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    Plenarprotokoll 15/53 Tagesordnungspunkt 3: a) Abgabe einer Erklärung durch die Bundesregierung zu den Ergebnissen des Europäischen Rates in Thessalo- niki am 20./21. Juni 2003 . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zu dem Vertrag vom 16. April 2003 über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Repu- blik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Po- len, der Republik Slowenien und der lungsfähige Europäische Union (Drucksachen 15/918, 15/1138) . . . . . e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Initiativen des Brüs- seler Vierergipfels zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion (ESVU) über den Europäischen Ver- fassungskonvent vorantreiben (Drucksachen 15/942, 15/1139) . . . . . f) Bericht des Ausschusses für die Ange- legenheiten der Europäischen Union 4311 B 4311 C 4311 C Deutscher B Stenografisch 53. Sitz Berlin, Donnerstag, d I n h a l Berufung der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller in das Amt der Schriftfüh- rerin der Fraktion der SPD . . . . . . . . . . . . . . . Berufung der Abgeordneten Ulrike Höfken als stellvertretendes Mitglied im Beirat der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Zur Geschäftsordnung: Carl-Ludwig Thiele FDP . . . . . . . . . . . . . . . . Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . . . . . . Volker Kauder CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4305 A 4305 B 4305 B 4307 A 4308 A 4309 A 4309 D Slowakischen Republik zur Euro- päischen Union (Drucksachen 15/1100, 15/1200) . . . . 4311 B undestag er Bericht ung en 26. Juni 2003 t : c) Erste Beratung des von den Abgeord- neten Ernst Burgbacher, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grund- gesetzes (Art. 23) zur Einführung eines Volksentscheids über eine europäische Verfassung (Drucksache 15/1112) . . . . . . . . . . . . . d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zu dem An- trag der Abgeordneten Peter Hintze, Peter Altmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Ein Verfassungsvertrag für eine bürger- nahe, demokratische und hand- 4311 B gemäß § 93 a Abs. 4 der Geschäftsord- nung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 Vermerk des Präsidiums für den Konvent Organe – Entwurf von Artikeln für Titel IV des Teils 1 der Verfassung – CONV691/03 (Drucksachen 15/1041 Nr. 3.1, 15/1163) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Peter Hintze, Michael Stübgen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Zum Stand der Beratungen des EU-Verfas- sungs-Vertrages (Drucksache 15/1207) . . . . . . . . . . . . . . . . Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . Erwin Teufel, Ministerpräsident (Baden-Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Günter Gloser SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP Anna Lührmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Roth (Heringen) SPD . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainder Steenblock BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Otto Schily SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . Otto Schily SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Anna Lührmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . . . . . . . . Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . P J D D D D D T M Z i Z i Z i Z W F D D D 4311 D 4312 A 4312 B 4315 C 4318 A 4320 C 4322 A 4324 A 4326 D 4328 A 4328 C 4330 A 4331 D 4333 D 4335 C 4336 B 4336 C 4337 A 4338 A 4339 A 4339 B 4341 A 4341 B 4341 D 4343 C 4344 A 4344 B eter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . oseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . r. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . r. Christoph Zöpel SPD . . . . . . . . . . . . . . . r. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . . . . . . . . r. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . r. Christoph Zöpel SPD . . . . . . . . . . . . . . . homas Silberhorn CDU/CSU . . . . . . . . . . . arkus Meckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Ar- beitsrechts (ArbRModG) (Drucksache 15/1182) . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt (Drucksache 15/1204) . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Abgeordneten Rainer Brüderle, Dirk Niebel, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung betrieblicher Bündnisse für Arbeit (Drucksache 15/1225) . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Rahmenbedin- gungen für einen funktionsfähigen Ar- beitsmarkt schaffen (Drucksache 15/590) . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Clement, Bundesminister BMWA riedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . r. Thea Dückert BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4345 B 4346 B 4346 D 4348 A 4349 D 4350 C 4351 B 4352 B 4353 A 4354 D 4355 A 4355 A 4355 B 4355 B 4359 A 4362 C 4364 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 III Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . Markus Kurth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU . . . . . . . . . . Doris Barnett SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: a) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergän- zung des Entschädigungsgesetzes und anderer Vorschriften (Ent- schädigungsrechtsänderungsgesetz – EntschRÄndG) (Drucksache 15/1180) . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes und an- derer Gesetze (Drucksache 15/1060) . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Abwicklung der Bundesanstalt für vereinigungs- bedingte Sonderaufgaben (BvSAb- wicklungsgesetz – BvSAbwG) (Drucksache 15/1181) . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Anpassung von Zu- ständigkeiten im Gentechnikrecht (Drucksache 15/1222) . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zu dem Vertrag vom 25. Februar 2002 über die Änderung des Grenzvertrages vom 8. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande (Drucksache 15/1053) . . . . . . . . . . . . . f) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Juni 2002 zwischen der Bundes- republik Deutschland und dem Kö- nigreich Thailand über die Förde- rung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 15/1054) . . . . . . . . . . . . . 4366 A 4368 A 4369 D 4370 B 4371 A 4372 A 4373 C 4375 B 4375 B 4375 B 4375 C 4375 C 4375 D g) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. August 2002 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Iran über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital- anlagen (Drucksache 15/1055) . . . . . . . . . . . . . h) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zu dem Übereinkom- men vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und An- nahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Drucksache 15/1056) . . . . . . . . . . . . . i) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Drucksache 15/1061) . . . . . . . . . . . . . j) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. März 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Brunei Darussalam über die Förde- rung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 15/1057) . . . . . . . . . . . . . k) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Vierten Gesetzes zur Än- derung des Europawahlgesetzes und eines Neunzehnten Gesetzes zur Än- derung des Europaabgeordneten- gesetzes (Drucksache 15/1205) . . . . . . . . . . . . . l) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zu dem Vertrag vom 5. März 2002 zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verlauf der Staatsgrenze in den Grenzabschnitten Bargen/ Blumberg, Barzheim/Hilzingen, Dörflingen/Büsingen, Hüntwangen/ Hohentengen und Wasterkingen/ Hohentengen (Drucksache 15/1187) . . . . . . . . . . . . . m) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen 4375 D 4375 D 4376 A 4376 A 4376 A 4376 B IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 vom 5. November 2002 zum Abkom- men vom 11. April 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerun- gen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewer- besteuer und der Grundsteuern (Drucksache 15/1188) . . . . . . . . . . . . . n) Antrag der Abgeordneten Heidi Wright, Reinhard Weis (Stendal), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Ergänzung der Fahr- erlaubnisverordnung (Drucksache 15/1093) . . . . . . . . . . . . . o) Antrag der Abgeordneten Hans- Michael Goldmann, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: ILO-Arbeiten an ei- nem internationalen Ausweis für Seeleute unterstützen (Drucksache 15/939) . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: a) Antrag der Abgeordneten Julia Klöckner, Uda Carmen Freia Heller, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU: Kennzeichnung allergener Stoffe in Lebensmitteln vernünftig regeln (Drucksache 15/1227) . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Hans- Michael Goldmann, Horst Friedrich, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Neue Chancen für die Binnenschifffahrt (Drucksache 15/311) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: b) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 4. Juli 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermö- gen (Drucksachen 15/880, 15/1220) . . . . . in Z Z V A R W D A D J H M G D W 4376 B 4376 C 4376 C 4376 D 4376 D 4377 A c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verord- nung der Bundesregierung: Verord- nung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Ab- fälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immis- sionsschutzgesetzes (Drucksachen 15/947, 15/1038 Nr. 2.1, 15/1173) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beschlussempfehlung des Wahl- prüfungsausschusses zu 444 gegen die Gültigkeit der Wahl zum 15. Deut- schen Bundestag eingegangenen Wahleinsprüchen (Drucksache 15/1150) . . . . . . . . . . . . . e) Beschlussempfehlung des Petitions- ausschusses: Sammelübersicht 44 zu Petitionen (Drucksache 15/1131) . . . . . . . . . . . . . Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung des Rechtsausschus- ses: Übersicht 3 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 15/1161) . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 9: Aktuelle Stunde auf Verlangen der CDU/ CSU und der FDP: Haltung der Bundes- regierung zu den Streiks in den neuen Bundesländern und deren Auswirkun- gen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland eronika Bellmann CDU/CSU . . . . . . . . . . . nette Kramme SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lexander Dobrindt CDU/CSU . . . . . . . . . . r. Rainer Wend SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . oachim Günther (Plauen) FDP . . . . . . . . . . ubert Ulrich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ax Straubinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . erd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . r. Michael Luther CDU/CSU . . . . . . . . . . . ilfried Schreck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4377 B 4377 C 4377 C 4377 D 4378 A 4379 B 4380 B 4381 D 4383 A 4384 A 4385 B 4386 B 4387 A 4388 B 4390 A 4391 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 V Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Grund CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Waltraud Wolff (Wolmirstedt) SPD . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Monika Griefahn, Eckhardt Barthel (Berlin), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Claudia Roth (Augsburg), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: 50 Jahre Deutsche Welle – Zukunft und Modernisierung des Deutschen Aus- landsrundfunks (Drucksache 15/1214) . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Bernd Neumann (Bremen), Günter Nooke, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/CSU: 50 Jahre Deutsche Welle – Perspektiven für die Zukunft (Drucksache 15/1208) . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Griefahn SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Neumann (Bremen) CDU/CSU . . . . . Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Abgeordneten Günter Nooke, Bernd Neumann (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU: Fusion der Kul- turstiftung der Länder und der Kul- turstiftung des Bundes (Drucksache 15/1099) . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Hans- Joachim Otto (Frankfurt), Helga Daub, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Fusion der Kulturstif- tung des Bundes mit der Kulturstif- tung der Länder (Drucksache 15/1113) . . . . . . . . . . . . . Günter Nooke CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Eckhardt Barthel (Berlin) SPD . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D E D Z J T G B T C H C D D M D K E Z H T 4392 A 4392 D 4394 A 4395 B 4395 B 4395 C 4397 C 4399 D 4400 D 4401 C 4401 D 4402 A 4403 B 4405 B 4406 D r. Norbert Lammert CDU/CSU . . . . . . . . . ckhardt Barthel (Berlin) SPD . . . . . . . . . . . r. Norbert Lammert CDU/CSU . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 11: Vereinbarte Debatte zur Änderung der Verpackungsverordnung ürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . anja Gönner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . erd Friedrich Bollmann SPD . . . . . . . . . . . irgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Christoph Hartmann (Homburg), Gudrun Kopp, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Bergschäden regulieren – kohle- politische Weichenstellung vornehmen (Drucksache 15/475) . . . . . . . . . . . . . . . . hristoph Hartmann (Homburg) FDP . . . . . . ubert Ulrich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hristoph Hartmann (Homburg) FDP . . . . . . ieter Grasedieck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Joachim Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . . ichaele Hustedt BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . Hubert Ulrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lke Ferner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 12: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Zwecke der Wirtschaftsstatistiken (Verwaltungs- datenverwendungsgesetz – VwDVG) (Drucksachen 15/520, 15/1229, 15/1237) artmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . Gerd Andres SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: a) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezü- gen in Bund und Ländern 2003/2004 4407 C 4409 A 4409 C 4410 A 4411 A 4413 C 4416 A 4416 D 4417 A 4418 A 4418 C 4418 D 4419 C 4420 D 4421 D 4423 A 4423 C 4424 D 4425 B 4425 C VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 (Bundesbesoldungs- und -versor- gungsanpassungsgesetz 2003/2004 – BBVAnpG 2003/2004) (Drucksachen 15/1186, 15/1223) . . . . b) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vor- schriften (Drucksache 15/1021) . . . . . . . . . . . . . c) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Zweiter Versorgungsbericht der Bundesregierung (Drucksache 14/7220) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Siegmund Ehrmann, Karin Kortmann, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD so- wie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans- Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Auf dem Weg zur Errei- chung der Millennium Development Goals (MDGs) – Probleme bei der Ziel- erreichung erkennen und bewältigen (Drucksache 15/1005) . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Werner Jonas SPD . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ralf Brauksiepe CDU/CSU . . . . . . . . . . . Thilo Hoppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . Markus Löning FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegmund Ehrmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Helmut Heiderich, Dr. Norbert Röttgen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Die europäische Biopatentricht- linie von 1998 umsetzen (Drucksache 15/1024 (neu)) . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Rainer Funke, Ulrike Flach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Rechtssicherheit für biotechnologische Erfindungen durch schnelle Umsetzung der Biopa- tentrichtlinie (Drucksache 15/1219) . . . . . . . . . . . . . . . . T B D J R D K T S K S H D T T N 4426 B 4426 B 4426 B 4426 D 4427 A 4428 A 4430 C 4431 C 4432 B 4433 B 4433 C agesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Geschmacksmuster- rechts (Geschmacksmusterreform- gesetz) (Drucksache 15/1075) . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . r. Günter Krings CDU/CSU . . . . . . . . . . . . erzy Montag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irk Manzewski SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . urt Segner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von den Abgeord- neten Siegfried Kauder (Bad Dürrheim), Dr. Norbert Röttgen, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion der CDU/CSU ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungs- gesetzes (Drucksache 15/1002) . . . . . . . . . . . . . . . iegfried Kauder (Bad Dürrheim) CDU/CSU arsten Schönfeld SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ibylle Laurischk FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Clemens Binninger, Wolfgang Bosbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Mehr Sicherheit im Luftverkehr (Drucksache 15/747) . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Katherina Reiche, Hubert Hüppe, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU: Gentests in Medizin, Arbeitsleben und Versicherungen (Drucksache 15/543) . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4433 D 4434 A 4435 A 4436 C 4437 D 4438 B 4439 C 4440 C 4441 B 4441 C 4443 A 4444 B 4445 A 4445 D 4446 C 4446 D 4447 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 VII Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung über den Entwurf eines Gesetzes über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Zwecke der Wirtschaftsstatistiken (Verwal- tungsdatenverwendungsgesetz – VwDVG) (Zusatztagesordnungspunkt 12) . . . . . . . . . . . Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung über die Anträge: – Die europäische Biopatentrichtlinie von 1998 umsetzen – Rechtssicherheit für biotechnologi- sche Erfindungen durch schnelle Umsetzung der Biopatentrichtlinie (Tagesordnungspunkt 12, Zusatztagesord- nungspunkt 13) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4449 A 4449 C 4456 B Fritz Kuhn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . Gisela Piltz FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung über: – Entwurf eines Gesetzes über die An- passung von Dienst- und Versor- gungsbezügen in Bund und Ländern 2003/2004 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2003/ 2004 – BBVAnpG 2003/2004) – Entwurfs eines ... Gesetzes zur Ände- rung dienstrechtlicher Vorschriften – Unterrichtung: Zweiter Versorgungs- bericht der Bundesregierung (Tagesordnungspunkt 7 a bis c) . . . . . . . . . . . Hans-Peter Kemper SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) CDU/CSU . . . . . . Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI C H D D D U B A Z d k ( F C D F A Z ü b ( D K J D D 4449 C 4459 D 4450 B 4451 B 4451 B 4452 B 4453 B 4454 A 4454 D 4455 B hristoph Strässer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . elmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . r. Maria Böhmer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . r. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . nlage 5 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Mehr Sicherheit im Luftver- ehr Tagesordnungspunkt 15) . . . . . . . . . . . . . . . . rank Hofmann (Volkach) SPD . . . . . . . . . . lemens Binninger CDU/CSU . . . . . . . . . . . r. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI nlage 6 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung ber den Antrag: Gentests in Medizin, Ar- eitsleben und Versicherungen Tagesordnungspunkt 16) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolfgang Wodarg SPD . . . . . . . . . . . . . . atherina Reiche CDU/CSU . . . . . . . . . . . . erzy Montag BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4456 C 4457 B 4458 B 4459 B 4460 A 4460 D 4461 C 4461 C 4462 B 4463 A 4463 C 4465 A 4465 A 4466 A 4467 B 4468 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 4305 (A) ) (B) ) 53. Sitz Berlin, Donnerstag, d Beginn: 9.0
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    1) Anlage 6. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 4449 (A) ) (B) ) schläge zum Bürokratieabbau ab. d ern muss. Denn bisher lehnen Sie alle unsere Vor- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates A t b W f K g l g l D s v w s l u s d w F v W d h K k r d a ü o u t d z G d V s e Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 26.06.2003* Bindig, Rudolf SPD 26.06.2003* Breuer, Paul CDU/CSU 26.06.2003 Deittert, Hubert CDU/CSU 26.06.2003* Dr. Flachsbarth, Maria CDU/CSU 26.06.2003 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 26.06.2003 Haack (Extertal),Karl Hermann SPD 26.06.2003 Höfer, Gerd SPD 26.06.2003* Jäger, Renate SPD 26.06.2003* Kauch, Michael FDP 26.06.2003 Lamp, Helmut CDU/CSU 26.06.2003 Lintner, Eduard CDU/CSU 26.06.2003* Lohmann, Götz-Peter SPD 26.06.2003 Rauber, Helmut CDU/CSU 26.06.2003* Riester, Walter SPD 26.06.2003* Dr. Scheer, Hermann SPD 26.06.2003* Schmidt (Ingolstadt), Albert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 26.06.2003 Schösser, Fritz SPD 26.06.2003 Sehn, Marita FDP 26.06.2003 Seib, Marion CDU/CSU 26.06.2003 Siebert, Bernd CDU/CSU 26.06.2003* Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 26.06.2003 Vaatz, Arnold CDU/CSU 26.06.2003 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung über den Entwurf eines Gesetzes über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Zwecke der Wirtschaftsstatistiken (Verwal- tungsdatenverwendungsgesetz – VwDVG) (Zu- satztagesordnungspunkt 12) Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bürokra- ieabbau sollte bereits bei der Überschrift von Gesetzen eginnen. Warum sagen wir nicht einfach: „Abbau von irtschaftsstatistiken durch Nutzung von Daten der öf- entlichen Verwaltung“? Dann wissen gleich alle, was erninhalt des Gesetzes ist. Zum Aufbau der Bürokratie haben alle ihren Beitrag eleistet. Wir sollten jetzt nicht herummäkeln, dass hier ediglich ein kleiner Schritt zum Bürokratieabbau gegan- en wird. Wir sind nicht gehindert, weiter zu gehen. Statistik muss sein. Gerade wirtschafts- und finanzpo- itische Entscheidungen müssen auf einer gesicherten atengrundlage gefällt werden. Nutzen und Kosten von tatistischen Erhebungen müssen allerdings in einem ernünftigen Verhältnis stehen. Selbstkritisch müssen ir immer wieder fragen, ob die Erhebungen, die wir ge- etzlich verordnen, auch notwendig sind. Mit dem vor- iegenden Gesetz sollen Informationsnetze aufgebaut nd Doppelerhebungen abgebaut werden. Wir verwenden mehr Verwaltungsdaten und entlasten o die Wirtschaft. Einfach gesagt, wir müssen nicht all as erneut abfragen, was wir an anderer Stelle längst issen. Wir erleichtern die Übermittlung von Daten der inanzbehörden und der Bundesanstalt für Arbeit und erzichten auf Abfragen bei den Unternehmen. Auf unsch der Länder ist dieses Gesetz befristet. Die Län- er befürchten zusätzliche Kostenbelastungen. Wir ge- en allerdings davon aus, dass langfristig dieses Gesetz osten einsparen wird. Die Länder sind gebeten worden, urzfristig konkrete Vorschläge zur weiteren Reduzie- ung von Wirtschaftsstatistiken zu unterbreiten. Lassen Sie mich zusammenfassend sagen: Wir haben iesen Wust an Wirtschaftsstatistiken parteiübergreifend ufgebaut. Lassen Sie uns gemeinsam Verantwortung bernehmen! Offensichtlicher Unsinn sollte als solcher ffen benannt und korrigiert werden. Schön, wenn wir ns dabei gegenseitig überflügeln. Nur auf die Bremse reten soll niemand. Gisela Piltz (FDP): „Verwaltungsdatenverwen- ungsgesetz!“ Wenn man sich dieses Wort auf der Zunge ergehen lässt, kann man kaum glauben, dass mit diesem esetz weniger Verwaltung und Bürokratie erzielt wer- en soll. Jedoch ist es wirklich so, dass dadurch eine erwaltungsvereinfachung und die Entlastung der Wirt- chaft bezweckt werden soll, und das von Rot-Grün! Sie ntschuldigen, wenn ich mich einen Augenblick wun- 4450 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 (A) ) (B) ) In formeller Hinsicht ist in diesem Entwurf hervorzu- heben, dass eine alte Forderung der FDP, Gesetze mit ei- nem Verfallsdatum zu versehen, hier berücksichtigt wurde. Die Bundesregierung lernt! Diese Testphase ist bis 2008 sehr lang geworden. Viereinhalb Jahre Testfall, das gibt es nur bei Rot-Grün. Ob dieser Weg funktioniert oder nicht, wird sich wohl schneller herausstellen. Auch frage ich mich, warum in § 6 des Gesetzent- wurfs die Bundesregierung, zwar mit Zustimmung des Bundesrates, die Anwendung des Gesetzes aussetzen darf. Die Entscheidung darüber sollte doch beim Parla- ment bleiben und nicht an die Bundesregierung abgege- ben werden. Es wäre besser, wenn wir im Rahmen der so genann- ten Jo-Jo-Klausel bei der Rücknahme dieser Testphase als Bundestag beteiligt wären. Mit dieser speziellen Re- gelung für eine Rechtsverordnung hätten wir nicht die Pflicht, sondern das Recht, uns zu beteiligen. Wenn schon in die richtige Richtung, dann bitte konsequent. Wenn es Ihnen wirklich Ernst mit dem Bürokratieab- bau wäre, dann sollten Sie endlich die monatliche Um- satzsteuer-Voranmeldung für mittelständische Unterneh- men an das Finanzamt abschaffen. Alle drei Monate reicht völlig aus. Das, meine Damen und Herren von Rot-Grün, wäre echter Bürokratieabbau! Der Datenschutzbeauftragte hat zwar keine Bedenken gegen dieses Gesetz gehabt, aber an manchen Stellen fragen wir uns, ob der Grundsatz der „Datensparsam- keit“ eingehalten wird. Wir werden die Testphase im Hinblick auf den Datenschutz kritisch begleiten. Als Letztes ist noch auf die Kritik des Bundesrates einzugehen, der ja richtigerweise darauf hinwies, dass auch die Kosten zum Aufbau und der Führung der erfor- derlichen Datenbanken auszuweisen sind, damit eine Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit gewahrt bleibt. Auch ist es bedenklich, dass den Ländern erheb- lich höhere Kosten als bisher entstehen. Trotz dieser Mängel werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. Liebe Kollegen und Kolleginnen von Rot-Grün, se- hen Sie es als Motivationshilfe für die Bundesregierung an, weiter Bürokratie abzubauen. Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister für Wirtschaft und Arbeit: Ein enges Geflecht von Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, Auflagen, Meldepflichten schränkt die Spielräume der Unterneh- men ein und lähmt ihre Initiative. Das Regelwerk, das Selbstständige in unserem Land beim Gründen und Fort- führen ihrer Betriebe zu beachten haben, füllt Regale, und durch die Meldungen, die sie während der laufenden Geschäfte zu erstatten haben, kommen ständig neue Ak- tenordner hinzu. Dieser bürokratische Aufwuchs behindert den Auf- und Ausbau von Unternehmen, er hemmt Investitionen und Innovationen, er kostet viel Zeit, viel Geld und Ner- ven. Wir alle haben dazu beigetragen, dieses Dickicht zu s m d u a n S ü A B t o d n n g E s b u l d z M v s b v d u u E s r z V F d s g s s p n d p u (C (D chaffen – der Bund ebenso wie die Länder und die Ge- einden, aber auch die europäischen Partner in Brüssel. Die Absichten hinter dem Bürokratieaufbau waren abei ja zumeist durchaus wohl gemeint: Wir wollten Rechtssicherheit für Verwaltungsakte, m wirtschaftliches Handeln zu erleichtern. Tatsächlich ber verkomplizierten und verlängerten wir dadurch Ge- ehmigungsverfahren und erschwerten Investitionen am tandort Deutschland. Wir haben hohe Ansprüche an die Handwerksaus- bung gestellt, um die Qualität der Leistungen und der usbildung zu sichern. Tatsächlich aber haben wir den erufszugang zu stark abgeschottet und behindern Exis- enzgründungen. Wir wollten – damit komme ich zum aktuellen Tages- rdnungspunkt – bessere statistische Informationen über ie Wirtschaft, um deren Lage analysieren und gegebe- enfalls Handlungsbedarf frühzeitig erkennen zu kön- en. Tatsächlich belasten wir die Wirtschaft mit Fragebö- en, deren Beantwortung Stunden dauert und zusätzliche rhebungen erfordert und deren Nichtbeantwortung trafbewehrt ist. Sicherlich brauchen wir, brauchen ins- esondere auch Wissenschaft und Forschung aktuelles nd belastbares statistisches Zahlenmaterial – aber wirk- ich in dem Umfang wie heute? Ist es immer noch nötig, as meiste durch Direkterhebungen zu erfragen? Oder eigt der Weg in die Informationsgesellschaft nicht auch öglichkeiten auf, durch Informationsnetze ohnehin orhandene Daten zu nutzen, statt sie in anderem Zu- ammenhang nochmals zu erheben? Mit dem Verwaltungsdatenverwendungsgesetz stre- en wir an, die Dinge einfacher zu machen. Die Abfrage on Daten bei Unternehmen soll ersetzt werden durch ie Nutzung von Verwaltungsdaten der Finanzbehörden nd der Bundesanstalt für Arbeit. Dabei geht es zunächst um die Angaben für Umsätze nd die Zahl der versicherungspflichtigen Beschäftigten. s soll untersucht werden, ob diese Verwaltungsdaten ich vor allem für konjunkturstatistische Zwecke eignen. Das vorliegende Gesetz schafft die rechtlichen Vo- aussetzungen dafür, dass die benötigten Daten künftig usammengeführt werden können, und auch dafür, die erwendbarkeit für den angestrebten Zweck zu testen. allen diese Tests positiv aus, bestätigt sich die Eignung er Verwaltungsdaten für statistische Zwecke, werden ie künftig die entsprechenden Unternehmensbefragun- en obsolet machen. Wir sind überzeugt, dass durch die- es Verfahren mittelfristig beträchtliche Kosten einge- part werden können. Eine solche Entlastung von statistischen Berichts- flichten ist in unserem gemeinsamen Interesse. Denn icht das Ausfüllen statistischer Fragebögen, sondern er Erfolg am Markt und das Schaffen neuer Arbeits- lätze sind die originären unternehmerischen Aufgaben nd Ziele. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 4451 (A) ) (B) ) Der Gesetzentwurf ist Bestandteil des Masterplans Bürokratieabbau und ein wichtiges Projekt für das Ziel der Bundesregierung, Bürokratie im Bereich der amtli- chen Statistik abzubauen. Er beruht auf einem mehrjäh- rigen Abstimmungsprozess zwischen Bund und Län- dern. Der Bund ist den Ländern bei der jetzt vorgelegten Fassung nochmals entgegengekommen. So haben wir eine neue Kostenermittlung in Auftrag gegeben, die den Gesetzentwurf ergänzt und erneut die beträchtlichen mit- telfristigen Entlastungsmöglichkeiten durch das in Aus- sicht genommene Vorgehen bestätigt. Die weitergehenden Forderungen des Bundesrates sind mit diesem Ziel nicht vereinbar. Den Zweck des Ge- setzes nur auf Untersuchungen zur Eignung der Verwal- tungsdaten allein für konjunkturstatistische Zwecke zu beschränken und den Übergang in den Echtbetrieb zu streichen würde die erzielbaren Einsparungen und den beabsichtigten Bürokratieabbau infrage stellen. Dies trifft auch auf das dem Bundestag übermittelte Schreiben des Wirtschaftsministeriums von Baden- Württemberg – Ausschussdrucksache 15(9)361 vom 4. April 2003 – zu. Hier werden im Wesentlichen die Ar- gumente wiederholt, die schon im Beschluss des Bun- desrates genannt sind und die von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung nicht akzeptiert wurden. Jetzt sollten wir erst einmal die Ergebnisse der Tests abwarten. Ich bitte um Ihre Zustimmung zum Gesetz in der Ih- nen vorliegenden Fassung. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung über – Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2003/2004 (Bundesbesol- dungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 – BBVAnpG 2003/2004) – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften – Unterrichtung: Zweiter Versorgungsbericht der Bundesregierung (Tagesordnungspunkt 7 a bis c) Hans-Peter Kemper (SPD): Die Situation, in der wir die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund, Ländern und Kommunen diskutieren und be- schließen, ist sehr schwierig. Die Finanzsituationen von Kommunen, Ländern und Bund ist – gelinde gesagt, – dramatisch und das wirkt sich ohne Zweifel auch auf die Stimmung und auf unser Gesetzgebungsvorhaben aus. Ich will vorausschicken, dass ich großes Verständnis für die Wünsche der Länder und Kommunen habe; denn die große Mehrzahl der öffentlich Bediensteten bzw. der Beamten ist bei Ländern und Kommunen beschäftigt. G t K v w t b f T h d a d s f s a T g d s D d h f a n V n V W s K s ß B l m P t H z r d d z s d z e s (C (D Man kann es auf die einfache Formel bringen: Die esetzgebungskompetenz liegt beim Bund, die Bediens- eten und damit die Kosten liegen bei den Ländern und ommunen. Das darf aber nicht dazu führen, dass nun öllig unkritisch jede Landesforderung übernommen ird – bei allem Verständnis für deren prekäre Finanzsi- uation. Es gilt seit langem als ausgemacht, dass die Beamten- esoldung den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst olgen soll. Es gibt ein großes Maß an Übereinstimmung, dass das arifergebnis inhaltsgleich, nämlich 4,4 Prozent Erhö- ung in drei Schritten, auf die Beamten übertragen wer- en soll. Dies haben sowohl der Bundesinnenminister ls auch die innenpolitischen Sprecher aller Parteien und ie Berichterstatter deutlich gemacht. An diesem Grund- atz wollen wir und werden wir festhalten. Wir werden ür eine inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses orgen. Zwischen den Innenpolitikern aller Fraktionen war ber auch Konsens, dass der Kompensationsteil aus dem arifabschluss ebenfalls auf die Besoldung und Versor- ung übertragen werden muss. Aus diesem Grunde soll ie Besoldungserhöhung erst mit dreimonatiger Ver- chiebung gegenüber dem Tarifbereich in Kraft treten. as bedeutet eine Besoldungserhöhung zum 1. April für ie unteren Besoldungsgruppen und eine Besoldungser- öhung zum 1. Juli für die höheren Besoldungsgruppen. Hierbei handelt es sich lediglich um den Ausgleich ür Regelungen im Tarifbereich, die in dieser Form nicht uf Besoldung und Versorgung übertragen werden kön- en, wie zum Beispiel Wegfall des AZV-Tages, künftige erschiebung des Zahlungstermins etc. Nun hat der Bundesrat mit großer Mehrheit eine Öff- ungsklausel für eine nochmalige bis zu dreimonatige erschiebung der Besoldungsanpassung beschlossen. ir wollen diesem Votum des Bundesrates nicht folgen, ondern es bei dieser dreimonatigen Verschiebung als ompensationslösung belassen. Für eine weitere Ver- chiebung gibt es keine überzeugende Begründung, au- er dem Diktat der leeren Kassen. Das aber würde eine eamtenbesoldung nach Haushaltslage bedeuten. Bei al- en vergangenen und auch künftigen Veränderungen uss der Grundsatz beachtet werden: keine besonderen rivilegien, aber auch keine Sonderopfer für die Beam- en. Der Staat erwartet von seinen Beamten zu Recht volle ingabe. Das bedeute motivierte und engagierte Arbeit um Wohl der Bürger. Die Beamten dürfen allerdings ih- erseits auch zu Recht eine ausreichende Alimentation urch den Staat erwarten. Die Länder haben darüber hinaus strukturelle Verän- erungen in Form von Öffnungsklauseln für die Einmal- ahlungen, sprich Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, be- chlossen. Dem werden wir zustimmen; zum einen, um en Ländern die dringend nötigen Finanzspielräume ein- uräumen, zum anderen aber auch, weil dieser Gesetz- ntwurf nur mit Bund und Ländern gemeinsam beschlos- en werden kann. 4452 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 (A) ) (B) ) Nach unserem Dafürhalten sollen aber Bund und Län- der für sich und gesondert entscheiden können, ob und in welchem Maße sie die so geschaffenen Möglichkeiten der Öffnungsklausel nutzen wollen. Im Gesetzentwurf des Bundesrates waren diese Ermessensspielräume nur für die Länder vorgesehen. Wir sind der Meinung, dass Bund und Ländern hier gleiche Kompetenzen einge- räumt werden sollen, und werden eine entsprechende Gesetzesänderung beschließen. Ich wäre sehr froh – wir werden es auch auf jeden Fall versuchen –, wenn hier gleichzeitig schrittweise die be- stehenden Unterschiede bei dem Bemessungsfaktor von Sonderzuwendungen zwischen Ost und West beseitigt werden könnten. Bisher ist es immer noch so, dass im Jahre 2002 ein Bemessungsfaktor von 86 Prozent bei den Sonderzuwendungen in Westdeutschland und von 75 Prozent in Ostdeutschland bestand. Das wird von vie- len gerade in den neuen Bundesländern als ungerecht empfunden. Ich möchte auch noch eine kurze Bemerkung zu dem Begehren des Landes Sachsen-Anhalt machen, hier in besonderer Weise Vorruhestandsregelungen einzuführen, und zwar Regelungen mit einer 25-prozentigen Arbeits- leistung bei 83 Prozent Gehalt. Ich habe gerade für die neuen Bundesländer sehr viel Verständnis. Sie haben noch aus der Vergangenheit ein Überangebot an Beamten. Es hat schon früher ähnliche Versuche anderer Länder gegeben, die in die gleiche Richtung gingen und die wir ebenfalls abgelehnt haben. Wir vermögen außerdem einen Spareffekt bei der von Sachsen-Anhalt angedachten Lösung nicht zu erkennen – es sei denn, man unterstellt, dass die auf diesem Wege dann vorzeitig aus dem Dienst ausscheidenden Beamten keine Leistungen erbracht hätten. Lassen Sie mich aber zur formalen Abwicklung noch einige Punkte sagen: Wir sprechen heute über zwei rechtlich unterschiedliche Bereiche. Einmal geht es um die Übernahme des Tarifergebnisses für Besoldung und Versorgung, zum anderen geht es um Strukturverände- rungen. Wir werden diese beiden Bereiche zu einer Ein- heit zusammenführen. Das ist logisch und absolut sinn- voll. Inhaltlich gibt es zwischen beiden Bereichen eine sehr große Nähe. Was mir besonders wichtig erscheint: Von den Betroffenen werden diese Bereiche im Zusam- menhang gesehen. Es handelt sich in beiden Fällen um Bestandteile von Besoldung und Versorgung, die in ih- ren Veränderungen positive oder negative Auswirkungen auf die Beamteneinkommen haben. Ich weiß, dass die jetzigen Regelungen bei den Beam- ten, aber auch bei ihren Berufsorganisationen nicht nur Freude auslösen. Wir müssen heute und auch in Zukunft dem öffentlichen Dienst eine Menge zumuten. Es gibt allerdings keinen anderen Weg, wenn wir einen leis- tungsstarken öffentlichen Dienst und die langfristige Be- zahlbarkeit von Besoldung und Versorgung sichern wol- len. Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): An sich könnten wir uns heute die Sache einfach machen. Denn s d d f l f T b d d a s t E u d u g P d d f d k U s a e g d s E c d i r n d z d D g g n 2 0 A v 0 r n i D u s i a n (C (D owohl das Subsidiaritätsprinzip als auch die Erhöhung es Wettbewerbsföderalismus sprechen dafür, den Län- ern das wieder zurückzugeben, was sie freiwillig An- ang der 70er-Jahre an den Bund delegiert haben, näm- ich die Höhe des Urlaubs- und des Weihnachtsgeldes estzulegen. Auch der Umstand, dass der überwiegende eil der 1,7 Millionen Beamte in Deutschland Landes- zw. Kommunalbeamte sind, spricht für die Gewährung er Öffnungsklausel. Aber ganz so leicht ist die Sache, enke ich, doch nicht; denn ich möchte die Länder, aber uch die Bundesregierung davor warnen, sich der Illu- ion hinzugeben, bei den Beamten das große Einsparpo- enzial zu sehen – auch wenn die Versuchung groß ist. ines ist ganz klar festzustellen: Die Kasse des Bundes nd die Kassen vieler Länder sind insbesondere wegen er katastrophalen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik nd der unterbliebenen Strukturreformen durch die rot- rüne Bundesregierung leer. Im Jahr 2002 machten die ersonalausgaben beim Bund 10,8 Prozent, bei den Län- ern 37,7 Prozent und bei den Kommunen 26,8 Prozent er Gesamtausgaben aus. Dies darf allerdings nicht dazu ühren, dass die Beamten nunmehr zu den „Spareseln“ er Nation gemacht werden. An dieser Stelle muss auch largestellt werden, dass die Beamten vollkommen zu nrecht mit einem teilweise negativen Image behaftet ind. Der weit überwiegende Teil der Beamtenschaft ist ußerordentlich leistungsbereit, service- und bürgerori- ntiert. Diese hohe Motivation und dieses enorme En- agement dürfen nicht dadurch beeinträchtigt werden, ass die Beamten zu „Melkkühen“ degradiert werden. Sowohl der Bund als auch die Länder haben eine Für- orgepflicht gegenüber den Beamten, da sie für jeden inzelnen durch Parlamentsbeschluss eine entspre- hende Planstelle geschaffen haben. Auch muss vermie- en werden, dass die Beamten zu den Leidtragenden des n meinen Augen überhöhten und nicht realistischen Ta- ifabschlusses im öffentlichen Dienst werden. Es darf icht so weit kommen, dass der Staat das, was er dem an er einen Seite des Schreibtisches sitzenden Mitarbeiter usätzlich gewährt, sich von dem auf der anderen Seite es Schreibtisches sitzenden Mitarbeiter wieder einspart. iese Gefahr ist nicht konstruiert, sondern vielmehr anz konkret. Wird beispielsweise das Tarifergebnis mit dreimonati- er Verzögerung übertragen und gleichzeitig das Weih- achtsgeld um 25 Prozent gesenkt, ist das Jahresgehalt 003 im Westen nur um 0,1 Prozent und im Osten um ,5 Prozent höher als 2002. Ab der Besoldungsgruppe 12 käme es gegenüber 2002 sogar zu echten Gehalts- erlusten: minus 0,1 Prozent in den neuen und minus ,5 Prozent in den alten Bundesländern. Ein vergleichba- er Angestellter bekommt dagegen auf das Jahr gerech- et in den unteren Vergütungsgruppen 2,4 Prozent bzw. n den oberen Vergütungsgruppen 1,8 Prozent mehr. iese Ungleichbehandlung wäre nicht vermittelbar. Eine m drei Monate verzögerte Anpassung der Beamtenbe- oldung an den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst ist n meinen Augen das Höchste der Gefühle. Daher ist der m vergangenen Freitag getroffene Beschluss des Fi- anzausschusses des Bundesrates, den Länden eine ver- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 4453 (A) ) (B) ) zögerte Anpassung um bis zu sechs Monaten zu gewäh- ren, alles andere als akzeptabel und hinnehmbar. An dieser Stelle muss man sich auch in aller Deutlich- keit klarmachen, über was wir eigentlich sprechen. Es ist nicht so, dass die Beamten die Spitzenverdiener der deutschen Gesellschaft sind. Ein Hauptwachtmeister, 38 Jahre, verheiratet, zwei Kinder, der in der Besol- dungsstufe A 4 eingruppiert ist, verdient in den alten Bundesländern 2 083,43 und in den neuen Bundeslän- dern 1 875,09 Euro im Monat. Ein Justizvollstreckungs- sekretär, 40 Jahre, ledig, der in A 6 eingruppiert ist, kommt in den neuen Bundesländern gerade einmal auf 1 704,82 Euro und in den alten Bundesländern auf 1 894,25 Euro monatlich. In diesen Besoldungsstufen spüren es die Beamten sehr wohl und deutlich, wenn ihnen das Urlaubsgeld komplett und das Weihnachtsgeld anteilig gestrichen wird. Außerdem gilt es, entschieden darauf hinzuweisen, dass die Streichung des Urlaubsgeldes sozial nicht aus- gewogen ist, da es in erster Linie die sozial Schwachen trifft. Bei dem Urlaubsgeld handelt es sich um einen fes- ten Betrag, der bei den unteren Besoldungsgruppen we- sentlich stärker ins Gewicht fällt als bei den höheren. Um die Bandbreite zu verdeutlichen: Im Westen beträgt das Urlaubsgeld in der Besoldungsgruppe A 2 spürbare 23,5 Prozent eines Anfangsgrundgehaltes und bei B 11 lediglich nur noch 2,5 Prozent. Ähnlich gravierende Wirkungen sind beim Weih- nachtsgeld zu beachten. Es beträgt derzeit im Westen 86,31 Prozent und im Osten 64,73 Prozent der für De- zember maßgebenden Bezüge. Es macht damit im Wes- ten 6,7 Prozent und im Osten 5,1 Prozent des Jahresge- haltes aus. Wird das Weihnachtsgeld um beispielsweise 25 Prozent gekürzt, entspricht dies einer Absenkung des Jahresgehaltes um 1,7 Prozent in den alten bzw. 1,3 Pro- zent in den neuen Bundesländern. Bei allem sachlichen Für und Wider spricht meines Erachtens für die Gewährung der Zulassung der Öff- nungsklausel ganz deutlich der Umstand, dass das, was der Bundesrat jetzt beantragt, vielerorts bereits Realität ist. Viele Städte und Gemeinden, insbesondere in den neuen Bundesländern, weichen bereits heute in vollem Einvernehmen zwischen Dienstvorgesetzten und Mitar- beitern von der tariflichen Bezahlung nach unten ab, ein- zig und allein um Entlassungen zu vermeiden. Deshalb halte ich es nur für sachgerecht, dass, was in der Praxis ohnehin de facto existiert, rechtlich den Ländern zu er- möglichen. Ich hoffe nur, dass es sich die Länder nicht in einigen Jahren wieder anders überlegen, und uns dieses „Geschenk“ wieder zurück übertragen wollen. Meines Erachtens ist das Thema Beamtenbesoldung zu wichtig, um es zum ewigen Spielball zwischen Bund und Län- dern zu machen. Clemens Binninger (CDU/CSU): Wenn wir heute über Besoldungsanpassungen für Beamte und Öffnungs- klauseln debattieren, so ist dies eine Debatte im Span- nungsfeld zwischen staatlichen Haushalten auf der einen Seite – denen an jeder Ecke das Geld fehlt und die zur Einsparung gezwungen sind – und Berufen wie Polizei- b a A l m V A l z k i n ü W w d e d T f d P m s d v a G h d k z D m n D s w l s h s u d c L a t z M t w i g m (C (D eamte, Krankenschwestern oder auch Soldaten auf der nderen Seite, die unter schwierigsten Bedingungen ihre ufgaben erfüllen und zu Recht an der Gehaltsentwick- ung teilhaben wollen. Es ist auch eine Debatte, die sich it den Fragen nach sozialer Gerechtigkeit und dem erhältnis zwischen Beamten und den Angestellten und rbeitern des öffentlichen Dienstes befasst und hoffent- ich auch eine Debatte, die uns zeigt, was eigentlich noch u tun wäre, wenn wir das Kernproblem, die Personal- ostenbelastung für die öffentlichen Haushalte, wirklich n den Griff bekommen wollen. Wir unterstützen es nachdrücklich, dass die Ergeb- isse der Tarifverhandlungen jetzt auch für die Beamten bernommen werden. Zu den vorgesehenen Terminen: eitere Verschiebungen um noch einmal drei Monate, ie in der Vorlage genannt, lehnen wir kategorisch ab. Dass der Tarifabschluss und auch die Übertragung auf ie Gruppe der Beamten die öffentlichen Haushalte vor ine Kraftprobe stellt, ist unbestritten und gleichermaßen ie Überleitung zum zweiten, ungleich sensibleren hema und schwierigeren Thema, der Öffnungsklausel ür die Sonderzuwendung, also das Weihnachtsgeld und ie Streichung des Urlaubsgeldes. Dass die Länder ihre ersonalkosten zumindest teilweise selbst beeinflussen öchten, ist verständlich. Was wir aber dabei nicht über- ehen dürfen, ist der Umstand, dass diese Öffnung und eren Gestaltung auch Grenzen haben muss. Wir haben on Beginn an den Vorschlag der rot-roten Regierung us Berlin, nämlich eine Öffnungsklausel auch für das rundgehalt einzuführen, kategorisch abgelehnt. Wir ätten uns gleichermaßen gewünscht, dass der Vorschlag es Deutschen Beamtenbundes, das Weihnachtsgeld zu ürzen, dabei aber zu zwölfteln und in das Grundgehalt u integrieren, bei den Ländern eine Mehrheit findet. ies war, trotz anfänglich positiver Zeichen, leider nicht öglich. Was ich aber an dieser Stelle schon noch einmal beto- en und auch herausstreichen muss, ist das Verhalten des eutschen Beamtenbundes. Es ist in diesen Tagen nicht elbstverständlich, dass eine Berufsvertretung, eine Ge- erkschaft, von sich aus einen Vorschlag macht, der etztendlich als Ergebnis eine Gehaltsreduzierung für eine Mitglieder beinhaltet. Während wir heute das Ver- alten der IG Metall erleben müssen, die einen völlig un- innigen Streik für die 35-Stunden-Woche provoziert nd produziert, ist für mich in dieser Zeit das Verhalten es Deutschen Beamtenbundes ein sehr positives Zei- hen, das es auch zu würdigen gilt. Im Ergebnis haben wir jetzt einen Vorschlag, der den ändern die Möglichkeit eröffnet, das Weihnachtsgeld bis uf Null herunterzufahren, in wirtschaftlich besseren Zei- en dieses Weihnachtsgeld aber wieder anzuheben oder es u belassen, wie es heute ist. Wenn dieser Vorschlag eine ehrheit findet, ist es nun an den Ländern, dafür Sorge zu ragen, dass dieses Instrument sozial gerecht angewandt ird und es mit den wirtschaftlichen Lebensverhältnissen m jeweiligen Bundesland übereinstimmt. Dabei dürfen wir das Kernproblem nicht aus den Au- en verlieren: Die Belastung der öffentlichen Haushalte it Personalausgaben liegt doch nicht daran, dass der 4454 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 (A) ) (B) ) einzelne Beamte zu viel verdient. Wer wird denn ernst- haft behaupten, dass ein Polizeibeamter, nach Ausbil- dung, Mitte 30 oder Anfang 40, in einem mittleren Dienstgrad mit etwa 2 200 Euro brutto – eine Kranken- schwester noch weniger, ein Soldat in etwa gleichen Ver- hältnissen – zu viel verdient? Doch ernsthaft niemand! Deshalb müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass wir diesen Weg einer durch die Öffnung möglichen Kür- zung, die durch die Gehaltserhöhung zwar kompensiert wird, aber letztendlich doch eine Kürzung darstellt, nicht beliebig oft gehen können. Wir sollten endlich auch an- erkennen, dass die Beamten hier wirklich auch ein Opfer erbringen würden, auch die niedrigen Einkommensgrup- pen. Deshalb ist auch die Schlagzeile, die man jedes Jahr von Neuem lesen muss: „Jetzt sollen auch mal die Be- amten ein Opfer bringen“, definitiv falsch. Sie haben es erbracht, die Polizeibeamten, die Krankenschwestern, die Soldaten. Die Kernbotschaft dieser Debatte lautet daher: Nicht Gehaltskürzungen bei Einzelnen, sondern die Reduzie- rung von staatlichen Aufgaben sind der Weg zum weite- ren Abbau des Personalkostenanteils in den öffentlichen Haushalten. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Gemeinsam haben Bund und Länder den Ergeb- nissen der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 9. Januar 2003 zugestimmt. Mit dem Gesetz- entwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbe- züge stellt die Bundesregierung die inhalts- und wir- kungsgleiche Übernahme für die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfänger sicher. Wir sind immer wieder gefragt worden, warum die Übernahme der Tarifvereinbarungen für die Beamtinnen und Beamten so lange dauert. Die Bundesregierung hat sich in intensiven Gesprächen mit den Ländern bemüht, die Übernahme einvernehmlich zu regeln. Wie an den zahlreichen Bundesratsanträgen aus den Ländern für je- den deutlich wird, sind es die Länder, die das Einverneh- men infrage stellen. Die Bundesregierung ist in der Frage der Öffnungs- klauseln nicht von sich aus gesetzgeberisch tätig gewor- den. Sie ist dem einmütigen Wunsch aus den Ländern entgegen gekommen und lässt lediglich im engen Rah- men der Sonderzahlungen eine „Öffnungsklausel“ zu: Die Gestaltung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes wird in das Ermessen der Länder gestellt. Wir haben immer wieder deutlich gemacht, dass die Rahmengesetzgebung des Bundes und damit die Bun- deseinheitlichkeit gewahrt werden muss. Weiter gehende Wünsche der Länder nach Streckung der linearen Über- nahme um weitere drei Monate lehnen wir ab. Der ge- meinsam getragene Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst kann jetzt nicht zulasten der Beamtinnen, Beam- ten und Versorgungsempfänger finanziert werden. Diese Schieflage lassen wir nicht zu. Es muss aber auch völlig klar sein, dass die Über- nahme des Tarifabschlusses und die Ermöglichung einer Öffnungsklausel nur im Paket beschlossen werden kön- n t G t w m a U f a t z r g d d S s ö i g ö e s l s e g B 2 d b z i T d n h s d A D k h z g a S m t u d S (C (D en. Wir wollen Klarheit für die Beamtinnen und Beam- en und fordern jetzt eine zügige Verabschiedung des esetzentwurfes im Bundesrat. Zur Anwendung der Öffnungsklausel im Bund konn- en wir in den vergangenen Tagen in den Medien viele idersprüchliche Meldungen lesen. Fakt ist, es ist vieles öglich, aber nichts entschieden. 2003 werden die Be- mtinnen und Beamten des Bundes ihr Weihnachts- und rlaubsgeld ungekürzt erhalten. Der Haushaltsentwurf ür das Jahr 2004 liegt noch nicht vor. Natürlich werden uch globale Minderausgaben im Personalbereich disku- iert. Meine Fraktion wird Vorschläge machen, wie diese u erwirtschaften sind. Möglich sind: Personaleinspa- ungen, neue Arbeitszeitregelungen; für Bundesbeamte ilt die 38,5-Stunden-Regelung. Sollten auch Kürzungen er Sonderzuwendungen diskutiert werden, müssen iese nach unserer Ansicht sozial gestaffelt sein. Lassen Sie mich zum Schluss sagen. Wir sind gegen onderopfer von Beamtinnen und Beamte. Die Ein- chnitte, die zur Entlastung der öffentliche Haushalte im ffentlichen Dienst vorgenommen werden müssen, stehen m Kontext der Agenda 2010. Sie sind Teil der gesamt- esellschaftlichen Anstrengungen zur Konsolidierung der ffentlichen Haushalte. Der öffentliche Dienst braucht ine verlässliche Zukunftsperspektive. Notwendige Ein- parungen müssen in eine umfassende Reform des öffent- ichen Tarifrechts eingebunden werden. Kernpunkte die- er Reform müssen aus grüner Sicht sein: ein transparentes inheitliches Dienstrecht, ein leistungsorientiertes Ent- eltsystem und die Durchlässigkeit des Systems. Ernst Burgbacher (FDP): Mit ihrem Entwurf eines undesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 003/2004 verlangt die Bundesregierung erneut ein Son- eropfer von den Beamten. Sie nutzt und unterstützt damit estehende Vorurteile und wird ihrem Versprechen einer eit- und inhaltsgleichen Umsetzung des Tarifergebnisses m öffentlichen Dienst auf die Beamten nicht gerecht. Die FDP-Bundestagsfraktion hat beim Abschluss der arifverhandlungen im öffentlichen Dienst kritisiert, ass die Verhandlungsführer, insbesondere Bundesmi- ister Schily, damals eingeknickt sind und einem zu ho- en Abschluss zugestimmt haben. Die Folgen davon ind bekannt: Einige Länder überlegen den Ausstieg aus er Tarifgemeinschaft. Baden-Württemberg hat den ustrittsbeschluss gefasst und diesen Montag bestätigt. as Land Berlin ist bereits ausgetreten. Auch die Dis- ussion über Öffnungsklauseln ist eine Folge dieses zu ohen Abschlusses. Nun sollen die Beamten dafür be- ahlen. Tatsache ist jedoch, dass die Beamten in den ver- angenen Jahren weit mehr Sonderopfer gebracht haben ls andere Berufsgruppen. Tatsache ist auch, dass wir als taat Gefahr laufen, im Wettbewerb auf dem Arbeits- arkt um gute Köpfe den Kürzeren zu ziehen. Ein at- raktiver öffentlicher Dienst ist auf hoch qualifizierte nd motivierte Beamte angewiesen. Deshalb muss mit en vordergründigen und populistischen Maßnahmen chluss sein. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 4455 (A) ) (B) ) Die FDP wird als Konsequenz aus diesem völlig unbefriedigenden Handeln der Bundesregierung Vor- schläge für ein modernes Besoldungsrecht vorlegen. Wir wollen darin die Einheitlichkeit der Besoldung in Deutschland weiter gewährleisten, wir werden darin zu- sätzliche Möglichkeiten der Dienstherren für mehr Fle- xibilität schaffen. Insbesondere müssen Motivation und Leistungsbereitschaft gefördert werden. Leider haben die meisten Bundesländer die schon be- stehenden Möglichkeiten bisher kaum wahrgenommen. Die bestehenden Differenzierungsmöglichkeiten in der Bezahlung im öffentlichen Dienst werden nicht genutzt. Insbesondere in den Ländern werden Elemente der Leis- tungsbezahlung im Beamtenbereich unzulänglich prak- tiziert. Seit Jahren erzielen die Länder so einseitig Ein- sparungen auf Kosten der Beamten. Die Freigabe der Stellenobergrenzen durch den Bund wird nicht genutzt. Innerhalb der bestehenden Stellenobergrenzen hätten Bund, Länder und Gemeinden ihre Gestaltungsmöglich- keiten seit langem auch zur Straffung von Behörden und zu Einsparungen nutzen können. Die FDP hält an dem Ziel fest, dass der öffentliche Dienst zu modernisieren ist. Modernisierung des öffent- lichen Dienstes ist Daueraufgabe im Interesse von Bür- gern, Gesellschaft und Staat. Die öffentliche Verwaltung muss auf ihre Kernaufgaben konzentriert werden. Dazu gehören die Eingriffsverwaltung, aber auch andere Be- reiche, wo es die Sicherheit des Staates und des öffent- lichen Lebens, die Stabilität staatlichen Handelns und die staatliche Daseinsvorsorge zu gewährleisten gilt. Aufgrund ihrer Organisationshoheit müssen Bund und Länder diesen Kernbereich ausfüllen. Ein funktionsfähiger öffentlicher Dienst ist eine wich- tige Säule unseres demokratischen Rechtsstaats. Dabei hat sich auch das Berufsbeamtentum bei der politischen Entwicklung Deutschlands bewährt. Die FDP hält daher auch weiterhin am Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation fest. Dies schließt den Erhalt des Gleich- klangs von Besoldung und Tarif und die Gleichbehand- lung aller Statusgruppen im öffentlichen Dienst ein, so- weit nicht die Statusunterschiede Unterschiedlichkeit erfordern. Sonderopfer zulasten der Beamten lehnen wir ab. Nicht kurzfristiges Sparen, sondern Modernisierung, Motivationssteigerung und Leistungsoptimierung müs- sen unsere Ziele sein. Dazu tragen beide vorliegenden Gesetzentwürfe leider nicht bei. Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister des Innern: Unter diesem Tagesordnungs- punkt werden heute drei Vorlagen beraten. Schwerpunkt der Aussprache ist aus meiner Sicht die erste Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfes eines Gesetzes über die Anpassung der Dienst- und Versor- gungsbezüge in Bund und Ländern 2003/2004 sowie des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Beide Ge- setzentwürfe haben nicht nur unterschiedliche „Urheber“ – die Bundesregierung auf der einen und den Bundesrat auf der anderen Seite –, sondern haben vor allem verschiedene Regelungsmotive und -ziele zum Inhalt. G z t t u S n a c i p d b M n A s K r s d 8 z i w b n g a e V a D t 4 e s e w V M d e a g e 2 s D a s G h (C (D leichwohl besteht ein enger sachlicher und auch finan- ieller Zusammenhang. Nicht nur die Dienstherren be- rachten die Personalkosten in ihren jeweiligen Haushal- en als Gesamtheit, sondern auch die Mitarbeiterinnen nd Mitarbeiter bewerten stets das, „was im Jahr unterm trich bleibt“. Dies haben die Reaktionen und Stellung- ahmen der Verbände und der Mitarbeiterinnen und Mit- rbeiter zu beiden Gesetzesvorhaben in den letzten Wo- hen und Monaten gezeigt. Deshalb begrüße ich es, dass beide Gesetzesvorhaben n den parlamentarischen Beratungen des Bundestages arallel beraten werden. Möglich geworden ist dies urch die verfahrensmäßige und inhaltliche Abstimmung eider Regelungsinitiativen während der vergangenen onate zwischen Bundesrat und Bundesregierung. Diese Abstimmung mit den Ländern ist einmal mehr otwendig, weil von den Mehrbelastungen, die durch die npassung der Bezüge in den Jahren 2003 und 2004 ent- tehen, in erster Linie die Haushalte der Länder und ommunen betroffen sind. Wenn auch die konkurrie- ende Gesetzgebungskompetenz für Besoldung und Ver- orgung dem Bundesgesetzgeber zusteht, so sind doch ie weitaus meisten Beamtinnen und Beamten – etwa 0 Prozent – im Landes- und Kommunaldienst. Nicht uletzt deshalb hat die Bundesregierung mit der Vorlage hres Gesetzentwurfs zur Besoldungsanpassung abge- artet, bis sich der Bundesrat auf eine Lösung für die egrenzte Öffnung des Besoldungsrechts beim Weih- achts- und beim Urlaubsgeld verständigt hat. Das Er- ebnis liegt nunmehr mit den beiden Gesetzentwürfen uf dem Tisch. Beginnen möchte ich mit dem Regierungsentwurf ines Gesetzes über die Anpassung der Dienst- und ersorgungsbezüge in Bund und Ländern 2003/2004: Der Gesetzentwurf setzt wirkungsgleich den Tarif- bschluss um. Das heißt, wie im Tarifbereich werden die ienst- und Versorgungsbezüge für die Beamten, Rich- er und Soldaten in drei Schritten linear um insgesamt ,4 Prozent angehoben und werden auch die tariflich ver- inbarten Einmalzahlungen übertragen. Untrennbarer Be- tandteil des Tarifabschlusses sind die im Tarifrecht ver- inbarten Entlastungsmaßnahmen. Diese Entlastungen erden mit dem Gesetzentwurf wirkungsgleich durch erschiebung der Erhöhungszeitpunkte um jeweils drei onate nachvollzogen. Durch den Gesetzentwurf ist sichergestellt, dass auch ie Beamten, Richter und Soldaten sowie Versorgungs- mpfänger trotz schwieriger Rahmenbedingungen an der llgemeinen Einkommensentwicklung teilnehmen. Ich ehe davon aus, dass über den vorliegenden Regierungs- ntwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 003/2004 in diesem Hause bereits Einvernehmen be- teht und es keinen Anlass zu langen Erläuterungen gibt. ie wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses uf die Beamtinnen und Beamten war von Anfang an un- er gemeinsames Regelungsziel. Der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf eines esetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften at in den vergangenen Wochen und Monaten zu 4456 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 (A) ) (B) ) kontroversen Diskussionen geführt. Der Bundesrat hat der Gesetzesinitiative im März diesen Jahres nach langen Beratungen ohne Gegenstimmen zugestimmt. Damit erhalten die Länder die Möglichkeit, eigenstän- dige Regelungen im Bereich des Weihnachts- und des Urlaubsgeldes zu erlassen. Mit Blick auf die von mir bereits angesprochene un- terschiedliche Verteilung der Personalkosten hat die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme dem Wunsch der Länder nach mehr Gestaltungsspielraum bei der Festlegung von Weihnachts- und Urlaubsgeld entspro- chen. Ich denke, es ist aber auch eine Selbstverständlich- keit, dass der Bund dabei für seinen Bereich dieselben Regelungsmöglichkeiten für sich in Anspruch nimmt. Dies hat die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme ausdrücklich klargestellt. Im Ergebnis bedeutet das, Bund und Länder können zukünftig durch eigene bun- des- und landesgesetzliche Regelungen das Weihnachts- und des Urlaubsgeld selbst festlegen. Die Diskussion um so genannte Öffnungsklauseln ha- ben die dienstrechtlichen Foren der vergangenen Monate bestimmt. Dabei wird etwa einer „Besoldung nach Kas- senlage“ das Wort geredet. Wer dies durch die Öffnungs- klausel ermöglicht sieht, überschätzt jedoch die Trag- weite dieser Regelungen. Einheitliche Grundstrukturen und dabei einheitliche Standards in der Besoldung sollen auch in Zukunft erhal- ten bleiben. Nur dann kann die Funktionsfähigkeit unse- res öffentlichen Dienstes in allen Bereichen gewahrt werden. Wenn wir jedoch diese einheitliche Grundstruk- turen im öffentlichen Dienst erhalten wollen, müssen wir auch außerhalb dieser Grundstrukturen eine gewisse Elastizität ermöglichen. Wenn wir uns differenzierten Lösungen für unterschiedliche Verhältnisse verschlie- ßen, gerät auf lange Sicht das ganze System ins Wanken. Daher befürwortet die Bundesregierung eine be- grenzte Flexibilisierung. Der Besoldung soll eine Flexi- bilität ermöglicht werden, die aber nicht grenzenlos sein soll, sondern sich vielmehr auf den Bereich von Weih- nachts- und Urlaubsgeld beschränken soll. Dies sind die zwei Seiten der Medaille, die sich auch in der Stellung- nahme der Bundesregierung widerspiegeln. Ob und welche Länder eigene Gesetze zum Weih- nachts- und Urlaubsgeld erlassen, also von der Öff- nungsklausel Gebrauch machen, müssen wir abwarten. Der Bund wird im Jahr 2003 keine entsprechenden Maß- nahmen vornehmen. Hier sollte auch nicht spekuliert, sondern abgewartet werden. Ich bin davon überzeugt, dass die Mehrheit der Beamtinnen und Beamten sich notwendigen Maßnahmen nicht verweigern und als Teil der Solidargemeinschaft ihren Beitrag leisten wird, wenn ein solcher notwendig werden sollte. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung über die Anträge: – Die europäische Biopatentrichtlinie von 1998 umsetzen n h s n r e D m w K d s h u i f B le l w a s b d t E d 1 v w p g h i w F H m a s k Z B a t F a (C (D – Rechtssicherheit für biotechnologische Er- findungen durch schnelle Umsetzung der Biopatentrichtlinie (Tagesordnungspunkt 12, Zusatztagesordnungs- punkt 13) Christoph Strässer (SPD): Es ist schön, dass sich ach langer Zeit auch die Opposition eines Themas nä- ert, das viele gesellschaftliche Gruppen aus den unter- chiedlichsten Bereichen und auch die Koalitionsfraktio- en in den letzten Jahren sehr intensiv beschäftigt hat. Gerade angesichts der Tatsache, dass die Bundes- egierung den von der CDU/CSU geforderten Gesetz- ntwurf nunmehr vorgelegt hat und die parlamentarische ebatte über diesen Entwurf beginnen kann, kann ich ich des Eindrucks nicht erwehren, dass es sich hier ieder einmal um den Versuch handelt, Regierung und oalition vorzuführen, und ich sage Ihnen dazu: Bei iesem Thema, dass in Teilbereichen ethische, wissen- chaftliche, ökonomische und auch rechtliche Grenzzie- ungen erfordert, ist dies unangemessen und wird von ns zurückgewiesen! Ihr Antrag ist aber auch in sich widersprüchlich und nhaltlich nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Zum einen ordern Sie die sofortige Umsetzung der europäischen iopatentrichtlinie in nationales Recht. Gleichzeitig wol- n Sie eine nicht näher beschriebene „Weiterentwick- ung“ der Richtlinie durch die Europäische Kommission, ohl wissend, dass ein entsprechendes Initiativrecht usschließlich bei der Kommission liegt. Auch wir sind der Auffassung, dass die Entwicklung eit 1998 in der biotechnologischen Entwicklung wie der ioethischen Diskussion nicht stehen geblieben ist. Ich arf Sie aber darauf hinweisen, dass die Kommission rotz auch dort vorhandener kritischer Bewertungen der ntwicklung darauf besteht – ich zitiere aus dem Bericht er Kommission an das Parlament und den Rat vom . Oktober 2002 –, „dass die Richtlinie unverzüglich ollständig in einzelstaatliches Recht umgesetzt wird, o dies noch nicht geschehen ist.“ Dies – und nur dies – ist die Aufgabe, die nun in der arlamentarischen Beratung vor uns liegt. Dabei gab und ibt es fraktionsübergreifend Differenzen über den In- alt und den Umfang der Umsetzung, Differenzen, die m Übrigen auch von der Kommission durchaus gesehen erden. In dem zitierten Bericht werden die zentralen ragen angesprochen, über die wir uns hier in diesem ause noch sehr ernsthaft werden auseinander setzen üssen: die Frage des Schutzumfangs von Patenten auf us dem menschlichen Körper stammende isolierte Gen- equenzen bzw. Teilsequenzen sowie der Patentierbar- eit menschlicher Stammzellen bzw. daraus hergestellter ellreihen, die Frage also der Geltung des in anderen ereichen des deutschen und europäischen Patentrechts nerkannten umfassenden Stoffschutzes auch für bio- echnologische Erfindungen. Es ergeben sich weitere ragen, die im Entwurf des BMJ dankenswerterweise ufgegriffen worden sind, so die Frage des Herkunfts- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 4457 (A) ) (B) ) nachweises, die jetzt im Entwurf in § 34 a geregelt ist, oder des Landwirteprivilegs in § 9 c. Gestatten Sie mir auch einen Hinweis auf Ziffer 4 b Ihres Antrages, in der Sie fordern, dass Pflanzensorten und Tierrassen gemäß dem Urteil des EuGH vom 9. Ok- tober 2001 weitgehend vom Patentschutz unberücksich- tigt bleiben sollen. Hier argumentieren Sie unsauber, da bereits nach der Richtlinie lediglich Eigenschaften wie zum Beispiel eine Resistenz berücksichtigt werden, wenn sie einzelne Tierarten oder Pflanzensorten über- schreiten. Die SPD-Fraktion wird die Erörterung des jetzt vor- gelegten Regierungsentwurfs zügig vorantreiben; zum einen natürlich zur Vermeidung eines Vertragsverlet- zungsverfahrens, zum anderen aber auch gerade deshalb, weil wir sehen, dass Forschung und Wirtschaft, aber auch gesellschaftliche Gruppen wie Gewerkschaften und Greenpeace zu Recht nach Rechtssicherheit rufen. Ver- lässlichkeit ist erforderlich für unsere Wirtschaft. Sie darf und wird aber nicht unter Aufgabe ethischer Grund- überzeugungen in unserer Gesellschaft hergestellt wer- den. Dies ist eine schwierige Gratwanderung, aber sie wird uns gelingen. Der Umstand, dass erst sechs EU- Mitgliedstaaten die Biopatentrichtlinie in nationales Recht umgesetzt haben, zeigt, dass nicht nur wir uns in Deutschland schwer tun, und zwar zu Recht, wie ich meine. Treten Sie mit uns in einen konstruktiven Dialog über diese wichtige Zukunftsfrage ein. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bietet eine geeignete Grundlage für die Fortsetzung der Diskussion im Parlament. Die SPD- Fraktion ist hier zu einem offenen, aber ergebnisorien- tierten Diskurs bereit. Helmut Heiderich (CDU/CSU): Wir begrüßen es na- türlich, dass Sie auf unsere Initiative, welche ja die Grundlage der heutigen Debatte ist, nun kurzfristig mit einer Gesetzesvorlage reagiert haben. Es ist ja ganz of- fensichtlich, dass wir, die CDU/CSU, mit unserer Akti- vität die Regierung in Zugzwang gebracht haben. Oder wie soll man es erklären, dass Sie nach mehr als vier Jahren Stillstand nun ausgerechnet zur heutigen Debatte endlich aus den Puschen kommen? Sie haben sich die Überschrift unseres Antrags zur Ma- xime genommen. Die Regierung sollte öfter solch direkte Reaktion zeigen. Wenn man Ihre Vorlage betrachtet, fragt man sich allerdings, warum Sie so lange handlungsunfä- hig waren und wieso die deutsche Biotechnikbranche so lange auf die notwendigen rechtlichen Rahmenbedin- gungen warten musste. Immerhin widerlegen Sie nun ih- ren Koalitionspartner, der Ihnen noch vor vier Wochen vorgehalten hat: „die kann nix, will nix, macht nix“. Ich stimme mit Ihnen überein, dass diese Biopatent- richtlinie ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem bishe- rigen Rechtszustand ist; Fortschritt nicht nur deswegen, weil für die neuen Erkenntnisse, die neuen Technologien und Verfahren spezielle Regelungen getroffen werden, die im bisherigen Patentrecht so nicht vorhanden waren. e w k M d b b w h m s w h h l c g A h u w s n d t E h C G s s d B s s h R g s s b l E t s b s t l g u (C (D Sie ist vor allem auch deshalb ein Fortschritt, weil rstmals eindeutige ethische Grundsätze im Patentrecht, elches ansonsten ein reines Wirtschaftsrecht ist, veran- ert werden. So wird der menschliche Körper ebenso vor issbrauch geschützt wie Tiere und Pflanzen. Es wer- en das Verbot des Eingriffs in die Keimbahn, das Ver- ot des Klonens und die Einhaltung des deutschen Em- ryonenschutzgesetzes fest verankert. Diese Fortschritte erden von den Kritikern der Richtlinie gerne überse- en. Andererseits bringt sie den Forschern und Unterneh- ern ein robustes Patentrecht, den so genannten Stoff- chutz, für ihre Erfindungen. Dies ist unumgänglich, eil nur mit einem unanfechtbaren Patentschutz die ho- en Kapitalinvestitionen gesichert werden können, die eute notwendig sind, um biotechnologische Entwick- ungen bis zur Produktreife zu bringen. Ohne einen sol- hen Schutz würde die deutsche Biotechnikindustrie ge- enüber ihren Wettbewerbern deutlich beeinträchtigt. uch in dieser Richtung haben wir mit unserer Initiative eute offensichtlich einen Durchbruch für Wirtschaft nd Forschung in Deutschland geschafft. Wir lassen aber auch nicht außer Acht, welche Ent- icklungen dieser Bereich seit dem europäischen Be- chluss der Richtlinie, also in den letzten fünf Jahren, ge- ommen hat. So haben sich damalige Befürchtungen, urch die Gensequenzierung und die entsprechende Pa- entierung werde der Mensch sozusagen Eigentum der rfinder, nicht bestätigt. Auch die stets wiederholte Be- auptung, die großen globalen Konzerne würden die laims unter sich aufteilen, wurde nicht Realität. Trotzdem gibt es nach dem Urteil des Europäischen erichtshofs von 2001, den Erfahrungen des Europäi- chen Patentamts, den zahlreichen Diskussionen ver- chiedenster Ethikräte sowie parlamentarischer und an- erer Gruppen einige Punkte, denen wir besondere eachtung geschenkt haben. Dazu gehört der möglichst weit gehende Ausschluss trategischer Patente, wie sie der Präsident des Europäi- chen Patentamts, Ingo Kober, kürzlich beklagt hat. Des- alb wollen wir die bereits im Erwägungsgrund 25 der ichtlinie geforderte Beschränkung auf den notwendi- en Kernbereich der beanspruchten Gensequenz ver- tärkt berücksichtigen. Damit wird eine eventuell beab- ichtigte Blockade später kommender Erfinder durch zu reite Patentansprüche ausgeschlossen. Dem gleichen Ziel gilt die Erleichterung bei der Ertei- ung von Zwangslizenzen für ein abhängiges Patent. benso klar muss die Freiheit der Forschung berücksich- igt sein, welche als Forschungsprivileg von der deut- chen Rechtsprechung garantiert ist. Letztlich wollen wir bei der Erteilung von Patenten esonders genau bei humanen Gensequenzen hin- chauen. Dies gebietet die besondere ethische Problema- ik an dieser Stelle. War man 1998 noch im Wesentlichen von der Vorstel- ung „ein Gen – eine Funktion – eine Anwendung“ aus- egangen, wissen wir heute, dass aus einem Gen sehr nterschiedliche Funktionen entstehen können. Deshalb 4458 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 (A) ) (B) ) muss der Schutzumfang eines Patents an dieser Stelle möglichst konkret festgelegt werden. Unser Vorschlag ist, dem Patentanspruch des Anmelders zu folgen und das zu schützen, was er selbst in seinem Anspruch for- muliert hat. Dies bedeutet zwar einerseits eine gewisse Einschränkung des Stoffschutzes bei einem solchen Pa- tent, gibt aber andererseits die Möglichkeit eines eigen- ständigen Patents einer nachfolgenden unabhängigen Er- findung auf demselben Genabschnitt. Die Abwägung zwischen einer Überbelohnung des Ersterfinders durch einen zu weit gehenden Schutzum- fang und der Möglichkeit eines Zweiterfinders, ebenfalls Patentschutz zu erlangen, ist zugegebenermaßen schwie- rig und deshalb im Rahmen dieses Gesetzgebungsver- fahrens noch weiter zu konkretisieren. Was den Schutz der Pflanzen und Tiere angeht, muss der Vorrang des bewährten deutschen Sortenschutzrech- tes erhalten bleiben. Das heißt, die Patentansprüche müs- sen zwischen Sortenzüchter und Patentinhaber geregelt werden. Der Landwirt darf davon in seiner täglichen Praxis nicht beeinträchtigt werden. Wir alle gehen heute einen deutlichen, aber längst überfälligen Schritt nach vorn. Aber die Dynamik dieses Wissenschafts- und Wirtschaftsbereichs hat schon wie- der neue Fragen aufgeworfen. Deshalb wird es notwen- dig sein, auf europäischer Ebene über die Fortentwick- lung dieses Patentrechts zu sprechen. Dabei muss sich die Bundesregierung von Anfang an einbringen und darf nicht wieder vier Jahre zum Nachteil des eigenen Landes ungenutzt verstreichen lassen. Dr. Maria Böhmer (CDU/CSU): Der Schutz bio- technologischer Erfindungen ist ein wichtiger Faktor des internationalen Wettbewerbs. Deshalb muss die EU-Bio- patentrichtlinie ins deutsche Patentrecht umgesetzt wer- den. Die Bundesregierung hat gestern einen Gesetzentwurf beschlossen. Nachdem jahrelang nichts passierte, ist diese Beschleunigung der Dinge offenbar eine Reaktion auf unseren Antrag. Frau Ministerin, die Bundesregierung hat viel wert- volle Zeit für interne Abstimmungsversuche vertan. Es ist richtig: Biopatentschutz ist ein rechtlich und ethisch anspruchsvolles Thema. Die lange Zeit ist leider nicht für eine intensive politi- sche Diskussion genutzt worden. Der Grund war ein an- derer: Wenn man Ihre Ankündigungen und die Aussagen Ihrer Vorgängerin oder des damaligen Staatssekretärs Pick zusammennimmt, dann hat die rot-grüne Bundesre- gierung ihre Meinung zum Patentschutz seit 1998 immer wieder verändert. Wir wollen von uns aus Klarheit in das Verwirrspiel bringen: Die Richtlinie muss auf den aktuellen Stand der wissenschaftlichen und ethischen Diskussion gebracht werden. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, auf europäischer Ebene sofort Verhandlungen über eine Weiterentwicklung zu beginnen. m u E e w r le I E m g s m u Z e E n G s v n s N d r i tr s is d n je w p h w d c d h li b (C (D Trotz der heutigen Mängel der Richtlinie bringt sie ehr Vorteile als Nachteile. Und deshalb wollen wir sie msetzen. Wir zeigen Ihnen mit unserem Antrag, wie aus der U-Richtlinie ein zugleich innovationsförderndes und thisch abgestimmtes Gesetz wird. Ich will aus unseren Vorschlägen nur den besonders ichtigen Punkt „Reichweite des Patentschutzes“ he- ausgreifen. Patentrecht ist Wirtschaftsrecht, aber kein wertneutra- s Feld. Wir müssen das Interesse an einer Stärkung der nnovations- und Wettbewerbskraft unseres Landes in inklang bringen mit der Sorge, die in dem Satz zusam- engefasst wird: Kein Patent auf Leben. In der Vergangenheit wurden in einer Art Goldrausch roße Claims im Land des menschlichen Genoms abge- teckt, buchstäblich Exklusivrechte an der Nutzung des enschlichen Lebens. Dies wollen wir für Deutschland nd die EU ausschließen. Auf der anderen Seite gilt: Forschung verlangt viel eit und Geld. 10 bis 12 Jahre dauert die Entwicklung ines Arzneimittels. Und sie kostet circa 750 Millionen uro. Das Patent sichert die Rentabilität solcher Investitio- en. Es ist der Treibstoff, ohne den der Motor Bio- und entechnologie nicht läuft. Deshalb muss der Biopatent- chutz sachlich und gerecht ausgestaltet werden. Wir schlagen ein funktionsbeschränktes Stoffpatent or. Warum? Das menschliche Gen als Material biotech- ologischer Erfindungen ist nicht irgendeine Substanz, ondern Teil des Bauplans Mensch, ein Teil von uns. ach der Entschlüsselung des menschlichen Genoms ist ie Zahl der bekannten krankheitsrelevanten Gene von und 500 auf 50 000 explodiert. Wenn in einer menschlichen Zelle nur 10 000 Prote- ne wirken – wir können das bisher nur schätzen –, illus- iert das die unvorstellbare Komplexität möglicher Zu- ammenhänge im Organismus. Wenn die menschliche Gensequenz ein Grundstück t, auf dem etwas Segensreiches angebaut werden kann, ann soll – nach unserer Vorstellung gerechter Beloh- ung – nicht der ganze Kontinent mitpatentiert werden, denfalls nicht, solange der größte Teil der Landkarte eiß ist. Denn die Isolation eines Gens und die Prüfung seiner harmakologischen oder medizinischen Relevanz sind eute automatisiert. Damit fehlt der Touch des Genialen, ie er etwa in der gedanklichen Leistung der Erfindung es Penicillins steckte. Professor Winnacker hat gesagt: „Sollen die Entde- ker einer einzigen dieser Eigenschaften zugleich auch ie Rechte für bislang nicht entdeckte Anwendungen er- alten? Wohl kaum!“ Wir wollen – ich bleibe in meinem Bild –, dass mög- chst viele auf Entdeckungstour ins Unbekannte auf- rechen, ohne einem Erstpatentinhaber ständig Wegezoll Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 4459 (A) ) (B) ) zahlen zu müssen. Mit einem funktionsbezogenen Stoff- schutz begrenzen wir deshalb das Patent auf eine kon- krete gewerbliche Anwendbarkeit. Das ist kein absoluter Stoffschutz wie von der Bun- desregierung vorgeschlagen, das wäre zu viel Beloh- nung, aber auch kein reines Verfahrenspatent, das wäre zu wenig und vermutlich auch mit der EU-Richtlinie nicht vereinbar. Mit einem funktionsbeschränkten Stoffschutz erhö- hen wir die Chance kleinerer Firmen auf Erstpatente und fördern damit den Wettbewerb. Und ganz wichtig ist: Wir geben damit auch den Men- schen in unserem Land eine überzeugende Antwort, die verhindern wollen, dass sich einige Wenige den Men- schen als Teil der Schöpfung aneignen. In einem alten Lehrbuch zum Patentrecht aus dem Jahr 1878 – Kohler, Deutsches Patentrecht – ist zu lesen, was Sinn und Zweck des gewerblichen Rechtsschutzes ist: „den Vortheil des Producenten mit dem Vortheil des Publikums zu verbinden“. Unser Vorschlag bringt diese Synthese aus kommerziellem Interesse und Allgemein- wohl. Meine Damen und Herren, wir müssen, wenn es um ethische Grundentscheidungen geht, und die Patentie- rung eines menschlichen Gens ist sicher eine solche Ent- scheidung, den Willen haben, einen breiten Konsens zu erzielen und damit ein Signal in unsere Gesellschaft zu senden. Wir sind bereit, mit Ihnen ein innovationsför- derndes und ethisch tragfähiges Gesetz zur Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie zu erarbeiten. Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die EU-Richtlinie zu Biopatenten hat deutliche Schwä- chen: Sie ist zu weit gehend und sie ist vom wissen- schaftlichen Fortschritt überholt. Sie muss überarbeitet werden. Nur unter Ausschöpfung der Interpretations- spielräume ist eine Umsetzung in nationales Recht ein Fortschritt gegenüber der geltenden Rechtslage. Bereits im März haben wir aus diesem Grund eine Doppelstrate- gie vorgestellt: Umsetzung unter Ausnutzung der vor- handenen Spielräume, aber auch Neuverhandlung der EU-Richtlinie. Ich begrüße es sehr, dass inzwischen auch die Union dazugelernt hat und unsere vorgeschla- gene Doppelstrategie – Umsetzung und gleichzeitig Neuverhandlung der EU-Richtlinie – unterstützt. Der seit gestern vorliegende Gesetzentwurf ist ein erster Schritt in die richtige Richtung: Er nutzt beste- hende Spielräume aus – Stichworte sind Herkunftsnach- weis und Auskreuzung. Mit Verabschiedung des Gesetz- entwurfs hat die Bundesregierung außerdem den Beschluss gefasst, sich in Brüssel mit Nachdruck für eine Überarbeitung der Richtlinie einzusetzen. Damit ist eine ganz wichtige Forderung, die wir immer erhoben haben, als Zusage berücksichtigt. Die Regierung will sich auch dafür einsetzen, dass der Herkunftsnachweis im Rahmen internationaler Verhandlungen verbindlich eingefordert wird. g g b G k d g B D k R t s w A d is d f g d A b e B m s s b s n z s d a k m d U s a d F D e k P t s t s n w g k D K (C (D Ich will nicht verhehlen, dass innerhalb der Bundesre- ierung unterschiedliche Auffassungen über die Ausle- ung der Richtlinie bestehen. Das Umwelt- und das Ver- raucherschutzministerium haben dafür gesorgt, dass der esetzentwurf in einigen Punkten verbessert werden onnte: Das gilt vor allem für den Herkunftsnachweis es genetischen Materials, der als Soll-Bestimmung auf- enommen wurde. Das ist vor allem für die Nord-Süd- eziehungen – Stichwort Biopiraterie – von Bedeutung. eutschland hat sich in mehreren internationalen Ab- ommen zum Schutz der biologischen Vielfalt und der echte von Entwicklungsländern verpflichtet. Ein wich- iges Instrument dabei ist, die Herkunft von biologi- chem Material nachvollziehbar zu gestalten. Im Ent- urf ist nun die Forderung aufgenommen, dass die nmeldungen Angaben zum geographischen Herkunftsort ieses Materials umfassen müssen, soweit dieser bekannt t. Darüber hinaus verpflichtet sich die Bundesregierung in em Kabinettsbeschluss, sich auf internationaler Ebene da- ür einzusetzen, dass die Herkunft des in einer Erfindung enutzten biologischen Materials in der Patentanmel- ung zwingend angegeben werden muss. Zudem ist der Schutz von Bauern vor ungewollter uskreuzung von gentechnisch verändertem Material erücksichtigt. Das ist positiv. Landwirte müssen vor iner zufälligen Verunreinigung ihres Saatgutes – zum eispiel durch Pollenflug vom Nachbaracker – und da- it verbundenen patentrechtlichen Ansprüchen ge- chützt werden. Hierzu ist im Gesetzentwurf nun ein ent- prechender Passus enthalten, dass der Patentschutz für iologisches Material, das im Bereich der Landwirt- chaft zufällig oder technisch nicht vermeidbar gewon- en wurde, ausgeschlossen ist. Weiterhin trägt – sollte es u einer Auskreuzung kommen – nicht der Landwirt, ondern der Patentrechtsinhaber die Beweislast. Suboptimal ist, dass im jetzigen Gesetzentwurf nicht ie Möglichkeiten ausgeschöpft werden, das Stoffpatent uf nationaler Ebene deutlich einzuschränken. Gene sind eine Stoffe im üblichen Sinn, sondern beinhalten Infor- ationen, deren Bedeutung von ihrer Position innerhalb es Genoms und der Interaktion zwischen Zellen und mwelt abhängt. Der Entwurf der Bundesregierung ieht vor, dass Patentanmelder eine Funktion eines Gens ngeben müssen, um nur ein Patent zu bekommen, das en Stoff umfasst. So bekommen sie alle aufgefundenen unktionen mit patentiert, die später gefunden werden. ies führt zu Vorratspatentierungen und zu Monopolen inzelner Forscher oder Firmen auf Gene und behindert ünftige Forschung. Die Zunahme dieser strategischen atente wurde erst vor wenigen Wochen von dem Direk- or des Europäischen Patentamtes, EPA, kritisiert. Wir etzen uns weiterhin dafür ein, dass solche ungerechtfer- igten Vorteile durch einen uneingeschränkten Stoff- chutz, die weit über die angemessene Erfinderbeloh- ung hinausgehen, im Biopatentgesetz eingeschränkt erden. Alles andere wäre forschungsfeindlich und un- erecht. Um hier zu einer international wirksamen Lösung zu ommen, ist es wichtig, die EU-Richtlinie zu verbessern. azu gehört, dass die Patentierung von Verfahren zum lonen menschlicher Lebewesen eindeutig ausgeschlos- 4460 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 (A) ) (B) ) sen werden kann und dass Stoffpatente auf konkret be- schriebene Funktionen beschränkt werden können; nicht nur beim Menschen, sondern auch bei Pflanzen und Tie- ren. Nur so können Vorratspatentierungen und Monopole einzelner Firmen auf Gene verhindert werden. Schon heute melden Konzerne ein Patent an, indem sie nur eine Funktion des Gens angeben. Nachträglich werden alle später aufgefundenen Funktionen dieses Gens mit paten- tiert. Die Nutzung der Spielräume bei der Umsetzung hilft jedoch wenig, wenn es um grundsätzliche Probleme der EU-Richtlinie geht. So ist es zum Beispiel – anders als die CDU behauptet – derzeit möglich, dass die Patente auch Pflanzensorten umfassen. Der jüngste Streitfall beim EPA um ein Patent auf Sojabohnen hat dies wieder deutlich bestätigt. Darum setzen wir uns dafür ein, dass die Richtlinie auf EU-Ebene überarbeitet wird. Ulrike Flach (FDP): Ich hatte in meinen Redeentwurf bereits heftige Kritik an der Bundesregierung hineinge- schrieben, weil Sie noch immer keinen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Biopatentrichtlinie in nationales Recht vorgelegt hatte. Vorgestern erfuhren wir, dass nun doch ein Entwurf das Kabinett passiert hat. Ein Lob kön- nen Sie nur für den Inhalt, nicht aber für die lange Ver- schleppungszeit erwarten. Der Gesetzentwurf hält sich nach erster Durchsicht weitgehend an die Vorgaben der EU-Richtlinie und kommt unserer Forderung nach einer 1:1-Umsetzung sehr nahe. Besorgnis erregend sind aber die Töne, die vom grü- nen Koalitionspartner zu hören sind. Der Abgeordnete Loske teilt mit, die Grünen werden – gemeinsam mit einigen SPD-Kollegen – Änderungsanträge einbringen, die den absoluten Stoffschutz weiter einschränken sol- len. Sogar von schwarz-grünen Anträgen kann man in der Frankfurter Rundschau lesen. Das ist die Übertragung der nordrhein-westfälischen Taktik auf den Bund. Im Kabinett stimmen die Grünen zu, draußen organisieren sie den Widerstand. Das mag gut für das grüne Image sein, dem Standort Deutschland hilft es allerdings nicht weiter. Wir brauchen eine schnelle Umsetzung und nicht weitere quälende Debat- ten. Herr Loske kritisiert, dass sich ein Patent auch auf Funktionen eines Gens beziehen würde, die später ent- deckt werden. Das ist aber nun einmal im Patentrecht ganz normal. Wenn Sie ein Patent für ein Medikament gegen eine bestimmte Krankheit erhalten und Sie stellen später fest, dass das Medikament auch gegen eine andere Krankheit hilft, dann kann es doch nicht sein, dass sie dafür ein separates Patent beantragen müssen. Es ist schließlich derselbe Stoff. Die FDP steht zur Freiheit der Forschung. Zwar ist der uneingeschränkte Schutz eines Patents dort nicht ge- rechtfertigt, wo die Weiterentwicklung der Technik be- hindert würde, denn wir wollen Erfindergeist anspornen. Aber wenn erstmals mit technischen Mitteln ein bisher nicht bekannter Stoff gewonnen wird, ist ein umfassen- d m b t R i d a K t d f t d d a s w m b U K u e b i h l s d A w g P b r g s G g R t d t z s R F (C (D er, ein absoluter Stoffschutz notwendig. Die Patentan- eldung dient ja auch dazu, den Stoff der Allgemeinheit ekannt zu machen und somit eine Grundlage für wei- ere Forschung zu schaffen. Der Antrag der Unionsfraktionen bedeutet einen ückschritt gegenüber dem, was wir heute haben. Das st die Botschaft, die wir aus der Wissenschaft und von en Unternehmen erhalten. Die EU-Richtlinie selbst stellt hohe Anforderungen n die Erfindungshöhe und legt fest, dass Verfahren zum lonen von Menschen oder zur Veränderung ihrer gene- ischen Identität nicht patentierbar sind. Damit wird eutlich, dass es kein Patent auf Leben geben kann. Dies indet sich im Gesetzentwurf wieder. Ein einheitliches europäisches Patentrecht für bio- echnologische Erfindungen bietet große Chancen für ie Forschung. Ohne einen wirksamen Patentschutz wer- en aber die Unternehmen – und sie erbringen den weit- us größten Anteil an Forschungsmitteln – nicht in For- chung investieren und der therapeutische Fortschritt ird verlangsamt. Sicher, neue Medikamente gibt es nicht von heute auf orgen, aber es gibt sie erst recht nicht ohne einen ver- indlichen rechtlichen Patentschutz. Gerade Start-up- nternehmen sind darauf angewiesen, über Patente für ooperationen mit großen Firmen attraktiv zu werden nd Zugang zu Wagniskapital zu erhalten. Ich freue mich, dass die Bundesregierung nun doch inen Entwurf vorgelegt hat und erwarte, dass dieser ald ins Parlament kommt. Eine Einbringung zunächst n den Bundesrat, wie sie in den Medien angeklungen ist, alten wir für eine überflüssige Verzögerungstaktik. Wer will, dass der Biotechnologie-Standort Deutsch- and Rechtssicherheit erhält, der sollte nicht taktieren, ondern handeln. Auf unsere Unterstützung können Sie abei rechnen. Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Der ntrag der CDU/CSU-Fraktion greift ein Thema auf, elches auch der Bundesregierung am Herzen liegt. Es eht um die Umsetzung der Richtlinie des Europäischen arlaments und des Rates über den rechtlichen Schutz iotechnologischer Erfindungen, kurz: die Biopatent- ichtlinie. Es handelt sich um eine wichtige Richtlinie. Sie bietet erade für biotechnologische Erfindungen mehr Rechts- icherheit und mehr Klarheit. So werden die ethischen renzen der Patentierbarkeit konkreter festgelegt als im eltenden deutschen Recht. Ein solcher verlässlicher ahmen im rechtlichen Bereich ist für die Nutzer des Pa- entsystems, insbesondere die deutsche Forschung und ie deutsche Industrie, von größter Wichtigkeit. Die be- roffene Wirtschaft und die zuständige Gewerkschaft set- en sich ebenso wie die öffentliche und private For- chung uneingeschränkt für die 1:1-Umsetzung der ichtlinie ein. Ich begrüße daher, dass sich auch die CDU/CSU- raktion nunmehr uneingeschränkt zur Umsetzungsver- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 4461 (A) ) (B) ) pflichtung bekennt. Bei der ersten Lesung des Regie- rungsentwurfs in der vergangenen Legislaturperiode hatte sich nämlich der Vertreter der CDU/CSU deutlich skeptischer und eher distanziert geäußert. Das hatte da- mit zu tun, dass wir es uns alle mit dem Thema Biotech- nologie aus guten Gründen nicht leicht machen. Dies sind wir den ethischen und den wirtschaftspolitischen Fragen schuldig, die diesem Thema zugrunde liegen. Trotzdem – auch darauf gilt es in diesem Zusammen- hang nochmals hinzuweisen – mit der Richtlinie und mit ihrer Umsetzung in deutsches Recht wird kein neues Pa- tentrecht für biotechnologische Erfindungen geschaffen. Die Patentierung biotechnologischer Erfindungen erfolgt in Deutschland und Europa bereits seit über 30 Jahren und ist durch die Rechtsprechung anerkannt. Das Gesetz soll vor allem Patentrecht und Patentrechtspraxis in Europa harmonisieren. Auf dieser Grundlage wollen und werden wir das Ergebnis einer ernsthaften und sachge- rechten Interessenabwägung in Gesetzesform bringen. Die Bundesregierung hat hier ihre Hausaufgaben erle- digt: Wir haben bereits im Oktober 2000 unseren Ent- wurf zur Umsetzung der Biopatentrichtlinie vorgelegt, zu dem in diesem Hause verschiedene Anhörungen statt- gefunden haben. Leider konnte das Gesetzgebungsver- fahren nicht mehr abgeschlossen werden, sodass der Entwurf der Diskontinuität anheim fiel. Die Bundesre- gierung hat nun einen neuen Regierungsentwurf be- schlossen. Wir unterstreichen damit unseren Handlungs- willen in dieser Zukunftstechnologie. Der neue Entwurf ist mit seinem Vorgänger im Wesentlichen identisch. Viele Forderungen aus dem heute hier diskutierten Antrag der CDU/CSU-Fraktion waren bereits in dem ersten Regierungsentwurf umgesetzt und sind auch im neuen Entwurf enthalten: von der Erleichterung der Zwangslizenzierung bei abhängigen Patenten bis zur Be- rücksichtigung des Embryonenschutzgesetzes bei der Auflistung der Patentierungsverbote. Besonders hinwei- sen möchte ich in diesem Zusammenhang auf den von uns neu geschaffenen § 34 a des Entwurfs, der eine Ver- pflichtung des Anmelders zur Angabe der Herkunft des in der Erfindung verwendeten biologischen Materials einführt: Damit setzen wir ein deutliches Zeichen im Sinne der Konvention zur Biodiversität! Natürlich wissen wir, dass die Biopatentrichtlinie nicht das letzte Wort in diesem komplexen Rechtsgebiet ist. Die Bundesregierung hat die Europäische Kommis- sion bereits Anfang 2001 darauf hingewiesen. Die Kom- mission hat auf die Entwicklung – nicht nur in Deutsch- land – bereits reagiert. In ihrem Bericht vom Oktober 2002 lehnt sie mögliche Verbesserungen und Präzisie- rungen der Richtlinie keineswegs mehr grundsätzlich ab. Die Bundesregierung wird sich deshalb auch nach In- Kraft-Treten des Gesetzes weiterhin bei der Europäi- schen Kommission für erforderliche Verbesserungen und Präzisierungen der Richtlinie einsetzen. Ein Wort zu der auch in diesem Hause intensiv disku- tierten Frage des so genannten Stoffschutzes, also dem rechtlichen Schutz des durch die Erfindung der Öffent- lichkeit neu zur Verfügung gestellten Stoffes, zum Bei- s F b m w m S p w n D w e l A C S m g B d l w g B u d U u B r d S s t b u N d m d n W z (C (D piel der Teilsequenz eines Genes, einschließlich seiner unktionen. Wir haben hier die vom Patenrecht vorgege- ene grundsätzliche Geltung des absoluten Stoffschutzes it Regelungen flankiert, die dem Missbrauch entgegen- irken werden. Wir wollen vermeiden, dass unange- essen weit reichende Stoffansprüche auf genetische equenzen erteilt oder solche Stoffe im Ergebnis mono- olisiert werden. Unser Gesetzentwurf ist damit auch forschungs- und irtschaftspolitisch notwendig, um Investitionen und In- ovationen in der Biotechnologie effektiv zu fördern. as kommt nicht zuletzt der Forschung und der Ent- icklung wirksamer neuer Medikamente zugute. Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf ine gute Grundlage für eine intensive, aber zügige par- amentarische Beratung haben. Ich freue mich darauf. nlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Mehr Sicherheit im Luftverkehr (Tagesordnungspunkt 15) Frank Hofmann (Volkach) (SPD): Dieser Antrag der DU/CSU behandelt zentral die Luftverkehrssicherheit. ie wollen den Eindruck erwecken, die Opposition üsste die Regierung in diesem Bereich zum Jagen tra- en. Das hat der Parlamentarische Staatssekretär beim undesminister des Innern, Fritz Rudolf Körper, ein- rucksvoll widerlegt. Sie haben das Hase-Igel-Spiel ver- oren, denn während Sie bei Ihrem Antrag noch dabei aren, die richtige Formulierung zu finden, hat die Re- ierung bereits gehandelt. Der Schutz der Bevölkerung hat für die rot-grüne undesregierung eine herausragende Bedeutung. Aber ns ist nicht daran gelegen, mit dem Sicherheitsgefühl er Bürgerinnen und Bürger zu spielen. Sie versuchen nsicherheitsgefühle bei der Bevölkerung zu erzeugen nd wenn Ihnen das gelungen ist, dann wollen Sie die undesregierung dafür verantwortlich machen. So betreibt man permanenten Wahlkampf, und zwar ücksichtslos. Dem Schutz der Bevölkerung aber dient ies nicht. Wir dagegen wollen die Sicherheit und das icherheitsgefühl einer wachsamen Bürgergesellschaft tärken. Dazu sollten und könnten auch Sie einen Bei- rag leisten. Die Sicherheit im Luftverkehr war vor dem 9. Novem- er 2001 in Europa und insbesondere in Deutschland hoch nd wir haben permanent Verbesserungen vorgenommen. icht umsonst spielen sich Flugzeugentführungen gerade ort ab, wo die bei uns vorhandenen Sicherheitsmaßnah- en gerade nicht zum Tragen kommen. Schauen Sie och einmal in die Statistiken und Analysen zur Krimi- alität rund ums Flugzeug. Für uns steht die Luftverkehrssicherheit nicht isoliert. ir haben ein ineinander greifendes, abgestuftes Kon- ept zum Schutz der Bevölkerung und der Passagiere. 4462 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 (A) ) (B) ) Der vorliegende Antrag konzentriert sich auf einen einzigen Punkt. Das ist ungefähr so, als ob wir uns beim Schutz vor Wohnungseinbrüchen ausschließlich um die Haustüre kümmern würden. Die Haustüre ist wichtig. Aber die Beratungsstellen der Polizei würden ein ineinander greifendes, abgestuftes Konzept empfeh- len und die Haustüre, die Fenster, den Vorbereich, die Straße und auch gute Beziehungen zu den Nachbarn in den Schutz des Hauses einbeziehen. Genau so, wie wir versuchen, mit einem abgestuften Konzept das Haus zu schützen, verfahren wir auch im Bereich der Terrorismusbekämpfung. Es wäre fatal, sich nur auf einen Teilbereich zu beschränken. Der vorliegende Antrag legt einen Schwerpunkt auf die technischen Standards bei den biometrischen Erken- nungsmerkmalen. Die Technik ist wichtig, aber wir soll- ten nicht auf die Technik alleine setzen. Der Schwer- punkt muss ebenso auf geschultem Personal liegen. Da haben wir unsere Hausaufgaben längst gemacht, wie Sie vom Parlamentarischen Staatssekretär erfahren mussten. Unsere Erfahrung zeigt: Immer, wenn man die techni- schen Sicherungen verbessert, verbessern sich auch die Möglichkeiten der Umgehung, siehe Euro. Dies zeigt: Die Technikgläubigkeit hat ihre Grenzen und darf nicht die Wachsamkeit der Beschäftigten und der Passagiere ersetzen. Das, was Sie hier vorlegen, ist ein Baustein des Kon- zepts, mit dem Frau Merkel, Herr Schäuble und auch Sie in Deutschland ein „Washington en miniature“ – Bettina Gauss, „taz“ – schaffen wollen. Wir erreichen nicht mehr Sicherheit, indem versucht wird, die USA zu kopieren. Wir müssen unseren eigenen Weg gehen, wir gehen diesen eigenen Weg und sichern so den Schutz der Passagiere und der Bevölkerung. Clemens Binninger (CDU/CSU): Mit dem Antrag „Mehr Sicherheit im Luftverkehr“ beraten wir heute über ein Thema, dass eine der zentralen Herausforderun- gen für die innere Sicherheit seit den Anschlägen vom 11. September darstellt. Dass wir dieses Thema, fast zwei Jahre nach den Anschlägen von New York und Washington heute debattieren, liegt an den Versäumnis- sen der rot-grünen Regierung auf diesem Gebiet. Nicht erst die Entführung eines Kleinflugzeuges Anfang Ja- nuar 2003 hat die Defizite bei der Luftsicherheit deutlich zu Tage treten lassen. Bis heute steht die Bundesregie- rung zum Thema „Flugzeug als Waffe von Terroristen“ mit praktisch mit leeren Händen da. Auch ihr gestern vorgelegter und als vertraulich ein- gestufter „Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe Sicherheit im Luftraum“ ändert nichts an der Tatsache, dass nach wie vor die zaghaften Ansätze in den Sicherheitspaketen der Bundesregierung nicht konkret weiterentwickelt worden sind. Und wenn – wie gestern geschehen Kern- ergebnisse dieses vertraulich eingestuften Berichts schon wenig später in der Tageszeitung nachzulesen sind, dann muss ich schon sagen: Mit seriöser Sicherheitspolitik hat das nichts mehr zu tun. Da geht es offensichtlich nur um den Showeffekt o G r e s s U L S a w r B o z n h t ß l A V w i d i n E g t v F ü g v t u f s P b h f v b m d d s E (C (D der der Bundesinnenminister hat seinen Laden nicht im riff – im Zweifel beides. Die Unzuverlässigkeit der Bundesregierung im Be- eich konkreter Maßnahmen für mehr Luftsicherheit hat inen Namen: Otto Schily. Der Minister hat den Innenministern der Länder zuge- ichert, noch vor der Sommerpause ein Air-Police-Ge- etz vorzulegen – bislang Fehlanzeige! Am 19. April 2003 hätte das von der Europäischen nion verlangte nationale Sicherheitsprogramm für den uftverkehr vorliegen müssen – bislang Fehlanzeige! Die geschilderten Versäumnisse gehen zulasten der icherheit der Menschen in unserem Land, die tagtäglich uf die Nutzung von Flughäfen und Flugzeugen ange- iesen sind. Für die Erfüllung der Sicherheitsanforde- ungen sind bei Verkehrsflughäfen Organisationen des undes, der Länder sowie private Sicherheitsorganisati- nen Flughafenbetreiber und Luftverkehrsunternehmen uständig. Diese Vielfalt zeigt, dass Reibungsverluste icht ausgeschlossen sind und zu gravierenden Sicher- eitslücken führen können. Darüber hinaus sind die echnischen Standards innerhalb der Bundesländer äu- erst unterschiedlich. Hier besteht dringender Hand- ungsbedarf. Deshalb fordern wir die Bundesregierung in unserem ntrag auf, endlich aktiv zu werden. Wir fordern die ereinheitlichung der technischen Standards bei der Ab- icklung der Abfragen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung nnerhalb der Bundesländer durch den Bund. Wir for- ern, dass die Bundesregierung sich dafür einsetzt, dass n der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Flughafenperso- al Anfragen an das Ausländerzentralregister und das inwohnermeldeamt Rahmen der Identitätsprüfung obli- atorisch werden. Wir fordern die Einrichtung einer zen- ral gefühlten Datenbank über Entscheidungen in Visa- erfahren auf die die Länder zurückgreifen können. Als der Innenausschuss vor einigen Wochen den rankfurter Flughafen besucht hat, konnten wir uns alle berzeugen, dass wir bei diesen Dimensionen nicht län- er auf modernste Technik zur Identitätsüberprüfung erzichten können. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, biome- rische Daten zur Identitätssicherung bei den Zugangs- nd Vorfeldkontrollen von Flughäfen grundsätzlich auch ür Passagiere zu ermöglichen. Außerdem muss der Ein- atz biometrischer Merkmale umfassend auf Pässe und ersonalausweise ausgedehnt werden. Zu beiden Vorha- en hören nur Absichtserklärungen bzw. erleben das albherzige Vorantreiben von Pilotversuchen. Hierzu ordern wir, dem Deutschen Bundestag einen Zeitplan orzulegen. Denn eines ist klar: Sicherheit in der Luft eginnt am Boden. Neben den notwendigen gesetzlichen Änderungen uss sich die Bundesregierung aber auch hinsichtlich es Grundgesetzes entscheiden: Wenn sie die Abwehr er Gefahren aus der Luft ernsthaft betreiben will, muss ie im Grundgesetz den notwendigen Rahmen für den insatz der Bundeswehr im Inneren schaffen. Wir sind Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 4463 (A) ) (B) ) dazu bereit. Offensichtlich sieht dies die Bundesregie- rung zwischenzeitlich auch so; denn wenn sie auch nur einen Teil des Maßnahmenkatalogs aus dem Ergebnis- bericht der Arbeitsgruppe „Sicherheit im Luftraum“ um- setzen will, kommt dies einer zusätzlichen Ermächti- gungsgrundlage gleich, für es wiederum ohnehin einer Grundgesetzänderung bedarf. Ich fordere Rot-Grün auf, auf der Grundlage unseres Antrages im Ausschuss über die notwendigen Schritte zu sprechen. Dr. Max Stadler (FDP): Nach Aufsehen erregenden Ereignissen, insbesondere nach spektakulären Unglücks- fällen und Verbrechen, setzt häufig eine hektische Ge- setzgebungsaktivität ein. Auch nach der Entführung ei- nes Kleinflugzeuges in Frankfurt am Main Anfang Januar dieses Jahres kam verständlicherweise sofort eine intensive öffentliche Diskussion in Gang, ob die gesetz- lichen Bestimmungen ausreichen würden, um mit sol- chen Vorfällen fertig zu werden. Dann setzte aber offenbar eine anderer Mechanismus ein, nämlich derjenige der Verdrängung. Jedenfalls ist das Thema aus der öffentlichen Debatte praktisch wieder verschwunden, ohne dass man wüsste, welche Position denn die Bundesregierung und die Koalition zu den ur- sprünglich diskutierten Gesetzesänderungen einnehmen. Daher ist es ein Verdienst des Antrags der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, dass das Parlament gezwungen wird, sich mit dieser Frage doch noch einmal eingehend zu befassen. Freilich schießt der Antrag im wahrsten Sinne des Wortes über das Ziel hinaus, wenn er von not- wendigen verfassungsrechtlichen Änderungen für den Einsatz der Bundeswehr bei der Abwehr von Gefahren aus der Luft spricht. Die FDP-Bundestagsfraktion hat hierzu stets die Mei- nung vertreten, dass die Sicherung des Luftraums schon jetzt ganz eindeutig zu den Aufgaben und Befugnissen der Bundeswehr gehört. Deshalb ist eine Verfassungsän- derung nicht notwendig. Auch dann, wenn es sich nicht um einen Angriff von Außen handelt, sondern wenn im Inland ein Flugzeug entführt wird und dadurch eine Gefahr ähnlich den An- schlägen in den USA am 11. September 2001entsteht, kann die Bundeswehr in Amtshilfe zur Gefahrenabwehr tätig werden. Es ist offenkundig, dass die eigentlich hier- für zuständige Polizei hierzu alleine nicht in der Lage wäre. Die Regelung des Art. 35 GG erscheint uns ausrei- chend. Selbstverständlich ist die FDP-Fraktion bereit, diese Frage in den Ausschüssen noch einmal gründlich zu erör- tern. Es bietet sich an, dass wir als Abgeordnete uns hier- bei durch Sachverständige, Verfassungsexperten und Bun- deswehr- sowie Polizeipraktiker beraten lassen. Dabei kann auch der vom Kollegen Dr. Wiefelspütz eingeführte Gedanke eines Ausführungsgesetzes zu Art. 35 GG noch einmal diskutiert werden. Die pauschale Forderung in dem Unionsantrag, die Sicherheitspakete I und II weiterzuentwickeln, wird da- g b A G t m s s s r z B S E v d I t d G W d t d c L g d S z d m f l t e h t h b c d Z t f g Z L l d E (C (D egen von der FDP nicht unterstützt. Wir haben schon ei der Beratung von Schily II klar im Bundestag die uffassung vertreten, dass es zur Abwehr terroristischer efahren nicht am notwendigen gesetzlichen Instrumen- arium fehlt, sondern dass der beste Schutz in einer opti- alen personellen, technischen und finanziellen Aus- tattung der Sicherheitsorgane liegt. In dieser Haltung ehen wir uns durch die Äußerungen vieler Praktiker be- tätigt. Es bleibt also dabei: Auf dem Gebiete der inne- en Sicherheit besteht in Deutschland kein Gesetzesdefi- it, sondern ein Vollzugsdefizit. Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim undesminister des Innern: Mit dem Antrag „Mehr icherheit im Luftraum“ hat die CDU/CSU-Fraktion ein igentor geschossen. Der Antrag verdeutlicht nicht die ermeintlichen Versäumnisse der Bundesregierung, son- ern vielmehr die Unkenntnis der CDU/CSU-Fraktion. ch will daher zunächst einmal zur Sachinformation bei- ragen. Unmittelbar im Nachgang zu den Terroranschlägen es 11. September 2001, bei denen erstmals in der eschichte der zivilen Luftfahrt Passagierflugzeuge als affen benutzt worden sind, wurde das gesamte System er sich bereits auf einem hohen Niveau befindlichen na- ionalen Luftsicherheitsmaßnahmen überprüft und auf iese neue Qualität der Bedrohung erweitert. Entspre- hend wurden zahlreiche Maßnahmen im Bereich der uftsicherheit umgesetzt. Ziel ist die Schaffung eines estaffelten Schutzsystems, mit dem sicherstellt wird, ass auch beim Ausfall einer Maßnahme die weiteren tufen eine Straftat dennoch verhindern. Zusätzlich wurden auch Verbesserungen auf den ein- elnen Kontrollstufen vorgenommen. Ich will hier nur ie wesentlichen Maßnahmen anführen: Bei der Fluggast- und Handgepäckkontrolle erfolgten it dem Erlass eines nationalen Ausbildungsprogramms ür Fluggastkontrollkräfte und der Vorgabe einer einheit- ichen Prüfungsordnung sowie eines Prüfungsfragenka- alogs die entscheidenden Schritte hin zu einer dringend rforderlichen Harmonisierung des Kontrollstandards. Auch bei der Kontrolle des aufgegebenen Gepäcks at das Bundesinnenministerium schon vor dem 11. Sep- ember mit Nachdruck auf eine lückenlose Überprüfung ingewirkt. Seit dem 1. Januar 2003 wird das aufgege- ene Gepäck auf allen deutschen Verkehrsflughäfen lü- kenlos kontrolliert. Zum Schutz vor Innentätern wurde unmittelbar nach en Anschlägen vom 11. September 2001 eine Ad-hoc- uverlässigkeitsüberprüfung von rund 260 000 Beschäf- igten der Luftfahrt- und Flugplatzunternehmen durchge- ührt. Zusätzlich wurden die rechtlichen Voraussetzun- en für bundeseinheitliche, verschärfte und jährliche uverlässigkeitsüberprüfungen geschaffen. Weiterhin wurden in einer Arbeitsgruppe unter der eitung des Bundesministeriums für Verkehr die Mög- ichkeiten zur Verbesserung der technischen Sicherheit es Flugzeugs selbst untersucht. Auf internationaler bene konnte sehr schnell Einigkeit über den Einbau 4464 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 (A) ) (B) ) verstärkter Cockpittüren erzielt werden. Die deutschen Fluggesellschaften haben diese Vorgabe für ihre Transat- lantikflüge bereits im April erfüllt. Seit dem 24. September 2001 setzt der Bundesgrenz- schutz an Bord deutscher Luftfahrzeuge Flugsicherheits- begleiter ein. Zusätzliche Maßnahmen werden fortlaufend auf der Grundlage der Gefährdungsbewertungen der Sicher- heitsbehörden angepasst. In der Natur des Luftverkehrs liegt es, dass die ergrif- fenen nationalen Maßnahmen nur in einem internationa- len Zusammenhang erfolgreich sein können. Dies gilt insbesondere in Europa, wo die Nachbarstaaten oft nur wenige Flugminuten auseinander liegen. Sowohl auf in- ternationaler Ebene als auch auf europäischer Ebene wurden wesentliche Fortschritte erzielt. Durch die am 19. Januar 2003 in Kraft getretene EG-Verordnung über die Festlegung einheitlicher Maßnahmen für die Sicher- heit im Luftverkehr wurden in der EU einheitliche, de- taillierte Standards für die Luftsicherheit festgelegt. Die Behauptung von Versäumnissen bezüglich der Umsetzung der EG-Luftsicherheitsverordnung sind im Hinblick auf das nationale Luftsicherheitsprogramm überholt, im Hinblick auf das nationale Qualitätssiche- rungsprogramm verfrüht; in beiden Fällen jedenfalls haltlos: Das nationale Luftsicherheitsprogramm wurde zeitge- recht zum 19. April 2003 unter Federführung durch das BMVBW gemeinsam mit dem BMI erstellt und von den Ministern gebilligt. Das nationale Qualitätssicherungsprogramm muss nach der EG-Verordnung bis 19. Juli diesen Jahres fer- tiggestellt sein. Ein entsprechender Entwurf wird derzeit abgestimmt und wird fristgerecht vorgelegt. Das Kon- zept enthält im Wesentlichen alle Maßnahmen zur Quali- tätssicherung, also zur Überprüfung, ob die Luftsicher- heitsmaßnahmen umfassend und fehlerfrei durchgeführt werden. Zu diesem Zweck wird neben den Fachauf- sichtsmaßnahmen zusätzlich ein Auditsystem für alle deutschen Verkehrsflughäfen eingeführt, durch das zu- künftig regelmäßig umfassende Prüfungen der Luftsi- cherheitsmaßnahmen durch unabhängige Experten erfol- gen werden. Da die Programme aus Sicherheitsgründen unter dem Verschlusssachengrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft werden, kann eine Veröffent- lichung nicht erfolgen. Dies mag die in dem Antrag der Opposition zutage tretende Unkenntnis erklären. Aber auch in den weiteren Punkten läuft Ihr Antrag ins Leere: Die durch den Chef des Bundeskanzleramts im Som- mer 2002 beauftragte ressortübergreifende Arbeits- gruppe „Sicherheit im Luftraum“ hat Anfang 2003 kon- krete Empfehlungen zu den erforderlichen Strukturen zur Abwehr von Gefahren durch den Missbrauch von Flugzeugen als Waffe vorgelegt. Diese Empfehlungen wurden durch die jeweiligen Leitungsebenen gebilligt und werden, soweit sie Kompetenzen des Bundes betref- fen, bereits umgesetzt. So wird derzeit ein Nationales L A f w n r k g i L l o 2 B l f A d d t w v k w s l i s n E u F m M v S d m E r o t a v D d d d J d F t I (C (D age- und Führungszentrum aufgebaut, das der zentrale nlaufpunkt für alle die Sicherheit im Luftraum betref- enden Meldungen sein soll. Dieses Führungszentrum ird Anfang Juli 2003 seinen vorläufigen Betrieb auf- ehmen und zum 1. Oktober 2003 vollständig einsatzbe- eit sein. Des Weiteren ist im Bundesministerium des Innern urzfristig ein Referentenentwurf eines Luftsicherheits- esetzes (LuftSiG-E) erarbeitet worden, der sich derzeit n der Ressortabstimmung befindet. Der Entwurf eines uftsicherheitsgesetzes zielt darauf ab, für Gefahren- agen wie den Terroranschlägen am 11. September 2001 der der Entführung eines Motorseglers am 5. Januar 003 in Frankfurt/Main klare Zuständigkeiten zwischen und und Ländern zu schaffen. Mit den Entwurfsrege- ungen wird die Grundlage für schnelle und effiziente In- ormations- und Entscheidungsstrukturen geschaffen. usdrücklich geregelt wird der Bundeswehreinsatz in en Fällen, in denen die für die Gefahrenabwehr zustän- igen Stellen der Länder nicht über die personelle und echnische Ausstattung zum Handeln verfügen. Im Ent- urf ist auch eine Novellierung der Regelungen für Zu- erlässigkeitsüberprüfungen im Bereich des Luftver- ehrs vorgesehen, um den Schutz vor Innentätern noch eiter zu verbessern. Der Vorwurf, dass die Bundesregierung untätig gewe- en sei, ist daher absolut verfehlt. Wenn es Ihnen tatsäch- ich auf eine verbesserte Luftsicherheit ankommt, kann ch Sie nur dazu auffordern, sich konstruktiv an dem Ge- etzgebungsverfahren zu beteiligen. Im Hinblick auf den Einsatz biometrischer Erken- ungsmerkmale erscheint der Antrag wenig zielführend: in Pilotversuch in Hessen im Hinblick auf Zugangs- nd Zutrittskontrollen zu den Sicherheitsbereichen von lughäfen ist der Bundesregierung nicht bekannt. Sie üssen hier etwas durcheinander gebracht haben. Das von Ihnen angesprochene Ziel, biometrische erkmale in Personaldokumente aufzunehmen, wird on der Bundesregierung bereits konsequent verfolgt: chon mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz wurden ie Voraussetzungen zur Aufnahme biometrischer Merk- ale in deutsche Personaldokumente geschaffen. Der ntwurf eines Gesetzes, das die Einzelheiten des Verfah- ens regelt, wird noch im Verlauf dieser Legislaturperi- de ausgearbeitet werden. Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informa- ionstechnik führt gemeinsam mit dem Bundeskriminal- mt umfangreiche Tests über biometrische Verfahren on Fingerabdrücken, Iris und Gesichtserkennung durch. ie Tests sollen bis Mitte 2004 abgeschlossen sein. Zu- em entwickelt das Bundesministerium des Innern mit er Bundesdruckerei ein modifiziertes Passmuster. Wenn ie Entwicklung des neuen Passmusters Mitte nächsten ahres abgeschlossen ist, wird auch über das anzuwen- ende biometrische Verfahren entschieden werden. Auf der Höhe der Zeit sind Sie auch nicht mit der orderung nach Schaffung einer zentral geführten Da- enbank über Entscheidungen im Visaverfahren. Es ist hnen ganz offensichtlich entgangen, dass im Terro- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 4465 (A) ) (B) ) rismusbekämpfungsgesetz längst eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen wurde. Nachdem die infor- mationstechnischen Voraussetzungen gegeben sind, wer- den in Kürze Daten aller Visaentscheidungen zentral in der im Bundesverwaltungsamt geführten AZR-Visadatei gespeichert. Auf diese Daten können viele Länderstel- len, wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden und Ausländerbehörden, zugreifen. Nach diesem Überblick dürfte deutlich geworden sein, dass der Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Mehr Sicherheit im Luftraum“ sicher nicht zu mehr Sicherheit im Luftraum führen wird, da nur Sach- verhalte und Vorhaben wieder aufgerollt wurden, deren Bedeutung die Bundesregierung längst erkannt hat, die bereits umgesetzt sind bzw. deren Realisierung sehr bald zu einem Abschluss gebracht werden wird. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung über den Antrag: Gentests in Me- dizin, Arbeitsleben und Versicherungen (Tages- ordnungspunkt 16) Dr. Wolfgang Wodarg (SPD): Lassen sich mich zu- nächst einmal ein Wort an die Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU-Fraktion richten: Sie werden es kaum glauben, aber ich war beim Lesen ihres Antrags richtiggehend erfreut. Schließlich sind darin praktisch im Verhältnis 1:1 die Forderungen und Empfehlungen wiederzufinden, die die Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ in der 14. Wahlperi- ode zur Gendiagnostik ausgearbeitet hat. Und man freut sich doch immer, wenn eine Arbeit, an der man selbst beteiligt war, Früchte trägt. Ihre Fraktion ist allerdings nicht die erste, die sich bei der Ausarbeitung von Eckpunkten zur Gendiagnostik auf die Vorarbeiten der Enquete-Kommission bezogen hat. Das Eckpunktepapier nämlich, das die SPD schon im vergangenen Juli nach eingehenden Beratungen inner- halb der Fraktion vorgelegt hat, hat sich ebenfalls die Empfehlungen der Enquete-Kommission zu Eigen ge- macht. Diese Übereinstimmung zeigt mir, dass die tra- genden ethischen Grundsätze, von denen ausgehend das schwierige Thema „genetische Diagnostik“ rechtlich zu regeln ist, offenbar breiteste Anerkennung finden. Angesichts der besonderen Sensibilität der Daten, mit denen wir es hier zu tun haben, ist das ja auch kaum ver- wunderlich; denn genetische Daten unterscheiden sich von allen anderen biologischen Daten dadurch, dass sie den Kernbereich unserer körperlichen Existenz, unser individuelles Genom betreffen. Gendiagnostik liefert häufig nicht Daten, die sich auf den aktuellen Zustand eines Menschen beziehen, sondern auf Veranlagungen, zukünftige Entwicklungen etc. Ihre Ergebnisse sagen häufig nur etwas über Wahrscheinlichkeiten und Mög- lichkeiten. Was hilft es jemandem aber, wenn jemand weiß, dass bei ihm ein um 60 Prozent erhöhtes Risiko besteht, einen Herzinfarkt zu bekommen oder an Brust- krebs zu erkranken, wenn nicht einmal klar ist, ob sich d r g f m V g d s k F d n f n s r s G r m 1 G a s m R P R e s f e d a f v a s x s F d b ä v d w g t K S r b S d (C (D iese Veranlagung überhaupt je realisiert? Und liegt da- in nicht die Gefahr massiver Diskriminierung derjeni- en, bei denen solche erhöhten Wahrscheinlichkeiten estgestellt werden, zumal dann, wenn sie sich nicht ein- al manifestieren. Die Gendiagnostik droht hier gewissermaßen eine ielzahl von „Kranken ohne Symptom“ zu schaffen. Zu- leich liefert sie häufig Daten, die nicht nur etwas über en Menschen aussagen, bei dem sie erhoben wurden, ondern zugleich über Familienangehörige – und das ann manchmal erhebliche soziale und psychologische olgen haben. So könnte beispielsweise eine Diagnostik, ie in einer Familie zu medizinischen Zwecken vorge- ommen wird, als „Nebeneffekt“ die Information zutage ördern, dass der „Vater“ des Kindes in Wirklichkeit gar icht der biologische Vater ist. Der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbe- timmung und der Schutz vor genetischer Diskriminie- ung im Arbeitsleben, im Versicherungswesen usw. müs- en daher die leitenden Prinzipien der Gesetzgebung zur endiagnostik sein. Was die Gefahren der Diskriminie- ung anbetrifft, haben die Arbeiten der Enquete-Kom- ission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ der 4. Wahlperiode schon mit dazu beigetragen, dass in die rundrechte-Charta der Europäischen Union ein Artikel ufgenommen wurde, der dem Bürger Schutz vor geneti- cher Diskriminierung garantiert. Des Weiteren ist es im Rahmen des Rechts auf infor- ationelle Selbstbestimmung gerade der Schutz des echts auf Nichtwissen, der uns vor knifflige juristische robleme stellt. Ebenso müssen wir klarstellen, wie das echt auf informationelle Selbstbestimmung von Nicht- inwilligungsfähigen zu wahren ist. Dass bei ihnen aus- chließlich solche genetischen Untersuchungen durchge- ührt werden dürfen, die ihrem Wohl dienen, für sie inen medizinischen Nutzen haben, ist ein Grundsatz, en wir hier klar umsetzen müssen. Das gilt übrigens uch für die pränatale Diagnostik, wo das Recht auf in- ormationelle Selbstbestimmung bislang leider oft genug erletzt wird, indem an nicht einwilligungsfähigen Föten uch Tests durchgeführt werden, die keinerlei medizini- chen Nutzen für sie versprechen. Dass eine solche Pra- is auf den sensiblen Bereich der prädiktiven geneti- chen Diagnostik ausgedehnt wird, müssen wir in jedem all vermeiden. Abschließend möchte ich Ihnen noch einmal sagen, ass ich es grundsätzlich begrüße, dass die CDU/CSU eim Nachdenken über das Thema Gendiagnostik zu hnlichen Schlüssen gekommen ist wie die SPD schon or über einem Jahr. Ich möchte Sie allerdings zur Ge- uld mahnen. Wenn wir uns auch in den Eckpunkten eitgehend einig sein mögen, so steckt bei der Gentest- esetzgebung doch häufig der Teufel im Detail. Wir soll- en daher nichts über das Knie brechen, sehr verehrte olleginnen und Kollegen von der CDU/CSU-Fraktion. ie wissen selbst, wie kompliziert bei einem so umfang- eichen Projekt, an dem zahllose verschiedene Ressorts eteiligt sind, die Abstimmungsprozesse sind. Lassen ie uns dem nicht durch Schnellschüsse vorgreifen, son- ern die wichtigen Fragen Punkt für Punkt abarbeiten! 4466 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 (A) ) (B) ) Trotz der Komplexität der Materie wird die Bundes- regierung schon nach der Sommerpause im September einen entsprechenden Referentenentwurf vorlegen. Aber Sie wissen ja, wie viele Ressourcen andere Themen der Gesundheitspolitik gegenwärtig beanspruchen. Und dass es im Gesundheitsbereich innerhalb einer Fraktion manchmal aufreibend werden kann, erleben gerade Sie ja derzeit täglich am eigenen Leib. Nichtsdestotrotz: Wenn der Referentenentwurf vor- liegt, können wir die Details gemeinsam durchgehen. Da Sie als größte Oppositionsfraktion die Grundlinien ge- nauso sehen wie wir, bin ich zuversichtlich, dass wir das Gentestgesetz dann zügig und auf einer breiten parla- mentarischen Basis werden verabschieden können. Katherina Reiche (CDU/CSU): Wir befassen uns heute mit einem Thema, dass fast auf den Tag genau vor einem Jahr Gegenstand der Debatte in diesem Hause ge- wesen ist. Bereits damals hat die öffentliche Anhörung der Sachverständigen im Gesundheitsausschuss zu dem Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Anwendung von Gentests in Medizin und Versicherungen eindrucks- voll belegt, dass wir in Deutschland dringend eine gesetz- liche Regelung für den Umgang mit Gentests benötigen. Das Parlament ist aufgerufen, beim Umgang mit Genda- ten Leitplanken zu setzen, um die Entwicklung in die von uns vorgeschlagenen gewünschten Bahnen zu lenken. Ich frage Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition, was haben Sie in diesem Jahr getan, um dieser Aufforderung nach zu kommen? Antwort ist: Nichts! Ich möchte hierzu gern den Bundesbeauftragten für den Da- tenschutz, Joachim Jacobs, zitieren, der in seinem Tätig- keitsbericht für die Jahre 2001 und 2002 ausführte: „Wiederholt habe ich in meinen Tätigkeitsberichten da- rauf hingewiesen, dass die Schaffung eines bereichsspe- zifischen Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes dringlicher denn je ist.“ Und weiter heißt es: „Mehrfach hat die Bun- desregierung angekündigt, dass sie unter Einbeziehung von Wissenschaft und Praxis einen Gesetzentwurf zu ei- nem Arbeitnehmerdatenschutz vorlegen will.“ Mittler- weile liegen bereits mehrere wissenschaftliche Stellung- nahmen zum Thema Gentest vor. Ich erinnere hier nur an den Schlussbericht der Enquete-Kommission „Recht und Ethik in der modernen Medizin“ aus der letzten Legisla- turperiode oder die Stellungnahme der Senatskommis- sion für Grundsatzfragen der Genforschung der DFG, in der der politische Handlungsbedarf im Arbeitsrecht for- muliert worden ist. Die Bundesregierung hat jedoch bis zum heutigen Tage keinen Gesetzentwurf hierzu vorgelegt. Im Gegen- satz zu Deutschland existieren bereits in vielen europäi- schen Ländern spezifische Regelungen zur Anwendung von Gentests. Deshalb fordere ich Sie auf, handeln Sie endlich und legen diesem Hause auf der Grundlage unse- rer Eckpunkte einen Gesetzentwurf zum Umgang mit Gentests vor! Die Einführung molekulargenetischer Methoden hat eine neue Ära der Medizin begründet. Die Entschlüsse- lung des menschlichen Erbgutes und die daraus resultie- rende Entwicklung von Gentests können zu beachtlichen F u r s W G d v E g r K d K m w s g p h p A d t k G D r s B a K i g c r w A f d k g n M w e s r M G d k p d w (C (D ortschritten im Bereich der Diagnose, der Prävention nd der Therapie genetisch bedingter Krankheiten füh- en. Bei den verschiedenen Testmöglichkeiten unter- cheiden wir diagnostische und prädiktive Gentests. ährend die Untersuchung mittels eines diagnostischen entests der Bestätigung einer bestehenden Diagnose ient, verstehen wir unter einem prädiktiven Test eine orhersagende Untersuchung auf das Vorliegen einer rbgutveränderung. Unser Antrag bezieht sich im Fol- enden auf die Problematik der prädiktiven Gentests. Aufgrund der neuen Diagnosemöglichkeiten kann be- eits heute schon die Veranlagung zu einer genetischen rankheit festgestellt werden und somit das Risiko oder er Ausbruch unter Umständen verhindert werden. rankheiten wie Alzheimer, Multiple Sklerose oder Hä- ophilie sind heute ebenso leicht in einem Gen nach- eisbar wie bestimmte Krebsarten, etwa Brust-, Eier- tock- und Hautkrebs. Es bedarf der Orientierung an der rundgesetzlich geschützten Menschenwürde, der Res- ektierung des Selbstbestimmungsrechtes, des Gleich- eitsgrundsatzes, der Vertraulichkeit, der Schweige- flicht, der Freiwilligkeit und einer umfassenden ufklärung der Probanden durch qualifizierte Fachärzte. Ziel rechtlicher Regelungen muss es sein, den indivi- uellen und gesellschaftlichen Risiken prädiktiver gene- ischer Diagnostik so weit wie möglich entgegenzuwir- en und zugleich die Chancen von diagnostischen entests so weit wie möglich zur Entfaltung zu bringen. ie gesellschaftliche Herausforderung besteht also da- in, einerseits die Rahmenbedingungen für die viel ver- prechende Forschung in Bezug auf die Vermeidung und ehandlung schwerer Krankheiten zu verbessern und ndererseits die im Rahmen der Verfassung, Ethik und ultur selbstverständlichen individuellen Ansprüche auf nformationelle Selbstbestimmung und auf Schutz vor enetischer Diskriminierung und Stigmatisierung zu si- hern. Beiden Aspekten sind wir in unserem Antrag ge- echt geworden. Wir als CDU/CSU-Fraktion wollen, dass niemand egen seiner genetischen Disposition Nachteile beim bschluss von Versicherungen oder Arbeitsverträgen er- ahren muss. Wir möchten vielmehr sicherstellen, dass ie Möglichkeiten der Gentechnik dem Einzelnen zugute ommen und nicht einseitig von Dritten zu deren Vorteil enutzt werden. Die CDU/CSU-Fraktion legt Ihnen deshalb heute ei- en erweiterten Antrag zur Anwendung von Gentests in edizin und Versicherungen vor, der einen Leitfaden für eitere gesetzliche Regelungen bilden soll. Es reicht ben nicht aus, zu sagen, dass man den gläsernen Men- chen verhindern will, es ist notwendig, jetzt schleunigst echtliche Schritte einzuleiten. Wir haben in unserem Antrag einen umfangreichen aßnahmenkatalog zum Schutz vor dem Mißbrauch von endaten aufgestellt. Damit möchten wir sicherstellen, ass niemand zu einem Gentest gezwungen werden ann. Versicherungen dürfen die Durchführung eines rädiktiven Gentests nicht veranlassen. Dazu hat sich die eutsche Versicherungswirtschaft im Rahmen eines frei- illigen Moratoriums verpflichtet. Die eigene geneti- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 4467 (A) ) (B) ) sche Disposition muss für jeden Menschen ein Geheim- nis bleiben. Ebenso muss die Gefahr ausgeschlossen werden, dass Nutzer aus Angst vor einer möglichen Dis- kriminierung auf die Durchführung eines vom Arzt ver- anlassten medizinisch indizierten Gentests verzichten bzw. einen solchen anonym und ohne ärztliche Beratung durchführen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch ein- mal unterstreichen, dass Gentests und die entsprechende Beratung in die Hand des Facharztes gehören und nicht für Hobbymediziner geeignet sind. Angesichts eines ins Haus stehenden „freien Testmarktes“, auf dem Anbieter von insgesamt 1001 genetische Tests über das Internet viel Geld verdienen und durch unzureichende Infor- mation und Interpretation großer Schaden angerichtet werden kann, erscheinen uns entsprechende gesetzliche Regelungen angebracht. Auch der Abschluss von Ar- beitsverträgen darf nicht von Gentests abhängig gemacht werden, denn es gilt die Gefahr einer ungerechtfertigten Arbeitnehmerselektion und Diskriminierung gleich von vornherein auszuschließen. Vielmehr sind Regelungen notwendig, die die Freiwilligkeit und Vertraulichkeit von Gentests garantieren und dem Schutz der Arbeitnehmer dienen. Unser Antrag berücksichtigt zu dem die Forde- rung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Joachim Jacob, unerlaubte Gentests unter Strafe zu stel- len. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, auf der Grundlage dieser Eckpunkte einen entsprechenden Ge- setzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen. Wir unterbreiten Ihnen damit ein Angebot, mit uns in den Dialog zu treten und im Interesse der Menschen zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das menschliche Genom ist weitgehend entschlüsselt. Die wissenschaftlichen Kenntnisse auf dem Gebiet der Hu- mangenetik schreiten mit hohem Tempo voran. Aus dieser Entwicklung können sich Chancen zu ei- ner Erforschung, Diagnose und vielleicht auch Heilung von Krankheiten ergeben. Durch so genannte Prädisposi- tionstests können manche Krankheiten schon vor dem Ausbrechen erkannt werden. Hier liegt eine Chance, das Ausbrechen solcher Krankheiten durch präventive Maß- nahmen zu verzögern oder gar zu verhindern. Diagnosti- sche Gentests ermöglichen eine effektivere Diagnose von Krankheiten. Mit Gentests werden vielleicht auch Empfindlichkei- ten hinsichtlich bestimmter Stoffe festgestellt werden können. Dann wird es – so die Hoffnung – möglich, indi- viduell festzustellen, ob ein Patient bestimmte Medika- mente verträgt oder welche Medikamente in welcher Wirkstoffzusammensetzung bei ihm am effektivsten wir- ken. Der Einsatz von Gentests birgt aber auch eine Reihe von ernsten und schwerwiegenden Gefahren für den ein- zelnen Menschen und das gesellschaftliche Zusammen- leben. Die umfassende genetische Analyse kann Diskri- minierung und Selektion in verschiedensten Formen e t o n ü o i w b d g s D d s g l u d s s d a s w i r d h T g h G s tä a n r z s D j w d s t m a R r L e f n V (C (D rmöglichen. Es besteht die Gefahr, dass Dritte Informa- ionen über die genetische Konstitution von Menschen hne ihr Wissen oder gegen ihren Willen erfahren. Ge- auso besteht die Gefahr, dass Menschen Informationen ber ihre eigenen genetischen Daten aufgedrängt werden der sie unter Druck geraten, von solchen Daten gegen hren Willen Kenntnis nehmen zu müssen. Hieraus können – je nach Schwere und Maß der Unge- issheit der Information – erhebliche psychische Pro- leme für alle Beteiligten entstehen. Denn für die meisten er genetisch beinflussten oder begründeten Krankheiten ibt es heute noch keine Therapie. Das Wissen weitet ich rasant aus, die Hilfe kommt aber nicht hinterher. er genetische Hintergrund vieler Krankheiten bedingt, ass diese über Generationen in Familien anzutreffen ind und Wissen und Gewissheit eines Familienmit- lieds sich niemals auf dieses Mitglied beschränken ässt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht aus diesen nd vielen weiteren Gründen dringenden Regelungsbe- arf auf dem Gebiet der genetischen Diagnostik. For- chungs- und Wissenschaftsfreiheit, das allgemeine Per- önlichkeitsrecht, zu dem das Recht auf Nichtwissen und as informationelle Selbstbestimmungsrecht gehören, ber auch Verbraucherschutz- und Datenschutzinteres- en müssen dabei abgewogen werden. Im Forschungsbereich müssen Standards definiert erden, die gewährleisten, dass keine Forschung ohne nformierte Zustimmung und mit dem Recht des Wider- ufs durchgeführt wird und Anonymisierungen nicht urchbrochen werden können. Hohe Qualitätsstandards insichtlich der Testverfahren und der Labore, die die ests durchführen, müssen gewährleisten, dass die Er- ebnisse exakt, zuverlässig und nicht überschüssig insichtlich der Fragestellungen sind. Wir wollen eine endiagnostikkommission aus unabhängigen Wissen- chaftlern verschiedener Fachrichtungen, die diese Quali- tsstandards näher definiert und überwacht. Sie sollte uch Forschungsvorhaben bewerten und bewilligen, um icht einwilligungsfähige Menschen vor Ausbeutung ih- es Erbmaterials ohne wissenschaftlichen Nutzen für sie u schützen. Das Gesetz muss ein Diskriminierungsverbot fest- chreiben. Niemand darf aufgrund seiner genetischen isposition benachteiligt werden. Genauso wenig darf emand benachteiligt oder stigmatisiert werden, der sich eigert, an sich einen Gentest durchführen zu lassen. Je- er sollte zudem davor geschützt werden, seine geneti- chen Daten und die Erkenntnisse, die sich daraus ablei- en lassen, gegen seinen Willen zur Kenntnis nehmen zu üssen. Das Recht auf Nichtwissen ist zu gewährleisten. Der Drittbezug von Gentests wirft große Probleme uf. Einen angemessenen Ausgleich zwischen dem echt auf Nichtwissen der Verwandten und dem Inte- esse desjenigen, der sich testen lassen will, weil er seine ebensplanung darauf einrichten will oder weil er auf ine Erkennung und Heilung seiner Krankheit hofft, zu inden, ist schwer. Er kann nach unserer Auffassung och am besten dadurch erreicht werden, dass die freie erfügbarkeit von Gentests für jedermann strikt unter- (A) (C) (B) ) sagt wird. Gentests dürfen nur durch fachlich qualifi- zierte Ärzte angeordnet werden und müssen einen klaren medizinischen Nutzen haben. Vor der Durchführung ei- nes Gentests und vor Bekanntgabe der Ergebnisse muss eine umfassende und fachlich hochwertige Beratung durchgeführt werden, die nicht nur medizinische, son- dern auch psychische und soziale Aspekte umfasst. Die Gendiagnostik wirft aber auch in anderen Berei- chen Fragen auf, die geklärt werden müssen und von uns geklärt werden. So muss es Versicherungen grundsätz- lich untersagt sein, von ihren Versicherungsnehmern die Durchführung eines Gentests vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages zu verlangen oder entsprechende Testergebnisse anzunehmen. Arbeitgeber dürfen weder die Durchführung eines Tests noch die Offenlegung von bereits durchgeführten Tests verlangen oder annehmen. Dies ist zwingend geboten, um Diskriminierung und Se- auf europäischer Ebene in der Biomedizin-Konvention in Art. 11 festgelegt ist, dass „jede Form der Diskri- minierung gegen eine Person wegen ihres genetischen Erbes verboten ist“. Damit ist die Biomedizin-Konven- tion das einzige internationale Vertragswerk, das aus- drücklich das genetische Erbe als Grund für die Nicht- diskriminierung erwähnt. Deutschland sollte diese Konvention nicht nur aus diesem Grund schnellstens unterzeichnen. Obwohl sich die Deutsche Forschungsgemeinschaft noch 1999 in einer Stellungnahme zu prädikativen Gen- tests gegen gesetzliche Regelungen ausgesprochen und auf die Verantwortung von Wissenschaft und Berufsver- bänden verwiesen hat, sprechen drei Gründe für eine ge- setzliche Regelung, wie sie von der Union vorgeschla- gen wird. Erstens. Es ist fraglich, ob bei einer Ausweitung der Testpraxis die Instrumente der berufs- lektion aufgrund einer genetischen Disposition zu ver- meiden. Etwaige Ausnahmen müssen unabweisbar sein und dürfen weder das Diskriminierungsverbot noch das Persönlichkeitsrecht unterlaufen. Die Koalition wird einen Gesetzentwurf vorlegen, der alle diese Facetten berücksichtigt. Der Antrag der CDU/ CSU, dem ich ausdrücklich bescheinigen will, dass er sich sorgfältig und umfassend mit den Problemen der Gendiagnostik auseinander setzt, ermutigt mich in der Hoffnung, dass es nach Abschluss der parlamentarischen Debatten zu einem Gentestgesetz kommen wird, dem alle Fraktionen werden zustimmen können. Detlef Parr (FDP): Das Schicksal von Terry Seargent, einer 46-jährigen Amerikanerin, sollte uns zu denken geben. Sie ist aufgrund eines Gentests, nach dem eine Erbkrankheit diagnostiziert wurde, arbeitslos und ohne Krankenversicherungsschutz – ein Fall von geneti- scher Diskriminierung, weil es keine klare gesetzliche Regelung in den USA gibt. So stellen wir uns den Fort- schritt der Humangenetik nicht vor. Eine solche Schre- ckensvision der Selektion durch Arbeitgeber oder Kran- kenversicherungen aufgrund von Informationen über das Erbgut darf bei uns nie Realität werden. Das Recht, nicht diskriminiert zu werden, stellt ein fundamentales Menschenrecht dar. Es ist ein Segen, dass r w d C n A w d w K e s d E f s Z e s d d d d M W 53 (D echtlichen Selbstregulierung ausreichen, um Fehlent- icklungen zu verhindern. Zweitens. Die Empfehlungen er Berufsorganisationen haben keinen verbindlichen harakter, solange sie nicht in die ärztliche Berufsord- ung übernommen werden. Drittens. Es muss mit einer usweitung der genetischen Diagnostik in vielen An- endungsfeldern gerechnet werden. Dazu gehört auch ie Zunahme nicht medizinischer Tests. Es hat bereits in der 14. Legislaturperiode der Ent- urf eines Gentestgesetzes vorgelegen. Die Enquete- ommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ mpfiehlt ein umfassendes Gendiagnostik-Gesetz. Wir ollten dieser Empfehlung folgen und darauf drängen, ass die bereits laufenden Vorbereitungen eines neuen ntwurfs beschleunigt werden. Dabei sind für die FDP olgende Prinzipien wesentlich. Erstens das Prinzip, dass ich die Nutzung von Gendiagnostik auf medizinische wecke beschränkt, zweitens der Arztvorbehalt bzw. ine fachärztliche Qualifikation, drittens das Selbstbe- timmungsrecht – Weitergabe der Daten nur mit aus- rücklicher Zustimmung des Einzelnen – und viertens ie Qualitätssicherung von Beratung und Diagnose urch staatliche Zulassung der Einrichtungen. Außer- em darf die Einführung genetischer Tests nicht dem arkt überlassen werden. Wir müssen jede Art von ildwuchs in diesem Bereich vermeiden. 4468 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 91, 1 53. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 26. Juni 2003 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage4 Anlage 5 Anlage 6
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



    Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des
    Kollegen Laumann?



Rede von Markus Kurth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Noch einen Moment, bitte. Ich will noch eine Bemer-

kung machen.
Der jüngste Wochenbericht des DIW weist noch ein-

mal darauf hin, dass 1986/87, als die Bezugsdauer aus-
geweitet worden ist, die Rate für den Zugang in die
Arbeitslosigkeit dieser Personengruppe von 2,5 auf
12,9 Prozent gestiegen ist. Sie hat sich verfünffacht. Die
empirischen Belege für meinen Standpunkt liegen also
vor.

Jetzt Ihre Zwischenfrage, bitte.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl-Josef Laumann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Kollege Kurth, die Beitragsdauer in der Arbeits-

    losenversicherung ist – Stichwort: Äquivalenzprinzip –
    ein Faktor für die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld.
    Geben Sie mir Recht, dass man diesen Zusammenhang
    auch bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe
    und Sozialhilfe sehen muss?


    (Klaus Brandner [SPD]: Das ist ja ganz etwas Neues!)


    Wenn bei einer Zusammenführung auf Höhe des So-
    zialhilfeniveaus nur eine bedürftigkeitsabhängige Leis-
    tung erbracht wird – wobei man beachten muss, dass
    Ihre Mehrheit die Vermögensfreigrenzen bei der Arbeits-
    losenhilfe stark abgesenkt hat –, sollte man dann nicht
    denjenigen, der in Deutschland 25 oder 30 Jahre Steuern
    und Beiträge bezahlt hat, länger davor bewahren, in die-
    ses bedürftigkeitsabhängige System zu kommen, als
    denjenigen, der erst wenige Jahre Steuern und Beiträge
    gezahlt hat? Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir es
    in Deutschland in wenigen Monaten wahrscheinlich mit
    einem ganz anderen System, nämlich mit einem System,
    das auf der Bedürftigkeitsabhängigkeit basiert, zu tun
    haben werden! Dieses neue System gilt auch für Men-
    schen, die in der Vergangenheit lange Jahre gearbeitet

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    (C (D aben. Wenn über einen langen Zeitraum Steuern und eiträge gezahlt worden sind, dann muss das eine Ausirkung auf die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes haen. Herr Laumann, zunächst Folgendes: Die neuen Leis ungen des Arbeitslosengeldes II wollen wir so gestalten wir haben das Problem der Altersvorsorge ganz fest im lick –, dass es dort noch gewisse Möglichkeiten gibt. ber das Prinzip der Arbeitslosenversicherung ist nicht as Äquivalenzprinzip. Es geht auch darum, dass diejeigen, die noch nicht lange eingezahlt haben, sich auf iesen Mindestschutz – ein Jahr lang Arbeitslosengeld – erlassen können. Wenn innerhalb der Rahmenfrist eine eitragszeit von zwei Jahren vorliegt, dann hat man geau ein Jahr Anspruch auf Leistungen. In der Krankenersicherung ist es ja auch nicht so, dass man etwas zuückbekommen kann, wenn man lange Jahre Beiträge ingezahlt hat und lange Zeit gesund war. Das ist nicht as Solidarprinzip im Sozialversicherungssystem. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)