Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2003 1861
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Dobrindt, Alexander CDU/CSU 12.02.2003
        Eichel, Hans SPD 12.02.2003
        Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 12.02.2003
        Joseph DIE GRÜNEN
        Gleicke, Iris SPD 12.02.2003
        Göbel, Ralf CDU/CSU 12.02.2003
        Griefahn, Monika SPD 12.02.2003
        Günther (Plauen), FDP 12.02.2003
        Joachim
        Janssen, Jann-Peter SPD 12.02.2003
        Kaupa, Gerlinde CDU/CSU 12.02.2003
        Dr. Mayer CDU/CSU 12.02.2003
        (Siegertsbrunn), Martin
        Meckelburg, Wolfgang CDU/CSU 12.02.2003
        Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 12.02.2003
        DIE GRÜNEN
        Nietan, Dietmar SPD 12.02.2003
        Dr. Nüßlein, Georg CDU/CSU 12.02.2003
        Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ 12.02.2003
        DIE GRÜNEN
        Polenz, Ruprecht CDU/CSU 12.02.2003
        Schily, Otto SPD 12.02.2003
        Schröder, Gerhard SPD 12.02.2003
        Thiele, Carl-Ludwig FDP 12.02.2003
        Volquartz, Angelika CDU/CSU 12.02.2003
        Welt, Jochen SPD 12.02.2003
        Wettig-Danielmeier, SPD 12.02.2003
        Inge
        Anlage 2
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Simone Probst auf die Frage des
        Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Druck-
        sache 15/413, Frage 1)
        Treffen Presseberichte (zum Beispiel SPIEGELONLINE vom
        31. Januar 2003) zu, nach denen die Bundesregierung beabsich-
        tigt bzw. der schleswig-holsteinischen Landesregierung zugesagt
        entschuldigt bis
        Abgeordnete(r) einschließlich
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        hat, die in den Ruhestand versetzte Staatssekretärin Henriette
        Berg aus dem Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des
        Landes Schleswig-Holstein, unter Übernahme der Pensionsver-
        pflichtung, in eine Verwendung des Bundesministeriums für Um-
        welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu übernehmen?
        Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
        Reaktorsicherheit beabsichtigt, Frau Staatssekretärin a. D.
        Henriette Berg mit Wirkung vom 1. April 2003 als Nach-
        folgerin des am 31. März 2003 aus Altersgründen in den
        Ruhestand tretenden Abteilungsleiters „Wasserwirtschaft,
        Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Altlasten“ (WA) in das
        Ministerium einzustellen und ihr die Leitung der Abtei-
        lung WA zu übertragen. Eine Zusage gegenüber der
        schleswig-holsteinischen Landesregierung besteht nicht.
        Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
        Reaktorsicherheit übernimmt keine Pensionsverpflich-
        tungen des Landes Schleswig-Holstein.
        Anlage 3
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
        Fragen des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/413, Fragen 15 und 16):
        Welche Auswirkungen auf die Arbeit der Werk- und Wohn-
        stätten sowie Integrationsbetriebe und -abteilungen für behin-
        derte Menschen sieht die Bundesregierung durch den breiten
        Rückzug der Bundesanstalt für Arbeit aus der Förderung dieser
        Einrichtungen?
        Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um
        die Finanzierung der bereits koordinierten Projekte für behinderte
        Menschen nach dem Förderungsrückzug der Bundesanstalt für
        Arbeit sicherzustellen?
        Zu Frage 15:
        Die Bundesanstalt für Arbeit hat sich bisher regel-
        mäßig an der Förderung der Investitionen für Werkstätten
        für behinderte Menschen beteiligt. In ihren Haushaltsplan
        2003 hat sie nur noch Finanzmittel für einen geringen
        Anteil der zwischen den Zuwendungsgebern und den an-
        tragstellenden Einrichtungsträgern bereits koordinierten
        neuen Werkstattprojekte eingestellt und will 2003 nur für
        diese Projekte zusätzlich Mittel der Investitionsförderung
        bewilligen. An der Investitionsförderung für Wohnstätten
        und für Integrationsbetriebe und -abteilungen für behin-
        derte Menschen ist die Bundesanstalt nicht beteiligt.
        Der bisherige regelmäßige Investitionsbeitrag der Bun-
        desanstalt für Arbeit betrug nur 10 Prozent der förde-
        rungsfähigen Gesamtkosten in Form von Darlehen. Hier
        sind neue Finanzierungsformen denkbar. Die fachliche
        Mitwirkung der Bundesanstalt für Arbeit bei der Förde-
        rung ist allerdings auch weiterhin sinnvoll. Um Probleme,
        die für die Gesamtfinanzierung der Projekte entstehen
        könnten, zu vermeiden, werden gegenwärtig Gespräche
        mit allen Beteiligten geführt. Die Bundesanstalt erwägt,
        anstelle der bisherigen Darlehen die ersatzweise Auf-
        nahme von Kapitalmarktmitteln durch die Werkstatt-
        träger. Die zusätzlichen Kosten sollen im Rahmen der
        individuellen Förderung über erhöhte Kostensätze refi-
        nanziert werden. Die Bundesanstalt wird hierzu prakti-
        kable Vorschläge vorlegen.
        Zu Frage 16:
        Wie bereits ausgeführt, wird mit der Bundesanstalt für
        Arbeit nach Wegen gesucht, wie diese ihre Beteiligung an
        den bereits koordinierten Projekten erfüllen kann. Für
        künftige Werkstattprojekte ist das Bundesministerium für
        Gesundheit und Soziale Sicherung im Gespräch mit allen
        Beteiligten, um bedarfsgerechte Lösungen zu finden.
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Helge Braun (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/413, Fragen 25 und 26):
        Wie entwickelt sich die Zahl der gemeldeten betrieblichen
        Ausbildungsstellen im Jahre 2003 in Ost- und Westdeutschland?
        Wie hoch ist derzeit die aktuelle Differenz zwischen der An-
        zahl der Bewerber für eine Lehrstelle im Herbst 2003 und den ge-
        meldeten Lehrstellen?
        Zu Frage 25:
        Bundesweit wurden im Zeitraum Oktober 2002 bis
        Ende Januar 2003 der Bundesanstalt für Arbeit 336797 Aus-
        bildungsplätze gemeldet, im Vergleich zum Januar 2002
        (389737) ist dies ein Rückgang um 52 940 (oder – 13,6 Pro-
        zent).
        In den alten Ländern ging die Anzahl der gemelde-
        ten Ausbildungsplätze um 48 814 (– 14,2 Prozent) auf
        295 134 zurück. In den neuen Ländern ging die Anzahl der
        gemeldeten Ausbildungsplätze um 4126 oder – 9,0 Prozent
        auf 41 663 zurück.
        Zu Frage 26:
        Bei den der Bundesanstalt für Arbeit gemeldeten Aus-
        bildungssuchenden ist bundesweit ein leichter Rückgang
        im Vergleich zum Januar 2002 um 5 101 oder – 1,6 Pro-
        zent auf 428 147 Ausbildungssuchende zu verzeichnen. In
        den alten Ländern sind es 2 716 Ausbildungssuchende
        weniger im Vorjahresvergleich; in den neuen Ländern
        ging die Anzahl der gemeldeten Ausbildungssuchenden im
        Vergleich zum Vorjahresmonat um 4 675 oder 3,6 Prozent
        auf 124 483 zurück.
        Mit 309913 ist die Anzahl der unvermittelten Bewerber
        und Bewerberinnen bundesweit um 5 101 oder – 1,6 Pro-
        zent zurückgegangen. Der Bestand an unbesetzten Be-
        rufsausbildungsstellen betrug 222 539 und ist damit bun-
        desweit um 43 232 (– 16,3 Prozent) geringer als im
        Vorjahresmonat. Daraus ergibt sich eine rein „rechneri-
        sche Lücke“ von gegenwärtig 87 374. Diese ist zu diesem
        Zeitpunkt jedoch nicht aussagekräftig, da sich der Aus-
        gleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbil-
        dungsstellenmarkt erfahrungsgemäß erst im letzten
        Quartal des Vermittlungsjahres (Juli bis Ende September)
        vollzieht.
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Frage
        des Abgeordneten Eckart von Klaeden (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/413, Frage 27):
        Wie viele Ausbildungssuchende aus den neuen Bundesländern
        haben im vergangenen Ausbildungsjahr in den alten Ländern eine
        Berufsausbildung gefunden?
        Im Vermittlungsjahr 2001/2002 haben 14 650 Jugend-
        liche aus den neuen Ländern eine Berufsausbildung in den
        alten Ländern aufgenommen.
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Katherina Reiche (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/413, Fragen 29 und 30):
        Wie sieht die Bundesregierung die Zusage des Bundeskanz-
        lers, Gerhard Schröder, erfüllt, die im Rahmen des Bündnisses für
        Arbeit abgegeben wurde: „Jeder junge Mensch, der kann und will,
        wird ausgebildet“, vor dem Hintergrund der Zahlen auf dem Aus-
        bildungsstellenmarkt am Ende des Berufsberatungsjahres 2001/
        2002, Ende September 2002 und nach der Vermittlungsaktion der
        Bundesanstalt für Arbeit Ende Dezember 2002?
        Wie viele Bewerberinnen und Bewerber um einen Ausbil-
        dungsplatz schafften am Ende des Berufsberatungsjahres 2001/
        2002 den Sprung in eine reguläre Ausbildung auf dem ersten Aus-
        bildungsmarkt, und wie viele sind in überbetrieblichen Maßnah-
        men untergebracht worden?
        Zu Frage 29:
        Die im Ausbildungskonsens gegebene Zusage konnte
        auch in diesem Jahr weitestgehend eingelöst werden. Am
        30. September 2002 waren bei der Bundesanstalt für Ar-
        beit 23 383 noch nicht vermittelte Bewerber und Bewer-
        berinnen gemeldet. Die Anzahl der noch unbesetzten Aus-
        bildungsplätze betrug 18 005. Damit konnte bundesweit
        am 30. September 2002 ein Ausgleich von Angebot und
        Nachfrage noch nicht erzielt werden.
        Dieser konnte allerdings durch nachträgliche Vermitt-
        lungen, durch den beachtlichen Einsatz staatlich finan-
        zierter Sonderprogramme, durch zusätzliche Länderiniti-
        ativen zum Ende des Jahres nahezu vollständig erreicht
        werden. Dazu hat auch ein verändertes Nachfrageverhal-
        ten der Jugendlichen beigetragen, die sich häufiger als im
        Vorjahr für alternative Qualifizierungswege wie die Auf-
        nahme eines Studiums oder den Besuch einer Berufsfach-
        schule entschieden haben.
        Ende Dezember 2002 gab es noch 12 359 unvermittelte
        Bewerberinnen und Bewerber vom 30. September, denen
        5 560 betriebliche Ausbildungsplätze sowie mindestens
        4 000 Programmplätze gegenüber standen. Die Bundes-
        anstalt für Arbeit wird den verbliebenen Jugendlichen ein
        weiteres Angebot machen.
        Zu Frage 30:
        Da die Einmündungsstatistik der Bundesanstalt für Ar-
        beit die bei den zuständigen Stellen eingetragenen neu ab-
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 20031862
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        geschlossenen Ausbildungsverträge nicht vollständig er-
        fasst (in den alten Ländern werden deutlich mehr Verträge
        abgeschlossen als die Statistik der BA ausweist), werden
        zur Beantwortung die Berechnungen des Bundesinstituts
        für Berufsbildung zu den abgeschlossenen Ausbildungs-
        verträgen herangezogen.
        Bundesweit wurden bis zum 30. September 2002
        572 227 neue Verträge abgeschlossen. Die Zahl der neu
        besetzten außerbetrieblichen Ausbildungsplätze ist im
        Jahr 2002 im Vergleich zum Vorjahr im Saldo gleich ge-
        blieben. Sie betrug nach den Statistiken der Bundesanstalt
        für Arbeit bundesweit 56 880 Plätze (2001: 56 879). Da-
        mit liegt die Zahl der rein betrieblichen Neuabschlüsse
        bundesweit bei 515 467.
        In den neuen Ländern und Berlin kam der außerbe-
        trieblichen Ausbildung auch im Jahr 2002 eine große Be-
        deutung zu: Ihr Anteil an der Gesamtzahl aller neu abge-
        schlossenen Ausbildungsverträge lag bei 29,4 Prozent
        (2001: 28,3 Prozent). Der Vergleichswert für die alten
        Länder liegt bei 4,5 Prozent (2001: 4,0 Prozent).
        Anlage 7
        Antwort
        des Staatsministers Hans Martin Bury auf die Fragen des
        Abgeordneten Dr. Rainer Stinner (FDP) (Drucksache
        15/413, Fragen 31 und 32):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedrohungslage durch
        den Irak?
        Welches Verhalten des Iraks würde die Bundesregierung als
        eindeutigen „material breach“ im Sinne der Resolution 1441 des
        Sicherheitsrats betrachten, und wie definiert die Bundesregierung
        die in der Resolution 1441 des Sicherheitsrats für den Fall eines
        „material breach“ angedrohten „serious consequences“?
        Zu Frage 31:
        Bundesminister Fischer hat am 5. Februar vor dem Si-
        cherheitsrat der Vereinten Nationen ausgeführt: „ ... über
        den menschenverachtenden, brutalen Charakter der Dik-
        tatur Saddam Husseins machen wir uns keinerlei Illusio-
        nen. Unter seiner Herrschaft hat der Irak seine Nachbarn
        Kuwait und Iran überfallen, Israel mit Raketen beschos-
        sen und Giftgas gegen den Iran und die eigene kurdische
        Bevölkerung eingesetzt. Das Regime ist furchtbar für das
        irakische Volk. Deshalb wurden seit dem Golfkrieg ge-
        genüber dem Irak eine wirksame Eindämmungspolitik,
        Sanktionen und eine effektive militärische Kontrolle der
        Flugverbotszonen durchgesetzt.“
        Zu Frage 32:
        Gemäß Ziffer 4 und 11 der SR-Resolution 1441 erstat-
        ten UNMOVIC und IAEO dem Rat Bericht über jede
        Einmischung in die Inspektionstätigkeiten und über jedes
        Versäumnis Iraks, seinen Abrüstungsverpflichtungen,
        einschließlich seiner Verpflichtungen betreffend Inspek-
        tionen, nachzukommen. Hieran schließt sich eine Bewer-
        tung des Rats an, der nach Eingang des Berichts umge-
        hend zusammentritt, um zu beraten. SR-Resultion 1441
        wurde unter Kapitel VII der VN-Charta verabschiedet. In
        Artikel 41 und 42 der VN-Charta sind die Maßnahmen
        aufgeführt, welche der Sicherheitsrat ergreifen kann, um
        seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen. Hierzu
        gehören unter anderem die Unterbrechung der Wirt-
        schaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftver-
        kehr, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen so-
        wie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und der Abbruch
        der diplomatischen Beziehungen. Erweisen sich diese
        Maßnahmen als unzulänglich, können erforderliche Maß-
        nahmen mit Luft-, See- oder Landstreitkräften durchge-
        führt werden. Diese können „Demonstrationen“ (das
        heißt ostentative Manöver), Blockaden und sonstige
        Einsätze von Mitgliedern der Vereinten Nationen ein-
        schließen. Bei der Auswahl der Maßnahmen hat der Si-
        cherheitsrat einen weiten Beurteilungsspielraum.
        Anlage 8
        Antwort
        des Staatsministers Hans Martin Bury auf die Frage des
        Abgeordneten Werner Lensing (CDU/CSU) (Drucksa-
        che 15/413, Frage 33):
        Ist die Aussage, dass die Bundesregierung die Zeit bis nächs-
        ten Herbst nutzen wird, um gemeinsam mit Frankreich die Bera-
        tungen der VN-Arbeitsgruppe so vorzubereiten, dass die Initiative
        Aussicht hat, in der Sitzung der Arbeitsgruppe Ende September
        nächsten Jahres weitgehende Zustimmung zu finden, wie sie im
        Bericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in
        der Ausschussdrucksache 15 (17) 38 auf Seite 3 geäußert wurde,
        so zu verstehen, dass die Bundesregierung sich aus taktischen
        Gründen mit dem Verbot allein des reproduktiven Klonens bei den
        in der Drucksache erwähnten weiteren Beratungen der Arbeits-
        gruppe der Vereinten Nationen zufrieden geben wird?
        Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit, die
        deutsch-französische Initiative aktiv fortzuentwickeln.
        Sie wird die Zeit bis zur Sitzung der nächsten General-
        versammlung der Vereinten Nationen nutzen, um gemein-
        sam mit der französischen Regierung zu sondieren, auf
        welche Weise möglichst viele Staaten von der Notwen-
        digkeit eines schnellen Verhandlungserfolgs über ein
        weltweit wirksames Verbot des Klonens von Menschen
        überzeugt werden können. Die Bundesregierung hat ihre
        Strategie nicht geändert, das Klonen von Menschen auf
        internationaler Ebene möglichst umfassend zu verbieten.
        Grundlage der Strategie der Bundesregierung ist der Bun-
        destagsbeschluss von 2002. Die Haltung der Bundes-
        regierung wird derzeit noch abgestimmt.
        Anlage 9
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Günther Krichbaum (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/413, Fragen 34 und 35):
        Stimmt die Bundesregierung mit der Bewertung des Verfas-
        sungsschutzberichtes des Bundes aus dem Jahre 2001 (Seite 161)
        überein, dass es sich bei der Vereinigung der Verfolgten des Na-
        ziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten
        (VVN-BdA) um ein Bündnis unterschiedlicher extremistischer
        und auch nicht extremistischer Kräfte handelt, das auch weiter-
        hin von einem traditionell orthodox-kommunistischen Flügel we-
        sentlich geprägt wird, das den antitotalitären Konsens des
        Grundgesetzes ablehnt und die freiheitliche Demokratie als eine
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2003 1863
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        „latent für den Faschismus anfällige politische Ordnung“ ansieht,
        und wenn ja, wie ist in diesem Zusammenhang der Einsatz zu be-
        werten, den die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesmi-
        nisterium des Innern, Ute Vogt, zur Unterstützung einer Ausstel-
        lung der VVN-BdA in Pforzheim zum Thema „Neofaschismus in
        der Bundesrepublik Deutschland“ an den Tag legt?
        Hält die Bundesregierung es allgemein für gerechtfertigt, dass
        ihre Mitglieder öffentlich dazu auffordern, sich mit den Inhalten
        von Ausstellungen solcher Organisationen auseinander zu setzen,
        die im Verfassungsschutzbericht als verfassungsfeindlich einge-
        stuft werden, so wie dies die Parlamentarische Staatssekretärin im
        Bundesministerium des Innern, Ute Vogt, im „Pforzheimer Kurier“
        vom 15. Januar 2003 in Bezug auf oben erwähnte Ausstellung des
        VVN-BdAgetan hat, und wenn ja, nach welchen Kriterien geht die
        Bundesregierung hier vor?
        Zu Frage 34:
        Ja.
        Frau Parlamentarische Staatssekretärin Vogt hat die
        Ankündigung von „Konseqenzen“ durch den baden-würt-
        tembergischen Staatssekretär im Umwelt- und Verkehrs-
        ministerium gegenüber dem Kulturhaus Osterfeld für den
        Fall, dass die Ausstellung der VVN-BdA zum Thema
        „Neofaschismus in der Bundesrepublik“ gezeigt würde,
        kritisiert. Diese Kritik stellt keine inhaltliche Unterstüt-
        zung der Ausstellung dar.
        Zu Frage 35:
        Die Bundesregierung befürwortet die geistig-politi-
        sche Auseinandersetzung mit allen Formen des Extremis-
        mus. Diese wurde vom Bundesverfassungsgericht aus-
        drücklich als geeignetes Mittel zur Bekämpfung des
        Extremismus genannt (BVerfGE 40, 287). Im Rahmen der
        geistig-politischen Auseinandersetzung erfolgen zahlreiche
        Publikationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
        und die Bundeszentrale für politische Bildung. Ebenso
        zählen dazu die jährlich durch das Bundesministerium des
        Innern herausgegebenen Verfassungsschutzberichte.
        Dieser Form der Auseinandersetzung mit Faschismus
        und Antifaschismus diente die Aufforderung durch Frau
        Parlamentarische Staatssekretärin Vogt im „Pforzheimer
        Kurier“ vom 15. Januar 2003, sich im Rahmen der Be-
        schäftigung mit Neofaschismus auch mit der Ausstellung
        kritisch auseinander zu setzen.
        Anlage 10
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (FDP)
        (Drucksache 15/413, Fragen 36 und 37):
        Welche Position vertritt die Bundesregierung in den Beratun-
        gen zur Annahme eines Protokolls zum Übereinkommen Nr. 108
        der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zur Verbesserung
        der Sicherheit der Personalausweise für Seeleute?
        Sieht die Bundesregierung einen Anpassungs- bzw. Verände-
        rungsbedarf bei den Personalausweisen für Seeleute?
        Zu Frage 36:
        Die Bundesregierung begrüßt jedwede Bemühungen,
        die Sicherheit von Personaldokumenten, die für grenz-
        überschreitende Reisetätigkeiten verwendet werden, zu
        erhöhen. Es gilt, die organisierte Kriminalität, die illegale
        Migration, den Menschenhandel und den internationalen
        Terrorismus auch in dieser Hinsicht wirksam zu bekämp-
        fen. Dabei hat die Bundesregierung auch Anstrengungen
        auf zwischenstaatlicher und internationaler Ebene (zum
        Beispiel EU, ICAO) unterstützt.
        Gegen die Regelungen des IAO-Übereinkommens
        Nr. 108 über Personalausweise für Seeleute hat die Bun-
        desregierung allerdings weiterhin durchgreifende Beden-
        ken. Sie hält dieses Übereinkommen nicht für ein geeig-
        netes Instrument, die Vereinheitlichung der Ausstattung
        und des Sicherheitsstandards von Grenzübertrittspapieren
        zu erreichen. Bereits das geltende Übereinkommen ist
        von Deutschland nicht ratifiziert worden, weil es den In-
        habern von Seefahrerdokumenten weitreichende Erleich-
        terungen bei der Einreise und dem Aufenthalt in Vertrags-
        staaten einräumt. Insbesondere besteht für Inhaber ein
        Anspruch auf Einreise und Aufenthalt, was in der Praxis nur
        sinnvoll ist, wenn dann auch eine visumfreie Einreise
        ermöglicht wird. Es ist nach dem derzeitigen Verhandlungs-
        stand davon auszugehen, dass diese zentralen Anspruchsre-
        gelungen beibehalten bleiben sollen. Für die pauschale An-
        erkennung von Seefahrtsbüchern als Grenzübertrittspapier
        ist ein Bedürfnis auch nicht erkennbar, da Seeleute in aller
        Regel über ein anderes geeignetes Reisedokument verfü-
        gen. Zudem handelt es sich bei Seefahrtsbüchern in erster
        Linie um einen berufstypischen Qualifikations- und Erfah-
        rungsnachweis, der zwar fälschungssicher gestaltet sein
        kann, dabei aber nicht an das hohe Niveau solcher Reise-
        dokumente heranreichen kann, die speziell zur Identitäts-
        und Staatsangehörigkeitsfeststellung bestimmt sind.
        Zu Frage 37:
        Die Vereinheitlichung der Ausstattung und des Sicher-
        heitsstandards von Grenzübertrittspapieren sieht die Bun-
        desregierung als wünschenswert an. Die Mitgliedstaaten
        der EU haben im Oktober 2000 eine Entschließung über
        die Mindestsicherheitsstandards für EU-Reisedokumente
        verabschiedet. Die dort festgelegten Standards wurden
        auch von der ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorgani-
        sation) übernommen und sind Teil des ICAO-Standards
        für maschinenlesbare Reisedokumente. Aus Sicht der
        Bundesregierung wäre es zu begrüßen, wenn auch die
        Muster der Seefahrtsbücher international auf sehr hohem
        Niveau einander angeglichen würden. Dies sollte aber
        auch außerhalb des IAO-Übereinkommens Nr. 108 mög-
        lich sein. Bei dem zugrunde liegenden Entwurf im Zusam-
        menhang mit dem IAO-Übereinkommen Nr. 108 ist fest-
        zustellen, dass in ihm die international anerkannten
        Grundsätze der Dokumentensicherheit nicht beachtet
        wurden. So darf etwa ein Sicherheitsdokument grundsätz-
        lich nicht unter Verwendung von Materialien und Aus-
        stellungstechniken hergestellt und personalisiert werden,
        die auf dem allgemeinen Markt erhältlich sind.
        Bereits jetzt erkennt das Bundesministerium des Innern
        Seefahrtsbücher unilateral als Passersatzpapier an, sofern
        sie dazu im Einzelfall nach ihrem Sicherheitsstandard ge-
        eignet sind, und soweit ihnen durch den Ausstellerstaat
        diese Funktion überhaupt beigelegt wird. Zur visumfreien
        Einreise berechtigt diese Anerkennung jedoch grundsätz-
        lich nicht.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 20031864
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Anlage 11
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/413, Fragen 38 und 39):
        Inwieweit kann die Bundesregierung sicherstellen, dass durch
        die Übertragung der vom Bundesministerium des Innern (BMI) ge-
        förderten Sprach- und Integrationskurse, mit denen seit Jahren der
        Sprachverband in Mainz beauftragt war, zunächst an das Bundes-
        amt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg, dann wieder an den
        Sprachverband und jetzt wiederum an das Bundesamt für Migra-
        tion und Flüchtlinge in Nürnberg eine Förderung der Sprach- und
        Integrationskurse nach bisher geltendem Recht möglich ist?
        Inwieweit kann das BMI sicherstellen, dass trotz des ständigen
        Wechsels der Zuständigkeit für die Sprach- und Integrationskurse
        bundesweit deren Durchführung gesichert ist, und werden die
        seinerzeit im Hinblick auf das erwartete In-Kraft-Treten des nun-
        mehr gerichtlich gestoppten Zuwanderungsgesetzes beendeten
        Maßnahmen nach dem Garantiefonds vollumfänglich wieder auf-
        genommen?
        Zu Frage 38:
        Der Sprachverband in Mainz war bislang mit der
        Durchführung von Sprachkursen für ausländische Arbeit-
        nehmer nach den Grundsätzen für die Förderung beauf-
        tragt. Auf die Durchführung der Sprachkurse bestand kein
        Rechtsanspruch. Die Durchführung dieser Maßnahme so-
        wie die institutionelle Förderung des Sprachverbandes
        war mit dem Haushaltsgesetz gegeben. Der Sprachver-
        band ist hingegen nicht für die Durchführung der gesetz-
        lich vorgeschriebenen Sprachkurse nach dem SGB III
        oder für die Sprachkurse nach den Garantiefondsrichtli-
        nien zuständig gewesen. Diese Sprachkurse wurden und
        werden weiterhin von der Arbeitsverwaltung durchge-
        führt.
        Mit dem In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes
        ab 1. Januar 2003 war gemäß § 43 Aufenthaltsgesetz vor-
        gesehen, dass das künftige Bundesamt für Migration und
        Flüchtlinge die Integrationskurse, bestehend aus Basis-
        sprach-, Aufbausprach- und Orientierungskurs, durch-
        führt. Die institutionelle Förderung des Sprachverbandes
        in Mainz soll zum 30. September 2003 eingestellt wer-
        den.
        Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes
        zum Zuwanderungsgesetz gilt die bisherige Rechtslage
        und Praxis hinsichtlich der Sprachkursgestaltung weiter
        fort. Demgemäß sollte der Sprachverband im Hinblick auf
        reibungslose Fortführung der Sprachkurse die Förderung
        fortsetzen. Die Entscheidung zur Einstellung der institu-
        tionellen Förderung zum 30. September 2003 bleibt je-
        doch unberührt. Ein reibungsloser Übergang zum Bun-
        desamt war vorgesehen.
        Der Vorstand des Sprachverbandes erklärte jedoch,
        dass der Sprachverband nicht in der Lage sei, die Aufgabe
        der Neubewilligung von Sprachkursen weiter durchzu-
        führen, wenn gleichzeitig am Termin zur Einstellung der
        institutionellen Förderung zum 30. September 2003 fest-
        gehalten wird. Deshalb kamen Vorstand und BMI überein,
        dass das Bundesamt, bei dem die entsprechenden Haus-
        haltsmittel etatisiert sind, in eigener Verantwortung neue
        Sprachkurse nach den Grundsätzen der Förderung ab so-
        fort bewilligen sollte. Der Sprachverband wird bis zum
        30. September 2003 die in 2002 bewilligten und begon-
        nenen Kurse abwickeln.
        Zu Frage 39:
        Von einem ständigen Wechsel kann nicht die Rede
        sein.
        Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
        zum Zuwanderungsgesetz gilt die bisherige Rechtslage
        und Praxis hinsichtlich der Sprachkursgestaltung weiter
        fort.
        Aufgrund der Fortgeltung der §§ 419 und 420 SGB III
        werden die Sprachkurse für Spätaussiedler, Kontingent-
        flüchtlinge und anerkannte Asylberechtigte weiter in un-
        veränderter Form von der Arbeitsverwaltung durchge-
        führt. Die Ressortzuständigkeit liegt hierfür wieder im
        Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.
        Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
        und Jugend fördert wieder neue Intensivsprachkurse für
        junge Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Asyl-
        berechtigte und Kontingentflüchtlinge (Garantiefonds).
        Diese sollen, so wie es auch im Zuwanderungsgesetz
        vorgesehen war, eine Dauer von sechs Monaten (bisher
        neun Monate) haben und die Zeit bis zum In-Kraft-Tre-
        ten eines neuen Zuwanderungsgesetzes überbrücken.
        Damit wird vermieden, dass, nachdem das Bundesver-
        fassungsgericht das Zuwanderungsgesetz am 18. Dezem-
        ber 2002 für nichtig erklärt hat, eine Lücke in der Förde-
        rung des Spracherwerbs für die Menschen, die neu in
        unser Land kommen oder seit Ende des letzten Jahres auf
        den Beginn der neuen Integrationskurse gewartet haben,
        entsteht.
        Die bisher nach den Grundsätzen der Sprachkursförde-
        rung des Sprachverbandes-Deutsch e.V. durchgeführten
        Sprachkurse werden in bisheriger Form im Rahmen der
        zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Bundes
        vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
        Flüchtlinge fortgeführt.
        Die reibungslose Fortführung der Sprachkurse nach den
        Grundsätzen wurde vom Bundesamt gesichert. Die ersten
        Sprachkursträger konnten bereits am 3. Februar 2003 ihre
        Sprachkurse auf finanzieller Grundlage beginnen.
        Anlage 12
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
        ge der Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) (Druck-
        sache 15/413, Frage 40):
        Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
        in den Jahren 2001 und 2002 an den Landgrenzen, Küsten, See-
        häfen, Flughäfen bzw. im Grenzgebiet der Bundesrepublik
        Deutschland und an der Außengrenze der Europäischen Union
        insgesamt tot aufgefunden worden?
        Die Bundesregierung führt zu dieser Fragestellung sta-
        tistische Erhebungen nur insoweit, als Deutschland selbst
        die Außengrenzsicherung der Europäischen Union wahr-
        nimmt. Die nachfolgenden Angaben sind das Ergebnis
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2003 1865
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        einer Abfrage bei betroffenen Landes- und Bundesbehör-
        den und beziehen sich nur auf das Gebiet der Bundesre-
        publik Deutschland.
        Im Jahre 2001 wurden durch die deutschen Behörden
        an der deutsch/polnischen und deutsch/tschechischen
        Grenze acht tote Personen aufgefunden sowie vier Perso-
        nen durch das Bundesgrenzschutzamt See tot aus der Ost-
        see geborgen.
        Im Jahre 2002 wurden an der deutsch/polnischen Gren-
        ze und an der deutsch/tschechischen Grenze insgesamt
        fünf Personen tot aufgefunden.
        Anlage 13
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen der
        Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) (Druck-
        sache 15/413, Fragen 41 und 42):
        Welche finanziellen und wirtschaftlichen Konsequenzen hat
        das Auslaufen der Ziel-1-Förderung (Förderung der bedürftigsten
        Regionen) der EU ab 2007 für die neuen Länder?
        Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die dann fehlen-
        den EU-Mittel teilweise durch Bundesmittel zu ersetzen?
        Zu Frage 41:
        Seriöse Aussagen, welche Regionen in Ostdeutsch-
        land in der kommenden Förderperiode ab 2007 den
        höchsten Förderstatus behalten werden, sind gegenwär-
        tig nicht möglich. Die Europäische Kommission hat in
        dem am 30. Januar 2003 verabschiedeten „Zweiten
        Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen
        Zusammenhalt“ die Zahlen des Bruttoinlandsprodukts
        (BIP) pro Kopf für die Regionen auf das Jahr 2000 ak-
        tualisiert.
        Sollte es imWesentlichen beim bisherigen System blei-
        ben, wird für die Entscheidung über eine Förderung aber
        nicht das BIP des Jahres 2000 entscheidend sein, vielmehr
        wird voraussichtlich die Entscheidung auf der Grundlage
        des BIP pro Kopf in den Jahren 2001, 2002 und 2003 ge-
        troffen. Da die Zahlen für das BIP dieser Jahre noch nicht
        vorliegen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine belast-
        bare Aussage darüber möglich, welche Regionen für die
        Förderperiode ab 2007 das Ziel-1-Kriterium erfüllen wer-
        den.
        Zu Frage 42:
        Die Bundesregierung setzt sich für faire Übergangs-
        regelungen ein. Damit wird sichergestellt, dass die er-
        reichten Fördererfolge nicht infrage gestellt werden.
        Auch setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die
        neuen Länder im Rahmen der ab 2007 notwendigen Neu-
        ordnung der EU-Strukturfonds so behandelt werden wie
        andere vergleichbare Regionen in der EU-15.
        Mit dem Solidarpakt II, der ein Gesamtvolumen von
        156 Milliarden Euro hat, stellt die Bundesregierung zu-
        dem zwischen 2005 und 2019 erhebliche Mittel für die
        langfristige Entwicklung der neuen Länder bereit.
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
        Abgeordneten Peter Rzepka (CDU/CSU) (Drucksa-
        che 15/413, Fragen 43 und 44):
        Hat sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung das erhöhte
        Ausschüttungsverhalten der Kapitalgesellschaften infolge der
        Umstellung des Körperschaftsteuersystems inzwischen normali-
        siert, und welche Folgen hatten die Ausschüttungen nach Schät-
        zung der Bundesregierung auf den Umfang des Körperschaft-
        steuerguthabens per 31. Dezember 2002 (aufgeschlüsselt nach
        früheren Eigenkapitaltöpfen)?
        Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse vor über die
        möglichen Ursachen der Entwicklung der Einnahmen bei der Kör-
        perschaftsteuer, insbesondere im Hinblick auf den deutlichen An-
        stieg der Einnahmen zum Jahresende 2002?
        Zu Frage 43:
        Das Aufkommen der Kapitalertragsteuer auf Dividen-
        den ist im Jahr 2002 mit – 32,9 v. H. weniger stark zurück-
        gegangen als in der Steuerschätzung vom November 2001
        für 2002 erwartet (– 47,6 v. H.). In einigen Monaten des
        Jahres 2002 wurde das sehr hohe Niveau des Jahres 2001
        erneut erreicht bzw. sogar überschritten. Die Normalisie-
        rung des Ausschüttungsverhaltens hat sich somit nicht
        ganz in dem erwarteten Tempo vollzogen.
        Der Abbau des Anrechnungsguthabens (Übergangs-
        regelung Altkapital) ist im Jahre 2002 hingegen deutlich
        schneller vonstatten gegangen als erwartet. Nach einer
        aktuellen Schätzung des BMF verminderte sich der Be-
        stand an Körperschaftsteuer-Anrechnungsguthaben von
        25,5 Milliarden Euro zu Beginn des Jahres 2002 bis zum
        Jahresende um 10,5 Milliarden Euro auf 15 Milliarden
        Euro. Das Anrechnungsguthaben zu Beginn des Jahres
        2002 ist in voller Höhe aus dem ehemaligen EK 40 er-
        mittelt worden.
        Zu Frage 44:
        Die Entwicklung des Körperschaftsteueraufkommens
        im Jahresverlauf 2002 war geprägt von einem schwachen
        ersten Halbjahr (3,4 Milliarden Euro weniger als im ent-
        sprechenden Vorjahreszeitraum) und einem vergleichs-
        weise starken zweiten Halbjahr (6,7 Milliarden Euro mehr
        als im 2. Halbjahr 2001).
        Die schlechte Gewinnsituation der Jahre 2000 und 2001
        beeinflusste die Entwicklung der Körperschaftsteuer im
        ersten Halbjahr 2002 maßgeblich. Große Unternehmen
        aus Wirtschaftsbereichen, in denen die Gewinne nicht nur
        aus konjunkturellen Gründen, sondern zusätzlich auf-
        grund von branchenspezifischen Problemen (Banken, Te-
        lekommunikation) rückläufig waren, erhielten im ersten
        Halbjahr 2002 im Zuge der Veranlagung für die Jahre
        2000 und 2001 Rückzahlungen von früher geleisteten
        Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen in Milliardenhöhe.
        Im zweiten Halbjahr 2002 war in fast allen Monaten
        eine Aufkommensverbesserung gegenüber dem Vorjahr
        festzustellen. In den Monaten Juli, August, Oktober und
        November wurden durchgängig geringere Erstattungen
        für zurückliegende Veranlagungszeiträume ausgezahlt als
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 20031866
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        im Vorjahr. Der Vorauszahlungsmonat September brachte
        zwar etwas weniger Einnahmen als im Jahr zuvor, aber
        verglichen mit den beiden Vorauszahlungsterminen März
        und Juni 2002 zeichnete sich bereits mit dem September-
        Ergebnis ab, dass die branchenspezifischen Sondereffekte
        und die Übergangseffekte aus dem Systemwechsel der
        Unternehmensbesteuerung allmählich an Bedeutung ver-
        lieren. Das Dezember-Ergebnis bestätigte diese Einschät-
        zung einer Stabilisierung des Körperschaftsteueraufkom-
        mens mit einem kräftigen Einnahmezuwachs.
        Anlage 15
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/
        CSU) (Drucksache 15/413, Fragen 45 und 46):
        Wie ist der Stand der Verhandlungen, die von der EU im Rah-
        men des GATS (General Agreement on Trade in Services) geführt
        werden, bezüglich der Öffnung von Dienstleistungsbereichen,
        insbesondere welche Verhandlungsangebote von Mitgliedern der
        Welthandelsorganisation WTO beabsichtigt die Bundesregierung
        zu unterstützen oder selbst in die Verhandlungen einzubringen?
        Welche Haltung wird in oben genannten Verhandlungen nach
        Kenntnis der Bundesregierung von der EU eingenommen, insbe-
        sondere in welcher Weise hat die Bundesregierung diese Positio-
        nierung der EU beeinflusst?
        Zu Frage 45:
        Entsprechend dem auf der letzten WTO-Ministerkonfe-
        renz in Doha im November 2001 für die WTO-Dienstleis-
        tungsverhandlungen vereinbarten Verhandlungsfahrplan
        waren bilaterale Liberalisierungsforderungen zwischen
        den WTO-Mitgliedern bis Anfang Juli 2002 auszutau-
        schen. Eigene Verhandlungsangebote sollen die WTO-Mit-
        glieder bis Ende März 2003 in Genf vorlegen. Die Euro-
        päische Gemeinschaft hat Anfang Juli 2002 an insgesamt
        109 Länder jeweils länderspezifische und differenzie-
        rende Liberalisierungsforderungen unter Berücksichtigung
        der jeweiligen, von der deutschen bzw. europäischen
        exportorientierten Dienstleistungsindustrie mitgeteilten
        Marktzugangshemmnisse übergeben. Bisland haben
        26 Länder, darunter alle wichtigen Industrieländer – aber
        auch zahlreiche Entwicklungsländer – ihre Liberalisie-
        rungswünsche an EU/EU-MS übermittelt. Vor wenigen
        Tagen, am 7. Februar 2003, hat die EU-Kommission als
        Verhandlungsführerin von EU und EU-MS den EU-Mit-
        gliedstaaten einen ersten Entwurf für ein eigenes Ein-
        gangsangebot der Gemeinschaft vorgelegt. Dieser Ent-
        wurf wird derzeit von dem für diese Verhandlungen
        innerhalb der Bundesregierung federführenden Bundes-
        ministerium für Wirtschaft und Arbeit analysiert und an-
        schließend mit allen betroffenen Ressorts bzw. Bundes-
        ländern im Detail abgestimmt werden. Ziel ist die
        Überweisung des abgestimmten Eingangsangebots der
        Gemeinschaft („initial offer“) Ende März in den Genfer
        Verhandlungsprozess. Im Lichte der sich dann ent-
        wickelnden Verhandlungsdynamik kann auch dieses Ein-
        gangsangebot fortlaufend modifiziert werden.
        Angesichts der im BMWAnoch nicht abgeschlossenen
        Analyse zur Tragweite des Entwurfs kann ich Ihnen heute
        noch keine Einzelheiten zu den von der EU-Kommission
        vorgeschlagenen zusätzlichen Liberalisierungsvorstel-
        lungen vortragen. Nicht thematisiert werden jedenfalls in
        diesem Vorschlag die für uns bzw. die Gemeinschaft sen-
        siblen Bereiche wie audiovisuelle Dienstleistungen, Ge-
        sundheit, Bildung und Verteilung von Wasser. Dies hat
        uns die EU-Kommission im Vorgriff bereits vertraulich
        mitgeteilt. Sobald die Gesamtanalyse zum Angebotsent-
        wurf vorliegt wird die Bundesregierung hierüber selbst-
        verständlich auch das Parlament bzw. alle betroffenen
        Ausschüsse des Deutschen Bundestages in Anknüpfung
        an die kontinuierliche bisherige Sachunterrichtung zu den
        GATS-Verhandlungen informieren.
        Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass in den
        vergangenen Monaten auch die interessierte Zivilgesell-
        schaft – Verbände, Gewerkschaften, kritische Bürger –
        Gelegenheit hatte, zu den an die EU/EU-MS gerichteten
        Drittlandsforderungen Stellung zu nehmen. Hierfür wur-
        den die Drittlandsforderungen in einer der vorgegebenen
        Vertraulichkeit dieser Forderungslisten gerecht werden-
        den Fassung dargestellt und beschrieben. Schließlich ist
        anzumerken, dass die an die Gemeinschaft von Drittlän-
        dern gerichteten Liberalisierungswünsche häufig ver-
        handlungsstrategisch motivierte Maximalforderungen
        sind und sicherlich nicht zu Zugeständnissen in derarti-
        gem Umfang führen werden.
        Zu Frage 46:
        Die Bundesregierung hat die EU-Kommisison in dem
        für diese GATS-Verhandlungen zuständigen handelspo-
        litischen Koordinierungsausschuss („Ausschuss gemäß
        Art. 133 EG-Vertrag), der regelmäßig in Brüssel tagt, fort-
        laufend über sämtliche Positionen unterrichtet, die ihr im
        Zusammenhang mit den konkreten, an EU/EU-MS ge-
        richteten Drittlandsforderungen von allen Betroffenen
        – Ressorts, Bundesländer, Verbände, Gewerkschaften –
        auf Anfrage zugegangen sind. Ich gehe davon aus, dass
        die EU-Kommission diese Informationen, die insbeson-
        dere auch auf unsere nationalen Sensibilitäten eingehen,
        bei der Abfassung ihres Angebotsentwurfs sachgerecht
        berücksichtigt hat. Die hierzu erforderliche Prüfung ist
        – wie bereits erwähnt – eingeleitet, aber noch nicht abge-
        schlossen.
        Anlage 16
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage
        des Abgeordneten Dirk Niebel (FDP) (Drucksache 15/413,
        Frage 47):
        Wann gedenkt die Bundesregierung die bis zum 31. Dezember
        2002 befristete Regelung für die Vermittlung ausländischer Haus-
        haltshilfen aus Drittstaaten zur Beschäftigung in Haushalten mit
        Pflegebedürftigen wieder aufzunehmen, und werden dann außer
        Polen, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen
        Republik und Ungarn die anderen Länder, deren Mitgliedschaft in
        der Europäischen Union am 1. Mai 2004 beginnt, ebenfalls in das
        Vermittlungsverfahren aufgenommen?
        Die Regelung in § 4 Absatz 9 a der Anwerbestopp-
        ausnahmeverordnung zur Zulassung von ausländischen
        Haushaltshilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen im
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2003 1867
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Sinne der Pflegeversicherung sollte mit einer „Auslän-
        derbeschäftigungsverordnung“ zum Aufenthaltsgesetz
        des Zuwanderungsgesetzes ab 1. Januar 2003 fortgeführt
        werden. Dies konnte wegen des Urteils des Bundesver-
        fassungsgerichts zum Zuwanderungsgesetz nicht gesche-
        hen.
        Die Bundesregierung hat das Zuwanderungsgesetz in-
        zwischen erneut in das parlamentarische Verfahren einge-
        bracht. Auf der Grundlage des zukünftigen Gesetzes wird
        sie im Rahmen der vorgesehenen Ausländerbeschäfti-
        gungsverordnung über die Frage der Zulassung von aus-
        ländischen Haushaltshilfen entscheiden. Dabei werden
        auch die Auswirkungen der Neuregelungen zur Förde-
        rung der Arbeitsplätze in privaten Haushalten berücksich-
        tigt werden, die mit der Umsetzung des Hartz-Konzeptes
        zum 1. April 2003 in Kraft treten werden.
        Für den Fall, dass eine Regelung zur Zulassung von
        ausländischen Haushaltshilfen zustande kommt, hat die
        Bundesregierung keine Bedenken, wenn die Bundes-
        anstalt für Arbeit mit Inkrafttreten der Ausländerbeschäf-
        tigungsverordnung entsprechende Vermittlungsabspra-
        chen auch den drei Baltischen Staaten anbietet. Im Falle
        Bulgariens und Rumäniens erfolgten entsprechende An-
        gebote schon im Jahre 2002.
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fragen
        des Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/413, Fragen 48 und 49):
        Ist es zutreffend, dass die Deutsche Post AG den im gegenüber
        dem Bund zugesicherten Netz der Postagenturen befindlichen
        Einzelagenturen derzeit neue Verträge geben will, die für die Be-
        treiber der Postagenturen wesentlich ungünstigere Konditionen
        beinhalten?
        Wie hat sich das dem Bund zugesicherte Konzept der Deut-
        schen Post AG zur Vorhaltung von flächendeckenden Angeboten
        von Postagenturen bewährt?
        Zu Frage 48:
        Die Bundesregierung hat den öffentlichen Meldungen
        entnommen, dass die Deutsche Post AG zur Zeit offen-
        sichtlich allen Agenturinhabern neue Verträge anbietet.
        Der Bundesregierung liegen die Vertragsentwürfe jedoch
        nicht vor; als privatrechtliche Verträge unterliegen sie der
        unternehmerischen Dispositionsfreiheit der Vertragspart-
        ner. Die Bundesregierung kann deshalb zum Inhalt der
        Verträge nicht Stellung beziehen.
        Zu Frage 49:
        Der Bund hat nach Artikel 87f des Grundgesetzes
        flächendeckend eine angemessene und ausreichende Ver-
        sorgung mit Postdienstleistungen zu gewährleisten. Nach
        den Vorgaben des Postgesetzes und der konkretisierenden
        Post-Universaldienstleistungsverordnung ist die Deutsche
        Post AG unter anderem verpflichtet, bundesweit eine Min-
        destanzahl von 12 000 stationären Einrichtungen unter Be-
        rücksichtigung einwohneranzahl- und flächenbezogener
        Kriterien vorzuhalten; davon müssen mindestens 5 000 mit
        unternehmenseigenem Personal betrieben, 7 000 stationäre
        Einrichtungen können als Postagenturen fremdbetrieben
        werden. Die Einrichtung von Postagenturen hat sich bis-
        lang als geeignetes und von den Kunden weitgehend ak-
        zeptiertes Konzept zur Wahrnehmung des Infrastruktur-
        auftrags der Deutschen Post AG im Hinblick auf ein
        flächendeckendes Postfilialnetz erwiesen.
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
        Abgeordneten Günter Baumann (CDU/CSU) (Druck-
        sache 15/413, Fragen 50 und 51):
        Hat die Bundesregierung im Bundeshaushalt 2003 finanzielle
        Mittel für die Sanierung der Wismut-Altstandorte in Johanngeor-
        genstadt und Breitenbrunn eingestellt, die im Jahresbericht 2002
        der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit (Bundes-
        tagsdrucksache 14/9950, Seite 83) als die „dringlichsten“ be-
        zeichnet werden?
        Wie ist der gegenwärtige Stand in den Verhandlungen zwi-
        schen der Bundesregierung und dem Land Sachsen über ein Ver-
        waltungsabkommen zur gemeinsamen Finanzierung der Sanie-
        rungsaufgaben an Wismut-Altstandorten in Sachsen?
        Zu Frage 50:
        Mit dem Freistaat Sachsen wurde im Dezember 2001
        ein Beitrag des Bundes für Arbeiten in den Jahren 2002
        und 2003 auf sieben prioritären (= dringlichsten) Wismut-
        Altstandorten in dieser Region – davon stehen vier in mit-
        telbarem Bundeseigentum – in Höhe von bis zu 2,39 Mil-
        lionen Euro vereinbart. Dieser Beitrag wird durch die
        BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
        (Tochtergesellschaft der Bundesanstalt für vereinigungs-
        bedingte Sonderaufgaben) und das Bundeseisenbahnver-
        mögen zur Verfügung gestellt.
        Zu Frage 51:
        Die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und
        dem Freistaat Sachsen über ein Verwaltungsabkommen
        zu den Sächsischen Wismut-Altstandorten stehen kurz
        vor einem Abschluss.
        Mit einer Paraphierung des Abkommens kann im
        I. Quartal 2003 gerechnet werden.
        Anlage 19
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/413, Frage 52):
        Wie hoch beziffern sich die öffentlichen Mittel, die pro Jahr
        und durchschnittlich pro Ausbildungsplatz im Rahmen des
        JUMP-Programmes (Sofortprogramm der Bundesregierung zum
        Abbau der Jugendarbeitslosigkeit) aufgewendet werden?
        In den Jahren 1999 bis 2002 wurden 53,4 Millionen
        Euro für Maßnahmen zur Förderung von lokalen und re-
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 20031868
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        gionalen Projekten zur Ausschöpfung und Erhöhung des
        betrieblichen Lehrstellenangebots nach Artikel 2 des So-
        fortprogramms zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit
        (JUMP) ausgegeben; hiermit konnten 60 259 zusätzliche
        betriebliche Ausbildungsplätze gewonnen werden:
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2003 1869
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Jahr Ausgaben gewonnene Plätze
        Ausgaben/
        Platz1
        1999 11,9 Mio. € 14 245 835 €
        2000 12,2 Mio. € 17 551 695 €
        2001 14,2 Mio. € 18 444 770 €
        2002 15,1 Mio. € 10 019 1 507 €
        1 Rein rechnerisch.
        Für die außerbetriebliche Ausbildung nach Artikel 4
        des Sofortprogramms zum Abbau der Jugendarbeitslosig-
        keit wurden in den Jahren 1999 bis 2002 723 Millionen
        Euro ausgegeben. Die im Zeitverlauf sinkenden Ausga-
        ben beruhen auf einer Konzentration der Förderung ab
        dem Jahr 2000 auf Regionen mit schwieriger Ausbil-
        dungsmarktlage:
        Ausscheiden aus dem Programm erhoben. Erfahrungs-
        gemäß verbessern sich die Werte, wenn mehr Zeit vergan-
        gen ist. In der Eingliederungsbilanz, die die Arbeitsämter
        nach dem SGB III zur Beurteilung des Eingliederungser-
        folgs vorzulegen haben, wird deshalb auf den Zeitpunkt
        6 Monate nach Ausscheiden aus der Förderung abgestellt.
        Zu Frage 54:
        Ende Januar 2003 wurden 72 877 Jugendliche durch
        das Sofortprogramm der Bundesregierung zum Abbau der
        Jugendarbeitslosigkeit (JUMP) gefördert. Das Programm
        bietet Jugendlichen vielfältige Angebote zur Ausbildung,
        Qualifizierung und Beschäftigung. Durch die Leistung
        von Lohnkostenzuschüssen an Arbeitgeber erhalten Ju-
        gendliche unmittelbar eine Beschäftigung auf dem ersten
        Arbeitsmarkt. Mit den übrigen Leistungen werden die Ju-
        gendlichen an Ausbildung und Beschäftigung herange-
        führt oder erhalten eine außerbetriebliche Ausbildung und
        verbessern ihre Vermittlungschancen nachhaltig.
        Anlage 21
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
        ge der Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) (Druck-
        sache 15/413, Frage 55):
        Wie viele Arbeitsplätze konnten bundesweit durch den Job-
        Floater geschaffen werden (bitte genau nach Ländern aufschlüs-
        seln)?
        Das neue Kreditprogramm der Kreditanstalt für Wie-
        deraufbau „Kapital für Arbeit“ ist am 1. November 2002
        – wie mit der Bundesregierung vereinbart – gestartet. Es
        setzt den von der Hartz-Kommission vorgeschlagenen
        „Job-Floater“ um. Bisher (Stand: 29. Januar 2003) wur-
        den 535 Anträge mit einem Volumen von 129 Millionen
        Euro gestellt.
        205 Anträge mit über 55 Millionen Euro wurden be-
        reits zugesagt.
        Mit den 205 zugesagten Darlehen wurden rund
        1 000 neue Beschäftigungsverhältnisse gefördert. Das sind
        4,9 Arbeitsplätze pro Darlehen.
        In den bisherigen KfW-Breitenprogrammen liegen die
        Vergleichswerte für das Jahr 2002 mit 1,5 Arbeitsplätzen
        je Vorhaben deutlich niedriger. Die positiven Arbeitsplatz-
        effekte des neuen Programms sind – nach Auskunft der
        KfW – damit deutlich stärker ausgeprägt als in den Brei-
        tenprogrammen. Der Bundesregierung liegen keine An-
        gaben zur Verteilung der mit dem neuen Kreditprogramm
        geschaffenen zusätzlichen Arbeitsplätze auf die einzelnen
        Bundesländer vor.
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage
        des AbgeordnetenDr. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/
        CSU) (Drucksache 15/413, Fragen 56 und 57)
        1999 2000 2001 2002
        Ausgaben in Mio. € 204,2 225 184,2 109,6
        Teilnehmer (Jahres-
        durchschnitt)
        19 705
        21 473
        18 091
        9 900
        durchschnittliche
        Ausgaben pro Teil-
        nehmer in €
        10 363
        10 478
        10 182
        11 071
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Thomas Rachel (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/413, Fragen 53 und 54):
        Wie viele Jugendliche, die im vergangenen Jahr eine überbe-
        triebliche Ausbildung im Rahmen des JUMP-Programms beendet
        haben, haben anschließend einen Arbeitsplatz erhalten, und wie
        viele sind nach wie vor arbeitslos?
        Wie viele Jugendliche sind derzeit in Maßnahmen des JUMP-
        Programmes beschäftigt, und wie schätzt die Bundesregierung deren
        Chancen nach Abschluss der Ausbildung auf dem Arbeitsmarkt ein?
        Zu Frage 53:
        Im Jahr 2002 haben 12 430 Jugendliche eine außerbe-
        triebliche Ausbildung nach dem Jugendsofortprogramm
        JUMP beendet, davon haben 10 715 Jugendliche 1999
        ihre Ausbildung begonnen. Von diesen haben hochge-
        rechnet rund 30 Prozent eine reguläre Beschäftigung auf-
        genommen, 35,5 Prozent sind zunächst arbeitslos.
        Die Daten beruhen auf Erhebungen im Rahmen der Be-
        gleitforschung des IAB. Sie werden unmittelbar nach dem
        Trifft es zu, dass das Bundeskartellamt im Zusammenhang mit
        dem Eintritt eines neuen Gesellschafters beim Süddeutschen Ver-
        lag den unverzüglichen Verkauf des 70-Prozent-Anteils des Süd-
        deutschen Verlags an der Frankenpost in Hof gefordert hat, und
        wenn ja, wann hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Aufsicht
        über das Bundeskartellamt Kenntnis erlangt?
        War der Bundesregierung vor der Entscheidung des Bundes-
        kartellamtes bekannt, dass angesichts der Kurzfristigkeit der Ver-
        äußerungsfrist der Frankenpostanteile als Übernehmer insbeson-
        dere die SPD-eigene Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft
        (DDVG) in Betracht kam?
        Das von Ihnen angesprochene Zusammenschluss-
        vorhaben betrifft die Beteiligung der Südwestdeutschen
        Medienholding (SWMH) an dem Verlag der „Süddeut-
        schen Zeitung“ (SV). Diese Fusion ist vom Bundeskartell-
        amt nach den §§ 35 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbs-
        beschränkungen geprüft und am 7. Februar 2003 in der
        ersten Prüfungsphase freigegeben worden. Wegen regio-
        naler Überschneidungen zwischen Objekten der SV und
        der SWMH war Vorausetzung für die Freigabe der Fusion
        die Veräußerung der Beteiligung der „Süddeutschen Zei-
        tung“ an der „Frankenpost“. Der Erwerb der „Franken-
        post“ durch die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft
        wurde am 28. Januar 2003 beim Bundeskartellamt ange-
        meldet und die Anmeldung auf der Homepage des Bun-
        deskartellamtes veröffentlicht. Das Bundeskartellamt ent-
        scheidet allein aufgrund von wettbewerblichen und nicht
        von politischen Gesichtspunkten. In Einzelentscheidungen
        ist es von Weisungen der Bundesregierung unabhängig.
        Anlage 23
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Albert Deß (CDU/CSU) (Druck-
        sache 15/413, Fragen 58 und 59):
        Wie will die Bundesministerin für Verbraucherschutz,
        Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, ihrer Kritik in ih-
        rer Eröffnungsrede auf der Grünen Woche am 16. Januar 2003 an
        dem Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis Taten folgen
        lassen, wenn sie dort sagte: „Wir müssen über Preiskultur reden –
        und Taten folgen lassen“, und welche Taten sind damit gemeint?
        Wann ist mit den Ergebnissen des Lebensmittelmonitoring
        2001 zu rechnen, und warum sind die Daten nicht zeitnäher ver-
        fügbar?
        Zu Frage 58:
        Die zitierte Textpassage in der Eröffnungsrede von
        Frau Bundesministerin Renate Künast anlässlich der dies-
        jährigen Internationalen Grünen Woche bezieht sich nicht
        allein auf die in diesem Zusammenhang geltenden wett-
        bewerbsrelevanten Rechtsgrundlagen.
        Über Preiskultur zu reden bedeutet auch, über die Fol-
        gen der Niedrigpreisspirale zu diskutieren. Zu diesen Fol-
        gen zählen die Auswirkungen auf die Marktbeteiligten
        ebenso wie die auf die Qualität der Produkte sowie die
        Einhaltung von Umwelt-, Tierschutz- und Naturschutz-
        standards. Entsprechende Informationen sollen dazu bei-
        tragen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre
        Kaufentscheidungen bewusster treffen können. Dabei
        muss vor allem die Wertschätzung von Lebensmitteln
        stärker thematisiert werden.
        Der jährliche Gesamtprobenumfang umfasst etwa
        4 700 Proben, die entsprechend der Bevölkerungszahl auf
        die Bundesländer verteilt werden. Die Organisation des
        Monitorings, die Erfassung der Daten, die Datenhaltung
        sowie die Berichterstattung obliegen dem Bundesamt für
        Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
        Das BVL übermittelt spätestens bis zum 1. Juli des fol-
        genden Jahres dem Deutschen Institut für medizinische
        Dokumentation und Information (DIMDI) die Daten aus
        dem Lebensmittel-Monitoring in aggregierter Form. Da-
        mit stehen die Rohdaten den Experten aus den Ländern
        und dem Bund zur Verfügung. Ein erster Entwurf der Be-
        wertung der Monitoringdaten wird vom BVL bis Novem-
        ber erstellt und den Ländern zur Stellungnahme zugelei-
        tet. In den folgenden Monaten wird der Berichtsentwurf
        sorgfältig und wiederholt zwischen dem BVL und den
        Ländern abgestimmt. Mit einer Beschlussfassung ist er-
        fahrungsgemäß im Februar des auf das Untersuchungs-
        jahr folgenden übernächsten Jahres zu rechnen. Die Ver-
        öffentlichung des Berichtes erfolgt in der Regel drei
        Monate nach der Beschlussfassung. Sofern Ergebnisse
        vorliegen, die eine frühzeitigere Unterrichtung der Behör-
        den und der Öffentlichkeit erforderlich machen, werden
        vom BVL im Vorgriff auf den Jahresbericht thematische
        Berichte, die den aktuellen Stand der Kenntnisse über das
        Vorkommen von Rückständen und Kontaminanten in Le-
        bensmitteln und Informationen über Verbraucherexposi-
        tionen beinhalten können, herausgegeben. Aufgrund der
        hohen technisch-wissenschaftlichen Anforderungen, die
        an die Aufbereitung, Zusammenfassung, Bewertung und
        Dokumentation der Monitoringdaten gestellt werden, und
        der notwendigen Abstimmung mit den Bundesländern,
        die an der Erstellung des Monitoringberichtes beteiligt
        sind, ist mit einer Veröffentlichung des Jahresberichtes
        2001 nicht vor Juni 2003 zu rechnen.
        Zu Frage 59:
        Das Lebensmittelmonitoring wird seit 1995 bundes-
        weit als Aufgabe im Rahmen des Lebensmittel- und Be-
        darfsgegenständegesetzes durchgeführt. Als ergänzende
        Maßnahme des vorsorgenden gesundheitlichen Verbrau-
        cherschutzes zur amtlichen Lebensmittelüberwachung
        soll dieses ständige Mess- und Beobachtungssystem für
        Lebensmittel insbesondere dazu dienen
        – aussagekräftige Daten zur repräsentativen Beschreibung
        des Vorkommens unerwünschter Stoffe in Lebensmit-
        teln für die Bundesrepublik Deutschland zu erhalten,
        – eventuelle Gefährdungspotenziale durch diese Stoffe
        frühzeitig zu erkennen,
        – mehr Transparenz und objektive Information über die
        Belastung von Lebensmitteln bei den gesundheitspo-
        litisch verantwortlichen Stellen und der Öffentlichkeit
        herzustellen.
        Anlage 24
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Gudrun Kopp (FDP) (Drucksache
        15/413, Fragen 60 und 61):
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 20031870
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Welche Schritte hat die Bundesministerin für Verbraucher-
        schutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, vor dem
        Hintergrund der von der Vereinigung Deutscher Elektrizitäts-
        werke am 4. Februar 2003 veröffentlichten Daten zu den staat-
        lichen Sonderlasten bei Strom und angesichts des vom Bundes-
        minister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen
        Trittin, am 28. Januar 2003 vorgestellten Eckpunktepapiers für
        eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingelei-
        tet, um das Strompreisniveau für die Verbraucher und Verbrau-
        cherinnen zu stabilisieren bzw. abzusenken?
        In welcher Weise wird das Bundesministerium für Verbrau-
        cherschutz, Ernährung und Landwirtschaft seiner mitberatenden
        Funktion bei der Erstellung eines Entwurfs zur Novelle des EEG
        nachkommen, und wie beabsichtigt es, insbesondere den mögli-
        chen Interessenkonflikt zwischen den Interessen der Verbraucher
        und Verbraucherinnen und der Förderung erneuerbarer Energien,
        wie z. B. des verstärkten Biomasseeinsatzes, aufzulösen?
        Zu Frage 60:
        Das EEG ist eine Maßnahme im Interesse des Klima-
        und Umweltschutzes. Es trägt zur Entwicklung einer
        nachhaltigen Energieversorgung bei und leistet einen un-
        verzichtbaren Beitrag zur Erreichung der Ziele der Euro-
        päischen Union und der Bundesrepublik Deutschland, bis
        2010 den Anteil erneuerbarer Energien am Energiever-
        brauch mindestens zu verdoppeln.
        Die von Bundesminister Trittin am 28. Januar 2003
        vorgestellten Eckpunkte für eine Novellierung des EEG
        sehen eine Änderung des EEG in den Bereichen vor, in
        denen eine Optimierung möglich ist. Dazu gehört auch,
        dass die Vergütung in verschiedenen Bereichen überprüft
        wird. Ausgangspunkt ist dabei der Erfahrungsbericht der
        BReg zum EEG vom Juli 2002: „Bericht über den Stand
        der Markteinführung und Kostenentwicklung von Anla-
        gen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien“
        Bundestagsdrucksache 14/9807 vom 16. Juli 2002.
        Die Eckpunkte der geplanten Novellierung werden in
        nächster Zeit von der Bundesregierung mit den Beteilig-
        ten diskutiert.
        Wichtig ist dabei auch, dass im Zuge des Baus und
        Betriebs dezentraler Anlagen zur Nutzung der erneuerba-
        ren Energien Arbeitsplätze vor allem in ländlichen und
        strukturschwachen Gebieten entstehen mit entsprechend
        positiven wirtschaftlichen Effekten. Insgesamt ist die
        Nutzung der erneuerbaren Energien mit rund 130 000 Ar-
        beitsplätzen verbunden, davon rund 50 000 im Bereich
        der Biomasse und 40 000 im Bereich der Windenergie. In
        der Atomwirtschaft bestehen zurzeit rund 38 000 Arbeits-
        plätze in Deutschland.
        Die Angaben der Elektrizitätswirtschaft über „Sonder-
        lasten“ für die Verbraucher durch das EEG sind umstrit-
        ten. Je nach Interessenslage werden bei deren Berechnung
        unterschiedliche empirische und methodische Vorgehens-
        weisen angewandt. Bei einer volkswirtschaftlichen Kos-
        tenbetrachtung der Stromerzeugung müssen die durch die
        Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien eingesparten
        externen Kosten (zum Beispiel beim Klimaschutz) den
        durch fossile Energieträger verursachten Kosten gegen-
        gerechnet werden.
        Das BMVEL weist aber auch auf die Verantwortung
        der Stromwirtschaft bei der Gestaltung ihrer Preise hin,
        verantwortungsvoll mit den privaten und kleinen Strom-
        verbrauchern umzugehen. Dazu gehörte ebenfalls, dass
        etwaige Strompreiserhöhungen unter Bezug auf das EEG
        nur auf der Basis solide ermittelter Kostenauswirkungen
        dieses Gesetzes vorgenommen werden.
        Zu Frage 61:
        Die Stromgewinnung aus land- und forstwirtschaftli-
        cher Biomasse im Rahmen des EEG ist gegenwärtig in der
        Regel nicht wirtschaftlich. Das Bundesministerium für
        Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wird
        bei einer Novellierung des EEG dem für das EEG feder-
        führenden Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
        und Reaktorsicherheit Verbesserungsvorschläge unter-
        breiten, damit künftig in günstig gelagerten Teilbereichen
        die Stromgewinnung aus land- und forstwirtschaftlicher
        Biomasse wirtschaftlich gestaltet werden kann.
        Die Angaben der Elektrizitätswirtschaft über „Sonder-
        lasten“ durch das EEG sind umstritten. Bei einer volks-
        wirtschaftlichen Kostenbetrachtung der Stromerzeugung
        müssen die durch die Stromerzeugung aus erneuerbaren
        Energien eingesparten Kosten den durch fossile Energie-
        träger verursachten Kosten gegengerechnet werden. Ein
        Interessenkonflikt zwischen den Interessen der Verbrau-
        cherinnen und Verbraucher und der Förderung erneuerba-
        rer Energien durch das EEG, wie in dieser Frage unter-
        stellt, besteht bei einer ganzheitlichen und nachhaltigen
        Betrachtung nach Auffassung des BMVEL nicht, solange
        sich die Kosten in vertretbarer Höhe bewegen.
        Anlage 25
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Kristina Köhler (Wiesbaden)
        (CDU/CSU) (Drucksache 15/413, Fragen 62 und 63)
        Trifft es zu, dass die Außenstelle Wiesbaden der Wehrbereichs-
        verwaltung West umstrukturiert oder aufgelöst und die zugehöri-
        gen 550 Dienstposten reduziert oder abgebaut werden sollen?
        Wenn ja, wie lautet der Zeitplan für Abbau oder Umstruktu-
        rierung der Außenstelle Wiesbaden der Wehrbereichsverwaltung
        West, und wenn nein, wie lange kann der Fortbestand der Außen-
        stelle Wiesbaden und der 550 Dienstposten garantiert werden?
        Zu Frage 62:
        Das Verteidigungsministerium steht weiterhin zu der
        vom früheren Bundesminister der Verteidigung, Rudolf
        Scharping, gegebenen Zusage zum Erhalt der Außenstelle
        Wiesbaden. Von einer Umstrukturierung oder Auflösung
        kann keine Rede sein.
        Zu Frage 63:
        Der Bundesrechnungshof hat in einer Prüfungsmittei-
        lung vom 10. Dezember 2002 festgestellt, dass die Außen-
        stellen „mittelfristig aufgelöst werden können“.
        Diese Auffassung vertritt das Bundesministerium der
        Verteidigung nicht. Es ist vielmehr der Überzeugung, dass
        die Außenstellen gegenwärtig wirtschaftlich vertretbar
        und damit bestandssicher sind. Zum Ende des Jahres 2002
        betrug die Zahl der Dienstposten bei der Außenstelle
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2003 1871
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Wiesbaden der Wehrbereichsverwaltung West in Düssel-
        dorf rund 600 Dienstposten. Auf diesen Dienstposten wer-
        den einschließlich der Teilzeitkräfte insgesamt rund 700
        Personen beschäftigt. Von einem Beschluss des Bundes-
        ministeriums der Verteidigung zur Schließung der Außen-
        stelle Wiebaden kann daher keine Rede sein.
        Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass es durch ver-
        schiedene Aufgabenverlagerungen wie Zentralisierung
        der Heilfürsorge, Neues Flottenmanagement, Neues Be-
        kleidungsmanagement, Restrukturierung des Sprachen-
        dienstes und Einführung SAP auf der Zeitschiene zu einer
        Absenkung der Dienstposten in den Außenstellen der
        Wehrbereichsverwaltungen, wie auch bei anderen Orga-
        nisationen der Wehrverwaltung, kommen kann.
        Anlage 26
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/413, Fragen 64 und 65):
        Trifft es zu, dass die von der BwFuhrparkservice GmbH (Bun-
        desgesellschaft) an die Nutzer des Fuhrparks ausgegebenen Tank-
        karten von Tankstellenbetreibern zurückgewiesen werden, weil
        die Rechnungen nicht beglichen worden sind?
        Trifft es zu, dass ein großes Automobilunternehmen an die Bw-
        Fuhrparkservice GmbH gelieferte Fahrzeuge wieder eingezogen
        hat, weil seitens der Bundesgesellschaft keine Zahlung erfolgte?
        Zu Frage 64:
        Es trifft nicht zu, dass die von der Bundeswehr Fuhr-
        parkservice GmbH an die Nutzer des Fuhrparks ausgege-
        benen Tankkarten von Tankstellenbetreibern zurückge-
        wiesen werden, weil die Rechnungen nicht beglichen
        worden sind.
        Zu Frage 65:
        Es trifft nicht zu, dass ein Automobilunternehmen an
        die Bundeswehr Fuhrparkservice GmbH gelieferte Fahr-
        zeuge wieder eingezogen hat, weil seitens der Bundesge-
        sellschaft keine Zahlung erfolgte.
        Anlage 27
        Erklärung
        des Abgeordneten Dr. Heinz Köhler (Coburg)
        (SPD) zu den namentlichen Abstimmungen zu
        den Anträgen:
        – Keine Erhöhung der Mehrwertsteuer (FDP)
        – Eine Mehrwertsteuererhöhung ist abzulehnen
        (SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
        (23. Sitzung, Tagesordnungspunkt 12)
        In den Ergebnislisten ist mein Name nicht aufgeführt.
        Mein Votum lautet „Ja“.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 20031872
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin