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  • tocInhaltsverzeichnis
    Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 2127 A Zur Geschäftsordnung: Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2127 D Walter Schöler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2129 A Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . 2129 D Anja Hajduk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2130 D Tagesordnungspunkt 3: a) Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ (Drucksache 15/464) . . . . . . . . . . . . . . 2132 A b) Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Neue Initiative für ein internationales Verbot des Klonens menschlicher Embryonen starten (Drucksache 15/463) . . . . . . . . . . . . . . 2132 A c) Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Reproduk- tives Klonen weltweit verbieten – das Machbare schnell umsetzen (Drucksache 15/314) . . . . . . . . . . . . . . 2132 A Gudrun Schaich-Walch SPD . . . . . . . . . . . . . 2132 B Dr. Maria Böhmer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 2133 C Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2135 D Ulrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2137 C Christoph Matschie, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2139 A Thomas Rachel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 2139 D Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2141 B Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2142 D Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 2143 D René Röspel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2144 C Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 2146 A Dr. Wolfgang Wodarg SPD . . . . . . . . . . . . . . 2147 B Barbara Lanzinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 2148 D Dr. Carola Reimann SPD . . . . . . . . . . . . . . . 2150 A Katherina Reiche CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2151 A Helga Kühn-Mengel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 2152 B Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 2153 B Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2154 C Tagesordnungspunkt 4: a) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Straßenbaubericht 2002 (Drucksache 15/265) . . . . . . . . . . . . . . 2156 A b) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht zum Ausbau der Schie- nenwege 2002 (Drucksache 15/280) . . . . . . . . . . . . . . 2156 A c) Erste Beratung über den von den Abge- ordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP Plenarprotokoll 15/28 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 28. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 2003 I n h a l t : eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Verkehrs- wegeplanungsbeschleunigungsgesetzes (Drucksache 15/221) . . . . . . . . . . . . . . 2156 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung über den von den Abgeord- neten Arnold Vaatz, Dirk Fischer (Ham- burg), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Ent- wurf eines Gesetzes zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungs- gesetzes (Drucksache 15/461) . . . . . . . . . . . . . . . . 2156 B Dr. h. c. Manfred Stolpe, Bundesminister BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2156 C Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 2158 C Peter Hettlich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2160 A Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . 2161 C Sören Bartol SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2163 C Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 2165 B Siegfried Scheffler SPD . . . . . . . . . . . . . . 2165 D Albert Schmidt (Ingolstadt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2168 B Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2168 D Eduard Lintner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 2170 A Karin Rehbock-Zureich SPD . . . . . . . . . . . . 2172 C Gerhard Wächter CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2174 A Siegfried Scheffler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 2175 C Zusatztagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines ... Straf- rechtsänderungsgesetzes – Graffiti- Bekämpfungsgesetz – (... StrÄndG) (Drucksache 15/404) . . . . . . . . . . . . . . 2177 B b) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP: Für eine Internationale Sicherheitsinitiative für Nordostasien (Drucksache 15/469) . . . . . . . . . . . . . . 2177 C Tagesordnungspunkt 12: a) – d) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses: Sammelübersicht 15, 16, 17 und 18 zu Petitionen (Drucksachen 15/424, 15/425, 15/426 und 15/427) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2177 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu den Streitsachen vordem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 1/02 und 2 BvE 2/02 (Drucksache 15/479) . . . . . . . . . . . . . . . . 2178 A Tagesordnungspunkt 5: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Seesicherheit optimie- ren – nationaler und europäischer Handlungsbedarf nach Tankerunter- gang der „Prestige“ (Drucksachen 15/192, 15/370) . . . . . . 2178 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur „Mariti- men Sicherheit auf der Ostsee“ (Drucksachen 14/9487, 15/345 Nr. 69, 15/488) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2178 B Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 2178 B Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2180 B Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . . . 2181 B Rainder Steenblock BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2182 B Werner Kuhn (Zingst) CDU/CSU . . . . . . . . . 2183 C Annette Faße SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2184 D Dr. Wolfgang Methling, Minister (Mecklenburg-Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . 2186 A Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . 2186 C Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Christian Eberl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ökologisch sinnvolle und effiziente Alternativen zum Zwangspfand auf Getränkever- packungen (Drucksache 15/315) . . . . . . . . . . . . . . . . 2188 A Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 2188 B Gerd Friedrich Bollmann SPD . . . . . . . . . . . 2189 B Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 2192 B Gerd Friedrich Bollmann SPD . . . . . . . . . . . 2192 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 28. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 2003II Werner Wittlich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2192 D Dr. Antje Vogel-Sperl BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2195 C Kristina Köhler (Wiesbaden) CDU/CSU . . . 2197 A Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Peter Weiß (Em- mendingen), Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Neue Initiative zur Wiederbele- bung des kolumbianischen Friedenspro- zesses international unterstützen (Drucksache 15/203) . . . . . . . . . . . . . . . . 2198 B Hartwig Fischer (Göttingen) CDU/CSU . . . 2198 C Karin Kortmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2199 C Dr. Werner Hoyer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 2200 D Thilo Hoppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2201 C Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . . . . . 2202 D Anke Hartnagel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2203 D Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Entschädigung an die Heimkehrer aus dem Beitrittsgebiet (Heimkehrerentschädigungsgesetz) (Drucksache 15/407) . . . . . . . . . . . . . . . . 2204 D Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 2205 A Gerold Reichenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . 2206 C Dr. Christoph Bergner CDU/CSU . . . . . . 2207 D Klaus Haupt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2208 D Silke Stokar von Neuforn BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2209 C Arnold Vaatz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2210 B Horst Rasch, Staatsminister (Sachsen) . . . . . 2210 D Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung über den von den Abgeord- neten Jörg van Essen, Rainer Funke, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Schutz der Intimsphäre (Drucksache 15/361) . . . . . . . . . . . . . . . . 2211 D Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2212 A Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ 2212 C Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) CDU/CSU 2213 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2215 A Dirk Manzewski SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2216 A SiegfriedKauder(BadDürrheim) CDU/CSU 2217 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2217 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 2219 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rolf Stöckel, Kurt Bodewig, Siegmund Ehrmann, Gabriele Frechen, Kerstin Griese, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Eike Hovermann, Eckhart Lewering, Lothar Mark, Dr. Erika Ober, Silvia Schmidt (Eisleben), Carsten Schneider, Karsten Schönfeld, Rita Streb-Hesse, Dr. Marlies Volkmer, Dr. Rainer Wend, Karin Evers-Meyer, Sören Bartol und Dr. Margit Spielmann (alle SPD) zu der Abstimmung über den Antrag: Neue Initiative für ein internationales Verbot des Klo- nens menschlicher Embryonen starten (Drucksache 15/463) (Tagesordnungspunkt 3) 2219 C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Petra Selg, Werner Schulz (Berlin), Dr. Uschi Eid und Jerzy Montag (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zu der Abstimmung über den Antrag: Neue Initiative für ein internationales Verbot des Klonens menschlicher Embryonen starten (Drucksache 15/463) (Tagesordnungspunkt 3) 2219 D Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Georg Fahrenschon, Peter Hintze und Ursula Heinen (alle CDU/CSU) zu der Abstimmung über den Antrag: Neue Initiative für ein internationales Verbot des Klonens menschlicher Embryonen starten (Drucksache 15/463) (Tagesordnungspunkt 3) 2220 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 28. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 2003 III (A) (B) (C) (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 28. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 2003 2127 28. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 2003 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 28. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 2003 2219 (C) (D) (A) (B) Bahr (Münster), Daniel FDP 20.02.2003 Büttner (Ingolstadt), SPD 20.02.2003 Hans Deittert, Hubert CDU/CSU 20.02.2003* Dobrindt, Alexander CDU/CSU 20.02.2003 Ernstberger, Petra SPD 20.02.2003 Dr. Faust, Hans Georg CDU/CSU 20.02.2003 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 20.02.2003 Göbel, Ralf CDU/CSU 20.02.2003 Götz, Peter CDU/CSU 20.02.2003* Höfer, Gerd SPD 20.02.2003** Hoffmann (Chemnitz), SPD 20.02.2003 Jelena Jäger, Renate SPD 20.02.2003* Kossendey, Thomas CDU/CSU 20.02.2003** Künast, Renate BÜNDNIS 90/ 20.02.2003 DIE GRÜNEN Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 20.02.2003 DIE GRÜNEN Nitzsche, Henry CDU/CSU 20.02.2003 Raidel, Hans CDU/CSU 20.02.2003** Rauber, Helmut CDU/CSU 20.02.2003** Schmidt (Eisleben), SPD 20.02.2003 Silvia Thiele, Carl-Ludwig FDP 20.02.2003 Volquartz, Angelika CDU/CSU 20.02.2003 Weisskirchen SPD 20.02.2003** (Wiesloch), Gert Wettig-Danielmeier, SPD 20.02.2003 Inge Widmann-Mauz, CDU/CSU 20.02.2003 Annette Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 20.02.2003** Zapf, Uta SPD 20.02.2003** * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rolf Stöckel, Kurt Bodewig, Siegmund Ehrmann, Gabriele Frechen, Kerstin Griese, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Eike Hovermann, Eckhart Lewering, Lothar Mark, Dr. Erika Ober, Silvia Schmidt (Eisleben), Carsten Schneider, Karsten Schönfeld, Rita Streb-Hesse, Dr. Marlies Volkmer, Dr. Rainer Wend, Karin Evers-Meyer, Sören Bartol und Dr. Margrit Spielmann (alle SPD) zu der Ab- stimmung über den Antrag: Neue Initiative für ein internationales Verbot des Klonens mensch- licher Embryonen starten (Drucksache 15/463) (Tagesordnungspunkt 3) Die oben genannten Abgeordneten können diesem An- trag nicht zustimmen und geben dazu folgende persön- liche Erklärung ab: Internationale Initiativen gegen das reproduktive Klonen mit dem Ziel, eine Konvention der Vereinten Nationen zu ethischen Fragen der Biomedizin zu erreichen, sind zu be- grüßen.Wünschenswert ist einebessereHarmonisierungder bioethischen Standards, die internationale Kontrollmecha- nismenmit forschungsfreundlichenRegelungen vereinbart. Wir sind nicht einverstanden, dass unter Begrifflich- keiten wie „umfassendes Klonverbot“ reproduktives und therapeutisches Klonen gleichgesetzt und beides damit in einen negativen Diskussionszusammenhang gebracht wird. Gerade in einer Zeit rasanter wissenschaftlicher Entwicklungen mit vielfältigen, durchaus berechtigten Hoffnungen auf eine verbesserte medizinische Versor- gung und Heilung brauchen wir einen offenen, aufklä- renden gesellschaftlichen Diskurs über Chancen und Ri- siken der Gentechnik, der Stammzellenforschung und des „therapeutischen Klonens“. Zurzeit kann noch nicht eingeschätzt werden, in welcher Art undWeise, inwelchemUmfang und inwelchenZeiträu- menErgebnisse der Forschungmit embryonalen Stammzel- len sowie des „therapeutischen Klonens“ klinisch relevant werden.MöglicheChancendürfenabernichtdurchgenerelle Verbote verbaut werden. Unter strengenAuflagen sollte die Forschung zugelassen werden. Dies ist allerdings nur dann vertretbar, wenn mit staatlichen Rahmenbedingungen und Kontrollmechanismen Forschungsprojekte sowie neue Dia- gnose- und Therapiemöglichkeiten begleitet und in einem gesellschaftlichenDialog transparent gemacht werden. Der Deutsche Bundestag wird in diesem Zusammen- hang auch in Zukunft mit wichtigen Fragestellungen und Anforderungen konfrontiert werden, denen wir uns nicht durch absolute Verbote entziehen können und sollten. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Petra Selg, Werner Schulz (Berlin), Dr. Uschi Eid und Jerzy Montag (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu der Abstim- mung über den Antrag: Neue Initiative für ein in- ternationales Verbot des Klonens menschlicher Embryonen starten (Drucksache 15/463) (Tages- ordnungspunkt 3) Die oben genannten Abgeordneten werden diesem An- trag zwar zustimmen, aber geben dazu folgende persönli- che Erklärung ab: Internationale Initiativen gegen das reproduktive Klo- nen mit dem Ziel, eine Konvention der Vereinten Natio- nen zu ethischen Fragen der Biomedizin zu erreichen, sind zu begrüßen. Wünschenswert ist eine bessere Harmonisierung der bioethischen Standards, die internationale Kontrollmecha- nismen mit forschungsfreundlichen Regelungen vereinbart. Wir finden es unangemessen, dass unter Begrifflich- keiten wie „umfassendes Klonverbot“ reproduktives und therapeutisches Klonen gleichgesetzt und beides damit in einen gleichgewichtigen negativen Diskussionszusam- menhang gebracht wird. Gerade in einer Zeit rasanter wis- senschaftlicher Entwicklungen mit vielfältigen, zum Teil auch berechtigten Hoffnungen auf eine verbesserte medi- zinische Versorgung und Heilung brauchen wir einen of- fenen, aufklärenden gesellschaftlichen Diskurs über Chancen und Risiken der Gentechnik, der Stammzellenfor- schung und des so genannten therapeutischen Klonens. Zurzeit kann noch nicht eingeschätzt werden, in welcher Art und Weise, in welchem Umfang und in welchen Zeiträumen Ergebnisse der Forschung mit embryonalen Stammzellen sowie des so genannten therapeutischen Klo- nens klinisch relevant werden. Unter strengen Auflagen sollte die Forschung zugelassen werden. Dies ist allerdings nur dann vertretbar, wenn mit staatlichen Rahmenbedin- gungen und Kontrollmechanismen Forschungsprojekte so- wie neue Diagnose- und Therapiemöglichkeiten begleitet und in einem gesellschaftlichen Dialog transparent ge- macht werden. Der Deutsche Bundestag wird in diesem Zusammen- hang auch in Zukunft mit wichtigen Fragestellungen und Anforderungen konfrontiert werden, denen wir uns nicht durch absolute Verbote entziehen können und sollten. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Martin Mayer (Siegerts- brunn), Georg Fahrenschon, Peter Hintze und Ursula Heinen (alle CDU/CSU) zu der Abstim- mung über den Antrag: Neue Initiative für ein in- ternationales Verbot des Klonens menschlicher Embryonen starten (Drucksache 15/463) (Tages- ordnungspunkt 3) Wir befürworten nachdrücklich ein weltweites Verbot des reproduktiven Klonens beim Menschen. Allerdings verlangt der Antrag ein weltweites Verbot jeglichen Klo- nens bei menschlichen Zellen. Er verlangt damit auch ein Verbot der Transplantation menschlicher Zellkerne zu Forschungszwecken. Auch wenn umstritten ist, ob dieser Weg einmal zu therapierelevanten Erkenntnissen führen kann, so sollten die möglicherweise darin liegenden Chancen nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Deshalb können wir diesem Antrag nicht zustimmen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 28. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 20032220 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
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    Rede von Hartmut Büttner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ange-

    sichts dessen, dass es bei der SPD einen Regiefehler ge-
    geben hat – der Kollege Gerold Reichenbach, der als ers-
    ter Redner vorgesehen war, ist noch nicht anwesend –,
    beginne ich natürlich gerne als erster Redner zu diesem
    Tagesordnungspunkt.

    Die Entschädigung von Spätheimkehrern, welche auf
    das Gebiet der früheren DDR entlassen worden sind, ist
    wahrlich kein Ruhmesblatt für den Deutschen Bundestag,
    und zwar für alle Fraktionen, einschließlich meiner eige-
    nen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Allerdings hat unser Parlament in den vergangenen zwölf
    Jahren eine ganze Reihe von Unterstützungsleistungen
    und Entschädigungen für die unterschiedlichsten Opfer-
    gruppen beschlossen. Es handelte sich sowohl um Opfer
    des SED-Regimes als auch um Opfer des Zweiten Welt-
    krieges, die in der DDR keinerlei Unterstützung bekom-
    men haben. So konnte das vereinte Deutschland bei
    vielen Betroffenen zumindest nachträglich für etwas Ge-
    rechtigkeit sorgen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


    Nur eine Gruppe von Menschen mit einem besonders
    schweren Schicksal ist bisher völlig vernachlässigt wor-
    den: Es handelt sich um Menschen, die zwei oder mehr
    Jahre in Kriegsgefangenschaft waren. Die letzten von ih-
    nen sind im Jahre 1955 aus sowjetischer Kriegsgefangen-
    schaft entlassen worden. Ich erinnere an die ergreifenden
    Szenen, als sie endlich im Lager Friedland ankamen.

    Die Kriegsgefangenen, die in das westliche Deutsch-
    land entlassen worden sind, erhielten Leistungen nach
    dem so genannten Kriegsgefangenenentschädigungsge-
    setz. Für jeden Monat des Festhaltens in fremdem Ge-
    wahrsam gab es für die nach 1947 Entlassenen zunächst
    einmal eine monatliche Entschädigung von 30 DM. Wenn
    sie nach 1949 entlassen wurden, erhielten sie pro Haft-
    monat 60 DM. Die Gesamtentschädigung war auf einen
    Höchstbetrag von 12 000 DM gedeckelt. Kriegsgefan-
    gene mit dem gleichen Schicksal, die in die SBZ bzw. die
    spätere DDR entlassen worden sind, erhielten außer
    50 Ostmark keine weitere Entschädigungsleistung.

    Die westdeutschen Bestimmungen sind nach der Wie-
    dervereinigung nicht auf die Leidensgefährten in den
    neuen Bundesländern übertragen worden.


    (Arnold Vaatz [CDU/CSU]: Genau!)

    Ein Hauptgrund für die Entschädigungsleistungen im
    Westen sei der Aspekt der Eingliederung in die deutsche
    Gesellschaft gewesen. Dieser Aspekt sei jedoch 45 Jahre
    nach Kriegsende abgeschlossen gewesen. Nur Leistungen

    der Heimkehrerstiftung zur Linderung einer aktuellen so-
    zialen Notlage gibt es seit 1993 auch für Betroffene in den
    neuen Ländern.

    Heute wird vielfach gesagt, das Schicksal dieser Men-
    schen sei ohnehin nicht mit Geld ungeschehen zu machen.
    Das ist wohl richtig und wahr. Wer so argumentiert, über-
    sieht aber, dass sich die Spätheimkehrer bereits in der
    DDR als Menschen zweiter Klasse fühlen mussten. Sie
    wurden häufig sogar als Kriegsverbrecher hingestellt. Ih-
    nen wurde ein großes Maß an Schuld für die Schandtaten
    des Nationalsozialismus aufgetragen.

    Auch das vereinte Deutschland unternahm leider
    nichts, um die nach Ostdeutschland entlassenen Spät-
    heimkehrer ihren Westkollegen gleichzustellen.


    (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer war das denn?)


    Ich bekenne freimütig, liebe Frau Stokar, dass auch ich
    die ganze Dimension des persönlichen Zurückgesetzt-
    seins dieser ehemaligen Kriegsgefangenen zunächst nicht
    erkannt habe. Erst seit sich Zusammenschlüsse der
    Kriegsgefangenen auch in meinem Wahlkreis gebildet ha-
    ben, bin ich auf die tiefe Verbitterung dieser Menschen ge-
    stoßen. „Es war doch derselbe Krieg, in dem wir unseren
    Kopf hinhalten mussten, wir hatten doch den Hunger, die
    Zwangsarbeit, die Entbehrung genauso zu ertragen wie
    unsere Leidenskollegen, die auf die deutsche Sonnenseite
    entlassen worden sind“ war nur eine der vielen bitteren
    Aussagen. Die Verbitterung wuchs noch, seit bekannt
    wurde, dass die deutsche Gesellschaft 10 Milliarden DM
    als Wiedergutmachung für ausländische Zwangs- und
    Sklavenarbeiter zu zahlen bereit ist. Davon zahlt allein
    7,5 Milliarden DM der deutsche Steuerzahler.

    Es ist ziemlich zwecklos, den Betroffenen den juris-
    tischen Unterschied zwischen Kriegsgefangenen und
    Zwangsarbeitern erläutern zu wollen. Das Gefühl man-
    gelnder Gerechtigkeit treibt sie um und die mangelnde
    Gerechtigkeit schreit nach einer schnellen und pragma-
    tischen Lösung.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Deshalb hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits in
    der letzten Legislaturperiode einen Vorschlag des inter-
    fraktionell besetzten parlamentarischen Beirats des
    Heimkehrerverbandes aufgegriffen. Der Beirat hatte
    eine Entschädigung so einfach wie möglich mit drei Jahres-
    stufen bis zu 3 000 DM vorgeschlagen. Schnell und ein-
    fach musste diese Entschädigung kommen, denn die jüngs-
    ten Spätheimkehrer waren damals schon 75 Jahre alt.

    Meine Damen und Herren, vorhin kam der Zwi-
    schenruf „Was haben Sie denn gemacht?“. Wenn kritisiert
    wird, Union und FDP hätten in ihrer Regierungszeit eine
    befriedigende Regelung für die Spätheimkehrer treffen
    können, dann ziehe ich mir diese Jacke ganz bewusst an.
    Jawohl, das ist richtig. Bei der Aufhebung des Kriegs-
    folgenbereinigungsgesetzes im Jahr 1992 gab es aller-
    dings weder von meiner Fraktion noch von der FDP, aber
    auch nicht von SPD, Grünen oder PDS einen entspre-
    chenden Antrag. Wir alle gemeinsam haben also zu ver-
    antworten, dass wir diese Menschen im Stich gelassen ha-
    ben. Erklärend, nicht entschuldigend will ich hinzufügen:

    Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner




    Hartmut Büttner (Schönebeck)

    Ich kenne außer den Spätheimkehrern allerdings auch
    keine andere gesellschaftliche Gruppe in unserem Land,
    die überhaupt keine Fürsprecher – in Neudeutsch auch
    Lobby genannt – hat. Im Gegensatz zu anderen Verbän-
    den – ich nenne hier beispielhaft nur die Verbände der
    Heimatvertriebenen – hat es Anfang der 90er-Jahre auch
    keine besonderen Bemühungen der westdeutschen Heim-
    kehrerverbände gegeben. Zumindest habe ich davon
    nichts gemerkt.

    Eine Entschädigungszahlung wäre damals wahrlich
    möglich gewesen. Allein für die Einmalleistung an die
    Heimatvertriebenen in den neuen Bundesländern haben
    wir aus dem Bundeshaushalt 5,2 Milliarden DM ausgege-
    ben. Nimmt man die großen finanziellen Aufwendungen
    für andere Opfergruppen, beispielsweise für die SED-Op-
    fer, noch hinzu, dann hätten auch die 90Millionen DM für
    die Spätheimkehrer aufgebracht werden können.

    Jetzt wende ich mich an Sie, meine lieben Kolleginnen
    und Kollegen von den Grünen und der SPD: Es war ein
    moralisches und politisches Armutszeugnis, dass Sie vor
    zwei Jahren die Chance niedergestimmt haben, wenigstens
    etwas späte Gerechtigkeit in Deutschland zu schaffen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP– Klaus Brähmig [CDU/CSU]: Eine große Chance vertan! – Dirk Manzewski [SPD]: Was haben Sie gemacht? Genau das Gleiche!)


    Lediglich das Kapital der Heimkehrerstiftung stockten
    Sie im Jahr 2001 mit 5 Millionen DM etwas auf.

    Ich habe bereits erwähnt, dass diese Leistungen seit
    1993 auch auf die Heimkehrer, die auf das Gebiet der
    neuen Bundesländer entlassen wurden, ausgedehnt wor-
    den sind. Allerdings erhalten Mittel der Stiftung nur die
    ehemaligen Kriegsgefangenen und auch ihre hinterblie-
    benen Ehegatten, die heute noch zum Kreis der sozial be-
    dürftigen Personen gehören. Damit hat nur ein kleiner Teil
    der Spätheimkehrer aus den neuen Bundesländern diese
    Leistungen erhalten. Die übergroße Mehrheit erhielt über-
    haupt nichts.

    Jetzt hat der Bundesrat erneut einen Gesetzentwurf
    vorgelegt, der auf eine Initiative der Länder Thüringen
    und Sachsen zurückzuführen ist und im Wesentlichen mit
    dem Gesetzentwurf meiner Bundestagsfraktion aus dem-
    September 2000 inhaltlich übereinstimmt. Berechtigte,
    welche 1947 und 1948 entlassen worden sind, sollen
    500 Euro, die Entlassungsjahrgänge 1949 und 1950
    1 000 Euro und diejenigen, die nach 1951 entlassen wor-
    den sind, 1 500 Euro erhalten. Es könnten so Gesamtko-
    sten von bis zu 50 Millionen Euro zusammenkommen.

    Allerdings sind von den vor zwei Jahren noch lebenden
    30 000 berechtigten ehemaligen Kriegsgefangenen und
    den circa 20 000 Geltungskriegsgefangenen – das sind
    verschleppte Zivilpersonen mit gleichem Schicksal – be-
    reits viele verstorben. Die genaue Zahl der heute noch le-
    benden Berechtigten konnte uns die Bundesregierung
    nicht nennen.

    Zu den Verstorbenen zählen auch die Herren Walter
    Melzer und Robert Fauk aus Staßfurt in Sachsen-Anhalt,
    welche mir in meinen Bürgersprechstunden die ganze
    Tragweite der Ungerechtigkeit vor Augen geführt haben.

    Die noch lebenden Berechtigten – sie sind hochbetagt –
    haben keine Zeit mehr darauf zu warten, bis die Situation
    bei unseren Staatsfinanzen etwas positiver aussieht.

    Es wäre eine Schande für diesen Deutschen Bundestag,
    wenn wir diesen Antrag erneut ablehnten.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ich appelliere vor allem an Sie, an die Abgeordneten der
    Regierungskoalition: Wir sollten jetzt die allerletzte
    Chance für die Heimkehrer ergreifen und ein deutliches
    Zeichen für soziale Gerechtigkeit in Deutschland setzen.
    Besonders wir Abgeordneten aus den neuen Ländern ha-
    ben die Verpflichtung, uns auf die Seite der Menschen, die
    keinerlei Lobby haben, zu stellen. Ich hoffe, dass wir das
    in den Ausschüssen schaffen werden.

    Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)




Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Nächster Redner ist der Kollege Gerold Reichenbach,

SPD-Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerold Reichenbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Vor circa einem Jahr hat sich dieses Haus schon einmal
    mit dem Gesetzentwurf für eine einmalige Entschädigung
    der Heimkehrer aus dem Beitrittsgebiet befasst. Es han-
    delt sich – das wurde schon genannt – um den Gesetzent-
    wurf der CDU/CSU-Fraktion vom 26. September 2000,
    der nach zweiter Lesung abgelehnt wurde.

    Heute beraten wir eine Neuauflage dieses Gesetzent-
    wurfes in Gestalt eines Antrags der Freistaaten Sachsen
    und Thüringen, eingebracht als Gesetzentwurf des Bun-
    desrates. Dieser Gesetzentwurf konnte in der ausgehen-
    den Legislaturperiode aus Zeitgründen nicht mehr beraten
    werden. Der Bundesrat beschloss deshalb am 20. Dezem-
    ber 2002 die erneute Einbringung des Entwurfes in un-
    veränderter Form, mit dem wir uns heute befassen.

    Die beiden Gesetzentwürfe gleichen sich teilweise bis
    aufs Wort. Sie haben lediglich andere Aufhänger und et-
    was veränderte Schwerpunkte.


    (Hartmut Büttner [Schönebeck] [CDU/CSU]: Statt DM steht jetzt Euro drin!)


    Im Jahre 2000 wurde als Aufhänger die Entschädigung
    von ehemaligen NS-Zwangsarbeitern gewählt. Die dama-
    lige Gesetzesinitiative der CDU/CSU sorgte für erhebli-
    che Aufregung bei den Heimkehrerverbänden und letzt-
    lich für Enttäuschung und Frustration ob der unnötig
    geweckten Erwartung. Jetzt wird eine neue Argumenta-
    tion verfolgt, nämlich dass eine Benachteiligung der
    Kriegsgefangenen und so genannten Geltungskriegs-
    gefangenen – das sind Zivilpersonen, die aus militäri-
    schen Gründen in Gewahrsam genommen wurden –, die
    in die ehemalige DDR entlassen wurden, bestehe.

    Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass sich die
    Initiative des Bundesrates genau wie der von der
    CDU/CSU vor zwei Jahren eingebrachte Gesetzentwurf


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    2206


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    gegen das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz wendet, ein
    Gesetz, das der gesamtdeutsche Gesetzgeber vor rund
    zehn Jahren in diesem Hause – übrigens einmütig – be-
    schlossen hat. Bis zum Ende Ihrer Regierungszeit 1998
    haben Sie dieses Gesetz offensichtlich als gerecht und
    ausgewogen angesehen und keine Initiative ergriffen.


    (Hartmut Büttner [Schönebeck] [CDU/CSU]: Das habe ich doch alles gesagt!)


    Erst als Sie in der Opposition gelandet waren, sahen Sie
    plötzlich Handlungsbedarf. Demjenigen, der andere Hin-
    tergründe zu sehen meint, bleibt dies unbenommen.

    Wir erinnern uns: Das Kriegsfolgenbereinigungsge-
    setz löste im Zuge der Wiedervereinigung zum 1. Januar
    1993 das alte Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz ab.
    Ohnehin – auch darauf muss hingewiesen werden – konn-
    ten seit dem 1. Januar 1968 nur noch Sowjetzonenflücht-
    linge oder Aussiedler eine Entschädigung erhalten; denn bei
    ihnen wurde unterstellt – das war die alte Systematik in der
    Gesetzgebung der Bundesrepublik –, dass noch eine Ein-
    gliederungssituation vorlag. Damit war eindeutig festge-
    stellt, dass die Kriegsgefangenenentschädigung immer den
    Charakter einer Eingliederungshilfe hatte. Ehemalige
    Heimkehrer oder Geltungskriegsgefangene in den neuen
    Ländern waren – auch das war damals Ihre eigene Begrün-
    dung – nach dieser Maßgabe nicht mit einzubeziehen.


    (Hartmut Büttner [Schönebeck] [CDU/CSU]: Habe ich was anderes gesagt? Sagen Sie mal was zu den neuen Argumenten!)


    Darüber bestand auch in der CDU/CSU ein allgemeiner
    Konsens.

    Ich möchte dies anhand der Begründung des Gesetz-
    entwurfs über das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz bele-
    gen – ich darf zitieren –:

    Einer uneingeschränkten Übertragung des Kriegsge-
    fangenenentschädigungsgesetzes steht entgegen,
    dass auch dort inzwischen mehr als 45 Jahre vergan-
    gen sind. Die Betroffenen sind eingegliedert.

    (Hartmut Büttner [Schönebeck] [CDU/CSU]: Das habe ich auch gesagt!)

    Das waren Ihre eigenen Worte. Dies hat die Union 1992
    in der Begründung geschrieben.

    Diese rechtliche Ausgangssituation hat sich nicht geän-
    dert. Es gibt jedoch eine soziale Dimension. Dieser wurde
    mit dem Heimkehrerstiftungsgesetz, welches insbeson-
    dere mit Blick auf die ehemaligen Kriegsgefangenen in
    den neuen Ländern erlassen wurde, Rechnung getragen.


    (Hartmut Büttner [Schönebeck] [CDU/CSU]: Man muss doch nicht immer das vortragen, was man aufgeschrieben hat!)


    Um soziale Härten abzufedern, können nach dem Heim-
    kehrerstiftungsgesetz Unterstützungsleistungen zur Lin-
    derung von Notlagen oder Leistungen zum Ausgleich von
    Nachteilen in der gesetzlichen Rentenversicherung ge-
    währt werden.

    Dass das Heimkehrerstiftungsgesetz seine Funktion er-
    füllt hat und nach wie vor erfüllt, zeigt ein Blick auf die

    Verteilung der Unterstützungsleistungen.Von den vom
    1. Januar 1970 bis zum 31. Dezember 2002 gewährten
    Unterstützungs- und Rentenzusatzleistungen sind nahezu
    15 Prozent an Antragsteller in den neuen Ländern geflos-
    sen, obwohl diese erst seit 1993 antragsberechtigt sind.
    Anders ausgedrückt: An die Antragsteller in den neuen
    Ländern wird jetzt ungefähr dreimal mehr ausgezahlt als
    an die Antragsteller in den alten Bundesländern. Dort be-
    steht natürlich auch ein Nachholbedarf. Rentenzusatzleis-
    tungen und Unterstützungsleistungen für ehemalige
    Heimkehrer wurden mehr als 23 000 Personen in den
    neuen Bundesländern in einer Höhe von rund 31 Milli-
    onen Euro gewährt. Die aktuellen Antragszahlen sind
    übrigens weiter steigend.

    In diesem Zusammenhang möchte ich auf noch etwas
    hinweisen: Unterstützungsleistungen der Heimkehrerstif-
    tung können bei Fortbestehen der Voraussetzungen wie-
    derholt gewährt werden. Bei Nachweis einer Notlage ist
    eine einmalige Unterstützung von maximal 4 090 Euro
    möglich. Zum Vergleich: In Ihrem Gesetzentwurf ist eine
    Entschädigung in Höhe von 500 bis 1 500 Euro vorgese-
    hen. Ich kann also beim besten Willen keine fortbeste-
    hende Benachteiligung der Heimkehrer in die neuen Bun-
    desländer erkennen.