bila-
terale und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit
einen besonderen Schwerpunkt auf die Bekämpfung von
HIV/Aids setzt. So konnte mit sechzehn Partnerländern
der Bereich HIV-Aids als besonderer Schwerpunkt der
Kooperation vereinbart werden. Darüber hinaus finan-
ziert sie in großem Umfang Programme internationaler
Organisationen wie WHO, Weltbank und anderer Regio-
naler Entwicklungsbanken sowie die in jüngster Zeit
stark ausgeweiteten EU-Aktivitäten auf diesem Gebiet.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rolf Schwanitz auf die Frage
der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU)
(Drucksache 15/1264, Frage 45):
Wann ist Bundeskanzler Gerhard Schröder darüber infor-
miert worden, dass der Vorgang „Mitteldeutsche Kali“ im
Bundeskanzleramt im Original gefunden wurde?
Während der Amtszeit von Bundeskanzler Gerhard
Schröder gab es kein „Wiederauffinden“ der Original-
akte „Mitteldeutsche Kali/Kaliwerk Bischofferode“. Aus
diesem Grund erübrigt sich eine Antwort auf diese
Frage.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rolf Schwanitz auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU)
(Drucksache 15/1264, Fragen 46 und 47):
Wer hat an welchem Tage im Bundeskanzleramt den Vor-
gang „Mitteldeutsche Kali“ im Original gefunden (vergleiche
„Die Welt“ vom 20. Juni 2003)?
Wie viele Blätter enthält dieser Vorgang, und aus wie vie-
len Ordnern/Heftern besteht dieser Vorgang?
Zu Frage 46:
Ein „Wiederauffinden“ der Originalakte „Mittel-
deutsche Kali/Kaliwerk Bischofferode“ nach dem Re-
gierungswechsel 1998 hat es nicht gegeben. Wie ich
bereits auf die entsprechende Frage der Abgeordneten
Connemann in der Fragestunde am 2. Juli 2003 ausge-
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ührt habe, sind die Originalakten zur Privatisierung
Mitteldeutsche Kali/Kaliwerk Bischofferode“ nach wie
or verschwunden.
Originalschriftgut, zum Thema „Mitteldeutsche Kali/
aliwerk Bischofferode“, wurde vor März 1995 von der
amals zuständigen Registratorin in einem Ersatzband
usammengeheftet. An den genauen Tag konnte sich die
egistratorin nicht mehr erinnern.
u Frage 47:
Bei dem Originalschriftgut zum Thema „Mitteldeut-
che Kali/Kaliwerk Bischofferode“, das die Registrato-
in 1995 zu einem Ersatzband zusammengeheftet hat,
andelt es sich um 91 Blätter. Diese 91 Blätter sind mit
en Originalakten „Mitteldeutsche Kali/Kaliwerk Bi-
chofferode“ nicht identisch. Die erhaltenen Kopien der
riginalakte umfassen hingegen drei Bände mit insge-
amt 490 Seiten.
nlage 15
Antwort
es Staatsministers Rolf Schwanitz auf die Fragen des
bgeordneten Eckart von Klaeden (CDU/CSU)
Drucksache 15/1264, Fragen 48 und 49):
Weshalb hat der Staatsminister beim Bundeskanzler, Rolf
Schwanitz, in seiner Antwort auf meine mündliche Frage 37
in der Fragestunde am 4. Juni 2003 erklärt, von den Akten
„Mitteldeutsche Kali“ seien lediglich Kopien vorhanden (ver-
gleiche Plenarprotokoll 15/47, Seite 3940 A), obwohl wenige
Tage später das Bundeskanzleramt in seiner Stellungnahme
gegenüber der Staatsanwaltschaft Bonn eingeräumt hat, die
Akten seien im Bundeskanzleramt gefunden („Die Welt“ vom
20. Juni 2003) und vorbildlich geführt worden?
Hat die Bundesregierung die Staatsanwaltschaft Bonn da-
rüber informiert, wann der Vorgang „Mitteldeutsche Kali“ im
Bundeskanzleramt im Original gefunden wurde („Die Welt“
vom 20. Juni 2003)?
u Frage 48:
Ein „Wiederauffinden“ der Originalakte „Mittel-
eutsche Kali/Kaliwerk Bischofferode“ nach dem Re-
ierungswechsel 1998 hat es nicht gegeben. Wie ich be-
eits auf die entsprechende Frage der Abgeordneten
onnemann in der Fragestunde am 2. Juli 2003 ausge-
ührt habe, sind die Originalakten zur Privatisierung
Mitteldeutsche Kali/Kaliwerk Bischofferode“ nach wie
or verschwunden.
Bundeskanzleramt hat nicht eingeräumt, die Original-
kten „Mitteldeutsche Kali“ seien gefunden und vor-
ildlich geführt worden. Vielmehr hat das Bundes-
anzleramt darauf hingewiesen, dass die Privatisierung
Mitteldeutsche Kali/Kaliwerk Bischofferode“ beispiel-
aft belegt, dass das Kanzleramt bei den Treuhand-Pri-
atisierungen tätig wurde und dass dies vor dem Deut-
chen Bundestag und seinem Untersuchungsausschuss
erborgen wurde. Denn die in der Registratur geführten
kten, die auch dem Untersuchungsausschuss vorgelegt
urden, erwecken den Eindruck, dass das Bundeskanz-
eramt nicht tätig wurde. Dass dies in Wirklichkeit ganz
nders war, legt das 1995 zu einem „Ersatzband“ zu-
ammengeheftete Originalschriftgut nahe. Dies ist von
4576 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003
(A) )
(B) )
hohem Interesse – auch für die Staatsanwaltschaft
Bonn –, weil man sich fragen muss, ob auch bei der Pri-
vatisierung Leuna Schriftgut außerhalb der Registratur
verwahrt wurde und – wenn ja – wo dieses Schriftgut
sich heute befindet.
Zu Frage 49:
Von vorbildlicher Aktenführung kann gerade keine
Rede sein, denn die in der Registratur geführte Akte
„Mitteldeutsche Kali/Kaliwerk Bischofferode“ ist ver-
schwunden und es wurde Schriftgut außerhalb der Re-
gistratur aufbewahrt, wohl deshalb, weil man es dem
Deutschen Bundestag und seinem Untersuchungsaus-
schuss vorenthalten wollte. Deshalb ist in der Stellung-
nahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Bonn auch
nicht von vorbildlicher Aktenführung der Rede.
Der Sachverhalt zum Verbleib der Akte „Mitteldeut-
sche Kali/Kaliwerk Bischofferode“, einschließlich des
bereits 1995 zusammengehefteten Originalschriftgutes,
wurde der Staatsanwaltschaft Bonn mit dem Bericht von
Bundestagsvizepräsident a. D. Dr. Burkhard Hirsch vom
31. Mai 2000 am 14. Juli 2000 mitgeteilt. Auch der
Deutsche Bundestag wurde informiert, und zwar der
Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Parteispen-
den“ in öffentlicher Sitzung am 28. Juni 2000.
Anlage 16
Antwort
des Staatsministers Rolf Schwanitz auf die Fragen der
Abgeordneten Andrea Voßhoff (CDU/CSU) (Drucksa-
che 15/1264, Fragen 50 und 51):
Ist die Antwort des Staatsministers beim Bundeskanzler,
Rolf Schwanitz, auf die mündliche Frage 24 des Abgeordne-
ten Eckart von Klaeden in der Fragestunde des Deutschen
Bundestages am 25. Juni 2003 zutreffend, dass die Staats-
anwaltschaft Bonn das Angebot unter anderem des Ermitt-
lungsführers des Bundeskanzleramtes im disziplinaren Vor-
verfahren, Dr. Burkhard Hirsch, nicht wahrgenommen hat,
jederzeit im Bundeskanzleramt Gespräche zu führen
(Plenarprotokoll 15/52, Seite 4270 B)?
Wie viele Besprechungen hat der Ermittlungsführer des
Bundeskanzleramtes im disziplinaren Vorverfahren,
Dr. Burkhard Hirsch, jeweils wann mit der Staatsanwalt-
schaft Bonn geführt (vergleiche die Antwort des Staatsmi-
nisters beim Bundeskanzler, Rolf Schwanitz, auf die mündli-
che Frage 24 des Abgeordneten Eckart von Klaeden in der
Fragestunde des Deutschen Bundestages am 25. Juni 2003,
Plenarprotokoll 15/52, Seite 4270 A)?
Zu Frage 50:
Ja. Ich bestätige nochmals, dass die Staatsanwalt-
schaft Bonn das Angebot von Bundestagsvizepräsident
a. D. Dr. Hirsch, das Bundeskanzleramt aufzusuchen
und dort Gespräche zu führen, nicht angenommen hat.
Erst nach Abschluss der disziplinarrechtlichen Vorer-
mittlungen haben Vertreter der Staatsanwaltschaft Bonn
mit Beamten des Bundeskanzleramtes am 20. und
21. November 2001 dienstliche Besprechungen über
Datenlöschungen und Aktenfehlbestände im Bundes-
kanzleramt geführt.
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(D
u Frage 51:
Eine Besprechung, also ein persönliches Gespräch
nter Anwesenden, hat Bundestagsvizepräsident a. D.
r. Burkhard Hirsch als Ermittlungsführer in disziplinar-
echtlichen Vorermittlungen im Bundeskanzleramt nur
nlässlich der Übergabe seines Abschlussberichts am
4. Juli 2000 mit Vertretern der Staatsanwaltschaft Bonn
eführt.
nlage 17
Antwort
es Staatsministers Rolf Schwanitz auf die Fragen des
bgeordneten Ingo Wellenreuther (CDU/CSU)
Drucksache 15/1264, Fragen 52 und 53):
Hat der Ermittlungsführer des Bundeskanzleramtes im
disziplinaren Vorverfahren, Dr. Burkhard Hirsch, über seine
Gespräche mit der Staatsanwaltschaft Bonn jeweils Vermerke
erstellt (vergleiche Antwort des Staatsministers beim Bundes-
kanzler, Rolf Schwanitz, auf die mündliche Frage 24 des
Abgeordneten Eckart von Klaeden in der Fragestunde am
25. Juni 2003, Plenarprotokoll 15/52, Seite 4270 A), und
wenn ja, wo (in welchen Akten) sind diese abgelegt?
Was versteht die Bundesregierung unter „minderwertigem
Schriftgut“ (vergleiche Antwort des Staatsministers beim
Bundeskanzler, Rolf Schwanitz, auf die mündliche Frage 37
des Abgeordneten Eckart von Klaeden in der Fragestunde am
4. Juni 2003, Plenarprotokoll 15/47, Seite 3939 A)?
u Frage 52:
Dr. Hirsch hat nicht in jedem Einzelfall Vermerke er-
tellt, sondern – wie allgemein üblich – nur dann, wenn
ich aus dem Gespräch weiterer Handlungsbedarf für das
anzleramt ergab (zum Beispiel bei einer Bitte um Zwi-
chennachricht). Auch die Staatsanwaltschaft Bonn hat
o verfahren. Die Vermerke über Gespräche befinden
ich in den Akten des Bundeskanzleramtes über die dis-
iplinarischen Vorermittlungen und in den Akten der
taatsanwaltschaft Bonn. Ausweislich der Akten des
undeskanzleramtes und der Staatsanwaltschaft Bonn
at es in den zehn Monaten der disziplinarrechtlichen
orermittlungen sechs Telefonate zwischen der Staats-
nwaltschaft Bonn und Dr. Hirsch gegeben.
u Frage 53:
Unter dem Begriff „minderwertiges“ bzw. „minder-
ichtiges“ Schriftgut wird zum Beispiel Schriftgut ver-
tanden, das über das Verwaltungshandeln des Bundes-
anzleramtes keine Auskunft gibt.
Es handelt sich zum Beispiel um Schriftstücke, die
icht im Bundeskanzleramt erstellt wurden, etwa Doppel-
xemplare von extern erstellten Druckexemplaren, wie
um Beispiel Tabellen oder Übersichten, oder auch um
eitungsausschnitte usw.
nlage 18
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
rage der Abgeordneten Hannelore Roedel (CDU/
SU) (Drucksache 15/1264, Frage 54):
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das
Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge als
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003 4577
(A) )
(B) )
zuständige Bewilligungsbehörde für Maßnahmen und Pro-
jekte zur Integration von jugendlichen Spätaussiedlern und
Ausländern derzeit weder einen Bewilligungsbescheid noch
einen vorzeitigen Maßnahmebeginn für kurzfristig anstehende
Projekte erteilt und damit den entsprechenden Jugendorgani-
sationen die zeitliche und finanzielle Planung von Integra-
tionsmaßnahmen unmöglich macht und somit die Nachhaltig-
keit der Integrationsbemühungen gefährdet, und wenn ja, was
gedenkt sie dagegen zu unternehmen?
Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge hat im Rahmen der vorläufigen Haushalts-
führung (Art. 111 des Grundgesetzes ) die Bewilligungs-
bescheide für diejenigen Projekte zur Integration von
Spätaussiedlern und Ausländern, die schon in den Vor-
jahren begonnen und in 2003 weitergeführt werden (so
genannte Fortsetzungsprojekte), bereits zu Beginn dieses
Jahres erteilt. Soweit eine Bewilligung nicht sofort mög-
lich war, wurde vorzeitiger Maßnahmebeginn geneh-
migt.
Neue Projekte konnten erst nach Verkündung des
Haushaltsgesetzes am 5. Mai 2003 und Vorliegen des
Haushaltsführungserlasses bewilligt werden. Die Bewil-
ligungsbescheide sind bereits erteilt worden bzw. wer-
den nach Vorlage aktualisierter Finanzierungspläne
durch die Projektträger unverzüglich erteilt.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
Frage des Abgeordneten Clemens Binninger (CDU/
CSU) (Drucksache 15/1264, Frage 55):
Trifft es zu, dass das Bundeskriminalamt im Spätsommer
2002 eine Ermittlungsgruppe beauftragt hat, anhand der Roh-
fassung eines Manuskripts von Udo Ulfkotte („Tatort
Deutschland – Terror im Namen Gottes?“) die Quellen des
Autors ausfindig zu machen (wie im Vorwort des Buches be-
hauptet wird), und wenn ja, welche Ergebnisse hat diese Er-
mittlungsgruppe bislang erzielt?
Die im Vorwort des im März 2003 von Dr. Udo
Ulfkotte veröffentlichten Buches „Der Krieg in unseren
Städten – Wie radikale Islamisten Deutschland unter-
wandern“ (so der endgültige Titel) aufgestellte Behaup-
tung, das BKA habe im Spätsommer 2002 eine Ermitt-
lungsgruppe beauftragt, um die Quellen des Autors
ausfindig zu machen, trifft nicht zu. Im BKA wurde
keine spezielle Ermittlungsgruppe eingerichtet. Die In-
halte der Rohfassung und des veröffentlichten Buches
wurden und werden allerdings daraufhin überprüft, ob
Anhaltspunkte für eine etwaige Verletzung der Pflicht
zur Amtsverschwiegenheit vorliegen.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
gen des Abgeordneten Günter Baumann (CDU/CSU)
(Drucksache 15/1264, Fragen 56 und 57):
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die „Stiftung für
ehemalige politische Häftlinge“ derzeit keine Unterstützung
bei wirtschaftlicher Notlage nach § 18 Häftlingshilfegesetz
gewähren kann, weil die dafür zugewiesenen Haushaltsmittel
für 2003 bereits seit März verbraucht sind?
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Ist der Bundesregierung die Zahl der Antragsteller be-
kannt, die trotz erwiesener Anspruchsberechtigung derzeit
aufgrund der Haushaltslage der Stiftung vergeblich auf die
Unterstützung warten?
u Frage 56:
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Stiftung
ür ehemalige politische Häftlinge im laufenden Haus-
altsjahr bereits Unterstützungsleistungen in Höhe von
irca 1,5 Millionen Euro gewährt hat. Die eine Hälfte
es Betrages stammt aus den in § 16 Häftlingshilfegesetz
esetzlich vorgesehenen Zuweisungen aus dem Bundes-
aushalt, die andere Hälfte aus dem Stiftungsvermögen.
b Ende März dieses Jahres musste die Stiftung auf-
rund der Haushaltssperre für circa zwei Monate die
uszahlungen unterbrechen. Wie die Bundesregierung
n ihrer Antwort vom 25. Februar 2003 auf die Frage des
bgeordneten Dr. Jahr zur Finanzsituation der Stiftung
itgeteilt hat, prüft sie, ob und welche Mittel aus dem
undeshaushalt der Stiftung gegebenenfalls zusätzlich
u den in § 16 Häftlingshilfegesetz vorgesehenen Mit-
eln zur Verfügung gestellt werden können.
u Frage 57:
Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen der Stif-
ung zurzeit 731 Anträge vor, über welche die hierfür
ach § 22 Häftlingshilfegesetz gebildeten Bewilligungs-
usschüsse jedoch noch nicht entschieden haben. Im
brigen besteht auf die Gewährung von Unterstützungs-
eistungen nach § 18 Häftlingshilfegesetz kein Rechtsan-
pruch.
nlage 21
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
rage der Abgeordneten Gudrun Kopp (FDP) (Druck-
ache 15/1264, Frage 58):
Hält die Bundesregierung weiterhin fest an ihrer Ansicht,
dass zur Einführung von Experimentier- und Öffnungsklau-
seln für die Schaffung von Innovationsregionen eine Ände-
rung des Grundgesetzes nötig ist, und falls ja, für welche
Rechtsbereiche soll dies erforderlich sein?
Der Bundesgesetzgeber hat im Bereich der aus-
chließlichen, der konkurrierenden und der Rahmenge-
etzgebung folgende Möglichkeiten zu Öffnungsklau-
eln zugunsten einzelner, mehrerer oder aller
andesgesetzgeber:
Bei allen drei Kompetenzarten sind Öffnungsklauseln
ugunsten der Landesgesetzgeber verfassungsrechtlich
ulässig. Im Bereich der ausschließlichen Gesetz-
ebungskompetenz muss der Bundesgesetzgeber die
änder nach Art. 71 GG ausdrücklich zur Gesetzgebung
rmächtigen. Im Bereich der konkurrierenden und der
ahmengesetzgebung kann er bestimmte Regelungs-
ereiche ausdrücklich oder stillschweigend der Landes-
esetzgebung vorbehalten oder sich (auch im Falle der
onkurrierenden Gesetzgebung) auf die Regelung eines
ahmens beschränken. Der Bund darf die Zulassung ei-
enständiger landesrechtlicher Regelungen auf einzelne
eines oder mehrere) Länder beschränken, wenn dies
4578 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003
(A) )
(B) )
auch im Hinblick auf den Gleichheitssatz durch einen
hinreichenden sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Der-
artige sachliche Gründe können zum Beispiel in der ge-
ringeren Wirtschaftskraft strukturschwacher Regionen
liegen. Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung
und der Rahmengesetzgebung darf die Öffnung aller-
dings nicht die Erforderlichkeit der bundesgesetzlichen
Regelung (Art. 72 Abs. 2 GG) infrage stellen. Diese Vo-
raussetzung dürfte jedoch gewahrt bleiben, wenn die
Öffnung auf bestimmte einzelne Regionen beschränkt
bleibt und durch atypische Umstände im Verhältnis zum
übrigen Bundesgebiet gerechtfertigt werden kann. Ist
eine bundeseinheitliche Regelung nicht mehr erforder-
lich, kann der Bund die Länder ermächtigen, die bundes-
gesetzliche Regelung durch Landesrecht zu ersetzen
(Art. 72 Abs. 2 und Art. 125 a Abs. 2 GG).
In den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern
über die Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung
wird gegenwärtig erörtert, ob die verfassungsrechtlichen
Möglichkeiten zur Öffnung des Bundesrechts erweitert
werden sollen.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/
CSU) (Drucksache 15/1264, Frage 59):
Trifft es zu, dass das Bundesministerium des Innern im
Rahmenplan Luftsicherheit derzeit keine umfassenden Kon-
trollmaßnahmen der im Bereich von Flughäfen im Transit-
bereich angelieferten und verkauften Waren angeordnet hat,
sodass derzeit nur Stichprobenkontrollen durchgeführt wer-
den, und wenn ja, warum?
Beim Zutritt zu den Sicherheitsbereichen der Flug-
häfen, wozu die Transitbereiche gehören, wird die Zu-
gangsberechtigung kontrolliert. Mitarbeiter von Flughä-
fen, Fluggesellschaften und andere Personen, die
regelmäßig Zutritt zu den Sicherheitsbereichen der Flug-
häfen haben, unterliegen den außerordentlich umfassen-
den und jährlich erneuerten Zuverlässigkeitsüberprüfun-
gen. Bei diesen Überprüfungen werden unter anderem
die Erkenntnisse aller deutschen Sicherheitsbehörden
abgefragt. Zu dem überprüften Personenkreis gehören
auch die Mitarbeiter von Geschäften im Transitbereich.
Wegen dieser strengen Überprüfungen werden in
Deutschland Waren nur in Verdachtsfällen kontrolliert.
Diese Vorgehensweise ist in Einklang mit der seit
dem 19. Januar 2003 geltenden europäischen Luftsicher-
heitsverordnung (EG 2320/2002). Anhang 2.3 dieser
Verordnung sieht erst ab dem 19. Januar 2004 eine stu-
fenweise Einführung dieser Kontrollnahmen vor. Ab
diesem Zeitpunkt sind Personen und mitgeführte Gegen-
stände beim Zugang zu den so genannten sensiblen Tei-
len der Sicherheitsbereiche analog den Fluggästen zu
durchsuchen. Welche Bereiche der Flughäfen diese sen-
siblen Teile sind, kann jeder Mitgliedstaat zunächst
selbst festlegen. Bis zum 1. Juli 2004 wird im europäi-
schen Luftsicherheitsausschuss eine gemeinsame Defini-
tion der sensiblen Teile festgelegt, die dann innerhalb
von fünf Jahren von den Mitgliedstaaten umzusetzen ist.
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nlage 23
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
rage der Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos)
Drucksache 15/1264, Frage 60):
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Vorbehalt gegen
den Art. 22 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Natio-
nen zurückzunehmen, und wenn nein, warum nicht?
Zunächst ist festzustellen, dass es sich bei der in Rede
tehenden Erklärung nicht um einen Vorbehalt gegen
rt. 22 der VN-Kinderrechtskonvention handelt. Es han-
elt sich vielmehr um eine erläuternde Erklärung. Sie
etrifft die Tatsache, dass allein aufgrund der Minderjäh-
igkeit weder ein Anspruch auf Einreise noch auf Auf-
nthalt besteht. Die Erklärung bestätigt also lediglich,
as durch die Konvention geregelt wird. Sie ist insofern
nschädlich.
Dessen ungeachtet geht die Erklärung auf eine Initia-
ive der Länder zurück. Die Kinderrechtskonvention be-
rifft innerstaatlich auch Bereiche, für die ausschließlich
ie Bundesländer zuständig sind. Deren Haltung hat so-
it für die Willensbildung der Bundesregierung beson-
ere Bedeutung. Die Länder waren nur unter der Bedin-
ung, dass die Erklärung abgegeben wurde, mit der
atifikation der Konvention einverstanden. Die Länder
aben sich bisher nicht dafür ausgesprochen, die Erklä-
ung zurückzunehmen.
nlage 24
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf
ie Fragen des Abgeordneten Jochen-Konrad
romme (CDU/CSU) (Drucksache 15/1264, Fragen 61
nd 62):
Wie gedenkt die Bundesregierung mit der Forderung
des Landes Berlin umzugehen, wegen der dort vorhande-
nen Haushaltsnotlage eine zusätzliche Zuweisung im Län-
derfinanzausgleich entsprechend den Ländern Saarland und
Bremen einzuplanen (vergleiche Meldung des Deutschen
Instituts für Wirtschaftsforschung vom 4. Juni 2003), und
wie soll eine solche Maßnahme gegebenenfalls finanziert
werden?
Wie gedenkt die Bundesregierung die Zusage einzulö-
sen, die von Bundeskanzler Gerhard Schröder im so genann-
ten Kanzlerbrief gegenüber der Freien Hansestadt Bremen
abgegeben wurde, mit Haushaltszulagenzuweisungen dem
Land die finanziellen Nachteile aus der Steuerreform auszu-
gleichen (vergleiche Frankfurter Allgemeine Zeitung vom
3. Juni 2003; siehe auch „Wochenblick“ der Weserzeitung
vom 19. Mai 2003), und trifft es zu, dass sich „Bremen und
Berlin bereits weitgehend einig seien über die Instrumente
der Zahlungen“ (vergleiche „die tageszeitung“ vom 22. Mai
2003)?
u Frage 61:
Die Bundesregierung weist Forderungen des Landes
erlin nach Hilfen aufgrund einer Haushaltsnotlage zu-
ück.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003 4579
(A) )
(B) )
Das Land Berlin konnte bisher nicht überzeugend
darlegen, dass es sich in einer extremen Haushaltsnot-
lage befindet. Mit Blick auf das Urteil des Bundesverfas-
sungsgerichts vom 27. Mai 1992 sieht die Bundesregie-
rung keine Grundlage für einen Anspruch auf Hilfen der
bundesstaatlichen Gemeinschaft zur Entschuldung des
Landeshaushaltes.
Zu Frage 62:
Der Bundeskanzler hatte Bremen im Zusammenhang
mit der Finanzausgleichsreform 2005 zugesagt, sich da-
für einzusetzen, dass der finanzielle Status quo Bremens
erhalten bleibt.
Laut Bundestagsdrucksache 14/6577, in der die Er-
gebnisse der Neuregelungen des Jahres 2001 festgehal-
ten wurden, gewinnt Bremen durch die Reform mit rund
43 Euro je Einwohner mehr als alle anderen Länder. Der
finanzielle Status quo Bremens wurde also verbessert.
Die Sanierung des Bremer Haushaltes mit Bundeshil-
fen, die seit 1994 läuft, wird im Jahr 2004 abgeschlossen
sein. Bremen wird dann insgesamt 8,5 Milliarden Euro
Sanierungshilfen vom Bund erhalten haben.
Eine Fortsetzung der Sanierungshilfen über das Jahr
2004 hinaus kommt nicht in Betracht. Das Bundesver-
fassungsgericht hat in seinem Urteil vom 11. November
1999 nochmals bestätigt, dass Sanierungshilfen nur als
vorübergehende Hilfe zur Selbsthilfe gewährt werden
können.
Anlage 25
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU)
(Drucksache 15/1264, Fragen 63 und 64):
In welcher Höhe fließen dem Staat (Bund, Länder, Ge-
meinden) durch den Neubau bzw. die Sanierung eines mittle-
ren Einfamilienhauses bzw. einer Eigentumswohnung Einnah-
men (Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer, Ertragsteuern der
Bauunternehmer, Gewerbesteuer, Sozialabgaben der Bauun-
ternehmer sowie beschäftigten Arbeitnehmer) zu, bzw. wer-
den Aufwendungen erspart (keine Zahlung von Arbeitslosen-
geld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe der ansonsten arbeitslosen
Arbeitnehmer)?
Übersteigen diese Einnahmen die durchschnittlichen Aus-
gaben pro Haus/Wohnung für die Eigenheimzulage?
Zu Frage 63:
Es ist nicht möglich, anhand eines einzelwirtschaft-
lichen Vorgangs wie zum Beispiel dem Bau eines Ein-
familienhauses die Wirkung auf gesamtwirtschaftliche
Größen (zu denen auch die Steuereinnahmen gehören)
zu bestimmen. Es ist stets zu unterstellen, dass sich den
Wirtschaftssubjekten alternative Verwendungen in ver-
schiedenen Wirtschaftsbereichen anbieten, die alle ähnli-
chen Einfluss auf die Gesamtwirtschaft haben. Auch die
Nachfrage außerhalb des Bausektors hat positive Aus-
wirkungen auf die Steuereinnahmen und den Arbeits-
markt.
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u Frage 64:
In der Eigenheimzulage ist keine Selbstfinanzierung
ingebaut. Beim Wegfall der Eigenheimzulage ist daher
icht mit einem Sinken der Steuereinnahmen zu rech-
en.
nlage 26
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
ragen des Abgeordneten Albert Rupprecht (Weiden)
CDU/CSU) (Drucksache 15/1264, Fragen 65 und 66):
Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung konkret,
um das EU-Beihilferecht zugunsten der Erweiterung regiona-
ler Handlungsspielräume zu ändern, und welche Ergebnisse
wurden bislang erreicht?
Inwiefern wurde die Rückverlagerung von EU-Kompeten-
zen zur nationalen Ebene nach Einschätzung der Bundesregie-
rung erreicht, und inwiefern ist sie in dieser Sache noch aktiv?
u Frage 65:
Nach Überzeugung der Bundesregierung bringen die
eihilferechtlichen Vorschriften des EG-Vertrages das
nteresse an unverzerrtem Wettbewerb im Binnenmarkt
nd die legitimen förderpolitischen Interessen der Mit-
liedstaaten und ihrer Regionen in ein ausgewogenes
leichgewicht.
Allerdings sieht die Bundesregierung Flexibilisie-
ungsbedarf bei den beihilferechtlichen Durchführungs-
orschriften, die von der Europäischen Kommission in
usschließlicher Zuständigkeit erlassen werden. Das gilt
nsbesondere für die so genannten Regionalleitlinien, die
ie nationalen Handlungsspielräume bei der Regional-
örderung durch zahlreiche Detailregelungen unnötig
inschränken. Diese Vorschriften sind bis Ende 2006
ültig. Die Bundesregierung hat ihre Erwartungen an die
ommission für die Zeit danach in einem Eckpunktepa-
ier vom 2. Mai 2003 konkretisiert. Danach soll sich die
ommission zukünftig auf klare, faire und einheitlich
ur Anwendung gelangende Rahmenregelungen be-
chränken, die Überförderungen und förderbedingten
erlagerungen effektiv entgegenwirken, ohne Kommis-
ionsdienststellen, nationale Behörden und Unterneh-
en mit einem Übermaß an Detailregelungen und
dministrativem Aufwand zu belasten.
Bundesfinanzminister Hans Eichel hat Kommissar
ario Monti das Eckpunktepapier im Mai 2003 über-
andt und ihn zu einem Gespräch über die zukünftige
usgestaltung des Regionalbeihilferechts nach Berlin
ingeladen. Dieses Gespräch wird am 23. Juli 2003 statt-
inden. Parallel zu den politischen Kontakten setzt sich
ie Bundesregierung auf Arbeitsebene bei den Kommis-
ionsdienststellen und den anderen Mitgliedstaaten für
hre Vorstellungen ein.
Inwieweit die deutschen Positionen durchsetzbar
ind, ist derzeit nicht vorhersehbar. Die Diskussion ist
erade erst angelaufen und die Kommission beabsich-
igt, frühestens 2005 – in neuer Zusammensetzung –
4580 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003
(A) (C)
(B) (D)
über die zukünftige Ausgestaltung des Regionalbeihilfe-
rechts zu entscheiden.
Zu Frage 66:
Die Bundesregierung strebt im Bereich der Beihilfen-
kontrolle keine Rückverlagerung von EU-Kompetenzen
zur nationalen Ebene an. Die ausschließliche Zuständig-
keit der Kommission gewährleistet eine einheitliche Bei-
hilfedisziplin in der Union. Das ist unverzichtbare Vo-
raussetzung für einen chancengleichen Wettbewerb im
Binnenmarkt. Das hindert nicht daran, dass sich die Bun-
desregierung für eine handhabbarere und transparentere
Umsetzung des Beihilferechts einsetzt.
55. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26