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ID1505410900

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    1. \n: 7
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/54 SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer hand- werksrechtlicher Vorschriften (Drucksache 15/1206) . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Helias CDU/CSU . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann SPD . . . . . . . Fritz Kuhn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Jürgen Türk FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Zweiten Gesetzes über die Zustimmung zur Änderung des Direktwahlakts (Drucksachen 15/1059, 15/1263) . . . . Tagesordnungspunkt 18: a) Erste Beratung des von den Abgeord- neten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU ein- gebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Beschleunigung von 4469 B 4469 D 4472 B 4474 A 4474 D 4475 D 4478 B 4478 D 4480 A 4496 C Deutscher B Stenografisch 54. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Begrüßung des neuen Abgeordneten Helmut Lamp . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förde- rung von Kleinunternehmen (Drucksachen 15/1089, 15/1224) . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von den Fraktionen der D K G C D H H H W H W 4469 A 4469 B Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . 4481 D 4482 B undestag er Bericht ung 27. Juni 2003 t : irk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . unther Krichbaum CDU/CSU . . . . . . . . . . hristian Lange (Backnang) SPD . . . . . . . . . Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . ans-Werner Bertl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . artmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . ans-Werner Bertl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . erner Wittlich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . ans-Werner Bertl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . erner Wittlich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 4483 B 4484 C 4486 B 4487 C 4488 A 4488 C 4489 D 4491 A 4492 B 4492 D 4493 B 4495 B 4495 D Verfahren der Justiz (1. Justiz- beschleunigungsgesetz) (Drucksache 15/999) . . . . . . . . . . . . . . 4496 D II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2003 b) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, weite- – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten rer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Fehler beim neuen Revi- sionsrecht korrigieren – Entschei- dungsfähigkeit des Bundesgerichts- hofs sicherstellen (Drucksache 15/1098) . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . Joachim Stünker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: 10. Sport- bericht der Bundesregierung (Drucksachen 14/9517, 15/345 Nr. 14, 15/952) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Vogt, Parl. Staatssekretärin BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Riegert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Winfried Hermann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel Schäfer (Bochum) SPD . . . . . . . . . . . . Eberhard Gienger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Ute Kumpf SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Riegert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Kumpf SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch und des Sozial- gerichtsgesetzes (Drucksachen 15/812, 15/1199) . . . . . P G C M D D M T D G G C D A N A L A N B im ( S D A A 4496 D 4497 A 4498 C 4501 A 4502 A 4502 D 4503 C 4505 B 4507 A 4508 B 4508 C 4508 C 4510 A 4511 D 4513 C 4514 C 4515 C 4517 C 4518 D 4519 A 4519 B Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Siebten Buches Sozial- gesetzbuch und des Sozialgerichts- gesetzes (Drucksachen 15/1070, 15/1199) . . . . eter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erald Weiß (Groß-Gerau) DU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . atthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 22: Antrag der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Rahmenbedingungen für Waldbesitzer und mittelständische Holzwirtschaft verbessern – Eigentums- rechte stärken (Drucksache 15/941) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Christel Happach-Kasan FDP . . . . . . . . . abriele Hiller-Ohm SPD . . . . . . . . . . . . . . . eorg Schirmbeck CDU/CSU . . . . . . . . . . . ornelia Behm BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lbert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 achträglich zu Protokoll gegebene Rede zur eratung über den Antrag: Mehr Sicherheit Luftverkehr 53. Sitzung, Tagesordnungspunkt 15) . . . . . ilke Stokar von Neuforn BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4519 B 4519 C 4521 A 4522 A 4522 D 4523 C 4524 D 4525 A 4526 B 4528 C 4530 A 4531 B 4532 C 4533 A 4533 D 4533 D 4534 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2003 4469 (A) ) (B) ) 54. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2003 4533 (A) ) (B) ) Antworten.Dr. Scheer, Hermann SPD 27.06.2003 d* iese Fragen suchen Sicherheitsexperten weltweit die zu diesen Anschlägen, bei denen zivile Flugzeuge als tödliche Waffe genutzt wurden, kommen? Wie können solche Anschläge zukünftig verhindert werden? Auf Rauber, Helmut CDU/CSU 27.06.2003* Riester, Walter SPD 27.06.2003* Anlage 1 Liste der entschuldigte * A N t a Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Bietmann, Rolf CDU/CSU 27.06.2003 Bindig, Rudolf SPD 27.06.2003* Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 27.06.2003 Breuer, Paul CDU/CSU 27.06.2003 Brüning, Monika CDU/CSU 27.06.2003 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 27.06.2003 Burchardt, Ulla SPD 27.06.2003 Fell, Hans-Josef BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 27.06.2003 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 27.06.2003 Fricke, Otto FDP 27.06.2003 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 27.06.2003 Haack (Extertal), Karl Hermann SPD 27.06.2003 Hintze, Peter CDU/CSU 27.06.2003 Höfer, Gerd SPD 27.06.2003* Hofbauer, Klaus CDU/CSU 27.06.2003 Jäger, Renate SPD 27.06.2003* Jonas, Klaus Werner SPD 27.06.2003* Kauch, Michael FDP 27.06.2003 Kolbow, Walter SPD 27.06.2003 Kressl, Nicolette SPD 27.06.2003 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 27.06.2003 Leibrecht, Harald FDP 27.06.2003 Lintner, Eduard CDU/CSU 27.06.2003* Lips, Patricia CDU/CSU 27.06.2003 Marks, Caren SPD 27.06.2003 Nietan, Dietmar SPD 27.06.2003 Otto (Frankfurt), Hans-Joachim FDP 27.06.2003 A S S S S S S S D S S S D D D V W (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates nlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung über den Antrag: Mehr Sicher- heit im Luftverkehr (53. Sitzung, Tagesord- nungspunkt 15) Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Seit den terroristischen Anschlägen des 11. Sep- ember 2001 arbeiten Sicherheitsbehörden international n einer Optimierung der Luftsicherheit. Wie konnte es bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich chily, Otto SPD 27.06.2003 chlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 27.06.2003 chmidt (Ingolstadt), Albert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 27.06.2003 chösser, Fritz SPD 27.06.2003 chröter, Gisela SPD 27.06.2003 chulte-Drüggelte, Bernhard CDU/CSU 27.06.2003 chultz (Everswinkel), Reinhard SPD 27.06.2003 r. Schwanholz, Martin SPD 27.06.2003 eehofer, Horst CDU/CSU 27.06.2003 eib, Marion CDU/CSU 27.06.2003 iebert, Bernd CDU/CSU 27.06.2003* r. Solms, Hermann Otto FDP 27.06.2003 r. Stadler, Max FDP 27.06.2003 r. Stinner, Rainer FDP 27.06.2003 aatz, Arnold CDU/CSU 27.06.2003 issmann, Matthias CDU/CSU 27.06.2003 4534 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2003 (A) ) (B) ) Auch die deutsche Bundesregierung hat nach den Ter- rorangriffen des 11. September auf die USA sofort rea- giert. Eine im Bundeskanzleramt angesiedelte Arbeits- gruppe „Sicherheit im Luftraum“ arbeitet intensiv daran, die am 19. Januar 2003 in Kraft getretene EG-Luftsi- cherheitsverordnung in einem nationalen Luftsicher- heitskonzept umzusetzen. Es bedarf also nicht eines Antrages der CDU/CSU – der zudem in vielen Punkten offenbart, wie wenig informiert die CDU/CSU-Fraktion ist –, damit die Bundesregierung handelt. Lassen Sie mich ein paar Problempunkte ansprechen, die es in der Umsetzung gibt. Die Gefahrenabwehr ist Aufgabe der Länder. Dies ist in unserer Verfassung ver- ankert, bei dieser Zuständigkeit soll es auch bleiben. Uns allen ist bekannt, dass bei Angriffen aus dem Luftraum, die deutschen Ländergrenzen im Minutentakt überflogen werden. Wir brauchen also eine Vernetzung und Bünde- lung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Hier sind verfassungsrechtliche Fragen zu beachten und hier ist das Einvernehmen mit den Ländern herzustellen. Dies alles ist auf einem guten Wege und nicht jedes Kon- zept zur Optimierung der Sicherheit im Luftraum sollte im Detail auf dem offenen Markt diskutiert werden. Nun zum Lieblingsthema der CDU, der Biometrie. Sie fordern schnelles Handeln, ich bin auch hier für die gebotene Sorgfalt. Wir haben in Deutschland an die 7 000 Passstellen. Ein Ausweisdokument hat eine zehn- jährige Laufzeit. Angesichts der immensen Umstellungs- kosten wäre es geradezu unverantwortlich und populisti- scher Aktionismus, wenn hier ohne internationale Abstimmung eine Entscheidung getroffen würde. Die in Reisedokumenten aufgenommenen Merkmale müssen am anderen Ende auch gelesen werden können, sonst sind sie sinnlos. Die grüne Fraktion hat der Aufnahme biometrischer Daten in deutsche Ausweisdokumente be- reits in der 14. Wahlperiode zugestimmt. Bei der Aus- wahl setzen wir auf Systeme, die ohne den Aufbau von Referenzdateien gelesen werden können. Biometrische Merkmale dienen der sicheren Identifizierung: an dieser Zweckbindung halten wir fest. Beim Thema Zuverlässigkeitsprüfungen von Personal im Luftverkehr sehen auch wir Handlungsbedarf. Ich halte es für vernünftig, wenn wir mit abgestuften Sicher- heitsüberprüfungen arbeiten und nicht noch gesondert das Verfahren der Zuverlässigkeitsüberprüfung anwenden. Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Wir können uns nicht mit Gesetzen gegen alle denkbaren terroristischen Angriffe schützen. Wenn wir alle denkbaren Sicherheits- lücken schließen, haben wir eine andere Gesellschaft. Die Balance zwischen Sicherheitsgewinn und Eingriffen in Freiheits- und Bürgerrechte muss gewahrt bleiben. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 789. Sitzung am 20. Juni 2003 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 G m – – – – – – 2 2 A ß (C (D rundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge- äß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Ener- gien-Gesetzes Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 27. August 2002 zum Abkommen vom 14. November 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit Gesetz zu dem Abkommen vom 12. September 2002 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Slowakischen Republik über Soziale Si- cherheit Gesetz zu dem Protokoll betreffend Schwerme- talle vom 24. Juni 1998 im Rahmen des Überein- kommens von 1979 über weiträumige grenzüber- schreitende Luftverunreinigung Gesetz zu dem Abkommen vom 31. Juli 2001 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreiches Thailand über den Seeverkehr Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum diagnose- orientierten Fallpauschalensystem für Kranken- häuser – Fallpauschalenänderungsgesetz (FPÄndG) Der Bundesrat hat in seiner 789. Sitzung am 20. Juni 003 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 2. Mai 2003 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 bs. l des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ung gefasst I. Der Bundesrat stellt Folgendes fest: Mit dem Fallpauschalengesetz hat der Bundesgesetz- geber 2002 die Weichen für die Einführung eines durchgehend pauschalierenden Entgeltsystems auf Basis von Diagnosis Related Groups (DRGs) gestellt. Der grundsätzliche Unterschied der neuen Entgeltform zum bisherigen Vergütungssystem liegt darin, dass bis- lang die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser durch tagesgleiche Pflegesätze als Folge von Budget- verhandlungen zwischen dem einzelnen Kranken- haus und den Kostenträgern erfolgte. In Zukunft wird die wirtschaftliche Situation der Kliniken von den Er- lösen aus speziellen diagnose-orientierten Fallpau- schalen abhängen. Grundsätzlich ist die Einführung eines DRG-Fallpau- schalensystems aus Gründen der Qualität, Wirtschaft- lichkeit und Transparenz der Leistungserbringung zu befürworten. Wie bei jedem grundlegenden System- wechsel ist jedoch eine verantwortungsvolle Politik einzufordern, die bei Verabschiedung des Fallpau- schalengesetzes in vielen Punkten nicht zu erkennen war. Die Bundesregierung und die sie tragende Koalition korrigieren deshalb nunmehr mit dem Fallpauschalen- änderungsgesetz die im letzten Jahr deutlich geworde- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2003 4535 (A) ) (B) ) nen Fehlentwicklungen im Zusammenhang mit der Einführung des DRG-Fallpauschalensystems. Insbe- sondere eine Entzerrung des engen zeitlichen Einfüh- rungsplanes und die Erweiterung der Öffnungsklausel in § 6 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) sind wichtige Schritte in die richtige, immer wieder ange- mahnte Richtung. Jedoch sind viele wichtige Problempunkte bislang un- berücksichtigt geblieben: Bisher findet die EG-Arbeitszeitrichtlinie 93/104, nach der der Bereitschaftsdienst der Ärzte als Arbeits- zeit zu werten ist, keine Berücksichtigung im Gesetz. Der Zusatzbetrag von bis zu 0,2 Prozent des Gesamt- betrags gemäß § 6 Abs. 5 BPflV ist ausdrücklich nicht für diesen Zweck vorgesehen und wäre im Übri- gen auch nicht ausreichend. Die Öffnungsklausel in § 6 KHEntgG soll zwar durch das Fallpauschalenänderungsgesetz dahingehend er- weitert werden, dass auch besondere Einrichtungen, deren Leistungen insbesondere aus medizinischen Gründen, wegen der Häufung von schwerkranken Pa- tienten oder aus Gründen der Versorgungsstruktur mit den Entgeltkatalogen noch nicht sachgerecht vergütet werden, zeitlich befristet aus dem Vergütungssystem ausgenommen werden können. Die Länder haben je- doch keine unmittelbare Einflussmöglichkeit darauf, ob von dieser Ausnahmemöglichkeit Gebrauch ge- macht wird. Dies gefährdet die Finanzierung der durch die Länder im Rahmen ihrer Planungskompe- tenz geschaffenen spezifischen Versorgungsformen wie beispielsweise Tumorzentren oder geriatrische Zentren und Schwerpunkte und stellt sie in das Belie- ben der Selbstverwaltung oder des zur Ersatzvor- nahme berechtigten BMGS. Weiterhin ist die im Fallpauschalengesetz in § 6 Abs. l Satz l Nr. l und 2 KHEntgG vorgesehene Öff- nungsklausel zeitlich beschränkt. Diese zeitliche Be- schränkung sollte aufgegeben werden, da schon jetzt deutlich ist, dass der von der Bundesregierung ver- folgte 100-Prozent-Ansatz auch nach 2006 nicht reali- sierbar sein wird. II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, die vom Fallpauschalengesetz betroffenen Ge- setze grundlegend zu überarbeiten und insbesondere Sorge dafür zu tragen. 1. dass die aus der EG-Arbeitszeitrichtlinie erwach- senden Kosten in der Vergütung der Krankenhäuser Niederschlag finden, 2. dass die immer noch unzureichende Öffnungsklau- sel in § 6 KHEntgG ausgeweitet wird. Der Bundesrat hat in seiner 789. Sitzung am 20. Juni 2003 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 9. Mai 2003 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 Grundgesetz nicht zuzustimmen: – Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwande- rung und zur Regelung des Aufenthalts und der Inte- g G n m V P t (C (D gration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwan- derungsgesetz) Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- eteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der eschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der achstehenden Vorlage absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse ihrer Bemühungen um die Weiterentwicklung der politischen und ökonomischen Gesamtstrategie für die Balkanstaa- ten und ganz Südosteuropa – Drucksachen 15/508, 15/609 Nr. 1 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, daß der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 15/713 Nr. 1.5 Drucksache 15/792 Nr. 2.24 Finanzausschuss Drucksache 15/979 Nr. 2.10 Drucksache 15/979 Nr. 2.47 Haushaltsausschuss Drucksache 15/979 Nr. 2.15 Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/611 Nr. 1.8 Drucksache 15/611 Nr. 2.10 Drucksache 15/611 Nr. 2.24 Drucksache 15/713 Nr. 2.10 Drucksache 15/713 Nr. 2.13 Drucksache 15/713 Nr. 2.14 Drucksache 15/713 Nr. 2.23 Drucksache 15/713 Nr. 2.24 Drucksache 15/713 Nr. 2.28 Drucksache 15/792 Nr. 2.2 Drucksache 15/792 Nr. 2.13 Drucksache 15/792 Nr. 2.14 Drucksache 15/792 Nr. 2.15 Drucksache 15/792 Nr. 2.17 Drucksache 15/792 Nr. 2.20 Drucksache 15/792 Nr. 2.21 Drucksache 15/792 Nr. 2.22 Drucksache 15/792 Nr. 2.26 Drucksache 15/792 Nr. 2.28 Drucksache 15/858 Nr. 1.3 Drucksache 15/858 Nr. 1.4 Drucksache 15/858 Nr. 1.6 Drucksache 15/858 Nr. 1.7 Drucksache 15/858 Nr. 2.3 Drucksache 15/858 Nr. 2.4 Drucksache 15/858 Nr. 2.8 Drucksache 15/858 Nr. 2.12 Drucksache 15/979 Nr. 1.14 Drucksache 15/979 Nr. 2.39 Drucksache 15/979 Nr. 2.41 4536 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2003 (A) (C)Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/979 Nr. 1.11 Drucksache 15/979 Nr. 1.12 Drucksache 15/979 Nr. 1.13 Drucksache 15/979 Nr. 2.11 Drucksache 15/979 Nr. 2.16 Drucksache 15/979 Nr. 2.23 Drucksache 15/979 Nr. 2.26 Drucksache 15/979 Nr. 2.29 Drucksache 15/979 Nr. 2.30 Drucksache 15/979 Nr. 2.35 Drucksache 15/979 Nr. 2.36 Drucksache 15/979 Nr. 2.37 Drucksache 15/979 Nr. 2.40 Drucksache 15/979 Nr. 2.42 Drucksache 15/979 Nr. 2.43 Drucksache 15/979 Nr. 2.44 Drucksache 15/979 Nr. 2.45 Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Drucksache 15/858 Nr. 2.1 Drucksache 15/979 Nr. 2.3 Drucksache 15/979 Nr. 2.17 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/792 Nr. 2.4 Drucksache 15/858 Nr. 2.11 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 15/611 Nr. 2.26 Drucksache 15/792 Nr. 1.1 Drucksache 15/792 Nr. 1.3 Drucksache 15/792 Nr. 2.29 Drucksache 15/858 Nr. 1.1 Drucksache 15/858 Nr. 2.10 Drucksache 15/1153 Nr. 2.4 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/339 Nr. 1.8 Drucksache 15/339 Nr. 2.17 Drucksache 15/457 Nr. 1.4 Drucksache 15/457 Nr. 2.17 Drucksache 15/713 Nr. 2.12 Drucksache 15/979 Nr. 2.5 Drucksache 15/979 Nr. 2.31 (B) (D) 54. Sitzung Berlin, Freitag, den 27. Juni 2003 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Ich schließe die Aussprache.
    Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss-

    empfehlung des Sportausschusses zum 10. Sportbericht
    der Bundesregierung auf Drucksache 15/952. Der Aus-
    schuss empfiehlt, in Kenntnis des Sportberichts der
    Bundesregierung auf Drucksache 14/9517 eine Ent-
    schließung anzunehmen. Wer stimmt für diese Be-
    schlussempfehlung? – Gegenprobe! – Enthaltungen? –
    Die Beschlussempfehlung ist mit der Mehrheit der Stim-
    men der Koalitionsfraktionen gegen die Opposition an-
    genommen.

    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 auf:
    – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktio-

    nen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE
    GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Geset-
    zes zur Änderung des Siebten Buches Sozialge-
    setzbuch und des Sozialgerichtsgesetzes

    – Drucksache 15/812 –

    (Erste Beratung 40. Sitzung)


    – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
    gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes

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    (C (D zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch und des Sozialgerichtsgesetzes – Drucksache 15/1070 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung – Drucksache 15/1199 – Berichterstattung: Gerald Weiß Es liegen je ein Entschließungsantrag der Fraktion der DU/CSU und der Fraktion der FDP vor. Nach einer inerfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine eit von 30 Minuten vorgesehen. – Dazu höre ich keinen iderspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege eter Dreßen für die SPD-Fraktion. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vorge ehenen Änderungen im Siebten Sozialgesetzbuch, die ir heute beschließen, sind nicht nur dringend notwenig, sondern sie werden sich auch auf alle Beteiligten ositiv auswirken. Wie kann es zu einer solchen Winin-Situation kommen? Das Siebte Sozialgesetzbuch, die deutsche Unfallver icherung, funktioniert nach dem Prinzip einer Haftflichtversicherung. Der Arbeitgeber schließt zugunsten einer Arbeitnehmer eine solche Haftpflichtversicherung b. Damit sind diese im Falle von Arbeitsunfällen und erufskrankheiten sozial abgesichert. Dieses Prinzip der eutschen Unfallversicherung ist ein großer Erfolg. Die ahl der betrieblichen Unfälle ist stetig zurückgegangen. eringe Fehlzeiten und niedrige Versicherungsbeiträge aben die Kosten gesenkt. Doch, was lange währt, wird halt nicht immer gut. iefgreifende Veränderungen in unserem Wirtschaftsleen machen sich auch im System der sozialen Sicherung emerkbar. Das gilt auch für die Unfallversicherung. Der andel von der Industriezur Dienstleistungsgesellchaft, die Einführung neuer Technologien, die Abwanerung von Märkten – all das wirkt sich auf unser Sysem der sozialen Sicherung aus. Für das branchengegliederte System der Unfallversi herung führt dieser Wandel zu Verschiebungen, die sich n den einzelnen Gewerbezweigen besonders nachteilig uswirken. Besonders betroffen ist der gewerbliche Beeich. Mit Sorge beobachten wir eine negative Entwickung in der Baubranche. Diese hat zurzeit einen staren Beitragsanstieg zu verkraften. Altlasten aus früheren eiten und die lahmende Konjunktur belasten ein Geerbe mit rückgängigen Beschäftigtenzahlen. Die Ausgaben laufen unvermindert weiter, gleichzei ig droht aber die Einnahmeseite wegzubrechen. Diesem andlungsbedarf tragen meine Fraktion und die Fraktion Peter Dreßen des Bündnisses 90/Die Grünen Rechnung, und zwar auf zweierlei Art und Weise. Erstens wird das Finanzausgleichsverfahren deutlich ausgeweitet. Berufsgenossenschaften, bei denen sich das Verhältnis zwischen Rentenleistungen und Arbeitsentgelten deutlich schlechter als im Durchschnitt entwickelt, werden künftig stärker entlastet. Hiervon profitieren insbesondere die Bauberufsgenossenschaften. Stärker zahlen müssen dagegen die Unternehmen in Berufsgenossenschaften aufstrebender Dienstleistungsbranchen. Ein weiteres Kriterium, die Altrentenquote, befreit von der Zahlungsverpflichtung im Ausgleichsverfahren. Insgesamt werden die Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft so um voraussichtlich 70 Millionen Euro jährlich entlastet. 20 Millionen Euro entfallen auf den Wegfall von Zahlungspflichten und 50 Millionen Euro sind echte Zahlungen, die sie erhalten. Zweitens werden finanzielle Anreize für den Zusammenschluss von Berufsgenossenschaften gesetzt. Notleidende Berufsgenossenschaften sollen dazu bewegt werden, zu fusionieren. Dies betrifft wiederum die regional stark gegliederten Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft. Diesen Zusammenschluss erwarten die zahlungspflichtigen Branchen als Beitrag zu einer nachhaltigen Lösung. Die Konzeption des Lastenausgleichs beruht auf ei nem Vorschlag der Selbstverwaltung. Alle Beteiligten haben eine Basis geschaffen, auf die sich unser Gesetzentwurf stützen konnte. Darin sehe ich ein überzeugendes Beispiel dafür, wie die Selbstverwaltung in einem gegliederten System eine Krise durch Konsens meistert. Die FDP fordert in ihrem Entschließungsantrag eine Privatisierung der Unfallversicherung. Das ist keine Forderung, die uns überrascht, aber sie verfehlt wieder einmal den Kern des Problems. Denn wenn in einzelnen Branchen die Beiträge zur Unfallversicherung steigen, so entspricht das nicht dem Haupttrend. Ein Blick auf sämtliche Gewerbezweige zeigt nämlich, dass sich die Beiträge über die Jahre hinweg stabil verhalten: Lag der Durchschnittsbeitrag in den 80er-Jahren noch durchweg bei 1,4 Prozent der Lohnsumme, so ist er in der Folgezeit sogar leicht gesunken, und zwar auf derzeit 1,3 Prozent. Wenn die Belastung in anderen Branchen diesen Durchschnittsbeitrag noch unterschreitet, dann sehe ich hierin die Legitimation, auch bei ihnen Solidarität einzufordern. Welche Auswirkungen wird diese neue solidarische Lastenverteilung mit sich bringen? Die Wirkungen des neuen Lastenausgleichs für die einzelnen Branchen werden von der weiteren Entwicklung – auch von der Konjunkturentwicklung – abhängen. Gegebenenfalls werden die Voraussetzungen für den Lastenausgleich unter bestimmten Bedingungen verändert werden müssen. In diesem Zusammenhang nenne ich die Altrentenquote, die auch eine Ausgleichsberechtigung auslösen könnte. Ob eine solche Änderung künftig erforderlich wird, hängt aber, wie gesagt, von der weiteren Entwicklung a f d P R w z v w d d D A g p b g u b J b a r r v w d g c b t g I s b b f b t e d B a k d r a d b s ß (C (D b. Anders als es der Entschließungsantrag der Unionsraktion nahe legt, sehen wir derzeit keinen entsprechenen Bedarf. Ich bitte Sie daher, dem Antrag in diesem unkt Ihre Zustimmung nicht zu erteilen. Im Übrigen enthält der Entschließungsantrag eine eihe von Punkten, denen wir zustimmen könnten. Das ird sich sicherlich in der nachfolgenden Abstimmung eigen. Auch in anderen Sozialleistungsbereichen sieht der orliegende Gesetzentwurf Änderungen vor. Ich erähne nur den Anreiz für die Arbeitgeber im Rahmen er Ausbildungsinitiative der Bundesregierung, noch in iesem Jahr mehr Ausbildungsplätze bereitzustellen. er Sozialversicherungsbeitrag wird zugunsten der usbildungsbetriebe wieder auf das alte Recht zurückeführt. Vor allem in den neuen Ländern wird sich das ositiv auf die Bereitschaft der Betriebe auswirken, Ausildungsplätze anzubieten. Das gilt schon für das im Auust beginnende Ausbildungsjahr. Die Ausbreitung von Arbeitszeitkonten wird von ns weiter gefördert. Die Auflösung von Langzeitkonten eim Wechsel des Arbeitsplatzes wird um ein halbes ahr hinausgeschoben. Das dient den tariflichen Vereinarungen in den einzelnen Branchen, Langzeitkonten uch nach einem Wechsel des Arbeitsplatzes fortzufühen. Außerdem wird der Insolvenzschutz in diesem Be eich durch eine Informationspflicht der Arbeitgeber erbessert. Diese Änderung ist besonders wichtig; denn ir mussten gerade in jüngster Vergangenheit erleben, ass Arbeitnehmer im Falle des Konkurses ihres Arbeitebers leer ausgegangen sind. Wir haben auch die Grenze der Wertguthaben von irca 7 500 Euro, unterhalb der eine Insolvenzsicherung isher nicht möglich war, tariflich geöffnet. Dies bedeuet, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften auch niedriere Beiträge als 7 500 Euro zur Absicherung in den nsolvenzschutz aufnehmen können. Besonders in dieem Bereich werden wir aber die Entwicklung weiter eobachten müssen. Der Pensionsfonds als neuer Durchführungsweg der etrieblichen Altersvorsorge wird gestärkt: Die Kosten ür den Insolvenzschutz werden so ermäßigt, dass eine etriebliche Altersvorsorge über diesen Weg deutlich atraktiver wird. Persönlich bin ich schließlich darüber erfreut, das wir inigen Petitionen benachteiligter Witwen im Bereich er Alterssicherung der Landwirte entsprechen und den eschwerden abhelfen können. Dies wird eine Petentin us Münzingen sicherlich besonders freuen; denn sie ämpft seit 1996 für die Beseitigung eines Fehlers, den er Gesetzgeber bei der Neugestaltung der Alterssicheung in der Landwirtschaft gemacht hat. Wir heben ihn uf. Dieser Fall – diese Frau hat ihren Mann verloren, en landwirtschaftlichen Betrieb weitergeführt; plötzlich ekam sie nur noch 120 DM Rente, obwohl sie urprünglich 600 DM erhalten sollte – war mit einer groen Ungerechtigkeit verbunden. Peter Dreßen Insgesamt stelle ich fest, dass bei diesem Gesetzgebungsverfahren eine große Bereitschaft zu erkennen war, sachgerechte Lösungen für die Probleme der Unfallversicherung zu finden. Wir werden die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten. Von der Bundesregierung erwarten wir entsprechende Vorschläge, wenn sich zeigt, dass der Lastenausgleich nicht genügt und dass nachzusteuern ist. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    (Erste Beratung 48. Sitzung)


    (13. Ausschuss)


Rede von Peter Dreßen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)




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(Vorsitz: Präsident Wolfgang Thierse)





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  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Ich erteile dem Kollegen Gerald Weiß, CDU/CSU-
    Fraktion, das Wort.

    Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU):
    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

    Herren! Kollege Dreßen, es gibt einen – allerdings be-
    grenzten – Konsens: Die Geschichte der gesetzlichen
    Unfallversicherung ist insgesamt eine Erfolgsstory. Da-
    mit sie es bleiben kann, müssen wir kurzfristig und auch
    mittelfristig wichtige gesetzgeberische Entscheidungen
    treffen. Sie haben Recht: Die Anzahl der Berufs- und
    Arbeitsunfälle ist, langfristig gesehen, zurückgegangen;
    die Versicherungsbeiträge sind gemessen an denen in an-
    deren Sektoren insgesamt relativ stabil. Das ist ein gro-
    ßer Erfolg der Prävention. Die Prävention ist wiederum
    ein großer Erfolg der Sozialpartnerschaft, also der Part-
    nerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, in
    den Berufsgenossenschaften.

    In einigen Branchen, vor allem in der Bau- und in der
    Textilwirtschaft, gibt es schwere Strukturkrisen. Das
    hat dazu geführt, dass immer größere Lücken zwischen
    Beitragseinnahmen auf der einen Seite und Versiche-
    rungsleistungen auf der anderen Seite klaffen, dass die-
    ses Verhältnis sozusagen immer windschiefer wird.

    Eine Folge dessen ist das Ansteigen von Beitragssät-
    zen, was diese Betriebe am allerwenigsten verkraften
    können. Der Ansatz, der dem vorliegenden Gesetz zu-
    grunde liegt, ist deshalb richtig: Wir müssen den Lasten-
    ausgleich zwischen den stärkeren und den schwächeren
    Branchen verbessern. Dafür wollen wir – Selbstverwal-
    tung, die Bundesländer und die große Mehrheit der Mit-
    glieder dieses Hauses – gemeinsam sorgen.

    Kollege Dreßen, wir sind der Überzeugung, dass der
    vorliegende Gesetzentwurf hier und heute zwar ein not-
    wendiger, leider aber kein hinreichender Schritt ist. Das
    System des Lastenausgleichs zwischen den hoch belas-
    teten Berufsgenossenschaften muss effektiver werden.
    Der vorgeschlagene Weg zur Verbesserung dieses Las-
    tenausgleichs wird nicht zum Erfolg führen. Das ist un-
    sere feste Überzeugung. Für Betriebe, die zum Teil wirk-
    lich auf der Kippe stehen, geht kostbare Zeit verloren. In
    dieser Zeit wollen Sie – das haben Sie eben noch einmal
    zugesichert – die Entwicklung weiter beobachten.

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    (C (D Wir haben Ihnen vorgeschlagen, den Lastenausgleich leich wirksamer zu gestalten. Unser Vorschlag sieht or, dass die Altrentenquote nicht nur Kriterium für die reistellung von Ausgleichsverpflichtungen, sondern uch Auslösekriterium für die Ausgleichsberechtigung t. Sie haben auf die Wirkungen des von Ihnen geplanten astenausgleichs verwiesen. Durch das, was Sie vorhaen, werden 70 Millionen Euro für die Bauwirtschaft beegt. Das ist nachweisbar zu wenig und wird nicht wirkam sein. uch wenn wir heute zustimmen, weisen wir darauf hin, ass das, was beschlossen wird, nur einen Minimalkonens darstellt. Das ist zwar besser als gar nichts, aber von iner optimalen Lösung weit entfernt. Es muss nicht nur einen verbesserten Lastenaus leich, sondern auch mehr Effizienz geben. Zu mehr Efizienz kommt es nur, wenn bei den 34 gewerblichen Beufsgenossenschaften sozusagen eine Flurbereinigung tattfindet. Wir müssen die Zahl der Berufsgenossenchaften also senken, um Synergien zu gewinnen. Wir üssen Anreize schaffen, um Fusionen und Zusammenchlüsse zu erleichtern. Das, was der Gesetzentwurf in iesem Bereich vorsieht, ist zwar in Ordnung. Aber es ist raglich, ob der Schub, den Ihre Bestimmungen auslösen erden, ausreicht, um die Struktur insgesamt zu stärken nd die Wirtschaftsbereiche mit schwieriger Zukunft das sind einige – vorzubereiten. Es soll außerdem gelten – ich glaube, auch darüber esteht Konsens –: Selbstverwaltung hat Vorfahrt. Wer orfahrt hat, muss aber auch fahren. In den Berufsgenosenschaften muss sich dringend etwas bewegen, wenn ie Strukturen verbessert werden sollen. Unsere Gesamthaltung zu dem vorliegenden Gesetz ntwurf ist ein „Ja, aber“. Der Entwurf stellt ein Minium, aber nicht das notwendige und eigentlich erreichare Optimum dar. Momentan kann man von Ihnen nicht ehr erwarten. Sie haben in Aussicht gestellt, die Enticklung bis zum Herbst dieses Jahres zu beobachten. s wird also kostbare Zeit verstreichen. Wir sind übereugt, dass wir uns bei Philippi wiedersehen und dass ie im Herbst Ihrer Lieblingsbeschäftigung – daran sind ie gewöhnt; das ist ja eine stehende Übung bei Ihrer esetzgebungsarbeit – nachgehen müssen: dem Nachessern. Wir haben in unserem Entschließungsantrag icht nur den aktuellen Reformbedarf aufgezeigt, sonern auch weite Felder abzudecken versucht, auf denen über den heutigen Tag hinaus – Reformen notwendig ind. Ich bekräftige heute noch einmal – die Ausschussbe atung war ja insgesamt relativ positiv – unser Angebot ur Zusammenarbeit. Trotz der Einschränkungen und orbehalte, die ich erwähnt habe, stimmen wir zu. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Ich erteile das Wort Kollegen Markus Kurth, Bündnis 90/Die Grünen. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kol lege Weiß, wir sind uns ja im Prinzip einig. Angesichts der Tatsache, dass die Sozialversicherung sonst sehr stark in der Kritik steht, freut es mich, dass wir uns heute mit einem Sozialversicherungszweig beschäftigen, der unter dem Strich effektiv und effizient ist und der durch seit Jahren sinkende Durchschnittsbeiträge und verbesserten Arbeitsschutz vonseiten der Unternehmen gekennzeichnet ist. Es freut mich auch, dass wir uns in der Bewertung – dies eine Erfolgsgeschichte, auch wenn der Strukturwandel Veränderungen notwendig macht – hier weitgehend einig sind. Es war aber nicht nötig, dass Sie uns an dieser Stelle Ihre alt bekannten Vorwürfe machen: Wenn wir zu viel regeln, werfen Sie uns Aktionismus vor. Wenn wir aber in Ruhe die weitere Entwicklung abwarten und analysieren – das ist in diesem Fall sicherlich berechtigt –, um später gezielt nachzusteuern, dann werfen Sie uns vor, dass wir konzeptlos nachbesserten. Ich denke, es ist hier nicht notwendig, mit solchen Sottisen über uns herzuziehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    (Beifall bei der CDU/CSU)





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