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    Gratulation der Abgeordneten Ernst Hinsken und Rainer Eppelmann zum 60. Geburtstag 1873 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 1873 A Begrüßung des Parlamentspräsidenten Herrn Halilow aus Usbekistan und seiner De- legation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1884 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Regierungserklärung zur aktuellen internationalen Lage . . . . . . . 1874 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Dr. Friedbert Pflüger, Dr. Wolfgang Schäuble, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Europa und Amerika müssen zu- sammenstehen (Drucksache 15/421) . . . . . . . . . . . . . . . . 1874 A Gerhard Schröder Bundeskanzler . . . . . . . . . . 1874 A Dr. Angela Merkel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1879 D Joseph Fischer Bundesminister AA . . . . . . . . 1884 B Dr. Guido Westerwelle FDP . . . . . . . . . . . . . 1887 D Gernot Erler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1889 D Michael Glos CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 C Dr. Peter Struck, Bundesminister BMVg . . . . 1894 C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . 1895 C Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . 1896 B Günther Friedrich Nolting FDP . . . . . . . . 1896 D Dr. Wolfgang Gerhardt FDP . . . . . . . . . . . . . 1898 B Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1899 C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 1901 C Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . . . . . 1904 D Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1906 B Dr. Christoph Zöpel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1907 A Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . 1909 A, B Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . 1910 A, 1914 D Tagesordnungspunkt 3: – Zweite und dritte Beratung über den von den Abgeordneten Peter Götz, Dr. Michael Meister, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neu- ordnung der Gemeindefinanzen (Ge- meindefinanzreformgesetz) (Drucksache 15/30) . . . . . . . . . . . . . . . 1909 C – Zweite und dritte Beratung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinan- zen (Gemeindefinanzreformgesetz) (Drucksachen 15/109, 15/384, 15/385, 15/386) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1909 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Ge- meindefinanzen dauerhaft stärken (Drucksache 15/433) . . . . . . . . . . . . . . . . 1909 D Plenarprotokoll 15/25 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 25. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 I n h a l t : Bernd Scheelen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1912 A Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1917 A Kerstin Andreae BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1918 D Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . . . . 1920 B Horst Schild SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1921 B Otto Bernhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1923 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1924 D Gisela Piltz FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1925 D Dr. Hans-Ulrich Krüger SPD . . . . . . . . . . . . 1926 D Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1928 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1929 C Bernhard Kaster CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1931 B Namentliche Abstimmungen . . . . . . 1932 D, 1935 B Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . 1933 C, 1938 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Hans-Joachim Otto (Frank- furt), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Finanzplatz Frankfurt stärken (Drucksache 15/369) . . . . . . . . . . . . . . . . 1935 D Tagesordnungspunkt 14: a) – c) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersicht 11, 12 und 13 zu Petitionen (Drucksachen 15/363, 15/364 und 15/365) 1936 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zukunftsprogramm Bildung und Betreuung für Ganztagsschulen . . . 1936 B Edelgard Bulmahn Bundesministerin BMBF 1936 B Uwe Schummer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1940 B Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1941 D Christoph Hartmann (Homburg) FDP . . . . . . 1943 A Ute Berg SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1944 B Dr. Christoph Bergner CDU/CSU . . . . . . . . . 1945 B Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1946 C Heinz Schmitt (Landau) SPD . . . . . . . . . . . . 1947 C Marion Seib CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 1948 C Andrea Wicklein SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1949 D Hannelore Roedel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1950 D Caren Marks SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1952 A Markus Grübel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1952 D Dr. Ernst Dieter Rossmann SPD . . . . . . . . . . 1954 A Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen (Drucksache 15/396) . . . . . . . . . . . . . . . . 1955 B Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1955 B Dr. Hermann Kues CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1957 A Hubert Ulrich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1958 C Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1959 C Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1960 C Wolfgang Grotthaus SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1961 D Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1963 B Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1964 A Wolfgang Grotthaus SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1964 C Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . 1965 A Manfred Helmut Zöllmer SPD . . . . . . . . . . . 1966 B Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1967 C Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung von Pflegebedürftigen (Hilfsmittelsicherungs- gesetz – HSG) (Drucksache 15/308) . . . . . . . . . . . . . . . . 1969 A Dr. Erika Ober SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1969 B Matthias Sehling CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1970 C Petra Selg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 1972 C Daniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . . . . . . 1973 A Tagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr, Bau- und Wohnungs- wesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundes- regierung über Maßnahmen auf dem Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003II Gebiet der Unfallverhütung im Straßen- verkehr und Übersicht über das Ret- tungswesen 2000 und 2001 – Unfallverhü- tungsbericht Straßenverkehr 2000/2001 – (Drucksachen 14/9730, 15/99 Nr. 1.1, 15/388) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1974 A Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1974 B Gero Storjohann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1975 B Ursula Sowa BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1976 D Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . 1977 D Heidi Wright SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1979 A Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1980 B Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Annette Widmann-Mauz, Dr. Norbert Röttgen, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Versorgungsausgleich umge- hend regeln – Keine Schlechterstellung von Frauen bei der Alterssicherung (Drucksache 15/354) . . . . . . . . . . . . . . . . 1981 D Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . . . . 1982 A Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . 1983 D Sibylle Laurischk FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 1985 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1986 C Ute Granold CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 1987 B Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1988 D Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Detlef Parr, Dr. Dieter Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für ein Ge- samtkonzept zur Verbesserung der Früherkennung und Behandlung von Demenz (Drucksache 15/228) . . . . . . . . . . . . . . . . 1990 B Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1990 C Hilde Mattheis SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1991 B Verena Butalikakis CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1993 A Petra Selg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 1994 D Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Dr. Friedbert Pflüger, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Gegen Terror, Völkermord und Hungerkatastrophe in Simbabwe, um Destabilisierung des südlichen Afri- kas zu vermeiden (Drucksache 15/353) . . . . . . . . . . . . . . . . 1995 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Brigitte Wimmer (Karlsruhe), Walter Riester, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans- Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Hungerkatastrophe in Sim- babwe weiter bekämpfen – Internationa- len Druck auf die Regierung Simbabwes aufrechterhalten (Drucksache 15/428) . . . . . . . . . . . . . . . . 1996 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Markus Löning, Ulrich Heinrich, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Gemeinsame europäisch-afrikanische Initiative zur Lösung der Krise in Simbabwe starten (Drucksache 15/429) . . . . . . . . . . . . . . . . 1996 A Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa 1996 B Dr. Christian Ruck CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1997 B Walter Riester SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1998 D Markus Löning FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2000 A Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . 2001 A Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . . . . . 2002 D Brigitte Wimmer (Karlsruhe) SPD . . . . . . . . 2003 D Dr. Egon Jüttner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2004 C Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . 2005 C Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . . . . . 2006 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung über den von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurf eines Ge- setzes zur Neuordnung des gesellschaftlichen Spruchverfahrens (Spruchverfahrensneu- ordnungsgesetz) (Drucksache 15/371) . . . . . . . . . . . . . . . . 2006 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2006 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 2007 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 III Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Ulrich Klose (SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über die Anträge der Fraktio- nen der CDU/CSU: – Zu der Abgabe einer Erklärung durch den Bundeskanzler: Zur aktuellen internationalen Lage (Drucksache 15/434) – Europa und Amerika müssen zusammenstehen (Drucksache 15/421) (Zusatztagesordnungspunkt 4) . . . . . . . . . . . . 2007 B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung über den Bericht des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des gesellschaftlichen Spruchverfahrens (Spruchverfahrensneuord- nungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 9) 2007 C Bernhard Brinkmann (Hildesheim) SPD . . . . 2007 C Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2008 B Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2009 C Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2010 B Alfred Hartenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 2010 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003IV (A) (B) (C) (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 1873 25. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 Beginn: 9.00 Uhr
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    (A) (B) (C) (D) 2006 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 2007 (C) (D) (A) (B) Andres, Gerd SPD 13.02.2003 Breuer, Paul CDU/CSU 13.02.2003 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 13.02.2003 Göbel, Ralf CDU/CSU 13.02.2003 Günther (Plauen), FDP 13.02.2003 Joachim Janssen, Jann-Peter SPD 13.02.2003 Kaupa, Gerlinde CDU/CSU 13.02.2003 Künast, Renate BÜNDNIS 90/ 13.02.2003 DIE GRÜNEN Dr. Lippold CDU/CSU 13.02.2003 (Offenbach), Klaus W. Mayer (Baiersbronn), CDU/CSU 13.02.2003 Conny Meckelburg, Wolfgang CDU/CSU 13.02.2003 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 13.02.2003 DIE GRÜNEN Dr. Nüßlein, Georg CDU/CSU 13.02.2003 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 13.02.2003 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 13.02.2003 Ronsöhr, CDU/CSU 13.02.2003 Heinrich-Wilhelm Thiele, Carl-Ludwig FDP 13.02.2003 Volquartz, Angelika CDU/CSU 13.02.2003 Wettig-Danielmeier, SPD 13.02.2003 Inge Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Ulrich Klose (SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über die An- träge der Fraktion der CDU/CSU: – Zu der Abgabe einer Erklärung durch den Bundeskanzler: Zur aktuellen internationalen Lage (Drucksache 15/434) – Europa und Amerika müssen zusammenste- hen ((Drucksache 15/421) (Zusatztagesordnungspunkt 4) entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenografischen Bericht Aus politischen Gründen werde ich mich an den Ab- stimmungen über die beiden CDU/CSU-Anträge zur Außenpolitik nicht beteiligen. Anlage 3 Zu Protokoll gegeben Reden Zur Beratung des Berichts des Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Neuordnung des gesellschaftli- chen Spruchverfahrens (Spruchverfahrensneu- ordnungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 9) Bernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD):Am Ende einer umfangreichen Tagesordnung der heutigen Plenar- sitzung befassen wir uns mit der ersten Lesung des Spruchverfahrensneuordnungsgesetzes. Worum geht es dabei? Das gesellschaftliche Spruchverfahren ist im Akti- engesetz und im Umwandlungsgesetz vorgesehen, um bei so genannten unternehmerischen Strukturmaßnahmen den Minderheitsgesellschaftern, die einen Anspruch auf angemessenen Ausgleich bzw. Abfindung haben, mög- lichst effektiven Rechtsschutz zu gewähren, ohne dass die jeweiligen Strukturmaßnahmen durch Anfechtungskla- gen blockiert werden können. Die bisherige Praxis hat allerdings gezeigt, dass diese Verfahren übermäßig lange dauern und damit nicht ver- tretbare Zeitverzögerungen entstehen. So liegt die durch- schnittliche Verfahrensdauer bei etwa fünf Jahren. In ein- zelnen Fällen dauerten die Spruchverfahren sogar erheblich länger. Daher wurde in jüngster Zeit verstärkt an den Gesetzgeber appelliert, hier möglichst schnell für Ab- hilfe zu sorgen. Die hierfür erforderlichen Aktivitäten wurden auch durch die Regierungskommission „Corporate Gover- nance“ unterstützt und darüber hinaus wurden durch die Kommission auch konkrete Lösungsvorschläge unter- breitet. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird die Bundesregierung der Reformforderung gerecht und folgt ebenfalls den Empfehlungen der „Corporate Gover- nance“-Kommission. Dabei geht es auch um eine Verbes- serung des Anlegerschutzes. Im Abschlussbericht der Kommission wird unter anderem auch darauf hingewie- sen und eine Reform des Beschlussverfahrens empfohlen. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, durch verbesserte Ver- fahrensstrukturen auf der Grundlage der bewährten Teile der bisherigen Regelung ein gestrafftes und erheblich ver- kürztes Gerichtsverfahren zu ermöglichen. Dabei sollen die bisher geltenden Vorschriften behutsam überarbeitet und auch punktuell verbessert werden. Im Einzelnen sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen, auf die ich näher eingehen möchte: Es ist dies zum einen die ge- nerelle Einführung der gerichtlichen Auswahl und Bestel- lung der sachverständigen Prüfer bei so genannten Umstrukturierungsmaßnahmen wie zum Beispiel Unter- nehmensvertrag, Eingliederung, Umwandlung. Nach Möglichkeit soll es keine Erstellung flächendeckender Gesamtgutachten, sondern stattdessen die gezielte Beur- teilung spezieller Einzelfragen geben. Hiermit wird die Rolle der Sachverständigen im Spruchverfahren neu ge- regelt und damit auch der zeitliche Ablauf gestrafft. Es wird eine Neugestaltung der Kostenvorschriften durch Einführung eines Mindestwertes und einer Obergrenze für die Gerichtskosten bei gleichzeitiger Verdoppelung der Gebühren und eine stärkere Unterscheidung zwischen den Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten bei der Kostenverteilung geben. Lassen Sie mich abschließend noch auf die Empfeh- lungen des Bundesrates und die diesbezügliche Stellung- nahme der Bundesregierung zu sprechen kommen, die sich mit der Kostensituation befasst: Ich zitiere: „Bund und Kommunen werden durch die Gegenäußerung nicht mit Kosten belastet. Auch für die Länderhaushalte ent- stehen keine zusätzlichen Kosten. Wegen der Sorge des Bundesrates, es könnte zu einer Verringerung des Ge- richtsgebührenaufkommens kommen, wird sich die Bun- desregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren für eine Anhebung der im Regierungsentwurf vorgesehenen Mindest- und Höchstbeträge des für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Geschäftswertes einsetzen.“ Damit dürften auch diese Bedenken des Bundesrates ausgeräumt sein. Ich würde mich daher freuen, wenn dieser Gesetzent- wurf die gesamte Zustimmung des hohen Hauses finden würde. Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Seit dem vergangenen Jahr können erstmals in unserer Rechtsordnung Minder- heitsaktionäre auch gegen ihren Willen durch einen Hauptaktionär aus einem Unternehmen ausgeschlossen werden. Im Rahmen eines so genannten „Squeeze-out“ können diese Kleinaktionäre, sofern es sich nur noch um Splitterbesitz handelt, aus einem Unternehmen gegen eine Barabfindung „herausgequetscht“ werden. In diesem „Squeeze-out“-Verfahren darf selbstver- ständlich der Kleinaktionär nicht unter die Räder geraten. Daher gibt es ein gesetzlich fundiertes Recht des Minder- heitsaktionärs, einen angemessenen – und aus seinem Blickwinkel bedeutet dies natürlich einen möglichst hohen – Ausgleich für die Veränderungen zu seinen Las- ten zu erhalten. Dass der Mehrheitsaktionär seine Auf- wendungen möglichst klein halten möchte, bedarf auch keiner besonderen Ausführungen. Damit ist der Interes- senkonflikt strukturell angelegt, und es bedarf aus diesem Grunde auch Regeln zur Lösung dieses Konfliktes. Doch nicht nur im neuen „Squeeze-out“-Verfahren, sondern auch bei der Verschmelzung oder der Auf- und Abspaltung von Gesellschaften, bei den Abschlüssen von Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträgen oder der Vermögensübertragung, um nur einige wenige Bei- spiele zu nennen, sind Regeln und Verfahren für einen fai- ren Interessenausgleich nötig. Der Gesetzgeber hat daher das so genannte Spruchver- fahren ins deutsche Gesellschaftsrecht eingeführt. Es han- delt sich hierbei um ein so genanntes echtes Streitverfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dies geschah zunächst für den Bereich des Umwandlungsrechts. Seit fast vier Jahrzehnten finden wir dieses Verfahren aber auch in un- serem Aktiengesetz wieder. Ich darf uns alle nochmals an den Sinn dieses gesell- schaftsrechtlichen Spruchverfahrens erinnern. Es geht um den Rechtsschutz des Aktionärs gegenüber der Gesell- schaft, es geht um seinen Kapital- und Anlagenschutz, ohne die Gesellschaft durch langwierige Gerichtsverfah- ren handlungsunfähig zu machen. Wie sah denn nun die Praxis in den vergangenen Jah- ren aus? Zum einen hat sich das Spruchverfahren gerade für die Kleinaktionäre bewährt. Denn in vielen Fällen hat- ten die Minderheitsgesellschafter in diesen Verfahren Er- folg. Sie erstritten eine höhere Kompensation, als ur- sprünglich von den Gesellschaften festgelegt wurde. Zum anderen häuften sich doch vermehrt die Klagen über gewisse Unzulänglichkeiten des Spruchverfahrens. Beklagt wurde beispielsweise durchgängig die Dauer der Verfahren, die im Durchschnitt um die fünf Jahre lagen – in manchen Fällen allerdings auch erheblich länger dau- erten. Ich kann daher schon Verständnis für manch drastische Formulierung der Kritiker der gegenwärtigen Rechtslage und Rechtspraxis aufbringen. Ob wir allerdings wirklich eine Situation bei der Verfahrensdauer haben, „die derzeit mitunter praktisch auf Rechtsverweigerung hinausläuft“, so die Formulierung im Bericht der Regierungskommis- sion „Corporate Governance“ – Drucksache 14/7515, Sei- te 83 – will ich einmal dahingestellt sein lassen. Unstrit- tig ist die lange Verfahrensdauer ein Ärgernis, das es möglichst mit der Reform des Spruchverfahrens abzustel- len gilt. Der Reformdebatte nahm sich auch der 63. Deutsche Juristentag im September 2000 an. Die wirtschaftsrechtli- che Abteilung forderte uns als Gesetzgeber mit großer Mehrheit auf, das geltende Recht zu überprüfen. Wir Christdemokraten begrüßen es daher, dass die Bun- desregierung sich diesem Bereich des Gesellschaftsrechts endlich zugewandt und nunmehr einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Spruchverfahrens auch vorgelegt hat, nachdem dies für die vergangene Legislaturperiode be- reits geplant war. Die grundsätzliche Zustimmung zu einer Neuregelung ist auch bei den betroffenen Verbänden und in der wis- senschaftlichen Fachdiskussion gegeben, wenn ich das richtig überschaue. Wer soll auch etwas dagegen haben, dass endlich die Zersplitterung der gesetzlichen Regelung für das Spruch- verfahren beseitigt wird? Wer wird sich darüber beschwe- ren, dass wir eine Konzentration aller Vorschriften und Regeln anwenderfreundlich in einem eigenen Spruchver- fahrensgesetz erhalten? Hier dürfen Sie selbstverständlich auch unserer Zuneigung sicher sein. Allerdings wird es Sie nicht wundern, dass die Zu- stimmung im Grundsatz nicht die Kritik im Detail aus- schließt. In dieser Form hat sich auch der Bundesrat dem vorliegenden Entwurf im ersten Durchgang angenom- men. In konstruktiver Weise wurden eine Vielzahl von einzelnen Änderungswünschen gegenüber dem Regie- rungsentwurf eingebracht, über die es sich lohnt, auch Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 20032008 (C) (D) (A) (B) ernsthaft während der weiteren parlamentarischen Bera- tungen nachzudenken. Ich nenne nur beispielhaft die Zuständigkeitsregelung in § 2 Spruchverfahrensgesetz. Hier sollte präzise geregelt werden, wenn bei einer Verschmelzung mehrerer Antrag- steller verschiedener Rechtsträger mit unterschiedlichem Sitz vorhanden sind. Bisher wird dies nicht befriedigend gelöst. Auch über die Kostenregelung in § 15, die wesent- lich neue Elemente enthält und auch die Länder nicht un- wesentlich tangiert, sollte noch einmal gesprochen wer- den. Etwas intensiver möchte ich allerdings einen anderen Punkt in dieser Debatte noch ansprechen. Wir alle wissen, dass die Spruchverfahren weitgehend Gutachterprozesse sind. Völlig zu Recht sollen die Berichte und das Spezial- wissen der sachverständigen Prüfer, die im Vorfeld mit der Umstrukturierung befasst und nach den geltenden Vorschriften des Aktiengesetzes und Umwandlungsgeset- zes auch einzuschalten waren, stärker im Spruchverfahren Berücksichtigung finden. Folgerichtig sollen die vom Ge- richt bestellten Sachverständigen auch nicht mehr um- fangreiche Gesamtgutachten erstellen, sondern eher ge- zielt Einzelfragen beurteilen. Ich halte dies für ziemlich unstrittig und teile die Hoffnung, dass hierdurch eine Be- schleunigung des Verfahrens eintreten wird. Die ver- schiedenen Regelungen hierzu im vorliegenden Entwurf zählen sicherlich zu den Kernelementen der Reform. Ein wenig überrascht war ich allerdings, dass in § 7 Abs. 6 keine Regelung hinsichtlich der Vergütung des vom Gericht beauftragten Sachverständigen vorgesehen ist. Auf den ersten Blick mag dies als ein unwichtiger Punkt angesehen werden. Allerdings auch nur auf den ers- ten Blick, denn die Qualität und nicht zuletzt die Schnel- ligkeit, in der Gutachten dann in der Praxis erstellt wer- den, ist hiervon wesentlich abhängig und damit im Interesse letztendlich aller Beteiligten. In diesem Kontext will ich noch einmal auf den Bericht der Regierungskommission „Corporate Governance“ zu- rückkommen, um auch die Regierungsfraktionen noch ein wenig für dieses Anliegen zu sensibilisieren. Dort heißt es: Um die Verfahrensdauer zu verkürzen, ist des Weite- ren eine angemessene, verkehrsübliche Vergütung der Sachverständigen unerlässlich. Eine Vergütung von grundsätzlich 50 bis höchstens 150 DM pro Stunde, wie sie das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen für gerichtlich be- auftragte Sachverständige vorsieht, stellt regelmäßig keinen hinreichenden Kostendeckungsbeitrag dar und bietet erst recht keinen hinreichenden Anreiz, den Prüfungsbericht zügig zu erstatten. Qualifizierte Wirtschaftsprüfer oder vergleichbare Sachverstän- dige sind zu derartigen Konditionen nicht zu haben. In der Praxis sind in den Spruch(stellen)verfahren daher häufig Gutachter geringerer Güte tätig. ... Die Regierungskommission ist vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass eine verkehrsübliche Vergü- tung der Sachverständigen gewährleistet sein muss. Sie spricht sich insoweit dafür aus, dass mit der vor- geschlagenen gerichtlichen Bestellung des Sachver- ständigen künftig ein gesetzlich geregeltes Rechts- verhältnis auftragsähnlicher Art zwischen diesem und der Gesellschaft zustande kommen sollte, etwa nach dem Vorbild der §§ 306 Abs. 4 Satz 6 Aktien- gesetz, 308 Abs. 2 Satz 1 Umwandlungsgesetz, aus dem der Sachverständige sodann einen Anspruch auf angemessene, verkehrsübliche Vergütung gegen die Gesellschaft hätte. – Drucksache 14/7515, Seite 83 – Ich bin mir bewusst, dass eine verkehrsübliche Vergü- tung der Sachverständigen im vorliegenden Gesetzent- wurf auch eine Ausstrahlung auf andere Bereiche entfal- ten könnte. Vielleicht ist diese auch einer der Gründe, warum im Regierungsentwurf keine Regelung hinsicht- lich der Vergütung des vom Gericht beauftragten Sach- verständigen vorgesehen ist? Ich würde mir wünschen, wenn wir in unseren Beratungen diesen Punkt noch ein- mal aufgreifen und das Für und Wider intensiv diskutie- ren würden. Meine Fraktion hält den vorliegenden Gesetzentwurf insgesamt für diskussionswürdig. Wir Christdemokraten bieten allen Seiten des Hauses eine zügige Beratung an, damit den Betroffenen recht bald ein effektives Spruch- verfahren zur Verfügung steht. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Der heute beratene Gesetzentwurf mit dem etwas spröde klingenden Titel kommt praktischen Bedürfnissen der Wirtschaft sowie Forderungen in Rechts- und Verwal- tungslehre nach. Das Spruchverfahren soll bei Umstrukturierungsmaß- nahmen von Gesellschaften nach dem Aktien- oder Um- wandlungsgesetz Minderheitsaktionären im Streit um Kompensationszahlungen effektiven Rechtsschutz ge- währleisten, ohne die unternehmerische Handlungsfrei- heit der Gesellschaften zu beeinträchtigen. In der Vergangenheit wurde oft kritisiert, das Spruch- verfahren dauere zu lange, lasse rechtsmissbräuchliche Anrufungen des Gerichts sowie kostentreibende Ver- schleppungstaktik zu und die verstreuten Verfahrensvor- schriften seien schlecht handhabbar. Der 63. Deutsche Juristentag 2000 forderte daher eine Überprüfung; die Regierungskommission „Corporate Governance“ emp- fahl eine Modernisierung bzw. Neuordnung. Solche Re- form wurde noch dringlicher auch zum Anlegerschutz, seit durch das Übernahmegesetz 2001 Mehrheits- aktionären ermöglicht wurde, Minderheitsaktionäre ge- gen Abfindung aus einer AG oder Kommandit-AG auszu- schließen. Der Entwurf der Bundesregierung fasst die bislang ver- streuten Einzelregelungen in einem Gesetz zusammen. Die Zuständigkeit für das Spruchverfahren bleibt beim Landgericht konzentriert. Die Regelungen zum Antrags- gegner, Bekanntmachung etc. wurden vereinheitlicht. Für die nicht antragstellenden, aber im Streit um Aus- gleich und Abfindung mit betroffenen Anteilseigner soll das Gericht auch künftig „gemeinsame Vertreter“ bestel- len könne, aber zur Kostenminderung regelmäßig nur noch einen statt mehrere. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 2009 (C) (D) (A) (B) Ferner wird das Verfahren gestrafft und beschleunigt. Obligatorisch soll zur raschen Aufklärung des Sachver- halts eine mündliche Verhandlung stattfinden. Die An- tragsteller müssen ihre Einwände gegen die angebotenen Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen nun binnen ver- längerter Frist konkret begründen. Allerdings sollte die Regelung noch verdeutlichen, dass Abweichungen mög- lich sind, wo Antragsteller wegen mangelnder Informa- tion noch nicht spezifiziert vortragen können. Verspätetes oder andere Beteiligte benachteiligendes Vorbringen soll das Gericht zurückweisen können, was grundsätzlich zu begrüßen ist. Doch soweit der Entwurf dies bisher schon bei einfachem Verschulden ermöglichen will und die Kriterien hierfür erst durch die Rechtspre- chung entwickelt werden sollen, muss die Vorlage nach unserer Auffassung noch einmal überdacht werden. Meine Fraktion neigt stark dazu, stattdessen auf grobe Fahrlässigkeit abzustellen und dazu die bewährte Vor- schrift des § 296 Abs. 2 ZPO wörtlich in § 10 Abs. 2 Spruchgesetz zu übernehmen. Ferner sieht der Entwurf zwecks Verfahrensbeschleu- nigung vor, dass das Gericht den mündlichen Verhand- lungstermin umfassend vorzubereiten hat. Dabei kann es etwa geheimhaltungsbedürftige Unternehmensunterlagen auch „in camera“ beiziehen und verwenden, ohne sie an andere Beteiligte zu übermitteln. Der Amtsermittlungsgrundsatz wird zwecks Verfah- rensstraffung eingeschränkt, indem die Parteien selbst Tatsachen rechtzeitig und vollständig vorbringen müssen. Das Verhältnis zum Beibringungsgrundsatz bedarf hier al- lerdings noch größerer Klarstellung: Denkbar wäre, die richterliche Aufklärungspflicht gemäß § 139 ZPO für ent- sprechend anwendbar zu erklären. Flankierend schafft der Entwurf attraktive Möglichkei- ten zu einer gütlichen Einigung bzw. einem Vergleich. Zahlt das Unternehmen auf den gefundenen Spruch hin nicht, bleibt für die dann notwendige Leistungsklage sinnvollerweise das schon sachkundige Spruchgericht zu- ständig. Ferner soll der so genannte sachverständige Prüfer bes- ser in das Spruchverfahren eingebunden werden, um teure und zeitraubende Zweitgutachten zu vermeiden. Die neue abgewogene Kostenregelung wird rechtsmissbräuchliche und mutwillige Spruchverfahrensanträge verhindern helfen. Insgesamt meine ich, dass die Bundesregierung einen sehr durchdachten Entwurf vorgelegt hat zur Regelung ei- nes Wirtschaftsbereichs mit zunehmender praktischer Re- levanz. Mit den zahlreichen ergänzenden Vorschlägen des Bundesrats werden wir uns in der Ausschussberatung sorgfältig auseinander setzen. Rainer Funke (FDP): Die FDP-Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf zur Neuordnung des gesellschaftlichen Spruchverfahrens. Insbesondere begrüßt die FDP-Frak- tion das Ziel des Entwurfes, durch verbesserte Verfah- rensstrukturen auf der Grundlage der bewährten bisheri- gen Regelung, ein gestrafftes und erheblich verkürztes Gerichtsverfahren zu ermöglichen. In der Tat dauern die Verfahren viel zu lange. Dies ist auch nachteilig für den Finanzmarkt Deutschland. Bei allem guten Willen gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir sehr begrüßen, sind in dem bereits nachgebesserten Entwurf einige Schwachstellen zu beseitigen. Dies wird bei gutem Willen aller Beteilig- ten im Rechtsausschuss und im Berichterstattergespräch auch gelingen. So könnte der in § 1 geregelte Anwendungsbereich zum Beispiel auch für die Anfechtung eines Sachkapita- lerhöhungsbeschlusses erweitert werden. Auch die Zu- ständigkeit könnte noch stärker als bisher vorgesehen auf ein Landgericht konzentriert werden. Die Antragsfrist könnte von drei auf zwei Monate verkürzt werden und die Konzentration auf einen gemeinsamen Vertreter gemäß §6 wäre eher zweckmäßig und könnte der Kostenerspar- nis dienen. In diesem Zusammenhang sollten die Kosten- regelungen des § 15 überprüft werden. Wichtig scheint mir vor allem, die Rolle des unabhän- gigen Sachverständigen, der sein Gutachten in meinen Augen auf die streitigen Teile zu beschränken hat, zu stär- ken. Die Bestellung des Sachverständigen sollte auch zü- gig erfolgen, um das Verfahren weiter zu beschleunigen. Ich bin mir sicher, dass wir bei den Beratungen im Rechtsausschuss zu vernünftigen Lösungen gelangen wer- den. Dann ist es jedoch für die Umsetzung dieses Gesetzes ganz besonders wichtig, dass die Landesjustizverwaltun- gen gerade für dieses Spruchverfahren eine Konzentration auf bestimmte Spezialkammern beim Landgericht oder auf die Kammern für Handelssachen ermöglichen. Hier müssen die qualifiziertesten Richter eingesetzt werden, die auch über betriebswirtschaftliche und bilanzrechtliche Kenntnisse verfügen müssen. Hier zu investieren lohnt sich, denn langjährige Verfahren schaden nicht nur den betroffenen Aktionären, sondern vor allem den Unterneh- men mit ihrer Investitionsbereitschaft und damit der Schaffung von Arbeitsplätzen. Bei dieser Gelegenheit lassen Sie mich auch sagen, dass wir von der Bundesregierung nunmehr alsbald erwarten, dass die Vorschläge der Baums-Kommission zu Corporate Governance umgesetzt werden. Einer dieser Vorschläge war auch eine Novellierung des Spruchverfahrens. Bei der weiteren Umsetzung der Baums-Vorschläge sollten wir je- doch eine in sich geschlossene Regelung bevorzugen. Punktuelle Lösungen sollten wir ablehnen. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bun- desministerin der Justiz: Sie beraten heute in erster Le- sung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahrens. Mit der Neuregelung greifen wir wesentliche Empfehlungen der Regierungskommission „Corporate Governance“ aus dem Jahr 2001 auf. Die Novelle ist ein wichtiger Beitrag zur Mo- dernisierung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren. Oberstes Ziel ist es, die Verfahrensdauer spürbar zu verkürzen und damit den Rechtsschutz für Aktionäre er- heblich zu verbessern. Mehr Übersichtlichkeit und Trans- parenz schafft der Entwurf, indem die bisher in verschie- denen Gesetzen geregelten Verfahrensvorschriften in einem neuen Verfahrensgesetz konzentriert werden. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 20032010 (C) (D) (A) (B) Im gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren können Minderheitsaktionäre, die nach dem Aktien- oder Um- wandlungsgesetz Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen erhalten, die Höhe dieser Kompensation vor dem zustän- digen Landgericht überprüfen lassen. Ein solcher An- spruch auf Abfindungs- oder Ausgleichszahlung besteht bei Strukturmaßnahmen, wie zum Beispiel der Umwand- lung von Gesellschaften oder dem Ausschluss von Min- derheitsaktionären im Wege des so genannten Squeeze- out. Bei der Überprüfung der Kompensation trifft das Ge- richt seine Bewertung in der Regel aufgrund einer umfas- senden Unternehmensbewertung. Die Neuregelung sieht nun vor, dass das Gericht nicht regelmäßig neue, zeitrau- bende Gutachten in Auftrag geben muss, sondern ver- stärkt auf die bereits nach den Vorschriften des Aktien- und Umwandlungsgesetzes zur Vorbereitung der Struk- turmaßnahme erstellten Berichte und Prüfungsberichte zurückgreifen kann. Damit diese Unterlagen einen höhe- ren Beweiswert für das spätere Spruchverfahren erlangen, werden die vorbereitenden Prüfungsberichte künftig zwingend durch gerichtlich bestellte unabhängige Prüfer erstellt. Dies wirkt dem Eindruck einer Parteinähe des Be- richts von vornherein entgegen und erhöht die Akzeptanz der Prüfungsergebnisse auch für die Minderheitsaktio- näre. Zusätzliche Begutachtungsaufträge an Sachverstän- dige im Spruchverfahren können dann gezielt auf die Klärung verbliebener Streitpunkte beschränkt werden. Das wird zu einer erheblichen Verfahrensbeschleunigung führen. Das Spruchverfahren wird zudem durch neu einge- führte Verfahrensförderungspflichten für die Beteiligten geordnet und gestrafft. So muss der Minderheitenaktionär beispielsweise künftig umfassend darlegen und begrün- den, in welchen Punkten er die Berechnungsgrundlagen seiner Kompensation angreift. Durch die Reform soll die derzeit durchschnittliche Verfahrensdauer von rund fünf Jahren spürbar verkürzt werden. Dies entlastet die Gerichte und die Anleger kom- men so schneller zu ihrem Recht. Die wichtigsten Punkte der Neuregelung lassen sich wie folgt zusammenfassen: Es werden ausschließlich vom Gericht ausgewählte und bestellte sachverständige Prüfer tätig. Der Einsatz von Sachverständigengutachten im Spruchverfahren wird auf Streitpunkte begrenzt und so ef- fizienter gestaltet. Den Beteiligten werden bei gleichzeiti- ger Rückführung des Amtsermittlungsgrundsatzes Verfah- rensförderungspflichten auferlegt. Die Kostenvorschriften werden neu gestaltet, um eine ausgewogene Risikovertei- lung sicherzustellen, die den Minderheitsaktionär nicht benachteiligt, gleichzeitig aber Missbrauchsfällen vor- beugt. Und die bisher verstreuten Regelungen werden in einem neuen Verfahrensgesetz zusammengestellt. Der Bundesrat hat sich am 20. Dezember 2002 mit dem Gesetzentwurf befasst und eine Reihe sehr nützlicher Än- derungshinweise gegeben. Ich denke, dass diese zum größten Teil im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufge- griffen werden können. Dies gilt insbesondere auch für die vom Bundesrat angesprochenen Mindest- und Höchst- geschäftswerte zur Berechnung der Gerichtskosten. Ich bin zuversichtlich, dass wir dieses Reformgesetz in den weiteren Beratungen schnell und parteiübergreifend auf den Weg bringen können. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 2011 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Horst Schild


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

    Wir nehmen mit Genugtuung, Herr Kollege Pinkwart, zur
    Kenntnis, dass Sie den Antrag, den Sie offensichtlich An-
    fang der Woche in den Deutschen Bundestag einbringen
    wollten und der den Titel trug „Gemeindefinanzen refor-
    mieren, Gewerbesteuer abschaffen, Finanzkraft der Ge-
    meinden stärken“, zurückgezogen haben. Das war in der
    Tat ein Dienst an den Gemeinden. Ich werte es als Ein-
    sicht; denn dieser Antrag, der ein Ladenhüter aus der letz-
    ten Wahlperiode ist, hätte nun den Gemeinden wirklich
    nicht geholfen.


    (Beifall bei der SPD)

    Herr Kollege Götz, ich will etwas zu unserem Verhält-

    nis zu den Kommunen in diesem Land sagen. Dieses wird
    nicht durch Zentralismus oder Staatsdirigismus geprägt;
    das sind Propagandablasen, die Sie hier vortragen. Wir ha-
    ben alle Gesetze in der letzten Wahlperiode in enger Ab-

    stimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden ent-
    worfen und dann im Deutschen Bundestag beschlossen.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Das stimmt doch nicht!)


    – Das stimmt.
    Es stimmt auch – und das ist schlimm –, dass all diese

    Gesetze auf Ihren entschiedenen Widerstand gestoßen
    sind. All das, was wir hier zum Wohle der Gemeinden im
    Deutschen Bundestag beschlossen haben, ist von Ihnen
    nicht mitgetragen worden. Nun kommen Sie erneut mit
    dem, was Sie uns bereits seit über einem Jahr immer wie-
    der präsentieren, nämlich mit dem Vorschlag, die Gewer-
    besteuerumlage zu senken.

    Wir begrüßen, dass sich der Bundestag mit dem Thema
    „Kommunalfinanzen“ befasst. Dazu haben wir auch allen
    Grund.


    (Hans Michelbach [CDU/CSU]: Aber machen tun wir nichts!)


    – Herr Michelbach, Sie stehen auf der Rednerliste. Sie ha-
    ben nachher Gelegenheit, dem Hohen Haus zu verkünden,
    wie die Bayerische Staatsregierung mit ihren Gemeinden
    umspringt.


    (Ute Kumpf [SPD]: Saumäßig!)

    Dazu lässt sich sicherlich vieles sagen und auch der Kol-
    lege Pronold hat dazu vor kurzem schon einiges gesagt.
    Es verwundert aber doch, wenn sich einerseits der bayeri-
    sche Staatsminister für die Finanzen rühmt, im Land
    Bayern für das Jahr 2003 eine sehr geringe Verschuldung
    vorgesehen zu haben, und auf der anderen Seite die Kom-
    munen beispielsweise die Kosten für das Lehrpersonal
    übernehmen müssen und eine Stadt wie München doppelt
    so viel Schulden aufnehmen muss wie der gesamte Frei-
    staat Bayern. Sie können dazu nachher gern ein paar
    Worte sagen.


    (Beifall bei der SPD – Bernd Scheelen [SPD]: Bayerische Regierungskunst!)


    Ich möchte noch etwas anderes mit aller Deutlichkeit
    sagen. Das Engagement, das Sie in den letzten Wochen
    und Monaten für die Kommunen entwickelt haben, haben
    wir in den vielen Jahren davor deutlich vermisst.


    (Beifall bei der SPD – Dr. Andreas Pinkwart [FDP]: Da ging es den Kommunen auch noch besser!)


    – Nein. Was Sie vorhin beschrieben haben, nämlich die
    starke Abhängigkeit der Gewerbesteuer von der Konjunk-
    tur, hat den Kommunen sicherlich schon immer, allerdings
    nicht in dieser Prägnanz, Probleme bereitet.

    Hier ist mehr als einmal gesagt worden, dass Sie es wa-
    ren, die dazu beigetragen haben, diese Steuer zu einer
    Großbetriebssteuer zu machen.


    (Beifall bei der SPD)

    Alle Elemente, die das etwas hätten mildern können, sind
    aus dem Gewerbesteuergesetz herausgenommen worden.
    Dies ist auch noch gar nicht so lange her.

    Wer hat denn vor nicht allzu langer Zeit, in der letzen
    Wahlperiode, im Deutschen Bundestag den Antrag auf

    Dr. Andreas Pinkwart




    Horst Schild
    Absenkung der Bemessungsgrundlage bei der Gewerbe-
    steuer um 20 Prozentpunkte eingebracht?


    (Joachim Poß [SPD]: Das CDU/CSU-Konzept! – Bernd Scheelen [SPD]: Mit massiven Ausfällen!)


    Das waren doch nicht wir. Man muss schon ein stabiles
    Maß an Verdrängungsfähigkeit besitzen, wenn man dies
    alles heute nicht mehr zur Kenntnis nimmt und sich hier
    zum Retter der Gemeinden aufschwingt.


    (Bernd Scheelen [SPD]: Was kümmert die ihr Geschwätz von gestern?)


    Die Senkung der Umlage der Gewerbesteuer ist kein
    Allheilmittel für die Kommunen.


    (Heinz Seiffert [CDU/CSU]: Da war ein Ausgleich vorgesehen!)


    – Kollege Seiffert, wir können uns über vieles unterhal-
    ten. Der Wahlkampf ist nun Gott sei Dank vorbei.


    (Bernd Scheelen [SPD]: In Schleswig-Holstein steht er bevor!)


    Wir werden im Rahmen der Kommission, die sich mit der
    Neuordnung der Gemeindefinanzen befasst – in dieser
    sind die von Ihnen regierten Länder genauso vertreten
    wie die von uns regierten Länder –, auch einen Konsens
    finden müssen, um auf dessen Grundlage das Problem
    möglichst schnell einer Lösung zuzuführen. Der Zeit-
    punkt ist bereits genannt worden. Wir wollen, dass es zum
    1. Januar 2004 in Kraft tritt.

    Bislang ist uns aber nicht klar geworden, welche Vor-
    schläge denn die Union für eine grundlegende Gemeinde-
    finanzreform hat. Dies würde uns, aber auch die Kommu-
    nen, die Städte und Gemeinden, interessieren. Dazu hören
    wir aber nichts.


    (Dr. Michael Meister [CDU/CSU]: Was hat denn die SPD-Fraktion für Vorstellungen?)


    Ein einziger Vorschlag wird hier konstant immer wie-
    der eingebracht. Aber auch diesen scheinen Sie nicht so
    ganz ernst zu meinen. Die jüngste Forderung, die Gewer-
    besteuersenkung in das Steuervergünstigungsabbau-
    gesetz aufzunehmen, ist doch grotesk. Sie kündigen an,
    diesen Gesetzentwurf vollständig abzulehnen, bringen
    aber vor zwei Tagen einen Antrag in den Finanzausschuss
    ein, in den Entwurf des Steuervergünstigungsabbaugeset-
    zes, den Sie ablehnen wollen, die Absenkung der Ge-
    werbesteuerumlage aufzunehmen. Wie das funktionieren
    soll, müssen Sie einmal erklären.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Heinz Seiffert [CDU/CSU]: Die Logik werden Sie noch erkennen! Warten Sie einmal ab!)


    Wollen Sie den Gemeinden nun helfen oder nicht? War
    die Mehrheit im Bundesrat für die Absenkung der Ge-
    werbesteuerumlage im zweiten Anlauf ein Versehen oder
    haben Sie es nur mit der Angst zu tun bekommen, weil
    Ihre Großzügigkeit gegebenenfalls nicht seriös finanziert
    werden kann? Schließlich hätten Bund und Länder eine
    Senkung der Umlage zu verkraften. Nicht von ungefähr –

    auch das ist schon angesprochen worden – hat die Bayeri-
    sche Staatsregierung den bayerischen Kommunen die
    Möglichkeit der Senkung des Landesanteiles an der Um-
    lage immer wieder verwehrt.

    Ich will Ihnen einmal sagen, was passiert, wenn wir
    Ihrem Vorschlag näher treten würden. Bestenfalls würden
    wir folgenden Effekt provozieren: Die Länderhaushalte
    haben bis auf ein oder zwei absolut keinen Spielraum. Sie
    werden die Mittel für die Kommunen schlichtweg an an-
    derer Stelle streichen und die Kommunen hätten in der
    Summe nichts gewonnen.

    Wir lehnen Ihren Antrag aber nicht nur wegen der of-
    fenkundigen mangelnden Ernsthaftigkeit ab, mit der Sie
    die Anliegen der Kommunen verfolgen. Wir halten die
    Senkung der Umlage als Soforthilfe für die Gemeinden
    für nicht geeignet. Die Streuung der Einnahmen von
    Gemeinde zu Gemeinde werden durch eine solche Maß-
    nahme nur noch verstärkt. Sehen Sie sich einmal die Fi-
    nanzdaten im Gemeindefinanzbericht 2001 an: Frankfurt
    am Main minus 38 Prozent; Wiesbaden plus 5 Prozent;
    Bochum plus 17 Prozent; Darmstadt plus 56 Prozent;
    Göttingen plus 26 Prozent. Die Gemeinden in den neuen
    Ländern haben dagegen ein geringes Gewerbesteuerauf-
    kommen zu verzeichnen. Was wollen Sie also mit einer
    Neujustierung der Gewerbesteuerumlage erreichen? Die
    Gemeinden, die am meisten haben, werden am stärksten
    entlastet, München vielleicht 20-mal so stark wie Gelsen-
    kirchen und vielleicht 50-mal so stark wie Halle an der
    Saale. Das sind die Zahlen auf Grundlage des Gemeinde-
    finanzberichts.


    (Heinz Seiffert [CDU/CSU]: Das können Sie nicht vergleichen! – Bernd Scheelen [SPD]: Die CDU/CSU als Anwalt der Besserverdienenden!)


    Meine Kolleginnen und Kollegen von der Opposition,
    wir bestreiten doch nicht, dass das Gewerbesteuerauf-
    kommen in den letzten beiden Jahren drastisch eingebro-
    chen ist. Von Ihnen wird aber immer wieder die Propa-
    ganda im Lande verbreitet, dieser Einbruch habe etwas
    mit unserer Steuerreform zu tun. In einem Schreiben ei-
    nes großen Energieunternehmens an eine Stadt in meinem
    Wahlkreis heißt es:

    In diesem Zusammenhang erlauben wir uns eine An-
    merkung. Die Entwicklung des Gewerbesteuerauf-
    kommens hat grundsätzlich nichts mit der Ausnut-
    zung von Steuervergünstigungen zu tun. Sie ist
    vielmehr primär konjunkturbedingt.

    Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen.
    Wir müssen die Gewerbesteuer wieder zu einer ver-

    lässlichen und stetigen Steuerquelle für die Gemeinden
    machen.


    (Heinz Seiffert [CDU/CSU]: Abschaffen!)

    – Nein, Herr Kollege Seiffert. Darüber werden wir uns
    noch einmal unterhalten müssen. So einfach wird es aber
    sicher nicht.


    (Zuruf des Abg. Hans Michelbach [CDU/CSU])


    – Herr Michelbach, Sie sind doch gleich dran.


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    1922


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    Ihre Anträge – das möchte ich mit aller Deutlichkeit sa-
    gen – tragen nicht dazu bei, den Kommunen eine verläss-
    liche und stetige Steuerquelle zu geben.

    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Otto Bernhardt,

dem wir alle zu seinem heutigen Geburtstag sehr herzlich
gratulieren.


(Beifall – Bernd Scheelen [SPD]: Dann dürfen wir ja keine Zwischenrufe machen! Das ist aber schade!)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Otto Bernhardt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die

    kommunalen Spitzenverbände meines schönen Heimat-
    landes Schleswig-Holstein


    (Bernd Scheelen [SPD]: Wo am 2. März Wahl ist!)


    haben in diesen Tagen eine Entschließung vorgelegt. In
    diesen Gremien sitzen mindestens genauso viele Sozial-
    demokraten wie Christdemokraten.


    (Bernd Scheelen [SPD]: Leider nicht!)

    In dieser Entschließung heißt es: Die finanzielle Situation
    unserer Kommunen war seit Bestehen der Bundesrepu-
    blik Deutschland noch nie so schlecht wie heute.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Heinz Seiffert [CDU/CSU]: Leider wahr!)


    Das ist die Ausgangslage.
    In dieser Situation bringen Sie hier einen Antrag ein, in

    dem Sie schreiben, die Situation bei den Kommunen sei
    kritisch. Nein, die Lage ist katastrophal. Sie haben den
    Ernst offensichtlich noch nicht verstanden.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Im Bericht der Sachverständigen steht, dass der Bun-

    desregierung der Blick für die Ökonomie insgesamt fehle.
    Nach den bisherigen Reden der Sozialdemokraten – es
    war sogar ein Volkswirt darunter – habe auch ich diesen
    Eindruck gewonnen. Ihnen fehlt der Blick für die Ökono-
    mie insgesamt.


    (Ute Kumpf [SPD]: Was?)

    Sie können froh sein, dass wir Ihr Steuererhöhungsgesetz
    im Bundesrat ablehnen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn wir rein egoistisch parteipolitisch vorgehen würden,
    dann müssten wir diesem Gesetz zustimmen, weil es dann
    mit der deutschen Wirtschaft weiter bergab ginge. Wir hel-
    fen Ihnen, indem wir Ihr unsägliches Gesetz im Bundesrat
    mit unserer Mehrheit – Gott sei Dank – ablehnen.

    Wenn man die Lebensläufe der Abgeordneten im
    Handbuch des Deutschen Bundestages durchsieht, dann

    fällt auf, dass zwei Merkmale unter den Abgeordneten be-
    sonders häufig zu finden sind. Zum einen ist eine hohe
    Anzahl von Abgeordneten – bei Ihnen etwa 80 Prozent –
    Mitglied in einer Gewerkschaft. Das merkt man – leider –
    bei mancher Ihrer Entscheidungen.

    Ein zweites Kriterium, das auffällt, wenn man sich die
    Lebensläufe ansieht, ist – das gilt besonders für die bei-
    den großen Fraktionen, aber teilweise auch für die ande-
    ren –, dass mehr als die Hälfte aller Mitglieder dieses
    Hauses kommunalpolitisch tätig waren oder sind. Das
    merkt man bei den Einlassungen von der linken Seite die-
    ses Hauses leider nicht.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Sie sollten sich wieder einmal zu Hause bei Ihren Bürger-
    meistern und Stadtkämmerern informieren.


    (Horst Schild [SPD]: Brauchen wir gar nicht!)

    Ich habe das getan. Ich nenne Ihnen nur zwei Zahlen.

    Im letzten Jahr der Regierung Kohl – viele haben Sehn-
    sucht nach dieser Zeit –


    (Beifall bei der CDU/CSU – Lachen bei der SPD)


    betrugen die Nettogewerbesteuereinnahmen der Kom-
    munen in Schleswig-Holstein 570 Millionen Euro, im
    letzten Jahr – das war Ihr viertes Regierungsjahr – nur
    noch 410 Millionen Euro. Das heißt, sie sind in vier Jah-
    ren um 30 Prozent zurückgegangen. Um es noch konkre-
    ter zu sagen – ich komme aus einer Mittelstadt in Schles-
    wig-Holstein, aus Rendsburg, 30 000 Einwohner –:


    (Bernd Scheelen [SPD]: Vergleichen Sie mal die Zahlen von 1995 bis 2000!)


    Uns kostet das zurzeit jedes Jahr 750 000 Euro Gewerbe-
    steuereinnahmen. Das sind die Realitäten vor Ort. Sie
    sollten sich wieder einmal bei Ihren Kommunen sehen
    lassen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Nun haben Sie im Jahre 2000 gegen unsere Stimmen

    die Gewerbesteuerumlage von 20 auf 30 Prozent erhöht.
    Ich muss Sie immer wieder an Ihre Begründung erinnern.
    Sie haben damals zwei Gründe genannt. Als einen Grund
    haben Sie genannt, dass Ihre heiß geliebte Steuerreform
    letztlich zum Ankurbeln der Konjunktur führe. Deshalb
    sollten sich die Kommunen an den eingeplanten Ausfäl-
    len dieser Steuerreform beteiligen. So steht es im Gesetz.


    (Bernd Scheelen [SPD]: Das stimmt doch gar nicht!)


    – Natürlich stimmt das. Vielleicht haben Sie es nicht ge-
    lesen. Ich habe es vor der Debatte noch einmal gelesen.
    Ich sage nur: Was aus der Konjunktur geworden ist, das
    wissen wir.

    Sie haben eine zweite Argumentation gebracht. Sie ha-
    ben damals gesagt: Wir werden die Branchenabschrei-
    bungstabellen verändern und dies führt dazu, dass die
    Kommunen mehr Einnahmen erzielen. Ich sage an dieser
    Stelle: Gott sei Dank haben Sie sie nicht verändert, denn
    dann wäre es in der Wirtschaft noch weiter bergab ge-
    gangen. Schon heute werden zum Teil Scheingewinne

    Horst Schild




    Otto Bernhardt
    versteuert. Aber damit ist die Geschäftsgrundlage für die
    damals beschlossene Erhöhung


    (Hans Michelbach [CDU/CSU]: Blanke Willkür!)


    weggefallen. Schon von daher sind Sie moralisch ver-
    pflichtet, unserem Antrag zuzustimmen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Meine Damen und Herren, ich möchte wegen der ge-
    samten Ökonomie, die wir nie vergessen dürfen, noch
    einmal betonen: Der Kreislauf ist folgender – ich bitte alle
    Nichtökonomen, besonders auf der linken Seite, zu-
    zuhören –:


    (Zuruf von der SPD: Der Weltökonom!)

    Wenn die Kommunen nicht in der Lage sind, Investitio-
    nen in Auftrag zu geben, leiden vor Ort das Handwerk und
    die mittelständische Wirtschaft. Ich nenne Ihnen eine Zahl
    aus dem Jahr 2002. Sie stammt nicht von mir, sondern
    vom Verband der Vereine Creditreform. Es sind im Jahre
    2002 38 000 Firmen Pleite gegangen und das hat
    600 000Arbeitsplätze gekostet. Das ist das Ergebnis Ihrer
    Politik.


    (Bernd Scheelen [SPD]: 70 000 Neugründungen!)


    – Unterm Strich ist viel mehr herauszubekommen, Herr
    Kollege. Das wissen Sie.

    Aber der Kreislauf der Wirtschaft geht noch weiter.
    Wenn immer mehr Leute arbeitslos werden, brechen un-
    sere sozialen Systeme zusammen. Das ist ein weiterer
    Punkt, der zur Betrachtung der Gesamtökonomie gehört.

    Vor diesem Hintergrund kann ich nur sagen: Wenn Sie
    sich hierhin stellen und sagen, Sie hätten tolle Pläne für
    die Gemeindefinanzierung, hilft das den Kommunen
    heute nicht. Diese Pläne können frühestens ab 1. Ja-
    nuar 2004 in Kraft treten. Bis dahin wird es durch die
    schwierige Situation der Kommunen aber ein deutliches
    Stück weiter bergab gehen.

    Natürlich warten Sie auf Aussagen, wie wir uns eine
    Gemeindefinanzreform vorstellen. Es gibt noch keine ab-
    schließende Entscheidung, aber ich sage sehr deutlich: Ich
    bin nach wie vor dafür, die Gewerbesteuer abzuschaffen.


    (Bernd Scheelen [SPD]: Ihre Leute aber nicht!)


    Aber das kann man nur im Rahmen einer Neuordnung der
    Finanzen insgesamt und nicht isoliert machen. Hier geht
    es schließlich um einen Brocken von 23 Milliarden Euro.


    (Bernd Scheelen [SPD]: Das müssen Sie mal Herrn Rüttgers in Nordrhein-Westfalen sagen!)


    Dafür muss es auch einen Ersatz geben, auf den die Kom-
    munen Einfluss haben. Das alles ist klar.

    Wenn Sie unserem Gesetzentwurf heute zustimmen, be-
    deutet das, dass die Kommunen in der Bundesrepublik
    Deutschland noch in diesem Jahr rund 2,25Milliarden Euro
    mehr erhalten. Das wollen die Stadtkämmerer hören. Ich
    glaube nicht, dass dieMinisterpräsidenten amFernseher sit-
    zen.Nein, es sind dieBürgermeister und die Stadtkämmerer.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Meine Damen und Herren, das ist zwar noch nicht die
    Lösung des Problems, aber es ist ein ernst zu nehmender
    Betrag. Bezogen auf die Legislaturperiode geht es hier um
    10 Milliarden Euro mehr für die Kommunen. Deshalb
    kann ich an die Kommunalpolitiker in der sozialdemo-
    kratischen Fraktion nur appellieren, sich dies noch einmal
    genau zu überlegen; denn eines wissen die Kämmerer
    auch: Wenn dies heute abgelehnt wird, gäbe es in diesem
    Jahr keinen zusätzlichen Cent für die Kommunen. Damit
    liefe der gesamtwirtschaftliche Kreislauf so weiter wie
    bisher. Die Kommunen könnten keine Investitionen täti-
    gen. Der Verband der Vereine Creditreform sagt, dass in
    diesem Jahr 42 000 Firmen Pleite gehen. Wir wissen, was
    das für die Sozialversicherung bedeutet.

    Deshalb lautet mein dringender Appell: Lösen Sie sich
    von dem, was Ihnen die Haushaltsabteilung des Finanz-
    ministeriums auf den Tisch gelegt hat! Stellen Sie bei Ih-
    rer Abwägung gesamtwirtschaftliche Überlegungen an!
    Jede Steuererhöhung, die Sie beschließen – dies gilt ins-
    besondere auch für die Mindestbesteuerung von Kapital-
    gesellschaften –, führt uns letztlich weiter nach unten.


    (Zuruf von der SPD: Das sind keine Steuererhöhungen! Kapieren Sie es bitte endlich!)


    Ich appelliere an Ihren ökonomischen Sachverstand:
    Stimmen Sie unserem Antrag zu, damit wir noch in die-
    sem Jahr etwas für unsere Kommunen leisten! Sie haben
    es dringend nötig. Die Situation dort ist nicht kritisch, sie
    ist katastrophal.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)