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ID1503714200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/37 Dr. Angela Merkel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Gernot Erler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle FDP . . . . . . . . . . . . . Krista Sager BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Michael Glos CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Uta Zapf SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . Claudia Roth (Augsburg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Ausbildungsbereitschaft der Betriebe stärken – Verteuerung der Ausbildung verhindern (Drucksache 15/739) . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: 3001 C 3006 D 3008 C 3011 D 3015 B 3018 B 3020 A 3022 B 3024 C 3025 B 3026 D 3031 A Deutscher B Stenografisc 37. Sit Berlin, Donnerstag I n h a Nachträgliche Gratulation zum 60. Geburtstag des Abgeordneten Detlef Dzembritzki . . . . . Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 13 und 18 a . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Begrüßung der neuen Abgeordneten Angelika Brunkhorst . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Erklärung durch den Bun- deskanzler zur internationalen Lage und zu den Ergebnissen des Eur opäischen Rates in Brüssel am 20./21. März 2003 Gerhard Schröder, Bundeskanzler . . . . . . . . . 2995 A 2995 A 2996 A 3001 C 2996 B 2996 B Günter Gloser SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Vogelsänger SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3027 D 3029 D undestag her Bericht zung , den 3. April 2003 l t : Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Katherina Reiche, Thomas Rachel, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Reformen in der beruflichen Bildung vorantreiben – Lehrstellen- mangel bekämpfen (Drucksache 15/653) . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Christoph Hartmann (Hom- burg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für die Stärkung der dualen Berufsausbildung in Deutschland – mehr Chancen durch Flexibilisierung und einen indivi- duellen Ausbildungspass (Drucksache 15/587) . . . . . . . . . . . . . . 3030 D 3031 A Antrag der Abgeordneten W illi Bras Jörg Tauss, weiterer Abgeordneter und d Fraktion der SPD sowie der Abgeordnete Grietje Bettin, Dr. Thea Dückert, weitere e, er n r II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2003 Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Offen- sive für Ausbildung – Modernisierung der beruflichen Bildung (Drucksache 15/741) . . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kretschmer CDU/CSU . . . . . . . Dr. Michael Fuchs CDU/CSU . . . . . . . . . Katherina Reiche CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Cornelia Pieper FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Willi Brase SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper FDP . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Schummer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Jutta Dümpe-Krüger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Werner Bertl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . Michael Kretschmer CDU/CSU . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann SPD . . . . . . . . . . Cornelia Pieper FDP . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Juli 2001 zwischen der Regie- rung der Bundesr epublik Deutsch- land und der Regierung des König- reiches Thailand über den Seeverkehr (Drucksache 15/716) . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (Drucksache 15/510) . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Maria Eichhorn, Hannelore Roedel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der 3031 A 3031 B 3033 B 3034 C 3035 C 3037 C 3038 C 3040 B 3040 C 3041 B 3042 D 3044 D 3045 D 3046 A 3046 C 3048 A 3049 A 3050 C 3051 B 3052 D 3053 D 3055 A 3055 A CDU/CSU: Benachteiligung von Frauen wirksam bekämpfen – Kon- sequenzen ziehen aus dem CEDAW- Bericht der Bundesregierung (Drucksache 15/740) . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Lothar Mark, Hans Büttner (Ingolstadt), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Dr . Ludger Volmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Wiederbelebung des Friedensprozesses in Kolumbien (Drucksache 15/742) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: b) Beschlussempfehlung des Rechtsaus- schusses: Übersicht 2 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfas- sungsgericht (Drucksache 15/656) . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (V er- mittlungsausschuss) zu dem Ersten Ge- setz zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschafts- rechts (Drucksachen 15/197, 15/432, 15/657, 15/712) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: Unterrichtung durch den W ehrbeauftrag- ten: Jahresbericht 2002 (44. Bericht) (Drucksache 15/500) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Willfried Penner, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages . . . . . . . . . . . . . . Anita Schäfer (Saalstadt) CDU/CSU . . . . . . Walter Kolbow, Parl. Staatssekretär BMVg Helga Daub FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Evers-Meyer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Ursula Lietz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Kramer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christa Reichard (Dresden) CDU/CSU . . . . Ulrike Merten SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3055 A 3055 B 3055 C 3055 C 3055 D 3056 A 3058 A 3060 C 3062 B 3063 D 3065 B 3066 A 3067 A 3068 D 3070 A 3071 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2003 III Tagesordnungspunkt 6: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr . Michael Meister, Otto Bernhardt, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Vermö- gensteuergesetzes (Drucksachen 15/196, 15/436) . . . . . . b) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Vermögensteuer- gesetzes (Drucksache 15/408) . . . . . . . . . . . . . . Florian Pronold SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Meister CDU/CSU . . . . . . . . . . Hubert Ulrich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Carl-Ludwig Thiele FDP . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Waldzustandsbericht 2002 – Ergebnisse des forstlichen Umweltmonitorings – (Drucksache 15/270) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cajus Caesar CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Behm BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan FDP . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm SPD . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Dr. Heinrich L. Kolb, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP: Reform des Kündigungsschutzgesetzes zur Schaf- fung von me hr Arbeitsplätzen – V or- schlag des Sachverständigenrates jetzt aufgreifen (Drucksache 15/430) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wilfried Schreck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Bietmann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Fritz Kuhn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Kuhn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU . . . . . . . . . . Doris Barnett SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3072 D 3073 A 3073 A 3075 B 3078 B 3079 D 3080 D 3081 A 3081 D 3083 D 3084 D 3085 C 3086 D 3086 D 3088 C 3091 A 3093 A 3094 B 3095 A 3095 C 3097 A Tagesordnungspunkt 9: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Sondergutachten des Rates von Sach- verständigen für Umweltfragen – Für eine Stärkung und Neuorientierung des Naturschutzes (Drucksache 14/9852) . . . . . . . . . . . . . . . Astrid Klug SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth CDU/CSU . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . Angelika Brunkhorst FDP . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller SPD . . . . . . . . . . Josef Göppel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Henry Nitzsche, Arnold Vaatz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Stadtent- wicklung Ost – Mehr Effizienz und Fle- xibilität, weniger Regulierung und Bü- rokratie (Drucksache 15/352) . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Joachim Günther (Plauen), Horst Friedrich (Bay- reuth), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Stadtumbau Ost – ein wichtiger Beitrag zum Aufbau Ost (Drucksache 15/750) . . . . . . . . . . . . . . . . Henry Nitzsche CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Ernst Kranz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) FDP . . . . . . . . . . Peter Hettlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Grund CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Dr . Friedbert Pflüger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Gegen Terror, Völkermord und Hunger- katastrophe in Simbabwe, um 3099 C 3099 C 3101 A 3103 A 3104 C 3105 D 3107 C 3108 D 3109 A 3109 A 3111 A 3113 D 3114 D 3116 A 3117 B IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2003 Destabilisierung des südlichen Af- rikas zu vermeiden – zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Wimmer (Karlsruhe), W alter Riester, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeord- neten Thilo Hoppe, Hans-Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Hungerkatastrophe in Simbabwe weiter bekämpfen – In- ternationalen Druck auf die Regie- rung Simbabwes aufrechterhalten – zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Löning, Ulrich Heinrich, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Gemeinsame europäisch- afrikanische Initiative zur Lösung der Krise in Simbabwe starten (Drucksachen 15/353, 15/428, 15/429, 15/613) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegmund Ehrmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Rudolf Kraus CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Löning FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anke Eymer (Lübeck) CDU/CSU . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: a) Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Ulrike Flach, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Die Europäische Spallations-Neutro- nenquelle (ESS) in Deutschland för- dern (Drucksache 15/472) . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Katherina Reiche, Thomas Rachel, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Sachgerechte Planungsent- scheidungen zum Bau einer Europäi- schen Spallations-Neutronenquelle ermöglichen (Drucksache 15/654) . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper FDP . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner CDU/CSU . . . . . . . . . Dietmar Nietan SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3118 D 3119 B 3120 D 3122 A 3122 C 3123 C 3124 D 3124 D 3125 A 3126 A 3126 D 3127 B 3128 D Thomas Rachel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Anwendung des Grunds atzes der Bundes- anstalt für Arbeit für Fort- und W eiterbil- dungsmaßnahmen „Erst platzieren, dann qua- lifizieren“; Zuordnung der Arbeitssuchenden zu Personal-Service-Agenturen, Begleitung der Übernahme durch Fort- und W eiterbil- dungsmaßnahmen MdlAnfr 39, 40 (36. Sitzung) Ulrich Petzold CDU/CSU Antw PStSekr Rezzo Schlauch BMWA . . . . . Anlage 3 Kritik des BRH an der Stellenbewirtschaftung des BMVEL MdlAnfr 45 (36. Sitzung) Albert Deß CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL Anlage 4 Maßnahmen gegen Preisdumping im Lebens- mittelhandel; Erlass gesetzlicher Vorschriften MdlAnfr 46, 47 (36. Sitzung) Gitta Connemann CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung über die Anträge – Die Europäische Spallations-Neutronen- quelle (ESS) in Deutschland fördern – Sachgerechte Planungsentscheidungen zum Bau einer Europäischen Spallations- Neutronenquelle ermöglichen (Tagesordnungspunkt 12 a und b) . . . . . . . . . Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3130 C 3131 A 3132 C 3133 A 3133 B 3134 A 3134 A 3135 C 3135 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2003 2995 (A) (C) (B) (D) 37. Sit Berlin, Donnerstag Beginn: 9
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2003 3133 (A) (C) (B) (D) auf das Vorhandensein qualifizierter Arbeitskräfte Ansiedlun- gen befördern will? sonal-Service-Agentur betreut und eventuell auch qualifi- ziert werden. Dabei wird es sich jedoch in der Regel nicht sen einer Wirtschaftspolitik gerecht werden, die unter V erweis vice-Agentur zugewiesenen Arbeitnehmer durch die Per- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen V ersamm- lung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rezzo Schlauch auf die Fragen des Abgeordneten Ulrich Petzold (CDU/CSU) (36. Sit- zung, Drucksache 15/724, Fragen 39 und 40): Inwieweit kann – aus Sicht der Bundesregierung – der Grundsatz der Bundesanstalt fü r Arbeit, BA, im Rahmen ihrer aktuellen Geschäftspolitik für Maßnahmen der Fort- und W ei- terbildung „Erst platzieren, dann qualifizieren“ den Erfordernis- Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bätzing, Sabine SPD 03.04.2003 Bindig, Rudolf SPD 03.04.2003* Deittert, Hubert CDU/CSU 03.04.2003* Fahrenschon, Georg CDU/CSU 03.04.2003 Götz, Peter CDU/CSU 03.04.2003* Haupt, Klaus FDP 03.04.2003 Höfer, Gerd SPD 03.04.2003* Irber, Brunhilde SPD 03.04.2003 Jäger, Renate SPD 03.04.2003* Jonas, Klaus Werner SPD 03.04.2003* Dr. Köhler, Heinz SPD 03.04.2003 Kramme, Anette SPD 03.04.2003 Leibrecht, Harald FDP 03.04.2003* Letzgus, Peter CDU/CSU 03.04.2003* Lintner, Eduard CDU/CSU 03.04.2003* Dr. Lucyga, Christine SPD 03.04.2003* Riester, Walter SPD 03.04.2003* Dr. Scheer, Hermann SPD 03.04.2003* Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 03.04.2003 Siebert, Bernd CDU/CSU 03.04.2003* Tritz, Marianne BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.04.2003* Anlagen zum Stenografischen Bericht Nach welchen Gesichtspunkten sollen Arbeitsuchende den aufzubauenden Personal-Service-Agenturen zugeordnet wer- den und inwieweit soll die Übernahme in Personal-Service- Agenturen durch Maßnahmen de r Fort- und W eiterbildung flankiert werden? Zu Frage 39: Dieser Grundsatz der Bundesanstalt für Arbeit ent- spricht dem geltenden Recht. § 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch regelt wörtlich: „(1) Die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit hat Vorrang vor den Leistungen zum Ersatz des Ar- beitsentgelts bei Arbeitslosigkeit. Der Vermittlungsvorrang gilt auch im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen der aktiven Arbeitsförde- rung, es sei denn, die Leistung ist für eine dauerhaf- tere Eingliederung erforderlich.“ Wenn die Bundesanstalt für Arbeit also die V ermitt- lung in Arbeit einer Qualifiz ierung vorzieht, entspricht sie einem gesetzlichen Auftrag. Geschäftspolitisches Ziel der Bundesanstalt für Arbeit im Bereich der beruflichen W eiterbildungsförderung ist es, nun noch die T eilnahme an solchen Maßnahmen zu fördern, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auch zu einer beruflichen Eingliederung fü hren. Eine strengere Aus- richtung der W eiterbildungsförderung an den betrieb- lichen und arbeitsmarktlichen Erfordernissen entspricht der von vielen Seiten geforderten Effizienzverbesserung und liegt sowohl im Interesse der T eilnehmer als auch der Unternehmen. Eine frühzeitige Einbeziehung der Bundesanstalt für Arbeit in Entscheidungsprozesse zu Neuansiedlungen kann in besonderer Weise dazu beitra- gen, die berufliche W eiterbildung an einem konkreten Qualifikationsbedarf auszurichten und hohe Eingliede- rungsquoten zu realisieren. Zu Frage 40: Entsprechend den Vorschlägen der Kommission Mo- derne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt über die Nut- zung der vermittlungsorientierten Arbeitnehmerüberlas- sung sollen die Personal-Service-Agenturen zum Abbau der Arbeitslosigkeit beitragen. Ziel ist die V ermittlung von Arbeitslosen, indem die Personal-Service-Agentu- ren Arbeitslose einstellen, um diese vorrangig zu verlei- hen. Verleihfreie Zeiten sollen für die Qualifizierung und Weiterbildung genutzt werden. W elche Arbeitslosen in eine Personal-Service-Agentur einmünden, richtet sich nach den Erfordernissen und den V oraussetzungen im Einzelfall. Hierüber entscheidet das örtliche Arbeitsamt. Arbeitslose mit geringer Qualifikation und/oder indivi- duellen Vermittlungshemmnissen sollen besonders ge- fördert werden (Bundestagsdrucksache 15/25, Seite 28 zu § 37c Abs. 2). In verleihfreien Zeiten sollen die der Personal-Ser- 3134 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2003 (A) (C) (B) (D) um umfassende Qualifizierungsmaßnahmen handeln, da die Arbeitnehmer vorrangig verliehen werden sollen. Daraus folgt auch, dass eine Flankierung durch eine er- gänzende, durch das Arbeitsamt geförderte W eiterbil- dung im Regelfall nicht erfolgen wird. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr . Gerald Thalheim auf die Frage des Abgeordneten Albert Deß (CDU/CSU) (36. Sitzung, Drucksache 15/724, Frage 45): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber , dass der Bundesrechnungshof kürzlich ge gen die Stellenbewirtschaf- tung im BMVEL größte Bedenken angemeldet hat, und, wenn ja, was kritisiert der Bundesrechnungshof? Der Bundesrechnungshof prüft derzeit die V erwen- dung der neuen Stellen, die das BMVEL im Haushalt 2002 erhalten hat. Das Prüf verfahren ist noch nicht ab- geschlossen. Eine abschließende Äußerung ist daher ge- genwärtig nicht möglich. Es trifft jedoch zu, dass der Bundesrechnungshof in diesem Prüfverfahren bisher die Auffassung vertritt, BMVEL habe einen Teil dieser Stel- len nicht bestimmungsgemäß eingesetzt. Das Ministe- rium widerspricht dieser Auf fassung nachhaltig und hat ausführlich dargelegt, dass die Stellen zweckentspre- chend verwandt wurden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. Gerald Thalheim auf die Fra- gen der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) (36. Sitzung, Drucksache 15/724, Fragen 46 und 47): Trifft der Bericht in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 6. Februar 2003, Seite 12 zu, demzufolge die Bundesmi- nisterin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, trotz des W iderstandes von Bundes kanzler Gerhard Schröder weiter gegen „Preisdumping“ im Lebens- mittelhandel vorgehen wolle, und sind weitere, über die in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundes- ministerin für V erbraucherschutz, Ernährung und Landwirt- schaft Matthias Berninger vom 13. März 2003 auf meine schrift- liche Frage in B undestagsdrucksache 15/730, Arb.-Nr . 2/280, geschilderten Gespräche mit betrof fenen Marktbeteiligten hi- nausgehende Maßnahmen geplant? Erwägt die Bundesregierung angesichts der wiederholten Ankündigung der Bundesministe rin für V erbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, gegen Preis- dumping vor allem im Bereich des Verkaufs von Lebensmit- teln vorgehen zu wollen, den Erlass gesetzlicher Vorschriften, die über die auf Betreiben de r Fraktion der CDU/CSU 1998 eingeführte Vorschrift des § 20 Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – V erbot von Unter - Einstands-Verkäufen von Lebensmitteln – hinausgehen, und, wenn nein, warum nicht? Zu Frage 46: Der in der Frage genannte Bericht in der F AZ ver- deutlicht in zutreffender Weise, dass Preisdumping wei- terhin ein Thema für die Bundesministerin für V erbrau- cherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, ist. Nähere Ausführungen der Ministerin zu den in diesem Zusammenhang mö glicherweise beabsichtig- ten Maßnahmen sind in dem Bericht nicht enthalten. Die derzeit im Zusammenhang mit der Thematik des Preisdumping angedachten Maßnahmen sind Ihnen be- reits in der Antwort auf ihre schriftliche Frage am 13. März 2003 durch den Parl . Staatssekretär im Bun- desministerium für V erbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Matthias Berninger, mitgeteilt worden. Zu Frage 47: Die Bundesregierung erwägt nicht, gesetzliche V or- schriften zu erlassen, die über das bereits geltende Verbot des systematischen Verkaufs unter Einstandspreis hinaus- gehen. Wie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Falle Wal-Mart zeigt, ist dieses Verbot durchaus geeig- net, missbräuchlichen Niedrigpreisstrategien entgegen zu wirken. Es ist Aufgabe der Kartellbehörden, auf die Ein- haltung des Verbots zu achten und Verstöße durch Miss- brauchsverfahren zu ahnden. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung über die Anträge: – Die Europäische Spallations-Neutronenquelle (ESS) in Deutschland fördern – Sachgerechte Planungsentscheidungen zum Bau einer Europäischen Spallatons-Neutro- nenquelle ermöglichen (Tagesordnungspunkt 12 a und b) Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Neutronenforschung ist unver zichtbar. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zum Beispi el für die Biotechnologie, für die Materialforschung, für die Grundlagenforschung ganz allgemein. Eine mo derne Industrienation wie Deutschland braucht leistungsfähige Neutronenfor- schung, gerade auch für die Herausforderungen im welt- weiten Wettbewerb neuer Pr odukte. Deutschland hat eine gute Basis in der Neutronenforschung. Nach Auffassung von Bündnis 90/Die Grünen muss die Erzeugung von Neutronen in ihren gesamten gesell- schaftlichen Auswirkungen betrachtet werden. Dazu ge- hört auch die Proliferation. Eine existenzielle Vorgabe jeder Neutronenforschung muss es sein, keine Proliferationsgefahren durch hoch angereichertes Uran zu schaffen. Die momentanen weltpolitischen kriegerischen Ent- wicklungen, deren Ursache auch im V ersuch der Ein- dämmung von Massenvernichtungswaf fen liegt, zeigen die Berechtigung dieser Forderung. Aufgrund dieser Vorgabe besteht ein entsch eidender Unterschied zwi- schen den beiden Arten der Erzeugung von Forschungs- neutronen. Zunächst die Kernspaltungsreaktoren: Sie haben den Nachteil, dass zu ihrem Be trieb kernwaffentaugliches Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 37. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 3. April 2003 3135 (A) (C) (B) (D) Material wie hoch angereichertes Uran, HEU, besonders geeignet ist. Dieses HEU fi ndet die Begehrlichkeit von Terroristen oder Regimen, die ein Nuklearwaf fenarsenal aufbauen. Die USA haben aus diesem Grund bereits seit 1980 ein weltweit erfolgreiches Programm zur Umrüs- tung von Forschungsreakto ren auf nicht waf fentaug- liches, niedrig angereichertes Uran begonnen. Aus der Sicht der grünen Bundestagsfraktion ist es bedauerlich, dass die Bayeri sche Staatsregierung in den Verhandlungen mit der Bundes regierung sich weigerte, eine Umrüstung für den neuen Forschungsreaktor in Garching auf niedrig angereichertes Uran vor Inbetrieb- nahme durchzuführen. Eine solche Umrüstung vor Inbe- triebnahme wäre möglich gewesen. Die gerade in den USA neu in der Entwicklung be- findlichen hoch dichten ni edrig angereicherten Uran- brennstoffe eröffnen dafür eine technologische Option, die keinerlei Einschränkung für die Forschung bedeutet. Die zweite Form der Erzeugung von Neutronen ist die Spallation: Dafür sind keine waf fentauglichen Uran- brennstoffe erforderlich. Wir sehen daher in der Spalla- nal knappen Kassen lassen si ch nicht alle Projekte ver- wirklichen, die eine hohe Forschungsqualität aufweisen. Bündnis 90/Die Grünen wollen daher auch Großpro- jekte aus anderen Forschungszweigen in diese Diskussion einbeziehen. So wird beispielsweise die Fusionsforschung der Energieforschung zugeordnet. Fusionsener gie wird aber in den nächsten 50 Jahren nicht zur V erfügung ste- hen. Nach den Untersuchungen vieler W issenschaftler wird es in 50 Jahren aber möglich sein, den gesamten Energiebedarf aus erneuerbaren Energien zu decken. Die Forschung im Bereich der Fusionsener gie halten wir für überflüssig, wegen ihren hohen Kosten gar für schädlich. Wir schlagen daher vor , zur Erfüllung der Aufgaben der Grundlagenforschung die für den ITER vorgesehenen Mittel für die Erforschung von erneuerba- ren Energien sowie die Errichtung einer europäischen Spallationsquelle zu verwenden. Auch wenn die Anträge der Union und der FDP da- rauf abzielen, die Debatte über die ESS neu aufzurollen, können wir ihnen dennoch ni cht zustimmen. Union und FDP machen in ihren Anträgen – wie so oft – keinerlei tionsquelle die optimale Lösung zur Erzeugung von For- schungsneutronen. Bündnis 90/Die Grünen begrüssen daher seit langem die Entw icklung einer europäischen Spallationsquelle. Umso be dauerlich fanden wir , dass die Begutachtung des Wissenschaftsrates negativ ausfiel. Selbstverständlich akzeptieren wir dieses Votum als wis- senschaftlich fundiert. Allerdings sind wir der Meinung, dass in eine politische Entscheidung auch die nicht wis- senschaftlichen Argumente wie eben die Non-Prolifera- tion in die Entscheidungs findung einbezogen werden müssen. Wir sind uns allerdings be wusst, wie schwierig die Finanzierung wird. Sie kann nur im europäischen Kon- text stattfinden. Es ist daher erforderlich, auf nationaler und internationaler Ebene einen Abwägungsprozess über die Notwendigkeit verschie dener Formen der Grundla- genforschung voranzutreiben. Angesichts der internatio- Finanzierungsvorschläge. Wir von der grünen Bundes- tagsfraktion schlagen einen Verzicht auf den Fusions- energiereaktor ITER vor und liefern damit den Finanzie- rungsvorschlag für die ESS. Damit hätte auch der Osten Deutschland eine Chance, endlich eine Großforschungs- einrichtung zu bekommen. Auch wir halten dies zur Stärkung des Wissenschafts- und Technologiestandortes Ostdeutschland für erforderlich. Wir würden uns freuen, wenn auch die FDP diesen Vorschlag aufgreifen würde, damit eine wirkliche Reali- sierungschance entsteht. Für ITER gibt es keine realisti- sche Bewerbung eines ostdeutschen Standortes, damit gibt es auch keine V erwirklichung einer Großfor- schungseinrichtung für Ostdeutschland. Wir von Bünd- nis 90/Die Grünen dagegen haben einen konkreten V or- schlag und bitten Sie deshal b um Ihre Unterstützung in der Diskussion. 37. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 3. April 2003 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wilfried Schreck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

    Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Arbeitsrecht und T arifverträge ergänzen sich in
    Deutschland zu einem dichten Netzwerk geregelter
    Arbeitsbeziehungen. Das schafft Sicherheit.

    Mit diesen W orten hat der Bundeskanzler in seiner
    Grundsatzrede zur Agenda 2010 am 14. März verdeut-
    licht, worauf der soziale Frieden in unserem Land be-
    ruht. Dabei ist das Thema Kündigungsschutz von zentra-
    ler Bedeutung.

    Als Gesamtbetriebsratsvorsitzender einer Firma, die
    vor zwölf Jahren circa 30 000 Mitarbeiter hatte und
    heute weniger als 5 000 hat, weiß ich, wovon ich spre-
    che. Wir sind zurzeit nach einer weiteren Fusion zum
    dritten Mal in zwölf Jahren dabei, über einen Interessen-
    ausgleich und Sozialpläne zu verhandeln.

    Gerade der Kündigungsschutz stellt die Betriebspar-
    teien immer wieder vor die Aufgabe, nach Lösungen zu
    suchen und diese gemeinsam zu verantworten.


    (Zuruf des Abg. Dr. Reinhard Göhner [CDU/CSU])


    – Kommt gleich. – Wir haben zum Beispiel Teilzeitmodelle
    entwickelt nach der Faustformel: 10 Prozent weniger Ar-
    beitszeit – das ist noch leicht zu vermitteln –, 10 Prozent we-
    niger Gehalt – das ist schon sc hwieriger vermittelbar – und
    10 Prozent mehr Beschäftigung, für die sich, denke ich, die
    Mühe solcher Diskussionen lohnt. I n bestehenden Betrie-
    ben hat das zu weniger Entlassungen geführt, in Neubau-
    kraftwerken zu den berühmten 10 Prozent mehr Einstel-






    (A) (C)



    (B) (D)


    Wilfried Schreck
    lungen. Damit haben wir für über 300 Kolleginnen und
    Kollegen Arbeit erhalten bzw . geschaffen. Übrigens ist
    das alles passiert in Ausgestaltung bestehender Tarifver-
    träge und mit ausdrücklicher Billigung unserer Gewerk-
    schaft, der IG BCE. – Das wollten Sie doch hören, Herr
    Kollege?! So viel kurz zum praktischen Kündigungs-
    schutz.

    Wie Sie wissen, hat der Bundeskanzler am 14. März
    aber auch auf die Notwen digkeit von Reformen beim
    Kündigungsschutz hingewiesen. Heute stehen wir vor
    der Frage: Wer hat dazu das bessere Konzept?


    (Dirk Niebel [FDP]: Wir!)


    Wir wollen eine Regelung, di e gleichermaßen die Inte-
    ressen der Arbeitnehmer un d Arbeitgeber wahrt, aber
    auch Neueinstellungen, in erster Linie in Kleinbetrieben,
    fördert.


    (Dirk Niebel [FDP]: Dann stimmen Sie doch zu!)


    Was schlagen S ie dazu vor? Nehmen wir zum Bei-
    spiel Ihre Forderung, den Schwellenwert für die An-
    wendung des Kündigungsschu tzgesetzes von derzeit
    fünf Arbeitnehmern auf 20 Arbeitnehmer anzuheben.
    Nach derzeitiger Rechtslage gilt das Kündigungsschutz-
    gesetz erst für Firmen mit mindestens sechs Beschäftig-
    ten, das heißt, nur in jede m dritten Betrieb; denn zwei
    Drittel aller Unternehmen beschäftigen weniger als
    sechs Mitarbeiter.


    (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Warum wohl, Herr Schreck? Woran mag das wohl liegen?)


    Um diese vermeintliche ode r echte Schwellenangst zu
    beseitigen, sehen wir vor , dass neu eingestellte Arbeit-
    nehmer mit befristeten Arbeitsverträgen nicht auf den
    Schwellenwert von fünf Ar beitnehmern angerechnet
    werden.


    (Dirk Niebel [FDP]: Und was ist nach Ende der Befristung?)


    Gerade kleine Unternehmen, die die Basis unserer
    Volkswirtschaft bilden, können damit mehr Einstellun-
    gen vornehmen, ohne in den Geltungsbereich des ver-
    meintlichen Schreckgespenstes Kündigungsschutz zu
    kommen.

    Interessant ist in diesem Zusammenhang sicherlich
    der Vergleich mit unseren europäischen Nachbarn. In
    den Niederlanden benötigen die Arbeitgeber für jede
    Kündigung eine staatliche Genehmigung, in Österreich
    und Italien ist auch bei gerechtfertigter Kündigung im-
    mer eine Abfindung zu zahlen, in Frankreich beginnt der
    Kündigungsschutz schon beim ersten Arbeitnehmer. Un-
    ser Kündigungsschutz könnte somit für multinationale
    Unternehmen geradezu ein Anreiz sein, hier zu investie-
    ren. Leider ist das Thema komplexer.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Und warum kommen die nicht?)


    Im Gegensatz zu der oft gezeichneten Horrorvision
    des Kündigungsschutzgesetzes ist das juristische Risiko
    eines Unternehmens, einen se chsten Mitarbeiter einzu-
    stellen, eher gering.


    (Dr. Reinhard Göhner [CDU/CSU]: Die Unternehmen sind aber anderer Meinung!)


    Eine Kündigung muss nur ei ne Bedingung erfüllen: Sie
    muss begründet sein. Das ist sie, wenn sie als betriebs-,
    personen- oder verhaltensbedingt gelten kann. Der of-
    fenbar tief verwurzelten Hemmung können wir begeg-
    nen, ohne die Angst vor dem V erlust des Arbeitsplatzes
    für Millionen von Arbeitnehmern zu schüren, wie Sie es
    mit Ihrem Vorschlag zur Anhebung des Schwellenwertes
    auf 20 Beschäftigte tun würden. W ir hingegen werden,
    wie gesagt, neu eingestellte Arbeitnehmer mit befristeten
    Arbeitsverträgen aus der Schwellenwertberechnung her-
    ausnehmen.

    Was den Wirkungsgrad der von Ihnen beabsichtigten
    Anhebung auf 20 Arbeitnehmer angeht, empfehle ich Ih-
    nen Ziffer 470 des von Ihnen angeführten Jahresgutach-
    tens des Sachverständigenrats zur Lektüre. Dort ist zu le-
    sen, dass verschiedene zur Fragestellung des Einflusses
    des Kündigungsschutzgesetzes auf die Arbeitslosen-
    quote durchgeführte Untersuchungen zu teilweise recht
    unterschiedlichen Ergebnissen führten. Zusammenfas-
    send wird festgestellt:

    Der Gesamteindruck ist jedoch, dass sich in diesen
    Studien ein verstärkender Einfluss des Kündigungs-
    schutzes auf die Höhe der Arbeitslosigkeit nicht be-
    legen lässt.

    Ich komme nicht umhin, im Zusammenhang mit Ihrem
    ersten Änderungsversuch aus dem Jahre 1996 – Herr Kol-
    lege Niebel, Sie haben darauf hingewiesen – auf den da-
    maligen Bundesarbeitsminister Norbert Blüm zu verwei-
    sen, der auf die Frage, was er von der Änderung des
    Kündigungsschutzgesetzes halte, antwortete:

    Wir haben damals den Schwellenwert von fünf auf
    zehn angehoben. Ich habe noch das Handwerk im
    Ohr, das 300 000 Arbeitsplätze versprochen hat.
    Auf die warte ich heute noch.

    Zitat aus der „Lausitzer Rundschau“ vom 7. März 2003.


    (Beifall bei der SPD – Dirk Niebel [FDP]: Sie dürfen nicht ver gessen, dass Herr Blüm ein schwarz lackierter Gewerkschafter ist!)


    Wenn ich Sie, meine Damen und Herren der FDP-
    Fraktion, bzw. Ihren arbeit smarktpolitischen Sprecher,
    Kollegen Niebel, beim Wort nehmen darf, so werden Sie
    uns, wenn unser Gesetzentw urf eingebracht sein wird,
    beim Punkt Sozialauswahl voll und ganz unterstützen.
    Denn neben starren Kriterien wie Lebensalter, Dauer der
    Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten des Ar-
    beitnehmers sollen Prioritäten auch direkt zwischen Ar-
    beitnehmervertretern und Arbeitgebern erarbeitet wer-
    den können. Das müsste Ih rem Flexibilisierungsdrang
    doch entgegenkommen.

    Zu Ihrer Forderung, Arbeitnehmer, deren weitere Be-
    schäftigung im betrieblichen Interesse liegt, explizit aus
    der Sozialauswahl herauszunehmen, kann ich nur sagen,
    dass dies nach § 1 Abs. 3 Satz 2 Kündigungsschutzgesetz






    (A) (C)



    (B) (D)


    Wilfried Schreck
    schon heute möglich ist. Wenn es zurzeit nicht praktika-
    bel ist, muss man es im Gesetz klarstellen bzw . verbes-
    sern.


    (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Dann machen Sie mal! – Dr . Rolf Bietmann [CDU/CSU]: Dann mal ran!)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, Sie wollen,
    dass Arbeitnehmer mit Absc hluss des Arbeitsvertrages
    zwischen der Anwendung des Kündigungsschutzgeset-
    zes und der Zahlung einer Abfindung durch den Arbeit-
    geber wählen können.


    (Dirk Niebel [FDP]: Das schafft Rechtssicherheit und Planungssicherheit!)


    Glauben Sie allen Ernstes, dass ein Arbeit Suchender
    sich für eine dieser Optionen wirklich frei entscheiden
    könnte?


    (Dirk Niebel [FDP]: Selbstverständlich!)


    Ihr Vorschlag lässt dem Arbe itnehmer faktisch nur die
    Wahl zwischen dem Verzicht auf den Kündigungsschutz
    und dem Verzicht auf die Einstellung.

    Wir halten es für sinnvoller , dass erst im Fall der be-
    triebsbedingten Kündigung die Wahlmöglichkeit zwi-
    schen einem Abfindungsanspru ch in gesetzlich festge-
    legter Höhe und einer Klage auf Bestandsschutz zum
    Tragen kommt. Zum einen gibt diese Regelung dem Ar-
    beitnehmer die Möglichkeit, in Kenntnis der Umstände
    und der Auswirkung der Kü ndigung gleichberechtigt,
    sozusagen auf Augenhöhe, mit dem Arbeitgeber zwi-
    schen Abfindung und Klage zu wählen. Zum anderen
    werden damit Kündigungen für den Arbeitgeber bere-
    chenbar und Prozesse vermieden,


    (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Eben nicht!)


    wo es von vornherein nur um die Abfindung geht.

    Im Zusammenhang mit der Einführung der Abfin-
    dungsoption müssen wir au ch über die notwendigen
    Konsequenzen hinsichtlich des Anspruches auf Arbeits-
    losengeld entscheiden, wo wir wieder auf Sie zählen
    dürfen. Aber die Umsetzung Ihrer Forderung, dass sich
    Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Vertragsabschluss auf
    die Übernahme von Qualifizierungskosten durch den Ar-
    beitgeber anstelle einer Abfindungszahlung einigen kön-
    nen sollen,


    (Dirk Niebel [FDP]: Das ist sehr vernünftig!)


    ist, mit Verlaub, nicht nur nicht praktikabel, sondern geht
    auch völlig an der Realität vorbei. W eder der Arbeitge-
    ber noch der Arbeitnehmer wissen bei Abschluss des Ar-
    beitsvertrages, ob und welche Qualifizierungsmaßnah-
    men bei einem Ausscheiden des Arbeitnehmers not-
    wendig und möglich sind und welche Kosten dann ent-
    stehen.

    Ihre Forderung, die Frist in § 1 Abs. 1 des Kündi-
    gungsschutzgesetzes auf zwei Jahre anzuheben, um sie
    mit den gesetzlichen Regelungen für befristete Arbeits-
    verträge zu harmonisieren, würde alle Arbeitnehmer bis
    zum Ablauf der Zweijahresfrist vor noch größere Unsi-
    cherheiten stellen, als sie sich im heutigen Erwerbsleben
    schon ergeben können. Wenn sich Arbeitnehmer und Ar-
    beitgeber darauf verständigt haben, dass das Arbeitsver-
    hältnis auf zwei Jahre befristet ist, so ist beiden Beteilig-
    ten der rechtliche Status von vornherein klar.

    Die Verlängerung der Probezeit auf zwei Jahre – das
    beinhaltet Ihr Vorschlag doch –


    (Dirk Niebel [FDP]: Nein, überhaupt nicht! Das wird gar nicht gefordert!)


    lässt Menschen zu lange im Ungewissen. Dies ist der Ar-
    beitsmotivation auf Dauer wenig dienlich.


    (Dirk Niebel [FDP]: Dann müssten Mitarbeiter in einem V iermannbetrieb völlig unmotiviert sein!)


    Die Unterscheidung zwischen befristeten und unbefriste-
    ten Arbeitsverträgen ist sachlich richtig. Wir planen aber,
    Existenzgründern die Möglichkeit einzuräumen, die be-
    fristete Beschäftigung von Arbeitnehmern zu erweitern.
    In den neu gegründeten Unternehmen können dann be-
    fristete Arbeitsverträge mit einer Dauer bis zu vier Jah-
    ren abgeschlossen werden. Das erleichtert Existenzgrün-
    dern in der schwierigen Aufbauphase des Unternehmens
    die Entscheidung für Einstellungen.

    Die von Ihnen geforderte dreiwöchige Ausschluss-
    frist für alle arbeitsrechtlichen Ansprüche lehnen wir ab.
    Einerseits müssen Arbeitnehm er nicht erfüllte Entgelt-
    und andere Ansprüche im Rahmen der allgemeinen Ver-
    jährungsfristen geltend machen können; andererseits
    wollen Arbeitgeber sicherlich nicht auf Lohnrückforde-
    rungs- und Schadensersatz ansprüche verzichten. Hier
    obliegt es den Tarifparteien, Ausschlussfristen zu verein-
    baren, die hinter den allgemeinen Verjährungsfristen zu-
    rückbleiben.

    Unser Modell des Sozialstaates hat entscheidend zum
    Erfolg der deutschen W irtschaft beigetragen und ist ein
    Fundament unserer demokratischen Entwicklung. Der
    Zusammenhalt einer Gesellschaft ist nicht das Er gebnis
    ökonomischer Prozesse, sondern Ergebnis gemeinsamer
    Wertvorstellungen.

    Sichere Arbeitnehmerrechte wie die im Kündigungs-
    schutzgesetz sind elementare Bestandteile unseres Sozial-
    staates und damit auch unserer W ettbewerbsfähigkeit.
    Dies darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Ich
    kann daher nur empfehlen, den Antrag der FDP abzuleh-
    nen.


    (Dirk Niebel [FDP]: Schlechte Empfehlung!)


    Danke.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


Herr Kollege Schreck, ich gratuliere Ihnen sehr herz-
lich zu Ihrer ersten Rede in diesem Hohen Hause und
wünsche Ihnen persönlich und politisch alles Gute.


(Beifall)







(A) (C)



(B) (D)


Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner
Nächster Redner in der Debatte ist der Kollege
Dr. Rolf Bietmann, CDU/CSU-Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rolf Bietmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und
    Herren! Der Ruf nach einer Reform des Kündigungs-
    schutzgesetzes wird immer lauter . Verbände von Indus-
    trie, Handel, Handwerk und freien Berufen beklagen die
    mangelnde Flexibilität des Arbeitsrechts. Zwischenzeit-
    lich sehen sich sogar einzelne Gewerkschafter ebenso
    wie der von der rot-grünen Bundesregierung als Sach-
    verständiger ausgewählte VW-Vorstand Hartz die unbe-
    streitbare Notwendigkeit, das zum T eil weit verstreute
    und komplizierte Recht des Kündigungsschutzes zu ver-
    einfachen.

    In den von der Regierun g immer wieder gelobten
    Hartz-Vorschlägen wird richtig erkannt, dass der Kündi-
    gungsschutz in seiner jetzigen Form ein Einstellungshin-
    dernis ist.


    (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das steht in jedem Sachverständigenbericht!)


    Angesichts einer Massenarbe itslosigkeit von mehr als
    4,7 Millionen Menschen können wir uns in Deutschland
    Gesetze, die als Einstellungshindernis erkannt worden
    sind, nicht länger erlauben.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    Doch statt auf der Grundlage dieser allgemeinen Er-
    kenntnis schnell zu handeln, verzögert die SPD-geführte
    Bundesregierung die überfällige Diskussion um die Re-
    form des Kündigungsschutzr echts und beschränkt sich
    auf vage Ankündigungen möglicher Veränderungen.


    (Dirk Niebel [FDP]: Sie will den 1. Mai abwarten!)


    Angesichts der in Deutschland herrschenden Massen-
    arbeitslosigkeit wird die Wirkung des Gewerkschaftsrats
    der SPD deutlich, der zwar , wie man liest, zunehmend
    häufiger tagt, aber unfähig ist, notwendige Reforment-
    scheidungen zu treffen, und der damit das Problem der
    Massenarbeitslosigkeit in Deutschland verfestigt.


    (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Leider wahr! – Dirk Niebel [FDP]: Der ist ja auch nicht wirklich legitimiert dafür!)


    Es ist überfällig, die Diskussion um die Reform des
    deutschen Arbeitsrechts au s den Hinterzimmern dieses
    Gewerkschaftsrats herauszuholen und darüber endlich so
    wie heute in öffentlicher Sitzung zu diskutieren.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    Die gewerkschaftlich organisierte Hinhaltetaktik ist ge-
    rade bei der Reform des Kündigungsschutzes weder aus
    Gründen des Sozialschutzes der Arbeitnehmer gerecht-
    fertigt noch angesichts st eigender Massenarbeitslosig-
    keit politisch vertretbar. Es muss gehandelt werden, und
    zwar jetzt.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der FDP)

    Die Union ist sich ihrer besonderen V erantwortung
    gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern be-
    wusst. Kündigungsrecht und Kündigungsschutzrecht be-
    treffen schließlich verfassungsrechtlich geschützte Posi-
    tionen beider Vertragspartner. Es entspricht dem Gebot
    des sozialen Staates nach Art. 20 und Art. 28 des
    Grundgesetzes, dass die Arbeitnehmer gegen grundlose
    oder willkürliche Kündigungen des Arbeitgebers ge-
    schützt sind. Beliebige Kündigungen im Sinne einer un-
    begrenzten Kündigungsfreiheit der Arbeitgeberseite sind
    verfassungsrechtlich nicht gedeckt und werden von der
    Union nicht akzeptiert.


    (Dirk Niebel [FDP]: Von der FDP auch nicht!)


    Andererseits ergibt sich aus der unternehmerischen Ent-
    scheidungsfreiheit für die Arbeitgeberseite ein verfas-
    sungsrechtlich geschütztes Mindestmaß an Kündigungs-
    freiheit, wiederum gewährleistet durch Art. 2, Art. 12
    und Art. 14 des Grundgesetzes.

    Das Kündigungsschutzrecht hat daher immer die Auf-
    gabe, einen verfassungsgemä ßen Interessenausgleich
    zwischen der Arbeitgeberse ite und der Arbeitnehmer-
    seite zu gewährleisten. Dieser verfassungsgemäße Inte-
    ressenausgleich wird angesichts der weit gefassten
    Generalklauseln des Kündi gungsschutzrechts heute
    überwiegend zum Richterrecht, welches das Geschehen
    auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland maßgeblich mit-
    steuert.

    Dieses Richterrecht ist au ch für den interessierten
    Laien kaum mehr zu überblicken und führt zur Undurch-
    schaubarkeit bei einer Vielzahl formeller und materieller
    Rechtsfragen. Die Rechtsunsicherheit gerade beim Kün-
    digungsschutz ist kaum noch steigerungsfähig, zumal die
    Rechtsprechung häufigen Schwankungen unterliegt. Das
    Ergebnis sind beispielswei se zwei vorhandene Groß-
    kommentare zum deutschen Kündigungsschutzrecht mit
    bis zu 34 verschiedenen Gese tzesmaterien auf mehr als
    3 300 Seiten kommentiert.


    (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das schafft Arbeitsplätze! Leider nur im Buchdruck!)


    In diesem Dickicht von ju ristischen und richterrecht-
    lichen Regelungen finden sich Unternehmer – Kleinun-
    ternehmer schon gar nicht – nicht mehr zurecht.


    (Johannes Singhammer [CDU/CSU]: So ist es! Genau!)


    Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass es
    durch die richterrechtliche Ausprägung des Kündigungs-
    schutzes in Deutschland zeitraubender und schwieriger
    ist, einen Arbeitsvertrag aufz ulösen als eine Ehe. Dies
    gilt besonders für personen- und verhaltensbedingte
    Kündigungen. Das gegenwärtige System des gerichtli-
    chen Kündigungsschutzes ist zeitraubend, kostenträchtig
    und ineffizient.

    Der Deutsche Arbeitsgerichtstag hat vor einiger Zeit
    Aufwand und Praxis der arbeitsgerichtlichen Überprüf-
    barkeit von Kündigungen gegenübergestellt. In Deutsch-
    land werden pro Jahr rund 350 000 Kündigungsschutz-
    prozesse geführt. Zwischen 80 und 90 Prozent dieser
    Kündigungsschutzprozesse enden im Er gebnis ohne






    (A) (C)



    (B) (D)


    Dr. Rolf Bietmann
    streitiges Urteil mit eine r Abfindungszahlung für den
    Arbeitnehmer. Daraus folgt, dass der Kündigungsschutz
    heute in ein Abfindungsverfahren verwandelt worden
    ist.


    (Dirk Niebel [FDP]: Richtig! Genau!)


    Kritiker sprechen nicht ganz ohne Zynismus vom Abfin-
    dungshandel.

    Die Ineffizienz dieses Sy stems hat verhängnisvolle
    Wirkungen auf den Arbeitsmarkt, weil es im derzeitigen
    Zustand die Einstellung von Arbeitslosen massiv behin-
    dert. Ich sage es noch mal: Auch der von Ihnen immer
    wieder zitierte Herr Hartz kommt genau zu dieser Er-
    kenntnis und fordert von den politisch V erantwortlichen
    eine Reform, die zu mehr Rechtsklarheit und mehr Flexi-
    bilität im Kündigungsschutzrecht führt.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Die CDU/CSU-Fraktion hat zur Reform des Kündi-
    gungsschutzes und wichtiger arbeitsrechtlicher Regelun-
    gen ein eigenes Reformwerk entwickelt, welches mit den
    Vorstellungen der FDP teilwe ise übereinstimmt, in ein-
    zelnen Teilen aber auch abwe icht. Im Kern geht es da-
    rum, den Sozialschutz des Arbeitnehmers zu sichern und
    gleichzeitig die unternehmerische Entscheidungskompe-
    tenz zu konkretisieren.

    Vor diesem Hintergrund erscheint der Vorschlag, den
    Kündigungsschutz erst ab einer Betriebszugehörigkeit
    von mehr als zwei Jahren greifen zu lassen, als nicht un-
    problematisch. Die hier von vielen vertretene Auf fas-
    sung, es könne ohnehin über einen Zweijahreszeitraum
    befristet werden, geht nach meiner Ansicht in die falsche
    Richtung. Zum einen wäre ei n Arbeitnehmer mit einem
    unbefristeten Arbeitsvertrag in den ersten zwei Jahren
    seiner Tätigkeit schlechter ge stellt als mit einem befris-
    teten Arbeitsvertrag – im Rahmen der Befristung ist im
    Regelfall keine ordentliche Kündigung möglich –, zum
    anderen, dies ist der maßge bliche Arbeitsmarktaspekt,
    erschwert der Ausschluss des Sozialschutzes von zwei
    Jahren die Bereitschaft zum Wechsel von Arbeitsplätzen.
    Arbeitnehmer, die einmal dem Kündigungsschutzgesetz
    unterfallen, dürften kaum noch bereit sein, dieses Privi-
    leg zugunsten einer neuen An stellung aufzugeben. Das
    schadet der Fluktuation im Arbeitsmarkt.

    Dagegen ist die von der FDP und auch von der CSU
    angestoßene Schwellenwertdiskussion zu begrüßen. Ge-
    rade Kleinbetriebe mit wenigen Mitarbeitern und regel-
    mäßig ohne größere Kapitala usstattung sind durch das
    Kündigungsschutzgesetz erheblichen finanziellen Risi-
    ken ausgesetzt. Die jetzige Regelung verhindert vielfach
    Neueinstellungen in den innovativen kleinen und mittle-
    ren Unternehmen.

    Die von der FDP geforderte Einführung enumerativer
    Kriterien in der Sozialauswahl bei betriebsbedingten
    Kündigungen ist richtig. Hierdurch werden klare Rege-
    lungen geschaffen, die die Akzeptanz des Rechts erhö-
    hen. Problematisch ist allerd ings die im Antrag enthal-
    tene Einschränkung der Sozialauswahl, die wiederum zu
    rechtlicher Unklarheit bei der Auswahl führt und deswe-
    gen – jedenfalls in dieser Form – besser weggelassen
    werden sollte; diese Einschränkung der Sozialauswahl
    öffnet nämlich Willkür Tür und Tor.


    (Dirk Niebel [FDP]: Das hatten wir bis 1999 schon einmal gesetzlich geregelt!)


    Wir begrüßen die von Ihnen und von uns ebenfalls ge-
    forderte Einführung des Optionsmodells. Hierdurch
    wird das Arbeitsrecht um ei n flexibel anwendbares In-
    strument erweitert, was der Kalkulierbarkeit der Arbeits-
    kosten und vor allem der zügigeren Rechtssicherheit
    dient.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Dieses Modell kann greife n, wenn Arbeitnehmer und
    Arbeitgeber es vertraglich vereinbaren. Ich will nicht
    verschweigen, dass man dabei noch einmal gesondert
    prüfen sollte, ob es richtig ist, dieses Modell auch in den
    Fällen der verhaltensbedi ngten Kündigungen anzuwen-
    den; denn bei schuldhaften Arbeitsvertragsverstößen des
    Arbeitnehmers kann die Of ferierung von Abfindungs-
    leistungen natürlich geradezu die Provokation des ver-
    tragswidrigen Verhaltens beinhalten.


    (Dirk Niebel [FDP]: Auch nicht vorgesehen in unserem Optionsmodell!)


    Deswegen sollte man dies, meine ich, noch einmal prü-
    fen und das Modell bei verh altensbedingten Kündigun-
    gen nicht anwenden, wohl aber bei betriebsbedingten
    Kündigungen und natürlich auch bei personenbedingten
    Kündigungen.


    (Dirk Niebel [FDP]: Genau so ist es vorgesehen!)


    Im Ergebnis kann ich feststellen, dass mit dem Antrag
    der FDP die dringend notwendige Debatte um die Re-
    form des Kündigungsschutzes im Parlament eröf fnet
    worden ist. CDU und CSU werden insoweit mit eigenen
    Vorschlägen zur Flexibilisierung des deutschen Arbeits-
    rechts über das Kündigungsschutzrecht hinaus vorstellig
    werden;


    (Dirk Niebel [FDP]: Haben wir schon längst eingebracht! Stimmen Sie einfach unserem Antrag zu!)


    denn Veränderungen am Arbeitsmarkt werden wir nur
    durch mutige Reformen erzielen. W er heute glaubt, er
    könne alles belassen, wie es ist, versündigt sich an den
    Millionen Menschen, die in unserem Land auch bei gu-
    ter Ausbildung nach Arbeit suchen und sie einfach nicht
    finden. Wer wie der SPD-Gewerkschaftsrat Neuregelun-
    gen blockiert, handelt nicht sozial; er schadet vielmehr
    den Massen von Menschen, di e in dieser Republik mit
    Recht den Anspruch auf Arbeit erheben.