Rede von
Renate
Blank
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
– richtig, D-Mark –, während im Bericht „Schienenwege-
ausbau 2000“ nur 4,5 Milliarden DM für Neu- und Aus-
baumaßnahmen ausgewiesen wurden? Das ist von der
Bundesregierung schriftlich vorgelegt worden. Nehmen
Sie das bitte zur Kenntnis. Es mag zwar sein, dass in an-
deren Bereichen der Bahn weitere Mittel ausgegeben
wurden. Aber ich habe nur von den Investitionen für Neu-
und Ausbaumaßnahmen gesprochen.
Albert Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN):
Es ist wunderbar, dass Sie mir Gelegenheit geben,
meine Redezeit zu verlängern. Ich antworte Ihnen – das
tue ich gerne – Folgendes: Es trifft zu, dass im Haushalts-
jahr 1998 exakt 2,9 Milliarden Euro – das ist ein histori-
scher Tiefststand – an Schienenbaumitteln geflossen sind.
Das waren 500 Millionen Euro weniger, als im Plan ei-
gentlich vorgesehen waren; denn es hat eine Anweisung
gegeben, im laufenden Haushaltsjahr eine entsprechende
Kürzung vorzunehmen. Es trifft weiterhin zu, dass in dem
Berichtszeitraum – das ist das Haushaltsjahr 2001 –, den
Sie ansprechen und über den wir heute diskutieren, exakt
2,3 Milliarden Euro für Investitionen im Sinne der Be-
darfsplanmaßnahmen verausgabt wurden. Zugleich sind
aber im selben Zeitraum – Frau Blank, wenn Sie schon
nachlesen, dann müssen Sie die entsprechende Seite im
Bericht auch zu Ende lesen – zusätzlich 1,5 Milliarden Euro
an Investivmitteln für die Erneuerung des Bestandsnetzes
geflossen. Das macht nach Adam Riese zusammen
4,3 Milliarden Euro, also circa 8,6 Milliarden DM. Das
sind 50 Prozent mehr als in Ihrem letzten Regierungsjahr.
Das sind die Fakten. Nehmen Sie sie zur Kenntnis!
Wir haben 2001 aber nicht nur die Schienenbaumittel
erhöht. Wir haben vielmehr auch zinslose Darlehen, die
nach alter Rechtspraxis der Bahn für Bestandsnetzinves-
titionen gewährt wurden, in Baukostenzuschüsse umge-
wandelt. Jeder, der schon einmal Bauplanung gemacht
hat, weiß, was das bedeutet. Das heißt nämlich, dass Maß-
nahmen, die vorher unwirtschaftlich waren, plötzlich
wirtschaftlich waren und angepackt werden konnten. Wir
haben allein auf diese Weise eine ganze Reihe von Maß-
nahmen auf den Weg gebracht, die auf Darlehensbasis
nach der alten Rechtspraxis niemals hätten verwirklicht
werden können. Auch das ist eine großartige Leistung, auf
die ich stolz bin.
Zuletzt möchte ich noch einen Blick in die Zukunft
werfen. Wir stehen vor schwierigen Aufgaben. Die Sanie-
rung des Netzes ist noch nicht beendet. Wir müssen die
Modernisierung des Netzes buchstäblich Kilometer für
Kilometer vervollständigen. Das bedeutet, dass wir das
erreichte Investitionsniveau auf vier Säulen verstetigen
müssen:
Erstens. Das betrifft im Bundesschienenwegeausbau-
gesetz die Bedarfsplanmaßnahmen, die Bestands- und Er-
neuerungsmaßnahmen.
Zweitens. Wir müssen das Ganze mit Mitteln aus den
mautfinanzierten Projekten im Sinne des Anti-Stau-Pro-
gramms ergänzen. Auch darüber sind wir uns, hoffe ich,
einig. Eigentlich wollen Sie ja die Mittel nur für die Straße
ausgeben.
Drittens. Wir müssen – das haben wir bereits getan –
dafür Sorge tragen, dass auch Investitionen aus dem Re-
gionalisierungsgesetz ins Netz fließen. Wir haben mit
dem Regionalisierungsgesetz bis zum Jahr 2007 eine ver-
lässliche, wachsende Finanzgrundlage für die Länder
geschaffen, wodurch allein jedes Jahr etwa 850 Mil-
lionen Euro zusätzlich zu den Ländermaßnahmen auch in
die Verbesserung der Infrastruktur fließen. Das muss man
zu den Kosten für die Schieneninvestitionen addieren.
Des Weiteren haben wir dafür gesorgt, dass das Gemein-
deverkehrsfinanzierungsgesetz fortentwickelt wurde. Auch
dadurch kann die Infrastruktur des Bahnnetzes verbessert
werden.
Das heißt im Klartext: Wir müssen gemeinsam dafür
Sorge tragen, dass das Erreichte erhalten bleibt und fort-
entwickelt wird. Das ist eine Garantie dafür, dass die
Schiene gegenüber der Straße weiterhin gleichberechtigt
ist und dementsprechend behandelt wird.
Wir werden außerdem darauf dringen müssen, dass die
Bundesförderung in einem sinnvollen Umfang erweitert
wird. Ich möchte dazu zwei Punkte nennen:
Erstens: Gleisanschlussprogramm im Güterverkehr.
Ein solches Programm brauchen wir. Wir benötigen eine
Förderrichtlinie, um zusätzliche Potenziale für den Schie-
nengüterverkehr – und zwar vom Werkstor an – zu er-
schließen.
Zweitens. Auch die Lärmschutzmaßnahmen am Fahr-
zeug müssen gefördert werden. Die Ersetzung der alten
Graugussbremsen durch Kunststoffbremsen schafft we-
sentlich mehr Lärmschutz als jeder Lärmwall, der für viel
Geld errichtet wird und nur dort eine Wirkung entfaltet,
wo er nun einmal steht. Ein modernisierter Güterwaggon
verursacht überall, wo er fährt, viel weniger Lärm als ein
Güterwaggon, der mit der alten Technologie ausgestattet
ist.