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ID1505406800

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 15/54 SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer hand- werksrechtlicher Vorschriften (Drucksache 15/1206) . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Helias CDU/CSU . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann SPD . . . . . . . Fritz Kuhn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Jürgen Türk FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Zweiten Gesetzes über die Zustimmung zur Änderung des Direktwahlakts (Drucksachen 15/1059, 15/1263) . . . . Tagesordnungspunkt 18: a) Erste Beratung des von den Abgeord- neten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU ein- gebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Beschleunigung von 4469 B 4469 D 4472 B 4474 A 4474 D 4475 D 4478 B 4478 D 4480 A 4496 C Deutscher B Stenografisch 54. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Begrüßung des neuen Abgeordneten Helmut Lamp . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förde- rung von Kleinunternehmen (Drucksachen 15/1089, 15/1224) . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von den Fraktionen der D K G C D H H H W H W 4469 A 4469 B Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . 4481 D 4482 B undestag er Bericht ung 27. Juni 2003 t : irk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . unther Krichbaum CDU/CSU . . . . . . . . . . hristian Lange (Backnang) SPD . . . . . . . . . Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . ans-Werner Bertl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . artmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . ans-Werner Bertl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . erner Wittlich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . ans-Werner Bertl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . erner Wittlich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 4483 B 4484 C 4486 B 4487 C 4488 A 4488 C 4489 D 4491 A 4492 B 4492 D 4493 B 4495 B 4495 D Verfahren der Justiz (1. Justiz- beschleunigungsgesetz) (Drucksache 15/999) . . . . . . . . . . . . . . 4496 D II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2003 b) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, weite- – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten rer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Fehler beim neuen Revi- sionsrecht korrigieren – Entschei- dungsfähigkeit des Bundesgerichts- hofs sicherstellen (Drucksache 15/1098) . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . Joachim Stünker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: 10. Sport- bericht der Bundesregierung (Drucksachen 14/9517, 15/345 Nr. 14, 15/952) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Vogt, Parl. Staatssekretärin BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Riegert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Winfried Hermann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel Schäfer (Bochum) SPD . . . . . . . . . . . . Eberhard Gienger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Ute Kumpf SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Riegert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Kumpf SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch und des Sozial- gerichtsgesetzes (Drucksachen 15/812, 15/1199) . . . . . P G C M D D M T D G G C D A N A L A N B im ( S D A A 4496 D 4497 A 4498 C 4501 A 4502 A 4502 D 4503 C 4505 B 4507 A 4508 B 4508 C 4508 C 4510 A 4511 D 4513 C 4514 C 4515 C 4517 C 4518 D 4519 A 4519 B Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Siebten Buches Sozial- gesetzbuch und des Sozialgerichts- gesetzes (Drucksachen 15/1070, 15/1199) . . . . eter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erald Weiß (Groß-Gerau) DU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . atthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 22: Antrag der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Rahmenbedingungen für Waldbesitzer und mittelständische Holzwirtschaft verbessern – Eigentums- rechte stärken (Drucksache 15/941) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Christel Happach-Kasan FDP . . . . . . . . . abriele Hiller-Ohm SPD . . . . . . . . . . . . . . . eorg Schirmbeck CDU/CSU . . . . . . . . . . . ornelia Behm BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lbert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 achträglich zu Protokoll gegebene Rede zur eratung über den Antrag: Mehr Sicherheit Luftverkehr 53. Sitzung, Tagesordnungspunkt 15) . . . . . ilke Stokar von Neuforn BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4519 B 4519 C 4521 A 4522 A 4522 D 4523 C 4524 D 4525 A 4526 B 4528 C 4530 A 4531 B 4532 C 4533 A 4533 D 4533 D 4534 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2003 4469 (A) ) (B) ) 54. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
    2. folderAnlagen
      Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2003 4533 (A) ) (B) ) Antworten.Dr. Scheer, Hermann SPD 27.06.2003 d* iese Fragen suchen Sicherheitsexperten weltweit die zu diesen Anschlägen, bei denen zivile Flugzeuge als tödliche Waffe genutzt wurden, kommen? Wie können solche Anschläge zukünftig verhindert werden? Auf Rauber, Helmut CDU/CSU 27.06.2003* Riester, Walter SPD 27.06.2003* Anlage 1 Liste der entschuldigte * A N t a Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Bietmann, Rolf CDU/CSU 27.06.2003 Bindig, Rudolf SPD 27.06.2003* Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 27.06.2003 Breuer, Paul CDU/CSU 27.06.2003 Brüning, Monika CDU/CSU 27.06.2003 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 27.06.2003 Burchardt, Ulla SPD 27.06.2003 Fell, Hans-Josef BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 27.06.2003 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 27.06.2003 Fricke, Otto FDP 27.06.2003 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 27.06.2003 Haack (Extertal), Karl Hermann SPD 27.06.2003 Hintze, Peter CDU/CSU 27.06.2003 Höfer, Gerd SPD 27.06.2003* Hofbauer, Klaus CDU/CSU 27.06.2003 Jäger, Renate SPD 27.06.2003* Jonas, Klaus Werner SPD 27.06.2003* Kauch, Michael FDP 27.06.2003 Kolbow, Walter SPD 27.06.2003 Kressl, Nicolette SPD 27.06.2003 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 27.06.2003 Leibrecht, Harald FDP 27.06.2003 Lintner, Eduard CDU/CSU 27.06.2003* Lips, Patricia CDU/CSU 27.06.2003 Marks, Caren SPD 27.06.2003 Nietan, Dietmar SPD 27.06.2003 Otto (Frankfurt), Hans-Joachim FDP 27.06.2003 A S S S S S S S D S S S D D D V W (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates nlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung über den Antrag: Mehr Sicher- heit im Luftverkehr (53. Sitzung, Tagesord- nungspunkt 15) Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Seit den terroristischen Anschlägen des 11. Sep- ember 2001 arbeiten Sicherheitsbehörden international n einer Optimierung der Luftsicherheit. Wie konnte es bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich chily, Otto SPD 27.06.2003 chlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 27.06.2003 chmidt (Ingolstadt), Albert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 27.06.2003 chösser, Fritz SPD 27.06.2003 chröter, Gisela SPD 27.06.2003 chulte-Drüggelte, Bernhard CDU/CSU 27.06.2003 chultz (Everswinkel), Reinhard SPD 27.06.2003 r. Schwanholz, Martin SPD 27.06.2003 eehofer, Horst CDU/CSU 27.06.2003 eib, Marion CDU/CSU 27.06.2003 iebert, Bernd CDU/CSU 27.06.2003* r. Solms, Hermann Otto FDP 27.06.2003 r. Stadler, Max FDP 27.06.2003 r. Stinner, Rainer FDP 27.06.2003 aatz, Arnold CDU/CSU 27.06.2003 issmann, Matthias CDU/CSU 27.06.2003 4534 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2003 (A) ) (B) ) Auch die deutsche Bundesregierung hat nach den Ter- rorangriffen des 11. September auf die USA sofort rea- giert. Eine im Bundeskanzleramt angesiedelte Arbeits- gruppe „Sicherheit im Luftraum“ arbeitet intensiv daran, die am 19. Januar 2003 in Kraft getretene EG-Luftsi- cherheitsverordnung in einem nationalen Luftsicher- heitskonzept umzusetzen. Es bedarf also nicht eines Antrages der CDU/CSU – der zudem in vielen Punkten offenbart, wie wenig informiert die CDU/CSU-Fraktion ist –, damit die Bundesregierung handelt. Lassen Sie mich ein paar Problempunkte ansprechen, die es in der Umsetzung gibt. Die Gefahrenabwehr ist Aufgabe der Länder. Dies ist in unserer Verfassung ver- ankert, bei dieser Zuständigkeit soll es auch bleiben. Uns allen ist bekannt, dass bei Angriffen aus dem Luftraum, die deutschen Ländergrenzen im Minutentakt überflogen werden. Wir brauchen also eine Vernetzung und Bünde- lung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Hier sind verfassungsrechtliche Fragen zu beachten und hier ist das Einvernehmen mit den Ländern herzustellen. Dies alles ist auf einem guten Wege und nicht jedes Kon- zept zur Optimierung der Sicherheit im Luftraum sollte im Detail auf dem offenen Markt diskutiert werden. Nun zum Lieblingsthema der CDU, der Biometrie. Sie fordern schnelles Handeln, ich bin auch hier für die gebotene Sorgfalt. Wir haben in Deutschland an die 7 000 Passstellen. Ein Ausweisdokument hat eine zehn- jährige Laufzeit. Angesichts der immensen Umstellungs- kosten wäre es geradezu unverantwortlich und populisti- scher Aktionismus, wenn hier ohne internationale Abstimmung eine Entscheidung getroffen würde. Die in Reisedokumenten aufgenommenen Merkmale müssen am anderen Ende auch gelesen werden können, sonst sind sie sinnlos. Die grüne Fraktion hat der Aufnahme biometrischer Daten in deutsche Ausweisdokumente be- reits in der 14. Wahlperiode zugestimmt. Bei der Aus- wahl setzen wir auf Systeme, die ohne den Aufbau von Referenzdateien gelesen werden können. Biometrische Merkmale dienen der sicheren Identifizierung: an dieser Zweckbindung halten wir fest. Beim Thema Zuverlässigkeitsprüfungen von Personal im Luftverkehr sehen auch wir Handlungsbedarf. Ich halte es für vernünftig, wenn wir mit abgestuften Sicher- heitsüberprüfungen arbeiten und nicht noch gesondert das Verfahren der Zuverlässigkeitsüberprüfung anwenden. Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Wir können uns nicht mit Gesetzen gegen alle denkbaren terroristischen Angriffe schützen. Wenn wir alle denkbaren Sicherheits- lücken schließen, haben wir eine andere Gesellschaft. Die Balance zwischen Sicherheitsgewinn und Eingriffen in Freiheits- und Bürgerrechte muss gewahrt bleiben. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 789. Sitzung am 20. Juni 2003 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 G m – – – – – – 2 2 A ß (C (D rundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge- äß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Ener- gien-Gesetzes Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 27. August 2002 zum Abkommen vom 14. November 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit Gesetz zu dem Abkommen vom 12. September 2002 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Slowakischen Republik über Soziale Si- cherheit Gesetz zu dem Protokoll betreffend Schwerme- talle vom 24. Juni 1998 im Rahmen des Überein- kommens von 1979 über weiträumige grenzüber- schreitende Luftverunreinigung Gesetz zu dem Abkommen vom 31. Juli 2001 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreiches Thailand über den Seeverkehr Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum diagnose- orientierten Fallpauschalensystem für Kranken- häuser – Fallpauschalenänderungsgesetz (FPÄndG) Der Bundesrat hat in seiner 789. Sitzung am 20. Juni 003 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 2. Mai 2003 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 bs. l des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ung gefasst I. Der Bundesrat stellt Folgendes fest: Mit dem Fallpauschalengesetz hat der Bundesgesetz- geber 2002 die Weichen für die Einführung eines durchgehend pauschalierenden Entgeltsystems auf Basis von Diagnosis Related Groups (DRGs) gestellt. Der grundsätzliche Unterschied der neuen Entgeltform zum bisherigen Vergütungssystem liegt darin, dass bis- lang die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser durch tagesgleiche Pflegesätze als Folge von Budget- verhandlungen zwischen dem einzelnen Kranken- haus und den Kostenträgern erfolgte. In Zukunft wird die wirtschaftliche Situation der Kliniken von den Er- lösen aus speziellen diagnose-orientierten Fallpau- schalen abhängen. Grundsätzlich ist die Einführung eines DRG-Fallpau- schalensystems aus Gründen der Qualität, Wirtschaft- lichkeit und Transparenz der Leistungserbringung zu befürworten. Wie bei jedem grundlegenden System- wechsel ist jedoch eine verantwortungsvolle Politik einzufordern, die bei Verabschiedung des Fallpau- schalengesetzes in vielen Punkten nicht zu erkennen war. Die Bundesregierung und die sie tragende Koalition korrigieren deshalb nunmehr mit dem Fallpauschalen- änderungsgesetz die im letzten Jahr deutlich geworde- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2003 4535 (A) ) (B) ) nen Fehlentwicklungen im Zusammenhang mit der Einführung des DRG-Fallpauschalensystems. Insbe- sondere eine Entzerrung des engen zeitlichen Einfüh- rungsplanes und die Erweiterung der Öffnungsklausel in § 6 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) sind wichtige Schritte in die richtige, immer wieder ange- mahnte Richtung. Jedoch sind viele wichtige Problempunkte bislang un- berücksichtigt geblieben: Bisher findet die EG-Arbeitszeitrichtlinie 93/104, nach der der Bereitschaftsdienst der Ärzte als Arbeits- zeit zu werten ist, keine Berücksichtigung im Gesetz. Der Zusatzbetrag von bis zu 0,2 Prozent des Gesamt- betrags gemäß § 6 Abs. 5 BPflV ist ausdrücklich nicht für diesen Zweck vorgesehen und wäre im Übri- gen auch nicht ausreichend. Die Öffnungsklausel in § 6 KHEntgG soll zwar durch das Fallpauschalenänderungsgesetz dahingehend er- weitert werden, dass auch besondere Einrichtungen, deren Leistungen insbesondere aus medizinischen Gründen, wegen der Häufung von schwerkranken Pa- tienten oder aus Gründen der Versorgungsstruktur mit den Entgeltkatalogen noch nicht sachgerecht vergütet werden, zeitlich befristet aus dem Vergütungssystem ausgenommen werden können. Die Länder haben je- doch keine unmittelbare Einflussmöglichkeit darauf, ob von dieser Ausnahmemöglichkeit Gebrauch ge- macht wird. Dies gefährdet die Finanzierung der durch die Länder im Rahmen ihrer Planungskompe- tenz geschaffenen spezifischen Versorgungsformen wie beispielsweise Tumorzentren oder geriatrische Zentren und Schwerpunkte und stellt sie in das Belie- ben der Selbstverwaltung oder des zur Ersatzvor- nahme berechtigten BMGS. Weiterhin ist die im Fallpauschalengesetz in § 6 Abs. l Satz l Nr. l und 2 KHEntgG vorgesehene Öff- nungsklausel zeitlich beschränkt. Diese zeitliche Be- schränkung sollte aufgegeben werden, da schon jetzt deutlich ist, dass der von der Bundesregierung ver- folgte 100-Prozent-Ansatz auch nach 2006 nicht reali- sierbar sein wird. II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, die vom Fallpauschalengesetz betroffenen Ge- setze grundlegend zu überarbeiten und insbesondere Sorge dafür zu tragen. 1. dass die aus der EG-Arbeitszeitrichtlinie erwach- senden Kosten in der Vergütung der Krankenhäuser Niederschlag finden, 2. dass die immer noch unzureichende Öffnungsklau- sel in § 6 KHEntgG ausgeweitet wird. Der Bundesrat hat in seiner 789. Sitzung am 20. Juni 2003 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 9. Mai 2003 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 Grundgesetz nicht zuzustimmen: – Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwande- rung und zur Regelung des Aufenthalts und der Inte- g G n m V P t (C (D gration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwan- derungsgesetz) Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- eteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der eschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der achstehenden Vorlage absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse ihrer Bemühungen um die Weiterentwicklung der politischen und ökonomischen Gesamtstrategie für die Balkanstaa- ten und ganz Südosteuropa – Drucksachen 15/508, 15/609 Nr. 1 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, daß der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 15/713 Nr. 1.5 Drucksache 15/792 Nr. 2.24 Finanzausschuss Drucksache 15/979 Nr. 2.10 Drucksache 15/979 Nr. 2.47 Haushaltsausschuss Drucksache 15/979 Nr. 2.15 Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/611 Nr. 1.8 Drucksache 15/611 Nr. 2.10 Drucksache 15/611 Nr. 2.24 Drucksache 15/713 Nr. 2.10 Drucksache 15/713 Nr. 2.13 Drucksache 15/713 Nr. 2.14 Drucksache 15/713 Nr. 2.23 Drucksache 15/713 Nr. 2.24 Drucksache 15/713 Nr. 2.28 Drucksache 15/792 Nr. 2.2 Drucksache 15/792 Nr. 2.13 Drucksache 15/792 Nr. 2.14 Drucksache 15/792 Nr. 2.15 Drucksache 15/792 Nr. 2.17 Drucksache 15/792 Nr. 2.20 Drucksache 15/792 Nr. 2.21 Drucksache 15/792 Nr. 2.22 Drucksache 15/792 Nr. 2.26 Drucksache 15/792 Nr. 2.28 Drucksache 15/858 Nr. 1.3 Drucksache 15/858 Nr. 1.4 Drucksache 15/858 Nr. 1.6 Drucksache 15/858 Nr. 1.7 Drucksache 15/858 Nr. 2.3 Drucksache 15/858 Nr. 2.4 Drucksache 15/858 Nr. 2.8 Drucksache 15/858 Nr. 2.12 Drucksache 15/979 Nr. 1.14 Drucksache 15/979 Nr. 2.39 Drucksache 15/979 Nr. 2.41 4536 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2003 (A) (C)Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/979 Nr. 1.11 Drucksache 15/979 Nr. 1.12 Drucksache 15/979 Nr. 1.13 Drucksache 15/979 Nr. 2.11 Drucksache 15/979 Nr. 2.16 Drucksache 15/979 Nr. 2.23 Drucksache 15/979 Nr. 2.26 Drucksache 15/979 Nr. 2.29 Drucksache 15/979 Nr. 2.30 Drucksache 15/979 Nr. 2.35 Drucksache 15/979 Nr. 2.36 Drucksache 15/979 Nr. 2.37 Drucksache 15/979 Nr. 2.40 Drucksache 15/979 Nr. 2.42 Drucksache 15/979 Nr. 2.43 Drucksache 15/979 Nr. 2.44 Drucksache 15/979 Nr. 2.45 Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Drucksache 15/858 Nr. 2.1 Drucksache 15/979 Nr. 2.3 Drucksache 15/979 Nr. 2.17 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/792 Nr. 2.4 Drucksache 15/858 Nr. 2.11 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 15/611 Nr. 2.26 Drucksache 15/792 Nr. 1.1 Drucksache 15/792 Nr. 1.3 Drucksache 15/792 Nr. 2.29 Drucksache 15/858 Nr. 1.1 Drucksache 15/858 Nr. 2.10 Drucksache 15/1153 Nr. 2.4 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/339 Nr. 1.8 Drucksache 15/339 Nr. 2.17 Drucksache 15/457 Nr. 1.4 Drucksache 15/457 Nr. 2.17 Drucksache 15/713 Nr. 2.12 Drucksache 15/979 Nr. 2.5 Drucksache 15/979 Nr. 2.31 (B) (D) 54. Sitzung Berlin, Freitag, den 27. Juni 2003 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Dr. Norbert Röttgen


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


      Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

      ren! Justizbeschleunigung ist ein Anliegen, dem sich
      keiner entziehen kann. Der Faktor Zeit ist elementar bei
      der staatlichen Tätigkeit im Allgemeinen, aber im Be-
      sonderen gerade auch bei der Gewährung von Recht.
      Der Kläger in einem Zivilverfahren will nicht nur Recht
      haben, sondern er will zu seinem Recht kommen. Ein
      Unternehmen, das vor einer wirtschaftlichen Entschei-
      dung steht und investieren möchte, braucht Rechtssi-
      cherheit, die es durch gerichtliche Tätigkeit bekommt.

      Zeit ist auch eine Voraussetzung für Sicherheit. Wir
      haben in Deutschland immer wieder die Situation, dass
      Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen wer-
      den müssen, nicht weil sich die Haftgründe erledigt hät-
      ten, sondern wegen Zeitablaufs, weil die Gerichte und
      die Staatsanwaltschaft nicht in der Lage waren, in der
      rechtlich zulässigen Zeit die Sache zu verhandeln. Das
      Verfassungsgericht hat gerade entschieden, dass das kein
      Grund ist, Untersuchungshaft fortdauern zu lassen. Das
      halte ich auch für richtig. Also müssen wir die Justiz ef-
      fektiver machen; wir müssen sie beschleunigen. Wir ha-
      ben dazu einen umfassenden Entwurf vorgelegt. Keiner
      kann sich dem Anliegen der Justizbeschleunigung ent-
      ziehen, zuallererst nicht die Justizpolitik, aber auch nicht
      die Justiz und auch nicht die Anwaltschaft. Reflexhafte
      Besitzstandswahrung ist auch an dieser Stelle deplat-
      ziert.

      Auch die Regierung hat einen Entwurf vorgelegt. Wir
      unterscheiden uns von Ihnen unter anderem darin, dass
      Sie sehr anspruchsvoll im Titel sind – Justizmodernisie-
      rung – und wir zum Ausgleich im Inhalt etwas an-
      spruchsvoller sind.


      (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


      Ihr Entwurf ist ja im Wesentlichen eine Sammlung tech-
      nischer Kleinigkeiten. Viele mögen sich schon lange ge-
      fragt haben: Was ist eigentlich die Vorstellung der Koali-
      tion von Modernität? Das hat man lang nicht mehr
      erfahren. Jetzt haben Sie ein Justizmodernisierungsge-
      setz vorgelegt.


      (Hermann Bachmaier [SPD]: Sie haben nichts als kalten Kaffee!)


      Es ist eine Sammlung technischer Kleinigkeiten, ein ein-
      drücklicher, überzeugender Nachweis der Vorstellung
      von Modernität bei Rot-Grün in der Rechtspolitik. Es ist
      sozusagen Ausdruck der neuen rechtspolitischen Be-
      scheidenheit bei Ihnen, einen solchen bescheidenen Ent-
      wurf Justizmodernisierungsgesetz zu nennen.

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      (C (D Ich möchte Ihnen den Inhalt unseres Entwurfs, der die rdentliche Gerichtsbarkeit umfassend erfasst, kurz dargen. Das sind dann auch gleich die Unterscheidungserkmale im Vergleich zu Ihrem Entwurf. Dennoch gibt s auch Gemeinsamkeiten. Da wir das gleiche Ziel haen, sollten wir gemeinsam daran arbeiten, es zu erreihen. Aber in den Debatten sollten wir nicht nur die Geeinsamkeiten betonen – das tue auch ich –, sondern ns auch über die Unterschiede streitig auseinander seten. Erster Unterschied: Wir halten es für dringend gebo en, die Belastungen, die durch Ihre ZPO-Reform der etzten Legislaturperiode auf die Zivilgerichtsbarkeit zuekommen sind, zu korrigieren. Sie haben leider nicht en Mut zur Korrektur bewiesen. Die neue Justizminisrin hätte den Mut zur Korrektur aufbringen können und üssen; denn anderthalb Jahre nach In-Kraft-Treten der PO-Reform steht fest – über diesen Befund besteht ein Streit –, dass sich die obligatorische Güteverhandung und die Dokumentationspflichten, die Sie eingeührt haben, nachteilig ausgewirkt haben. (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt doch noch gar keinen Befund!)


      Sie haben durch diese Belastung praktisch das Gegen-
      eil einer Justizbeschleunigung erreicht.


      (Widerspruch bei der SPD sowie des Abg. Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


      er erste Schritt ist daher, dass wir das korrigieren, was
      ie falsch gemacht haben.


      (Beifall bei der CDU/CSU)

      Ich beziehe den Bundesgerichtshof mit ein, weil sich

      ach dessen Angaben diese Reform auch auf das höchste
      eutsche Zivilgericht nachteilig ausgewirkt hat.


      (Joachim Stünker [SPD]: Das ist ein bisschen Arbeit!)


      Zu sagen, das sei ein „bisschen Arbeit“, ist eine sehr
      ntspannte Art, wie ein ehemaliger Richter über Belas-
      ngsklagen des höchsten deutschen Zivilgerichts redet.
      ir sollten die Erfahrungen, die dieses Gericht gemacht
      at, im Parlament ernst nehmen. Die Richter sagen ein-
      eutig, dass eine neue Belastung für sie hinzu gekom-
      en ist und dass sie in Zulassungsrevisionen und in
      ichtzulassungsbeschwerden ertrinken. Dieses System
      at sich nachteilig ausgewirkt. Wir korrigieren auch an
      ieser Stelle.
      Zweiter Unterschied: In der Tradition rot-grüner
      echtspolitik nehmen Sie leider den Strafprozeß, wo ei-
      entlich die größten Probleme liegen, fast komplett aus
      hrem Entwurf heraus.


      (Dr. Wolfgang Götzer [CDU/CSU]: Aus ideologischen Gründen!)


      as hat etwas mit der strukturellen Handlungsschwä-
      he von Rot-Grün auf dem Gebiet von Strafrecht und
      trafverfahrensrecht zu tun. Sie sind sich politisch nicht
      inig, weil Sie in Ihren Reihen – sowohl bei den Grünen
      ls auch bei der SPD – Ideologen haben. Darum






      (A) )



      (B) )


      Dr. Norbert Röttgen
      kommen Sie nicht zu einem Ergebnis. Das ist der Fall
      bei der Terrorismusbekämpfung, bei der Reform des Se-
      xualstrafrechts und bei dieser Reform. Sie sind einfach
      nicht handlungsfähig. Das geht zulasten des Landes,
      weil Rot-Grün die Probleme nicht lösen kann. Es ist
      doch nicht nachvollziehbar, dass es bei kleinen Delik-
      ten drei Instanzen – Amtsgericht, Landgericht und
      Oberlandesgericht –, aber bei großen Delikten nur zwei
      Instanzen – Landgericht und Bundesgerichtshof – gibt.
      Wir wollen das ändern; Sie wollen es bei dieser Asym-
      metrie belassen.

      Wir sagen auch an dieser Stelle: Es ist gerade im
      Sinne des Opferschutzes wichtig, dass bereits im Straf-
      prozess, wenn es um Gewaltverbrechen geht, auch zivil-
      rechtliche Schadenersatzansprüche und Entschädigungs-
      ansprüche verhandelt und entschieden werden, um dem
      Opfer ein zweites Verfahren zu ersparen, in dem es wie-
      der in die Opferzeugenrolle kommt, die eine Perpetuie-
      rung seiner Verletzung darstellt. Wir wollen dem Opfer
      schnell zur Genugtuung und zum Recht verhelfen.


      (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wollten über die Differenzen reden!)


      Entziehen Sie sich doch nicht diesen Vorschlägen, nur
      weil sie von uns kommen! Sie sollten etwas mehr Sou-
      veränität aufbringen!


      (Beifall bei der CDU/CSU)

      Ich will einen letzten Punkt nennen, bei dem Sie von

      uns und auch von der Anwaltschaft scharfe Kritik hören
      werden. Sie haben nämlich eine rechtsstaatlich nicht hin-
      nehmbare Auszehrung des Zivilverfahrens verursacht,
      indem Sie die Tatsachenfeststellungen aus dem Strafpro-
      zess mit Wirkung für und gegen alle im Zivilverfahren
      zwingend übernehmen wollen. Sie erstrecken damit die
      Beweise aus dem Strafverfahren auf das Zivilverfahren,
      auch wenn die Beteiligten dort keinen Anteil an der Ge-
      winnung dieser Beweise hatten. Dadurch belasten Sie
      den Bürger, der am Strafverfahren nicht beteiligt war,
      mit der Last eines Gegenbeweises. Das ist rechtsstaat-
      lich, wie gesagt, nicht hinnehmbar und eine Verletzung
      des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs und elementarer
      Beweisgrundsätze.

      Verbunden mit der Möglichkeit, den Zeugen im Straf-
      verfahren unmittelbar nicht mehr zu hören, sondern nur
      noch das Vernehmungsprotokoll zu lesen, ist das eine
      rechtsstaatliche Auszehrung des Zivilverfahrens. Es ist
      der alte Geist aus der letzten ZPO-Reform in einer neuen
      Flasche: rechtsstaatswidrig und praxisfern. Sie werden
      von der Opposition die schärfste Kritik dazu hören. Wir
      sind die Wahrer der rechtsstaatlichen Qualität im Zivil-
      verfahren und im Strafverfahren.


      (Lachen des Abg. Joachim Stünker [SPD])

      Meine letzte Bemerkung. Wir sind für Beschleuni-

      gung und Effektivität von Justiz, aber unter Wahrung der
      rechtsstaatlichen Qualität unserer rechtlichen und jus-
      tiziellen Institutionen. Dies unterscheidet uns im Kern.
      Darum sage ich Ihnen: Bewegen Sie sich auf der Grund-
      lage unserer Vorschläge auf uns zu! Wir laden Sie zu

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      (C (D onstruktiven Gesprächen ein. Wir sollten zu einem guen Ergebnis im Interesse der Justiz und der Bürger komen. Herzlichen Dank. Herr Kollege Röttgen, die letzte Bemerkung war einrucksvoll wie manche zuvor auch, hätte aber ungefähr ine Minute vorher stattfinden müssen. Nun erteile ich dem Kollegen Stünker für die SPD raktion das Wort. (Zuruf von der SPD: Er bekommt auch eine Minute mehr!)


      (Beifall bei der CDU/CSU)


    Rede von Dr. Norbert Lammert
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Joachim Stünker


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


      Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
      eine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Röttgen,
      enn man Ihren Gesetzentwurf aufmerksam gelesen hat
      ich habe das getan –, dann stellen sich aus meiner Sicht
      ür einen engagierten Rechtspolitiker vier Fragen. Die
      rste ist: Warum wurde dieser Entwurf eigentlich ge-
      chrieben? Die zweite ist: Wer hat den Entwurf geschrie-
      en? Die dritte ist: Was ist der wesentliche Inhalt? Die
      ierte ist dann die Gesamtbeurteilung.
      Warum wurde dieser Entwurf eigentlich geschrieben?
      azu muss man ein bisschen ausholen; Sie haben nur am
      ande darauf hingewiesen. Die Bundesjustizministerin
      at Anfang dieses Jahres den Anstoß zu einem Gesetz
      ur Modernisierung der Justiz gegeben. Ich gebe zu:
      er Name ist vielleicht ein bisschen zu anspruchsvoll.


      (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Dr. Norbert Röttgen [CDU/ CSU]: Das ist schon mal die erste Gemeinsamkeit!)


      m Einvernehmen mit den Bundesländern sollen mit die-
      em Gesetz sowohl in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
      ls auch in den Fachgerichtsbarkeiten überholte prozes-
      uale Formalien verändert und die Effizienz der Verfah-
      enssteuerung durch die Gerichte erhöht werden. Darü-
      er hinaus soll ein weiterer großer Schritt auf dem Weg
      er notwendigen Binnenreform der Justiz durch die wei-
      ere Aufgabenverteilung zwischen Richtern und Staats-
      nwälten einerseits und Rechtspflegern andererseits ge-
      angen werden, ein Schritt, auf den die Praxis seit
      ahrzehnten wartet.
      Es soll also im Einvernehmen zwischen Bund und

      ändern ein Gesetz beschlossen werden, das teilweise
      uch der finanziellen Entlastung der Länder dienen soll.
      as Kabinett hat diesen Gesetzentwurf am 28. Mai die-
      es Jahres beschlossen. Er ist auf dem Weg und liegt ge-
      enwärtig im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens
      em Bundesrat zur Stellungnahme vor.
      Dieses einvernehmliche Verfahren gefiel dem Herrn
      ollegen Dr. Röttgen nicht. Er bestand gegenüber den
      nionsgeführten Ländern darauf: Wir müssen einen ei-
      enen Entwurf vorlegen. – So liegt uns heute der Ent-






      (A) )



      (B) )


      Joachim Stünker
      wurf eines so genannten Justizbeschleunigungsgesetzes
      vor. Allein den Namen dieses Gesetzes sollte man sich
      auf der Zunge zergehen lassen: Die Justiz zu beschleuni-
      gen, Herr Kollege Dr. Röttgen, ist eine wundersame Fü-
      gung.


      (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Mit Wettbewerb haben Sie so Ihre Probleme!)


      Dieses Vorgehen hat zur Folge, dass sich diejenigen
      Bundesländer, in denen Sie, Herr Kollege Röttgen, zu-
      sammen mit der FDP regieren, von diesem Entwurf völ-
      lig distanzieren und gesagt haben: Wir tragen so einen
      Unsinn nicht mit. – Die Fachöffentlichkeit hat auf Ihren
      Entwurf wirklich sehr kritisch und teilweise sogar ent-
      setzt reagiert.


      (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Die Anwaltschaft! Die Richterschaft nicht!)


      Dies alles wären für sich allein schon Gründe genug da-
      für, dass Sie Ihren Entwurf gleich nach der heutigen ers-
      ten Lesung zurückziehen.

      Wer hat den Entwurf geschrieben? Das ist eine span-
      nende Frage. Nicht, wie im Impressum angegeben, Herr
      Kollege Röttgen oder die CDU/CSU-Fraktion, sondern
      dieser Entwurf ist eindeutig in einem der von der Union
      geführten Landesjustizministerien geschrieben worden.
      Das eröffnet sich jedem, der etwas von der Justizpolitik
      versteht, und lässt sich in einzelnen Bestimmungen able-
      sen, nämlich darin, dass einmal mehr ganz eindeutig
      nicht die Rechtspolitik, sondern fiskalpolitische Über-
      legungen die Feder geführt haben. Mit diesem Entwurf
      haben Sie einmal mehr ein Armutszeugnis im Hinblick
      auf Ihre rechtspolitischen Ansätze vorgelegt.


      (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


      Die dritte Frage lautete: Welchen Inhalt hat der Ent-
      wurf, den Sie uns eben geschildert haben? Ich fasse ihn
      etwas anders zusammen, als Sie es hier beredt getan ha-
      ben. In großen Teilen ist Ihr Entwurf textgleich mit dem
      schon angesprochenen Modernisierungsgesetz der Bun-
      desregierung. Hier finden wir also den Teil, über den
      sich das Bundesministerium der Justiz mit den Länder-
      justizministerien geeinigt hat.

      Im Übrigen beschränkt sich Ihr Entwurf ausschließ-
      lich auf den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit
      und lässt die Fachgerichtsbarkeiten völlig außen vor. Für
      die ordentliche Gerichtsbarkeit wird nunmehr erneut
      kräftig der Rotstift angesetzt – Herr Kollege Röttgen,
      das ist der Hintergrund –, mit dem immer wieder gleich
      lautenden Tenor, wie wir ihn aus der Unionsfraktion seit
      den 80er- und 90er-Jahren des vorherigen Jahrhunderts
      – so darf ich heute sagen – kennen: Zur angeblichen Ent-
      lastung der Justiz gibt es in Wirklichkeit weitere Ein-
      schränkungen der prozessualen Rechte der Bürgerinnen
      und Bürger.


      (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Nennen Sie mal ein Beispiel!)



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      (C (D Das nenne ich Ihnen gleich. – Sie wollen nicht Rechte usdehnen, sondern schränken sie ein. Wenn man Ihren Entwurf umsetzt, wird die Folge ein: Es kommt zu keiner Beschleunigung der Justiz, ondern zu einem Stellenabbau; die Arbeitsbelastung ird nach Pensen berechnet. Die Arbeit bleibt aber die leiche. Das heißt, die Belastung wird in der Praxis nur ine andere sein. Die Länder wollen damit im Ergebnis hre Haushalte ein Stück weit konsolidieren. So wollen Sie in der Zivilprozessordnung unsere Re orm genau dort zurückdrehen, wo wir für den prozesseteiligten Bürger mehr Transparenz und mehr Aufkläungsrechte geschaffen haben. Durch die Anhebung von treitwertgrenzen, die Sie eben verschwiegen haben, ollen darüber hinaus Rechtsmittelmöglichkeiten eingechränkt werden. Das Gericht soll zudem nicht entlastet, ondern belastet werden, indem die Spruchkörper bei en Landgerichten verkleinert werden sollen. Wann bereifen Sie endlich, dass die Verkleinerung von Spruchörpern keine Beschleunigung, sondern nur mehr Belasung bringt? Noch deutlicher wird dieser Weg, wenn man sich Ihre orschläge bezüglich der Strafprozessordnung ansieht. eilweise fordern Sie die Einschränkung von Verteidierrechten – ich gebe zu: moderat. Darüber hinaus fordern ie aber die Einschränkung der Rechtsmittelmöglichkeien durch eine völlig unverhältnismäßige Ausweitung er Annahmeberufung. Sie wollen den Rechtsmittelzug m Grunde bis zu 90 Tagessätzen dichtmachen. Der anze große Bereich der Verkehrsstraftaten wäre damit m Ergebnis nicht mehr rechtsmittelfähig. Ihre Kolleginen und Kollegen von der Anwaltschaft haben angeichts dessen mit Entsetzen die Hände über dem Kopf usammengeschlagen! Außerdem wollen Sie das Revisionsrecht einschrän en. Darüber hinaus fordern Sie etwas ganz Raffiniertes: ie Förderung von Schnellverfahren unter Verzicht auf inlänglich bestimmte Anklageschriften. Ich sage Ihnen ines: Wenn Sie zukünftig bei der Anklage vor dem chöffengericht das wesentliche Ergebnis der Ermittlunen weglassen wollen, dann können Sie das Schöffengeicht streichen, denn das brauchen Sie dann nicht mehr. as wäre die richtige Konsequenz. Das werden die Folgen Ihres Gesetzes sein. All dies ommt auf Samtpfoten daher. Ihr Anspruch der Justizbechleunigung führt zu nichts anderem als einer Bechränkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Zu Ihren Vorschlägen zur Zivilprozessordnung hat die undesrechtsanwaltskammer – Ihre Berufskollegen, err Kollege Röttgen – eine eindeutige Antwort gegeen. Diese möchte ich – mit Ihrer Genehmigung, Herr räsident – zitieren, weil das nicht besser gesagt werden ann. Dort heißt es: Die Auswirkungen des Zivilprozessreformgesetzes aus der letzten Legislaturperiode sind noch nicht evaluiert. (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN]: Richtig!)







      (A) )



      (B) )


      Joachim Stünker
      Alle Behauptungen in dem Gesetzentwurf, die auf
      dieses Gesetz Bezug nehmen, entbehren jeder
      rechtstatsächlichen Feststellung.

      Genau das ist der Punkt, Herr Kollege Röttgen.

      (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

      Dann kommt ein schöner Satz; den sollten Sie sich

      aufschreiben:
      Auf Meinungsäußerungen einzelner am Verfahren
      Beteiligter sollte ein Gesetzeswerk nicht gestützt
      werden.

      Genau so ist es, Herr Kollege.

      (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

      Weiter heißt es:
      Änderungen der ZPO führen zur Belastung der
      Wirtschaft und zur Schwächung des Wirtschafts-
      standortes Deutschland.

      Das sind keine Sätze, die der böse, ideologische Sozi-
      aldemokrat Stünker sich ausgedacht hat, sondern das hat
      die Bundesrechtsanwaltskammer in einer Stellungnahme
      zu Ihrem Entwurf, Herr Kollege Röttgen, zum Ausdruck
      gebracht.


      (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Das sind die Besitzstandswahrer!)


      Ich habe dem nichts hinzuzufügen.
      Im Übrigen sind alle Ihre Vorschläge nicht neu, es

      sind alte Kamellen aus den 90er-Jahren. Der Kollege
      Funke war damals Staatssekretär im Justizministerium.
      Er kennt sie alle; all das ist schon damals diskutiert wor-
      den. Schon damals sind Sie damit gnadenlos gescheitert;


      (Jörg van Essen [FDP]: Zu Recht!)

      denn Ihr so genanntes Justizentlastungsgesetz aus dem
      Jahre 1993 war ein echter Flop. Wenn die Praxis vor Ort
      liest, was Sie heute vorschlagen, wird sie sich nicht mehr
      empören, weil die Menschen von Ihnen insoweit kaum
      noch etwas anderes erwarten. Mit diesen Vorschlägen
      werden Sie nur noch ein müdes Lächeln ernten, Herr
      Kollege Röttgen.

      Das sind alles alte Kamellen, über die wir schon lange
      diskutierten,


      (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Ja, wir müssen nicht mehr diskutieren! Wir müssen es machen!)


      die schon vor Jahren verworfen worden sind, weil sie
      nicht zum Erfolg führen.

      Mit dem Entwurf drücken Sie sich wieder um den
      entscheidenden Punkt herum: Sie wagen sich nicht an
      wirkliche Strukturreformen in der ordentlichen Ge-
      richtsbarkeit heran. Ihr Entwurf enthält kein Wort zur
      Binnenreform in der Justiz. Durch die Vorschläge wird,
      wie in den ganzen 90er-Jahren, die Arbeit von oben nach
      unten verlagert werden, wodurch die Amtsgerichte zu-

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      (C (D ätzlich belastet werden. Da bei den Amtsgerichten auch och Personal abgezogen werden wird und weniger Stelen zur Verfügung stehen werden, die Arbeit aber die leiche bleibt, wird das Ganze irgendwann zusammenrechen. Meine Damen und Herren, der Kollege Röttgen hat ben sinngemäß gesagt, Rot-Grün sei aus ideologischen ründen nicht in der Lage, in der Rechtspolitik rechtstaatsgemäße Gesetze auf den Weg zu bringen. (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Im Strafrecht!)


      Danke, im Strafrecht. – Ich möchte dazu abschließend
      ine Anmerkung machen, die ich sehr ernst meine und
      ber die wir gemeinsam nachdenken sollten. Ich habe,
      enn ich mir die Praxis in der ordentlichen Gerichtsbar-
      eit ansehe, zunehmend den Eindruck, dass die Gefahr
      ür den Rechtsstaat weniger durch Straftaten droht als
      ielmehr dadurch, dass im Bereich der unabhängigen
      ustiz, der dritten Säule unserer Gewaltenteilung, die fi-
      anziellen Mittel derart gekürzt werden, dass die Justiz
      rgendwann nicht mehr in der Lage sein wird, ihre Auf-
      aben sachgerecht zu erfüllen, Herr Kollege Röttgen.


      (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Darum müssen wir ja etwas machen!)


      as ist der Hintergrund. Das bekommen wir nicht durch
      ie von Ihnen vorgeschlagenen Regelungen in den Griff,
      ondern nur dadurch, dass wir als Rechtspolitiker ge-
      einsam aufstehen und den Ländern deutlich machen,
      ass dieser Weg schädlich ist und dass es so nicht weiter-
      ehen kann. Das wäre die richtige Entscheidung.


      (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


      Ich will zum Schluss – Herr Präsident, ich bitte um
      rlaubnis, das noch sagen zu dürfen; ich bin dann aber
      m Ende meiner Rede – auf eine Pressemitteilung einge-
      en, die die Justiz in Berlin betrifft. Daran sehen Sie,
      ass ich diese Problematik nicht einseitig parteipolitisch
      eurteile. Einer Meldung vom 25. Juni ist zu entnehmen,
      ass der Präsident des Berliner Landgerichts, Herr von
      renkmann, der Justizsenatorin deutlich gemacht hat,
      ass es in der Justiz und bei den Strafkammern aufgrund
      on Personalmangel unhaltbare Zustände gibt. Aus Per-
      onalmangel könnten Verfahren nicht zu Ende geführt
      erden, die Schwurgerichte müssten Personen aus der
      aft entlassen, was sie eigentlich nicht wollten und was
      echtsstaatlich höchst bedenklich sei. Das bekommt man
      uch mit einem solchen Beschleunigungsgesetz nicht in
      en Griff, sondern nur dadurch, dass man der Justiz die
      essourcen gibt, die sie braucht, um ihre Aufgaben sach-
      erecht zu erfüllen.
      Schönen Dank.


      (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)