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    Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 2127 A Zur Geschäftsordnung: Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2127 D Walter Schöler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2129 A Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . 2129 D Anja Hajduk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2130 D Tagesordnungspunkt 3: a) Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ (Drucksache 15/464) . . . . . . . . . . . . . . 2132 A b) Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Neue Initiative für ein internationales Verbot des Klonens menschlicher Embryonen starten (Drucksache 15/463) . . . . . . . . . . . . . . 2132 A c) Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Reproduk- tives Klonen weltweit verbieten – das Machbare schnell umsetzen (Drucksache 15/314) . . . . . . . . . . . . . . 2132 A Gudrun Schaich-Walch SPD . . . . . . . . . . . . . 2132 B Dr. Maria Böhmer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 2133 C Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2135 D Ulrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2137 C Christoph Matschie, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2139 A Thomas Rachel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 2139 D Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2141 B Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2142 D Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 2143 D René Röspel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2144 C Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 2146 A Dr. Wolfgang Wodarg SPD . . . . . . . . . . . . . . 2147 B Barbara Lanzinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 2148 D Dr. Carola Reimann SPD . . . . . . . . . . . . . . . 2150 A Katherina Reiche CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2151 A Helga Kühn-Mengel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 2152 B Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 2153 B Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2154 C Tagesordnungspunkt 4: a) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Straßenbaubericht 2002 (Drucksache 15/265) . . . . . . . . . . . . . . 2156 A b) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht zum Ausbau der Schie- nenwege 2002 (Drucksache 15/280) . . . . . . . . . . . . . . 2156 A c) Erste Beratung über den von den Abge- ordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP Plenarprotokoll 15/28 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 28. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 2003 I n h a l t : eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Verkehrs- wegeplanungsbeschleunigungsgesetzes (Drucksache 15/221) . . . . . . . . . . . . . . 2156 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung über den von den Abgeord- neten Arnold Vaatz, Dirk Fischer (Ham- burg), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Ent- wurf eines Gesetzes zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungs- gesetzes (Drucksache 15/461) . . . . . . . . . . . . . . . . 2156 B Dr. h. c. Manfred Stolpe, Bundesminister BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2156 C Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 2158 C Peter Hettlich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2160 A Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . 2161 C Sören Bartol SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2163 C Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 2165 B Siegfried Scheffler SPD . . . . . . . . . . . . . . 2165 D Albert Schmidt (Ingolstadt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2168 B Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2168 D Eduard Lintner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 2170 A Karin Rehbock-Zureich SPD . . . . . . . . . . . . 2172 C Gerhard Wächter CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2174 A Siegfried Scheffler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 2175 C Zusatztagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines ... Straf- rechtsänderungsgesetzes – Graffiti- Bekämpfungsgesetz – (... StrÄndG) (Drucksache 15/404) . . . . . . . . . . . . . . 2177 B b) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP: Für eine Internationale Sicherheitsinitiative für Nordostasien (Drucksache 15/469) . . . . . . . . . . . . . . 2177 C Tagesordnungspunkt 12: a) – d) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses: Sammelübersicht 15, 16, 17 und 18 zu Petitionen (Drucksachen 15/424, 15/425, 15/426 und 15/427) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2177 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu den Streitsachen vordem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 1/02 und 2 BvE 2/02 (Drucksache 15/479) . . . . . . . . . . . . . . . . 2178 A Tagesordnungspunkt 5: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Seesicherheit optimie- ren – nationaler und europäischer Handlungsbedarf nach Tankerunter- gang der „Prestige“ (Drucksachen 15/192, 15/370) . . . . . . 2178 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur „Mariti- men Sicherheit auf der Ostsee“ (Drucksachen 14/9487, 15/345 Nr. 69, 15/488) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2178 B Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 2178 B Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2180 B Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . . . 2181 B Rainder Steenblock BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2182 B Werner Kuhn (Zingst) CDU/CSU . . . . . . . . . 2183 C Annette Faße SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2184 D Dr. Wolfgang Methling, Minister (Mecklenburg-Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . 2186 A Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . 2186 C Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Christian Eberl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ökologisch sinnvolle und effiziente Alternativen zum Zwangspfand auf Getränkever- packungen (Drucksache 15/315) . . . . . . . . . . . . . . . . 2188 A Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 2188 B Gerd Friedrich Bollmann SPD . . . . . . . . . . . 2189 B Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 2192 B Gerd Friedrich Bollmann SPD . . . . . . . . . . . 2192 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 28. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 2003II Werner Wittlich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2192 D Dr. Antje Vogel-Sperl BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2195 C Kristina Köhler (Wiesbaden) CDU/CSU . . . 2197 A Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Peter Weiß (Em- mendingen), Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Neue Initiative zur Wiederbele- bung des kolumbianischen Friedenspro- zesses international unterstützen (Drucksache 15/203) . . . . . . . . . . . . . . . . 2198 B Hartwig Fischer (Göttingen) CDU/CSU . . . 2198 C Karin Kortmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2199 C Dr. Werner Hoyer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 2200 D Thilo Hoppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2201 C Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . . . . . 2202 D Anke Hartnagel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2203 D Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Entschädigung an die Heimkehrer aus dem Beitrittsgebiet (Heimkehrerentschädigungsgesetz) (Drucksache 15/407) . . . . . . . . . . . . . . . . 2204 D Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 2205 A Gerold Reichenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . 2206 C Dr. Christoph Bergner CDU/CSU . . . . . . 2207 D Klaus Haupt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2208 D Silke Stokar von Neuforn BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2209 C Arnold Vaatz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2210 B Horst Rasch, Staatsminister (Sachsen) . . . . . 2210 D Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung über den von den Abgeord- neten Jörg van Essen, Rainer Funke, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Schutz der Intimsphäre (Drucksache 15/361) . . . . . . . . . . . . . . . . 2211 D Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2212 A Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ 2212 C Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) CDU/CSU 2213 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2215 A Dirk Manzewski SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2216 A SiegfriedKauder(BadDürrheim) CDU/CSU 2217 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2217 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 2219 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rolf Stöckel, Kurt Bodewig, Siegmund Ehrmann, Gabriele Frechen, Kerstin Griese, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Eike Hovermann, Eckhart Lewering, Lothar Mark, Dr. Erika Ober, Silvia Schmidt (Eisleben), Carsten Schneider, Karsten Schönfeld, Rita Streb-Hesse, Dr. Marlies Volkmer, Dr. Rainer Wend, Karin Evers-Meyer, Sören Bartol und Dr. Margit Spielmann (alle SPD) zu der Abstimmung über den Antrag: Neue Initiative für ein internationales Verbot des Klo- nens menschlicher Embryonen starten (Drucksache 15/463) (Tagesordnungspunkt 3) 2219 C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Petra Selg, Werner Schulz (Berlin), Dr. Uschi Eid und Jerzy Montag (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zu der Abstimmung über den Antrag: Neue Initiative für ein internationales Verbot des Klonens menschlicher Embryonen starten (Drucksache 15/463) (Tagesordnungspunkt 3) 2219 D Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Georg Fahrenschon, Peter Hintze und Ursula Heinen (alle CDU/CSU) zu der Abstimmung über den Antrag: Neue Initiative für ein internationales Verbot des Klonens menschlicher Embryonen starten (Drucksache 15/463) (Tagesordnungspunkt 3) 2220 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 28. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 2003 III (A) (B) (C) (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 28. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 2003 2127 28. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 2003 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 28. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 2003 2219 (C) (D) (A) (B) Bahr (Münster), Daniel FDP 20.02.2003 Büttner (Ingolstadt), SPD 20.02.2003 Hans Deittert, Hubert CDU/CSU 20.02.2003* Dobrindt, Alexander CDU/CSU 20.02.2003 Ernstberger, Petra SPD 20.02.2003 Dr. Faust, Hans Georg CDU/CSU 20.02.2003 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 20.02.2003 Göbel, Ralf CDU/CSU 20.02.2003 Götz, Peter CDU/CSU 20.02.2003* Höfer, Gerd SPD 20.02.2003** Hoffmann (Chemnitz), SPD 20.02.2003 Jelena Jäger, Renate SPD 20.02.2003* Kossendey, Thomas CDU/CSU 20.02.2003** Künast, Renate BÜNDNIS 90/ 20.02.2003 DIE GRÜNEN Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 20.02.2003 DIE GRÜNEN Nitzsche, Henry CDU/CSU 20.02.2003 Raidel, Hans CDU/CSU 20.02.2003** Rauber, Helmut CDU/CSU 20.02.2003** Schmidt (Eisleben), SPD 20.02.2003 Silvia Thiele, Carl-Ludwig FDP 20.02.2003 Volquartz, Angelika CDU/CSU 20.02.2003 Weisskirchen SPD 20.02.2003** (Wiesloch), Gert Wettig-Danielmeier, SPD 20.02.2003 Inge Widmann-Mauz, CDU/CSU 20.02.2003 Annette Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 20.02.2003** Zapf, Uta SPD 20.02.2003** * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rolf Stöckel, Kurt Bodewig, Siegmund Ehrmann, Gabriele Frechen, Kerstin Griese, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Eike Hovermann, Eckhart Lewering, Lothar Mark, Dr. Erika Ober, Silvia Schmidt (Eisleben), Carsten Schneider, Karsten Schönfeld, Rita Streb-Hesse, Dr. Marlies Volkmer, Dr. Rainer Wend, Karin Evers-Meyer, Sören Bartol und Dr. Margrit Spielmann (alle SPD) zu der Ab- stimmung über den Antrag: Neue Initiative für ein internationales Verbot des Klonens mensch- licher Embryonen starten (Drucksache 15/463) (Tagesordnungspunkt 3) Die oben genannten Abgeordneten können diesem An- trag nicht zustimmen und geben dazu folgende persön- liche Erklärung ab: Internationale Initiativen gegen das reproduktive Klonen mit dem Ziel, eine Konvention der Vereinten Nationen zu ethischen Fragen der Biomedizin zu erreichen, sind zu be- grüßen.Wünschenswert ist einebessereHarmonisierungder bioethischen Standards, die internationale Kontrollmecha- nismenmit forschungsfreundlichenRegelungen vereinbart. Wir sind nicht einverstanden, dass unter Begrifflich- keiten wie „umfassendes Klonverbot“ reproduktives und therapeutisches Klonen gleichgesetzt und beides damit in einen negativen Diskussionszusammenhang gebracht wird. Gerade in einer Zeit rasanter wissenschaftlicher Entwicklungen mit vielfältigen, durchaus berechtigten Hoffnungen auf eine verbesserte medizinische Versor- gung und Heilung brauchen wir einen offenen, aufklä- renden gesellschaftlichen Diskurs über Chancen und Ri- siken der Gentechnik, der Stammzellenforschung und des „therapeutischen Klonens“. Zurzeit kann noch nicht eingeschätzt werden, in welcher Art undWeise, inwelchemUmfang und inwelchenZeiträu- menErgebnisse der Forschungmit embryonalen Stammzel- len sowie des „therapeutischen Klonens“ klinisch relevant werden.MöglicheChancendürfenabernichtdurchgenerelle Verbote verbaut werden. Unter strengenAuflagen sollte die Forschung zugelassen werden. Dies ist allerdings nur dann vertretbar, wenn mit staatlichen Rahmenbedingungen und Kontrollmechanismen Forschungsprojekte sowie neue Dia- gnose- und Therapiemöglichkeiten begleitet und in einem gesellschaftlichenDialog transparent gemacht werden. Der Deutsche Bundestag wird in diesem Zusammen- hang auch in Zukunft mit wichtigen Fragestellungen und Anforderungen konfrontiert werden, denen wir uns nicht durch absolute Verbote entziehen können und sollten. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Petra Selg, Werner Schulz (Berlin), Dr. Uschi Eid und Jerzy Montag (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu der Abstim- mung über den Antrag: Neue Initiative für ein in- ternationales Verbot des Klonens menschlicher Embryonen starten (Drucksache 15/463) (Tages- ordnungspunkt 3) Die oben genannten Abgeordneten werden diesem An- trag zwar zustimmen, aber geben dazu folgende persönli- che Erklärung ab: Internationale Initiativen gegen das reproduktive Klo- nen mit dem Ziel, eine Konvention der Vereinten Natio- nen zu ethischen Fragen der Biomedizin zu erreichen, sind zu begrüßen. Wünschenswert ist eine bessere Harmonisierung der bioethischen Standards, die internationale Kontrollmecha- nismen mit forschungsfreundlichen Regelungen vereinbart. Wir finden es unangemessen, dass unter Begrifflich- keiten wie „umfassendes Klonverbot“ reproduktives und therapeutisches Klonen gleichgesetzt und beides damit in einen gleichgewichtigen negativen Diskussionszusam- menhang gebracht wird. Gerade in einer Zeit rasanter wis- senschaftlicher Entwicklungen mit vielfältigen, zum Teil auch berechtigten Hoffnungen auf eine verbesserte medi- zinische Versorgung und Heilung brauchen wir einen of- fenen, aufklärenden gesellschaftlichen Diskurs über Chancen und Risiken der Gentechnik, der Stammzellenfor- schung und des so genannten therapeutischen Klonens. Zurzeit kann noch nicht eingeschätzt werden, in welcher Art und Weise, in welchem Umfang und in welchen Zeiträumen Ergebnisse der Forschung mit embryonalen Stammzellen sowie des so genannten therapeutischen Klo- nens klinisch relevant werden. Unter strengen Auflagen sollte die Forschung zugelassen werden. Dies ist allerdings nur dann vertretbar, wenn mit staatlichen Rahmenbedin- gungen und Kontrollmechanismen Forschungsprojekte so- wie neue Diagnose- und Therapiemöglichkeiten begleitet und in einem gesellschaftlichen Dialog transparent ge- macht werden. Der Deutsche Bundestag wird in diesem Zusammen- hang auch in Zukunft mit wichtigen Fragestellungen und Anforderungen konfrontiert werden, denen wir uns nicht durch absolute Verbote entziehen können und sollten. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Martin Mayer (Siegerts- brunn), Georg Fahrenschon, Peter Hintze und Ursula Heinen (alle CDU/CSU) zu der Abstim- mung über den Antrag: Neue Initiative für ein in- ternationales Verbot des Klonens menschlicher Embryonen starten (Drucksache 15/463) (Tages- ordnungspunkt 3) Wir befürworten nachdrücklich ein weltweites Verbot des reproduktiven Klonens beim Menschen. Allerdings verlangt der Antrag ein weltweites Verbot jeglichen Klo- nens bei menschlichen Zellen. Er verlangt damit auch ein Verbot der Transplantation menschlicher Zellkerne zu Forschungszwecken. Auch wenn umstritten ist, ob dieser Weg einmal zu therapierelevanten Erkenntnissen führen kann, so sollten die möglicherweise darin liegenden Chancen nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Deshalb können wir diesem Antrag nicht zustimmen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 28. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 20032220 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()


    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

    Herren! Am 5. April 2001 wurde der Gesetzentwurf der
    CDU/CSU-Fraktion zur einmaligen Entschädigung der
    ostdeutschen Kriegsheimkehrer in der Sitzung des Bun-
    destages abgelehnt. Nunmehr steht ein Gesetzentwurf zur
    einmaligen Entschädigung der ostdeutschen Kriegsheim-
    kehrer erneut auf der Tagesordnung. Wir wollen mit diesem
    Gesetzentwurf unseren politischen Willen bekräftigen, eine
    Entschädigung für die benachteiligte Personengruppe der
    ostdeutschen Heimkehrer zu leisten.

    Heimkehrer, die nach ihrer Gefangenschaft in die ehe-
    malige sowjetische Besatzungszone bzw. in die DDR
    zurückgekehrt sind, sollen eine einmalige Entschädigung
    für Reparationsleistungen, die sie gewissermaßen durch
    Zwangsarbeit erbracht haben, erhalten.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Es ist tatsächlich so, wie auch Kollege Haupt deutlich
    machte: Sie haben dort für uns Schuld abgearbeitet. Es ist
    im Interesse der Gerechtigkeit und Menschlichkeit gebo-
    ten, diesen Sachverhalt anzuerkennen.

    Mit dem Gesetzentwurf soll die Ungleichbehandlung
    zwischen den Kriegs- und den Geltungskriegsgefange-
    nen, die aus dem Gewahrsam in die ehemalige DDR ent-
    lassen worden sind, im Vergleich zu denen, die in die alte


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    2210


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    Bundesrepublik entlassen worden sind, dem Grunde nach
    aufgehoben werden. Auf die erheblichen finanziellen Un-
    terschiede, die dabei eine Rolle gespielt haben und die wir
    auch nicht mehr egalisieren können, hat Herr Kollege
    Büttner in seinem Beitrag hingewiesen.

    Für die Kriegsgefangenen und Zivilinternierten, die
    nach der Beendigung ihrer Gefangenschaft in die sowje-
    tische Besatzungszone bzw. die DDR zurückgekehrt sind,
    kommt neben der fehlenden finanziellen Entschädigung
    noch hinzu, dass zu DDR-Zeiten das erlittene Schicksal
    der Gefangenschaft während des Zweiten Weltkrieges
    und auch danach von den Machthabern des SED-Regimes
    ignoriert und geleugnet wurde. So wie man die alte Bun-
    desrepublik als das Staatswesen ansah, das in der alleini-
    gen Verantwortung für deutsche Kriegsschuld stand – so
    sahen es die DDR-Machthaber –, war man geneigt, dieje-
    nigen mit sich und ihrem Schicksal allein zu lassen, die,
    in die alte DDR zurückgekehrt, auch für die Ostdeutschen
    dieses Stück Kriegsschuld mit abgetragen hatten.

    Der Zeitzeuge weiß auch um die Zufälligkeiten, nach
    denen Männer wie Frauen in Gefangenschaft gerieten und
    an verschiedenen Orten festgehalten wurden, an denen sie
    unter extremen Bedingungen arbeiten mussten. Es war
    auch weitgehend Zufall, wann man den Weg zurück nach
    Hause antreten konnte.

    Seit 1993 können nun die ostdeutschen Heimkehrer
    Leistungen nach dem Heimkehrerstiftungsgesetz erhal-
    ten; das ist richtig. Eine Pflicht zur Zahlung besteht nicht.
    Es ist eine Kannbestimmung. Es geht nach der individu-
    ellen Bedürftigkeit der Einzelpersonen. Die Regelungen
    des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes sind für
    die Betroffenen in den neuen Ländern dagegen auch wei-
    terhin nicht zur Anwendung gekommen. Der Zustand der
    Ungleichbehandlung zwischen den Heimkehrern hat bis
    heute im vereinigten Deutschland keine Änderung erfah-
    ren. Das ist es, was die Betroffenen als tiefe Kränkung
    empfinden,


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    eine tiefe Kränkung, die sie nicht lautstark in der Öffent-
    lichkeit vortragen, die aber in Gesprächen deutlich wird.

    Mit unserer Gesetzesinitiative wollen wir endlich, fast
    13 Jahre nach der Vereinigung Deutschlands, durch eine
    einmalige Entschädigungsleistung das erlittene Schicksal
    der ostdeutschen Heimkehrer würdigen. Neben der materi-
    ellen Entschädigung, die das Leid der Betroffenen wahrlich
    nicht aufwiegen kann, ist es für sie wie für uns wichtig, dass
    wir auch ein politisches Zeichen der Mitmenschlichkeit set-
    zen. Wir beabsichtigen damit, ein Zeichen der Anerken-
    nung für den Schaden, den sie erlitten haben – oftmals ein
    Gesundheitsschaden –, ein Zeichen der Anerkennung für
    erlittenes Schicksal zu setzen.

    Die Bundesregierung teilt in ihrer Stellungnahme mit,
    dass der Gesetzentwurf die Umkehrung einer Entschei-
    dung anstrebe, die der gesamtdeutsche Gesetzgeber 1992
    im Kriegsfolgenbereinigungsgesetz getroffen habe. Es ist
    richtig, dass die Funktion der Leistung nach dem Kriegs-
    gefangenenentschädigungsgesetz darin bestand, den in
    die Bundesrepublik Deutschland heimgekehrten Kriegs-
    gefangenen, Aussiedlern oder Sowjetzonenflüchtlingen

    eine finanzielle Grundlage für ihre Eingliederung in die
    aufnehmende Gesellschaft zu verschaffen. Es trifft auch
    zu, dass die ostdeutschen Heimkehrer in die Gesellschaft
    eingegliedert sind.

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist aber
    nicht Sinn und Zweck dieses Gesetzentwurfs. Sinn und
    Zweck des Gesetzentwurfs ist es, mit einer einmaligen
    Entschädigungsleistung das erlittene Schicksal der vielen
    ostdeutschen Kriegsheimkehrer und Zivilinternierten
    während ihrer Gefangenschaft im Zweiten Weltkrieg – für
    viele auch lange Zeit danach – in angemessener Form zu
    würdigen. Es soll eine einmalige Zahlung sein, gestaffelt
    nach der Dauer des Gewahrsams, und damit gerade keine
    wiederkehrende Rentenleistung bzw. Eingliederungsleis-
    tung und auch keine Unterstützungsleistung entsprechend
    der individuellen Bedürftigkeit – darum geht es nicht.

    Es ist für den Freistaat Sachsen und den Freistaat
    Thüringen als Vertreter der neuen Bundesländer ein be-
    sonderes Anliegen, den ostdeutschen Heimkehrern die ih-
    nen gebührende symbolische Anerkennung zuteil werden
    zu lassen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Für ein Zeichen der Anerkennung des erlittenen Schick-
    sals der ostdeutschen Heimkehrer mag es spät sein, bis
    jetzt ist es aber noch nicht zu spät.

    Frau Stokar hat von den Erfahrungen ihrer Eltern ge-
    sprochen. Wir, die Jahrgänge, die wir mitten im Leben ste-
    hen, können es nur noch aus dem Munde unserer Eltern
    erfahren haben, was sie tatsächlich erlitten haben. Wir
    meinen schon, dass es notwendig ist, einen letzten Akt der
    Gerechtigkeit unserer Elterngeneration gegenüber in die-
    ser Weise auszusprechen und anzuerkennen, welches Leid
    sie haben ertragen müssen, welches Schicksal sie haben
    annehmen müssen – ob verschuldet oder unverschuldet.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)




Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzent-

wurfes auf Drucksache 15/407 an die in der Tagesordnung
aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit
einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überwei-
sung so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Jörg van
Essen, Rainer Funke, Otto Fricke, weiteren Ab-
geordneten und der Fraktion der FDP eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zum verbesserten
Schutz der Intimsphäre
– Drucksache 15/361 –
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss (f)

Innenausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen, wobei die FDP

Staatsminister Horst Rasch (Sachsen)





Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner
fünf Minuten erhalten soll. – Ich höre keinen Wider-
spruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege
Jörg van Essen, FDP-Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jörg van Essen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Wir haben diese Thematik bereits vor ziemlich genau ei-
    nem Jahr debattiert. Leider ist es nicht zu einem Geset-
    zesbeschluss gekommen, sodass die FDP-Bundestags-
    fraktion ihre Initiative erneut in den Deutschen Bundestag
    eingebracht hat. Dass diese Initiative notwendig ist, haben
    wir auch im letzten Jahr wieder erfahren können. Wir ha-
    ben Berichte gelesen, wonach zum Beispiel Arbeitgeber
    Kameras in den Damentoiletten installiert haben, um da-
    mit ihre Mitarbeiterinnen aufzunehmen. Es war auch zu
    lesen, dass zum Teil in Solarien entsprechende Einrich-
    tungen installiert worden sind, um Personen, die sich dort
    bräunen, aufzunehmen. Das alles ist unbefugt erfolgt und
    ist völlig inakzeptabel.


    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Es ist nicht nachzuvollziehen, dass die Gespräche, die
    beispielsweise an den gerade von mir beschriebenen Ört-
    lichkeiten unbefugt aufgenommen worden wären, eine
    Strafe zur Folge gehabt hätten, während die Aufnahmen
    bisher straflos erfolgen können. Die Rechtsprechung hat
    in der Vergangenheit Wege zur Beseitigung dieses Miss-
    verhältnisses aufgezeigt. Ich denke etwa an die unbefugte
    Veröffentlichung von Fotos Prominenter. Das Hanseati-
    sche Oberlandesgericht hat im Fall einer Prinzessin aus
    einem Mittelmeeranrainerstaat eine entsprechende Ent-
    scheidung getroffen und in der Begründung gesagt, die
    zugesprochene Entschädigung sei deshalb so hoch ausge-
    fallen, weil man damit eine Sanktion verbinden wolle.
    Aber Strafen auszusprechen ist nicht die Aufgabe des Zi-
    vilrechts, sondern des Strafrechts. Deshalb schlagen wir
    als FDP-Fraktion vor, eine entsprechende Vorschrift in
    das Strafgesetzbuch aufzunehmen.

    Wir wollen – für diesen Begriff haben wir uns ent-
    schieden – die Intimsphäre schützen. Dieser Begriff ist in
    der Rechtssprache bekannt und wird beispielsweise vom
    Bundesverfassungsgericht immer wieder im Sinne eines
    unantastbaren Kernbereichs der privaten Lebensge-
    staltung verwendet. Ich denke, dass genau dieser Kern-
    bereich geschützt werden muss.


    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Wir wollen wie im Übrigen schon vor einem Jahr – der
    Kollege Manzewski hat das in der damaligen Debatte kri-
    tisiert – auch den Versuch, diesen Kernbereich zu verlet-
    zen, unter Strafe stellen. Die Begründung ist ganz einfach:
    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, der immer
    wieder auf diese Regelungslücke hingewiesen und uns
    gebeten hat, im Bundestag für die Schließung dieser
    Lücke zu sorgen, hat genau dies angeregt. Ich halte die
    Anregungen des Bundesdatenschutzbeauftragten immer
    für überlegenswert. Deshalb sind wir auch diesmal seiner
    Anregung gefolgt.

    Ich weiß aus der letzten Debatte, dass in diesem Hause
    große Offenheit dafür besteht, die hier angesprochene
    letzte Regelungslücke im Bereich des Schutzes der Pri-
    vat- und der Intimsphäre zu schließen. Ich finde, dass wir
    jetzt, nachdem wieder ein Jahr ins Land gegangen ist, die
    Verpflichtung haben, das schnell umzusetzen. Meine
    Hoffnung, dass wir das schaffen werden, ist durchaus be-
    rechtigt; denn die Bundesregierung hat vor einem Jahr an-
    gekündigt, hier initiativ zu werden. Wie ich aus dem
    Hause höre, wird die Formulierung ähnlich der der FDP
    sein. Ich denke, dass unsere Bürger einen Anspruch auf
    Schließung dieser Regelungslücke haben. Das wird ins-
    besondere dann deutlich, wenn man sich die Fälle vor Au-
    gen führt, die ich vorhin genannt habe.

    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der FDP, der SPD und der CDU/CSU)