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    Gratulation der Abgeordneten Ernst Hinsken und Rainer Eppelmann zum 60. Geburtstag 1873 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 1873 A Begrüßung des Parlamentspräsidenten Herrn Halilow aus Usbekistan und seiner De- legation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1884 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Regierungserklärung zur aktuellen internationalen Lage . . . . . . . 1874 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Dr. Friedbert Pflüger, Dr. Wolfgang Schäuble, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Europa und Amerika müssen zu- sammenstehen (Drucksache 15/421) . . . . . . . . . . . . . . . . 1874 A Gerhard Schröder Bundeskanzler . . . . . . . . . . 1874 A Dr. Angela Merkel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1879 D Joseph Fischer Bundesminister AA . . . . . . . . 1884 B Dr. Guido Westerwelle FDP . . . . . . . . . . . . . 1887 D Gernot Erler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1889 D Michael Glos CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 C Dr. Peter Struck, Bundesminister BMVg . . . . 1894 C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . 1895 C Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . 1896 B Günther Friedrich Nolting FDP . . . . . . . . 1896 D Dr. Wolfgang Gerhardt FDP . . . . . . . . . . . . . 1898 B Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1899 C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 1901 C Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . . . . . 1904 D Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1906 B Dr. Christoph Zöpel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1907 A Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . 1909 A, B Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . 1910 A, 1914 D Tagesordnungspunkt 3: – Zweite und dritte Beratung über den von den Abgeordneten Peter Götz, Dr. Michael Meister, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neu- ordnung der Gemeindefinanzen (Ge- meindefinanzreformgesetz) (Drucksache 15/30) . . . . . . . . . . . . . . . 1909 C – Zweite und dritte Beratung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinan- zen (Gemeindefinanzreformgesetz) (Drucksachen 15/109, 15/384, 15/385, 15/386) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1909 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Ge- meindefinanzen dauerhaft stärken (Drucksache 15/433) . . . . . . . . . . . . . . . . 1909 D Plenarprotokoll 15/25 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 25. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 I n h a l t : Bernd Scheelen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1912 A Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1917 A Kerstin Andreae BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1918 D Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . . . . 1920 B Horst Schild SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1921 B Otto Bernhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1923 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1924 D Gisela Piltz FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1925 D Dr. Hans-Ulrich Krüger SPD . . . . . . . . . . . . 1926 D Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1928 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1929 C Bernhard Kaster CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1931 B Namentliche Abstimmungen . . . . . . 1932 D, 1935 B Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . 1933 C, 1938 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Hans-Joachim Otto (Frank- furt), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Finanzplatz Frankfurt stärken (Drucksache 15/369) . . . . . . . . . . . . . . . . 1935 D Tagesordnungspunkt 14: a) – c) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersicht 11, 12 und 13 zu Petitionen (Drucksachen 15/363, 15/364 und 15/365) 1936 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zukunftsprogramm Bildung und Betreuung für Ganztagsschulen . . . 1936 B Edelgard Bulmahn Bundesministerin BMBF 1936 B Uwe Schummer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1940 B Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1941 D Christoph Hartmann (Homburg) FDP . . . . . . 1943 A Ute Berg SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1944 B Dr. Christoph Bergner CDU/CSU . . . . . . . . . 1945 B Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1946 C Heinz Schmitt (Landau) SPD . . . . . . . . . . . . 1947 C Marion Seib CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 1948 C Andrea Wicklein SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1949 D Hannelore Roedel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1950 D Caren Marks SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1952 A Markus Grübel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1952 D Dr. Ernst Dieter Rossmann SPD . . . . . . . . . . 1954 A Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen (Drucksache 15/396) . . . . . . . . . . . . . . . . 1955 B Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1955 B Dr. Hermann Kues CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1957 A Hubert Ulrich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1958 C Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1959 C Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1960 C Wolfgang Grotthaus SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1961 D Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1963 B Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1964 A Wolfgang Grotthaus SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1964 C Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . 1965 A Manfred Helmut Zöllmer SPD . . . . . . . . . . . 1966 B Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1967 C Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung von Pflegebedürftigen (Hilfsmittelsicherungs- gesetz – HSG) (Drucksache 15/308) . . . . . . . . . . . . . . . . 1969 A Dr. Erika Ober SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1969 B Matthias Sehling CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1970 C Petra Selg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 1972 C Daniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . . . . . . 1973 A Tagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr, Bau- und Wohnungs- wesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundes- regierung über Maßnahmen auf dem Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003II Gebiet der Unfallverhütung im Straßen- verkehr und Übersicht über das Ret- tungswesen 2000 und 2001 – Unfallverhü- tungsbericht Straßenverkehr 2000/2001 – (Drucksachen 14/9730, 15/99 Nr. 1.1, 15/388) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1974 A Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1974 B Gero Storjohann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1975 B Ursula Sowa BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1976 D Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . 1977 D Heidi Wright SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1979 A Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1980 B Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Annette Widmann-Mauz, Dr. Norbert Röttgen, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Versorgungsausgleich umge- hend regeln – Keine Schlechterstellung von Frauen bei der Alterssicherung (Drucksache 15/354) . . . . . . . . . . . . . . . . 1981 D Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . . . . 1982 A Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . 1983 D Sibylle Laurischk FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 1985 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1986 C Ute Granold CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 1987 B Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1988 D Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Detlef Parr, Dr. Dieter Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für ein Ge- samtkonzept zur Verbesserung der Früherkennung und Behandlung von Demenz (Drucksache 15/228) . . . . . . . . . . . . . . . . 1990 B Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1990 C Hilde Mattheis SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1991 B Verena Butalikakis CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1993 A Petra Selg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 1994 D Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Dr. Friedbert Pflüger, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Gegen Terror, Völkermord und Hungerkatastrophe in Simbabwe, um Destabilisierung des südlichen Afri- kas zu vermeiden (Drucksache 15/353) . . . . . . . . . . . . . . . . 1995 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Brigitte Wimmer (Karlsruhe), Walter Riester, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans- Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Hungerkatastrophe in Sim- babwe weiter bekämpfen – Internationa- len Druck auf die Regierung Simbabwes aufrechterhalten (Drucksache 15/428) . . . . . . . . . . . . . . . . 1996 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Markus Löning, Ulrich Heinrich, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Gemeinsame europäisch-afrikanische Initiative zur Lösung der Krise in Simbabwe starten (Drucksache 15/429) . . . . . . . . . . . . . . . . 1996 A Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa 1996 B Dr. Christian Ruck CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1997 B Walter Riester SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1998 D Markus Löning FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2000 A Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . 2001 A Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . . . . . 2002 D Brigitte Wimmer (Karlsruhe) SPD . . . . . . . . 2003 D Dr. Egon Jüttner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2004 C Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . 2005 C Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . . . . . 2006 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung über den von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurf eines Ge- setzes zur Neuordnung des gesellschaftlichen Spruchverfahrens (Spruchverfahrensneu- ordnungsgesetz) (Drucksache 15/371) . . . . . . . . . . . . . . . . 2006 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2006 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 2007 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 III Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Ulrich Klose (SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über die Anträge der Fraktio- nen der CDU/CSU: – Zu der Abgabe einer Erklärung durch den Bundeskanzler: Zur aktuellen internationalen Lage (Drucksache 15/434) – Europa und Amerika müssen zusammenstehen (Drucksache 15/421) (Zusatztagesordnungspunkt 4) . . . . . . . . . . . . 2007 B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung über den Bericht des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des gesellschaftlichen Spruchverfahrens (Spruchverfahrensneuord- nungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 9) 2007 C Bernhard Brinkmann (Hildesheim) SPD . . . . 2007 C Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2008 B Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2009 C Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2010 B Alfred Hartenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 2010 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003IV (A) (B) (C) (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 1873 25. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 Beginn: 9.00 Uhr
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    (A) (B) (C) (D) 2006 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 2007 (C) (D) (A) (B) Andres, Gerd SPD 13.02.2003 Breuer, Paul CDU/CSU 13.02.2003 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 13.02.2003 Göbel, Ralf CDU/CSU 13.02.2003 Günther (Plauen), FDP 13.02.2003 Joachim Janssen, Jann-Peter SPD 13.02.2003 Kaupa, Gerlinde CDU/CSU 13.02.2003 Künast, Renate BÜNDNIS 90/ 13.02.2003 DIE GRÜNEN Dr. Lippold CDU/CSU 13.02.2003 (Offenbach), Klaus W. Mayer (Baiersbronn), CDU/CSU 13.02.2003 Conny Meckelburg, Wolfgang CDU/CSU 13.02.2003 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 13.02.2003 DIE GRÜNEN Dr. Nüßlein, Georg CDU/CSU 13.02.2003 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 13.02.2003 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 13.02.2003 Ronsöhr, CDU/CSU 13.02.2003 Heinrich-Wilhelm Thiele, Carl-Ludwig FDP 13.02.2003 Volquartz, Angelika CDU/CSU 13.02.2003 Wettig-Danielmeier, SPD 13.02.2003 Inge Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Ulrich Klose (SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über die An- träge der Fraktion der CDU/CSU: – Zu der Abgabe einer Erklärung durch den Bundeskanzler: Zur aktuellen internationalen Lage (Drucksache 15/434) – Europa und Amerika müssen zusammenste- hen ((Drucksache 15/421) (Zusatztagesordnungspunkt 4) entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenografischen Bericht Aus politischen Gründen werde ich mich an den Ab- stimmungen über die beiden CDU/CSU-Anträge zur Außenpolitik nicht beteiligen. Anlage 3 Zu Protokoll gegeben Reden Zur Beratung des Berichts des Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Neuordnung des gesellschaftli- chen Spruchverfahrens (Spruchverfahrensneu- ordnungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 9) Bernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD):Am Ende einer umfangreichen Tagesordnung der heutigen Plenar- sitzung befassen wir uns mit der ersten Lesung des Spruchverfahrensneuordnungsgesetzes. Worum geht es dabei? Das gesellschaftliche Spruchverfahren ist im Akti- engesetz und im Umwandlungsgesetz vorgesehen, um bei so genannten unternehmerischen Strukturmaßnahmen den Minderheitsgesellschaftern, die einen Anspruch auf angemessenen Ausgleich bzw. Abfindung haben, mög- lichst effektiven Rechtsschutz zu gewähren, ohne dass die jeweiligen Strukturmaßnahmen durch Anfechtungskla- gen blockiert werden können. Die bisherige Praxis hat allerdings gezeigt, dass diese Verfahren übermäßig lange dauern und damit nicht ver- tretbare Zeitverzögerungen entstehen. So liegt die durch- schnittliche Verfahrensdauer bei etwa fünf Jahren. In ein- zelnen Fällen dauerten die Spruchverfahren sogar erheblich länger. Daher wurde in jüngster Zeit verstärkt an den Gesetzgeber appelliert, hier möglichst schnell für Ab- hilfe zu sorgen. Die hierfür erforderlichen Aktivitäten wurden auch durch die Regierungskommission „Corporate Gover- nance“ unterstützt und darüber hinaus wurden durch die Kommission auch konkrete Lösungsvorschläge unter- breitet. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird die Bundesregierung der Reformforderung gerecht und folgt ebenfalls den Empfehlungen der „Corporate Gover- nance“-Kommission. Dabei geht es auch um eine Verbes- serung des Anlegerschutzes. Im Abschlussbericht der Kommission wird unter anderem auch darauf hingewie- sen und eine Reform des Beschlussverfahrens empfohlen. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, durch verbesserte Ver- fahrensstrukturen auf der Grundlage der bewährten Teile der bisherigen Regelung ein gestrafftes und erheblich ver- kürztes Gerichtsverfahren zu ermöglichen. Dabei sollen die bisher geltenden Vorschriften behutsam überarbeitet und auch punktuell verbessert werden. Im Einzelnen sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen, auf die ich näher eingehen möchte: Es ist dies zum einen die ge- nerelle Einführung der gerichtlichen Auswahl und Bestel- lung der sachverständigen Prüfer bei so genannten Umstrukturierungsmaßnahmen wie zum Beispiel Unter- nehmensvertrag, Eingliederung, Umwandlung. Nach Möglichkeit soll es keine Erstellung flächendeckender Gesamtgutachten, sondern stattdessen die gezielte Beur- teilung spezieller Einzelfragen geben. Hiermit wird die Rolle der Sachverständigen im Spruchverfahren neu ge- regelt und damit auch der zeitliche Ablauf gestrafft. Es wird eine Neugestaltung der Kostenvorschriften durch Einführung eines Mindestwertes und einer Obergrenze für die Gerichtskosten bei gleichzeitiger Verdoppelung der Gebühren und eine stärkere Unterscheidung zwischen den Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten bei der Kostenverteilung geben. Lassen Sie mich abschließend noch auf die Empfeh- lungen des Bundesrates und die diesbezügliche Stellung- nahme der Bundesregierung zu sprechen kommen, die sich mit der Kostensituation befasst: Ich zitiere: „Bund und Kommunen werden durch die Gegenäußerung nicht mit Kosten belastet. Auch für die Länderhaushalte ent- stehen keine zusätzlichen Kosten. Wegen der Sorge des Bundesrates, es könnte zu einer Verringerung des Ge- richtsgebührenaufkommens kommen, wird sich die Bun- desregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren für eine Anhebung der im Regierungsentwurf vorgesehenen Mindest- und Höchstbeträge des für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Geschäftswertes einsetzen.“ Damit dürften auch diese Bedenken des Bundesrates ausgeräumt sein. Ich würde mich daher freuen, wenn dieser Gesetzent- wurf die gesamte Zustimmung des hohen Hauses finden würde. Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Seit dem vergangenen Jahr können erstmals in unserer Rechtsordnung Minder- heitsaktionäre auch gegen ihren Willen durch einen Hauptaktionär aus einem Unternehmen ausgeschlossen werden. Im Rahmen eines so genannten „Squeeze-out“ können diese Kleinaktionäre, sofern es sich nur noch um Splitterbesitz handelt, aus einem Unternehmen gegen eine Barabfindung „herausgequetscht“ werden. In diesem „Squeeze-out“-Verfahren darf selbstver- ständlich der Kleinaktionär nicht unter die Räder geraten. Daher gibt es ein gesetzlich fundiertes Recht des Minder- heitsaktionärs, einen angemessenen – und aus seinem Blickwinkel bedeutet dies natürlich einen möglichst hohen – Ausgleich für die Veränderungen zu seinen Las- ten zu erhalten. Dass der Mehrheitsaktionär seine Auf- wendungen möglichst klein halten möchte, bedarf auch keiner besonderen Ausführungen. Damit ist der Interes- senkonflikt strukturell angelegt, und es bedarf aus diesem Grunde auch Regeln zur Lösung dieses Konfliktes. Doch nicht nur im neuen „Squeeze-out“-Verfahren, sondern auch bei der Verschmelzung oder der Auf- und Abspaltung von Gesellschaften, bei den Abschlüssen von Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträgen oder der Vermögensübertragung, um nur einige wenige Bei- spiele zu nennen, sind Regeln und Verfahren für einen fai- ren Interessenausgleich nötig. Der Gesetzgeber hat daher das so genannte Spruchver- fahren ins deutsche Gesellschaftsrecht eingeführt. Es han- delt sich hierbei um ein so genanntes echtes Streitverfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dies geschah zunächst für den Bereich des Umwandlungsrechts. Seit fast vier Jahrzehnten finden wir dieses Verfahren aber auch in un- serem Aktiengesetz wieder. Ich darf uns alle nochmals an den Sinn dieses gesell- schaftsrechtlichen Spruchverfahrens erinnern. Es geht um den Rechtsschutz des Aktionärs gegenüber der Gesell- schaft, es geht um seinen Kapital- und Anlagenschutz, ohne die Gesellschaft durch langwierige Gerichtsverfah- ren handlungsunfähig zu machen. Wie sah denn nun die Praxis in den vergangenen Jah- ren aus? Zum einen hat sich das Spruchverfahren gerade für die Kleinaktionäre bewährt. Denn in vielen Fällen hat- ten die Minderheitsgesellschafter in diesen Verfahren Er- folg. Sie erstritten eine höhere Kompensation, als ur- sprünglich von den Gesellschaften festgelegt wurde. Zum anderen häuften sich doch vermehrt die Klagen über gewisse Unzulänglichkeiten des Spruchverfahrens. Beklagt wurde beispielsweise durchgängig die Dauer der Verfahren, die im Durchschnitt um die fünf Jahre lagen – in manchen Fällen allerdings auch erheblich länger dau- erten. Ich kann daher schon Verständnis für manch drastische Formulierung der Kritiker der gegenwärtigen Rechtslage und Rechtspraxis aufbringen. Ob wir allerdings wirklich eine Situation bei der Verfahrensdauer haben, „die derzeit mitunter praktisch auf Rechtsverweigerung hinausläuft“, so die Formulierung im Bericht der Regierungskommis- sion „Corporate Governance“ – Drucksache 14/7515, Sei- te 83 – will ich einmal dahingestellt sein lassen. Unstrit- tig ist die lange Verfahrensdauer ein Ärgernis, das es möglichst mit der Reform des Spruchverfahrens abzustel- len gilt. Der Reformdebatte nahm sich auch der 63. Deutsche Juristentag im September 2000 an. Die wirtschaftsrechtli- che Abteilung forderte uns als Gesetzgeber mit großer Mehrheit auf, das geltende Recht zu überprüfen. Wir Christdemokraten begrüßen es daher, dass die Bun- desregierung sich diesem Bereich des Gesellschaftsrechts endlich zugewandt und nunmehr einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Spruchverfahrens auch vorgelegt hat, nachdem dies für die vergangene Legislaturperiode be- reits geplant war. Die grundsätzliche Zustimmung zu einer Neuregelung ist auch bei den betroffenen Verbänden und in der wis- senschaftlichen Fachdiskussion gegeben, wenn ich das richtig überschaue. Wer soll auch etwas dagegen haben, dass endlich die Zersplitterung der gesetzlichen Regelung für das Spruch- verfahren beseitigt wird? Wer wird sich darüber beschwe- ren, dass wir eine Konzentration aller Vorschriften und Regeln anwenderfreundlich in einem eigenen Spruchver- fahrensgesetz erhalten? Hier dürfen Sie selbstverständlich auch unserer Zuneigung sicher sein. Allerdings wird es Sie nicht wundern, dass die Zu- stimmung im Grundsatz nicht die Kritik im Detail aus- schließt. In dieser Form hat sich auch der Bundesrat dem vorliegenden Entwurf im ersten Durchgang angenom- men. In konstruktiver Weise wurden eine Vielzahl von einzelnen Änderungswünschen gegenüber dem Regie- rungsentwurf eingebracht, über die es sich lohnt, auch Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 20032008 (C) (D) (A) (B) ernsthaft während der weiteren parlamentarischen Bera- tungen nachzudenken. Ich nenne nur beispielhaft die Zuständigkeitsregelung in § 2 Spruchverfahrensgesetz. Hier sollte präzise geregelt werden, wenn bei einer Verschmelzung mehrerer Antrag- steller verschiedener Rechtsträger mit unterschiedlichem Sitz vorhanden sind. Bisher wird dies nicht befriedigend gelöst. Auch über die Kostenregelung in § 15, die wesent- lich neue Elemente enthält und auch die Länder nicht un- wesentlich tangiert, sollte noch einmal gesprochen wer- den. Etwas intensiver möchte ich allerdings einen anderen Punkt in dieser Debatte noch ansprechen. Wir alle wissen, dass die Spruchverfahren weitgehend Gutachterprozesse sind. Völlig zu Recht sollen die Berichte und das Spezial- wissen der sachverständigen Prüfer, die im Vorfeld mit der Umstrukturierung befasst und nach den geltenden Vorschriften des Aktiengesetzes und Umwandlungsgeset- zes auch einzuschalten waren, stärker im Spruchverfahren Berücksichtigung finden. Folgerichtig sollen die vom Ge- richt bestellten Sachverständigen auch nicht mehr um- fangreiche Gesamtgutachten erstellen, sondern eher ge- zielt Einzelfragen beurteilen. Ich halte dies für ziemlich unstrittig und teile die Hoffnung, dass hierdurch eine Be- schleunigung des Verfahrens eintreten wird. Die ver- schiedenen Regelungen hierzu im vorliegenden Entwurf zählen sicherlich zu den Kernelementen der Reform. Ein wenig überrascht war ich allerdings, dass in § 7 Abs. 6 keine Regelung hinsichtlich der Vergütung des vom Gericht beauftragten Sachverständigen vorgesehen ist. Auf den ersten Blick mag dies als ein unwichtiger Punkt angesehen werden. Allerdings auch nur auf den ers- ten Blick, denn die Qualität und nicht zuletzt die Schnel- ligkeit, in der Gutachten dann in der Praxis erstellt wer- den, ist hiervon wesentlich abhängig und damit im Interesse letztendlich aller Beteiligten. In diesem Kontext will ich noch einmal auf den Bericht der Regierungskommission „Corporate Governance“ zu- rückkommen, um auch die Regierungsfraktionen noch ein wenig für dieses Anliegen zu sensibilisieren. Dort heißt es: Um die Verfahrensdauer zu verkürzen, ist des Weite- ren eine angemessene, verkehrsübliche Vergütung der Sachverständigen unerlässlich. Eine Vergütung von grundsätzlich 50 bis höchstens 150 DM pro Stunde, wie sie das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen für gerichtlich be- auftragte Sachverständige vorsieht, stellt regelmäßig keinen hinreichenden Kostendeckungsbeitrag dar und bietet erst recht keinen hinreichenden Anreiz, den Prüfungsbericht zügig zu erstatten. Qualifizierte Wirtschaftsprüfer oder vergleichbare Sachverstän- dige sind zu derartigen Konditionen nicht zu haben. In der Praxis sind in den Spruch(stellen)verfahren daher häufig Gutachter geringerer Güte tätig. ... Die Regierungskommission ist vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass eine verkehrsübliche Vergü- tung der Sachverständigen gewährleistet sein muss. Sie spricht sich insoweit dafür aus, dass mit der vor- geschlagenen gerichtlichen Bestellung des Sachver- ständigen künftig ein gesetzlich geregeltes Rechts- verhältnis auftragsähnlicher Art zwischen diesem und der Gesellschaft zustande kommen sollte, etwa nach dem Vorbild der §§ 306 Abs. 4 Satz 6 Aktien- gesetz, 308 Abs. 2 Satz 1 Umwandlungsgesetz, aus dem der Sachverständige sodann einen Anspruch auf angemessene, verkehrsübliche Vergütung gegen die Gesellschaft hätte. – Drucksache 14/7515, Seite 83 – Ich bin mir bewusst, dass eine verkehrsübliche Vergü- tung der Sachverständigen im vorliegenden Gesetzent- wurf auch eine Ausstrahlung auf andere Bereiche entfal- ten könnte. Vielleicht ist diese auch einer der Gründe, warum im Regierungsentwurf keine Regelung hinsicht- lich der Vergütung des vom Gericht beauftragten Sach- verständigen vorgesehen ist? Ich würde mir wünschen, wenn wir in unseren Beratungen diesen Punkt noch ein- mal aufgreifen und das Für und Wider intensiv diskutie- ren würden. Meine Fraktion hält den vorliegenden Gesetzentwurf insgesamt für diskussionswürdig. Wir Christdemokraten bieten allen Seiten des Hauses eine zügige Beratung an, damit den Betroffenen recht bald ein effektives Spruch- verfahren zur Verfügung steht. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Der heute beratene Gesetzentwurf mit dem etwas spröde klingenden Titel kommt praktischen Bedürfnissen der Wirtschaft sowie Forderungen in Rechts- und Verwal- tungslehre nach. Das Spruchverfahren soll bei Umstrukturierungsmaß- nahmen von Gesellschaften nach dem Aktien- oder Um- wandlungsgesetz Minderheitsaktionären im Streit um Kompensationszahlungen effektiven Rechtsschutz ge- währleisten, ohne die unternehmerische Handlungsfrei- heit der Gesellschaften zu beeinträchtigen. In der Vergangenheit wurde oft kritisiert, das Spruch- verfahren dauere zu lange, lasse rechtsmissbräuchliche Anrufungen des Gerichts sowie kostentreibende Ver- schleppungstaktik zu und die verstreuten Verfahrensvor- schriften seien schlecht handhabbar. Der 63. Deutsche Juristentag 2000 forderte daher eine Überprüfung; die Regierungskommission „Corporate Governance“ emp- fahl eine Modernisierung bzw. Neuordnung. Solche Re- form wurde noch dringlicher auch zum Anlegerschutz, seit durch das Übernahmegesetz 2001 Mehrheits- aktionären ermöglicht wurde, Minderheitsaktionäre ge- gen Abfindung aus einer AG oder Kommandit-AG auszu- schließen. Der Entwurf der Bundesregierung fasst die bislang ver- streuten Einzelregelungen in einem Gesetz zusammen. Die Zuständigkeit für das Spruchverfahren bleibt beim Landgericht konzentriert. Die Regelungen zum Antrags- gegner, Bekanntmachung etc. wurden vereinheitlicht. Für die nicht antragstellenden, aber im Streit um Aus- gleich und Abfindung mit betroffenen Anteilseigner soll das Gericht auch künftig „gemeinsame Vertreter“ bestel- len könne, aber zur Kostenminderung regelmäßig nur noch einen statt mehrere. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 2009 (C) (D) (A) (B) Ferner wird das Verfahren gestrafft und beschleunigt. Obligatorisch soll zur raschen Aufklärung des Sachver- halts eine mündliche Verhandlung stattfinden. Die An- tragsteller müssen ihre Einwände gegen die angebotenen Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen nun binnen ver- längerter Frist konkret begründen. Allerdings sollte die Regelung noch verdeutlichen, dass Abweichungen mög- lich sind, wo Antragsteller wegen mangelnder Informa- tion noch nicht spezifiziert vortragen können. Verspätetes oder andere Beteiligte benachteiligendes Vorbringen soll das Gericht zurückweisen können, was grundsätzlich zu begrüßen ist. Doch soweit der Entwurf dies bisher schon bei einfachem Verschulden ermöglichen will und die Kriterien hierfür erst durch die Rechtspre- chung entwickelt werden sollen, muss die Vorlage nach unserer Auffassung noch einmal überdacht werden. Meine Fraktion neigt stark dazu, stattdessen auf grobe Fahrlässigkeit abzustellen und dazu die bewährte Vor- schrift des § 296 Abs. 2 ZPO wörtlich in § 10 Abs. 2 Spruchgesetz zu übernehmen. Ferner sieht der Entwurf zwecks Verfahrensbeschleu- nigung vor, dass das Gericht den mündlichen Verhand- lungstermin umfassend vorzubereiten hat. Dabei kann es etwa geheimhaltungsbedürftige Unternehmensunterlagen auch „in camera“ beiziehen und verwenden, ohne sie an andere Beteiligte zu übermitteln. Der Amtsermittlungsgrundsatz wird zwecks Verfah- rensstraffung eingeschränkt, indem die Parteien selbst Tatsachen rechtzeitig und vollständig vorbringen müssen. Das Verhältnis zum Beibringungsgrundsatz bedarf hier al- lerdings noch größerer Klarstellung: Denkbar wäre, die richterliche Aufklärungspflicht gemäß § 139 ZPO für ent- sprechend anwendbar zu erklären. Flankierend schafft der Entwurf attraktive Möglichkei- ten zu einer gütlichen Einigung bzw. einem Vergleich. Zahlt das Unternehmen auf den gefundenen Spruch hin nicht, bleibt für die dann notwendige Leistungsklage sinnvollerweise das schon sachkundige Spruchgericht zu- ständig. Ferner soll der so genannte sachverständige Prüfer bes- ser in das Spruchverfahren eingebunden werden, um teure und zeitraubende Zweitgutachten zu vermeiden. Die neue abgewogene Kostenregelung wird rechtsmissbräuchliche und mutwillige Spruchverfahrensanträge verhindern helfen. Insgesamt meine ich, dass die Bundesregierung einen sehr durchdachten Entwurf vorgelegt hat zur Regelung ei- nes Wirtschaftsbereichs mit zunehmender praktischer Re- levanz. Mit den zahlreichen ergänzenden Vorschlägen des Bundesrats werden wir uns in der Ausschussberatung sorgfältig auseinander setzen. Rainer Funke (FDP): Die FDP-Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf zur Neuordnung des gesellschaftlichen Spruchverfahrens. Insbesondere begrüßt die FDP-Frak- tion das Ziel des Entwurfes, durch verbesserte Verfah- rensstrukturen auf der Grundlage der bewährten bisheri- gen Regelung, ein gestrafftes und erheblich verkürztes Gerichtsverfahren zu ermöglichen. In der Tat dauern die Verfahren viel zu lange. Dies ist auch nachteilig für den Finanzmarkt Deutschland. Bei allem guten Willen gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir sehr begrüßen, sind in dem bereits nachgebesserten Entwurf einige Schwachstellen zu beseitigen. Dies wird bei gutem Willen aller Beteilig- ten im Rechtsausschuss und im Berichterstattergespräch auch gelingen. So könnte der in § 1 geregelte Anwendungsbereich zum Beispiel auch für die Anfechtung eines Sachkapita- lerhöhungsbeschlusses erweitert werden. Auch die Zu- ständigkeit könnte noch stärker als bisher vorgesehen auf ein Landgericht konzentriert werden. Die Antragsfrist könnte von drei auf zwei Monate verkürzt werden und die Konzentration auf einen gemeinsamen Vertreter gemäß §6 wäre eher zweckmäßig und könnte der Kostenerspar- nis dienen. In diesem Zusammenhang sollten die Kosten- regelungen des § 15 überprüft werden. Wichtig scheint mir vor allem, die Rolle des unabhän- gigen Sachverständigen, der sein Gutachten in meinen Augen auf die streitigen Teile zu beschränken hat, zu stär- ken. Die Bestellung des Sachverständigen sollte auch zü- gig erfolgen, um das Verfahren weiter zu beschleunigen. Ich bin mir sicher, dass wir bei den Beratungen im Rechtsausschuss zu vernünftigen Lösungen gelangen wer- den. Dann ist es jedoch für die Umsetzung dieses Gesetzes ganz besonders wichtig, dass die Landesjustizverwaltun- gen gerade für dieses Spruchverfahren eine Konzentration auf bestimmte Spezialkammern beim Landgericht oder auf die Kammern für Handelssachen ermöglichen. Hier müssen die qualifiziertesten Richter eingesetzt werden, die auch über betriebswirtschaftliche und bilanzrechtliche Kenntnisse verfügen müssen. Hier zu investieren lohnt sich, denn langjährige Verfahren schaden nicht nur den betroffenen Aktionären, sondern vor allem den Unterneh- men mit ihrer Investitionsbereitschaft und damit der Schaffung von Arbeitsplätzen. Bei dieser Gelegenheit lassen Sie mich auch sagen, dass wir von der Bundesregierung nunmehr alsbald erwarten, dass die Vorschläge der Baums-Kommission zu Corporate Governance umgesetzt werden. Einer dieser Vorschläge war auch eine Novellierung des Spruchverfahrens. Bei der weiteren Umsetzung der Baums-Vorschläge sollten wir je- doch eine in sich geschlossene Regelung bevorzugen. Punktuelle Lösungen sollten wir ablehnen. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bun- desministerin der Justiz: Sie beraten heute in erster Le- sung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahrens. Mit der Neuregelung greifen wir wesentliche Empfehlungen der Regierungskommission „Corporate Governance“ aus dem Jahr 2001 auf. Die Novelle ist ein wichtiger Beitrag zur Mo- dernisierung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren. Oberstes Ziel ist es, die Verfahrensdauer spürbar zu verkürzen und damit den Rechtsschutz für Aktionäre er- heblich zu verbessern. Mehr Übersichtlichkeit und Trans- parenz schafft der Entwurf, indem die bisher in verschie- denen Gesetzen geregelten Verfahrensvorschriften in einem neuen Verfahrensgesetz konzentriert werden. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 20032010 (C) (D) (A) (B) Im gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren können Minderheitsaktionäre, die nach dem Aktien- oder Um- wandlungsgesetz Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen erhalten, die Höhe dieser Kompensation vor dem zustän- digen Landgericht überprüfen lassen. Ein solcher An- spruch auf Abfindungs- oder Ausgleichszahlung besteht bei Strukturmaßnahmen, wie zum Beispiel der Umwand- lung von Gesellschaften oder dem Ausschluss von Min- derheitsaktionären im Wege des so genannten Squeeze- out. Bei der Überprüfung der Kompensation trifft das Ge- richt seine Bewertung in der Regel aufgrund einer umfas- senden Unternehmensbewertung. Die Neuregelung sieht nun vor, dass das Gericht nicht regelmäßig neue, zeitrau- bende Gutachten in Auftrag geben muss, sondern ver- stärkt auf die bereits nach den Vorschriften des Aktien- und Umwandlungsgesetzes zur Vorbereitung der Struk- turmaßnahme erstellten Berichte und Prüfungsberichte zurückgreifen kann. Damit diese Unterlagen einen höhe- ren Beweiswert für das spätere Spruchverfahren erlangen, werden die vorbereitenden Prüfungsberichte künftig zwingend durch gerichtlich bestellte unabhängige Prüfer erstellt. Dies wirkt dem Eindruck einer Parteinähe des Be- richts von vornherein entgegen und erhöht die Akzeptanz der Prüfungsergebnisse auch für die Minderheitsaktio- näre. Zusätzliche Begutachtungsaufträge an Sachverstän- dige im Spruchverfahren können dann gezielt auf die Klärung verbliebener Streitpunkte beschränkt werden. Das wird zu einer erheblichen Verfahrensbeschleunigung führen. Das Spruchverfahren wird zudem durch neu einge- führte Verfahrensförderungspflichten für die Beteiligten geordnet und gestrafft. So muss der Minderheitenaktionär beispielsweise künftig umfassend darlegen und begrün- den, in welchen Punkten er die Berechnungsgrundlagen seiner Kompensation angreift. Durch die Reform soll die derzeit durchschnittliche Verfahrensdauer von rund fünf Jahren spürbar verkürzt werden. Dies entlastet die Gerichte und die Anleger kom- men so schneller zu ihrem Recht. Die wichtigsten Punkte der Neuregelung lassen sich wie folgt zusammenfassen: Es werden ausschließlich vom Gericht ausgewählte und bestellte sachverständige Prüfer tätig. Der Einsatz von Sachverständigengutachten im Spruchverfahren wird auf Streitpunkte begrenzt und so ef- fizienter gestaltet. Den Beteiligten werden bei gleichzeiti- ger Rückführung des Amtsermittlungsgrundsatzes Verfah- rensförderungspflichten auferlegt. Die Kostenvorschriften werden neu gestaltet, um eine ausgewogene Risikovertei- lung sicherzustellen, die den Minderheitsaktionär nicht benachteiligt, gleichzeitig aber Missbrauchsfällen vor- beugt. Und die bisher verstreuten Regelungen werden in einem neuen Verfahrensgesetz zusammengestellt. Der Bundesrat hat sich am 20. Dezember 2002 mit dem Gesetzentwurf befasst und eine Reihe sehr nützlicher Än- derungshinweise gegeben. Ich denke, dass diese zum größten Teil im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufge- griffen werden können. Dies gilt insbesondere auch für die vom Bundesrat angesprochenen Mindest- und Höchst- geschäftswerte zur Berechnung der Gerichtskosten. Ich bin zuversichtlich, dass wir dieses Reformgesetz in den weiteren Beratungen schnell und parteiübergreifend auf den Weg bringen können. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 2011 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Annette Widmann-Mauz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

    „Die Zeiten ändern sich und wir uns mit ihnen“, das stellte
    bereits der römische Dichter Ovid fest. Am Beginn des
    21. Jahrhundert haben sich die Lebenswirklichkeiten in
    der deutschen Gesellschaft wie auch in ganz Europa tief
    greifend verändert. Die Menschen haben andere Lebens-
    pläne und Wünsche als noch vor 50 Jahren. Dieser Wan-
    del bereichert unsere Gesellschaft in gleichem Maße, wie
    er uns vor neue Herausforderungen und Probleme stellt.

    In Deutschland wird gegenwärtig jede dritte Ehe ge-
    schieden. In 55 Prozent der Fälle sind minderjährige Kin-
    der betroffen. Angesichts dieser sich wandelnden Struktu-
    ren besteht insbesondere in der Familienpolitik immer
    wieder Handlungsbedarf. Auch beim Familienrecht muss
    diesem Wandel Rechnung getragen werden.


    (Joachim Stünker [SPD]: Na so was! Das ist ja ganz was Neues!)


    Es muss darum gehen, die veränderten Lebenswirklich-
    keiten und Bedürfnisse der Menschen unvoreingenom-
    men wahrzunehmen und auf diese angemessen zu reagie-
    ren. Die Politik ist gefordert, die Menschen in ihrer
    individuellen Lebenswirklichkeit konstruktiv zu beglei-
    ten und mit geeigneten Gesetzen die entsprechenden Rah-
    menbedingungen zu schaffen.

    Leider nehmen Sie, meine Damen und Herren von Rot-
    Grün, diesen Auftrag an die Politik nicht allzu wichtig;


    (Joachim Stünker [SPD]: Unglaublich!)

    denn der von der Arbeitsgruppe Recht und der Gruppe der
    Frauen unserer Fraktion heute eingebrachte Antrag zeigt
    einen Sachverhalt auf, der geradezu symptomatisch zu
    sein scheint für die Rechts-, Frauen- und Familienpolitik
    dieser Bundesregierung.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Denn seit dem 1. Januar 2003 sehen sich Frauen und Män-
    ner, die sich scheiden lassen wollen, erheblichen Rechts-
    unsicherheiten gegenüber.


    (Joachim Stünker [SPD]: Welchen denn?)

    Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 5. Sep-
    tember des Jahres 2001 darf in Scheidungsverfahren die
    Barwertverordnung für den Versorgungsausgleich seit
    diesem Jahr nicht mehr in der bisherigen Form angewen-
    det werden.

    Bei der Barwertverordnung werden, wie Sie wissen,
    die Rentenansprüche der Partner aus der Ehezeit addiert
    und in gleiche Hälften geteilt.


    (Joachim Stünker [SPD]: Das stimmt doch gar nicht!)



    (Vorsitz: Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer)

    Rot-Grün hat es versäumt, ja – das will ich schon sagen –
    verschlampt, in der vom Bundesgerichtshof vorgegebe-
    nen Frist bis zum Jahr 2002 eine einwandfreie Nachfol-
    geregelung des Versorgungsausgleichs vorzulegen.


    (Joachim Stünker [SPD]: Das stimmt doch gar nicht, was Sie sagen!)


    Insbesondere die damals noch zuständige Bundesjus-
    tizministerin Däubler-Gmelin hat wohl ein Jahr lang
    überhaupt nichts in dieser Sache unternommen. Dies ist
    mehr als bedauerlich; denn der Versorgungsausgleich ist
    ein ausgesprochen sinnvolles Instrument im Scheidungs-
    recht. Mit ihm wird dem Gedanken Rechnung getragen,
    dass in der Ehezeit erworbene Versorgungsansprüche der
    Ehepartner das Ergebnis einer gemeinsamen Lebensleis-
    tung sind. Gerade aus frauenpolitischer und aus familien-
    politischer Sicht ist dieser Ansatz elementar. Denn es ist
    richtig, dass insbesondere Frauen, aber auch Familien-
    männer, die während der Ehe zumindest zeitweise auf
    eine Erwerbstätigkeit verzichten und sich auf die Familien-
    arbeit konzentrieren, bei einer Scheidung nicht ihren An-
    spruch auf eine eigene Alterssicherung verlieren.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wird die Ehe geschieden, ist der Versorgungsausgleich

    ein wichtiger Baustein für die soziale Sicherung des wirt-
    schaftlich schwächeren Ehegatten im Alter und bei Inva-
    lidität. Es entspricht unserem Sinn für Gerechtigkeit, dass
    insbesondere die in der Ehezeit erworbenen Anrechte in
    der gesetzlichen Rentenversicherung, Pensionsanrechte
    sowie Rentenleistungen aus betrieblicher Altersversor-
    gung oder auch aus privaten Rentenversicherungsverträ-
    gen unter den Eheleuten ausgeglichen werden und damit
    zur eigenständigen Alterssicherung beitragen.

    Um diesen Ausgleich der Ansprüche bei einer Ehe-
    scheidung gerecht und auch zügig durchführen zu können,
    brauchen wir eine allgemeine Berechnungsgrundlage. Bis
    Ende des Jahres 2002 war mit der Barwertverordnung
    diese Grundlage gegeben. Jetzt befinden wir uns aufgrund
    der Versäumnisse dieser Bundesregierung auf sehr
    wackeligem rechtlichen Boden.

    Damit nicht genug. Im Oktober 2002 legten Sie, Frau
    Justizministerin, nach einjähriger Tatenlosigkeit Ihres
    Hauses und dem notwendig gewordenen Abgang Ihrer
    Vorgängerin einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des
    Versorgungsausgleichs vor, den man schlichtweg als un-
    brauchbar bezeichnen muss. Die Kritik der Rechtsexper-
    tinnen und Rechtsexperten wollte gar nicht mehr auf-
    hören. Daraufhin haben Sie diesen unausgegorenen
    Gesetzentwurf auch wieder in der Versenkung verschwin-
    den lassen – mehr als zu Recht, wie ich finde.

    Gerade aus frauenpolitischer Sicht war dieser Gesetz-
    entwurf eine reine Katastrophe. Viele Frauen hätten mit
    der Umsetzung dieses Gesetzentwurfs unverantwortliche
    Einschnitte in ihre Alterssicherung hinzunehmen gehabt.
    Zum Beispiel hätten Frauen, die vor ihren geschiedenen
    Männern in Rente gegangen oder berufsunfähig gewor-
    den wären, aus unerfindlichen Gründen erst warten müs-
    sen, bis ihr ehemaliger Ehegatte ebenfalls in Rente geht.
    Erst dann hätten sie ihren Anspruch auf Versorgungsaus-
    gleich realisieren können. Sie wären so von den Lebens-
    umständen des ehemaligen Partners abhängig gewesen
    und wären mit gravierenden Versorgungslücken in der ei-
    genen Alterssicherung konfrontiert gewesen.

    Ebenso lebensfremd war Ihr Vorschlag, den Versor-
    gungsausgleich schuldrechtlich auszugestalten. Was war
    denn hier Ihr Ziel, Frau Justizministerin? Wollten Sie ge-


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    1982


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    schiedene Eheleute ein Leben lang in Rechtsstreitigkeiten
    aneinander ketten?


    (Lachen bei der SPD – Joachim Stünker [SPD]: Diese böse Ministerin!)


    Es ist Ihnen inzwischen wohl selbst klar geworden, dass
    Sie sich mit dieser Idee auf dem Holzweg befunden ha-
    ben. Hätten Sie diesen Vorschlag umgesetzt, wären eigene
    Versorgungsanwartschaften für die betroffenen Frauen
    und Männer in Zukunft passé gewesen. Sie hätten häufig
    im hohen Alter mit eigenen Anträgen eine monatliche
    Geldrente von ihrem ehemaligen Ehemann oder ihrer ehe-
    maligen Ehefrau einfordern müssen. Ob sie dann über-
    haupt etwas erhalten hätten, steht in den Sternen. Immer
    neue Rechtsstreitigkeiten wären vorprogrammiert gewe-
    sen, unter Umständen Jahrzehnte nach der Scheidung.
    Dies kann doch nun wirklich niemand wollen.

    Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie weit sich
    diese Bundesregierung von der Lebenswirklichkeit der
    Menschen in unserem Lande entfernt hat. Man könnte fast
    den Eindruck gewinnen, dass die Anspruch stellenden
    Frauen und Männer dazu gebracht werden sollten, auf ihre
    Rechte zu verzichten, um nicht immer wieder vor Gericht
    erscheinen zu müssen. Wahrscheinlich wäre dies dann so-
    gar auch passiert und die Betroffenen hätten sich in ihrer
    Verzweiflung die Ausgleichsrechte gegen viel zu geringe
    Beträge abkaufen lassen, um nicht ständig wieder in die
    sprichwörtliche Höhle des Löwen zurückkehren zu müs-
    sen. Das kann nicht in unserem Interesse sein.

    Wollen Sie, dass diese Frauen und Männer auf Sozial-
    hilfe angewiesen sind, nur weil Sie nicht fähig sind, prak-
    tikable rechtliche Regelungen rechtzeitig auf den Weg zu
    bringen? Ich glaube, hier sind Sie dem Hohen Haus nach-
    her eine Erklärung schuldig, Frau Justizministerin.

    Durch diesen Politikstil wird deutlich, was insbeson-
    dere Frauen von dieser Bundesregierung zu erwarten ha-
    ben, nämlich weniger als nichts. Man kann sich bei dieser
    Regierung nicht einmal darauf verlassen, dass es zu kei-
    ner Verschlechterung des Status quo kommt. Ein neuer
    Gesetzentwurf, mit dem eine Neuregelung des Versor-
    gungsausgleichs erreicht werden könnte, wurde bislang
    nicht vorgelegt. Es wird von Ihnen lediglich immer darauf
    verwiesen, dass alles nicht so schlimm sei und dass sich
    alles regeln werde. Verehrte Kolleginnen und Kollegen
    der Regierungskoalition, das ist ein Irrtum. Unter Ihrer
    Verantwortung regelt sich nichts von selbst oder wird bes-
    ser, im Gegenteil.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    In jedem betroffenen Scheidungsverfahren müssen

    jetzt Gutachter bestellt werden, um die Ansprüche einzeln
    aufzuzeigen. Diese stehen nicht an jeder Ecke. Ich denke,
    ich muss Ihnen nicht erzählen, was ein solches Gutachten
    kostet. Es wäre eigentlich nur fair, wenn die Betroffenen
    ihren nicht hinnehmbaren finanziellen und zeitlichen so-
    wie nicht zu unterschätzenden nervlichen Mehraufwand
    dieser rot-grünen Bundesregierung einfach in Rechnung
    stellen könnten.


    (Detlef Parr [FDP]: Sehr gute Idee! – Joachim Stünker [SPD]: Schadenersatz, genau! – Weiteren Zuruf von der SPD: Toll!)


    – Anhand Ihrer Zwischenrufe erkenne ich, dass Sie über
    diesen nicht hinnehmbaren Zustand, der durch Ihre eige-
    nen Schlampereien herbeigeführt worden ist, geflissent-
    lich hinweggehen. Es bleibt zu hoffen, dass Ihre Untätig-
    keit nicht etwa ideologisch begründet ist.


    (Joachim Stünker [SPD]: Wie wäre es mit der Ökosteuer?)


    Sie sorgen wohl nur für Frauen und Männer, die eine
    lückenlose Erwerbsbiografie vorweisen können. Das ist
    nicht unserer Ansatz. Wir wollen die Wahlfreiheit in un-
    serem Land gewährleistet wissen. Es gibt nun einmal auch
    in unserem Land eine Vielzahl von Frauen und inzwi-
    schen auch Männern, die sich für eine gewisse Zeit aus-
    schließlich oder teilweise der Familie widmen wollen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dieser Lebensentwurf verdient unseren Respekt und

    unsere Anerkennung. Diesen Müttern und Vätern muss
    gerade auch dann, wenn es zum Scheitern der Ehe kommt,
    unsere Unterstützung zukommen. Diesen Menschen dür-
    fen Sie diese Quittung nicht geben. Sie von Rot-Grün sind
    verpflichtet, dafür zu sorgen, dass es hier zu einer zügigen
    Regelung kommt, die sorgsam, umsichtig und verantwor-
    tungsbewusst ist. Tun Sie endlich Ihre Arbeit!

    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)




Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt die Frau Bundesministerin Zypries.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()


    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

    Herren! Eines stimmt: Das Recht des Versorgungsaus-
    gleichs gehört zu den schwierigsten Materien überhaupt.


    (Joachim Stünker [SPD]: So ist es!)

    Sehr geehrte Frau Vorrednerin,


    (Werner Kuhn [Zingst] [CDU/CSU]: Das ist Frau Widmann-Mauz!)


    deshalb muss ich zunächst einmal eines klarstellen: Sie
    reden immer vom Versorgungsausgleich und führen in Ih-
    rer Begründung die Barwertverordnung an. Das sind zwei
    ganz verschiedene Dinge.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Der Versorgungsausgleich ist das eine. Mit der Bar-
    wertverordnung, von der Sie hinten in Ihrem Antrag ge-
    sprochen haben – darauf nehmen Sie andauernd Bezug –,
    regelt man nur den Ausgleich ganz bestimmter An-
    sprüche, vor allem der zusätzlichen Betriebsrenten. Nur
    das wird durch die Barwertverordnung berechnet.


    (Joachim Stünker [SPD]: So ist es! Und nicht hälftig! Das wäre auch falsch!)


    Ich erkläre das jetzt einmal von vorne:

    (Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt kommen Sie wieder so belehrend daher! Joachim Stünker Annette Widmann-Mauz Bundesministerin Brigitte Zypries [SPD]: Ich glaube, Sie müssen es ihnen buchstabieren!)





    Familienrichterinnen und -richter nutzen die Barwert-
    verordnung für die Aufstellung einer Bilanz der ange-
    wachsenen Versorgungsansprüche, die neben den An-
    sprüchen gegenüber der BfA bestehen. Es ist nicht immer
    einfach, diese Bilanz aufzustellen; denn es gibt unter-
    schiedliche Versorgungsrechte. Es gibt betriebliche Zu-
    satzversorgungen, die auf eine feste Zahlung hinauslau-
    fen, es gibt betriebliche Versorgungssysteme, die
    dynamisiert sind, es gibt die Riester-Rente, es gibt Le-
    bensversicherungen und es gibt seit dem 1977 geschaffe-
    nen Recht des Versorgungsausgleichs einen bunten Strauß
    von verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten.

    Der Unterschied dieser Rechte besteht in der Dynami-
    sierung. Dazu benötigen wir die Barwertverordnung. Die
    Barwertverordnung dient dazu, diese unterschiedlichen
    Rechte gegenüberzustellen, zu berechnen und dadurch ei-
    nen richtigen Ausgleich zu finden.

    Technisch wird das so gehandhabt, dass diese ver-
    schiedenen Anrechte nach dem Prinzip der gesetzlichen
    Rentenversicherung vergleichbar gemacht werden. Das
    heißt, auf der Basis des Anspruchs gegenüber der BfA
    werden die anderen Ansprüche hinzugerechnet. Das be-
    deutet, die Rechte, die nicht wie die Anrechte aus der ge-
    setzlichen Rentenversicherung in ihrem Wert steigen,
    werden in die Bilanz nicht mit dem monatlichen Nomi-
    nalbetrag, sondern mit dem so genannten dynamisierten
    Betrag eingestellt. Daher kommt dieses Wort.

    Dieser Dynamisierung der Anrechte, die nicht voll-
    dynamisch sind und denen auch kein Deckungskapital zu-
    grunde liegt, dient die Barwertverordnung. Dazu braucht
    man verschiedene Parameter. Der Bundesgerichtshof hat
    in seiner Entscheidung von 2001 gerügt, dass die zu-
    grunde liegenden Annahmen über die Sterbewahrschein-
    lichkeit – sprich: über die Lebenserwartung der Men-
    schen – und die Invalidisierungswahrscheinlichkeit
    veraltet sind. Das ist richtig; denn die Barwertverordnung
    ist inhaltlich seit 1984 nicht mehr geändert worden. Die
    Lebenserwartung ist seitdem aber gestiegen.

    Natürlich ist ein Versorgungsrecht mehr wert, wenn
    man von einer höheren Lebenserwartung ausgehen kann.
    Die Unterbewertung der von der Barwertverordnung be-
    troffenen Anrechte führt also im Ergebnis dazu, dass die
    während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte nicht
    hälftig zwischen den Ehegatten verteilt werden. In dem
    Fall, den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte,
    hätte die Frau mehr Geld bekommen müssen.

    Es klingt erst einmal ganz einfach: Wir passen die
    zwei Parameter, Sterbewahrscheinlichkeit und Invalidi-
    sierungswahrscheinlichkeit, einfach an. Das kann man
    sich zwar vorstellen, aber so einfach ist die Welt nun ein-
    mal nicht. Die Annahmen über die Lebenserwartung und
    die Wahrscheinlichkeit der verminderten Erwerbsfähig-
    keit sind eben nur ein Teil der veralteten Parameter der
    Barwertverordnung. Weitere wichtige Punkte sind der
    Rechnungszins, der in der Barwertverordnung im Mo-
    ment mit 5,5 Prozent angegeben ist – man geht davon
    aus, dass das zu hoch ist –, die Rentendynamik, die un-
    terschiedlichen Barwertfaktoren für Männer und Frauen,

    die sich unterschiedlich entwickelt haben, sowie minder-
    oder superdynamische Wertentwicklungen, die wir da-
    mals, als diese Verordnung gemacht wurde, noch gar
    nicht kannten.

    Festhalten lässt sich aber: Die Umrechnung als solche
    bedeutet immer eine erhebliche Veränderung im Nomi-
    nalwert der umzuwertenden Anrechte. Das kann in vielen
    Fällen nicht mehr gerecht sein. Wir haben es also mit ei-
    nem Verlust an Gerechtigkeit zu tun. Das hat übrigens
    auch schon die Regierung Kohl erkannt. 1984 wollte sie
    die Barwertverordnung wegen ihrer Mängel zum
    Jahre 1987 auslaufen lassen. Sie sehen, man hat schon da-
    mals gewusst, dass sich das Leben selbst im 20. Jahrhun-
    dert ändert.

    Wir in der rot-grünen Regierungskoalition haben uns in
    der letzten Legislaturperiode entschieden – das fordern
    Sie, wenngleich Sie es anders beschrieben haben –, den
    Versorgungsausgleich in toto anzupacken. Wir wollen ei-
    nen besseren Ausgleich bei nicht volldynamischen An-
    rechten. Unsere Überlegungen konzentrieren sich darauf,
    die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Wege
    der Realteilung auszubauen. Das heißt, die Anrechte wer-
    den grundsätzlich in dem System, in dem sie erworben
    sind, geteilt. Man muss keine gegenseitige Berechnung
    mehr vornehmen.

    Da ein solches System der verfassungsrechtlichen und
    auch der versicherungsmathematischen Absicherung be-
    darf, müssen erst umfangreiche Vorarbeiten beendet wer-
    den. Die neue Entwicklung im System der Alterssiche-
    rung – Stichwort: Riester-Rente und andere Formen der
    privaten Altersvorsorge – haben unsere geplante Struktur-
    reform nicht nur zeitlich verzögert, sondern auch inhalt-
    lich sehr erschwert. Die Entscheidung des Bundesge-
    richtshofes ist nun mitten in diese Arbeiten geplatzt.
    Weder meine Amtsvorgängerin noch ich waren zunächst
    von der Idee begeistert, das Auslaufmodell Barwertver-
    ordnung einfach nur zu verlängern, weil, wie schon er-
    wähnt, neben den vom BGH behandelten beiden Punkten
    noch zahlreiche andere problematisch sind.

    Deshalb hat das Haus zunächst vorgeschlagen, die be-
    troffenen Anrechte im Wege des schuldrechtlichen Ver-
    sorgungsausgleichs zum Ausgleich zu bringen. Das hätte
    für den Übergang bis zur Strukturreform in der ganz über-
    wiegenden Zahl der Fälle eine Art Moratorium bedeutet.
    Sie haben Recht: Man hätte diesen Versorgungsausgleich
    abspalten und ihn später anpacken müssen, was im
    Grunde kein Problem ist. Im Übrigen wird auch heute
    schon über § 10 a EStG der Versorgungsausgleich wieder
    angepackt. Oft stellt man nämlich nach zehn bis 15 Jah-
    ren fest, dass die Wertberechnungen, die damals zugrunde
    gelegt wurden, nicht mehr stimmen.

    Unsere Lösung hätte sich also in den vergleichsweise
    wenigen Fällen ausgewirkt, in denen der Versorgungsaus-
    fall schon eingetreten wäre oder unmittelbar bevorstand.
    Dies hätte das zur Folge, was Sie explizit fordern: Die
    Frauen wären besser gestellt worden.

    Diesen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich haben
    wir aber nur für die Übergangszeit geplant. In der
    grundsätzlichen Strukturreform – das habe ich eben schon
    angesprochen – wollen wir ihn natürlich nicht.


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    1984


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    Der von uns vorgelegte Entwurf war nicht unbrauch-
    bar. Er hat nur einen sehr viel übergreifenderen Ansatz
    verfolgt und war deshalb in der Kürze der Zeit einigen
    nicht vermittelbar. Die Kritik hat aber gezeigt, dass die
    Strukturreform notwendig ist. Deswegen haben wir das
    Thema noch einmal diskutiert. Ich bin nach wie vor der
    Auffassung, dass wir den Versorgungsausgleich dringend
    ändern müssen. Diese Reform ist überfällig. Das Recht ist
    völlig zersplittert. Kein Mensch kennt sich aus. Man
    benötigt wissenschaftliche Gutachten, um überhaupt zu
    einem Ergebnis zu kommen. Das ist kein befriedigender
    Zustand. Da müssen wir ran!

    Deswegen habe ich entschieden, den Gesetzentwurf zum
    Übergangsrecht in der vorgelegten Fassung nicht weiter zu
    verfolgen, sondern eine Erhöhung der beiden Parameter Le-
    benserwartung und Invalidisierungswahrscheinlichkeit, die
    der Bundesgerichtshof gerügt hat, vorzunehmen. Ich hoffe,
    dass wir damit in diesen Bereich Ruhe hineinbringen und
    hinsichtlich der grundsätzlichen Überarbeitung des Versor-
    gungsausgleichs beschleunigt zu Lösungen kommen, mit
    denen nicht nur die Praxis leben kann, sondern die vor allen
    Dingen die Anforderungen erfüllen, von denen wir meinen,
    dass sie berechtigt sind.

    Das bedeutet, dass selbstverständlich sämtliche Le-
    bensentwürfe von Frauen gerecht berücksichtigt werden.
    Das ist nämlich eine alte Forderung der Sozialdemokra-
    ten, die keineswegs der Auffassung sind, dass nur diejeni-
    gen, die gearbeitet haben, im Alter eine Versorgung erhal-
    ten sollen, sondern dass auch diejenigen, die auf andere
    Art und Weise dafür gesorgt haben, dass die Familie zu-
    sammengehalten wird und in der Form leben kann, in der
    sie leben möchte, bei der Scheidung einer Ehe eine ange-
    messene Versorgung erhalten.


    (Dirk Manzewski [SPD]: Das sind Sozialdemokraten!)


    – Vielen Dank! So ist es.

    (Beifall bei der SPD)


    In diesem Sinne werden wir den Entwurf einer Bar-
    wertverordnung vorlegen. Ich gehe davon aus – ich habe
    mit einem Teil der Ländervertreter bereits darüber ge-
    sprochen –, dass sie kurzfristig, wahrscheinlich spätestens
    im Mai, wird in Kraft treten können.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Das Jahr müssen Sie noch sagen!)


    – Dieses Jahr natürlich.
    Die Arbeiten am Versorgungsausgleich werden wir so

    zügig vorantreiben, dass wir auch das in dieser Legisla-
    turperiode zu einem Abschluss bringen können.

    Ich hoffe, der Unterschied zwischen Versorgungsaus-
    gleich und Barwertverordnung wurde deutlich.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Joachim Stünker [SPD], zur CDU/CSU gewandt: Jetzt müssen Sie Ihren Antrag zurücknehmen!)