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ID1505408000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/54 SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer hand- werksrechtlicher Vorschriften (Drucksache 15/1206) . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Helias CDU/CSU . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann SPD . . . . . . . Fritz Kuhn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Jürgen Türk FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Zweiten Gesetzes über die Zustimmung zur Änderung des Direktwahlakts (Drucksachen 15/1059, 15/1263) . . . . Tagesordnungspunkt 18: a) Erste Beratung des von den Abgeord- neten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU ein- gebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Beschleunigung von 4469 B 4469 D 4472 B 4474 A 4474 D 4475 D 4478 B 4478 D 4480 A 4496 C Deutscher B Stenografisch 54. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Begrüßung des neuen Abgeordneten Helmut Lamp . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förde- rung von Kleinunternehmen (Drucksachen 15/1089, 15/1224) . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von den Fraktionen der D K G C D H H H W H W 4469 A 4469 B Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . 4481 D 4482 B undestag er Bericht ung 27. Juni 2003 t : irk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . unther Krichbaum CDU/CSU . . . . . . . . . . hristian Lange (Backnang) SPD . . . . . . . . . Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . ans-Werner Bertl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . artmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . ans-Werner Bertl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . erner Wittlich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . ans-Werner Bertl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . erner Wittlich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 4483 B 4484 C 4486 B 4487 C 4488 A 4488 C 4489 D 4491 A 4492 B 4492 D 4493 B 4495 B 4495 D Verfahren der Justiz (1. Justiz- beschleunigungsgesetz) (Drucksache 15/999) . . . . . . . . . . . . . . 4496 D II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2003 b) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, weite- – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten rer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Fehler beim neuen Revi- sionsrecht korrigieren – Entschei- dungsfähigkeit des Bundesgerichts- hofs sicherstellen (Drucksache 15/1098) . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . Joachim Stünker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: 10. Sport- bericht der Bundesregierung (Drucksachen 14/9517, 15/345 Nr. 14, 15/952) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Vogt, Parl. Staatssekretärin BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Riegert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Winfried Hermann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel Schäfer (Bochum) SPD . . . . . . . . . . . . Eberhard Gienger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Ute Kumpf SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Riegert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Kumpf SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch und des Sozial- gerichtsgesetzes (Drucksachen 15/812, 15/1199) . . . . . P G C M D D M T D G G C D A N A L A N B im ( S D A A 4496 D 4497 A 4498 C 4501 A 4502 A 4502 D 4503 C 4505 B 4507 A 4508 B 4508 C 4508 C 4510 A 4511 D 4513 C 4514 C 4515 C 4517 C 4518 D 4519 A 4519 B Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Siebten Buches Sozial- gesetzbuch und des Sozialgerichts- gesetzes (Drucksachen 15/1070, 15/1199) . . . . eter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erald Weiß (Groß-Gerau) DU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . atthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 22: Antrag der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Rahmenbedingungen für Waldbesitzer und mittelständische Holzwirtschaft verbessern – Eigentums- rechte stärken (Drucksache 15/941) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Christel Happach-Kasan FDP . . . . . . . . . abriele Hiller-Ohm SPD . . . . . . . . . . . . . . . eorg Schirmbeck CDU/CSU . . . . . . . . . . . ornelia Behm BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lbert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 achträglich zu Protokoll gegebene Rede zur eratung über den Antrag: Mehr Sicherheit Luftverkehr 53. Sitzung, Tagesordnungspunkt 15) . . . . . ilke Stokar von Neuforn BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4519 B 4519 C 4521 A 4522 A 4522 D 4523 C 4524 D 4525 A 4526 B 4528 C 4530 A 4531 B 4532 C 4533 A 4533 D 4533 D 4534 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2003 4469 (A) ) (B) ) 54. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2003 4533 (A) ) (B) ) Antworten.Dr. Scheer, Hermann SPD 27.06.2003 d* iese Fragen suchen Sicherheitsexperten weltweit die zu diesen Anschlägen, bei denen zivile Flugzeuge als tödliche Waffe genutzt wurden, kommen? Wie können solche Anschläge zukünftig verhindert werden? Auf Rauber, Helmut CDU/CSU 27.06.2003* Riester, Walter SPD 27.06.2003* Anlage 1 Liste der entschuldigte * A N t a Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Bietmann, Rolf CDU/CSU 27.06.2003 Bindig, Rudolf SPD 27.06.2003* Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 27.06.2003 Breuer, Paul CDU/CSU 27.06.2003 Brüning, Monika CDU/CSU 27.06.2003 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 27.06.2003 Burchardt, Ulla SPD 27.06.2003 Fell, Hans-Josef BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 27.06.2003 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 27.06.2003 Fricke, Otto FDP 27.06.2003 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 27.06.2003 Haack (Extertal), Karl Hermann SPD 27.06.2003 Hintze, Peter CDU/CSU 27.06.2003 Höfer, Gerd SPD 27.06.2003* Hofbauer, Klaus CDU/CSU 27.06.2003 Jäger, Renate SPD 27.06.2003* Jonas, Klaus Werner SPD 27.06.2003* Kauch, Michael FDP 27.06.2003 Kolbow, Walter SPD 27.06.2003 Kressl, Nicolette SPD 27.06.2003 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 27.06.2003 Leibrecht, Harald FDP 27.06.2003 Lintner, Eduard CDU/CSU 27.06.2003* Lips, Patricia CDU/CSU 27.06.2003 Marks, Caren SPD 27.06.2003 Nietan, Dietmar SPD 27.06.2003 Otto (Frankfurt), Hans-Joachim FDP 27.06.2003 A S S S S S S S D S S S D D D V W (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates nlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung über den Antrag: Mehr Sicher- heit im Luftverkehr (53. Sitzung, Tagesord- nungspunkt 15) Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Seit den terroristischen Anschlägen des 11. Sep- ember 2001 arbeiten Sicherheitsbehörden international n einer Optimierung der Luftsicherheit. Wie konnte es bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich chily, Otto SPD 27.06.2003 chlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 27.06.2003 chmidt (Ingolstadt), Albert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 27.06.2003 chösser, Fritz SPD 27.06.2003 chröter, Gisela SPD 27.06.2003 chulte-Drüggelte, Bernhard CDU/CSU 27.06.2003 chultz (Everswinkel), Reinhard SPD 27.06.2003 r. Schwanholz, Martin SPD 27.06.2003 eehofer, Horst CDU/CSU 27.06.2003 eib, Marion CDU/CSU 27.06.2003 iebert, Bernd CDU/CSU 27.06.2003* r. Solms, Hermann Otto FDP 27.06.2003 r. Stadler, Max FDP 27.06.2003 r. Stinner, Rainer FDP 27.06.2003 aatz, Arnold CDU/CSU 27.06.2003 issmann, Matthias CDU/CSU 27.06.2003 4534 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2003 (A) ) (B) ) Auch die deutsche Bundesregierung hat nach den Ter- rorangriffen des 11. September auf die USA sofort rea- giert. Eine im Bundeskanzleramt angesiedelte Arbeits- gruppe „Sicherheit im Luftraum“ arbeitet intensiv daran, die am 19. Januar 2003 in Kraft getretene EG-Luftsi- cherheitsverordnung in einem nationalen Luftsicher- heitskonzept umzusetzen. Es bedarf also nicht eines Antrages der CDU/CSU – der zudem in vielen Punkten offenbart, wie wenig informiert die CDU/CSU-Fraktion ist –, damit die Bundesregierung handelt. Lassen Sie mich ein paar Problempunkte ansprechen, die es in der Umsetzung gibt. Die Gefahrenabwehr ist Aufgabe der Länder. Dies ist in unserer Verfassung ver- ankert, bei dieser Zuständigkeit soll es auch bleiben. Uns allen ist bekannt, dass bei Angriffen aus dem Luftraum, die deutschen Ländergrenzen im Minutentakt überflogen werden. Wir brauchen also eine Vernetzung und Bünde- lung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Hier sind verfassungsrechtliche Fragen zu beachten und hier ist das Einvernehmen mit den Ländern herzustellen. Dies alles ist auf einem guten Wege und nicht jedes Kon- zept zur Optimierung der Sicherheit im Luftraum sollte im Detail auf dem offenen Markt diskutiert werden. Nun zum Lieblingsthema der CDU, der Biometrie. Sie fordern schnelles Handeln, ich bin auch hier für die gebotene Sorgfalt. Wir haben in Deutschland an die 7 000 Passstellen. Ein Ausweisdokument hat eine zehn- jährige Laufzeit. Angesichts der immensen Umstellungs- kosten wäre es geradezu unverantwortlich und populisti- scher Aktionismus, wenn hier ohne internationale Abstimmung eine Entscheidung getroffen würde. Die in Reisedokumenten aufgenommenen Merkmale müssen am anderen Ende auch gelesen werden können, sonst sind sie sinnlos. Die grüne Fraktion hat der Aufnahme biometrischer Daten in deutsche Ausweisdokumente be- reits in der 14. Wahlperiode zugestimmt. Bei der Aus- wahl setzen wir auf Systeme, die ohne den Aufbau von Referenzdateien gelesen werden können. Biometrische Merkmale dienen der sicheren Identifizierung: an dieser Zweckbindung halten wir fest. Beim Thema Zuverlässigkeitsprüfungen von Personal im Luftverkehr sehen auch wir Handlungsbedarf. Ich halte es für vernünftig, wenn wir mit abgestuften Sicher- heitsüberprüfungen arbeiten und nicht noch gesondert das Verfahren der Zuverlässigkeitsüberprüfung anwenden. Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Wir können uns nicht mit Gesetzen gegen alle denkbaren terroristischen Angriffe schützen. Wenn wir alle denkbaren Sicherheits- lücken schließen, haben wir eine andere Gesellschaft. Die Balance zwischen Sicherheitsgewinn und Eingriffen in Freiheits- und Bürgerrechte muss gewahrt bleiben. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 789. Sitzung am 20. Juni 2003 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 G m – – – – – – 2 2 A ß (C (D rundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge- äß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Ener- gien-Gesetzes Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 27. August 2002 zum Abkommen vom 14. November 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit Gesetz zu dem Abkommen vom 12. September 2002 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Slowakischen Republik über Soziale Si- cherheit Gesetz zu dem Protokoll betreffend Schwerme- talle vom 24. Juni 1998 im Rahmen des Überein- kommens von 1979 über weiträumige grenzüber- schreitende Luftverunreinigung Gesetz zu dem Abkommen vom 31. Juli 2001 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreiches Thailand über den Seeverkehr Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum diagnose- orientierten Fallpauschalensystem für Kranken- häuser – Fallpauschalenänderungsgesetz (FPÄndG) Der Bundesrat hat in seiner 789. Sitzung am 20. Juni 003 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 2. Mai 2003 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 bs. l des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ung gefasst I. Der Bundesrat stellt Folgendes fest: Mit dem Fallpauschalengesetz hat der Bundesgesetz- geber 2002 die Weichen für die Einführung eines durchgehend pauschalierenden Entgeltsystems auf Basis von Diagnosis Related Groups (DRGs) gestellt. Der grundsätzliche Unterschied der neuen Entgeltform zum bisherigen Vergütungssystem liegt darin, dass bis- lang die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser durch tagesgleiche Pflegesätze als Folge von Budget- verhandlungen zwischen dem einzelnen Kranken- haus und den Kostenträgern erfolgte. In Zukunft wird die wirtschaftliche Situation der Kliniken von den Er- lösen aus speziellen diagnose-orientierten Fallpau- schalen abhängen. Grundsätzlich ist die Einführung eines DRG-Fallpau- schalensystems aus Gründen der Qualität, Wirtschaft- lichkeit und Transparenz der Leistungserbringung zu befürworten. Wie bei jedem grundlegenden System- wechsel ist jedoch eine verantwortungsvolle Politik einzufordern, die bei Verabschiedung des Fallpau- schalengesetzes in vielen Punkten nicht zu erkennen war. Die Bundesregierung und die sie tragende Koalition korrigieren deshalb nunmehr mit dem Fallpauschalen- änderungsgesetz die im letzten Jahr deutlich geworde- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2003 4535 (A) ) (B) ) nen Fehlentwicklungen im Zusammenhang mit der Einführung des DRG-Fallpauschalensystems. Insbe- sondere eine Entzerrung des engen zeitlichen Einfüh- rungsplanes und die Erweiterung der Öffnungsklausel in § 6 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) sind wichtige Schritte in die richtige, immer wieder ange- mahnte Richtung. Jedoch sind viele wichtige Problempunkte bislang un- berücksichtigt geblieben: Bisher findet die EG-Arbeitszeitrichtlinie 93/104, nach der der Bereitschaftsdienst der Ärzte als Arbeits- zeit zu werten ist, keine Berücksichtigung im Gesetz. Der Zusatzbetrag von bis zu 0,2 Prozent des Gesamt- betrags gemäß § 6 Abs. 5 BPflV ist ausdrücklich nicht für diesen Zweck vorgesehen und wäre im Übri- gen auch nicht ausreichend. Die Öffnungsklausel in § 6 KHEntgG soll zwar durch das Fallpauschalenänderungsgesetz dahingehend er- weitert werden, dass auch besondere Einrichtungen, deren Leistungen insbesondere aus medizinischen Gründen, wegen der Häufung von schwerkranken Pa- tienten oder aus Gründen der Versorgungsstruktur mit den Entgeltkatalogen noch nicht sachgerecht vergütet werden, zeitlich befristet aus dem Vergütungssystem ausgenommen werden können. Die Länder haben je- doch keine unmittelbare Einflussmöglichkeit darauf, ob von dieser Ausnahmemöglichkeit Gebrauch ge- macht wird. Dies gefährdet die Finanzierung der durch die Länder im Rahmen ihrer Planungskompe- tenz geschaffenen spezifischen Versorgungsformen wie beispielsweise Tumorzentren oder geriatrische Zentren und Schwerpunkte und stellt sie in das Belie- ben der Selbstverwaltung oder des zur Ersatzvor- nahme berechtigten BMGS. Weiterhin ist die im Fallpauschalengesetz in § 6 Abs. l Satz l Nr. l und 2 KHEntgG vorgesehene Öff- nungsklausel zeitlich beschränkt. Diese zeitliche Be- schränkung sollte aufgegeben werden, da schon jetzt deutlich ist, dass der von der Bundesregierung ver- folgte 100-Prozent-Ansatz auch nach 2006 nicht reali- sierbar sein wird. II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, die vom Fallpauschalengesetz betroffenen Ge- setze grundlegend zu überarbeiten und insbesondere Sorge dafür zu tragen. 1. dass die aus der EG-Arbeitszeitrichtlinie erwach- senden Kosten in der Vergütung der Krankenhäuser Niederschlag finden, 2. dass die immer noch unzureichende Öffnungsklau- sel in § 6 KHEntgG ausgeweitet wird. Der Bundesrat hat in seiner 789. Sitzung am 20. Juni 2003 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 9. Mai 2003 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 Grundgesetz nicht zuzustimmen: – Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwande- rung und zur Regelung des Aufenthalts und der Inte- g G n m V P t (C (D gration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwan- derungsgesetz) Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- eteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der eschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der achstehenden Vorlage absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse ihrer Bemühungen um die Weiterentwicklung der politischen und ökonomischen Gesamtstrategie für die Balkanstaa- ten und ganz Südosteuropa – Drucksachen 15/508, 15/609 Nr. 1 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, daß der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 15/713 Nr. 1.5 Drucksache 15/792 Nr. 2.24 Finanzausschuss Drucksache 15/979 Nr. 2.10 Drucksache 15/979 Nr. 2.47 Haushaltsausschuss Drucksache 15/979 Nr. 2.15 Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/611 Nr. 1.8 Drucksache 15/611 Nr. 2.10 Drucksache 15/611 Nr. 2.24 Drucksache 15/713 Nr. 2.10 Drucksache 15/713 Nr. 2.13 Drucksache 15/713 Nr. 2.14 Drucksache 15/713 Nr. 2.23 Drucksache 15/713 Nr. 2.24 Drucksache 15/713 Nr. 2.28 Drucksache 15/792 Nr. 2.2 Drucksache 15/792 Nr. 2.13 Drucksache 15/792 Nr. 2.14 Drucksache 15/792 Nr. 2.15 Drucksache 15/792 Nr. 2.17 Drucksache 15/792 Nr. 2.20 Drucksache 15/792 Nr. 2.21 Drucksache 15/792 Nr. 2.22 Drucksache 15/792 Nr. 2.26 Drucksache 15/792 Nr. 2.28 Drucksache 15/858 Nr. 1.3 Drucksache 15/858 Nr. 1.4 Drucksache 15/858 Nr. 1.6 Drucksache 15/858 Nr. 1.7 Drucksache 15/858 Nr. 2.3 Drucksache 15/858 Nr. 2.4 Drucksache 15/858 Nr. 2.8 Drucksache 15/858 Nr. 2.12 Drucksache 15/979 Nr. 1.14 Drucksache 15/979 Nr. 2.39 Drucksache 15/979 Nr. 2.41 4536 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2003 (A) (C)Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/979 Nr. 1.11 Drucksache 15/979 Nr. 1.12 Drucksache 15/979 Nr. 1.13 Drucksache 15/979 Nr. 2.11 Drucksache 15/979 Nr. 2.16 Drucksache 15/979 Nr. 2.23 Drucksache 15/979 Nr. 2.26 Drucksache 15/979 Nr. 2.29 Drucksache 15/979 Nr. 2.30 Drucksache 15/979 Nr. 2.35 Drucksache 15/979 Nr. 2.36 Drucksache 15/979 Nr. 2.37 Drucksache 15/979 Nr. 2.40 Drucksache 15/979 Nr. 2.42 Drucksache 15/979 Nr. 2.43 Drucksache 15/979 Nr. 2.44 Drucksache 15/979 Nr. 2.45 Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Drucksache 15/858 Nr. 2.1 Drucksache 15/979 Nr. 2.3 Drucksache 15/979 Nr. 2.17 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/792 Nr. 2.4 Drucksache 15/858 Nr. 2.11 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 15/611 Nr. 2.26 Drucksache 15/792 Nr. 1.1 Drucksache 15/792 Nr. 1.3 Drucksache 15/792 Nr. 2.29 Drucksache 15/858 Nr. 1.1 Drucksache 15/858 Nr. 2.10 Drucksache 15/1153 Nr. 2.4 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/339 Nr. 1.8 Drucksache 15/339 Nr. 2.17 Drucksache 15/457 Nr. 1.4 Drucksache 15/457 Nr. 2.17 Drucksache 15/713 Nr. 2.12 Drucksache 15/979 Nr. 2.5 Drucksache 15/979 Nr. 2.31 (B) (D) 54. Sitzung Berlin, Freitag, den 27. Juni 2003 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Götzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

    m Gegensatz zum Kollegen Montag werde ich nicht
    leich zu Beginn ankündigen, dass ich die Redezeit
    berziehen werde. Ich möchte das zumindest offen las-
    en.


    (Heiterkeit im ganzen Hause)

    Ich glaube, wir sind uns bisher wenigstens in einem

    unkt einig: Die Belastung unserer Gerichte steigt von
    ahr zu Jahr weiter an. Nicht zu Unrecht mahnen die
    änder seit langem Entlastungsmaßnahmen für die
    ustiz an. Die rot-grüne Justizreform, die etwa einein-
    alb Jahre her ist, hat die Gerichtsverfahren weder ver-
    infacht noch beschleunigt, sondern sie hat sie belastet
    nd verzögert. Wir brauchen jetzt dringend umfassende
    nd praktikable Lösungen, um der ständigen Überlas-
    ung unserer Gerichte und der Staatsanwaltschaften wir-
    ungsvoll begegnen zu können. Es ist gerade auch für
    as Rechtsempfinden der Bürger wichtig, dass die Ge-
    ichte künftig zügig entscheiden.


    (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Ja!)

    eshalb müssen die Gerichtsverfahren beschleunigt und
    estrafft werden.
    Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Regie-

    ungskoalition, selbstverständlich werden wir dabei si-
    herstellen, dass die Wahrheitsfindung und die berech-
    igten rechtsstaatlichen Interessen der Bürger gewahrt
    leiben.


    (Joachim Stünker [SPD]: Aber nicht mit diesem Gesetzentwurf!)


    Doch, auch mit diesem Gesetzentwurf.

    (Joachim Stünker [SPD]: Nein!)


    Dass die jüngste rot-grüne Reform unsere Justiz nur
    nnötig belastet hat, gesteht die Bundesjustizministerin
    ndirekt eigentlich ein; denn sonst würde sie nicht schon
    ieder ein neues Gesetz zu diesem Thema vorlegen. Zu
    mfassenden und konsequenten Reformen reicht es aber
    eder im Zivil- noch im Strafverfahren. Der große Wurf
    st dieses Justizmodernisierungsgesetz ganz bestimmt






    (A) )



    (B) )


    Dr. Wolfgang Götzer
    nicht. Schon sein Titel ist geradezu verwegen; Herr
    Stünker, Sie haben darauf hingewiesen.


    (Joachim Stünker [SPD]: Das habe ich nicht gesagt!)


    – Sie haben aber eine frühe Einsicht gezeigt und wollen
    den Titel jetzt offensichtlich umschreiben.

    Der Entwurf unseres Justizbeschleunigungsgesetzes
    hält dagegen, was sein Name verspricht. Er bringt um-
    fassende und praxisnahe Erleichterungen.


    (Joachim Stünker [SPD]: Nein!)

    Kollege Dr. Röttgen hat bereits die zivilprozessualen As-
    pekte angesprochen. Deshalb möchte ich einige Worte
    zum strafrechtlichen Schwerpunkt des Gesetzentwurfs
    der Unionsfraktion sagen.

    Während Sie sich in dem so genannten Justizmoder-
    nisierungsgesetz im Wesentlichen damit begnügen, ei-
    nige Vorschläge aufzugreifen, die vom Bundesrat in den
    letzten Jahren gemacht worden sind, ist der von uns vor-
    gelegte Entwurf nicht nur viel umfassender, sondern
    auch weitreichender. Ich beschränke mich auf einige we-
    nige Beispiele.

    Durch die in diesem Gesetzentwurf vorgesehenen Än-
    derungen bezogen auf die Hauptverhandlung wollen wir
    die Möglichkeit schaffen, künftig auf die Hinzuziehung
    der Urkundsbeamten zu verzichten. Das sehen Sie
    zwar auch in dem Justizmodernisierungsgesetz vor,


    (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!)


    aber Sie verzichten nicht auf die Notwendigkeit der Ab-
    fassung eines Inhaltsprotokolls. Wir meinen: Eine Ent-
    lastung kann doch nur gelingen, wenn der Strafrichter
    nicht unbedingt ein umfangreiches Inhaltsprotokoll dik-
    tieren muss. Solange dies nötig ist, wird ein Richter
    kaum auf einen Protokollführer verzichten.


    (Abg. Joachim Stünker [SPD] nickt)

    – Kollege Stünker nickt aus Erfahrung. Er würde wohl
    auch so handeln.


    (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Er nimmt den Inhalt erstmalig zur Kenntnis! – Joachim Stünker [SPD]: Wir haben Ihnen die StPO-Reform doch angekündigt!)


    – Ja, wir harren gebannt. Wir sitzen vor den Computern
    und warten täglich darauf, dass wir sie abrufen können.


    (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Die Ankündigung ist schon eine Legislaturperiode alt!)


    – Ja.

    (Joachim Stünker [SPD]: Nein, nein!)


    – Die Ankündigungen hören wir schon lange.

    (Joachim Stünker [SPD]: Nein, wir sind genau im Zeitplan!)

    Wir sind schon ganz wild darauf, Näheres zu erfahren.

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    (C (D Lassen Sie mich noch etwas zu den Tilgungsfristen ür die Zentralregister sagen. Auch hier wollen wir ine Änderung vornehmen. Nach geltendem Recht sind ie Eintragungen im Verkehrszentralregister nach Abuf bestimmter Fristen zu tilgen, wenn es zu keinen euen Eintragungen gekommen ist. Da jede Neueintraung die Rechtskraft der Entscheidung voraussetzt, aniiert das geltende Recht dazu, die Verfahren wegen euer Zuwiderhandlungen zu verzögern, damit die Einagung zu spät erfolgt. Auch hier ist der Entwurf des Justizmodernisierungs esetzes unzureichend. Er ist lediglich dazu geeignet, die ilgung der früheren Eintragung zu verhindern. Das geügt aber nicht. Wir brauchen auch eine Änderung beim erwertungsverbot. Nur wenn das jetzt geltende Verwerngsverbot durchbrochen wird, entfällt der Anreiz, das erfahren zu verzögern. Deshalb enthält unser Gesetzntwurf eine entsprechende Neuregelung. Die von uns vorgesehene Neustrukturierung der echtsmittel im Strafverfahren ist ebenfalls ein wichger Gesichtspunkt. Nach dem geltenden Recht gibt es ei Verfahren, die beim Amtsgericht beginnen, drei Intanzen, während es bei Strafsachen, die erstinstanzlich or dem Landgericht verhandelt werden, nur zwei Intanzen gibt. Wir alle haben uns schon als Studenten daüber gewundert, warum das so ist. Jetzt wollen wir iese Schieflage beseitigen. (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt in der Opposition wollen Sie das tun! Die letzten 30 Jahre sind Sie nicht dazu gekommen!)


    Seien Sie froh, dass wir uns dieses Themas annehmen.
    ie wollen gar nichts machen. Das Thema Rechtsmittel
    Strafverfahren taucht in Ihrem Gesetzentwurf, Herr
    ollege Montag, überhaupt nicht auf. Angesichts der Er-
    ahrungen mit Ihren Vorschlägen zum Thema dreiglied-
    iger Gerichtsaufbau in der letzten Legislaturperiode
    ann man allerdings nur sagen: Es ist auch besser, dass
    ie sich in Ihrem Entwurf dazu nicht äußern. Wir jeden-
    alls legen etwas zu den Rechtsmitteln im Instanzenweg
    or.
    Es kann doch nicht sein, dass jemand, der sich eines

    leinen Vergehens schuldig gemacht hat – Stichwort
    Ladendieb“ –, drei Instanzen zur Verfügung hat, wäh-
    end ein Schwerverbrecher – beispielsweise ein Mörder –
    ur zwei Instanzen durchlaufen kann. Deshalb wollen
    ir in Anlehnung an das Jugendstrafrecht ein Wahl-
    echtsmittel einführen. Dem Beschuldigten und der
    taatsanwaltschaft sollen künftig entweder Berufung
    der Revision gegen ein erstinstanzliches Strafurteil zu-
    tehen. Das heißt, dass sie nur noch ein Rechtsmittel zur
    ahl haben. Das wird zu einer deutlichen Entlastung

    ühren.
    Lassen Sie mich nur noch in Stichworten weitere

    unkte aus unserem Entwurf nennen. Wir wollen die
    egelung über die zulässige Dauer der Unterbrechung
    er Hauptverhandlungen lockern, damit künftig Schie-
    etermine möglichst vermieden werden können. Wir
    ollen den Bereich der Annahmeberufung auf Verurtei-






    (A) )



    (B) )


    Dr. Wolfgang Götzer
    lungen bis zu 90 Tagessätzen ausweiten. Wir wollen den
    Strafbefehl stärker zur Anwendung kommen lassen. Er
    soll künftig auf zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstra-
    fen bis zu zwei Jahren ausgedehnt werden. Wir wollen
    die Rechtsfolgenkompetenz im beschleunigten Verfah-
    ren erweitern und auf Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren
    erstrecken. Das dient dem Opferschutz und auch dem Si-
    cherheitsbedürfnis der Bevölkerung.

    Ich hoffe, dass sich die Koalition in den weiteren Be-
    ratungen unseren sinnvollen und effektiven Vorschlägen
    nicht verschließen wird.

    Ich möchte zum Schluss eines sagen: Das, was sich
    dieser Tage – es ist schon angesprochen worden – in
    Berlin ereignet hat, dass ein wegen Totschlags Ange-
    klagter wegen Überlastung des Gerichts, das sich nicht
    in der Lage sah, einen Termin für die Hauptverhandlung
    anzuberaumen, aus der Untersuchungshaft entlassen
    wurde, darf sich in unserem Lande nicht wiederholen.


    (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Das ist die Wirklichkeit!)


    Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der CDU/CSU – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat mit Ihrem Gesetz nichts zu tun!)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


Für die Bundesregierung spricht nun der Parlamenta-
rische Staatssekretär Alfred Hartenbach.

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  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Alfred Hartenbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrtes Präsidium!
    Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eigentlich ge-
    dacht, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/
    CSU, dass wir heute über Ihren Gesetzentwurf reden.
    Aber Sie haben ständig das Justizmodernisierungsgesetz
    angesprochen. Dazu kommen wir demnächst. Vielleicht
    wird ja Herr Gehb zu Ihrem Gesetzentwurf sprechen.

    Ihr Gesetzentwurf ist die Kopie einer bayerischen
    Bundesratsinitiative. Als Jungsozialisten haben wir im-
    mer eine Doppelstrategie geübt. Das scheint auch bei Ih-
    nen der Fall zu sein. Ich sage Ihnen voraus: Dies wird
    ein Doppelflop werden.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Der Inhalt Ihres Gesetzentwurfs ist, wie so oft, zu einem
    guten Teil aus früheren gescheiterten Gesetzesinitiativen
    aus Ihren Reihen oder aus den Ländern altbekannt. Es
    hat den Anschein, als hätten Sie die Rechtspolitik als
    olympische Disziplin entdeckt: Dabei sein ist für Sie al-
    les. Inhaltlich war Ihr Motto ja schon immer: schneller,
    härter, schlechter.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Vor allem im Strafprozessrecht wiederholen Sie un-
    brauchbare Vorschläge aus der vergangenen Legislatur-

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    (C (D eriode, von denen Sie genau wissen, dass die Sachvertändigen sie bei der Bundestagsanhörung im Juni 2000 um Teil als bereits im Grundsatz verfehlt und kontraroduktiv abgelehnt haben. Das gilt für Ihre Idee, die Grenzen der Annahmebe ufung von derzeit 15 auf 90 Tagessätze Geldstrafe anuheben. Sie gefährden damit den Rechtsschutz, die ualitätskontrolle und die Einheitlichkeit der Rechtsprehung; denn immerhin betrifft dies 90 Prozent aller eldstrafen. Unbrauchbar ist auch Ihr Vorschlag, im Strafbefehls erfahren einen Strafausspruch von über einem Jahr zuulassen. Freiheitsstrafen von über einem Jahr, die Sie er Strafbefehl verhängen wollen, können nur unter ganz esonderen Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt erden. Wie aber soll ein Gericht zu einer Bewährungsrognose kommen, wenn es nur die Akten, nicht aber en Angeklagten vor sich hat? (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Eine echte Justizbremse sind Ihre Vorschläge zu den
    nklageschriften, die ohne wesentliches Ermittlungser-
    ebnis zum Schöffengericht gehen sollen. Das Schöf-
    engericht befasst sich mit mittlerer oder schwerer Kri-
    inalität mit oft umfangreichen Sachverhalten. Eine
    usammenfassung des wesentlichen Ermittlungsergeb-
    isses ist sinnvoll, damit sich das Gericht für die Eröff-
    ungsentscheidung rasch ein Bild von der Sache machen
    ann. Das dient der Beschleunigung. Mit Ihrem Vor-
    chlag verschieben Sie nur die Belastung von der Staats-
    nwaltschaft auf das Gericht.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    hre Vorschläge zum Jugendstrafrecht sehe ich mehr
    ls kritisch, so wie fast alles, was von Ihnen zum Ju-
    endstrafrecht kommt wenig durchdacht erscheint.


    (Joachim Stünker [SPD]: Sehr gut!)

    Haftbefehl im vereinfachten Jugendverfahren – das

    ört sich zunächst gut an. Natürlich ist eine möglichst
    eitnahe Reaktion auf begangenes Unrecht erzieherisch
    ünschenswert. Die Beschleunigung von Jugendstraf-
    erfahren darf aber nicht zum Selbstzweck werden. Es
    eht im Jugendstrafrecht doch darum, zu verhindern,
    ass erneut Menschen Opfer von Straftaten werden, dass
    ugendliche erneut straffällig werden. Es ist deshalb fa-
    al, wenn Sie die bekannten schädlichen Nebenfolgen
    es Vollzugs und gerade der Untersuchungshaft, die eine
    esozialisierung gefährden, einfach ausblenden. Wahr-
    cheinlich gehen Sie nach dem Motto vor: U-Haft
    chafft Rechtskraft. Ich verstehe nicht, wie Sie so tun
    önnen, als seien alle empirischen Erkenntnisse der Ju-
    endkriminologen einfach irrelevant. Es gilt im Jugend-
    trafrecht völlig zu Recht der Grundsatz der Haftvermei-
    ung. Das gilt besonders für das vereinfachte
    ugendverfahren, in dem nur Sanktionen unterhalb der
    ugendstrafe verhängt werden dürfen.
    Über die Zulassung des vereinfachten Jugendver-

    ahrens für Heranwachsende können wir reden. Aber






    (A) )



    (B) )


    Parl. Staatssekretär Alfred Hartenbach
    dann sollten wir auch darüber nachdenken, das beschleu-
    nigte Verfahren in den Fällen ausdrücklich auszuschlie-
    ßen, in denen Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt
    und damit das vereinfachte Jugendverfahren als eine an-
    gemessene Alternative zur Verfügung steht. Immerhin
    ist es erfreulich, dass Sie mit diesem Vorschlag offenbar
    etwas von Ihrer Forderung abrücken, auf Heranwach-
    sende grundsätzlich nicht mehr das Jugendstrafrecht an-
    zuwenden.

    Noch ein paar Worte zum Ordnungswidrigkeitengesetz.
    Hier sind wir erfreulicherweise etwas näher beieinander.
    Insbesondere können wir die von Ihnen vorgeschlagene
    nochmalige Ausdehnung des Einzelrichterprinzips bei
    den Oberlandesgerichten als sinnvoll mittragen.

    Nicht überzeugt sind wir jedoch von Ihrer Forderung,
    die Rechtsmittelgrenzen für den Zugang zur zweiten
    Instanz, also den Oberlandesgerichten, erneut deutlich
    anzuheben. Sie wissen – Herr Dr. Röttgen, Herr Dr. Götzer
    und Herr van Essen waren damals dabei –, dass wir 1998
    in einem breiten parlamentarischen Konsens die Gren-
    zen bereits mehr als verdoppelt haben. Ich habe im
    Gesetzgebungsverfahren damals sehr eng mit Ihrem
    Fraktionskollegen Freiherr von Stetten senior zusam-
    mengearbeitet. Wir beide haben die Sache damals ver-
    handelt. Wir waren uns einig, dass eine weitere Anhe-
    bung der Rechtsmittelgrenzen nicht sinnvoll ist. Das
    Gesetz von 1998 hat dann auch zu einem spürbaren
    Rückgang der Rechtsbeschwerden um 25 Prozent ge-
    genüber 1996 geführt. Eine erneute Verdoppelung würde
    in der Praxis im Straßenverkehrsbereich nahezu alle
    Geldbußen und Fahrverbotsfälle aus der zulassungs-
    freien Rechtsbeschwerde ausnehmen. Nachdem die an
    sich so wortgewaltigen Automobilclubs bisher zu die-
    sem echten Hammer in Ihrem Gesetzentwurf nichts ge-
    sagt haben, möchte ich Sie hier im Interesse der Auto-
    fahrer um etwas mehr Zurückhaltung bitten.

    Ich greife noch einige Beispiele aus der Zivilprozess-
    ordnung heraus, weil mir noch etwas Zeit verbleibt.


    (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Man kann auch früher aufhören!)


    – Sie sollten lieber nachdenken als quatschen. – Sie wol-
    len die Dokumentationspflicht für richterliche Hinweise
    sowie die obligatorische Güterverhandlung, beides erst
    mit der ZPO-Reform am 1. Januar 2002 eingeführt, wie-
    der abschaffen und das, nachdem vor wenigen Monaten
    bereits ein gleichlautender Gesetzesantrag aus Hessen
    nicht einmal die Ausschussberatungen im Bundesrat
    überstanden hat.

    Es ist sachwidrig, jetzt aus der ZPO-Reform willkür-
    lich einzelne Bausteine herauszubrechen. Mit der Ab-
    schaffung der Dokumentationspflicht für richterliche
    Hinweise erreichen Sie nur, dass der erstinstanzliche
    Richter in Streitfällen von der Berufungsinstanz als
    Zeuge über die Hinweiserteiler vernommen werden
    müsste. Sie erweisen der Richterschaft mit diesem Ge-
    setzesantrag einen Bärendienst.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


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    (C (D berdies bleibt die schriftliche Fixierung richterlicher inweise auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelunen ein Gebot des sachgerechten und transparenten richerlichen Handelns. Durch die ZPO-Reform ist dies leiglich gesetzlich fixiert worden. Ihr Vorschlag schafft a nur neue Zweifel. Nach Ihrem Gesetzentwurf sollen die Richter von der flicht entbunden werden, Hinweise so früh wie möglich u erteilen. Dabei ist die straffe Prozesssteuerung durch rühe und zweifelsfrei dokumentierte richterliche Hineise notwendig. Dadurch werden die Prozesse bechleunigt und die Rechtsmittel tendenziell reduziert. it dem Streichen der Hinweispflicht machen Sie Ihr so enanntes Justizbeschleunigungsgesetz ur Justizbremse. (Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Sie haben dieselbe Rede schon einmal gehalten!)


    (Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Zur Bremse!)


    Hören Sie gut zu, Herr Kollege Gehb!
    Es kommt noch schlimmer. Der Entwurf will den Par-

    eien das Recht nehmen, auf einen Hinweis des Gerichts
    chriftlich zu antworten. Damit tangieren Sie den An-
    pruch der Parteien auf rechtliches Gehör, das zu den
    rundrechten der Justiz gehört. Welchen Sinn hat ein
    ichterlicher Hinweis, zu dem die Partei nicht mehr
    chriftlich Stellung nehmen darf? Dieses Vorhaben ist
    ürgerfeindlich und in verfassungsrechtlicher Hinsicht
    edenklich. Mit dieser Formulierung bin ich noch sehr
    orsichtig.
    Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zu Ihrem An-

    rag, der heute unterzugehen scheint. Der BGH bewäl-
    igt seine Arbeit. Im Jahr 2001 gab es 4 400 Revisionen
    um BGH. 2002 waren es 4 592 Revisionen plus Nicht-
    ulassungsbeschwerden. Das sind 4 Prozent. Wie man
    abei von „Ertrinken“ reden kann, Herr Dr. Röttgen,
    leibt Ihnen vorbehalten zu erläutern. Im Übrigen ist
    em BGH ein Hilfssenat bewilligt worden, der diese Ar-
    eiten mit erledigt.
    Verehrter Herr Präsident, ich will Ihnen einen großen
    efallen tun und unterhalb einer einminütigen Über-
    chreitung der Redezeit bleiben.
    Alles in allem ist das so genannte Justizbeschleuni-

    ungsgesetz, das Ihnen als Reaktion auf unser Justizmo-
    ernisierungsgesetz, das wir demnächst beraten werden
    nd ein wirklicher Erfolg werden wird, eingefallen ist,
    ine ausgesprochene Justiz- und Rechtsschutzbremse.
    Nachdem Sie heute gemerkt haben, dass die FDP

    icht mitzieht – vermutlich wird das Vorhaben auch im
    undesrat nicht die notwendige Mehrheit erhalten –, for-
    ere ich Sie auf, Herr Dr. Röttgen: Seien Sie ein Mann!
    iehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück!


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Norbert Röttgen [CDU/ CSU]: Weil die FDP nicht zustimmt?)


    War ich einigermaßen anständig, Herr Präsident?






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