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    Gratulation der Abgeordneten Ernst Hinsken und Rainer Eppelmann zum 60. Geburtstag 1873 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 1873 A Begrüßung des Parlamentspräsidenten Herrn Halilow aus Usbekistan und seiner De- legation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1884 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Regierungserklärung zur aktuellen internationalen Lage . . . . . . . 1874 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Dr. Friedbert Pflüger, Dr. Wolfgang Schäuble, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Europa und Amerika müssen zu- sammenstehen (Drucksache 15/421) . . . . . . . . . . . . . . . . 1874 A Gerhard Schröder Bundeskanzler . . . . . . . . . . 1874 A Dr. Angela Merkel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1879 D Joseph Fischer Bundesminister AA . . . . . . . . 1884 B Dr. Guido Westerwelle FDP . . . . . . . . . . . . . 1887 D Gernot Erler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1889 D Michael Glos CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 C Dr. Peter Struck, Bundesminister BMVg . . . . 1894 C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . 1895 C Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . 1896 B Günther Friedrich Nolting FDP . . . . . . . . 1896 D Dr. Wolfgang Gerhardt FDP . . . . . . . . . . . . . 1898 B Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1899 C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 1901 C Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . . . . . 1904 D Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1906 B Dr. Christoph Zöpel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1907 A Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . 1909 A, B Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . 1910 A, 1914 D Tagesordnungspunkt 3: – Zweite und dritte Beratung über den von den Abgeordneten Peter Götz, Dr. Michael Meister, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neu- ordnung der Gemeindefinanzen (Ge- meindefinanzreformgesetz) (Drucksache 15/30) . . . . . . . . . . . . . . . 1909 C – Zweite und dritte Beratung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinan- zen (Gemeindefinanzreformgesetz) (Drucksachen 15/109, 15/384, 15/385, 15/386) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1909 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Ge- meindefinanzen dauerhaft stärken (Drucksache 15/433) . . . . . . . . . . . . . . . . 1909 D Plenarprotokoll 15/25 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 25. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 I n h a l t : Bernd Scheelen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1912 A Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1917 A Kerstin Andreae BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1918 D Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . . . . 1920 B Horst Schild SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1921 B Otto Bernhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1923 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1924 D Gisela Piltz FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1925 D Dr. Hans-Ulrich Krüger SPD . . . . . . . . . . . . 1926 D Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1928 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1929 C Bernhard Kaster CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1931 B Namentliche Abstimmungen . . . . . . 1932 D, 1935 B Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . 1933 C, 1938 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Hans-Joachim Otto (Frank- furt), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Finanzplatz Frankfurt stärken (Drucksache 15/369) . . . . . . . . . . . . . . . . 1935 D Tagesordnungspunkt 14: a) – c) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersicht 11, 12 und 13 zu Petitionen (Drucksachen 15/363, 15/364 und 15/365) 1936 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zukunftsprogramm Bildung und Betreuung für Ganztagsschulen . . . 1936 B Edelgard Bulmahn Bundesministerin BMBF 1936 B Uwe Schummer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1940 B Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1941 D Christoph Hartmann (Homburg) FDP . . . . . . 1943 A Ute Berg SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1944 B Dr. Christoph Bergner CDU/CSU . . . . . . . . . 1945 B Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1946 C Heinz Schmitt (Landau) SPD . . . . . . . . . . . . 1947 C Marion Seib CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 1948 C Andrea Wicklein SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1949 D Hannelore Roedel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1950 D Caren Marks SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1952 A Markus Grübel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1952 D Dr. Ernst Dieter Rossmann SPD . . . . . . . . . . 1954 A Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen (Drucksache 15/396) . . . . . . . . . . . . . . . . 1955 B Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1955 B Dr. Hermann Kues CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1957 A Hubert Ulrich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1958 C Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1959 C Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1960 C Wolfgang Grotthaus SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1961 D Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1963 B Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1964 A Wolfgang Grotthaus SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1964 C Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . 1965 A Manfred Helmut Zöllmer SPD . . . . . . . . . . . 1966 B Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1967 C Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung von Pflegebedürftigen (Hilfsmittelsicherungs- gesetz – HSG) (Drucksache 15/308) . . . . . . . . . . . . . . . . 1969 A Dr. Erika Ober SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1969 B Matthias Sehling CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1970 C Petra Selg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 1972 C Daniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . . . . . . 1973 A Tagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr, Bau- und Wohnungs- wesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundes- regierung über Maßnahmen auf dem Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003II Gebiet der Unfallverhütung im Straßen- verkehr und Übersicht über das Ret- tungswesen 2000 und 2001 – Unfallverhü- tungsbericht Straßenverkehr 2000/2001 – (Drucksachen 14/9730, 15/99 Nr. 1.1, 15/388) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1974 A Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1974 B Gero Storjohann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1975 B Ursula Sowa BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1976 D Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . 1977 D Heidi Wright SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1979 A Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1980 B Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Annette Widmann-Mauz, Dr. Norbert Röttgen, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Versorgungsausgleich umge- hend regeln – Keine Schlechterstellung von Frauen bei der Alterssicherung (Drucksache 15/354) . . . . . . . . . . . . . . . . 1981 D Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . . . . 1982 A Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . 1983 D Sibylle Laurischk FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 1985 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1986 C Ute Granold CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 1987 B Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1988 D Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Detlef Parr, Dr. Dieter Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für ein Ge- samtkonzept zur Verbesserung der Früherkennung und Behandlung von Demenz (Drucksache 15/228) . . . . . . . . . . . . . . . . 1990 B Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1990 C Hilde Mattheis SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1991 B Verena Butalikakis CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1993 A Petra Selg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 1994 D Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Dr. Friedbert Pflüger, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Gegen Terror, Völkermord und Hungerkatastrophe in Simbabwe, um Destabilisierung des südlichen Afri- kas zu vermeiden (Drucksache 15/353) . . . . . . . . . . . . . . . . 1995 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Brigitte Wimmer (Karlsruhe), Walter Riester, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans- Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Hungerkatastrophe in Sim- babwe weiter bekämpfen – Internationa- len Druck auf die Regierung Simbabwes aufrechterhalten (Drucksache 15/428) . . . . . . . . . . . . . . . . 1996 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Markus Löning, Ulrich Heinrich, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Gemeinsame europäisch-afrikanische Initiative zur Lösung der Krise in Simbabwe starten (Drucksache 15/429) . . . . . . . . . . . . . . . . 1996 A Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa 1996 B Dr. Christian Ruck CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1997 B Walter Riester SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1998 D Markus Löning FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2000 A Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . 2001 A Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . . . . . 2002 D Brigitte Wimmer (Karlsruhe) SPD . . . . . . . . 2003 D Dr. Egon Jüttner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2004 C Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . 2005 C Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . . . . . 2006 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung über den von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurf eines Ge- setzes zur Neuordnung des gesellschaftlichen Spruchverfahrens (Spruchverfahrensneu- ordnungsgesetz) (Drucksache 15/371) . . . . . . . . . . . . . . . . 2006 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2006 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 2007 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 III Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Ulrich Klose (SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über die Anträge der Fraktio- nen der CDU/CSU: – Zu der Abgabe einer Erklärung durch den Bundeskanzler: Zur aktuellen internationalen Lage (Drucksache 15/434) – Europa und Amerika müssen zusammenstehen (Drucksache 15/421) (Zusatztagesordnungspunkt 4) . . . . . . . . . . . . 2007 B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung über den Bericht des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des gesellschaftlichen Spruchverfahrens (Spruchverfahrensneuord- nungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 9) 2007 C Bernhard Brinkmann (Hildesheim) SPD . . . . 2007 C Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2008 B Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2009 C Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2010 B Alfred Hartenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 2010 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003IV (A) (B) (C) (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 1873 25. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 Beginn: 9.00 Uhr
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    (A) (B) (C) (D) 2006 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 2007 (C) (D) (A) (B) Andres, Gerd SPD 13.02.2003 Breuer, Paul CDU/CSU 13.02.2003 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 13.02.2003 Göbel, Ralf CDU/CSU 13.02.2003 Günther (Plauen), FDP 13.02.2003 Joachim Janssen, Jann-Peter SPD 13.02.2003 Kaupa, Gerlinde CDU/CSU 13.02.2003 Künast, Renate BÜNDNIS 90/ 13.02.2003 DIE GRÜNEN Dr. Lippold CDU/CSU 13.02.2003 (Offenbach), Klaus W. Mayer (Baiersbronn), CDU/CSU 13.02.2003 Conny Meckelburg, Wolfgang CDU/CSU 13.02.2003 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 13.02.2003 DIE GRÜNEN Dr. Nüßlein, Georg CDU/CSU 13.02.2003 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 13.02.2003 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 13.02.2003 Ronsöhr, CDU/CSU 13.02.2003 Heinrich-Wilhelm Thiele, Carl-Ludwig FDP 13.02.2003 Volquartz, Angelika CDU/CSU 13.02.2003 Wettig-Danielmeier, SPD 13.02.2003 Inge Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Ulrich Klose (SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über die An- träge der Fraktion der CDU/CSU: – Zu der Abgabe einer Erklärung durch den Bundeskanzler: Zur aktuellen internationalen Lage (Drucksache 15/434) – Europa und Amerika müssen zusammenste- hen ((Drucksache 15/421) (Zusatztagesordnungspunkt 4) entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenografischen Bericht Aus politischen Gründen werde ich mich an den Ab- stimmungen über die beiden CDU/CSU-Anträge zur Außenpolitik nicht beteiligen. Anlage 3 Zu Protokoll gegeben Reden Zur Beratung des Berichts des Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Neuordnung des gesellschaftli- chen Spruchverfahrens (Spruchverfahrensneu- ordnungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 9) Bernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD):Am Ende einer umfangreichen Tagesordnung der heutigen Plenar- sitzung befassen wir uns mit der ersten Lesung des Spruchverfahrensneuordnungsgesetzes. Worum geht es dabei? Das gesellschaftliche Spruchverfahren ist im Akti- engesetz und im Umwandlungsgesetz vorgesehen, um bei so genannten unternehmerischen Strukturmaßnahmen den Minderheitsgesellschaftern, die einen Anspruch auf angemessenen Ausgleich bzw. Abfindung haben, mög- lichst effektiven Rechtsschutz zu gewähren, ohne dass die jeweiligen Strukturmaßnahmen durch Anfechtungskla- gen blockiert werden können. Die bisherige Praxis hat allerdings gezeigt, dass diese Verfahren übermäßig lange dauern und damit nicht ver- tretbare Zeitverzögerungen entstehen. So liegt die durch- schnittliche Verfahrensdauer bei etwa fünf Jahren. In ein- zelnen Fällen dauerten die Spruchverfahren sogar erheblich länger. Daher wurde in jüngster Zeit verstärkt an den Gesetzgeber appelliert, hier möglichst schnell für Ab- hilfe zu sorgen. Die hierfür erforderlichen Aktivitäten wurden auch durch die Regierungskommission „Corporate Gover- nance“ unterstützt und darüber hinaus wurden durch die Kommission auch konkrete Lösungsvorschläge unter- breitet. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird die Bundesregierung der Reformforderung gerecht und folgt ebenfalls den Empfehlungen der „Corporate Gover- nance“-Kommission. Dabei geht es auch um eine Verbes- serung des Anlegerschutzes. Im Abschlussbericht der Kommission wird unter anderem auch darauf hingewie- sen und eine Reform des Beschlussverfahrens empfohlen. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, durch verbesserte Ver- fahrensstrukturen auf der Grundlage der bewährten Teile der bisherigen Regelung ein gestrafftes und erheblich ver- kürztes Gerichtsverfahren zu ermöglichen. Dabei sollen die bisher geltenden Vorschriften behutsam überarbeitet und auch punktuell verbessert werden. Im Einzelnen sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen, auf die ich näher eingehen möchte: Es ist dies zum einen die ge- nerelle Einführung der gerichtlichen Auswahl und Bestel- lung der sachverständigen Prüfer bei so genannten Umstrukturierungsmaßnahmen wie zum Beispiel Unter- nehmensvertrag, Eingliederung, Umwandlung. Nach Möglichkeit soll es keine Erstellung flächendeckender Gesamtgutachten, sondern stattdessen die gezielte Beur- teilung spezieller Einzelfragen geben. Hiermit wird die Rolle der Sachverständigen im Spruchverfahren neu ge- regelt und damit auch der zeitliche Ablauf gestrafft. Es wird eine Neugestaltung der Kostenvorschriften durch Einführung eines Mindestwertes und einer Obergrenze für die Gerichtskosten bei gleichzeitiger Verdoppelung der Gebühren und eine stärkere Unterscheidung zwischen den Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten bei der Kostenverteilung geben. Lassen Sie mich abschließend noch auf die Empfeh- lungen des Bundesrates und die diesbezügliche Stellung- nahme der Bundesregierung zu sprechen kommen, die sich mit der Kostensituation befasst: Ich zitiere: „Bund und Kommunen werden durch die Gegenäußerung nicht mit Kosten belastet. Auch für die Länderhaushalte ent- stehen keine zusätzlichen Kosten. Wegen der Sorge des Bundesrates, es könnte zu einer Verringerung des Ge- richtsgebührenaufkommens kommen, wird sich die Bun- desregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren für eine Anhebung der im Regierungsentwurf vorgesehenen Mindest- und Höchstbeträge des für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Geschäftswertes einsetzen.“ Damit dürften auch diese Bedenken des Bundesrates ausgeräumt sein. Ich würde mich daher freuen, wenn dieser Gesetzent- wurf die gesamte Zustimmung des hohen Hauses finden würde. Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Seit dem vergangenen Jahr können erstmals in unserer Rechtsordnung Minder- heitsaktionäre auch gegen ihren Willen durch einen Hauptaktionär aus einem Unternehmen ausgeschlossen werden. Im Rahmen eines so genannten „Squeeze-out“ können diese Kleinaktionäre, sofern es sich nur noch um Splitterbesitz handelt, aus einem Unternehmen gegen eine Barabfindung „herausgequetscht“ werden. In diesem „Squeeze-out“-Verfahren darf selbstver- ständlich der Kleinaktionär nicht unter die Räder geraten. Daher gibt es ein gesetzlich fundiertes Recht des Minder- heitsaktionärs, einen angemessenen – und aus seinem Blickwinkel bedeutet dies natürlich einen möglichst hohen – Ausgleich für die Veränderungen zu seinen Las- ten zu erhalten. Dass der Mehrheitsaktionär seine Auf- wendungen möglichst klein halten möchte, bedarf auch keiner besonderen Ausführungen. Damit ist der Interes- senkonflikt strukturell angelegt, und es bedarf aus diesem Grunde auch Regeln zur Lösung dieses Konfliktes. Doch nicht nur im neuen „Squeeze-out“-Verfahren, sondern auch bei der Verschmelzung oder der Auf- und Abspaltung von Gesellschaften, bei den Abschlüssen von Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträgen oder der Vermögensübertragung, um nur einige wenige Bei- spiele zu nennen, sind Regeln und Verfahren für einen fai- ren Interessenausgleich nötig. Der Gesetzgeber hat daher das so genannte Spruchver- fahren ins deutsche Gesellschaftsrecht eingeführt. Es han- delt sich hierbei um ein so genanntes echtes Streitverfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dies geschah zunächst für den Bereich des Umwandlungsrechts. Seit fast vier Jahrzehnten finden wir dieses Verfahren aber auch in un- serem Aktiengesetz wieder. Ich darf uns alle nochmals an den Sinn dieses gesell- schaftsrechtlichen Spruchverfahrens erinnern. Es geht um den Rechtsschutz des Aktionärs gegenüber der Gesell- schaft, es geht um seinen Kapital- und Anlagenschutz, ohne die Gesellschaft durch langwierige Gerichtsverfah- ren handlungsunfähig zu machen. Wie sah denn nun die Praxis in den vergangenen Jah- ren aus? Zum einen hat sich das Spruchverfahren gerade für die Kleinaktionäre bewährt. Denn in vielen Fällen hat- ten die Minderheitsgesellschafter in diesen Verfahren Er- folg. Sie erstritten eine höhere Kompensation, als ur- sprünglich von den Gesellschaften festgelegt wurde. Zum anderen häuften sich doch vermehrt die Klagen über gewisse Unzulänglichkeiten des Spruchverfahrens. Beklagt wurde beispielsweise durchgängig die Dauer der Verfahren, die im Durchschnitt um die fünf Jahre lagen – in manchen Fällen allerdings auch erheblich länger dau- erten. Ich kann daher schon Verständnis für manch drastische Formulierung der Kritiker der gegenwärtigen Rechtslage und Rechtspraxis aufbringen. Ob wir allerdings wirklich eine Situation bei der Verfahrensdauer haben, „die derzeit mitunter praktisch auf Rechtsverweigerung hinausläuft“, so die Formulierung im Bericht der Regierungskommis- sion „Corporate Governance“ – Drucksache 14/7515, Sei- te 83 – will ich einmal dahingestellt sein lassen. Unstrit- tig ist die lange Verfahrensdauer ein Ärgernis, das es möglichst mit der Reform des Spruchverfahrens abzustel- len gilt. Der Reformdebatte nahm sich auch der 63. Deutsche Juristentag im September 2000 an. Die wirtschaftsrechtli- che Abteilung forderte uns als Gesetzgeber mit großer Mehrheit auf, das geltende Recht zu überprüfen. Wir Christdemokraten begrüßen es daher, dass die Bun- desregierung sich diesem Bereich des Gesellschaftsrechts endlich zugewandt und nunmehr einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Spruchverfahrens auch vorgelegt hat, nachdem dies für die vergangene Legislaturperiode be- reits geplant war. Die grundsätzliche Zustimmung zu einer Neuregelung ist auch bei den betroffenen Verbänden und in der wis- senschaftlichen Fachdiskussion gegeben, wenn ich das richtig überschaue. Wer soll auch etwas dagegen haben, dass endlich die Zersplitterung der gesetzlichen Regelung für das Spruch- verfahren beseitigt wird? Wer wird sich darüber beschwe- ren, dass wir eine Konzentration aller Vorschriften und Regeln anwenderfreundlich in einem eigenen Spruchver- fahrensgesetz erhalten? Hier dürfen Sie selbstverständlich auch unserer Zuneigung sicher sein. Allerdings wird es Sie nicht wundern, dass die Zu- stimmung im Grundsatz nicht die Kritik im Detail aus- schließt. In dieser Form hat sich auch der Bundesrat dem vorliegenden Entwurf im ersten Durchgang angenom- men. In konstruktiver Weise wurden eine Vielzahl von einzelnen Änderungswünschen gegenüber dem Regie- rungsentwurf eingebracht, über die es sich lohnt, auch Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 20032008 (C) (D) (A) (B) ernsthaft während der weiteren parlamentarischen Bera- tungen nachzudenken. Ich nenne nur beispielhaft die Zuständigkeitsregelung in § 2 Spruchverfahrensgesetz. Hier sollte präzise geregelt werden, wenn bei einer Verschmelzung mehrerer Antrag- steller verschiedener Rechtsträger mit unterschiedlichem Sitz vorhanden sind. Bisher wird dies nicht befriedigend gelöst. Auch über die Kostenregelung in § 15, die wesent- lich neue Elemente enthält und auch die Länder nicht un- wesentlich tangiert, sollte noch einmal gesprochen wer- den. Etwas intensiver möchte ich allerdings einen anderen Punkt in dieser Debatte noch ansprechen. Wir alle wissen, dass die Spruchverfahren weitgehend Gutachterprozesse sind. Völlig zu Recht sollen die Berichte und das Spezial- wissen der sachverständigen Prüfer, die im Vorfeld mit der Umstrukturierung befasst und nach den geltenden Vorschriften des Aktiengesetzes und Umwandlungsgeset- zes auch einzuschalten waren, stärker im Spruchverfahren Berücksichtigung finden. Folgerichtig sollen die vom Ge- richt bestellten Sachverständigen auch nicht mehr um- fangreiche Gesamtgutachten erstellen, sondern eher ge- zielt Einzelfragen beurteilen. Ich halte dies für ziemlich unstrittig und teile die Hoffnung, dass hierdurch eine Be- schleunigung des Verfahrens eintreten wird. Die ver- schiedenen Regelungen hierzu im vorliegenden Entwurf zählen sicherlich zu den Kernelementen der Reform. Ein wenig überrascht war ich allerdings, dass in § 7 Abs. 6 keine Regelung hinsichtlich der Vergütung des vom Gericht beauftragten Sachverständigen vorgesehen ist. Auf den ersten Blick mag dies als ein unwichtiger Punkt angesehen werden. Allerdings auch nur auf den ers- ten Blick, denn die Qualität und nicht zuletzt die Schnel- ligkeit, in der Gutachten dann in der Praxis erstellt wer- den, ist hiervon wesentlich abhängig und damit im Interesse letztendlich aller Beteiligten. In diesem Kontext will ich noch einmal auf den Bericht der Regierungskommission „Corporate Governance“ zu- rückkommen, um auch die Regierungsfraktionen noch ein wenig für dieses Anliegen zu sensibilisieren. Dort heißt es: Um die Verfahrensdauer zu verkürzen, ist des Weite- ren eine angemessene, verkehrsübliche Vergütung der Sachverständigen unerlässlich. Eine Vergütung von grundsätzlich 50 bis höchstens 150 DM pro Stunde, wie sie das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen für gerichtlich be- auftragte Sachverständige vorsieht, stellt regelmäßig keinen hinreichenden Kostendeckungsbeitrag dar und bietet erst recht keinen hinreichenden Anreiz, den Prüfungsbericht zügig zu erstatten. Qualifizierte Wirtschaftsprüfer oder vergleichbare Sachverstän- dige sind zu derartigen Konditionen nicht zu haben. In der Praxis sind in den Spruch(stellen)verfahren daher häufig Gutachter geringerer Güte tätig. ... Die Regierungskommission ist vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass eine verkehrsübliche Vergü- tung der Sachverständigen gewährleistet sein muss. Sie spricht sich insoweit dafür aus, dass mit der vor- geschlagenen gerichtlichen Bestellung des Sachver- ständigen künftig ein gesetzlich geregeltes Rechts- verhältnis auftragsähnlicher Art zwischen diesem und der Gesellschaft zustande kommen sollte, etwa nach dem Vorbild der §§ 306 Abs. 4 Satz 6 Aktien- gesetz, 308 Abs. 2 Satz 1 Umwandlungsgesetz, aus dem der Sachverständige sodann einen Anspruch auf angemessene, verkehrsübliche Vergütung gegen die Gesellschaft hätte. – Drucksache 14/7515, Seite 83 – Ich bin mir bewusst, dass eine verkehrsübliche Vergü- tung der Sachverständigen im vorliegenden Gesetzent- wurf auch eine Ausstrahlung auf andere Bereiche entfal- ten könnte. Vielleicht ist diese auch einer der Gründe, warum im Regierungsentwurf keine Regelung hinsicht- lich der Vergütung des vom Gericht beauftragten Sach- verständigen vorgesehen ist? Ich würde mir wünschen, wenn wir in unseren Beratungen diesen Punkt noch ein- mal aufgreifen und das Für und Wider intensiv diskutie- ren würden. Meine Fraktion hält den vorliegenden Gesetzentwurf insgesamt für diskussionswürdig. Wir Christdemokraten bieten allen Seiten des Hauses eine zügige Beratung an, damit den Betroffenen recht bald ein effektives Spruch- verfahren zur Verfügung steht. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Der heute beratene Gesetzentwurf mit dem etwas spröde klingenden Titel kommt praktischen Bedürfnissen der Wirtschaft sowie Forderungen in Rechts- und Verwal- tungslehre nach. Das Spruchverfahren soll bei Umstrukturierungsmaß- nahmen von Gesellschaften nach dem Aktien- oder Um- wandlungsgesetz Minderheitsaktionären im Streit um Kompensationszahlungen effektiven Rechtsschutz ge- währleisten, ohne die unternehmerische Handlungsfrei- heit der Gesellschaften zu beeinträchtigen. In der Vergangenheit wurde oft kritisiert, das Spruch- verfahren dauere zu lange, lasse rechtsmissbräuchliche Anrufungen des Gerichts sowie kostentreibende Ver- schleppungstaktik zu und die verstreuten Verfahrensvor- schriften seien schlecht handhabbar. Der 63. Deutsche Juristentag 2000 forderte daher eine Überprüfung; die Regierungskommission „Corporate Governance“ emp- fahl eine Modernisierung bzw. Neuordnung. Solche Re- form wurde noch dringlicher auch zum Anlegerschutz, seit durch das Übernahmegesetz 2001 Mehrheits- aktionären ermöglicht wurde, Minderheitsaktionäre ge- gen Abfindung aus einer AG oder Kommandit-AG auszu- schließen. Der Entwurf der Bundesregierung fasst die bislang ver- streuten Einzelregelungen in einem Gesetz zusammen. Die Zuständigkeit für das Spruchverfahren bleibt beim Landgericht konzentriert. Die Regelungen zum Antrags- gegner, Bekanntmachung etc. wurden vereinheitlicht. Für die nicht antragstellenden, aber im Streit um Aus- gleich und Abfindung mit betroffenen Anteilseigner soll das Gericht auch künftig „gemeinsame Vertreter“ bestel- len könne, aber zur Kostenminderung regelmäßig nur noch einen statt mehrere. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 2009 (C) (D) (A) (B) Ferner wird das Verfahren gestrafft und beschleunigt. Obligatorisch soll zur raschen Aufklärung des Sachver- halts eine mündliche Verhandlung stattfinden. Die An- tragsteller müssen ihre Einwände gegen die angebotenen Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen nun binnen ver- längerter Frist konkret begründen. Allerdings sollte die Regelung noch verdeutlichen, dass Abweichungen mög- lich sind, wo Antragsteller wegen mangelnder Informa- tion noch nicht spezifiziert vortragen können. Verspätetes oder andere Beteiligte benachteiligendes Vorbringen soll das Gericht zurückweisen können, was grundsätzlich zu begrüßen ist. Doch soweit der Entwurf dies bisher schon bei einfachem Verschulden ermöglichen will und die Kriterien hierfür erst durch die Rechtspre- chung entwickelt werden sollen, muss die Vorlage nach unserer Auffassung noch einmal überdacht werden. Meine Fraktion neigt stark dazu, stattdessen auf grobe Fahrlässigkeit abzustellen und dazu die bewährte Vor- schrift des § 296 Abs. 2 ZPO wörtlich in § 10 Abs. 2 Spruchgesetz zu übernehmen. Ferner sieht der Entwurf zwecks Verfahrensbeschleu- nigung vor, dass das Gericht den mündlichen Verhand- lungstermin umfassend vorzubereiten hat. Dabei kann es etwa geheimhaltungsbedürftige Unternehmensunterlagen auch „in camera“ beiziehen und verwenden, ohne sie an andere Beteiligte zu übermitteln. Der Amtsermittlungsgrundsatz wird zwecks Verfah- rensstraffung eingeschränkt, indem die Parteien selbst Tatsachen rechtzeitig und vollständig vorbringen müssen. Das Verhältnis zum Beibringungsgrundsatz bedarf hier al- lerdings noch größerer Klarstellung: Denkbar wäre, die richterliche Aufklärungspflicht gemäß § 139 ZPO für ent- sprechend anwendbar zu erklären. Flankierend schafft der Entwurf attraktive Möglichkei- ten zu einer gütlichen Einigung bzw. einem Vergleich. Zahlt das Unternehmen auf den gefundenen Spruch hin nicht, bleibt für die dann notwendige Leistungsklage sinnvollerweise das schon sachkundige Spruchgericht zu- ständig. Ferner soll der so genannte sachverständige Prüfer bes- ser in das Spruchverfahren eingebunden werden, um teure und zeitraubende Zweitgutachten zu vermeiden. Die neue abgewogene Kostenregelung wird rechtsmissbräuchliche und mutwillige Spruchverfahrensanträge verhindern helfen. Insgesamt meine ich, dass die Bundesregierung einen sehr durchdachten Entwurf vorgelegt hat zur Regelung ei- nes Wirtschaftsbereichs mit zunehmender praktischer Re- levanz. Mit den zahlreichen ergänzenden Vorschlägen des Bundesrats werden wir uns in der Ausschussberatung sorgfältig auseinander setzen. Rainer Funke (FDP): Die FDP-Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf zur Neuordnung des gesellschaftlichen Spruchverfahrens. Insbesondere begrüßt die FDP-Frak- tion das Ziel des Entwurfes, durch verbesserte Verfah- rensstrukturen auf der Grundlage der bewährten bisheri- gen Regelung, ein gestrafftes und erheblich verkürztes Gerichtsverfahren zu ermöglichen. In der Tat dauern die Verfahren viel zu lange. Dies ist auch nachteilig für den Finanzmarkt Deutschland. Bei allem guten Willen gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir sehr begrüßen, sind in dem bereits nachgebesserten Entwurf einige Schwachstellen zu beseitigen. Dies wird bei gutem Willen aller Beteilig- ten im Rechtsausschuss und im Berichterstattergespräch auch gelingen. So könnte der in § 1 geregelte Anwendungsbereich zum Beispiel auch für die Anfechtung eines Sachkapita- lerhöhungsbeschlusses erweitert werden. Auch die Zu- ständigkeit könnte noch stärker als bisher vorgesehen auf ein Landgericht konzentriert werden. Die Antragsfrist könnte von drei auf zwei Monate verkürzt werden und die Konzentration auf einen gemeinsamen Vertreter gemäß §6 wäre eher zweckmäßig und könnte der Kostenerspar- nis dienen. In diesem Zusammenhang sollten die Kosten- regelungen des § 15 überprüft werden. Wichtig scheint mir vor allem, die Rolle des unabhän- gigen Sachverständigen, der sein Gutachten in meinen Augen auf die streitigen Teile zu beschränken hat, zu stär- ken. Die Bestellung des Sachverständigen sollte auch zü- gig erfolgen, um das Verfahren weiter zu beschleunigen. Ich bin mir sicher, dass wir bei den Beratungen im Rechtsausschuss zu vernünftigen Lösungen gelangen wer- den. Dann ist es jedoch für die Umsetzung dieses Gesetzes ganz besonders wichtig, dass die Landesjustizverwaltun- gen gerade für dieses Spruchverfahren eine Konzentration auf bestimmte Spezialkammern beim Landgericht oder auf die Kammern für Handelssachen ermöglichen. Hier müssen die qualifiziertesten Richter eingesetzt werden, die auch über betriebswirtschaftliche und bilanzrechtliche Kenntnisse verfügen müssen. Hier zu investieren lohnt sich, denn langjährige Verfahren schaden nicht nur den betroffenen Aktionären, sondern vor allem den Unterneh- men mit ihrer Investitionsbereitschaft und damit der Schaffung von Arbeitsplätzen. Bei dieser Gelegenheit lassen Sie mich auch sagen, dass wir von der Bundesregierung nunmehr alsbald erwarten, dass die Vorschläge der Baums-Kommission zu Corporate Governance umgesetzt werden. Einer dieser Vorschläge war auch eine Novellierung des Spruchverfahrens. Bei der weiteren Umsetzung der Baums-Vorschläge sollten wir je- doch eine in sich geschlossene Regelung bevorzugen. Punktuelle Lösungen sollten wir ablehnen. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bun- desministerin der Justiz: Sie beraten heute in erster Le- sung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahrens. Mit der Neuregelung greifen wir wesentliche Empfehlungen der Regierungskommission „Corporate Governance“ aus dem Jahr 2001 auf. Die Novelle ist ein wichtiger Beitrag zur Mo- dernisierung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren. Oberstes Ziel ist es, die Verfahrensdauer spürbar zu verkürzen und damit den Rechtsschutz für Aktionäre er- heblich zu verbessern. Mehr Übersichtlichkeit und Trans- parenz schafft der Entwurf, indem die bisher in verschie- denen Gesetzen geregelten Verfahrensvorschriften in einem neuen Verfahrensgesetz konzentriert werden. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 20032010 (C) (D) (A) (B) Im gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren können Minderheitsaktionäre, die nach dem Aktien- oder Um- wandlungsgesetz Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen erhalten, die Höhe dieser Kompensation vor dem zustän- digen Landgericht überprüfen lassen. Ein solcher An- spruch auf Abfindungs- oder Ausgleichszahlung besteht bei Strukturmaßnahmen, wie zum Beispiel der Umwand- lung von Gesellschaften oder dem Ausschluss von Min- derheitsaktionären im Wege des so genannten Squeeze- out. Bei der Überprüfung der Kompensation trifft das Ge- richt seine Bewertung in der Regel aufgrund einer umfas- senden Unternehmensbewertung. Die Neuregelung sieht nun vor, dass das Gericht nicht regelmäßig neue, zeitrau- bende Gutachten in Auftrag geben muss, sondern ver- stärkt auf die bereits nach den Vorschriften des Aktien- und Umwandlungsgesetzes zur Vorbereitung der Struk- turmaßnahme erstellten Berichte und Prüfungsberichte zurückgreifen kann. Damit diese Unterlagen einen höhe- ren Beweiswert für das spätere Spruchverfahren erlangen, werden die vorbereitenden Prüfungsberichte künftig zwingend durch gerichtlich bestellte unabhängige Prüfer erstellt. Dies wirkt dem Eindruck einer Parteinähe des Be- richts von vornherein entgegen und erhöht die Akzeptanz der Prüfungsergebnisse auch für die Minderheitsaktio- näre. Zusätzliche Begutachtungsaufträge an Sachverstän- dige im Spruchverfahren können dann gezielt auf die Klärung verbliebener Streitpunkte beschränkt werden. Das wird zu einer erheblichen Verfahrensbeschleunigung führen. Das Spruchverfahren wird zudem durch neu einge- führte Verfahrensförderungspflichten für die Beteiligten geordnet und gestrafft. So muss der Minderheitenaktionär beispielsweise künftig umfassend darlegen und begrün- den, in welchen Punkten er die Berechnungsgrundlagen seiner Kompensation angreift. Durch die Reform soll die derzeit durchschnittliche Verfahrensdauer von rund fünf Jahren spürbar verkürzt werden. Dies entlastet die Gerichte und die Anleger kom- men so schneller zu ihrem Recht. Die wichtigsten Punkte der Neuregelung lassen sich wie folgt zusammenfassen: Es werden ausschließlich vom Gericht ausgewählte und bestellte sachverständige Prüfer tätig. Der Einsatz von Sachverständigengutachten im Spruchverfahren wird auf Streitpunkte begrenzt und so ef- fizienter gestaltet. Den Beteiligten werden bei gleichzeiti- ger Rückführung des Amtsermittlungsgrundsatzes Verfah- rensförderungspflichten auferlegt. Die Kostenvorschriften werden neu gestaltet, um eine ausgewogene Risikovertei- lung sicherzustellen, die den Minderheitsaktionär nicht benachteiligt, gleichzeitig aber Missbrauchsfällen vor- beugt. Und die bisher verstreuten Regelungen werden in einem neuen Verfahrensgesetz zusammengestellt. Der Bundesrat hat sich am 20. Dezember 2002 mit dem Gesetzentwurf befasst und eine Reihe sehr nützlicher Än- derungshinweise gegeben. Ich denke, dass diese zum größten Teil im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufge- griffen werden können. Dies gilt insbesondere auch für die vom Bundesrat angesprochenen Mindest- und Höchst- geschäftswerte zur Berechnung der Gerichtskosten. Ich bin zuversichtlich, dass wir dieses Reformgesetz in den weiteren Beratungen schnell und parteiübergreifend auf den Weg bringen können. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 2011 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter Götz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

    Herren! Herr Kollege Scheelen, um die Sorgen der Mi-
    nisterpräsidenten der CDU- und CSU-geführten Länder
    brauchen Sie sich nicht zu kümmern, denn sie haben ge-
    nau den gleichen Antrag über den Bundesrat eingebracht.


    (Zuruf des Abg. Bernd Scheelen [SPD]: Wir sind für die gesamte Republik verantwortlich!)


    Die Ministerpräsidenten haben wie die Menschen in die-
    sem Land ganz andere Sorgen, als Sie hier darzustellen
    versucht haben.

    In der Debatte heute Vormittag wurde sehr deutlich,
    dass der Bundeskanzler die Außen- und Sicherheitspolitik
    Deutschlands an die Wand gefahren hat und weltweit Ver-
    trauen zerstört hat.


    (Widerspruch bei der SPD)

    Innenpolitisch, sehr geehrter Herr Kollege Scheelen, sieht
    es trotz der weißen Salbe, die Sie auszustreichen versu-
    chen, nicht besser aus.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die Auswirkungen der verfehlten Arbeitsmarkt-, Finanz-
    und Wirtschaftspolitik sind katastrophal: Rekorddefi-
    zite in den staatlichen Haushalten, die Zahl der Arbeits-
    losen wächst in beängstigender Geschwindigkeit auf
    5 Millionen zu, über 38 000 Pleiten im vergangenen Jahr
    schlagen negativ in der Bilanz dieser Bundesregierung zu
    Buche.


    (Bernd Scheelen [SPD]: Und zigtausend Neugründungen!)


    Ein Licht am Horizont ist leider nicht erkennbar.

    (Bernd Scheelen [SPD]: Bei dieser Opposition ganz klar!)

    Was tun Sie? – Nichts. Sie wurschteln weiter hilflos, kon-
    zeptionslos und ohne Hand und Fuß vor sich hin.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ihr gestern noch schnell gezimmerter Antrag zu der heu-
    tigen Debatte bestätigt dies nur.

    Versuchen Sie nicht, alle notwendigen Entscheidungen
    Kommissionen zu überlassen. Auf diese hören Sie am
    Ende ja doch nicht. Das heißt, Sie verstreichen auch hier
    weiße Salbe. Von vollmundigen Ankündigungen haben
    die Kommunen jetzt genug. Damit ist ihnen nicht gehol-
    fen. Sie wollen Entscheidungen der Verantwortlichen hier
    im Deutschen Bundestag.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die Städte und Gemeinden stehen am Rande des Ruins.

    In vielen Kommunen gehen die Lichter aus. Für die meis-
    ten ist es bereits fünf nach zwölf. Sie haben es mit Ihrer
    verfehlten Politik in wenigen Jahren geschafft, die Finan-
    zen der Kommunen zu ruinieren, und haben damit auch
    die Axt an die Grundstruktur der kommunalen Selbst-
    verwaltung angelegt. Der Deutsche Städte- und Gemein-
    debund ruft in diesen Tagen zu einer Kampagne auf:
    Rettet die Kommunen!


    (Bernd Scheelen [SPD]: Vor der CDU/CSU!)


    Warum wohl? Früher waren starke Städte und Gemeinden
    ein Element des Erfolgsmodells deutscher Politik. Dieses
    war auch ein Exportschlager, denn viele junge Demokra-
    tien in Mittel- und Osteuropa haben dieses Modell nach-
    geahmt.

    Wie sieht es heute aus? Die Schere zwischen kommu-
    nalen Einnahmen und kommunalen Ausgaben geht, wie
    die Darstellung des Deutschen Städtetages sehr deutlich
    macht, seit drei Jahren immer weiter auseinander. In die-
    sem Jahr liegt das Gesamtdefizit der kommunalen Haus-
    halte bei 10 Milliarden Euro. Nach Ablauf der Regie-
    rungszeit von Helmut Kohl war noch ein Überschuss von
    2 Milliarden Euro in den kommunalen Kassen. Damals
    gab es aber auch noch eine kommunalfreundliche Politik
    in diesem Haus.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Lachen bei der SPD – Bernd Scheelen [SPD]: In 2000 waren es 4Milliarden!)


    Was macht Rot-Grün? Sie nehmen durch Ihre Regie-
    rungstätigkeit den Kommunen einfach die Einnahmen
    weg. Ein typisches Beispiel sind die Versteigerungserlöse
    für die UMTS-Lizenzen, die Sie zulasten kommunaler
    Einnahmen einkassiert haben; genau das Gleiche gilt für
    die Einnahmen aus der Erhöhung der Gewerbesteuerum-
    lage, um die es heute geht. Das Schlimmste ist: Gleich-
    zeitig wurden den Städten, Gemeinden und Landkreisen
    ständig neue Ausgaben und Aufgaben aufs Auge ge-
    drückt. Diese Rechnung kann nicht aufgehen.


    (Bernd Scheelen [SPD]: Sie wissen ganz genau, dass das nicht stimmt, Herr Götz! – Weitere Zurufe von der SPD)


    Meine Damen und Herren, es geht munter weiter mit
    den Beschlüssen zulasten kommunaler Haushalte. Der
    Bundeskanzler verspricht den Menschen immer mehr und
    bessere öffentliche Leistungen, lässt aber andere dafür be-
    zahlen. Ich nenne das unanständig.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich nenne nur zwei aktuelle Beispiele aus diesen Ta-

    gen. Denken Sie nur an die 4 Milliarden Euro für Ganz-
    tagsschulen, die der Bund für vier Jahre anbietet,


    (Ute Kumpf [SPD]: Das ist gut so!)

    oder an die Verpflichtung zur Betreuung von Kindern un-
    ter drei Jahren. Beide Beschlüsse stellen Trojanische
    Pferde für die Städte und Gemeinden dar. Denn wieder be-
    kommen sie eine neue Aufgabe aufs Auge gedrückt, auf
    deren Finanzierung sie am Ende sitzen bleiben.

    Verstehen Sie mich richtig: Auch die Union will die
    Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.


    (Ute Kumpf [SPD]: Wann denn? Im Jahre 2030 wahrscheinlich!)


    Wir haben dazu umfassende Konzepte vorgelegt. Aber die-
    ses gesellschaftspolitisch wichtige Ziel auf dem Rücken
    der kommunalen Haushalte durchzusetzen, das ist ein
    politisches Armutszeugnis.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)





    Peter Götz
    Die finanzielle Lage der Städte und Gemeinden ver-
    schlechtert sich dadurch weiter.

    Diese Politik ist kurzsichtig, durchschaubar und führt
    nicht nur die Kommunen, sondern ganz Deutschland mit-
    tel- und langfristig in den Ruin.

    Die konkreten Folgen werden zunehmend sichtbar. Al-
    lein in Nordrhein-Westfalen unterliegen schon heute zwei
    Drittel aller Städte und Gemeinden Haushaltssicherungs-
    konzepten.Alle kreisfreien Städte bis auf vier Großstädte
    sind dabei – Kommunalpolitik am Gängelband staatlicher
    Aufsicht. Wenn die Gemeinderäte vor Ort nicht mehr
    selbst über ihre örtlichen Angelegenheiten entscheiden
    können, ist dies das Ende der kommunalen Finanzautono-
    mie. Das ist die logische Konsequenz.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und
    von der SPD, die Entwicklung macht deutlich: Sie bewe-
    gen sich mit Ihrem ständigen Griff in die kommunalen
    Kassen auch am Rande der Verfassungswidrigkeit. In
    Art. 28 unseres Grundgesetzes steht aus gutem Grund
    klipp und klar geschrieben:

    Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein,
    alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im
    Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu
    regeln. ... Die Gewährleistung der Selbstverwaltung
    umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigen-
    verantwortung ...

    Daran halten Sie sich in keiner Weise. Im Gegenteil: Die
    ständige Übertragung neuer Aufgaben und die Wegnahme
    kommunaler Steuereinnahmen zerstören die kommunale
    Selbstverwaltung und führen zu mehr Zentralismus.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Das wollen wir nicht. Wir wollen keinen Zentralismus

    und vom Sozialismus haben die Menschen in diesem
    Land ebenfalls genug.

    Herr Bundesminister Stolpe plant die Einrichtung ei-
    nes Sonderfonds für finanzschwache Kommunen in
    Höhe von 1 Milliarde Euro.


    (Manfred Grund [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

    Er weiß zwar noch nicht genau, woher er das Geld be-
    kommt, ob von den Flutopfern oder aus den Goldreser-
    ven; aber immerhin hat er offensichtlich erkannt, wohin
    die kommunalfeindliche Politik dieser Bundesregierung
    geführt hat.


    (Manfred Grund [CDU/CSU]: Was eben bestritten wurde!)


    Besser wäre es, Herr Kollege Grund, eine Politik zu ma-
    chen, die die Gemeinden nicht erst ruiniert, sondern sie ei-
    genverantwortlich ihre Aufgaben wahrnehmen lässt. Das
    ist unser Verständnis von kommunaler Selbstverwaltung.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die CDU/CSU will einen wirksamen Schutz der Kom-

    munen vor weiteren Aufgaben- und Kostenverlagerungen.
    Wir wollen, dass in Deutschland wieder der Grundsatz gilt:
    Wer bestellt, bezahlt. Wir wollen auch, dass dieser Grund-
    satz in unserer Verfassung festgeschrieben wird.

    Wir brauchen erstens Sofortmaßnahmen zur schnel-
    leren Verbesserung der kommunalen Einnahmen. Die
    Rücknahme der ungerechtfertigten Erhöhung der Gewer-
    besteuerumlage ist dafür eine Möglichkeit; damit könnten
    Sie ein Zeichen setzen. Das geht schnell und verschafft
    den Kommunen kurzfristig Luft zum Atmen.

    Zweitens. Mittelfristig brauchen wir eine umfassende
    Neuordnung der Gemeindefinanzen.

    Drittens müssen wir den Mut aufbringen, nicht mehr
    leistbare Aufgaben infrage zu stellen.

    Dies eröffnet zusammen mit Entbürokratisierung
    und dem Abbau von Vorschriften und Regulierungen eine
    Fülle neuer Gestaltungschancen für die Kommunen.
    Selbstverwaltung und Eigenverantwortung sind besser als
    Zentralismus und Staatsdirigismus.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Meine Damen und Herren, wir wollen starke Städte

    und Gemeinden. Sie sind die beste Grundlage für einen
    gut funktionierenden Staat. Wir wollen, dass Deutschland
    die rote Laterne in Europa endlich abgibt und wieder ein
    starkes Land wird. Die Kommunen können dazu einen
    wichtigen Beitrag leisten. Geben Sie ihnen die Chance
    dazu!

    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)




Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat die Abgeordnete Kerstin Andreae.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kerstin Andreae


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

    Herren! Bevor ich zum Thema Gewerbesteuerumlage
    komme, möchte ich Sie, Herr Götz, auf eine Sache hin-
    weisen. Sie sagen, man müsse das Konnexitätsprinzip
    umsetzen. Nehmen Sie einmal das Beispiel der bedarfs-
    orientierten Grundsicherung im Alter:Wir haben direkt
    für die Kommunen für die Gewährung der bedarfs-
    orientierten Grundsicherung 410 Millionen Euro in den
    Haushalt eingestellt.


    (Dr. Andreas Pinkwart [FDP]: Das reicht doch nicht!)


    Das sind 100 Millionen Euro mehr als der ermittelte Be-
    darf. Weiterhin ist festgelegt worden, dass es nach zwei
    Jahren eine Überprüfung dahin gehend gibt, ob diese Fi-
    nanzmittel ausreichen.

    So setzen wir das Konnexitätsprinzip um.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

    Wir setzen es nicht so um, wie es unter Kohl im Zusam-
    menhang mit dem Kindergartengesetz geschehen ist. Der
    Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz wurde zwar
    festgesetzt; aber die Kommunen haben keine Mittel dafür
    bekommen, dies umzusetzen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Elke Wülfing [CDU/CSU]: 1918 Das ist doch gar nicht wahr! – Dr. Andreas Pinkwart [FDP]: Stimmt doch nicht!)


    (A)


    (B)


    (C)


    (D)


    (A)


    (B)


    (C)


    (D)





    Sie sprechen von der Vereinbarkeit von Familie und
    Beruf. Dazu sage ich Ihnen: Dass wir im Koalitionsver-
    trag die Schaffung von Einrichtungen für die Betreuung
    von Kindern unter drei Jahren festgeschrieben und die Fi-
    nanzierung zugesichert haben, ist eine wahre Politik für
    die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu legen wir
    etwas vor; da lassen wir die Kommunen nicht allein.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Zum Thema Gemeindefinanzen: Mich freut es, dass es
    inzwischen oben auf der Agenda steht. In dem von uns
    vorgelegten Antrag mit der Überschrift „Gemeindefinan-
    zen dauerhaft stärken“ steht – das stellen Sie fest, wenn
    Sie ihn bis zum Schluss durchlesen –, dass wir bis zum
    Jahresbeginn 2004 ein Konzept vorlegen werden. Dies
    schafft langfristig Abhilfe in Bezug auf die Misere bei den
    Gemeindefinanzen.

    Ich stimme ja mit Ihnen darin überein, dass es den Kom-
    munen finanziell nicht gut geht und wir ihnen helfen müs-
    sen. Aber wir müssen ihnen vor allem mit einem langfris-
    tigen Konzept helfen. Das werden wir mit der Reform der
    Gemeindefinanzen tun. Dies ist ein Konzept, in dem die
    Verstetigung und die Stärkung der Gemeindefinanzen an
    erster Stelle steht, ein Konzept, das die Modernisierung der
    Gewerbesteuer auf den Weg bringen wird.

    Wir sind nicht wie die FDP der Auffassung, dass die
    Abschaffung der Gewerbesteuer der richtige Weg ist. Ich
    bin mir sehr sicher: Die Abschaffung der Gewerbesteuer
    verlagert die Steuern, die jetzt bei den Unternehmen an-
    fallen, auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
    auf die Bürgerinnen und Bürger. Wir brauchen die Ge-
    werbesteuer als ein Band zwischen Kommune bzw. Ge-
    meinde und örtlicher Wirtschaft. Denn diese kommunale
    Steuer festigt das wichtige Band zwischen diesen beiden
    Ebenen. Wir werden die Gewerbesteuer also moderni-
    sieren.

    Aber Sie haben Recht: Wir brauchen eine kurzfristige
    Abhilfe. Wir haben ein Konzept, ein Gesetz vorgelegt, in
    dem es um eine kurzfristige Abhilfe geht. Das ist das Steu-
    ervergünstigungsabbaugesetz.


    (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf von der CDU/CSU: Steuererhöhungen!)


    – Sie sagen, das seien Steuererhöhungen. In diesem Zu-
    sammenhang möchte ich Sie an Ihren Herrn Müller ver-
    weisen, der gesagt hat, dass ab 2004 Steuererhöhungen
    durchaus wieder denkbar sind. Da wäre ich also an Ihrer
    Stelle ganz vorsichtig.

    Dieses Steuervergünstigungsabbaugesetz beinhaltet
    Maßnahmen, wodurch den Kommunen in 2003 Mittel an
    die Hand gegeben werden können. In 2004 sind das
    2,1 Milliarden Euro und in 2005 3,2 Milliarden Euro. In
    diesem Gesetz stehen konkrete Maßnahmen: zum Bei-
    spiel die Abschaffung der gewerbesteuerlichen Organ-
    schaften.

    Zur Vorbereitung meiner Rede habe ich mir noch ein-
    mal die Debatte zur ersten Lesung unseres Gesetzentwur-

    fes angesehen. Herr Schild und Herr Scheelen haben deut-
    lich gesagt – dafür war ich sehr dankbar –: Natürlich wol-
    len wir die Abschaffung der gewerbesteuerlichen Or-
    ganschaften. Das ist das richtige Mittel. Das ist eine
    sofortige, kurzfristige Abhilfe für die Finanzmisere der
    Kommunen.

    Wir wollen eine Mindestbesteuerung mit einem
    Sockel. Wir haben gestern lange darüber diskutiert, ob es
    einen oder ob es keinen Sockel geben sollte. Wir wollen
    eine Eingrenzung der Verlustverrechnung. Das sind Maß-
    nahmen, die den Kommunen kurzfristig Geld bringen.


    (Klaus-Peter Flosbach [CDU/CSU]: Dann sind die Unternehmen pleite!)


    Sie schlagen jetzt als Abhilfe die Absenkung der Ge-
    werbesteuerumlage vor. Die Punkte, die gegen diese Maß-
    nahme sprechen, sind schon genannt worden. Der eine ist,
    dass die Ausfälle in der Gewerbesteuer konjunkturbedingt
    sind. Eine Absenkung des Körperschaftsteuertarifs durch
    die Steuerreform hat das Steueraufkommen der Gemein-
    den unberührt gelassen. Worum es ging, war eine Betei-
    ligung der Kommunen im Rahmen der Steuereinnah-
    menquote. Daran sind sie weniger beteiligt worden, als
    eigentlich erforderlich gewesen wäre.

    Herr Scheelen hat es vorhin gesagt: Eine 10-prozentige
    Absenkung der Gewerbesteuerumlage könnten die Län-
    der, die zwei Drittel davon bekommen, vornehmen. Aber
    sie können es nicht finanzieren. Wir können nicht den
    Teufel mit dem Beelzebub austreiben. Wir brauchen ein
    Gesamtkonzept. Dieses legen wir vor. Wir werden eine
    langfristige Stärkung und Sicherung der Gemeindefinan-
    zen vornehmen. Dieses Instrument bringt aber – das ist für
    mich das entscheidende Argument – vor allem den fi-
    nanzschwachen Kommunen nichts; es gibt ihnen nichts
    an die Hand.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Wenn Sie das Steuervergünstigungsabbaugesetz im
    Bundesrat ablehnen – Sie kündigen ja immer wieder an,
    dass Sie außer dem Körperschaftsteueranteil sowieso
    nichts durchgehen lassen –, dann schieben Sie Maßnah-
    men, die den Kommunen kurzfristig wirklich helfen kön-
    nen, auf die lange Bank. Sie schaffen eben keine kurzfris-
    tige Abhilfe für die Kommunen.


    (Hans Michelbach [CDU/CSU]: Bei der gewerbesteuerlichen Organschaft geht es drunter und drüber!)


    – Die Abschaffung der gewerbesteuerlichen Organschaft
    ist ein Element dafür.


    (Hans Michelbach [CDU/CSU]: Da gibt es einen Kahlschlag bei manchen Kommunen!)


    Die großen Städteverbände – alle drei – haben mit
    ihren Verunsicherungen in der Anhörung, die wir gemein-
    sam erlebt haben, durchaus ein bisschen den Druck ge-
    nommen und sind inzwischen alle der Meinung, dass wir
    die gewerbesteuerlichen Organschaften wieder abschaf-
    fen müssen. Sie wissen, dass wir Zerlegungsregelungen
    schaffen können und dass wir den ostdeutschen Kommu-
    nen dabei helfen können. Wir müssen dieses Instrument

    Kerstin Andreae




    Kerstin Andreae
    aber in die Hand nehmen. Es schafft kurzfristig Abhilfe
    für die Kommunen.


    (Hans Michelbach [CDU/CSU]: Sie machen die Kommunen in Ostdeutschland kaputt!)


    Sie sagen immer: Steuer nur bei Ertrag. Ich finde, da
    haben Sie Recht. Wir sagen: Bei Ertrag dann aber auch
    wirklich Steuer. Deswegen wollen wir eine Mindestbe-
    steuerung mit Sockel.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Wir wollen eine Verlustverrechnung eingrenzen und wir
    wollen die Abschaffung der gewerbesteuerlichen Organ-
    schaften.


    (Hans Michelbach [CDU/CSU]: Wenn man aus Freiburg kommt, ist man weit weg von den neuen Bundesländern!)


    Ich bitte Sie wirklich herzlich: Verweigern Sie im Bun-
    desrat nicht die Zustimmung zu diesen Maßnahmen! Sie
    helfen den Kommunen kurzfristig. Schieben Sie diese
    Maßnahmen nicht auf die lange Bank!

    Vielen Dank.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)