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ID1503805900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/38 Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: a) Erste Beratung des von den Abgeord- neten Horst Seehofer, Andreas Storm, weiteren Abgeordneten und der Frak- tion der CDU/CSU sowie den Abge- ordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Detlef Parr und der Fraktion der FDP einge- brachten Entwurfs eines Ersten Ge- setzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversiche- Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer SPD . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . Dr. Wolf Bauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Erika Lotz (SPD). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Änderung des Jugendschutz- gesetzes (JuSchGÄndG) (Drucksachen 15/88, 15/738) . . . . . . . . . . Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Scheuer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 3144 A 3144 D 3147 B 3160 A 3160 C 3161 A 3161 D 3163 C 3165 A 3165 B 3167 B Deutscher B Stenografisch 38. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neustrukturierung der För- derbanken des Bundes (Förderbanken- neustrukturierungsgesetz) (Drucksache 15/743) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . . Otto Bernhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms FDP . . . . . . . . . . . . Stephan Hilsberg SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M s D B D W D 3137 A 3137 B 3138 B 3140 A 3141 C 3142 D rung und in der gesetzlichen Ren- tenversicherung (Drucksache 15/542) . . . . . . . . . . . . . . 3149 B undestag er Bericht ung 4. April 2003 t : b) Antrag der Abgeordneten Horst Seehofer, Andreas Storm, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Aufhebung der gesundheits- politischen Maßnahmen im Bei- tragssatzsicherungsgesetz (Drucksache 15/652 (neu)) . . . . . . . . . ndreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . arion Caspers-Merk, Parl. Staats- ekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irgitt Bender BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Zöller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . r. Marlies Volkmer SPD . . . . . . . . . . . . . . . 3149 B 3149 C 3151 C 3153 B 3154 D 3156 B 3158 A Jutta Dümpe-Krüger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3169 A II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Freitag, den 4. April 2003 Klaus Haupt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Wieczorek (Böhlen) SPD . . . . . . . . . . Thomas Dörflinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Thomas Dörflinger, Siegfried Kauder (Bad Dürr- heim), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Rechtsverord- nung nach der Luftverkehrsordnung umgehend erlassen – Rückübertragung der Flugsicherung über süddeutschem Gebiet (Drucksache 15/651) . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Karin Rehbock- Zureich, Reinhard Weis (Stendal), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordnten Winfried Hermann, Kerstin Andreae, weiterer Ab- Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Lärmschutz durch Rechtsverordnung über süddeutschem Raum sichern – Flugsicherheit gewährleisten (Drucksache 15/755) . . . . . . . . . . . . . . . . Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Dörflinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . Winfried Hermann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Rehbock-Zureich SPD . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Rehbock-Zureich SPD . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 3170 A 3171 A 3173 A 3174 D 3175 A 3175 B 3176 B 3177 C 3178 C 3179 C 3181 A 3181 D 3182 D geordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Entlastung des süddeutschen Raumes vom Fluglärm des Flughafens Zürich durchsetzen (Drucksache 15/744) . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit L A A 3174 D iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3183 A 3183 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Freitag, den 4. April 2003 3137 (A) ) (B) ) 38. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Freitag, den 4. April 2003 3183 (A) ) (B) ) das Verfahren ohne Einigungsvorschlag abgeschlos- sen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Möllemann, Jürgen W. fraktionslos 04.04.2003 Müller (Gera), Bernward CDU/CSU 04.04.2003 Anlage 1 Liste der entschuldigte * * A d s Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bätzing, Sabine SPD 04.04.2003 Bindig, Rudolf SPD 04.04.2003* Breuer, Paul CDU/CSU 04.04.2003 Bury, Hans Martin SPD 04.04.2003 Fahrenschon, Georg CDU/CSU 04.04.2003 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.04.2003 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 04.04.2003 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 04.04.2003 Gloser, Günter SPD 04.04.2003 Gönner, Tanja CDU/CSU 04.04.2003 Götz, Peter CDU/CSU 04.04.2003* Gröhe, Hermann CDU/CSU 04.04.2003 Hartnagel, Anke SPD 04.04.2003 Hemker, Reinhold SPD 04.04.2003 Höfer, Gerd SPD 04.04.2003* Irber, Brunhilde SPD 04.04.2003 Jäger, Renate SPD 04.04.2003* Jonas, Klaus Werner SPD 04.04.2003* Klimke, Jürgen CDU/CSU 04.04.2003 Dr. Köhler, Heinz SPD 04.04.2003 Kramme, Anette SPD 04.04.2003 Kressl, Nicolette SPD 04.04.2003 Kurth (Quedlinburg), Undine BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.04.2003 Leibrecht, Harald FDP 04.04.2003* Letzgus, Peter CDU/CSU 04.04.2003* Leutheusser-Schnarren- berger, Sabine FDP 04.04.2003 Lintner, Eduard CDU/CSU 04.04.2003* A O D R R R R D S S D S S D T W (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates * für die Teilnahme an der 108. Jahreskonferenz der Interparlamenta- rischen Union nlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vermittlungsausschuss hat in seiner 4. Sitzung zu em vom Deutschen Bundestag am 31. Januar 2003 be- chlossenen Ersten Gesetz zur Änderung des Zivildienst- gesetzes (Erstes Zivildienständerungsgesetz – 1. ZDGÄndG) – Drucksachen 15/297, 15/375, 15/494 – bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich swald, Eduard CDU/CSU 04.04.2003 r. Pinkwart, Andreas FDP 04.04.2003 aab, Daniela CDU/CSU 04.04.2003 aidel, Hans CDU/CSU 04.04.2003** auen, Peter CDU/CSU 04.04.2003 iester, Walter SPD 04.04.2003* r. Scheer, Hermann SPD 04.04.2003* chmidbauer, Bernd CDU/CSU 04.04.2003 chmidt (Eisleben), Silvia SPD 04.04.2003 r. Schwall-Düren, Angelica SPD 04.04.2003 iebert, Bernd CDU/CSU 04.04.2003* owa, Ursula BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.04.2003 r. Stadler, Max FDP 04.04.2003 hiele, Carl-Ludwig FDP 04.04.2003 ettig-Danielmeier, Inge SPD 04.04.2003 3184 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Freitag, den 4. April 2003 (A) (C)Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Sportausschuss Drucksache 15/345 Nr. 15 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/611 Nr. 2.14 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/392 Nr. 1.2 (B) (D) 38. Sitzung Berlin, Freitag, den 4. April 2003 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Klaus Haupt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)



    Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kollegin-
    nen und Kollegen! Das in diesen Tagen in Kraft getre-
    tene reformierte Jugendschutzgesetz hat begrüßens-
    werte Neuerungen gebracht. Aber es hat – das sage ich
    hier ganz deutlich; ich gebe dem Kollegen Scheuer
    Recht – noch viele Wünsche offen gelassen.

    Frau Dümpe-Krüger, Sie haben die Geschwindigkeit
    der Beratungen angesprochen. Ich kann Ihnen nur sagen:
    Das Gesetzgebungsverfahren hatte eine Geschwindig-
    keit, die ich nur mit der des Transrapid vergleichen kann.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Kerstin Griese [SPD]: Das ist auch nichts Schlechtes!)


    Der vorgelegte Gesetzentwurf des Bundesrates ist des-
    halb aus dieser Sicht grundsätzlich verständlich. Damit
    wird auf einige problematische Punkte des novellierten
    Jugendschutzgesetzes hingewiesen. Es enthält unterstüt-
    zenswerte Elemente, ist aber nach Auffassung der FDP
    in seiner Gesamtheit nicht zielführend.

    Lassen Sie mich in der Kürze der mir zur Verfügung
    stehenden Zeit auf einige Punkte sachlich eingehen. Das
    Verbot der Darstellung von Kindern in unnatürlicher, ge-
    schlechtsbetonter Körperhaltung zum Beispiel sehe ich
    mit Sympathie.


    (Beifall der Abg. Kerstin Griese [SPD])


    Hier nähern wir uns zu sehr der Grauzone zum sexuellen
    Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Der Gesetz-
    geber kann gar nicht deutlich genug machen, dass auch
    die Informations- und die Kunstfreiheit nicht einmal an-
    satzweise als Vorwand dafür dienen dürfen, Kinder und
    Jugendliche auch nur in die Nähe dieser Grauzone zu
    bringen.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


    Das generelle Verleihverbot von jugendgefährden-
    den Medien trägt nach unserer Sicht nichts zum Jugend-
    schutz bei. Dieses Verbot beträfe auch Erwachsene und
    ist aus unserer Sicht weder zweckmäßig noch verhältnis-
    mäßig. Es kann doch nicht sein, dass jugendgefährdende
    Trägermedien zwar verkauft werden und im Internet zu-
    gänglich sein können, der Verleih – auch an Erwachse-
    ne – aber verboten ist. Hierbei handelt es sich lediglich
    um die Diskriminierung eines Wirtschaftszweiges, nicht
    aber um eine Förderung des Jugendschutzes.

    Das Gleiche gilt für das Automatenverbot für Bildträ-
    ger. Das novellierte Jugendschutzgesetz schreibt techni-
    sche Vorrichtungen vor, die verhindern sollen, dass die
    entsprechenden Automaten von Kindern und Jugend-
    lichen falschen Alters bedient werden können. Konse-
    quent wäre hier ein generelles Automatenverkaufsverbot
    etwa auch für Zigaretten gewesen. Aber das will der
    Bundesrat aus guten Gründen nicht.

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    (C (D Die Abschaffung des Elternprivilegs bei Kinobesuhen ist aus liberaler Sicht abzulehnen. s widerspricht auch dem Anliegen der Bundesratsiniiative, die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung und kompetenz zu stärken. Dass man den Eltern die indiviuelle Entscheidung nehmen will, zeugt von einem Menchenbild, in dem dem Gesetzgeber oder der FSK mehr ugetraut wird als den Eltern, die über den Entwickungsstand ihrer Kinder eigentlich am besten Bescheid issen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)


    (Beifall bei der FDP)


    Allerdings – ich sagte ja, dass ich mich sachlich damit
    useinander setzen möchte, Kollege Scheuer – themati-
    iert der Antrag damit einen echten Schwachpunkt der
    lten sowie der neuen, novellierten Jugendschutzbestim-
    ungen. Die Altersgruppendifferenzierung im Rahmen

    er FSK ist den tatsächlichen kindlichen Entwicklungs-
    chritten überhaupt nicht angepasst.

    Die FDP ist der vermutlich auch bei anderen Fraktio-
    en zustimmungsfähigen Auffassung, dass sich Kinder
    m Alter zwischen sechs und zwölf Jahren erheblich
    tärker verändern als Jugendliche zwischen 16 und
    8 Jahren. Dementsprechend wäre zumindest eine zu-
    ätzliche Altersgrenze zwischen sechs und zwölf Jahren
    u erwägen. Im Übrigen erscheinen mir die Probleme
    er Rückwirkung einer solchen Neuklassifizierung bei
    twas gutem Willen der Beteiligten durchaus lösbar.


    (Beifall bei der FDP)


    Der Bundesrat schlägt in Bezug auf Bildschirmspiel-
    eräte die Rückkehr zur alten Regelung vor, die Kindern
    nd Jugendlichen das entgeltliche Spielen verbot und so
    er Gefahr des Verspielens größerer Geldsummen be-
    egnete. Die Neuregelung des Jugendschutzgesetzes da-
    egen setzt an einer Alterskennzeichnung an. Dies er-
    öglicht eine differenzierte Freigabe, lässt aber die
    ntgeltproblematik offen. In der Abwägung beider As-
    ekte bevorzugen wir die Alterskennzeichnung, das
    eißt die Bewertung von Inhalten. Allerdings ist aus un-
    erer Sicht überlegenswert, auch die Entgeltproblematik
    m Jugendschutzgesetz neu zu regeln.

    Wir können aber nur dazu mahnen, bei allen berech-
    igten Schutzvorschlägen immer daran zu denken, dass
    ugendliche irgendwann, spätestens mit 18, selbst reif
    ein müssen, verantwortungsbewusste Entscheidungen
    u treffen. Jugendschutz muss deshalb immer noch eine
    ndere Dimension ins Blickfeld nehmen: Er muss die
    inder und Jugendlichen in die Lage versetzen, mit Ge-

    ahren umzugehen und sie selbst zu meiden.

    Der Jugendschutz muss in einem produktiven Span-
    ungsverhältnis zu der aus unserer Sicht notwendigen
    reiheit der Kinder und Jugendlichen gesehen wer-
    en, die für ihre Kompetenzentwicklung so unabdingbar
    st. In diesem Zusammenhang muss auch das Recht der
    inder und Jugendlichen auf ihre eigene Kultur, auf
    indgerechte Medien und Medieninhalte hervorgehoben
    erden.






    (A) )



    (B) )


    Klaus Haupt
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Vorschläge des
    Bundesrates zur Novellierung des Jugendschutzes ma-
    chen deutlich, dass es auf diesem Gebiet weiterhin gro-
    ßen Handlungsbedarf gibt. Insgesamt scheint es aus
    Sicht der FDP aber besser, erst einmal Erfahrungen mit
    dem reformierten Gesetz zu sammeln, bevor neue Ände-
    rungen vorgeschlagen werden.

    Danke.


    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


Das Wort hat jetzt der Kollege Jürgen Wieczorek von
der SPD-Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jürgen Wieczorek


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen!
    Liebe Kollegen! Eine positive Entwicklung unserer Kin-
    der und Jugendlichen zu erreichen und für den notwendi-
    gen Schutz vor negativen Einflüssen zu sorgen ist eine
    Schwerpunktaufgabe. Ich spreche niemandem in diesem
    Hause ab, nach bestem Gewissen an dieser Aufgabe mit-
    zuwirken.

    Ein Hauptziel bei der Erarbeitung des neuen Jugend-
    schutzgesetzes, das am Dienstag dieser Woche in Kraft
    getreten ist, war, Regelungen zu finden, die der rasanten
    Entwicklung der neuen Medien Rechnung tragen und
    einerseits dem berechtigten Informationsbedürfnis sowie
    andererseits der Minimierung der daraus resultierenden
    Gefährdungen und Beeinflussungen für Kinder und Ju-
    gendliche gerecht werden.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    Dieses Ziel wurde mit dem neuen Jugendschutzgesetz
    erreicht. Zusammen mit den Regelungen zum Jugend-
    medienschutz wird das Gesetz den neuen Erfordernissen
    gerecht. Zum Inhalt des Gesetzes bestand zwischen Bun-
    desregierung, Bundestag und – wie ich mich erinnere –
    den Bundesländern gerade nach den tragischen Ereignis-
    sen von Erfurt Konsens. Völlig unverständlich ist des-
    halb, dass noch vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes
    durch den Bundesrat ein neuer Gesetzentwurf auf den
    parlamentarischen Weg gebracht wird und dieser die Un-
    terstützung von CDU und CSU hier im Hause findet.

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugend-
    schutz, die heute schon angesprochen wurde, bemerkt zu
    diesem offensichtlichen Widerspruch – ich zitiere –:

    Die Entschließung des Bundesrates vom vergange-
    nen Juni, die die Grundlage des neuerlichen Ände-
    rungsantrages ist, trägt für uns noch Wahlkampf-
    züge.


    (Kerstin Griese [SPD]: Aha!)


    Auch wenn ich Ihnen, wie eingangs erwähnt, grundsätz-
    lich redliche Absichten zugestehe, glaube ich, dass diese
    These nicht völlig aus der Luft gegriffen ist;


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


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    (C (D enn für mich ist diese Verhaltensweise der Union nicht achvollziehbar. Dass sich dieses Thema, der Schutz unerer Kinder und Jugendlichen, für wahltaktische Spiele igentlich verbieten müsste, liegt auf der Hand. Besonders die Tatsache, dass die Auswirkungen des euen Gesetzes in einem Zeitraum von fünf Jahren anaysiert werden sollen – das wurde schon angesprochen – nd dass bei eventuellen Auswirkungen, die wir uns icht wünschen, Korrekturen vorgesehen sind, lässt den inn des Entwurfes noch fragwürdiger erscheinen. Für ich steht fest, dass der Gesetzentwurf keine Verbesse ung darstellt und dass er in vielen Punkten sogar einen ückschritt bedeuten würde. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Der Verdacht, dass bei der Einbringung des bayeri-
    chen Entwurfs sachliche Aspekte nicht die entschei-
    ende Rolle gespielt haben, wird für mich durch die Tat-
    ache unterstrichen, dass sich die entsprechenden
    achausschüsse im Bundesrat nicht für diesen Entwurf
    usgesprochen haben.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    Die konkreten Änderungsvorschläge sind in den Aus-
    chussberatungen, während der ersten Lesung im Ple-
    um und auch am heutigen Tage ausführlich beraten und
    ommentiert worden. Deshalb möchte ich mich nun auf
    inige Widersprüche konzentrieren und auf die Ansätze
    es Gesetzes und des Gesetzentwurfes eingehen, die sich
    rundsätzlich unterscheiden:

    Es macht zum Beispiel wenig Sinn, den Verleih von
    rägermedien mit jugendgefährdendem Inhalt auch an
    rwachsene grundsätzlich zu verbieten, für den Verkauf
    iese Einschränkung aber nicht zu fordern. Gerade ge-
    aufte DVDs oder Videos verbleiben viel länger in den
    aushalten und unterliegen somit einer geringeren Auf-
    erksamkeit durch die Erwachsenen. Die Gefahr, dass
    inder und Jugendliche den Inhalt konsumieren oder so-
    ar kopieren könnten, dürfte viel größer sein.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    as Verbot der Weitergabe an Kinder und Jugendliche
    ird dem Jugendschutz gerecht und schränkt die Infor-
    ationsfreiheit für Erwachsene nicht ein.

    Lassen Sie mich noch etwas zu Ihrer Forderung, Kil-
    erspiele wie Gotcha, Paintball und Laserdome zu ver-
    ieten, sagen. Dieses Beispiel zeigt die Überflüssigkeit
    es Gesetzentwurfs sehr anschaulich; denn durch eine
    rundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
    om 24. Oktober 2001 wurde klargestellt, dass der Be-
    rieb derartiger Spiele wegen des Verstoßes gegen die

    enschenwürde bereits nach der polizeilichen General-
    lausel unzulässig ist.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Was wollen Sie also noch? Diese Spiele sind bereits
    erboten. So lassen sich auch andere Punkte, in denen
    ich der Gesetzentwurf des Bundesrates vom bestehen-






    (A) )



    (B) )


    Jürgen Wieczorek (Böhlen)

    den Jugendschutzgesetz unterscheidet, entkräften. Viele
    Punkte sind schlicht und einfach überflüssig, weil die
    Sachverhalte bereits durch das Jugendschutzgesetz oder,
    wie soeben erwähnt, durch andere Klauseln abgedeckt
    werden.


    (Andreas Scheuer [CDU/CSU]: Die kein Mensch im Gesetz findet!)


    Eigentlich fordern Sie doch immer den Abbau von
    Überregulierungen.


    (Jörg Tauss [SPD]: Polizei ins Kinderzimmer!)


    Sie wollen aber stärkere Restriktionen einbauen. Hierbei
    sei nur an die heute angesprochene Erweiterung des
    Bußgeldrahmens von 50 000 Euro auf 500 000 Euro er-
    innert. Ich denke, hier muss die Verhältnismäßigkeit ge-
    wahrt bleiben. Wir haben den Bußgeldrahmen bereits
    von 15 000 Euro auf die besagten 50 000 Euro erweitert.
    Das ist mehr als eine Verdreifachung. Ich denke, das ist
    angemessen und führt zu einer guten Abschreckung.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Andreas Scheuer [CDU/ CSU]: Jugendschutz zum Sonderpreis!)


    Das Gesetz und der zu beratende Entwurf unterschei-
    den sich schon im Ansatz grundsätzlich. Mit dem Ge-
    setzentwurf legt die Union das Gewicht eindeutig auf
    neue Regelungen und Verbote. Das ist aus meiner Sicht
    in keiner Weise dazu geeignet, die Medienkompetenz
    von Kindern und Jugendlichen zu stärken.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Auch wenn der Entwurf in dieser Hinsicht lückenhaft
    ist, bleibt doch erkennbar, dass man aufseiten der CDU/
    CSU meint, man könne die Probleme lösen, indem man
    gewissermaßen eine Glocke über die jungen Menschen
    stülpt. Man traut weder den Eltern noch anderen an der
    Erziehung beteiligten Personen zu, erfolgreich Einfluss
    auf die Kinder zu nehmen. Mit diesem Gesetzentwurf
    zeigt die Union ihr Misstrauen gegenüber den Eltern.


    (Beifall bei der SPD)


    Ich frage Sie: Wer, wenn nicht die Eltern des Kindes,
    kann am besten entscheiden, was für das Kind verant-
    wortbar ist, ob es zum Beispiel einen Film emotional
    oder intellektuell verarbeiten kann oder nicht? Natürlich
    kann nie ausgeschlossen werden, dass es eine kleine
    Zahl von Eltern gibt, die dieser Verantwortung nicht ge-
    recht werden.

    Die Kollegen von der Union vergessen bei ihrer Be-
    gründung für die Gesetzesänderung außerdem, dass Kin-
    der gleichen Alters – gerade im Alter zwischen sechs
    und zwölf Jahren – sowohl geistig als auch körperlich
    sehr unterschiedlich entwickelt sind.


    (Jörg Tauss [SPD]: So ist es!)


    Herr Haupt hat das schon angesprochen; dem ist zuzu-
    stimmen.

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    (C (D (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Jutta Dümpe-Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    uch deshalb ist es sinnvoll, den Eltern zuzutrauen, den
    ndividuellen Entwicklungsstand ihrer Kinder richtig
    inschätzen und entsprechende Entscheidungen treffen
    u können.


    (Christel Humme [SPD], zu Abg. Andreas Scheuer [CDU/CSU] gewandt: Das werden Sie auch noch merken, nachdem Sie in diesem Jahr geheiratet haben!)


    nteressant ist die Tatsache, dass die Familie gerade bei
    er Union immer eine große Rolle als Leitbild spielt.
    arum sind Sie dann aber an dieser Stelle misstrauisch?

    Beim Jugendschutz kann man nicht nur mit Verboten
    perieren. Abgesehen davon, dass Verbotenes für Kinder
    nd Jugendliche immer eine besondere Verlockung dar-
    tellt, besteht die große Gefahr, dass die Kontrolle der
    inhaltung der Verbote kaum konsequent durchführbar

    st. Auch deshalb verfolgen wir im neuen Jugendschutz-
    esetz einen anderen Ansatz: Dort, wo Verbote und Re-
    ulierungen unumgänglich sind, wurden sie eingebaut.
    berall dort, wo Bürgerrechte unverhältnismäßig einge-

    chränkt worden wären und wo wir Beratung und eine
    ertrauensvolle positive Einflussnahme als geeigneteres
    nd ausreichendes Mittel ansehen, haben wir auf Verbote
    erzichtet.


    (Beifall bei der SPD)