Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Eckwerte
für ein Gesetz zur Förderung der Steuer-
ehrlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2069 A
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2069 B
Dr. Michael Meister CDU/CSU . . . . . . . . . . . 2070 B
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2070 C
Dr. Hermann Otto Solms FDP . . . . . . . . . . . . 2070 C
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2070 D
Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2070 D
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2071 A
Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2071 B
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2071 C
Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . . . . . 2071 D
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2071 D
Leo Dautzenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 2072 A
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2072 A
Heinz Seiffert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 2072 C
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2072 C
Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . . 2072 D
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2073 A
Jörg-Otto Spiller SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2073 A
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2073 B
Dr. Michael Meister CDU/CSU . . . . . . . . . . . 2073 C
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2073 C
Norbert Schindler CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2074 A
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2074 B
Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . . . . . 2074 D
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2075 A
Manfred Kolbe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 2075 B
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2075 C
Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2075 D
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2076 A
Sonstige Fragen an die Bundesregierung
Manfred Grund CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 2076 B
Rezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA 2076 C
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
(Drucksachen 15/438, 15/460) . . . . . . . . . 2076 D
Information der Bundesregierung hinsichtlich
Lagerung und möglicher Herstellung von
Plenarprotokoll 15/27
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
27. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2003
I n h a l t :
Pockenviren und weiteren biologischen Kampf-
stoffen
DringlAnfr 1
Hartmut Koschyk CDU/CSU
Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS 2076 D
ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . 2077 A
ZusFr Helga Kühn-Mengel SPD . . . . . . . . . . . 2077 D
ZusFr Dorothee Mantel CDU/CSU . . . . . . . . . 2078 A
ZusFr Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 2078 B
ZusFr Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . 2078 C
ZusFr Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . . 2078 D
ZusFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . . . 2079 B
ZusFr Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2079 C
ZusFr Dr. Ole Schröder CDU/CSU . . . . . . . . . 2079 D
ZusFr Martin Hohmann CDU/CSU . . . . . . . . 2080 A
ZusFr Dr. Wolfgang Wodarg SPD . . . . . . . . . . 2080 C
ZusFr Dr. Michael Luther CDU/CSU . . . . . . . 2080 D
ZusFr Thomas Strobl (Heilbronn) CDU/CSU 2081 A
ZusFr Hilde Mattheis SPD . . . . . . . . . . . . . . . 2081 C
ZusFr Gerald Weiß (Groß Gerau) CDU/CSU 2081 D
ZusFr Gerold Reichenbach SPD . . . . . . . . . . . 2082 A
ZusFr Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . 2082 C
ZusFr Hildegard Müller CDU/CSU . . . . . . . . 2082 D
ZusFr Bernd Schmidbauer CDU/CSU . . . . . . 2083 B
ZusFr Dr. Erika Ober SPD . . . . . . . . . . . . . . . 2083 C
ZusFr Reinhard Grindel CDU/CSU . . . . . . . . 2084 A
ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . . . 2084 C
ZusFr Karsten Schönfeld SPD . . . . . . . . . . . . 2084 D
ZusFr Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU 2085 B
ZusFr Dr. Michael Bürsch SPD . . . . . . . . . . . 2086 A
ZusFr Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2086 C
ZusFr Hartwig Fischer (Göttingen) CDU/CSU 2087 A
Informationen der Länder über die Bedrohung
durch Pockenviren und weitere biologische
Kampfstoffe
DringlAnfr 2
Hartmut Koschyk CDU/CSU
Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS 2087 B
ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . 2087 C
Zur Geschäftsordnung:
Manfred Grund CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 2088 B
Beantwortung der Frage nach dem Grund für
die Überschreitung der Wochenfrist für die Be-
antwortung schriftlicher Fragen gemäß Nr. 15
Abs. 3 der Richtlinien für die Fragestunde
MdlAnfr
Jens Spahn CDU/CSU
Antw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg . . . 2088 D
ZusFr Jens Spahn CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2088 D
Novellierung des Berufsbildungsgesetzes; Hal-
tung der Bundesregierung gegenüber gewerk-
schaftlichen Forderungen
MdlAnfr 7, 8
Werner Lensing CDU/CSU
Antw PStSekr Christoph Matschie BMBF 2089 B, D
ZusFr Werner Lensing CDU/CSU 2089 C, 2090 A
ZusFr Martin Hohmann CDU/CSU . . . . . . . . 2090 B
Tod von Flüchtlingen an den europäischen
Außengrenzen
MdlAnfr 11
Petra Pau fraktionslos
Antw PStSekr’in Ute Vogt BMI . . . . . . . . . . . 2090 D
ZusFr Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . 2090 D
Dual-Use-Geschäfte deutscher Firmen mit ira-
kischen Geschäftspartnern; Kontrolle über
deutsch-arabische Gesellschaften mit Verbin-
dungen zum Irak
MdlAnfr 1, 2
Dr. Klaus Rose CDU/CSU
Antw PStSekr Rezzo Schlauch BMWA . . . 2091 B, C
ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . . . 2091 D
ZusFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . . . 2092 D
ZusFr Dr. Ole Schröder CDU/CSU . . . . . . . . . 2093 A
ZusFr Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU 2093 B
Entbindung der Bundesanstalt für Arbeit von
sachfremden Aufgaben
MdlAnfr 12
Uwe Schummer CDU/CSU
Antw PStSekr Rezzo Schlauch BMWA . . . . . 2093 C
ZusFr Uwe Schummer CDU/CSU . . . . . . . . . 2093 D
Höhe der in den vergangenen zwei Jahren
durch das Bundeskartellamt verhängten Buß-
gelder, insbesondere gegen Unternehmen der
Zementindustrie
MdlAnfr 13, 14
Martin Hohmann CDU/CSU
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 27. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2003II
Antw PStSekr Rezzo Schlauch BMWA . . . 2094 A, B
ZusFr Martin Hohmann CDU/CSU . . . . . . . . 2094 C
Veränderung bzw. Aufgabe von Bundeswehr-
standorten, unter anderem des Marineflieger-
geschwaders 2 in Tarp/Eggebek und der Mi-
nensuchflottille in Kappeln/Olpenitz
MdlAnfr 15
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU
Antw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg 2095 A
ZusFr Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2095 B
Sparmaßnahmen des BMVg in den nächsten
Jahren, Schließung von Standorten in Schles-
wig-Holstein
MdlAnfr 16
Dr. Ole Schröder CDU/CSU
Antw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg 2095 D
Zahl der Anträge auf Gewährung von Grund-
sicherungsleistungen
MdlAnfr 19
Petra Pau fraktionslos
Antw PStSekr Franz Thönnes BMGS . . . . . . . 2096 B
ZusFr Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . 2096 C
Auswirkungen des mit dem Beitragssatzsiche-
rungsgesetz in Kraft getretenen Rabatteinzugs-
verfahrens, insbesondere auf die wirtschaft-
liche Situation der Apotheken; Verhinderung
einer Abwälzung des Großhandelsrabatts auf
die Apotheken
MdlAnfr 20, 21
Dr. Wolf Bauer CDU/CSU
Antw PStSekr’in Marion Caspers-
Merk BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2096 D, 2098 C
ZusFr Dr. Wolf Bauer CDU/CSU 2097 B, 2098 D
ZusFr Barbara Lanzinger CDU/CSU . . . . . . . 2097 D
ZusFr Jens Spahn CDU/CSU . . . . . 2098 A, 2099 C
ZusFr Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . 2099 B
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der CDU/
CSU: Pockenviren . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2100 A
Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2100 A
Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . . 2101 C
Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2102 D
Petra Selg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . 2103 D
Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 2105 A
Karsten Schönfeld SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 2106 B
Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . . . . . . . . . 2107 A
Silke Stokar von Neuforn BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2108 B
Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 2109 B
Dr. Wolfgang Wodarg SPD . . . . . . . . . . . . . . . 2110 B
Dr. Michael Luther CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 2111 A
Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2112 A
Gerold Reichenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 2112 D
Peter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 2114 A
Otto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . 2115 B
Dr. Michael Bürsch SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 2117 A
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2118 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 2119 A
Anlage 2
Steuerbegünstigung für Hollywood-Filmpro-
duktionen durch Lücken im deutschen Steuer-
recht bezüglich Filmförderung; Schließung
der Lücken durch das Steuervergünstigungs-
abbaugesetz
MdlAnfr 3, 4
Rudolf Bindig SPD
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 2119 B
Anlage 3
Zahl der für die Zuweisung von Mitteln erfor-
derlichen eingereichten Konzepte für Ganz-
tagsschulen; Bewertungskriterien
MdlAnfr 5, 6
Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos
Antw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . . 2120 A
Anlage 4
Schulung von Feuerwehrleuten auf ABC-Er-
kundungsfahrzeugen in bisher nicht berück-
sichtigten Gebieten; Kosten für die Nichtbe-
nutzung der Fahrzeuge wegen Fehlens einer
wichtigen Komponente
MdlAnfr 9, 10
Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU
Antw PStSekr’in Ute Vogt BMI . . . . . . . . . . . 2120 B
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 27. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2003 III
Anlage 5
Weitergabe der durch NATO-AWACS-Flug-
zeuge bei Flügen über der Türkei gewonnenen
Informationen an die USA; Einsatz deutscher
Soldaten bei AWACS-Einsätzen in der Türkei
MdlAnfr 17, 18
Jürgen Koppelin FDP
Antw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg . . . 2120 D
Anlage 6
Abbau des Defizits in der gesetzlichen Kran-
kenversicherung und Stabilisierung der Ein-
nahmen
MdlAnfr 22, 23
Andreas Storm CDU/CSU
Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS 2121 A
Anlage 7
Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversi-
cherung; Auswirkungen des Nebeneinanders
von Einzel- und Kollektivverträgen auf den Si-
cherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Ver-
einigungen
MdlAnfr 24, 25
Wolfgang Zöller CDU/CSU
Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS 2121 C
Anlage 8
Aufgaben und Ausstattung des geplanten Insti-
tuts zur Sicherung der Qualität in der Medizin
MdlAnfr 26, 27
Dr. Hans Georg Faust CDU/CSU
Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS 2122 A
Anlage 9
Kosten sowie Einsparvolumen bei der Ein-
führung einer elektronischen Gesundheitskarte
MdlAnfr 28, 29
Barbara Lanzinger CDU/CSU
Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS 2122 B
Anlage 10
Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzent-
wurfs zu einer Positivliste bei Arzneimitteln;
Freistellung von Mitarbeitern des BfArM zur
Erstellung der Positivliste
MdlAnfr 30, 31
Annette Widmann-Mauz CDU/CSU
Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS 2122 C
Anlage 11
Einführung einer zusätzlichen Überprüfungs-
instanz für die Pflegeheime in Deutschland; Si-
cherstellung der Qualität von Pflegeheimen
MdlAnfr 32, 33
Matthäus Strebl CDU/CSU
Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS 2123 A
Anlage 12
Konsequenzen aus dem Prozess gegen den
früheren Polizeipräsidenten von Bielefeld für
die zukünftige Drogenpolitik; Erfahrungen mit
der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
im Jahr 2000, insbesondere im Hinblick auf die
Arbeit in den Drogenkonsumsräumen
MdlAnfr 34, 35
Jens Spahn CDU/CSU
Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS 2123 C
Anlage 13
Ablehnende Haltung der Bundesregierung ge-
genüber der EU-Richtlinie zum Tabakwerbe-
verbot vor dem Hintergrund des vom BMGS
gestarteten Anti-Raucher-Programms für Kin-
der und Jugendliche
MdlAnfr 36
Gerlinde Kaupa CDU/CSU
Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS 2124 A
Anlage 14
Standorte für Notliegeplätze und Nothäfen im
Rahmen der maritimen Notfallvorsorge
MdlAnfr 37
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU
Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 2124 C
Anlage 15
Auswirkungen der Ökopunkteregelung in Ös-
terreich auf deutsche Unternehmen mit wirt-
schaftlichen Kontakten oder Zweigbetrieben in
Ungarn; vorzeitige Beendigung der Kontin-
gentierung durch Auslaufen des Ökopunktesys-
tems bis spätestens 2006
MdlAnfr 38, 39
Klaus Hofbauer CDU/CSU
Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 2125 A
Anlage 16
Ausgaben für die Gemeinschaftsaufgaben aus
dem Solidarpakt II für die neuen Bundesländer
in den letzten vier Jahren und für das Jahr 2003
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 27. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2003IV
MdlAnfr 40, 41
Dr. Michael Luther CDU/CSU
Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . 2125 B
Anlage 17
Baumaßnahmen im Bundesamt für Strahlen-
schutz im Jahr 2003 und deren Kosten
MdlAnfr 42, 43
Albrecht Feibel CDU/CSU
Antw PStSekr’in Margareta Wolf BMU . . . . . 2125 D
Anlage 18
Marktanalyse der Niedersächsischen Ener-
gie-Agentur GmbH in Hannover zur Errich-
tung von geplanten Anlagen für die Strom-
erzeugung aus Biomasse; Import von Altholz
aus anderen Staaten, zum Beispiel den Nie-
derlanden
MdlAnfr 44, 45
Dr. Christian Eberl FDP
Antw PStSekr’in Margareta Wolf BMU . . . . . 2126 A
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 27. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2003 V
(A)
(B)
(C)
(D)
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 27. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2003 2069
27. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2003
Beginn: 13.00 Uhr
(A) (C)
2118
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 27. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2003 2119
(C)
(D)
(A)
(B)
Bahr (Münster), Daniel FDP 19.02.2003
Bodewig, Kurt SPD 19.02.2003**
Dobrindt, Alexander CDU/CSU 19.02.2003
Dr. Faust, Hans Georg CDU/CSU 19.02.2003
Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 19.02.2003
Göbel, Ralf CDU/CSU 19.02.2003
Heubaum, Monika SPD 19.02.2003**
Hochbaum, Robert CDU/CSU 19.02.2003
Hofmann (Volkach), SPD 19.02.2003
Frank
Jäger, Renate SPD 19.02.2003*
Kauder (Bad Dürrheim), CDU/CSU 19.02.2003
Siegfried
Körper, Fritz Rudolf SPD 19.02.2003
Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 19.02.2003
DIE GRÜNEN
Scharping, Rudolf SPD 19.02.2003
Schmidt (Eisleben), SPD 19.02.2003
Silvia
Simm, Erika SPD 19.02.2003
Thiele, Carl-Ludwig FDP 19.02.2003
Volquartz, Angelika CDU/CSU 19.02.2003
Welt, Jochen SPD 19.02.2003
Wettig-Danielmeier, SPD 19.02.2003
Inge
Widmann-Mauz, CDU/CSU 19.02.2003
Annette
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
lung der NATO
Anlage 2
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Fragen des Abgeordneten Rudolf Bindig (SPD) (Druck-
sache 15/438, Fragen 3 und 4):
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Treffen Meldungen des ARD-Magazins „Monitor“ vom
13. Februar 2003 zu, wonach dem deutschen Fiskus durch „Steu-
erschlupflöcher“ bei der Filmförderung rund 12 Milliarden Euro
entgangen sind und inzwischen rund 20 Prozent der Hollywood-
Filmproduktion über deutsche Steuerspargelder finanziert wird,
während zu gleicher Zeit die deutsche Filmförderung weitgehend
danieder liege, und wie lauten gegebenenfalls die richtigen Zah-
len für die letzten 5 Jahre?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die ein-
schlägige Steuersparbranche im US-Filmfördergeschäft Modelle
entwickelt, die es praktisch unmöglich machten, die entsprechen-
den Steuerschlupflöcher des deutschen Steuerrechts zu schließen,
und gedenkt die Bundesregierung, dennoch diese Lücken, mög-
lichst sogar noch im laufenden Beratungsprozess um das Steuer-
vergünstigungsabbaugesetz, wirkungsvoll zu schließen?
Zur Frage 3:
Derartige Meldungen treffen so nicht zu. Richtig ist,
dass deutsche Filmfonds ihr Kapital vor allem in ameri-
kanische Produktionen einbringen, da hier mit besseren
Vermarktungschancen des fertigen Films zu rechnen ist.
Das Steuerrecht bietet keine zulässigen Mittel, den
Fluss solcher Investitionen zu lenken. Die aus diesen
Anlagen entstehenden anfänglichen Verluste können im
Rahmen der geltenden Beschränkungen der Verlustver-
rechnung mit anderen positiven Einkünften des Anlegers
ausgeglichen werden. Dies mindert dessen Einkommen-
steuerlast maximal mit dem Spitzensteuersatz. Ob die
Medienfonds die allgemeine Bilanzierungsregel zu
„selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftsgütern“
im Lichte neuester BFH-Rechtsprechung generell weiter
nutzen können, wird derzeit von Bund und Ländern ge-
prüft.
Wirft der Film in der Verwertungsphase Gewinne ab,
so sind diese in Deutschland zu versteuern. Insofern
besteht hier kein wesentlicher Unterschied zu anderen In-
vestitionen mit Anlaufverlusten, deren steuerliche Ab-
zugsfähigkeit durch eine spätere Besteuerung erzielter
Gewinne kompensiert wird.
Die Filmförderung aus öffentlichen Mitteln von Bund
und Ländern ist in den vergangenen Jahren zusehends
ausgebaut worden bis zur Obergrenze dessen, was die
EU-Kommission im Rahmen ihrer Beihilfekontrolle zur-
zeit akzeptiert.
Produktionen wie „Duell – enemy at the gates“ oder
„Der Pianist“ wurden mit deutschen Koproduzenten weit-
gehend im Studio Babelsberg gedreht.
Zu Frage 4:
Über ein derartiges Modell liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor.
Die Bundesregierung hat alle Möglichkeiten ge-
nutzt, Steuerschlupflöcher zu schließen. Ich erinnere
hier nur an die Mindestbesteuerung und die Regelung
des § 2 b EStG, die einen wesentlichen Beitrag zur
Bekämpfung unerwünschter Steuersparmodelle geleis-
tet haben.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra-
gen der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos)
(Drucksache 15/438, Fragen 5 und 6):
Für wie viele Ganztagsschulen wurden bisher die für die Zu-
weisung von Mitteln erforderlichen Konzepte eingereicht?
Welche Kriterien werden bei der Evaluierung der Konzepte für
Ganztagsschulen angelegt?
Zu Frage 5:
Die Bundesminsterin für Bildung und Forschung, Frau
Edelgard Bulmahn, hat den Entwurf einer Verwaltungs-
vereinbarung für den Auf- und Ausbau von Ganztags-
schulen am 10. Februar 2003 vorgestellt und an die Länder
übersandt. Bevor eine Zuweisung der dafür im Bundes-
haushalt vorgesehenen Mittel erfolgen kann, ist der Ab-
schluss der Vereinbarung mit allen Ländern erforderlich.
Sobald dies erfolgt ist, können entsprechende Konzepte
bei den Ländern nach Maßgabe der jeweiligen landes-
rechtlichen Bestimmungen eingereicht werden.
Zu Frage 6:
Die Bewertung der einzureichenden pädagogischen
Konzepte für Ganztagsschulen und die Auswahl der zu
fördernden Schulen obliegt den Ländern. Inwieweit und
nach welchen Kriterien die geförderten Ganztagsschul-
konzepte anschließend bzw. laufend evaluiert werden,
entscheiden wiederum die Länder.
Anlage 4
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ute Vogt auf die Fragen des
Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU)
(Drucksache 15/438, Fragen 9 und 10):
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu tref-
fen, damit für die 367 vom Bund an die Feuerwehren in ganz
Deutschland verteilten ABC-Erkundungsfahrzeuge eine flächen-
deckende Einweisung und Ausbildung auch in den von der Spre-
cherin des Bundesministeriums des Innern als „Posemuckel“ be-
zeichneten, bisher nicht berücksichtigten Gebieten ermöglicht
wird, und trifft es zu, dass diese Fahrzeuge wegen des Fehlens
einer wichtigen Komponente „geraume Zeit herumgestanden“
(Salzgitter Zeitung vom 25. Januar 2003) haben sollen?
Wenn ja, um welchen Zeitraum handelt es sich, und wie hoch
sind die dadurch entstandenen Mehrkosten zu veranschlagen?
Zu Frage 9:
Die Bundesregierung hat im Rahmen aktueller Be-
schaffungen in den Jahren 2001 und 2002 338 ABC-Er-
kundungskraftwagen den Ländern zugewiesen, das Land
Niedersachsen hat hiervon 19 Fahrzeuge erhalten. Aus
Sondermitteln des Antiterrorprogramms wurden weitere
27 ABC-Erkunder beschafft, die im I. Quartal ausgeliefert
werden sollen. Die Fahrzeuge werden nach ihrer Anliefe-
rung im Lager Bonn-Dransdorf mit ihrer Einsatzbeladung
bestückt und danach an die Länder ausgeliefert.
Zeitgleich mit der Beschaffung der Einsatzfahrzeuge
hat die Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung
und Zivilschutz in Bad Neuenahr-Ahrweiler die Ausbil-
dung der Multiplikatoren (Ausbilder) der Landesfeuerwehr-
schulen durchgeführt, die im Sommer vergangenen Jahres
abgeschlossen werden konnte. Das Bundesministerium des
Innern hat ferner mit Rundschreiben vom 14. Juni 2002
die Mitglieder des Arbeitskreises V der Innenministerkon-
ferenz gebeten, die fachspezifische Ausbildung der Fahr-
zeugbesatzungen an dem neuen ABC-Erkundungskraft-
wagen an ihren Landesfeuerwehrschulen aufzunehmen.
Es handelt sich um eine vom Bund finanzierte ergänzende
Zivilschutzausbildung. Das Land Niedersachsen wird in
diesem Jahr an seiner Landesfeuerwehrschule die Ausbil-
dung mit zwei Lehrgängen (24. bis 28. März 2003 und
27. bis 31. Oktober 2003) aufnehmen. Ein früherer Be-
ginn war wegen laufender Baumaßnahmen an dieser Aus-
bildungseinrichtung nicht möglich.
Der Schlagzeile in der Salzgitter Zeitung vom 25. Ja-
nuar 2003 „Keine Ausbildung für Posemuckel“ ist die
Pressesprecherin des Bundesministeriums des Innern am
14. Februar 2003 mit einem Leserbrief entgegengetreten
und hat darin klargestellt, dass sie weder Salzgitter mit
Posemuckel verglichen habe noch „vor Wut geschäumt“
habe.
Zu Frage 10:
Diese Durchlaufstation im Bestückungslager Bonn-
Dransdorf diente dazu, an dem ABC-Erkunder die Mess-
technik, Regale und die sonstige Ausstattung zu installie-
ren. Die Dauer des Aufenthaltes ist bei jedem Fahrzeug in
Abhängigkeit von der jeweiligen Anlieferung und dem
Abschluss der vorgenannten Arbeiten unterschiedlich.
Mehrkosten sind durch diese Standzeiten nicht entstanden.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die Fra-
gen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) (Druck-
sache 15/438, Fragen 17 und 18):
Werden Informationen, die durch NATO-AWACS-Flugzeuge
bei Flügen über der Türkei gewonnen werden, im Falle eines mi-
litärischen Vorgehens der USA gegen den Irak auch den USA zur
Verfügung gestellt?
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Falle einer Auseinan-
dersetzung mit dem Irak die deutschen Soldaten bei AWACS-
Einsätzen in der Türkei nicht einsetzen zu lassen?
Zu Frage 17:
Am NATO-AWACS-Programm sind 13 NATO-Natio-
nen, darunter auch die USA, beteiligt. Die durch NATO-
AWACS-Flugzeuge gewonnenen Informationen stehen
durch Einbindung in die Integrierte Luftverteidigung der
Allianz allen NATO-Nationen und insbesondere auch den
am AWACS-Programm beteiligten Nationen zur Verfü-
gung.
Die Bundesregierung wird einem Einsatz deutscher
Soldaten in NATO-AWACS-Flugzeugen nur zustimmen,
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 27. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 20032120
(C)
(D)
(A)
(B)
wenn der Einsatzauftrag der NATO-AWACS-Flugzeuge
ausschließlich auf den Schutz des Bündnisgebietes be-
schränkt ist. Die im Rahmen der vorgesehenen AWACS-
Überwachungsflüge im türkischen Luftraum gewonnenen
Daten werden nur zum Zweck der Luftraumüberwachung,
Frühwarnung und des Erhalts der Integrität des türkischen
Luftraumes erhoben. Eine darüber hinausgehende Ver-
wendung der Daten durch die NATO oder NATO-Mit-
gliedstaaten zu anderen Zwecken ist nicht freigegeben.
Zu Frage 18:
Die Bundesregierung hat mehrfach, zuletzt der Bun-
deskanzler in seiner Regierungserklärung zur aktuellen
internationalen Lage am 13. Februar 2003, deutlich ge-
macht, dass die deutschen AWACS-Besatzungsmitglieder
für den Schutz der Türkei zur Verfügung stehen. Zugleich
hat der Bundeskanzler darauf hingewiesen, dass es keine
Beteiligung Deutschlands an einem Krieg gegen den Irak
geben wird.
Anlage 6
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
Fragen des Abgeordneten Andreas Storm (CDU/CSU)
(Drucksache 15/438, Fragen 22 und 23):
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um
das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab-
zubauen und die Einnahmen der GKV zu stabilisieren?
Ab welchem Zeitpunkt werden diese Maßnahmen sich positiv
auf die Finanzen der GKV auswirken?
Zu Frage 22:
Mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz wurden bereits
kurzfristig wirksame Maßnahmen zur finanziellen Entlas-
tung und Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversi-
cherung ergriffen. Durch die Maßnahmen dieses Gesetzes
wird die gesetzliche Krankenversicherung in diesem Jahr
in einer Größenordnung von circa 2,8 Milliarden Euro
entlastet. In dem Maßnahmepaket sind neben ausgaben-
begrenzenden Regelungen, die sich insbesondere auf den
Arzneimittelbereich konzentrieren, mit der Anhebung der
Versicherungspflichtgrenze auch Maßnahmen enthalten,
die die in den letzten Jahren zu beobachtende verstärkte
Abwanderung günstiger Risiken in die private Kranken-
versicherung reduzieren und damit auch die Einnahme-
seite der GKV stabilisieren. Weiteren finanzwirksamen
Vorschlägen – enthalten im 12. Änderungsgesetz zum
Sozialgesetzbuch V – hat der Bundesrat zunächst nicht
zugestimmt. Der Vermittlungsausschuss hat es in der
Hand, dafür Sorge zu tragen, dass auch bei den Ver-
waltungskosten der Krankenkassen die notwendigen
Einsparungen erzielt werden können.
Die kurzfristigen Maßnahmen zur Beitragssatzstabili-
sierung und die Verbreitung der Finanzgrundlagen der ge-
setzlichen Krankenversicherung schaffen Spielraum für
die jetzt anstehenden strukturellen Reformen. Mit den Re-
formmaßnahmen, die in diesem Jahr auf den Weg ge-
bracht werden, wird die Qualität, Wirtschaftlichkeit und
Transparenz der gesundheitlichen Versorgung in der ge-
setzlichen Krankenversicherung entscheidend verbessert.
Dadurch können zusätzliche Einsparungspotenziale er-
schlossen werden, die ab dem Jahr 2004 schrittweise
wirksam werden. Ausgehend von den Vorschlägen der
„Rürup-Kommission“, die im Mai vorgelegt werden sol-
len, wird die Bundesregierung weitere geeignete Maß-
nahmen ergreifen, die die Finanzgrundlagen der gesetzli-
chen Krankenversicherung stabilisieren.
Zu Frage 23:
Die Maßnahmen des Beitragssatzentlastungsgesetzes
werden sich bereits seit Anfang dieses Jahres, die noch
konkret zu beschließenden Maßnahmen der Modernisie-
rung des Gesundheitswesens und der Stärkung der
Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung
erst schrittweise nach In-Kraft-Treten positiv auf die Fi-
nanzen der gesetzlichen Krankenversicherung auswirken.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
Fragen des Abgeordneten Wolfgang Zöller (CDU/CSU)
(Drucksache 15/438, Fragen 24 und 25):
Was meint die Bundesregierung, wenn sie davon spricht, den
Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöhen zu
wollen?
Wie soll bei einem Nebeneinander von Einzel- und Kollektiv-
verträgen der Sicherstellungsauftrag von den Kassenärztlichen
Vereinigungen erfüllt werden?
Zu Frage 24:
Mit der Erweiterung der Rechte der Versicherten zur
Wahl ihrer Krankenkasse und der Einführung des Risiko-
strukturausgleichs durch das Gesundheitsstrukturgesetz
vom 21. Dezember 1992 hat der Gesetzgeber die Grund-
lagen für Kassenwettbewerb im Rahmen der solidari-
schen Wettbewerbsordnung der gesetzlichen Kranken-
versicherung geschaffen. Mit der im RSA-Reformgesetz
vom 10. Dezember 2001 beschlossenen Weiterentwick-
lung des Risikostrukturausgleichs wurde dieser Weg kon-
sequent fortgesetzt. Der Wettbewerb soll auf das Ziel der
Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit hin aus-
gerichtet sein. Der Risikostrukturausgleich schafft dafür
die Voraussetzungen, indem er verhindert, dass Kranken-
kassen allein durch die Selektionen günstiger Versiche-
rungsrisiken, das heißt durch die Versicherung junger und
gesunder Mitglieder, erhebliche Beitrags- und Wettbe-
werbsvorteile erlangen können. Es gilt darüber hinaus,
den Krankenkassen weitere Spielräume für einen Wettbe-
werb untereinander einzuräumen, damit sie ihre Anstren-
gungen für eine optimale, qualitativ gesicherte und pati-
entenorientierte Versorgung der Versicherten fortsetzen.
Hierfür bietet sich beispielhaft der die im Gesetz vorgese-
henen Möglichkeiten zur Schaffung innovativer Versor-
gungsformen an, die einen zielgenauen Einsatz der zur
Verfügung stehenden Finanzmittel fördern.
Zudem besteht nunmehr auch die Aufgabe, den Wett-
bewerb unter den Leistungserbringern zu fördern. Bislang
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 27. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2003 2121
(C)
(D)
(A)
(B)
stehen die kollektivvertraglich zementierten Strukturen
bei der Erbringung insbesondere der ärztlichen Leistun-
gen einem solchen Wettbewerb entgegen. Auch verhin-
dern starre sektorengebundene Zulassungssysteme und
sektorale Budgets einen Wettbewerb zwischen den Leis-
tungserbringern. Diese Hürden müssen abgebaut werden.
Dabei darf der Wettbewerb kein Selbstzweck sein. Viel-
mehr soll er der Erschließung von Wirtschaftlichkeitsre-
serven und der Beschleunigung von Innovationen die-
nen.
Zu Frage 25:
Bei einem Nebeneinander von Einzel- und Kollektiv-
verträgen wird der Sicherstellungsantrag nicht mehr von
den Kassenärztlichen Vereinigungen allein, sondern ge-
meinsam mit den Krankenkassen und ihren Verbänden er-
füllt, das heißt der Sicherstellungsauftrag geht für den Be-
reich, für den Einzelverträge der Krankenkassen mit
Ärzten abgeschlossen werden, auf die Krankenkassen
über.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
Fagen des Abgeordneten Dr. Hans Georg Faust (CDU/
CSU) (Drucksache 15/438, Fagen 26 und 27):
Welche Aufgaben soll das vom Bundesministerium für Ge-
sundheit und Soziale Sicherung geplante Institut zur Sicherung
der Qualität in der Medizin haben?
Wie soll das Institut personell und sachlich ausgestattet sein?
Nach den Vorstellungen der Koalition soll ein unab-
hängiges Zentrum für Qualität in der Medizin eingerich-
tet werden mit dem Ziel, die Qualität der medizinischen
Versorgung zu verbessern. Dazu soll es den medizini-
schen Nutzen, die Qualität sowie die Wirtschaftlichkeit
medizinischer und pflegerischer Leistungen bewerten. Zu
den wesentlichen Aufgaben soll die Bereitstellung der
best verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse für
Versicherte sowie die Abgabe von Empfehlungen an die
Bundesausschüsse über die beste vorliegende Evidenz
gehören. Es ist vorgesehen, dass sich die personelle und
sachliche Ausstattung des Zentrums auf das zwingend
Notwendige beschränkt. Bei der Arbeit des Zentrums soll
überwiegend externer wissenschaftlicher Sachstand ge-
nutzt werden.
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
Fragen der Abgeordneten Barbara Lanzinger (CDU/
CSU) (Drucksache 15/438, Fragen 28 und 29):
Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung generell die Kos-
ten, die mit der von ihr geplanten Einführung einer elektronischen
Gesundheitskarte verbunden sind?
Welche Einsparsumme glaubt die Bundesregierung durch eine
freiwillige Nutzung der Gesundheitskarte erzielen zu können?
Eine genaue Kostenschätzung kann erst vorgenommen
werden, wenn die Funktionalitäten der Gesundheitskarte
im Einzelnen feststehen.
Einsparungen sind vor allem im Hinblick auf die Er-
leichterung der administrativen Abwicklung der Abrech-
nungen von Rezepten, die beabsichtigte Reduzierung
ungerechtfertigter Zuzahlungsbefreiungen und die ange-
strebte Verminderung behandlungsbedürftiger Wechsel-
und Nebenwirkungen bei Arzneimitteln zu erwarten.
Hinzu kommen Kostenreduzierungen durch die Verringe-
rung von Doppelbehandlungen und die schnellere Ver-
fügbarkeit von Notfall- und sonstigen Behandlungsdaten.
Des weiteren wird die Nutzung moderner Informations-
und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen
insgesamt dazu beitragen, dass Gesundheitsleistung effi-
zienter erbracht werden können.
Patientenverbände sind bei den konzeptionellen Arbei-
ten zur Einführung der Gesundheitskarte eng eingebun-
den. Nach bisherigen Erörterungen ist davon auszugehen,
dass gerade chronisch kranke Patienten die effiziente Nut-
zung moderner Informations- und Kommunikationstech-
nologien im Gesundheitswesen als Chance für eine Qua-
litätsverbesserung der medizinischen Behandlung sehen.
Die Bundesregierung geht daher von einer breiten Nut-
zung der geplanten Gesundheitskarte aus.
Anlage 10
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
Fragen der Abgeordneten Annette Widmann-Mauz
(CDU/CSU) (Drucksache 15/438, Fragen 30 und 31):
Hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Siche-
rung dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) den Referenten-
entwurf für ein Gesetz über die Verordnungsfähigkeit von Arznei-
mitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Positivliste) zur
Rechtsprüfung vorgelegt, und wenn ja, zu welchem Ergebnis
kommt das BMJ hinsichtlich der Frage der Zustimmungsbedürf-
tigkeit des Gesetzentwurfs?
Sind zur Erstellung der Positivliste vom Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte Mitarbeiter abgezogen wor-
den?
Zu Frage 30:
Der Referentenentwurf wurde dem Bundesministe-
rium der Justiz im November 2002 vorgelegt. Das Bun-
desministerium der Justiz gelangte in seiner Stellung-
nahme zu dem Ergebnis, dass das Gesetzesvorhaben bei
Beibehaltung der jetzigen Regelungskonstruktion der Zu-
stimmung des Bundesrates bedürfe. Der Gesetzentwurf
wird unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bun-
desministeriums der Justiz so ausgestaltet werden, dass er
nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Zu Frage 31:
Vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale
Sicherung sind zum 1. Februar 2003 zwei Stellen für das
Referat Positivliste ausgeschrieben worden. Nach erfolg-
reicher Bewerbung wurden zwei bis zu diesem Zeitpunkt
im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 27. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 20032122
(C)
(D)
(A)
(B)
Beschäftigte ins BMGS versetzt. Das Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte kann die dadurch va-
kant gewordenen Positionen umgehend nachbesetzen.
Anlage 11
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
Fragen des Abgeordneten Matthäus Strebl (CDU/CSU)
(Drucksache 15/438, Fragen 32 und 33):
Plant die Bundesregierung die Einführung einer zusätzlichen
Überprüfungsinstanz für die Pflegeheime in Deutschland, wie sie
der Vorstand der Innungskrankenkassen beim Landesverband
Niedersachsen, Heinz-Günther Macherey, fordert (vergleiche
Dingolfinger Anzeiger vom 6. Januar 2003)?
Wie will die Bundesregierung die Qualität sicherstellen, wenn
die Pflegekassen ein Rekorddefizit von jährlich bis zu 500 Milli-
onen Euro aufweisen?
Zu Frage 32:
Nach dem geltenden Recht wird die Leistungsqualität
von Pflegeheimen durch die staatliche Heimaufsicht nach
dem Heimgesetz sowie den Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung nach dem SGB XI überprüft. Durch
die am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Regelungen des
Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes sollten Qualitätsprü-
fungen durch unabhängige Sachverständige und Prüfstel-
len hinzutreten. Leider hat der Bundesrat dem zur Um-
setzung der Neuregelungen von der Bundesregierung
vorgelegten Entwurf der Pflege-Prüfverordnung am
27. September 2002 trotz vorheriger Übereinstimmung in
der Sache nicht zugestimmt.
Derzeit wird an Nachfolgeregelungen gearbeitet. Sie
werden an der Zielsetzung des Pflege-Qualitätssiche-
rungsgesetzes festhalten, dass der Vergütungsanspruch ei-
ner zugelassenen Pflegeeinrichtung an den Nachweis der
Qualität der in der Einrichtung erbrachten Leistungen ge-
knüpft sein soll. Dieser Nachweis setzt eine erfolgreich
durchgeführte Qualitätssicherung voraus.
Grundsätzlich sollte jedoch im Blick behalten werden,
dass Leistungsqualität nachhaltig nicht primär durch ex-
terne Prüfungen der Pflegeeinrichtungen erhalten oder er-
höht werden kann. Erfolgversprechend sind auf Dauer nur
einrichtungsinterne Ansätze, die daher intensiviert wer-
den müssen.
Zu Frage 33:
Die Fragestellung geht offensichtlich von einem un-
mittelbaren Zusammenhang zwischen der Höhe der Leis-
tungen der Pflegeversicherung sowie den Vergütungen für
erbrachte Pflegeleistungen und ihrer Qualität aus. Hier ist
darauf hinzuweisen, dass die Höhe der Vergütungen von
Pflegeleistungen – anders als in der GKV – nicht an die
Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung gekoppelt
ist. Deshalb hat die Finanzsituation der Pflegeversiche-
rung keine unmittelbare Rückwirkung auf die Entgelte
und die Qualität der Pflegeleistungen – und umgekehrt.
Bei der Analyse der Ursachen für pflegerische Defizite
und Mängel zeigt sich eine ähnliche Vielfalt wie beim
Standard der Einrichtungen. Hier können beispielsweise
Managementfehler in den Einrichtungen ebenso eine
Rolle spielen wie das Qualifikationsniveau der Pflege-
und Betreuungskräfte. Hinzu kommt, dass die Instru-
mente der internen und externen Qualitätssicherung
noch nicht überall im gebotenen Umfang entwickelt
sind.
Hinzu kommt, dass es den Einrichtungsträgern in der
Vergangenheit oft nur unzureichend gelungen ist, in den
Vergütungsverhandlungen mit den Kostenträgern ihre
Ansprüche auf leistungsgerechte Vergütungen wirksam
durchzusetzen.
Genau an diesen Punkten hat das im letzten Jahr in
Kraft getretene Pflege-Qualitätssicherunggesetz ange-
setzt. Es gilt nun, die mit dem Gesetz verankerten Maß-
nahmen in der Praxis umzusetzen und die vorgesehenen
Instrumente auch tatsächlich anzuwenden. Hier sind die
Partner der Pflegeselbstverwaltung in der Pflicht.
Im Übrigen steht die Pflegeversicherung trotz eines
Defizits von knapp 400 Millionen Euro im Jahr 2002 mit
einem Mittelstand von fast 5 Milliarden Euro nach wie
vor auf einem soliden finanziellen Fundament. Auf dieser
Basis kann sie auch die derzeit konjunkturbedingt etwas
höheren Defizite verkraften, die sich bei wieder beserer
Wirtschaftslage deutlich reduzieren werden.
Anlage 12
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
Fragen des Abgeordneten Jens Spahn (CDU/CSU)
(Drucksache 15/438, Fragen 34 und 35):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es bei dem vor
dem Bielefelder Landgericht laufenden Prozess gegen den frühe-
ren Polizeipräsidenten von Bielefeld über die strafrechtlichen Vor-
würfe hinaus „um die Zukunft der Drogenpolitik in Deutschland“
(General-Anzeiger vom 4. Februar 2003) gehe, und welche
Schlüsse zieht sie daraus für ihre zukünftige Drogenpolitik?
Wie beurteilt die Bundesregierung die bisher gemachten Er-
fahrungen mit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes im
Jahr 2000, und welche Erkenntnis gibt es dazu insbesondere zu
Art und Rechtssicherheit der Arbeit in den Drogenkonsum-
räumen?
Zu Frage 34:
Nein. Die Drogenpolitik der Bundesregierung beruht
auf den vier Säulen Prävention, Therapie, Überlebenshilfe
sowie Repression und Angebotsreduzierung. Diese Poli-
tik hat sich bewährt, insbesondere die daraus abgeleiteten
Maßnahmen der Überlebenshilfe wie zum Beispiel die er-
weiterte Substitutionsbehandlung und Unterstützung der
niedrigschwelligen Drogenhilfen. Die Zahl der Drogen-
toten ist in 2002 im zweiten Jahr in Folge deutlich gesun-
ken. Die Bundesregierung wird diese Politik im Interesse
der Verhütung des Drogenkonsums und des Überlebens
der abhängigen Menschen fortführen.
Zu Frage 35:
Die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes führte zur
Einführung eines bundesweiten Substitutionsregisters, um
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 27. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2003 2123
(C)
(D)
(A)
(B)
die bisher oft zu beobachtende und gesundheitsgefähr-
dende Doppelverschreibung von Ersatzdrogen, zum
Beispiel Methadon, zu verhindern. Außerdem wurden
die bereits seit vielen Jahren von einigen deutschen
Städten – zum Beispiel Frankfurt – finanzierten so ge-
nannten Drogenkonsumräume unter strengen Vorausset-
zungen auf eine rechtlich einwandfreie Grundlage ge-
stellt.
Die Bundesregierung hat die Arbeit dieser Einrichtun-
gen im Jahre 2002 wissenschaftlich evaluieren lassen. Die
durch das Zentrum für angewandte Psychologie, Umwelt
und Sozialforschung (ZEUS) durchgeführte Studie
kommt zu dem Ergebnis, dass Drogenkonsumräume er-
heblich dazu beitragen, Drogentodesfälle zu vermeiden
und den betroffenen Abhängigen weiterführende Hilfen
zu vermitteln. Außerdem tragen sie dazu bei, öffentliche
Drogenszenen zurückzudrängen.
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
Frage der Abgeordneten Gerlinde Kaupa (CDU/CSU)
(Drucksache 15/438, Frage 36):
Wie begründet die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung
gegenüber der EU-Richtlinie zum Tabakwerbeverbot vor dem
Hintergrund, dass die Parlamentarische Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Marion
Caspers-Merk, ein Anti-Raucher-Programm für Kinder und Ju-
gendliche gestartet hat?
Die Bundesregierung hat die Tabakwerberichtlinie
der EU abgelehnt, weil die Gemeinschaft keine Kompe-
tenz hat, Werbung in Presseerzeugnissen zu verbieten,
die nicht grenzüberschreitend vertrieben werden. Die
Gemeinschaft greift damit in nationale Kompetenzen
ein.
National wird Deutschland die gesundheitspolitische
Zielsetzung, den Tabakkonsum zu senken, konsequent
weiter führen. Sie setzt dabei im Rahmen ihrer Verant-
wortung auf weitere strukturelle und präventive Maß-
nahmen sowie auf eine Ausweitung der Maßnahmen
zur Raucherentwöhnung. Eine wesentliche strukturelle
Präventionsmaßnahme für Kinder und Jugendliche
wurde bereits in der letzten Legislaturperiode mit dem
Abgabeverbot von Tabakwaren an Kinder und Jugendli-
che unter 16 Jahren und den Werbeeinschränkungen im
Kino für Tabakwaren und alkoholische Getränke von
18 Uhr erreicht. Zigarettenautomaten müssen nach einer
Übergangsfrist so gesichert werden, dass Kindern und
Jugendlichen der Zugang zu Zigaretten nicht möglich
ist.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass einseitig
orientierte Maßnahmen zum Nichtrauchen nicht zu dem
Ziel führen, den Tabakkonsum wirksam zu reduzieren.
Dazu bedarf es eines „Policymix“ verschiedener Ele-
mente. In der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2002
hat die Bundesregierung eine nationale Anti-Tabak-Kam-
pagne beschlossen. Diese Anti-Tabak-Kampagne wird fe-
derführend vom Bundesministerium für Gesundheit und
Soziale Sicherung umgesetzt.
Anlage 14
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Frage
des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/
CSU) (Drucksache 15/438, Frage 37):
Ist die Bundesregierung – anders als in der Antwort der Parla-
mentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen, Angelika Mertens, vom 7. Februar
2003 auf meine schriftliche Frage vom 31. Januar 2003 mit der Ar-
beitsnummer 1/277 (Bundestagsdrucksache 15/477) – mittler-
weile in der Lage mitzuteilen, an welchen konkreten Standorten
die Bundesregierung im Rahmen der maritimen Notfallvorsorge
Notliegeplätze sowie Nothäfen vorgesehen hat und von welchen
Küstenländern es zu der an die Küstenländer zur Abstimmung
übergebenen Richtlinie (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP zur Sicherheit
des Schiffsverkehrs auf Bundestagsdrucksache 15/343) bereits
eine Stellungnahme gibt, und wenn ja, wie beantwortet die Bun-
desregierung dies nunmehr?
Entsprechend dem deutschen Notliegeplatzkonzept
werden keine Notliegeplätze ausgewiesen, sondern eine
Datensammlung mit den Eigenschaften aller infrage kom-
menden Liegeplätze für Schiffe in komplexer Schadens-
lage angelegt und vom Havariekommando gepflegt.
Die Zuweisung eines Notliegeplatzes für Schiffe
(einschließlich Tanker) mit einer unmittelbar bevorste-
henden oder bereits eingetretenen komplexen Schadens-
lage erfolgt immer aufgrund einer Einzelfallentschei-
dung, die zum einen das konkrete Gefährdungspotenzial,
zum anderen die für den speziellen Fall geeigneten in-
frage kommenden Notliegeplätze im Hinblick auf die
Zweckmäßigkeit berücksichtigt.
Daher werden alle infrage kommenden Notliege-
plätze, (wie zum Beispiel Reeden, Häfen, Schleusen etc.)
systematisch mit den erforderlichen Informationen er-
fasst und für derartige Entscheidungen von der zuständi-
gen Stelle, dem Havariekommando, als Entscheidungs-
hilfe herangezogen. Bei einer konkreten, anstehenden
Einzelfallentscheidung über den anzulaufenden Notlie-
geplatz sind immer alle örtlich zuständigen Stellen vor
Ort beteiliegt.
Eine Anhörung der EU-Kommission am 31. Januar
2003 in Brüssel hat ergeben, dass ebenso wie Deutschland
auch die anderen Mitgliedstaaten nicht beabsichtigen, be-
stimmte Häfen als Notliegehäfen auszuweisen und be-
kannt zu machen, sondern immer von Fall zu Fall zu ent-
scheiden. Lediglich Norwegen will Nothäfen bekannt
geben.
Den Küstenländern liegen Entwürfe für:
– eine „Vereinbarung über die Zuweisung eines Notlie-
geplatzes im Rahmen der maritimen Notfallvorsorge“
sowie
– ein Richtlinienentwurf „für die Zuweisung eines Not-
liegeplatzes im Rahmen der maritimen Notfallvor-
sorge“ vor.
Die Küstenländer haben grundsätzlich Zustimmung zu
den Entwürfen signalisiert, wobei sie in Einzelfällen um
Präzisierung der Texte bitten. Die Abstimmung über die
vorgeschlagenen Änderungen wird zurzeit durchgeführt.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 27. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 20032124
(C)
(D)
(A)
(B)
Anlage 15
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
gen des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU)
(Drucksache 15/438, Fragen 38 und 39):
Welche Auswirkungen für deutsche Unternehmen, die mit
Ungarn ständige Wirtschaftskontakte unterhalten beziehungs-
weise Zweigbetriebe in Ungarn besitzen, sieht die Bundesregie-
rung durch die Ökopunkteregelung in Österreich?
Sieht die Bundesregierung im Vorschlag des Europäischen
Parlaments vom 31. Dezember 2002, das Ökopunktesystem bis
spätestens 2006 auslaufen zu lassen, eine Möglichkeit, die Kon-
tingentierung vorzeitig zu beenden?
Zu Frage 38:
Das bestehende Ökopunktesystem, das im Jahre 1992
eingeführt wurde, hat in den letzten Jahren teilweise die
Transporte deutscher Unternehmer, die Österreich im
Transit durchfahren müssen, behindert. Das gilt für Un-
garn gleichermaßen wie für alle anderen Länder, die im
Transit durch Österreich zu erreichen sind.
Zu Frage 39:
Das mit dem Beitritt Österreichs beschlossene Öko-
punktesystem sollte grundsätzlich Ende 2003 auslaufen.
Im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung und der
damit von Österreich befürchteten Zunahme des Transit-
verkehrs, hat Österreich eine Verlängerung dieses Sys-
tems gefordert. Die Kommission hat deshalb, in Vollzug
einer Anforderung des Europäischen Rates vom Dezem-
ber 2001, bereits Ende 2001 einen Vorschlag eingebracht,
der im Wesentlichen eine Verlängerung des Systems bis
Ende 2006 zum Inhalt hat.
Nach der Sonderratstagung (Verkehr) am 31. Dezem-
ber 2002 zeichnet sich auf der Grundlage eines Kompro-
missvorschlages der dänischen Präsidentschaft mit inhalt-
lichen Veränderungen gegenüber dem ursprünglichen
Kommissionsvorschlag eine Entscheidung ab, die das
Ökopunktesystem 2006 auslaufen lässt.
Das Europäische Parlament seinerseits hat in seiner
Sitzung am 12. Februar 2003 Abänderungen des Kom-
missionsvorschlages beschlossen, die zu einer weiteren
Liberalisierung führen sollen. Auch nach diesen Vor-
schlägen soll das System Ende 2006 auslaufen.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. Michael Luther (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/438, Fragen 40 und 41):
Wie addieren sich im Einzelnen die Ausgaben für die Ge-
meinschaftsaufgaben, die Finanzhilfen, die EU-Strukturfondsmit-
tel und die Investitionszulage des Bundes zur Summe von 5 Mil-
liarden Euro jährlich, die im Solidarpakt II für die neuen Länder,
siehe dazu Ziffer 5 des Entschließungsantrags auf Bundestags-
drucksache 14/6577, festgeschrieben sind, aufgeschlüsselt für die
letzten vier Jahre und für das Jahr 2003?
Welche Leistungen werden darüber hinaus aus dem Korb II fi-
nanziert, und wie hoch sind diese Leistungen im Einzelnen?
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 27. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2003 2125
(C)
(D)
(A)
(B)
Zu Frage 40:
Wie ich Ihnen auf Ihre verschiedenen dahin gehenden
Informationsbitten bereits mitgeteilt habe, werden keine
besonderen Auflistungen über die Leistungen aus dem
Bundeshaushalt in die neuen Länder geführt. Eine voll-
ständige und detaillierte Darstellung der Zusammenset-
zung der Leistungen des so genannten Korbs II ist deshalb
nicht möglich.
Ich bin aber gerne bereit, die in Ihrer Frage angespro-
chenen Ausgaben der Gemeinschaftsaufgaben für die
neuen Länder sowie das Aufkommen der Investitionszu-
lage zu nennen.
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben „Verbesse-
rung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und „Verbesse-
rung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ flossen
folgende Mittel in die neuen Länder:
Der Bundesanteil am Aufkommen der Investitionszulage
betrug:
Angaben zu den Ausgaben der Bundesprogramme im
Rahmen der EU-Strukturfondsmittel für die neuen Länder
sind nicht möglich, weil diese – insbesondere für den Eu-
ropäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Land-
wirtschaft (EAGFL) – nicht regionalisiert sind.
Zu Frage 41:
Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 32.
Anlage 17
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Fragen
des Abgeordneten Albrecht Feibel (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/438, Fragen 42 und 43):
Welche Baumaßnahmen sind im Bundesamt für Strahlen-
schutz im Jahr 2003 geplant (einschließlich solcher, die in 2003
begonnen werden sollen)?
Welche Kosten sind für die einzelnen oben genannten Maß-
nahmen zu erwarten?
Zu Frage 42:
Beim Bundesamt für Strahlenschutz ist im Jahr 2003
der Beginn der großen Baumaßnahme (Titel 712 01) „Sa-
nierung des Dienstgebäudes in Berlin-Karlshorst (Ring-
bau)“ geplant.
1999 2000 2001 2002 2003
in Millionen Euro
1 611 1 450 1 249 1 157 1 061
1999 2000 2001 2002 2003
in Millionen Euro
218 717 1 187 1 111 1 136
Zu Frage 43:
Für die unter Nummer 1 genannte Maßnahme sind im
Haushaltsjahr 2003 Ausgaben in Höhe von 2 173000 Euro
veranschlagt. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme be-
tragen 3 963 000 Euro.
Anlage 18
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Christian Eberl (FDP) (Drucksa-
che 15/438, Fragen 44 und 45):
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der Marktana-
lyse der Niedersächsischen Energie-Agentur GmbH in Hannover,
wonach die Hälfte der von der Bundesregierung geplanten rund
60 Anlagen für die Erzeugung von Strom aus Biomasse wegen
Altholzmangels nicht errichtet werden können, und welche Alter-
nativen gibt es, um die Anlagen wie geplant trotz eines solchen
Altholzmangels zu errichten?
Hält die Bundesregierung die in diesem Zusammenhang in der
Studie der Ecofys GmbH aus Köln gemachten Aussagen für wahr-
scheinlich, wonach der in Deutschland nicht zu deckende Alt-
holzbedarf mit Importen von Altholz aus anderen Staaten, bei-
spielsweise den Niederlanden, gedeckt werden kann, und wie
steht die Bundesregierung bei Würdigung des nationalen Ziels des
Gesetzes über die Förderung Erneuerbarer Energien einem sol-
chen Import von ausländischem Abfall gegenüber?
Zu Frage 44:
Die Bundesregierung plant keine Anlagen zur Erzeu-
gung von Strom aus Biomasse. Nach Verabschiedung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes – EEG – vom März 2000
und der Biomasse-Verordnung – BiomasseV – vom Juni
2001 plant allerdings eine Reihe von Unternehmen solche
Anlagen. Dabei zeichnen sich derzeit zwei Schwerpunkte
ab: Biogasanlagen und Anlagen zur Verbrennung fester
Biomasse mit einem hohenAnteil an Altholz. Soweit es
sich um den Einsatz von belastetem Altholz handelt, sind
in der BiomasseV besonders hohe Umweltanforderungen
und ein Zeitfenster von drei Jahren bis zur Genehmigung
vorgegeben.
Im Zuge der von BMU/UBA vergebenen Studien zum
Bereich der erneuerbaren Energien wird insbesondere
auch ein Monitoring der BiomasseV umgesetzt. Zum Be-
reich „Biomasse-Heizkraftwerke/Altholzanlagen“ wird
dabei mit Stand Ende 2002 berichtet, dass Altholzver-
brennungsanlagen geplant werden, deren Brennstoffvolu-
men etwa dem Doppelten des deutschen Altholzmarktes
entspricht. Dies deckt sich zunächst mit dem Ergebnis der
Studie der Niedersächsischen Energieagentur. Allerdings
gehen nach den Ergebnissen des Vorhabens zum Monito-
ring des BiomasseV des BMU/UBA die Anlagenplaner
davon aus, dass nur etwa 20 bis 30 Prozent der geplanten
Anlagen realisiert werden. Ein Großteil der zunächst ge-
planten Anlagen geht danach also nicht in Betrieb, sei es
aus Gründen der Akzeptanz am geplanten Standort, einer
nicht zustande kommenden Genehmigung nach den Bun-
des-Immissionsschutz-Recht, nicht zustande kommender
Finanzierung durch die potenziellen Betreiber oder nicht
vorhandener langfristiger Lieferverträge mit Altholzliefe-
ranten. Es ist derzeit davon auszugehen, dass mittelfristig
eine Anzahl von Anlagen realisiert wird, die etwa der
Menge des hiesigen Altholzmarktes entspricht.
Derzeit – Stand Ende 2002 – sind etwa 80 Biomasse-
(Heiz)-Kraftwerke mit einer installierten elektrischen
Leistung von über 300 MW in Betrieb; ihre Stromerzeu-
gung wird auf etwa 1,25 Terawattstunden (TWh) p. a. ab-
geschätzt. Bis zum Jahr 2004 wird etwa mit einer Ver-
dopplung gerechnet.
Zu Frage 45:
Eine Studie der Ecofys GmbH ist der Bundesregierung
nicht bekannt. Was den Import und Export von Altholz zur
energetischen Verwertung betrifft, so überwiegt derzeit
der Export. Ein beträchtlicher Teil des hiesigen Altholz-
angebots wird derzeit noch deponiert oder exportiert. Es
ist davon auszugehen, dass im Zuge der Realisierung von
neuen Biomasse-Heizkraftwerken ein Zustand erreicht
wird, in dem etwa die Größenordnung des hiesigen Alt-
holzaufkommens in hiesigen Anlagen energetisch genutzt
wird. Import und Export dürften sich dabei künftig etwa
die Waage halten. Der Handel mit Altholz über die Gren-
zen hinweg dürfte sich aus wirtschaftlichen Gründen im
grenznahen Bereich einspielen.
Die aktuellen Ergebnisse des Monitoring BiomasseV
macht deutlich, dass gerade in den Bundesländern Nieder-
sachsen und Nortrhein-Westfalen in der Nachbarschaft der
Niederlanden die gegenwärtige Nutzung des technischen
Altholzpotenzials im Vergleich mit anderen Bundesländern
gering ist. Auch die Planungen für neue Altholzkraft-
werke sind gemessen am technischen Altholzpotenzial
nicht so hoch wie in einigen anderen Bundesländern (Hes-
sen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt
und andere). Berücksichtigt man, dass voraussichtlich ei-
nige Planungen auf der Strecke bleiben, so dürfte die An-
zahl der Biomasse-Heizkraftwerke in Niedersachsen und
Nordrhein-Westfalen eher gering ausfallen. Es ist daher
unwahrscheinlich, dass in Zukunft im großen Umfang
Altholz aus den Niederlanden nach Niedersachsen und
NRW importiert wird. Importe in weiter entfernte Bun-
desländer sind aus Kostengründen noch unwahrschein-
licher.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 27. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 20032126
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