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    Plenarprotokoll 15/44 Dr. Dieter Wiefelspütz SPD . . . . . . . . . . . . . 3670 D rungssteuerungs- und Integrations- gesetz) (Drucksachen 15/538, 15/955, 15/957, 15/960) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Bürsch SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . . . . . . Erwin Marschewski (Recklinghausen) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz SPD . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler BÜNDNIS 90/DIE Thomas Strobl (Heilbronn) CDU/CSU . . . . . Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu den Protokollen vom 26. März 2003 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Bulgarien, der Republik Estland, der Republik Lett- land, der Republik Litauen, Rumä- 3645 B 3645 C 3647 A 3650 A 3650 D 3652 C 3654 C 3656 A 3658 A 3672 D 3674 B 3674 D 3676 A Deutscher B Stenografisch 44. Sitz Berlin, Freitag, de I n h a l Zusatztagesordnungspunkt 14: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) (Drucksachen 15/420, 15/522) . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Max Stadler, Rainer Funke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbür- gern und Ausländern (Zuwande- P O N Z3645 A GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 3658 B 3659 D undestag er Bericht ung n 9. Mai 2003 t : etra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . tto Schily, Bundesminister BMI. . . . . . . . . . orbert Geis CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Rüdiger Veit SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN und der FDP ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neurege- lung des Schutzes von Verfassungsorga- nen des Bundes (Drucksachen 15/805, 15/969) . . . . . . . . . 3661 D 3662 C 3667 C 3667 D 3668 B 3670 C niens, der Slowakischen Republik und der Republik Slowenien (Drucksache 15/906) . . . . . . . . . . . . . . . . 3676 D II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 Dr. Peter Struck, Bundesminister BMVg . . . . Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . . . . . . . . Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) CDU/CSU Markus Meckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Struck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Heubaum SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdienste- rufnummern (Drucksache 15/907) . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Krogmann, Ursula Heinen, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Den Missbrauch von Mehrwertdienste- rufnummern grundlegend und umfas- send bekämpfen (Drucksache 15/919) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Katherina Reiche, Helmut Heiderich, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Weiterentwicklung einer Biotechnolo- giestrategie für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland (Drucksache 15/423) . . . . . . . . . . . . . . . . . Katherina Reiche CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . René Röspel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . René Röspel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T i Z H W B M B A N A L A Z – – ( n M H U D U M D A A 3677 A 3678 D 3681 B 3682 C 3684 B 3685 D 3687 D 3689 B 3690 C 3691 A 3692 A 3692 B 3692 C 3692 D 3695 B 3697 A 3698 A 3698 B 3698 D 3699 D 3700 D 3703 A agesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Hans-Michael Goldmann, Birgit Homburger, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Geset- zes zur Modulation von Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpoli- tik und zur Änderung des GAK-Gesetzes (Drucksache 15/754) . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Modulationsgesetzes und zur Änderung des GAK-Gesetzes (Drucksache 15/948) . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . . . altraud Wolff (Wolmirstedt) SPD . . . . . . . ernhard Schulte-Drüggelte CDU/CSU . . . . atthias Berninger, Parl. Staatssekretär MVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lbert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: des Gesetzes zur Bekämpfung des Miss- brauchs von 0190er-/0900er-Mehrwert- diensterufnummern des Antrags: Den Missbrauch von Mehr- wertdiensterufnummern grundlegend und umfassend bekämpfen Tagesordnungspunkt 15 und Zusatztagesord- ungspunkt 16) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . anfred Helmut Zöllmer SPD . . . . . . . . . . . ubertus Heil SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rsula Heinen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . r. Martina Krogmann CDU/CSU . . . . . . . . lrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN arita Sehn FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ditmar Staffelt SPD . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3705 B 3705 C 3705 C 3706 D 3709 A 3710 C 3712 B 3713 D 3715 A 3715 C 3715 C 3716 D 3717 B 3718 D 3720 A 3721 B 3722 B 3724 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 3645 (A) ) (B) ) 44. Sitz Berlin, Freitag, de Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 3715 (A) ) (B) ) lung des Europarates bei Blocktarifen; fünftens die Zwangsabschaltung des * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- a uf 3 Euro bei zeitabhängigen Gesprächen, auf 30 Euro Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten A L d p s z z k d H u n f M r w n K b l e g b N d b A r u s d d 0 A w d W l Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Altmaier, Peter CDU/CSU 09.05.2003 Bachmaier, Hermann SPD 09.05.2003 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 09.05.2003 Breuer, Paul CDU/CSU 09.05.2003 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 09.05.2003 Eichhorn, Maria CDU/CSU 09.05.2003 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 09.05.2003 Griese, Kerstin SPD 09.05.2003 Hoffmann (Chemnitz), Jelena SPD 09.05.2003 Jonas, Klaus Werner SPD 09.05.2003* Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 09.05.2003 Kelber, Ulrich SPD 09.05.2003* Dr. Köhler, Heinz SPD 09.05.2003 Krüger-Leißner, Angelika SPD 09.05.2003 Dr. Kues, Hermann CDU/CSU 09.05.2003 Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 09.05.2003 Mayer (Altötting), Stephan CDU/CSU 09.05.2003 Minkel, Klaus CDU/CSU 09.05.2003 Möllemann, Jürgen W. fraktionslos 09.05.2003 Müller (Erlangen), Stefan CDU/CSU 09.05.2003 Nooke, Günter CDU/CSU 09.05.2003 Otto (Godern), Eberhard FDP 09.05.2003 Schultz (Everswinkel), Reinhard SPD 09.05.2003 Simm, Erika SPD 09.05.2003 Stübgen, Michael CDU/CSU 09.05.2003 Dr. Thomae, Dieter FDP 09.05.2003 Vaatz, Arnold CDU/CSU 09.05.2003 Vogt (Pforzheim), Ute SPD 09.05.2003 Volquartz, Angelika CDU/CSU 09.05.2003 Wissmann, Matthias CDU/CSU 09.05.2003 Wöhrl, Dagmar CDU/CSU 09.05.2003 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden Zur Beratung – des Gesetzes zur Bekämpfung des Miss- brauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiens- terufnummern – des Antrags: Den Missbrauch von Mehrwert- diensterufnummern grundlegend und um- fassend bekämpfen (Tagesordnungspunkt 15 und Zusatztagesordnungspunkt 16) Manfred Helmut Zöllmer (SPD): Die Öffnung und iberalisierung des Telekommunikationsmarktes hat aus er Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher viele ositive Ergebnisse gebracht. Es ist eine Wettbewerbs- ituation zwischen den Anbietern entstanden, die häufig u niedrigeren Preisen führte – mithin eine direkte finan- ielle Entlastung für viele Kundinnen und Kunden. Einhergehend mit dieser Entwicklung sind im Tele- ommunikationsbereich viele Angebote entstanden, die en Alltag bequemer gestalten – etwa die Nutzung von otlines, um Theaterkarten zu bestellen, oder Faxabrufe, m schnell und unkompliziert an spezielle Informatio- en zu gelangen. Doch die Liberalisierung alleine führt nicht zu einer ür alle Kunden befriedigenden Situation. Wo ein freier arkt herrscht führt dies gerade bei technischen Neue- ungen häufig auch zu Missbrauch. Telefonische Mehr- ertdienste und Internetangebote werden zum Teil ge- utzt, um in besonders dreister Weise an das Geld der unden zu kommen. Oftmals handelt es sich sogar um etrügerische Machenschaften, bei denen manchem Te- efon- oder Internetnutzer großer materieller Schaden ntstanden ist. Im Internet finden Sie viele Schilderun- en, mit welchen perfiden Tricks hier viele Anbieter ar- eiten. Erst wenn die Rechnung kommt, erfahren viele utzer, dass sie abgezockt worden sind. Dieser nicht zu billigenden Fehlentwicklung muss ringend Einhalt geboten werden, zum Schutze der Ver- raucherinnen und Verbraucher, aber auch, um seriöse nbieter nicht in Verruf zu bringen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundes- egierung zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er- nd 0900er-Mehrwertdiensterufnummern wird diesem kandalösen Treiben ein Riegel vorgeschoben. So sieht er Gesetzentwurf vor: erstens den Aufbau einer für je- en auch über das Internet zugänglichen Datenbank von 900er-Nummern und deren Anbietern; zweitens die uskunftspflicht der Netzbetreiber über 0190er-Mehr- ertdiensteanbieter gegenüber der Regulierungsbehörde; rittens die Verpflichtung der Dienstanbieter in ihrer erbung und vor der Nutzung der Nummern zur deut- ichen Preisangabe; viertens die Begrenzung des Entgelts 3716 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 (A) ) (B) ) Gesprächs nach 60 Minuten; sechstens den Verlust des Entgeltanspruchs eines Anbieters, der seine Preisinfor- mationspflichten nicht erfüllt; siebentens die Registrie- rung von Dialern bei der Regulierungsbehörde. Der Entwurf sieht darüber hinaus weitere Sanktions- möglichkeiten bis hin zum Nummernentzug bei Verstö- ßen gegen Auflagen vor. Viele Anbieter halten sich jetzt bereits daran: Wer sich beispielsweise für die Show „Wer wird Millionär?“ als Kandidat telefonisch bewirbt, erfährt zu Beginn des Telefonats, wer der Anbieter der Service-Hotline ist und was das Gespräch kostet. Diese verbindliche Durchsage wird zukünftig für alle Anbieter zur Pflicht. Die Ver- braucherinnen und Verbraucher werden sowohl in der Werbung für Mehrwertdiensterufnummern als auch beim Anruf selbst alle Preisbestandteile genau erfahren. Dies schafft Transparenz und der Kunde weiß, welche telefonische Dienstleistung er erwirbt und was diese kos- tet, und kann sich frei entscheiden, welche Leistung er in Anspruch nehmen will. Das Gesetz legt ferner fest, dass ein zeitabhängiger Preis höchstens drei Büro pro Minute betragen darf, Blocktarife höchstens 30 Euro pro Verbindung. Die au- tomatische Trennung der Verbindung nach 60 Minuten wird zur Pflicht. Durch diese Maßnahmen verhindert das Gesetz, dass astronomische und ruinöse Rechnungen für den Einzelnen entstehen können. Soll die Verbindung länger andauern, muss der Kunde ausdrücklich zustim- men, ansonsten ist die längere Verbindung rechtswidrig. Der Kunde muss dann nicht zahlen. Bei Telefaxdiensten ist die Zahl der zu übermittelnden Seiten anzugeben. Ein großes Problem war für die Kundinnen und Kun- den oftmals, dass sie hohe Rechnungen erhielten, aber die wirklich oder angeblich genutzten Dienste nicht er- kennbar waren. Die Telefonkunden erhalten jetzt einen Auskunftsanspruch gegenüber der Regulierungsbehörde: Sie können nun erfahren, wer sich tatsächlich hinter ei- ner 0190er-Rufnummer verbirgt. Die neuen 0900er- Nummern, die seit Januar dieses Jahres genutzt werden können und die 0190er-Nummern allmählich ablösen, werden in einer Datenbank erfasst und können im Inter- net eingesehen werden. Wenn jetzt für Verbraucherinnen und Verbraucher oft unklar ist, wer der Anbieter ist, so wird durch diese öffentlich zugängliche Liste die Ano- nymität der Anbieter durchbrochen; schwarze Schafe werden abgeschreckt. Die Regulierungsbehörde erhält zudem das Recht, Nummern zu entziehen, wenn ihr die rechtswidrige Nutzung bekannt wird. Auch eine besonders gerissene Variante zur Geld- schneiderei beim Internetgebrauch greift das neue Ge- setz auf: Während der ahnungslose Kunde Seiten im In- ternet aufsucht, lädt sich unbemerkt ein so genannter Dialer auf. Bei jeder erneuten Einwahl in das Internet kommt eine zumeist sehr kostspielige Verbindung zu- stande; viele Kunden werden mit horrenden Rechnungen konfrontiert. Lassen Sie es mich deutlich sagen: Dies war und ist auch jetzt bereits Betrug im strafrechtlichen Sinne. Sol- che abgezockten Kunden sind nicht verpflichtet; derart b r D v n m w a b M I z B n g v d b m f d 0 h z 0 b b b s d V A z l g u e d i l c h b r u w N (C (D etrügerisch entstandene Kosten zu tragen, wie es be- eits mehrere Gerichte in Deutschland festgestellt haben. as neue Gesetz sieht in diesem Zusammenhang nun or, dass diese Anwählprogramme vor ihrer Inbetrieb- ahme von der Regulierungsbehörde registriert werden üssen. Das Registrierungsverfahren und die Standards erden von der Regulierungsbehörde vorgegeben. Kundinnen und Kunden müssen und werden damit uch im Telekommunikationsbereich zu bewussten Ver- rauchern. Wer diese Dienste nutzen möchte, hat nun die öglichkeit, Entscheidungen auf der Basis umfassender nformationen zu treffen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass auch die CDU/CSU u dieser Thematik einen Antrag vorgelegt hat. Es ist das emühen sichtbar, eigene Defizite im Verbraucherschutz un in der Opposition aufzuarbeiten. In vielen Punkten gibt es Übereinstimmung; bei eini- en anderen Punkten geht es nach der Melodie: viel hilft iel. Das ist schon in der Medizin häufig ein Irrtum. Mit em Gesetzentwurf der Bundesregierung soll Miss- rauch bekämpft werden – nicht aber die Anbieter. Dies achen Sie, wenn Sie unter anderem ein Inkassoverbot ordern. Dieses Gesetz jedenfalls bedeutet einen guten Schutz er Verbraucherinnen und Verbraucher im Bereich der 190er-Nummern und 0900er-Nummern und wird des- alb von der SPD-Fraktion unterstützt. Hubertus Heil (SPD): Die Novellierung des Geset- es zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/ 900er-Mehrwertdienstenummern hat das Ziel, die Ver- raucher vor den verschiedensten Formen des Miss- rauchs, der leider allzu oft mit diesen Nummern betrie- en wurde, zu schützen. Beispiele für Formen des Missbrauchs sind die Ver- chleierung der 0190er-Nummern durch Voranstellung er Ländervorwahl, einer Preselection-Nummer, der ersand von Briefen mit angeblich hohen Gewinnen, ufforderung, den Erhalt des Briefes durch Rückruf – 0190 – u bestätigen, das Anbieten von „kostenlosen Down- oads“ für Sicherheits-Software oder Virenschutzpro- ramme – dahinter verbirgt sich ein teurer Dialer – das nbemerkte Umschalten von einem Dialer beim Aufruf iner Internet-Seite. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Defizite es bestehen Gesetzes in der Anonymität des Anbieters, n der mangelnden Transparenz, in dem hohen finanziel- en Risikopotenzial und in den Sanktionen bei Missbräu- hen liegen. Die Regelungen des neuen Gesetzentwurfs sehen des- alb Folgendes zu diesen Punkten vor: Erstens zu der Anonymität des Anbieters. Der Ver- raucher hat einen Anspruch gegenüber der Regulie- ungsbehörde für Telekommunikation und Post, Namen nd Anschrift des Diensteanbieters zu erfahren. Zudem ird eine für jeden zugängliche Datenbank von 0900er- ummern aufgebaut. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 3717 (A) ) (B) ) Zweitens zu der mangelnden Transparenz. Neu ist, dass es zukünftig eine Verpflichtung zur Preisangabe bei Werbepublikationen geben muss, ebenso wie eine Ver- pflichtung zur Preisansage für Mobilfunknetze mit einer Übergangsfrist. Drittens zu dem hohen finanziellen Risikopotenzial. Die Preise für zeitabhängige Mehrwertdiensteverbin- dung auf 3 Euro pro Minute bzw. 30 Euro bei zeitunab- hängigen Dienstleistungen, Blocktarife, werden be- grenzt. Nach einer Stunde erfolgt automatisch die Zwangsabschaltung einer Mehrwertdiensteverbindung. Zudem müssen Dailer bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post registriert werden. Viertens zu den Sanktionen bei Missbräuchen. Bei ei- nem Verstoß gegen die Preisinformationspflicht entfällt der Entgeltanspruch. Die Regulierungsbehörde für Tele- kommunikation und Post erhält klare und eindeutige Befugnisse, Nummern zu entziehen oder Bußgelder auf- zuerlegen, wenn gegen gesetzliche Bestimmungen ver- stoßen wird. Auf diese Art und Weise wird das beste- hende Vollzugsdefizit aufgehoben. Das jetzt in den Bundestag eingebrachte Gesetz gibt dem Verbraucher nun zusätzliche Instrumente, um sich gegen den Griff in sein Portemonnaie zur Wehr zu setzen. Mit Blick auf die CDU/CSU-Fraktion will ich aber doch deutlich sagen: Wenn wir dem Antrag vollständig folgen, dann ist das Geschäftsmodell der Mehrwert- diensterufnummern kaputt, dann sind Umsätze in einer Größenordnung von bis zu 2 Milliarden Euro nicht mehr realisierbar. Sie kippen das Kind mit dem Bade aus. Das ist nicht angemessen. Ein Zweites muss bedacht werden: Die Anbieter von Mehrwertenummern haben wirksame Verträge zur Nut- zung dieser Nummern mit einem abschließenden Kata- log von Rechten und Pflichten geschlossen: Wenn der Gesetzgeber den Pflichtenkatalog nachträglich verän- dert, muss er auch für den eintretenden Schaden aufkom- men. Wir müssen einen Nachtragshaushalt von etwa 2 Mil- liarden Euro beschließen, um den eintretenden Schaden aus der Streichung der 0190er-Nummern zu finanzieren. Genau aus diesem Grund werden die 0190er-Nummern doch in die 0900er-Nummern umgewandelt, um auf ei- ner neuen Vertragsgrundlage den Kundenschutz zu ver- bessern, ohne Schadenersatzforderungen wirksam zu machen. Ein weiterer Punkt in der Debatte ist: Ich erwarte von der Industrie ein hartes und energisches Vorgehen gegen die schwarzen Schafe in der Telekommunikationsbran- che. Auch bei geringsten Anzeichen von Missbrauch müssen die Gesellschaften, in deren Leitungen dieses passiert, aktiv werden und die Betrugsversuche eindeu- tig abstellen. Die Wirtschaft hat hier eindeutig die Pflicht, sich selbst in der Verantwortung zu sehen und sich selbst zu verpflichten. Ursula Heinen (CDU/CSU): Endlich, endlich, nach langen Debatten, zahlreichen Entwürfen, Vorschlägen u f d r P r k s 0 C N 0 s R d s g m g g K s t n s n 0 v v d a a g p z u a w T n e n v e z v e w (C (D nd Diskussionen liegt der Gesetzentwurf zur Bekämp- ung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwert- iensterufnummern auf dem Tisch – ein Schritt in die ichtige Richtung, aber eben nur ein Schritt. In wichtigen unkten – meine Kollegin Martina Krogmann hat es be- eits ausgeführt – springt der Gesetzentwurf einfach zu urz. Die Beispiele sind bereits diskutiert. So führt die aus- chließliche Anwendung des Gesetzes nur auf die 190er-/0900er-Nummern nach Ansicht von CDU und SU dazu, dass der Missbrauch sich künftig auf andere ummerngassen erstrecken wird, beispielsweise auf die 136er-, 0137er- oder auf die 0193er-Nummern. Am 9. April begründete der Parlamentarische Staats- ekretär im Wirtschaftsministerium Gerd Andres in der egierungsbefragung, weshalb das Gesetz lediglich auf ie 0190er-/0900er-Nummern beschränkt bleiben soll, chlicht: weil in diesen beiden Nummerngassen die rößten Missbräuche stattfinden. – „Zurzeit“ müsste an anfügen. – Ich zitiere ihn weiter: Wenn sich in der Tat Verlagerungen abzeichnen sollten, muss entsprechend reagiert werden. Ich kann Ihnen hier und heute Brief und Siegel drauf eben, dass es zu Verlagerungen kommen wird. Diejeni- en, die massiven Missbrauch betreiben, viele Tausend unden betrogen haben, werden sich kaum davor cheuen, andere Rufnummern zu nutzen. Deshalb erwar- en wir, dass sich der Anwendungsbereich des Gesetzes icht nur auf die 0190er-/0900er-Nummern erstreckt, ondern auf andere Nummerngassen ausgedehnt wird. Übrigens: Das sich die einzurichtende Datenbank icht auf die noch bis Ende des Jahres 2004 geltenden 190er-Nummern beziehen soll, ist schlicht nicht nach- ollziehbar. Hier kommt doch der größte Missbrauch or. Hier sollten die Verbraucher auch heute erfahren ürfen, wer sich hinter den Anbietern versteckt. Positiv hingegen ist festzuhalten, dass das Gesetz nun uch für den Mobilfunk gilt. Schwer nachvollziehbar ist llerdings, warum den Mobilfunkbetreibern eine Über- angsfrist von einem Jahr eingeräumt wird, um die Ver- flichtung zur Preisangabe erfüllen zu können. Ein kür- erer Zeitraum wäre besser und wünschenswert; denn nseres Erachtens spielt sich hier der größte Missbrauch b. Lassen Sie mich dazu zwei kurze Beispiele nennen: Diensteanbieter gehen mehr und mehr dazu über, illkürlich Handynummern anzuwählen. Ihr Kalkül: aucht die Rufnummer in der Anruferliste mit entgange- en Anrufen auf und ist die 0190er-Nummer nicht direkt rkennbar – in vielen Fällen erscheint die Länderken- ung 0049 vor der eigentlichen Rufnummer –, neigen iele Telefonkunden dazu, zurückzurufen. Man könnte ja inen wichtigen Anruf versäumt haben. Ruft man nun urück, ist der Kunde mit einem teuren Diensteanbieter erbunden. Das ist Fall Nummer eins. Fall Nummer zwei hat mein 13-jähriges Patenkind ine ordentliche Summe Taschengeld gekostet. Immer ieder wurde sie per SMS von einer ihr unbekannten 3718 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 (A) ) (B) ) Rufnummer aufgefordert, sich an einem Chat zu beteili- gen. Mein Patenkind wusste nicht so recht, wie sie damit umgehen sollte und schrieb eine SMS zurück mit der Bitte, sie doch in Ruhe zu lassen. Doch immer wieder er- hielt sie neue Nachrichten von dem Diensteanbieter und immer wieder schrieb sie zurück. Das Ende vom Lied: Über 100 Euro Kosten für diese SMS. Aufgrund der vielfältigeren Möglichkeiten im Mobil- funk ist es daher angebracht, zügig den Anwendungsbe- reich des Gesetzes zu erweitern. Zudem wächst der Markt für mobile Mehrwertdienste sehr stark – zu nen- nen sind: Premium SMS, MMS, UMTS –, sodass hier auch ein enormes Missbrauchspotenzial besteht. Sicherlich ist es richtig – hier erhalten Sie auch unsere Unterstützung –, eine Preisobergrenze – über die Höhe lässt sich sicher trefflich streiten – einzuführen. Auch die Zwangstrennung ist ohne Zweifel notwendig und sinn- voll. Hier erhalten Sie ebenfalls unsere Zustimmung. Aber was geschieht nun, wenn der Kunde eine Rech- nung vom Netzbetreiber erhält, in der er aufgefordert wird, hohe Gebühren für angebliche Gespräche/Verbin- dungen zu – sagen wir – 0190er-Nummern zu bezahlen. Der Netzbetreiber, in den meisten Fällen die Deutsche Telekom, zieht auf jeden Fall das Geld ein. Wenn der Kunde nicht bereit ist, die Rechnung zu begleichen, wird der Anschluss gesperrt, selbst dann, wenn der Kunde dem Netzbetreiber gegenüber deutlich machen und nachweisen kann, dass er nicht telefoniert hat. Im Klar- text: Der Netzbetreiber sorgt für Begleichung der Rech- nung – auch wenn er dies damit für einen unseriösen An- bieter tut. Wir fordern daher ein Inkassoverbot für den Netzbe- treiber. Denn nur durch ein solches Inkassoverbot errei- chen wir, dass die Kunden nicht in langwierigen und schwierigen Klageverfahren ihr Geld zurückfordern müssen. Klare Regeln, um Betrügern das Handwerk zu legen, gibt es zurzeit nicht – zum Leid der Verbraucher, aber auch zum Leid der seriösen Anbieter. Wir kennen die Redewendung: Auf hoher See und vor Gericht befin- den wir uns alle in Gottes Hand. So geht es zurzeit – man- gels gesetzlicher Regelungen – denjenigen, die auf dem Klageweg ungerechtfertigt eingezogene Gelder von Netzbetreibern zurückzuerhalten versuchen. Ich frage Sie: Wer ist denn stärker – der Netzbetreiber, etwa die Deutsche Telekom oder Vodafone – oder Frau Müller, die nie geführte Telefonate bezahlen soll? Die Antwort ist doch eindeutig. Ein aktuelles Beispiel: Ein minderjähriger Junge hatte beim Surfen im Internet Dialer-Software heruntergela- den. Diese Software war so eingerichtet, dass sie eine 0190er-Nummer als Standardverbindung in das Internet installierte. Wochenlang wählte sich der Junge, ohne dies zu bemerken – denn der Dialer war vordergründig gelöscht –, in das Internet zu einem Minutenpreis von 1,86 Euro ein. Der Netzbetreiber klagte Gebühren in Höhe von rund 8 000 Euro gegen die Mutter des minder- jährigen Jungen ein. In der ersten Instanz vor dem Berli- ner Landgericht wurde die Mutter als Inhaberin des An- schlusses zur Zahlung verurteilt. Das Kammergericht Berlin hat dann in zweiter Instanz dieses Urteil aufgeho- b w E e a b P d n 0 s e b V h d e n s r K v b S S i d R s B n F H w V s e te A m N k B n N g A d w w d u (C (D en. Es ist aber gleichzeitig zur Revision zugelassen orden, sodass der Bundesgerichtshof nun die letzte ntscheidung fällt. Die bloße Registrierungspflicht, wie sie im Gesetz- ntwurf vorgesehen ist, reicht unseres Erachtens nicht us, um solche Fälle zu verhindern. Denn unseriöse An- ieter, die typischerweise auf den Bahamas unter einer ostfachadresse ansässig sind, wird man mit Bußgeld- rohungen kaum beeindrucken können. Außerdem kön- en findige Betrüger auch versuchen, die 0190er-/ 900er-Nummern durch ausländische Nummern zu er- etzen, sich auf diese Weise der Registrierungspflicht zu ntziehen. Es bleibt also in der Tat nur das Inkassover- ot. Dies ist für uns die wichtigste Schutzvorschrift für erbraucher. Die Alternative ist, dass es direkt zu Geschäftsbezie- ungen zwischen Kunden und Diensteanbietern – und amit auch zur Rechungslegung – kommt. Dass das Inkassoverbot nicht mehr im Gesetzentwurf nthalten ist, verwundert. Noch in der Ausgabe des Fi- anztest-Heftes von 7/2002 erläutert die Verbraucher- chutzministerin, Renate Künast, dass die Bundesregie- ung eine Verschärfung der Telekommunikations- undenschutzverordnung auf den Weg bringen will, die orsieht, dass Netzbetreiber bei Widerspruch des Ver- rauchers einfach nicht abkassieren dürfen. Wir fragen ie: Wo bleibt diese notwendige Gesetzesänderung, die ie doch einmal für notwendig gehalten haben? Warum st das aus dem Entwurf wieder herausgestrichen wor- en? Die Mutter des Jungen, die jetzt vor dem BGH auf echt wartet, wäre Ihnen dankbar. Für die kommenden Beratungen in den Ausschüssen chlage ich Ihnen vor: Nehmen Sie unseren Antrag zur ekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensteruf- ummern an! Nehmen Sie auch den Verhaltenskodex der reiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste an! ier haben die Unternehmen eine gute Verpflichtung frei- illig unterzeichnet – und diese ist mehr zum Nutzen der erbraucher als Ihr Gesetzentwurf. Binden Sie diese Vor- chläge und unsere Änderungen in Ihren Gesetzentwurf in! Dann werden wir eine vernünftige Regelung erhal- n, die die Verbraucher schützt, aber auch die seriösen nbieter von Mehrwertdiensten nicht zu sehr belastet. Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Lassen Sie ich mit einer guten Nachricht beginnen: Die gute achricht ist, dass Sie nach über einem Jahr großer An- ündigungen nunmehr endlich einen Gesetzentwurf zur ekämpfung des Missbrauchs bei den Mehrwertdienste- ummern vorgelegt haben. Dann hört es mit den guten achrichten allerdings schon auf. Der Gesetzentwurf eht zwar in die richtige Richtung und hat einige richtige nsätze, insgesamt ist er aber unzureichend und wird en Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern nicht irksam bekämpfen. Sie werden mit Ihrem Gesetzent- urf in der jetzigen Form weder den Verbraucher noch ie seriösen Anbieter der Branche schützen. Mehrwertdiensterufnummern sind all die Nummern, nter denen man schnell und einfach telefonisch oder Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 3719 (A) ) (B) ) über den PC Dienstleistungen abfragen kann – Beratungs- dienste, den Wetterbericht, Informationen der Stiftung Warentest, Stauprognosen, Verbraucherschutzzentralen. Diese Dienste sind bei Verbrauchern auch deshalb sehr beliebt, weil die Bezahlung einfach über die Tele- fonrechnung abgewickelt wird. Wirtschaftlich ist die Branche zu einem wichtigen Dienstleistungsmarkt ge- worden. Die seriösen Anbieter von Mehrwertdiensten erwirtschafteten im vergangenen Jahr einen Umsatz von 1,5 Milliarden Euro. Das Problem ist nun, dass es seit längerem zu erhebli- chem Missbrauch bei den Nummern kommt. Dadurch entsteht einmal erheblicher volkswirtschaftlicher Scha- den, da durch einige schwarze Schafe das Ansehen des gesamten Marktes beschädigt wird. Zum zweiten ent- steht erheblicher Schaden bei den Verbrauchern, die mit immer kreativeren Methoden teilweise wirklich gnaden- los abgezockt werden, und zwar überall, im Festnetz, über Handy, per Fax und vor allem im Internet. Fangen wir mit einem harmlosen Beispiel an: Stellen Sie sich mal vor, Herr Staatssekretär, Sie erhalten ein Fax, in dem gefragt wird: Wollen Sie auch weiterhin die neuesten Finanz-Angebote per Fax erhalten? Wenn nicht, so schicken Sie uns bitte beiliegendes Antwortfax. – Nun sagen Sie sich: Ich habe doch als Staatssekretär eigentlich ein ganz gutes Auskommen, und Sie schicken das vorbereitete Antwortfax zurück an den Absender – eine 0190er-Nummer –, um in Zukunft eben keine der- artigen Faxe mehr zu kriegen. Dieses Fax kostet Sie schlappe acht Euro. Diese Faxe sind millionenfach bun- desweit verschickt worden. Relativ neu ist die Abzocke über das Handy. Das Handy klingelt nur einmal, auf dem Display erscheint eine Nummer, 0137 oder 0190, meist getarnt durch eine Länderkennung. Wenn Sie arglos zurückrufen kostet Sie das bis zu zwei Euro. Oder Sie kriegen eine SMS mit nettem Text: „Lieber Hubertus, versuche seit Tagen dich zu erreichen, habe eine tolle Nachricht für dich. Ruf doch mal zurück.“ Wenn Sie auf die fünfstellige Kurz- wahl antworten, kann Sie das bis zu drei Euro kosten. Besonders dreist ist die Abzocke über das Internet im Zusammenhang mit den so genannten Dialern. Ohne dass man es merkt, bauen sich mit einem falschen Klick Verbindungen auf, die Dialer installieren sich selbst. Und Sie zahlen bis zu 1 000 Euro pro Einwahl oder so- gar fünf Euro pro Minute. Das dicke Ende kommt dann erst Wochen später mit der Telefonrechnung. Die Beispiele machen deutlich, dass wirklich dringen- der Handlungsbedarf besteht und dass vor allem schnell gehandelt werden muss, weil der Missbrauch immer mehr zunimmt. Nun zu Ihrem Gesetzentwurf: Wir begrüßen, dass Sie auf unser Drängen hin endlich doch den Mobilfunk mit aufgenommen haben. Es wäre wirklich grotesk gewesen, in Zeiten der Konvergenz der Medien den Festnetz- bereich aufzunehmen, aber den Mobilfunk außen vor zu lassen. In vielen Punkten Ihr Gesetz allerdings absolut unzu- reichend und unpraktikabel. Der größte Fehler ist, dass S 0 o b n p 0 s h c g h r 0 d b h e b w s S V d i v A n T § n t g g d h n U d v t a C r S b N n i m b m i w l (C (D ie das Gesetz beschränkt haben auf die 0190er- und 900er-Nummern. Andere Nummerngassen, wie 0136er der 0137er-Nummern oder auch die 0193er Nummern, leiben völlig außen vor und werden in ihrem Gesetz och nicht einmal erwähnt. Es ist doch klar, was jetzt assiert: Es wird natürlich eine Verlagerung von den 190er-und 0900er-Nummern auf andere Nummern tattfinden. Im Klartext heißt das: Ihr Gesetz ist in Wahr- eit eine Einladung auf dem Silbertablett an alle Abzo- ker, einfach von 0190er auf andere Nummern umzustei- en und dann weiter abzukassieren. Und außerdem finde ich es schon interessant, dass bei eise-online im newsticker am 16. April folgende Nach- icht zu lesen war: „Regulierungsbehörde geht gegen 193-Dialer vor“. 0193 – also eine Nummerngasse, von er Sie leugnen, dass hier überhaupt Missbrauch betrie- en wird. Nun ist die Regulierungsbehörde aber eine Be- örde des Bundeswirtschaftsministeriums. Ihre Behörde rmittelt bereits dort, wo Sie sagen, dass gar kein Pro- lem besteht. Das kann doch nur heißen: Ihnen ist das ahre Ausmaß des Missbrauchs gar nicht klar. Das ist chon schlimm, weil Sie ja die Gesetze machen. Aber ie tragen Ihre Ahnungslosigkeit auf dem Rücken der erbraucher und der seriösen Anbieter aus und das wer- en wir nicht mitmachen. Ein weiteres Beispiel für die Unzulänglichkeit ist die n § 43 a formulierte Auskunftslösung. Jeder Bürger muss on der Regulierungsbehörde Auskunft über Namen und nschrift der Diensteanbieter erhalten können. Das ist atürlich wichtig für den Verbraucherschutz und die ransparenz, wir unterstützen das. Sie haben jetzt aber in 43 a einen Auskunftsanspruch durch die Zuteilungs- ehmer, also die Netzbetreiber, formuliert. Sie verpflich- en die Zuteilungsnehmer gegen Androhung von Buß- eld, die Daten von allen ihren Kunden, also von der esamten Kette der Diensteanbieter auf ihren Netzen, an ie Regulierungsbehörde zu übermitteln, und zwar inner- alb von fünf Tagen! Dies ist schlicht und ergreifend icht leistbar, völlig unverhältnismäßig und zeigt Ihre nkenntnis von dem dahinter stehenden Geschäftsmo- ell. Denn wie sieht die Praxis aus? Ein Zuteilungsnehmer ermietet an einen Diensteanbieter. Aber der kann wei- ervermieten an eine ganze Kette weiterer Dienste- nbieter von denen einige eine Postfachadresse auf den ayman Islands haben oder auf den Antillen. Nach Ih- em Gesetzentwurf soll jetzt aber der Netzbetreiber dafür orge tragen und Auskunft geben. Das ist nicht praktika- el. Man kann doch nicht den Zuteilungsnehmer oder etzbetreiber für etwas haftbar machen, worauf er kei- en Einfluss hat. Richtiger wäre es deshalb, dass die Diensteanbieter hre Daten direkt an die Regulierungsbehörde melden üssen. Außerdem darf die Regelung für die Dienstean- ieter nicht freiwillig sein, sondern die Diensteanbieter üssen gegen Androhung von Sanktionen zur Auskunft hrer Adresse verpflichtet werden. Nur so kriegen wir irklich Transparenz und nur so kommen wir auch wirk- ich an die schwarzen Schafe heran. 3720 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 (A) ) (B) ) Erheblichen Klärungsbedarf sehen wir bei den Rege- lungen zur Preisangabe. Ihnen scheint nicht klar zu sein, dass es zwei Arten von Abrechnungsverfahren gibt: das Online-Billing und das Offline-Billing. Beim Offline- Billing setzt der Diensteanbieter bzw. Verbindungsnetz- betreiber die Preise fest, beim Online-Billing hingegen der Telekommunikationsanbieter, bei dem der Telefon- anschluss des Verbrauchers geführt wird (also entweder der Teilnehmernetzbetreiber oder der Reseller). Das ist natürlich ein entscheidender Unterschied. Sie aber haben diese Unterscheidung gar nicht gemacht, das heißt, es ist völlig unklar, wer denn nun zur Preisansage verpflichtet ist. Auch hier muss natürlich noch nachgebessert wer- den. Insgesamt gesehen ist das Gesetz unzureichend und muss noch erheblich geändert werden. Wir wollen, dass wir jetzt möglichst schnell ein gutes Gesetz verabschie- den, und deshalb wären Sie gut beraten, unsere Forde- rungen in das Gesetz aufzunehmen – zum Schutz der Verbraucher und zur Stärkung der seriösen Dienste- anbieter auf diesem wichtigen Zukunftsmarkt. Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hin- ter der Überschrift „Mehrwertdienste“-Nummern ver- birgt sich ein sehr lebensnahes Thema. Ich möchte Ih- nen den folgenden Fall einer Mutter schildern, der jetzt auch vor Gericht verhandelt wird: Der Sohn hatte im In- ternet gesurft und dabei unbemerkt ein Anwahlpro- gramm gewählt. Dieses überschrieb im DFÜ-Netzwerk die Standardverbindung, baute fortan unbemerkt Inter- netverbindungen auf. Der Junge hatte also einen so ge- nannten Dialer heruntergeladen. Die Mutter soll nun über 8 500 Euro Verbindungskosten an ein Telefonunterneh- men zahlen. Ein weiteres Beispiel: In amtlich aussehender Post wird man aufgefordert, den einmaligen Super-Hauptge- winn telefonisch anzufordern. Die angegebene Telefon- nummer ist eine 0190er-Mehrwertdienstenummer. Das Hängen in der Warteschleife verursacht dann Kosten von 1,86 Euro pro Minute oder aber auch mehr, je nach Nummernkombination. Da laufen schnell 18 bis 20 Euro auf für Nichts. Oder: Im örtlichen Telefonbuch geben sich private Anbieter einen Anstrich als amtliche Dienststelle, zum Beispiel als Kfz-Meldestelle, und verweisen dann ohne aufklärenden Hinweis an eine kostenpflichtige 0190er oder 11811er-Telefonnummer. Neuster Trick, mit dem dieses Mal verschuldete Haushalte gelockt werden, ist eine Faxliste mit Banken, die der Schufa nicht angeschlossen sein sollen. Schuld- ner ohne Girokonto erhoffen sich, hier vielleicht wieder ein Konto zu erhalten, und zahlen für fünf Seiten Faxab- ruf dann 27,90 Euro. Die sind dann das Geld nicht wert und treffen einen Verbraucher, der mit jedem Cent rech- nen muss. Es gibt also massive Probleme, was die Transparenz angeht, überhöhte Kosten und einen regelrechten Kauf- zwang. Für all diese Fälle reicht das bisherige Telekom- munikationsgesetz nicht, denn es gibt für diese Rufnum- m P t h b s t z b S b s d „ n h a s T p e c W d b k w C te u L li te z p g g in D s d f R s d d d p g s h k k (C (D ern keine Höchstgebühren und keine ausreichende reisangabepflicht. Die Änderung des Telekommunika- ionsgesetzes war dringend erforderlich, um die beste- enden rechtlichen Lücken zu schließen und den Ver- raucher vor unseriösen Anbietern wirksamer zu chützen. Das gilt auch für die Wirtschaft und die Funk- ionsfähigkeit des Telekommunikationssystems, wie um Beispiel das Internet. Wenn Kunden solche Kosten- elastungen fürchten müssen, dann können sie auf diese ysteme nicht mehr zugreifen. Sie werden regelrecht un- enutzbar. Nach bisheriger Rechtslage waren dem von olchen Geschäftspraktiken betroffenen Kunden vielfach ie Hände gebunden. Die Anbieter der so genannten Mehrwertdienste“ versteckten sich hinter dem Rech- ungsersteller, in der Regel die Deutsche Telekom. Bei ohen, unberechtigten Rechnungsbeträgen solcher Dritt- nbieter bestand die Gefahr, dass der Kunde nicht gegen ie vorgehen konnte und auf dem Schaden sitzen blieb. Rot-Grün hat bereits im August 2002 Änderungen des elekommunikationsrechts beschlossen, die die Rechts- osition des Verbrauchers verbesserten. Aber dieser rste Schritt hat nicht gereicht, da Anbieter weitere Lü- ken gefunden haben. Ich danke den Ministerien für irtschaft und Arbeit, Justiz und Verbraucherschutz für ie nun gefundenen Regelungen, die den Schutz des Ver- rauchers im Telekommunikationsmarkt eindeutig stär- en. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzent- urf geht in die richtige Richtung und schafft mehr hancengleichheit zwischen Verbrauchern und Anbie- rn. Die zahlreichen Verbraucherbeschwerden über nseriöse Leistungen laufen zukünftig nicht mehr ins eere. Telefonkunden haben die Möglichkeit, in öffent- ch zugängigen Datenbanken zu erfahren, wer hinter der uren 0190er-Mehrwertdiensterufnummer steckt, und war mit Namen und ladungsfähiger Anschrift. Ge- rellte Kunden können sich so konkret gegen schädi- ende Unternehmen wehren. Auch die seit Jahresanfang eltenden 0900er-Nummern und deren Anbieter werden einer für jedermann auch via Internet zugänglichen atenbank erfasst werden. Und so genannte Dialer müs- en künftig bei der Regulierungsbehörde registriert wer- en. Die erweiterten Befugnisse der Regulierungsbehörde ür Telekommunikation und Post bis hin zum Entzug der ufnummer werden zu einem besseren Verbraucher- chutz führen. Die Einhaltung der verbraucherschützen- en Vorschriften können nun besser gewährleistet wer- en. Der geforderte Minutenpreis muss klar genannt wer- en und wird nach oben begrenzt. Die Preisangabe- flicht der Diensteanbieter gegenüber den Verbrauchern ilt sowohl in der Werbung als auch vor der Nutzung olcher Nummern. Das schafft Transparenz und Sicher- eit für den Kunden im Telefonmarkt. Und wer in Zu- unft nicht vorher über den Preis informiert, bekommt ein Geld mehr. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 3721 (A) ) (B) ) Die Beschränkung auf 3 Euro pro Minute bzw. 30 Euro bei so genannten Blocktarifen schützt vor überzogenen Preisforderungen und lässt den Telefongesellschaften dennoch genügend Raum für wirtschaftliche Angebote. Darüber hinaus muss die Telefonverbindung nach einer Stunde unterbrochen werden. Ich persönlich kann mir gar keine Dienstleistung vorstellen, die ich länger am Telefon in Anspruch nehmen wollte. Ich begrüße auch – teilweise – die Vorschläge des Bundesrates. Die betrügerischen Telefontricks machen in der Tat vor bestimmten Mehrwertdiensterufnummern nicht Halt und neue Missbrauchsschilderungen schießen wie Pilze aus dem Boden. Besonders gern werden Kinder und Jugendliche Ziel der kriminellen Kreativität. Junge Menschen, die etwa bei der TV-Show „Deutschland sucht den Superstar“ die eingeblendete, scheinbar seriöse 0137er Nummer anrie- fen, mussten zum Teil deutlich mehr als die angegebe- nen Kosten zahlen. Das lag daran, dass Anrufe mit ei- nem Handy deutlich teurer sind als aus dem Festnetz. Die Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen wird sich daher dafür einsetzen, dass auch diese Nummern nicht missbraucht werden und der Verbraucher vor unse- riösen Geschäftspraktiken bei allen Mehrwertdiensteruf- nummern und im gesamten Telekommunikationsbe- reich – auch im Mobilfunk – möglichst bald gesetzlich geschützt wird. Verbraucherbelange müssen möglichst umfassend berücksichtigt werden. Die teilweise rasante Weiterentwicklung der Kommunikationstechnologien und Marktstrategien der Anbieter müssen immer auch den verbraucherschützenden Vorschriften genügen. Marita Sehn (FDP): 140 Eingaben an den Petitions- ausschuss des Deutschen Bundestages zu 0190er-, zu 0900er-Nummern, zu Spam-Mails, Werbeanrufen und Werbefaxen sind ein Volksbegehren – ein Volksbegehren gegen den täglichen anfallenden Informationsmüll und gegen den Betrug dubioser Anbieter mit dubiosen Ange- boten und dubiosen Nummern. 140 Eingaben an den Deutschen Bundestag sind eine klare Aufforderung an das Parlament und die Bundesregierung, endlich poli- tisch aktiv zu werden. Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits in der ver- gangenen Legislaturperiode das Thema aufgegriffen und entsprechende Regelungen gefordert. Ich kann dazu nur sagen, dass es allerhöchste Zeit ist, dass hier etwas ge- schieht. Die Verbraucher fühlen sich immer hilfloser dieser Nummernkriminalität ausgeliefert. Gegen die Telefon- rechnung kann man sich nicht wehren und wie soll ein Verbraucher beweisen, dass er eine bestimmte Nummer nicht angerufen hat? Das schafft in vielen Fällen ein Ge- fühl der Wut und Ohnmacht gegenüber den Telefon- anbietern. Es ist deshalb auch im Interesse der seriösen Anbieter, dazu beizutragen, dass den Betrügern und Ab- zockern auf dem Telefonmarkt und im Internet das Handwerk gelegt wird. Das Angebot von Dienstleistung über Telefon und Internet hat nur dann eine Zukunft, w r f 0 a p g 0 A i s l W Z r k n a u r R r e c v V B o E u 5 s e s a g r 0 d s l h c l C t t e e B k w d (C (D enn es gelingt, diesen Service von dem Ruf der Unse- iosität und Abzockerei zu befreien. Deshalb fordert die FDP eine umfassende Regelung ür alle Mehrwertdiensterufnummern ein. Egal ob 0190, 900, 0136, 0137 oder wie auch immer, die Bürger und uch die Unternehmen müssen vor den Neppern, Schlep- ern und Bauernfängern des Internets und Telefonnetzes eschützt werden. Aber bei aller Kritik an 0190er- und 900er-Nummern warnen wir vor einem blindwütigen ktionismus und einem Brachialverbraucherschutz. Es st unbestritten vorrangig, dass die Verbraucher vor un- eriösen Machenschaften und damit verbundenen erheb- ichen finanziellen Schäden geschützt werden müssen. ir haben aber auch dafür Sorge zu tragen, dass auch in ukunft seriöse Unternehmen ihre Dienstleistungen di- ekt und unkompliziert interessierten Kunden anbieten önnen. Die von der Regierungskoalition vorgesehenen Maß- ahmen gehen vielfach in die richtige Richtung. Es ist uch aus Sicht der FDP sinnvoll, die Gesprächskosten nd -dauer zu begrenzen. Es ist auch aus Sicht der FDP ichtig, eine Registrierung von Internet-Dialern bei der egulierungsbehörde vorzuschreiben, und es ist auch ichtig, eine Preisinformationspflicht für Telefondienste inzuführen. Aber es ist nicht richtig, den Mobilfunk und zahlrei- he andere Vorwahlnummern bei der Regelung außen or zu lassen. Rot-Grün sollte die konstruktive Kritik der erbraucherverbände nicht einfach ignorieren. Ob die ürger über eine 0190er-, über eine 0137er-Nummer der eine andere betrogen werden, ist letztendlich egal. s geht darum, den Betrug und Missbrauch generell zu nterbinden. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Geldbuße bis zu 0 000 Euro ist aus unserer Sicht viel zu niedrig. Hier ollten wir uns gemeinsam im Laufe der Beratungen für ine drastische Erhöhung einsetzen, damit es ausge- chlossen ist, dass jemand die Strafe in Kauf nimmt und uch noch Gewinn macht. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Forderun- en der Bürger weitergehen. Unsere Mitbürger beschwe- en sich in ihren Eingaben nicht nur über die 0190er- und 900er-Nummern, sie beklagen sich vor allem auch über ie tägliche Belästigung durch Informationsmüll. Ich bin icher, Sie alle kennen es aus eigener Erfahrung: Eigent- ich will man nur seine E-Mails abfragen, stattdessen er- ält man zig Mails zu pornographischen oder irgendwel- hen zweifelhaften Finanzierungsangeboten. Es ist eidvolle Routine in vielen Büros und bei zahllosen omputerbesitzern geworden, die Last der unerwünsch- en Mails zu bewältigen, zumal die Praktiken der Anbie- er immer aggressiver werden, indem sie versuchen, mit iner irreführenden Betreffzeile den Inhalt zu verschlei- rn und die Menschen zum Lesen zu zwingen. Die tägliche Zumüllung unserer Bürgerinnen und ürger mit unerwünschter Information ist die Umwelt- atastrophe des Internets. So wie mittlerweile der Um- eltschutzgedanke aus der Industrie kaum noch wegzu- enken ist, genauso sollte sich auch im Internet der 3722 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 (A) ) (B) ) verantwortungsvolle Umgang mit der Ressource „Zeit und Aufmerksamkeit der anderen“ zum Leitprinzip ent- wickeln. Spam-Mails, unerwünschte Werbefaxe – die tägliche Überhäufung mit unerwünschter Information ist nicht nur eine unangenehme Belästigung, sondern auch schäd- lich. Sie schadet den Bürgerinnen und Bürgern, deren Zeit sie stiehlt, sie schadet der Wirtschaft, da sie die Glaubwürdigkeit und Seriosität der Unternehmen unter- gräbt und sie schadet sogar der Politik, denn der mün- dige Bürger ist immer auch ein informierter Bürger und informieren kann sich nur derjenige, der es schafft, nicht in dem Meer unerwünschter Information zu ertrinken. 140 Eingaben zu 0190er- und 0900er-Nummern, Dialer- und Spam-Mails sind viel. Der Petitionsaus- schuss wird jedem einzelnen Anliegen nachgehen und ich würde mich sehr freuen, wenn ich den Petenten eine gute Nachricht schicken könnte, wenn ich ihnen schrei- ben dürfte, dass ihre Petition abgeschlossen wurde, da ihrem Anliegen in vollem Umfang entsprochen werden konnte. Das wäre ein schöner Erfolg, nicht nur für den Petitionsausschuss oder die Politik, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Ich hoffe deshalb, dass es in der Anhörung sowie in der nachfolgenden parlamentarischen Beratung gelingen wird, die Schwachpunkte des Gesetzentwurfes zu besei- tigen. Die FDP wird sich ihrer Verantwortung nicht ent- ziehen. Wir werden uns konstruktiv in die Beratungen einbringen und dafür Sorge tragen, dass die Anforderun- gen der Verbraucher und auch der Wirtschaft gewahrt werden. Vielleicht gelingt es uns gemeinsam, dass aus 140 Petenten 140 zufriedene Bürgerinnen und Bürger werden, die Vertrauen haben – in die Politik, den Staat und seine Institutionen. Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister für Arbeit und Wirtschaft: Am 9. April 2003 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Be- kämpfung des Missbrauchs mit 0190er- und 0900er- Mehrwertdiensterufnummern beschlossen. Sinn und Zweck dieser Nummern ist es, Dienstleistungen, zum Beispiel von Verbraucherberatungsstellen, unmittel- bar mit der Telefonrechnung oder über PC abzurech- nen. Das Volumen dieses Dienstleistungsmarkts be- trägt etwa 1,5 Milliarden Euro. Auch die UMTS- Anwendungen werden in vielen Fällen nach diesem Prinzip abgerechnet werden. Auf diesem Markt sind im letzten Jahr vermehrt schwarze Schafe aufgetreten, die dem Ansehen der se- riösen Anbieter und diesem gesamten Dienstleistungs- sektor schaden. Es werden beispielsweise Briefe mit angeblich hohen Gewinnen für den Empfänger verschickt, wobei zur Be- stätigung eine 0190er-Nummer anzurufen ist. Besonders gravierend sind die im Zusammenhang mit so genannten Dialern auftretende Missbräuche. „Dialer“ sind Soft- ware-Abrechungsprogramme, mittels derer Dienstleis- tungen über PC abgerufen werden können. Es werden zum Beispiel angeblich „kostenlose“ Downloads für Si- c b D n l d g T w b c t k D d D d z o g S D N a P d E u s d d v A s 0 d g a n d l B ü z d b r g R (C (D herheits-Software oder Viren-Schutzprogramme ange- oten, wobei sich dahinter ein teurer Dialer verbirgt. ies hat zur Folge, dass die künftige Nutzung der Inter- et-Anbindung meist unbemerkt über einen teuren Dia- er-Anschluss läuft. Was muss nun verbessert werden, um die Probleme in en Griff zu bekommen? In welchen Bereichen gibt es esetzliche Defizite? Lassen Sie mich die Kernpunkte nennen: Erstens: Anonymität der Dienstanbieter. Es fehlt an ransparenz hinsichtlich der Anbieter. Der Verbraucher eiß nicht, an wen er sich im Falle von Einwendungen zw. Beschwerden wenden kann. Zweitens: Hohes finanzielles Risikopotenzial. Übli- herweise werden im „normalen“ Geschäftsleben Ver- räge durch Unterschriften oder ausdrückliche Willenser- lärungen abgeschlossen. Bei Inanspruchnahme von ienstleistungen über Telefon oder PC ist das Risiko für en Verbraucher wesentlich höher, „unbewusst“ eine ienstleistung in Anspruch zu nehmen, ohne sich über ie Einzelheiten wie zum Beispiel den Preis im Klaren u sein. Oft werden hochpreisige Dienste angeboten, hne dies kenntlich zu machen. Bei Internetverbindun- en über mehrere Stunden können überraschend hohe ummen auf der Telefonrechnung erscheinen. Drittens: Intransparenz bei der Inanspruchnahme von ienstleistungen über Mehrwertdiensterufnummern. eben der Begrenzung des finanziellen Risikos muss uch die Transparenz, insbesondere hinsichtlich der reise für den Verbraucher, verbessert werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt die Bun- esregierung bei den aufgezeigten Problemfeldern an. s geht darum, das Angebot transparenter zu machen nd so die Rechtsposition des Verbrauchers zu verbes- ern. Gleichzeitig soll mit den gesetzlichen Regelungen as finanzielle Risiko für den Verbraucher begrenzt wer- en. Bevor ich die gesetzlichen Maßnahmen im Einzelnen orstelle, möchte ich zunächst einige Bemerkungen zum nwendungsbereich dieses Gesetzes machen. Der Ge- etzentwurf ist auf die 0190er- und deren Nachfolger, die 900er-Nummern, begrenzt worden. Die Begrenzung es Anwendungsbereichs erfolgte, um die Rufnummern- assen zu erfassen, in denen die eklatanten Missbräuche uftreten. Die aktuellen Probleme mit anderen Nummern kön- en bereits auf Grundlage der bestehenden Befugnisse er Regulierungsbehörde bekämpft werden. Die Regu- ierungsbehörde hat ausdrücklich zugesagt, in diesem ereich die Einhaltung der Zuteilungsregeln verstärkt zu berprüfen und gegebenenfalls die Nummernzuteilung u widerrufen. Von einer ausdrücklichen Erweiterung es Anwendungsbereiches wollen wir mit Blick auf die estehenden Sanktionsmöglichkeiten durch die Regulie- ungsbehörde sowie auch im Interesse einer kurzfristi- en Bereitstellung einer Regelung deshalb absehen. Im Einzelnen enthält der Gesetzentwurf die folgenden egelungen: Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 3723 (A) ) (B) ) Erstens. Die Auskunftsverpflichtung der Netzbetrei- ber über 0190er-Mehrwertdiensteanbieter in ihren Net- zen gegenüber der Regulierungsbehörde hilft, die Diens- teanbieter aus der Anonymität hervorzuholen. Der Verbraucher erhält einen Auskunftsanspruch gegen die Regulierungsbehörde, um zu erfahren, wer sich hinter ei- ner 0190er-Mehrwertdiensterufnummern verbirgt. Die 0900er-Mehrwertdiensterufnummern, die seit dem 1. Ja- nuar 2003 genutzt werden können und die die 0190er- Mehrwertdiensterufnummern unter Gewährung einer Übergangsfrist ablösen, sollen in einer Datenbank erfasst werden, die im Internet veröffentlicht wird. So kann der Verbraucher nachvollziehen, welche Dienste von wel- chem Diensteanbieter über eine bestimmte 0900er- Mehrwertdiensterufnummer angeboten wurde. Zweitens. Der Verbesserung der Transparenz bei der Inanspruchnahme dieser Dienste dient die Verpflichtung, bei der Werbung für 0190er-/0900er-Mehrwertdienste- rufnummern auf die Preise hinzuweisen sowie die Vor- gabe, die Preise bei Telefongesprächen anzusagen. Letzteres gilt mit einer Übergangsfrist von einem Jahr nach In-Kraft-Treten auch für Anrufe aus Mobilfunknet- zen. Diese Übergangsfrist ist erforderlich, um die für die Preisansage technischen Voraussetzungen in den Ver- mittlungsstellen zu schaffen. Drittens. Daneben werden durch den Gesetzentwurf Preisobergrenzen eingeführt, um das Risiko, durch ein missbräuchliches Angebot solcher Nummern einen ho- hen Geldbetrag zu schulden, zu begrenzen. Bei der Preisgrenze ist zwischen den zeitabhängig und den zeit- unabhängig abgerechneten Diensten zu unterscheiden, da bei letztgenannten die Dienstleistung einen einmali- gen Wert hat. Bestellt also zum Beispiel jemand Theater- karten über eine 0190er-/0900er-Mehrwertdiensteruf- nummer fallen Kosten in einer bestimmten Höhe an, unabhängig davon, wie lange das konkrete Telefonge- spräch dauert. Der Preis für diese Dienstleistungen wird auf 30 Euro pro Anruf oder Einwahl begrenzt. Wird entsprechend der Länge der Verbindung abge- rechnet, ist das Entgelt auf 3 Euro pro Minute begrenzt. Viertens. Auch die Pflicht zur Zwangstrennung nach einer Stunde dient der Risikobegrenzung. Länger als eine Stunde dauernde Verbindungen müssen vom Kun- den ausdrücklich nach vorheriger Legitimation verlangt werden. Fünftens. Um die massiven Missbräuche durch den Einsatz von Anwählprogrammen – Dialer – zu bekämp- fen, sollen diese vor der Inbetriebnahme bei der Regulie- rungsbehörde registriert werden. Wie das Registrie- rungsverfahren im Einzelnen erfolgen wird und welche Vorgaben zu erfüllen sind, wird von der Regulierungsbe- hörde festgelegt. Seit Mitte April erarbeitet eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit einge- setzte Arbeitsgruppe in der Regulierungsbehörde ent- sprechende Vorgaben. Ergebnisse sollen bis Ende Juni vorgelegt werden. Sechstens. Weitere wichtige Änderung ist die Klar- stellung der Befugnisse der Regulierungsbehörde, die E z A 0 g E b d d c 0 r V l v r n A b n P d V S A n t b n s a b d v W I k e s d w w I d A t g d s d ü (C (D inhaltung gesetzlicher Vorschriften zu überwachen und u sanktionieren. Siebtens. Der Verbesserung der Transparenz dient die npassung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Die 190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern dürfen un- ekürzt gespeichert werden und entsprechend auf dem inzelverbindungsnachweis erscheinen, um es dem Ver- raucher zu ermöglichen, den Auskunftsanspruch gegen ie Regulierungsbehörde auch in Anspruch zu nehmen. Lassen Sie mich zu den weiter gehenden Forderungen er CDU/CSU-Fraktion noch einige Bemerkungen ma- hen: Die Forderung, auch für die bereits vergebenen 190er-Rufnummern eine Datenbank bei der Regulie- ungsbehörde aufzubauen, hat die Bundesregierung im orfeld eingehend geprüft und mit guten Gründen abge- ehnt. Derzeit sind rund 850 000 0190er-Rufnummern ergeben. Der Aufbau einer Datenbank bei der Regulie- ungsbehörde würde mindestens ein Jahr in Anspruch ehmen. Um dem Verbraucher aber sofort die erforderlichen uskünfte bereitzustellen, hat sich die Bundesregierung ewusst für die jetzt vorgesehene Regelung entschieden, ämlich den jeweiligen Netzbetreibern im Einzelfall die flicht aufzuerlegen, entsprechende Informationen an ie Regulierungsbehörde zu geben. Nur so kann dem erbraucher sofort geholfen werden. Es macht keinen inn, ihn auf eine spätere Regelung zu vertrösten. Auch die Forderung, die an die Dialer zu stellenden nforderungen in das Gesetz aufzunehmen, ist abzuleh- en. In diesem Zusammenhang sind noch eine Menge echnischer Fragen zu klären. Wir haben hierzu die bereits erwähnte Arbeitsgruppe ei der Regulierungsbehörde eingesetzt, die im Einzel- en prüft, welche technischen Vorgaben überhaupt um- etzbar sind. Dies hat den Vorteil, dass die Regelungen uch flexibel angepasst werden können. In dieser Ar- eitsgruppe arbeiten die entsprechenden Fachleute und ie einschlägigen Verbände mit. Der Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, ein Inkasso- erbot einzuführen, hätte weitreichende Folgen für die ettbewerbssituation auf dem Mehrwertdienstemarkt. m Falle eines Inkassoverbots wäre die Deutsche Tele- om AG das einzige Unternehmen, das seinen Kunden inen umfassenden Service anbieten könnte. Eine ent- prechende Vorgabe würde zu einer Remonopolisierung es Marktes führen. Mit Blick auf das Ziel, den Wettbe- erb auf dem Telekommunikationsmarkt zu fördern, äre eine solche Regelung kontraproduktiv. Die Verbesserung des Verbraucherschutzes dient dem nteresse aller Beteiligten, den Nachfragern aber auch en Unternehmen. Dienstleistungen werden nur dann in nspruch genommen, wenn der Verbraucher darauf ver- rauen kann, dass er nicht betrogen und „über den Tisch ezogen“ wird. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem ie Rechtsstellung des Verbrauchers wesentlich verbes- ert wird, ist ein wichtiger Beitrag dazu, das Vertrauen er Verbraucher in das Angebot von Dienstleistungen ber Mehrwertdiensterufnummern zu stärken. 3724 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 (A) ) (B) ) Anlage 3 Der Bundesrat hat in seiner 787. Sitzung am 11. April 2003 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge- mäß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: – Drittes Gesetz zur Änderung des Melderechtsrah- mengesetzes – Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsab- baugesetz-StVergAbG) – Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts – Gesetz über die Feststellung des Bundeshaus- haltsplanes für das Haushaltsjahr 2003 (Haushalts- gesetz 2003) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat stellt fest, dass sich die Bundesregie- rung beim Bundeshaushalt nach wie vor von zu opti- mistischen Wachstumsannahmen leiten lässt. Zwar sind die Wachstumsannahmen etwas zurückgenom- men worden, indem nunmehr im Bundeshaushalt von einem Wachstum des realen BIP im Jahr 2003 von 1 % ausgegangen wird. Die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute haben zwischenzeit- lich allerdings die Wachstumsprognosen weiter ge- senkt. Insgesamt liegen derzeit die von den Instituten für 2003 erwarteten Wachstumsraten des realen BIP zwischen rd. 0,4 % (IfW) und unter 1 % (IWH). Das hat Rückwirkungen auf die Einnahmenerwartungen wie auf den Ausgabenbedarf, insbesondere im Be- reich des Arbeitsmarktes, und stellt ein großes Risiko dar. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass für das Jahr 2003 durch eine ungünstige Entwicklung im Bundes- bereich erneut eine Überschreitung des EU-Defizit- limits droht. Die im Bundeshaushalt eingeplante Neuverschuldung für 2003 wird nach Auffassung des Bundesrates wie im Jahr 2002 nicht ausreichen. Die Bundesregierung hat auf die verschlechterten Wachstumsperspektiven nur unzureichend reagiert. Zwar sind die Ansätze für die Steuereinnahmen des Bundes in Einzelbereichen zurückgenommen, zu- gleich aber Mehreinnahmen für steuerliche Maßnah- men in weit höherem Umfang eingeplant worden. Auch dies schafft zusätzliches Risikopotential. Bei der Ausgabenplanung hat es der Bund unterlas- sen, selbst den nahe liegenden konjunkturellen Ent- wicklungen und ihren Konsequenzen Rechnung zu tragen. So ist für die Bundesanstalt für Arbeit im Jahr 2003 kein Bundeszuschuss eingeplant. Ebenso ver- harren die Ausgaben für die Arbeitslosenhilfe beim Stand des Regierungsentwurfs, obwohl die Bundes- regierung selbst mittlerweile von einer durchschnitt- lichen Arbeitslosenzahl von 4,2 Millionen Personen ausgeht. – – r g (C (D Der Bundesrat bedauert, dass der Bund seinen Auf- forderungen und Hinweisen nicht gefolgt ist, die Weichen in Richtung nachhaltiger Verbesserung der Haushaltsstruktur zu stellen. Einzelne Verbesserun- gen bei investiven Maßnahmen vor allem aufgrund des Fluthilfeprogramms und ein teilweises Einlenken des Bundes bei den gemeinsam finanzierten For- schungseinrichtungen sind bei weitem nicht ausrei- chend. Hinsichtlich der Finanzierung der gemeinsam finan- zierten Forschungseinrichtungen erinnert der Bun- desrat ebenso wie bezüglich der gemeinsamen Inves- titionsförderung und anderer gemeinschaftlicher Finanzierungen daran, dass es – unbeschadet von Überlegungen, Mischfinanzierungen zu entflechten – die Pflicht des Bundes ist, eine aufgabengerechte Mitfinanzierung bereitzustellen und sich nicht einsei- tig zurückzuziehen. Gesetz zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Bundesrat hält es nach wie vor für notwendig, den Ländern zukünftig eigene Gestaltungsspielräume bei der Regelung des Ladenschlusses zu eröffnen. Er verweist insoweit auf seinen Beschluss vom 14. Feb- ruar 2003 – BR-Drucksache 4/03 (Beschluss) – und spricht sich dafür aus, in einem weiteren Schritt das Gesetz über den Ladenschluss aufzuheben. Die Län- der können dann besser als bisher die Laden- öffnungszeiten auch den regionalen Bedürfnissen anpassen. Eine zwingende bundeseinheitliche Rege- lung ist weder zur Herstellung gleichwertiger Le- bensverhältnisse im Bundesgebiet noch zur Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaat- lichen Interesse erforderlich. Zwölftes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Zwölftes SGB V-Änderungs- gesetz – 12. SGB V-ÄndG) Der Bundesrat hat ferner nachfolgende Entschlie- ßung gefasst: a) Im Rahmen der anstehenden Gesetzgebung zur Modernisierung des deutschen Gesundheitswe- sens werden wirksame Regelungen getroffen, die dafür sorgen, dass Arzneimittel ohne therapeuti- schen Zusatznutzen keine preistreibende Wir- kung entfalten. b) Die zuständigen Aufsichtsbehörden werden ver- pflichtet, bei den Verwaltungsausgaben der Kran- kenkassen auf die strikte Einhaltung des Gebots der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit hinzu- wirken und dabei einheitliche Maßstäbe anzu- wenden. Zu den drei letztgenannten Gesetzen hat der Bundes- at die als Anlage beigefügten Entschließungen gefaßt. Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- eteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 3725 (A) (C) (B) ) Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Lage der Freien Berufe – Drucksache 14/9499 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 15/457 Nr. 1.3 Drucksache 15/457 Nr. 2.1 Drucksache 15/503 Nr. 1.27 Innenausschuss Haushaltsausschuss Drucksache 15/792 Nr. 2.23 Ausschuss für Verbraucherschutz Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/268 Nr. 2.5 Drucksache 15/392 Nr. 2.10 Drucksache 15/392 Nr. 2.29 Drucksache 15/392 Nr. 2.49 Drucksache 15/392 Nr. 2.50 Drucksache 15/392 Nr. 2.64 Drucksache 15/457 Nr. 2.25 Drucksache 15/503 Nr. 1.4 Drucksache 15/503 Nr. 1.16 Drucksache 15/611 Nr. 1.5 Drucksache 15/611 Nr. 1.10 Drucksache 15/713 Nr. 2.29 Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Drucksache 15/503 Nr. 1.13 Drucksache 15/611 Nr. 2.1 Drucksache 15/611 Nr. 2.7 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/345 Nr. 8 Rechtsausschuss Drucksache 15/611 Nr. 2.2 Drucksache 15/611 Nr. 2.3 Drucksache 15/611 Nr. 2.4 Finanzausschuss Drucksache 15/392 Nr. 2.47 Drucksache 15/457 Nr. 2.3 Drucksache 15/457 Nr. 2.18 Drucksache 15/457 Nr. 2.19 Drucksache 15/503 Nr. 1.11 (D Drucksache 15/611 Nr. 2.13 Drucksache 15/713 Nr. 2.19 Drucksache 15/713 Nr. 2.20 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 15/713 Nr. 1.6 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/173 Nr. 2.70 Drucksache 15/339 Nr. 2.39 Drucksache 15/457 Nr. 2.11 Drucksache 15/503 Nr. 1.6 Drucksache 15/503 Nr. 1.9 Drucksache 15/503 Nr. 1.10 44. Sitzung Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Das Wort hat jetzt der Herr Kollege Jörg van Essen.


Rede von Jörg van Essen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Kollege Wiefelspütz hat es schon angekündigt: Die
FDP-Bundestagsfraktion wird dem Gesetzentwurf zu-
stimmen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Das haben wir im Jahre 1999 nicht getan; denn wir hat-
ten Bedenken. Ich finde, es ehrt einen, wenn man sagt,
dass sich die Bedenken nicht bewahrheitet haben.

Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich bin sogar froh, dass
sie sich nicht bewahrheitet haben. Wir waren offen und
haben einen Schritt hin auf die Menschen gemacht. Wir
haben ihnen Vertrauen entgegengebracht. Heute müssen
wir feststellen: Die Menschen haben dieses Vertrauen
gerechtfertigt. Das erfreulichste Ergebnis der heutigen
Debatte ist für mich, dass wir das feststellen können.

Es haben sehr viel mehr Demonstrationen stattgefun-
den als in Bonn. Die Demonstrationen sind sehr viel nä-
her am Parlamentsgebäude gewesen als in Bonn. Wir
müssen feststellen, dass wir in der ganzen Zeit nie in un-
serer Arbeitsfähigkeit – von wenigen Ausnahmefällen zu
Beginn abgesehen, als die Zugänge zum Gebäude noch
nicht so vielfältig waren wie heute – beeinträchtigt wor-
den sind.

Deshalb sind beide Ziele zu erreichen: auf der einen
Seite die Möglichkeit zu demonstrieren, die ganz selbst-
verständlich zu einer Demokratie gehört, und auf der an-
deren Seite die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu
gewährleisten.

Ich verstehe nicht ganz, warum die CDU/CSU eine
neue Befristung will. Denn das bedeutet ja, dass das jet-
zige Gesetz weiter gilt. Das insinuiert auch, dass man der
Auffassung ist, dass dieses Gesetz, so wie es im Augen-
blick besteht, offensichtlich den Anforderungen gerecht
wird.

Wenn sich tatsächlich herausstellen sollte, dass bei-
spielsweise aufgrund einer anderen Entwicklung der
Demonstrationskultur reagiert werden müsste, dann
müssen wir unabhängig davon, ob ein befristetes oder
ein unbefristetes Gesetz gilt, selbstverständlich die ent-
sprechenden gesetzgeberischen Maßnahmen treffen. Wir
als FDP werden dafür sorgen, dass sie getroffen werden,
weil für uns die Funktionsfähigkeit des Parlaments ein
hohes Gut ist.

Ich denke, dass wir nach dem Erfahrungshorizont,
den wir jetzt haben, klar sagen können: Das neue Gesetz
kann unbefristet gelten. Ich hoffe, dass die vernünftige
Praxis, die sich eingespielt hat, dazu beiträgt, dass wir
weiter viele friedliche Demonstrationen sehen und das
Parlament trotzdem vernünftig tagen kann.

Zum Schluss will ich einen Aspekt ansprechen, der
mich eigentlich am meisten freut. Wir hatten bei der
Bannmeilenregelung eine sehr starre Regelung, die bei-

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(C (D pielsweise auch dann galt, wenn der Bundestag gar icht tagte. Dass wir das heute anders handhaben, halte ch für einen ganz wesentlichen Fortschritt. Von daher wiederhole ich: Die FDP-Bundestagsfrak ion wird dem Gesetzentwurf zustimmen und dafür soren, dass wir eine endgültige Regelung haben. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Ich schließe damit die Aussprache.
    Wir kommen zur Abstimmung über den von den

    raktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen
    ingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
    esetzes zur Neuregelung des Schutzes von Verfas-
    ungsorganen des Bundes.
    Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/
    SU vor, über den wir zuerst abstimmen. Wer stimmt für
    en Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf
    rucksache 15/970? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es
    nthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stim-
    en des ganzen Hauses gegen die Stimmen der CDU/
    SU abgelehnt worden.
    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses

    ür Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Der
    usschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäfts-
    rdnung empfiehlt auf Drucksache 15/969, den Gesetz-
    ntwurf in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte
    iejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfas-
    ung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Gegen-
    timmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist da-
    it in zweiter Beratung mit den Stimmen von SPD,
    ündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen
    on CDU/CSU angenommen worden.

    Dritte Beratung
    nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
    esetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben.
    Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf
    st damit in dritter Lesung mit den Stimmen von SPD,
    ündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen
    on CDU/CSU angenommen worden.
    Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

    Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
    gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Pro-
    tokollen vom 26. März 2003 zum Nordatlan-
    tikvertrag über den Beitritt der Republik
    Bulgarien, der Republik Estland, der Repu-
    blik Lettland, der Republik Litauen, Rumä-
    niens, der Slowakischen Republik und der
    Republik Slowenien
    – Drucksache 15/906 –
    Überweisungsvorschlag:
    Auswärtiger Ausschuss (f)







    (A) )



    (B) )


    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer

    Verteidigungsausschuss
    Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
    die Aussprache eineinviertel Stunden vorgesehen. – Wi-
    derspruch gibt es nicht. Dann ist so beschlossen.

    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst
    der Herr Bundesminister Peter Struck.