Rede:
ID1502208500

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Nächster: 1
    2. Redner: 1
    3. ist: 1
    4. der: 1
    5. Kollege: 1
    6. Joachim: 1
    7. Stünker,SPD-Fraktion.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag des Bundesministers Dr. Peter Struck sowie des Abgeordneten Norbert Königshofen . . . . 1665 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Wolfgang Spanier . . . . . . . . . . . . . . . . 1665 A Erweiterung der Mitgliederzahl im Ausschuss für Kultur und Medien . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1665 A Wiederwahl der Abgeordneten Ulrike Poppe als Mitglied des Beirats nach § 39 des Stasi- Unterlagen-Gesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1665 B Festlegung der Zahl der Mitglieder des Euro- päischen Parlaments, die an den Sitzungen des Ausschusses für die Angelegenheiten der Euro- päischen Union teilnehmen können . . . . . . . . 1665 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . 1665 B Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . 1666 A Tagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Offen- sive für den Mittelstand (Drucksache 15/351) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1666 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU: Grundsätzliche Kehrtwende in derWirt- schaftspolitik statt neuer Sonderregeln – Mittelstand umfassend stärken (Drucksache 15/349) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1666 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Neue Chancen für den Mittelstand – Rahmen- bedingungen verbessern statt Förder- dschungel ausweiten (Drucksache 15/357) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1666 C Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA 1666 D Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1670 C Fritz Kuhn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 1674 A Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1677 A Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1679 B Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1681 D Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1684 A Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1685 D Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . . 1687 B Christian Lange (Backnang) SPD . . . . . . . . . 1688 A Laurenz Meyer (Hamm) CDU/CSU . . . . . . . 1690 A Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . . . . . . . . . . . 1692 A Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1694 B Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . . . . . 1696 D Alexander Dobrindt CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1698 D Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum optimalen Fördern und Fordern in Vermittlungsagenturen (OFFENSIV-Gesetz) (Drucksache 15/273) . . . . . . . . . . . . . . 1700 B Plenarprotokoll 15/22 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 22. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 30. Januar 2003 I n h a l t : b) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Fördern und Fordern arbeits- fähiger Sozialhilfeempfänger und Ar- beitslosenhilfebezieher (Fördern-und- Fordern-Gesetz) (Drucksache 15/309) . . . . . . . . . . . . . . 1700 C c) Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Das Sozialhilferecht gerechter gestal- ten–HilfebedürftigeBürgereffizienter fördern und fordern (Drucksache 15/358) . . . . . . . . . . . . . . 1700 C Silke Lautenschläger, Staatsministerin (Hessen) 1700 D Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . 1703 A Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1705 A Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1706 B Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1708 B Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1709 B Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 1710 B Thomas Sauer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1712 A Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . 1713 D Walter Hoffmann (Darmstadt) SPD . . . . . . . . 1715 B Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . 1716 C Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . . . . 1717 A Karin Roth (Esslingen) SPD . . . . . . . . . . . . . 1719 D Tagesordnungspunkt 12: Überweisungen im vereinfachten Ver- fahren Antrag der Abgeordneten Markus Löning, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP: Westsahara- konflikt beilegen – UN-Friedensplan durchsetzen (Drucksache 15/316) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1721 D Tagesordnungspunkt 13: Abschließende Beratungen ohne Aus- sprache a) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 26. Juli 2001 zwi- schen der Bundesrepublik Deutsch- land und derTschechischen Republik über den Bau einer Grenzbrücke an der gemeinsamen Staatsgrenze in An- bindung an die Bundesstraße B 20 und die Staatsstraße I/26 (Drucksachen 15/12, 15/272) . . . . . . . . 1722 A b)–d) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses: Sammelübersichten 8, 9, 10 zu Petitionen (Drucksachen 15/320, 15/321, 15/322) 1722 A e) Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP: Erneute Über- weisung von Vorlagen aus früheren Wahlperioden (Drucksache 15/345) . . . . . . . . . . . . . . 1722 C Tagesordnungspunkt 5: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP für die vom Deut- schen Bundestag zu entsendenden Mitglie- der des Beirats bei der Regulierungs- behörde für Telekommunikation und Post gemäß § 67 Abs. 1 des Telekommu- nikationsgesetzes (Drucksache 15/356) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1722 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbst- bestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften (Drucksache 15/350) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1722 D Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . 1722 D Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1724 D Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU . . . . . . . . . . 1725 A Jerzy Montag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1726 D Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1729 A Michaela Noll CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1730 A Joachim Stünker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1731 D Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) CDU/CSU 1733 D Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Transrapid-Projekt Berlin–Ham- burg unverzüglich wieder aufnehmen (Drucksache 15/300) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1735 D Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . . . . 1736 A Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1738 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Januar 2003II Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . 1739 D Albert Schmidt (Ingolstadt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1740 D Norbert Königshofen CDU/CSU . . . . . . . . . . 1742 B Reinhard Weis (Stendal) SPD . . . . . . . . . . . . 1743 B Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . 1744 A Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 1746 A Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: EU-Richtlinie zur Haltung von Nutztieren in nationales Recht umsetzen (Drucksache 15/226) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1747 A Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . . . 1747 B Uwe Bartels, Minister (Niedersachsen) . . . . . 1748 C Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . 1750 A Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 1751 A Gitta Connemann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1751 D Friedrich Ostendorff BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1753 B Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . . . 1755 A Friedrich Ostendorff BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1755 D Georg Schirmbeck CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1756 A Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Cajus Caesar, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetz- buches – Graffiti-Bekämpfungsgesetz (Drucksache 15/302) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1757 B Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1757 C Hermann Bachmaier SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1759 A Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1760 C Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1761 B Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 1762 C Dr. Christoph Bergner CDU/CSU . . . . . . . . . 1763 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1763 D Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ 1764 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1766 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1767 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Januar 2003 III (A) (B) (C) (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Januar 2003 1665 22. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 30. Januar 2003 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    (A) (C) 1766 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Januar 2003 1767 (C) (D) (A) (B) Berninger, Matthias BÜNDNIS 90/ 30.01.2003 DIE GRÜNEN Bindig, Rudolf SPD 30.01.2003* Burchardt, Ulla SPD 30.01.2003 Deittert, Hubert CDU/CSU 30.01.2003* Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 30.01.2003* Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 30.01.2003 Göppel, Josef CDU/CSU 30.01.2003 Granold, Ute CDU/CSU 30.01.2003 Haack (Extertal), Karl SPD 30.01.2003* Hermann Höfer, Gerd SPD 30.01.2003* Hoffmann (Chemnitz), SPD 30.01.2003* Jelena Jäger, Renate SPD 30.01.2003* Jonas, Klaus Werner SPD 30.01.2003* Kelber, Ulrich SPD 30.01.2003* Lanzinger, Barbara CDU/CSU 30.01.2003 Leibrecht, Harald FDP 30.01.2003* Lintner, Eduard CDU/CSU 30.01.2003* Dr. Lucyga, Christine SPD 30.01.2003* Möllemann, Jürgen W. FDP 30.01.2003 Müller (Düsseldorf), SPD 30.01.2003 Michael Rauber, Helmut CDU/CSU 30.01.2003* Rauen, Peter CDU/CSU 30.01.2003 Riester, Walter SPD 30.01.2003* Robbe, Reinhold SPD 30.01.2003 Rupprecht SPD 30.01.2003* (Tuchenbach), Marlene Dr. Scheer, Hermann SPD 30.01.2003* Schmidt (Fürth), CDU/CSU 30.01.2003 Christian Schröter, Gisela SPD 30.01.2003 Siebert, Bernd CDU/CSU 30.01.2003* Simm, Erika SPD 30.01.2003 Steenblock, Rainder BÜNDNIS 90/ 30.01.2003* DIE GRÜNEN Dr. Thomae, Dieter FDP 30.01.2003 Tritz, Marianne BÜNDNIS 90/ 30.01.2003* DIE GRÜNEN Volquartz, Angelika CDU/CSU 30.01.2003 Wegener, Hedi SPD 30.01.2003* Wicklein, Andrea SPD 30.01.2003 Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 30.01.2003* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage zum Stenografischen Bericht Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Michaela Tadjadod


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen!

    Der Umgang mit Sexualität stellt jede Gesellschaft auf die
    Probe. Umgang mit Sexualstraftaten ist die Zerreißprobe.
    „Wegschließen, und zwar für immer“ lautet ein Zitat ei-
    nes Juristen: von keinem Geringerem als dem Bundes-
    kanzler Schröder. Eine umstrittene Äußerung – unsach-
    lich, aber medienwirksam.

    Was wollen wir eigentlich? – Wir wollen eine von Hu-
    manität und christlichen Werten geprägte Gesellschaft,
    die den Straftäter menschlich behandelt. Insoweit muss
    sie zwingend auch den Sexualstraftäter menschlich be-
    handeln. Wir haben aber alle die Erfahrung machen müs-
    sen, dass gerade Sexualstraftäter immer wieder rückfällig
    wurden und neue Opfer schufen.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht an ihren Wor-
    ten, sondern an ihren Taten sollt ihr sie erkennen. Bis vor-
    gestern tat sich gar nichts. Aber das hat sich buchstäblich
    über Nacht geändert.


    (Jörg van Essen [FDP]: Die christlich-liberale Koalition hat enorme Fortschritte gemacht!)


    Der Entwurf der Koalitionsfraktionen liegt nun vor. In
    einzelnen Vorschlägen finden wir von der Union uns wie-
    der. Das gibt Hoffnung.

    Die Vorgehensweise allerdings spricht nicht dafür, dass
    Sie tatsächlich an einer konstruktiven Zusammenarbeit
    mit der Union interessiert sind. Wie lässt es sich sonst er-
    klären, dass der Gesetzentwurf erst dpa vorgelegt wurde?


    (Joachim Stünker [SPD]: Stimmt doch gar nicht!)


    Nahe liegend wäre es, zu vermuten, dass es Ihnen auch
    hier nicht um die Sache, sondern nur um den Applaus in
    der Öffentlichkeit geht. Ist vielleicht der 2. Februar der

    Grund? Das ist kein guter parlamentarischer Stil, generell
    nicht und schon gar nicht in diesen speziellen Fragen.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie man es macht, ist es verkehrt!)


    Die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs in sämt-
    lichen Formen ist uns doch allen ein gemeinsames Anlie-
    gen. Daher ist ein sachlicher Austausch im Interesse eines
    breiten politischen und gesellschaftlichen Konsenses zu
    empfehlen.

    Der Entwurf ist in zu vielen Punkten täterorientiert und
    zu wenig opferorientiert.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welcher?)


    Warum fällt es Ihnen so schwer, die Grundtatbestände des
    sexuellen Missbrauchs nach § 176 Abs. 1 und 2 StGB von
    Kindern als Verbrechen einzustufen? Durch diese Straf-
    schärfung würde zugleich erreicht, dass für diese Form
    des Kindesmissbrauchs bereits die Verabredung und der
    Anstiftungsversuch unter Strafe gestellt werden könnten.
    Ihre Erklärungsversuche, sehr geehrter Herr Montag, kön-
    nen wir an dieser Stelle nicht nachvollziehen. Der vorlie-
    gende Entwurf stellt in diesem Punkt nur einen Kompro-
    miss dar. Auf die generelle Anhebung wurde verzichtet.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines der wichtigsten
    Instrumente in unserem Strafrecht ist die Sicherungsver-
    wahrung.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was? – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Völlig abwegig! – Joachim Stünker [SPD]: Das tut weh!)


    Warum hat die Ministerin in der Plenardebatte am 14. No-
    vember 2002 erklärt, dass sie es für richtig halte, die Si-
    cherungsverwahrung auch für Heranwachsende vorzuse-
    hen? Frau Ministerin, Sie haben doch erklärt, dass es
    besonders gefährliche frühkriminelle Haupttäter gebe und
    dass wir für solche Fälle eine Sicherungsverwahrung
    für Heranwachsende vorsehen sollten. Was tun Sie denn
    mit diesen tickenden Zeitbomben? Das wird im vorlie-
    genden Entwurf mit keinem Wort mehr erwähnt. Wie sieht
    es denn nun aus? Was ist denn Ihre Meinung dazu? Steht
    die SPD nach wie vor auf dem Standpunkt, die Siche-
    rungsverwahrung für Heranwachsende sei notwendig?
    Liegt es nicht nahe, dass dieser Punkt um des Koalitions-
    friedens willen geopfert wurde?


    (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: So ist es!)

    Frau Ministerin, in Ihrem Interview in der „Bild am

    Sonntag“ haben Sie betont, Ihnen sei es ein besonderes
    Anliegen, sexuellen Missbrauch an Frauen, Kindern und
    Behinderten zu bekämpfen.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und an Jungen!)


    Dem können wir nur zustimmen. Aber wir sollten nicht
    vergessen, dass die frühere CDU/CSU-geführte Bundes-
    regierung bereits 1998 ein umfassendes Strafrechtsän-
    derungsgesetz verabschiedet hat.


    (Joachim Stünker [SPD]: Bruch haben Sie gemacht!)



    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    1730


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    Darin ging es uns um zwei zentrale Punkte: Der eine be-
    traf den Schutz von Behinderten vor Kriminalität, der
    andere die Erweiterung der Sicherungsverwahrung. Das
    heißt, wir haben kontinuierlich für den Schutz der
    Schwächeren in unserer Gesellschaft gearbeitet.

    Was wollen Sie mit der Erweiterung der Ausnahme-
    regelung des § 139 Abs. 3 Satz 2 StGB wirklich schützen?
    Warum reicht Ihnen ein „ernsthaftes Bemühen“, die Tat ab-
    zuwenden, aus, um von einer Anzeigepflicht abzusehen?


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat der Kollege van Essen versucht zu erklären!)


    Warum wollen Sie einen so großen Personenkreis aus der
    Verantwortung entlassen? Wollen Sie tatsächlich den El-
    tern eines Opfers erklären: Der Psychotherapeut hat sich
    zwar bemüht, aber leider ist es dennoch zu der grauen-
    vollen Tat gekommen? Erwarten Sie für eine solche Er-
    klärung bitte kein Verständnis. Sie werden es nicht be-
    kommen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Sie müssen sich schon die Frage gefallen lassen, in-
    wieweit Sie dem Vertrauensverhältnis zum Täter einen
    höheren Stellenwert beimessen als der Verbrechensverhü-
    tung. Das, was Sie in ihrem Gesetzentwurf vorsehen, führt
    zu einer ausgesprochenen Täterorientierung. Die Opfer-
    orientierung kommt dagegen zu kurz.

    Leider ist auch bei dem jetzt vorliegenden Entwurf
    festzustellen, dass die jährlich Tausenden sexuellen Über-
    griffe auf Kinder und Frauen, die direkt hinter der Haustür
    geschehen, nicht wahrgenommen werden. Oftmals ge-
    schehen sie im so genannten sozialen Umfeld, im Nahfeld
    der Familie, im Verwandten- oder Bekanntenkreis.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Meistens!)


    Im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern und
    Jugendlichen kommen rund 94 Prozent der Täter aus der
    Familie und ihrer Umgebung und nur 6 Prozent der Täter
    sind Fremde. Auch noch heute werden diese Formen der
    sexuellen Übergriffe in unserer Gesellschaft nicht wahr-
    genommen und tabuisiert. Diese Erkenntnis versucht die
    Bundesjustizministerin jetzt umzusetzen, indem sie einen
    wirksameren Schutz der Kinder dadurch erreichen
    möchte, dass sich alle in der Gesellschaft verantwortlich
    fühlen und kümmern. Der Altbundespräsident Roman
    Herzog, der Vorsitzende der Stiftung „Bündnis für Kin-
    der – gegen Gewalt“, hat sich in der gleichen Art und
    Weise geäußert. Er sagte:

    Wenn jeder mit wachem Auge auf seine Umgebung
    schaute, wäre es eher möglich, solche Verbrechen zu
    verhindern.

    Dem stimmen wir uneingeschränkt zu.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

    Opferschutz vor Täterschutz, das muss besonders in

    den Fällen gelten, in denen der Täter aus dem unmittel-
    baren sozialen Umfeld des Kindes stammt. Das, was ich

    an diesem Punkt bei Ihnen vermisse, ist, dass auf den Ge-
    danken der Vorbeugung oder der Prävention eingegan-
    gen wird. Dabei ist gerade hier der Aspekt, Kinder stark
    zu machen, von grundlegender Bedeutung. Wir sind hier
    auf Ihrer Seite, Herr Kollege van Essen. Es ist wichtig,
    dass sich Kinder wehren, sich offenbaren und bereits bei
    den ersten Versuchen offensiv damit umgehen, also selbst
    aktiv werden, um sich zu schützen. Jeder Kriminalbeamte
    und Psychologe kann Ihnen bestätigen, dass es wichtig ist,
    einem potenziellen Täter gegenüber Selbstbewusstsein
    und Sicherheit auszustrahlen. Täter suchen keine Gegner.
    Täter suchen Opfer.


    (Jörg van Essen [FDP]: So ist es!)

    Kinder müssen auch ihren nahen Angehörigen Grenzen
    aufzeigen und den Mut haben, Nein zu sagen.

    Wir müssen im Bereich der Erziehung sowohl die Kin-
    der als auch die Eltern stärken. Das besondere Vertrau-
    ensverhältnis zwischen Eltern und Kindern ist die Grund-
    lage für eine erfolgreiche Prävention.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Aber diese wichtige Erkenntnis ist in Ihrem Entwurf voll-
    ständig unter den Tisch gefallen. Sie haben in der Debatte
    über unseren Gesetzentwurf am 14. November einen ver-
    besserten Opferschutz angekündigt. Ihr Gesetzentwurf
    lässt aber die Belange der Opfer nach meinem Dafür-
    halten außer Acht.

    Abschließend möchte ich feststellen: Ihr Gesetzent-
    wurf enthält zwar einige diskussionswürdige Punkte.
    Aber dem eigentlichen Ziel sind wir nur einen kleinen
    Schritt näher gekommen. Fazit: Ihr Koalitionsentwurf ist
    zwar umfangreich, aber nicht aufschlussreich. Mit Ihrem
    Gesetzentwurf haben Sie nicht alles getan, was Sie tun
    können. Handeln Sie endlich! Es ist höchste Zeit.

    Danke.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)




Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Nächster Redner ist der Kollege Joachim Stünker,

SPD-Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Joachim Stünker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Meine Damen und Herren! Die bisherige Debatte hat
    mich in meiner tiefen Überzeugung bestätigt, dass der Ge-
    setzgeber mehrfach und gründlich nachdenken muss, be-
    vor er Änderungen im Strafrecht vornimmt; denn das
    Strafrecht ist – daran sollten wir uns immer erinnern – die
    Ultima Ratio des Staates, auf Fehlverhalten seiner Bürge-
    rinnen und Bürger zu reagieren. Dabei gilt es, immer die
    Balance zwischen den Freiheitsrechten jedes Einzelnen
    und seinem berechtigten Anspruch auf persönliche Si-
    cherheit und Unversehrtheit zu halten.

    Dabei müssen wir wiederum das verfassungsrechtliche
    Gebot der Verhältnismäßigkeit beachten. Ich gehe ein-
    mal davon aus, dass Sie diese Abwägung in den 16 Jahren,

    Michaela Noll




    Joachim Stünker
    in denen Sie regiert haben, immer vorgenommen haben;
    denn Sie haben entsprechende Verschärfungen des Se-
    xualstrafrechts – Stichwort Kindesmissbrauch – in dieser
    Zeit nicht vorgenommen. Um es einmal ganz deutlich zu
    sagen: Kindesmissbrauch gibt es nicht erst seit 1998, seit-
    dem wir regieren.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Ich möchte auch sehr deutlich sagen – der Kollegin, die
    vor mir gesprochen hat, muss ich da widersprechen –: Wir
    begrüßen es sehr, dass die Bundesregierung gestern – pa-
    rallel zu den strafrechtlichen Regelungen, die wir Ihnen
    vorschlagen – den Aktionsplan zum besseren Schutz von
    Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt vorgelegt
    hat; denn die Frau Justizministerin und die Kollegin
    Schmidt werden mit diesem Aktionsplan der von Ihnen
    eingeforderten Prävention voll und ganz gerecht. Ich darf
    Ihnen sagen, Herr van Essen: Wir unterstützen diese ge-
    samtgesellschaftliche Offensive zum Opferschutz, zum
    besseren Schutz von Kindern, von Schutzbefohlenen und
    von widerstandsunfähigen Menschen. Es handelt sich so-
    zusagen um eine konzertierte Aktion in dem sehr sen-
    siblen Bereich des Sexualstrafrechts.

    Im Rahmen dieser konzertierten Aktion sind die Be-
    stimmungen des Strafrechts, über die wir heute reden, nur
    ein Mosaikstein von vielen. Wir bemühen uns um eine an-
    gemessene Strafandrohung und insbesondere um eine
    verstärkte Kriminalprävention.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Die Überschrift des Paketes, das wir Ihnen hier vorlegen,
    lautet – darin stimme ich Herrn van Essen zu –: Opfer-
    schutz.

    Lassen Sie mich nun etwas zu einem Ihrer Haupt-
    kritikpunkte sagen. Wir haben festgestellt, dass wir in vie-
    len Bereichen Gemeinsamkeiten haben. Während Sie in
    Ihrem Entwurf dem § 176 StGB dogmatisch einen Ver-
    brechenstatbestand zugrunde gelegt haben, liegt ihm in
    unserem Gesetzentwurf im Ergebnis weiterhin ein Ver-
    gehenstatbestand zugrunde. Man kann darüber sicherlich
    weidlich streiten.

    Was haben wir gemacht? Was schlagen wir Ihnen hier
    für die weitere Diskussion und auch für die Sachverstän-
    digenanhörung vor? Wir haben die Strafrahmen bei Miss-
    brauch heraufgesetzt. Zukünftig gibt es in Bezug auf die
    von mir genannten Personengruppen keinen minder
    schweren Fall des sexuellen Missbrauchs mehr. Das heißt,
    Täter kommen nicht mehr mit einer Geldstrafe davon. Ich
    denke, davon geht ein wichtiges Signal aus. Ihr Entwurf
    enthält eine solche Regelung nicht.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Wolfgang Götzer [CDU/ CSU]: Das stimmt doch nicht! Der minder schwere Fall ist selbstverständlich in unserem Entwurf enthalten!)


    – Nein, das ist nicht falsch.
    Des Weiteren wird in unserem Gesetzentwurf der ein-

    fache sexuelle Missbrauch von Kindern als besonders

    schwerwiegender Tatbestand bewertet. Dadurch sollen
    die Handlungen derjenigen erfasst werden, die bisher die
    Schwelle des Eindringens in den Körper nicht überschrit-
    ten haben. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusam-
    menhang von allgemeinem Tatbestand gesprochen. Mit
    dieser Neuregelung werden die angesprochenen Fälle er-
    fasst. Die Täter werden zukünftig mit einer Freiheitsstrafe
    von – mindestens – einem Jahr bis zu 15 Jahren bestraft.
    Um genau diesen Tatbestand geht es Ihnen; allerdings
    wird dafür nicht die Bezeichnung Verbrechen verwendet.
    Dennoch erzielen wir dieselbe Wirkung.


    (Dr. Wolfgang Götzer [CDU/CSU]: Nur im Strafrahmen, Herr Kollege!)


    – Natürlich.
    Unser Gesetzentwurf enthält zusätzlich den Straftat-

    bestand des Einwirkens auf ein Kind durch Schriften, um
    es zu sexuellen Handlungen zu bringen. Darüber hinaus
    wird sich künftig jemand strafbar machen, der ein Kind
    für einen Missbrauch anbietet, nachzuweisen verspricht
    oder sich mit anderen zu einer solchen Tat verabredet. Wir
    erreichen damit im Ergebnis diejenigen Fälle, um die es in
    der Praxis eigentlich geht, ohne dass wir damit den Tat-
    bestand strafrechtlich dogmatisch zum Verbrechen he-
    raufgestuft haben.

    Warum ist es sinnvoll, diesen Tatbestand nicht zum
    Verbrechen zu erklären? Ich will versuchen, Ihnen auch
    das darzulegen. Es ist deshalb sinnvoll, weil es gerade bei
    sexuellem Missbrauch Fälle gibt – wir alle wissen, dass
    die überwiegende Zahl dieser Taten im familiären Umfeld,
    im nahen persönlichen Umfeld der Opfer geschehen –, in
    denen es notwendig ist, dass man mit den Mitteln der
    §§ 153 ff. StPO – Täter-Opfer-Ausgleich und Ähnli-
    ches – reagieren kann. Entsprechend reagieren kann man
    nicht mehr, wenn ein Verbrechenstatbestand vorliegt.
    Wenn Sie das uns schon nicht glauben wollen, weil für Sie
    alles das, was von Rot-Grün kommt, irgendwie Teufels-
    zeug ist, dann glauben Sie Ihren eigenen Sachverstän-
    digen. Wir haben zu Ihrem Gesetzentwurf, der ja nicht neu
    ist, in der letzten Legislaturperiode, der 14., schon einmal
    eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Da haben
    Ihre Sachverständigen, zum Beispiel Professor Krey aus
    Trier, der ja nun nicht verdächtig ist, Sozialdemokraten
    sehr nahe zu stehen, genau darauf hingewiesen und ge-
    sagt: Seid vorsichtig und begebt euch nicht der Möglich-
    keiten von Mediation und Täter-Opfer-Ausgleich. Wenn
    ihr einen Verbrechenstatbestand schafft, habt ihr sie hin-
    terher nicht mehr. Genau das ist der Hintergrund.


    (Siegfried Kauder [Bad Dürrheim] [CDU/ CSU]: Stimmt doch gar nicht! Das geht auch beim Verbrechen! Das geht nach dem Gesetz!)


    – Lesen Sie das doch nach, Herr Kollege Kauder, dann
    werden Sie es feststellen. Wir können es ja in der Sach-
    verständigenanhörung diskutieren. Es verhält sich genau-
    so, wie ich es gesagt habe.


    (Siegfried Kauder [Bad Dürrheim] [CDU/CSU]: Es stimmt nicht!)


    – Doch.
    Einen weiteren Punkt möchte ich ansprechen: Wir sa-

    gen, dass sich in Zukunft jemand, der einen sexuellen


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    1732


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    Missbrauch, von dem er Kenntnis hat, nicht anzeigt, mög-
    licherweise strafbar macht. Das ist übrigens ein neuer
    Vorschlag von unserer Seite, der in Ihrem Entwurf nicht
    enthalten ist. Sie werfen uns nun vor, wir würden von die-
    sem möglichen Straftatbestand, den Sie gar nicht vorge-
    sehen haben, zu viele Personen ausnehmen. Das ist ja der
    Vorwurf, den Sie, Herr Götzer, heute Mittag hier erhoben
    haben. Wenn Sie in unseren Entwurf hineinschauen, wer-
    den Sie feststellen, dass wir genau den Personenkreis, der
    nach der Strafprozessordnung ein Zeugnisverweige-
    rungsrecht hätte, von der möglichen Strafbarkeit ausneh-
    men. Das ist auch sinnvoll. Sie können doch nicht sagen:
    Du machst dich zwar auf der einen Seite strafbar, wenn du
    das nicht anzeigst, auf der anderen Seite hättest du aber als
    Zeuge vor Gericht die Möglichkeit, das Zeugnis zu ver-
    weigern. Man muss die Zusammenhänge sehen, wenn
    man das Gesetz analysiert. Ich halte auch das für eine sehr
    sinnvolle Regelung und hoffe, dass wir uns darüber in der
    Diskussion noch verständigen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Dann lassen Sie mich noch etwas zu Ihrer Kritik an
    dem Punkt DNA-Analyse sagen. Wir machen meiner
    Meinung nach einen sehr sinnvollen Vorschlag, indem wir
    sagen, dass alle Straftaten, die gegen die sexuelle Selbst-
    bestimmung des Menschen gerichtet sind, zukünftig zum
    Anlass für eine DNA-Analyse genommen werden kön-
    nen, wenn der Richter aufgrund konkreter Tatsachen in
    seiner Prognose zu dem Ergebnis kommt, dieser Täter
    könne zukünftig schwere andere Straftaten begehen. Das
    ist in sich schlüssig. Was Sie wollen, wäre schwierig mit
    dem von mir vorhin schon genannten Gebot, dass Strafen
    oder in diesem Fall Eingriffe immer auch verhältnismäßig
    sein müssen, zu vereinbaren.


    (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Prävention!)


    Nach Ihrer Konstruktion wäre der Diebstahl von Damen-
    unterwäsche ein Grund, eine DNA-Analyse durchzu-
    führen. Ich denke, unser Vorschlag ist sehr wohl verfas-
    sungsrechtlich ausgewogen. Ich bin gespannt, was die
    Sachverständigen zu unseren Vorschlägen sagen werden.
    Ich bin sehr sicher, dass wir hier auf einem guten Weg
    sind.

    Lassen Sie mich zum Schluss noch Anmerkungen zu
    Themen machen, die Sie auch heute wieder vorgetragen
    haben.

    Erstens. Ausweitung der Telefonüberwachung, § 100 a
    Strafprozessordnung, auf Fälle des sexuellen Missbrauchs.
    Zunächst ist es für mich schwer vorstellbar, wenn man
    meint, auf diese Weise Verabredungen oder Ähnliches am
    Telefon aufdecken zu können. Das erschließt sich mir
    schon vom Praktischen her nicht so ganz; rechtlich be-
    trachtet sage ich Ihnen, wir sollten hier sehr vorsichtig
    sein. Auch Sie kennen wohl das Gutachten, das in Biele-
    feld zum § 100 a der Strafprozessordnung vorgelegt wor-
    den ist, also wie in der Praxis mit diesem hohen Schutz-
    gut umgegangen wird. Wir sollten also sehr vorsichtig
    sein, ehe wir da Änderungen vornehmen. Darum bleiben
    wir dabei, dass wir, bevor nicht eine Gesamtschau der
    Auswirkungen des § 100 a StPO vorliegt, auch mithilfe

    des Gutachtens des Max-Planck-Instituts, hier keinerlei
    Veränderungen vornehmen werden.

    Zweitens zur Sicherungsverwahrung.Wir führen, wie
    ich glaube, heute die fünfte, sechste oder siebte Debatte
    zum Thema Sicherungsverwahrung. Sie bringen dieses
    Thema gebetsmühlenartig immer wieder auf den Tisch.


    (Dr. Wolfgang Götzer [CDU/CSU]: Führen wir sie endlich in die Realität!)


    Nochmals: Die Frage der nachträglichen Sicherungsver-
    wahrung haben wir für uns endgültig mit dem Gesetz, das
    wir hier im letzten Sommer beschlossen haben, abge-
    schlossen. Da haben wir die vorbehaltene Sicherungs-
    verwahrung neu geregelt und ins Strafgesetzbuch aufge-
    nommen.


    (Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Das ist doch etwas anderes!)


    Wenn Sie da mehr wollen, müssen Sie sich an die Länder
    wenden, die für den Personenkreis, der von dieser Rege-
    lung nicht mehr erfasst wird, zuständig sind.


    (Dr. Wolfgang Götzer [CDU/CSU]: Drücken Sie sich nicht vor der Verantwortung!)


    – Wieso? Was heißt „Verantwortung“? Es gibt verfas-
    sungsrechtliche Zuständigkeiten. Die Länder sind ja auch
    sonst immer sehr darauf bedacht, dass wir nicht in ihre
    Zuständigkeiten eingreifen. Das Problem ist nur – deshalb
    sind Sie so nervös –, dass Baden-Württemberg und Bay-
    ern Gesetze verabschiedet haben, die schlecht sind und
    gegenwärtig beim Bundesverfassungsgericht überprüft
    werden. Deshalb möchten Sie Regelungen vom Bundes-
    gesetzgeber haben.

    Einen Satz noch, Frau Präsidentin.