Gratulation der Abgeordneten Ernst Hinsken
und Rainer Eppelmann zum 60. Geburtstag 1873 A
Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 1873 A
Begrüßung des Parlamentspräsidenten
Herrn Halilow aus Usbekistan und seiner De-
legation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1884 A
Zusatztagesordnungspunkt 3:
Abgabe einer Regierungserklärung zur
aktuellen internationalen Lage . . . . . . . 1874 A
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 4:
Antrag der Abgeordneten Dr. Friedbert
Pflüger, Dr. Wolfgang Schäuble, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der CDU/
CSU: Europa und Amerika müssen zu-
sammenstehen
(Drucksache 15/421) . . . . . . . . . . . . . . . . 1874 A
Gerhard Schröder Bundeskanzler . . . . . . . . . . 1874 A
Dr. Angela Merkel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1879 D
Joseph Fischer Bundesminister AA . . . . . . . . 1884 B
Dr. Guido Westerwelle FDP . . . . . . . . . . . . . 1887 D
Gernot Erler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1889 D
Michael Glos CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 C
Dr. Peter Struck, Bundesminister BMVg . . . . 1894 C
Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . 1895 C
Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . 1896 B
Günther Friedrich Nolting FDP . . . . . . . . 1896 D
Dr. Wolfgang Gerhardt FDP . . . . . . . . . . . . . 1898 B
Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1899 C
Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 1901 C
Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . . . . . 1904 D
Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1906 B
Dr. Christoph Zöpel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1907 A
Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . 1909 A, B
Ergebnisse der namentlichen
Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . 1910 A, 1914 D
Tagesordnungspunkt 3:
– Zweite und dritte Beratung über den
von den Abgeordneten Peter Götz,
Dr. Michael Meister, weiteren Abgeord-
neten und der Fraktion der CDU/CSU
eingebrachten Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Gesetzes zur Neu-
ordnung der Gemeindefinanzen (Ge-
meindefinanzreformgesetz)
(Drucksache 15/30) . . . . . . . . . . . . . . . 1909 C
– Zweite und dritte Beratung über den vom
Bundesrat eingebrachten Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Gesetzes
zur Neuordnung der Gemeindefinan-
zen (Gemeindefinanzreformgesetz)
(Drucksachen 15/109, 15/384, 15/385,
15/386) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1909 C
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 5:
Antrag der Fraktionen der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Ge-
meindefinanzen dauerhaft stärken
(Drucksache 15/433) . . . . . . . . . . . . . . . . 1909 D
Plenarprotokoll 15/25
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
25. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003
I n h a l t :
Bernd Scheelen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1912 A
Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1917 A
Kerstin Andreae BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1918 D
Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . . . . 1920 B
Horst Schild SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1921 B
Otto Bernhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1923 A
Christine Scheel BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1924 D
Gisela Piltz FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1925 D
Dr. Hans-Ulrich Krüger SPD . . . . . . . . . . . . 1926 D
Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1928 B
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1929 C
Bernhard Kaster CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1931 B
Namentliche Abstimmungen . . . . . . 1932 D, 1935 B
Ergebnisse der namentlichen
Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . 1933 C, 1938 C
Zusatztagesordnungspunkt 6:
Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann
Otto Solms, Hans-Joachim Otto (Frank-
furt), weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der FDP: Finanzplatz Frankfurt
stärken
(Drucksache 15/369) . . . . . . . . . . . . . . . . 1935 D
Tagesordnungspunkt 14:
a) – c)
Beschlussempfehlungen des Petitionsaus-
schusses: Sammelübersicht 11, 12 und 13
zu Petitionen
(Drucksachen 15/363, 15/364 und 15/365) 1936 A
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio-
nen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN: Zukunftsprogramm Bildung
und Betreuung für Ganztagsschulen . . . 1936 B
Edelgard Bulmahn Bundesministerin BMBF 1936 B
Uwe Schummer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1940 B
Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1941 D
Christoph Hartmann (Homburg) FDP . . . . . . 1943 A
Ute Berg SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1944 B
Dr. Christoph Bergner CDU/CSU . . . . . . . . . 1945 B
Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1946 C
Heinz Schmitt (Landau) SPD . . . . . . . . . . . . 1947 C
Marion Seib CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 1948 C
Andrea Wicklein SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1949 D
Hannelore Roedel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1950 D
Caren Marks SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1952 A
Markus Grübel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1952 D
Dr. Ernst Dieter Rossmann SPD . . . . . . . . . . 1954 A
Tagesordnungspunkt 4:
Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Verlängerung der Ladenöffnung
an Samstagen
(Drucksache 15/396) . . . . . . . . . . . . . . . . 1955 B
Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1955 B
Dr. Hermann Kues CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1957 A
Hubert Ulrich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1958 C
Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1959 C
Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1960 C
Wolfgang Grotthaus SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1961 D
Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1963 B
Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1964 A
Wolfgang Grotthaus SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1964 C
Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . 1965 A
Manfred Helmut Zöllmer SPD . . . . . . . . . . . 1966 B
Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1967 C
Tagesordnungspunkt 5:
Erste Beratung über den vom Bundesrat
eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
Sicherung der Hilfsmittelversorgung von
Pflegebedürftigen (Hilfsmittelsicherungs-
gesetz – HSG)
(Drucksache 15/308) . . . . . . . . . . . . . . . . 1969 A
Dr. Erika Ober SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1969 B
Matthias Sehling CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1970 C
Petra Selg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 1972 C
Daniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . . . . . . 1973 A
Tagesordnungspunkt 6:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Verkehr, Bau- und Wohnungs-
wesen zu der Unterrichtung durch die
Bundesregierung: Bericht der Bundes-
regierung über Maßnahmen auf dem
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003II
Gebiet der Unfallverhütung im Straßen-
verkehr und Übersicht über das Ret-
tungswesen 2000 und 2001 – Unfallverhü-
tungsbericht Straßenverkehr 2000/2001 –
(Drucksachen 14/9730, 15/99 Nr. 1.1,
15/388) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1974 A
Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1974 B
Gero Storjohann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1975 B
Ursula Sowa BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1976 D
Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . 1977 D
Heidi Wright SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1979 A
Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1980 B
Tagesordnungspunkt 7:
Antrag der Abgeordneten Annette
Widmann-Mauz, Dr. Norbert Röttgen, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU: Versorgungsausgleich umge-
hend regeln – Keine Schlechterstellung
von Frauen bei der Alterssicherung
(Drucksache 15/354) . . . . . . . . . . . . . . . . 1981 D
Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . . . . 1982 A
Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . 1983 D
Sibylle Laurischk FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 1985 C
Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1986 C
Ute Granold CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 1987 B
Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1988 D
Tagesordnungspunkt 8:
Antrag der Abgeordneten Detlef Parr,
Dr. Dieter Thomae, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP: Für ein Ge-
samtkonzept zur Verbesserung der
Früherkennung und Behandlung von
Demenz
(Drucksache 15/228) . . . . . . . . . . . . . . . . 1990 B
Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1990 C
Hilde Mattheis SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1991 B
Verena Butalikakis CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1993 A
Petra Selg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 1994 D
Tagesordnungspunkt 9:
Antrag der Abgeordneten Dr. Christian
Ruck, Dr. Friedbert Pflüger, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der
CDU/CSU: Gegen Terror, Völkermord
und Hungerkatastrophe in Simbabwe,
um Destabilisierung des südlichen Afri-
kas zu vermeiden
(Drucksache 15/353) . . . . . . . . . . . . . . . . 1995 D
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 7:
Antrag der Abgeordneten Brigitte Wimmer
(Karlsruhe), Walter Riester, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion der SPD sowie
der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans-
Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN: Hungerkatastrophe in Sim-
babwe weiter bekämpfen – Internationa-
len Druck auf die Regierung Simbabwes
aufrechterhalten
(Drucksache 15/428) . . . . . . . . . . . . . . . . 1996 A
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 8:
Antrag der Abgeordneten Markus
Löning, Ulrich Heinrich, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion der FDP:
Gemeinsame europäisch-afrikanische
Initiative zur Lösung der Krise in
Simbabwe starten
(Drucksache 15/429) . . . . . . . . . . . . . . . . 1996 A
Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa 1996 B
Dr. Christian Ruck CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1997 B
Walter Riester SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1998 D
Markus Löning FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2000 A
Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . 2001 A
Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . . . . . 2002 D
Brigitte Wimmer (Karlsruhe) SPD . . . . . . . . 2003 D
Dr. Egon Jüttner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2004 C
Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . 2005 C
Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . . . . . 2006 A
Zusatztagesordnungspunkt 9:
Erste Beratung über den von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurf eines Ge-
setzes zur Neuordnung des gesellschaftlichen
Spruchverfahrens (Spruchverfahrensneu-
ordnungsgesetz)
(Drucksache 15/371) . . . . . . . . . . . . . . . . 2006 C
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2006 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 2007 A
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 III
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Hans-Ulrich Klose (SPD) zu den namentlichen
Abstimmungen über die Anträge der Fraktio-
nen der CDU/CSU:
– Zu der Abgabe einer Erklärung durch den
Bundeskanzler:
Zur aktuellen internationalen Lage
(Drucksache 15/434)
– Europa und Amerika müssen zusammenstehen
(Drucksache 15/421)
(Zusatztagesordnungspunkt 4) . . . . . . . . . . . . 2007 B
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
über den Bericht des Entwurfs eines Gesetzes
zur Neuordnung des gesellschaftlichen
Spruchverfahrens (Spruchverfahrensneuord-
nungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 9) 2007 C
Bernhard Brinkmann (Hildesheim) SPD . . . . 2007 C
Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2008 B
Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2009 C
Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2010 B
Alfred Hartenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 2010 D
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003IV
(A)
(B)
(C)
(D)
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 1873
25. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003
Beginn: 9.00 Uhr
(A)
(B)
(C)
(D)
2006
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 2007
(C)
(D)
(A)
(B)
Andres, Gerd SPD 13.02.2003
Breuer, Paul CDU/CSU 13.02.2003
Dobrindt, Alexander CDU/CSU 13.02.2003
Göbel, Ralf CDU/CSU 13.02.2003
Günther (Plauen), FDP 13.02.2003
Joachim
Janssen, Jann-Peter SPD 13.02.2003
Kaupa, Gerlinde CDU/CSU 13.02.2003
Künast, Renate BÜNDNIS 90/ 13.02.2003
DIE GRÜNEN
Dr. Lippold CDU/CSU 13.02.2003
(Offenbach), Klaus W.
Mayer (Baiersbronn), CDU/CSU 13.02.2003
Conny
Meckelburg, Wolfgang CDU/CSU 13.02.2003
Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 13.02.2003
DIE GRÜNEN
Dr. Nüßlein, Georg CDU/CSU 13.02.2003
Polenz, Ruprecht CDU/CSU 13.02.2003
Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 13.02.2003
Ronsöhr, CDU/CSU 13.02.2003
Heinrich-Wilhelm
Thiele, Carl-Ludwig FDP 13.02.2003
Volquartz, Angelika CDU/CSU 13.02.2003
Wettig-Danielmeier, SPD 13.02.2003
Inge
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Hans-Ulrich Klose (SPD) zu
den namentlichen Abstimmungen über die An-
träge der Fraktion der CDU/CSU:
– Zu der Abgabe einer Erklärung durch den
Bundeskanzler: Zur aktuellen internationalen
Lage (Drucksache 15/434)
– Europa und Amerika müssen zusammenste-
hen ((Drucksache 15/421)
(Zusatztagesordnungspunkt 4)
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Aus politischen Gründen werde ich mich an den Ab-
stimmungen über die beiden CDU/CSU-Anträge zur
Außenpolitik nicht beteiligen.
Anlage 3
Zu Protokoll gegeben Reden
Zur Beratung des Berichts des Entwurfs ei-
nes Gesetzes zur Neuordnung des gesellschaftli-
chen Spruchverfahrens (Spruchverfahrensneu-
ordnungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 9)
Bernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD):Am Ende
einer umfangreichen Tagesordnung der heutigen Plenar-
sitzung befassen wir uns mit der ersten Lesung des
Spruchverfahrensneuordnungsgesetzes. Worum geht es
dabei? Das gesellschaftliche Spruchverfahren ist im Akti-
engesetz und im Umwandlungsgesetz vorgesehen, um bei
so genannten unternehmerischen Strukturmaßnahmen
den Minderheitsgesellschaftern, die einen Anspruch auf
angemessenen Ausgleich bzw. Abfindung haben, mög-
lichst effektiven Rechtsschutz zu gewähren, ohne dass die
jeweiligen Strukturmaßnahmen durch Anfechtungskla-
gen blockiert werden können.
Die bisherige Praxis hat allerdings gezeigt, dass diese
Verfahren übermäßig lange dauern und damit nicht ver-
tretbare Zeitverzögerungen entstehen. So liegt die durch-
schnittliche Verfahrensdauer bei etwa fünf Jahren. In ein-
zelnen Fällen dauerten die Spruchverfahren sogar
erheblich länger. Daher wurde in jüngster Zeit verstärkt an
den Gesetzgeber appelliert, hier möglichst schnell für Ab-
hilfe zu sorgen.
Die hierfür erforderlichen Aktivitäten wurden auch
durch die Regierungskommission „Corporate Gover-
nance“ unterstützt und darüber hinaus wurden durch die
Kommission auch konkrete Lösungsvorschläge unter-
breitet. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird die
Bundesregierung der Reformforderung gerecht und folgt
ebenfalls den Empfehlungen der „Corporate Gover-
nance“-Kommission. Dabei geht es auch um eine Verbes-
serung des Anlegerschutzes. Im Abschlussbericht der
Kommission wird unter anderem auch darauf hingewie-
sen und eine Reform des Beschlussverfahrens empfohlen.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, durch verbesserte Ver-
fahrensstrukturen auf der Grundlage der bewährten Teile
der bisherigen Regelung ein gestrafftes und erheblich ver-
kürztes Gerichtsverfahren zu ermöglichen. Dabei sollen
die bisher geltenden Vorschriften behutsam überarbeitet
und auch punktuell verbessert werden. Im Einzelnen sind
insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen, auf die
ich näher eingehen möchte: Es ist dies zum einen die ge-
nerelle Einführung der gerichtlichen Auswahl und Bestel-
lung der sachverständigen Prüfer bei so genannten
Umstrukturierungsmaßnahmen wie zum Beispiel Unter-
nehmensvertrag, Eingliederung, Umwandlung. Nach
Möglichkeit soll es keine Erstellung flächendeckender
Gesamtgutachten, sondern stattdessen die gezielte Beur-
teilung spezieller Einzelfragen geben. Hiermit wird die
Rolle der Sachverständigen im Spruchverfahren neu ge-
regelt und damit auch der zeitliche Ablauf gestrafft. Es
wird eine Neugestaltung der Kostenvorschriften durch
Einführung eines Mindestwertes und einer Obergrenze
für die Gerichtskosten bei gleichzeitiger Verdoppelung
der Gebühren und eine stärkere Unterscheidung zwischen
den Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten bei der
Kostenverteilung geben.
Lassen Sie mich abschließend noch auf die Empfeh-
lungen des Bundesrates und die diesbezügliche Stellung-
nahme der Bundesregierung zu sprechen kommen, die
sich mit der Kostensituation befasst: Ich zitiere: „Bund
und Kommunen werden durch die Gegenäußerung nicht
mit Kosten belastet. Auch für die Länderhaushalte ent-
stehen keine zusätzlichen Kosten. Wegen der Sorge des
Bundesrates, es könnte zu einer Verringerung des Ge-
richtsgebührenaufkommens kommen, wird sich die Bun-
desregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren für
eine Anhebung der im Regierungsentwurf vorgesehenen
Mindest- und Höchstbeträge des für die Gerichtsgebühren
maßgeblichen Geschäftswertes einsetzen.“
Damit dürften auch diese Bedenken des Bundesrates
ausgeräumt sein.
Ich würde mich daher freuen, wenn dieser Gesetzent-
wurf die gesamte Zustimmung des hohen Hauses finden
würde.
Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Seit dem vergangenen
Jahr können erstmals in unserer Rechtsordnung Minder-
heitsaktionäre auch gegen ihren Willen durch einen
Hauptaktionär aus einem Unternehmen ausgeschlossen
werden. Im Rahmen eines so genannten „Squeeze-out“
können diese Kleinaktionäre, sofern es sich nur noch um
Splitterbesitz handelt, aus einem Unternehmen gegen eine
Barabfindung „herausgequetscht“ werden.
In diesem „Squeeze-out“-Verfahren darf selbstver-
ständlich der Kleinaktionär nicht unter die Räder geraten.
Daher gibt es ein gesetzlich fundiertes Recht des Minder-
heitsaktionärs, einen angemessenen – und aus seinem
Blickwinkel bedeutet dies natürlich einen möglichst
hohen – Ausgleich für die Veränderungen zu seinen Las-
ten zu erhalten. Dass der Mehrheitsaktionär seine Auf-
wendungen möglichst klein halten möchte, bedarf auch
keiner besonderen Ausführungen. Damit ist der Interes-
senkonflikt strukturell angelegt, und es bedarf aus diesem
Grunde auch Regeln zur Lösung dieses Konfliktes.
Doch nicht nur im neuen „Squeeze-out“-Verfahren,
sondern auch bei der Verschmelzung oder der Auf- und
Abspaltung von Gesellschaften, bei den Abschlüssen von
Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträgen oder
der Vermögensübertragung, um nur einige wenige Bei-
spiele zu nennen, sind Regeln und Verfahren für einen fai-
ren Interessenausgleich nötig.
Der Gesetzgeber hat daher das so genannte Spruchver-
fahren ins deutsche Gesellschaftsrecht eingeführt. Es han-
delt sich hierbei um ein so genanntes echtes Streitverfahren
der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dies geschah zunächst
für den Bereich des Umwandlungsrechts. Seit fast vier
Jahrzehnten finden wir dieses Verfahren aber auch in un-
serem Aktiengesetz wieder.
Ich darf uns alle nochmals an den Sinn dieses gesell-
schaftsrechtlichen Spruchverfahrens erinnern. Es geht um
den Rechtsschutz des Aktionärs gegenüber der Gesell-
schaft, es geht um seinen Kapital- und Anlagenschutz,
ohne die Gesellschaft durch langwierige Gerichtsverfah-
ren handlungsunfähig zu machen.
Wie sah denn nun die Praxis in den vergangenen Jah-
ren aus? Zum einen hat sich das Spruchverfahren gerade
für die Kleinaktionäre bewährt. Denn in vielen Fällen hat-
ten die Minderheitsgesellschafter in diesen Verfahren Er-
folg. Sie erstritten eine höhere Kompensation, als ur-
sprünglich von den Gesellschaften festgelegt wurde.
Zum anderen häuften sich doch vermehrt die Klagen
über gewisse Unzulänglichkeiten des Spruchverfahrens.
Beklagt wurde beispielsweise durchgängig die Dauer der
Verfahren, die im Durchschnitt um die fünf Jahre lagen –
in manchen Fällen allerdings auch erheblich länger dau-
erten.
Ich kann daher schon Verständnis für manch drastische
Formulierung der Kritiker der gegenwärtigen Rechtslage
und Rechtspraxis aufbringen. Ob wir allerdings wirklich
eine Situation bei der Verfahrensdauer haben, „die derzeit
mitunter praktisch auf Rechtsverweigerung hinausläuft“,
so die Formulierung im Bericht der Regierungskommis-
sion „Corporate Governance“ – Drucksache 14/7515, Sei-
te 83 – will ich einmal dahingestellt sein lassen. Unstrit-
tig ist die lange Verfahrensdauer ein Ärgernis, das es
möglichst mit der Reform des Spruchverfahrens abzustel-
len gilt.
Der Reformdebatte nahm sich auch der 63. Deutsche
Juristentag im September 2000 an. Die wirtschaftsrechtli-
che Abteilung forderte uns als Gesetzgeber mit großer
Mehrheit auf, das geltende Recht zu überprüfen.
Wir Christdemokraten begrüßen es daher, dass die Bun-
desregierung sich diesem Bereich des Gesellschaftsrechts
endlich zugewandt und nunmehr einen Gesetzentwurf zur
Neuordnung des Spruchverfahrens auch vorgelegt hat,
nachdem dies für die vergangene Legislaturperiode be-
reits geplant war.
Die grundsätzliche Zustimmung zu einer Neuregelung
ist auch bei den betroffenen Verbänden und in der wis-
senschaftlichen Fachdiskussion gegeben, wenn ich das
richtig überschaue.
Wer soll auch etwas dagegen haben, dass endlich die
Zersplitterung der gesetzlichen Regelung für das Spruch-
verfahren beseitigt wird? Wer wird sich darüber beschwe-
ren, dass wir eine Konzentration aller Vorschriften und
Regeln anwenderfreundlich in einem eigenen Spruchver-
fahrensgesetz erhalten? Hier dürfen Sie selbstverständlich
auch unserer Zuneigung sicher sein.
Allerdings wird es Sie nicht wundern, dass die Zu-
stimmung im Grundsatz nicht die Kritik im Detail aus-
schließt. In dieser Form hat sich auch der Bundesrat dem
vorliegenden Entwurf im ersten Durchgang angenom-
men. In konstruktiver Weise wurden eine Vielzahl von
einzelnen Änderungswünschen gegenüber dem Regie-
rungsentwurf eingebracht, über die es sich lohnt, auch
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 20032008
(C)
(D)
(A)
(B)
ernsthaft während der weiteren parlamentarischen Bera-
tungen nachzudenken.
Ich nenne nur beispielhaft die Zuständigkeitsregelung
in § 2 Spruchverfahrensgesetz. Hier sollte präzise geregelt
werden, wenn bei einer Verschmelzung mehrerer Antrag-
steller verschiedener Rechtsträger mit unterschiedlichem
Sitz vorhanden sind. Bisher wird dies nicht befriedigend
gelöst. Auch über die Kostenregelung in § 15, die wesent-
lich neue Elemente enthält und auch die Länder nicht un-
wesentlich tangiert, sollte noch einmal gesprochen wer-
den.
Etwas intensiver möchte ich allerdings einen anderen
Punkt in dieser Debatte noch ansprechen. Wir alle wissen,
dass die Spruchverfahren weitgehend Gutachterprozesse
sind. Völlig zu Recht sollen die Berichte und das Spezial-
wissen der sachverständigen Prüfer, die im Vorfeld mit
der Umstrukturierung befasst und nach den geltenden
Vorschriften des Aktiengesetzes und Umwandlungsgeset-
zes auch einzuschalten waren, stärker im Spruchverfahren
Berücksichtigung finden. Folgerichtig sollen die vom Ge-
richt bestellten Sachverständigen auch nicht mehr um-
fangreiche Gesamtgutachten erstellen, sondern eher ge-
zielt Einzelfragen beurteilen. Ich halte dies für ziemlich
unstrittig und teile die Hoffnung, dass hierdurch eine Be-
schleunigung des Verfahrens eintreten wird. Die ver-
schiedenen Regelungen hierzu im vorliegenden Entwurf
zählen sicherlich zu den Kernelementen der Reform.
Ein wenig überrascht war ich allerdings, dass in § 7
Abs. 6 keine Regelung hinsichtlich der Vergütung des
vom Gericht beauftragten Sachverständigen vorgesehen
ist. Auf den ersten Blick mag dies als ein unwichtiger
Punkt angesehen werden. Allerdings auch nur auf den ers-
ten Blick, denn die Qualität und nicht zuletzt die Schnel-
ligkeit, in der Gutachten dann in der Praxis erstellt wer-
den, ist hiervon wesentlich abhängig und damit im
Interesse letztendlich aller Beteiligten.
In diesem Kontext will ich noch einmal auf den Bericht
der Regierungskommission „Corporate Governance“ zu-
rückkommen, um auch die Regierungsfraktionen noch ein
wenig für dieses Anliegen zu sensibilisieren. Dort heißt
es:
Um die Verfahrensdauer zu verkürzen, ist des Weite-
ren eine angemessene, verkehrsübliche Vergütung
der Sachverständigen unerlässlich. Eine Vergütung
von grundsätzlich 50 bis höchstens 150 DM pro
Stunde, wie sie das Gesetz über die Entschädigung
von Zeugen und Sachverständigen für gerichtlich be-
auftragte Sachverständige vorsieht, stellt regelmäßig
keinen hinreichenden Kostendeckungsbeitrag dar
und bietet erst recht keinen hinreichenden Anreiz,
den Prüfungsbericht zügig zu erstatten. Qualifizierte
Wirtschaftsprüfer oder vergleichbare Sachverstän-
dige sind zu derartigen Konditionen nicht zu haben.
In der Praxis sind in den Spruch(stellen)verfahren
daher häufig Gutachter geringerer Güte tätig. ... Die
Regierungskommission ist vor diesem Hintergrund
der Auffassung, dass eine verkehrsübliche Vergü-
tung der Sachverständigen gewährleistet sein muss.
Sie spricht sich insoweit dafür aus, dass mit der vor-
geschlagenen gerichtlichen Bestellung des Sachver-
ständigen künftig ein gesetzlich geregeltes Rechts-
verhältnis auftragsähnlicher Art zwischen diesem
und der Gesellschaft zustande kommen sollte, etwa
nach dem Vorbild der §§ 306 Abs. 4 Satz 6 Aktien-
gesetz, 308 Abs. 2 Satz 1 Umwandlungsgesetz, aus
dem der Sachverständige sodann einen Anspruch auf
angemessene, verkehrsübliche Vergütung gegen die
Gesellschaft hätte.
– Drucksache 14/7515, Seite 83 –
Ich bin mir bewusst, dass eine verkehrsübliche Vergü-
tung der Sachverständigen im vorliegenden Gesetzent-
wurf auch eine Ausstrahlung auf andere Bereiche entfal-
ten könnte. Vielleicht ist diese auch einer der Gründe,
warum im Regierungsentwurf keine Regelung hinsicht-
lich der Vergütung des vom Gericht beauftragten Sach-
verständigen vorgesehen ist? Ich würde mir wünschen,
wenn wir in unseren Beratungen diesen Punkt noch ein-
mal aufgreifen und das Für und Wider intensiv diskutie-
ren würden.
Meine Fraktion hält den vorliegenden Gesetzentwurf
insgesamt für diskussionswürdig. Wir Christdemokraten
bieten allen Seiten des Hauses eine zügige Beratung an,
damit den Betroffenen recht bald ein effektives Spruch-
verfahren zur Verfügung steht.
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Der heute beratene Gesetzentwurf mit dem etwas
spröde klingenden Titel kommt praktischen Bedürfnissen
der Wirtschaft sowie Forderungen in Rechts- und Verwal-
tungslehre nach.
Das Spruchverfahren soll bei Umstrukturierungsmaß-
nahmen von Gesellschaften nach dem Aktien- oder Um-
wandlungsgesetz Minderheitsaktionären im Streit um
Kompensationszahlungen effektiven Rechtsschutz ge-
währleisten, ohne die unternehmerische Handlungsfrei-
heit der Gesellschaften zu beeinträchtigen.
In der Vergangenheit wurde oft kritisiert, das Spruch-
verfahren dauere zu lange, lasse rechtsmissbräuchliche
Anrufungen des Gerichts sowie kostentreibende Ver-
schleppungstaktik zu und die verstreuten Verfahrensvor-
schriften seien schlecht handhabbar. Der 63. Deutsche
Juristentag 2000 forderte daher eine Überprüfung; die
Regierungskommission „Corporate Governance“ emp-
fahl eine Modernisierung bzw. Neuordnung. Solche Re-
form wurde noch dringlicher auch zum Anlegerschutz,
seit durch das Übernahmegesetz 2001 Mehrheits-
aktionären ermöglicht wurde, Minderheitsaktionäre ge-
gen Abfindung aus einer AG oder Kommandit-AG auszu-
schließen.
Der Entwurf der Bundesregierung fasst die bislang ver-
streuten Einzelregelungen in einem Gesetz zusammen.
Die Zuständigkeit für das Spruchverfahren bleibt beim
Landgericht konzentriert. Die Regelungen zum Antrags-
gegner, Bekanntmachung etc. wurden vereinheitlicht.
Für die nicht antragstellenden, aber im Streit um Aus-
gleich und Abfindung mit betroffenen Anteilseigner soll
das Gericht auch künftig „gemeinsame Vertreter“ bestel-
len könne, aber zur Kostenminderung regelmäßig nur
noch einen statt mehrere.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 2009
(C)
(D)
(A)
(B)
Ferner wird das Verfahren gestrafft und beschleunigt.
Obligatorisch soll zur raschen Aufklärung des Sachver-
halts eine mündliche Verhandlung stattfinden. Die An-
tragsteller müssen ihre Einwände gegen die angebotenen
Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen nun binnen ver-
längerter Frist konkret begründen. Allerdings sollte die
Regelung noch verdeutlichen, dass Abweichungen mög-
lich sind, wo Antragsteller wegen mangelnder Informa-
tion noch nicht spezifiziert vortragen können.
Verspätetes oder andere Beteiligte benachteiligendes
Vorbringen soll das Gericht zurückweisen können, was
grundsätzlich zu begrüßen ist. Doch soweit der Entwurf
dies bisher schon bei einfachem Verschulden ermöglichen
will und die Kriterien hierfür erst durch die Rechtspre-
chung entwickelt werden sollen, muss die Vorlage nach
unserer Auffassung noch einmal überdacht werden.
Meine Fraktion neigt stark dazu, stattdessen auf grobe
Fahrlässigkeit abzustellen und dazu die bewährte Vor-
schrift des § 296 Abs. 2 ZPO wörtlich in § 10 Abs. 2
Spruchgesetz zu übernehmen.
Ferner sieht der Entwurf zwecks Verfahrensbeschleu-
nigung vor, dass das Gericht den mündlichen Verhand-
lungstermin umfassend vorzubereiten hat. Dabei kann es
etwa geheimhaltungsbedürftige Unternehmensunterlagen
auch „in camera“ beiziehen und verwenden, ohne sie an
andere Beteiligte zu übermitteln.
Der Amtsermittlungsgrundsatz wird zwecks Verfah-
rensstraffung eingeschränkt, indem die Parteien selbst
Tatsachen rechtzeitig und vollständig vorbringen müssen.
Das Verhältnis zum Beibringungsgrundsatz bedarf hier al-
lerdings noch größerer Klarstellung: Denkbar wäre, die
richterliche Aufklärungspflicht gemäß § 139 ZPO für ent-
sprechend anwendbar zu erklären.
Flankierend schafft der Entwurf attraktive Möglichkei-
ten zu einer gütlichen Einigung bzw. einem Vergleich.
Zahlt das Unternehmen auf den gefundenen Spruch hin
nicht, bleibt für die dann notwendige Leistungsklage
sinnvollerweise das schon sachkundige Spruchgericht zu-
ständig.
Ferner soll der so genannte sachverständige Prüfer bes-
ser in das Spruchverfahren eingebunden werden, um teure
und zeitraubende Zweitgutachten zu vermeiden. Die neue
abgewogene Kostenregelung wird rechtsmissbräuchliche
und mutwillige Spruchverfahrensanträge verhindern helfen.
Insgesamt meine ich, dass die Bundesregierung einen
sehr durchdachten Entwurf vorgelegt hat zur Regelung ei-
nes Wirtschaftsbereichs mit zunehmender praktischer Re-
levanz.
Mit den zahlreichen ergänzenden Vorschlägen des
Bundesrats werden wir uns in der Ausschussberatung
sorgfältig auseinander setzen.
Rainer Funke (FDP): Die FDP-Fraktion begrüßt den
Gesetzentwurf zur Neuordnung des gesellschaftlichen
Spruchverfahrens. Insbesondere begrüßt die FDP-Frak-
tion das Ziel des Entwurfes, durch verbesserte Verfah-
rensstrukturen auf der Grundlage der bewährten bisheri-
gen Regelung, ein gestrafftes und erheblich verkürztes
Gerichtsverfahren zu ermöglichen. In der Tat dauern die
Verfahren viel zu lange. Dies ist auch nachteilig für den
Finanzmarkt Deutschland.
Bei allem guten Willen gegenüber dem Gesetzentwurf
der Bundesregierung, den wir sehr begrüßen, sind in dem
bereits nachgebesserten Entwurf einige Schwachstellen
zu beseitigen. Dies wird bei gutem Willen aller Beteilig-
ten im Rechtsausschuss und im Berichterstattergespräch
auch gelingen.
So könnte der in § 1 geregelte Anwendungsbereich
zum Beispiel auch für die Anfechtung eines Sachkapita-
lerhöhungsbeschlusses erweitert werden. Auch die Zu-
ständigkeit könnte noch stärker als bisher vorgesehen auf
ein Landgericht konzentriert werden. Die Antragsfrist
könnte von drei auf zwei Monate verkürzt werden und die
Konzentration auf einen gemeinsamen Vertreter gemäß
§6 wäre eher zweckmäßig und könnte der Kostenerspar-
nis dienen. In diesem Zusammenhang sollten die Kosten-
regelungen des § 15 überprüft werden.
Wichtig scheint mir vor allem, die Rolle des unabhän-
gigen Sachverständigen, der sein Gutachten in meinen
Augen auf die streitigen Teile zu beschränken hat, zu stär-
ken. Die Bestellung des Sachverständigen sollte auch zü-
gig erfolgen, um das Verfahren weiter zu beschleunigen.
Ich bin mir sicher, dass wir bei den Beratungen im
Rechtsausschuss zu vernünftigen Lösungen gelangen wer-
den. Dann ist es jedoch für die Umsetzung dieses Gesetzes
ganz besonders wichtig, dass die Landesjustizverwaltun-
gen gerade für dieses Spruchverfahren eine Konzentration
auf bestimmte Spezialkammern beim Landgericht oder
auf die Kammern für Handelssachen ermöglichen. Hier
müssen die qualifiziertesten Richter eingesetzt werden,
die auch über betriebswirtschaftliche und bilanzrechtliche
Kenntnisse verfügen müssen. Hier zu investieren lohnt
sich, denn langjährige Verfahren schaden nicht nur den
betroffenen Aktionären, sondern vor allem den Unterneh-
men mit ihrer Investitionsbereitschaft und damit der
Schaffung von Arbeitsplätzen.
Bei dieser Gelegenheit lassen Sie mich auch sagen, dass
wir von der Bundesregierung nunmehr alsbald erwarten,
dass die Vorschläge der Baums-Kommission zu Corporate
Governance umgesetzt werden. Einer dieser Vorschläge
war auch eine Novellierung des Spruchverfahrens. Bei der
weiteren Umsetzung der Baums-Vorschläge sollten wir je-
doch eine in sich geschlossene Regelung bevorzugen.
Punktuelle Lösungen sollten wir ablehnen.
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bun-
desministerin der Justiz: Sie beraten heute in erster Le-
sung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung
des gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahrens. Mit der
Neuregelung greifen wir wesentliche Empfehlungen der
Regierungskommission „Corporate Governance“ aus dem
Jahr 2001 auf. Die Novelle ist ein wichtiger Beitrag zur Mo-
dernisierung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren.
Oberstes Ziel ist es, die Verfahrensdauer spürbar zu
verkürzen und damit den Rechtsschutz für Aktionäre er-
heblich zu verbessern. Mehr Übersichtlichkeit und Trans-
parenz schafft der Entwurf, indem die bisher in verschie-
denen Gesetzen geregelten Verfahrensvorschriften in
einem neuen Verfahrensgesetz konzentriert werden.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 20032010
(C)
(D)
(A)
(B)
Im gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren können
Minderheitsaktionäre, die nach dem Aktien- oder Um-
wandlungsgesetz Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen
erhalten, die Höhe dieser Kompensation vor dem zustän-
digen Landgericht überprüfen lassen. Ein solcher An-
spruch auf Abfindungs- oder Ausgleichszahlung besteht
bei Strukturmaßnahmen, wie zum Beispiel der Umwand-
lung von Gesellschaften oder dem Ausschluss von Min-
derheitsaktionären im Wege des so genannten Squeeze-
out.
Bei der Überprüfung der Kompensation trifft das Ge-
richt seine Bewertung in der Regel aufgrund einer umfas-
senden Unternehmensbewertung. Die Neuregelung sieht
nun vor, dass das Gericht nicht regelmäßig neue, zeitrau-
bende Gutachten in Auftrag geben muss, sondern ver-
stärkt auf die bereits nach den Vorschriften des Aktien-
und Umwandlungsgesetzes zur Vorbereitung der Struk-
turmaßnahme erstellten Berichte und Prüfungsberichte
zurückgreifen kann. Damit diese Unterlagen einen höhe-
ren Beweiswert für das spätere Spruchverfahren erlangen,
werden die vorbereitenden Prüfungsberichte künftig
zwingend durch gerichtlich bestellte unabhängige Prüfer
erstellt. Dies wirkt dem Eindruck einer Parteinähe des Be-
richts von vornherein entgegen und erhöht die Akzeptanz
der Prüfungsergebnisse auch für die Minderheitsaktio-
näre. Zusätzliche Begutachtungsaufträge an Sachverstän-
dige im Spruchverfahren können dann gezielt auf die
Klärung verbliebener Streitpunkte beschränkt werden.
Das wird zu einer erheblichen Verfahrensbeschleunigung
führen.
Das Spruchverfahren wird zudem durch neu einge-
führte Verfahrensförderungspflichten für die Beteiligten
geordnet und gestrafft. So muss der Minderheitenaktionär
beispielsweise künftig umfassend darlegen und begrün-
den, in welchen Punkten er die Berechnungsgrundlagen
seiner Kompensation angreift.
Durch die Reform soll die derzeit durchschnittliche
Verfahrensdauer von rund fünf Jahren spürbar verkürzt
werden. Dies entlastet die Gerichte und die Anleger kom-
men so schneller zu ihrem Recht.
Die wichtigsten Punkte der Neuregelung lassen sich
wie folgt zusammenfassen: Es werden ausschließlich vom
Gericht ausgewählte und bestellte sachverständige Prüfer
tätig. Der Einsatz von Sachverständigengutachten im
Spruchverfahren wird auf Streitpunkte begrenzt und so ef-
fizienter gestaltet. Den Beteiligten werden bei gleichzeiti-
ger Rückführung des Amtsermittlungsgrundsatzes Verfah-
rensförderungspflichten auferlegt. Die Kostenvorschriften
werden neu gestaltet, um eine ausgewogene Risikovertei-
lung sicherzustellen, die den Minderheitsaktionär nicht
benachteiligt, gleichzeitig aber Missbrauchsfällen vor-
beugt. Und die bisher verstreuten Regelungen werden in
einem neuen Verfahrensgesetz zusammengestellt.
Der Bundesrat hat sich am 20. Dezember 2002 mit dem
Gesetzentwurf befasst und eine Reihe sehr nützlicher Än-
derungshinweise gegeben. Ich denke, dass diese zum
größten Teil im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufge-
griffen werden können. Dies gilt insbesondere auch für die
vom Bundesrat angesprochenen Mindest- und Höchst-
geschäftswerte zur Berechnung der Gerichtskosten.
Ich bin zuversichtlich, dass wir dieses Reformgesetz in
den weiteren Beratungen schnell und parteiübergreifend
auf den Weg bringen können.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2003 2011
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Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin