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    Vokabeln: 2
    1. Frau: 1
    2. Griese.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Drucksachen 15/413, 15/419) . . . . . . . . . 1823 A Berichterstattungim„Spiegel“übereinen„Alter- nativ-Plan der Franzosen und Deutschen“ in Bezug auf die Irakkrise DringlAnfr Eckart von Klaeden CDU/CSU Antw StM Rolf Schwanitz BK . . . . . . . . . . . . 1823 B ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 1823 C ZusFr Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . 1824 A ZusFr Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1824 A ZusFr Reinhard Grindel CDU/CSU . . . . . . . . 1824 B ZusFr Hartwig Fischer (Göttingen) CDU/CSU 1824 C Eckart von Klaeden CDU/CSU (zur GO) . . . 1824 D Zweckwidrige Verwendung der Mittel aus den Programmen gegen Rechtsextremismus; Berücksichtigung der Haupt- und Real- schüler MdlAnfr 2, 3 Reinhard Grindel CDU/CSU Antw PStSekr’in Marieluise Beck BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1825 A, 1826 C ZusFr Reinhard Grindel CDU/CSU 1825 B, 1826 D ZusFr Jutta Dümpe-Krüger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1826 A ZusFr Dr. Michael Bürsch SPD . . . . . . . . . . . 1826 A ZusFr Kerstin Griese SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1827 B Negative Bewertung der Aktionsprogramme gegen Rechtsextremismus durch ein Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung MdlAnfr 4, 5 Martin Hohmann CDU/CSU Antw PStSekr’in Marieluise Beck BMFSFJ 1828 A, D ZusFr Martin Hohmann CDU/CSU 1828 B, 1829 A Mittelzuwendungen für im Kampf gegen Rechtsextremismus tätige Personen; Überprü- fung auf linksextremistische Tätigkeiten MdlAnfr 6, 7 Stephan Mayer (Altötting) CDU/CSU Antw PStSekr’in Marieluise Beck BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1829 C, 1830 B ZusFr Stephan Mayer (Altötting) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1829 D, 1830 C ZusFr Martin Hohmann CDU/CSU . . . . . . . . 1830 D Berücksichtigung von zu vermutenden bzw. er- wiesenen islamistischenAnschlägenbei denPro- jekten „gegen rechts“ sowieweitereMaßnahmen angesichts der Kritik an diesen Projekten MdlAnfr 8, 9 Dr. Ole Schröder CDU/CSU Antw PStSekr’in Marieluise Beck BMFSFJ 1831 A, 1833 A ZusFr Dr. Ole Schröder CDU/CSU 1831 B, 1833 C ZusFr Jutta Dümpe-Krüger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1831 D ZusFr Sebastian Edathy SPD . . . . . . . . . . . . . 1832 A ZusFr Thomas Strobl (Heilbronn) CDU/CSU 1832 B ZusFr Reinhard Grindel CDU/CSU . . . . . . . . 1832 C Plenarprotokoll 15/24 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 24. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2003 I n h a l t : Qualitätsentwicklung und -kontrolle der Pro- jekte des „Aufstands der Anständigen“; Effi- zienz der Events für die Problematik Extremis- mus MdlAnfr 10, 11 Dorothee Mantel CDU/CSU Antw PStSekr’in Marieluise Beck BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1833 D, 1836 B ZusFr Dorothee Mantel CDU/CSU . . . 1834 A, 1836 B ZusFr Kerstin Griese SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1834 B ZusFr Martin Hohmann CDU/CSU . . . . . . . . 1834 D ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 1835 B ZusFr Sebastian Edathy SPD . . . . . . . . . . . . . 1835 C ZusFr Hartwig Fischer (Göttingen) CDU/CSU 1836 A Auswirkungen des am 31. Januar 2003 verab- schiedeten Ersten Zivildienständerungsgeset- zes auf die bereits für 2003 eingegangenen Ver- pflichtungen sowie auf den Zivildienst MdlAnfr 12, 13 Ina Lenke FDP Antw PStSekr’in Christel Riemann- Hanewinckel BMFSFJ . . . . . . . . . . 1836 D, 1837 B ZusFr Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . 1836 D, 1837 C ZusFr Anton Schaaf SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 1838 A Umfang der Inanspruchnahme von Leistungen des deutschen Gesundheitswesens mit fremden Krankenversicherungskarten MdlAnfr 14 Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS 1838 C ZusFr Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU 1839 A Änderung des Embryonenschutzgesetzes bezüg- lich des therapeutischen Klonens MdlAnfr 17 Werner Lensing CDU/CSU Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS 1839 D ZusFr Werner Lensing CDU/CSU . . . . . . . . . 1840 A Haltung der Bundesregierung bei den weiteren Beratungen der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen bezüglich des Klonens mit mensch- lichen Embryonen MdlAnfr 33 Werner Lensing CDU/CSU Antw StM für Europa Hans Martin Bury AA 1840 C ZusFr Werner Lensing CDU/CSU . . . . . . . . . 1840 D Beschlagnahme von Fahrzeugen deutscher Busunternehmen im grenzüberschreitenden Personennahverkehr durch polnische Finanz- behörden MdlAnfr 18 Michael Kretschmer CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 1841 B ZusFr Michael Kretschmer CDU/CSU . . . . . 1841 D Konzeptionelle Vorstellungen zur Gründung eines „Osteuropazentrums für Wirtschaft und Kultur“ MdlAnfr 19 Michael Kretschmer CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 1842 B ZusFr Michael Kretschmer CDU/CSU . . . . . 1842 C Schließung der Eisenbahnausbesserungswerke der Deutschen Bahn, insbesondere in Sachsen MdlAnfr 20, 21 Manfred Kolbe CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1842 D, 1843 D ZusFr Manfred Kolbe CDU/CSU 1843 B, 1844 A Zahl unbesetzter Ausbildungsstellen im Ver- hältnis zu nicht untergebrachten Bewerbern, insbesondere Hauptschulabsolventen, in den neuen Bundesländern MdlAnfr 22, 23 Uwe Schummer CDU/CSU Antw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1844 C, 1845 B ZusFr Uwe Schummer CDU/CSU 1844 D, 1845 B Anzahl der Bewerber um eine Lehrstelle Ende Januar 2003 in den neuen Bundesländern MdlAnfr 24 Dr. Christoph Bergner CDU/CSU Antw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . . 1845 D ZusFr Dr. Christoph Bergner CDU/CSU . . . . 1846 A ZusFr Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU . . . . 1846 C ZusFr Michael Kretschmer CDU/CSU . . . . . 1846 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Irakpolitik . . . . . . . 1847 A Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1847 A Markus Meckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1848 B Dr. Werner Hoyer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1849 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2003II Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1850 C Reinhard Grindel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1851 D Uta Zapf SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1853 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . . . . . 1854 B Ursula Mogg SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1855 C Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU . . . . . . 1856 C Thomas Strobl (Heilbronn) CDU/CSU . . . . . 1857 C Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1858 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1859 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1861 A Anlage 2 Übernahme der in den Ruhestand versetzten schleswig-holsteinischenStaatssekretärinH.Berg durch das BMU MdlAnfr 1 Dietrich Austermann CDU/CSU Antw PStSekr’in Simone Probst BMU . . . . . . 1861 B Anlage 3 Auswirkungen des Rückzugs der Bundesanstalt für Arbeit aus der Förderung der Werk- und Wohnstätten sowie der Integrationsbetriebe für behinderte Menschen auf die Arbeit dieser Einrichtungen; Sicherstellung der Finanzie- rung der bereits koordinierten Projekte MdlAnfr 15, 16 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS 1861 C Anlage 4 Entwicklung der gemeldeten betrieblichen Ausbildungsstellen im Jahr 2003; Differenz zwischen der Zahl der Bewerber und der Zahl der gemeldeten Lehrstellen im Herbst 2003 MdlAnfr 25, 26 Helge Braun CDU/CSU Antw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . . 1862 A Anlage 5 Zahl der Ausbildungssuchenden aus den neuen Bundesländern mit einer Lehrstelle in den alten Bundesländern MdlAnfr 27 Eckart von Klaeden CDU/CSU Antw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . . 1862 C Anlage 6 Aussage des Bundeskanzlers im Rahmen des Bündnisses für Arbeit zum Ausbildungsangebot für Jugendliche vor dem Hintergrund der Zahlen am Ende des Berufsberatungsjahres 2001/2002; Zahl der Jugendlichen mit einer Ausbildung sowohl auf dem ersten Ausbildungsmarkt als auch in überbetrieblichen Maßnahmen MdlAnfr 29, 30 Katherina Reiche CDU/CSU Antw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . . 1862 C Anlage 7 BedrohungslagedurchdenIrak,Resolution1441 des UN-Sicherheitsrates MdlAnfr 31, 32 Dr. Rainer Stinner FDP Antw StMin für Europa Hans Martin Bury AA 1863 A Anlage 8 Haltung der Bundesregierung bei den weiteren Beratungen der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen bezüglich des Klonens mit mensch- lichen Embryonen MdlAnfr 33 Werner Lensing CDU/CSU Antw StMin für Europa Hans Martin Bury AA 1863 C Anlage 9 Unterstützung einer Ausstellung des VVN-BdA in Pforzheim durch die Parlamentarische Staats- sekretärin im BMI vor dem Hintergrund der Bewertung des VVN-BdA durch den Verfas- sungsschutz als verfassungsfeindlich MdlAnfr 34, 35 Gunther Krichbaum CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 1863 D Anlage 10 Veränderungsbedarf hinsichtlich der Sicher- heit der Personalausweise für Seeleute MdlAnfr 36, 37 Hans-Michael Goldmann FDP Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 1864 B Anlage 11 Durchführung der Sprach- und Integrations- kurse trotz des Wechsels der Zuständigkeit MdlAnfr 38, 39 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 1865 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2003 III Anlage 12 Zahl der an den Landgrenzen, Küsten, See- häfen, Flughäfen bzw. im Grenzgebiet der Bundesrepbulik Deutschland und der Außen- grenze der Europäischen Union aufgefundenen Toten MdlAnfr 40 Petra Pau fraktionslos Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 1865 D Anlage 13 Finanzielle und wirtschaftliche Konsequenzen des Auslaufens der Ziel-1-Förderung (Förde- rung der bedürftigsten Regionen) der EU 2007 für die neuen Länder MdlAnfr 41, 42 Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . 1866 A Anlage 14 Auswirkungen erhöhter Ausschüttungen der Kapitalgesellschaften auf den Umfang des Körperschaftsteuerguthabens Ende 2002 MdlAnfr 43, 44 Peter Rzepka CDU/CSU Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . 1866 C Anlage 15 Stand der von der EU im Rahmen des GATS geführten Verhandlungen betreffend die Öff- nung von Dienstleistungsbereichen; Unterstüt- zung von Verhandlungsangeboten von Mitglie- dern der WTO; Haltung der EU MdlAnfr 45, 46 Johannes Singhammer CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Ditmar Staffelt BMWA . . . 1867 A Anlage 16 Wiederaufnahme des Vermittlungsverfahrens ausländischer Haushaltshilfen aus Drittstaaten zur Beschäftigung in Haushalten mit Pflegebe- dürftigen; Einbindung der Länder, deren EU- Mitgliedschaft am 1. Mai 2004 beginnt MdlAnfr 47 Dirk Niebel FDP Antw PStSekr Dr. Ditmar Staffelt BMWA . . . 1867 D Anlage 17 Verträge der Deutschen Post für Postagenturen mit ungünstigen Konditionen; Bewährung des Konzepts zur Vorhaltung von flächendecken- den Angeboten von Postagenturen MdlAnfr 48, 49 Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Ditmar Staffelt BMWA . . . 1868 A Anlage 18 Bundesmittel 2003 für die Sanierung der Wis- mut-Altstandorte Johanngeorgenstadt und Brei- tenbrunn; Finanzierungsbeteiligung des Lan- des Sachsen MdlAnfr 50, 51 Günter Baumann CDU/CSU Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . 1868 C Anlage 19 Öffentliche Mittel pro Jahr und Ausbildungs- platz im Rahmen des JUMP-Programms MdlAnfr 52 Dr. Christoph Bergner CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Ditmar Staffelt BMWA . . . 1868 D Anlage 20 Zahl der Jugendlichen mit abgeschlossener überbetrieblicher Ausbildung im Rahmen des JUMP-Programms und anschließender Ar- beitsplatzvermittlung sowie Zahl der sich der- zeit in Maßnahmen des JUMP-Programms be- findenden Jugendlichen und deren Chancen am Arbeitsmarkt MdlAnfr 53, 54 Thomas Rachel CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Ditmar Staffelt BMWA . . . 1869 B Anlage 21 Arbeitsplatzbeschaffungen durch den Jobfloater MdlAnfr 55 Petra Pau fraktionslos Antw PStSekr Dr. Ditmar Staffelt BMWA . . . 1869 C Anlage 22 Zustimmung des Bundeskartellamts zum Ver- kauf der Anteile des Süddeutschen Verlags an der „Frankenpost“ in Hof MdlAnfr 56, 57 Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Ditmar Staffelt BMWA . . . 1869 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2003IV Anlage 23 Aussage von Bundesministerin Künast auf der Grünen Woche in ihrer Kritik an dem Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis über „Taten folgen lassen“; Vorlage der Ergebnisse des Lebensmittelmonitorings 2001 MdlAnfr 58, 59 Albert Deß CDU/CSU Antw PStSekr Matthias Berninger BMVEL 1870 A Anlage 24 Mitberatung des BMVEL bei der Erstellung eines Entwurfs zur Novelle des Erneuerbare- Energien-Gesetzes; Lösung des Konflikts zwi- schen den Interessen der Verbraucher und der Förderung erneuerbarer Energien wie zum Beispiel des verstärkten Biomasseeinsatzes MdlAnfr 60, 61 Gudrun Kopp FDP Antw PStSekr Matthias Berninger BMVEL 1870 D Anlage 25 Abbau oder Umstrukturierung der Außenstelle Wiesbaden der Wehrbereichsverwaltung West MdlAnfr 62, 63 Kristina Köhler (Wiesbaden) CDU/CSU Antw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg 1871 C Anlage 26 Nichtannahme der von der Fuhrparkservice GmbH ausgegebenen Tankkarten durch Tank- stellen wegen Zahlungsunfähigkeit; Einzie- hung gelieferter Fahrzeuge MdlAnfr 64, 65 Dr. Michael Fuchs CDU/CSU Antw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg 1872 A Anlage 27 Erklärung des Abgeordneten Dr. Heinz Köhler (Coburg) (SPD) zu den namentlichen Abstim- mungen zu den Anträgen: – Keine Erhöhung der Mehrwertsteuer (FDP) – Eine Mehrwertsteuererhöhung ist abzuleh- nen (SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (23. Sitzung, Tagesordnungspunkt 12) . . . . . . 1872 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2003 V (A) (B) (C) (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2003 1823 24. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2003 Beginn: 13.00 Uhr
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    Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2003 1861 (C) (D) (A) (B) Dobrindt, Alexander CDU/CSU 12.02.2003 Eichel, Hans SPD 12.02.2003 Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 12.02.2003 Joseph DIE GRÜNEN Gleicke, Iris SPD 12.02.2003 Göbel, Ralf CDU/CSU 12.02.2003 Griefahn, Monika SPD 12.02.2003 Günther (Plauen), FDP 12.02.2003 Joachim Janssen, Jann-Peter SPD 12.02.2003 Kaupa, Gerlinde CDU/CSU 12.02.2003 Dr. Mayer CDU/CSU 12.02.2003 (Siegertsbrunn), Martin Meckelburg, Wolfgang CDU/CSU 12.02.2003 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 12.02.2003 DIE GRÜNEN Nietan, Dietmar SPD 12.02.2003 Dr. Nüßlein, Georg CDU/CSU 12.02.2003 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ 12.02.2003 DIE GRÜNEN Polenz, Ruprecht CDU/CSU 12.02.2003 Schily, Otto SPD 12.02.2003 Schröder, Gerhard SPD 12.02.2003 Thiele, Carl-Ludwig FDP 12.02.2003 Volquartz, Angelika CDU/CSU 12.02.2003 Welt, Jochen SPD 12.02.2003 Wettig-Danielmeier, SPD 12.02.2003 Inge Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Simone Probst auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Druck- sache 15/413, Frage 1) Treffen Presseberichte (zum Beispiel SPIEGELONLINE vom 31. Januar 2003) zu, nach denen die Bundesregierung beabsich- tigt bzw. der schleswig-holsteinischen Landesregierung zugesagt entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenografischen Bericht hat, die in den Ruhestand versetzte Staatssekretärin Henriette Berg aus dem Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein, unter Übernahme der Pensionsver- pflichtung, in eine Verwendung des Bundesministeriums für Um- welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu übernehmen? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beabsichtigt, Frau Staatssekretärin a. D. Henriette Berg mit Wirkung vom 1. April 2003 als Nach- folgerin des am 31. März 2003 aus Altersgründen in den Ruhestand tretenden Abteilungsleiters „Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Altlasten“ (WA) in das Ministerium einzustellen und ihr die Leitung der Abtei- lung WA zu übertragen. Eine Zusage gegenüber der schleswig-holsteinischen Landesregierung besteht nicht. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit übernimmt keine Pensionsverpflich- tungen des Landes Schleswig-Holstein. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Drucksache 15/413, Fragen 15 und 16): Welche Auswirkungen auf die Arbeit der Werk- und Wohn- stätten sowie Integrationsbetriebe und -abteilungen für behin- derte Menschen sieht die Bundesregierung durch den breiten Rückzug der Bundesanstalt für Arbeit aus der Förderung dieser Einrichtungen? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um die Finanzierung der bereits koordinierten Projekte für behinderte Menschen nach dem Förderungsrückzug der Bundesanstalt für Arbeit sicherzustellen? Zu Frage 15: Die Bundesanstalt für Arbeit hat sich bisher regel- mäßig an der Förderung der Investitionen für Werkstätten für behinderte Menschen beteiligt. In ihren Haushaltsplan 2003 hat sie nur noch Finanzmittel für einen geringen Anteil der zwischen den Zuwendungsgebern und den an- tragstellenden Einrichtungsträgern bereits koordinierten neuen Werkstattprojekte eingestellt und will 2003 nur für diese Projekte zusätzlich Mittel der Investitionsförderung bewilligen. An der Investitionsförderung für Wohnstätten und für Integrationsbetriebe und -abteilungen für behin- derte Menschen ist die Bundesanstalt nicht beteiligt. Der bisherige regelmäßige Investitionsbeitrag der Bun- desanstalt für Arbeit betrug nur 10 Prozent der förde- rungsfähigen Gesamtkosten in Form von Darlehen. Hier sind neue Finanzierungsformen denkbar. Die fachliche Mitwirkung der Bundesanstalt für Arbeit bei der Förde- rung ist allerdings auch weiterhin sinnvoll. Um Probleme, die für die Gesamtfinanzierung der Projekte entstehen könnten, zu vermeiden, werden gegenwärtig Gespräche mit allen Beteiligten geführt. Die Bundesanstalt erwägt, anstelle der bisherigen Darlehen die ersatzweise Auf- nahme von Kapitalmarktmitteln durch die Werkstatt- träger. Die zusätzlichen Kosten sollen im Rahmen der individuellen Förderung über erhöhte Kostensätze refi- nanziert werden. Die Bundesanstalt wird hierzu prakti- kable Vorschläge vorlegen. Zu Frage 16: Wie bereits ausgeführt, wird mit der Bundesanstalt für Arbeit nach Wegen gesucht, wie diese ihre Beteiligung an den bereits koordinierten Projekten erfüllen kann. Für künftige Werkstattprojekte ist das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung im Gespräch mit allen Beteiligten, um bedarfsgerechte Lösungen zu finden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra- gen des Abgeordneten Helge Braun (CDU/CSU) (Drucksache 15/413, Fragen 25 und 26): Wie entwickelt sich die Zahl der gemeldeten betrieblichen Ausbildungsstellen im Jahre 2003 in Ost- und Westdeutschland? Wie hoch ist derzeit die aktuelle Differenz zwischen der An- zahl der Bewerber für eine Lehrstelle im Herbst 2003 und den ge- meldeten Lehrstellen? Zu Frage 25: Bundesweit wurden im Zeitraum Oktober 2002 bis Ende Januar 2003 der Bundesanstalt für Arbeit 336797 Aus- bildungsplätze gemeldet, im Vergleich zum Januar 2002 (389737) ist dies ein Rückgang um 52 940 (oder – 13,6 Pro- zent). In den alten Ländern ging die Anzahl der gemelde- ten Ausbildungsplätze um 48 814 (– 14,2 Prozent) auf 295 134 zurück. In den neuen Ländern ging die Anzahl der gemeldeten Ausbildungsplätze um 4126 oder – 9,0 Prozent auf 41 663 zurück. Zu Frage 26: Bei den der Bundesanstalt für Arbeit gemeldeten Aus- bildungssuchenden ist bundesweit ein leichter Rückgang im Vergleich zum Januar 2002 um 5 101 oder – 1,6 Pro- zent auf 428 147 Ausbildungssuchende zu verzeichnen. In den alten Ländern sind es 2 716 Ausbildungssuchende weniger im Vorjahresvergleich; in den neuen Ländern ging die Anzahl der gemeldeten Ausbildungssuchenden im Vergleich zum Vorjahresmonat um 4 675 oder 3,6 Prozent auf 124 483 zurück. Mit 309913 ist die Anzahl der unvermittelten Bewerber und Bewerberinnen bundesweit um 5 101 oder – 1,6 Pro- zent zurückgegangen. Der Bestand an unbesetzten Be- rufsausbildungsstellen betrug 222 539 und ist damit bun- desweit um 43 232 (– 16,3 Prozent) geringer als im Vorjahresmonat. Daraus ergibt sich eine rein „rechneri- sche Lücke“ von gegenwärtig 87 374. Diese ist zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht aussagekräftig, da sich der Aus- gleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbil- dungsstellenmarkt erfahrungsgemäß erst im letzten Quartal des Vermittlungsjahres (Juli bis Ende September) vollzieht. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Frage des Abgeordneten Eckart von Klaeden (CDU/CSU) (Drucksache 15/413, Frage 27): Wie viele Ausbildungssuchende aus den neuen Bundesländern haben im vergangenen Ausbildungsjahr in den alten Ländern eine Berufsausbildung gefunden? Im Vermittlungsjahr 2001/2002 haben 14 650 Jugend- liche aus den neuen Ländern eine Berufsausbildung in den alten Ländern aufgenommen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra- gen der Abgeordneten Katherina Reiche (CDU/CSU) (Drucksache 15/413, Fragen 29 und 30): Wie sieht die Bundesregierung die Zusage des Bundeskanz- lers, Gerhard Schröder, erfüllt, die im Rahmen des Bündnisses für Arbeit abgegeben wurde: „Jeder junge Mensch, der kann und will, wird ausgebildet“, vor dem Hintergrund der Zahlen auf dem Aus- bildungsstellenmarkt am Ende des Berufsberatungsjahres 2001/ 2002, Ende September 2002 und nach der Vermittlungsaktion der Bundesanstalt für Arbeit Ende Dezember 2002? Wie viele Bewerberinnen und Bewerber um einen Ausbil- dungsplatz schafften am Ende des Berufsberatungsjahres 2001/ 2002 den Sprung in eine reguläre Ausbildung auf dem ersten Aus- bildungsmarkt, und wie viele sind in überbetrieblichen Maßnah- men untergebracht worden? Zu Frage 29: Die im Ausbildungskonsens gegebene Zusage konnte auch in diesem Jahr weitestgehend eingelöst werden. Am 30. September 2002 waren bei der Bundesanstalt für Ar- beit 23 383 noch nicht vermittelte Bewerber und Bewer- berinnen gemeldet. Die Anzahl der noch unbesetzten Aus- bildungsplätze betrug 18 005. Damit konnte bundesweit am 30. September 2002 ein Ausgleich von Angebot und Nachfrage noch nicht erzielt werden. Dieser konnte allerdings durch nachträgliche Vermitt- lungen, durch den beachtlichen Einsatz staatlich finan- zierter Sonderprogramme, durch zusätzliche Länderiniti- ativen zum Ende des Jahres nahezu vollständig erreicht werden. Dazu hat auch ein verändertes Nachfrageverhal- ten der Jugendlichen beigetragen, die sich häufiger als im Vorjahr für alternative Qualifizierungswege wie die Auf- nahme eines Studiums oder den Besuch einer Berufsfach- schule entschieden haben. Ende Dezember 2002 gab es noch 12 359 unvermittelte Bewerberinnen und Bewerber vom 30. September, denen 5 560 betriebliche Ausbildungsplätze sowie mindestens 4 000 Programmplätze gegenüber standen. Die Bundes- anstalt für Arbeit wird den verbliebenen Jugendlichen ein weiteres Angebot machen. Zu Frage 30: Da die Einmündungsstatistik der Bundesanstalt für Ar- beit die bei den zuständigen Stellen eingetragenen neu ab- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 20031862 (C) (D) (A) (B) geschlossenen Ausbildungsverträge nicht vollständig er- fasst (in den alten Ländern werden deutlich mehr Verträge abgeschlossen als die Statistik der BA ausweist), werden zur Beantwortung die Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung zu den abgeschlossenen Ausbildungs- verträgen herangezogen. Bundesweit wurden bis zum 30. September 2002 572 227 neue Verträge abgeschlossen. Die Zahl der neu besetzten außerbetrieblichen Ausbildungsplätze ist im Jahr 2002 im Vergleich zum Vorjahr im Saldo gleich ge- blieben. Sie betrug nach den Statistiken der Bundesanstalt für Arbeit bundesweit 56 880 Plätze (2001: 56 879). Da- mit liegt die Zahl der rein betrieblichen Neuabschlüsse bundesweit bei 515 467. In den neuen Ländern und Berlin kam der außerbe- trieblichen Ausbildung auch im Jahr 2002 eine große Be- deutung zu: Ihr Anteil an der Gesamtzahl aller neu abge- schlossenen Ausbildungsverträge lag bei 29,4 Prozent (2001: 28,3 Prozent). Der Vergleichswert für die alten Länder liegt bei 4,5 Prozent (2001: 4,0 Prozent). Anlage 7 Antwort des Staatsministers Hans Martin Bury auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rainer Stinner (FDP) (Drucksache 15/413, Fragen 31 und 32): Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedrohungslage durch den Irak? Welches Verhalten des Iraks würde die Bundesregierung als eindeutigen „material breach“ im Sinne der Resolution 1441 des Sicherheitsrats betrachten, und wie definiert die Bundesregierung die in der Resolution 1441 des Sicherheitsrats für den Fall eines „material breach“ angedrohten „serious consequences“? Zu Frage 31: Bundesminister Fischer hat am 5. Februar vor dem Si- cherheitsrat der Vereinten Nationen ausgeführt: „ ... über den menschenverachtenden, brutalen Charakter der Dik- tatur Saddam Husseins machen wir uns keinerlei Illusio- nen. Unter seiner Herrschaft hat der Irak seine Nachbarn Kuwait und Iran überfallen, Israel mit Raketen beschos- sen und Giftgas gegen den Iran und die eigene kurdische Bevölkerung eingesetzt. Das Regime ist furchtbar für das irakische Volk. Deshalb wurden seit dem Golfkrieg ge- genüber dem Irak eine wirksame Eindämmungspolitik, Sanktionen und eine effektive militärische Kontrolle der Flugverbotszonen durchgesetzt.“ Zu Frage 32: Gemäß Ziffer 4 und 11 der SR-Resolution 1441 erstat- ten UNMOVIC und IAEO dem Rat Bericht über jede Einmischung in die Inspektionstätigkeiten und über jedes Versäumnis Iraks, seinen Abrüstungsverpflichtungen, einschließlich seiner Verpflichtungen betreffend Inspek- tionen, nachzukommen. Hieran schließt sich eine Bewer- tung des Rats an, der nach Eingang des Berichts umge- hend zusammentritt, um zu beraten. SR-Resultion 1441 wurde unter Kapitel VII der VN-Charta verabschiedet. In Artikel 41 und 42 der VN-Charta sind die Maßnahmen aufgeführt, welche der Sicherheitsrat ergreifen kann, um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen. Hierzu gehören unter anderem die Unterbrechung der Wirt- schaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftver- kehr, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen so- wie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und der Abbruch der diplomatischen Beziehungen. Erweisen sich diese Maßnahmen als unzulänglich, können erforderliche Maß- nahmen mit Luft-, See- oder Landstreitkräften durchge- führt werden. Diese können „Demonstrationen“ (das heißt ostentative Manöver), Blockaden und sonstige Einsätze von Mitgliedern der Vereinten Nationen ein- schließen. Bei der Auswahl der Maßnahmen hat der Si- cherheitsrat einen weiten Beurteilungsspielraum. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Hans Martin Bury auf die Frage des Abgeordneten Werner Lensing (CDU/CSU) (Drucksa- che 15/413, Frage 33): Ist die Aussage, dass die Bundesregierung die Zeit bis nächs- ten Herbst nutzen wird, um gemeinsam mit Frankreich die Bera- tungen der VN-Arbeitsgruppe so vorzubereiten, dass die Initiative Aussicht hat, in der Sitzung der Arbeitsgruppe Ende September nächsten Jahres weitgehende Zustimmung zu finden, wie sie im Bericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der Ausschussdrucksache 15 (17) 38 auf Seite 3 geäußert wurde, so zu verstehen, dass die Bundesregierung sich aus taktischen Gründen mit dem Verbot allein des reproduktiven Klonens bei den in der Drucksache erwähnten weiteren Beratungen der Arbeits- gruppe der Vereinten Nationen zufrieden geben wird? Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit, die deutsch-französische Initiative aktiv fortzuentwickeln. Sie wird die Zeit bis zur Sitzung der nächsten General- versammlung der Vereinten Nationen nutzen, um gemein- sam mit der französischen Regierung zu sondieren, auf welche Weise möglichst viele Staaten von der Notwen- digkeit eines schnellen Verhandlungserfolgs über ein weltweit wirksames Verbot des Klonens von Menschen überzeugt werden können. Die Bundesregierung hat ihre Strategie nicht geändert, das Klonen von Menschen auf internationaler Ebene möglichst umfassend zu verbieten. Grundlage der Strategie der Bundesregierung ist der Bun- destagsbeschluss von 2002. Die Haltung der Bundes- regierung wird derzeit noch abgestimmt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- gen des Abgeordneten Günther Krichbaum (CDU/CSU) (Drucksache 15/413, Fragen 34 und 35): Stimmt die Bundesregierung mit der Bewertung des Verfas- sungsschutzberichtes des Bundes aus dem Jahre 2001 (Seite 161) überein, dass es sich bei der Vereinigung der Verfolgten des Na- ziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) um ein Bündnis unterschiedlicher extremistischer und auch nicht extremistischer Kräfte handelt, das auch weiter- hin von einem traditionell orthodox-kommunistischen Flügel we- sentlich geprägt wird, das den antitotalitären Konsens des Grundgesetzes ablehnt und die freiheitliche Demokratie als eine Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2003 1863 (C) (D) (A) (B) „latent für den Faschismus anfällige politische Ordnung“ ansieht, und wenn ja, wie ist in diesem Zusammenhang der Einsatz zu be- werten, den die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesmi- nisterium des Innern, Ute Vogt, zur Unterstützung einer Ausstel- lung der VVN-BdA in Pforzheim zum Thema „Neofaschismus in der Bundesrepublik Deutschland“ an den Tag legt? Hält die Bundesregierung es allgemein für gerechtfertigt, dass ihre Mitglieder öffentlich dazu auffordern, sich mit den Inhalten von Ausstellungen solcher Organisationen auseinander zu setzen, die im Verfassungsschutzbericht als verfassungsfeindlich einge- stuft werden, so wie dies die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, Ute Vogt, im „Pforzheimer Kurier“ vom 15. Januar 2003 in Bezug auf oben erwähnte Ausstellung des VVN-BdAgetan hat, und wenn ja, nach welchen Kriterien geht die Bundesregierung hier vor? Zu Frage 34: Ja. Frau Parlamentarische Staatssekretärin Vogt hat die Ankündigung von „Konseqenzen“ durch den baden-würt- tembergischen Staatssekretär im Umwelt- und Verkehrs- ministerium gegenüber dem Kulturhaus Osterfeld für den Fall, dass die Ausstellung der VVN-BdA zum Thema „Neofaschismus in der Bundesrepublik“ gezeigt würde, kritisiert. Diese Kritik stellt keine inhaltliche Unterstüt- zung der Ausstellung dar. Zu Frage 35: Die Bundesregierung befürwortet die geistig-politi- sche Auseinandersetzung mit allen Formen des Extremis- mus. Diese wurde vom Bundesverfassungsgericht aus- drücklich als geeignetes Mittel zur Bekämpfung des Extremismus genannt (BVerfGE 40, 287). Im Rahmen der geistig-politischen Auseinandersetzung erfolgen zahlreiche Publikationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundeszentrale für politische Bildung. Ebenso zählen dazu die jährlich durch das Bundesministerium des Innern herausgegebenen Verfassungsschutzberichte. Dieser Form der Auseinandersetzung mit Faschismus und Antifaschismus diente die Aufforderung durch Frau Parlamentarische Staatssekretärin Vogt im „Pforzheimer Kurier“ vom 15. Januar 2003, sich im Rahmen der Be- schäftigung mit Neofaschismus auch mit der Ausstellung kritisch auseinander zu setzen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- gen des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (FDP) (Drucksache 15/413, Fragen 36 und 37): Welche Position vertritt die Bundesregierung in den Beratun- gen zur Annahme eines Protokolls zum Übereinkommen Nr. 108 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zur Verbesserung der Sicherheit der Personalausweise für Seeleute? Sieht die Bundesregierung einen Anpassungs- bzw. Verände- rungsbedarf bei den Personalausweisen für Seeleute? Zu Frage 36: Die Bundesregierung begrüßt jedwede Bemühungen, die Sicherheit von Personaldokumenten, die für grenz- überschreitende Reisetätigkeiten verwendet werden, zu erhöhen. Es gilt, die organisierte Kriminalität, die illegale Migration, den Menschenhandel und den internationalen Terrorismus auch in dieser Hinsicht wirksam zu bekämp- fen. Dabei hat die Bundesregierung auch Anstrengungen auf zwischenstaatlicher und internationaler Ebene (zum Beispiel EU, ICAO) unterstützt. Gegen die Regelungen des IAO-Übereinkommens Nr. 108 über Personalausweise für Seeleute hat die Bun- desregierung allerdings weiterhin durchgreifende Beden- ken. Sie hält dieses Übereinkommen nicht für ein geeig- netes Instrument, die Vereinheitlichung der Ausstattung und des Sicherheitsstandards von Grenzübertrittspapieren zu erreichen. Bereits das geltende Übereinkommen ist von Deutschland nicht ratifiziert worden, weil es den In- habern von Seefahrerdokumenten weitreichende Erleich- terungen bei der Einreise und dem Aufenthalt in Vertrags- staaten einräumt. Insbesondere besteht für Inhaber ein Anspruch auf Einreise und Aufenthalt, was in der Praxis nur sinnvoll ist, wenn dann auch eine visumfreie Einreise ermöglicht wird. Es ist nach dem derzeitigen Verhandlungs- stand davon auszugehen, dass diese zentralen Anspruchsre- gelungen beibehalten bleiben sollen. Für die pauschale An- erkennung von Seefahrtsbüchern als Grenzübertrittspapier ist ein Bedürfnis auch nicht erkennbar, da Seeleute in aller Regel über ein anderes geeignetes Reisedokument verfü- gen. Zudem handelt es sich bei Seefahrtsbüchern in erster Linie um einen berufstypischen Qualifikations- und Erfah- rungsnachweis, der zwar fälschungssicher gestaltet sein kann, dabei aber nicht an das hohe Niveau solcher Reise- dokumente heranreichen kann, die speziell zur Identitäts- und Staatsangehörigkeitsfeststellung bestimmt sind. Zu Frage 37: Die Vereinheitlichung der Ausstattung und des Sicher- heitsstandards von Grenzübertrittspapieren sieht die Bun- desregierung als wünschenswert an. Die Mitgliedstaaten der EU haben im Oktober 2000 eine Entschließung über die Mindestsicherheitsstandards für EU-Reisedokumente verabschiedet. Die dort festgelegten Standards wurden auch von der ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorgani- sation) übernommen und sind Teil des ICAO-Standards für maschinenlesbare Reisedokumente. Aus Sicht der Bundesregierung wäre es zu begrüßen, wenn auch die Muster der Seefahrtsbücher international auf sehr hohem Niveau einander angeglichen würden. Dies sollte aber auch außerhalb des IAO-Übereinkommens Nr. 108 mög- lich sein. Bei dem zugrunde liegenden Entwurf im Zusam- menhang mit dem IAO-Übereinkommen Nr. 108 ist fest- zustellen, dass in ihm die international anerkannten Grundsätze der Dokumentensicherheit nicht beachtet wurden. So darf etwa ein Sicherheitsdokument grundsätz- lich nicht unter Verwendung von Materialien und Aus- stellungstechniken hergestellt und personalisiert werden, die auf dem allgemeinen Markt erhältlich sind. Bereits jetzt erkennt das Bundesministerium des Innern Seefahrtsbücher unilateral als Passersatzpapier an, sofern sie dazu im Einzelfall nach ihrem Sicherheitsstandard ge- eignet sind, und soweit ihnen durch den Ausstellerstaat diese Funktion überhaupt beigelegt wird. Zur visumfreien Einreise berechtigt diese Anerkennung jedoch grundsätz- lich nicht. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 20031864 (C) (D) (A) (B) Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- gen des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Drucksache 15/413, Fragen 38 und 39): Inwieweit kann die Bundesregierung sicherstellen, dass durch die Übertragung der vom Bundesministerium des Innern (BMI) ge- förderten Sprach- und Integrationskurse, mit denen seit Jahren der Sprachverband in Mainz beauftragt war, zunächst an das Bundes- amt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg, dann wieder an den Sprachverband und jetzt wiederum an das Bundesamt für Migra- tion und Flüchtlinge in Nürnberg eine Förderung der Sprach- und Integrationskurse nach bisher geltendem Recht möglich ist? Inwieweit kann das BMI sicherstellen, dass trotz des ständigen Wechsels der Zuständigkeit für die Sprach- und Integrationskurse bundesweit deren Durchführung gesichert ist, und werden die seinerzeit im Hinblick auf das erwartete In-Kraft-Treten des nun- mehr gerichtlich gestoppten Zuwanderungsgesetzes beendeten Maßnahmen nach dem Garantiefonds vollumfänglich wieder auf- genommen? Zu Frage 38: Der Sprachverband in Mainz war bislang mit der Durchführung von Sprachkursen für ausländische Arbeit- nehmer nach den Grundsätzen für die Förderung beauf- tragt. Auf die Durchführung der Sprachkurse bestand kein Rechtsanspruch. Die Durchführung dieser Maßnahme so- wie die institutionelle Förderung des Sprachverbandes war mit dem Haushaltsgesetz gegeben. Der Sprachver- band ist hingegen nicht für die Durchführung der gesetz- lich vorgeschriebenen Sprachkurse nach dem SGB III oder für die Sprachkurse nach den Garantiefondsrichtli- nien zuständig gewesen. Diese Sprachkurse wurden und werden weiterhin von der Arbeitsverwaltung durchge- führt. Mit dem In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes ab 1. Januar 2003 war gemäß § 43 Aufenthaltsgesetz vor- gesehen, dass das künftige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Integrationskurse, bestehend aus Basis- sprach-, Aufbausprach- und Orientierungskurs, durch- führt. Die institutionelle Förderung des Sprachverbandes in Mainz soll zum 30. September 2003 eingestellt wer- den. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Zuwanderungsgesetz gilt die bisherige Rechtslage und Praxis hinsichtlich der Sprachkursgestaltung weiter fort. Demgemäß sollte der Sprachverband im Hinblick auf reibungslose Fortführung der Sprachkurse die Förderung fortsetzen. Die Entscheidung zur Einstellung der institu- tionellen Förderung zum 30. September 2003 bleibt je- doch unberührt. Ein reibungsloser Übergang zum Bun- desamt war vorgesehen. Der Vorstand des Sprachverbandes erklärte jedoch, dass der Sprachverband nicht in der Lage sei, die Aufgabe der Neubewilligung von Sprachkursen weiter durchzu- führen, wenn gleichzeitig am Termin zur Einstellung der institutionellen Förderung zum 30. September 2003 fest- gehalten wird. Deshalb kamen Vorstand und BMI überein, dass das Bundesamt, bei dem die entsprechenden Haus- haltsmittel etatisiert sind, in eigener Verantwortung neue Sprachkurse nach den Grundsätzen der Förderung ab so- fort bewilligen sollte. Der Sprachverband wird bis zum 30. September 2003 die in 2002 bewilligten und begon- nenen Kurse abwickeln. Zu Frage 39: Von einem ständigen Wechsel kann nicht die Rede sein. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zuwanderungsgesetz gilt die bisherige Rechtslage und Praxis hinsichtlich der Sprachkursgestaltung weiter fort. Aufgrund der Fortgeltung der §§ 419 und 420 SGB III werden die Sprachkurse für Spätaussiedler, Kontingent- flüchtlinge und anerkannte Asylberechtigte weiter in un- veränderter Form von der Arbeitsverwaltung durchge- führt. Die Ressortzuständigkeit liegt hierfür wieder im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert wieder neue Intensivsprachkurse für junge Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Asyl- berechtigte und Kontingentflüchtlinge (Garantiefonds). Diese sollen, so wie es auch im Zuwanderungsgesetz vorgesehen war, eine Dauer von sechs Monaten (bisher neun Monate) haben und die Zeit bis zum In-Kraft-Tre- ten eines neuen Zuwanderungsgesetzes überbrücken. Damit wird vermieden, dass, nachdem das Bundesver- fassungsgericht das Zuwanderungsgesetz am 18. Dezem- ber 2002 für nichtig erklärt hat, eine Lücke in der Förde- rung des Spracherwerbs für die Menschen, die neu in unser Land kommen oder seit Ende des letzten Jahres auf den Beginn der neuen Integrationskurse gewartet haben, entsteht. Die bisher nach den Grundsätzen der Sprachkursförde- rung des Sprachverbandes-Deutsch e.V. durchgeführten Sprachkurse werden in bisheriger Form im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Bundes vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge fortgeführt. Die reibungslose Fortführung der Sprachkurse nach den Grundsätzen wurde vom Bundesamt gesichert. Die ersten Sprachkursträger konnten bereits am 3. Februar 2003 ihre Sprachkurse auf finanzieller Grundlage beginnen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- ge der Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) (Druck- sache 15/413, Frage 40): Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2001 und 2002 an den Landgrenzen, Küsten, See- häfen, Flughäfen bzw. im Grenzgebiet der Bundesrepublik Deutschland und an der Außengrenze der Europäischen Union insgesamt tot aufgefunden worden? Die Bundesregierung führt zu dieser Fragestellung sta- tistische Erhebungen nur insoweit, als Deutschland selbst die Außengrenzsicherung der Europäischen Union wahr- nimmt. Die nachfolgenden Angaben sind das Ergebnis Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2003 1865 (C) (D) (A) (B) einer Abfrage bei betroffenen Landes- und Bundesbehör- den und beziehen sich nur auf das Gebiet der Bundesre- publik Deutschland. Im Jahre 2001 wurden durch die deutschen Behörden an der deutsch/polnischen und deutsch/tschechischen Grenze acht tote Personen aufgefunden sowie vier Perso- nen durch das Bundesgrenzschutzamt See tot aus der Ost- see geborgen. Im Jahre 2002 wurden an der deutsch/polnischen Gren- ze und an der deutsch/tschechischen Grenze insgesamt fünf Personen tot aufgefunden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) (Druck- sache 15/413, Fragen 41 und 42): Welche finanziellen und wirtschaftlichen Konsequenzen hat das Auslaufen der Ziel-1-Förderung (Förderung der bedürftigsten Regionen) der EU ab 2007 für die neuen Länder? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die dann fehlen- den EU-Mittel teilweise durch Bundesmittel zu ersetzen? Zu Frage 41: Seriöse Aussagen, welche Regionen in Ostdeutsch- land in der kommenden Förderperiode ab 2007 den höchsten Förderstatus behalten werden, sind gegenwär- tig nicht möglich. Die Europäische Kommission hat in dem am 30. Januar 2003 verabschiedeten „Zweiten Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt“ die Zahlen des Bruttoinlandsprodukts (BIP) pro Kopf für die Regionen auf das Jahr 2000 ak- tualisiert. Sollte es imWesentlichen beim bisherigen System blei- ben, wird für die Entscheidung über eine Förderung aber nicht das BIP des Jahres 2000 entscheidend sein, vielmehr wird voraussichtlich die Entscheidung auf der Grundlage des BIP pro Kopf in den Jahren 2001, 2002 und 2003 ge- troffen. Da die Zahlen für das BIP dieser Jahre noch nicht vorliegen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine belast- bare Aussage darüber möglich, welche Regionen für die Förderperiode ab 2007 das Ziel-1-Kriterium erfüllen wer- den. Zu Frage 42: Die Bundesregierung setzt sich für faire Übergangs- regelungen ein. Damit wird sichergestellt, dass die er- reichten Fördererfolge nicht infrage gestellt werden. Auch setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die neuen Länder im Rahmen der ab 2007 notwendigen Neu- ordnung der EU-Strukturfonds so behandelt werden wie andere vergleichbare Regionen in der EU-15. Mit dem Solidarpakt II, der ein Gesamtvolumen von 156 Milliarden Euro hat, stellt die Bundesregierung zu- dem zwischen 2005 und 2019 erhebliche Mittel für die langfristige Entwicklung der neuen Länder bereit. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Peter Rzepka (CDU/CSU) (Drucksa- che 15/413, Fragen 43 und 44): Hat sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung das erhöhte Ausschüttungsverhalten der Kapitalgesellschaften infolge der Umstellung des Körperschaftsteuersystems inzwischen normali- siert, und welche Folgen hatten die Ausschüttungen nach Schät- zung der Bundesregierung auf den Umfang des Körperschaft- steuerguthabens per 31. Dezember 2002 (aufgeschlüsselt nach früheren Eigenkapitaltöpfen)? Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse vor über die möglichen Ursachen der Entwicklung der Einnahmen bei der Kör- perschaftsteuer, insbesondere im Hinblick auf den deutlichen An- stieg der Einnahmen zum Jahresende 2002? Zu Frage 43: Das Aufkommen der Kapitalertragsteuer auf Dividen- den ist im Jahr 2002 mit – 32,9 v. H. weniger stark zurück- gegangen als in der Steuerschätzung vom November 2001 für 2002 erwartet (– 47,6 v. H.). In einigen Monaten des Jahres 2002 wurde das sehr hohe Niveau des Jahres 2001 erneut erreicht bzw. sogar überschritten. Die Normalisie- rung des Ausschüttungsverhaltens hat sich somit nicht ganz in dem erwarteten Tempo vollzogen. Der Abbau des Anrechnungsguthabens (Übergangs- regelung Altkapital) ist im Jahre 2002 hingegen deutlich schneller vonstatten gegangen als erwartet. Nach einer aktuellen Schätzung des BMF verminderte sich der Be- stand an Körperschaftsteuer-Anrechnungsguthaben von 25,5 Milliarden Euro zu Beginn des Jahres 2002 bis zum Jahresende um 10,5 Milliarden Euro auf 15 Milliarden Euro. Das Anrechnungsguthaben zu Beginn des Jahres 2002 ist in voller Höhe aus dem ehemaligen EK 40 er- mittelt worden. Zu Frage 44: Die Entwicklung des Körperschaftsteueraufkommens im Jahresverlauf 2002 war geprägt von einem schwachen ersten Halbjahr (3,4 Milliarden Euro weniger als im ent- sprechenden Vorjahreszeitraum) und einem vergleichs- weise starken zweiten Halbjahr (6,7 Milliarden Euro mehr als im 2. Halbjahr 2001). Die schlechte Gewinnsituation der Jahre 2000 und 2001 beeinflusste die Entwicklung der Körperschaftsteuer im ersten Halbjahr 2002 maßgeblich. Große Unternehmen aus Wirtschaftsbereichen, in denen die Gewinne nicht nur aus konjunkturellen Gründen, sondern zusätzlich auf- grund von branchenspezifischen Problemen (Banken, Te- lekommunikation) rückläufig waren, erhielten im ersten Halbjahr 2002 im Zuge der Veranlagung für die Jahre 2000 und 2001 Rückzahlungen von früher geleisteten Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen in Milliardenhöhe. Im zweiten Halbjahr 2002 war in fast allen Monaten eine Aufkommensverbesserung gegenüber dem Vorjahr festzustellen. In den Monaten Juli, August, Oktober und November wurden durchgängig geringere Erstattungen für zurückliegende Veranlagungszeiträume ausgezahlt als Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 20031866 (C) (D) (A) (B) im Vorjahr. Der Vorauszahlungsmonat September brachte zwar etwas weniger Einnahmen als im Jahr zuvor, aber verglichen mit den beiden Vorauszahlungsterminen März und Juni 2002 zeichnete sich bereits mit dem September- Ergebnis ab, dass die branchenspezifischen Sondereffekte und die Übergangseffekte aus dem Systemwechsel der Unternehmensbesteuerung allmählich an Bedeutung ver- lieren. Das Dezember-Ergebnis bestätigte diese Einschät- zung einer Stabilisierung des Körperschaftsteueraufkom- mens mit einem kräftigen Einnahmezuwachs. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- gen des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/ CSU) (Drucksache 15/413, Fragen 45 und 46): Wie ist der Stand der Verhandlungen, die von der EU im Rah- men des GATS (General Agreement on Trade in Services) geführt werden, bezüglich der Öffnung von Dienstleistungsbereichen, insbesondere welche Verhandlungsangebote von Mitgliedern der Welthandelsorganisation WTO beabsichtigt die Bundesregierung zu unterstützen oder selbst in die Verhandlungen einzubringen? Welche Haltung wird in oben genannten Verhandlungen nach Kenntnis der Bundesregierung von der EU eingenommen, insbe- sondere in welcher Weise hat die Bundesregierung diese Positio- nierung der EU beeinflusst? Zu Frage 45: Entsprechend dem auf der letzten WTO-Ministerkonfe- renz in Doha im November 2001 für die WTO-Dienstleis- tungsverhandlungen vereinbarten Verhandlungsfahrplan waren bilaterale Liberalisierungsforderungen zwischen den WTO-Mitgliedern bis Anfang Juli 2002 auszutau- schen. Eigene Verhandlungsangebote sollen die WTO-Mit- glieder bis Ende März 2003 in Genf vorlegen. Die Euro- päische Gemeinschaft hat Anfang Juli 2002 an insgesamt 109 Länder jeweils länderspezifische und differenzie- rende Liberalisierungsforderungen unter Berücksichtigung der jeweiligen, von der deutschen bzw. europäischen exportorientierten Dienstleistungsindustrie mitgeteilten Marktzugangshemmnisse übergeben. Bisland haben 26 Länder, darunter alle wichtigen Industrieländer – aber auch zahlreiche Entwicklungsländer – ihre Liberalisie- rungswünsche an EU/EU-MS übermittelt. Vor wenigen Tagen, am 7. Februar 2003, hat die EU-Kommission als Verhandlungsführerin von EU und EU-MS den EU-Mit- gliedstaaten einen ersten Entwurf für ein eigenes Ein- gangsangebot der Gemeinschaft vorgelegt. Dieser Ent- wurf wird derzeit von dem für diese Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung federführenden Bundes- ministerium für Wirtschaft und Arbeit analysiert und an- schließend mit allen betroffenen Ressorts bzw. Bundes- ländern im Detail abgestimmt werden. Ziel ist die Überweisung des abgestimmten Eingangsangebots der Gemeinschaft („initial offer“) Ende März in den Genfer Verhandlungsprozess. Im Lichte der sich dann ent- wickelnden Verhandlungsdynamik kann auch dieses Ein- gangsangebot fortlaufend modifiziert werden. Angesichts der im BMWAnoch nicht abgeschlossenen Analyse zur Tragweite des Entwurfs kann ich Ihnen heute noch keine Einzelheiten zu den von der EU-Kommission vorgeschlagenen zusätzlichen Liberalisierungsvorstel- lungen vortragen. Nicht thematisiert werden jedenfalls in diesem Vorschlag die für uns bzw. die Gemeinschaft sen- siblen Bereiche wie audiovisuelle Dienstleistungen, Ge- sundheit, Bildung und Verteilung von Wasser. Dies hat uns die EU-Kommission im Vorgriff bereits vertraulich mitgeteilt. Sobald die Gesamtanalyse zum Angebotsent- wurf vorliegt wird die Bundesregierung hierüber selbst- verständlich auch das Parlament bzw. alle betroffenen Ausschüsse des Deutschen Bundestages in Anknüpfung an die kontinuierliche bisherige Sachunterrichtung zu den GATS-Verhandlungen informieren. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass in den vergangenen Monaten auch die interessierte Zivilgesell- schaft – Verbände, Gewerkschaften, kritische Bürger – Gelegenheit hatte, zu den an die EU/EU-MS gerichteten Drittlandsforderungen Stellung zu nehmen. Hierfür wur- den die Drittlandsforderungen in einer der vorgegebenen Vertraulichkeit dieser Forderungslisten gerecht werden- den Fassung dargestellt und beschrieben. Schließlich ist anzumerken, dass die an die Gemeinschaft von Drittlän- dern gerichteten Liberalisierungswünsche häufig ver- handlungsstrategisch motivierte Maximalforderungen sind und sicherlich nicht zu Zugeständnissen in derarti- gem Umfang führen werden. Zu Frage 46: Die Bundesregierung hat die EU-Kommisison in dem für diese GATS-Verhandlungen zuständigen handelspo- litischen Koordinierungsausschuss („Ausschuss gemäß Art. 133 EG-Vertrag), der regelmäßig in Brüssel tagt, fort- laufend über sämtliche Positionen unterrichtet, die ihr im Zusammenhang mit den konkreten, an EU/EU-MS ge- richteten Drittlandsforderungen von allen Betroffenen – Ressorts, Bundesländer, Verbände, Gewerkschaften – auf Anfrage zugegangen sind. Ich gehe davon aus, dass die EU-Kommission diese Informationen, die insbeson- dere auch auf unsere nationalen Sensibilitäten eingehen, bei der Abfassung ihres Angebotsentwurfs sachgerecht berücksichtigt hat. Die hierzu erforderliche Prüfung ist – wie bereits erwähnt – eingeleitet, aber noch nicht abge- schlossen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage des Abgeordneten Dirk Niebel (FDP) (Drucksache 15/413, Frage 47): Wann gedenkt die Bundesregierung die bis zum 31. Dezember 2002 befristete Regelung für die Vermittlung ausländischer Haus- haltshilfen aus Drittstaaten zur Beschäftigung in Haushalten mit Pflegebedürftigen wieder aufzunehmen, und werden dann außer Polen, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn die anderen Länder, deren Mitgliedschaft in der Europäischen Union am 1. Mai 2004 beginnt, ebenfalls in das Vermittlungsverfahren aufgenommen? Die Regelung in § 4 Absatz 9 a der Anwerbestopp- ausnahmeverordnung zur Zulassung von ausländischen Haushaltshilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen im Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2003 1867 (C) (D) (A) (B) Sinne der Pflegeversicherung sollte mit einer „Auslän- derbeschäftigungsverordnung“ zum Aufenthaltsgesetz des Zuwanderungsgesetzes ab 1. Januar 2003 fortgeführt werden. Dies konnte wegen des Urteils des Bundesver- fassungsgerichts zum Zuwanderungsgesetz nicht gesche- hen. Die Bundesregierung hat das Zuwanderungsgesetz in- zwischen erneut in das parlamentarische Verfahren einge- bracht. Auf der Grundlage des zukünftigen Gesetzes wird sie im Rahmen der vorgesehenen Ausländerbeschäfti- gungsverordnung über die Frage der Zulassung von aus- ländischen Haushaltshilfen entscheiden. Dabei werden auch die Auswirkungen der Neuregelungen zur Förde- rung der Arbeitsplätze in privaten Haushalten berücksich- tigt werden, die mit der Umsetzung des Hartz-Konzeptes zum 1. April 2003 in Kraft treten werden. Für den Fall, dass eine Regelung zur Zulassung von ausländischen Haushaltshilfen zustande kommt, hat die Bundesregierung keine Bedenken, wenn die Bundes- anstalt für Arbeit mit Inkrafttreten der Ausländerbeschäf- tigungsverordnung entsprechende Vermittlungsabspra- chen auch den drei Baltischen Staaten anbietet. Im Falle Bulgariens und Rumäniens erfolgten entsprechende An- gebote schon im Jahre 2002. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU) (Drucksache 15/413, Fragen 48 und 49): Ist es zutreffend, dass die Deutsche Post AG den im gegenüber dem Bund zugesicherten Netz der Postagenturen befindlichen Einzelagenturen derzeit neue Verträge geben will, die für die Be- treiber der Postagenturen wesentlich ungünstigere Konditionen beinhalten? Wie hat sich das dem Bund zugesicherte Konzept der Deut- schen Post AG zur Vorhaltung von flächendeckenden Angeboten von Postagenturen bewährt? Zu Frage 48: Die Bundesregierung hat den öffentlichen Meldungen entnommen, dass die Deutsche Post AG zur Zeit offen- sichtlich allen Agenturinhabern neue Verträge anbietet. Der Bundesregierung liegen die Vertragsentwürfe jedoch nicht vor; als privatrechtliche Verträge unterliegen sie der unternehmerischen Dispositionsfreiheit der Vertragspart- ner. Die Bundesregierung kann deshalb zum Inhalt der Verträge nicht Stellung beziehen. Zu Frage 49: Der Bund hat nach Artikel 87f des Grundgesetzes flächendeckend eine angemessene und ausreichende Ver- sorgung mit Postdienstleistungen zu gewährleisten. Nach den Vorgaben des Postgesetzes und der konkretisierenden Post-Universaldienstleistungsverordnung ist die Deutsche Post AG unter anderem verpflichtet, bundesweit eine Min- destanzahl von 12 000 stationären Einrichtungen unter Be- rücksichtigung einwohneranzahl- und flächenbezogener Kriterien vorzuhalten; davon müssen mindestens 5 000 mit unternehmenseigenem Personal betrieben, 7 000 stationäre Einrichtungen können als Postagenturen fremdbetrieben werden. Die Einrichtung von Postagenturen hat sich bis- lang als geeignetes und von den Kunden weitgehend ak- zeptiertes Konzept zur Wahrnehmung des Infrastruktur- auftrags der Deutschen Post AG im Hinblick auf ein flächendeckendes Postfilialnetz erwiesen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Günter Baumann (CDU/CSU) (Druck- sache 15/413, Fragen 50 und 51): Hat die Bundesregierung im Bundeshaushalt 2003 finanzielle Mittel für die Sanierung der Wismut-Altstandorte in Johanngeor- genstadt und Breitenbrunn eingestellt, die im Jahresbericht 2002 der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit (Bundes- tagsdrucksache 14/9950, Seite 83) als die „dringlichsten“ be- zeichnet werden? Wie ist der gegenwärtige Stand in den Verhandlungen zwi- schen der Bundesregierung und dem Land Sachsen über ein Ver- waltungsabkommen zur gemeinsamen Finanzierung der Sanie- rungsaufgaben an Wismut-Altstandorten in Sachsen? Zu Frage 50: Mit dem Freistaat Sachsen wurde im Dezember 2001 ein Beitrag des Bundes für Arbeiten in den Jahren 2002 und 2003 auf sieben prioritären (= dringlichsten) Wismut- Altstandorten in dieser Region – davon stehen vier in mit- telbarem Bundeseigentum – in Höhe von bis zu 2,39 Mil- lionen Euro vereinbart. Dieser Beitrag wird durch die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (Tochtergesellschaft der Bundesanstalt für vereinigungs- bedingte Sonderaufgaben) und das Bundeseisenbahnver- mögen zur Verfügung gestellt. Zu Frage 51: Die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und dem Freistaat Sachsen über ein Verwaltungsabkommen zu den Sächsischen Wismut-Altstandorten stehen kurz vor einem Abschluss. Mit einer Paraphierung des Abkommens kann im I. Quartal 2003 gerechnet werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage des Abgeordneten Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) (Drucksache 15/413, Frage 52): Wie hoch beziffern sich die öffentlichen Mittel, die pro Jahr und durchschnittlich pro Ausbildungsplatz im Rahmen des JUMP-Programmes (Sofortprogramm der Bundesregierung zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit) aufgewendet werden? In den Jahren 1999 bis 2002 wurden 53,4 Millionen Euro für Maßnahmen zur Förderung von lokalen und re- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 20031868 (C) (D) (A) (B) gionalen Projekten zur Ausschöpfung und Erhöhung des betrieblichen Lehrstellenangebots nach Artikel 2 des So- fortprogramms zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit (JUMP) ausgegeben; hiermit konnten 60 259 zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze gewonnen werden: Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2003 1869 (C) (D) (A) (B) Jahr Ausgaben gewonnene Plätze Ausgaben/ Platz1 1999 11,9 Mio. € 14 245 835 € 2000 12,2 Mio. € 17 551 695 € 2001 14,2 Mio. € 18 444 770 € 2002 15,1 Mio. € 10 019 1 507 € 1 Rein rechnerisch. Für die außerbetriebliche Ausbildung nach Artikel 4 des Sofortprogramms zum Abbau der Jugendarbeitslosig- keit wurden in den Jahren 1999 bis 2002 723 Millionen Euro ausgegeben. Die im Zeitverlauf sinkenden Ausga- ben beruhen auf einer Konzentration der Förderung ab dem Jahr 2000 auf Regionen mit schwieriger Ausbil- dungsmarktlage: Ausscheiden aus dem Programm erhoben. Erfahrungs- gemäß verbessern sich die Werte, wenn mehr Zeit vergan- gen ist. In der Eingliederungsbilanz, die die Arbeitsämter nach dem SGB III zur Beurteilung des Eingliederungser- folgs vorzulegen haben, wird deshalb auf den Zeitpunkt 6 Monate nach Ausscheiden aus der Förderung abgestellt. Zu Frage 54: Ende Januar 2003 wurden 72 877 Jugendliche durch das Sofortprogramm der Bundesregierung zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit (JUMP) gefördert. Das Programm bietet Jugendlichen vielfältige Angebote zur Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung. Durch die Leistung von Lohnkostenzuschüssen an Arbeitgeber erhalten Ju- gendliche unmittelbar eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Mit den übrigen Leistungen werden die Ju- gendlichen an Ausbildung und Beschäftigung herange- führt oder erhalten eine außerbetriebliche Ausbildung und verbessern ihre Vermittlungschancen nachhaltig. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- ge der Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) (Druck- sache 15/413, Frage 55): Wie viele Arbeitsplätze konnten bundesweit durch den Job- Floater geschaffen werden (bitte genau nach Ländern aufschlüs- seln)? Das neue Kreditprogramm der Kreditanstalt für Wie- deraufbau „Kapital für Arbeit“ ist am 1. November 2002 – wie mit der Bundesregierung vereinbart – gestartet. Es setzt den von der Hartz-Kommission vorgeschlagenen „Job-Floater“ um. Bisher (Stand: 29. Januar 2003) wur- den 535 Anträge mit einem Volumen von 129 Millionen Euro gestellt. 205 Anträge mit über 55 Millionen Euro wurden be- reits zugesagt. Mit den 205 zugesagten Darlehen wurden rund 1 000 neue Beschäftigungsverhältnisse gefördert. Das sind 4,9 Arbeitsplätze pro Darlehen. In den bisherigen KfW-Breitenprogrammen liegen die Vergleichswerte für das Jahr 2002 mit 1,5 Arbeitsplätzen je Vorhaben deutlich niedriger. Die positiven Arbeitsplatz- effekte des neuen Programms sind – nach Auskunft der KfW – damit deutlich stärker ausgeprägt als in den Brei- tenprogrammen. Der Bundesregierung liegen keine An- gaben zur Verteilung der mit dem neuen Kreditprogramm geschaffenen zusätzlichen Arbeitsplätze auf die einzelnen Bundesländer vor. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage des AbgeordnetenDr. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/ CSU) (Drucksache 15/413, Fragen 56 und 57) 1999 2000 2001 2002 Ausgaben in Mio. € 204,2 225 184,2 109,6 Teilnehmer (Jahres- durchschnitt) 19 705 21 473 18 091 9 900 durchschnittliche Ausgaben pro Teil- nehmer in € 10 363 10 478 10 182 11 071 Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- gen des Abgeordneten Thomas Rachel (CDU/CSU) (Drucksache 15/413, Fragen 53 und 54): Wie viele Jugendliche, die im vergangenen Jahr eine überbe- triebliche Ausbildung im Rahmen des JUMP-Programms beendet haben, haben anschließend einen Arbeitsplatz erhalten, und wie viele sind nach wie vor arbeitslos? Wie viele Jugendliche sind derzeit in Maßnahmen des JUMP- Programmes beschäftigt, und wie schätzt die Bundesregierung deren Chancen nach Abschluss der Ausbildung auf dem Arbeitsmarkt ein? Zu Frage 53: Im Jahr 2002 haben 12 430 Jugendliche eine außerbe- triebliche Ausbildung nach dem Jugendsofortprogramm JUMP beendet, davon haben 10 715 Jugendliche 1999 ihre Ausbildung begonnen. Von diesen haben hochge- rechnet rund 30 Prozent eine reguläre Beschäftigung auf- genommen, 35,5 Prozent sind zunächst arbeitslos. Die Daten beruhen auf Erhebungen im Rahmen der Be- gleitforschung des IAB. Sie werden unmittelbar nach dem Trifft es zu, dass das Bundeskartellamt im Zusammenhang mit dem Eintritt eines neuen Gesellschafters beim Süddeutschen Ver- lag den unverzüglichen Verkauf des 70-Prozent-Anteils des Süd- deutschen Verlags an der Frankenpost in Hof gefordert hat, und wenn ja, wann hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Aufsicht über das Bundeskartellamt Kenntnis erlangt? War der Bundesregierung vor der Entscheidung des Bundes- kartellamtes bekannt, dass angesichts der Kurzfristigkeit der Ver- äußerungsfrist der Frankenpostanteile als Übernehmer insbeson- dere die SPD-eigene Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft (DDVG) in Betracht kam? Das von Ihnen angesprochene Zusammenschluss- vorhaben betrifft die Beteiligung der Südwestdeutschen Medienholding (SWMH) an dem Verlag der „Süddeut- schen Zeitung“ (SV). Diese Fusion ist vom Bundeskartell- amt nach den §§ 35 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbs- beschränkungen geprüft und am 7. Februar 2003 in der ersten Prüfungsphase freigegeben worden. Wegen regio- naler Überschneidungen zwischen Objekten der SV und der SWMH war Vorausetzung für die Freigabe der Fusion die Veräußerung der Beteiligung der „Süddeutschen Zei- tung“ an der „Frankenpost“. Der Erwerb der „Franken- post“ durch die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft wurde am 28. Januar 2003 beim Bundeskartellamt ange- meldet und die Anmeldung auf der Homepage des Bun- deskartellamtes veröffentlicht. Das Bundeskartellamt ent- scheidet allein aufgrund von wettbewerblichen und nicht von politischen Gesichtspunkten. In Einzelentscheidungen ist es von Weisungen der Bundesregierung unabhängig. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra- gen des Abgeordneten Albert Deß (CDU/CSU) (Druck- sache 15/413, Fragen 58 und 59): Wie will die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, ihrer Kritik in ih- rer Eröffnungsrede auf der Grünen Woche am 16. Januar 2003 an dem Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis Taten folgen lassen, wenn sie dort sagte: „Wir müssen über Preiskultur reden – und Taten folgen lassen“, und welche Taten sind damit gemeint? Wann ist mit den Ergebnissen des Lebensmittelmonitoring 2001 zu rechnen, und warum sind die Daten nicht zeitnäher ver- fügbar? Zu Frage 58: Die zitierte Textpassage in der Eröffnungsrede von Frau Bundesministerin Renate Künast anlässlich der dies- jährigen Internationalen Grünen Woche bezieht sich nicht allein auf die in diesem Zusammenhang geltenden wett- bewerbsrelevanten Rechtsgrundlagen. Über Preiskultur zu reden bedeutet auch, über die Fol- gen der Niedrigpreisspirale zu diskutieren. Zu diesen Fol- gen zählen die Auswirkungen auf die Marktbeteiligten ebenso wie die auf die Qualität der Produkte sowie die Einhaltung von Umwelt-, Tierschutz- und Naturschutz- standards. Entsprechende Informationen sollen dazu bei- tragen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Kaufentscheidungen bewusster treffen können. Dabei muss vor allem die Wertschätzung von Lebensmitteln stärker thematisiert werden. Der jährliche Gesamtprobenumfang umfasst etwa 4 700 Proben, die entsprechend der Bevölkerungszahl auf die Bundesländer verteilt werden. Die Organisation des Monitorings, die Erfassung der Daten, die Datenhaltung sowie die Berichterstattung obliegen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Das BVL übermittelt spätestens bis zum 1. Juli des fol- genden Jahres dem Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) die Daten aus dem Lebensmittel-Monitoring in aggregierter Form. Da- mit stehen die Rohdaten den Experten aus den Ländern und dem Bund zur Verfügung. Ein erster Entwurf der Be- wertung der Monitoringdaten wird vom BVL bis Novem- ber erstellt und den Ländern zur Stellungnahme zugelei- tet. In den folgenden Monaten wird der Berichtsentwurf sorgfältig und wiederholt zwischen dem BVL und den Ländern abgestimmt. Mit einer Beschlussfassung ist er- fahrungsgemäß im Februar des auf das Untersuchungs- jahr folgenden übernächsten Jahres zu rechnen. Die Ver- öffentlichung des Berichtes erfolgt in der Regel drei Monate nach der Beschlussfassung. Sofern Ergebnisse vorliegen, die eine frühzeitigere Unterrichtung der Behör- den und der Öffentlichkeit erforderlich machen, werden vom BVL im Vorgriff auf den Jahresbericht thematische Berichte, die den aktuellen Stand der Kenntnisse über das Vorkommen von Rückständen und Kontaminanten in Le- bensmitteln und Informationen über Verbraucherexposi- tionen beinhalten können, herausgegeben. Aufgrund der hohen technisch-wissenschaftlichen Anforderungen, die an die Aufbereitung, Zusammenfassung, Bewertung und Dokumentation der Monitoringdaten gestellt werden, und der notwendigen Abstimmung mit den Bundesländern, die an der Erstellung des Monitoringberichtes beteiligt sind, ist mit einer Veröffentlichung des Jahresberichtes 2001 nicht vor Juni 2003 zu rechnen. Zu Frage 59: Das Lebensmittelmonitoring wird seit 1995 bundes- weit als Aufgabe im Rahmen des Lebensmittel- und Be- darfsgegenständegesetzes durchgeführt. Als ergänzende Maßnahme des vorsorgenden gesundheitlichen Verbrau- cherschutzes zur amtlichen Lebensmittelüberwachung soll dieses ständige Mess- und Beobachtungssystem für Lebensmittel insbesondere dazu dienen – aussagekräftige Daten zur repräsentativen Beschreibung des Vorkommens unerwünschter Stoffe in Lebensmit- teln für die Bundesrepublik Deutschland zu erhalten, – eventuelle Gefährdungspotenziale durch diese Stoffe frühzeitig zu erkennen, – mehr Transparenz und objektive Information über die Belastung von Lebensmitteln bei den gesundheitspo- litisch verantwortlichen Stellen und der Öffentlichkeit herzustellen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra- gen der Abgeordneten Gudrun Kopp (FDP) (Drucksache 15/413, Fragen 60 und 61): Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 20031870 (C) (D) (A) (B) Welche Schritte hat die Bundesministerin für Verbraucher- schutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, vor dem Hintergrund der von der Vereinigung Deutscher Elektrizitäts- werke am 4. Februar 2003 veröffentlichten Daten zu den staat- lichen Sonderlasten bei Strom und angesichts des vom Bundes- minister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, am 28. Januar 2003 vorgestellten Eckpunktepapiers für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingelei- tet, um das Strompreisniveau für die Verbraucher und Verbrau- cherinnen zu stabilisieren bzw. abzusenken? In welcher Weise wird das Bundesministerium für Verbrau- cherschutz, Ernährung und Landwirtschaft seiner mitberatenden Funktion bei der Erstellung eines Entwurfs zur Novelle des EEG nachkommen, und wie beabsichtigt es, insbesondere den mögli- chen Interessenkonflikt zwischen den Interessen der Verbraucher und Verbraucherinnen und der Förderung erneuerbarer Energien, wie z. B. des verstärkten Biomasseeinsatzes, aufzulösen? Zu Frage 60: Das EEG ist eine Maßnahme im Interesse des Klima- und Umweltschutzes. Es trägt zur Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung bei und leistet einen un- verzichtbaren Beitrag zur Erreichung der Ziele der Euro- päischen Union und der Bundesrepublik Deutschland, bis 2010 den Anteil erneuerbarer Energien am Energiever- brauch mindestens zu verdoppeln. Die von Bundesminister Trittin am 28. Januar 2003 vorgestellten Eckpunkte für eine Novellierung des EEG sehen eine Änderung des EEG in den Bereichen vor, in denen eine Optimierung möglich ist. Dazu gehört auch, dass die Vergütung in verschiedenen Bereichen überprüft wird. Ausgangspunkt ist dabei der Erfahrungsbericht der BReg zum EEG vom Juli 2002: „Bericht über den Stand der Markteinführung und Kostenentwicklung von Anla- gen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien“ Bundestagsdrucksache 14/9807 vom 16. Juli 2002. Die Eckpunkte der geplanten Novellierung werden in nächster Zeit von der Bundesregierung mit den Beteilig- ten diskutiert. Wichtig ist dabei auch, dass im Zuge des Baus und Betriebs dezentraler Anlagen zur Nutzung der erneuerba- ren Energien Arbeitsplätze vor allem in ländlichen und strukturschwachen Gebieten entstehen mit entsprechend positiven wirtschaftlichen Effekten. Insgesamt ist die Nutzung der erneuerbaren Energien mit rund 130 000 Ar- beitsplätzen verbunden, davon rund 50 000 im Bereich der Biomasse und 40 000 im Bereich der Windenergie. In der Atomwirtschaft bestehen zurzeit rund 38 000 Arbeits- plätze in Deutschland. Die Angaben der Elektrizitätswirtschaft über „Sonder- lasten“ für die Verbraucher durch das EEG sind umstrit- ten. Je nach Interessenslage werden bei deren Berechnung unterschiedliche empirische und methodische Vorgehens- weisen angewandt. Bei einer volkswirtschaftlichen Kos- tenbetrachtung der Stromerzeugung müssen die durch die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien eingesparten externen Kosten (zum Beispiel beim Klimaschutz) den durch fossile Energieträger verursachten Kosten gegen- gerechnet werden. Das BMVEL weist aber auch auf die Verantwortung der Stromwirtschaft bei der Gestaltung ihrer Preise hin, verantwortungsvoll mit den privaten und kleinen Strom- verbrauchern umzugehen. Dazu gehörte ebenfalls, dass etwaige Strompreiserhöhungen unter Bezug auf das EEG nur auf der Basis solide ermittelter Kostenauswirkungen dieses Gesetzes vorgenommen werden. Zu Frage 61: Die Stromgewinnung aus land- und forstwirtschaftli- cher Biomasse im Rahmen des EEG ist gegenwärtig in der Regel nicht wirtschaftlich. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wird bei einer Novellierung des EEG dem für das EEG feder- führenden Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Verbesserungsvorschläge unter- breiten, damit künftig in günstig gelagerten Teilbereichen die Stromgewinnung aus land- und forstwirtschaftlicher Biomasse wirtschaftlich gestaltet werden kann. Die Angaben der Elektrizitätswirtschaft über „Sonder- lasten“ durch das EEG sind umstritten. Bei einer volks- wirtschaftlichen Kostenbetrachtung der Stromerzeugung müssen die durch die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien eingesparten Kosten den durch fossile Energie- träger verursachten Kosten gegengerechnet werden. Ein Interessenkonflikt zwischen den Interessen der Verbrau- cherinnen und Verbraucher und der Förderung erneuerba- rer Energien durch das EEG, wie in dieser Frage unter- stellt, besteht bei einer ganzheitlichen und nachhaltigen Betrachtung nach Auffassung des BMVEL nicht, solange sich die Kosten in vertretbarer Höhe bewegen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die Fra- gen der Abgeordneten Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 15/413, Fragen 62 und 63) Trifft es zu, dass die Außenstelle Wiesbaden der Wehrbereichs- verwaltung West umstrukturiert oder aufgelöst und die zugehöri- gen 550 Dienstposten reduziert oder abgebaut werden sollen? Wenn ja, wie lautet der Zeitplan für Abbau oder Umstruktu- rierung der Außenstelle Wiesbaden der Wehrbereichsverwaltung West, und wenn nein, wie lange kann der Fortbestand der Außen- stelle Wiesbaden und der 550 Dienstposten garantiert werden? Zu Frage 62: Das Verteidigungsministerium steht weiterhin zu der vom früheren Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, gegebenen Zusage zum Erhalt der Außenstelle Wiesbaden. Von einer Umstrukturierung oder Auflösung kann keine Rede sein. Zu Frage 63: Der Bundesrechnungshof hat in einer Prüfungsmittei- lung vom 10. Dezember 2002 festgestellt, dass die Außen- stellen „mittelfristig aufgelöst werden können“. Diese Auffassung vertritt das Bundesministerium der Verteidigung nicht. Es ist vielmehr der Überzeugung, dass die Außenstellen gegenwärtig wirtschaftlich vertretbar und damit bestandssicher sind. Zum Ende des Jahres 2002 betrug die Zahl der Dienstposten bei der Außenstelle Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 2003 1871 (C) (D) (A) (B) Wiesbaden der Wehrbereichsverwaltung West in Düssel- dorf rund 600 Dienstposten. Auf diesen Dienstposten wer- den einschließlich der Teilzeitkräfte insgesamt rund 700 Personen beschäftigt. Von einem Beschluss des Bundes- ministeriums der Verteidigung zur Schließung der Außen- stelle Wiebaden kann daher keine Rede sein. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass es durch ver- schiedene Aufgabenverlagerungen wie Zentralisierung der Heilfürsorge, Neues Flottenmanagement, Neues Be- kleidungsmanagement, Restrukturierung des Sprachen- dienstes und Einführung SAP auf der Zeitschiene zu einer Absenkung der Dienstposten in den Außenstellen der Wehrbereichsverwaltungen, wie auch bei anderen Orga- nisationen der Wehrverwaltung, kommen kann. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 15/413, Fragen 64 und 65): Trifft es zu, dass die von der BwFuhrparkservice GmbH (Bun- desgesellschaft) an die Nutzer des Fuhrparks ausgegebenen Tank- karten von Tankstellenbetreibern zurückgewiesen werden, weil die Rechnungen nicht beglichen worden sind? Trifft es zu, dass ein großes Automobilunternehmen an die Bw- Fuhrparkservice GmbH gelieferte Fahrzeuge wieder eingezogen hat, weil seitens der Bundesgesellschaft keine Zahlung erfolgte? Zu Frage 64: Es trifft nicht zu, dass die von der Bundeswehr Fuhr- parkservice GmbH an die Nutzer des Fuhrparks ausgege- benen Tankkarten von Tankstellenbetreibern zurückge- wiesen werden, weil die Rechnungen nicht beglichen worden sind. Zu Frage 65: Es trifft nicht zu, dass ein Automobilunternehmen an die Bundeswehr Fuhrparkservice GmbH gelieferte Fahr- zeuge wieder eingezogen hat, weil seitens der Bundesge- sellschaft keine Zahlung erfolgte. Anlage 27 Erklärung des Abgeordneten Dr. Heinz Köhler (Coburg) (SPD) zu den namentlichen Abstimmungen zu den Anträgen: – Keine Erhöhung der Mehrwertsteuer (FDP) – Eine Mehrwertsteuererhöhung ist abzulehnen (SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (23. Sitzung, Tagesordnungspunkt 12) In den Ergebnislisten ist mein Name nicht aufgeführt. Mein Votum lautet „Ja“. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Februar 20031872 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Reinhard Grindel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Staatssekretärin, stellen Sie damit nicht jede Form

    aufsuchender Jugendarbeit infrage? Wo immer problem-
    beladene oder besonders gefährdete Jugendliche speziell
    von Jugendsozialarbeit angesprochen werden, handelt es
    sich um eine besonders betroffene Gruppe, sodass Ihr Ar-
    gument im Grunde den völligen Verzicht aufsuchender
    Jugendarbeit bedeuten würde, weil man sagt, damit würde
    eine Auffälligkeit belohnt. Das geht weit über den Bereich
    rechtsextremistischer oder gewaltbereiter Jugendlicher
    hinaus.

    Marieluise Beck, Parl. Staatssekretärin bei der Bun-
    desministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend;
    Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flücht-
    linge und Integration:

    Herr Grindel, ich bin weit davon entfernt, dass wir in
    diesem schwierigen Bereich von politischer Bildung und
    allgemeiner Pädagogik und bei der Beantwortung der
    Frage, wie wir demokratische und zivile Grundhaltungen
    bei jungen Menschen schaffen, den einen Ansatz gegen
    den anderen ausspielen. Ich habe engen Kontakt gehabt zu
    Projekten im Rahmen dieser akzeptierenden Jugendarbeit
    und ich finde, dass es da auch sehr viel Gutes gegeben hat.
    Trotzdem besteht die Gefahr, dass der Bereich der
    Freundlichen, der Angepassten, der Stilleren aus den Au-
    gen verloren wird, und deswegen hat es hier eine Um-
    steuerung in Richtung allgemeines zivilgesellschaftliches
    Denken gegeben. Das bedeutet aber nicht, dass damit der
    Ansatz der akzeptierenden Jugendarbeit gänzlich beiseite
    geschoben werden sollte.



Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Frau Griese.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kerstin Griese


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Staatssekretärin, wie beurteilen Sie die Ein-

    schätzung der Studie, um die es hier geht, in der deut-
    lich gesagt wird, dass im Vergleich zum früheren

    AgAG-Programm „deutliche Vorzüge“ in den jetzt vom
    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
    Jugend geförderten Programmen liegen, da die Kritik
    am AgAG-Programm genau die war, dass immer dann,
    wenn irgendwo ein rechtsextremer Anschlag verübt
    wurde, Geld dorthin gegeben wurde und eben keine
    nachhaltige zivilgesellschaftliche Arbeit gemacht wur-
    de, und – wenn ich einen zweiten Teil der Frage mit
    „und“ anfügen darf – wie beurteilen Sie die Problema-
    tik, dass uns von Trägern aus ostdeutschen Städten, zum
    Beispiel in Sachsen-Anhalt, Nachrichten erreichen, dass
    mit dem Wechsel der Landesregierung sinnvolle Pro-
    jekte, die vor Ort zivilgesellschaftliches Engagement
    gefördert haben, jetzt auslaufen müssen und nicht mehr
    finanziert werden, weil Kommune und Land, in diesem
    Fall das Land Sachsen-Anhalt, die Projekte nicht mehr
    unterstützen?


    (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Vom Bund finanziert und jetzt schlechter gestellt!)


    Marieluise Beck, Parl. Staatssekretärin bei der Bun-
    desministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend;
    Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flücht-
    linge und Integration:

    Ihre Frage knüpft an die Frage des Kollegen Grindel
    an. Es darf keine Belohnung für auffälliges Verhalten ge-
    ben. Das ist der prekäre Punkt, wenn wir über akzeptie-
    rende Jugendarbeit sprechen, obwohl natürlich der Ansatz
    vernünftig ist zu sagen: Wir richten uns an und wir küm-
    mern uns um diejenigen, die gefährdet sind, in diese
    Milieus abzugleiten. Die Zielgruppe rechtsextremistisch
    gefährdeter Jugendlicher ist durchaus auch in den Leit-
    linien benannt. Trotzdem ist es richtig, nicht allein dieser
    Belohnungsidee zu folgen, sondern jungen Menschen
    auch Räume und Möglichkeiten der Vernetzung mit ei-
    nem zivilgesellschaftlichen und demokratischen Grund-
    gefühl zu bieten, die eigentlich die Hefe für unsere Ge-
    sellschaft sein müssen.

    Sie haben außerdem den Rückzug aus der Finanzie-
    rung von Landesprogrammen angesprochen. Ich habe mit
    großem Bedauern zur Kenntnis genommen, dass dem
    Verein „Miteinander“ in Sachsen-Anhalt, der mit 20 ver-
    teilten Anlaufstellen vor allen Dingen in der Fläche eine
    sehr gute, auf Langfristigkeit angelegte Arbeit geleistet
    hat, nun durch die Entscheidung der dortigen Landes-
    regierung die Finanzbasis entzogen wird und deshalb ein
    auf Langfristigkeit angelegtes Instrument nunmehr auf-
    hört zu existieren.