Gratulation der Abgeordneten Ernst Hinsken
            und Rainer Eppelmann zum 60. Geburtstag 1873 A
            Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 1873 A
            Begrüßung des Parlamentspräsidenten
            Herrn Halilow aus Usbekistan und seiner De-
            legation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1884 A
            Zusatztagesordnungspunkt 3:
            Abgabe einer Regierungserklärung zur
            aktuellen internationalen Lage . . . . . . . 1874 A
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 4:
            Antrag der Abgeordneten Dr. Friedbert
            Pflüger, Dr. Wolfgang Schäuble, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion der CDU/
            CSU: Europa und Amerika müssen zu-
            sammenstehen
            (Drucksache 15/421) . . . . . . . . . . . . . . . . 1874 A
            Gerhard Schröder Bundeskanzler . . . . . . . . . . 1874 A
            Dr. Angela Merkel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1879 D
            Joseph Fischer Bundesminister AA . . . . . . . . 1884 B
            Dr. Guido Westerwelle FDP . . . . . . . . . . . . . 1887 D
            Gernot Erler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1889 D
            Michael Glos CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 C
            Dr. Peter Struck, Bundesminister BMVg . . . . 1894 C
            Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . 1895 C
            Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . 1896 B
            Günther Friedrich Nolting FDP . . . . . . . . 1896 D
            Dr. Wolfgang Gerhardt FDP . . . . . . . . . . . . . 1898 B
            Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1899 C
            Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 1901 C
            Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . . . . . 1904 D
            Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1906 B
            Dr. Christoph Zöpel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1907 A
            Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . 1909 A, B
            Ergebnisse der namentlichen
            Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . 1910 A, 1914 D
            Tagesordnungspunkt 3:
            – Zweite und dritte Beratung über den
            von den Abgeordneten Peter Götz,
            Dr. Michael Meister, weiteren Abgeord-
            neten und der Fraktion der CDU/CSU
            eingebrachten Entwurf eines Gesetzes
            zur Änderung des Gesetzes zur Neu-
            ordnung der Gemeindefinanzen (Ge-
            meindefinanzreformgesetz)
            (Drucksache 15/30) . . . . . . . . . . . . . . . 1909 C
            – Zweite und dritte Beratung über den vom
            Bundesrat eingebrachten Entwurf eines
            Gesetzes zur Änderung des Gesetzes
            zur Neuordnung der Gemeindefinan-
            zen (Gemeindefinanzreformgesetz)
            (Drucksachen 15/109, 15/384, 15/385,
            15/386) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1909 C
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 5:
            Antrag der Fraktionen der SPD und des
            BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Ge-
            meindefinanzen dauerhaft stärken
            (Drucksache 15/433) . . . . . . . . . . . . . . . . 1909 D
            Plenarprotokoll 15/25
            Deutscher Bundestag
            Stenografischer Bericht
            25. Sitzung
            Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003
            I n h a l t :
            Bernd Scheelen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1912 A
            Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1917 A
            Kerstin Andreae BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1918 D
            Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . . . . 1920 B
            Horst Schild SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1921 B
            Otto Bernhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1923 A
            Christine Scheel BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1924 D
            Gisela Piltz FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1925 D
            Dr. Hans-Ulrich Krüger SPD . . . . . . . . . . . . 1926 D
            Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1928 B
            Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1929 C
            Bernhard Kaster CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1931 B
            Namentliche Abstimmungen . . . . . . 1932 D, 1935 B
            Ergebnisse der namentlichen
            Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . 1933 C, 1938 C
            Zusatztagesordnungspunkt 6:
            Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann
            Otto Solms, Hans-Joachim Otto (Frank-
            furt), weiterer Abgeordneter und der Frak-
            tion der FDP: Finanzplatz Frankfurt
            stärken
            (Drucksache 15/369) . . . . . . . . . . . . . . . . 1935 D
            Tagesordnungspunkt 14:
            a) – c)
            Beschlussempfehlungen des Petitionsaus-
            schusses: Sammelübersicht 11, 12 und 13
            zu Petitionen
            (Drucksachen 15/363, 15/364 und 15/365) 1936 A
            Zusatztagesordnungspunkt 1:
            Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio-
            nen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE
            GRÜNEN: Zukunftsprogramm Bildung
            und Betreuung für Ganztagsschulen . . . 1936 B
            Edelgard Bulmahn Bundesministerin BMBF 1936 B
            Uwe Schummer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1940 B
            Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1941 D
            Christoph Hartmann (Homburg) FDP . . . . . . 1943 A
            Ute Berg SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1944 B
            Dr. Christoph Bergner CDU/CSU . . . . . . . . . 1945 B
            Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1946 C
            Heinz Schmitt (Landau) SPD . . . . . . . . . . . . 1947 C
            Marion Seib CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 1948 C
            Andrea Wicklein SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1949 D
            Hannelore Roedel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1950 D
            Caren Marks SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1952 A
            Markus Grübel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1952 D
            Dr. Ernst Dieter Rossmann SPD . . . . . . . . . . 1954 A
            Tagesordnungspunkt 4:
            Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zur Verlängerung der Ladenöffnung
            an Samstagen
            (Drucksache 15/396) . . . . . . . . . . . . . . . . 1955 B
            Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
            BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1955 B
            Dr. Hermann Kues CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1957 A
            Hubert Ulrich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1958 C
            Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1959 C
            Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1960 C
            Wolfgang Grotthaus SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1961 D
            Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1963 B
            Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1964 A
            Wolfgang Grotthaus SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1964 C
            Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . 1965 A
            Manfred Helmut Zöllmer SPD . . . . . . . . . . . 1966 B
            Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1967 C
            Tagesordnungspunkt 5:
            Erste Beratung über den vom Bundesrat
            eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
            Sicherung der Hilfsmittelversorgung von
            Pflegebedürftigen (Hilfsmittelsicherungs-
            gesetz – HSG)
            (Drucksache 15/308) . . . . . . . . . . . . . . . . 1969 A
            Dr. Erika Ober SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1969 B
            Matthias Sehling CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1970 C
            Petra Selg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 1972 C
            Daniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . . . . . . 1973 A
            Tagesordnungspunkt 6:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Verkehr, Bau- und Wohnungs-
            wesen zu der Unterrichtung durch die
            Bundesregierung: Bericht der Bundes-
            regierung über Maßnahmen auf dem
            Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003II
            Gebiet der Unfallverhütung im Straßen-
            verkehr und Übersicht über das Ret-
            tungswesen 2000 und 2001 – Unfallverhü-
            tungsbericht Straßenverkehr 2000/2001 –
            (Drucksachen 14/9730, 15/99 Nr. 1.1,
            15/388) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1974 A
            Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
            BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1974 B
            Gero Storjohann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1975 B
            Ursula Sowa BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1976 D
            Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . 1977 D
            Heidi Wright SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1979 A
            Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1980 B
            Tagesordnungspunkt 7:
            Antrag der Abgeordneten Annette
            Widmann-Mauz, Dr. Norbert Röttgen, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion der
            CDU/CSU: Versorgungsausgleich umge-
            hend regeln – Keine Schlechterstellung
            von Frauen bei der Alterssicherung
            (Drucksache 15/354) . . . . . . . . . . . . . . . . 1981 D
            Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . . . . 1982 A
            Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . 1983 D
            Sibylle Laurischk FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 1985 C
            Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1986 C
            Ute Granold CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 1987 B
            Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1988 D
            Tagesordnungspunkt 8:
            Antrag der Abgeordneten Detlef Parr,
            Dr. Dieter Thomae, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion der FDP: Für ein Ge-
            samtkonzept zur Verbesserung der
            Früherkennung und Behandlung von
            Demenz
            (Drucksache 15/228) . . . . . . . . . . . . . . . . 1990 B
            Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1990 C
            Hilde Mattheis SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1991 B
            Verena Butalikakis CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1993 A
            Petra Selg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 1994 D
            Tagesordnungspunkt 9:
            Antrag der Abgeordneten Dr. Christian
            Ruck, Dr. Friedbert Pflüger, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion der
            CDU/CSU: Gegen Terror, Völkermord
            und Hungerkatastrophe in Simbabwe,
            um Destabilisierung des südlichen Afri-
            kas zu vermeiden
            (Drucksache 15/353) . . . . . . . . . . . . . . . . 1995 D
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 7:
            Antrag der Abgeordneten Brigitte Wimmer
            (Karlsruhe), Walter Riester, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion der SPD sowie
            der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans-
            Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE
            GRÜNEN: Hungerkatastrophe in Sim-
            babwe weiter bekämpfen – Internationa-
            len Druck auf die Regierung Simbabwes
            aufrechterhalten
            (Drucksache 15/428) . . . . . . . . . . . . . . . . 1996 A
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 8:
            Antrag der Abgeordneten Markus
            Löning, Ulrich Heinrich, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion der FDP:
            Gemeinsame europäisch-afrikanische
            Initiative zur Lösung der Krise in
            Simbabwe starten
            (Drucksache 15/429) . . . . . . . . . . . . . . . . 1996 A
            Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa 1996 B
            Dr. Christian Ruck CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1997 B
            Walter Riester SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1998 D
            Markus Löning FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2000 A
            Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . 2001 A
            Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . . . . . 2002 D
            Brigitte Wimmer (Karlsruhe) SPD . . . . . . . . 2003 D
            Dr. Egon Jüttner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2004 C
            Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . 2005 C
            Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . . . . . 2006 A
            Zusatztagesordnungspunkt 9:
            Erste Beratung über den von der Bundes-
            regierung eingebrachten Entwurf eines Ge-
            setzes zur Neuordnung des gesellschaftlichen
            Spruchverfahrens (Spruchverfahrensneu-
            ordnungsgesetz)
            (Drucksache 15/371) . . . . . . . . . . . . . . . . 2006 C
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2006 C
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 2007 A
            Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 III
            Anlage 2
            Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
            Hans-Ulrich Klose (SPD) zu den namentlichen
            Abstimmungen über die Anträge der Fraktio-
            nen der CDU/CSU:
            – Zu der Abgabe einer Erklärung durch den
            Bundeskanzler:
            Zur aktuellen internationalen Lage
            (Drucksache 15/434)
            – Europa und Amerika müssen zusammenstehen
            (Drucksache 15/421)
            (Zusatztagesordnungspunkt 4) . . . . . . . . . . . . 2007 B
            Anlage 3
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            über den Bericht des Entwurfs eines Gesetzes
            zur Neuordnung des gesellschaftlichen
            Spruchverfahrens (Spruchverfahrensneuord-
            nungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 9) 2007 C
            Bernhard Brinkmann (Hildesheim) SPD . . . . 2007 C
            Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2008 B
            Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2009 C
            Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2010 B
            Alfred Hartenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 2010 D
            Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003IV
            (A)
            (B)
            (C)
            (D)
            Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 1873
            25. Sitzung
            Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003
            Beginn: 9.00 Uhr
        
        
        
        
          
          
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        2006
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 2007
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Andres, Gerd SPD 13.02.2003
        Breuer, Paul CDU/CSU 13.02.2003
        Dobrindt, Alexander CDU/CSU 13.02.2003
        Göbel, Ralf CDU/CSU 13.02.2003
        Günther (Plauen), FDP 13.02.2003
        Joachim
        Janssen, Jann-Peter SPD 13.02.2003
        Kaupa, Gerlinde CDU/CSU 13.02.2003
        Künast, Renate BÜNDNIS 90/ 13.02.2003
        DIE GRÜNEN
        Dr. Lippold CDU/CSU 13.02.2003
        (Offenbach), Klaus W.
        Mayer (Baiersbronn), CDU/CSU 13.02.2003
        Conny
        Meckelburg, Wolfgang CDU/CSU 13.02.2003
        Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 13.02.2003
        DIE GRÜNEN
        Dr. Nüßlein, Georg CDU/CSU 13.02.2003
        Polenz, Ruprecht CDU/CSU 13.02.2003
        Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 13.02.2003
        Ronsöhr, CDU/CSU 13.02.2003
        Heinrich-Wilhelm
        Thiele, Carl-Ludwig FDP 13.02.2003
        Volquartz, Angelika CDU/CSU 13.02.2003
        Wettig-Danielmeier, SPD 13.02.2003
        Inge
        Anlage 2
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Hans-Ulrich Klose (SPD) zu
        den namentlichen Abstimmungen über die An-
        träge der Fraktion der CDU/CSU:
        – Zu der Abgabe einer Erklärung durch den
        Bundeskanzler: Zur aktuellen internationalen
        Lage (Drucksache 15/434)
        – Europa und Amerika müssen zusammenste-
        hen ((Drucksache 15/421)
        (Zusatztagesordnungspunkt 4)
        entschuldigt bis
        Abgeordnete(r) einschließlich
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Aus politischen Gründen werde ich mich an den Ab-
        stimmungen über die beiden CDU/CSU-Anträge zur
        Außenpolitik nicht beteiligen.
        Anlage 3
        Zu Protokoll gegeben Reden
        Zur Beratung des Berichts des Entwurfs ei-
        nes Gesetzes zur Neuordnung des gesellschaftli-
        chen Spruchverfahrens (Spruchverfahrensneu-
        ordnungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 9)
        Bernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD):Am Ende
        einer umfangreichen Tagesordnung der heutigen Plenar-
        sitzung befassen wir uns mit der ersten Lesung des
        Spruchverfahrensneuordnungsgesetzes. Worum geht es
        dabei? Das gesellschaftliche Spruchverfahren ist im Akti-
        engesetz und im Umwandlungsgesetz vorgesehen, um bei
        so genannten unternehmerischen Strukturmaßnahmen
        den Minderheitsgesellschaftern, die einen Anspruch auf
        angemessenen Ausgleich bzw. Abfindung haben, mög-
        lichst effektiven Rechtsschutz zu gewähren, ohne dass die
        jeweiligen Strukturmaßnahmen durch Anfechtungskla-
        gen blockiert werden können.
        Die bisherige Praxis hat allerdings gezeigt, dass diese
        Verfahren übermäßig lange dauern und damit nicht ver-
        tretbare Zeitverzögerungen entstehen. So liegt die durch-
        schnittliche Verfahrensdauer bei etwa fünf Jahren. In ein-
        zelnen Fällen dauerten die Spruchverfahren sogar
        erheblich länger. Daher wurde in jüngster Zeit verstärkt an
        den Gesetzgeber appelliert, hier möglichst schnell für Ab-
        hilfe zu sorgen.
        Die hierfür erforderlichen Aktivitäten wurden auch
        durch die Regierungskommission „Corporate Gover-
        nance“ unterstützt und darüber hinaus wurden durch die
        Kommission auch konkrete Lösungsvorschläge unter-
        breitet. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird die
        Bundesregierung der Reformforderung gerecht und folgt
        ebenfalls den Empfehlungen der „Corporate Gover-
        nance“-Kommission. Dabei geht es auch um eine Verbes-
        serung des Anlegerschutzes. Im Abschlussbericht der
        Kommission wird unter anderem auch darauf hingewie-
        sen und eine Reform des Beschlussverfahrens empfohlen.
        Ziel des Gesetzentwurfes ist es, durch verbesserte Ver-
        fahrensstrukturen auf der Grundlage der bewährten Teile
        der bisherigen Regelung ein gestrafftes und erheblich ver-
        kürztes Gerichtsverfahren zu ermöglichen. Dabei sollen
        die bisher geltenden Vorschriften behutsam überarbeitet
        und auch punktuell verbessert werden. Im Einzelnen sind
        insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen, auf die
        ich näher eingehen möchte: Es ist dies zum einen die ge-
        nerelle Einführung der gerichtlichen Auswahl und Bestel-
        lung der sachverständigen Prüfer bei so genannten
        Umstrukturierungsmaßnahmen wie zum Beispiel Unter-
        nehmensvertrag, Eingliederung, Umwandlung. Nach
        Möglichkeit soll es keine Erstellung flächendeckender
        Gesamtgutachten, sondern stattdessen die gezielte Beur-
        teilung spezieller Einzelfragen geben. Hiermit wird die
        Rolle der Sachverständigen im Spruchverfahren neu ge-
        regelt und damit auch der zeitliche Ablauf gestrafft. Es
        wird eine Neugestaltung der Kostenvorschriften durch
        Einführung eines Mindestwertes und einer Obergrenze
        für die Gerichtskosten bei gleichzeitiger Verdoppelung
        der Gebühren und eine stärkere Unterscheidung zwischen
        den Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten bei der
        Kostenverteilung geben.
        Lassen Sie mich abschließend noch auf die Empfeh-
        lungen des Bundesrates und die diesbezügliche Stellung-
        nahme der Bundesregierung zu sprechen kommen, die
        sich mit der Kostensituation befasst: Ich zitiere: „Bund
        und Kommunen werden durch die Gegenäußerung nicht
        mit Kosten belastet. Auch für die Länderhaushalte ent-
        stehen keine zusätzlichen Kosten. Wegen der Sorge des
        Bundesrates, es könnte zu einer Verringerung des Ge-
        richtsgebührenaufkommens kommen, wird sich die Bun-
        desregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren für
        eine Anhebung der im Regierungsentwurf vorgesehenen
        Mindest- und Höchstbeträge des für die Gerichtsgebühren
        maßgeblichen Geschäftswertes einsetzen.“
        Damit dürften auch diese Bedenken des Bundesrates
        ausgeräumt sein.
        Ich würde mich daher freuen, wenn dieser Gesetzent-
        wurf die gesamte Zustimmung des hohen Hauses finden
        würde.
        Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Seit dem vergangenen
        Jahr können erstmals in unserer Rechtsordnung Minder-
        heitsaktionäre auch gegen ihren Willen durch einen
        Hauptaktionär aus einem Unternehmen ausgeschlossen
        werden. Im Rahmen eines so genannten „Squeeze-out“
        können diese Kleinaktionäre, sofern es sich nur noch um
        Splitterbesitz handelt, aus einem Unternehmen gegen eine
        Barabfindung „herausgequetscht“ werden.
        In diesem „Squeeze-out“-Verfahren darf selbstver-
        ständlich der Kleinaktionär nicht unter die Räder geraten.
        Daher gibt es ein gesetzlich fundiertes Recht des Minder-
        heitsaktionärs, einen angemessenen – und aus seinem
        Blickwinkel bedeutet dies natürlich einen möglichst
        hohen – Ausgleich für die Veränderungen zu seinen Las-
        ten zu erhalten. Dass der Mehrheitsaktionär seine Auf-
        wendungen möglichst klein halten möchte, bedarf auch
        keiner besonderen Ausführungen. Damit ist der Interes-
        senkonflikt strukturell angelegt, und es bedarf aus diesem
        Grunde auch Regeln zur Lösung dieses Konfliktes.
        Doch nicht nur im neuen „Squeeze-out“-Verfahren,
        sondern auch bei der Verschmelzung oder der Auf- und
        Abspaltung von Gesellschaften, bei den Abschlüssen von
        Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträgen oder
        der Vermögensübertragung, um nur einige wenige Bei-
        spiele zu nennen, sind Regeln und Verfahren für einen fai-
        ren Interessenausgleich nötig.
        Der Gesetzgeber hat daher das so genannte Spruchver-
        fahren ins deutsche Gesellschaftsrecht eingeführt. Es han-
        delt sich hierbei um ein so genanntes echtes Streitverfahren
        der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dies geschah zunächst
        für den Bereich des Umwandlungsrechts. Seit fast vier
        Jahrzehnten finden wir dieses Verfahren aber auch in un-
        serem Aktiengesetz wieder.
        Ich darf uns alle nochmals an den Sinn dieses gesell-
        schaftsrechtlichen Spruchverfahrens erinnern. Es geht um
        den Rechtsschutz des Aktionärs gegenüber der Gesell-
        schaft, es geht um seinen Kapital- und Anlagenschutz,
        ohne die Gesellschaft durch langwierige Gerichtsverfah-
        ren handlungsunfähig zu machen.
        Wie sah denn nun die Praxis in den vergangenen Jah-
        ren aus? Zum einen hat sich das Spruchverfahren gerade
        für die Kleinaktionäre bewährt. Denn in vielen Fällen hat-
        ten die Minderheitsgesellschafter in diesen Verfahren Er-
        folg. Sie erstritten eine höhere Kompensation, als ur-
        sprünglich von den Gesellschaften festgelegt wurde.
        Zum anderen häuften sich doch vermehrt die Klagen
        über gewisse Unzulänglichkeiten des Spruchverfahrens.
        Beklagt wurde beispielsweise durchgängig die Dauer der
        Verfahren, die im Durchschnitt um die fünf Jahre lagen –
        in manchen Fällen allerdings auch erheblich länger dau-
        erten.
        Ich kann daher schon Verständnis für manch drastische
        Formulierung der Kritiker der gegenwärtigen Rechtslage
        und Rechtspraxis aufbringen. Ob wir allerdings wirklich
        eine Situation bei der Verfahrensdauer haben, „die derzeit
        mitunter praktisch auf Rechtsverweigerung hinausläuft“,
        so die Formulierung im Bericht der Regierungskommis-
        sion „Corporate Governance“ – Drucksache 14/7515, Sei-
        te 83 – will ich einmal dahingestellt sein lassen. Unstrit-
        tig ist die lange Verfahrensdauer ein Ärgernis, das es
        möglichst mit der Reform des Spruchverfahrens abzustel-
        len gilt.
        Der Reformdebatte nahm sich auch der 63. Deutsche
        Juristentag im September 2000 an. Die wirtschaftsrechtli-
        che Abteilung forderte uns als Gesetzgeber mit großer
        Mehrheit auf, das geltende Recht zu überprüfen.
        Wir Christdemokraten begrüßen es daher, dass die Bun-
        desregierung sich diesem Bereich des Gesellschaftsrechts
        endlich zugewandt und nunmehr einen Gesetzentwurf zur
        Neuordnung des Spruchverfahrens auch vorgelegt hat,
        nachdem dies für die vergangene Legislaturperiode be-
        reits geplant war.
        Die grundsätzliche Zustimmung zu einer Neuregelung
        ist auch bei den betroffenen Verbänden und in der wis-
        senschaftlichen Fachdiskussion gegeben, wenn ich das
        richtig überschaue.
        Wer soll auch etwas dagegen haben, dass endlich die
        Zersplitterung der gesetzlichen Regelung für das Spruch-
        verfahren beseitigt wird? Wer wird sich darüber beschwe-
        ren, dass wir eine Konzentration aller Vorschriften und
        Regeln anwenderfreundlich in einem eigenen Spruchver-
        fahrensgesetz erhalten? Hier dürfen Sie selbstverständlich
        auch unserer Zuneigung sicher sein.
        Allerdings wird es Sie nicht wundern, dass die Zu-
        stimmung im Grundsatz nicht die Kritik im Detail aus-
        schließt. In dieser Form hat sich auch der Bundesrat dem
        vorliegenden Entwurf im ersten Durchgang angenom-
        men. In konstruktiver Weise wurden eine Vielzahl von
        einzelnen Änderungswünschen gegenüber dem Regie-
        rungsentwurf eingebracht, über die es sich lohnt, auch
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 20032008
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        ernsthaft während der weiteren parlamentarischen Bera-
        tungen nachzudenken.
        Ich nenne nur beispielhaft die Zuständigkeitsregelung
        in § 2 Spruchverfahrensgesetz. Hier sollte präzise geregelt
        werden, wenn bei einer Verschmelzung mehrerer Antrag-
        steller verschiedener Rechtsträger mit unterschiedlichem
        Sitz vorhanden sind. Bisher wird dies nicht befriedigend
        gelöst. Auch über die Kostenregelung in § 15, die wesent-
        lich neue Elemente enthält und auch die Länder nicht un-
        wesentlich tangiert, sollte noch einmal gesprochen wer-
        den.
        Etwas intensiver möchte ich allerdings einen anderen
        Punkt in dieser Debatte noch ansprechen. Wir alle wissen,
        dass die Spruchverfahren weitgehend Gutachterprozesse
        sind. Völlig zu Recht sollen die Berichte und das Spezial-
        wissen der sachverständigen Prüfer, die im Vorfeld mit
        der Umstrukturierung befasst und nach den geltenden
        Vorschriften des Aktiengesetzes und Umwandlungsgeset-
        zes auch einzuschalten waren, stärker im Spruchverfahren
        Berücksichtigung finden. Folgerichtig sollen die vom Ge-
        richt bestellten Sachverständigen auch nicht mehr um-
        fangreiche Gesamtgutachten erstellen, sondern eher ge-
        zielt Einzelfragen beurteilen. Ich halte dies für ziemlich
        unstrittig und teile die Hoffnung, dass hierdurch eine Be-
        schleunigung des Verfahrens eintreten wird. Die ver-
        schiedenen Regelungen hierzu im vorliegenden Entwurf
        zählen sicherlich zu den Kernelementen der Reform.
        Ein wenig überrascht war ich allerdings, dass in § 7
        Abs. 6 keine Regelung hinsichtlich der Vergütung des
        vom Gericht beauftragten Sachverständigen vorgesehen
        ist. Auf den ersten Blick mag dies als ein unwichtiger
        Punkt angesehen werden. Allerdings auch nur auf den ers-
        ten Blick, denn die Qualität und nicht zuletzt die Schnel-
        ligkeit, in der Gutachten dann in der Praxis erstellt wer-
        den, ist hiervon wesentlich abhängig und damit im
        Interesse letztendlich aller Beteiligten.
        In diesem Kontext will ich noch einmal auf den Bericht
        der Regierungskommission „Corporate Governance“ zu-
        rückkommen, um auch die Regierungsfraktionen noch ein
        wenig für dieses Anliegen zu sensibilisieren. Dort heißt
        es:
        Um die Verfahrensdauer zu verkürzen, ist des Weite-
        ren eine angemessene, verkehrsübliche Vergütung
        der Sachverständigen unerlässlich. Eine Vergütung
        von grundsätzlich 50 bis höchstens 150 DM pro
        Stunde, wie sie das Gesetz über die Entschädigung
        von Zeugen und Sachverständigen für gerichtlich be-
        auftragte Sachverständige vorsieht, stellt regelmäßig
        keinen hinreichenden Kostendeckungsbeitrag dar
        und bietet erst recht keinen hinreichenden Anreiz,
        den Prüfungsbericht zügig zu erstatten. Qualifizierte
        Wirtschaftsprüfer oder vergleichbare Sachverstän-
        dige sind zu derartigen Konditionen nicht zu haben.
        In der Praxis sind in den Spruch(stellen)verfahren
        daher häufig Gutachter geringerer Güte tätig. ... Die
        Regierungskommission ist vor diesem Hintergrund
        der Auffassung, dass eine verkehrsübliche Vergü-
        tung der Sachverständigen gewährleistet sein muss.
        Sie spricht sich insoweit dafür aus, dass mit der vor-
        geschlagenen gerichtlichen Bestellung des Sachver-
        ständigen künftig ein gesetzlich geregeltes Rechts-
        verhältnis auftragsähnlicher Art zwischen diesem
        und der Gesellschaft zustande kommen sollte, etwa
        nach dem Vorbild der §§ 306 Abs. 4 Satz 6 Aktien-
        gesetz, 308 Abs. 2 Satz 1 Umwandlungsgesetz, aus
        dem der Sachverständige sodann einen Anspruch auf
        angemessene, verkehrsübliche Vergütung gegen die
        Gesellschaft hätte.
        – Drucksache 14/7515, Seite 83 –
        Ich bin mir bewusst, dass eine verkehrsübliche Vergü-
        tung der Sachverständigen im vorliegenden Gesetzent-
        wurf auch eine Ausstrahlung auf andere Bereiche entfal-
        ten könnte. Vielleicht ist diese auch einer der Gründe,
        warum im Regierungsentwurf keine Regelung hinsicht-
        lich der Vergütung des vom Gericht beauftragten Sach-
        verständigen vorgesehen ist? Ich würde mir wünschen,
        wenn wir in unseren Beratungen diesen Punkt noch ein-
        mal aufgreifen und das Für und Wider intensiv diskutie-
        ren würden.
        Meine Fraktion hält den vorliegenden Gesetzentwurf
        insgesamt für diskussionswürdig. Wir Christdemokraten
        bieten allen Seiten des Hauses eine zügige Beratung an,
        damit den Betroffenen recht bald ein effektives Spruch-
        verfahren zur Verfügung steht.
        Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN): Der heute beratene Gesetzentwurf mit dem etwas
        spröde klingenden Titel kommt praktischen Bedürfnissen
        der Wirtschaft sowie Forderungen in Rechts- und Verwal-
        tungslehre nach.
        Das Spruchverfahren soll bei Umstrukturierungsmaß-
        nahmen von Gesellschaften nach dem Aktien- oder Um-
        wandlungsgesetz Minderheitsaktionären im Streit um
        Kompensationszahlungen effektiven Rechtsschutz ge-
        währleisten, ohne die unternehmerische Handlungsfrei-
        heit der Gesellschaften zu beeinträchtigen.
        In der Vergangenheit wurde oft kritisiert, das Spruch-
        verfahren dauere zu lange, lasse rechtsmissbräuchliche
        Anrufungen des Gerichts sowie kostentreibende Ver-
        schleppungstaktik zu und die verstreuten Verfahrensvor-
        schriften seien schlecht handhabbar. Der 63. Deutsche
        Juristentag 2000 forderte daher eine Überprüfung; die
        Regierungskommission „Corporate Governance“ emp-
        fahl eine Modernisierung bzw. Neuordnung. Solche Re-
        form wurde noch dringlicher auch zum Anlegerschutz,
        seit durch das Übernahmegesetz 2001 Mehrheits-
        aktionären ermöglicht wurde, Minderheitsaktionäre ge-
        gen Abfindung aus einer AG oder Kommandit-AG auszu-
        schließen.
        Der Entwurf der Bundesregierung fasst die bislang ver-
        streuten Einzelregelungen in einem Gesetz zusammen.
        Die Zuständigkeit für das Spruchverfahren bleibt beim
        Landgericht konzentriert. Die Regelungen zum Antrags-
        gegner, Bekanntmachung etc. wurden vereinheitlicht.
        Für die nicht antragstellenden, aber im Streit um Aus-
        gleich und Abfindung mit betroffenen Anteilseigner soll
        das Gericht auch künftig „gemeinsame Vertreter“ bestel-
        len könne, aber zur Kostenminderung regelmäßig nur
        noch einen statt mehrere.
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        Ferner wird das Verfahren gestrafft und beschleunigt.
        Obligatorisch soll zur raschen Aufklärung des Sachver-
        halts eine mündliche Verhandlung stattfinden. Die An-
        tragsteller müssen ihre Einwände gegen die angebotenen
        Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen nun binnen ver-
        längerter Frist konkret begründen. Allerdings sollte die
        Regelung noch verdeutlichen, dass Abweichungen mög-
        lich sind, wo Antragsteller wegen mangelnder Informa-
        tion noch nicht spezifiziert vortragen können.
        Verspätetes oder andere Beteiligte benachteiligendes
        Vorbringen soll das Gericht zurückweisen können, was
        grundsätzlich zu begrüßen ist. Doch soweit der Entwurf
        dies bisher schon bei einfachem Verschulden ermöglichen
        will und die Kriterien hierfür erst durch die Rechtspre-
        chung entwickelt werden sollen, muss die Vorlage nach
        unserer Auffassung noch einmal überdacht werden.
        Meine Fraktion neigt stark dazu, stattdessen auf grobe
        Fahrlässigkeit abzustellen und dazu die bewährte Vor-
        schrift des § 296 Abs. 2 ZPO wörtlich in § 10 Abs. 2
        Spruchgesetz zu übernehmen.
        Ferner sieht der Entwurf zwecks Verfahrensbeschleu-
        nigung vor, dass das Gericht den mündlichen Verhand-
        lungstermin umfassend vorzubereiten hat. Dabei kann es
        etwa geheimhaltungsbedürftige Unternehmensunterlagen
        auch „in camera“ beiziehen und verwenden, ohne sie an
        andere Beteiligte zu übermitteln.
        Der Amtsermittlungsgrundsatz wird zwecks Verfah-
        rensstraffung eingeschränkt, indem die Parteien selbst
        Tatsachen rechtzeitig und vollständig vorbringen müssen.
        Das Verhältnis zum Beibringungsgrundsatz bedarf hier al-
        lerdings noch größerer Klarstellung: Denkbar wäre, die
        richterliche Aufklärungspflicht gemäß § 139 ZPO für ent-
        sprechend anwendbar zu erklären.
        Flankierend schafft der Entwurf attraktive Möglichkei-
        ten zu einer gütlichen Einigung bzw. einem Vergleich.
        Zahlt das Unternehmen auf den gefundenen Spruch hin
        nicht, bleibt für die dann notwendige Leistungsklage
        sinnvollerweise das schon sachkundige Spruchgericht zu-
        ständig.
        Ferner soll der so genannte sachverständige Prüfer bes-
        ser in das Spruchverfahren eingebunden werden, um teure
        und zeitraubende Zweitgutachten zu vermeiden. Die neue
        abgewogene Kostenregelung wird rechtsmissbräuchliche
        und mutwillige Spruchverfahrensanträge verhindern helfen.
        Insgesamt meine ich, dass die Bundesregierung einen
        sehr durchdachten Entwurf vorgelegt hat zur Regelung ei-
        nes Wirtschaftsbereichs mit zunehmender praktischer Re-
        levanz.
        Mit den zahlreichen ergänzenden Vorschlägen des
        Bundesrats werden wir uns in der Ausschussberatung
        sorgfältig auseinander setzen.
        Rainer Funke (FDP): Die FDP-Fraktion begrüßt den
        Gesetzentwurf zur Neuordnung des gesellschaftlichen
        Spruchverfahrens. Insbesondere begrüßt die FDP-Frak-
        tion das Ziel des Entwurfes, durch verbesserte Verfah-
        rensstrukturen auf der Grundlage der bewährten bisheri-
        gen Regelung, ein gestrafftes und erheblich verkürztes
        Gerichtsverfahren zu ermöglichen. In der Tat dauern die
        Verfahren viel zu lange. Dies ist auch nachteilig für den
        Finanzmarkt Deutschland.
        Bei allem guten Willen gegenüber dem Gesetzentwurf
        der Bundesregierung, den wir sehr begrüßen, sind in dem
        bereits nachgebesserten Entwurf einige Schwachstellen
        zu beseitigen. Dies wird bei gutem Willen aller Beteilig-
        ten im Rechtsausschuss und im Berichterstattergespräch
        auch gelingen.
        So könnte der in § 1 geregelte Anwendungsbereich
        zum Beispiel auch für die Anfechtung eines Sachkapita-
        lerhöhungsbeschlusses erweitert werden. Auch die Zu-
        ständigkeit könnte noch stärker als bisher vorgesehen auf
        ein Landgericht konzentriert werden. Die Antragsfrist
        könnte von drei auf zwei Monate verkürzt werden und die
        Konzentration auf einen gemeinsamen Vertreter gemäß
        §6 wäre eher zweckmäßig und könnte der Kostenerspar-
        nis dienen. In diesem Zusammenhang sollten die Kosten-
        regelungen des § 15 überprüft werden.
        Wichtig scheint mir vor allem, die Rolle des unabhän-
        gigen Sachverständigen, der sein Gutachten in meinen
        Augen auf die streitigen Teile zu beschränken hat, zu stär-
        ken. Die Bestellung des Sachverständigen sollte auch zü-
        gig erfolgen, um das Verfahren weiter zu beschleunigen.
        Ich bin mir sicher, dass wir bei den Beratungen im
        Rechtsausschuss zu vernünftigen Lösungen gelangen wer-
        den. Dann ist es jedoch für die Umsetzung dieses Gesetzes
        ganz besonders wichtig, dass die Landesjustizverwaltun-
        gen gerade für dieses Spruchverfahren eine Konzentration
        auf bestimmte Spezialkammern beim Landgericht oder
        auf die Kammern für Handelssachen ermöglichen. Hier
        müssen die qualifiziertesten Richter eingesetzt werden,
        die auch über betriebswirtschaftliche und bilanzrechtliche
        Kenntnisse verfügen müssen. Hier zu investieren lohnt
        sich, denn langjährige Verfahren schaden nicht nur den
        betroffenen Aktionären, sondern vor allem den Unterneh-
        men mit ihrer Investitionsbereitschaft und damit der
        Schaffung von Arbeitsplätzen.
        Bei dieser Gelegenheit lassen Sie mich auch sagen, dass
        wir von der Bundesregierung nunmehr alsbald erwarten,
        dass die Vorschläge der Baums-Kommission zu Corporate
        Governance umgesetzt werden. Einer dieser Vorschläge
        war auch eine Novellierung des Spruchverfahrens. Bei der
        weiteren Umsetzung der Baums-Vorschläge sollten wir je-
        doch eine in sich geschlossene Regelung bevorzugen.
        Punktuelle Lösungen sollten wir ablehnen.
        Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bun-
        desministerin der Justiz: Sie beraten heute in erster Le-
        sung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung
        des gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahrens. Mit der
        Neuregelung greifen wir wesentliche Empfehlungen der
        Regierungskommission „Corporate Governance“ aus dem
        Jahr 2001 auf. Die Novelle ist ein wichtiger Beitrag zur Mo-
        dernisierung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren.
        Oberstes Ziel ist es, die Verfahrensdauer spürbar zu
        verkürzen und damit den Rechtsschutz für Aktionäre er-
        heblich zu verbessern. Mehr Übersichtlichkeit und Trans-
        parenz schafft der Entwurf, indem die bisher in verschie-
        denen Gesetzen geregelten Verfahrensvorschriften in
        einem neuen Verfahrensgesetz konzentriert werden.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 20032010
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        Im gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren können
        Minderheitsaktionäre, die nach dem Aktien- oder Um-
        wandlungsgesetz Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen
        erhalten, die Höhe dieser Kompensation vor dem zustän-
        digen Landgericht überprüfen lassen. Ein solcher An-
        spruch auf Abfindungs- oder Ausgleichszahlung besteht
        bei Strukturmaßnahmen, wie zum Beispiel der Umwand-
        lung von Gesellschaften oder dem Ausschluss von Min-
        derheitsaktionären im Wege des so genannten Squeeze-
        out.
        Bei der Überprüfung der Kompensation trifft das Ge-
        richt seine Bewertung in der Regel aufgrund einer umfas-
        senden Unternehmensbewertung. Die Neuregelung sieht
        nun vor, dass das Gericht nicht regelmäßig neue, zeitrau-
        bende Gutachten in Auftrag geben muss, sondern ver-
        stärkt auf die bereits nach den Vorschriften des Aktien-
        und Umwandlungsgesetzes zur Vorbereitung der Struk-
        turmaßnahme erstellten Berichte und Prüfungsberichte
        zurückgreifen kann. Damit diese Unterlagen einen höhe-
        ren Beweiswert für das spätere Spruchverfahren erlangen,
        werden die vorbereitenden Prüfungsberichte künftig
        zwingend durch gerichtlich bestellte unabhängige Prüfer
        erstellt. Dies wirkt dem Eindruck einer Parteinähe des Be-
        richts von vornherein entgegen und erhöht die Akzeptanz
        der Prüfungsergebnisse auch für die Minderheitsaktio-
        näre. Zusätzliche Begutachtungsaufträge an Sachverstän-
        dige im Spruchverfahren können dann gezielt auf die
        Klärung verbliebener Streitpunkte beschränkt werden.
        Das wird zu einer erheblichen Verfahrensbeschleunigung
        führen.
        Das Spruchverfahren wird zudem durch neu einge-
        führte Verfahrensförderungspflichten für die Beteiligten
        geordnet und gestrafft. So muss der Minderheitenaktionär
        beispielsweise künftig umfassend darlegen und begrün-
        den, in welchen Punkten er die Berechnungsgrundlagen
        seiner Kompensation angreift.
        Durch die Reform soll die derzeit durchschnittliche
        Verfahrensdauer von rund fünf Jahren spürbar verkürzt
        werden. Dies entlastet die Gerichte und die Anleger kom-
        men so schneller zu ihrem Recht.
        Die wichtigsten Punkte der Neuregelung lassen sich
        wie folgt zusammenfassen: Es werden ausschließlich vom
        Gericht ausgewählte und bestellte sachverständige Prüfer
        tätig. Der Einsatz von Sachverständigengutachten im
        Spruchverfahren wird auf Streitpunkte begrenzt und so ef-
        fizienter gestaltet. Den Beteiligten werden bei gleichzeiti-
        ger Rückführung des Amtsermittlungsgrundsatzes Verfah-
        rensförderungspflichten auferlegt. Die Kostenvorschriften
        werden neu gestaltet, um eine ausgewogene Risikovertei-
        lung sicherzustellen, die den Minderheitsaktionär nicht
        benachteiligt, gleichzeitig aber Missbrauchsfällen vor-
        beugt. Und die bisher verstreuten Regelungen werden in
        einem neuen Verfahrensgesetz zusammengestellt.
        Der Bundesrat hat sich am 20. Dezember 2002 mit dem
        Gesetzentwurf befasst und eine Reihe sehr nützlicher Än-
        derungshinweise gegeben. Ich denke, dass diese zum
        größten Teil im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufge-
        griffen werden können. Dies gilt insbesondere auch für die
        vom Bundesrat angesprochenen Mindest- und Höchst-
        geschäftswerte zur Berechnung der Gerichtskosten.
        Ich bin zuversichtlich, dass wir dieses Reformgesetz in
        den weiteren Beratungen schnell und parteiübergreifend
        auf den Weg bringen können.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 2011
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        Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin