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  • tocInhaltsverzeichnis
    Gratulation der Abgeordneten Ernst Hinsken und Rainer Eppelmann zum 60. Geburtstag 1873 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 1873 A Begrüßung des Parlamentspräsidenten Herrn Halilow aus Usbekistan und seiner De- legation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1884 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Regierungserklärung zur aktuellen internationalen Lage . . . . . . . 1874 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Dr. Friedbert Pflüger, Dr. Wolfgang Schäuble, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Europa und Amerika müssen zu- sammenstehen (Drucksache 15/421) . . . . . . . . . . . . . . . . 1874 A Gerhard Schröder Bundeskanzler . . . . . . . . . . 1874 A Dr. Angela Merkel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1879 D Joseph Fischer Bundesminister AA . . . . . . . . 1884 B Dr. Guido Westerwelle FDP . . . . . . . . . . . . . 1887 D Gernot Erler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1889 D Michael Glos CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 C Dr. Peter Struck, Bundesminister BMVg . . . . 1894 C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . 1895 C Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . 1896 B Günther Friedrich Nolting FDP . . . . . . . . 1896 D Dr. Wolfgang Gerhardt FDP . . . . . . . . . . . . . 1898 B Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1899 C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 1901 C Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . . . . . 1904 D Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1906 B Dr. Christoph Zöpel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1907 A Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . 1909 A, B Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . 1910 A, 1914 D Tagesordnungspunkt 3: – Zweite und dritte Beratung über den von den Abgeordneten Peter Götz, Dr. Michael Meister, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neu- ordnung der Gemeindefinanzen (Ge- meindefinanzreformgesetz) (Drucksache 15/30) . . . . . . . . . . . . . . . 1909 C – Zweite und dritte Beratung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinan- zen (Gemeindefinanzreformgesetz) (Drucksachen 15/109, 15/384, 15/385, 15/386) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1909 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Ge- meindefinanzen dauerhaft stärken (Drucksache 15/433) . . . . . . . . . . . . . . . . 1909 D Plenarprotokoll 15/25 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 25. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 I n h a l t : Bernd Scheelen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1912 A Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1917 A Kerstin Andreae BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1918 D Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . . . . 1920 B Horst Schild SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1921 B Otto Bernhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1923 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1924 D Gisela Piltz FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1925 D Dr. Hans-Ulrich Krüger SPD . . . . . . . . . . . . 1926 D Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1928 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1929 C Bernhard Kaster CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1931 B Namentliche Abstimmungen . . . . . . 1932 D, 1935 B Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . 1933 C, 1938 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Hans-Joachim Otto (Frank- furt), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Finanzplatz Frankfurt stärken (Drucksache 15/369) . . . . . . . . . . . . . . . . 1935 D Tagesordnungspunkt 14: a) – c) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersicht 11, 12 und 13 zu Petitionen (Drucksachen 15/363, 15/364 und 15/365) 1936 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zukunftsprogramm Bildung und Betreuung für Ganztagsschulen . . . 1936 B Edelgard Bulmahn Bundesministerin BMBF 1936 B Uwe Schummer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1940 B Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1941 D Christoph Hartmann (Homburg) FDP . . . . . . 1943 A Ute Berg SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1944 B Dr. Christoph Bergner CDU/CSU . . . . . . . . . 1945 B Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1946 C Heinz Schmitt (Landau) SPD . . . . . . . . . . . . 1947 C Marion Seib CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 1948 C Andrea Wicklein SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1949 D Hannelore Roedel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1950 D Caren Marks SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1952 A Markus Grübel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1952 D Dr. Ernst Dieter Rossmann SPD . . . . . . . . . . 1954 A Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen (Drucksache 15/396) . . . . . . . . . . . . . . . . 1955 B Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1955 B Dr. Hermann Kues CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1957 A Hubert Ulrich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1958 C Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1959 C Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1960 C Wolfgang Grotthaus SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1961 D Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1963 B Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1964 A Wolfgang Grotthaus SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1964 C Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . 1965 A Manfred Helmut Zöllmer SPD . . . . . . . . . . . 1966 B Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1967 C Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung von Pflegebedürftigen (Hilfsmittelsicherungs- gesetz – HSG) (Drucksache 15/308) . . . . . . . . . . . . . . . . 1969 A Dr. Erika Ober SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1969 B Matthias Sehling CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1970 C Petra Selg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 1972 C Daniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . . . . . . 1973 A Tagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr, Bau- und Wohnungs- wesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundes- regierung über Maßnahmen auf dem Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003II Gebiet der Unfallverhütung im Straßen- verkehr und Übersicht über das Ret- tungswesen 2000 und 2001 – Unfallverhü- tungsbericht Straßenverkehr 2000/2001 – (Drucksachen 14/9730, 15/99 Nr. 1.1, 15/388) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1974 A Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1974 B Gero Storjohann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1975 B Ursula Sowa BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1976 D Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . 1977 D Heidi Wright SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1979 A Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1980 B Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Annette Widmann-Mauz, Dr. Norbert Röttgen, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Versorgungsausgleich umge- hend regeln – Keine Schlechterstellung von Frauen bei der Alterssicherung (Drucksache 15/354) . . . . . . . . . . . . . . . . 1981 D Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . . . . 1982 A Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . 1983 D Sibylle Laurischk FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 1985 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1986 C Ute Granold CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 1987 B Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1988 D Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Detlef Parr, Dr. Dieter Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für ein Ge- samtkonzept zur Verbesserung der Früherkennung und Behandlung von Demenz (Drucksache 15/228) . . . . . . . . . . . . . . . . 1990 B Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1990 C Hilde Mattheis SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1991 B Verena Butalikakis CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1993 A Petra Selg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 1994 D Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Dr. Friedbert Pflüger, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Gegen Terror, Völkermord und Hungerkatastrophe in Simbabwe, um Destabilisierung des südlichen Afri- kas zu vermeiden (Drucksache 15/353) . . . . . . . . . . . . . . . . 1995 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Brigitte Wimmer (Karlsruhe), Walter Riester, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans- Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Hungerkatastrophe in Sim- babwe weiter bekämpfen – Internationa- len Druck auf die Regierung Simbabwes aufrechterhalten (Drucksache 15/428) . . . . . . . . . . . . . . . . 1996 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Markus Löning, Ulrich Heinrich, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Gemeinsame europäisch-afrikanische Initiative zur Lösung der Krise in Simbabwe starten (Drucksache 15/429) . . . . . . . . . . . . . . . . 1996 A Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa 1996 B Dr. Christian Ruck CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1997 B Walter Riester SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1998 D Markus Löning FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2000 A Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . 2001 A Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . . . . . 2002 D Brigitte Wimmer (Karlsruhe) SPD . . . . . . . . 2003 D Dr. Egon Jüttner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2004 C Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . 2005 C Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . . . . . 2006 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung über den von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurf eines Ge- setzes zur Neuordnung des gesellschaftlichen Spruchverfahrens (Spruchverfahrensneu- ordnungsgesetz) (Drucksache 15/371) . . . . . . . . . . . . . . . . 2006 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2006 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 2007 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 III Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Ulrich Klose (SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über die Anträge der Fraktio- nen der CDU/CSU: – Zu der Abgabe einer Erklärung durch den Bundeskanzler: Zur aktuellen internationalen Lage (Drucksache 15/434) – Europa und Amerika müssen zusammenstehen (Drucksache 15/421) (Zusatztagesordnungspunkt 4) . . . . . . . . . . . . 2007 B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung über den Bericht des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des gesellschaftlichen Spruchverfahrens (Spruchverfahrensneuord- nungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 9) 2007 C Bernhard Brinkmann (Hildesheim) SPD . . . . 2007 C Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2008 B Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2009 C Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2010 B Alfred Hartenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 2010 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003IV (A) (B) (C) (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 1873 25. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 Beginn: 9.00 Uhr
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    (A) (B) (C) (D) 2006 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 2007 (C) (D) (A) (B) Andres, Gerd SPD 13.02.2003 Breuer, Paul CDU/CSU 13.02.2003 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 13.02.2003 Göbel, Ralf CDU/CSU 13.02.2003 Günther (Plauen), FDP 13.02.2003 Joachim Janssen, Jann-Peter SPD 13.02.2003 Kaupa, Gerlinde CDU/CSU 13.02.2003 Künast, Renate BÜNDNIS 90/ 13.02.2003 DIE GRÜNEN Dr. Lippold CDU/CSU 13.02.2003 (Offenbach), Klaus W. Mayer (Baiersbronn), CDU/CSU 13.02.2003 Conny Meckelburg, Wolfgang CDU/CSU 13.02.2003 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 13.02.2003 DIE GRÜNEN Dr. Nüßlein, Georg CDU/CSU 13.02.2003 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 13.02.2003 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 13.02.2003 Ronsöhr, CDU/CSU 13.02.2003 Heinrich-Wilhelm Thiele, Carl-Ludwig FDP 13.02.2003 Volquartz, Angelika CDU/CSU 13.02.2003 Wettig-Danielmeier, SPD 13.02.2003 Inge Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Ulrich Klose (SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über die An- träge der Fraktion der CDU/CSU: – Zu der Abgabe einer Erklärung durch den Bundeskanzler: Zur aktuellen internationalen Lage (Drucksache 15/434) – Europa und Amerika müssen zusammenste- hen ((Drucksache 15/421) (Zusatztagesordnungspunkt 4) entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenografischen Bericht Aus politischen Gründen werde ich mich an den Ab- stimmungen über die beiden CDU/CSU-Anträge zur Außenpolitik nicht beteiligen. Anlage 3 Zu Protokoll gegeben Reden Zur Beratung des Berichts des Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Neuordnung des gesellschaftli- chen Spruchverfahrens (Spruchverfahrensneu- ordnungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 9) Bernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD):Am Ende einer umfangreichen Tagesordnung der heutigen Plenar- sitzung befassen wir uns mit der ersten Lesung des Spruchverfahrensneuordnungsgesetzes. Worum geht es dabei? Das gesellschaftliche Spruchverfahren ist im Akti- engesetz und im Umwandlungsgesetz vorgesehen, um bei so genannten unternehmerischen Strukturmaßnahmen den Minderheitsgesellschaftern, die einen Anspruch auf angemessenen Ausgleich bzw. Abfindung haben, mög- lichst effektiven Rechtsschutz zu gewähren, ohne dass die jeweiligen Strukturmaßnahmen durch Anfechtungskla- gen blockiert werden können. Die bisherige Praxis hat allerdings gezeigt, dass diese Verfahren übermäßig lange dauern und damit nicht ver- tretbare Zeitverzögerungen entstehen. So liegt die durch- schnittliche Verfahrensdauer bei etwa fünf Jahren. In ein- zelnen Fällen dauerten die Spruchverfahren sogar erheblich länger. Daher wurde in jüngster Zeit verstärkt an den Gesetzgeber appelliert, hier möglichst schnell für Ab- hilfe zu sorgen. Die hierfür erforderlichen Aktivitäten wurden auch durch die Regierungskommission „Corporate Gover- nance“ unterstützt und darüber hinaus wurden durch die Kommission auch konkrete Lösungsvorschläge unter- breitet. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird die Bundesregierung der Reformforderung gerecht und folgt ebenfalls den Empfehlungen der „Corporate Gover- nance“-Kommission. Dabei geht es auch um eine Verbes- serung des Anlegerschutzes. Im Abschlussbericht der Kommission wird unter anderem auch darauf hingewie- sen und eine Reform des Beschlussverfahrens empfohlen. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, durch verbesserte Ver- fahrensstrukturen auf der Grundlage der bewährten Teile der bisherigen Regelung ein gestrafftes und erheblich ver- kürztes Gerichtsverfahren zu ermöglichen. Dabei sollen die bisher geltenden Vorschriften behutsam überarbeitet und auch punktuell verbessert werden. Im Einzelnen sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen, auf die ich näher eingehen möchte: Es ist dies zum einen die ge- nerelle Einführung der gerichtlichen Auswahl und Bestel- lung der sachverständigen Prüfer bei so genannten Umstrukturierungsmaßnahmen wie zum Beispiel Unter- nehmensvertrag, Eingliederung, Umwandlung. Nach Möglichkeit soll es keine Erstellung flächendeckender Gesamtgutachten, sondern stattdessen die gezielte Beur- teilung spezieller Einzelfragen geben. Hiermit wird die Rolle der Sachverständigen im Spruchverfahren neu ge- regelt und damit auch der zeitliche Ablauf gestrafft. Es wird eine Neugestaltung der Kostenvorschriften durch Einführung eines Mindestwertes und einer Obergrenze für die Gerichtskosten bei gleichzeitiger Verdoppelung der Gebühren und eine stärkere Unterscheidung zwischen den Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten bei der Kostenverteilung geben. Lassen Sie mich abschließend noch auf die Empfeh- lungen des Bundesrates und die diesbezügliche Stellung- nahme der Bundesregierung zu sprechen kommen, die sich mit der Kostensituation befasst: Ich zitiere: „Bund und Kommunen werden durch die Gegenäußerung nicht mit Kosten belastet. Auch für die Länderhaushalte ent- stehen keine zusätzlichen Kosten. Wegen der Sorge des Bundesrates, es könnte zu einer Verringerung des Ge- richtsgebührenaufkommens kommen, wird sich die Bun- desregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren für eine Anhebung der im Regierungsentwurf vorgesehenen Mindest- und Höchstbeträge des für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Geschäftswertes einsetzen.“ Damit dürften auch diese Bedenken des Bundesrates ausgeräumt sein. Ich würde mich daher freuen, wenn dieser Gesetzent- wurf die gesamte Zustimmung des hohen Hauses finden würde. Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Seit dem vergangenen Jahr können erstmals in unserer Rechtsordnung Minder- heitsaktionäre auch gegen ihren Willen durch einen Hauptaktionär aus einem Unternehmen ausgeschlossen werden. Im Rahmen eines so genannten „Squeeze-out“ können diese Kleinaktionäre, sofern es sich nur noch um Splitterbesitz handelt, aus einem Unternehmen gegen eine Barabfindung „herausgequetscht“ werden. In diesem „Squeeze-out“-Verfahren darf selbstver- ständlich der Kleinaktionär nicht unter die Räder geraten. Daher gibt es ein gesetzlich fundiertes Recht des Minder- heitsaktionärs, einen angemessenen – und aus seinem Blickwinkel bedeutet dies natürlich einen möglichst hohen – Ausgleich für die Veränderungen zu seinen Las- ten zu erhalten. Dass der Mehrheitsaktionär seine Auf- wendungen möglichst klein halten möchte, bedarf auch keiner besonderen Ausführungen. Damit ist der Interes- senkonflikt strukturell angelegt, und es bedarf aus diesem Grunde auch Regeln zur Lösung dieses Konfliktes. Doch nicht nur im neuen „Squeeze-out“-Verfahren, sondern auch bei der Verschmelzung oder der Auf- und Abspaltung von Gesellschaften, bei den Abschlüssen von Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträgen oder der Vermögensübertragung, um nur einige wenige Bei- spiele zu nennen, sind Regeln und Verfahren für einen fai- ren Interessenausgleich nötig. Der Gesetzgeber hat daher das so genannte Spruchver- fahren ins deutsche Gesellschaftsrecht eingeführt. Es han- delt sich hierbei um ein so genanntes echtes Streitverfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dies geschah zunächst für den Bereich des Umwandlungsrechts. Seit fast vier Jahrzehnten finden wir dieses Verfahren aber auch in un- serem Aktiengesetz wieder. Ich darf uns alle nochmals an den Sinn dieses gesell- schaftsrechtlichen Spruchverfahrens erinnern. Es geht um den Rechtsschutz des Aktionärs gegenüber der Gesell- schaft, es geht um seinen Kapital- und Anlagenschutz, ohne die Gesellschaft durch langwierige Gerichtsverfah- ren handlungsunfähig zu machen. Wie sah denn nun die Praxis in den vergangenen Jah- ren aus? Zum einen hat sich das Spruchverfahren gerade für die Kleinaktionäre bewährt. Denn in vielen Fällen hat- ten die Minderheitsgesellschafter in diesen Verfahren Er- folg. Sie erstritten eine höhere Kompensation, als ur- sprünglich von den Gesellschaften festgelegt wurde. Zum anderen häuften sich doch vermehrt die Klagen über gewisse Unzulänglichkeiten des Spruchverfahrens. Beklagt wurde beispielsweise durchgängig die Dauer der Verfahren, die im Durchschnitt um die fünf Jahre lagen – in manchen Fällen allerdings auch erheblich länger dau- erten. Ich kann daher schon Verständnis für manch drastische Formulierung der Kritiker der gegenwärtigen Rechtslage und Rechtspraxis aufbringen. Ob wir allerdings wirklich eine Situation bei der Verfahrensdauer haben, „die derzeit mitunter praktisch auf Rechtsverweigerung hinausläuft“, so die Formulierung im Bericht der Regierungskommis- sion „Corporate Governance“ – Drucksache 14/7515, Sei- te 83 – will ich einmal dahingestellt sein lassen. Unstrit- tig ist die lange Verfahrensdauer ein Ärgernis, das es möglichst mit der Reform des Spruchverfahrens abzustel- len gilt. Der Reformdebatte nahm sich auch der 63. Deutsche Juristentag im September 2000 an. Die wirtschaftsrechtli- che Abteilung forderte uns als Gesetzgeber mit großer Mehrheit auf, das geltende Recht zu überprüfen. Wir Christdemokraten begrüßen es daher, dass die Bun- desregierung sich diesem Bereich des Gesellschaftsrechts endlich zugewandt und nunmehr einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Spruchverfahrens auch vorgelegt hat, nachdem dies für die vergangene Legislaturperiode be- reits geplant war. Die grundsätzliche Zustimmung zu einer Neuregelung ist auch bei den betroffenen Verbänden und in der wis- senschaftlichen Fachdiskussion gegeben, wenn ich das richtig überschaue. Wer soll auch etwas dagegen haben, dass endlich die Zersplitterung der gesetzlichen Regelung für das Spruch- verfahren beseitigt wird? Wer wird sich darüber beschwe- ren, dass wir eine Konzentration aller Vorschriften und Regeln anwenderfreundlich in einem eigenen Spruchver- fahrensgesetz erhalten? Hier dürfen Sie selbstverständlich auch unserer Zuneigung sicher sein. Allerdings wird es Sie nicht wundern, dass die Zu- stimmung im Grundsatz nicht die Kritik im Detail aus- schließt. In dieser Form hat sich auch der Bundesrat dem vorliegenden Entwurf im ersten Durchgang angenom- men. In konstruktiver Weise wurden eine Vielzahl von einzelnen Änderungswünschen gegenüber dem Regie- rungsentwurf eingebracht, über die es sich lohnt, auch Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 20032008 (C) (D) (A) (B) ernsthaft während der weiteren parlamentarischen Bera- tungen nachzudenken. Ich nenne nur beispielhaft die Zuständigkeitsregelung in § 2 Spruchverfahrensgesetz. Hier sollte präzise geregelt werden, wenn bei einer Verschmelzung mehrerer Antrag- steller verschiedener Rechtsträger mit unterschiedlichem Sitz vorhanden sind. Bisher wird dies nicht befriedigend gelöst. Auch über die Kostenregelung in § 15, die wesent- lich neue Elemente enthält und auch die Länder nicht un- wesentlich tangiert, sollte noch einmal gesprochen wer- den. Etwas intensiver möchte ich allerdings einen anderen Punkt in dieser Debatte noch ansprechen. Wir alle wissen, dass die Spruchverfahren weitgehend Gutachterprozesse sind. Völlig zu Recht sollen die Berichte und das Spezial- wissen der sachverständigen Prüfer, die im Vorfeld mit der Umstrukturierung befasst und nach den geltenden Vorschriften des Aktiengesetzes und Umwandlungsgeset- zes auch einzuschalten waren, stärker im Spruchverfahren Berücksichtigung finden. Folgerichtig sollen die vom Ge- richt bestellten Sachverständigen auch nicht mehr um- fangreiche Gesamtgutachten erstellen, sondern eher ge- zielt Einzelfragen beurteilen. Ich halte dies für ziemlich unstrittig und teile die Hoffnung, dass hierdurch eine Be- schleunigung des Verfahrens eintreten wird. Die ver- schiedenen Regelungen hierzu im vorliegenden Entwurf zählen sicherlich zu den Kernelementen der Reform. Ein wenig überrascht war ich allerdings, dass in § 7 Abs. 6 keine Regelung hinsichtlich der Vergütung des vom Gericht beauftragten Sachverständigen vorgesehen ist. Auf den ersten Blick mag dies als ein unwichtiger Punkt angesehen werden. Allerdings auch nur auf den ers- ten Blick, denn die Qualität und nicht zuletzt die Schnel- ligkeit, in der Gutachten dann in der Praxis erstellt wer- den, ist hiervon wesentlich abhängig und damit im Interesse letztendlich aller Beteiligten. In diesem Kontext will ich noch einmal auf den Bericht der Regierungskommission „Corporate Governance“ zu- rückkommen, um auch die Regierungsfraktionen noch ein wenig für dieses Anliegen zu sensibilisieren. Dort heißt es: Um die Verfahrensdauer zu verkürzen, ist des Weite- ren eine angemessene, verkehrsübliche Vergütung der Sachverständigen unerlässlich. Eine Vergütung von grundsätzlich 50 bis höchstens 150 DM pro Stunde, wie sie das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen für gerichtlich be- auftragte Sachverständige vorsieht, stellt regelmäßig keinen hinreichenden Kostendeckungsbeitrag dar und bietet erst recht keinen hinreichenden Anreiz, den Prüfungsbericht zügig zu erstatten. Qualifizierte Wirtschaftsprüfer oder vergleichbare Sachverstän- dige sind zu derartigen Konditionen nicht zu haben. In der Praxis sind in den Spruch(stellen)verfahren daher häufig Gutachter geringerer Güte tätig. ... Die Regierungskommission ist vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass eine verkehrsübliche Vergü- tung der Sachverständigen gewährleistet sein muss. Sie spricht sich insoweit dafür aus, dass mit der vor- geschlagenen gerichtlichen Bestellung des Sachver- ständigen künftig ein gesetzlich geregeltes Rechts- verhältnis auftragsähnlicher Art zwischen diesem und der Gesellschaft zustande kommen sollte, etwa nach dem Vorbild der §§ 306 Abs. 4 Satz 6 Aktien- gesetz, 308 Abs. 2 Satz 1 Umwandlungsgesetz, aus dem der Sachverständige sodann einen Anspruch auf angemessene, verkehrsübliche Vergütung gegen die Gesellschaft hätte. – Drucksache 14/7515, Seite 83 – Ich bin mir bewusst, dass eine verkehrsübliche Vergü- tung der Sachverständigen im vorliegenden Gesetzent- wurf auch eine Ausstrahlung auf andere Bereiche entfal- ten könnte. Vielleicht ist diese auch einer der Gründe, warum im Regierungsentwurf keine Regelung hinsicht- lich der Vergütung des vom Gericht beauftragten Sach- verständigen vorgesehen ist? Ich würde mir wünschen, wenn wir in unseren Beratungen diesen Punkt noch ein- mal aufgreifen und das Für und Wider intensiv diskutie- ren würden. Meine Fraktion hält den vorliegenden Gesetzentwurf insgesamt für diskussionswürdig. Wir Christdemokraten bieten allen Seiten des Hauses eine zügige Beratung an, damit den Betroffenen recht bald ein effektives Spruch- verfahren zur Verfügung steht. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Der heute beratene Gesetzentwurf mit dem etwas spröde klingenden Titel kommt praktischen Bedürfnissen der Wirtschaft sowie Forderungen in Rechts- und Verwal- tungslehre nach. Das Spruchverfahren soll bei Umstrukturierungsmaß- nahmen von Gesellschaften nach dem Aktien- oder Um- wandlungsgesetz Minderheitsaktionären im Streit um Kompensationszahlungen effektiven Rechtsschutz ge- währleisten, ohne die unternehmerische Handlungsfrei- heit der Gesellschaften zu beeinträchtigen. In der Vergangenheit wurde oft kritisiert, das Spruch- verfahren dauere zu lange, lasse rechtsmissbräuchliche Anrufungen des Gerichts sowie kostentreibende Ver- schleppungstaktik zu und die verstreuten Verfahrensvor- schriften seien schlecht handhabbar. Der 63. Deutsche Juristentag 2000 forderte daher eine Überprüfung; die Regierungskommission „Corporate Governance“ emp- fahl eine Modernisierung bzw. Neuordnung. Solche Re- form wurde noch dringlicher auch zum Anlegerschutz, seit durch das Übernahmegesetz 2001 Mehrheits- aktionären ermöglicht wurde, Minderheitsaktionäre ge- gen Abfindung aus einer AG oder Kommandit-AG auszu- schließen. Der Entwurf der Bundesregierung fasst die bislang ver- streuten Einzelregelungen in einem Gesetz zusammen. Die Zuständigkeit für das Spruchverfahren bleibt beim Landgericht konzentriert. Die Regelungen zum Antrags- gegner, Bekanntmachung etc. wurden vereinheitlicht. Für die nicht antragstellenden, aber im Streit um Aus- gleich und Abfindung mit betroffenen Anteilseigner soll das Gericht auch künftig „gemeinsame Vertreter“ bestel- len könne, aber zur Kostenminderung regelmäßig nur noch einen statt mehrere. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 2009 (C) (D) (A) (B) Ferner wird das Verfahren gestrafft und beschleunigt. Obligatorisch soll zur raschen Aufklärung des Sachver- halts eine mündliche Verhandlung stattfinden. Die An- tragsteller müssen ihre Einwände gegen die angebotenen Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen nun binnen ver- längerter Frist konkret begründen. Allerdings sollte die Regelung noch verdeutlichen, dass Abweichungen mög- lich sind, wo Antragsteller wegen mangelnder Informa- tion noch nicht spezifiziert vortragen können. Verspätetes oder andere Beteiligte benachteiligendes Vorbringen soll das Gericht zurückweisen können, was grundsätzlich zu begrüßen ist. Doch soweit der Entwurf dies bisher schon bei einfachem Verschulden ermöglichen will und die Kriterien hierfür erst durch die Rechtspre- chung entwickelt werden sollen, muss die Vorlage nach unserer Auffassung noch einmal überdacht werden. Meine Fraktion neigt stark dazu, stattdessen auf grobe Fahrlässigkeit abzustellen und dazu die bewährte Vor- schrift des § 296 Abs. 2 ZPO wörtlich in § 10 Abs. 2 Spruchgesetz zu übernehmen. Ferner sieht der Entwurf zwecks Verfahrensbeschleu- nigung vor, dass das Gericht den mündlichen Verhand- lungstermin umfassend vorzubereiten hat. Dabei kann es etwa geheimhaltungsbedürftige Unternehmensunterlagen auch „in camera“ beiziehen und verwenden, ohne sie an andere Beteiligte zu übermitteln. Der Amtsermittlungsgrundsatz wird zwecks Verfah- rensstraffung eingeschränkt, indem die Parteien selbst Tatsachen rechtzeitig und vollständig vorbringen müssen. Das Verhältnis zum Beibringungsgrundsatz bedarf hier al- lerdings noch größerer Klarstellung: Denkbar wäre, die richterliche Aufklärungspflicht gemäß § 139 ZPO für ent- sprechend anwendbar zu erklären. Flankierend schafft der Entwurf attraktive Möglichkei- ten zu einer gütlichen Einigung bzw. einem Vergleich. Zahlt das Unternehmen auf den gefundenen Spruch hin nicht, bleibt für die dann notwendige Leistungsklage sinnvollerweise das schon sachkundige Spruchgericht zu- ständig. Ferner soll der so genannte sachverständige Prüfer bes- ser in das Spruchverfahren eingebunden werden, um teure und zeitraubende Zweitgutachten zu vermeiden. Die neue abgewogene Kostenregelung wird rechtsmissbräuchliche und mutwillige Spruchverfahrensanträge verhindern helfen. Insgesamt meine ich, dass die Bundesregierung einen sehr durchdachten Entwurf vorgelegt hat zur Regelung ei- nes Wirtschaftsbereichs mit zunehmender praktischer Re- levanz. Mit den zahlreichen ergänzenden Vorschlägen des Bundesrats werden wir uns in der Ausschussberatung sorgfältig auseinander setzen. Rainer Funke (FDP): Die FDP-Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf zur Neuordnung des gesellschaftlichen Spruchverfahrens. Insbesondere begrüßt die FDP-Frak- tion das Ziel des Entwurfes, durch verbesserte Verfah- rensstrukturen auf der Grundlage der bewährten bisheri- gen Regelung, ein gestrafftes und erheblich verkürztes Gerichtsverfahren zu ermöglichen. In der Tat dauern die Verfahren viel zu lange. Dies ist auch nachteilig für den Finanzmarkt Deutschland. Bei allem guten Willen gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir sehr begrüßen, sind in dem bereits nachgebesserten Entwurf einige Schwachstellen zu beseitigen. Dies wird bei gutem Willen aller Beteilig- ten im Rechtsausschuss und im Berichterstattergespräch auch gelingen. So könnte der in § 1 geregelte Anwendungsbereich zum Beispiel auch für die Anfechtung eines Sachkapita- lerhöhungsbeschlusses erweitert werden. Auch die Zu- ständigkeit könnte noch stärker als bisher vorgesehen auf ein Landgericht konzentriert werden. Die Antragsfrist könnte von drei auf zwei Monate verkürzt werden und die Konzentration auf einen gemeinsamen Vertreter gemäß §6 wäre eher zweckmäßig und könnte der Kostenerspar- nis dienen. In diesem Zusammenhang sollten die Kosten- regelungen des § 15 überprüft werden. Wichtig scheint mir vor allem, die Rolle des unabhän- gigen Sachverständigen, der sein Gutachten in meinen Augen auf die streitigen Teile zu beschränken hat, zu stär- ken. Die Bestellung des Sachverständigen sollte auch zü- gig erfolgen, um das Verfahren weiter zu beschleunigen. Ich bin mir sicher, dass wir bei den Beratungen im Rechtsausschuss zu vernünftigen Lösungen gelangen wer- den. Dann ist es jedoch für die Umsetzung dieses Gesetzes ganz besonders wichtig, dass die Landesjustizverwaltun- gen gerade für dieses Spruchverfahren eine Konzentration auf bestimmte Spezialkammern beim Landgericht oder auf die Kammern für Handelssachen ermöglichen. Hier müssen die qualifiziertesten Richter eingesetzt werden, die auch über betriebswirtschaftliche und bilanzrechtliche Kenntnisse verfügen müssen. Hier zu investieren lohnt sich, denn langjährige Verfahren schaden nicht nur den betroffenen Aktionären, sondern vor allem den Unterneh- men mit ihrer Investitionsbereitschaft und damit der Schaffung von Arbeitsplätzen. Bei dieser Gelegenheit lassen Sie mich auch sagen, dass wir von der Bundesregierung nunmehr alsbald erwarten, dass die Vorschläge der Baums-Kommission zu Corporate Governance umgesetzt werden. Einer dieser Vorschläge war auch eine Novellierung des Spruchverfahrens. Bei der weiteren Umsetzung der Baums-Vorschläge sollten wir je- doch eine in sich geschlossene Regelung bevorzugen. Punktuelle Lösungen sollten wir ablehnen. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bun- desministerin der Justiz: Sie beraten heute in erster Le- sung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahrens. Mit der Neuregelung greifen wir wesentliche Empfehlungen der Regierungskommission „Corporate Governance“ aus dem Jahr 2001 auf. Die Novelle ist ein wichtiger Beitrag zur Mo- dernisierung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren. Oberstes Ziel ist es, die Verfahrensdauer spürbar zu verkürzen und damit den Rechtsschutz für Aktionäre er- heblich zu verbessern. Mehr Übersichtlichkeit und Trans- parenz schafft der Entwurf, indem die bisher in verschie- denen Gesetzen geregelten Verfahrensvorschriften in einem neuen Verfahrensgesetz konzentriert werden. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 20032010 (C) (D) (A) (B) Im gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren können Minderheitsaktionäre, die nach dem Aktien- oder Um- wandlungsgesetz Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen erhalten, die Höhe dieser Kompensation vor dem zustän- digen Landgericht überprüfen lassen. Ein solcher An- spruch auf Abfindungs- oder Ausgleichszahlung besteht bei Strukturmaßnahmen, wie zum Beispiel der Umwand- lung von Gesellschaften oder dem Ausschluss von Min- derheitsaktionären im Wege des so genannten Squeeze- out. Bei der Überprüfung der Kompensation trifft das Ge- richt seine Bewertung in der Regel aufgrund einer umfas- senden Unternehmensbewertung. Die Neuregelung sieht nun vor, dass das Gericht nicht regelmäßig neue, zeitrau- bende Gutachten in Auftrag geben muss, sondern ver- stärkt auf die bereits nach den Vorschriften des Aktien- und Umwandlungsgesetzes zur Vorbereitung der Struk- turmaßnahme erstellten Berichte und Prüfungsberichte zurückgreifen kann. Damit diese Unterlagen einen höhe- ren Beweiswert für das spätere Spruchverfahren erlangen, werden die vorbereitenden Prüfungsberichte künftig zwingend durch gerichtlich bestellte unabhängige Prüfer erstellt. Dies wirkt dem Eindruck einer Parteinähe des Be- richts von vornherein entgegen und erhöht die Akzeptanz der Prüfungsergebnisse auch für die Minderheitsaktio- näre. Zusätzliche Begutachtungsaufträge an Sachverstän- dige im Spruchverfahren können dann gezielt auf die Klärung verbliebener Streitpunkte beschränkt werden. Das wird zu einer erheblichen Verfahrensbeschleunigung führen. Das Spruchverfahren wird zudem durch neu einge- führte Verfahrensförderungspflichten für die Beteiligten geordnet und gestrafft. So muss der Minderheitenaktionär beispielsweise künftig umfassend darlegen und begrün- den, in welchen Punkten er die Berechnungsgrundlagen seiner Kompensation angreift. Durch die Reform soll die derzeit durchschnittliche Verfahrensdauer von rund fünf Jahren spürbar verkürzt werden. Dies entlastet die Gerichte und die Anleger kom- men so schneller zu ihrem Recht. Die wichtigsten Punkte der Neuregelung lassen sich wie folgt zusammenfassen: Es werden ausschließlich vom Gericht ausgewählte und bestellte sachverständige Prüfer tätig. Der Einsatz von Sachverständigengutachten im Spruchverfahren wird auf Streitpunkte begrenzt und so ef- fizienter gestaltet. Den Beteiligten werden bei gleichzeiti- ger Rückführung des Amtsermittlungsgrundsatzes Verfah- rensförderungspflichten auferlegt. Die Kostenvorschriften werden neu gestaltet, um eine ausgewogene Risikovertei- lung sicherzustellen, die den Minderheitsaktionär nicht benachteiligt, gleichzeitig aber Missbrauchsfällen vor- beugt. Und die bisher verstreuten Regelungen werden in einem neuen Verfahrensgesetz zusammengestellt. Der Bundesrat hat sich am 20. Dezember 2002 mit dem Gesetzentwurf befasst und eine Reihe sehr nützlicher Än- derungshinweise gegeben. Ich denke, dass diese zum größten Teil im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufge- griffen werden können. Dies gilt insbesondere auch für die vom Bundesrat angesprochenen Mindest- und Höchst- geschäftswerte zur Berechnung der Gerichtskosten. Ich bin zuversichtlich, dass wir dieses Reformgesetz in den weiteren Beratungen schnell und parteiübergreifend auf den Weg bringen können. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 2011 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Klaus Hofbauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

    ren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Wright,
    wenn Sie die Männer beim Autofahren nicht so zurück-

    gesetzt hätten, hätte ich Ihnen etwas von meiner Redezeit
    abgetreten. Aber ich hoffe, dass wir das in Zukunft so ma-
    chen können.

    Der vorgelegte Unfallverhütungsbericht zeigt deutlich,
    dass das Unfallgeschehen und die Unfallhäufigkeit un-
    trennbar mit der Verkehrsinfrastruktur zusammenhängen.
    Logische Konsequenz daraus ist der umfassende Ausbau
    von Autobahnen, Bundesstraßen, Ortsumgehungen und
    Verkehrsanlagen. Nicht zuletzt die beständige Zunahme
    des Verkehrs zwingt uns dazu. Das steigende Verkehrs-
    aufkommen darf nicht mit einem Anstieg der Unfallzah-
    len einhergehen. Deswegen ist für uns – auch aufgrund
    dieses Berichtes – die klare und deutliche Aussage: Der
    Ausbau und die Verbesserung von Verkehrswegen sind
    wichtige und bedeutende Voraussetzungen für mehr Si-
    cherheit im Straßenverkehr.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Der Ausbau von Straßen ist auch ein eindeutiger und über-
    zeugender Beitrag, um Unfälle zu verhüten.


    (Eduard Oswald [CDU/CSU]: Umgehungsstraßen sind Menschenschutz!)


    Deswegen möchte ich einen Punkt ansprechen, der im
    Bericht sicherlich zu kurz gekommen ist bzw. relativ we-
    nig beachtet wurde. Wir befinden uns mitten in der Dis-
    kussion über die EU-Osterweiterung.Wir stellen schon
    heute fest, dass in den letzten zehn Jahren nach Öffnung
    der Grenze der Verkehr bei uns in Deutschland rasant zu-
    genommen hat. Es ist Tatsache, dass wir ab 2004 noch
    einmal eine deutliche Zunahme verzeichnen werden. Hin-
    sichtlich des Straßengüterverkehrs zwischen der EU und
    den Beitrittsländern wird eine Zunahme um rund 200 Pro-
    zent prognostiziert. Das sind seriöse Angaben von ver-
    schiedenen Stellen, die Konsequenzen in der Verkehrssi-
    cherheit und insbesondere beim Bau von Straßen
    erfordern.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die Einfuhr von Waren aus Polen hat sich von 1997 bis

    2001 fast verdoppelt. Ich darf hier einfach einmal einen
    Grenzübergang in meinem Wahlkreis, in Furth im Wald,
    erwähnen. Gestern stand in der Zeitung: „Januar brach
    alle bisherigen Lkw-Rekorde“. Wir stehen erst am Anfang
    der Zunahme des LKW- und des Güterverkehrs. Das er-
    fordert insbesondere im Bereich der Verkehrssicherheit
    grundlegend neue Gedanken. Wir haben bereits jetzt
    lange Schlangen. Wir haben übermüdete LKW-Fahrer.
    Dies sind erhebliche Gefahren, denen wir begegnen müs-
    sen.

    Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf einen
    Punkt aus der Praxis an den Grenzen ansprechen, der mir
    einige Sorge bereitet. Leider Gottes ist die Polizei nicht
    mehr in der Lage, umfassende Kontrollen durchzuführen.
    Das heißt, dass viele LKWs auf unseren Straßen unter-
    wegs sind, die unseren Ansprüchen nicht entsprechen.
    Das bedeutet Gefahr für die Menschen; das bedeutet Ge-
    fahr für die Verkehrsteilnehmer.

    Am 1. April 2004 werden die Zollkontrollen über
    Nacht wegfallen. Natürlich ist der Zoll nicht für die Ver-


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    1980


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    kehrssicherheit zuständig. Aber was zum Beispiel die Be-
    ladung von Pkws oder von Lkws anbelangt, gibt der Zoll
    Hinweise an die Grenzpolizei. Diese Zusammenarbeit
    wird es in Zukunft nicht mehr geben.


    (Eduard Oswald [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    Deswegen müssen wir neue Formen der Kontrolle finden.
    Denn wir dürfen nicht zulassen, dass sich Lkws, die un-
    seren Erfordernissen nicht entsprechen, auf unseren
    Straßen tummeln.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube,

    wir sind uns auch darin einig, dass die Eigenverantwor-
    tung in der Verkehrserziehung und in der gesamten Si-
    cherheitsarbeit im Verkehr eine ganz entscheidende Rolle
    spielt. Deswegen möchte ich einen Gedanken aufgreifen,
    den unser Vorsitzender, Herr Oswald,


    (Dirk Fischer [Hamburg] [CDU/CSU]: Sehr guter Mann!)


    in den letzten Tagen in einer Zeitschrift dargestellt hat:
    Die Deutsche Verkehrswacht ist Garant und eine tra-
    gende Säule der Verkehrssicherheitsarbeit.

    (Annette Widmann-Mauz [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Ich möchte bei dieser Gelegenheit allen danken, die in
    diesem Bereich tätig sind. Für mich ist ganz entscheidend,
    dass hier unheimlich viele ehrenamtlich tätig sind. Wenn
    ich die Zahl richtig in Erinnerung habe, hat die Verkehrs-
    wacht 90 000 Mitglieder, die ausschließlich ehrenamtlich
    tätig sind. Ihnen gilt ein besonderer Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ich darf ein Beispiel aus meiner Heimatstadt erzählen.

    Wir sind ein kleines Städtchen mit ungefähr 17 000 Ein-
    wohnern und einer Schulzentrale mit 4 000 Schülerinnen
    und Schülern. Dort sind 100 Schüler in der Betreuung der
    Überwege und für die Verkehrssicherheit tätig. Wir stel-
    len fest: Seitdem diese jungen Menschen tätig sind, ist
    kein Unfall mehr passiert. Dies ist doch ein deutliches
    Zeichen, was man mit dem Ehrenamt auch im Straßen-
    verkehr erreichen kann.


    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


    Diese 100 jungen Leute – jeder von Ihnen könnte solche
    Beispiele aufzeigen – werden ausgebildet und werden ganz
    anders an zukünftige Verkehrssituationen herangehen.

    Ich möchte unsere Konsequenzen aus diesem Bericht
    ganz kurz in fünf Punkten zusammenfassen:

    Erstens. Der Ausbau der Infrastruktur trägt dazu bei,
    Unfälle zu vermeiden. Deshalb muss der Ausbau von Ver-
    kehrswegen oberste Priorität haben.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Zweitens. Die Verkehrspolitik muss verstärkt den

    neuen Herausforderungen der EU-Osterweiterung Rech-
    nung tragen. Insbesondere der Ausbau der Verkehrsinfra-
    struktur in den Grenzregionen ist eine zentrale Forderung.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Drittens. Stärkere Verkehrskontrollen an den Grenzen
    sind notwendig, um vor allem die Sicherheit beim Lkw-
    Verkehr zu gewährleisten.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Viertens. Wir müssen moderne Technologien und elek-

    tronische Verkehrsleitung nutzen, um eine noch größere
    Verkehrssicherheit zu erreichen. Es sind Forschung und
    Entwicklung in unserer Wirtschaft zu fördern – von ihr
    gehen sehr große Impulse aus –, damit Deutschland eine
    Vorreiterrolle übernehmen kann.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Fünftens. Nicht zuletzt muss die Eigenverantwortlich-

    keit der Verkehrsteilnehmer gestärkt werden; dies müssen
    wir als Schwerpunkt ansehen. Dazu gehören die Aner-
    kennung und Förderung von Tausenden von ehrenamt-
    lichen Helfern, die im Verkehrsbereich tätig sind.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    In diesem Bericht sind viele gute Ansätze enthalten.

    Wir dürfen beim Erreichten aber nicht stehen bleiben,
    sondern müssen im Interesse unserer Verkehrsteilnehmer
    weiter daran arbeiten.

    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses

für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zum Unfallverhü-
tungsbericht Straßenverkehr 2000/2001 der Bundesregie-
rung, Drucksachen 14/9730 und 15/388. Der Ausschuss
empfiehlt, in Kenntnis des Berichts der Bundesregierung
eine Entschließung anzunehmen. Wer stimmt für diese Be-
schlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Möchte sich
jemand enthalten? – Dann ist diese Beschlussempfehlung
bei nicht kompletter Beteiligung der anwesenden Kollegin-
nen und Kollegen – diese Präzisierung erwartet man vom
Präsidium – einstimmig angenommen.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 7 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Annette
Widmann-Mauz, Dr. Norbert Röttgen, Ilse Aigner,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/
CSU
Versorgungsausgleich umgehend regeln – Keine
Schlechterstellung von Frauen bei der Alterssi-
cherung
– Drucksache 15/354 –
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss (f)

Innenausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die
Aussprache 45 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu kei-
nen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich erteile das Wort der Kollegin Annette Widmann-
Mauz, CDU/CSU-Fraktion.

Klaus Hofbauer






  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Annette Widmann-Mauz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

    „Die Zeiten ändern sich und wir uns mit ihnen“, das stellte
    bereits der römische Dichter Ovid fest. Am Beginn des
    21. Jahrhundert haben sich die Lebenswirklichkeiten in
    der deutschen Gesellschaft wie auch in ganz Europa tief
    greifend verändert. Die Menschen haben andere Lebens-
    pläne und Wünsche als noch vor 50 Jahren. Dieser Wan-
    del bereichert unsere Gesellschaft in gleichem Maße, wie
    er uns vor neue Herausforderungen und Probleme stellt.

    In Deutschland wird gegenwärtig jede dritte Ehe ge-
    schieden. In 55 Prozent der Fälle sind minderjährige Kin-
    der betroffen. Angesichts dieser sich wandelnden Struktu-
    ren besteht insbesondere in der Familienpolitik immer
    wieder Handlungsbedarf. Auch beim Familienrecht muss
    diesem Wandel Rechnung getragen werden.


    (Joachim Stünker [SPD]: Na so was! Das ist ja ganz was Neues!)


    Es muss darum gehen, die veränderten Lebenswirklich-
    keiten und Bedürfnisse der Menschen unvoreingenom-
    men wahrzunehmen und auf diese angemessen zu reagie-
    ren. Die Politik ist gefordert, die Menschen in ihrer
    individuellen Lebenswirklichkeit konstruktiv zu beglei-
    ten und mit geeigneten Gesetzen die entsprechenden Rah-
    menbedingungen zu schaffen.

    Leider nehmen Sie, meine Damen und Herren von Rot-
    Grün, diesen Auftrag an die Politik nicht allzu wichtig;


    (Joachim Stünker [SPD]: Unglaublich!)

    denn der von der Arbeitsgruppe Recht und der Gruppe der
    Frauen unserer Fraktion heute eingebrachte Antrag zeigt
    einen Sachverhalt auf, der geradezu symptomatisch zu
    sein scheint für die Rechts-, Frauen- und Familienpolitik
    dieser Bundesregierung.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Denn seit dem 1. Januar 2003 sehen sich Frauen und Män-
    ner, die sich scheiden lassen wollen, erheblichen Rechts-
    unsicherheiten gegenüber.


    (Joachim Stünker [SPD]: Welchen denn?)

    Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 5. Sep-
    tember des Jahres 2001 darf in Scheidungsverfahren die
    Barwertverordnung für den Versorgungsausgleich seit
    diesem Jahr nicht mehr in der bisherigen Form angewen-
    det werden.

    Bei der Barwertverordnung werden, wie Sie wissen,
    die Rentenansprüche der Partner aus der Ehezeit addiert
    und in gleiche Hälften geteilt.


    (Joachim Stünker [SPD]: Das stimmt doch gar nicht!)



    (Vorsitz: Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer)

    Rot-Grün hat es versäumt, ja – das will ich schon sagen –
    verschlampt, in der vom Bundesgerichtshof vorgegebe-
    nen Frist bis zum Jahr 2002 eine einwandfreie Nachfol-
    geregelung des Versorgungsausgleichs vorzulegen.


    (Joachim Stünker [SPD]: Das stimmt doch gar nicht, was Sie sagen!)


    Insbesondere die damals noch zuständige Bundesjus-
    tizministerin Däubler-Gmelin hat wohl ein Jahr lang
    überhaupt nichts in dieser Sache unternommen. Dies ist
    mehr als bedauerlich; denn der Versorgungsausgleich ist
    ein ausgesprochen sinnvolles Instrument im Scheidungs-
    recht. Mit ihm wird dem Gedanken Rechnung getragen,
    dass in der Ehezeit erworbene Versorgungsansprüche der
    Ehepartner das Ergebnis einer gemeinsamen Lebensleis-
    tung sind. Gerade aus frauenpolitischer und aus familien-
    politischer Sicht ist dieser Ansatz elementar. Denn es ist
    richtig, dass insbesondere Frauen, aber auch Familien-
    männer, die während der Ehe zumindest zeitweise auf
    eine Erwerbstätigkeit verzichten und sich auf die Familien-
    arbeit konzentrieren, bei einer Scheidung nicht ihren An-
    spruch auf eine eigene Alterssicherung verlieren.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wird die Ehe geschieden, ist der Versorgungsausgleich

    ein wichtiger Baustein für die soziale Sicherung des wirt-
    schaftlich schwächeren Ehegatten im Alter und bei Inva-
    lidität. Es entspricht unserem Sinn für Gerechtigkeit, dass
    insbesondere die in der Ehezeit erworbenen Anrechte in
    der gesetzlichen Rentenversicherung, Pensionsanrechte
    sowie Rentenleistungen aus betrieblicher Altersversor-
    gung oder auch aus privaten Rentenversicherungsverträ-
    gen unter den Eheleuten ausgeglichen werden und damit
    zur eigenständigen Alterssicherung beitragen.

    Um diesen Ausgleich der Ansprüche bei einer Ehe-
    scheidung gerecht und auch zügig durchführen zu können,
    brauchen wir eine allgemeine Berechnungsgrundlage. Bis
    Ende des Jahres 2002 war mit der Barwertverordnung
    diese Grundlage gegeben. Jetzt befinden wir uns aufgrund
    der Versäumnisse dieser Bundesregierung auf sehr
    wackeligem rechtlichen Boden.

    Damit nicht genug. Im Oktober 2002 legten Sie, Frau
    Justizministerin, nach einjähriger Tatenlosigkeit Ihres
    Hauses und dem notwendig gewordenen Abgang Ihrer
    Vorgängerin einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des
    Versorgungsausgleichs vor, den man schlichtweg als un-
    brauchbar bezeichnen muss. Die Kritik der Rechtsexper-
    tinnen und Rechtsexperten wollte gar nicht mehr auf-
    hören. Daraufhin haben Sie diesen unausgegorenen
    Gesetzentwurf auch wieder in der Versenkung verschwin-
    den lassen – mehr als zu Recht, wie ich finde.

    Gerade aus frauenpolitischer Sicht war dieser Gesetz-
    entwurf eine reine Katastrophe. Viele Frauen hätten mit
    der Umsetzung dieses Gesetzentwurfs unverantwortliche
    Einschnitte in ihre Alterssicherung hinzunehmen gehabt.
    Zum Beispiel hätten Frauen, die vor ihren geschiedenen
    Männern in Rente gegangen oder berufsunfähig gewor-
    den wären, aus unerfindlichen Gründen erst warten müs-
    sen, bis ihr ehemaliger Ehegatte ebenfalls in Rente geht.
    Erst dann hätten sie ihren Anspruch auf Versorgungsaus-
    gleich realisieren können. Sie wären so von den Lebens-
    umständen des ehemaligen Partners abhängig gewesen
    und wären mit gravierenden Versorgungslücken in der ei-
    genen Alterssicherung konfrontiert gewesen.

    Ebenso lebensfremd war Ihr Vorschlag, den Versor-
    gungsausgleich schuldrechtlich auszugestalten. Was war
    denn hier Ihr Ziel, Frau Justizministerin? Wollten Sie ge-


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    1982


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    schiedene Eheleute ein Leben lang in Rechtsstreitigkeiten
    aneinander ketten?


    (Lachen bei der SPD – Joachim Stünker [SPD]: Diese böse Ministerin!)


    Es ist Ihnen inzwischen wohl selbst klar geworden, dass
    Sie sich mit dieser Idee auf dem Holzweg befunden ha-
    ben. Hätten Sie diesen Vorschlag umgesetzt, wären eigene
    Versorgungsanwartschaften für die betroffenen Frauen
    und Männer in Zukunft passé gewesen. Sie hätten häufig
    im hohen Alter mit eigenen Anträgen eine monatliche
    Geldrente von ihrem ehemaligen Ehemann oder ihrer ehe-
    maligen Ehefrau einfordern müssen. Ob sie dann über-
    haupt etwas erhalten hätten, steht in den Sternen. Immer
    neue Rechtsstreitigkeiten wären vorprogrammiert gewe-
    sen, unter Umständen Jahrzehnte nach der Scheidung.
    Dies kann doch nun wirklich niemand wollen.

    Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie weit sich
    diese Bundesregierung von der Lebenswirklichkeit der
    Menschen in unserem Lande entfernt hat. Man könnte fast
    den Eindruck gewinnen, dass die Anspruch stellenden
    Frauen und Männer dazu gebracht werden sollten, auf ihre
    Rechte zu verzichten, um nicht immer wieder vor Gericht
    erscheinen zu müssen. Wahrscheinlich wäre dies dann so-
    gar auch passiert und die Betroffenen hätten sich in ihrer
    Verzweiflung die Ausgleichsrechte gegen viel zu geringe
    Beträge abkaufen lassen, um nicht ständig wieder in die
    sprichwörtliche Höhle des Löwen zurückkehren zu müs-
    sen. Das kann nicht in unserem Interesse sein.

    Wollen Sie, dass diese Frauen und Männer auf Sozial-
    hilfe angewiesen sind, nur weil Sie nicht fähig sind, prak-
    tikable rechtliche Regelungen rechtzeitig auf den Weg zu
    bringen? Ich glaube, hier sind Sie dem Hohen Haus nach-
    her eine Erklärung schuldig, Frau Justizministerin.

    Durch diesen Politikstil wird deutlich, was insbeson-
    dere Frauen von dieser Bundesregierung zu erwarten ha-
    ben, nämlich weniger als nichts. Man kann sich bei dieser
    Regierung nicht einmal darauf verlassen, dass es zu kei-
    ner Verschlechterung des Status quo kommt. Ein neuer
    Gesetzentwurf, mit dem eine Neuregelung des Versor-
    gungsausgleichs erreicht werden könnte, wurde bislang
    nicht vorgelegt. Es wird von Ihnen lediglich immer darauf
    verwiesen, dass alles nicht so schlimm sei und dass sich
    alles regeln werde. Verehrte Kolleginnen und Kollegen
    der Regierungskoalition, das ist ein Irrtum. Unter Ihrer
    Verantwortung regelt sich nichts von selbst oder wird bes-
    ser, im Gegenteil.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    In jedem betroffenen Scheidungsverfahren müssen

    jetzt Gutachter bestellt werden, um die Ansprüche einzeln
    aufzuzeigen. Diese stehen nicht an jeder Ecke. Ich denke,
    ich muss Ihnen nicht erzählen, was ein solches Gutachten
    kostet. Es wäre eigentlich nur fair, wenn die Betroffenen
    ihren nicht hinnehmbaren finanziellen und zeitlichen so-
    wie nicht zu unterschätzenden nervlichen Mehraufwand
    dieser rot-grünen Bundesregierung einfach in Rechnung
    stellen könnten.


    (Detlef Parr [FDP]: Sehr gute Idee! – Joachim Stünker [SPD]: Schadenersatz, genau! – Weiteren Zuruf von der SPD: Toll!)


    – Anhand Ihrer Zwischenrufe erkenne ich, dass Sie über
    diesen nicht hinnehmbaren Zustand, der durch Ihre eige-
    nen Schlampereien herbeigeführt worden ist, geflissent-
    lich hinweggehen. Es bleibt zu hoffen, dass Ihre Untätig-
    keit nicht etwa ideologisch begründet ist.


    (Joachim Stünker [SPD]: Wie wäre es mit der Ökosteuer?)


    Sie sorgen wohl nur für Frauen und Männer, die eine
    lückenlose Erwerbsbiografie vorweisen können. Das ist
    nicht unserer Ansatz. Wir wollen die Wahlfreiheit in un-
    serem Land gewährleistet wissen. Es gibt nun einmal auch
    in unserem Land eine Vielzahl von Frauen und inzwi-
    schen auch Männern, die sich für eine gewisse Zeit aus-
    schließlich oder teilweise der Familie widmen wollen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dieser Lebensentwurf verdient unseren Respekt und

    unsere Anerkennung. Diesen Müttern und Vätern muss
    gerade auch dann, wenn es zum Scheitern der Ehe kommt,
    unsere Unterstützung zukommen. Diesen Menschen dür-
    fen Sie diese Quittung nicht geben. Sie von Rot-Grün sind
    verpflichtet, dafür zu sorgen, dass es hier zu einer zügigen
    Regelung kommt, die sorgsam, umsichtig und verantwor-
    tungsbewusst ist. Tun Sie endlich Ihre Arbeit!

    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)