Rede von
Dr.
Hans-Peter
Bartels
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Wie gesagt, meine Damen und Herren, wir agieren ge-
meinsam mit den Betroffenen und erreichen auf diesem
Wege viel mehr. Auch unsere derzeitige Übergangsrege-
lung – damit komme ich auf unseren Erlass zurück – zur
Haltung von Schweinen ist mit der Wissenschaft und den
Betroffenen abgestimmt worden. Das heißt, wir ziehen in
Niedersachsen an einem Strang und haben eine hohe Ak-
zeptanz für den derzeitigen Erlass.
Wir haben aber noch mehr erreicht. In einigen Punk-
ten gehen wir einen Schritt weiter, und zwar betrifft
das die Details der Schweinehaltungsverordnung. Das
ist dort der Fall, wo wir es fachlich für geboten hal-
ten, zum Beispiel bei der Vorgabe zum Tageslichteinfall
in Schweineställen. Damit tragen wir in besonderer
Weise dem Tierschutzgedanken und gleichzeitig in
hohem Maße den gesellschaftlichen Anforderun-
gen Rechnung, und zwar unter Berücksichtigung der
ökonomischen Interessen der Landwirte in Niedersach-
sen. Dies wird mir ausdrücklich auch von Präsident
Sonnleitner bestätigt; einen besseren Kronzeugen gibt
es nicht.
Der Grundsatz des Tierschutzgesetzes besagt, dass der
Mensch aus der Verantwortung für das Tier als Mitge-
schöpf heraus dessen Leben und dessen Wohlbefinden zu
schützen hat. Das heißt auch, dass bei der Festlegung bun-
deseinheitlicher Anforderungen an die Haltung von Tie-
ren – das sage ich ganz deutlich – das Tierverhalten und
nicht das Wunschdenken der Menschen entscheidend ist.
Ich denke, dass wir an einer Eins-zu-eins-Umsetzung eu-
ropäischer Vorschriften grundsätzlich, aber insbesondere
bei der Schweinehaltung gut tun. Über fachlich sinnvolle
Abänderungen in Detailregelungen kann und sollte man
reden, wie wir es bei uns im Lande auch getan haben und
weiter tun werden.