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lung des Europarates bei Blocktarifen; fünftens die Zwangsabschaltung des
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- a
uf 3 Euro bei zeitabhängigen Gesprächen, auf 30 Euro
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten A
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Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Altmaier, Peter CDU/CSU 09.05.2003
Bachmaier, Hermann SPD 09.05.2003
Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 09.05.2003
Breuer, Paul CDU/CSU 09.05.2003
Brunnhuber, Georg CDU/CSU 09.05.2003
Eichhorn, Maria CDU/CSU 09.05.2003
Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 09.05.2003
Griese, Kerstin SPD 09.05.2003
Hoffmann (Chemnitz), Jelena SPD 09.05.2003
Jonas, Klaus Werner SPD 09.05.2003*
Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 09.05.2003
Kelber, Ulrich SPD 09.05.2003*
Dr. Köhler, Heinz SPD 09.05.2003
Krüger-Leißner, Angelika SPD 09.05.2003
Dr. Kues, Hermann CDU/CSU 09.05.2003
Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 09.05.2003
Mayer (Altötting), Stephan CDU/CSU 09.05.2003
Minkel, Klaus CDU/CSU 09.05.2003
Möllemann, Jürgen W. fraktionslos 09.05.2003
Müller (Erlangen), Stefan CDU/CSU 09.05.2003
Nooke, Günter CDU/CSU 09.05.2003
Otto (Godern), Eberhard FDP 09.05.2003
Schultz (Everswinkel), Reinhard SPD 09.05.2003
Simm, Erika SPD 09.05.2003
Stübgen, Michael CDU/CSU 09.05.2003
Dr. Thomae, Dieter FDP 09.05.2003
Vaatz, Arnold CDU/CSU 09.05.2003
Vogt (Pforzheim), Ute SPD 09.05.2003
Volquartz, Angelika CDU/CSU 09.05.2003
Wissmann, Matthias CDU/CSU 09.05.2003
Wöhrl, Dagmar CDU/CSU 09.05.2003
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
nlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden
Zur Beratung
– des Gesetzes zur Bekämpfung des Miss-
brauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiens-
terufnummern
– des Antrags: Den Missbrauch von Mehrwert-
diensterufnummern grundlegend und um-
fassend bekämpfen (Tagesordnungspunkt 15
und Zusatztagesordnungspunkt 16)
Manfred Helmut Zöllmer (SPD): Die Öffnung und
iberalisierung des Telekommunikationsmarktes hat aus
er Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher viele
ositive Ergebnisse gebracht. Es ist eine Wettbewerbs-
ituation zwischen den Anbietern entstanden, die häufig
u niedrigeren Preisen führte – mithin eine direkte finan-
ielle Entlastung für viele Kundinnen und Kunden.
Einhergehend mit dieser Entwicklung sind im Tele-
ommunikationsbereich viele Angebote entstanden, die
en Alltag bequemer gestalten – etwa die Nutzung von
otlines, um Theaterkarten zu bestellen, oder Faxabrufe,
m schnell und unkompliziert an spezielle Informatio-
en zu gelangen.
Doch die Liberalisierung alleine führt nicht zu einer
ür alle Kunden befriedigenden Situation. Wo ein freier
arkt herrscht führt dies gerade bei technischen Neue-
ungen häufig auch zu Missbrauch. Telefonische Mehr-
ertdienste und Internetangebote werden zum Teil ge-
utzt, um in besonders dreister Weise an das Geld der
unden zu kommen. Oftmals handelt es sich sogar um
etrügerische Machenschaften, bei denen manchem Te-
efon- oder Internetnutzer großer materieller Schaden
ntstanden ist. Im Internet finden Sie viele Schilderun-
en, mit welchen perfiden Tricks hier viele Anbieter ar-
eiten. Erst wenn die Rechnung kommt, erfahren viele
utzer, dass sie abgezockt worden sind.
Dieser nicht zu billigenden Fehlentwicklung muss
ringend Einhalt geboten werden, zum Schutze der Ver-
raucherinnen und Verbraucher, aber auch, um seriöse
nbieter nicht in Verruf zu bringen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundes-
egierung zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-
nd 0900er-Mehrwertdiensterufnummern wird diesem
kandalösen Treiben ein Riegel vorgeschoben. So sieht
er Gesetzentwurf vor: erstens den Aufbau einer für je-
en auch über das Internet zugänglichen Datenbank von
900er-Nummern und deren Anbietern; zweitens die
uskunftspflicht der Netzbetreiber über 0190er-Mehr-
ertdiensteanbieter gegenüber der Regulierungsbehörde;
rittens die Verpflichtung der Dienstanbieter in ihrer
erbung und vor der Nutzung der Nummern zur deut-
ichen Preisangabe; viertens die Begrenzung des Entgelts
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Gesprächs nach 60 Minuten; sechstens den Verlust des
Entgeltanspruchs eines Anbieters, der seine Preisinfor-
mationspflichten nicht erfüllt; siebentens die Registrie-
rung von Dialern bei der Regulierungsbehörde.
Der Entwurf sieht darüber hinaus weitere Sanktions-
möglichkeiten bis hin zum Nummernentzug bei Verstö-
ßen gegen Auflagen vor.
Viele Anbieter halten sich jetzt bereits daran: Wer
sich beispielsweise für die Show „Wer wird Millionär?“
als Kandidat telefonisch bewirbt, erfährt zu Beginn des
Telefonats, wer der Anbieter der Service-Hotline ist und
was das Gespräch kostet. Diese verbindliche Durchsage
wird zukünftig für alle Anbieter zur Pflicht. Die Ver-
braucherinnen und Verbraucher werden sowohl in der
Werbung für Mehrwertdiensterufnummern als auch
beim Anruf selbst alle Preisbestandteile genau erfahren.
Dies schafft Transparenz und der Kunde weiß, welche
telefonische Dienstleistung er erwirbt und was diese kos-
tet, und kann sich frei entscheiden, welche Leistung er in
Anspruch nehmen will.
Das Gesetz legt ferner fest, dass ein zeitabhängiger
Preis höchstens drei Büro pro Minute betragen darf,
Blocktarife höchstens 30 Euro pro Verbindung. Die au-
tomatische Trennung der Verbindung nach 60 Minuten
wird zur Pflicht. Durch diese Maßnahmen verhindert das
Gesetz, dass astronomische und ruinöse Rechnungen für
den Einzelnen entstehen können. Soll die Verbindung
länger andauern, muss der Kunde ausdrücklich zustim-
men, ansonsten ist die längere Verbindung rechtswidrig.
Der Kunde muss dann nicht zahlen. Bei Telefaxdiensten
ist die Zahl der zu übermittelnden Seiten anzugeben.
Ein großes Problem war für die Kundinnen und Kun-
den oftmals, dass sie hohe Rechnungen erhielten, aber
die wirklich oder angeblich genutzten Dienste nicht er-
kennbar waren. Die Telefonkunden erhalten jetzt einen
Auskunftsanspruch gegenüber der Regulierungsbehörde:
Sie können nun erfahren, wer sich tatsächlich hinter ei-
ner 0190er-Rufnummer verbirgt. Die neuen 0900er-
Nummern, die seit Januar dieses Jahres genutzt werden
können und die 0190er-Nummern allmählich ablösen,
werden in einer Datenbank erfasst und können im Inter-
net eingesehen werden. Wenn jetzt für Verbraucherinnen
und Verbraucher oft unklar ist, wer der Anbieter ist, so
wird durch diese öffentlich zugängliche Liste die Ano-
nymität der Anbieter durchbrochen; schwarze Schafe
werden abgeschreckt. Die Regulierungsbehörde erhält
zudem das Recht, Nummern zu entziehen, wenn ihr die
rechtswidrige Nutzung bekannt wird.
Auch eine besonders gerissene Variante zur Geld-
schneiderei beim Internetgebrauch greift das neue Ge-
setz auf: Während der ahnungslose Kunde Seiten im In-
ternet aufsucht, lädt sich unbemerkt ein so genannter
Dialer auf. Bei jeder erneuten Einwahl in das Internet
kommt eine zumeist sehr kostspielige Verbindung zu-
stande; viele Kunden werden mit horrenden Rechnungen
konfrontiert.
Lassen Sie es mich deutlich sagen: Dies war und ist
auch jetzt bereits Betrug im strafrechtlichen Sinne. Sol-
che abgezockten Kunden sind nicht verpflichtet; derart
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etrügerisch entstandene Kosten zu tragen, wie es be-
eits mehrere Gerichte in Deutschland festgestellt haben.
as neue Gesetz sieht in diesem Zusammenhang nun
or, dass diese Anwählprogramme vor ihrer Inbetrieb-
ahme von der Regulierungsbehörde registriert werden
üssen. Das Registrierungsverfahren und die Standards
erden von der Regulierungsbehörde vorgegeben.
Kundinnen und Kunden müssen und werden damit
uch im Telekommunikationsbereich zu bewussten Ver-
rauchern. Wer diese Dienste nutzen möchte, hat nun die
öglichkeit, Entscheidungen auf der Basis umfassender
nformationen zu treffen.
Ich begrüße es ausdrücklich, dass auch die CDU/CSU
u dieser Thematik einen Antrag vorgelegt hat. Es ist das
emühen sichtbar, eigene Defizite im Verbraucherschutz
un in der Opposition aufzuarbeiten.
In vielen Punkten gibt es Übereinstimmung; bei eini-
en anderen Punkten geht es nach der Melodie: viel hilft
iel. Das ist schon in der Medizin häufig ein Irrtum. Mit
em Gesetzentwurf der Bundesregierung soll Miss-
rauch bekämpft werden – nicht aber die Anbieter. Dies
achen Sie, wenn Sie unter anderem ein Inkassoverbot
ordern.
Dieses Gesetz jedenfalls bedeutet einen guten Schutz
er Verbraucherinnen und Verbraucher im Bereich der
190er-Nummern und 0900er-Nummern und wird des-
alb von der SPD-Fraktion unterstützt.
Hubertus Heil (SPD): Die Novellierung des Geset-
es zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/
900er-Mehrwertdienstenummern hat das Ziel, die Ver-
raucher vor den verschiedensten Formen des Miss-
rauchs, der leider allzu oft mit diesen Nummern betrie-
en wurde, zu schützen.
Beispiele für Formen des Missbrauchs sind die Ver-
chleierung der 0190er-Nummern durch Voranstellung
er Ländervorwahl, einer Preselection-Nummer, der
ersand von Briefen mit angeblich hohen Gewinnen,
ufforderung, den Erhalt des Briefes durch Rückruf – 0190 –
u bestätigen, das Anbieten von „kostenlosen Down-
oads“ für Sicherheits-Software oder Virenschutzpro-
ramme – dahinter verbirgt sich ein teurer Dialer – das
nbemerkte Umschalten von einem Dialer beim Aufruf
iner Internet-Seite.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Defizite
es bestehen Gesetzes in der Anonymität des Anbieters,
n der mangelnden Transparenz, in dem hohen finanziel-
en Risikopotenzial und in den Sanktionen bei Missbräu-
hen liegen.
Die Regelungen des neuen Gesetzentwurfs sehen des-
alb Folgendes zu diesen Punkten vor:
Erstens zu der Anonymität des Anbieters. Der Ver-
raucher hat einen Anspruch gegenüber der Regulie-
ungsbehörde für Telekommunikation und Post, Namen
nd Anschrift des Diensteanbieters zu erfahren. Zudem
ird eine für jeden zugängliche Datenbank von 0900er-
ummern aufgebaut.
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Zweitens zu der mangelnden Transparenz. Neu ist,
dass es zukünftig eine Verpflichtung zur Preisangabe bei
Werbepublikationen geben muss, ebenso wie eine Ver-
pflichtung zur Preisansage für Mobilfunknetze mit einer
Übergangsfrist.
Drittens zu dem hohen finanziellen Risikopotenzial.
Die Preise für zeitabhängige Mehrwertdiensteverbin-
dung auf 3 Euro pro Minute bzw. 30 Euro bei zeitunab-
hängigen Dienstleistungen, Blocktarife, werden be-
grenzt. Nach einer Stunde erfolgt automatisch die
Zwangsabschaltung einer Mehrwertdiensteverbindung.
Zudem müssen Dailer bei der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post registriert werden.
Viertens zu den Sanktionen bei Missbräuchen. Bei ei-
nem Verstoß gegen die Preisinformationspflicht entfällt
der Entgeltanspruch. Die Regulierungsbehörde für Tele-
kommunikation und Post erhält klare und eindeutige
Befugnisse, Nummern zu entziehen oder Bußgelder auf-
zuerlegen, wenn gegen gesetzliche Bestimmungen ver-
stoßen wird. Auf diese Art und Weise wird das beste-
hende Vollzugsdefizit aufgehoben.
Das jetzt in den Bundestag eingebrachte Gesetz gibt
dem Verbraucher nun zusätzliche Instrumente, um sich
gegen den Griff in sein Portemonnaie zur Wehr zu setzen.
Mit Blick auf die CDU/CSU-Fraktion will ich aber
doch deutlich sagen: Wenn wir dem Antrag vollständig
folgen, dann ist das Geschäftsmodell der Mehrwert-
diensterufnummern kaputt, dann sind Umsätze in einer
Größenordnung von bis zu 2 Milliarden Euro nicht mehr
realisierbar. Sie kippen das Kind mit dem Bade aus. Das
ist nicht angemessen.
Ein Zweites muss bedacht werden: Die Anbieter von
Mehrwertenummern haben wirksame Verträge zur Nut-
zung dieser Nummern mit einem abschließenden Kata-
log von Rechten und Pflichten geschlossen: Wenn der
Gesetzgeber den Pflichtenkatalog nachträglich verän-
dert, muss er auch für den eintretenden Schaden aufkom-
men.
Wir müssen einen Nachtragshaushalt von etwa 2 Mil-
liarden Euro beschließen, um den eintretenden Schaden
aus der Streichung der 0190er-Nummern zu finanzieren.
Genau aus diesem Grund werden die 0190er-Nummern
doch in die 0900er-Nummern umgewandelt, um auf ei-
ner neuen Vertragsgrundlage den Kundenschutz zu ver-
bessern, ohne Schadenersatzforderungen wirksam zu
machen.
Ein weiterer Punkt in der Debatte ist: Ich erwarte von
der Industrie ein hartes und energisches Vorgehen gegen
die schwarzen Schafe in der Telekommunikationsbran-
che. Auch bei geringsten Anzeichen von Missbrauch
müssen die Gesellschaften, in deren Leitungen dieses
passiert, aktiv werden und die Betrugsversuche eindeu-
tig abstellen. Die Wirtschaft hat hier eindeutig die
Pflicht, sich selbst in der Verantwortung zu sehen und
sich selbst zu verpflichten.
Ursula Heinen (CDU/CSU): Endlich, endlich, nach
langen Debatten, zahlreichen Entwürfen, Vorschlägen
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nd Diskussionen liegt der Gesetzentwurf zur Bekämp-
ung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwert-
iensterufnummern auf dem Tisch – ein Schritt in die
ichtige Richtung, aber eben nur ein Schritt. In wichtigen
unkten – meine Kollegin Martina Krogmann hat es be-
eits ausgeführt – springt der Gesetzentwurf einfach zu
urz.
Die Beispiele sind bereits diskutiert. So führt die aus-
chließliche Anwendung des Gesetzes nur auf die
190er-/0900er-Nummern nach Ansicht von CDU und
SU dazu, dass der Missbrauch sich künftig auf andere
ummerngassen erstrecken wird, beispielsweise auf die
136er-, 0137er- oder auf die 0193er-Nummern.
Am 9. April begründete der Parlamentarische Staats-
ekretär im Wirtschaftsministerium Gerd Andres in der
egierungsbefragung, weshalb das Gesetz lediglich auf
ie 0190er-/0900er-Nummern beschränkt bleiben soll,
chlicht: weil in diesen beiden Nummerngassen die
rößten Missbräuche stattfinden. – „Zurzeit“ müsste
an anfügen. – Ich zitiere ihn weiter:
Wenn sich in der Tat Verlagerungen abzeichnen
sollten, muss entsprechend reagiert werden.
Ich kann Ihnen hier und heute Brief und Siegel drauf
eben, dass es zu Verlagerungen kommen wird. Diejeni-
en, die massiven Missbrauch betreiben, viele Tausend
unden betrogen haben, werden sich kaum davor
cheuen, andere Rufnummern zu nutzen. Deshalb erwar-
en wir, dass sich der Anwendungsbereich des Gesetzes
icht nur auf die 0190er-/0900er-Nummern erstreckt,
ondern auf andere Nummerngassen ausgedehnt wird.
Übrigens: Das sich die einzurichtende Datenbank
icht auf die noch bis Ende des Jahres 2004 geltenden
190er-Nummern beziehen soll, ist schlicht nicht nach-
ollziehbar. Hier kommt doch der größte Missbrauch
or. Hier sollten die Verbraucher auch heute erfahren
ürfen, wer sich hinter den Anbietern versteckt.
Positiv hingegen ist festzuhalten, dass das Gesetz nun
uch für den Mobilfunk gilt. Schwer nachvollziehbar ist
llerdings, warum den Mobilfunkbetreibern eine Über-
angsfrist von einem Jahr eingeräumt wird, um die Ver-
flichtung zur Preisangabe erfüllen zu können. Ein kür-
erer Zeitraum wäre besser und wünschenswert; denn
nseres Erachtens spielt sich hier der größte Missbrauch
b.
Lassen Sie mich dazu zwei kurze Beispiele nennen:
Diensteanbieter gehen mehr und mehr dazu über,
illkürlich Handynummern anzuwählen. Ihr Kalkül:
aucht die Rufnummer in der Anruferliste mit entgange-
en Anrufen auf und ist die 0190er-Nummer nicht direkt
rkennbar – in vielen Fällen erscheint die Länderken-
ung 0049 vor der eigentlichen Rufnummer –, neigen
iele Telefonkunden dazu, zurückzurufen. Man könnte ja
inen wichtigen Anruf versäumt haben. Ruft man nun
urück, ist der Kunde mit einem teuren Diensteanbieter
erbunden. Das ist Fall Nummer eins.
Fall Nummer zwei hat mein 13-jähriges Patenkind
ine ordentliche Summe Taschengeld gekostet. Immer
ieder wurde sie per SMS von einer ihr unbekannten
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Rufnummer aufgefordert, sich an einem Chat zu beteili-
gen. Mein Patenkind wusste nicht so recht, wie sie damit
umgehen sollte und schrieb eine SMS zurück mit der
Bitte, sie doch in Ruhe zu lassen. Doch immer wieder er-
hielt sie neue Nachrichten von dem Diensteanbieter und
immer wieder schrieb sie zurück. Das Ende vom Lied:
Über 100 Euro Kosten für diese SMS.
Aufgrund der vielfältigeren Möglichkeiten im Mobil-
funk ist es daher angebracht, zügig den Anwendungsbe-
reich des Gesetzes zu erweitern. Zudem wächst der
Markt für mobile Mehrwertdienste sehr stark – zu nen-
nen sind: Premium SMS, MMS, UMTS –, sodass hier
auch ein enormes Missbrauchspotenzial besteht.
Sicherlich ist es richtig – hier erhalten Sie auch unsere
Unterstützung –, eine Preisobergrenze – über die Höhe
lässt sich sicher trefflich streiten – einzuführen. Auch die
Zwangstrennung ist ohne Zweifel notwendig und sinn-
voll. Hier erhalten Sie ebenfalls unsere Zustimmung.
Aber was geschieht nun, wenn der Kunde eine Rech-
nung vom Netzbetreiber erhält, in der er aufgefordert
wird, hohe Gebühren für angebliche Gespräche/Verbin-
dungen zu – sagen wir – 0190er-Nummern zu bezahlen.
Der Netzbetreiber, in den meisten Fällen die Deutsche
Telekom, zieht auf jeden Fall das Geld ein. Wenn der
Kunde nicht bereit ist, die Rechnung zu begleichen, wird
der Anschluss gesperrt, selbst dann, wenn der Kunde
dem Netzbetreiber gegenüber deutlich machen und
nachweisen kann, dass er nicht telefoniert hat. Im Klar-
text: Der Netzbetreiber sorgt für Begleichung der Rech-
nung – auch wenn er dies damit für einen unseriösen An-
bieter tut.
Wir fordern daher ein Inkassoverbot für den Netzbe-
treiber. Denn nur durch ein solches Inkassoverbot errei-
chen wir, dass die Kunden nicht in langwierigen und
schwierigen Klageverfahren ihr Geld zurückfordern
müssen. Klare Regeln, um Betrügern das Handwerk zu
legen, gibt es zurzeit nicht – zum Leid der Verbraucher,
aber auch zum Leid der seriösen Anbieter. Wir kennen
die Redewendung: Auf hoher See und vor Gericht befin-
den wir uns alle in Gottes Hand. So geht es zurzeit – man-
gels gesetzlicher Regelungen – denjenigen, die auf dem
Klageweg ungerechtfertigt eingezogene Gelder von
Netzbetreibern zurückzuerhalten versuchen. Ich frage
Sie: Wer ist denn stärker – der Netzbetreiber, etwa die
Deutsche Telekom oder Vodafone – oder Frau Müller,
die nie geführte Telefonate bezahlen soll? Die Antwort
ist doch eindeutig.
Ein aktuelles Beispiel: Ein minderjähriger Junge hatte
beim Surfen im Internet Dialer-Software heruntergela-
den. Diese Software war so eingerichtet, dass sie eine
0190er-Nummer als Standardverbindung in das Internet
installierte. Wochenlang wählte sich der Junge, ohne
dies zu bemerken – denn der Dialer war vordergründig
gelöscht –, in das Internet zu einem Minutenpreis von
1,86 Euro ein. Der Netzbetreiber klagte Gebühren in
Höhe von rund 8 000 Euro gegen die Mutter des minder-
jährigen Jungen ein. In der ersten Instanz vor dem Berli-
ner Landgericht wurde die Mutter als Inhaberin des An-
schlusses zur Zahlung verurteilt. Das Kammergericht
Berlin hat dann in zweiter Instanz dieses Urteil aufgeho-
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en. Es ist aber gleichzeitig zur Revision zugelassen
orden, sodass der Bundesgerichtshof nun die letzte
ntscheidung fällt.
Die bloße Registrierungspflicht, wie sie im Gesetz-
ntwurf vorgesehen ist, reicht unseres Erachtens nicht
us, um solche Fälle zu verhindern. Denn unseriöse An-
ieter, die typischerweise auf den Bahamas unter einer
ostfachadresse ansässig sind, wird man mit Bußgeld-
rohungen kaum beeindrucken können. Außerdem kön-
en findige Betrüger auch versuchen, die 0190er-/
900er-Nummern durch ausländische Nummern zu er-
etzen, sich auf diese Weise der Registrierungspflicht zu
ntziehen. Es bleibt also in der Tat nur das Inkassover-
ot. Dies ist für uns die wichtigste Schutzvorschrift für
erbraucher.
Die Alternative ist, dass es direkt zu Geschäftsbezie-
ungen zwischen Kunden und Diensteanbietern – und
amit auch zur Rechungslegung – kommt.
Dass das Inkassoverbot nicht mehr im Gesetzentwurf
nthalten ist, verwundert. Noch in der Ausgabe des Fi-
anztest-Heftes von 7/2002 erläutert die Verbraucher-
chutzministerin, Renate Künast, dass die Bundesregie-
ung eine Verschärfung der Telekommunikations-
undenschutzverordnung auf den Weg bringen will, die
orsieht, dass Netzbetreiber bei Widerspruch des Ver-
rauchers einfach nicht abkassieren dürfen. Wir fragen
ie: Wo bleibt diese notwendige Gesetzesänderung, die
ie doch einmal für notwendig gehalten haben? Warum
st das aus dem Entwurf wieder herausgestrichen wor-
en? Die Mutter des Jungen, die jetzt vor dem BGH auf
echt wartet, wäre Ihnen dankbar.
Für die kommenden Beratungen in den Ausschüssen
chlage ich Ihnen vor: Nehmen Sie unseren Antrag zur
ekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensteruf-
ummern an! Nehmen Sie auch den Verhaltenskodex der
reiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste an!
ier haben die Unternehmen eine gute Verpflichtung frei-
illig unterzeichnet – und diese ist mehr zum Nutzen der
erbraucher als Ihr Gesetzentwurf. Binden Sie diese Vor-
chläge und unsere Änderungen in Ihren Gesetzentwurf
in! Dann werden wir eine vernünftige Regelung erhal-
n, die die Verbraucher schützt, aber auch die seriösen
nbieter von Mehrwertdiensten nicht zu sehr belastet.
Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Lassen Sie
ich mit einer guten Nachricht beginnen: Die gute
achricht ist, dass Sie nach über einem Jahr großer An-
ündigungen nunmehr endlich einen Gesetzentwurf zur
ekämpfung des Missbrauchs bei den Mehrwertdienste-
ummern vorgelegt haben. Dann hört es mit den guten
achrichten allerdings schon auf. Der Gesetzentwurf
eht zwar in die richtige Richtung und hat einige richtige
nsätze, insgesamt ist er aber unzureichend und wird
en Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern nicht
irksam bekämpfen. Sie werden mit Ihrem Gesetzent-
urf in der jetzigen Form weder den Verbraucher noch
ie seriösen Anbieter der Branche schützen.
Mehrwertdiensterufnummern sind all die Nummern,
nter denen man schnell und einfach telefonisch oder
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 3719
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über den PC Dienstleistungen abfragen kann – Beratungs-
dienste, den Wetterbericht, Informationen der Stiftung
Warentest, Stauprognosen, Verbraucherschutzzentralen.
Diese Dienste sind bei Verbrauchern auch deshalb sehr
beliebt, weil die Bezahlung einfach über die Tele-
fonrechnung abgewickelt wird. Wirtschaftlich ist die
Branche zu einem wichtigen Dienstleistungsmarkt ge-
worden. Die seriösen Anbieter von Mehrwertdiensten
erwirtschafteten im vergangenen Jahr einen Umsatz von
1,5 Milliarden Euro.
Das Problem ist nun, dass es seit längerem zu erhebli-
chem Missbrauch bei den Nummern kommt. Dadurch
entsteht einmal erheblicher volkswirtschaftlicher Scha-
den, da durch einige schwarze Schafe das Ansehen des
gesamten Marktes beschädigt wird. Zum zweiten ent-
steht erheblicher Schaden bei den Verbrauchern, die mit
immer kreativeren Methoden teilweise wirklich gnaden-
los abgezockt werden, und zwar überall, im Festnetz,
über Handy, per Fax und vor allem im Internet.
Fangen wir mit einem harmlosen Beispiel an: Stellen
Sie sich mal vor, Herr Staatssekretär, Sie erhalten ein
Fax, in dem gefragt wird: Wollen Sie auch weiterhin die
neuesten Finanz-Angebote per Fax erhalten? Wenn
nicht, so schicken Sie uns bitte beiliegendes Antwortfax.
– Nun sagen Sie sich: Ich habe doch als Staatssekretär
eigentlich ein ganz gutes Auskommen, und Sie schicken
das vorbereitete Antwortfax zurück an den Absender
– eine 0190er-Nummer –, um in Zukunft eben keine der-
artigen Faxe mehr zu kriegen. Dieses Fax kostet Sie
schlappe acht Euro. Diese Faxe sind millionenfach bun-
desweit verschickt worden.
Relativ neu ist die Abzocke über das Handy. Das
Handy klingelt nur einmal, auf dem Display erscheint
eine Nummer, 0137 oder 0190, meist getarnt durch eine
Länderkennung. Wenn Sie arglos zurückrufen kostet Sie
das bis zu zwei Euro. Oder Sie kriegen eine SMS mit
nettem Text: „Lieber Hubertus, versuche seit Tagen dich
zu erreichen, habe eine tolle Nachricht für dich. Ruf
doch mal zurück.“ Wenn Sie auf die fünfstellige Kurz-
wahl antworten, kann Sie das bis zu drei Euro kosten.
Besonders dreist ist die Abzocke über das Internet im
Zusammenhang mit den so genannten Dialern. Ohne
dass man es merkt, bauen sich mit einem falschen Klick
Verbindungen auf, die Dialer installieren sich selbst.
Und Sie zahlen bis zu 1 000 Euro pro Einwahl oder so-
gar fünf Euro pro Minute. Das dicke Ende kommt dann
erst Wochen später mit der Telefonrechnung.
Die Beispiele machen deutlich, dass wirklich dringen-
der Handlungsbedarf besteht und dass vor allem schnell
gehandelt werden muss, weil der Missbrauch immer
mehr zunimmt.
Nun zu Ihrem Gesetzentwurf: Wir begrüßen, dass Sie
auf unser Drängen hin endlich doch den Mobilfunk mit
aufgenommen haben. Es wäre wirklich grotesk gewesen,
in Zeiten der Konvergenz der Medien den Festnetz-
bereich aufzunehmen, aber den Mobilfunk außen vor zu
lassen.
In vielen Punkten Ihr Gesetz allerdings absolut unzu-
reichend und unpraktikabel. Der größte Fehler ist, dass
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ie das Gesetz beschränkt haben auf die 0190er- und
900er-Nummern. Andere Nummerngassen, wie 0136er
der 0137er-Nummern oder auch die 0193er Nummern,
leiben völlig außen vor und werden in ihrem Gesetz
och nicht einmal erwähnt. Es ist doch klar, was jetzt
assiert: Es wird natürlich eine Verlagerung von den
190er-und 0900er-Nummern auf andere Nummern
tattfinden. Im Klartext heißt das: Ihr Gesetz ist in Wahr-
eit eine Einladung auf dem Silbertablett an alle Abzo-
ker, einfach von 0190er auf andere Nummern umzustei-
en und dann weiter abzukassieren.
Und außerdem finde ich es schon interessant, dass bei
eise-online im newsticker am 16. April folgende Nach-
icht zu lesen war: „Regulierungsbehörde geht gegen
193-Dialer vor“. 0193 – also eine Nummerngasse, von
er Sie leugnen, dass hier überhaupt Missbrauch betrie-
en wird. Nun ist die Regulierungsbehörde aber eine Be-
örde des Bundeswirtschaftsministeriums. Ihre Behörde
rmittelt bereits dort, wo Sie sagen, dass gar kein Pro-
lem besteht. Das kann doch nur heißen: Ihnen ist das
ahre Ausmaß des Missbrauchs gar nicht klar. Das ist
chon schlimm, weil Sie ja die Gesetze machen. Aber
ie tragen Ihre Ahnungslosigkeit auf dem Rücken der
erbraucher und der seriösen Anbieter aus und das wer-
en wir nicht mitmachen.
Ein weiteres Beispiel für die Unzulänglichkeit ist die
n § 43 a formulierte Auskunftslösung. Jeder Bürger muss
on der Regulierungsbehörde Auskunft über Namen und
nschrift der Diensteanbieter erhalten können. Das ist
atürlich wichtig für den Verbraucherschutz und die
ransparenz, wir unterstützen das. Sie haben jetzt aber in
43 a einen Auskunftsanspruch durch die Zuteilungs-
ehmer, also die Netzbetreiber, formuliert. Sie verpflich-
en die Zuteilungsnehmer gegen Androhung von Buß-
eld, die Daten von allen ihren Kunden, also von der
esamten Kette der Diensteanbieter auf ihren Netzen, an
ie Regulierungsbehörde zu übermitteln, und zwar inner-
alb von fünf Tagen! Dies ist schlicht und ergreifend
icht leistbar, völlig unverhältnismäßig und zeigt Ihre
nkenntnis von dem dahinter stehenden Geschäftsmo-
ell.
Denn wie sieht die Praxis aus? Ein Zuteilungsnehmer
ermietet an einen Diensteanbieter. Aber der kann wei-
ervermieten an eine ganze Kette weiterer Dienste-
nbieter von denen einige eine Postfachadresse auf den
ayman Islands haben oder auf den Antillen. Nach Ih-
em Gesetzentwurf soll jetzt aber der Netzbetreiber dafür
orge tragen und Auskunft geben. Das ist nicht praktika-
el. Man kann doch nicht den Zuteilungsnehmer oder
etzbetreiber für etwas haftbar machen, worauf er kei-
en Einfluss hat.
Richtiger wäre es deshalb, dass die Diensteanbieter
hre Daten direkt an die Regulierungsbehörde melden
üssen. Außerdem darf die Regelung für die Dienstean-
ieter nicht freiwillig sein, sondern die Diensteanbieter
üssen gegen Androhung von Sanktionen zur Auskunft
hrer Adresse verpflichtet werden. Nur so kriegen wir
irklich Transparenz und nur so kommen wir auch wirk-
ich an die schwarzen Schafe heran.
3720 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003
(A) )
(B) )
Erheblichen Klärungsbedarf sehen wir bei den Rege-
lungen zur Preisangabe. Ihnen scheint nicht klar zu sein,
dass es zwei Arten von Abrechnungsverfahren gibt: das
Online-Billing und das Offline-Billing. Beim Offline-
Billing setzt der Diensteanbieter bzw. Verbindungsnetz-
betreiber die Preise fest, beim Online-Billing hingegen
der Telekommunikationsanbieter, bei dem der Telefon-
anschluss des Verbrauchers geführt wird (also entweder
der Teilnehmernetzbetreiber oder der Reseller). Das ist
natürlich ein entscheidender Unterschied. Sie aber haben
diese Unterscheidung gar nicht gemacht, das heißt, es ist
völlig unklar, wer denn nun zur Preisansage verpflichtet
ist. Auch hier muss natürlich noch nachgebessert wer-
den.
Insgesamt gesehen ist das Gesetz unzureichend und
muss noch erheblich geändert werden. Wir wollen, dass
wir jetzt möglichst schnell ein gutes Gesetz verabschie-
den, und deshalb wären Sie gut beraten, unsere Forde-
rungen in das Gesetz aufzunehmen – zum Schutz der
Verbraucher und zur Stärkung der seriösen Dienste-
anbieter auf diesem wichtigen Zukunftsmarkt.
Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hin-
ter der Überschrift „Mehrwertdienste“-Nummern ver-
birgt sich ein sehr lebensnahes Thema. Ich möchte Ih-
nen den folgenden Fall einer Mutter schildern, der jetzt
auch vor Gericht verhandelt wird: Der Sohn hatte im In-
ternet gesurft und dabei unbemerkt ein Anwahlpro-
gramm gewählt. Dieses überschrieb im DFÜ-Netzwerk
die Standardverbindung, baute fortan unbemerkt Inter-
netverbindungen auf. Der Junge hatte also einen so ge-
nannten Dialer heruntergeladen. Die Mutter soll nun über
8 500 Euro Verbindungskosten an ein Telefonunterneh-
men zahlen.
Ein weiteres Beispiel: In amtlich aussehender Post
wird man aufgefordert, den einmaligen Super-Hauptge-
winn telefonisch anzufordern. Die angegebene Telefon-
nummer ist eine 0190er-Mehrwertdienstenummer. Das
Hängen in der Warteschleife verursacht dann Kosten von
1,86 Euro pro Minute oder aber auch mehr, je nach
Nummernkombination. Da laufen schnell 18 bis 20 Euro
auf für Nichts.
Oder: Im örtlichen Telefonbuch geben sich private
Anbieter einen Anstrich als amtliche Dienststelle, zum
Beispiel als Kfz-Meldestelle, und verweisen dann ohne
aufklärenden Hinweis an eine kostenpflichtige 0190er
oder 11811er-Telefonnummer.
Neuster Trick, mit dem dieses Mal verschuldete
Haushalte gelockt werden, ist eine Faxliste mit Banken,
die der Schufa nicht angeschlossen sein sollen. Schuld-
ner ohne Girokonto erhoffen sich, hier vielleicht wieder
ein Konto zu erhalten, und zahlen für fünf Seiten Faxab-
ruf dann 27,90 Euro. Die sind dann das Geld nicht wert
und treffen einen Verbraucher, der mit jedem Cent rech-
nen muss.
Es gibt also massive Probleme, was die Transparenz
angeht, überhöhte Kosten und einen regelrechten Kauf-
zwang. Für all diese Fälle reicht das bisherige Telekom-
munikationsgesetz nicht, denn es gibt für diese Rufnum-
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ern keine Höchstgebühren und keine ausreichende
reisangabepflicht. Die Änderung des Telekommunika-
ionsgesetzes war dringend erforderlich, um die beste-
enden rechtlichen Lücken zu schließen und den Ver-
raucher vor unseriösen Anbietern wirksamer zu
chützen.
Das gilt auch für die Wirtschaft und die Funk-
ionsfähigkeit des Telekommunikationssystems, wie
um Beispiel das Internet. Wenn Kunden solche Kosten-
elastungen fürchten müssen, dann können sie auf diese
ysteme nicht mehr zugreifen. Sie werden regelrecht un-
enutzbar. Nach bisheriger Rechtslage waren dem von
olchen Geschäftspraktiken betroffenen Kunden vielfach
ie Hände gebunden. Die Anbieter der so genannten
Mehrwertdienste“ versteckten sich hinter dem Rech-
ungsersteller, in der Regel die Deutsche Telekom. Bei
ohen, unberechtigten Rechnungsbeträgen solcher Dritt-
nbieter bestand die Gefahr, dass der Kunde nicht gegen
ie vorgehen konnte und auf dem Schaden sitzen blieb.
Rot-Grün hat bereits im August 2002 Änderungen des
elekommunikationsrechts beschlossen, die die Rechts-
osition des Verbrauchers verbesserten. Aber dieser
rste Schritt hat nicht gereicht, da Anbieter weitere Lü-
ken gefunden haben. Ich danke den Ministerien für
irtschaft und Arbeit, Justiz und Verbraucherschutz für
ie nun gefundenen Regelungen, die den Schutz des Ver-
rauchers im Telekommunikationsmarkt eindeutig stär-
en.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzent-
urf geht in die richtige Richtung und schafft mehr
hancengleichheit zwischen Verbrauchern und Anbie-
rn. Die zahlreichen Verbraucherbeschwerden über
nseriöse Leistungen laufen zukünftig nicht mehr ins
eere. Telefonkunden haben die Möglichkeit, in öffent-
ch zugängigen Datenbanken zu erfahren, wer hinter der
uren 0190er-Mehrwertdiensterufnummer steckt, und
war mit Namen und ladungsfähiger Anschrift. Ge-
rellte Kunden können sich so konkret gegen schädi-
ende Unternehmen wehren. Auch die seit Jahresanfang
eltenden 0900er-Nummern und deren Anbieter werden
einer für jedermann auch via Internet zugänglichen
atenbank erfasst werden. Und so genannte Dialer müs-
en künftig bei der Regulierungsbehörde registriert wer-
en.
Die erweiterten Befugnisse der Regulierungsbehörde
ür Telekommunikation und Post bis hin zum Entzug der
ufnummer werden zu einem besseren Verbraucher-
chutz führen. Die Einhaltung der verbraucherschützen-
en Vorschriften können nun besser gewährleistet wer-
en.
Der geforderte Minutenpreis muss klar genannt wer-
en und wird nach oben begrenzt. Die Preisangabe-
flicht der Diensteanbieter gegenüber den Verbrauchern
ilt sowohl in der Werbung als auch vor der Nutzung
olcher Nummern. Das schafft Transparenz und Sicher-
eit für den Kunden im Telefonmarkt. Und wer in Zu-
unft nicht vorher über den Preis informiert, bekommt
ein Geld mehr.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 3721
(A) )
(B) )
Die Beschränkung auf 3 Euro pro Minute bzw. 30 Euro
bei so genannten Blocktarifen schützt vor überzogenen
Preisforderungen und lässt den Telefongesellschaften
dennoch genügend Raum für wirtschaftliche Angebote.
Darüber hinaus muss die Telefonverbindung nach einer
Stunde unterbrochen werden. Ich persönlich kann mir gar
keine Dienstleistung vorstellen, die ich länger am Telefon
in Anspruch nehmen wollte.
Ich begrüße auch – teilweise – die Vorschläge des
Bundesrates. Die betrügerischen Telefontricks machen
in der Tat vor bestimmten Mehrwertdiensterufnummern
nicht Halt und neue Missbrauchsschilderungen schießen
wie Pilze aus dem Boden.
Besonders gern werden Kinder und Jugendliche Ziel
der kriminellen Kreativität. Junge Menschen, die etwa
bei der TV-Show „Deutschland sucht den Superstar“ die
eingeblendete, scheinbar seriöse 0137er Nummer anrie-
fen, mussten zum Teil deutlich mehr als die angegebe-
nen Kosten zahlen. Das lag daran, dass Anrufe mit ei-
nem Handy deutlich teurer sind als aus dem Festnetz.
Die Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen wird
sich daher dafür einsetzen, dass auch diese Nummern
nicht missbraucht werden und der Verbraucher vor unse-
riösen Geschäftspraktiken bei allen Mehrwertdiensteruf-
nummern und im gesamten Telekommunikationsbe-
reich – auch im Mobilfunk – möglichst bald gesetzlich
geschützt wird. Verbraucherbelange müssen möglichst
umfassend berücksichtigt werden. Die teilweise rasante
Weiterentwicklung der Kommunikationstechnologien
und Marktstrategien der Anbieter müssen immer auch
den verbraucherschützenden Vorschriften genügen.
Marita Sehn (FDP): 140 Eingaben an den Petitions-
ausschuss des Deutschen Bundestages zu 0190er-, zu
0900er-Nummern, zu Spam-Mails, Werbeanrufen und
Werbefaxen sind ein Volksbegehren – ein Volksbegehren
gegen den täglichen anfallenden Informationsmüll und
gegen den Betrug dubioser Anbieter mit dubiosen Ange-
boten und dubiosen Nummern. 140 Eingaben an den
Deutschen Bundestag sind eine klare Aufforderung an
das Parlament und die Bundesregierung, endlich poli-
tisch aktiv zu werden.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits in der ver-
gangenen Legislaturperiode das Thema aufgegriffen und
entsprechende Regelungen gefordert. Ich kann dazu nur
sagen, dass es allerhöchste Zeit ist, dass hier etwas ge-
schieht.
Die Verbraucher fühlen sich immer hilfloser dieser
Nummernkriminalität ausgeliefert. Gegen die Telefon-
rechnung kann man sich nicht wehren und wie soll ein
Verbraucher beweisen, dass er eine bestimmte Nummer
nicht angerufen hat? Das schafft in vielen Fällen ein Ge-
fühl der Wut und Ohnmacht gegenüber den Telefon-
anbietern. Es ist deshalb auch im Interesse der seriösen
Anbieter, dazu beizutragen, dass den Betrügern und Ab-
zockern auf dem Telefonmarkt und im Internet das
Handwerk gelegt wird. Das Angebot von Dienstleistung
über Telefon und Internet hat nur dann eine Zukunft,
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enn es gelingt, diesen Service von dem Ruf der Unse-
iosität und Abzockerei zu befreien.
Deshalb fordert die FDP eine umfassende Regelung
ür alle Mehrwertdiensterufnummern ein. Egal ob 0190,
900, 0136, 0137 oder wie auch immer, die Bürger und
uch die Unternehmen müssen vor den Neppern, Schlep-
ern und Bauernfängern des Internets und Telefonnetzes
eschützt werden. Aber bei aller Kritik an 0190er- und
900er-Nummern warnen wir vor einem blindwütigen
ktionismus und einem Brachialverbraucherschutz. Es
st unbestritten vorrangig, dass die Verbraucher vor un-
eriösen Machenschaften und damit verbundenen erheb-
ichen finanziellen Schäden geschützt werden müssen.
ir haben aber auch dafür Sorge zu tragen, dass auch in
ukunft seriöse Unternehmen ihre Dienstleistungen di-
ekt und unkompliziert interessierten Kunden anbieten
önnen.
Die von der Regierungskoalition vorgesehenen Maß-
ahmen gehen vielfach in die richtige Richtung. Es ist
uch aus Sicht der FDP sinnvoll, die Gesprächskosten
nd -dauer zu begrenzen. Es ist auch aus Sicht der FDP
ichtig, eine Registrierung von Internet-Dialern bei der
egulierungsbehörde vorzuschreiben, und es ist auch
ichtig, eine Preisinformationspflicht für Telefondienste
inzuführen.
Aber es ist nicht richtig, den Mobilfunk und zahlrei-
he andere Vorwahlnummern bei der Regelung außen
or zu lassen. Rot-Grün sollte die konstruktive Kritik der
erbraucherverbände nicht einfach ignorieren. Ob die
ürger über eine 0190er-, über eine 0137er-Nummer
der eine andere betrogen werden, ist letztendlich egal.
s geht darum, den Betrug und Missbrauch generell zu
nterbinden.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Geldbuße bis zu
0 000 Euro ist aus unserer Sicht viel zu niedrig. Hier
ollten wir uns gemeinsam im Laufe der Beratungen für
ine drastische Erhöhung einsetzen, damit es ausge-
chlossen ist, dass jemand die Strafe in Kauf nimmt und
uch noch Gewinn macht.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Forderun-
en der Bürger weitergehen. Unsere Mitbürger beschwe-
en sich in ihren Eingaben nicht nur über die 0190er- und
900er-Nummern, sie beklagen sich vor allem auch über
ie tägliche Belästigung durch Informationsmüll. Ich bin
icher, Sie alle kennen es aus eigener Erfahrung: Eigent-
ich will man nur seine E-Mails abfragen, stattdessen er-
ält man zig Mails zu pornographischen oder irgendwel-
hen zweifelhaften Finanzierungsangeboten. Es ist
eidvolle Routine in vielen Büros und bei zahllosen
omputerbesitzern geworden, die Last der unerwünsch-
en Mails zu bewältigen, zumal die Praktiken der Anbie-
er immer aggressiver werden, indem sie versuchen, mit
iner irreführenden Betreffzeile den Inhalt zu verschlei-
rn und die Menschen zum Lesen zu zwingen.
Die tägliche Zumüllung unserer Bürgerinnen und
ürger mit unerwünschter Information ist die Umwelt-
atastrophe des Internets. So wie mittlerweile der Um-
eltschutzgedanke aus der Industrie kaum noch wegzu-
enken ist, genauso sollte sich auch im Internet der
3722 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003
(A) )
(B) )
verantwortungsvolle Umgang mit der Ressource „Zeit
und Aufmerksamkeit der anderen“ zum Leitprinzip ent-
wickeln.
Spam-Mails, unerwünschte Werbefaxe – die tägliche
Überhäufung mit unerwünschter Information ist nicht
nur eine unangenehme Belästigung, sondern auch schäd-
lich. Sie schadet den Bürgerinnen und Bürgern, deren
Zeit sie stiehlt, sie schadet der Wirtschaft, da sie die
Glaubwürdigkeit und Seriosität der Unternehmen unter-
gräbt und sie schadet sogar der Politik, denn der mün-
dige Bürger ist immer auch ein informierter Bürger und
informieren kann sich nur derjenige, der es schafft, nicht
in dem Meer unerwünschter Information zu ertrinken.
140 Eingaben zu 0190er- und 0900er-Nummern,
Dialer- und Spam-Mails sind viel. Der Petitionsaus-
schuss wird jedem einzelnen Anliegen nachgehen und
ich würde mich sehr freuen, wenn ich den Petenten eine
gute Nachricht schicken könnte, wenn ich ihnen schrei-
ben dürfte, dass ihre Petition abgeschlossen wurde, da
ihrem Anliegen in vollem Umfang entsprochen werden
konnte. Das wäre ein schöner Erfolg, nicht nur für den
Petitionsausschuss oder die Politik, sondern auch für die
Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.
Ich hoffe deshalb, dass es in der Anhörung sowie in
der nachfolgenden parlamentarischen Beratung gelingen
wird, die Schwachpunkte des Gesetzentwurfes zu besei-
tigen. Die FDP wird sich ihrer Verantwortung nicht ent-
ziehen. Wir werden uns konstruktiv in die Beratungen
einbringen und dafür Sorge tragen, dass die Anforderun-
gen der Verbraucher und auch der Wirtschaft gewahrt
werden. Vielleicht gelingt es uns gemeinsam, dass aus
140 Petenten 140 zufriedene Bürgerinnen und Bürger
werden, die Vertrauen haben – in die Politik, den Staat
und seine Institutionen.
Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär beim Bun-
desminister für Arbeit und Wirtschaft: Am 9. April 2003
hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Be-
kämpfung des Missbrauchs mit 0190er- und 0900er-
Mehrwertdiensterufnummern beschlossen. Sinn und
Zweck dieser Nummern ist es, Dienstleistungen, zum
Beispiel von Verbraucherberatungsstellen, unmittel-
bar mit der Telefonrechnung oder über PC abzurech-
nen. Das Volumen dieses Dienstleistungsmarkts be-
trägt etwa 1,5 Milliarden Euro. Auch die UMTS-
Anwendungen werden in vielen Fällen nach diesem
Prinzip abgerechnet werden.
Auf diesem Markt sind im letzten Jahr vermehrt
schwarze Schafe aufgetreten, die dem Ansehen der se-
riösen Anbieter und diesem gesamten Dienstleistungs-
sektor schaden.
Es werden beispielsweise Briefe mit angeblich hohen
Gewinnen für den Empfänger verschickt, wobei zur Be-
stätigung eine 0190er-Nummer anzurufen ist. Besonders
gravierend sind die im Zusammenhang mit so genannten
Dialern auftretende Missbräuche. „Dialer“ sind Soft-
ware-Abrechungsprogramme, mittels derer Dienstleis-
tungen über PC abgerufen werden können. Es werden
zum Beispiel angeblich „kostenlose“ Downloads für Si-
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herheits-Software oder Viren-Schutzprogramme ange-
oten, wobei sich dahinter ein teurer Dialer verbirgt.
ies hat zur Folge, dass die künftige Nutzung der Inter-
et-Anbindung meist unbemerkt über einen teuren Dia-
er-Anschluss läuft.
Was muss nun verbessert werden, um die Probleme in
en Griff zu bekommen? In welchen Bereichen gibt es
esetzliche Defizite?
Lassen Sie mich die Kernpunkte nennen:
Erstens: Anonymität der Dienstanbieter. Es fehlt an
ransparenz hinsichtlich der Anbieter. Der Verbraucher
eiß nicht, an wen er sich im Falle von Einwendungen
zw. Beschwerden wenden kann.
Zweitens: Hohes finanzielles Risikopotenzial. Übli-
herweise werden im „normalen“ Geschäftsleben Ver-
räge durch Unterschriften oder ausdrückliche Willenser-
lärungen abgeschlossen. Bei Inanspruchnahme von
ienstleistungen über Telefon oder PC ist das Risiko für
en Verbraucher wesentlich höher, „unbewusst“ eine
ienstleistung in Anspruch zu nehmen, ohne sich über
ie Einzelheiten wie zum Beispiel den Preis im Klaren
u sein. Oft werden hochpreisige Dienste angeboten,
hne dies kenntlich zu machen. Bei Internetverbindun-
en über mehrere Stunden können überraschend hohe
ummen auf der Telefonrechnung erscheinen.
Drittens: Intransparenz bei der Inanspruchnahme von
ienstleistungen über Mehrwertdiensterufnummern.
eben der Begrenzung des finanziellen Risikos muss
uch die Transparenz, insbesondere hinsichtlich der
reise für den Verbraucher, verbessert werden.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt die Bun-
esregierung bei den aufgezeigten Problemfeldern an.
s geht darum, das Angebot transparenter zu machen
nd so die Rechtsposition des Verbrauchers zu verbes-
ern. Gleichzeitig soll mit den gesetzlichen Regelungen
as finanzielle Risiko für den Verbraucher begrenzt wer-
en.
Bevor ich die gesetzlichen Maßnahmen im Einzelnen
orstelle, möchte ich zunächst einige Bemerkungen zum
nwendungsbereich dieses Gesetzes machen. Der Ge-
etzentwurf ist auf die 0190er- und deren Nachfolger, die
900er-Nummern, begrenzt worden. Die Begrenzung
es Anwendungsbereichs erfolgte, um die Rufnummern-
assen zu erfassen, in denen die eklatanten Missbräuche
uftreten.
Die aktuellen Probleme mit anderen Nummern kön-
en bereits auf Grundlage der bestehenden Befugnisse
er Regulierungsbehörde bekämpft werden. Die Regu-
ierungsbehörde hat ausdrücklich zugesagt, in diesem
ereich die Einhaltung der Zuteilungsregeln verstärkt zu
berprüfen und gegebenenfalls die Nummernzuteilung
u widerrufen. Von einer ausdrücklichen Erweiterung
es Anwendungsbereiches wollen wir mit Blick auf die
estehenden Sanktionsmöglichkeiten durch die Regulie-
ungsbehörde sowie auch im Interesse einer kurzfristi-
en Bereitstellung einer Regelung deshalb absehen.
Im Einzelnen enthält der Gesetzentwurf die folgenden
egelungen:
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 3723
(A) )
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Erstens. Die Auskunftsverpflichtung der Netzbetrei-
ber über 0190er-Mehrwertdiensteanbieter in ihren Net-
zen gegenüber der Regulierungsbehörde hilft, die Diens-
teanbieter aus der Anonymität hervorzuholen. Der
Verbraucher erhält einen Auskunftsanspruch gegen die
Regulierungsbehörde, um zu erfahren, wer sich hinter ei-
ner 0190er-Mehrwertdiensterufnummern verbirgt. Die
0900er-Mehrwertdiensterufnummern, die seit dem 1. Ja-
nuar 2003 genutzt werden können und die die 0190er-
Mehrwertdiensterufnummern unter Gewährung einer
Übergangsfrist ablösen, sollen in einer Datenbank erfasst
werden, die im Internet veröffentlicht wird. So kann der
Verbraucher nachvollziehen, welche Dienste von wel-
chem Diensteanbieter über eine bestimmte 0900er-
Mehrwertdiensterufnummer angeboten wurde.
Zweitens. Der Verbesserung der Transparenz bei der
Inanspruchnahme dieser Dienste dient die Verpflichtung,
bei der Werbung für 0190er-/0900er-Mehrwertdienste-
rufnummern auf die Preise hinzuweisen sowie die Vor-
gabe, die Preise bei Telefongesprächen anzusagen.
Letzteres gilt mit einer Übergangsfrist von einem Jahr
nach In-Kraft-Treten auch für Anrufe aus Mobilfunknet-
zen. Diese Übergangsfrist ist erforderlich, um die für die
Preisansage technischen Voraussetzungen in den Ver-
mittlungsstellen zu schaffen.
Drittens. Daneben werden durch den Gesetzentwurf
Preisobergrenzen eingeführt, um das Risiko, durch ein
missbräuchliches Angebot solcher Nummern einen ho-
hen Geldbetrag zu schulden, zu begrenzen. Bei der
Preisgrenze ist zwischen den zeitabhängig und den zeit-
unabhängig abgerechneten Diensten zu unterscheiden,
da bei letztgenannten die Dienstleistung einen einmali-
gen Wert hat. Bestellt also zum Beispiel jemand Theater-
karten über eine 0190er-/0900er-Mehrwertdiensteruf-
nummer fallen Kosten in einer bestimmten Höhe an,
unabhängig davon, wie lange das konkrete Telefonge-
spräch dauert. Der Preis für diese Dienstleistungen wird
auf 30 Euro pro Anruf oder Einwahl begrenzt.
Wird entsprechend der Länge der Verbindung abge-
rechnet, ist das Entgelt auf 3 Euro pro Minute begrenzt.
Viertens. Auch die Pflicht zur Zwangstrennung nach
einer Stunde dient der Risikobegrenzung. Länger als
eine Stunde dauernde Verbindungen müssen vom Kun-
den ausdrücklich nach vorheriger Legitimation verlangt
werden.
Fünftens. Um die massiven Missbräuche durch den
Einsatz von Anwählprogrammen – Dialer – zu bekämp-
fen, sollen diese vor der Inbetriebnahme bei der Regulie-
rungsbehörde registriert werden. Wie das Registrie-
rungsverfahren im Einzelnen erfolgen wird und welche
Vorgaben zu erfüllen sind, wird von der Regulierungsbe-
hörde festgelegt. Seit Mitte April erarbeitet eine vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit einge-
setzte Arbeitsgruppe in der Regulierungsbehörde ent-
sprechende Vorgaben. Ergebnisse sollen bis Ende Juni
vorgelegt werden.
Sechstens. Weitere wichtige Änderung ist die Klar-
stellung der Befugnisse der Regulierungsbehörde, die
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inhaltung gesetzlicher Vorschriften zu überwachen und
u sanktionieren.
Siebtens. Der Verbesserung der Transparenz dient die
npassung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Die
190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern dürfen un-
ekürzt gespeichert werden und entsprechend auf dem
inzelverbindungsnachweis erscheinen, um es dem Ver-
raucher zu ermöglichen, den Auskunftsanspruch gegen
ie Regulierungsbehörde auch in Anspruch zu nehmen.
Lassen Sie mich zu den weiter gehenden Forderungen
er CDU/CSU-Fraktion noch einige Bemerkungen ma-
hen:
Die Forderung, auch für die bereits vergebenen
190er-Rufnummern eine Datenbank bei der Regulie-
ungsbehörde aufzubauen, hat die Bundesregierung im
orfeld eingehend geprüft und mit guten Gründen abge-
ehnt. Derzeit sind rund 850 000 0190er-Rufnummern
ergeben. Der Aufbau einer Datenbank bei der Regulie-
ungsbehörde würde mindestens ein Jahr in Anspruch
ehmen.
Um dem Verbraucher aber sofort die erforderlichen
uskünfte bereitzustellen, hat sich die Bundesregierung
ewusst für die jetzt vorgesehene Regelung entschieden,
ämlich den jeweiligen Netzbetreibern im Einzelfall die
flicht aufzuerlegen, entsprechende Informationen an
ie Regulierungsbehörde zu geben. Nur so kann dem
erbraucher sofort geholfen werden. Es macht keinen
inn, ihn auf eine spätere Regelung zu vertrösten.
Auch die Forderung, die an die Dialer zu stellenden
nforderungen in das Gesetz aufzunehmen, ist abzuleh-
en. In diesem Zusammenhang sind noch eine Menge
echnischer Fragen zu klären.
Wir haben hierzu die bereits erwähnte Arbeitsgruppe
ei der Regulierungsbehörde eingesetzt, die im Einzel-
en prüft, welche technischen Vorgaben überhaupt um-
etzbar sind. Dies hat den Vorteil, dass die Regelungen
uch flexibel angepasst werden können. In dieser Ar-
eitsgruppe arbeiten die entsprechenden Fachleute und
ie einschlägigen Verbände mit.
Der Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, ein Inkasso-
erbot einzuführen, hätte weitreichende Folgen für die
ettbewerbssituation auf dem Mehrwertdienstemarkt.
m Falle eines Inkassoverbots wäre die Deutsche Tele-
om AG das einzige Unternehmen, das seinen Kunden
inen umfassenden Service anbieten könnte. Eine ent-
prechende Vorgabe würde zu einer Remonopolisierung
es Marktes führen. Mit Blick auf das Ziel, den Wettbe-
erb auf dem Telekommunikationsmarkt zu fördern,
äre eine solche Regelung kontraproduktiv.
Die Verbesserung des Verbraucherschutzes dient dem
nteresse aller Beteiligten, den Nachfragern aber auch
en Unternehmen. Dienstleistungen werden nur dann in
nspruch genommen, wenn der Verbraucher darauf ver-
rauen kann, dass er nicht betrogen und „über den Tisch
ezogen“ wird. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem
ie Rechtsstellung des Verbrauchers wesentlich verbes-
ert wird, ist ein wichtiger Beitrag dazu, das Vertrauen
er Verbraucher in das Angebot von Dienstleistungen
ber Mehrwertdiensterufnummern zu stärken.
3724 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003
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Anlage 3
Der Bundesrat hat in seiner 787. Sitzung am 11. April
2003 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu-
stimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
Grundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge-
mäß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen:
– Drittes Gesetz zur Änderung des Melderechtsrah-
mengesetzes
– Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und
Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsab-
baugesetz-StVergAbG)
– Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
– Gesetz über die Feststellung des Bundeshaus-
haltsplanes für das Haushaltsjahr 2003 (Haushalts-
gesetz 2003)
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie-
ßung gefasst:
Der Bundesrat stellt fest, dass sich die Bundesregie-
rung beim Bundeshaushalt nach wie vor von zu opti-
mistischen Wachstumsannahmen leiten lässt. Zwar
sind die Wachstumsannahmen etwas zurückgenom-
men worden, indem nunmehr im Bundeshaushalt von
einem Wachstum des realen BIP im Jahr 2003 von
1 % ausgegangen wird. Die führenden deutschen
Wirtschaftsforschungsinstitute haben zwischenzeit-
lich allerdings die Wachstumsprognosen weiter ge-
senkt. Insgesamt liegen derzeit die von den Instituten
für 2003 erwarteten Wachstumsraten des realen BIP
zwischen rd. 0,4 % (IfW) und unter 1 % (IWH). Das
hat Rückwirkungen auf die Einnahmenerwartungen
wie auf den Ausgabenbedarf, insbesondere im Be-
reich des Arbeitsmarktes, und stellt ein großes Risiko
dar. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass für das Jahr
2003 durch eine ungünstige Entwicklung im Bundes-
bereich erneut eine Überschreitung des EU-Defizit-
limits droht. Die im Bundeshaushalt eingeplante
Neuverschuldung für 2003 wird nach Auffassung des
Bundesrates wie im Jahr 2002 nicht ausreichen.
Die Bundesregierung hat auf die verschlechterten
Wachstumsperspektiven nur unzureichend reagiert.
Zwar sind die Ansätze für die Steuereinnahmen des
Bundes in Einzelbereichen zurückgenommen, zu-
gleich aber Mehreinnahmen für steuerliche Maßnah-
men in weit höherem Umfang eingeplant worden.
Auch dies schafft zusätzliches Risikopotential.
Bei der Ausgabenplanung hat es der Bund unterlas-
sen, selbst den nahe liegenden konjunkturellen Ent-
wicklungen und ihren Konsequenzen Rechnung zu
tragen. So ist für die Bundesanstalt für Arbeit im Jahr
2003 kein Bundeszuschuss eingeplant. Ebenso ver-
harren die Ausgaben für die Arbeitslosenhilfe beim
Stand des Regierungsentwurfs, obwohl die Bundes-
regierung selbst mittlerweile von einer durchschnitt-
lichen Arbeitslosenzahl von 4,2 Millionen Personen
ausgeht.
–
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(D
Der Bundesrat bedauert, dass der Bund seinen Auf-
forderungen und Hinweisen nicht gefolgt ist, die
Weichen in Richtung nachhaltiger Verbesserung der
Haushaltsstruktur zu stellen. Einzelne Verbesserun-
gen bei investiven Maßnahmen vor allem aufgrund
des Fluthilfeprogramms und ein teilweises Einlenken
des Bundes bei den gemeinsam finanzierten For-
schungseinrichtungen sind bei weitem nicht ausrei-
chend.
Hinsichtlich der Finanzierung der gemeinsam finan-
zierten Forschungseinrichtungen erinnert der Bun-
desrat ebenso wie bezüglich der gemeinsamen Inves-
titionsförderung und anderer gemeinschaftlicher
Finanzierungen daran, dass es – unbeschadet von
Überlegungen, Mischfinanzierungen zu entflechten –
die Pflicht des Bundes ist, eine aufgabengerechte
Mitfinanzierung bereitzustellen und sich nicht einsei-
tig zurückzuziehen.
Gesetz zur Verlängerung der Ladenöffnung an
Samstagen
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie-
ßung gefasst:
Bundesrat hält es nach wie vor für notwendig, den
Ländern zukünftig eigene Gestaltungsspielräume bei
der Regelung des Ladenschlusses zu eröffnen. Er
verweist insoweit auf seinen Beschluss vom 14. Feb-
ruar 2003 – BR-Drucksache 4/03 (Beschluss) – und
spricht sich dafür aus, in einem weiteren Schritt das
Gesetz über den Ladenschluss aufzuheben. Die Län-
der können dann besser als bisher die Laden-
öffnungszeiten auch den regionalen Bedürfnissen
anpassen. Eine zwingende bundeseinheitliche Rege-
lung ist weder zur Herstellung gleichwertiger Le-
bensverhältnisse im Bundesgebiet noch zur Wahrung
der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaat-
lichen Interesse erforderlich.
Zwölftes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (Zwölftes SGB V-Änderungs-
gesetz – 12. SGB V-ÄndG)
Der Bundesrat hat ferner nachfolgende Entschlie-
ßung gefasst:
a) Im Rahmen der anstehenden Gesetzgebung zur
Modernisierung des deutschen Gesundheitswe-
sens werden wirksame Regelungen getroffen, die
dafür sorgen, dass Arzneimittel ohne therapeuti-
schen Zusatznutzen keine preistreibende Wir-
kung entfalten.
b) Die zuständigen Aufsichtsbehörden werden ver-
pflichtet, bei den Verwaltungsausgaben der Kran-
kenkassen auf die strikte Einhaltung des Gebots
der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit hinzu-
wirken und dabei einheitliche Maßstäbe anzu-
wenden.
Zu den drei letztgenannten Gesetzen hat der Bundes-
at die als Anlage beigefügten Entschließungen gefaßt.
Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit-
eteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 3725
(A) (C)
(B) )
Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der
nachstehenden Vorlage absieht:
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Lage der Freien
Berufe
– Drucksache 14/9499 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, daß der Ausschuss die nachstehenden EU-
Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
tung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 15/457 Nr. 1.3
Drucksache 15/457 Nr. 2.1
Drucksache 15/503 Nr. 1.27
Innenausschuss
Haushaltsausschuss
Drucksache 15/792 Nr. 2.23
Ausschuss für Verbraucherschutz Ernährung und
Landwirtschaft
Drucksache 15/268 Nr. 2.5
Drucksache 15/392 Nr. 2.10
Drucksache 15/392 Nr. 2.29
Drucksache 15/392 Nr. 2.49
Drucksache 15/392 Nr. 2.50
Drucksache 15/392 Nr. 2.64
Drucksache 15/457 Nr. 2.25
Drucksache 15/503 Nr. 1.4
Drucksache 15/503 Nr. 1.16
Drucksache 15/611 Nr. 1.5
Drucksache 15/611 Nr. 1.10
Drucksache 15/713 Nr. 2.29
Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen
Drucksache 15/503 Nr. 1.13
Drucksache 15/611 Nr. 2.1
Drucksache 15/611 Nr. 2.7
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Drucksache 15/345 Nr. 8
Rechtsausschuss
Drucksache 15/611 Nr. 2.2
Drucksache 15/611 Nr. 2.3
Drucksache 15/611 Nr. 2.4
Finanzausschuss
Drucksache 15/392 Nr. 2.47
Drucksache 15/457 Nr. 2.3
Drucksache 15/457 Nr. 2.18
Drucksache 15/457 Nr. 2.19
Drucksache 15/503 Nr. 1.11
(D
Drucksache 15/611 Nr. 2.13
Drucksache 15/713 Nr. 2.19
Drucksache 15/713 Nr. 2.20
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Drucksache 15/713 Nr. 1.6
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union
Drucksache 15/173 Nr. 2.70
Drucksache 15/339 Nr. 2.39
Drucksache 15/457 Nr. 2.11
Drucksache 15/503 Nr. 1.6
Drucksache 15/503 Nr. 1.9
Drucksache 15/503 Nr. 1.10
44. Sitzung
Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3