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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/43 Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- Gernot Erler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Löning FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thilo Hoppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Arnold Vaatz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Kortmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . Ulrich Heinrich FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . . . . . . . Ulrich Heinrich FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Scheer SPD . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . nes ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und anderer Ge- setze – Widerruf der Straf- und Strafrestaussetzung – (... StrÄndG) (Drucksachen 15/310, 15/954) . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Jörg van Essen, Rainer Funke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Opferrechte stär- ken und verbessern (Drucksache 15/936) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . 3492 A 3493 C 3494 D 3496 A 3498 C 3500 C 3501 D 3502 D 3503 B 3503 C 3505 A 3511 C 3511 C 3511 D Deutscher B Stenografisch 43. Sitz Berlin, Donnerstag, I n h a l Nachträgliche Gratulation zum 60. Geburtstag der Abgeordneten Dr. Margrit Spielmann . . Begrüßung der Präsidentin der National- versammlung der Republik Ungarn, Frau Dr. Katalin Szili . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Erklärung durch die Bun- desregierung: Zukunft sichern – Globale Armut bekämpfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christian Ruck CDU/CSU . . . . . . . . . . . . D G H D T 3483 A 3485 B 3483 A 3485 C 3485 C 3489 D Dagmar Schmidt (Meschede) SPD . . . . . . . . Hartwig Fischer (Göttingen) CDU/CSU . . . . 3506 A 3507 A undestag er Bericht ung den 8. Mai 2003 t : r. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . artwig Fischer (Göttingen) CDU/CSU . . . . r. Sascha Raabe SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von den Abgeord- neten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte der Opfer im Strafprozess (2. Opferschutzgesetz) (Drucksache 15/814) . . . . . . . . . . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des vom 3508 D 3509 B 3509 C 3511 B Joachim Stünker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3514 B 3516 C II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 Jerzy Montag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Michaela Noll CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) CDU/CSU Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Raab CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Erika Simm SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: a) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Neustrukturierung der Förderbanken des Bundes (Förderbankenneustrukturierungs- gesetz) (Drucksachen 15/902, 15/949) . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Ver- besserung der Unternehmensfinan- zierung (Kleinunternehmerförde- rungsgesetz) (Drucksache 15/900) . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Änderung der Vor- schriften zum diagnoseorientierten Fallpauschalensystem für Kranken- häuser – Fallpauschalenänderungs- gesetz (FPÄndG) (Drucksache 15/897) . . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des ökologischen Land- baus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) (Drucksache 15/775) . . . . . . . . . . . . . . f) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 15/898) . . . . . . . . . . . . . . g) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Erfahrungen mit dem in § 47 a des Arzneimittelgesetzes vorgesehe- nen Sondervertriebsweg (Drucksache 14/6766) . . . . . . . . . . . . . i Z T 3518 A 3519 D 3521 A 3523 B 3525 A 3526 A 3527 B 3528 D 3529 A 3529 B 3529 B 3529 B 3529 C n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zu dem Zusatzabkom- men vom 27. August 2002 zum Abkommen vom 14. November 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über So- ziale Sicherheit (Drucksache 15/881) . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. September 2002 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Slowakischen Republik über Soziale Sicherheit (Drucksache 15/883) . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zu dem Internationa- len Vertrag vom 3. November 2001 über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (Drucksache 15/882) . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen (Legehennenbetriebs- registergesetz – LegRegG) (Drucksache 15/905) . . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Abgeordneten Götz-Peter Lohmann, Dagmar Freitag, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Winfried Hermann, Petra Selg, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Durch Bewegung und Sport Gesundheit und Prävention fördern (Drucksache 15/931) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 19: a) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 31. Juli 2001 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreiches Thailand über den Seeverkehr (Drucksachen 15/716, 15/951) . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und 3529 C 3529 C 3529 D 3529 D 3529 D 3530 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 III Wohnungswesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Ände- rung der Richtlinie 2001/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten KOM (2003) 1 endg.; Ratsdok. 5369/03 (Drucksachen 15/611 Nr. 2.12, 15/912) Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU/ CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN und der FDP: Änderung des Zeit- raumes für den Bericht der Bundes- regierung über den Stand der Auszahlungen und die Zusammenarbeit der Stiftung „Erinnerung, Verantwor- tung und Zukunft“ mit den Partneror- ganisationen und den Bericht der Bun- desregierung über den Stand der Rechtssicherheit für deutsche Unter- nehmen im Zusammenhang mit der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksache 15/938) . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frak- tion der CDU/CSU: Berichte über höchste April-Arbeitslosigkeit seit der Wiedervereinigung, Praxistauglichkeit des Hartz-Konzeptes und Ausbaupläne des Vorstandes der Bundesanstalt für Arbeit Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Kuhn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU . . . . . . . . . Hans-Werner Bertl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Vera Lengsfeld CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Anja Hajduk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . Dr. Michael Fuchs CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . . . . Karin Roth (Esslingen) SPD . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Walter Hoffmann (Darmstadt) SPD . . . . . . . T i Z i Z H P A G S F P M P R G 3530 B 3530 C 3530 D 3531 D 3533 B 3534 C 3536 A 3537 B 3538 B 3539 C 3540 D 3541 C 3542 D 3545 C 3546 D 3548 A 3549 B agesordnungspunkt 5: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union – zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Der europäischen Verfassung Gestalt geben – Demokratie stärken, Handlungsfähigkeit erhöhen, Ver- fahren vereinfachen – zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Claudia Winterstein, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: Das neue Gesicht Europas – Kern- elemente einer europäischen Verfas- sung (Drucksachen 15/548, 15/577, 15/950) . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Peter Hintze, Peter Altmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Ein Verfas- sungsvertrag für eine bürgernahe, de- mokratische und handlungsfähige Eu- ropäische Union (Drucksache 15/918) . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Initiativen des Brüsseler Vierer- gipfels zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungs-Union (ESVU) über den Europäischen Verfassungskonvent vorantreiben (Drucksache 15/942) . . . . . . . . . . . . . . . . ans Martin Bury, Staatsminister AA . . . . . . eter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . nna Lührmann BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abine Leutheusser-Schnarrenberger DP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Roth (Heringen) SPD . . . . . . . . . . . eter Altmaier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . ainder Steenblock BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3550 C 3550 D 3550 D 3551 A 3552 D 3555 A 3557 A 3558 D 3559 C 3561 D 3564 A IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Dietmar Nietan SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Meister, Heinz Seiffert, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU: Förderung des Finanzplatzes Deutsch- land (Drucksache 15/748) . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Finanz- platz Deutschland weiter fördern (Drucksache 15/930) . . . . . . . . . . . . . . . . . Leo Dautzenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Nina Hauer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms FDP . . . . . . . . . . . . Hubert Ulrich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stefan Müller (Erlangen) CDU/CSU . . . . . . Lothar Binding (Heidelberg) SPD . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Jörg Tauss, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD, der Abge- ordneten Grietje Bettin, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN so- wie der Abgeordneten Ulrike Flach, Christoph Hartmann (Homburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für eine erfolgreiche Fortsetzung der gemeinsamen Bildungsplanung von Bund und Ländern im Rahmen der Bund-Länder-Kommission für Bil- dungsplanung und Forschungsförde- rung (BLK) (Drucksache 15/935) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann SPD . . . . . . . . . . Katherina Reiche CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ulrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Matschie, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Rachel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Ute Berg SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T E D B E B U D Z F W S G H S T Z T 3565 B 3567 B 3569 A 3569 A 3569 C 3571 B 3573 C 3574 D 3576 C 3578 D 3580 D 3581 A 3582 C 3584 C 3585 C 3586 D 3588 A 3590 A agesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Gudrun Kopp, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: Sperrzeiten für Außengastronomie ver- braucherfreundlicher gestalten (Drucksache 15/674) . . . . . . . . . . . . . . . . rnst Burgbacher FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär MWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rnst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . runhilde Irber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndine Kurth (Quedlinburg) BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zum Vertrag vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffent- lichen Rechts – (Drucksache 15/879) . . . . . . . . . . . . . . . . ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI olfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP . . . . . . ebastian Edathy SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dirk Fischer (Ham- burg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Vorrang für die Ostseesicherheit (Drucksache 15/465) . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Neuregelung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung (Kriegs- dienstverweigerungs-Neuregelungsge- setz – KDVNeuRG) (Drucksache 15/908) . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh- 3591 C 3591 D 3593 A 3594 A 3596 A 3597 C 3599 B 3599 B 3600 C 3602 A 3602 D 3603 B 3604 B 3604 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 V nungswesen zu dem Antrag der Abgeord- neten Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Transrapid-Pro- jekt Berlin–Hamburg unverzüglich wie- der aufnehmen (Drucksachen 15/300, 15/489) . . . . . . . . . Hans-Günter Bruckmann SPD . . . . . . . . . . . Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . . . Albert Schmidt (Ingolstadt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . Norbert Königshofen CDU/CSU . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Deter- genzien KOM (2002) 485 endg.; Ratsdok. 12319/02 (Drucksachen 15/173 Nr. 2.79, 15/736) . . Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Annette Widmann-Mauz, Dr. Norbert Röttgen, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU: Ver- sorgungsausgleich umgehend regeln – Keine Schlechterstellung von Frauen bei der Alterssicherung (Drucksachen 15/354, 15/953) . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ Ute Granold CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Ralf Göbel, Wolfgang Bosbach, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU: Aus- schreibung des BOS-Digitalfunks im Jahr 2003 einleiten (Drucksache 15/816) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Ulrike Flach, weiterer Abgeordneter und i Z N A L A Z d ( D D W R G H A B A Z e d v t A T W G I C 3604 D 3605 A 3606 C 3608 A 3608 C 3609 A 3610 B 3610 C 3610 D 3611 D 3613 C 3614 D 3615 C der Fraktion der FDP: Zukunftsorien- tierte Energieforschung – Fusions- forschung in Deutschland und Europa vorantreiben (Drucksache 15/685) . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Katherina Reiche, Dr. Peter Paziorek, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Unterstützung für eine Bewerbung des Standortes Greifswald/Lubmin für den ITER (Internationaler Thermonuklea- rer Experimenteller Reaktor) (Drucksache 15/929) . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Vorrang für die Ostseesicherheit Tagesordnungspunkt 9) r. Christine Lucyga SPD . . . . . . . . . . . . . . . r. Maria Flachsbarth CDU/CSU . . . . . . . . olfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . ainder Steenblock BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . . . ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin MVBW. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 u Protokoll gegebene Reden zum Entwurf ines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts er Kriegsdienstverweigerung (Kriegsdienst- erweigerungs-Neuregelungsgesetz) (Zusatz- agesordnungspunkt 11) ndreas Weigel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Dörflinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . infried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . na Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristel Riemann-Hanewinckel SPD . . . . . . 3616 A 3616 A 3616 C 3617 A 3617 B 3618 A 3619 B 3620 C 3621 B 3622 C 3623 D 3624 C 3625 D 3626 B 3626 C VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung des Europäi- schen Parlaments und des Rates über Deter- genzien (Tagesordnungspunkt 7) . . . . . . . . . . Heinz Schmitt (Landau) SPD . . . . . . . . . . . . Marie-Luise Dött CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Eberhard Gienger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Dr. Antje Vogel-Sperl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Versorgungsausgleich umgehend re- geln – Keine Schlechterstellung von Frauen bei der Alterssicherung (Tagesordnungspunkt 11) Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Ausschreibung des BOS-Digital- Ralf Göbel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ernst Burgbacher FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Zukunftsorientierte Energieforschung – Fusionsforschung in Deutschland und Europa vorantreiben – Unterstützung für eine Bewerbung des Standortes Greifswald/Lubmin für den ITER (Internationaler Thermonuklea- rer Experimenteller Reaktor) (Tagesordnungspunkt 12 und Zusatztagesord- nungspunkt 13) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU Michael Kretschmer CDU/CSU . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3627 D 3627 D 3629 A 3630 A 3630 D 3632 A 3632 C 3634 C 3636 C 3637 A 3637 C 3638 C 3638 C 3640 A 3641 A 3641 D funks im Jahr 2003 einleiten (Zusatztagesord- nungspunkt 12) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Peter Kemper SPD . . . . . . . . . . . . . . . . U C B 3633 C 3633 C lrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristoph Matschie, Parl. Staatssekretär MBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3643 A 3644 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 3483 (A) ) (B) ) 43. Sitz Berlin, Donnerstag, Beginn: 9.0
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    1) Anlage 7 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 3617 (A) ) (B) ) Auch die heutige Debatte verstehe ich in diesem Sinne. der Europäische Rat, eine faire Berücksichtigung solcher Schiffssicherheit und dem Schutz der Meere aufgreifen. W ir wissen jedoch, dass das entscheidende Gremium, Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Vorrang für die Ost- seesicherheit (Tagesordnungspunkt 9) Christine Lucyga (SPD): Als ich mich auf meinen Beitrag für diese Debatte vorbereitete, hörte ich – solche Zufälle gibt es – den Sänger Reinhard Mey mit seinem Song „Das Meer“. Beeindruckender kann man wohl kaum ausdrücken, was das Meer dem Menschen bedeu- tet und was andererseits der Mensch dem Meer allzu oft antut. Aber anders als der Künstler, der zu dem Schluss kommt: „Wir brauchen das Meer, doch das Meer braucht uns nicht“, meine ich, dass das Meer unsere Hilfe drin- gend braucht, wenn wir seinen Reichtum ohne Raubbau nutzen und es gleichzeitig erhalten wollen. Dies betrifft die Ostsee ebenso wie andere ökologisch hochsensible Binnenmeere – das Schwarze Meer etwa –; denn der Schutz der Meere ist eine internationale Aufgabe und Herausforderung. So gesehen ist es zu begrüßen, dass nationale Parla- mente, Regierungen, internationale Organisationen und auch der Europarat immer öfter die Thematik von der e z J f d W i d K G h p m V e 2 l r d i z n m m b u V N E C w m h d O c m n z v r r g z s s e u e Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Eichhorn, Maria CDU/CSU 08.05.2003 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 08.05.2003 Haack (Extertal), Karl Hermann SPD 08.05.2003* Jonas, Klaus Werner SPD 08.05.2003* Kelber, Ulrich SPD 08.05.2003* Dr. Köhler, Heinz SPD 08.05.2003 Krüger-Leißner, Angelika SPD 08.05.2003 Laumann, Karl-Josef CDU/CSU 08.05.2003 Schily, Otto SPD 08.05.2003 Schulz (Everswinkel), Reinhard SPD 08.05.2003 Vogt (Pforzheim), Ute SPD 08.05.2003 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht An dieser Stelle soll aber insbesondere die HELCOM rwähnt werden, in der Deutschland bisher viel umset- en konnte. Auf dem jüngsten Treffen im März dieses ahres in Rostock wurden wichtige Festlegungen getrof- en, die sich zum Teil in den Forderungen des vorliegen- en Antrages finden, aber inzwischen bereits auf den eg gebracht worden sind. Soweit solche Maßnahmen nternationales Völkerrecht betreffen, wie zum Beispiel ie Forderung nach der Lotsenannahmepflicht in der adetrinne oder die Ausweisung der Ostsee als PSSA- ebiet, kann nur ein gemeinsames, abgestimmtes Vorge- en zum Erfolg führen. Deshalb werden Expertengrup- en, in denen Deutschland federführend arbeitet oder zu- indest hochkarätig eingebunden ist, IMO-taugliche orlagen erarbeiten. Vorangekommen ist auch die Verständigung über ine zügigere Ausphasung von Einhüllentankern vor 015, über die Verbesserung der Hafenstaatenkontrol- en und die Haftung und über die Festlegung besonde- er Verkehrstrennungsgebiete bis hin zur Ausweisung er Ostsee als Sondergebiet. An dieser Stelle möchte ch auf das 8-Punkte-Programm der Bundesregierung um Schutz der Meeresumwelt und der Küstenregio- en verweisen. Mit Russland wird es in Zukunft eine engere Zusam- enarbeit geben, um zu mehr Schiffssicherheit zu kom- en; auch darum hat sich die Bundesregierung intensiv emüht. Deutschland ist durch Schaden klug geworden nd hat mit dem Sicherheits- und Notfallkonzept eine orreiterrolle für Europa übernommen. Das deutsche otschleppkonzept ist europaweit führend und mit der inrichtung eines gemeinsamen Havariekommandos in uxhaven ist eine handlungsfähige Einheit geschaffen orden, in der Kompetenzen gebündelt werden. Dies uss auch Wirkungen auf andere europäische Staaten aben, die jetzt nachziehen müssen. Richtig ist der Hinweis auf eine schwieriger wer- ende Sicherheitslage durch terroristische Bedrohung. b das neu installierte Havariekommando hier zusätzli- he Aufgaben bekommt, wird eine Arbeitsgruppe auf inisterieller Ebene zu klären haben. Im vorliegenden Antrag der Opposition sehe ich kei- en Dissens in den Zielen; dies wird auch im Vergleich u unseren Anträgen „Schiffssicherheit auf der Ostsee erbessern“ und „Seesicherheit optimieren“ deutlich, de- en Auflagen – bis auf den Prüfauftrag des Weitbereichs- adars für die Kadetrinne – als erfüllt gelten können. Es ibt also keinen Grund, bereits Erledigtes noch einmal u beschließen, weshalb wir Ihrem Antrag auch nicht zu- timmen werden. Meine Schlussbemerkung möchte ich der Europäi- chen Seeagentur widmen. Natürlich wäre es gut, wenn ine solche Institution in Deutschland ihren Sitz hätte, nd natürlich setzt sich die Bundesregierung auch für ine Berücksichtigung deutscher Standortangebote ein. 3618 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 (A) ) (B) ) Mitgliedsstaaten anstrebt, die noch nicht Sitz einer euro- päischen Institution sind. Deshalb meine ich auch, dass wir, neben der Standortfrage, auf Kompetenz und Exper- tenwissen für die Zusammenarbeit setzen müssen; denn unsere Seesicherheitsbilanz kann sich in Europa nun wirklich sehen lassen. Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU): Die Ostsee ist eines der am stärksten befahrenen und gefährlichsten Schiffsverkehrsgebiete der Erde. In der Kadetrinne zwischen dem dänischen Falster und dem deutschen Darß gibt es jährlich etwa 65 000 Schiffsbewegungen, 8 200 davon sind Tanker. Tag für Tag sind hier Einhül- lentanker unterwegs – spätestens seit der Havarie der „Prestige“ im November 2002 wissen wir – es können tickende Zeitbomben sein. In den letzten 10 Jahren kam es zu über 20 schweren Schiffsunfällen in dem nur 50 Quadratkilometer großen Gebiet der Kadetrinne. Die Ostsee als Ökosystem hat nun einige Besonder- heiten, die die Gefährdungen, die durch Schiffsunglücke drohen, potenzieren. Sie ist fast ein Binnenmeer; weitge- hend vom Festland umschlossen und besitzt mit dem Kattegat und Skagerak nur sehr enge und flache Verbin- dungen zur Nordsee, so dass der Wasseraustausch zwi- schen der Ost- und Nordsee nur sehr eingeschränkt mög- lich ist. Die Verweilzeiten, das heißt, die Dauer, die ein Wasserteilchen theoretisch in der Ostsee verbringt, lie- gen zwischen 25 und 35 Jahren. Alles, was in die Ostsee eingetragen wird, verbleibt dort also sehr lange. Ein zweites Problem ist die Lage der Ostsee in einer niederschlagsreichen, so genannten humiden Klimazone. Der Niederschlag und die Zufuhr von Flusswasser sind zusammen wesentlich größer als die Verdunstung. Der Salzgehalt in der Ostsee wird durch diesen Süßwasser- überschuss verdünnt. Das hat dann eine dritte große Problematik zur Folge: Das Tiefenwasser ist salzhaltiger als das darüberliegende Wasser und dadurch dichter. Im Ergebnis mischen sich beide unterschiedlich dichten Wassermassen kaum mit- einander. Der Prozess der Wassererneuerung in der Tiefe ist dadurch sehr stark behindert; die Ausbreitung von Sauerstoffmangel und Schwefelwasserstoff in den Tie- fenbecken der Ostsee ist ein natürliches Phänomen. Nur unter ganz bestimmten Witterungsbedingungen, die mehrere Jahre auf sich warten lassen können, gibt es so genannte Salzwassereinbrüche; bei denen salz- und sauerstoffhaltiges Nordseewasser in großen Mengen in die Ostsee vordringen kann. Meine Damen und Herren, warum erläutere ich das? Ein Ölunfall vom Ausmaß der „Prestige“ – ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass die Prestige auf ihrer letz- ten Fahrt die Ostsee passiert hat – hätte für das Fastbin- nenmeer Ostsee verheerende, um nicht zu sagen kata- strophale Folgen für Umwelt, Fischerei und Tourismus. Dieser hat in den strukturschwachen Regionen der deut- schen Küstenländer eine nicht hoch genug zu bewer- tende wirtschaftliche Bedeutung. Von einer solchen Ka- tastrophe sind wir täglich nur einen Augenschlag entfernt. Ich erinnere beispielsweise an den russischen Öltanker „Minerva Nounou“, der vor wenigen Wochen m f m 6 a a ß b v d u d u s w a n d B b v I h v v w A z n w s k l M a d V d H B K h f k d n e b h H s s – g e (C (D it 100 000 Tonnen Rohöl im finnischen Meer im Eis estsaß. Der Tanker war nur für Eisstärken bis 30 Zenti- eter zugelassen. Er hätte bei einer Eisdecke von 0 Zentimeter und einem Packeis von 2 Meter gar nicht uslaufen dürfen. Völlig unverständlich hat Russland es bgelehnt, einen Eisbrecher zu entsenden. Nur unter gro- em Einsatz gelang es Finnland, die Fahrtrinne frei zu ekommen und eine Ölkatastrophe in letzter Minute zu erhindern. Daher begrüßt die CDU/CSU-Fraktion die Entschei- ung des EU-Ministerrates, den Transport der besonders mweltgefährdenden Schweröle nur noch in doppelwan- igen Tankern zuzulassen. Dieser Beschluss entspricht nserem Antrag. Er muss nun umgehend vom europäi- chen Parlament bestätigt und umgesetzt werden! Ein- andige Tanker gehören nicht in die Ostsee, und zwar b sofort! Die CDU/CSU-Fraktion fordert den Bundeskanzler achdrücklich auf, seine guten Beziehungen zu Präsi- ent Putin zu nutzen, möglichst schnell die russische lockade einer europäischen Ostseesicherheitslösung zu eenden, dies auch vor dem Hintergrund, dass sich die on russischer Seite ausgehende Unfallgefahr durch die nbetriebnahme beziehungsweise Planung russischer Öl- äfen in St. Petersburg und Vystok mit einer Kapazität on insgesamt 40 Millionen Tonnen pro Jahr dramatisch erschärft. Meine Damen und Herren, auf europäischer Ebene urde Anfang dieses Jahres begonnen, eine Europäische gentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, EMSA, ein- urichten. Deren Erfolg setzt aber voraus, dass auch auf ationaler Ebene entsprechende Maßnahmen eingeleitet erden. Als Konsequenz aus dem „Pallas“-Unglück hat ich die Bundesregierung für die Bildung eines Havarie- ommandos in Cuxhaven entschieden. Dies ist sicher- ich ein Schritt in die richtige Richtung, doch ist diese aßnahme noch lange nicht ausreichend, das Wirrwarr n Kompetenzen und Zuständigkeiten hinsichtlich des eutschen Küstenschutzes zufriedenstellend zu lösen. Wir brauchen eine nationale Küstenwache, nach dem orbild der US Coast Guard und Dänemarks, das nach em „Pallas“-Unglück alle Sicherheitskräfte in eine and gelegt hat. Zu diesen Kräften müssen auch Zoll, GS und Bundesmarine gehören, die über einschlägiges now-how und Equipment verfügen. Deshalb wieder- ole ich für die Union unsere Forderung nach einem Un- allmanagement aus einem Guss mit klaren Zuständig- eiten, einheitlicher Führung und dem Recht des irekten Zugriffs auf alle Einheiten, weil wir im Fall ei- er Havarie kurze Reaktionszeiten benötigen, weil wir ine straffe, alle Kompetenzen umfassende Organisation rauchen, weil alle an der Rettung Beteiligten nach ein- eitlichen Grundsätzen handeln müssen und weil die andelnden als Team aufeinander eingespielt sein müs- en und nicht erst im Fall einer Havarie kurzfristig zu- ammengerufen werden können. Wir brauchen nicht nur ein Havariekommando, das seinem Namen entsprechend – erst im Falle eines Un- lücks, einer Havarie zum Einsatz kommt. Wir brauchen ine nationale Küstenwache, um möglichen Schiffs- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 3619 (A) ) (B) ) unglücken vorzubeugen, auch wenn dazu eine Änderung des Grundgesetzes – Artikel 87,1 und 89 – notwendig wäre. Die kürzlich erfolgte Ablehnung der Bundesregie- rung im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages, eine nationale Küstenwache für die Bundesrepublik ein- zurichten, ist ein deutliches Signal in die falsche Rich- tung. Die EU-Kommission, meine Damen und Herren, hat Anfang dieses Jahres die Mitgliedstaaten aufgefordert, die in der Richtlinie über die Seeverkehrsüberwachung vorgeschriebene Ausweisung von Notliegeplätzen vor den 1. Juli 2003 vorzuziehen. Auch hier ist die Antwort Deutschlands mehr als unzureichend: Die Bundesregie- rung hat auf eine entsprechende Anfrage des Kollegen Börnsen zu Nothäfen an der deutschen Küste geantwor- tet, es gäbe 40 davon. Nur, meine Damen und Herren, wo und welche? Besonders erschüttert hat mich eine Anmerkung von Frau Staatssekretärin Angela Mertens im Plenum des Deutschen Bundestages am 20. Februar dieses Jahres. Ich zitiere wörtlich: „Zu den Nothäfen möchte ich anmerken – ... –, dass wir keine Nothäfen ausweisen. Das macht übrigens mit Ausnahme Norwe- gens niemand. Wir haben Ihnen in unserer Antwort deutlich gemacht, dass wir Notliegeplätze vorhalten. ... (Es ist) bekannt, dass jede Reede und jeder Hafen als Notliegeplatz dienen können. ... Es muss immer eine Einzelentscheidung getroffen werden. Havarierte Schiffe mit bestimmten Problemen können nicht überall hingebracht werden. Insofern rate ich zu mehr Gelassen- heit.“ Frau Staatssekretärin, ihre Antwort ist ein Wider- spruch in sich. Sie wollen jeden Hafen als Notliegeplatz, gleichzeitig aber Einzelfallentscheidungen, weil nicht alle Schiffe überall hingebracht werden können. Sie soll- ten uns tatsächlich endlich Notliegeplätze vorhalten, bis- her haben Sie sie uns eher vorenthalten. Und was ihre Gelassenheit betrifft, so ist sie in Anbetracht dessen, was ich eingangs über das Ökosystem Ostsee gesagt habe, nun wirklich fehl am Platz! Ich fordere die Bundesregierung daher nochmals im Namen der Union eindringlich dazu auf, eine Liste der Notliegeplätze öffentlich vorzulegen und Auskunft über ihre personelle und technische Ausstattung zu machen, um im Falle einer Havarie wirksam und unverzüglich helfen zu können. Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Reali- tät ist: Die Seesicherheit auf der Ostsee hat nicht zu- sondern in den letzten Jahren Zug um Zug abgenom- men. Der Ostsee fehlt ein verbindliches Seesicherheits- konzept. Die Gefahr nicht mehr beherrschbarer Um- weltkatastrophen steigt. Dieser Trend muss gestoppt, muss in sein Gegenteil verkehrt werden. Das ist das Hauptziel dieses Antrages der CDU/CSU-Bundestags- fraktion. Wir brauchen eine Sicherheitswende für die Ostsee, die Nordsee und die anderen Meere. Das verheerende Öltankerunglück der „Prestige“ vor Spaniens Küste sollte als anhaltende Mahnung verstanden werden. r d d m b J d l e a g J C a r E A w e s s u t n d g r T w k h G a 2 K f Ö g m d n u s t h b r 1 g d B U i (C (D Ich verkenne nicht, dass die EU und auch die Bundes- egierung aus eigenem Antrieb, aber auch aufgeschreckt urch anklagende Bilder schrecklicher Ölverschmutzung urch die „Prestige“, weitere Maßnahmen zur Risiko- inimierung getroffen haben. Doch wenn diese erst wie ei dem Doppelhüllen-Gebot für Großtanker in zehn ahren greifen und nicht internationaler Standard wer- en, schaffen sie eine Scheinsicherheit, keinen tatsäch- ichen Sicherheitsgewinn. Wenn die EU eine neue Altersbegrenzung für Schiffe inführen will, Russland sich jedoch knallhart weigert, ndere Flaggenstaaten der IMO die kalte Schulter zei- en, bleibt das Gefährdungspotenzial für die Ostsee auf ahrzehnte erhalten. Aus Sach- und Zeitgründen muss die Seesicherheit hefsache werden. Fachministerkontakte der Ostsee- nrainer sind notwendig, ein Spitzentreffen der Regie- ungschefs zu dieser Problematik ist jedoch erforderlich. s gilt, zu verbindlichen nationalen und internationalen bkommen für die Ostsee zu kommen. Darauf dringen ir. Und es darf keine Zeit verstreichen. Die Ostsee ist in Fast-Binnenmeer. Eine Öl- oder Chemikalienkata- trophe hier bewirkt eine ungleich größere Umweltzer- törung als in jedem Ozean. Mensch und Natur, Fauna nd Flora, Küsten und Strände würden dauerhaft belas- et, beschädigt. Dazu darf es nicht kommen. Doch fast täglich schrammen wir in der Ostsee an ei- er Katastrophe vorbei. Das gilt für die Kadetrinne, in er es auf engstem Raum bis zu 65 000 Schiffsbewegun- en jährlich gibt, ohne Lotsenannahmepflicht, ohne aus- eichende Radarüberwachung. Das gilt für die nördliche ankerroute, auf der verstärkt Öl aus Russland befördert ird, teilweise auf Schiffen, die nicht nur als Seelenver- äufer bezeichnet werden, sondern eine Bordwandstärke aben, die für Eisgang völlig ungeeignet ist. Seit 1995 haben sich die Öltransporte verdoppelt. reenpeace dokumentierte es: Durchschnittlich einmal m Tag passiert ein Ölfrachter von der „Güteklasse“ der 6 Jahre alten gesunkenen „Prestige“ die risikoreiche adetrinne. Allein drei dramatische Situationen hat die innische Regierung in diesem Winter durch festsitzende ltanker ausgemacht. In keinem Fall war Russlands Re- ierung bereit zu handeln. Wer so die Sicherheit aller issachtet und nicht bereit zur Kooperation ist, hat we- er Kredite verdient noch, als Bündnispartner ernst ge- ommen zu werden. Doch die Beinaheunglücke umfassen nicht nur zu alte nd ungeeignete Schiffe, sondern nach Experten-Auffas- ung auch die Doppelhüllen-Tanker der ersten Genera- ion. Auch wenn die Doppelwand eine deutliche Sicher- eitsverbesserung bei Havarien oder Grundberührung edeutet, so sind Schiffe dieser Bauart in den ersten Jah- en vor dem In-Kraft-Treten der MARPOL-Vorschriften 992 mit einer Konstruktion aus hochfestem Stahl aus- estattet worden, die als problematisch angesehen wer- en, wo die Gefahr des Auseinanderbrechens besteht. ei Bulk-Carriern dieser Bauart hat es entsprechende nglücke bereits gegeben. Hier sind tickende Zeitbomben unterwegs, die mehr nternationale Kontrolle notwendig machen. Diese 3620 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 (A) ) (B) ) Einschätzung gilt nicht für die Doppelhüllen-Tanker der neuen Generation, wie sie zum Beispiel durch die Linde- nau Werft in Kiel hergestellt werden. Hier wird hervorra- gende Sicherheit produziert. Das Ziel in Europa muss sein, dass nicht nur ein Ausphasen der alten Tanker er- reicht wird, sondern dass die Ersatztonnage auch in Eu- ropa gebaut wird. Doch der europäische Qualitätsstandard gilt nicht weltweit. Bei der IMO häufen sich Beschwerden über schwerwiegende Qualitätsmängel bei Schiffsneubauten. Es werden international verbindliche Bauvorschrif- ten gefordert. Wir schließen uns dem an. Der enorme Kostendruck durch subventionierte Dum- pingpreise im Weltschiffbau verhindert Sicherheit, so ar- gumentieren Schiffbauer und Reeder. In sechs Berichten der EU-Kommission wurde dieser Sachverhalt doku- mentiert. Besonders betroffen sind Schiffsneubauten aus Fernost. Und noch ein Risikoaspekt bleibt oft uner- wähnt: Große Pötte, die zum Beispiel Container trans- portieren, sind in der Regel Einwandboote, bunkern je- doch allein an Treibstoff bis zu 12 000 Tonnen Öl, das Doppelte von dem, was kleinere Tanker geladen haben. Verunglückt ein solches Schiff in der Ostsee, ist ein un- ermesslicher Schaden ebenso gegeben. Bei Tankerneubauten gilt schon heute die Doppel- wandpflicht bei einer Ladung ab 5 000 Tonnen. Hier müssen gleiche Standards für alle Schiffstypen geschaf- fen werden. Auch für Tanker unter 5 000 Tonnen muss die Doppelwand Pflicht sein. Gerade sie bedeuten eine besondere Gefahr für Mensch und Natur; denn sie wer- den hauptsächlich im Küstenverkehr eingesetzt. Allein die hier genannten Beobachtungen zeigen den Umfang der Risikospanne für die Ostsee. Hinzu kommt: Der Schiffsverkehr im Baltischen Meer nimmt Jahr um Jahr zu, leider auch das Alter der Boote. Hinzu kommt: Die Öltanker werden immer größer. Auch damit steigt das Risiko. Noch immer gibt es mehr Ein- als Doppel- wandschiffe im Baltischen Meer. Und nach den gelten- den Bestimmungen wird sich dieser Sachverhalt erst in gut zehn Jahren ändern. Zehn Jahre weitere halbherzige Sicherheit auf der Ostsee sind nicht vertretbar. Wir er- warten, dass die Ostsee zu einem Sondergebiet erklärt wird, es besondere Kontrollen für Risikoboote gibt und gleiche Sicherheitsauflagen für alle Ostseeanrainer – Russland eingeschlossen. Unser Appell zur Optimierung der Seesicherheit rich- tet sich aber zugleich an die Schiffsbetreiber und Billig- Flaggen-Staaten. Wenn vorrangig nach der Devise „Erst der Gewinn, dann die Sicherheit“ verfahren wird, ist zu prüfen, ob der Landweg mit Ölpipelines eine Risiko- minimierung bedeutet. Auch unser Land benötigt eine stabile Ölversorgung, doch sie muss umweltverantwort- lich erfolgen. Der weitaus überwiegende Teil der deut- schen und europäischen Reeder handelt überaus verant- wortungsbewusst und ist an Sicherheit orientiert. Es sind die schwarzen Schafe, die die Seesicherheit durch man- gelnde Technik und unvertretbare Behandlung des Bord- personals gefährden. Hier setzt die Eigenverantwortung der Verbände an. O E f N h d s d d r s S C d h ( t M h u v d w d d t O M s f H w b l z z n w d b n k B b u S v g S d m n l (C (D Unabhängig davon wiederhole ich noch einmal: Der stsee fehlt ein verbindliches Seesicherheitskonzept. ine Richtungsänderung ist dringend geboten. Deshalb ordere ich Sie auf, unserem Antrag heute zuzustimmen. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Die großen Tankerkatastrophen der letzten Jahre aben die Öffentlichkeit in hohem Maße für die Fragen er Schiffssicherheit und der Meeresverschmutzung sen- ibilisiert. Das ökologische und ökonomische Gefähr- ungspotenzial im Falle einer Tankerkatastrophe ist für ie Ostsee und die Küstenanrainer enorm. Deshalb ist es ichtig und wichtig, hier in diesem Hohen Hause ver- tärkt über Sicherheitsstrategien zu reden. In diesem inne begrüße ich grundsätzlich den Antrag der CDU/ SU, auch wenn ich in der Sache in einigen Punkten eutliche Differenzen zu den vorgelegten Forderungen abe. Die Bundesregierung und die Europäische Union EU) haben in ihren Aufgabenbereichen viele vernünf- ige Initiativen ergriffen, die für mehr Sicherheit auf den eeren und in den Küstengewässern sorgen. Ich nenne ier nur die beiden „Erika“-Maßnahmenpakete der EU nd die Schaffung eines Havarie-Kommandos in Cuxha- en. Aber damit ist noch nicht alles getan, was notwen- ig wäre, um die Sicherheit der Meere nachhaltig zu ge- ährleisten. Insbesondere bereitet mir die Situation in er Kadetrinne Sorgen. Angesichts der deutlich steigen- en Schiffsdurchfahrten ist das nicht mehr zu verantwor- en. Deshalb ist die Forderung richtig, umgehend mit den stseenachbarn eine Lotsenannahmepflicht und eine eldepflicht zu vereinbaren. Dies gilt auch für ein ost- eeweites Netz von Notliegeplätzen und Nothäfen und ür den Ausbau der Radarüberwachung. Im Rahmen von ELCOM sind viele vernünftige Initiativen verwirklicht orden, die ein Mehr an Sicherheit für die Ostsee ge- racht haben. In dieser Tradition sollten auch Verhand- ungen geführt werden, die Ostsee als Sondergebiet aus- uweisen, in dem nur noch Doppelhüllentanker ugelassen sind. Aber Sie wissen auch, dass in all diesen Fragen die ationalen Kompetenzen eng begrenzt sind. Und auch enn fast alle Ostseeanrainerstaaten schon Mitglieder er EU sind oder es in Kürze sein werden, ohne die Ein- indung der Russischen Förderation wird es nicht zu ei- em überzeugenden Sicherheitskonzept für die Ostsee ommen. Und deshalb ist es richtig, dass die deutsche undesregierung diesen Verhandlungen höchste Priorität eimisst. In all diesen Fragen sind wir praktisch einer Meinung nd die sollten wir auch im Interesse unseres Landes, der icherheit der Meere und unserer Küsten gemeinsam ertreten. Was wir allerdings nicht mitmachen, ist eine Grund- esetzänderung durch die Hintertür. Die Regelung, die ie für eine künftige Küstenwache vorschlagen, ist mit er grundgesetzlichen Trennung von polizeilicher und ilitärischer Gewalt nicht vereinbar und auch völlig un- ötig. Der Einsatz der Bundeswehr in Katastrophenfäl- en ist eindeutig geregelt. Den Versuch der CDU/CSU, Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 3621 (A) ) (B) ) Bundeswehreinsätze im Inneren durch immer neue trick- reiche Varianten durchzusetzen, werden wir entschieden und beharrlich zurückweisen. Allerdings halten auch wir die Weiterentwicklung des Havarie-Kommandos in Cuxhaven zu einer noch schlag- kräftigeren Organisation für geboten. Parallele Struktu- ren und unterschiedliche, sich teilweise gegenseitig be- hindernde Kompetenzhierachien müssen konsequent abgebaut werden. Nur dann werden wir über eine schlagkräftige Küstenwache verfügen, die im Notfall schnell und effektiv reagieren kann. Unverständlich erscheint mir in ihrem Antrag der Hinweis auf eine mögliche Sonderbehandlung von Malta und Zypern bei den EU-Beitrittsverhandlungen im Hin- blick auf das Seerecht. Auch nach nochmaliger Lektüre des Beitrittsvertrages ergeben sich keine Sonderbedin- gungen für diese Staaten. Mit dem Beitritt Maltas und Zyperns gelten alle diesbezüglichen Regeln der EU ab dem ersten Tag ihrer Mitgliedschaft. Lassen Sie mich zum Schluss noch vier Punkte nen- nen, die unverzichtbar sind, wenn wir die Sicherheit auf der Ostsee nachhaltig erhöhen wollen. Erstens müssen wir verstärkt Gebrauch machen von der Möglichkeit, bestimmte Gebiete als besonders emp- findliche Meeresgebiete (PSSA) auszuweisen und dies an die International Maritime Organisation (IMO) zu melden. Innerhalb eines PSSA können wir, international legitimiert, höhere Sicherheitsauflagen für alle Schiffe durchzusetzen. Zweitens müssen wir die Versicherungs- und Haf- tungssummen den tatsächlichen Schadensereignissen an- passen. Drittens müssen wir dafür sorgen, dass die Hafenstaa- tenkontrollen noch stringenter auch in den deutschen Ostseehäfen durchgeführt werden. Viertens müssen wir uns dafür einsetzen, die interna- tionalen Standards in der Ausbildung der Seeleute zu er- höhen. Nur eine gut ausgebildete und untereinander kommunikationsfähige Schiffsbesatzung, das heißt eine Besatzung, die dieselbe Sprache spricht, kann in Gefah- rensituationen schnell und richtig reagieren. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass wir auch unter dem Gesichtspunkt der Schiffssicherheit kein Interesse an einer weiteren Ausflaggung haben können. Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal darauf hin- weisen, dass die Vermeidung von Gefährdungen die beste Sicherheitsstrategie ist. Das heißt, jeder Tropfen Öl, der nicht über die Weltmeere nach Deutschland ge- bracht wird, sondern durch Energieeinsparung oder rege- nerative Energien ersetzt wird, ist die beste aller Sicher- heitsvorkehrungen überhaupt. Hans-Michael Goldmann (FDP): Ich freue mich, dass wir abermals die Gelegenheit haben, in diesem Hause über maritime Fragen zu sprechen. Auch wenn der eigentliche Anlass, der Antrag der CDU/CSU, zu weniger Freude Anlass bietet. Natürlich haben sie Recht mit einer Reihe von Forderungen in Ihrem Antrag. Doch a a n z h d b k l v l t a f d U E k t l d w c d t p H w L n e b l 5 K F V N r F c d d e f h n s w C (C (D ls Opposition sollten wir dort, wo es geboten erscheint, uch einmal die Regierung loben. Wir können Russland un einmal nicht zwingen, einer Lotsenannahmepflicht uzustimmen. Wir können nur immer wieder in den Ver- andlungen auf die Wichtigkeit abstellen und müssen urch Beharrlichkeit zum Ziel kommen. Im Bereich der internationalen Bemühungen für ver- indliche Übereinkommen zum Schutz der Ostsee aner- enne ich das Bemühen der Bundesregierung ausdrück- ich. Immer wieder skandieren Sie von der CDU und Sie on der Bundesregierung: Verbietet endlich die Einhül- entanker und unsere Probleme mit der Gefahr von Öl- ransporten sind gelöst. Ich warne davor, den Menschen an der Küste diese nscheinend einfache Lösung in dieser Form zu verkau- en. Natürlich bieten Doppelhüllentanker eine große La- ungssicherheit und vor allem minimale Ladungsreste. nd auch ohne Verbote gehen die Charterungen von inhüllentankern zurück. Aber Doppelhüllentanker sind ein Allheilmittel in Sachen Küstenschutz. Wir haben vergangenen Montag eine maritime Fach- agung durchgeführt. Dort wurde von den Experten deut- ich herausgestellt, dass es vor allem auf Unfallvermei- ung ankommt und da vor allem auf so wichtige Dinge ie Ausbildung, ausgereifte Sicherheitstechnik und Si- herheitsverfahren. Auch Doppelhüllentanker können als Havaristen en- en. Ein Bergungsfachmann meinte gar, ein gut gepfleg- er Einhüllentanker sei ihm allemal lieber als ein Dop- elhüllentanker, die viel anfälliger für Korrosion und im avariefall viel schwerer leerzupumpen seien. Mir urde berichtet, dass die heutige Technik kaum in der age sei, einen gesunkenen Doppelhüllentanker ab ei- em bestimmten Neigungswinkel so anzubohren, dass in Leerpumpen ermöglicht wird. Ein Forschungsantrag eim BMBF zur Entwicklung neuer Techniken wurde eider auf das nächste Jahr verschoben, obwohl 0 000 Euro Drittmittel eingeworben wurden. Mit diesem Beispiel will ich verdeutlichen, dass dem üstenschutz nicht gedient ist, wenn man mit plakativen orderungen um sich wirft, sondern dass man sich zur erbesserung des Küstenschutzes schon einmal in die iederungen der Detailprobleme begeben muss. Wir haben uns letzten Montag auch mit einem weite- en Thema aus dem Antrag der CDU beschäftigt: die orderung nach Schaffung einer nationalen Küstenwa- he. Ich schiebe es gleich vorweg: Die FDP hat sich zu iesem Thema noch keine abschließende Meinung gebil- et, da es auch hier nicht mit dem plakativen Aufstellen iner Forderung getan ist. Angesichts der immer noch ehlenden Detailregelungen für das Havariekommando ege ich durchaus Sympathie für die Forderung nach ei- er Küstenwache, wie sie auch von der Schutzgemein- chaft Deutsche Nordseeküste immer wieder erhoben ird. Doch die Kolleginnen und Kollegen von der CDU/ SU bleiben jedes Detail für diese Forderung schuldig 3622 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 (A) ) (B) ) und das wundert mich auch nicht, da auch hier der Teu- fel in eben demselben steckt. Schon das Havariekommando ist eine Sonderstelle, die nicht in die Struktur der Wasser- und Schifffahrtsver- waltung eingebunden ist, die langjährige Erfahrung mit dem Sicherheitsmanagement auf den deutschen Gewäs- sern vorweisen kann. Bevor wir uns hier hinstellen und eine Küstenwache fordern, sollten wir uns doch erst ein- mal Gedanken machen über die Probleme, die mit der Umsetzung einer solchen Forderung verbunden sind. Ich möchte zum Beispiel nicht, dass eine zu schaffende Küs- tenwache wegen der von den Innenpolitikern geltend ge- machten Sicherheitsinteressen bei der Terroristenabwehr im Innenministerium angesiedelt würde. Wir dürfen keine Strukturen schaffen, die die bisherigen Seesicher- heitsbemühungen auf den Kopf stellen. Wir müssen Strukturen schaffen, die das maritime Know-how bündeln und andere Aspekte der Gefahren- abwehr und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei den maritimen Fachleuten integriert. Dann kämen wir entscheidende Schritte weiter. Ich halte das Thema Küstenwache für ein wichtiges Thema – für ein so wichtiges Thema, dass wir es hier nicht mit einem solchen Schnellschuss beerdigen sollten. Wir sollten gemeinsam und ergebnisoffen in eine Fach- diskussion hierzu eintreten. In anderen Bereichen der Ostseesicherheit sind wir entscheidende Schritte weiter gekommen. So haben wir seit einigen Monaten endlich den Notfallschlepper Ost- see im Einsatz und ich habe mich bei einem Besuch auf der „Fairplay 26“ von dem großen Know-how der Besat- zung in Seesicherheitsfragen überzeugen können. Umso weniger kann ich die Bundesregierung verste- hen, dass sie sich nach wie vor weigert, angesichts leerer öffentlicher Kassen an einem öffentlich gebauten und öf- fentlich betriebenen Schadstoffbekämpfungsschiff fest- zuhalten. Das SUBS für die Ostsee könnte von privater Seite bereedert werden und ich bin überzeugt, dass wir damit auch gutes Know-how einkaufen würden. Abschließend noch eine Bemerkung zur allgemeinen maritimen Politik der Bundesregierung. Eines ist bei un- serem Maritimen Forum ganz deutlich geworden: Die Fachleute fragen sich, wozu die Bundesregierung aber- mals zu einer Nationalen Maritimen Konferenz einlädt, wenn die Beschlüsse der letzten Konferenzen zu einem großen Teil nicht nur keine Beachtung finden, sondern durch Bestrebungen der Finanzpolitiker immer wieder konterkariert werden. Wie ernst nimmt die Bundesregie- rung denn ihre nationalen maritimen Konferenzen selbst, wenn sie immer wieder an der Tonnagesteuer kratzt oder den Lohnsteuereinbehalt infrage stellt? Für die nächste Tagung in zwei Wochen könnten die Reden der letzten Konferenz allesamt wieder aus dem Archiv geholt wer- den und niemand würde es wahrscheinlich merken. Wir brauchen endlich eine nationale Offensive zur Förderung der Schifffahrt mit all ihren Potenzialen. Kein anderer Wirtschaftszweig muss sich in gleichem Maß ei- nem globalen Wettbewerb stellen wie die Seeschifffahrt. Doch schon innerhalb der EU haben wir drastische Un- t f b s e b w w u d d A r z t n e l d T f k g ü z n r 8 d a a S f d f t n i B o e n s m T l s d b d f (C (D erschiede bei den Wettbewerbsbedingungen. Es ist ein- ach nicht hinnehmbar, wenn einige unserer Nachbarn is zu 100 Prozent Lohnnebenkosten und Lohnsteuer- ubventionen gewähren und die so bevorteilten Reeder ntscheidende Vorteile gegenüber ihren deutschen Mit- ewerbern genießen. Da müssen wir uns dann auch nicht undern, wenn der deutsche maritime Standort immer eiter unter Druck gerät. Hier erwarte ich Antworten nd Taten der Bundesregierung und keine Sonntagsre- en auf nationalen maritimen Konferenzen. Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin beim Bun- esminster für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Der ntrag der CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregie- ung, die Ostseeanrainerstaaten und die EU-Kommission ur Entwicklung eines gemeinsamen Sicherheitskonzep- es auf. Da drängt sich eine Frage auf: Wer hat die Eulen ach Athen getragen? Es ehrt den Antragsteller, den Kollegen Börnsen, dass r hartnäckig das Thema Ostseesicherheit wohl vor al- em seinen eigenen Leuten näher bringen will. Die Bun- esregierung kann er wirklich nicht meinen! Der größte eil Ihrer Forderungen liegt bei uns in guten Händen. Aber nun ist Opposition bekanntlich jener erkenntnis- ördernde Zustand, in dem eine Partei zu der Einsicht ommt, dass Missstände, die während ihrer eigenen Re- ierung zu klein und unbedeutend waren, nun wirklich berhand nehmen. Auch die Opposition weiß, dass der EU-Rat im De- ember letzten Jahres ein umfangreiches Paket an Maß- ahmen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küsten- egionen angenommen hat. Bundesminister Dr. Stolpe hat im Dezember 2002 ein -Punkte-Programm für die schnelle Umsetzung der von er EU beschlossenen Maßnahmen zu mehr Sicherheit uf See vorgelegt. Dabei wurde besonderes Augenmerk uf Maßnahmen gerichtet, die zur Verbesserung der chiffssicherheit in der Ostsee führen. Sie wissen aber auch, dass verbindliche Festlegungen ür ein Sicherheitskonzept für die Ostsee nur im Rahmen er Internationalen Seeschifffahrtsorganisation, IMO, er- olgen können. Die Bundesregierung setzt sich interna- ional mit Nachdruck dafür ein, die bereits beschlosse- en Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltsituation n der Ostsee und der Sicherheit der Schifffahrt wie zum eispiel die Einrichtung von Verkehrstrennungsgebieten der die Ausweisung der Ostsee als Sondergebiet fortzu- ntwickeln. Minister Stolpe hat mit dem russischen Verkehrsmi- ister Frank am 12. April 2003 vereinbart, eine gemein- ame hochrangige Arbeitsgruppe einzurichten, die sich it allen Fragen der Schiffssicherheit, insbesondere der ankersicherheit in der Ostsee, befassen soll. Deutsch- and wird die russische Delegation zu einem ersten Ge- präch noch vor der Sommerpause nach Hamburg einla- en. Die russische Seite hat anlässlich dieser Gespräche ereits zugesichert, dass keine Einhüllentanker mehr in en neuen russischen Ölhafen Primorsk einlaufen dür- en. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 3623 (A) ) (B) ) Ihrer Forderung nach einer flächendeckenden Radar- überwachung der Ostsee werden wir deshalb nicht nach- kommen, weil dies weit entfernt vom Stand der Technik ist und die Ostseeanrainer schon viel weiter sind. Im Rahmen der Helsinki-Kommission, HELCOM, wird von den Ostseeanrainerstaaten derzeit vielmehr ein ostseeweites AIS-gestütztes – Automatic Identification System – Beobachtungssystem festgelegt, das mit dem gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informations- system für den Schiffsverkehr der EU kompatibel sein soll. Am 1. Januar 2003 hat ein einheitliches Havariekom- mando seinen Dienst zur Koordinierung von Einsätzen im Küstenbereich und auf Hoher See aufgenommen. Dieses Kommando führt die unterschiedlichen Einsatz- kräfte und Ressourcen in einem gemeinsamen Unfallma- nagement in Nord- und Ostsee zusammen. Damit wird gewährleistet, dass die Reaktion auf Schadensfälle un- verzüglich und unter einheitlicher und strukturierter Führung erfolgt. Die sich ständig verändernde Gefährdungslage, vor allem die veränderte Sicherheitslage aufgrund terroristi- scher Bedrohung, erfordert laufend Maßnahmen zur Ver- besserung der Schlagkraft und Effizienz der Gefahrenab- wehr im Bereich Seeverkehr. Hierzu wird in Kürze eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeri- ums des Innern ihre Arbeit aufnehmen. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass bei allen Vor- schlägen zur Verbesserung der Schiffssicherheit, insbe- sondere bei der Außerdienststellung älterer Einhül- lentanker, bei den Kontrollen und den Haftungsfragen bestmögliche und einheitlich praktizierte Standards auf breiter Grundlage zur Anwendung kommen. Über eine vorgezogene Außerdienststellung von Ein- hüllentankern von 2015 auf 2010 haben sich die EU- Verkehrsminister im März verständigt und bereits bei der IMO als gemeinsamen Antrag der EU-Mitgliedstaaten vorgelegt. Ein Hafenanlaufverbot für besonders gefährli- che Einhüllentanker wird im Juli 2003 nach Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsvorschrift praktiziert werden. Ein generelles Verbot für Einhüllentanker in der Ost- see kann nur im internationalen Rahmen der IMO durch- gesetzt werden. So lange diese Schiffe den internationa- len Anforderungen entsprechen, kann ihnen nämlich die friedliche Durchfahrt in internationalen Gewässern nicht verwehrt werden. Verbote können unter bestimmten Be- dingungen für den Hafenanlauf ausgesprochen werden, außerdem besteht die Möglichkeit, durch eine gemein- same Initiative der Ostseeanrainerstaaten für die Tank- schiffe einen küstenfernen Schifffahrtsweg vorzugeben. Daran wird derzeit im Rahmen der HELCOM gearbeitet. Für die EU-Beitrittskandidaten gibt es im Bereich der Seesicherheit keine Übergangsvorschriften. Mit dem Beitritt muss der „acquis communautaire“ erfüllt sein. Die EU und die Mitgliedstaaten helfen den neuen Mit- gliedern bei der Erfüllung des „acquis“ und die in Ihrem Antrag genannten Länder werden auf die Notwendigkeit hingewiesen, unverzüglich Maßnahmen zur Verbesse- rung der Schiffssicherheit zu ergreifen. Z m d d s s K w h x O n c u i l s A w g f S z F R d G h t w n d d d h v a K B 1 s s li a (C (D Deutschland hat eine umfassende Richtlinie für die uweisung von Notliegeplätzen im Rahmen der mariti- en Notfallvorsorge erarbeitet; diese wird zurzeit mit en Küstenländern abschließend abgestimmt. Für die eutsche Küste sind 40 Notliegeplätze vorgesehen. Das deutsche Notschleppkonzept für Nord- und Ost- ee basiert auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnis- en und ist bereits jetzt in Europa führend. Mit einem ostenaufwand von 13 bis 15 Millionen Euro jährlich erden flächendeckend Notschleppkapazitäten vorge- alten, die Eingreifzeiten zu einem Havaristen von ma- imal 2 Stunden gewährleisten sollen. Sie sehen, Ihr Anliegen nach mehr Sicherheit in der stsee ist lange vor dem Druck dieses Antrages aufge- ommen worden. Wir wissen alle, dass es eine letzte Si- herheit nicht gibt. Aber Sie können sicher sein, dass wir ns mit besonderer Hartnäckigkeit auf europäischer und nternationaler Ebene einsetzen werden, was größtmög- iche Schiffssicherheit und Sicherheit in Nord- und Ost- ee betrifft. nlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung (Kriegsdienstverweigerungs-Neuregelungsge- setz) (Zusatztagesordnungspunkt 11) Andreas Weigel (SPD): Der vorliegende Gesetzent- urf zur Neuregelung des Kriegsdienstverweigerungs- esetzes ist ein weiteres gutes Signal aus dem Bundes- amilienministerium. Das Ministerium unter Renate chmidt erkennt den notwendigen Handlungsbedarf und ieht daraus die Konsequenzen. Es passiert etwas in der amilien- und Jugendpolitik. Ich möchte Ihnen, Frau iemann-Hanewinkel, auch im Namen meiner Fraktion afür meine Anerkennung aussprechen. Der vorliegende esetzentwurf ist beispielhaft für Ihre Arbeit. Das Kriegsdienstverweigerungsgesetz ist in seiner eutigen Form ein Relikt aus einer anderen Zeit. Solda- en, die in Ihrer Dienstzeit den Kriegsdienst verweigern, erden noch immer vor Ausschüsse geladen, um in ei- er mündlichen Verhandlung ihre Gewissensentschei- ung prüfen zu lassen. Das ist ein Verfahren aus Zeiten es Kalten Krieges und passt nicht mehr in die bundes- eutsche Wirklichkeit des 21. Jahrhunderts. Durch den istorischen und politischen Wandel wird Kriegsdienst- erweigerung in unserer Gesellschaft mittlerweile ganz nders gesehen als noch vor 20 Jahren. Deshalb gibt es die mündliche Prüfung für die meisten riegsdienstverweigerer schon lange nicht mehr. Das undesamt für den Zivildienst bearbeitet jährlich über 80 000 schriftliche KDV-Anträge. Dieses Verfahren hat ich längst bewährt. Da fragt man sich zu Recht: Warum ollen die durchschnittlich etwa nur 2 300 Anträge jähr- ch aus den Reihen der Soldaten – das sind knapp mehr ls 1 Prozent aller Anträge – weiterhin durch ein 3624 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 (A) ) (B) ) aufwendiges und überhaupt nicht mehr zeitgemäßes Ver- fahren geschleust werden? Auf diesen offensichtlichen Anachronismus hat das Familienministerium nun in bemerkenswerter Weise rea- giert. Man hat alle Betroffenen an einen Tisch geholt. Man hat das Gesetz gemeinsam vereinfacht und ent- staubt. Als Ergebnis liegt uns eine Neuregelung vor, die für alle Beteiligten eine Erleichterung bedeutet. Der Ge- setzentwurf findet im Verteidigungsministerium genauso Zustimmung wie bei der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer. Die Verantwortung für alle Anträge auf Kriegsdienst- verweigerung soll jetzt dort liegen, wo sie hingehört: beim Bundesamt für den Zivildienst. Es wird keine pa- rallelen Strukturen zwischen Bundesamt und Verteidi- gungsministerium mehr geben. Damit wird ein enormer bürokratischer Aufwand vollständig beseitigt und durch den Wegfall der Prüfungsausschüsse werden auch die Kommunen finanziell und organisatorisch spürbar ent- lastet. Kurz: Hier werden Strukturen deutlich ver- schlankt. Das neue Kriegsdienstverweigerungsgesetz wird 13 Paragraphen haben, das alte hat 23 Paragraphen. Dennoch wurden alle im Vorfeld geäußerten Bedenken im Gesetzentwurf berücksichtigt. So ist es jetzt auf An- regung des Deutschen Bundeswehrverbandes ausdrück- lich vorgesehen, dass bei KDV-Anträgen von Zeit- und Berufssoldaten eine Stellungnahme bei den Disziplinar- vorgesetzten eingefordert wird. Sollten dabei Unge- reimtheiten auftauchen, so kann das Bundesamt dem nachgehen. Mit dieser Lösung können alle leben und ein befürchteter Missbrauch des Gesetzes wird verhindert. Aber auch für die übrigen Verfahren sieht der Gesetz- entwurf Veränderungen vor. Das sind ebenfalls Verände- rungen, mit denen das Gesetz unserer heutigen Zeit an- gepasst wird. Allein die geschlechtergerechte Aus- formulierung des Gesetzes berücksichtigt endlich auch hier, dass Frauen in der Bundeswehr mittlerweile zur Normalität unserer Gesellschaft gehören. Genauso ist der unnötige finanzielle Aufwand für Kriegsdienstver- weigerer, grundsätzlich ein polizeiliches Führungszeug- nis vorlegen zu müssen, nicht mehr angemessen. Das wird zukünftig nur noch im Zweifelsfall vonnöten sein. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung spiegelt die gesellschaftliche Einstellung zur Kriegs- dienstverweigerung wider. Verabschieden wir uns end- lich vom Verfahren der zweifelhaften Gewissensprü- fung, von einem Verfahren, das aus Zeiten stammt, die wir Gott sei Dank hinter uns gelassen haben! Zeigen wir den jungen Menschen, dass sie mündige Bürger inner- halb unserer Zivilgesellschaft sind, dass sie sehr wohl vor ihrem Gewissen entscheiden können, in welcher Form sie sich als Bürger in unserer Gesellschaft engagie- ren wollen. Wir wollen, dass unsere Jugend eine freie Entscheidung über die Form ihres gesellschaftlichen Dienstes trifft. Dabei darf nicht das Hinterfragen dieser Entscheidungen im Vordergrund unseres politischen Handelns stehen. Vielmehr ist es unsere Aufgabe, die Attraktivität der verschiedenen Dienste zu erhalten und auszubauen. Davon profitieren die zivilen Dienste ge- nauso wie die Bundeswehr. r b z s e w w d d g g d w l d S s g s d r d f e w s n D h K l m k n b D P A f g d V h t d s t k c (C (D Es gehört zu den höchsten Aufgaben parlamenta- ischer Arbeit, die Gesetzgebung auf den Punkt zu ringen, sie zu straffen, sie auf das Wesentliche zu redu- ieren. Mit Debatten von gestern erhalten wir bürokrati- chen Aufwand von gestern. Wenn wir jetzt nicht schnell den vom Bundesfamili- nministerium eingeschlagenen Weg mitgehen, dann ird das Verteidigungsministerium zum 1. Januar 2004 ieder Ausschüsse neu besetzen müssen, dann werden ie Kommunen ebenfalls neue Beisitzer wählen müssen, ann werden die Kammern sich weiterhin mit aufwendi- en Widerspruchsverfahren bemühen müssen. Kurz: Das anze mühsame und überflüssige Verfahren würde wie- er neu in Gang gesetzt. Ich kenne niemanden, der das ill. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, assen Sie uns die erkennbare Einigkeit zur Neuregelung es Kriegsdienstverweigerungsgesetzes nutzen. Lassen ie uns das Gesetz im parlamentarischen Verfahren chnell auf die Beine stellen! Thomas Dörflinger (CDU/CSU): Diese Bundesre- ierung trifft auf eine konstruktive Opposition. Das wird ich auch heute in dieser Debatte um das von der Bun- esregierung vorgelegte Kriegsdienstverweigerungsneu- egelungsgesetz erweisen. Im Gegensatz zu Rot-Grün, as hat sich ja heute Morgen in der Debatte um den Op- erschutz gezeigt, lehnen wir Ihre Gesetzentwürfe nicht infach ab, sondern wir sehen sie uns zunächst an, be- erten sie und fällen dann eine Entscheidung, ob das zu- timmungsfähig ist oder nicht. Um es vorwegzunehmen: Der Kernpunkt des von Ih- en heute eingebrachten Gesetzesentwurfs ist berechtigt. a die Gewissensprüfung im herkömmlichen Sinne eute nicht mehr stattfindet, sind die Ausschüsse und ammern zur Abnahme dieser Prüfung im Grunde obso- et. Und es ist berechtigt, Überlegungen anzustellen, wie an zu einer Vereinfachung des Verfahrens kommen ann. Allerdings: Nach über vier Jahren Erfahrung rot-grü- er Regierungspolitik sind berechtigte Zweifel ange- racht, wenn Rot-Grün zum Bürokratieabbau ansetzt. ie Tatsache, dass ein Gesetz nach der Novelle weniger aragraphen hat als vorher, ist nämlich per se noch kein usweis dafür, dass tatsächlich Bürokratieabbau stattge- unden hat. Ich will hierfür zwei konkrete Beispiele nennen und leichfalls auch Verbesserungsvorschläge unterbreiten: Erstens. Mir leuchtet nicht ein, weshalb künftig bei er Antragstellung auf Kriegsdienstverweigerung die orlage eines Führungszeugnisses unterbleiben soll. Das at gar nichts mit pauschalen Verdachtsmomenten zu un. Wenn das Führungszeugnis auch künftig Bestandteil es Antrags wäre, könnten wir uns Abs. 3 des § 6 im Ge- etzesentwurf sparen, der sich nämlich damit beschäf- igt, dass das Bundesamt ein Führungszeugnis anfordern ann. Das wäre ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfa- hung. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 3625 (A) ) (B) ) Zweitens. Es wäre sinnvoll, wenn zukünftig der An- tragseingang ausschließlich beim Kreiswehrersatzamt angesiedelt wäre und die Möglichkeit, nach einer Frist- verlängerung den Antrag direkt beim Bundesamt zu stel- len, entfiele. Wir könnten hierdurch auf die Abs. 2 und 3 des § 2 verzichten. In der Praxis bedeuteten die Vorga- ben des Gesetzesentwurfs nämlich, dass ein Teil der Per- sonalakte beim Kreiswehrersatzamt und ein Teil beim Bundesamt eingeht, weshalb dann ein umständliches Zu- sammenführen notwendig wird. Auch hier also ein kon- kreter Vorschlag von uns zur Verwaltungsvereinfachung. Drittens. Auch bei diesem Gesetzesentwurf gelten die Grundsätze der Haushaltsklarheit und -wahrheit. So muss betont werden, dass die in Rede stehenden 66 Plan- stellen im Bundesministerium der Verteidigung nicht eingespart werden, sondern eine andersartige Verwen- dung finden. Freilich: Mögliche Anhörungen werden im Zweifelsfall nicht durch das Kreiswehrersatzamt, son- dern direkt durch das Bundesamt vorgenommen. Das provoziert Mehrkosten alleine schon durch die Fahrtkos- tenerstattungen vom Heimatort nach Köln. Das mag in der Summe – noch – keine große Zahl sein; es müsste aber wenigstens in der Begründung zu diesem Gesetz er- wähnt werden. Das ist nicht der Fall und dies bemängeln wir. Ich hoffe, dass wir in den Ausschussberatungen zu ei- nem vernünftigen Verfahren kommen können und Sie ausnahmsweise die Vorschläge der Opposition nicht nur deswegen ablehnen, weil sie von der Opposition stam- men. Eine solche Debatte muss aber auch Anlass sein, ei- nige Worte zur gegenwärtigen Situation im Zivildienst zu verlieren. Dabei geht es nicht darum, die Lage unnö- tig verbal zu dramatisieren; sie ist dramatisch genug. Ex- emplarisch hierfür steht eine Meldung der „Stuttgarter Zeitung“ von heute, wo unter der Überschrift „Keine Be- treuung ohne Zivis“ der Körperbehindertenverein Stutt- gart darstellt, dass er in den vergangenen Jahren Som- merfreizeiten und Fahrdienste reduzieren musste und eine ganz bittere Situation fürchtet, wenn die Wehr- pflicht und damit auch der Zivildienst fiele. Genau diese Frage, nämlich die Zukunft des Zivil- dienstes, war Gegenstand der Ausschusssitzung vom 8. April diesen Jahres. Gestützt auf eine Meldung der „Süddeutschen Zeitung“ vom gleichen Tag, nach der in der Bundesregierung eine Entscheidung getroffen wor- den sei, Wehrpflicht und Zivildienst auf sechs Monate zu verkürzen, fragte ich die Parlamentarische Staatssekretä- rin Riemann-Hanewinckel, was es denn damit auf sich habe und weshalb der Ausschuss hierüber nicht infor- miert werde. Die Antwort lautete seinerzeit sinngemäß, dass die Berichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ einer realen Grundlage entbehre. In der gleichen Zeitung vom 5. Mai diesen Jahres läßt sich nun der SPD-Vertei- digungspolitiker Arnold mit der Forderung vernehmen, den Wehrdienst auf sechs Monate zu verkürzen. Und heute nachmittag erfahre ich, dass die Ministerin dem Ausschuss am 4. Juni die Ehre geben wird. Ich frage mich, ob wir dann endlich erfahren, was denn eigentlich im Zivildienst Sache sein wird. Ansonsten könnten wir u d u f g m s v n f L d l d d l p s B J M d L d D d i m n d e d H i f H l D N e K d l p f r m e s f ih (C (D ns auch auf ein Abo der „Süddeutschen“ verständigen, as dann aber die Bundesregierung bezahlen müsste. Das ist nicht nur eine Missachtung des Parlaments nd seiner Ausschüsse, das schafft auch ein Klima der ortgesetzten Verunsicherung bei allen Beteiligten. Trä- er und Zivildienstleistende brauchen wenigstens eine ittelfristige Planungssicherheit, ansonsten wird man ich aus der Beschäftigung von Zivildienstleistenden erabschieden. In jedem Wahlkreis gibt es mittlerweile junge Män- er, die auf ihre Einberufung warten, aber nicht einberu- en werden – mit allen negativen Konsequenzen in der ebensplanung der jungen Leute. Eine Lehrstelle finden iese jungen Männer aber auch nicht, da wir in Deutsch- and grassierenden Lehrstellenmangel haben. Wenn von iesen jungen Männern der eine oder andere angesichts ieser Situation den Glauben an Politik und Staat zu ver- ieren droht, dann habe ich hierfür Verständnis. Ich würde mir wünschen, dass Sie in der Zivildienst- olitik zu einem ehrlichen Verfahren zurückkehren. Las- en Sie uns die Dinge einmal wertneutral betrachten: Durch den Einspruch des Bundesrates reagierte das undesministerium für Familie, Senioren, Frauen und ugend mit einer Verschärfung der Kontingentierung. ittlerweile hat der Deutsche Bundestag, haben Sie mit er Kanzlermehrheit diesen Einspruch zurückgewiesen. ogische Folge müsste also sein, dass die Verschärfung er Kontingentierung wieder zurückgenommen wird. as genau erfolgt aber nicht, was zur Konsequenz hat, ass die Träger gegenwärtig nicht einstellen, weil sie um hr Kontingent im nächsten Herbst fürchten. So lässt an junge Menschen in der Luft hängen; das ist rot-grü- es Chaos pur. Hier geht es nicht einfach nur um Verwaltungsarbeit, ie man so oder auch anders machen könnte. Hier geht s um das Schicksal von Pflegebedürftigen und Behin- erten. Hier geht es um die Lebensplanung junger Leute. ier geht es darum, dass die Bundesregierung endlich hre Hausaufgaben macht und ein verlässliches Konzept ür Wehrdienst und Zivildienst vorlegt, das nicht nur die albwertszeit anderer Jahrhundertreformen dieser Koa- ition hat. Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ie Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen begrüsst die euregelung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes benso wie alle Verbände, die sich seit Jahren für die riegsdienstverweigerer und ihre Rechte einsetzen. Mit iesem Gesetz wird nicht nur eine beträchtliche gesetz- iche Vereinfachung erreicht – von bisher 23 Paragra- hen bleiben nur noch 13, mit diesem Gesetz endet eine ragwürdige Regelung, die über Jahrzehnte das Grund- echt auf Kriegsdienstverweigerung überschattete: Das ündliche Verfahren zur Prüfung der KDV-Gewissens- ntscheidung wird vollständig abgeschafft, die Aus- chüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung ent- allen. Bis 1983 mussten Hunderttausende junger Männer re Gewissensentscheidung vor diesen Einrichtungen 3626 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 (A) ) (B) ) rechtfertigen, seitdem noch verweigernde Einberufene, Soldaten und Reservisten. Diese Prüfverfahren wurden immer wieder als frag- würdig, zum Teil inquisitorisch erfahren. Es blieb eine Unmöglichkeit, Gewissen zu prüfen. Das mündliche Verfahren erwies sich auch als auffällig willkürlich. Auf meine Fragen hin teilte das Verteidigungsministerium im August letzten Jahres mit, dass die Anerkennungsquoten extrem schwanken: zwischen 23 Prozent und 95 Prozent bei Ausschüssen, zwischen 36 Prozent und 83 Prozent bei den Kammern. Die „taz“ titelte zu Recht: „Die Wehr- pflicht verliert eine Schikane.“ Weitere Bestimmungen des Gesetzentwurfes sind: Vereinfachung des schriftlichen Verfahrens; abgelehnte Kriegsdienstverweigerer werden nicht mehr auf den Kla- geweg verwiesen, sondern können zunächst Wider- spruch einlegen, ohne gleich ein Kostenrisiko einzuge- hen. Besonders wichtig ist für uns die Neuregelung, dass nach dem neuen Recht auch Frauen, die Zeit- und Be- rufssoldatinnen sind, den Kriegsdienst verweigern kön- nen. Hiermit wurde eine Rechtsunsicherheit im alten Ge- setz beseitigt. Das Gesetz erbringt Einsparungen in Millionenhöhe. Die heutige Einbringung der KDV-Neuregelung erregt kein besonderes Aufsehen mehr. Nichtsdestoweniger sind wir froh, dass endlich umgesetzt wird, was die Grü- nen seit vielen Jahren gefordert haben. Vor kurzem gab das Verteidigungsministerium verän- derte Einberufungsregeln für Wehrpflichtige bekannt, mit denen Rücksicht auf Familie und Ausbildung ge- nommen und die Heranziehungsgrenze auf 23 Jahre ge- senkt wird. Auch das sind Erleichterungen für Wehr- pflichtige, die zugleich weitere Schritte weg von der allgemeinen Wehrpflicht sind. Wenn nun weitere Ver- kürzungen des Wehrdienstes auf sechs, gar vier Monate erwogen werden, dann stellt sich immer dringlicher die Frage, wem eine solche Wehrpflicht noch nützt, ob sie für Bundeswehr, Wehrpflichtige, Zivildienststellen nur noch kontraproduktive Last ist. Statt eine Fiktion von Wehrpflicht aufrechtzuerhalten, ist es an der Zeit zu überlegen, wie eine Freiwilligenarmee sinnvoll gestaltet werden kann. Alles andere bleibt ein Herumdoktern. Wir brauchen aber Mut zur Reform. Ina Lenke (FDP): Uns liegt heute der Gesetzentwurf vor, der zum Inhalt hat, dass über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, jetzt das Bun- desamt für den Zivildienst entscheiden soll. Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung ist voll- ständig, wenn ein Lebenslauf und eine persönliche Er- klärung über die Beweggründe für die Gewissensent- scheidung des Antragstellers oder der Antragstellerin beigefügt werden. Ich sehe in der Bündelung der jetzt noch unterschiedlichen Anerkennungsverfahren eine Verbesserung. Diesem Gesetz ist grundsätzlich zuzustimmen, denn es erleichtert die Kriegsdienstverweigerung für bereits Einberufene oder für von der bevorstehenden Einberu- fung unterrichtete Wehrpflichtige. Dass jetzt eine ein- h f g f s s is u f s a e d n t k g B k b z t r F s d d d D r s d v v g b s t t t e g c e w z l v s D E (C (D eitliche Regelung des Anerkennungsverfahrens auch ür Berufssoldaten, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit efunden wurde, ist richtig. In den Beratungen im Ausschuss werden wir zu prü- en haben, ob das Kriegsdienstverweigerungsverfahren o ausgestaltet ist, dass eine ernsthafte Gewissensent- cheidung des Kriegsdienstverweigerers nachvollziehbar t. Erfreulich ist, dass durch dieses Gesetz – das sicher nter anderem auch durch den Kostendruck auf die öf- entlichen Kassen mit ausgelöst ist – 66 Planstellen ge- trichen werden und nur sieben neue Stellen im Bundes- mt für Zivildienst eingerichtet werden. Dass durch dieses Gesetz auch bei den Kommunen ine Entlastung, finanziell und organisatorisch, stattfin- en wird, begrüße ich. Was für mich nicht nachvollziehbar ist: Erst drei Mo- ate nach Verabschiedung des Gesetzes soll es in Kraft reten. Warum? Das Bundesamt für den Zivildienst muss eine neuen Strukturen für die Bearbeitung von Anträ- en aufbauen. Diese Strukturen existieren bereits. Das undesamt für den Zivildienst ist sicherlich in der Lage, urzfristig Stellen umzuschichten, ohne dass es zu Bear- eitungsengpässen kommt. Wir werden hoffentlich recht ügig in unserem Ausschuss das Gesetz prüfen und bera- en. Christel Riemann-Hanewinckel, Parl. Staatssekretä- in bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, rauen und Jugend: „Niemand darf gegen sein Gewis- en zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen wer- en“. So ist im Grundgesetz Art. 4 Abs. 3 das Kriegs- ienstverweigerungsrecht formuliert. Der Staat muss ieses Recht des Einzelnen in Gesetzesform bringen. as ist zum letzten Mal 1983 geschehen, als die Regula- ien für Anträge und Anerkennung und den zivilen Er- atzdienst neu gefasst wurden. Damals galten Kriegs- ienstverweigerer als „Drückeberger“, die durch erschiedene Etappen ihre Gewissensentscheidungen erteidigen mussten. Heute sind Zivildienstleistende an- esehene engagierte junge Männer, deren Einsatz dank- ar gewürdigt wird. Von ihrem heutigen Stellenwert im ozialen Netz hätte vor zwei Jahrzehnten niemand zu räumen gewagt. Nach 20 Jahren ist es Zeit, die Regularien den Realitä- en anzupassen, ein einheitliches Verfahren für alle An- ragstellerinnen und Antragsteller einzuführen, das von iner Stelle, dem Bundesamt für den Zivildienst, durch- eführt wird. Das heißt für die Zukunft: keine entspre- henden Kammern und Ausschüsse bei den Kreiswehr- rsatzämtern und auch keine Führungszeugnisse mehr. Der Stellenwert des Grundrechts auf Kriegsdienstver- eigerung in der konkreten gesellschaftlichen Umset- ung wurde noch einmal sehr klar, als bei den Verhand- ungen zum Einigungsvertrag auch über das KDVG erhandelt wurde. Denn obwohl es auch in der DDR chon seit 1964 die Möglichkeit gab, als Bausoldat den ienst mit der Waffe zu umgehen, wurde eine solche ntscheidung gegen den regulären Dienst in der Volks- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 3627 (A) ) (B) ) armee als Gesellschaftskritik gewertet und hatte für den Verweigerer weitreichende negative Folgen. Sie wissen, dass die Beratungen über den Einigungs- vertrag zu Änderungen beim Verfahren zur Anerken- nung von Soldaten als Kriegsdienstverweigerer geführt haben. Seitdem wurde in der Regel auch beim Aus- schussverfahren nach Aktenlage über den Kriegsdienst- verweigerungsantrag entschieden. Dies war für alle An- tragsteller ein erheblicher Fortschritt und eine Verfahrenserleichterung. Es war aber vor allem ein be- deutender Fortschritt, als 1990 das Kriegsdienstverwei- gerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland auch in den neuen Ländern Einzug hielt. Dass wir heute eine Neuordnung dieses so erfolgrei- chen Gesetzes planen, hat dementsprechend nicht etwa den Grund, dass wir Altbewährtes abschaffen wollten, im Gegenteil. Aus den positiven Erfahrungen des verein- fachten Verweigerungsverfahrens im Bundesamt für den Zivildienst haben wir den Schluss gezogen, dass wir weitere Schritte in diese Richtung gehen und so der heu- tigen, veränderten Gesamtlage Rechnung tragen können. Wir sind uns mit dem Bundesminister der Verteidi- gung einig, dass einer Vereinheitlichung des Kriegs- dienstverweigerungsverfahrens für alle Verweigerer nichts mehr im Wege steht. Auch über die Anträge von Zeit- und Berufssoldaten, Reservisten und Wehrpflich- tigen mit Einberufungsbescheid soll in Zukunft im Bun- desamt für den Zivildienst entschieden werden, wie bis- her schon bei den ungedienten Wehrpflichtigen. Damit werden die bisher bei den Kreiswehrersatzäm- tern bestehenden Kammern und Ausschüsse für Kriegs- dienstverweigerung überflüssig. Die entsprechenden Planstellen im Bereich des Bundesministeriums der Ver- teidigung werden für diese Aufgaben nicht mehr benö- tigt. Dem sich daraus ergebenden Finanzvolumen von rund 2,4 Millionen Euro pro Jahr steht ein signifikant ge- ringerer Mehrbedarf auf Seiten des Bundesamtes für den Zivildienst gegenüber. Hinzu kommt, dass nunmehr der organisatorische Aufwand der Kommunen für die regel- mäßige Wahl von circa 5 000 Beisitzerinnen und Beisit- zern sowie deren Vertreterinnen und Vertretern für die Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweige- rung entfällt. Auch dadurch ergeben sich erhebliche Ein- sparungen, die hier im Einzelnen aber nicht beziffert werden können. Und darüber hinaus: Wir bauen für alle Beteiligten Bürokratie in beträchtlichem Umfang ab. Wichtig ist Folgendes: Auch nach dem neuen Recht kann der Kriegsdienst einzig und allein aus Gewissens- gründen verweigert werden. Dabei bleibt es. Wie bisher wird eine Antragstellerin oder ein Antragsteller als Kriegsdienstverweigerin bzw. Kriegsdienstverweigerer anerkannt, wenn der Antrag vollständig ist, die dargeleg- ten Beweggründe das Recht auf Kriegsdienstverweige- rung zu begründen geeignet sind und keine Zweifel an der Wahrheit der Angaben der Antragstellerin oder des Antragstellers bestehen. Ist ein Antrag nicht vollständig, so bleibt es bei der bisherigen Rechtslage. Zunächst for- dert das Bundesamt für den Zivildienst die Antragstelle- rin oder den Antragsteller auf, innerhalb einer Frist von einem Monat den Antrag zu vervollständigen. Hat das Bundesamt Zweifel an der Wahrheit der Angaben, gibt es der Antragstellerin oder dem Antragsteller Gelegen- h z F g l e w P d l w h v f f D d W e b K f z v r v E E d v A t z l b d t l f m k U A P s (C (D eit, sich innerhalb eines Monats zu den Zweifeln ergän- end schriftlich zu äußern und die Angaben zu belegen. ührt diese schriftliche Anhörung nicht zu einer Beseiti- ung der Zweifel, kann das Bundesamt zu einer münd- ichen Anhörung laden. Widersprüche gegen Entscheidungen werden künftig benfalls im Bundesamt bearbeitet werden, bevor als eiterer Schritt der Rechtsweg offen steht. In Zukunft soll für ungediente Wehrpflichtige keine flicht mehr bestehen, als Bestandteil ihres Kriegs- ienstverweigerungsantrags ein Führungszeugnis vorzu- egen. Die Praxis hat gezeigt, dass dieses Zeugnis nur bei enigen Ablehnungen im Verfahren eine Rolle gespielt at. In Zweifelsfällen kann ein Führungszeugnis selbst- erständlich jederzeit beim Bundeszentralregister ange- ordert werden. In Zukunft muss also neben der Antrags- ormulierung nur noch die ausführliche persönliche arlegung der Beweggründe für die Gewissensentschei- ung sowie ein Lebenslauf vorgelegt werden. Auch Frauen, die als Berufs- oder Zeitsoldatinnen affendienst leisten oder Reservistinnen sind, können inen Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen. Wir ha- en im Zuge dieser neuen Konstellation das gesamte riegsdienstverweigerungsgesetz geschlechtergerecht ormuliert. Ich fasse zusammen: Der vorliegende Gesetzentwurf ur Neuregelung des Kriegsdienstverweigerungsrechts ereinheitlicht das Verfahren der Kriegsdienstverweige- ung für Soldatinnen, Soldaten, Reservistinnen, Reser- isten, Grundwehrdienstleistende, Wehrpflichtige mit inberufungsbescheid und ungediente Wehrpflichtige. r greift dabei auf das seit 20 Jahren mit Erfolg durch as Bundesamt für den Zivildienst praktizierte Prüfungs- erfahren zurück, das in sich weiter vereinfacht wird. us 23 Paragraphen werden in Zukunft 13. Das bedeu- et, dass wir Bewährtes beibehalten, während wir gleich- eitig zum Abbau überflüssiger Bürokratie und zur Ent- astung der Haushalte von Bund und Kommunen eitragen. Das neue Verfahren entspricht der Zielsetzung es schlanken Staates und bürgerfreundlicher Verwal- ung, indem es für die Anwender übersichtlicher und eichter handhabbar wird. Die geschlechtergerechte Neu- ormulierung des Gesetzes rundet das Vorhaben ab. Da- it haben wir das Kriegsdienstverweigerungsrecht zu- unftsfähig gemacht. Ich bitte deshalb um Ihre nterstützung dieses Gesetzentwurfs. nlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Detergenzien (Tagesordnungspunkt 7) Heinz Schmitt (Landau) (SPD): Das Europäische arlament und der Europäische Rat haben einen Vor- chlag für eine Verordnung zu Detergenzien vorgelegt. 3628 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 (A) ) (B) ) Mit diesem Verordnungsvorschlag hat sich auch der Um- weltausschuss befasst. Detergenzien, das hört sich weder appetitlich, noch besonders bedeutsam an. Aber es handelt sich dabei um Substanzen, mit denen die meisten von uns tagtäglich umgehen. Detergenzien – dieser Begriff wird hier gleichbedeutend mit Tensiden gebraucht – findet man vorwiegend als Komponenten von Wasch- und Reini- gungsmitteln. Die Größenordnung, mit der wir es zu tun haben, kann man an Zahlen festmachen: Im Jahr 2000 wurden allein in Deutschland 5 600 neue Wasch- und Reini- gungsmittel auf den Markt gebracht. Die Gesamtzahl dieser Produkte in Deutschland beläuft sich auf 56 000. 1 Million Tonnen Wasch- und Reinigungsmittel werden bei uns pro Jahr verbraucht. Diese Substanzen sind also in unserem Alltag allgegenwärtig. Nach Gebrauch gelangen diese Stoffe üblicherweise in großen Mengen in Abwässer und Gewässer. Von da- her ist die Regelung des Umgangs mit diesen Substanzen von hoher umweltpolitischer Bedeutung. Die vorliegenden Vorschläge des Europäischen Parla- ments und des Rates zielen zusammengefasst auf zwei Ziele ab: Der freie Warenverkehr für Detergenzien im europäischen Binnenmarkt soll verwirklicht werden. Außerdem soll der Schutz der Umwelt durch geänderte Prüfungsvorgaben und Vorschriften für die Verwendung von Tensiden verbessert werden. Die Initiative des Europäischen Parlaments und des Rates beinhaltet deutliche Fortschritte gegenüber bishe- rigen Regelungen auf europäischer Ebene. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Dennoch sehen wir Klä- rungsbedarf hinsichtlich der Tatsache, dass der vorlie- gende Verordnungsentwurf auf europäischer Ebene in ei- nigen Punkten gegenüber dem deutschen Recht zurückbleibt. In Deutschland dürfen solche Substanzen nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz nur so in den Verkehr gebracht werden, dass eine vermeidbare Be- einträchtigung der Gewässer unterbleibt. Konkretisiert wird das Wasch- und Reinigungsmittel- gesetz durch spezielle Verordnungen für Tenside und durch die Regelung von Phosphathöchstmengen. Ten- side müssen durchschnittlich zu mindestens 90 Prozent biologisch abbaubar sein; für Waschmittel ist eine Ober- grenze für den Phosphatgehalt festgelegt. Ergänzt werden diese Regelungen durch bestehende Selbstverpflichtungen deutscher Industrieverbände zur Reduzierung der Gewässerbelastung. Und schließlich wird beim Umweltbundesamt ein Produktregister ge- führt, in dem die Rezepturen für Wasch- und Reini- gungsmittel hinterlegt werden müssen. Dies ist ein wich- tiges Instrument zur Unterstützung des Gesetzesvollzugs in den Ländern. Wir haben also in Deutschland in Bezug auf Deter- genzien ein sehr hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt erreicht. Gegenüber diesen strengen deutschen Auflagen bleibt der vorliegende Verordnungsvorschlag zurück. Dies ist a V d m W n R V n r s H d C d g p v d n R d b t f R n g w v z v e i g – t v F k m s r B t D t b r w R B e (C (D us unserer Sicht aus Gründen des Gesundheits- und erbraucherschutzes sowie aus umweltpolitischen Grün- en nicht wünschenswert. Wir begrüßen daher die Be- ühungen und den Einsatz der Bundesregierung für die ahrung und den Erhalt des deutschen Schutzniveaus. Ein zweiter Kritikpunkt betrifft die Vereinbarkeit des euen Verordnungsvorschlags mit anderen europäischen egelungen bzw. Gesetzgebungsvorhaben. So ist der erordnungsvorschlag für Detergenzien zum Beispiel icht ausreichend mit den Vorschriften der EG-Wasser- ahmenrichtlinie oder der EG-Biozidverordnung abge- timmt. Zusätzlichen Abstimmungsbedarf sehen wir auch in inblick auf umfassendere Neuregelungen im Bereich er Chemiepolitik. Gegenwärtig steht das Weißbuch zur hemiepolitik auf der europäischen Tagesordnung, mit em die europäische Chemiepolitik insgesamt neu gere- elt werden soll. Ziel der neuen europäischen Chemie- olitik ist die Gewährleistung eines hohen Schutzni- eaus für menschliche Gesundheit und Umwelt durch ie Einführung eines neuen Kontrollsystems – das so ge- annte REACH-System. Das Kürzel REACH steht für egistration, Evaluation, Authorisation of Chemicals. Es geht darum, zukünftig neue und alte Stoffe, die auf en Markt kommen bzw. schon eingeführt sind, ab einer estimmten Mengenschwelle zu registrieren, zu bewer- en und in bestimmten Fällen auch einem Zulassungsver- ahren zu unterziehen. Hierunter fallen auch Wasch- und einigungsmittel, sodass aus unserer Sicht eine Harmo- isierung der Regelungen für Detergenzien mit den Vor- aben des Weißbuchs zur Chemiepolitik wünschenswert äre. Schließlich befasst sich der vorliegende Verordnungs- orschlag mit dem Umgang mit Duftstoffen in Detergen- ien. Hier wird eine Kennzeichnung von Duftstoffen orgeschlagen, was wir grundsätzlich begrüßen. Dies ist in Schritt in die richtige Richtung. Wir sehen aber auch n diesem Punkt noch Handlungsbedarf, da es im Um- ang mit Duftstoffen bisher keine Offenlegungspflicht auch nicht nach deutschem Recht – gibt. Auch sind die oxikologischen und ökotoxikologischen Eigenschaften on Duftstoffen nicht oder nicht ausreichend bekannt. ür diese Stoffe sind möglicherweise vorhandene Risi- en für die Gesundheit von Verbrauchern und Arbeitneh- ern nicht hinreichend geprüft und bewertet. Auch hier ehen wir noch Handlungsbedarf. Der Verordnungsvorschlag für Detergenzien des Eu- opäischen Parlaments und des Rates bringt in einigen ereichen Fortschritte und weist in die richtige Rich- ung. In der vorliegenden Form würde dies aber für eutschland in einigen Bereichen einen Rückschritt hin- er geltende Regelungen bedeuten. Aus diesem Grund egrüßen und unterstützen wir den Einsatz der Bundes- egierung für die Wahrung des hohen deutschen Um- elt- und Verbraucherschutzniveaus für Wasch- und einigungsmittel. Wir halten es für sinnvoll und regen an, seitens der undesregierung darauf hinzuwirken, in der Detergenzi- nverordnung eine Vorgehensweise analog zur neuen Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 3629 (A) ) (B) ) Chemiepolitik aufzunehmen und umzusetzen. Die Ziele des Weißbuches für eine neue Chemiepolitik sollten auch auf den Umgang mit Detergenzien übertragen wer- den. Damit wäre ein umfangreicher Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz zu erreichen. Marie-Luise Dött (CDU/CSU): Detergenzien – Was ist das überhaupt? Hinter diesem Fachbegriff verbergen sich nichts anderes als Wasch- und Reinigungsmittel, letztlich also nichts anderes als die täglich verwendete Seife. Das spiegelt sich auch in den Zahlen wieder: Über 800 000 Tonnen Waschmittel inklusive Spezialwasch- mitteln und Weichspülern werden jährlich in Deutsch- land verbraucht. Jeder Einwohner verwendet fast 8 kg Waschmittel im Jahr. Diese Zahlen machen deutlich, dass der vorgelegte Verordnungsentwurf über den Endabbau von Detergen- zien nicht nur Auswirkungen auf die Umwelt, sondern auch auf die Wirtschaft – nämlich den ganzen Wirt- schaftszweig der Wasch- und Reinigungsmittelhersteller – hat. Waschmittel lösen Schmutz und Dreck. Das ermögli- chen die ihnen zugefügten Tenside, indem sie die Ober- flächenspannung des Wassers herabsetzen. Die Durch- dringung der Gewebe wird dadurch verbessert und Schmutz abgelöst. Wenn Tenside allerdings in das Grundwasser und an- dere Gewässer gelangen, wirken sie auch auf biologi- sche Oberflächen, wie zum Beispiel Zellmembranen von Wasserorganismen. Damit Tenside in Gewässern keine Konzentration er- reichen, die für die dort lebenden Tiere und Organismen eine ernste Gefahr darstellen können, wurden in der EU fünf europäische Richtlinien zur biologischen Abbaubar- keit von Tensiden entwickelt. Die Umweltverträglichkeit wird dabei davon abhän- gig gemacht, wie schnell und in welchem Umfang sich Tenside biologisch abbauen lassen. Das heißt: Bisher ist die so genannte Primärabbaubarkeit der Tenside aus- schlaggebend. In dieser ersten Phase des Abbaus verliert das Tensid seine oberflächenaktive Eigenschaft und ver- liert in der Regel seine Giftigkeit. Daran knüpft das gel- tende deutsche Recht an und schreibt bislang eine Pri- märabbaubarkeit von 90 Prozent vor. Wie der Name es schon ausdrückt, ist die Primärab- baubarkeit allerdings nur der erste Schritt beim Abbau der Tenside eines Waschmittels. Der vorgelegte und heute zu diskutierende EU-Verordnungsentwurf fokus- siert dagegen ausschließlich den Endabbau der Tenside zu Kohlendioxid und Wasser. Er schreibt eine Endabbau- barkeit von 60 Prozent vor. Meine Damen und Herren, trotz der geringeren abso- luten Zahl von 60 Prozent gegenüber 90 Prozent darf nicht übersehen werden, dass es sich hierbei um eine Verschärfung der Anforderungen handelt! Die neue EU-Forderung eines Endabbaus von min- destens 60 Prozent ist erheblich anspruchsvoller als die aktuell geforderte Primärabbaubarkeit von 90 Prozent. A V s A s v z n S r h b a K d n M c z w e S d m d g r e ü R s R g d s S w s z w p s M u s g w z b (C (D Ich frage Sie also: Tut eine solche Verschärfung der nforderungen wirklich Not? Bringt sie tatsächlich eine erbesserung des Schutzes von Mensch und Umwelt mit ich? Die Bundesregierung scheint nicht unbedingt dieser nsicht zu sein. Warum sonst hat sie sich im europäi- chen Gesetzgebungsprozess so defensiv verhalten? Bei den steigenden Anforderungen für den Abbau on Detergenzien ist auch darauf zu achten, dass diese usätzlichen Anforderungen für die betroffenen Unter- ehmen wirtschaftlich vertretbar bleiben. Manche Unternehmen, die mit schwer abbaubaren pezialreinigern arbeiten, können diese Werte nicht er- eichen. Die für sie geschaffenen Ausnahmeregelungen elfen da nicht weiter, weil sie eine ergänzende Risiko- ewertung durchlaufen müssen, die umfangreich und ufwendig ist. Das heißt für den Mittelstand: zusätzliche osten und zusätzlicher bürokratischer Aufwand. Unter em Strich belastet dieses Verfahren vor allem die klei- en und mittelständischen Unternehmen, die nur geringe engen an Reinigungsmittel verbrauchen, aber das glei- he Verfahren durchlaufen sollen wie Großverschmut- er. Kosten und Nutzen sollen hier gegeneinander abge- ogen werden. Hierfür muss sich die Bundesregierung insetzen! Leider habe ich wenig Hoffnung, Herr Trittin, dass ie sich in den kommenden EU-Verhandlungen für die eutschen Unternehmen einsetzen werden. Trotzdem öchte ich Sie ausdrücklich dazu auffordern! Lasten Sie en mittelständischen Betrieben nicht noch mehr auf, sie ehen sonst für den deutschen Arbeitsmarkt verloren! Der vorgelegte EU-Verordnungsentwurf hat durchaus ichtige Ansätze. Besonders positiv bewerte ich, dass er ndlich Schluss machen soll mit dem unsinnigen und un- bersichtlichen Regelwerk von fünf verschiedenen ichtlinien und diese in einer Verordnung zusammenfas- en will. Die EU hat das Problem erkannt: Bei der Fülle von ichtlinien und Verordnungen kann kein Unternehmer, eschweige denn ein Bürger, noch die auf ihn zutreffen- en Regelungen überblicken. Aus dieser Überlegung ollte die Bundesregierung auch für sich die richtigen chlüsse ziehen. So stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ie mit dem deutschen Wasch- und Reinigungsmittelge- etz umzugehen ist. Der Anwendungsbereich des Geset- es überschneidet sich mit dem der EU-Verordnung, die ir heute diskutieren. Die Bundesregierung muss daher rüfen, ob und welche Existenzberechtigung das deut- che Wasch- und Reinigungsmittelgesetz noch hat. Die öglichkeit, überflüssiges Gesetzeswerk zu streichen nd damit einen Schritt zu weniger Bürokratie und bes- erer Übersichtlichkeit zu machen, sollte in jedem Fall enutzt werden! Durch eine EU-einheitliche Regelung erden die Standards angepasst und Wettbewerbsver- errungen im europäischen Raum wird damit vorge- eugt. 3630 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 (A) ) (B) ) Völlig offen ist aber noch der Punkt der Vereinbarkeit der Verordnung mit dem neuen Chemikalienrecht der EU. Wie Sie sehen, lässt der Verordnungsvorschlag, trotz seiner positiven Ansätze noch zu viele Fragen offen und ist an einigen Stellen verbesserungsfähig. Ich hoffe, dass die Bundesregierung ihr bisher zur Schau gestelltes relatives Desinteresse an dieser Gesetz- gebung aufgibt und in den Bereichen Deregulierung, wirtschaftliche Verträglichkeit und Vereinbarkeit des EU-Rechts mit deutschem Recht in dem vorgetragenen Sinne tätig wird! Eberhard Gienger (CDU/CSU): Die EU-Kommis- sion hat den Entwurf einer EU-Verordnung über Deter- genzien vorgelegt, die die bisherige Waschmittelrichtli- nie sowie eine Empfehlung über die Kennzeichnung von Wasch- und Reinigungsmitteln ersetzen soll. Die Verord- nung soll nach ihrem Beschluss in allen Mitgliedstaaten ohne weitere nationale Umsetzung direkt anwendbar sein. Kernpunkte des Verordnungsentwurfs sind Bestim- mungen über die biologische Abbaubarkeit von Tensi- den und über die Kennzeichnung von Detergenzien. Die verwendeten Tenside müssen je nach Bestimmungsme- thode eine biologische Endabbaubarkeit von mindestens 60 bis 70 Prozent besitzen. Wird diese Endabbaubarkeit nicht erreicht, so können unter bestimmten Vorausset- zungen – insbesondere Primärabbaubarkeit von mindes- tens 80 Prozent und ergänzende Risikobewertung – Aus- nahmeregelungen getroffen werden. Die einheitliche Verordnung auf europäischer Ebene, über deren Sinn wir hier diskutieren, ist im Grunde zu begrüßen. Sie stellt eine Vereinfachung und Entbürokra- tisierung dar und ist ein wichtiger und richtiger Schritt in die richtige Richtung. Auch die Ziele sind klar definiert: Freier Warenverkehr mit Detergenzien im Binnen- markt und Sicherstellung eines hohen Umweltschutz- niveaus. Wenn man bedenkt, dass im Jahre 2000 allein in Deutschland über 5 600 neue Wasch- und Reinigungs- mittel auf den Markt kamen oder neue Zusammenset- zungen bestehender Marken in den Handel kamen, wird klar, wie wichtig die Kontrolle der Umweltverträglich- keit dieser Produkte ist. Nachdem die Kollegin Dött Ihnen bereits die Begriffe Detergenzien und die Wirkung von Tensiden erläutert hat, möchte ich auf die Änderung der Testverfahren und die dabei möglichen Probleme eingehen: Nach derzeiti- gem Stand sind Testverfahren für die biologische Pri- märabbaubarkeit von Tensiden vorgeschrieben. Unter Primärabbau versteht man bei Tensiden den Verlust der grenzflächenaktiven Eigenschaften, also einen teilwei- sen biologischen Abbau. Die Primärabbaubarkeit muss zurzeit bei 90 Prozent liegen; das Tensid verliert also seine umweltschädliche Wirkung in der ersten Reini- gungsstufe fast vollständig. d D h r b a 6 e s U s S f s l U w n U k w f l t E n z G b v s d t t n n n e d k W N K m u d n d s d H w i (C (D In dem Vorschlag für eine europäische Verordnung ist ie Einführung einer neuen Testmethode vorgesehen. iese neue Methode ist für alle Tenside geplant, das eißt auch für diejenigen, für die derzeit die Durchfüh- ung von Tests noch nicht geregelt ist. Diese Methode ezieht sich auf die Prüfung der biologischen End- bbaubarkeit. Dabei soll eine Mindestbioabbaurate von 0 Prozent des Tensids in einem Zeitraum von 28 Tagen rzielt werden. Mit anderen Worten: Diese Testverfahren ind wesentlich anspruchsvoller als die bisherigen. Diese Verschärfung der Testverfahren kann für einige nternehmen weitreichende wirtschaftliche Folgen mit ich bringen: Große Unternehmen dürften weniger chwierigkeiten haben, die Bestimmungen des Entwur- es anzuwenden, auch die Prüfung aller Inhaltstoffe ollte kaum ein Problem für Großunternehmen darstel- en. Das gilt aber nicht für kleine und mittelständische nternehmen, die Spezialreinigungen, wie beispiels- eise zur Reinigung von Molkereigeräten, Flaschenrei- igung oder Reinigung von Rohwolle vornehmen. Diese nternehmen sind in Marktnischen tätig und haben oft einen Ersatz für die eingesetzten Reinigungsmittel; enn es Alternativen gibt, sind diese zumeist noch ge- ährlicher für die Umwelt. Hierbei sehe ich noch erheb- ichen Klärungsbedarf. Daher sieht der Verordnungsentwurf für solche Be- riebe Ausnahmen von der Erfüllung der 60-prozentigen ndabbaubarkeit vor. Die Kriterien hierfür sind zum ei- en das Erfüllen der 90-prozentigen Primärabbaubarkeit, um anderen die Durchführung einer Risikobewertung. enau in dieser Risikobewertung liegt ein weiteres Pro- lem: Der Umfang dieser Risikobewertung wird nicht on der Menge der im Unternehmen eingesetzten Ten- ide abhängig gemacht. Schon die geringste Menge bei er Verwendung eines Tensids bringt die daten- und kos- enintensive Risikobewertung mit sich. Kleine und mit- elständische Unternehmen können sich diese Verfahren icht leisten und würden gegenüber den großen Unter- ehmen erhebliche Wettbewerbsnachteile erleiden. Der vorgelegte Entwurf einer europäischen Verord- ung über Detergenzien ist ein guter Start. Er enthält in inigen Bereichen noch Schwächen, die aber im Sinne er mittelständischen Unternehmen korrigiert werden önnen, sodass ökologisch und ökonomisch eine „Win- in“ Situation entstehen kann. Dr. Antje Vogel-Sperl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Der vorliegende Verordnungsvorschlag der EU- ommission zielt darauf ab, im europäischen Binnen- arkt einheitliche Regeln für den Umgang mit Wasch- nd Reinigungsmitteln und den darin enthaltenen Tensi- en festzulegen. Dieses Vorhaben begrüßen wir in sei- em Grundansatz, handelt es hier doch um einen Pro- uktbereich von ganz erheblicher Bedeutung – und dies owohl aus Sicht des Umweltschutzes als auch aus Sicht es Verbraucherschutzes. Wasch- und Reinigungsmittel finden sich in jedem aushalt und werden auch in großen Mengen im ge- erblichen und industriellen Bereich eingesetzt. Alleine n Deutschland wurden im Jahr 2000 über 5 600 unter- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 3631 (A) ) (B) ) schiedliche Produkte in Verkehr gebracht. Zu diesem Zeitpunkt waren insgesamt mehr als 54 000 Wasch- und Reinigungsmittel auf dem deutschen Markt. Die chemischen Grundsubstanzen und Inhaltsstoffe dieser Produkte landen in unseren Gewässern. Viele ih- rer Abbauprodukte sind langlebig und reichern sich in Stoffkreisläufen und Organismen an. Sie bilden somit eine potenzielle Gefahr für Mensch und Umwelt. Bei vielen dieser Stoffe ist zudem eine krebserregende, erb- gutverändernde oder fortpflanzungsschädliche Wirkung nachgewiesen. Vor diesem Hintergrund ist der Ansatz des Verordnungsvorschlags sehr zu begrüßen, künftig nicht nur den Primärabbau, sondern den Endabbau der Tenside zu prüfen und sicherzustellen. In Wasch- und Reinigungsmitteln findet sich auch eine Vielzahl von Duft- und Zusatzstoffen, die bei vielen Menschen – zu Hause oder am Arbeitsplatz – Allergien und chronische Reizungen auslösen. Oft ist die genaue Zusammensetzung und Konzentration dieser Zusatz- stoffe allein dem Hersteller bekannt. Die Verbraucherin- nen und Verbraucher bleiben ahnungslos und haben keine Chance, sich beim Kauf für Produkte zu entschei- den, die frei von den jeweils kritischen Substanzen sind. In Deutschland sind wir diesen Gefahren bereits durch umfangreiche Regelungen begegnet. Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz schreibt hohe Anforderun- gen an die biologische Abbaubarkeit von waschaktiven Substanzen vor. Entsprechende Produkte dürfen nur so in Verkehr gebracht werden, dass eine Gefährdung aqua- tischer Biosysteme unterbleibt. Die ergänzende Phos- phathöchstmengenverordnung hat dazu geführt, dass der Eintrag von Waschmittelphosphaten, die maßgeblich zur Eutrophierung von Gewässern beitragen, deutlich redu- ziert werden konnte. Einige hormonell wirksame Stoffe wie zum Beispiel das Nonylphenol dürfen in Deutsch- land ebenfalls nicht mehr eingesetzt werden. Das Um- weltbundesamt führt zudem ein Produktregister, in dem die von Herstellern benannten Rahmenrezepturen der Wasch- und Reinigungsmittel zur Verfügung gehalten werden. Auf dieses Register haben die vollziehenden Behörden der Länder Zugriff; sie können somit die Ein- haltung der Produktvorschriften überwachen. Der Harmonisierungsvorschlag der Kommission hat vor diesem Hintergrund einige entscheidende Schwä- chen. Sollte er in dieser Fassung verwirklicht werden, zudem in Form einer unmittelbar geltenden EU-Verord- nung, so wäre das hohe Schutzniveau in Deutschland nicht gesichert, Genau dies wollen wir aber keinesfalls preisgeben. Hier muss die Kommission also nachbes- sern. Vor allem der Verzicht auf ein Verbot von Phosphaten ist nicht nachzuvollziehen, haben sich doch inzwischen schon weitere EU-Mitgliedsländer dem deutschen Ver- bot angeschlossen. Aber auch im grundsätzlichen An- wendungsbereich der Regelung oder auch bei den Kenn- zeichnungsvorschriften sind Änderungen notwendig, damit der Umwelt- und Gesundheitsschutz nicht einer zu kurz gedachten Harmonisierungsmaßnahme zum Opfer fällt. g U u s t e t n g R s n D s K v f b n z n l n a I i K t n m K m ü t v r U – a c r m d t (C (D Ich will an dieser Stelle nicht weiter auf Details ein- ehen. In unserer Koalitionsentschließung haben wir im mweltausschuss diese Probleme angesprochen. Wir nterstützen die Bundesregierung in ihren Bemühungen, ich bei den weiteren Verhandlungen für die Gewährleis- ung hoher Umwelt- und Verbraucherschutzstandards inzusetzen. Ärgerlich ist die in dem Verordnungsentwurf ver- ane Chance, der kommenden EU-Chemikalienverord- ung vorzugreifen und die Harmonisierung des Deter- enzienrechts in das zukünftige System der egistrierung, Bewertung und Zulassung von chemi- chen Stoffen einzupassen. Hier stehen uns in den ächsten Wochen und Monaten sicher noch einige heiße iskussionen in Haus. Das lassen zumindest die in die- en Tagen veröffentlichten ersten Entwürfe der EU- ommission vermuten. Zudem haben die werten Kolleginnen und Kollegen on der FDP ja schon mit ihrer aktuellen Kleinen An- rage bewiesen, dass sie seit ihrem Antrag zum Weiß- uch Chemie in der vergangenen Legislaturperiode ichts, aber auch gar nichts dazugelernt haben. Die Eins- u-eins-Übernahme der Horrorszenarien der Industrie, ach denen sich durch die neue Chemikalienpolitik Mil- ionen von Arbeitsplätzen in Luft auflösen sollen, zeugt icht nur von einem blinden Klientelismus, sondern ist uch schlicht und einfach sachlich völlig unbegründet. m Übrigen: Der entsprechende CDU/CSU-Antrag war n dieser Hinsicht leider auch nicht weitsichtiger. Die im Auftrag des BDI aufgestellten Prognosen zu ostenbelastungen der Industrie und Arbeitsplatzverlus- en wurden erst zuletzt im Februar dieses Jahres von ei- er Reihe namhafter Wirtschaftsexperten als Luftnum- ern bloßgestellt. Ihnen, werte Kolleginnen und ollegen von der Opposition, entgeht leider vollkom- en, welche auch ökonomischen Chancen die lange berfällige Wende in der europäischen Chemikalienpoli- ik bringen wird. Die Umkehr der Beweislast beim In- erkehrbringen von Chemikalien und die Implementie- ung des Vorsorgeprinzips bringen nicht nur Vorteile für mwelt und Gesundheit. Die ökonomischen Vorteile der neuen Chemikalien- politik ich erlaube mir den Präsidenten des Umweltbundes- mtes zu zitieren – sind nicht von der Hand zu weisen. Eine bessere Transparenz über Stoffgefahren in der Produktkette führt zum Gebrauch sichererer Chemikalien, min- dert die wirtschaftlichen Risiken der Stoffanwender und verringert die hohen Kosten durch chemikali- enbedingte Berufskrankheiten. Dem ist wenig hinzuzufügen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die ursprüngli- he Zielsetzung des Weißbuchs, nämlich: Risikominmie- ung und Vorsorge vor schädlichen Wirkungen von Che- ikalien, Substitution von schädlichen Chemikalien urch ungefährliche Ersatzstoffe und Produktverantwor- ung der Hersteller durch Beweislastumkehr sich in der 3632 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 (A) ) (B) ) kommenden Chemikaliengesetzgebung auch wiederfin- den. Eine halbherzige Umsetzung, die sich zu sehr den kurzsichtigen Argumenten der Bedenkenträger aus In- dustrie und Wirtschaft verpflichtet, wird diese Ziele klar verfehlen. Das werden wir nicht mitmachen und das werden auch die Bürgerinnen und Bürger – hier und an- derswo in Europa – nicht akzeptieren. Birgit Homburger (FDP): Der Entschließung von Rot-Grün zum Vorschlag für eine Verordnung des Euro- päischen Parlaments und des Rates über Detergenzien können wir nicht zustimmen. Bereits in der letzten Le- gislaturperiode haben wir mit unserem Antrag „Für eine wirksame und vernunftgeleitete Chemikaliengesetz- gebung“ (Drucksache 14/5761) deutlich gemacht, dass wir im Bereich der Chemikalienpolitik eine andere Auf- fassung als die Regierungsfraktionen vertreten. Die Ziel- richtung des Verordnungsentwurfs über Detergenzien wird von der FDP zwar ausdrücklich begrüßt. Das hohe deutsche Schutzniveau für Umwelt und Gesundheit im Wasch- und Reinigungsmittelbereich muss weiterhin ga- rantiert werden. Umso wichtiger ist es, den Umwelt- schutz im Bereich der Wasch- und Reinigungsmittel eu- ropaweit anzugleichen und damit zu verbessern. Mit der Detergenzienverordnung wird nun ein europäischer Mindeststandard vorgeschrieben, wodurch sich der euro- päische dem deutschen Standard annähern wird. Grundfalsch wäre es aber, vonseiten Europas vorgese- hene bürokratische Neuregelungen im Chemikalienbe- reich ohne ökologischen und gesundheitspolitischen Ge- winn auch noch auf den Bereich der Detergenzien auszuweiten. Genau das will aber Rot-Grün. Gestern hat die EU-Kommission den auf ihrem Weißbuch „Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik“ basierenden Verordnungsentwurf vorgelegt, der gegenüber dem Weißbuch immerhin Verbesserungen aufweist. Das Grundproblem der Beweislastumkehr im Hinblick auf die Gefährlichkeit eines Stoffes aber bleibt bestehen. Im Vergleich zum strengen deutschen Zulassungsrecht für Chemikalien werden hiermit keine ökologischen und ge- sundheitspolitischen Verbesserungen einhergehen. Es werden lediglich neue bürokratische Verfahren einge- führt. Die Entschließung von Rot-Grün strebt nach wie vor Regelungen analog zum Weißbuch im Detergenzien- bereich an. Rot-Grün will also die europäischen Fehlent- wicklungen im Chemikalienbereich ohne ökologischen und gesundheitspolitischen Nutzen auf den Bereich der Detergenzien ausdehnen, und zwar in einer Schärfe, die selbst die EU-Kommission nicht mehr vorsieht. Die FDP tritt für eine unter Umwelt- und Gesund- heitsschutzgesichtspunkten wirksame und vernunftgelei- tete Chemikaliengesetzgebung ein. Umweltpolitisch und gesundheitspolitisch wirkungslose Verbürokratisierun- gen lehnt die FDP ab. Die FDP fordert die Regierungsfraktionen auf, von ihrer rigiden Haltung im Bereich der Chemikalienpolitik abzurücken und diese nicht auch noch auf den Bereich der Detergenzien auszudehnen. A s b s d u f t F d d z K s D t d r d g t w a s s D i R Ü s m n F h E s b V I a A F v r V (C (D nlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Versorgungsaus- gleich umgehend regeln – Keine Schlechterstel- lung von Frauen bei der Alterssicherung (Ta- gesordnungspunkt 11) Christine Lambrecht (SPD): Wenn man die Über- chrift des CDU-Antrages liest, kann man den Eindruck ekommen, als ob Frauen bei der Alterssicherung chlechter gestellt werden sollen. Das will natürlich we- er die Bundesregierung noch die Regierungskoalition nd es freut mich, dass wir Sie an unserer Seite haben. In diesem Zusammenhang darf ich vielleicht einmal eststellen: Wir – die rot-grüne Regierung und die Koali- ion – waren es, die zur Verbesserung der Situation von rauen hinsichtlich ihrer Alterssicherung zahlreiche Än- erungen eingeführt hat: bessere Anrechnung von Kin- ererziehungszeiten, aber auch die Veränderung des Er- iehungsurlaubs hin zur Elternzeit. Jetzt können sich Väter und Mütter gemeinsam um ihr ind kümmern. Beide haben flankierend den Rechtsan- pruch auf Teilzeitarbeit, den Sie immer bekämpft haben. ie zulässige wöchentliche Arbeitszeit während der El- ernzeit wurde für Väter und Mütter auf jeweils 30 Stun- en ausgedehnt. Jetzt ist es auch Frauen möglich, wäh- end der ersten Jahre mit einem Kind den Fuß in der Tür es Erwerbslebens zu haben. So können sie für eine ei- ene Alterssicherung sorgen. In dieser Legislaturperiode werden wir die Kinderbe- reuungssituation verbessern. Es wäre zu wünschen, Sie ürden hierbei endlich ihre ideologischen Scheuklappen blegen und die Notwendigkeit erkennen. Dann würden ie sich wirklich für die Alterssicherung von Frauen tark machen und nicht nur Krokodilstränen vergießen. urch veränderte Rahmenbedingungen werden Frauen n die Lage versetzt – wenn sie es denn wollen –, eigene entenanwartschaften zu erlangen. Wenn es Ihnen wirklich darum geht – wie in der berschrift ihres Antrages benannt –, sich für die Alters- icherung von Frauen stark zu machen, dann wundert es ich aber schon, dass Sie all diesen Veränderungen icht zugestimmt haben. Ihnen waren die Belange der rauen offensichtlich nicht ganz so wichtig. Vielleicht aben Sie dazugelernt. Aber worum geht es in Ihrem Antrag ganz konkret? s geht im Versorgungsausgleich darum, Rentenanwart- chaften, welche die Ehegatten während der Ehe erwor- en haben, im Falle einer Scheidung zu teilen. Dieser ersorgungsausgleich soll denjenigen im Alter und bei nvalidität sichern, der während der Zeit der Ehe – egal us welchen Gründen – keine eigenen oder nur geringere nwartschaften erworben hat. In der Regel sind das rauen. Die Barwert-Verordnung, eine Rechtsverordnung, die on der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundes- ates erlassen wird, dient der Umwertung bestimmter ersorgungsanrechte wie zum Beispiel der betrieblichen Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 3633 (A) ) (B) ) Altersversorgung oder der berufständischen Altersvor- sorge. Diese Vergleichbarmachung mit den Anrechten aus der gesetzlichen Rentenversicherung dient der Er- stellung der „Versorgungsbilanz“ der Eheleute. Wie das im Einzelnen geschieht, erspare ich mir darzustellen. Es ist sehr kompliziert und für Mandanten kaum nachzu- vollziehen. Dieser Versorgungsausgleich geschieht in der Regel zu einem Zeitpunkt, an dem die geschiedenen Eheleute von der Rente noch weit entfernt sind, sodass verlässli- che Aussagen über die in Jahren, manchmal Jahrzehnten zu gewährenden Versorgungen kaum möglich sind. Diese Umwertung zur Vergleichbarmachung hat dazu geführt, dass es zu einer erheblichen Abwertung der be- troffenen Anrechte gekommen ist. Nun hat der BGH am 5. September 2001 die bisherige Regelung für verfassungswidrig und nur noch bis zum 31. Dezember 2002 für anwendbar erklärt. Seit Januar 2003 kann diese Berechnungsgrundlage nicht mehr auf den Ausgleich von Rentenansprüchen außerhalb der ge- setzlichen Rente sowie der Beamtenversicherung ange- wandt werden. Es betrifft zwar nur eine geringe Zahl, aber es war Abhilfe zu schaffen. In der Plenardebatte vom 13. Februar 2003 hat die Bundesjustizministerin erklärt, zügig eine anwendbare Berechnungsgrundlage vorzulegen, damit schnellstmög- lich in allen Fällen eine Anrechenbarkeit möglich ist. Wie zu erwarten, hat die Justizministerin Wort gehalten und am 26. März 2003 hat die Bundesregierung die zweite Verordnung zur Änderung der Barwert-Verord- nung beschlossen. Sie ist gültig bis zum Jahre 2006. Für dieses unverzügliche Handeln möchte ich der Bundes- justizministerin ausdrücklich danken und kann nur sa- gen: Eine Frau, ein Wort! Die neue Barwert-Verordnung führt zu höheren Be- wertungsansätzen im öffentlich-rechtlichen Versor- gungsausgleich. Sie sorgt damit in typischen Fällen für eine im Vergleich zum bisherigen Recht verbesserte so- ziale Absicherung von Frauen. Sie ist ein Zwischen- schritt auf dem Weg zur grundlegenden Strukturreform des Versorgungsausgleichs. Hiermit wird dem unmittel- baren Handlungsbedarf Rechnung getragen. Jetzt ist der Bundesrat am Zuge. Am 23. Mai 2003 steht eine Entscheidung an. Wie wir nunmehr erfahren mussten, droht das Land Baden-Württemberg mit dem Antrag, diese Barwert-Verordnung bis zum Jahre 2007 zu befristen. Das hört sich im ersten Moment unschäd- lich an, hätte aber eine enorme zeitliche Verzögerung zur Folge. Das ganze Prozedere ginge wieder von vorne los. Das heißt: wieder zurück zur Bundesregierung, neuer Kabinettsbeschluss, dann wieder in den Bundesrat. So müssten all die Fälle, die beim Versorgungsaus- gleich auf die Barwert-Verordnung angewiesen sind, noch einige Zeit länger warten, bis eine anwendbare Be- rechnungsmethode auf dem Tisch liegt. Dieses wollten Sie ja unbedingt vermeiden. Von daher verwundert die- ses offensichtlich unabgestimmte Verfahren Ihrer Partei- kollegen aus Baden-Württemberg schon. Immerhin ha- ben Sie Ihren Antrag fast schon mit Krokodilstränen im I A U d t o d k A u s l s s L d e k G z n l g F z t n M t t d n l i F s a r t A t b (C (D nteresse dieser Fälle begründet, eine schnellstmögliche ktualisierung gefordert und der Bundesregierung sogar ntätigkeit vorgeworfen. Darüber hinaus müssen wir aber auch das Novellieren es Versorgungsausgleichs zügig angehen, um eine Ak- ualisierung zu erreichen. Durch die neue Barwert-Ver- rdnung haben wir jetzt zwei bis drei Jahre Zeit, um uns ieser Aufgabe zu widmen und ich freue mich auf eine onstruktive Zusammenarbeit. nlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Ausschreibung des BOS-Digitalfunks im Jahr 2003 einleiten (Zu- satztagesordnungspunkt 12) Hans-Peter Kemper (SPD): Mir ist die Zielrichtung nd die Intention des CDU/CSU-Antrages einigermaßen chleierhaft; denn an der Notwendigkeit einer Umstel- ung von Analog- auf Digitalfunk gibt es – vom hessi- chen Innenminister Bouvier einmal abgesehen – zwi- chen Regierung und Opposition, zwischen Bund und ändern überhaupt keinen Zweifel. Die Einführung des Digitalfunks ist erforderlich und ie Vorbereitungen laufen seit langem, sind allerdings rst unter der rot-grünen Bundesregierung in eine kon- rete Planungsphase gelangt. Der bisher genutzte analoge Funk stößt an seine renzen. Das hat sich in den letzten Jahren deutlich ge- eigt. Großlagen, Flutkatastrophen, Großdemonstratio- en haben oft zu einem Funkchaos mit durchaus gefähr- ichen Folgen für die eingesetzten Kräfte geführt. Die Anfälligkeit des analogen Funksystems ist un- leich größer als beim Digitalfunk. Funkschatten und unklöcher haben immer wieder zu Totalausfällen und u schlechten Verständigungen geführt. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: entweder die sehr eure Nachrüstung eines alten und veralterten Systems, ämlich des Analogfunks, mit einem Weiterbestehen der ängel oder ein neues sicherlich kostenintensives Digi- alfunksystem, was aber dafür sehr zuverlässig und leis- ungsstark und für Polizei, Katastrophenschutz und Bun- esgrenzschutz gleichermaßen geeignet ist. Dazu ist es atürlich organisationsübergreifend nutzbar. Die Mög- ichkeiten einer beschleunigten Datenübermittlung weiß ch als jemand, der mehr als 30 Jahre mit dem analogen unksystem gekämpft und unter ihm gelitten hat, in be- onderer Weise zu schätzen. Wenn die Vorteile des Digitalfunks so offensichtlich uf der Hand liegen, dann fragt man sich natürlich, wa- um er nicht längst eingeführt ist. Welche Schwierigkei- en gibt es? Ich will hier mit den Hauptschwierigkeiten beginnen. ngeboten werden in der Hauptsache zwei Betriebssys- eme, nämlich Tetra und Tetrapol. Ich vermag nicht zu eurteilen, welches der beiden angebotenen Systeme 3634 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 (A) ) (B) ) leistungsstärker, kostengünstiger und insgesamt für die Nutzer die bessere Wahl ist. Fest steht aber, dass die Ef- fizienz auch dadurch hätte gesteigert werden können, wenn alle Staaten, die sich in Europa zur Zusammenar- beit entschlossen haben, das gleiche Digitalfunksystem eingeführt hätten. Diese Chance ist vertan. Einige europäische Staaten sind vorgeprescht und haben sich ihrerseits bereits für ein Betriebssystem entschieden. Inwieweit die Betriebs- systeme untereinander kompatibel sind, wird sich erst im konkreten Fall erweisen. Diese unterschiedliche Ausstattung ist ärgerlich. Aber gerade wir in der Bundesrepublik müssen uns darüber nicht mokieren. Wir haben genug damit zu tun, unsere eigenen Bundesländer unter einen Hut zu bekommen. Es ist längst nicht ausgemacht, dass alle Bundesländer ein einheitliches Betriebssystem anschaffen werden. Ein übertriebener Föderalismus feiert hier fröhliche Urstände und ich möchte meine Kolleginnen und Kolle- gen von der CDU/CSU-Fraktion nachdrücklich bitten, sich bei ihren Ländern dafür einzusetzen, dass hier Ver- nunft einkehrt und bundesweit einheitliche Betriebssys- teme angeschafft werden. Ein weiteres Problem, das ebenfalls im Föderalismus begründet ist, ist die Finanzierung. Die Einführung des neuen Digitalfunksystems ist sehr teuer und hier haben naturgemäß Bund und Länder Probleme bei der Kosten- verteilung. Nach dem jetzigen Stand besitzt der Bund etwa 8,5 Prozent aller Endgeräte. Gleichwohl erwarten die Länder, dass der Bund mehr als 50 Prozent der Gesamt- kosten übernimmt. Auch hier wäre eine Einflussnahme der CDU/CSU-Kolleginnen und -kollegen bei ihren je- weiligen Länderregierungen sehr hilfreich. Länder und Kommunen sind die Hauptnutzer. Daher ist es nur schwer einzusehen, dass der Bund der Hauptzahler sein soll. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen, dass es eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Finanz- und Innen- minister gibt. Diese Arbeitsgruppe hat im Januar 2003 ihre Arbeit aufgenommen und ist in wesentlichen Punk- ten vorangekommen. Das Problem der Einführung des Digitalfunks steht auf der Tagesordnung der IMK-Sit- zung, die in den nächsten Tagen stattfindet. Von daher mutet Ihr kurzfristig vorgelegter Antrag und das Beste- hen auf Aufsetzung am heutigen Abend ein wenig eigen- artig an, wissen Sie doch genau, dass diese Entscheidun- gen nicht allein in der Bundeskompetenz liegen und in den nächsten Tagen ein wichtiger Schritt nach vorne ge- tan werden soll. Man kann sich ein weiteres Mal des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie sich hier nicht von sachlichen Erwä- gungen leiten lassen, sondern Betriebsamkeit vortäu- schen, wo sie nicht angebracht ist. Wir alle hoffen, dass die IMK-Sitzung Erfolge ver- zeichnen wird. Helfen Sie mit, dass es vorangeht. Die Schwierigkeiten werden ohnehin noch groß sein. Es wird und darf bei der Einführung des digitalen Funksystems kein Sicherheitsleck geben; das heißt, das a t c f i s b g g T d k t u i w a e e l s u d F a g n f z a B d z E h z d g t R E d s m e A (C (D naloge Funksystem muss so lange auch durch Nachrüs- ung funktionsfähig gehalten werden, bis in allen Berei- hen und flächendeckend das Digitalfunksystem auch unktioniert. Das ist kosten- und arbeitsintensiv. Aber ch bin sicher, wir werden es schaffen. Ich bin davon überzeugt, dass wir das digitale Funk- ystem brauchen und auch erhalten, mit welchem Betrei- ermodell auch immer. Ich möchte aber auch hinzufü- en, dass mir eine einheitliche, bundesweite und leichzeitige Einführung sehr am Herzen liegt. Für den Fall, dass das nicht zustande kommt, sind eillösungen, die einzelne Bundesländer im Verbund urchführen wollen und in die sich dann der Bund ein- linkt, auch denkbar. Ich halte sie aber für die schlech- ere Lösung. Insgesamt können Sie, liebe Kolleginnen nd Kollegen der CDU/CSU, sicher sein, dass wir – wie n anderen Fällen auch – das erfolgreich zu Ende führen, as Sie lange Zeit haben schmoren lassen. Ihr Antrag enthält viele richtige Feststellungen, ist ber überflüssig und auch nicht hilfreich. Hilfreich und hrlicher wäre es gewesen, wenn sie statt des Antrags für ine Zustimmung bei den CDU/CSU-geführten Bundes- ändern gesorgt hätten. So wird es Sie sicher nicht verwundern, dass Sie un- ere Zustimmung hier nicht erreichen werden. Ralf Göbel (CDU/CSU): Die Polizeien des Bundes nd der Länder, Feuerwehren, Rettungsdienste sowie as Technische Hilfswerk müssen mit einem neuen unksystem ausgerüstet werden. Das bisher verwendete naloge Funksystem muss durch einen einheitlichen Di- italfunk ersetzt werden. Das analoge Funksystem ist ur noch begrenzt einsatzfähig, wird den heutigen An- orderungen nicht mehr gerecht und ist auch nicht mehr ukunftsfähig zu entwickeln. Das System weist Mängel uf, die für ernst zu nehmende Sicherheitsrisiken sorgen. Zur Veranschaulichung will ich nur einige wenige eispiele aufzeigen: Bei Großeinsätzen und Großschadensereignissen sind ie analogen Funknetze schnell überlastet und brechen eitweise zusammen. Bei den Flutkatastrophen haben die insatzkräfte dies erleben müssen; Herr von Kirchbach at in seinem Bericht auf dieses Manko hingewiesen. Die Kommunikation und die Einsatzkoordination wischen Polizei und Feuerwehren ist durch die Verwen- ung unterschiedlicher Netze erschwert. Im Einsatzfall eht dadurch wichtige Zeit verloren. Die unterschiedlichen analogen Funknetze der an Ka- astropheneinsätzen beteiligten Sicherheitsbehörden, ettungsdienste sowie der Bundeswehr erschweren den insatz im Katastrophenfall in erheblicher Weise. Auch arauf hat Herr von Kirchbach hingewiesen. Letztlich wird auch unter datenschutzrechtlichen Ge- ichtspunkten die Verwendung des analogen Funkes im- er problematischer. Das analoge Funknetz bietet kaum inen Schutz vor unberechtigtem Mithören. Jeder, vom bschleppunternehmer bis zum Schwerverbrecher, kann Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 3635 (A) ) (B) ) den Funk abhören und die für sich günstigen Schlussfol- gerungen daraus ziehen. Die wenigen Beispiele zeigen, dass – was unter Fach- leuten und auch den Innenpolitikern unbestritten ist – die Einführung eines modernen und leistungsfähigen neuen Funksystems dringend erforderlich ist. Hinzu kommt, dass die Hersteller analoger Funktech- nik in den kommenden Jahren ihre Produktion reduzie- ren oder einstellen, weil die Nachfrage nach analoger Funktechnik, die die technischen Anforderungen der Si- cherheitsbehörden erfüllt, bei Privatkunden nicht be- steht. Für den analogen Funk der Sicherheitsbehörden bedeutet dies steigende Kosten und Engpässe bei Ersatz- teil- und Ersatzbeschaffung. Die Bundesregierung führt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP, Bundestags-Drucksache 15/449, vom Februar diesen Jahres aus, dass die in Deutschland genutzte analoge Funktechnik veraltet ist, qualitativ nicht mehr weiterentwickelt werden kann und die wich- tigsten operativ-taktischen Anforderungen an eine mo- derne Kommunikation bei weitem nicht mehr erfüllt. Alles in allem ist zu konstatieren, dass die analogen Funksysteme eine erfolgreiche und reibungslose Arbeit unserer Sicherheitsbehörden erschweren und gefährden. Besonders mit Blick auf die schnelle Bewältigung von Naturkatastrophen, die effektive Einsatzgestaltung bei möglichen Terroranschlägen, aber auch mit Blick auf die Fußball-WM 2006 sind die vorhandenen und zu erwar- tenden Kommunikationsprobleme besorgniserregend. Wir müssen alle Behörden und Organisationen mit Si- cherheitsaufgaben in die Lage versetzen, mit modernen und zeitgemäßen Kommunikationsstrukturen ihre Auf- gaben zu erledigen. Auch hierzu wenige Beispiele: Das digitale Funksystem kann neben oder gleichzeitig mit der Sprache auch Daten übertragen. Einsatzrelevante Daten können vergleichbar einer SMS ausgetauscht wer- den, so entfällt mühseliges Aufschreiben und Buchsta- bieren – wertvolle Zeit wird gewonnen. Über ihre End- geräte haben die Einsatzkräfte schnellen Zugriff auf Datenbanken im Internet und Intranet. Gleichzeitig kön- nen sich die Einsatzkräfte mit ihren Endgeräten in beste- hende Mobilfunk- und Festnetze einwählen. Das heute verwandte Handy wird überflüssig. Für den Polizeibe- amten vor Ort wäre dies ein Quantensprung gegenüber dem heutigen Zustand. Da im digitalen Funksystem der Informationsaus- tausch verschlüsselt wird, ist dieses System auch abhör- sicher und erfüllt damit auch die datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Übermittlung personenbezogener Daten. Die Einführung des Digitalfunks wird die Kommuni- kation innerhalb und zwischen den Behörden und Orga- nisationen mit Sicherheitsaufgaben verbessern. Die Poli- zei kann schneller auf Fahndungsdaten zugreifen und Fotos flüchtiger Täter versenden. Rettungsdienste kön- nen vom Rettungswagen aus medizinische Daten von Unfallopfern vorab ans Krankenhaus übermitteln. Bei U M l D m h a n N h t i E l f d m u 2 O d l ü m u d s s d f E 4 t d b b g e h l D m c 2 z f m g d S d r (C (D nfällen mit Chemikalien können die Feuerwehren esswerte besser den beteiligten Einsatzkräften mittei- en. Diese wenigen Beispiele machen deutlich, dass der igitalfunk die Arbeit der Sicherheitsbehörden und da- it die Innere Sicherheit in Deutschland qualitativ er- eblich verbessern wird. Es ist erfreulich, dass sowohl zwischen den Parteien ls auch zwischen Bund und Ländern grundsätzliche Ei- igkeit darüber besteht, den Digitalfunk einzuführen. ur – den Reden müssen Taten folgen! Die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern at bereits im November 2000 die Einführung des Digi- alfunks beschlossen. Das Bundesinnenministerium hat m Juni 2001 die Zentralstelle für die Vorbereitung der inführung des Digitalfunks eingerichtet. Seit Juli 2001 äuft im Raum Aachen ein Pilotprojekt. Das Vergabever- ahren sollte im Dezember 2002 starten. Der Aufbau des igitalen Funknetzes sollte nach Planungen der Innen- inisterkonferenz bis Ende 2005 abgeschlossen sein, m die Nutzung des Netzes durch die Polizei ab Anfang 006 zu ermöglichen, ein Ziel, das Bundesinnenminister tto Schily vorgab, um die Fußball-WM reibungslos urchführen zu können. Aber bereits seit September 2002 stockt die Verwirk- ichung des Projekts, weil sich Bund und Länder nicht ber die Finanzierung einigen können. Es wurde eine ge- einsame Arbeitsgruppe der Staatssekretäre der IMK nd FMK gebildet, die die Etatreife des Vorhabens in en Haushalten des Bundes und der Länder schaffen ollte. Ein Ergebnis liegt bis heute trotz mehrerer Be- prechungsrunden immer noch nicht auf dem Tisch. Die Finanzierung des Digitalfunks ist eine Milliar- en-investition und damit eine große Herausforderung ür die öffentlichen Haushalte. Nach Schätzungen der xperten muss mit einer Investitionssumme von 3,5 bis ,5 Milliarden Euro gerechnet werden – allerdings ver- eilt auf einen Zeitraum von 10 Jahren. Wir halten aller- ings diese Investition angesichts der augenscheinlich estehenden Vorteile des Digitalfunks und der beschrie- enen Probleme des analogen Funksystems nicht nur für erechtfertigt, sondern für dringend notwendig. Dies ist ine der wichtigsten Investitionen für die Innere Sicher- eit in Deutschland überhaupt. Bundeskanzler Gerhard Schröder selbst versprach an- ässlich der CeBIT, sich für die zügige Einführung des igitalfunkes persönlich einzusetzen. Allerdings – das uss man leider konstatieren – war von diesem persönli- hen Einsatz bei der Aufstellung des Bundeshaushaltes 003 nichts zu spüren. Unser Antrag, als ersten Schritt ur Realisierung dieses Projektes zumindest die Kosten ür die Ausschreibung in den Bundeshaushalt aufzuneh- en, wurde von der Regierungsmehrheit abgelehnt. Ich habe auch nicht den Eindruck, dass die Bundesre- ierung mit dem nötigen Nachdruck und Engagement ie Sache behandelt. Nach einem Bericht der „Welt am onntag“ hat sich der Bund bei den Verhandlungen in er Bund-Länder-Arbeitsgruppe nur dazu bereit erklärt, und 10 Prozent der Investitionskosten zu übernehmen, 3636 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 (A) ) (B) ) der Kostenanteil des Bundes nach dem sonst üblichen „modifizierten Königsteiner Schlüssels" liegt aber bei 17,84 Prozent. Damit war auch das Scheitern dieser Ver- handlungsrunde quasi vorprogrammiert. Ich kann in diesem Zusammenhang dem Parlamenta- rischen Staatssekretär Körper nur Recht geben, wenn er sagt, dass es schlimm wäre, wenn auf Grund der im Streit befindlichen Finanzierungsfrage die Entwicklung in Europa an uns vorbeilaufen würde – was übrigens schon fast passiert ist. Wenn alle das erkannt haben, dann muss es doch auch möglich sein, eine gemeinsame Finanzierungsformel zu finden – auch bei angespannten Haushaltslagen in Bund und Ländern. Wenn man dann noch berücksichtigt, dass nach Auskunft der Bundesre- gierung die Kosten für die analogen Systeme in den nächsten Jahren die Kosten für die Beschaffung und den Betrieb digitaler Funksysteme überschreiten werden, dann kann man überhaupt nicht mehr verstehen, warum der von uns beantragte Haushaltsansatz nicht beschlos- sen wurde. Es geht doch bei dieser Entscheidung nicht nur um Fi- nanzfragen, so wichtig sie auch sein mögen, es geht um die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger sowie auch unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden selbst. Gerade die Bundesbehörden wie Bundesgrenzschutz und Zoll, THW und Bundesverfassungsschutz brauchen das digitale Funknetz in der Fläche. In der letzten BGS- Zeitschrift wird dies anschaulich dokumentiert. Deshalb muss sich die Bundesregierung besonders dafür engagie- ren, dass ein bundesweit nutzbares Funknetz installiert wird. Zudem hat der Bund internationale Verpflichtungen zu erfüllen. Im Rahmen des Schengen-Abkommens hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, den Digitalfunk in Deutschland einzuführen. Unsere Nachbarn in Europa sind bei der Einführung des Digitalfunks wesentlich wei- ter als wir. Fast alle anderen europäischen Länder, sogar die Beitrtittskandidaten, haben den digitalen Funk be- reits eingeführt bzw. sind gerade dabei, dies zu tun. Wir stehen also leider auch bei der Einführung einer moder- nen Sicherheitstechnik nicht an der Spitze, sondern am Ende in Europa. Der Bundeskanzler muss jetzt sein Versprechen einlö- sen. Nachdem auch die Bundesregierung daran beteiligt war, die Verhandlungen in der Bund-Länder-Arbeits- gruppe in die Sackgasse zu führen, muss er jetzt einlö- sen, was er in der Welt am Sonntag versprochen hat: mit den Ministerpräsidenten der Länder noch vor der Som- merpause eine Lösung aushandeln. Mit dem vorgelegten Antrag fordern wir deshalb die Bundesregierung auf: Stellen Sie unverzüglich die Mittel für die Ausschrei- bung bereit – entweder durch Umschichtung oder im Rahmen des zu erwartenden Nachtragshaushalts! Leiten sie endlich zusammen mit den Ländern das Vergabeverfahren und die notwendige Ausschreibung ein! D g n w d g d m w z E d B t e m u z k m u v p i u G D N B s d r b b E f l t l K l i b d i t d d r g (C (D Legen Sie außerdem einen realistischen Zeitplan vor! as Ziel, bis 2006 den Digitalfunk einzuführen – übri- ens auf mehreren Homepages der Bundesregierung och so formuliert – ist angesichts der Verzögerungen ohl kaum noch zu halten. Die Sicherheitsbehörden nehmen eine Kernaufgabe es Staates wahr – nämlich die Sicherheit der Bürger zu ewährleisten. Wir alle dürfen es deshalb nicht zulassen, ass die Sicherheitsbehörden von den Kommunikations- öglichkeiten des Informationszeitalters abgekoppelt erden. Ich bitte sie, dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion zu- ustimmen. Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die inführung moderner digitaler Funktechnik für Behör- en und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben – kurz OS – ist unerlässlich. Das zukünftige einheitliche digi- ale Sprech- und Datenfunksystem wird die Behörden rstmalig in die Lage versetzen, gemeinsame Infor- ations- und Kommunikationsstrukturen aufzubauen nd – dies ist entscheidend – diese ohne Medienbrüche u nutzen. Die deutschen BOS – insbesondere auch die Polizei – önnen damit ein abhörsicheres Kommunikationsnetz it allen Möglichkeiten der Datenanwendungen nutzen nd dies bei der Verbrechensbekämpfung und Notfall- orsorge – bei Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastro- henschutz – einsetzen. Beispielhaft erwähnen möchte ch hier die mobile Nutzung neuer Medien wie Intranet nd Internet, den mobilen Zugriff auf Fahndungs- und efahrgutdaten sowie die Übertragung medizinischer aten vom Unfallort während des Transportes in der otfallmedizin. Der damit verbundene Mehrwert für die ürgerinnen und den Bürger dürfte von allen hier Anwe- enden geteilt werden. Und – im Gegensatz zu dem, was er vorliegende Antrag der CDU/CSU-Fraktion sugge- iert – ist die Bundesregierung auf diese Umstellung vor- ereitet. Die Ständige Konferenz der Innenminister hat sich ereits 1996 auf die Entwicklung von Konzepten zur inführung eines gemeinsamen digitalen Funksystems ür die BOS verständigt. Das Telekommunikationsgesetz egt ebenfalls bereits seit 1996 diese veränderten Be- riebsbedingungen auf der Basis einer bestimmten Zutei- ung von Frequenzen fest. Der in dieser analogen Technik erreichte Grad an ompatibilität zwischen unterschiedlichen Dienststel- en und Organisationen wurde in keinem anderen Land n dieser Form erreicht. Dennoch – dies ist festzuhalten, lieben einige für den zukünftigen Funkbetrieb unab- ingbare Forderungen bisher unerfüllt. Hierzu zählen nsbesondere der Schutz der zu übertragenden Informa- ion vor unberechtigtem Mithören und Manipulation und ie Ermöglichung von Sprach- und Datenübertragung in er gleichen Netzinfrastruktur. Auf der Basis eines Auftrages der Ständigen Konfe- enz der Innenminister der Länder wurde eine „Projekt- ruppe BOS-Digitalfunk“ mit dem Auftrag eingerichtet, Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 3637 (A) ) (B) ) festzustellen, inwieweit die betrieblichen Anforderungen der BOS in der Praxis erfüllt werden können. Die Inte- ressen der Kommunen und insbesondere ihre finanziel- len Möglichkeiten müssen ausreichend berücksichtigt werden. Genauso müssen die europäischen Erfahrungen in eine Bewertung aufgenommen werden. Ziel muss es aber bleiben, bis zum Jahre 2006 den di- gitalen Netzaufbau abzuschließen und eine vollständige Integration der Teilnehmer zu erreichen. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang ausdrücklich die durchgeführ- ten Pilotprojekte und Maßnahmen der Bundesregierung. Ernst Burgbacher (FDP): Kommunikation ist wichtiger denn je – Handy, Email, Fax und Telefon sind für fast jeden Bundesbürger selbstverständlich. Gerade in Katastropheneinsätzen ist eine gute Kommunikation unerlässlich: Wo ist der Brandherd? Gibt es Verletzte? Wird noch Material benötigt? – Wenn es ernst wird, müssen die Kommunikationsmittel funktionsfähig und einsatzbereit sein. Die Flutkatastrophe im vergangenen Jahr hat die Notwendigkeit eines guten Funksystems be- wiesen. Bisher haben sich die Nothelfer von Polizei, Feuer- wehr und Rettungsdienst über analoge Funktechnik un- tereinander verständigt. Diese Funktechnik droht aber hoffnungslos zu veralten und auf Dauer teurer zu wer- den; die Einführung von Digitalfunk bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ist mehr als überfällig. Spätestens zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 müs- sen die Sicherheitsbehörden auf neuestem technischen Stand sein, um die Sicherheit der Teams und Besucher gewährleisten zu können. Angesichts der Vorlaufzeit für Erprobung und technischer Justierung ist also eine zeit- nahe Entscheidung geboten. Schlimmstenfalls droht die Notwendigkeit einer Nachrüstung des alten analogen Systems, was einen hohen finanziellen Zusatzaufwand bedeuten würde. Das kann niemand wollen, der verant- wortlich mit Steuergeldern umgehen will. Auf dem Markt sind derzeit drei Systeme: Tetra 25 und Tetrapol, neue digitale Kommunikationssysteme, sowie Vodafone auf Basis des bestehenden D2-GSM- Systems. Tetrapol ist bereits in Frankreich, der Schweiz und in Tschechien eingeführt, wird aber nur von einem Unternehmen angeboten. Tetra 25 wird in vielen anderen europäischen Staaten verwendet, beispielsweise in Spa- nien oder Österreich. Allerdings – und das ist bei dem überfälligen Ausschreibungsverfahren von entscheiden- der Bedeutung – sind die verschiedenen Systeme nicht kompatibel zueinander; zwischen den verschiedenen Systemen kann also nicht direkt miteinander kommuni- ziert werden. Gerade in Notfällen ist jedoch eine direkte Kommuni- kation zwischen den Einsatzkräften – auch grenzüber- schreitend – unerlässlich. Insofern ist ein möglichst ein- heitliches System auf allen Ebenen anzustreben. Darüber hinaus sind alle Anstrengungen darauf zu konzentrieren, die verschiedenen Systeme bestmöglich zu vernetzen. Dazu muss – je nach Netzqualität und Netzverbreitung – u f w g S m F z d s d s k E g n F A B s r t E l d t B o B f t f z d d s r h h d u l i d d e i u s l t l m S (C (D nter Umständen ein zusätzliches Paging-System einge- ührt werden, um auch in nicht funkversorgten Gebieten, ie zum Beispiel in Tunneln, eine Kommunikation zu ewährleisten. Zurzeit geht es bei der Kommunikation lediglich um prachkontakte. Die Entwicklung auf dem Digitalfunk- arkt ist jedoch rasant: Für den Endverbraucher sind oto-Handys im Trend, die Einführung des UMTS-Net- es mit all seinen technischen Möglichkeiten ist für Ende es Jahres geplant. Die jetzt einzuführende Technologie ollte dieser Entwicklung Rechnung tragen und zumin- est ausbaufähig bleiben, um künftige technische Fort- chritte, neue Bedürfnisse im Notfall und weitere Appli- ationen aufnehmen zu können. Bund und Länder sind zum Handeln aufgefordert: Die inführung des Systems muss nun schnellstens angegan- en werden. Dazu ist ein Zeitplan zu erstellen und die ötigen Haushaltsmittel müssen eingestellt werden. Die DP-Fraktion im Deutschen Bundestag wird daher dem ntrag der Fraktion der CDU/CSU zustimmen. Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretärs beim undesminister des Innern: Wir sind uns einig in der Ein- chätzung, dass die digitale Funktechnik mit ihren weit- eichenden Möglichkeiten auch für die Sicherheitsinsti- utionen unseres Landes nutzbar gemacht werden muss. s steht außer Frage, dass der gegenwärtig genutzte Ana- ogfunk, auch wenn er zuverlässig funktioniert, den stän- ig wachsenden Anforderungen unserer Sicherheitsinsti- utionen auf Dauer nicht gerecht werden kann, zum eispiel in puncto Abhörsicherheit, Datenübertragung der Teilnehmerflexibilität. Das gilt für die Polizeien in und und Ländern, das gilt aber selbstverständlich auch ür die Feuerwehren, Katastrophenschutzstellen, Ret- ungsdienste und anderes mehr. Umstellung auf Digital- unk bedeutet, die Arbeit dieser Institutionen effektiver u machen – im Interesse der Bevölkerung, aber auch um en Menschen, die in diesen Institutionen arbeiten, mo- erne Arbeitsmittel an die Hand zu geben. Die Bundesregierung hat bereits mit Kabinettsbe- chluss vom 27. März 2002 die Bedeutung der Einfüh- ung digitaler Sprech- und Datenfunksysteme für die Be- örden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ervorgehoben. Sie hat darüber hinaus bekräftigt, dass ie Einrichtung digitaler Funksysteme für die Behörden nd Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Deutsch- and eine Aufgabe aller Beteiligten in Bund und Ländern st – und zwar eine gemeinsame Aufgabe. Es geht nicht arum, jeder Sicherheitsinstitution für sich genommen ie Möglichkeiten des Digitalfunks zu eröffnen, sondern s geht darum, ein einheitliches, ein gemeinsames Netz n Deutschland zu errichten. Ein solches gemeinsames Netz ermöglicht rasche und nkomplizierte Verständigung auch zwischen den ver- chiedenen Polizeien von Bund und Ländern, aber natür- ich auch zwischen Polizei und Rettungsdienst, Ret- ungsdienst und Feuerwehr usw. Wie wichtig eine solche änder- und behördenübergreifende Kommunikations- öglichkeit in einer Zeit ist, in der Gefahrenabwehr und icherheit immer stärker zur gemeinsamen Aufgabe 3638 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 (A) ) (B) ) ganz unterschiedlicher Stellen wird, muss ich an dieser Stelle nicht weiter aufführen. Wir haben das spätestens seit der Flutkatastrophe letztes Jahr alle ganz plastisch vor unseren Augen. Wenn unser Ziel ein gemeinsames, bundesweites Digitalfunknetz ist, dann setzt dies selbstverständlich voraus, dass sich Bund und Länder über die technischen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen einig werden. Ich denke, man kann sagen, dass wir hier- bei an vielen Stellen bereits gut vorangekommen sind – und zwar nicht zuletzt auch deshalb, weil sich der Bun- desinnenminister diese Aufgabe zum persönlichen An- liegen gemacht hat. Man sollte die bereits erzielten Ar- beitserfolge nicht kleinreden, gerade in Anbetracht der enormen technischen und organisatorischen Kompli- ziertheit der Materie, mit der wir es hierzu tun haben. Andererseits stehen wir vor der Situation, dass zwi- schen Bund und Ländern noch bestimmte Meinungsver- schiedenheiten über die Verteilung der Finanzlasten bestehen. Die Behebung dieser Meinungsverschieden- heiten ist Voraussetzung für die Etatreife des Projekts. Ich denke, man sollte aber auch in diesem Punkt die Dinge nicht schwarz malen. Finanzielle Interessensge- gensätze sind bei föderalen Projekten dieses Zuschnitts sozusagen gottgegeben – und, was noch wichtiger ist, wir befinden uns an dieser Stelle mitten in einem laufen- den Diskussionsprozess zwischen Bund und Ländern wie zwischen den Ländern untereinander. Dieser Diskussionsprozess verläuft übrigens, was vom CDU/CSU-Antrag vornehm verschwiegen wird, völlig quer zu den parteipolitischen Grenzen. Es ist, ohne dass ich hier Namen nennen möchte, auch nicht so, dass die unionsregierten Ländern sich geradezu darin überbieten würden, konstruktiv mit eigenen Beiträgen an einer Lösung der Finanzierungsfragen mitzuwirken. Was die Position der Bundesregierung betrifft, so kann ich mir schwer vorstellen, dass sie politischen Streit zwischen den verschiedenen Seiten dieses Hauses hervorrufen könnte. Wir wollen, dass sich die Finanzie- rungsanteile aller Beteiligten ungefähr an dem orientie- ren, was von ihnen gegenwärtig jeweils für den Betrieb und die Wartung des Analogfunks aufgewendet wird. Mit anderen Worten: Die Einführung des Digitalfunks darf nicht zur Folge haben, dass der Bund überproportio- nal zahlt und damit letztlich einen Teil der sicherheitsbe- hördlichen Aufgabenerfüllung in den Ländern mitfinan- ziert. Alles andere liefe auf einen Finanzausgleich im Kleinen hinaus, einen aufgabenbezogenen Finanzaus- gleich, zu dem wir unsere Hand nicht reichen können und wollen. Ich bin aber zuversichtlich, dass es uns im Laufe der nächsten Zeit gelingt, die bestehenden Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Der Bundesinnenminister wird sich weiterhin persönlich dafür einsetzen. Es wäre, meine ich, ein Beleg wohlverstandener bundespoliti- scher Verantwortungsbereitschaft der Unionsfraktion, wenn sie ihn hierbei unterstützen würde – auch wenn dies in parteipolitischer Hinsicht einige Unbequemlich- keiten im Verhältnis zu bestimmten Bundesländern mit sich brächte. A n D I h T 2 Z s d z s h T S n T r e f a E o k f t t b W E (C (D nlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Zukunftsorientierte Energieforschung – Fu- sionsforschung in Deutschland und Europa vorantreiben – Unterstützung für eine Bewerbung des Standortes Greifswald/Lubmin für den ITER (Internationaler Thermonuklearer Experimenteller Reaktor) (Tagesordnungs- punkt 12 und Zusatztagesordnungspunkt 13) Ulrich Kasparick (SPD): Gestatten Sie mir zu- ächst, dass ich als Abgeordneter aus Drucksachen des eutschen Bundestages und seiner Ausschüsse zitiere. ch zitiere aus der Dokumentation der öffentlichen An- örung des Ausschusses für Bildung, Forschung und echnikfolgenabschätzung zur „Kernfusion“ vom 8. März 2001 ein paar Sachverhalte, die für unseren usammenhang nicht unwesentlich sind. Erstens: Für ITER – und entsprechend ein Kraft- werk – muss eine industrielle Infrastruktur in der Region vorhanden sein, wie dies für die Errichtung einer jeden großen und komplexen Industrieanlage notwendig erscheinen würde. Das sagte der Direktor des Garchinger Max-Planck-In- tituts für Plasmaphysik, Professor Alexander Bradshaw, er zu Recht als weltweit führender Fusionsforscher be- eichnet wird. Damit wird klar, dass es keine kleinen Fu- ionskraftwerke geben wird, sondern nur sehr große Ein- eiten. Großkraftwerke, zumal in einer nuklearen echnologie, erfüllen nach dem 11. September 2001 die icherheitsanforderungen an ein modernes Kraftwerk icht mehr: Diese Großanlagen sind potenzielle Ziele für erroristen. Zweitens – ich zitiere weiter –: Studien zu zukünftigen Fusionsreaktoren gehen da- von aus, dass über die gesamte Lebensdauer eines Fusionsreaktors radioaktive Abfälle in einer Menge von 50 000 bis 100 000 Tonnen anfallen. So sagte es Dr. Vetter vom Forschungszentrum Karls- uhe zur Anhörung. Bei einem Fusionskraftwerk – sollte s jemals gebaut werden – fällt also in erheblichem Um- ang radioaktiver Abfall an. Wir halten fest: Fusionsre- ktoren leisten demnach keinen Beitrag zur Lösung des ndlagerproblems, vielmehr verschärfen sie es. Drittens. Dr. Vetter berichtete weiterhin, dass in Fusi- nsreaktoren waffenfähiges Plutonium erbrütet werden ann. Zu einer ähnlichen Auffassung kommt das Büro ür Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundes- ag in seinem Sachstandsbericht zur Kernfusion. „Tri- ium stellt daher ein wesentliches Proliferationsrisiko eim Betrieb von Fusionsreaktoren dar“, heißt es dort. enn Fusionsreaktoren vor allem die zu erwartenden nergieprobleme in den Entwicklungs- und Schwellen- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 3639 (A) ) (B) ) ländern lösen sollen, dürfen wir dieses Risiko zur Ver- breitung von Kernwaffen nicht außer Acht lassen. Viertens. Die Fusionstechnologie ist eine äußerst kapi- talintensive Technologie. Wie Professor Bruhns von der EU-Kommission in der Anhörung sagte, seien bislang etwa 10 Milliarden Euro in die Fusionsförderung geflos- sen. Bis zum ersten vielleicht möglichen Kraftwerk in 50 Jahren kommen seiner Meinung nach noch einmal mindestens 50 Milliarden Euro europäisches Geld dazu. Zusätzlich hat die Bundesrepublik Deutschland allein in den vergangenen acht Jahren mehr als 1 Milliarde Euro für die nationale Fusionsforschung ausgeben. Diese teu- ren Großkraftwerke sind wegen ihrer immensen Kapital- intensität keine Lösung für die Dritte Welt, für die sie je- doch eigentlich gedacht sind. Fusionskraftwerke seien die „Lastpferde für die Megacities der Dritten Welt“ hatte Professor Bradshaw in der Anhörung vorgetragen. We- gen ihrer Kapitalintensität werden sie jedoch genau diese Bedingung nicht erfüllen können: Diese Technologie er- höht vielmehr die Abhängigkeit der Dritten Welt von den Industriestaaten. Soweit zunächst die Zusammenstellung einiger nicht unwesentlicher Fakten, zitiert aus dem Ausschussproto- koll 14/43 vom 28. März 2001 und den Ausschussdruck- sachen 14/383 a und 14/383 d zu eben derselben Anhö- rung. Alle diese Aussagen stammen im Übrigen von den leitenden Professoren in Deutschland, die in der Fusi- onsforschung arbeiten, sind also irgendwelcher Funda- mentalismen unverdächtig. Für mich interessant war übrigens in diesem Zusam- menhang das ausführliche Aktenstudium zum Thema Fusion, weil sich viele der vorgetragenen Argumente mittlerweile seit über 40 Jahren durch die Papiere zie- hen: Die einen sehen schnelle Erfolge der Fusion „schon in den nächsten zehn Jahren“ – so sah man es etwa in den 60ern – immer wieder findet man, dass „das nächste Experiment“ ganz sicher den Durchbruch bei der Strom- erzeugung bringen werde, in allen Papieren – allerdings immer ohne die angekündigten Ergebnisse. Heute beschäftigt uns ein Antrag der FDP, der die Deutsche Teilnahme am ITER sichern, die Bewerbung für den französischen Bewerberstandort Cadarache un- terstützen, Wendelstein, Asdex und die Projekte in Kars- ruhe und Jülich weiterhin fördern und im Haushalt 2003 einen entsprechenden Ansatz für Fusionsforschung ein- stellen und Verpflichtungsermächtigungen für die Folge- jahre vorsehen soll, Drucksache 15/685. Zunächst sieht man an diesem Antrag die forschungspolitische Kompetenz der FDP, denn noch vor Kurzem – Drucksache 14/3813 vom 5. Juli 2000 – hat sie beantragt, Deutschland solle sich um den ITER bewerben. Jetzt verlangt sie, Deutschland solle die französische Bewerbung unterstützen. Ja, was denn nun? Es ist im Übrigen wirklich putzig mit diesem Antrag: Wenn sie beide Drucksachen nebeneinander legen, dann sehen sie, dass die FDP ihren eigenen Antrag vom 5. Juli 2000 einfach als Textbaustein noch einmal hervorgezo- gen und lediglich die Jahreszahl geändert hat. Beide An- träge sind sonst beinahe zu 100 Prozent wortgleich. Ein- mal also den ITER nach Deutschland, jetzt nun nach F r M t g e e i s W E E g E s a g d t z l A g s s A n „ c P U b a s g t l l a d s D e s w g E c p s H (C (D rankreich, eine solche parlamentarische Arbeit ist unse- iös. Wir reden hier über Investitionen im mehrstelligen illiardenbereich! Einmal abgesehen von diesem nicht unwichtigen De- ail, befindet sich Deutschland mitten in einem wichti- en Prozess der Erarbeitung eines neuen nationalen En- rgieforschungsprogramms. Der Koalitionsvertrag sieht in solches neues Programm vor, weil die Gewichtungen n der bisherigen Energieforschung nicht mehr den An- prüchen der modernen Gesellschaft entsprochen haben: ir hatten ein viel zu großes Gewicht bei den „alten“ nergien und viel zu wenig bei den „erneuerbaren“ nergien. Dies wollen wir im Energieforschungspro- ramm zugunsten der erneuerbaren Energien und der nergieeffizienz ändern. In der aktuellen Tagespolitik tellen wir die Nationalökonomie Schritt für Schritt um uf einen neuen Energiepfad: weg von der erdölabhängi- en, zentralen alten Energieversorgung hin zu einer mo- ernen, dezentralen, auf erneuerbaren Energien gestütz- en Energieversorgung. Wir sind mitten in einem Meinungsbildungsprozess ur Neuausrichtung der Energieforschung in Deutsch- and und da kommt die FDP daher und zieht einen alten ntrag von 2000 aus dem PC. So kann es wirklich nicht ehen. Das TAB hat in seinem Sachstandsbericht zur Kernfu- ion drei Handlungsoptionen aufgezeigt. Eine von die- en ist die Option „Neuausrichtung“. Sie zeigt einen usstiegspfad aus der Kernfusion, der meiner Meinung ach folgende Bedingungen erfüllen müsste: Erstens. Er müsste im internationalen Vertragsgefüge vertragsverträglich“ sein: Pacta sunt servanda. Zweitens. Er müsste den betroffenen Instituten ausrei- hend Zeit zu einer Umstrukturierung geben, ohne dass ersonal entlassen werden muss. Diesen Prozess der mstrukturierung haben wir übrigens in Deutschland ereits mehrfach sehr erfolgreich vollzogen. Der Ausstiegspfad müsste ähnlich wie beim Atom- usstieg geeignete Zeiträume berücksichtigen. For- chung ist immer mittel- und langfristig angelegt, da eht kaum etwas über Nacht. Die Notwendigkeit, sehr rasch zu einer Neugewich- ung der Prioritäten in der Energieforschung in Deutsch- and zu kommen, die hat die Energie-Enquete ausdrück- ich betont. Wir werden anders die Herausforderungen n Klimaschutz und technologischen Wandel insbeson- ere bei der notwendigen Effizienzsteigerung nicht be- tehen können, vor denen unsere Volkswirtschaft steht. ie Energie-Enquete hat darauf hingewiesen, dass wir inen deutlichen Prioritätenwechsel brauchen. Der For- chungsverbund Sonnenenergie, dem ja, wie sicher alle issen, große Forschungseinrichtungen des Bundes an- ehören, hat kürzlich „Anforderungen an ein neues nergieforschungsprogramm“ vorgelegt, die sehr hilfrei- he Argumente bei der Erarbeitung dieses Forschungs- rogramms bereitstellen. Ich empfehle dieses Papier ehr der freundlichen Lektüre unter den Fachkollegen. Ich habe eine Option der vom TAB empfohlenen andlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Wir sind mitten 3640 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 (A) ) (B) ) drin in einem sehr wichtigen Meinungsbildungsprozess. Ich bin mir sicher, dass wir diesen Meinungsbildungs- prozess im Vorfeld der Erarbeitung des neuen Ener- gieforschungsprogramms parlamentarisch gut voran- bringen werden, allerdings unter einer Voraussetzung: Man muss sich etwas Mühe geben. Es genügt nicht, alte Anträge aus dem Schubfach zu ziehen, wie es die FDP tut. Wir lehnen diesen Antrag deshalb ab. Die CDU möchte mit ihrem Antrag erreichen, dass der Deutsche Bundestag die Bewerbung des Standortes Lubmin für den ITER unterstützt. Das ist wirklich eine Nummer zu klein. Um den ITER bewirbt sich ein inter- nationales Konsortium und Standorte werden im interna- tionalen Konzert der Nationalstaaten ausgehandelt. Deutschland wird sich nicht um den ITER bewerben. Das ist auf internationaler Ebene mehrfach laut und deutlich gesagt worden. Also, am besten wir reden nicht weiter über diesen Antrag, man schmunzelt ohnehin schon genug. Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) (CDU/CSU): Der Antrag der FDP, der eine verstärkte Förderung der Fusi- onsforschung in Deutschland und Europa fordert, ist gut. Er könnte von der Union sein. Wir unterstützen den An- trag deshalb. Der Antrag der CDU/CSU ist noch besser. Er fordert die Unterstützung für eine Bewerbung des Standortes Greifswald/Lubmin für den ITER. Über die besondere Eignung des Standortes Greifswald wird der Kollege Michael Kretschmer sprechen. Er wird auch deutlich machen, welch außergewöhnlicher Impuls für Wissenschaft und Wirtschaft von einer Standortentschei- dung zugunsten Greifswald ausgehen wird. Ich möchte daher im Folgenden mehr über die Bedeutung der Kern- fusion im Allgemeinen sprechen. Zunächst noch einmal: Was ist die Kernfusion? Die Kernfusionsforschung möchte den Prozess, der in der Sonne natürlich abläuft, technisch auf der Erde zur Stromgewinnung nutzbar machen. Das ist ein sehr ehr- geiziges Vorhaben. Warum brauchen wir die Kernfu- sion? Es ist unstrittig, dass der Weltenergiebedarf in den nächsten Jahrzehnten steigen wird. Man denke nur da- ran, was es heißt, wenn Länder wie China und Indien an- nähernd den Lebensstandard wie Westeuropa erreichen wollen. Auf der anderen Seite sollen fossile Energieträ- ger wegen der CO2-Problematik weniger verbraucht werden. Die Kernfusion bietet die Möglichkeit der Ener- gieversorgung unter günstigen Bedingungen. Der Roh- stoff für die Kernfusion ist unbegrenzt und in allen Län- dern verfügbar. Es entsteht kein CO2. Im Vergleich zur Kernspaltung gibt es deutlich weniger langlebige und leichter handhabbare radioaktive Abfälle. Außerdem sind Fusionskraftwerke nach den bisherigen Erkenntnis- sen inhärent sicher. Wenn wir also die Energieversorgung künftiger Gene- rationen sichern wollen, müssen wir die technische Nut- zung der Kernfusion vorantreiben. Gleichzeitig müssen natürlich auch die erneuerbaren Energien mit allem Nachdruck gefördert werden. Die Kernfusion ist keine Alternative, sondern eine Ergänzung zu den regenerati- ven Energien. f h E e b h g S d h n w l b d z h K d d n f f s d j s Z n D w a K d d b s d l l e d w a d a m l d w r f g u f (C (D Von den Gegnern der Kernfusion wird ins Feld ge- ührt, die Kernfusion sei eine Großtechnologie, die des- alb keine Zukunft habe, weil es künftig nur dezentrale nergieversorgung gebe. Diese Kritiker übersehen, dass s in Zukunft eher mehr und größere Ballungsräume ge- en wird als weniger und kleine. Auch Industrien mit ohem Energiebedarf verlangen eher nach großen Ener- iequellen wie beispielsweise einem Fusionskraftwerk. chließlich verlangt die Wasserstofftechnologie, die für en KFZ-Verkehr genutzt werden soll, nach leistungsfä- igen Energiequellen. Auch hier kann die Kernfusion ei- en Beitrag leisten. Von Gegnern der Fusionsforschung ird außerdem behauptet, das Wagnis für diese Entwick- ung sei zu groß. In der Tat müssen weltweit Milliarden- eträge aufgewendet werden, um in einigen Jahrzehnten iese Energie nutzen zu können. Dem ist aber entgegen- uhalten, dass kein Forschungs- und Entwicklungsvor- aben ohne Wagnis ist. Ohne Wagnisbereitschaft hätte olumbus nie Amerika entdeckt. Außerdem sprechen ie mittlerweile vorliegenden Versuchsergebnisse dafür, ass die Kernfusion mit aller Wahrscheinlichkeit tech- isch zur Stromerzeugung nutzbar ist. Sie ist eine Option ür die Zukunft. Nach meiner Meinung ist es auch eine aszinierende Aufgabe, für die sich gerade junge Men- chen begeistern könnten. In der Kernfusionsforschung ist jetzt eine Entschei- ung über ITER notwendig. Dieses internationale Pro- ekt soll die Möglichkeit der Kernfusion im großtechni- chen Maßstab beweisen. ITER soll in internationaler usammenarbeit von EU, USA, Japan, Russland, Ka- ada und China gebaut werden. Es wäre zum Schaden eutschlands, wenn wir an diesem Projekt nicht beteiligt ären. Technisches Wissen und Können würde von uns bwandern. Die Chancen, später weltweit am Bau von raftwerken beteiligt zu werden, würden sinken. Aus iesen Gründen haben wir auch großes Interesse daran, ass ITER in Europa gebaut wird. Es ist aber nicht nur notwendig, bei ITER angemessen eteiligt zu sein. Wir müssen auch in der nationalen For- chung und Entwicklung die Spitzenstellung, die sich ie Institute in Garching, Greifswald, Karlsruhe und Jü- ich erarbeitet haben, erhalten und ausbauen. In Deutsch- and sind wesentliche Elemente für ITER entdeckt und ntwickelt worden. Wir sollten auch dabei sein, wenn ie wirtschaftliche Nutzung beginnt. Deshalb müssen ir uns gleichzeitig um eine angemessene Beteiligung n ITER bemühen und unsere nationalen Fähigkeiten in er Kernfusionsforschung halten oder – noch besser – usbauen. Von den Gegnern der Kemfusionsforschung wird im- er wieder ins Feld geführt, dass die Ergebnisse zu ange auf sich warten lassen. Diese Gegner verkennen, ass sich die Entwicklung auch beschleunigen lässt, enn alle Beteiligten dies wollten. Es ist jedenfalls un- edlich, der Fusionsforschung Verzögerungen vorzuwer- en, die man selbst im politischen Feld verursacht hat. Nach wie vor ist unverständlich, warum grüne Ideolo- en die Kernfusion, die eine umweltfreundliche, sichere nd preiswerte Energieversorgung verspricht, bekämp- en. Wenn man allerdings den Weg mancher Grünen – von Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 3641 (A) ) (B) ) der Forderung zur Abschaffung der Bundeswehr bis zum Einsatz in Afghanistan – betrachtet, können wir, so denke ich, auch in der Kernfusionsforschung noch hoffen. Ich appelliere aber ganz besonders an diejenigen in der Koa- lition, die Realitätssinn mit der Fähigkeit zu Visionen verbinden: Lassen Sie uns gemeinsam im Interesse unse- rer Kinder und Enkel die Kernfusionsforschung voran- treiben als Option für eine sichere, umweltfreundliche und kostengünstige Energiequelle der Zukunft! Mit der Bewerbung Greifswalds für den ITER sollten wir ein Zeichen setzen. Michael Kretschmer (CDU/CSU): Die Fläche auf dem ehemaligen Kernkraftwerksgelände in Greifswald eignet sich hervorragend für die Kernfusionsversuchsan- lage ITER. Die Menschen in der Region sind aufge- schlossen für neue Technologien und wissen, Kernfusion hat nichts mit der bekannten Kernspaltung gemein. Das positive Echo in der Öffentlichkeit auf die Arbeit des ITER-Förderverbandes ist wichtig für diese Bewertung. Kernfusion ist eine Zukunftstechnologie. Dass sich die Welt an den Bau einer solchen Großforschungsan- lage macht, ist eine grandiose wissenschaftliche und in- genieurtechnische Leistung. Wir von der CDU/CSU- Fraktion sind begeistert und stolz auf den übergroßen Beitrag, den deutsche Wissenschaftlicher an diesem Er- folg haben. Es ist ein Zeichen, welche Potenziale in un- serem Land vorhanden sind und welche Zukunftsper- spektiven wir haben, wenn sie nicht aus ideologischen Gründen kaputt gemacht werden. Wir brauchen einen Ausbau der Kernfusionsforschung in Deutschland. Eine Reduzierung, wie sie offenbar in den Koalitionsfraktio- nen diskutiert wird, kommt der Amputation gesunder und starker Gliedmaßen gleich. Es wäre zudem ein hefti- ger Schlag gegen die Wissenschaft in den neuen Bundes- ländern, denn von den rund 1 000 Menschen, die derzeit in Deutschland in der Kernfusionsforschung beschäftigt sind, arbeitet rund ein Drittel in den NBL. Greifswald ist dabei der Leuchtturm. Mit der Kernfusion können viele tausend Arbeits- plätze entstehen, wenn in nicht allzu ferner Zukunft diese Technologie marktreif ist. ITER ist die letzte Stufe vor dem Bau des ersten Kernfusionskraftwerks. Die vie- len beteiligten Staaten haben erkannt: Hier entsteht eine ökologisch verträgliche und ökonomisch vielverspre- chende Energiequelle der Zukunft. Auf den ökonomischen Effekt will ich aus gegebenem Anlass besonders hinweisen. Erst gestern wurde uns ein Bericht über die Möglichkeit geothermischer Strom- erzeugung in Deutschland vorgestellt. Von 122 Seiten widmen sich immerhin sechs der Frage, ob das Bohren 4 000 Meter tiefer Löcher und die Verwertung der dort vorhandenen Gesteinswärme von durchschnitt- lich 150 Grad Celsius wirtschaftlich ist. Am Ende steht bei allergünstigster Annahme unter dem Strich eine 13,4. 13,4 Eurocent kostet die Kilowattstunde Energie. 8,4 Eurocent sind es bei Windenergie und nur 2,8 bzw. 3,2 bei Erdgas oder Steinkohle. Der Bundeswirtschaftsminister hat völlig Recht, wenn er gestern ebenfalls, allerdings im Europaaus- s k m d t s g t h s s d k n f w n t E s k f D w e f D a s b I e W M a W b S S D l w D r p T f t n ü s s (C (D chuss, feststellte: Bei den Strompreisen ist die Ober- ante Oberlippe erreicht! Es geht so nicht weiter, wir achen unsere Unternehmen kaputt. Hinzu kommt: Weder bei der Geothermie noch bei er Windkraft sind große Innovationsschübe zu erwar- en. Es tut mir Leid, aber hier wird der Unterschied zwi- chen Ihrer Welt und unser Politik überdeutlich: Uns be- eistert nicht nur, wenn der Wind weht, wir wollen durch echnischen Fortschritt das Lebensniveau der Menschen eben. Mit der Kernfusion ist das möglich, darum unter- tützen wir sie. Ein Standort in Deutschland für ITER würde die deut- che Spitzenstellung in diesem Bereich untermauern. Mit er Ansiedlung der Anlage in Mecklenburg-Vorpommern önnte die Regierung ein gegebenes Versprechen begin- en einzulösen. Sie haben in ihrem Koalitionsvertrag estgehalten, zur Förderung der wirtschaftlichen Ent- icklung bevorzugt Großforschungseinrichtungen in den euen Bundesländern anzusiedeln. Das Gegenteil tun sie derzeit. Von den vier Einrich- ungen in einem Gesamtvolumen von 1,6 Milliarden uro, die von der Ministerin Bulmahn im Februar insge- amt zugesagt wurden, befindet sich nur eine, die leinste Einrichtung im Osten. Von den 1,6 Milliarden ließen nur 24,5 Millionen in die neuen Bundesländer. abei wissen Sie, wie die Arbeitslosigkeit steigt, die irtschaftliche Entwicklung zwischen Ost und West aus- inander geht und die richtigen Impulse zur Wachstums- örderung der kleinen Unternehmen nicht ausreichen. er Osten braucht weitere, neue Impulse. Bereits heute rbeiten in Greifswald 300 Menschen in der Kernfu- ionforschung, in einer Region, die mit 23,3 Prozent Ar- eitslosigkeit leider an der Spitze der Statistik liegt. Mit TER kann das Zwei- bis Dreifache an Arbeitsplätzen ntstehen. Und dabei ist noch nicht beachtet, welche irkung die Aufwertung des Wissenschaftsstandortes ecklenburg für die Wirtschaft bringen könnte. Schon llein aus diesem Grund lohnt sich der Einsatz für ITER. ir jedenfalls sind dazu bereit. Frau Bundesministerin, machen Sie sich die Bewer- ung des ITER-Förderverbands zu Eigen und beginnen ie umgehend mit der Suche nach Verbündeten. Sorgen ie für einen Ausbau der Kernfusionsforschung in eutschland und gebieten Sie den Ideologen in der Koa- itionsfraktion Einhalt. Die Menschen in Deutschland erden es Ihnen danken. Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): er Kernfusions-Antrag der FDP ist eine Bankrotterklä- ung für eine Partei, der früher einmal Wirtschaftskom- etenz zugesprochen wurde. Die FDP setzt sich für eine echnologie ein, die unvergleichlich erfolglos ist: Seit ast 50 Jahren wird uns versprochen, dass sie in spätes- ens 50 Jahren funktioniere, und auch heute spricht man och von 50 Jahren. Der indische Physiker Baba hat brigens bereits 1955 auf der Weltenergiekonferenz ge- agt, in 20 Jahren werde der erste Reaktor am Netz ein. Und auch die jüngste Geschichte zeigt, wie wenig 3642 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 (A) ) (B) ) von zeitlichen Prognosen zu halten ist: Schon nach we- nigen Jahren Bauzeit ist das Fusionsexperiment Wen- delstein 7 X in Greifswald um Jahre in Verzug. Das ein- zige, was bei der Kernfusion herauskam, ist ein Anstieg der Kosten und die Verlängerung der Erwartungszeit- räume. Hinzu kommt, dass die von den Anhängern der Fu- sionsenergie erwarteten Stromerzeugungskosten so hoch sein werden, dass diese Technologie niemals wettbe- werbsfähig wäre. Erneuerbare Energien sind bereits heute günstiger oder werden es in 50 Jahren sicher sein. Ich frage mich im Übrigen auch, wie die FDP diesen Antrag dem Mittelstand erklären will. Der Mittelstand braucht dringend Geld für technologische Innovationen und die FDP will das Forschungsgeld auf eine Technolo- gie konzentrieren, von der der Mittelstand nichts hat. Al- lenfalls würden einige Bauunternehmen und große Kon- zerne am Bau von Forschungsreaktoren beteiligt werden. Mehr ist aber auch nicht zu erwarten. Somit wäre der Effekt des FDP-Vorschlages vor allem eine Be- schäftigungsmaßnahme. Die FDP spricht in der Überschrift des Antrages von einer „zukunftsorientierten Energieforschung“. Doch sie meint nicht die Windenergie, bei der wir Weltmeister sind, sie meint auch nicht die Solarstromerzeugung, bei der wir Vizeweltmeister sind, und sie meint auch nicht die geothermische Stromerzeugung oder die Bioenergie mit ihren riesigen Potenzialen in Deutschland. Sie sieht nicht die vorhandenen und zukünftigen Märkte dieser Technologien und sie missachtet die Wettbewerbssitua- tion, in der sich die Unternehmen der Erneuerbaren-En- ergie-Technologien befinden. All diese Technologien finden sich im Forderungsteil des Antrages mit keinem Wort wieder. Leider hat die FDP ihren wirtschaftspolitischen Sach- verstand in der Zwischenzeit einer nuklearen Utopie ge- opfert. Ich fordere die Wirtschaftspolitiker der FDP – ins- besondere die Mittelständler – auf, sich näher anzusehen, welche Anträge von den eigenen Forschungspolitikern vorgelegt werden. Doch die FDP gibt nicht nur eine wirtschaftspoliti- sche Bankrotterklärung ab. Mehr noch: Sie zeigt, dass sie in keiner Weise den energie- und umweltpolitischen Herausforderungen gewachsen ist, die sie selbst be- nennt: Die FDP zeigt zu Recht das Problem der Versorgungs- sicherheit auf: Sie schlägt vor, das Problem mit einer Technologie zu lösen, die, wenn alles gut läuft, in 50 Jah- ren zur Verfügung stehen könnte. Sie ignoriert damit, dass die Vorräte an Erdöl, Erdgas und billigem Uran bis dahin drastisch zurückgehen. Und sie ignoriert auch, dass sich die verbleibenden Vorräte auf immer weniger Länder konzentrieren werden und vor allem die europäische Erd- ölproduktion ihren Höhepunkt bereits überschritten hat. Die Konzentration der FDP auf eine Zukunftsutopie trägt zur Lösung der Versorgungsprobleme nichts bei. Bis in großer Zahl Fusionskraftwerke gebaut werden könnten, müssen diese Probleme längst gelöst sein. E n E w i i D K s s k V D g P T o z f n u w d s n g r s v b u H f d d ü d l d E K d R F K r r F m g s w S s (C (D Die FDP spricht sich vollkommen zu Recht für den rhalt einer lebenswerten Umwelt auch für künftige Ge- erationen aus. Abgesehen davon, dass sie erneuerbare nergien an jeder Ecke bekämpft, will sie jetzt die Um- elt erneut mit einer Nukleartechnologie erhalten. Sie gnoriert dabei, dass diese Nukleartechnologie weiterhin n hohem Maße Radioaktivitätsprobleme mit sich führt. ie Radioaktivität klingt zwar schneller ab als bei der ernspaltung, geht aber mit höherer Strahlung einher. Auch die Abfälle der Kernfusion werden die Men- chen noch über Hunderte Jahre sicher verwahren müs- en. Wie das sicher funktionieren soll, wissen wir be- anntlich bis heute nicht. Des Weiteren gibt es keine orstellung, wie die Tritiumrückhaltung gelingen soll. abei sollte jedem bewusst sein, dass Tritium ein sehr efährliches, stark diffundierendes Gas ist. Auch will die FDP ein angemessen niedriges Energie- reis-Niveau erhalten. Wie will sie das aber mit einer echnologie erreichen, die nach Aussagen der Kernfusi- nsforscher Strom zu Kosten von circa 7 bis 8 Cent er- eugen soll? Und das erst ab dem zehnten Reaktor! Wer inanziert die ersten neun Reaktoren in der Größenord- ung von vermutlich jeweils einigen Tausend Megawatt nd Dutzenden Milliarden Investitionskosten? Und ieso sagt die FDP nichts dazu, dass die Entwicklung er Kernfusion global 70 bis 80 Milliarden Euro kosten oll? Wie kann die FDP hier von einem angemessenen, iedrigen Energie-Preis-Niveau sprechen? Die FDP will mit der Kernfusion die weltweiten ener- iebedingten Spannungspotenziale verringern. Sie igno- iert dabei, dass es schon heute Konflikte um Energieres- ourcen gibt und diese mit der absehbaren Verknappung on Erdöl und Erdgas weiter zunehmen werden. Wir rauchen Strategien, die Konfliktpotenziale bereits heute nd morgen minimieren und nicht erst in der zweiten älfte des Jahrhunderts und auch dann nur vielleicht. Es ist mehr als schade um jeden Euro, der für die Kern- usionforschung verschwendet wird. Das Geld wäre bei en erneuerbaren Energien viel besser aufgehoben. Diese ecken trotz marginaler Forschungsmittel global schon ber 12 Prozent des Weltenergiebedarfs. Bis zur Mitte es Jahrhunderts wäre eine vollständige Deckung mög- ich. Doch wurden OECD-weit in den letzten 50 Jahren ie falschen Schwerpunkte gesetzt. 70 bis 80 Prozent der nergieforschungsmittel flossen in die Kernfusion und ernspaltung. Die Ergebnisse lauten: 5 Prozent Anteil er Atomspaltung und 0 Prozent für die Kernfusion. Wir haben wiederum das getan, was die FDP zu echt in der Forschungspolitik einfordert: Wir haben orschung evaluiert und wollen aus dem Ergebnis die onsequenzen ziehen. Wir wollen daher im Sinne ande- er Forschungsfelder bei der Kernfusion Mittel einspa- en. Die einseitige Festlegung in Ihrem Antrag auf die usion zeigt auf, dass Sie es mit Ihren Zielen nicht ernst einen. Würden Sie Ihren eigenen genannten Zielen fol- en, müssten Sie für den Ausstieg aus der Fusionsfor- chung eintreten. Widersprüchliche Anträge lehnen wir ab. Stattdessen erden wir, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, die chwerpunkte auf erneuerbare Energien und Energie- paren legen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 3643 (A) ) (B) ) Ulrike Flach (FDP): Die rot-grüne Bundesregierung hat den Ausstieg aus der Kernenergie gesetzlich gere- gelt, die bisher 30 Prozent des Strombedarfs in Deutsch- land deckt. Was uns diese Bundesregierung bis heute schuldig blieb, ist ein in sich geschlossenes Konzept ei- ner künftigen Energieversorgung in Deutschland. Das Einzige, was Rot-Grün zu diesem Thema einfällt, ist, durch die Förderung der erneuerbaren Energien, Kraft- Wärme-Kopplung und Bioenergie gesetzlich an den Dauertropf von Subventionen zu hängen. Bereits im ver- gangenen Jahr wurden so den Deutschen über 2,2 Milli- arden Euro Kaufkraft entzogen. Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie brauchen sich nicht zu wundern, wenn so der wirtschaft- liche Aufschwung ausbleibt! Eine auf die Zukunft ausgerichtete Energiefor- schungspolitik muss sich an völlig neuen Energiekon- zepten orientieren, will sie den Herausforderungen des Weltenergieverbrauchs und der Entwicklung in der Dritten Welt gewachsen sein. Im Mittelpunkt stehen auf der einen Seite die Erhaltung der Energieversor- gungssicherheit, einer lebenswerten Umwelt auch für künftige Generationen, die Erhaltung eines angemesse- nen Energie-Preis-Niveaus und die Verringerung der weltweiten energiebedingten Spannungspotenziale an- gesichts der absehbaren Verknappung der Energie- ressourcen. Es ist daher für Staat und Wirtschaft eine Aufgabe ersten Ranges, den Ausbau der Nutzung er- neuerbarer Energien und damit auch die Fusionsfor- schung voranzubringen. Die Fusionsforschung hat inzwischen ein Stadium er- reicht, in dem es wissenschaftlich und technisch möglich ist, mit dem Bau eines Experimentalreaktors als einer Vorstufe zu einem Fusionskraftwerk zu beginnen. Daher muss an der politischen Option „Kernfusion für eine zu- künftige Energieversorgung“ festgehalten und die dies- bezüglichen Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Deutschland und Europa zielgerichtet durchgeführt wer- den. Angesichts des großen internationalen Interesses an der Fusionsforschung ist es sehr wichtig, die deutsche Wissenschaftskompetenz und Technologieführerschaft in ein derartiges Großprojekt einzubeziehen und unter Beweis zu stellen. Sie alle wissen, dass auch die USA sich zum Thema Fusionsforschung und ITER wieder zurückgemeldet ha- ben. Die USA werden sich an diesem wichtigen interna- tionalen Projekt mit 10 Prozent der Bau- und Betriebs- kosten wieder angemessen beteiligen. Dieses klare Bekenntnis zur Fusionsforschung und zu ITER ist für mich zugleich auch ein Beleg dafür, dass zukunftsorien- tierte Forschungspolitiker, wozu ich auch die der FDP zähle, den richtigen Weg beschreiten. Eine zukunftsweisende Energieforschungspolitik muss einen Beitrag zur Sicherung des Industrie- und Wirtschaftsstandortes Deutschland leisten. Vor diesem Hintergrund soll sich die zukünftige staatliche geförderte Energieforschung stärker an den neuen Herausforderun- gen ausrichten. Die Grundlagenforschung muss in internationaler Ko- operation nach neuen Möglichkeiten der Energieerzeu- g s p A a n r d E w E u f v n p s t E a f w G w v d r „ a q d k i R t G a d s g M M u d n n n a B u s s (C (D ung und der Behandlung und des Verbleibs der Rück- tands- und Abfallprodukte des Energiegewinnungs- rozesses suchen. Hierzu zählen auf der einen Seite alle rten der Nutzung regenerativer Energieträger, aber uch innovative Kernreaktoren, die entscheidende Maß- ahmen zum Schutz der schädlichen Wirkung ionisie- ender Strahlen außerhalb des abgeschlossenen Gebäu- es der Anlagen nicht erforderlich machen. Die nachhaltige Zurückführung der energiebedingten missionen in die Erdatmosphäre kann nur dann erreicht erden, wenn global durch emissionsarme oder -freie nergieträger Potenziale zur Energieeffizienzsteigerung nd zur Energieeinsparung verfügbar und wettbewerbs- ähig gemacht werden. Die deutsche Forschung muss neben nationalen Akti- itäten immer stärker in die europäische und internatio- ale Energieforschung integriert werden. Für den Zeitraum 2002 bis 2006 zeigt das 6. Rahmen- rogramm der Europäischen Union im Bereich der For- chung, der technologischen Entwicklung und Demons- ration mit dem Förderungsrahmenprogramm der uropäischen Atomgemeinschaft, EURATOM, den Weg uf. Förderungsempfänger sind das Max-Planck-Institut ür Plasmaphysik und die Forschungszentren Jülich so- ie Karlsruhe als Mitglieder der Hermann v. Helmholtz- emeinschaft Deutscher Forschungszentren. Gefördert ird ausschließlich die Grundlagenforschung in Höhe on 100 Prozent der entstehenden Kosten. Im Rahmen ieses spezifischen Programms für Maßnahmen im Be- eich der Forschung und Ausbildung ist die Leitaktion Kontrollierte Kernfusion“ eingebunden. In dieser Leit- ktion geht man davon aus, dass künftig alle Energie- uellen genutzt werden müssen, um bis zum Jahre 2025 ie weltweite gestiegene Energienachfrage decken zu önnen. Mit der Förderung der Fusionsforschung im nternationalen Maßstab wird das Ziel verfolgt, einen eaktorprototyp zu bauen. Die Fusionsforschung ist zugleich ein fester Bestand- eil der Energieforschung in Deutschland, die in ihrer esamtheit auf die Lösung globaler Energieprobleme usgerichtet ist und somit auch die Interessen der Länder er Dritten Welt berücksichtigt. Sie orientiert sich aus- chließlich an der friedlichen Nutzung dieser Ener- ieform. Die darauf ausgerichteten Forschungen am ax-Planck-Institut für Plasmaphysik in Garching bei ünchen sowie am Außenstandort Greifswald müssen neingeschränkt weiter betrieben werden. Mit dem nationalen Fusionsforschungsprojekt „Wen- elstein 7-X“, dem weltweit größten Fusionsexperiment ach dem Stellarator-Prinzip, muss Deutschland mit fi- anzieller Unterstützung der EU das Ziel verfolgen, ei- en auf künftigen Dauerbetrieb ausgelegten Fusionsre- ktor zu bauen und seine Funktionstüchtigkeit unter eweis zu stellen. Außer Frage steht für mich, dass auf der Grundlage der mfangreichen wissenschaftlichen und technischen deut- chen Kenntnisse in der Fusionsforschung Deutschland ich an der Entwicklung und dem Bau des modifizierten 3644 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 (A) (C) (B) ) Internationalen Thermonuklearen Experimentierreak- tors, ITER, beteiligt. Deutschland muss dabei die Bewerbung Frankreichs um den Standort für den Internationalen Thermonuklea- ren Experimentierreaktor, ITER, unterstützen und sich an der Planung, dem Bau und dem Forschungsbetrieb beteiligen. Das entspricht der Rolle und Bedeutung bei- der Länder als führende Industrienation in der Welt. Christoph Matschie, Parl. Staatssekretär bei der Weltweit wird zur Zeit über den Bau des nächsten großen Fusionsexperiments, ITER, diskutiert. Nachdem inzwischen auch die USA den Verhandlungen zum Bau von ITER wieder beigetreten sind, sind alle großen In- dustrienationen – Europäische Union, Japan, USA, Ka- nada und Russland sowie China – an diesen Verhandlun- gen beteiligt. Wir sind inzwischen bei diesen Verhandlungen ein gutes Stück weitergekommen. Standortbewerbungen für ITER liegen aus Japan, Kanada und Europa vor. Europa bietet derzeit noch zwei Standorte an: Cadarache in Bundesminsterin für Bildung und Forschung: Wir sind heute wahrscheinlich immer noch Jahrzehnte von einer kommerziellen Nutzung der Fusionsenergie entfernt. Mehr noch, wir wissen nicht, ob diese Energie tatsäch- lich einmal genutzt werden kann. Wir sind uns auch der teilweise kontroversen Diskussion zur Nutzung der Fu- sion bewusst. Dennoch ist die Fusion aus heutiger Sicht eine nicht auszuschließende Option. Daher setzt die Bundesregierung in ihrer Forschungspolitik auf einen Energiemix, um Optionen für die Zukunft offen zu hal- ten. Klar ist aber auch: Die drängenden Klimaprobleme verlangen ein sofortiges Umsteuern in der Energiepoli- tik. Darauf hat die Bundesregierung reagiert; denn wir können nicht warten, bis die Fusionsenergie möglicher- weise in 40 bis 50 Jahren zur Verfügung stünde. Die Bundesregierung hat sich in der Koalitionsverein- barung für eine Priorität der erneuerbaren Energien, der rationellen Energieverwendung und von Energieeinspa- rungsmaßnahmen ausgesprochen. Folgerichtig heißt es daher auch in den forschungspo- litischen Vorgaben für den Forschungsbereich Energie der Helmholtz-Gemeinschaft, dass der vorgesehene fi- nanzielle Aufwuchs auf die Gebiete erneuerbare Energien und rationelle Energieumwandlung zu konzentrieren ist. Fusionsforschung ist ohne steigenden finanziellen Ansatz durchzuführen. Dies führt zu einer Diskussion über eine Konzentration der Fusionsaktivitäten in Deutschland. Al- lerdings muss die internationale Vernetzung dieser For- schung dabei im Blick bleiben. Die deutschen Fusionsforschungsinstitute sind eng eingebunden in das europäische Forschungsprogramm. Die laufenden Forschungsarbeiten werden zu einem er- heblichen Teil über Euratom gefördert. Dies trifft insbe- sondere auch auf das Stellaratorexperiment Wendelstein 7-X zu, das derzeit in Greifswald aufgebaut wird. F w n V u k z l d d k d h s g g K f n 1 s r M s s d b w F i C d (D rankreich und Vandellos in Spanien. Deutschland be- irbt sich wegen anderer Prioritätensetzung nicht um ei- en Standort. Wir bleiben damit in der Kontinuität der orgängerregierung, die bereits 1996 eine Bewerbung m einen ITER-Standort ausgeschlossen hat. Diese Dis- ussion heute mit umgekehrtem Vorzeichen wieder auf- ugreifen, zeigt entweder Unkenntnis und Konzeptions- osigkeit oder unehrlichen Populismus. Eine Reihe von Mitgliedstaaten drängt inzwischen bei er EU-Kommission darauf, dass diese einen Prozess in ie Wege leitet, um zu einem europäischen Standort zu ommen. Deutschland sieht dies ähnlich. Für die EU werden die Verhandlungen zu ITER durch ie Europäische Kommission geführt, die dazu ein Ver- andlungsmandat des Forschungsministerrats hat. Mitte Mai wird es eine Diskussion der EU-For- chungsminister über den Stand der Vertragsverhandlun- en geben. Deutschland wird dabei weiter darauf drän- en, dass es zu einer ausgewogenen Verteilung der osten für den Bau von ITER kommt und dass eine trag- ähige Struktur der zu gründenden internationalen Orga- isation gefunden wird. Im Haushalt des BMBF sind 2003 wie im Vorjahr 12 Millionen Euro für die Finanzierung der Fusionsfor- chung vorgesehen. Darin ist auch die weitere Finanzie- ung von Wendelstein 7-X enthalten. Die Verteilung der ittel zwischen den drei deutschen Fusionsforschungs- tandorten hängt entscheidend vom Ergebnis der gerade tattgefundenen HGF-Begutachtung ab. Die Ergebnisse er Begutachtung werden Ende 2003 im Senat der HGF eraten. Sie sehen: Der vorliegende Antrag der FDP fordert, as die Bundesregierung längst tut, wiederholt einen DP-Antrag aus der 14. Legislaturperiode und ist gerade n seiner Einseitigkeit unausgewogen, der Antrag der DU/CSU kommt wohl zehn Jahre zu spät. Ich bitte Sie aher, beide Anträge abzulehnen. 43. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 8. Mai 2003 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Punkt!


    (Dirk Niebel [FDP]: Das war ein sehr langer Satz!)




Rede von Fritz Kuhn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Fazit: alle zusammen! Dann wird es gehen. – Ich bin

schon am Ende, Frau Präsidentin.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Dirk Niebel [FDP]: Das beste war der Satz: „Ich bin schon am Ende“! Der stimmt auch!)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Hans-Joachim

    Fuchtel.