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    Plenarprotokoll 15/55 Reinhard Weis (Stendal) SPD . . . . . . . . . . . . Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Rehbock-Zureich SPD . . . . . . . . . . . . . Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Schwanitz, Staatsminister BK . . . . . . . . Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Schwanitz, Staatsminister BK . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 15/1264) . . . . . . . . . . . . . . . Finanzierung der eventuellen Einsparung beim Zuschuss zur landwirtschaftlichen Kran- kenversicherung auf die Höhe des Versiche- rungsbeitrags MdlAnfr 1 Bernhard Schulte-Drüggelte CDU/CSU 4539 D 4539 D 4540 B 4540 C 4540 D 4541 A 4541 C 4541 C 4542 A 4544 B 4544 D 4545 A 4545 B Deutscher B Stenografisch 55. Sitz Berlin, Mittwoch, d I n h a l Begrüßung des Präsidenten des philippini- schen Parlaments Jose de Venecia . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Bundes- verkehrswegeplan 2003 . . . . . . . . . . . . . Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . . . Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . K A B A A B H F A B H A B K 4558 B 4537 A 4537 B 4538 D 4539 A 4539 B 4539 C Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4542 A undestag er Bericht ung en 2. Juli 2003 t : laus Brähmig CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . chim Großmann, Parl. Staatssekretär MVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lexander Dobrindt CDU/CSU . . . . . . . . . . chim Großmann, Parl. Staatssekretär MVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orst Friedrich (Bayreuth) DP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . chim Großmann, Parl. Staatssekretär MVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . enry Nitzsche CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . chim Großmann, Parl. Staatssekretär MVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 4542 B 4542 C 4542 C 4542 D 4543 B 4543 B 4543 D 4543 D 4544 A Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4545 C II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003 ZusFr Bernhard Schulte-Drüggelte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Auswirkungen einer möglichen Beitrags- erhöhung in der landwirtschaftlichen Kran- kenversicherung MdlAnfr 2 Bernhard Schulte-Drüggelte CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Bernhard Schulte-Drüggelte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . ZusFr Max Straubinger CDU/CSU . . . . . . . . Beendigung der Sonderstellung des Euratom- Vertrages im Rahmen der nächsten Reform des EU-Vertragswerkes; Tagesordnungspunkt auf der nächsten Regierungskonferenz MdlAnfr 3 Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos Antw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . ZusFr Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . Nationale Programme zur Förderung von Ver- bundprojekten zwischen Wirtschaft und Wis- senschaft, auch mit europäischen Partnern MdlAnfr 8 Helge Braun CDU/CSU Antw PStSekr Rezzo Schlauch BMWA . . . . . ZusFr Helge Braun CDU/CSU . . . . . . . . . . . Zustimmung des Parlamentarischen Staats- sekretärs Dr. Staffelt zur Übernahme der an Vorstandsmitglieder der Landesbank Berlin wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ver- hängten Bußgelder durch die Bank MdlAnfr 9 Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos Antw PStSekr Rezzo Schlauch BMWA . . . . . ZusFr Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . ZusFr Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . Abzug der im Rahmen von Enduring Freedom in Kuwait stationierten ABC-Kräfte der Bun- deswehr MdlAnfr 12 Günther Friedrich Nolting FDP Antw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg ZusFr Günther Friedrich Nolting FDP . . . . . F V M G A Z M B d M I A Z R N V M P A Z A d M I A H Z Z Z Z Z E n g M H A B Z P w d K M M A B 4545 D 4546 A 4546 B 4546 B 4546 D 4547 A 4547 B 4547 C 4548 A 4548 C 4549 B 4549 B 4549 D 4550 B 4550 B ertigstellung der Drohne Taifun und deren erfügbarkeit in der Truppe dlAnfr 13 ünther Friedrich Nolting FDP ntw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg usFr Günther Friedrich Nolting FDP . . . . . ögliche Kosteneinsparung im Bereich des MVg durch die Verabschiedung des Kriegs- ienstverweigerungsgesetzes dlAnfr 14 na Lenke FDP ntw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg usFr Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . atifizierung der ILO/IAO-Konvention r. 169 von 1989 zum Schutz der indigenen ölker dlAnfr 15 etra Pau fraktionslos ntw PStSekr Rezzo Schlauch BMWA . . . . . usFr Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . ngleichung der Dauer von Zivil- und Wehr- ienst dlAnfr 18 na Lenke FDP ntw PStSekr’in Christel Riemann- anewinckel BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Günther Friedrich Nolting FDP . . . . . usFr Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . usFr Thomas Dörflinger CDU/CSU . . . . . . usFr Ulrich Heinrich FDP . . . . . . . . . . . . . inhaltung der nach der Approbationsord- ung für Ärzte für jeden Studienabschnitt vor- eschriebenen Studiendauer dlAnfr 21 elge Braun CDU/CSU ntw PStSekr’in Marion Caspers-Merk MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Helge Braun CDU/CSU . . . . . . . . . . . lanung einer zentralen Projektmittelverant- ortlichkeit in Deutschland für das zu grün- ende Osteuropazentrum für Wirtschaft und ultur; Empfehlung eines Bewerbers dlAnfr 24 ichael Kretschmer CDU/CSU ntw PStSekr’in Angelika Mertens MVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4550 C 4550 D 4551 A 4551 B 4551 C 4551 D 4552 A 4552 B 4553 A 4553 B 4553 D 4554 A 4554 B 4554 D 4555 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003 III ZusFr Michael Kretschmer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Helge Braun CDU/CSU . . . . . . . . . . . Beurteilung der Unterstützung von Rebellen in Ituri durch Ruanda und Uganda; eventuelle Konsequenzen auf die weitere Entwicklungs- zusammenarbeit MdlAnfr 25 Dr. Rainer Stinner FDP Antw PStSekr’in Dr. Uschi Eid BMZ . . . . . . ZusFr Dr. Rainer Stinner FDP . . . . . . . . . . . . ZusFr Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kriterien hinsichtlich einer Fortsetzung der bisherigen Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda und Ruanda MdlAnfr 26 Dr. Rainer Stinner FDP Antw PStSekr’in Dr. Uschi Eid BMZ . . . . . . ZusFr Dr. Rainer Stinner FDP . . . . . . . . . . . . Keine Bereitstellung von Bundesmitteln zur Bekämpfung von Aids, Malaria und Tuber- kulose in den Entwicklungsländern auf dem EU-Gipfel in Griechenland MdlAnfr 28 Jürgen Koppelin FDP Antw PStSekr’in Dr. Uschi Eid BMZ . . . . . . ZusFr Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . ZusFr Karin Kortmann SPD . . . . . . . . . . . . . Entscheidung der USA über die Zurverfü- gungstellung von circa 1 Milliarde Euro für die Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria MdlAnfr 29 Jürgen Koppelin FDP Antw PStSekr’in Dr. Uschi Eid BMZ . . . . . . ZusFr Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . Auszahlung der Unterstützung an den Global Fund to Fight AIDS, Tuberculosis and Malaria MdlAnfr 30 Harald Leibrecht FDP Antw PStSekr’in Dr. Uschi Eid BMZ . . . . . . ZusFr Harald Leibrecht FDP . . . . . . . . . . . . . Auf der Geberkonferenz im Juli 2003 zur Ver- fügung gestellte Mittel der Bundesregierung f c M H A Z U A M U A Z Z E t M U A Z E s t M M A Z H A s T M M A Z A ü M D A A r M D A Z 4555 C 4556 B 4556 C 4556 D 4557 B 4557 C 4557 D 4558 C 4558 D 4559 B 4559 C 4559 D 4560 C 4560 D ür den Global Fund to Fight AIDS, Tuber- ulosis and Malaria dlAnfr 31 arald Leibrecht FDP ntw PStSekr’in Dr. Uschi Eid BMZ . . . . . . usFr Harald Leibrecht FDP . . . . . . . . . . . . nterstützung des Global Fund to Fight IDS, Tuberculosis and Malaria dlAnfr 32 lrich Heinrich FDP ntw PStSekr’in Dr. Uschi Eid BMZ . . . . . . usFr Ulrich Heinrich FDP . . . . . . . . . . . . . usFr Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . ventuelle stärkere Hilfe für den Global Fund o Fight AIDS, Tuberculosis and Malaria dlAnfr 33 lrich Heinrich FDP ntw PStSekr’in Dr. Uschi Eid BMZ . . . . . . usFr Ulrich Heinrich FDP . . . . . . . . . . . . . influss der fehlenden Zusage der EU hin- ichtlich einer Unterstützung des Global Fund o Fight AIDS, Tuberculosis and Malaria dlAnfr 36 arkus Löning FDP ntw PStSekr’in Dr. Uschi Eid BMZ . . . . . . usFr Markus Löning FDP . . . . . . . . . . . . . . altung der Bundesregierung bezüglich der nforderung der USA zur stärkeren Unter- tützung des Global Fund to Fight AIDS, uberculosis and Malaria dlAnfr 37 arkus Löning FDP ntw PStSekr’in Dr. Uschi Eid BMZ . . . . . . usFr Markus Löning FDP . . . . . . . . . . . . . . uskunftsplicht der Bundesregierung gegen- ber Journalisten dlAnfr 40 r. Günter Krings CDU/CSU ntw StSekr Béla Anda BK . . . . . . . . . . . . . . uskunftsverweigerung seitens der Bundes- egierung gegenüber bestimmten Journalisten dlAnfr 41 r. Günter Krings CDU/CSU ntw StSekr Béla Anda BK . . . . . . . . . . . . . . usFr Dr. Günter Krings CDU/CSU . . . . . . . 4561 B 4561 C 4561 C 4561 D 4562 C 4563 A 4563 A 4564 B 4564 B 4564 D 4564 D 4565 B 4566 A 4566 B IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003 Stellungnahme des Bundeskanzleramtes ge- genüber der Staatsanwaltschaft Bonn zum Vorgang „Mitteldeutsche Kali“ MdlAnfr 42 Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU Antw StMin Rolf Schwanitz BK . . . . . . . . . . ZusFr Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Billigung der Stellungnahme des Bundes- kanzleramtes gegenüber der Staatsanwalt- schaft Bonn zum Vorgang „Mitteldeutsche Kali“ durch Staatssekretär Dr. Steinmeier MdlAnfr 43 Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU Antw StMin Rolf Schwanitz BK . . . . . . . . . . Originalvorgang „Mitteldeutsche Kali“ im Bundeskanzleramt MdlAnfr 44 Gitta Connemann CDU/CSU Antw StMin Rolf Schwanitz BK . . . . . . . . . . ZusFr Gitta Connemann CDU/CSU . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Inhalt, Finanzierung und Förderung der Zen- tren für Innovationskompetenz (ZIK) MdlAnfr 4 Michael Kretschmer CDU/CSU Antw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Gefahr einer Weiterleitung der in den Staaten der ehemaligen UdSSR gelagerten biolo- gischen Waffen an terroristische Kreise MdlAnfr 5 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . A G v M D C A A V S k l M G A A M d s M M A A H M f F A M M A H A E g M H A A F o 4566 D 4567 A 4567 B 4567 C 4568 D 4569 D 4571 A 4571 B 4571 D nlage 4 esetzesinitiativen zur Rechtswirksamkeit on Patientenverfügungen dlAnfr 6, 7 r. Martin Mayer (Siegertsbrunn) DU/CSU ntw PStSekr Alfred Hartenbach BMJ . . . . . nlage 5 olkswirtschaftlicher Schaden durch aktuelle treiks der IG Metall sowie mögliche Auswir- ungen auf die Konjunkturprognose für das aufende Jahr dlAnfr 10 udrun Kopp FDP ntw PStSekr Rezzo Schlauch BMWA . . . . . nlage 6 inderung des bürokratischen Aufwands bei er praktischen Umsetzung von § 5 des Ge- etzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit dlAnfr 11 ax Straubinger CDU/CSU ntw PStSekr Rezzo Schlauch BMWA . . . . . nlage 7 aushaltsansatz für seniorenpolitische aßnahmen des BMFSFJ, insbesondere ür Alternsforschung, seit 1998; Wegfall der örderung des Deutschen Zentrums für lternsforschung dlAnfr 16, 17 aria Eichhorn CDU/CSU ntw PStSekr’in Christel Riemann- anewinckel BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 rhöhung der Hebesätze durch die Bauberufs- enossenschaft im Jahr 2002 dlAnfr 19, 20 artwig Fischer (Göttingen) CDU/CSU ntw PStSekr Franz Thönnes BMGS . . . . . . nlage 9 inanzielle Unterstützung für die Austragungs- rte der Fußball-Weltmeisterschaft 2006, 4572 A 4572 C 4572 D 4573 A 4573 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003 V insbesondere Köln, zum Ausbau der Infra- struktur; Aufteilung der finanziellen Lasten MdlAnfr 22, 23 Ursula Heinen CDU/CSU): Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Ablehnung der finanziellen Unterstützung des Global Fund to Fight AIDS, Tuberculosis and Malaria MdlAnfr 27 Dr. Guido Westerwelle FDP Antw PStSekr’in Dr. Uschi Eid BMZ . . . . . . Anlage 11 Finanzierung des Globalen Fonds zur Be- kämpfung von HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria MdlAnfr 34, 35 Sibylle Pfeiffer CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Uschi Eid BMZ . . . . . . Anlage 12 Fehlende Unterstützung des Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria MdlAnfr 38, 39 Conny Mayer (Baiersbronn) CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Uschi Eid BMZ . . . . . . Anlage 13 Unterrichtung an Bundeskanzler Schröder über den Originalvorgang „Mitteldeutsche Kali“ MdlAnfr 45 Gitta Connemann CDU/CSU Antw StMin Rolf Schwanitz BK . . . . . . . . . . Anlage 14 Vorhandensein des Vorgangs „Mitteldeutsche Kali“ im Bundeskanzleramt MdlAnfr 46, 47 Dr. Christoph Bergner CDU/CSU Antw StMin Rolf Schwanitz BK . . . . . . . . . . A U r M E A A G d H M A A A A D s S ( M I A A G j d s B s M H A A E g M D s M C A 4574 A 4574 C 4574 C 4574 D 4575 A 4575 B nlage 15 nterschiedliche Aussagen der Bundesregie- ung zum Vorgang „Mitteldeutsche Kali“ dlAnfr 48, 49 ckart von Klaeden CDU/CSU ntw StMin Rolf Schwanitz BK . . . . . . . . . . nlage 16 espräche zwischen dem Ermittlungsführer es Bundeskanzleramtes, Dr. Burkhard irsch, und der Staatsanwaltschaft Bonn dlAnfr 50, 51 ndrea Astrid Voßhoff CDU/CSU ntw StMin Rolf Schwanitz BK . . . . . . . . . . nlage 17 ufzeichnung der Gespräche zwischen r. Burkhard Hirsch und der Staatsanwalt- chaft Bonn; Aussage von Staatsminister chwanitz zu „minderwertigem Schriftgut“ Plenarprotokoll 15/47, Seite 3939) dlAnfr 52, 53 ngo Wellenreuther CDU/CSU ntw StMin Rolf Schwanitz BK . . . . . . . . . . nlage 18 efährdung der Intergrationsbemühungen für ugendliche Spätaussiedler und Ausländer urch Nichterteilung von Bewilligungsbe- cheiden für anstehende Projekte durch das undesamt für die Anerkennung ausländi- cher Flüchtlinge dlAnfr 54 annelore Roedel CDU/CSU ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . nlage 19 rgebnisse der vom Bundeskriminalamt ein- esetzten Ermittlungsgruppe bezüglich der im anuskript von Udo Ulfkotte („Tatort eutschland – Terror im Namen Gottes?“) be- chriebenen Quellen dlAnfr 55 lemens Binninger CDU/CSU ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 4575 C 4576 A 4576 C 4576 D 4577 A VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003 Anlage 20 Verbrauchte Haushaltsmittel bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge; anspruchs- berechtigte Antragsteller MdlAnfr 56, 57 Günter Baumann CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . Anlage 21 Änderung des Grundgesetzes zur Einführung von Experimentier- und Öffnungsklauseln für die Schaffung von Innovationsregionen MdlAnfr 58 Gudrun Kopp FDP Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . Anlage 22 Anlage 24 Finanzierung der vom Land Berlin geforder- ten zusätzlichen Zuweisung im Länderfinanz- ausgleich; Haushaltszulagenzuweisungen an die Freie Hansestadt Bremen zum Ausgleich der finanziellen Nachteile aus der Steuer- reform MdlAnfr 61, 62 Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Einnahmen oder Einsparungen des Staates durch den Neubau bzw. die Sanierung eines mittleren Einfamilienhauses bzw. einer Eigen- tumswohnung im Vergleich zu den Ausgaben für die Eigenheimzulage MdlAnfr 63, 64 4577 B 4577 D 4578 D Kontrollmaßnahmen bei im Bereich von Flughäfen im Transitbereich angelieferten und verkauften Waren MdlAnfr 59 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . Anlage 23 Zurücknahme des Vorbehalts gegen Art. 22 der Kinderrechtskonvention MdlAnfr 60 Petra Pau fraktionslos Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . M A B A Ä d r z M A A B 4578 A 4578 C anfred Kolbe CDU/CSU ntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks MF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 26 nderung des EU-Beihilferechts zugunsten er Erweiterung regionaler Handlungsspiel- äume; Rückverlagerung von EU-Kompeten- en zur nationalen Ebene dlAnfr 65, 66 lbert Rupprecht (Weiden) CDU/CSU ntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks MF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4579 B 4579 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003 4537 (A) ) (B) ) 55. Sitz Berlin, Mittwoch, d Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003 4571 (A) ) (B) ) national wettbewerbsfähige Forschung, aber auch „Inno- langt sind. Entscheidend für diese Zentren ist exzellente und inter- g en für biologische Waffen an terroristische Kreise ge- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an Sitzungen der NordatlantischenVersammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Frage des Abgeordneten Michael Kretschmer (CDU/ CSU) (Drucksache 15/1264, Frage 4): Welche Vorstellungen zu Inhalten und Finanzierung der gerade ausgeschriebenen Zentren für Innovationskompetenz (ZIK) hat die Bundesregierung, und welche ZIK sollen geför- dert werden? Das Programm „Zentren für Innovationskompetenz“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) baut erfolgreiche Institute oder Lehrstühle an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Ost- deutschland zu international renommierten Zentren aus. v e Z s d B l e f F g G K d Z m F s s P w p m n r d K u A d d ( o B t a S t R u f w g r a m Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bury, Hans Martin SPD 02.07.2003 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 02.07.2003 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 02.07.2003 Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 02.07.2003 Kuhn (Zingst), Fritz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 02.07.2003 Dr. Lamers (Heidelberg), Karl A. CDU/CSU 02.07.2003 * Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 02.07.2003 Otto (Godern), Eberhard FDP 02.07.2003 Raidel, Hans CDU/CSU 02.07.2003* Schmidt (Ingolstadt), Albert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 02.07.2003 Schösser, Fritz SPD 02.07.2003 Seib, Marion CDU/CSU 02.07.2003 Dr. Thomae, Dieter FDP 02.07.2003 Welt, Jochen SPD 02.07.2003 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht ationskompetenz“, also die Fähigkeit, Forschungs- rgebnisse in die Wirtschaft zu transferieren. Die entren sollen zudem eine Sogwirkung auf den wissen- chaftlichen Nachwuchs ausüben. Das Programm ist modular aufgebaut: Im ersten Mo- ul werden von den Ländern vorgeschlagene, vom MBF ausgewählte Initiativen bei der Konzeptentwick- ung unterstützt und durch Experten für Organisations- ntwicklung (Roland Berger) gecoacht. Momentan be- inden sich zwölf Zentren im ersten Modul der örderung, in dem sie mit jeweils maximal 250 000 Euro efördert werden. Anfang 2004 wird eine vom BMBF berufene Jury auf rundlage der Förderrichtlinien des Programms die onzepte der zwölf Zentren evaluieren. Auf Grundlage ieser Evaluation wird das BMBF entscheiden, welche entren in das zweite Modul der Förderung aufgenom- en werden. Im zweiten Modul werden gezielt orschungsbereiche national und international ausge- chrieben. Bewerben können sich Nachwuchswissen- chaftlerinnen und -wissenschaftler, die ihre eigenen rojektideen unabhängig an dem jeweiligen ZIK ver- irklichen wollen. Zur Finanzierung der ausgewählten Nachwuchsgrup- enprojekte im zweiten Modul bestehen folgende Rah- enbedingungen: Das BMBF gewährt Zuwendungen als icht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Projektförde- ung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren. Zuwen- ungsfähig sind dabei unter anderem die Ausgaben oder osten für projektspezifisches Material, Geräte, Reisen nd für in der Regel bis zu sieben Stellen Personal. nlage 3 Antwort er Parl. Staatssekretärin Kerstin Müller auf die Frage es Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Drucksache 15/1264, Frage 5): 1992 hat die russische Regierung die Existenz eines ffensiven Biowaffenprogramms eingestanden und die eendigung des Programms angeordnet. Die Vernich- ung der Biowaffenbestände erfolgte in Russland und uch soweit Territorien anderer Nachfolgestaaten der owjetunion betroffen waren – einseitig ohne interna- ionale Kontrolle. Nach Aussagen der russischen egierung wurde ein Teil der ehemaligen Forschungs- nd Produktionsanlagen der zivilen Nutzung zuge- ührt. Ein anderer Teil wurde mit Forschungs- und Ent- icklungsaufgaben zur Vorbeugung und zum Schutz egen biologische Waffen beauftragt. Der Bundesregie- ung liegen keine Erkenntnisse vor, dass durch nicht usreichende Sicherung biologische Agenzien aus ehe- aligen sowjetischen bzw. russischen Produktionsanla- 4572 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003 (A) ) (B) ) Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Martin Mayer (CDU/CSU) (Drucksache 15/1264, Fragen 6 und 7): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Be- schluss des Bundesgerichtshofes (BGH) XII ZB 2/03 vom 17. März 2003, in dem der BGH zur vormundschaftsgerichtli- chen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im Zusam- menhang mit lebensverlängernden Maßnahmen an einwilli- gungsunfähigen Patienten Stellung genommen hat, Anlass sein sollte, umgehend mehr Klarheit hinsichtlich der Rechts- verbindlichkeit von Patientenverfügungen zu schaffen und da- mit das Selbstbestimmungsrecht von nicht mehr einwilli- gungsfähigen Kranken zu stärken? Welche Gesetzesinitiativen plant die Bundesregierung, um Klarstellungen zur Rechtswirksamkeit von Patientenverfü- gungen vorzunehmen, und welcher Zeitplan ist hierfür vorge- sehen? Zu Frage 6: Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. März 2003 hat die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung ausdrücklich bestätigt. Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung betont, dass es die Würde des Menschen gebietet, ein in einwilligungsfähigem Zustand ausgeüb- tes Selbstbestimmungsrecht – etwa in Form einer Patien- tenverfügung – auch dann noch zu respektieren, wenn der Verfasser der Patientenverfügung zu einer eigenver- antwortlichen Entscheidung nicht mehr in der Lage ist. Eine besondere gesetzliche Klarstellung der Verbind- lichkeit der Patientenverfügung ist daher nicht erforder- lich. Im Übrigen ist zentrale Aussage des Beschlusses, dass das Vormundschaftsgericht eingeschaltet wird, wenn der Arzt eine Weiterbehandlung eines betroffenen Patienten anbietet, ein Betreuer sie jedoch – insbesondere unter Berufung auf eine Patientenverfügung – ablehnt. Zu den Anforderungen an eine Patientenverfügung selbst hat sich der Bundesgerichtshof jedoch nicht geäu- ßert. Angesichts der Vielzahl von Mustern und Vorschlä- gen besteht eine gewisse Verunsicherung. Hier sieht die Bundesregierung Ansatzpunkte für Handlungsbedarf. Sie hält es allerdings für erforderlich, bei so wichtigen und sensiblen Fragen wie der Sterbehilfe und der Wah- rung eines selbstbestimmten Lebens einen möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens zu schaffen, auf des- sen Grundlage gegebenenfalls geprüft werden kann, ob und welcher Handlungsbedarf gegeben ist. Deshalb hat die Bundesregierung den ehemaligen Richter am Bun- desgerichtshof Kutzer mit dem Vorsitz einer Arbeits- gruppe betraut, die die Fragen der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen prüfen und die Grundlage für eine Muster-Patientenverfügung und ein Informationsblatt schaffen soll. Zu berücksichtigen ist dabei vor allem auch, dass sich die vom Deutschen Bundestag in dieser Legislatur- periode wieder eingesetzte Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ ebenfalls mit den Grundlagen und Kriterien des Selbstbestimmungsrechts in allen Lebensphasen befassen wird. Z t r B d w s A d d s s G t b E u s s 2 i d t i e p A d d ( d I F d a z 2 V k d (C (D u Frage 7: Da der Bundesgerichtshof die Verbindlichkeit von Pa- ientenverfügungen klargestellt hat, wird die Bundes- egierung die mit der Patientenverfügung selbst und vom undesgerichtshof nicht angesprochenen Fragen inter- isziplinär aufarbeiten. Erst nach dieser Aufarbeitung ird sich die Frage nach gesetzlichem Handlungsbedarf tellen. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Rezzo Schlauch auf die Frage er Abgeordneten Gudrun Kopp (FDP) (Druck- ache 15/1264, Frage 10): Wie beurteilt die Bundesregierung den aus den aktuellen Streiks der IG Metall resultierenden volkswirtschaftlichen Schaden sowie mögliche Auswirkungen auf die Konjunktur- prognose der Bundesregierung für das laufende Jahr? Ob und in wie weit die beendeten Streiks das Wirt- chaftswachstum beeinflussen, ist noch nicht abzusehen. enaueres wird sich erst sagen lassen, wenn die Produk- ionsstatistik für den Monat Juni vorliegt (am 7. August) zw. das Statistische Bundesamt Mitte August eine erste inschätzung zum 2. Quartal vorlegen wird. Angesichts nterausgelasteter Kapazitäten dürfte der gesamtwirt- chaftliche Produktionsausfall jedoch insgesamt gering ein. Eventuell dämpfende Effekte der Streiks im . Quartal können darüber hinaus durch Nachholeffekte m darauffolgenden Quartal kompensiert werden, sodass as jahresdurchschnittliche Wachstum wohl kaum belas- et sein dürfte. Für die Möglichkeit einer Kompensation m 3. Quartal sprechen die freien Kapazitäten, sodass ine zusätzliche Produktion voraussichtlich keine Eng- ässe erzeugen würde. nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Rezzo Schlauch auf die Frage es Abgeordneten Max Straubiger (CDU/CSU) Drucksache 15/1264, Frage 11): Wird die Bundesregierung aufgrund der Erfahrungen in den Betrieben mit der praktischen Umsetzung von § 5 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, in dem geregelt ist, dass bei einer Angebotsabgabe für einen öf- fentlichen Bauauftrag ein Auszug aus dem Bundeszentral- bzw. Gewerberegister, der nicht älter als drei Monate sein darf, beigefügt werden muss, eine Initiative ergreifen, die den damit verbundenen bürokratischen Aufwand deutlich vermindert? Die Bundesregierung wird in Kürze mit den Verbän- en der Bauwirtschaft und des Baugewerbes sowie der ndustriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt aktuelle ragen der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und er Schwarzarbeit erörtern. Zu diesen Fragen gehört uch die Umsetzung des § 5 Abs. l Satz 4 des Gesetzes ur Bekämpfung der Schwarzarbeit, der am l. August 002 in Kraft getreten ist. Der Bundesregierung sind erlautbarungen insbesondere aus der Bauwirtschaft be- annt, wonach die Vorschrift als unangemessen aufwen- ig empfunden wird. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003 4573 (A) ) (B) ) Ebenso haben verschiedene Bauauftraggeber von rechtlichen Vollzugsproblemen bei der Anwendung der Vorschrift berichtet. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Besprechung mit den Sozialpartnern wird die Bundesregierung Ände- rungsmöglichkeiten prüfen. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Christel Riemann-Hanewinckel auf die Fragen der Abgeordneten Maria Eichhorn (CDU/CSU) (Drucksache 15/1264, Fragen 16 und 17): Wie hat sich in der Zeit von 1998 bis 2003 der Haushalts- ansatz für seniorenpolitische Maßnahmen des Bundesministe- riums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) entwickelt, und welcher Anteil daran floss jeweils in den Be- reich Alternsforschung bzw. in die Förderung von einschlägi- gen Alternsforschungsinstituten? Wie erklärt sich vor dem Hintergrund der Weiterentwick- lung der demographischen Alterung der Rückzug des BMFSJ aus der finanziellen Förderung des Deutschen Zentrums für Alternsforschung? Zu Frage 16: Das BMFSFJ hat für seniorenpolitische Maßnahmen zwei Titel zur Verfügung: Kap. 17 02 Titel 684 31 – „Zu- wendungen an zentrale Einrichtungen und für zentrale Maßnahmen“, und Kap. 17 02 Titel 684 32 – „Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und Auf- gaben der Altenhilfe“. In diesen beiden Titeln standen 1998 rund 11,46 Mil- lionen Euro und 2003 rund 11,91 Millionen Euro zur Verfügung. Aus diesem Ansatz wurden auch die zwei gerontolo- gischen Forschungsinstitute, nämlich das DZFA und das DZA gefördert und zwar: im Jahr 1998 DZFA mit rund 0,74 Millionen Euro und DZA mit rund 0,85 Millionen Euro; im Jahr 2003 DZFA mit rund 1,06 Millionen Euro und DZA mit rund 0,86 Millionen Euro. Darüber hinaus führt das BMFSFJ eine Reihe von Forschungsprojekten zur Situation der älteren Menschen durch. Zahlen zu den Forschungsprojekten liegen aufbereitet erst seit 2001 vor, weil ab diesem Zeitpunkt die Maßnah- men und Projekte computermäßig differenziert erfasst worden sind. Es wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, die Zahlen vor dieser Zeit einzeln aus den Akten herauszusuchen. Für 2001 ergibt sich eine Summe von knapp 1,5 Mil- lionen Euro, für 2003 eine Summe von 2,12 Millionen Euro für Forschungsprojekte. Zu Frage 17: Das DZFA leistet hervorragende Forschungsarbeit, die gerade auch in Anbetracht des demographischen Wandels von besonderer Bedeutung ist. F F A s b p s g r g F n a s s P d k v A F d m f a V d h s B A A d d C Z s t l b d G (C (D Das Bundesministerium für Familie, Senioren, rauen und Jugend fördert zurzeit zwei gerontologische orschungsinstitute: seit 1974 das Deutsche Zentrum für ltersfragen (DZA) in Berlin und seit 1995 das Deut- che Zentrum für Alternsforschung (DZFA) in Heidel- erg. Der Bundesrechnungshof hat wiederholt diese arallele institutionelle Förderung von zwei gerontologi- chen Instituten kritisiert. Wir sind grundsätzlich gehalten, nur solche Forschun- en zu finanzieren, die dem spezifischen Erkenntnisinte- esse des Ressorts und der Politikberatung dienen. Dies ilt in besonderem Maße in Bezug auf institutionelle örderung. In Zeiten finanzieller Mittelknappheit dürfen wir uns icht die Frage zur Richtschnur machen, was wollen wir n hervorragenden Forschungen fördern, sondern, wo ind die zu erbringenden Kürzungen aus fachlicher Per- pektive am ehesten zu verkraften und was dient der olitikberatung am besten. Forschungsschwerpunkte des DZFA wie die Epi- emiologie und Prävention von Herz-Kreislauf-Erkran- ungen oder von Krebserkrankungen sind zweifellos on ganz hoher Wichtigkeit. Sie sind aber nicht primäre ufgabe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, rauen und Jugend. Um den Fortbestand des DZFA zu unterstützen, wird er Rückzug des Bundes aus der Förderung in den kom- enden Jahren in Teilschritten geschehen. Es ist keines- alls so, dass mit Ablauf des 31. Dezember 2004 schlag- rtig keine Bundesmittel mehr für das DZFA zur erfügung stünden. Durch den schrittweisen Rückzug soll das Land Ba- en-Württemberg dabei unterstützt werden, eine tragfä- ige Lösung für das überwiegend der Grundlagenfor- chung zuzurechnende Institut zu erarbeiten. Das MFSFJ hat dem Land Baden-Württemberg hierzu von nfang an Gesprächsangebote gemacht. nlage 8 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen es Abgeordneten Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/ SU) (Drucksache 15/1264, Fragen 19 und 20): Welche Faktoren haben nach Auffassung der Bundesregie- rung dazu geführt, dass zum Beispiel die Bauberufsgenossen- schaft die Hebesätze von 4,9 Prozent im Jahr 1995 auf 7,77 Prozent im Jahr 2002 angehoben hat? Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung bei den anderen Berufsgenossenschaften vor? u Frage 19: Der Anstieg des Beitrags zur Gesetzlichen Unfallver- icherung im Baugewerbe ergibt sich aus den in den letz- en Jahren eingetretenen strukturellen gesamtwirtschaft- ichen Veränderungen. Die Unfallversicherung ist ranchenspezifisch gegliedert. Die Finanzierung erfolgt urch Beiträge aller Unternehmer des jeweiligen ewerbezweigs, die sich im Wesentlichen nach der 4574 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003 (A) ) (B) ) Gesamtlohnsumme und der Gefahrklasse des betreffen- den Unternehmens berechnen. Durch den wirtschaftlichen Strukturwandel hin zu mehr Dienstleistungen ergeben sich Verschiebungen, die sich in einzelnen Gewerbezweigen besonders nachteilig auswirken. Insbesondere bei den Bau-Berufsgenossen- schaften ist ein erhebliches Absinken der Lohnsummen eingetreten, denen im Wesentlichen unverändert hohe Rentenaltlasten aus früheren Versicherungsfällen gegen- überstehen. Zu Frage 20: Allgemeine Beitragssteigerungen – insbesondere auch für kleinere und mittlere Unternehmen – haben in der Gesetzlichen Unfallversicherung nicht stattgefunden. Wenn in einzelnen Branchen die Unfallversicherungsbei- träge steigen, so ist dies doch nicht der Haupttrend in der Beitragsentwicklung. Die Versicherungsbeiträge verhal- ten sich vielmehr über die Jahre – und betrachtet über sämtliche Gewerbezweige – stabil. Lag der Durch- schnittsbeitrag in den 80er-Jahren noch durchweg bei 1,4 Prozent der Lohnsumme, so ist er über die 90er- Jahre sogar auf derzeit 1,3 Prozent leicht gesunken. In dem Umstand, dass andere Branchen in ihrer Belastung diesen Durchschnittsbeitrag entsprechend unterschrei- ten, liegt auch die Legitimation, dort die solidarische Lastentragung einzufordern. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- gen der Abgeordneten Ursula Heinen (CDU/CSU) (Drucksache 15/1264, Fragen 22 und 23): Welche finanzielle Unterstützung gibt die Bundesregie- rung den Austragungsorten der Fußballweltmeisterschaft 2006, insbesondere der Stadt Köln, zum Ausbau ihrer Infra- struktur, vor allem im Bereich des öffentlichen Personenver- kehrs? Gibt es Absprachen zwischen der Bundesregierung, der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln zur Aufteilung der zusätzlich entstehenden finanziellen Las- ten, bedingt durch den Ausbau der Infrastruktur? Zu Frage 22: Die Bundesregierung unterstützt den Neu- und Aus- bau der kommunalen Verkehrsinfrastruktur und des öf- fentlichen Personennahverkehrs mit Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) auf der Grundlage gesetzlich vorgegebener Fördervorausset- zungen. Der Förderanteil beträgt bei Maßnahmen des GVFG- Landesprogramms bis zu 75 Prozent und bei Maßnah- men des GVFG-Bundesprogramms bis zu 60 Prozent. Im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms werden Schienenprojekte mit einem Volumen ab 51 Millionen Euro zuwendungsfähiger Kosten gefördert. Zu Frage 23: Nein. A d A s w A Z t E k s v d A d d s Z 1 b s H d z Z A d d C (C (D nlage 10 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Frage des bgeordneten Dr. Guido Westerwelle (FDP) (Druck- ache 15/1264, Frage 27): Welche Gründe gab es für die deutsche Bundesregierung, die auf dem EU-Gipfel in Porto Karras in Aussicht genom- mene feste Zusage von einer Milliarde Euro für den Global Fund to Fight Aids, Tuberculosis and Malaria (GFATM) nicht zu unterstützen (so gemeldet von AP am 20. Juni 2003 um 20.54 Uhr), und wie hoch wäre der deutsche finanzielle Bei- trag an der beabsichtigten Zusage in absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen gewesen? Beim europäischen Rat in Porto Karras/Thessaloniki ar nicht geplant, für den „Global Fund to fight HIV/ ids, Tuberculosis and Malaria“ (GFATM) eine feste usage zu vereinbaren. Mangels einer durchstrukturier- en Bedarfsanalyse wurde auch davon abgesehen, für die uropäische Kommission und die Mitgliedstaaten eine onkrete Zielgröße für weitere Beiträge ins Auge zu fas- en oder einen Verteilungsschlüssel für die Festlegung on Beiträgen durch die einzelnen Mitgliedstaaten und ie Kommission festzulegen. nlage 11 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Fragen er Abgeordneten Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) (Druck- ache 15/1264, Fragen 34 und 35): Welche Haltung wird die Bundesregierung auf der UN- Konferenz in Paris zur weiteren Finanzierung des GFATM einnehmen? Ist die Bundesregierung prinzipiell bereit, zusätzliche Mit- tel zu den bereits zugesagten 200 Millionen Euro innerhalb von fünf Jahren für den GFATM bereitzustellen? u Frage 34: Die Bundesregierung wird auf der Konferenz am 6. Juli 2003 in Paris deutlich machen, dass sie die Ar- eit des GFATM für einen wichtigen Baustein im Ge- amtgefüge ihrer Maßnahmen zur Bekämpfung von IV/Aids, Tuberkulose und Malaria hält und dass sie en Fonds daher auch weiterhin im Rahmen der finan- iellen Möglichkeiten unterstützen wird. u Frage 35: Es wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen. nlage 12 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Fragen er Abgeordneten Conny Mayer (Baiersbronn) (CDU/ SU) (Drucksache 15/1264, Fragen 38 und 39): Trifft es zu, dass die Bundesregierung die europäische Zu- sage, den GFATM bis Ende 2004 mit einer Milliarde Euro zu unterstützen, hat scheitern lassen, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung? Inwieweit stand die Bundesregierung seit der Gründung des GFATM hinter dessen Zielen, und ist die Bundesregierung entschlossen, an diesen Zielen in Zukunft festzuhalten? Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003 4575 (A) ) (B) ) Zu Frage 38: Es wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen. Zu Frage 39: Die Bundesregierung hat die vom GFATM verfolgten Ziele zur Bekämpfung der drei Krankheiten HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria von Anfang an unterstützt. Sie sieht in dem Fonds jedoch nur ein Instrument, um diese Ziele zu erreichen. Wesentliche Beiträge zur Unterstüt- zung der Entwicklung bei der Bewältigung der dramati- schen Ausbreitung übertragbarer Krankheiten und zur Stärkung nationaler Gesundheitssysteme in Partnerlän- dern leistet die Bundesregierung über ihre bilaterale finanzielle und technische Zusammenarbeit, durch Un- terstützung von Initiativen der Privatwirtschaft und nichtstaatlicher Organisationen. Die Bundesrepublik Deutschland ist das Land, das seit 1999 über seine bila- terale und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit einen besonderen Schwerpunkt auf die Bekämpfung von HIV/Aids setzt. So konnte mit sechzehn Partnerländern der Bereich HIV-Aids als besonderer Schwerpunkt der Kooperation vereinbart werden. Darüber hinaus finan- ziert sie in großem Umfang Programme internationaler Organisationen wie WHO, Weltbank und anderer Regio- naler Entwicklungsbanken sowie die in jüngster Zeit stark ausgeweiteten EU-Aktivitäten auf diesem Gebiet. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rolf Schwanitz auf die Frage der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) (Drucksache 15/1264, Frage 45): Wann ist Bundeskanzler Gerhard Schröder darüber infor- miert worden, dass der Vorgang „Mitteldeutsche Kali“ im Bundeskanzleramt im Original gefunden wurde? Während der Amtszeit von Bundeskanzler Gerhard Schröder gab es kein „Wiederauffinden“ der Original- akte „Mitteldeutsche Kali/Kaliwerk Bischofferode“. Aus diesem Grund erübrigt sich eine Antwort auf diese Frage. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rolf Schwanitz auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) (Drucksache 15/1264, Fragen 46 und 47): Wer hat an welchem Tage im Bundeskanzleramt den Vor- gang „Mitteldeutsche Kali“ im Original gefunden (vergleiche „Die Welt“ vom 20. Juni 2003)? Wie viele Blätter enthält dieser Vorgang, und aus wie vie- len Ordnern/Heftern besteht dieser Vorgang? Zu Frage 46: Ein „Wiederauffinden“ der Originalakte „Mittel- deutsche Kali/Kaliwerk Bischofferode“ nach dem Re- gierungswechsel 1998 hat es nicht gegeben. Wie ich bereits auf die entsprechende Frage der Abgeordneten Connemann in der Fragestunde am 2. Juli 2003 ausge- f „ v K d z R Z s r h d s O s A d A ( Z d g r C f „ v a b k „ h v s v A w l a s (C (D ührt habe, sind die Originalakten zur Privatisierung Mitteldeutsche Kali/Kaliwerk Bischofferode“ nach wie or verschwunden. Originalschriftgut, zum Thema „Mitteldeutsche Kali/ aliwerk Bischofferode“, wurde vor März 1995 von der amals zuständigen Registratorin in einem Ersatzband usammengeheftet. An den genauen Tag konnte sich die egistratorin nicht mehr erinnern. u Frage 47: Bei dem Originalschriftgut zum Thema „Mitteldeut- che Kali/Kaliwerk Bischofferode“, das die Registrato- in 1995 zu einem Ersatzband zusammengeheftet hat, andelt es sich um 91 Blätter. Diese 91 Blätter sind mit en Originalakten „Mitteldeutsche Kali/Kaliwerk Bi- chofferode“ nicht identisch. Die erhaltenen Kopien der riginalakte umfassen hingegen drei Bände mit insge- amt 490 Seiten. nlage 15 Antwort es Staatsministers Rolf Schwanitz auf die Fragen des bgeordneten Eckart von Klaeden (CDU/CSU) Drucksache 15/1264, Fragen 48 und 49): Weshalb hat der Staatsminister beim Bundeskanzler, Rolf Schwanitz, in seiner Antwort auf meine mündliche Frage 37 in der Fragestunde am 4. Juni 2003 erklärt, von den Akten „Mitteldeutsche Kali“ seien lediglich Kopien vorhanden (ver- gleiche Plenarprotokoll 15/47, Seite 3940 A), obwohl wenige Tage später das Bundeskanzleramt in seiner Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Bonn eingeräumt hat, die Akten seien im Bundeskanzleramt gefunden („Die Welt“ vom 20. Juni 2003) und vorbildlich geführt worden? Hat die Bundesregierung die Staatsanwaltschaft Bonn da- rüber informiert, wann der Vorgang „Mitteldeutsche Kali“ im Bundeskanzleramt im Original gefunden wurde („Die Welt“ vom 20. Juni 2003)? u Frage 48: Ein „Wiederauffinden“ der Originalakte „Mittel- eutsche Kali/Kaliwerk Bischofferode“ nach dem Re- ierungswechsel 1998 hat es nicht gegeben. Wie ich be- eits auf die entsprechende Frage der Abgeordneten onnemann in der Fragestunde am 2. Juli 2003 ausge- ührt habe, sind die Originalakten zur Privatisierung Mitteldeutsche Kali/Kaliwerk Bischofferode“ nach wie or verschwunden. Bundeskanzleramt hat nicht eingeräumt, die Original- kten „Mitteldeutsche Kali“ seien gefunden und vor- ildlich geführt worden. Vielmehr hat das Bundes- anzleramt darauf hingewiesen, dass die Privatisierung Mitteldeutsche Kali/Kaliwerk Bischofferode“ beispiel- aft belegt, dass das Kanzleramt bei den Treuhand-Pri- atisierungen tätig wurde und dass dies vor dem Deut- chen Bundestag und seinem Untersuchungsausschuss erborgen wurde. Denn die in der Registratur geführten kten, die auch dem Untersuchungsausschuss vorgelegt urden, erwecken den Eindruck, dass das Bundeskanz- eramt nicht tätig wurde. Dass dies in Wirklichkeit ganz nders war, legt das 1995 zu einem „Ersatzband“ zu- ammengeheftete Originalschriftgut nahe. Dies ist von 4576 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003 (A) ) (B) ) hohem Interesse – auch für die Staatsanwaltschaft Bonn –, weil man sich fragen muss, ob auch bei der Pri- vatisierung Leuna Schriftgut außerhalb der Registratur verwahrt wurde und – wenn ja – wo dieses Schriftgut sich heute befindet. Zu Frage 49: Von vorbildlicher Aktenführung kann gerade keine Rede sein, denn die in der Registratur geführte Akte „Mitteldeutsche Kali/Kaliwerk Bischofferode“ ist ver- schwunden und es wurde Schriftgut außerhalb der Re- gistratur aufbewahrt, wohl deshalb, weil man es dem Deutschen Bundestag und seinem Untersuchungsaus- schuss vorenthalten wollte. Deshalb ist in der Stellung- nahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Bonn auch nicht von vorbildlicher Aktenführung der Rede. Der Sachverhalt zum Verbleib der Akte „Mitteldeut- sche Kali/Kaliwerk Bischofferode“, einschließlich des bereits 1995 zusammengehefteten Originalschriftgutes, wurde der Staatsanwaltschaft Bonn mit dem Bericht von Bundestagsvizepräsident a. D. Dr. Burkhard Hirsch vom 31. Mai 2000 am 14. Juli 2000 mitgeteilt. Auch der Deutsche Bundestag wurde informiert, und zwar der Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Parteispen- den“ in öffentlicher Sitzung am 28. Juni 2000. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Rolf Schwanitz auf die Fragen der Abgeordneten Andrea Voßhoff (CDU/CSU) (Drucksa- che 15/1264, Fragen 50 und 51): Ist die Antwort des Staatsministers beim Bundeskanzler, Rolf Schwanitz, auf die mündliche Frage 24 des Abgeordne- ten Eckart von Klaeden in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 25. Juni 2003 zutreffend, dass die Staats- anwaltschaft Bonn das Angebot unter anderem des Ermitt- lungsführers des Bundeskanzleramtes im disziplinaren Vor- verfahren, Dr. Burkhard Hirsch, nicht wahrgenommen hat, jederzeit im Bundeskanzleramt Gespräche zu führen (Plenarprotokoll 15/52, Seite 4270 B)? Wie viele Besprechungen hat der Ermittlungsführer des Bundeskanzleramtes im disziplinaren Vorverfahren, Dr. Burkhard Hirsch, jeweils wann mit der Staatsanwalt- schaft Bonn geführt (vergleiche die Antwort des Staatsmi- nisters beim Bundeskanzler, Rolf Schwanitz, auf die mündli- che Frage 24 des Abgeordneten Eckart von Klaeden in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 25. Juni 2003, Plenarprotokoll 15/52, Seite 4270 A)? Zu Frage 50: Ja. Ich bestätige nochmals, dass die Staatsanwalt- schaft Bonn das Angebot von Bundestagsvizepräsident a. D. Dr. Hirsch, das Bundeskanzleramt aufzusuchen und dort Gespräche zu führen, nicht angenommen hat. Erst nach Abschluss der disziplinarrechtlichen Vorer- mittlungen haben Vertreter der Staatsanwaltschaft Bonn mit Beamten des Bundeskanzleramtes am 20. und 21. November 2001 dienstliche Besprechungen über Datenlöschungen und Aktenfehlbestände im Bundes- kanzleramt geführt. Z u D r a 1 g A d A ( Z s s K s s s z S B h V a Z w s k n e z Z A d F C (C (D u Frage 51: Eine Besprechung, also ein persönliches Gespräch nter Anwesenden, hat Bundestagsvizepräsident a. D. r. Burkhard Hirsch als Ermittlungsführer in disziplinar- echtlichen Vorermittlungen im Bundeskanzleramt nur nlässlich der Übergabe seines Abschlussberichts am 4. Juli 2000 mit Vertretern der Staatsanwaltschaft Bonn eführt. nlage 17 Antwort es Staatsministers Rolf Schwanitz auf die Fragen des bgeordneten Ingo Wellenreuther (CDU/CSU) Drucksache 15/1264, Fragen 52 und 53): Hat der Ermittlungsführer des Bundeskanzleramtes im disziplinaren Vorverfahren, Dr. Burkhard Hirsch, über seine Gespräche mit der Staatsanwaltschaft Bonn jeweils Vermerke erstellt (vergleiche Antwort des Staatsministers beim Bundes- kanzler, Rolf Schwanitz, auf die mündliche Frage 24 des Abgeordneten Eckart von Klaeden in der Fragestunde am 25. Juni 2003, Plenarprotokoll 15/52, Seite 4270 A), und wenn ja, wo (in welchen Akten) sind diese abgelegt? Was versteht die Bundesregierung unter „minderwertigem Schriftgut“ (vergleiche Antwort des Staatsministers beim Bundeskanzler, Rolf Schwanitz, auf die mündliche Frage 37 des Abgeordneten Eckart von Klaeden in der Fragestunde am 4. Juni 2003, Plenarprotokoll 15/47, Seite 3939 A)? u Frage 52: Dr. Hirsch hat nicht in jedem Einzelfall Vermerke er- tellt, sondern – wie allgemein üblich – nur dann, wenn ich aus dem Gespräch weiterer Handlungsbedarf für das anzleramt ergab (zum Beispiel bei einer Bitte um Zwi- chennachricht). Auch die Staatsanwaltschaft Bonn hat o verfahren. Die Vermerke über Gespräche befinden ich in den Akten des Bundeskanzleramtes über die dis- iplinarischen Vorermittlungen und in den Akten der taatsanwaltschaft Bonn. Ausweislich der Akten des undeskanzleramtes und der Staatsanwaltschaft Bonn at es in den zehn Monaten der disziplinarrechtlichen orermittlungen sechs Telefonate zwischen der Staats- nwaltschaft Bonn und Dr. Hirsch gegeben. u Frage 53: Unter dem Begriff „minderwertiges“ bzw. „minder- ichtiges“ Schriftgut wird zum Beispiel Schriftgut ver- tanden, das über das Verwaltungshandeln des Bundes- anzleramtes keine Auskunft gibt. Es handelt sich zum Beispiel um Schriftstücke, die icht im Bundeskanzleramt erstellt wurden, etwa Doppel- xemplare von extern erstellten Druckexemplaren, wie um Beispiel Tabellen oder Übersichten, oder auch um eitungsausschnitte usw. nlage 18 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die rage der Abgeordneten Hannelore Roedel (CDU/ SU) (Drucksache 15/1264, Frage 54): Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge als Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003 4577 (A) ) (B) ) zuständige Bewilligungsbehörde für Maßnahmen und Pro- jekte zur Integration von jugendlichen Spätaussiedlern und Ausländern derzeit weder einen Bewilligungsbescheid noch einen vorzeitigen Maßnahmebeginn für kurzfristig anstehende Projekte erteilt und damit den entsprechenden Jugendorgani- sationen die zeitliche und finanzielle Planung von Integra- tionsmaßnahmen unmöglich macht und somit die Nachhaltig- keit der Integrationsbemühungen gefährdet, und wenn ja, was gedenkt sie dagegen zu unternehmen? Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat im Rahmen der vorläufigen Haushalts- führung (Art. 111 des Grundgesetzes ) die Bewilligungs- bescheide für diejenigen Projekte zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern, die schon in den Vor- jahren begonnen und in 2003 weitergeführt werden (so genannte Fortsetzungsprojekte), bereits zu Beginn dieses Jahres erteilt. Soweit eine Bewilligung nicht sofort mög- lich war, wurde vorzeitiger Maßnahmebeginn geneh- migt. Neue Projekte konnten erst nach Verkündung des Haushaltsgesetzes am 5. Mai 2003 und Vorliegen des Haushaltsführungserlasses bewilligt werden. Die Bewil- ligungsbescheide sind bereits erteilt worden bzw. wer- den nach Vorlage aktualisierter Finanzierungspläne durch die Projektträger unverzüglich erteilt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Clemens Binninger (CDU/ CSU) (Drucksache 15/1264, Frage 55): Trifft es zu, dass das Bundeskriminalamt im Spätsommer 2002 eine Ermittlungsgruppe beauftragt hat, anhand der Roh- fassung eines Manuskripts von Udo Ulfkotte („Tatort Deutschland – Terror im Namen Gottes?“) die Quellen des Autors ausfindig zu machen (wie im Vorwort des Buches be- hauptet wird), und wenn ja, welche Ergebnisse hat diese Er- mittlungsgruppe bislang erzielt? Die im Vorwort des im März 2003 von Dr. Udo Ulfkotte veröffentlichten Buches „Der Krieg in unseren Städten – Wie radikale Islamisten Deutschland unter- wandern“ (so der endgültige Titel) aufgestellte Behaup- tung, das BKA habe im Spätsommer 2002 eine Ermitt- lungsgruppe beauftragt, um die Quellen des Autors ausfindig zu machen, trifft nicht zu. Im BKA wurde keine spezielle Ermittlungsgruppe eingerichtet. Die In- halte der Rohfassung und des veröffentlichten Buches wurden und werden allerdings daraufhin überprüft, ob Anhaltspunkte für eine etwaige Verletzung der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit vorliegen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- gen des Abgeordneten Günter Baumann (CDU/CSU) (Drucksache 15/1264, Fragen 56 und 57): Ist der Bundesregierung bekannt, dass die „Stiftung für ehemalige politische Häftlinge“ derzeit keine Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage nach § 18 Häftlingshilfegesetz gewähren kann, weil die dafür zugewiesenen Haushaltsmittel für 2003 bereits seit März verbraucht sind? Z f h c d g h A g A i A m B z t Z t n a Ü l s A d F s s s s L z z g L e R b g k R g ( (C (D Ist der Bundesregierung die Zahl der Antragsteller be- kannt, die trotz erwiesener Anspruchsberechtigung derzeit aufgrund der Haushaltslage der Stiftung vergeblich auf die Unterstützung warten? u Frage 56: Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Stiftung ür ehemalige politische Häftlinge im laufenden Haus- altsjahr bereits Unterstützungsleistungen in Höhe von irca 1,5 Millionen Euro gewährt hat. Die eine Hälfte es Betrages stammt aus den in § 16 Häftlingshilfegesetz esetzlich vorgesehenen Zuweisungen aus dem Bundes- aushalt, die andere Hälfte aus dem Stiftungsvermögen. b Ende März dieses Jahres musste die Stiftung auf- rund der Haushaltssperre für circa zwei Monate die uszahlungen unterbrechen. Wie die Bundesregierung n ihrer Antwort vom 25. Februar 2003 auf die Frage des bgeordneten Dr. Jahr zur Finanzsituation der Stiftung itgeteilt hat, prüft sie, ob und welche Mittel aus dem undeshaushalt der Stiftung gegebenenfalls zusätzlich u den in § 16 Häftlingshilfegesetz vorgesehenen Mit- eln zur Verfügung gestellt werden können. u Frage 57: Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen der Stif- ung zurzeit 731 Anträge vor, über welche die hierfür ach § 22 Häftlingshilfegesetz gebildeten Bewilligungs- usschüsse jedoch noch nicht entschieden haben. Im brigen besteht auf die Gewährung von Unterstützungs- eistungen nach § 18 Häftlingshilfegesetz kein Rechtsan- pruch. nlage 21 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die rage der Abgeordneten Gudrun Kopp (FDP) (Druck- ache 15/1264, Frage 58): Hält die Bundesregierung weiterhin fest an ihrer Ansicht, dass zur Einführung von Experimentier- und Öffnungsklau- seln für die Schaffung von Innovationsregionen eine Ände- rung des Grundgesetzes nötig ist, und falls ja, für welche Rechtsbereiche soll dies erforderlich sein? Der Bundesgesetzgeber hat im Bereich der aus- chließlichen, der konkurrierenden und der Rahmenge- etzgebung folgende Möglichkeiten zu Öffnungsklau- eln zugunsten einzelner, mehrerer oder aller andesgesetzgeber: Bei allen drei Kompetenzarten sind Öffnungsklauseln ugunsten der Landesgesetzgeber verfassungsrechtlich ulässig. Im Bereich der ausschließlichen Gesetz- ebungskompetenz muss der Bundesgesetzgeber die änder nach Art. 71 GG ausdrücklich zur Gesetzgebung rmächtigen. Im Bereich der konkurrierenden und der ahmengesetzgebung kann er bestimmte Regelungs- ereiche ausdrücklich oder stillschweigend der Landes- esetzgebung vorbehalten oder sich (auch im Falle der onkurrierenden Gesetzgebung) auf die Regelung eines ahmens beschränken. Der Bund darf die Zulassung ei- enständiger landesrechtlicher Regelungen auf einzelne eines oder mehrere) Länder beschränken, wenn dies 4578 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003 (A) ) (B) ) auch im Hinblick auf den Gleichheitssatz durch einen hinreichenden sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Der- artige sachliche Gründe können zum Beispiel in der ge- ringeren Wirtschaftskraft strukturschwacher Regionen liegen. Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung und der Rahmengesetzgebung darf die Öffnung aller- dings nicht die Erforderlichkeit der bundesgesetzlichen Regelung (Art. 72 Abs. 2 GG) infrage stellen. Diese Vo- raussetzung dürfte jedoch gewahrt bleiben, wenn die Öffnung auf bestimmte einzelne Regionen beschränkt bleibt und durch atypische Umstände im Verhältnis zum übrigen Bundesgebiet gerechtfertigt werden kann. Ist eine bundeseinheitliche Regelung nicht mehr erforder- lich, kann der Bund die Länder ermächtigen, die bundes- gesetzliche Regelung durch Landesrecht zu ersetzen (Art. 72 Abs. 2 und Art. 125 a Abs. 2 GG). In den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung wird gegenwärtig erörtert, ob die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten zur Öffnung des Bundesrechts erweitert werden sollen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/ CSU) (Drucksache 15/1264, Frage 59): Trifft es zu, dass das Bundesministerium des Innern im Rahmenplan Luftsicherheit derzeit keine umfassenden Kon- trollmaßnahmen der im Bereich von Flughäfen im Transit- bereich angelieferten und verkauften Waren angeordnet hat, sodass derzeit nur Stichprobenkontrollen durchgeführt wer- den, und wenn ja, warum? Beim Zutritt zu den Sicherheitsbereichen der Flug- häfen, wozu die Transitbereiche gehören, wird die Zu- gangsberechtigung kontrolliert. Mitarbeiter von Flughä- fen, Fluggesellschaften und andere Personen, die regelmäßig Zutritt zu den Sicherheitsbereichen der Flug- häfen haben, unterliegen den außerordentlich umfassen- den und jährlich erneuerten Zuverlässigkeitsüberprüfun- gen. Bei diesen Überprüfungen werden unter anderem die Erkenntnisse aller deutschen Sicherheitsbehörden abgefragt. Zu dem überprüften Personenkreis gehören auch die Mitarbeiter von Geschäften im Transitbereich. Wegen dieser strengen Überprüfungen werden in Deutschland Waren nur in Verdachtsfällen kontrolliert. Diese Vorgehensweise ist in Einklang mit der seit dem 19. Januar 2003 geltenden europäischen Luftsicher- heitsverordnung (EG 2320/2002). Anhang 2.3 dieser Verordnung sieht erst ab dem 19. Januar 2004 eine stu- fenweise Einführung dieser Kontrollnahmen vor. Ab diesem Zeitpunkt sind Personen und mitgeführte Gegen- stände beim Zugang zu den so genannten sensiblen Tei- len der Sicherheitsbereiche analog den Fluggästen zu durchsuchen. Welche Bereiche der Flughäfen diese sen- siblen Teile sind, kann jeder Mitgliedstaat zunächst selbst festlegen. Bis zum 1. Juli 2004 wird im europäi- schen Luftsicherheitsausschuss eine gemeinsame Defini- tion der sensiblen Teile festgelegt, die dann innerhalb von fünf Jahren von den Mitgliedstaaten umzusetzen ist. A d F ( s A d b r e w u t t d m d g R h r A d d F u Z B r (C (D nlage 23 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die rage der Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) Drucksache 15/1264, Frage 60): Beabsichtigt die Bundesregierung, den Vorbehalt gegen den Art. 22 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Natio- nen zurückzunehmen, und wenn nein, warum nicht? Zunächst ist festzustellen, dass es sich bei der in Rede tehenden Erklärung nicht um einen Vorbehalt gegen rt. 22 der VN-Kinderrechtskonvention handelt. Es han- elt sich vielmehr um eine erläuternde Erklärung. Sie etrifft die Tatsache, dass allein aufgrund der Minderjäh- igkeit weder ein Anspruch auf Einreise noch auf Auf- nthalt besteht. Die Erklärung bestätigt also lediglich, as durch die Konvention geregelt wird. Sie ist insofern nschädlich. Dessen ungeachtet geht die Erklärung auf eine Initia- ive der Länder zurück. Die Kinderrechtskonvention be- rifft innerstaatlich auch Bereiche, für die ausschließlich ie Bundesländer zuständig sind. Deren Haltung hat so- it für die Willensbildung der Bundesregierung beson- ere Bedeutung. Die Länder waren nur unter der Bedin- ung, dass die Erklärung abgegeben wurde, mit der atifikation der Konvention einverstanden. Die Länder aben sich bisher nicht dafür ausgesprochen, die Erklä- ung zurückzunehmen. nlage 24 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf ie Fragen des Abgeordneten Jochen-Konrad romme (CDU/CSU) (Drucksache 15/1264, Fragen 61 nd 62): Wie gedenkt die Bundesregierung mit der Forderung des Landes Berlin umzugehen, wegen der dort vorhande- nen Haushaltsnotlage eine zusätzliche Zuweisung im Län- derfinanzausgleich entsprechend den Ländern Saarland und Bremen einzuplanen (vergleiche Meldung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung vom 4. Juni 2003), und wie soll eine solche Maßnahme gegebenenfalls finanziert werden? Wie gedenkt die Bundesregierung die Zusage einzulö- sen, die von Bundeskanzler Gerhard Schröder im so genann- ten Kanzlerbrief gegenüber der Freien Hansestadt Bremen abgegeben wurde, mit Haushaltszulagenzuweisungen dem Land die finanziellen Nachteile aus der Steuerreform auszu- gleichen (vergleiche Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 3. Juni 2003; siehe auch „Wochenblick“ der Weserzeitung vom 19. Mai 2003), und trifft es zu, dass sich „Bremen und Berlin bereits weitgehend einig seien über die Instrumente der Zahlungen“ (vergleiche „die tageszeitung“ vom 22. Mai 2003)? u Frage 61: Die Bundesregierung weist Forderungen des Landes erlin nach Hilfen aufgrund einer Haushaltsnotlage zu- ück. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003 4579 (A) ) (B) ) Das Land Berlin konnte bisher nicht überzeugend darlegen, dass es sich in einer extremen Haushaltsnot- lage befindet. Mit Blick auf das Urteil des Bundesverfas- sungsgerichts vom 27. Mai 1992 sieht die Bundesregie- rung keine Grundlage für einen Anspruch auf Hilfen der bundesstaatlichen Gemeinschaft zur Entschuldung des Landeshaushaltes. Zu Frage 62: Der Bundeskanzler hatte Bremen im Zusammenhang mit der Finanzausgleichsreform 2005 zugesagt, sich da- für einzusetzen, dass der finanzielle Status quo Bremens erhalten bleibt. Laut Bundestagsdrucksache 14/6577, in der die Er- gebnisse der Neuregelungen des Jahres 2001 festgehal- ten wurden, gewinnt Bremen durch die Reform mit rund 43 Euro je Einwohner mehr als alle anderen Länder. Der finanzielle Status quo Bremens wurde also verbessert. Die Sanierung des Bremer Haushaltes mit Bundeshil- fen, die seit 1994 läuft, wird im Jahr 2004 abgeschlossen sein. Bremen wird dann insgesamt 8,5 Milliarden Euro Sanierungshilfen vom Bund erhalten haben. Eine Fortsetzung der Sanierungshilfen über das Jahr 2004 hinaus kommt nicht in Betracht. Das Bundesver- fassungsgericht hat in seinem Urteil vom 11. November 1999 nochmals bestätigt, dass Sanierungshilfen nur als vorübergehende Hilfe zur Selbsthilfe gewährt werden können. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Drucksache 15/1264, Fragen 63 und 64): In welcher Höhe fließen dem Staat (Bund, Länder, Ge- meinden) durch den Neubau bzw. die Sanierung eines mittle- ren Einfamilienhauses bzw. einer Eigentumswohnung Einnah- men (Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer, Ertragsteuern der Bauunternehmer, Gewerbesteuer, Sozialabgaben der Bauun- ternehmer sowie beschäftigten Arbeitnehmer) zu, bzw. wer- den Aufwendungen erspart (keine Zahlung von Arbeitslosen- geld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe der ansonsten arbeitslosen Arbeitnehmer)? Übersteigen diese Einnahmen die durchschnittlichen Aus- gaben pro Haus/Wohnung für die Eigenheimzulage? Zu Frage 63: Es ist nicht möglich, anhand eines einzelwirtschaft- lichen Vorgangs wie zum Beispiel dem Bau eines Ein- familienhauses die Wirkung auf gesamtwirtschaftliche Größen (zu denen auch die Steuereinnahmen gehören) zu bestimmen. Es ist stets zu unterstellen, dass sich den Wirtschaftssubjekten alternative Verwendungen in ver- schiedenen Wirtschaftsbereichen anbieten, die alle ähnli- chen Einfluss auf die Gesamtwirtschaft haben. Auch die Nachfrage außerhalb des Bausektors hat positive Aus- wirkungen auf die Steuereinnahmen und den Arbeits- markt. Z e n n A d F ( Z b I u g G r v a i d f e g K p K z s V s m a M s A e f d s i s g t (C (D u Frage 64: In der Eigenheimzulage ist keine Selbstfinanzierung ingebaut. Beim Wegfall der Eigenheimzulage ist daher icht mit einem Sinken der Steuereinnahmen zu rech- en. nlage 26 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die ragen des Abgeordneten Albert Rupprecht (Weiden) CDU/CSU) (Drucksache 15/1264, Fragen 65 und 66): Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung konkret, um das EU-Beihilferecht zugunsten der Erweiterung regiona- ler Handlungsspielräume zu ändern, und welche Ergebnisse wurden bislang erreicht? Inwiefern wurde die Rückverlagerung von EU-Kompeten- zen zur nationalen Ebene nach Einschätzung der Bundesregie- rung erreicht, und inwiefern ist sie in dieser Sache noch aktiv? u Frage 65: Nach Überzeugung der Bundesregierung bringen die eihilferechtlichen Vorschriften des EG-Vertrages das nteresse an unverzerrtem Wettbewerb im Binnenmarkt nd die legitimen förderpolitischen Interessen der Mit- liedstaaten und ihrer Regionen in ein ausgewogenes leichgewicht. Allerdings sieht die Bundesregierung Flexibilisie- ungsbedarf bei den beihilferechtlichen Durchführungs- orschriften, die von der Europäischen Kommission in usschließlicher Zuständigkeit erlassen werden. Das gilt nsbesondere für die so genannten Regionalleitlinien, die ie nationalen Handlungsspielräume bei der Regional- örderung durch zahlreiche Detailregelungen unnötig inschränken. Diese Vorschriften sind bis Ende 2006 ültig. Die Bundesregierung hat ihre Erwartungen an die ommission für die Zeit danach in einem Eckpunktepa- ier vom 2. Mai 2003 konkretisiert. Danach soll sich die ommission zukünftig auf klare, faire und einheitlich ur Anwendung gelangende Rahmenregelungen be- chränken, die Überförderungen und förderbedingten erlagerungen effektiv entgegenwirken, ohne Kommis- ionsdienststellen, nationale Behörden und Unterneh- en mit einem Übermaß an Detailregelungen und dministrativem Aufwand zu belasten. Bundesfinanzminister Hans Eichel hat Kommissar ario Monti das Eckpunktepapier im Mai 2003 über- andt und ihn zu einem Gespräch über die zukünftige usgestaltung des Regionalbeihilferechts nach Berlin ingeladen. Dieses Gespräch wird am 23. Juli 2003 statt- inden. Parallel zu den politischen Kontakten setzt sich ie Bundesregierung auf Arbeitsebene bei den Kommis- ionsdienststellen und den anderen Mitgliedstaaten für hre Vorstellungen ein. Inwieweit die deutschen Positionen durchsetzbar ind, ist derzeit nicht vorhersehbar. Die Diskussion ist erade erst angelaufen und die Kommission beabsich- igt, frühestens 2005 – in neuer Zusammensetzung – 4580 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003 (A) (C) (B) (D) über die zukünftige Ausgestaltung des Regionalbeihilfe- rechts zu entscheiden. Zu Frage 66: Die Bundesregierung strebt im Bereich der Beihilfen- kontrolle keine Rückverlagerung von EU-Kompetenzen zur nationalen Ebene an. Die ausschließliche Zuständig- keit der Kommission gewährleistet eine einheitliche Bei- hilfedisziplin in der Union. Das ist unverzichtbare Vo- raussetzung für einen chancengleichen Wettbewerb im Binnenmarkt. Das hindert nicht daran, dass sich die Bun- desregierung für eine handhabbarere und transparentere Umsetzung des Beihilferechts einsetzt. 55. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2003 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)



    Zusatzfrage, Kollege Nolting.



Rede von Günther Friedrich Nolting
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Herr Staatssekretär, trifft es nicht zu, dass der ur-

sprüngliche Anlass, die Soldaten dort zu stationieren, die
Terrorismusbekämpfung gewesen ist – ich fasse das jetzt
einmal darunter –, und ist diese Bedrohung jetzt entfal-
len?

H
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Georg Wagner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Ja, zumindest ist die Bedrohung, die vom Irak ausge-
    gangen ist, entfallen und damit auch der Grund der dorti-
    gen Stationierung unserer Soldatinnen und Soldaten.