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    Plenarprotokoll 15/44 Dr. Dieter Wiefelspütz SPD . . . . . . . . . . . . . 3670 D rungssteuerungs- und Integrations- gesetz) (Drucksachen 15/538, 15/955, 15/957, 15/960) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Bürsch SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . . . . . . Erwin Marschewski (Recklinghausen) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz SPD . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler BÜNDNIS 90/DIE Thomas Strobl (Heilbronn) CDU/CSU . . . . . Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu den Protokollen vom 26. März 2003 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Bulgarien, der Republik Estland, der Republik Lett- land, der Republik Litauen, Rumä- 3645 B 3645 C 3647 A 3650 A 3650 D 3652 C 3654 C 3656 A 3658 A 3672 D 3674 B 3674 D 3676 A Deutscher B Stenografisch 44. Sitz Berlin, Freitag, de I n h a l Zusatztagesordnungspunkt 14: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) (Drucksachen 15/420, 15/522) . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Max Stadler, Rainer Funke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbür- gern und Ausländern (Zuwande- P O N Z3645 A GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 3658 B 3659 D undestag er Bericht ung n 9. Mai 2003 t : etra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . tto Schily, Bundesminister BMI. . . . . . . . . . orbert Geis CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Rüdiger Veit SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN und der FDP ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neurege- lung des Schutzes von Verfassungsorga- nen des Bundes (Drucksachen 15/805, 15/969) . . . . . . . . . 3661 D 3662 C 3667 C 3667 D 3668 B 3670 C niens, der Slowakischen Republik und der Republik Slowenien (Drucksache 15/906) . . . . . . . . . . . . . . . . 3676 D II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 Dr. Peter Struck, Bundesminister BMVg . . . . Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . . . . . . . . Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) CDU/CSU Markus Meckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Struck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Heubaum SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdienste- rufnummern (Drucksache 15/907) . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Krogmann, Ursula Heinen, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Den Missbrauch von Mehrwertdienste- rufnummern grundlegend und umfas- send bekämpfen (Drucksache 15/919) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Katherina Reiche, Helmut Heiderich, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Weiterentwicklung einer Biotechnolo- giestrategie für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland (Drucksache 15/423) . . . . . . . . . . . . . . . . . Katherina Reiche CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . René Röspel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . René Röspel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T i Z H W B M B A N A L A Z – – ( n M H U D U M D A A 3677 A 3678 D 3681 B 3682 C 3684 B 3685 D 3687 D 3689 B 3690 C 3691 A 3692 A 3692 B 3692 C 3692 D 3695 B 3697 A 3698 A 3698 B 3698 D 3699 D 3700 D 3703 A agesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Hans-Michael Goldmann, Birgit Homburger, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Geset- zes zur Modulation von Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpoli- tik und zur Änderung des GAK-Gesetzes (Drucksache 15/754) . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Modulationsgesetzes und zur Änderung des GAK-Gesetzes (Drucksache 15/948) . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . . . altraud Wolff (Wolmirstedt) SPD . . . . . . . ernhard Schulte-Drüggelte CDU/CSU . . . . atthias Berninger, Parl. Staatssekretär MVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lbert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: des Gesetzes zur Bekämpfung des Miss- brauchs von 0190er-/0900er-Mehrwert- diensterufnummern des Antrags: Den Missbrauch von Mehr- wertdiensterufnummern grundlegend und umfassend bekämpfen Tagesordnungspunkt 15 und Zusatztagesord- ungspunkt 16) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . anfred Helmut Zöllmer SPD . . . . . . . . . . . ubertus Heil SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rsula Heinen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . r. Martina Krogmann CDU/CSU . . . . . . . . lrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN arita Sehn FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ditmar Staffelt SPD . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3705 B 3705 C 3705 C 3706 D 3709 A 3710 C 3712 B 3713 D 3715 A 3715 C 3715 C 3716 D 3717 B 3718 D 3720 A 3721 B 3722 B 3724 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 3645 (A) ) (B) ) 44. Sitz Berlin, Freitag, de Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 3715 (A) ) (B) ) lung des Europarates bei Blocktarifen; fünftens die Zwangsabschaltung des * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- a uf 3 Euro bei zeitabhängigen Gesprächen, auf 30 Euro Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten A L d p s z z k d H u n f M r w n K b l e g b N d b A r u s d d 0 A w d W l Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Altmaier, Peter CDU/CSU 09.05.2003 Bachmaier, Hermann SPD 09.05.2003 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 09.05.2003 Breuer, Paul CDU/CSU 09.05.2003 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 09.05.2003 Eichhorn, Maria CDU/CSU 09.05.2003 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 09.05.2003 Griese, Kerstin SPD 09.05.2003 Hoffmann (Chemnitz), Jelena SPD 09.05.2003 Jonas, Klaus Werner SPD 09.05.2003* Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 09.05.2003 Kelber, Ulrich SPD 09.05.2003* Dr. Köhler, Heinz SPD 09.05.2003 Krüger-Leißner, Angelika SPD 09.05.2003 Dr. Kues, Hermann CDU/CSU 09.05.2003 Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 09.05.2003 Mayer (Altötting), Stephan CDU/CSU 09.05.2003 Minkel, Klaus CDU/CSU 09.05.2003 Möllemann, Jürgen W. fraktionslos 09.05.2003 Müller (Erlangen), Stefan CDU/CSU 09.05.2003 Nooke, Günter CDU/CSU 09.05.2003 Otto (Godern), Eberhard FDP 09.05.2003 Schultz (Everswinkel), Reinhard SPD 09.05.2003 Simm, Erika SPD 09.05.2003 Stübgen, Michael CDU/CSU 09.05.2003 Dr. Thomae, Dieter FDP 09.05.2003 Vaatz, Arnold CDU/CSU 09.05.2003 Vogt (Pforzheim), Ute SPD 09.05.2003 Volquartz, Angelika CDU/CSU 09.05.2003 Wissmann, Matthias CDU/CSU 09.05.2003 Wöhrl, Dagmar CDU/CSU 09.05.2003 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden Zur Beratung – des Gesetzes zur Bekämpfung des Miss- brauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiens- terufnummern – des Antrags: Den Missbrauch von Mehrwert- diensterufnummern grundlegend und um- fassend bekämpfen (Tagesordnungspunkt 15 und Zusatztagesordnungspunkt 16) Manfred Helmut Zöllmer (SPD): Die Öffnung und iberalisierung des Telekommunikationsmarktes hat aus er Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher viele ositive Ergebnisse gebracht. Es ist eine Wettbewerbs- ituation zwischen den Anbietern entstanden, die häufig u niedrigeren Preisen führte – mithin eine direkte finan- ielle Entlastung für viele Kundinnen und Kunden. Einhergehend mit dieser Entwicklung sind im Tele- ommunikationsbereich viele Angebote entstanden, die en Alltag bequemer gestalten – etwa die Nutzung von otlines, um Theaterkarten zu bestellen, oder Faxabrufe, m schnell und unkompliziert an spezielle Informatio- en zu gelangen. Doch die Liberalisierung alleine führt nicht zu einer ür alle Kunden befriedigenden Situation. Wo ein freier arkt herrscht führt dies gerade bei technischen Neue- ungen häufig auch zu Missbrauch. Telefonische Mehr- ertdienste und Internetangebote werden zum Teil ge- utzt, um in besonders dreister Weise an das Geld der unden zu kommen. Oftmals handelt es sich sogar um etrügerische Machenschaften, bei denen manchem Te- efon- oder Internetnutzer großer materieller Schaden ntstanden ist. Im Internet finden Sie viele Schilderun- en, mit welchen perfiden Tricks hier viele Anbieter ar- eiten. Erst wenn die Rechnung kommt, erfahren viele utzer, dass sie abgezockt worden sind. Dieser nicht zu billigenden Fehlentwicklung muss ringend Einhalt geboten werden, zum Schutze der Ver- raucherinnen und Verbraucher, aber auch, um seriöse nbieter nicht in Verruf zu bringen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundes- egierung zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er- nd 0900er-Mehrwertdiensterufnummern wird diesem kandalösen Treiben ein Riegel vorgeschoben. So sieht er Gesetzentwurf vor: erstens den Aufbau einer für je- en auch über das Internet zugänglichen Datenbank von 900er-Nummern und deren Anbietern; zweitens die uskunftspflicht der Netzbetreiber über 0190er-Mehr- ertdiensteanbieter gegenüber der Regulierungsbehörde; rittens die Verpflichtung der Dienstanbieter in ihrer erbung und vor der Nutzung der Nummern zur deut- ichen Preisangabe; viertens die Begrenzung des Entgelts 3716 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 (A) ) (B) ) Gesprächs nach 60 Minuten; sechstens den Verlust des Entgeltanspruchs eines Anbieters, der seine Preisinfor- mationspflichten nicht erfüllt; siebentens die Registrie- rung von Dialern bei der Regulierungsbehörde. Der Entwurf sieht darüber hinaus weitere Sanktions- möglichkeiten bis hin zum Nummernentzug bei Verstö- ßen gegen Auflagen vor. Viele Anbieter halten sich jetzt bereits daran: Wer sich beispielsweise für die Show „Wer wird Millionär?“ als Kandidat telefonisch bewirbt, erfährt zu Beginn des Telefonats, wer der Anbieter der Service-Hotline ist und was das Gespräch kostet. Diese verbindliche Durchsage wird zukünftig für alle Anbieter zur Pflicht. Die Ver- braucherinnen und Verbraucher werden sowohl in der Werbung für Mehrwertdiensterufnummern als auch beim Anruf selbst alle Preisbestandteile genau erfahren. Dies schafft Transparenz und der Kunde weiß, welche telefonische Dienstleistung er erwirbt und was diese kos- tet, und kann sich frei entscheiden, welche Leistung er in Anspruch nehmen will. Das Gesetz legt ferner fest, dass ein zeitabhängiger Preis höchstens drei Büro pro Minute betragen darf, Blocktarife höchstens 30 Euro pro Verbindung. Die au- tomatische Trennung der Verbindung nach 60 Minuten wird zur Pflicht. Durch diese Maßnahmen verhindert das Gesetz, dass astronomische und ruinöse Rechnungen für den Einzelnen entstehen können. Soll die Verbindung länger andauern, muss der Kunde ausdrücklich zustim- men, ansonsten ist die längere Verbindung rechtswidrig. Der Kunde muss dann nicht zahlen. Bei Telefaxdiensten ist die Zahl der zu übermittelnden Seiten anzugeben. Ein großes Problem war für die Kundinnen und Kun- den oftmals, dass sie hohe Rechnungen erhielten, aber die wirklich oder angeblich genutzten Dienste nicht er- kennbar waren. Die Telefonkunden erhalten jetzt einen Auskunftsanspruch gegenüber der Regulierungsbehörde: Sie können nun erfahren, wer sich tatsächlich hinter ei- ner 0190er-Rufnummer verbirgt. Die neuen 0900er- Nummern, die seit Januar dieses Jahres genutzt werden können und die 0190er-Nummern allmählich ablösen, werden in einer Datenbank erfasst und können im Inter- net eingesehen werden. Wenn jetzt für Verbraucherinnen und Verbraucher oft unklar ist, wer der Anbieter ist, so wird durch diese öffentlich zugängliche Liste die Ano- nymität der Anbieter durchbrochen; schwarze Schafe werden abgeschreckt. Die Regulierungsbehörde erhält zudem das Recht, Nummern zu entziehen, wenn ihr die rechtswidrige Nutzung bekannt wird. Auch eine besonders gerissene Variante zur Geld- schneiderei beim Internetgebrauch greift das neue Ge- setz auf: Während der ahnungslose Kunde Seiten im In- ternet aufsucht, lädt sich unbemerkt ein so genannter Dialer auf. Bei jeder erneuten Einwahl in das Internet kommt eine zumeist sehr kostspielige Verbindung zu- stande; viele Kunden werden mit horrenden Rechnungen konfrontiert. Lassen Sie es mich deutlich sagen: Dies war und ist auch jetzt bereits Betrug im strafrechtlichen Sinne. Sol- che abgezockten Kunden sind nicht verpflichtet; derart b r D v n m w a b M I z B n g v d b m f d 0 h z 0 b b b s d V A z l g u e d i l c h b r u w N (C (D etrügerisch entstandene Kosten zu tragen, wie es be- eits mehrere Gerichte in Deutschland festgestellt haben. as neue Gesetz sieht in diesem Zusammenhang nun or, dass diese Anwählprogramme vor ihrer Inbetrieb- ahme von der Regulierungsbehörde registriert werden üssen. Das Registrierungsverfahren und die Standards erden von der Regulierungsbehörde vorgegeben. Kundinnen und Kunden müssen und werden damit uch im Telekommunikationsbereich zu bewussten Ver- rauchern. Wer diese Dienste nutzen möchte, hat nun die öglichkeit, Entscheidungen auf der Basis umfassender nformationen zu treffen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass auch die CDU/CSU u dieser Thematik einen Antrag vorgelegt hat. Es ist das emühen sichtbar, eigene Defizite im Verbraucherschutz un in der Opposition aufzuarbeiten. In vielen Punkten gibt es Übereinstimmung; bei eini- en anderen Punkten geht es nach der Melodie: viel hilft iel. Das ist schon in der Medizin häufig ein Irrtum. Mit em Gesetzentwurf der Bundesregierung soll Miss- rauch bekämpft werden – nicht aber die Anbieter. Dies achen Sie, wenn Sie unter anderem ein Inkassoverbot ordern. Dieses Gesetz jedenfalls bedeutet einen guten Schutz er Verbraucherinnen und Verbraucher im Bereich der 190er-Nummern und 0900er-Nummern und wird des- alb von der SPD-Fraktion unterstützt. Hubertus Heil (SPD): Die Novellierung des Geset- es zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/ 900er-Mehrwertdienstenummern hat das Ziel, die Ver- raucher vor den verschiedensten Formen des Miss- rauchs, der leider allzu oft mit diesen Nummern betrie- en wurde, zu schützen. Beispiele für Formen des Missbrauchs sind die Ver- chleierung der 0190er-Nummern durch Voranstellung er Ländervorwahl, einer Preselection-Nummer, der ersand von Briefen mit angeblich hohen Gewinnen, ufforderung, den Erhalt des Briefes durch Rückruf – 0190 – u bestätigen, das Anbieten von „kostenlosen Down- oads“ für Sicherheits-Software oder Virenschutzpro- ramme – dahinter verbirgt sich ein teurer Dialer – das nbemerkte Umschalten von einem Dialer beim Aufruf iner Internet-Seite. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Defizite es bestehen Gesetzes in der Anonymität des Anbieters, n der mangelnden Transparenz, in dem hohen finanziel- en Risikopotenzial und in den Sanktionen bei Missbräu- hen liegen. Die Regelungen des neuen Gesetzentwurfs sehen des- alb Folgendes zu diesen Punkten vor: Erstens zu der Anonymität des Anbieters. Der Ver- raucher hat einen Anspruch gegenüber der Regulie- ungsbehörde für Telekommunikation und Post, Namen nd Anschrift des Diensteanbieters zu erfahren. Zudem ird eine für jeden zugängliche Datenbank von 0900er- ummern aufgebaut. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 3717 (A) ) (B) ) Zweitens zu der mangelnden Transparenz. Neu ist, dass es zukünftig eine Verpflichtung zur Preisangabe bei Werbepublikationen geben muss, ebenso wie eine Ver- pflichtung zur Preisansage für Mobilfunknetze mit einer Übergangsfrist. Drittens zu dem hohen finanziellen Risikopotenzial. Die Preise für zeitabhängige Mehrwertdiensteverbin- dung auf 3 Euro pro Minute bzw. 30 Euro bei zeitunab- hängigen Dienstleistungen, Blocktarife, werden be- grenzt. Nach einer Stunde erfolgt automatisch die Zwangsabschaltung einer Mehrwertdiensteverbindung. Zudem müssen Dailer bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post registriert werden. Viertens zu den Sanktionen bei Missbräuchen. Bei ei- nem Verstoß gegen die Preisinformationspflicht entfällt der Entgeltanspruch. Die Regulierungsbehörde für Tele- kommunikation und Post erhält klare und eindeutige Befugnisse, Nummern zu entziehen oder Bußgelder auf- zuerlegen, wenn gegen gesetzliche Bestimmungen ver- stoßen wird. Auf diese Art und Weise wird das beste- hende Vollzugsdefizit aufgehoben. Das jetzt in den Bundestag eingebrachte Gesetz gibt dem Verbraucher nun zusätzliche Instrumente, um sich gegen den Griff in sein Portemonnaie zur Wehr zu setzen. Mit Blick auf die CDU/CSU-Fraktion will ich aber doch deutlich sagen: Wenn wir dem Antrag vollständig folgen, dann ist das Geschäftsmodell der Mehrwert- diensterufnummern kaputt, dann sind Umsätze in einer Größenordnung von bis zu 2 Milliarden Euro nicht mehr realisierbar. Sie kippen das Kind mit dem Bade aus. Das ist nicht angemessen. Ein Zweites muss bedacht werden: Die Anbieter von Mehrwertenummern haben wirksame Verträge zur Nut- zung dieser Nummern mit einem abschließenden Kata- log von Rechten und Pflichten geschlossen: Wenn der Gesetzgeber den Pflichtenkatalog nachträglich verän- dert, muss er auch für den eintretenden Schaden aufkom- men. Wir müssen einen Nachtragshaushalt von etwa 2 Mil- liarden Euro beschließen, um den eintretenden Schaden aus der Streichung der 0190er-Nummern zu finanzieren. Genau aus diesem Grund werden die 0190er-Nummern doch in die 0900er-Nummern umgewandelt, um auf ei- ner neuen Vertragsgrundlage den Kundenschutz zu ver- bessern, ohne Schadenersatzforderungen wirksam zu machen. Ein weiterer Punkt in der Debatte ist: Ich erwarte von der Industrie ein hartes und energisches Vorgehen gegen die schwarzen Schafe in der Telekommunikationsbran- che. Auch bei geringsten Anzeichen von Missbrauch müssen die Gesellschaften, in deren Leitungen dieses passiert, aktiv werden und die Betrugsversuche eindeu- tig abstellen. Die Wirtschaft hat hier eindeutig die Pflicht, sich selbst in der Verantwortung zu sehen und sich selbst zu verpflichten. Ursula Heinen (CDU/CSU): Endlich, endlich, nach langen Debatten, zahlreichen Entwürfen, Vorschlägen u f d r P r k s 0 C N 0 s R d s g m g g K s t n s n 0 v v d a a g p z u a w T n e n v e z v e w (C (D nd Diskussionen liegt der Gesetzentwurf zur Bekämp- ung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwert- iensterufnummern auf dem Tisch – ein Schritt in die ichtige Richtung, aber eben nur ein Schritt. In wichtigen unkten – meine Kollegin Martina Krogmann hat es be- eits ausgeführt – springt der Gesetzentwurf einfach zu urz. Die Beispiele sind bereits diskutiert. So führt die aus- chließliche Anwendung des Gesetzes nur auf die 190er-/0900er-Nummern nach Ansicht von CDU und SU dazu, dass der Missbrauch sich künftig auf andere ummerngassen erstrecken wird, beispielsweise auf die 136er-, 0137er- oder auf die 0193er-Nummern. Am 9. April begründete der Parlamentarische Staats- ekretär im Wirtschaftsministerium Gerd Andres in der egierungsbefragung, weshalb das Gesetz lediglich auf ie 0190er-/0900er-Nummern beschränkt bleiben soll, chlicht: weil in diesen beiden Nummerngassen die rößten Missbräuche stattfinden. – „Zurzeit“ müsste an anfügen. – Ich zitiere ihn weiter: Wenn sich in der Tat Verlagerungen abzeichnen sollten, muss entsprechend reagiert werden. Ich kann Ihnen hier und heute Brief und Siegel drauf eben, dass es zu Verlagerungen kommen wird. Diejeni- en, die massiven Missbrauch betreiben, viele Tausend unden betrogen haben, werden sich kaum davor cheuen, andere Rufnummern zu nutzen. Deshalb erwar- en wir, dass sich der Anwendungsbereich des Gesetzes icht nur auf die 0190er-/0900er-Nummern erstreckt, ondern auf andere Nummerngassen ausgedehnt wird. Übrigens: Das sich die einzurichtende Datenbank icht auf die noch bis Ende des Jahres 2004 geltenden 190er-Nummern beziehen soll, ist schlicht nicht nach- ollziehbar. Hier kommt doch der größte Missbrauch or. Hier sollten die Verbraucher auch heute erfahren ürfen, wer sich hinter den Anbietern versteckt. Positiv hingegen ist festzuhalten, dass das Gesetz nun uch für den Mobilfunk gilt. Schwer nachvollziehbar ist llerdings, warum den Mobilfunkbetreibern eine Über- angsfrist von einem Jahr eingeräumt wird, um die Ver- flichtung zur Preisangabe erfüllen zu können. Ein kür- erer Zeitraum wäre besser und wünschenswert; denn nseres Erachtens spielt sich hier der größte Missbrauch b. Lassen Sie mich dazu zwei kurze Beispiele nennen: Diensteanbieter gehen mehr und mehr dazu über, illkürlich Handynummern anzuwählen. Ihr Kalkül: aucht die Rufnummer in der Anruferliste mit entgange- en Anrufen auf und ist die 0190er-Nummer nicht direkt rkennbar – in vielen Fällen erscheint die Länderken- ung 0049 vor der eigentlichen Rufnummer –, neigen iele Telefonkunden dazu, zurückzurufen. Man könnte ja inen wichtigen Anruf versäumt haben. Ruft man nun urück, ist der Kunde mit einem teuren Diensteanbieter erbunden. Das ist Fall Nummer eins. Fall Nummer zwei hat mein 13-jähriges Patenkind ine ordentliche Summe Taschengeld gekostet. Immer ieder wurde sie per SMS von einer ihr unbekannten 3718 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 (A) ) (B) ) Rufnummer aufgefordert, sich an einem Chat zu beteili- gen. Mein Patenkind wusste nicht so recht, wie sie damit umgehen sollte und schrieb eine SMS zurück mit der Bitte, sie doch in Ruhe zu lassen. Doch immer wieder er- hielt sie neue Nachrichten von dem Diensteanbieter und immer wieder schrieb sie zurück. Das Ende vom Lied: Über 100 Euro Kosten für diese SMS. Aufgrund der vielfältigeren Möglichkeiten im Mobil- funk ist es daher angebracht, zügig den Anwendungsbe- reich des Gesetzes zu erweitern. Zudem wächst der Markt für mobile Mehrwertdienste sehr stark – zu nen- nen sind: Premium SMS, MMS, UMTS –, sodass hier auch ein enormes Missbrauchspotenzial besteht. Sicherlich ist es richtig – hier erhalten Sie auch unsere Unterstützung –, eine Preisobergrenze – über die Höhe lässt sich sicher trefflich streiten – einzuführen. Auch die Zwangstrennung ist ohne Zweifel notwendig und sinn- voll. Hier erhalten Sie ebenfalls unsere Zustimmung. Aber was geschieht nun, wenn der Kunde eine Rech- nung vom Netzbetreiber erhält, in der er aufgefordert wird, hohe Gebühren für angebliche Gespräche/Verbin- dungen zu – sagen wir – 0190er-Nummern zu bezahlen. Der Netzbetreiber, in den meisten Fällen die Deutsche Telekom, zieht auf jeden Fall das Geld ein. Wenn der Kunde nicht bereit ist, die Rechnung zu begleichen, wird der Anschluss gesperrt, selbst dann, wenn der Kunde dem Netzbetreiber gegenüber deutlich machen und nachweisen kann, dass er nicht telefoniert hat. Im Klar- text: Der Netzbetreiber sorgt für Begleichung der Rech- nung – auch wenn er dies damit für einen unseriösen An- bieter tut. Wir fordern daher ein Inkassoverbot für den Netzbe- treiber. Denn nur durch ein solches Inkassoverbot errei- chen wir, dass die Kunden nicht in langwierigen und schwierigen Klageverfahren ihr Geld zurückfordern müssen. Klare Regeln, um Betrügern das Handwerk zu legen, gibt es zurzeit nicht – zum Leid der Verbraucher, aber auch zum Leid der seriösen Anbieter. Wir kennen die Redewendung: Auf hoher See und vor Gericht befin- den wir uns alle in Gottes Hand. So geht es zurzeit – man- gels gesetzlicher Regelungen – denjenigen, die auf dem Klageweg ungerechtfertigt eingezogene Gelder von Netzbetreibern zurückzuerhalten versuchen. Ich frage Sie: Wer ist denn stärker – der Netzbetreiber, etwa die Deutsche Telekom oder Vodafone – oder Frau Müller, die nie geführte Telefonate bezahlen soll? Die Antwort ist doch eindeutig. Ein aktuelles Beispiel: Ein minderjähriger Junge hatte beim Surfen im Internet Dialer-Software heruntergela- den. Diese Software war so eingerichtet, dass sie eine 0190er-Nummer als Standardverbindung in das Internet installierte. Wochenlang wählte sich der Junge, ohne dies zu bemerken – denn der Dialer war vordergründig gelöscht –, in das Internet zu einem Minutenpreis von 1,86 Euro ein. Der Netzbetreiber klagte Gebühren in Höhe von rund 8 000 Euro gegen die Mutter des minder- jährigen Jungen ein. In der ersten Instanz vor dem Berli- ner Landgericht wurde die Mutter als Inhaberin des An- schlusses zur Zahlung verurteilt. Das Kammergericht Berlin hat dann in zweiter Instanz dieses Urteil aufgeho- b w E e a b P d n 0 s e b V h d e n s r K v b S S i d R s B n F H w V s e te A m N k B n N g A d w w d u (C (D en. Es ist aber gleichzeitig zur Revision zugelassen orden, sodass der Bundesgerichtshof nun die letzte ntscheidung fällt. Die bloße Registrierungspflicht, wie sie im Gesetz- ntwurf vorgesehen ist, reicht unseres Erachtens nicht us, um solche Fälle zu verhindern. Denn unseriöse An- ieter, die typischerweise auf den Bahamas unter einer ostfachadresse ansässig sind, wird man mit Bußgeld- rohungen kaum beeindrucken können. Außerdem kön- en findige Betrüger auch versuchen, die 0190er-/ 900er-Nummern durch ausländische Nummern zu er- etzen, sich auf diese Weise der Registrierungspflicht zu ntziehen. Es bleibt also in der Tat nur das Inkassover- ot. Dies ist für uns die wichtigste Schutzvorschrift für erbraucher. Die Alternative ist, dass es direkt zu Geschäftsbezie- ungen zwischen Kunden und Diensteanbietern – und amit auch zur Rechungslegung – kommt. Dass das Inkassoverbot nicht mehr im Gesetzentwurf nthalten ist, verwundert. Noch in der Ausgabe des Fi- anztest-Heftes von 7/2002 erläutert die Verbraucher- chutzministerin, Renate Künast, dass die Bundesregie- ung eine Verschärfung der Telekommunikations- undenschutzverordnung auf den Weg bringen will, die orsieht, dass Netzbetreiber bei Widerspruch des Ver- rauchers einfach nicht abkassieren dürfen. Wir fragen ie: Wo bleibt diese notwendige Gesetzesänderung, die ie doch einmal für notwendig gehalten haben? Warum st das aus dem Entwurf wieder herausgestrichen wor- en? Die Mutter des Jungen, die jetzt vor dem BGH auf echt wartet, wäre Ihnen dankbar. Für die kommenden Beratungen in den Ausschüssen chlage ich Ihnen vor: Nehmen Sie unseren Antrag zur ekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensteruf- ummern an! Nehmen Sie auch den Verhaltenskodex der reiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste an! ier haben die Unternehmen eine gute Verpflichtung frei- illig unterzeichnet – und diese ist mehr zum Nutzen der erbraucher als Ihr Gesetzentwurf. Binden Sie diese Vor- chläge und unsere Änderungen in Ihren Gesetzentwurf in! Dann werden wir eine vernünftige Regelung erhal- n, die die Verbraucher schützt, aber auch die seriösen nbieter von Mehrwertdiensten nicht zu sehr belastet. Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Lassen Sie ich mit einer guten Nachricht beginnen: Die gute achricht ist, dass Sie nach über einem Jahr großer An- ündigungen nunmehr endlich einen Gesetzentwurf zur ekämpfung des Missbrauchs bei den Mehrwertdienste- ummern vorgelegt haben. Dann hört es mit den guten achrichten allerdings schon auf. Der Gesetzentwurf eht zwar in die richtige Richtung und hat einige richtige nsätze, insgesamt ist er aber unzureichend und wird en Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern nicht irksam bekämpfen. Sie werden mit Ihrem Gesetzent- urf in der jetzigen Form weder den Verbraucher noch ie seriösen Anbieter der Branche schützen. Mehrwertdiensterufnummern sind all die Nummern, nter denen man schnell und einfach telefonisch oder Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 3719 (A) ) (B) ) über den PC Dienstleistungen abfragen kann – Beratungs- dienste, den Wetterbericht, Informationen der Stiftung Warentest, Stauprognosen, Verbraucherschutzzentralen. Diese Dienste sind bei Verbrauchern auch deshalb sehr beliebt, weil die Bezahlung einfach über die Tele- fonrechnung abgewickelt wird. Wirtschaftlich ist die Branche zu einem wichtigen Dienstleistungsmarkt ge- worden. Die seriösen Anbieter von Mehrwertdiensten erwirtschafteten im vergangenen Jahr einen Umsatz von 1,5 Milliarden Euro. Das Problem ist nun, dass es seit längerem zu erhebli- chem Missbrauch bei den Nummern kommt. Dadurch entsteht einmal erheblicher volkswirtschaftlicher Scha- den, da durch einige schwarze Schafe das Ansehen des gesamten Marktes beschädigt wird. Zum zweiten ent- steht erheblicher Schaden bei den Verbrauchern, die mit immer kreativeren Methoden teilweise wirklich gnaden- los abgezockt werden, und zwar überall, im Festnetz, über Handy, per Fax und vor allem im Internet. Fangen wir mit einem harmlosen Beispiel an: Stellen Sie sich mal vor, Herr Staatssekretär, Sie erhalten ein Fax, in dem gefragt wird: Wollen Sie auch weiterhin die neuesten Finanz-Angebote per Fax erhalten? Wenn nicht, so schicken Sie uns bitte beiliegendes Antwortfax. – Nun sagen Sie sich: Ich habe doch als Staatssekretär eigentlich ein ganz gutes Auskommen, und Sie schicken das vorbereitete Antwortfax zurück an den Absender – eine 0190er-Nummer –, um in Zukunft eben keine der- artigen Faxe mehr zu kriegen. Dieses Fax kostet Sie schlappe acht Euro. Diese Faxe sind millionenfach bun- desweit verschickt worden. Relativ neu ist die Abzocke über das Handy. Das Handy klingelt nur einmal, auf dem Display erscheint eine Nummer, 0137 oder 0190, meist getarnt durch eine Länderkennung. Wenn Sie arglos zurückrufen kostet Sie das bis zu zwei Euro. Oder Sie kriegen eine SMS mit nettem Text: „Lieber Hubertus, versuche seit Tagen dich zu erreichen, habe eine tolle Nachricht für dich. Ruf doch mal zurück.“ Wenn Sie auf die fünfstellige Kurz- wahl antworten, kann Sie das bis zu drei Euro kosten. Besonders dreist ist die Abzocke über das Internet im Zusammenhang mit den so genannten Dialern. Ohne dass man es merkt, bauen sich mit einem falschen Klick Verbindungen auf, die Dialer installieren sich selbst. Und Sie zahlen bis zu 1 000 Euro pro Einwahl oder so- gar fünf Euro pro Minute. Das dicke Ende kommt dann erst Wochen später mit der Telefonrechnung. Die Beispiele machen deutlich, dass wirklich dringen- der Handlungsbedarf besteht und dass vor allem schnell gehandelt werden muss, weil der Missbrauch immer mehr zunimmt. Nun zu Ihrem Gesetzentwurf: Wir begrüßen, dass Sie auf unser Drängen hin endlich doch den Mobilfunk mit aufgenommen haben. Es wäre wirklich grotesk gewesen, in Zeiten der Konvergenz der Medien den Festnetz- bereich aufzunehmen, aber den Mobilfunk außen vor zu lassen. In vielen Punkten Ihr Gesetz allerdings absolut unzu- reichend und unpraktikabel. Der größte Fehler ist, dass S 0 o b n p 0 s h c g h r 0 d b h e b w s S V d i v A n T § n t g g d h n U d v t a C r S b N n i m b m i w l (C (D ie das Gesetz beschränkt haben auf die 0190er- und 900er-Nummern. Andere Nummerngassen, wie 0136er der 0137er-Nummern oder auch die 0193er Nummern, leiben völlig außen vor und werden in ihrem Gesetz och nicht einmal erwähnt. Es ist doch klar, was jetzt assiert: Es wird natürlich eine Verlagerung von den 190er-und 0900er-Nummern auf andere Nummern tattfinden. Im Klartext heißt das: Ihr Gesetz ist in Wahr- eit eine Einladung auf dem Silbertablett an alle Abzo- ker, einfach von 0190er auf andere Nummern umzustei- en und dann weiter abzukassieren. Und außerdem finde ich es schon interessant, dass bei eise-online im newsticker am 16. April folgende Nach- icht zu lesen war: „Regulierungsbehörde geht gegen 193-Dialer vor“. 0193 – also eine Nummerngasse, von er Sie leugnen, dass hier überhaupt Missbrauch betrie- en wird. Nun ist die Regulierungsbehörde aber eine Be- örde des Bundeswirtschaftsministeriums. Ihre Behörde rmittelt bereits dort, wo Sie sagen, dass gar kein Pro- lem besteht. Das kann doch nur heißen: Ihnen ist das ahre Ausmaß des Missbrauchs gar nicht klar. Das ist chon schlimm, weil Sie ja die Gesetze machen. Aber ie tragen Ihre Ahnungslosigkeit auf dem Rücken der erbraucher und der seriösen Anbieter aus und das wer- en wir nicht mitmachen. Ein weiteres Beispiel für die Unzulänglichkeit ist die n § 43 a formulierte Auskunftslösung. Jeder Bürger muss on der Regulierungsbehörde Auskunft über Namen und nschrift der Diensteanbieter erhalten können. Das ist atürlich wichtig für den Verbraucherschutz und die ransparenz, wir unterstützen das. Sie haben jetzt aber in 43 a einen Auskunftsanspruch durch die Zuteilungs- ehmer, also die Netzbetreiber, formuliert. Sie verpflich- en die Zuteilungsnehmer gegen Androhung von Buß- eld, die Daten von allen ihren Kunden, also von der esamten Kette der Diensteanbieter auf ihren Netzen, an ie Regulierungsbehörde zu übermitteln, und zwar inner- alb von fünf Tagen! Dies ist schlicht und ergreifend icht leistbar, völlig unverhältnismäßig und zeigt Ihre nkenntnis von dem dahinter stehenden Geschäftsmo- ell. Denn wie sieht die Praxis aus? Ein Zuteilungsnehmer ermietet an einen Diensteanbieter. Aber der kann wei- ervermieten an eine ganze Kette weiterer Dienste- nbieter von denen einige eine Postfachadresse auf den ayman Islands haben oder auf den Antillen. Nach Ih- em Gesetzentwurf soll jetzt aber der Netzbetreiber dafür orge tragen und Auskunft geben. Das ist nicht praktika- el. Man kann doch nicht den Zuteilungsnehmer oder etzbetreiber für etwas haftbar machen, worauf er kei- en Einfluss hat. Richtiger wäre es deshalb, dass die Diensteanbieter hre Daten direkt an die Regulierungsbehörde melden üssen. Außerdem darf die Regelung für die Dienstean- ieter nicht freiwillig sein, sondern die Diensteanbieter üssen gegen Androhung von Sanktionen zur Auskunft hrer Adresse verpflichtet werden. Nur so kriegen wir irklich Transparenz und nur so kommen wir auch wirk- ich an die schwarzen Schafe heran. 3720 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 (A) ) (B) ) Erheblichen Klärungsbedarf sehen wir bei den Rege- lungen zur Preisangabe. Ihnen scheint nicht klar zu sein, dass es zwei Arten von Abrechnungsverfahren gibt: das Online-Billing und das Offline-Billing. Beim Offline- Billing setzt der Diensteanbieter bzw. Verbindungsnetz- betreiber die Preise fest, beim Online-Billing hingegen der Telekommunikationsanbieter, bei dem der Telefon- anschluss des Verbrauchers geführt wird (also entweder der Teilnehmernetzbetreiber oder der Reseller). Das ist natürlich ein entscheidender Unterschied. Sie aber haben diese Unterscheidung gar nicht gemacht, das heißt, es ist völlig unklar, wer denn nun zur Preisansage verpflichtet ist. Auch hier muss natürlich noch nachgebessert wer- den. Insgesamt gesehen ist das Gesetz unzureichend und muss noch erheblich geändert werden. Wir wollen, dass wir jetzt möglichst schnell ein gutes Gesetz verabschie- den, und deshalb wären Sie gut beraten, unsere Forde- rungen in das Gesetz aufzunehmen – zum Schutz der Verbraucher und zur Stärkung der seriösen Dienste- anbieter auf diesem wichtigen Zukunftsmarkt. Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hin- ter der Überschrift „Mehrwertdienste“-Nummern ver- birgt sich ein sehr lebensnahes Thema. Ich möchte Ih- nen den folgenden Fall einer Mutter schildern, der jetzt auch vor Gericht verhandelt wird: Der Sohn hatte im In- ternet gesurft und dabei unbemerkt ein Anwahlpro- gramm gewählt. Dieses überschrieb im DFÜ-Netzwerk die Standardverbindung, baute fortan unbemerkt Inter- netverbindungen auf. Der Junge hatte also einen so ge- nannten Dialer heruntergeladen. Die Mutter soll nun über 8 500 Euro Verbindungskosten an ein Telefonunterneh- men zahlen. Ein weiteres Beispiel: In amtlich aussehender Post wird man aufgefordert, den einmaligen Super-Hauptge- winn telefonisch anzufordern. Die angegebene Telefon- nummer ist eine 0190er-Mehrwertdienstenummer. Das Hängen in der Warteschleife verursacht dann Kosten von 1,86 Euro pro Minute oder aber auch mehr, je nach Nummernkombination. Da laufen schnell 18 bis 20 Euro auf für Nichts. Oder: Im örtlichen Telefonbuch geben sich private Anbieter einen Anstrich als amtliche Dienststelle, zum Beispiel als Kfz-Meldestelle, und verweisen dann ohne aufklärenden Hinweis an eine kostenpflichtige 0190er oder 11811er-Telefonnummer. Neuster Trick, mit dem dieses Mal verschuldete Haushalte gelockt werden, ist eine Faxliste mit Banken, die der Schufa nicht angeschlossen sein sollen. Schuld- ner ohne Girokonto erhoffen sich, hier vielleicht wieder ein Konto zu erhalten, und zahlen für fünf Seiten Faxab- ruf dann 27,90 Euro. Die sind dann das Geld nicht wert und treffen einen Verbraucher, der mit jedem Cent rech- nen muss. Es gibt also massive Probleme, was die Transparenz angeht, überhöhte Kosten und einen regelrechten Kauf- zwang. Für all diese Fälle reicht das bisherige Telekom- munikationsgesetz nicht, denn es gibt für diese Rufnum- m P t h b s t z b S b s d „ n h a s T p e c W d b k w C te u L li te z p g g in D s d f R s d d d p g s h k k (C (D ern keine Höchstgebühren und keine ausreichende reisangabepflicht. Die Änderung des Telekommunika- ionsgesetzes war dringend erforderlich, um die beste- enden rechtlichen Lücken zu schließen und den Ver- raucher vor unseriösen Anbietern wirksamer zu chützen. Das gilt auch für die Wirtschaft und die Funk- ionsfähigkeit des Telekommunikationssystems, wie um Beispiel das Internet. Wenn Kunden solche Kosten- elastungen fürchten müssen, dann können sie auf diese ysteme nicht mehr zugreifen. Sie werden regelrecht un- enutzbar. Nach bisheriger Rechtslage waren dem von olchen Geschäftspraktiken betroffenen Kunden vielfach ie Hände gebunden. Die Anbieter der so genannten Mehrwertdienste“ versteckten sich hinter dem Rech- ungsersteller, in der Regel die Deutsche Telekom. Bei ohen, unberechtigten Rechnungsbeträgen solcher Dritt- nbieter bestand die Gefahr, dass der Kunde nicht gegen ie vorgehen konnte und auf dem Schaden sitzen blieb. Rot-Grün hat bereits im August 2002 Änderungen des elekommunikationsrechts beschlossen, die die Rechts- osition des Verbrauchers verbesserten. Aber dieser rste Schritt hat nicht gereicht, da Anbieter weitere Lü- ken gefunden haben. Ich danke den Ministerien für irtschaft und Arbeit, Justiz und Verbraucherschutz für ie nun gefundenen Regelungen, die den Schutz des Ver- rauchers im Telekommunikationsmarkt eindeutig stär- en. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzent- urf geht in die richtige Richtung und schafft mehr hancengleichheit zwischen Verbrauchern und Anbie- rn. Die zahlreichen Verbraucherbeschwerden über nseriöse Leistungen laufen zukünftig nicht mehr ins eere. Telefonkunden haben die Möglichkeit, in öffent- ch zugängigen Datenbanken zu erfahren, wer hinter der uren 0190er-Mehrwertdiensterufnummer steckt, und war mit Namen und ladungsfähiger Anschrift. Ge- rellte Kunden können sich so konkret gegen schädi- ende Unternehmen wehren. Auch die seit Jahresanfang eltenden 0900er-Nummern und deren Anbieter werden einer für jedermann auch via Internet zugänglichen atenbank erfasst werden. Und so genannte Dialer müs- en künftig bei der Regulierungsbehörde registriert wer- en. Die erweiterten Befugnisse der Regulierungsbehörde ür Telekommunikation und Post bis hin zum Entzug der ufnummer werden zu einem besseren Verbraucher- chutz führen. Die Einhaltung der verbraucherschützen- en Vorschriften können nun besser gewährleistet wer- en. Der geforderte Minutenpreis muss klar genannt wer- en und wird nach oben begrenzt. Die Preisangabe- flicht der Diensteanbieter gegenüber den Verbrauchern ilt sowohl in der Werbung als auch vor der Nutzung olcher Nummern. Das schafft Transparenz und Sicher- eit für den Kunden im Telefonmarkt. Und wer in Zu- unft nicht vorher über den Preis informiert, bekommt ein Geld mehr. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 3721 (A) ) (B) ) Die Beschränkung auf 3 Euro pro Minute bzw. 30 Euro bei so genannten Blocktarifen schützt vor überzogenen Preisforderungen und lässt den Telefongesellschaften dennoch genügend Raum für wirtschaftliche Angebote. Darüber hinaus muss die Telefonverbindung nach einer Stunde unterbrochen werden. Ich persönlich kann mir gar keine Dienstleistung vorstellen, die ich länger am Telefon in Anspruch nehmen wollte. Ich begrüße auch – teilweise – die Vorschläge des Bundesrates. Die betrügerischen Telefontricks machen in der Tat vor bestimmten Mehrwertdiensterufnummern nicht Halt und neue Missbrauchsschilderungen schießen wie Pilze aus dem Boden. Besonders gern werden Kinder und Jugendliche Ziel der kriminellen Kreativität. Junge Menschen, die etwa bei der TV-Show „Deutschland sucht den Superstar“ die eingeblendete, scheinbar seriöse 0137er Nummer anrie- fen, mussten zum Teil deutlich mehr als die angegebe- nen Kosten zahlen. Das lag daran, dass Anrufe mit ei- nem Handy deutlich teurer sind als aus dem Festnetz. Die Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen wird sich daher dafür einsetzen, dass auch diese Nummern nicht missbraucht werden und der Verbraucher vor unse- riösen Geschäftspraktiken bei allen Mehrwertdiensteruf- nummern und im gesamten Telekommunikationsbe- reich – auch im Mobilfunk – möglichst bald gesetzlich geschützt wird. Verbraucherbelange müssen möglichst umfassend berücksichtigt werden. Die teilweise rasante Weiterentwicklung der Kommunikationstechnologien und Marktstrategien der Anbieter müssen immer auch den verbraucherschützenden Vorschriften genügen. Marita Sehn (FDP): 140 Eingaben an den Petitions- ausschuss des Deutschen Bundestages zu 0190er-, zu 0900er-Nummern, zu Spam-Mails, Werbeanrufen und Werbefaxen sind ein Volksbegehren – ein Volksbegehren gegen den täglichen anfallenden Informationsmüll und gegen den Betrug dubioser Anbieter mit dubiosen Ange- boten und dubiosen Nummern. 140 Eingaben an den Deutschen Bundestag sind eine klare Aufforderung an das Parlament und die Bundesregierung, endlich poli- tisch aktiv zu werden. Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits in der ver- gangenen Legislaturperiode das Thema aufgegriffen und entsprechende Regelungen gefordert. Ich kann dazu nur sagen, dass es allerhöchste Zeit ist, dass hier etwas ge- schieht. Die Verbraucher fühlen sich immer hilfloser dieser Nummernkriminalität ausgeliefert. Gegen die Telefon- rechnung kann man sich nicht wehren und wie soll ein Verbraucher beweisen, dass er eine bestimmte Nummer nicht angerufen hat? Das schafft in vielen Fällen ein Ge- fühl der Wut und Ohnmacht gegenüber den Telefon- anbietern. Es ist deshalb auch im Interesse der seriösen Anbieter, dazu beizutragen, dass den Betrügern und Ab- zockern auf dem Telefonmarkt und im Internet das Handwerk gelegt wird. Das Angebot von Dienstleistung über Telefon und Internet hat nur dann eine Zukunft, w r f 0 a p g 0 A i s l W Z r k n a u r R r e c v V B o E u 5 s e s a g r 0 d s l h c l C t t e e B k w d (C (D enn es gelingt, diesen Service von dem Ruf der Unse- iosität und Abzockerei zu befreien. Deshalb fordert die FDP eine umfassende Regelung ür alle Mehrwertdiensterufnummern ein. Egal ob 0190, 900, 0136, 0137 oder wie auch immer, die Bürger und uch die Unternehmen müssen vor den Neppern, Schlep- ern und Bauernfängern des Internets und Telefonnetzes eschützt werden. Aber bei aller Kritik an 0190er- und 900er-Nummern warnen wir vor einem blindwütigen ktionismus und einem Brachialverbraucherschutz. Es st unbestritten vorrangig, dass die Verbraucher vor un- eriösen Machenschaften und damit verbundenen erheb- ichen finanziellen Schäden geschützt werden müssen. ir haben aber auch dafür Sorge zu tragen, dass auch in ukunft seriöse Unternehmen ihre Dienstleistungen di- ekt und unkompliziert interessierten Kunden anbieten önnen. Die von der Regierungskoalition vorgesehenen Maß- ahmen gehen vielfach in die richtige Richtung. Es ist uch aus Sicht der FDP sinnvoll, die Gesprächskosten nd -dauer zu begrenzen. Es ist auch aus Sicht der FDP ichtig, eine Registrierung von Internet-Dialern bei der egulierungsbehörde vorzuschreiben, und es ist auch ichtig, eine Preisinformationspflicht für Telefondienste inzuführen. Aber es ist nicht richtig, den Mobilfunk und zahlrei- he andere Vorwahlnummern bei der Regelung außen or zu lassen. Rot-Grün sollte die konstruktive Kritik der erbraucherverbände nicht einfach ignorieren. Ob die ürger über eine 0190er-, über eine 0137er-Nummer der eine andere betrogen werden, ist letztendlich egal. s geht darum, den Betrug und Missbrauch generell zu nterbinden. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Geldbuße bis zu 0 000 Euro ist aus unserer Sicht viel zu niedrig. Hier ollten wir uns gemeinsam im Laufe der Beratungen für ine drastische Erhöhung einsetzen, damit es ausge- chlossen ist, dass jemand die Strafe in Kauf nimmt und uch noch Gewinn macht. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Forderun- en der Bürger weitergehen. Unsere Mitbürger beschwe- en sich in ihren Eingaben nicht nur über die 0190er- und 900er-Nummern, sie beklagen sich vor allem auch über ie tägliche Belästigung durch Informationsmüll. Ich bin icher, Sie alle kennen es aus eigener Erfahrung: Eigent- ich will man nur seine E-Mails abfragen, stattdessen er- ält man zig Mails zu pornographischen oder irgendwel- hen zweifelhaften Finanzierungsangeboten. Es ist eidvolle Routine in vielen Büros und bei zahllosen omputerbesitzern geworden, die Last der unerwünsch- en Mails zu bewältigen, zumal die Praktiken der Anbie- er immer aggressiver werden, indem sie versuchen, mit iner irreführenden Betreffzeile den Inhalt zu verschlei- rn und die Menschen zum Lesen zu zwingen. Die tägliche Zumüllung unserer Bürgerinnen und ürger mit unerwünschter Information ist die Umwelt- atastrophe des Internets. So wie mittlerweile der Um- eltschutzgedanke aus der Industrie kaum noch wegzu- enken ist, genauso sollte sich auch im Internet der 3722 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 (A) ) (B) ) verantwortungsvolle Umgang mit der Ressource „Zeit und Aufmerksamkeit der anderen“ zum Leitprinzip ent- wickeln. Spam-Mails, unerwünschte Werbefaxe – die tägliche Überhäufung mit unerwünschter Information ist nicht nur eine unangenehme Belästigung, sondern auch schäd- lich. Sie schadet den Bürgerinnen und Bürgern, deren Zeit sie stiehlt, sie schadet der Wirtschaft, da sie die Glaubwürdigkeit und Seriosität der Unternehmen unter- gräbt und sie schadet sogar der Politik, denn der mün- dige Bürger ist immer auch ein informierter Bürger und informieren kann sich nur derjenige, der es schafft, nicht in dem Meer unerwünschter Information zu ertrinken. 140 Eingaben zu 0190er- und 0900er-Nummern, Dialer- und Spam-Mails sind viel. Der Petitionsaus- schuss wird jedem einzelnen Anliegen nachgehen und ich würde mich sehr freuen, wenn ich den Petenten eine gute Nachricht schicken könnte, wenn ich ihnen schrei- ben dürfte, dass ihre Petition abgeschlossen wurde, da ihrem Anliegen in vollem Umfang entsprochen werden konnte. Das wäre ein schöner Erfolg, nicht nur für den Petitionsausschuss oder die Politik, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Ich hoffe deshalb, dass es in der Anhörung sowie in der nachfolgenden parlamentarischen Beratung gelingen wird, die Schwachpunkte des Gesetzentwurfes zu besei- tigen. Die FDP wird sich ihrer Verantwortung nicht ent- ziehen. Wir werden uns konstruktiv in die Beratungen einbringen und dafür Sorge tragen, dass die Anforderun- gen der Verbraucher und auch der Wirtschaft gewahrt werden. Vielleicht gelingt es uns gemeinsam, dass aus 140 Petenten 140 zufriedene Bürgerinnen und Bürger werden, die Vertrauen haben – in die Politik, den Staat und seine Institutionen. Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister für Arbeit und Wirtschaft: Am 9. April 2003 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Be- kämpfung des Missbrauchs mit 0190er- und 0900er- Mehrwertdiensterufnummern beschlossen. Sinn und Zweck dieser Nummern ist es, Dienstleistungen, zum Beispiel von Verbraucherberatungsstellen, unmittel- bar mit der Telefonrechnung oder über PC abzurech- nen. Das Volumen dieses Dienstleistungsmarkts be- trägt etwa 1,5 Milliarden Euro. Auch die UMTS- Anwendungen werden in vielen Fällen nach diesem Prinzip abgerechnet werden. Auf diesem Markt sind im letzten Jahr vermehrt schwarze Schafe aufgetreten, die dem Ansehen der se- riösen Anbieter und diesem gesamten Dienstleistungs- sektor schaden. Es werden beispielsweise Briefe mit angeblich hohen Gewinnen für den Empfänger verschickt, wobei zur Be- stätigung eine 0190er-Nummer anzurufen ist. Besonders gravierend sind die im Zusammenhang mit so genannten Dialern auftretende Missbräuche. „Dialer“ sind Soft- ware-Abrechungsprogramme, mittels derer Dienstleis- tungen über PC abgerufen werden können. Es werden zum Beispiel angeblich „kostenlose“ Downloads für Si- c b D n l d g T w b c t k D d D d z o g S D N a P d E u s d d v A s 0 d g a n d l B ü z d b r g R (C (D herheits-Software oder Viren-Schutzprogramme ange- oten, wobei sich dahinter ein teurer Dialer verbirgt. ies hat zur Folge, dass die künftige Nutzung der Inter- et-Anbindung meist unbemerkt über einen teuren Dia- er-Anschluss läuft. Was muss nun verbessert werden, um die Probleme in en Griff zu bekommen? In welchen Bereichen gibt es esetzliche Defizite? Lassen Sie mich die Kernpunkte nennen: Erstens: Anonymität der Dienstanbieter. Es fehlt an ransparenz hinsichtlich der Anbieter. Der Verbraucher eiß nicht, an wen er sich im Falle von Einwendungen zw. Beschwerden wenden kann. Zweitens: Hohes finanzielles Risikopotenzial. Übli- herweise werden im „normalen“ Geschäftsleben Ver- räge durch Unterschriften oder ausdrückliche Willenser- lärungen abgeschlossen. Bei Inanspruchnahme von ienstleistungen über Telefon oder PC ist das Risiko für en Verbraucher wesentlich höher, „unbewusst“ eine ienstleistung in Anspruch zu nehmen, ohne sich über ie Einzelheiten wie zum Beispiel den Preis im Klaren u sein. Oft werden hochpreisige Dienste angeboten, hne dies kenntlich zu machen. Bei Internetverbindun- en über mehrere Stunden können überraschend hohe ummen auf der Telefonrechnung erscheinen. Drittens: Intransparenz bei der Inanspruchnahme von ienstleistungen über Mehrwertdiensterufnummern. eben der Begrenzung des finanziellen Risikos muss uch die Transparenz, insbesondere hinsichtlich der reise für den Verbraucher, verbessert werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt die Bun- esregierung bei den aufgezeigten Problemfeldern an. s geht darum, das Angebot transparenter zu machen nd so die Rechtsposition des Verbrauchers zu verbes- ern. Gleichzeitig soll mit den gesetzlichen Regelungen as finanzielle Risiko für den Verbraucher begrenzt wer- en. Bevor ich die gesetzlichen Maßnahmen im Einzelnen orstelle, möchte ich zunächst einige Bemerkungen zum nwendungsbereich dieses Gesetzes machen. Der Ge- etzentwurf ist auf die 0190er- und deren Nachfolger, die 900er-Nummern, begrenzt worden. Die Begrenzung es Anwendungsbereichs erfolgte, um die Rufnummern- assen zu erfassen, in denen die eklatanten Missbräuche uftreten. Die aktuellen Probleme mit anderen Nummern kön- en bereits auf Grundlage der bestehenden Befugnisse er Regulierungsbehörde bekämpft werden. Die Regu- ierungsbehörde hat ausdrücklich zugesagt, in diesem ereich die Einhaltung der Zuteilungsregeln verstärkt zu berprüfen und gegebenenfalls die Nummernzuteilung u widerrufen. Von einer ausdrücklichen Erweiterung es Anwendungsbereiches wollen wir mit Blick auf die estehenden Sanktionsmöglichkeiten durch die Regulie- ungsbehörde sowie auch im Interesse einer kurzfristi- en Bereitstellung einer Regelung deshalb absehen. Im Einzelnen enthält der Gesetzentwurf die folgenden egelungen: Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 3723 (A) ) (B) ) Erstens. Die Auskunftsverpflichtung der Netzbetrei- ber über 0190er-Mehrwertdiensteanbieter in ihren Net- zen gegenüber der Regulierungsbehörde hilft, die Diens- teanbieter aus der Anonymität hervorzuholen. Der Verbraucher erhält einen Auskunftsanspruch gegen die Regulierungsbehörde, um zu erfahren, wer sich hinter ei- ner 0190er-Mehrwertdiensterufnummern verbirgt. Die 0900er-Mehrwertdiensterufnummern, die seit dem 1. Ja- nuar 2003 genutzt werden können und die die 0190er- Mehrwertdiensterufnummern unter Gewährung einer Übergangsfrist ablösen, sollen in einer Datenbank erfasst werden, die im Internet veröffentlicht wird. So kann der Verbraucher nachvollziehen, welche Dienste von wel- chem Diensteanbieter über eine bestimmte 0900er- Mehrwertdiensterufnummer angeboten wurde. Zweitens. Der Verbesserung der Transparenz bei der Inanspruchnahme dieser Dienste dient die Verpflichtung, bei der Werbung für 0190er-/0900er-Mehrwertdienste- rufnummern auf die Preise hinzuweisen sowie die Vor- gabe, die Preise bei Telefongesprächen anzusagen. Letzteres gilt mit einer Übergangsfrist von einem Jahr nach In-Kraft-Treten auch für Anrufe aus Mobilfunknet- zen. Diese Übergangsfrist ist erforderlich, um die für die Preisansage technischen Voraussetzungen in den Ver- mittlungsstellen zu schaffen. Drittens. Daneben werden durch den Gesetzentwurf Preisobergrenzen eingeführt, um das Risiko, durch ein missbräuchliches Angebot solcher Nummern einen ho- hen Geldbetrag zu schulden, zu begrenzen. Bei der Preisgrenze ist zwischen den zeitabhängig und den zeit- unabhängig abgerechneten Diensten zu unterscheiden, da bei letztgenannten die Dienstleistung einen einmali- gen Wert hat. Bestellt also zum Beispiel jemand Theater- karten über eine 0190er-/0900er-Mehrwertdiensteruf- nummer fallen Kosten in einer bestimmten Höhe an, unabhängig davon, wie lange das konkrete Telefonge- spräch dauert. Der Preis für diese Dienstleistungen wird auf 30 Euro pro Anruf oder Einwahl begrenzt. Wird entsprechend der Länge der Verbindung abge- rechnet, ist das Entgelt auf 3 Euro pro Minute begrenzt. Viertens. Auch die Pflicht zur Zwangstrennung nach einer Stunde dient der Risikobegrenzung. Länger als eine Stunde dauernde Verbindungen müssen vom Kun- den ausdrücklich nach vorheriger Legitimation verlangt werden. Fünftens. Um die massiven Missbräuche durch den Einsatz von Anwählprogrammen – Dialer – zu bekämp- fen, sollen diese vor der Inbetriebnahme bei der Regulie- rungsbehörde registriert werden. Wie das Registrie- rungsverfahren im Einzelnen erfolgen wird und welche Vorgaben zu erfüllen sind, wird von der Regulierungsbe- hörde festgelegt. Seit Mitte April erarbeitet eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit einge- setzte Arbeitsgruppe in der Regulierungsbehörde ent- sprechende Vorgaben. Ergebnisse sollen bis Ende Juni vorgelegt werden. Sechstens. Weitere wichtige Änderung ist die Klar- stellung der Befugnisse der Regulierungsbehörde, die E z A 0 g E b d d c 0 r V l v r n A b n P d V S A n t b n s a b d v W I k e s d w w I d A t g d s d ü (C (D inhaltung gesetzlicher Vorschriften zu überwachen und u sanktionieren. Siebtens. Der Verbesserung der Transparenz dient die npassung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Die 190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern dürfen un- ekürzt gespeichert werden und entsprechend auf dem inzelverbindungsnachweis erscheinen, um es dem Ver- raucher zu ermöglichen, den Auskunftsanspruch gegen ie Regulierungsbehörde auch in Anspruch zu nehmen. Lassen Sie mich zu den weiter gehenden Forderungen er CDU/CSU-Fraktion noch einige Bemerkungen ma- hen: Die Forderung, auch für die bereits vergebenen 190er-Rufnummern eine Datenbank bei der Regulie- ungsbehörde aufzubauen, hat die Bundesregierung im orfeld eingehend geprüft und mit guten Gründen abge- ehnt. Derzeit sind rund 850 000 0190er-Rufnummern ergeben. Der Aufbau einer Datenbank bei der Regulie- ungsbehörde würde mindestens ein Jahr in Anspruch ehmen. Um dem Verbraucher aber sofort die erforderlichen uskünfte bereitzustellen, hat sich die Bundesregierung ewusst für die jetzt vorgesehene Regelung entschieden, ämlich den jeweiligen Netzbetreibern im Einzelfall die flicht aufzuerlegen, entsprechende Informationen an ie Regulierungsbehörde zu geben. Nur so kann dem erbraucher sofort geholfen werden. Es macht keinen inn, ihn auf eine spätere Regelung zu vertrösten. Auch die Forderung, die an die Dialer zu stellenden nforderungen in das Gesetz aufzunehmen, ist abzuleh- en. In diesem Zusammenhang sind noch eine Menge echnischer Fragen zu klären. Wir haben hierzu die bereits erwähnte Arbeitsgruppe ei der Regulierungsbehörde eingesetzt, die im Einzel- en prüft, welche technischen Vorgaben überhaupt um- etzbar sind. Dies hat den Vorteil, dass die Regelungen uch flexibel angepasst werden können. In dieser Ar- eitsgruppe arbeiten die entsprechenden Fachleute und ie einschlägigen Verbände mit. Der Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, ein Inkasso- erbot einzuführen, hätte weitreichende Folgen für die ettbewerbssituation auf dem Mehrwertdienstemarkt. m Falle eines Inkassoverbots wäre die Deutsche Tele- om AG das einzige Unternehmen, das seinen Kunden inen umfassenden Service anbieten könnte. Eine ent- prechende Vorgabe würde zu einer Remonopolisierung es Marktes führen. Mit Blick auf das Ziel, den Wettbe- erb auf dem Telekommunikationsmarkt zu fördern, äre eine solche Regelung kontraproduktiv. Die Verbesserung des Verbraucherschutzes dient dem nteresse aller Beteiligten, den Nachfragern aber auch en Unternehmen. Dienstleistungen werden nur dann in nspruch genommen, wenn der Verbraucher darauf ver- rauen kann, dass er nicht betrogen und „über den Tisch ezogen“ wird. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem ie Rechtsstellung des Verbrauchers wesentlich verbes- ert wird, ist ein wichtiger Beitrag dazu, das Vertrauen er Verbraucher in das Angebot von Dienstleistungen ber Mehrwertdiensterufnummern zu stärken. 3724 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 (A) ) (B) ) Anlage 3 Der Bundesrat hat in seiner 787. Sitzung am 11. April 2003 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge- mäß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: – Drittes Gesetz zur Änderung des Melderechtsrah- mengesetzes – Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsab- baugesetz-StVergAbG) – Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts – Gesetz über die Feststellung des Bundeshaus- haltsplanes für das Haushaltsjahr 2003 (Haushalts- gesetz 2003) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat stellt fest, dass sich die Bundesregie- rung beim Bundeshaushalt nach wie vor von zu opti- mistischen Wachstumsannahmen leiten lässt. Zwar sind die Wachstumsannahmen etwas zurückgenom- men worden, indem nunmehr im Bundeshaushalt von einem Wachstum des realen BIP im Jahr 2003 von 1 % ausgegangen wird. Die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute haben zwischenzeit- lich allerdings die Wachstumsprognosen weiter ge- senkt. Insgesamt liegen derzeit die von den Instituten für 2003 erwarteten Wachstumsraten des realen BIP zwischen rd. 0,4 % (IfW) und unter 1 % (IWH). Das hat Rückwirkungen auf die Einnahmenerwartungen wie auf den Ausgabenbedarf, insbesondere im Be- reich des Arbeitsmarktes, und stellt ein großes Risiko dar. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass für das Jahr 2003 durch eine ungünstige Entwicklung im Bundes- bereich erneut eine Überschreitung des EU-Defizit- limits droht. Die im Bundeshaushalt eingeplante Neuverschuldung für 2003 wird nach Auffassung des Bundesrates wie im Jahr 2002 nicht ausreichen. Die Bundesregierung hat auf die verschlechterten Wachstumsperspektiven nur unzureichend reagiert. Zwar sind die Ansätze für die Steuereinnahmen des Bundes in Einzelbereichen zurückgenommen, zu- gleich aber Mehreinnahmen für steuerliche Maßnah- men in weit höherem Umfang eingeplant worden. Auch dies schafft zusätzliches Risikopotential. Bei der Ausgabenplanung hat es der Bund unterlas- sen, selbst den nahe liegenden konjunkturellen Ent- wicklungen und ihren Konsequenzen Rechnung zu tragen. So ist für die Bundesanstalt für Arbeit im Jahr 2003 kein Bundeszuschuss eingeplant. Ebenso ver- harren die Ausgaben für die Arbeitslosenhilfe beim Stand des Regierungsentwurfs, obwohl die Bundes- regierung selbst mittlerweile von einer durchschnitt- lichen Arbeitslosenzahl von 4,2 Millionen Personen ausgeht. – – r g (C (D Der Bundesrat bedauert, dass der Bund seinen Auf- forderungen und Hinweisen nicht gefolgt ist, die Weichen in Richtung nachhaltiger Verbesserung der Haushaltsstruktur zu stellen. Einzelne Verbesserun- gen bei investiven Maßnahmen vor allem aufgrund des Fluthilfeprogramms und ein teilweises Einlenken des Bundes bei den gemeinsam finanzierten For- schungseinrichtungen sind bei weitem nicht ausrei- chend. Hinsichtlich der Finanzierung der gemeinsam finan- zierten Forschungseinrichtungen erinnert der Bun- desrat ebenso wie bezüglich der gemeinsamen Inves- titionsförderung und anderer gemeinschaftlicher Finanzierungen daran, dass es – unbeschadet von Überlegungen, Mischfinanzierungen zu entflechten – die Pflicht des Bundes ist, eine aufgabengerechte Mitfinanzierung bereitzustellen und sich nicht einsei- tig zurückzuziehen. Gesetz zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Bundesrat hält es nach wie vor für notwendig, den Ländern zukünftig eigene Gestaltungsspielräume bei der Regelung des Ladenschlusses zu eröffnen. Er verweist insoweit auf seinen Beschluss vom 14. Feb- ruar 2003 – BR-Drucksache 4/03 (Beschluss) – und spricht sich dafür aus, in einem weiteren Schritt das Gesetz über den Ladenschluss aufzuheben. Die Län- der können dann besser als bisher die Laden- öffnungszeiten auch den regionalen Bedürfnissen anpassen. Eine zwingende bundeseinheitliche Rege- lung ist weder zur Herstellung gleichwertiger Le- bensverhältnisse im Bundesgebiet noch zur Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaat- lichen Interesse erforderlich. Zwölftes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Zwölftes SGB V-Änderungs- gesetz – 12. SGB V-ÄndG) Der Bundesrat hat ferner nachfolgende Entschlie- ßung gefasst: a) Im Rahmen der anstehenden Gesetzgebung zur Modernisierung des deutschen Gesundheitswe- sens werden wirksame Regelungen getroffen, die dafür sorgen, dass Arzneimittel ohne therapeuti- schen Zusatznutzen keine preistreibende Wir- kung entfalten. b) Die zuständigen Aufsichtsbehörden werden ver- pflichtet, bei den Verwaltungsausgaben der Kran- kenkassen auf die strikte Einhaltung des Gebots der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit hinzu- wirken und dabei einheitliche Maßstäbe anzu- wenden. Zu den drei letztgenannten Gesetzen hat der Bundes- at die als Anlage beigefügten Entschließungen gefaßt. Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- eteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 3725 (A) (C) (B) ) Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Lage der Freien Berufe – Drucksache 14/9499 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 15/457 Nr. 1.3 Drucksache 15/457 Nr. 2.1 Drucksache 15/503 Nr. 1.27 Innenausschuss Haushaltsausschuss Drucksache 15/792 Nr. 2.23 Ausschuss für Verbraucherschutz Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/268 Nr. 2.5 Drucksache 15/392 Nr. 2.10 Drucksache 15/392 Nr. 2.29 Drucksache 15/392 Nr. 2.49 Drucksache 15/392 Nr. 2.50 Drucksache 15/392 Nr. 2.64 Drucksache 15/457 Nr. 2.25 Drucksache 15/503 Nr. 1.4 Drucksache 15/503 Nr. 1.16 Drucksache 15/611 Nr. 1.5 Drucksache 15/611 Nr. 1.10 Drucksache 15/713 Nr. 2.29 Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Drucksache 15/503 Nr. 1.13 Drucksache 15/611 Nr. 2.1 Drucksache 15/611 Nr. 2.7 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/345 Nr. 8 Rechtsausschuss Drucksache 15/611 Nr. 2.2 Drucksache 15/611 Nr. 2.3 Drucksache 15/611 Nr. 2.4 Finanzausschuss Drucksache 15/392 Nr. 2.47 Drucksache 15/457 Nr. 2.3 Drucksache 15/457 Nr. 2.18 Drucksache 15/457 Nr. 2.19 Drucksache 15/503 Nr. 1.11 (D Drucksache 15/611 Nr. 2.13 Drucksache 15/713 Nr. 2.19 Drucksache 15/713 Nr. 2.20 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 15/713 Nr. 1.6 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/173 Nr. 2.70 Drucksache 15/339 Nr. 2.39 Drucksache 15/457 Nr. 2.11 Drucksache 15/503 Nr. 1.6 Drucksache 15/503 Nr. 1.9 Drucksache 15/503 Nr. 1.10 44. Sitzung Berlin, Freitag, den 9. Mai 2003 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Bosbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Koali-

    tion wird heute mit ihrer Mehrheit hier im Deutschen
    Bundestag das rot-grüne Zuwanderungsgesetz verab-
    schieden, verbunden mit der sicheren Gewissheit, dass
    dieses Gesetz niemals in Kraft treten wird. Und das ist
    auch gut so.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Für dieses Gesetz zur Ausweitung der Zuwanderung

    nach Deutschland haben Sie nur im Bundestag eine
    Mehrheit. Es ist zustimmungspflichtig. Sie haben keine
    Mehrheit im Bundesrat. Selbst wenn Herr Wowereit Prä-
    sident des Bundesrates auf Lebenszeit wäre


    (Heiterkeit bei der CDU/CSU und der FDP)

    und alle Abstimmungen leiten würde, bekämen Sie dafür
    keine Mehrheit.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Umsetzung dieses Gesetzentwurfes würde in der

    Praxis zu einer erheblichen Ausweitung der ohnehin ho-
    hen Zuwanderung nach Deutschland führen.


    (Dr. Michael Bürsch [SPD]: Das ist falsch! Das wissen Sie! – Reinhard Grindel [CDU/ CSU]: Recht hat er!)


    Das würde die Integrationskraft unseres Landes weit
    übersteigen.


    (Erwin Marschewski [Recklinghausen] [CDU/ CSU]: Sehr wahr!)


    Wir könnten so die Probleme auf dem Arbeitsmarkt
    nicht lösen; im Gegenteil: wir würden sie weiter ver-
    schärfen. Wir würden die unübersehbaren Integrations-
    probleme, die es in weiten Teilen unseres Landes gibt,
    nicht lösen, sondern weiter verschärfen.


    (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die wir von Ihnen übernommen haben!)


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    (C (D ir würden – darum geht es Ihnen im Kern – unser Land u einem klassischen Einwanderungsland machen. (Dr. Michael Bürsch [SPD]: Wir sind es! – Sebastian Edathy [SPD]: Sie sollten die Realität zur Kenntnis nehmen, Herr Kollege!)


    Herr Bürsch, es gab und es gibt Zuwanderung nach
    eutschland und es wird sie auch in Zukunft geben. Das
    t keine Frage. Es muss uns aber darum gehen, ob mehr
    uwanderung und die Werbung um Zuwanderung den
    nteressen unseres Landes dienen. Wir sind kein klassi-
    ches Einwanderungsland und können es aufgrund unse-
    er historischen, geographischen und gesellschaftlichen
    egebenheiten auch nicht werden.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Für uns ist nicht mehr Zuwanderung, sondern eine

    essere Integration das Gebot der Stunde. Beim Thema
    uwanderung geht die Koalition viel zu weit, beim
    hema Integration bleibt sie zu weit hinter dem zurück,
    as richtigerweise schnell getan werden müsste.
    Nun bestreiten Sie, dass dieser Gesetzentwurf zu ei-

    er Ausweitung bei der Zuwanderung führen würde. Sie
    aben aber keine einzige Gruppe von Ausländern ge-
    annt, die nach geltendem Recht kommen, nach zukünf-
    igem Recht aber nicht mehr kommen kann. Das können
    ie auch nicht, Herr Bürsch, weil es eine solche Restrik-
    on in Ihrem Gesetzentwurf gar nicht gibt.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Michael Bürsch [SPD]: Lesen! Die Zahl der Asylbewerber spricht doch für sich!)


    eder Ausländer, der nach geltendem Recht in die Bun-
    esrepublik Deutschland kommen kann, kann es auch
    ach dem künftigen. Es gibt keinerlei Beschränkungen.
    Es gibt aber zahlreiche Bestimmungen in dem Ge-

    etzentwurf, die zwangsläufig zu einer Ausweitung der
    uwanderung nach Deutschland führen würden.


    (Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kinder zu ihren Eltern!)


    Erstes Beispiel. Der Anwerbestopp von 1973 soll ge-
    erell und nicht etwa nur für besonders hoch qualifi-
    ierte Fachkräfte aufgehoben werden. Zweites Beispiel.
    insichtlich der Ermessensentscheidungen, bei denen
    ie Behörde entscheiden kann, ob sie eine Aufenthalts-
    enehmigung erteilt oder nicht, heißt es im Gesetz wört-
    ich – Sie reden immer nur über das Gesetz, aber argu-
    entieren nicht mit dessen Inhalt –:

    Zu den öffentlichen Interessen gehören im Gegen-
    satz zum geltenden Ausländergesetz nicht länger
    eine übergeordnete ausländerpolitische einseitige
    Grundentscheidung der Zuwanderungsbegrenzung
    oder der Anwerbestopp.

    a sagen Sie, die Aufhebung des Zuwanderungstopps
    ühre zu einer Reduktion der Zuwanderung? Das glaubt
    hnen doch kein Mensch.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast [SPD]: Sie haben nichts begriffen!)







    (A) )



    (B) )


    Wolfgang Bosbach

    Der Familiennachzug nach Deutschland, der ohne-

    hin schon einen großen Umfang aufweist, wird nicht re-
    duziert, sondern ausgeweitet. Es gelten neue Schutzme-
    chanismen bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus
    humanitären Gründen. Die Zuwanderung im Rahmen
    des so genannten Auswahlverfahrens nach § 20 aus rein
    demographischen Gründen zur Erhöhung der Bevölke-
    rungszahl soll ohne Nachweis eines Arbeitsplatzes mög-
    lich sein. Und da sagen Sie, das führe zu einer Begren-
    zung der Zuwanderung?


    (Erwin Marschewski [Recklinghausen] [CDU/ CSU]: Sehr wahr! Das ist falsch!)


    Nein, es wird zu einer Ausweitung führen. Deswegen
    bekommen Sie unsere Zustimmung zu diesem Gesetz-
    entwurf nicht.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Herr Schily wird in seinem Beitrag nachher bestimmt

    das Gegenteil behaupten.

    (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil er das Gesetz kennt!)


    Deshalb möchte ich von einer Veranstaltung beim Evan-
    gelischen Stadtkirchenverband in Köln am 28. April be-
    richten. An dieser Veranstaltung habe nicht nur ich teil-
    genommen, sondern auch der verehrte Kollege Winkler
    von den Grünen. Ich zitiere ihn wörtlich:

    Mit diesem Gesetz soll die überholte Begrenzungs-
    logik im Ausländerrecht endlich überwunden wer-
    den.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Josef, das war ehrlich! – Erwin Marschewski [Recklinghausen] [CDU/CSU]: Das steht im Gesetzentwurf! – Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Herr Winkler ist wenigstens ehrlich!)


    Wer hat Recht, Herr Schily oder Herr Winkler? Jeden-
    falls können nicht beide gleichzeitig Recht haben. Wis-
    sen Sie, wer Recht hat? – Herr Winkler hat Recht, weil
    er das Gesetz offensichtlich nicht nur gelesen hat, son-
    dern auch verstanden hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Nur, wer ist Herr Winkler?)

    In der gleichen hoch interessanten Veranstaltung hat

    die Kollegin Dr. Lale Akgün zum Thema Zuwanderung
    im Auswahlverfahren gesagt:

    Die Zuwanderung im demographischen Verfahren
    ist das Herzstück des Gesetzentwurfes.

    Herr Schily sagt, diese Vorschrift könnten wir in den
    nächsten acht bis zehn Jahren vergessen, wir wollten
    keine Zuwanderung aus demographischen Gründen,
    jedenfalls zurzeit nicht. Hierzu folgende Bemerkung: Es
    ist ein fundamentaler Unterschied, ob man sagt, das sei
    das Herzstück des Gesetzes, oder ob man sagt, man
    wolle diese Vorschrift nicht anwenden. Ihre Aussage,
    Herr Schily, wir sollten aus demographischen Gründen
    zu einer neuen Zuwanderung im Auswahlverfahren
    kommen, Sie wollten diese Vorschrift aber acht oder

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    (C (D ehn Jahre lang nicht anwenden – das glauben wir Ihnen icht. Natürlich haben wir eine demographische Entwickng mit Besorgnis erregenden Folgen. Wer will das betreiten? Unserer Überzeugung nach haben wir allerings nicht die viel zitierte Überalterung der esellschaft, sondern eher eine Unterjüngung. ir haben nicht zu viele ältere Mitbürger, in Deutschnd werden zu wenige Kinder geboren. eswegen ist die demographische Entwicklung ein Apell für eine bessere Familienpolitik, sodass Deutschland in kinderfreundliches Land wird, und kein Appell für ehr Zuwanderung nach Deutschland. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Michael Bürsch [SPD]: Dieser Spruch wird in die Geschichte eingehen: Bosbach beklagt die Unterjüngung der Gesellschaft!)


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    (Lachen bei der SPD)


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Herr Kollege Bürsch, Sie haben gerade die
    genda 2010 angesprochen. Ein Blick ins Internet ver-
    chlägt einem glatt die Sprache, wenn man sich einmal
    nschaut, was die Bundesregierung der Bevölkerung be-
    üglich der Agenda 2010 dort glauben machen will. Zur
    genda 2010 heißt es in der offiziellen Verlautbarung
    er Bundesregierung: Es gibt in Deutschland 1,5 Millio-
    en offene Stellen, die nicht besetzt werden können.


    (Dr. Michael Bürsch [SPD]: Das sagt die Wirtschaft!)


    as beeinträchtige die wirtschaftliche Situation unseres
    andes, weswegen wir dieses Zuwanderungsgesetz
    räuchten.


    (Dr. Michael Bürsch [SPD]: Das sind Zahlen aus der Wirtschaft, Herr Kollege!)


    Die Bundesanstalt für Arbeit weiß von diesen offenen
    tellen allerdings nichts.


    (Dr. Michael Bürsch [SPD]: Aber die deutsche Wirtschaft!)


    ie sollten dort die Adressen, unter denen sich diese of-
    enen Stellen befinden, angeben. Die Bundesanstalt für
    rbeit sagt, dass sich 5,3 Millionen Arbeitsuchende da-
    um bemühen, 419 000 freie Stellen zu besetzen. Das
    ind taufrische Zahlen; die Druckerschwärze ist noch
    icht trocken.
    In welchem Land leben Sie eigentlich? Die Situation

    uf dem deutschen Arbeitsmarkt ist so dramatisch wie
    iemals zuvor in der Nachkriegsgeschichte. Im April
    ieses Jahres hatten wir über 400 000 Arbeitslose mehr
    ls im April des vergangenen Jahres. Jeden Tag – ein-
    chließlich Samstag und Sonntag – machen 120 Betriebe
    n Deutschland Pleite. Jeden Tag gehen Hunderte von
    rbeitsplätzen verloren. Der Anteil der Ausländer an
    en Arbeitslosen ist doppelt so hoch wie ihr Anteil an
    er Bevölkerung. Der Anteil der Ausländer an den So-






    (A) )



    (B) )


    Wolfgang Bosbach

    zialhilfeempfängern ist dreimal so hoch wie ihr Anteil an
    der Bevölkerung.


    (Sebastian Edathy [SPD]: Woran liegt das Ihrer Meinung nach? An der fehlenden Qualifikation?)


    In Berlin sind über 40 Prozent der Bevölkerung türki-
    scher Herkunft, die sich im arbeitsfähigen Alter befindet,
    arbeitslos. Glauben Sie ernsthaft, dass Sie diese Pro-
    bleme mit mehr Zuwanderung oder mit diesem Gesetz-
    entwurf lösen können? Sie werden die Probleme weiter
    verschärfen und nicht lösen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Herr Schily, Sie sagen, wir müssen uns an dem welt-

    weiten Wettbewerb um die klügsten Köpfe beteiligen.
    Richtig so!


    (Sebastian Edathy [SPD]: Ja! Das merkt man aber nicht an Ihrer Rede, Herr Kollege!)


    Wir würden uns selbst schaden, wenn wir uns nicht da-
    rum bemühen würden, weltweit Spitzenkräfte für die
    Wirtschaft und für Forschung und Lehre zu gewinnen.
    Sie sagen, dass wir dafür dieses Gesetz brauchen.


    (Sebastian Edathy [SPD]: Allerdings!)

    Nun zitiere ich jemanden, der jedenfalls für Rot-Grün

    unzweifelhaft zitierfähig sein dürfte, nämlich den Innen-
    minister höchstpersönlich. Die „Süddeutsche Zeitung“
    erwähnte 1999 ihm gegenüber: „Die Wirtschaft sagt
    auch, dass sie Zuwanderer benötigt.“ Schily erwiderte:

    Wenn mir Siemens sagt, wir brauchen so und so
    viele, bin ich sofort bereit. Da brauchen wir kein
    Zuwanderungsgesetz, das geht schon mit dem gel-
    tenden Ausländergesetz.

    (Beifall bei der CDU/CSU – Erwin Marschewski [Recklinghausen] [CDU/CSU]: Der Innenminister ist gut!)


    Herr Schily, Sie haben ja Recht. Sie können Ihre Mei-
    nung aber nicht um 180 Grad drehen, sich im Jahre 2003
    hier hinstellen, das Gegenteil behaupten und dann von
    uns noch verlangen, dass wir diesen Kurswechsel mit-
    machen.


    (Sebastian Edathy [SPD]: Er ist ja nicht Frau Süssmuth! – Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das kann die Bundesregierung!)


    Allerdings befinden Sie sich hier in guter Tradition
    mit Ihrem Bundeskanzler. 1996 hat er zum Thema Öko-
    steuer nämlich gesagt:

    Wo ist denn der Vorteil für einen ganz konkreten
    Betrieb in Deutschland, wenn ich dem sage: Ich
    senke dir die Lohnkosten und brumme dir gleich-
    zeitig bei den Energiepreisen ordentlich einen
    drauf?

    1997 sagte er:
    Zwei Mark für den Liter Sprit bringen zwar mehr
    Geld in die Kasse, aber die ökologische Lenkungs-

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    (C (D wirkung ist gleich Null … Das kann ich aus sozialen Gründen nicht akzeptieren. enau diesen politischen Gesinnungswechsel, diesen echsel der politischen Meinung je nach Opportunität achen wir nicht mit. Deswegen können Sie unsere Zutimmung für dieses Gesetz nicht erwarten. Sie sagen, wir haben 4,5 Millionen registrierte Ar eitslose und können einige Hunderttausend offene Areitsstellen nicht besetzen. Das ist für die Betriebe ein roblem. Wir können die Probleme aber nicht mit mehr uwanderung lösen. Wir müssen vielmehr dafür sorgen, ass die Anreize erhöht werden, aus den sozialen Sicheungssystemen herausund in mehr Beschäftigung hininzugehen. Es muss wieder der schöne Satz gelten: erjenige, der den ganzen Monat gearbeitet hat, muss m Monatsende mehr in der Tasche als derjenige haben, er eine staatliche Transferleistung bezieht. Es muss ein Ende damit haben, dass die Betriebe Ar eitnehmern, die älter als 50 oder 55 Jahre sind, erkläen, dass sie leider für den deutschen Arbeitsmarkt nicht ehr brauchbar seien. (Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: So ist es! – Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Was ist das für ein Bild von der Arbeitswelt?)


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    0 Prozent der Unternehmen in Deutschland beschäfti-
    en keine Arbeitnehmer über 50 Jahre. Wenn dadurch
    ücken im Arbeitsmarkt entstehen, dann können wir
    iese nicht durch mehr Zuwanderung nach Deutschland
    ompensieren.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dieser Gesetzentwurf wird in den Bundesrat einge-

    racht werden. Dort wird es zu einem Vermittlungsver-
    ahren kommen. Wenn es bei dem bleibt, was die Ver-
    reter von Rot-Grün in den letzten Monaten immer
    ieder gesagt haben – redaktionelle Änderungen: ja,
    ber keine substanziellen Änderungen an diesem Gesetz-
    ntwurf –, wird es die Zustimmung der Union nicht ge-
    en. Wir werden keinem Gesetz die Hand reichen, das
    u einer Ausweitung der Zuwanderung nach Deutsch-
    and führt.


    (Sebastian Edathy [SPD]: Das haben wir auch nicht vor!)


    ir wollen nicht mehr Zuwanderung, sondern mehr In-
    egration. Wir sind der festen Überzeugung, dass dies
    uch dem Willen der überwältigenden Mehrheit der Be-
    ölkerung entspricht.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Ganz genau!)




Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Das Wort hat jetzt der Kollege Volker Beck von
ündnis 90/Die Grünen.






(A) )



(B) )



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Volker Beck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Geschätz-

    ter Kollege Bosbach, auch wir wollen mehr Integration.
    Wir wollen Zuwanderung steuern und begrenzen. Zu-
    wanderung findet auch unter dem jetzt geltenden Aus-
    länderrecht statt. Aber die Art, wie wir die Zuwanderung
    steuern, ist einfach nicht effizient. Wir müssen jenseits
    des humanitären Aspekts dafür sorgen, dass die Men-
    schen zu uns kommen, die wir für unseren Arbeitsmarkt
    tatsächlich brauchen.

    Hierfür brauchen wir Steuerungsinstrumente, die
    differenziert gehandhabt und mit denen je nach Bedarf
    die Tore weiter geöffnet oder geschlossen werden kön-
    nen. Das leistet das Zuwanderungsgesetz. Mit diesem
    Gesetzentwurf wird durch die Steuerung der Zuwande-
    rung dem nationalen Bedarf an Arbeitskräften Rechnung
    getragen.

    Der Mythos, wir bräuchten keine Zuwanderung mehr,
    hilft nicht weiter. Bislang gilt die Ausnahmeverordnung
    zum Anwerbestopp. Das Ergebnis ist, dass die Zuwande-
    rungsrate in manchen Jahren sehr hoch ist. Es ist besser,
    zu einem gesellschaftlichen Phänomen Ja zu sagen, als
    diesen Mythos weiterhin zu verbreiten. Wir müssen den
    Stier bei den Hörnern packen und ihn in die richtige
    Richtung lenken.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Ich gestehe Ihnen gerne zu: Dies ist ein Gesetz zur
    Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung. Es ist
    kein Zuwanderungsverhinderungsgesetz. Dies wollen
    wir auch nicht. Wir wollen die Zuwanderung, die aus
    vielfältigen Gründen erfolgt, steuern. Das leisten wir mit
    diesem Gesetzentwurf angemessen und differenziert.

    Deutschland ist ein Einwanderungsland, in dem Zu-
    wanderung im großen Stil stattfindet. Herr Bürsch hat
    die Zahlen genannt. Es finden gleichermaßen Zuwande-
    rung und Abwanderung statt. Im Saldo hatten wir in den
    letzten 40 Jahren 12 Millionen mehr Zuwanderer als Ab-
    wanderer. Insgesamt betrug die Zahl der Zuwanderer
    32 Millionen. Hätten wir diese nicht gehabt, hätte die
    Zahl von 20 Millionen Abwanderern zu erheblichen de-
    mographischen Verwerfungen geführt. Wir verabschie-
    den uns jetzt von den Mythen des deutschen Ausländer-
    rechts. Das jetzt geltende Ausländerrecht ist als
    Abwehrinstrument und nicht als Instrument der Steue-
    rung geplant.

    Mit dem Zuwanderungsgesetz erreichen wir eine effi-
    ziente und vernünftige Steuerung der Arbeitsmigration.
    Wir regeln die Aspekte der Integration. In diesem
    Punkt, Herr Bosbach, können Sie sich von der Union
    nicht aufblasen. Sie haben in den 16 Jahren Ihrer Regie-
    rungszeit die Notwendigkeit einer Regelung der Integra-
    tion von Ausländerinnen und Ausländern verschlafen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Die von Ihnen beklagte hohe Arbeitslosigkeit bei Aus-
    ländern ist darauf zurückzuführen, dass Sie sie von Inte-
    grationsmaßnahmen ausgeschlossen und die Grundlage

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    (C (D ür entsprechende Weiterqualifizierungen nicht gelegt aben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Sie verbreiten hier den Mythos, wir sagten mit dem
    uwanderungsgesetz: „Nun kommt doch alle her nach
    eutschland, die Tore sind offen!“ Sie wissen, dass das
    nsinn ist.
    Wenn Sie sich einmal die Mühe machen würden, ins
    esetz zu schauen – es ist ja schon lange genug ge-
    ruckt –,


    (Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast [SPD]: Allerdings!)


    ann könnten Sie sehen: Was den § 20, Zuwanderung
    m Auswahlverfahren, angeht, den Sie zitiert haben,
    aben Sie einfach Unrecht. Bundesregierung, Bundestag
    nd Bundesrat müssen sich Jahr für Jahr darauf verstän-
    igen, nach welchen Kriterien Zuwanderung im Aus-
    ahlverfahren stattfindet und wie hoch die Gesamtquote
    ein soll. Wenn es hierüber keine Verständigung zwi-
    chen den Häusern gibt, dann findet in dem jeweiligen
    ahr Zuwanderung nach dem Auswahlverfahren über-
    aupt nicht statt. Sie wissen – der Innenminister hat das
    mmer wieder betont –, dass die Koalition überhaupt
    icht daran denkt, vor dem Jahr 2010 von diesem Instru-
    ent Gebrauch zu machen.

    (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Warum schreibt man es denn dann in das Gesetz?)

    Es ist doch keine Reform, wenn in einem Gesetz ge-
    ade einmal Regelungen für das nächste und das über-
    ächste Jahr enthalten sind.


    (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Dann fragen Sie mal Herrn Riester, Frau Schmidt und alle anderen!)


    s bedarf eines Gesetzes aus einem Guss, das die Pro-
    leme löst, mit dem man für die verschiedenen gesell-
    chaftlichen, demographischen und wirtschaftlichen
    ituationen gewappnet ist und die entsprechenden Steue-
    ungsinstrumente in der Hand hat.