Rede:
ID1502207700

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 10
    1. Nächster: 1
    2. Redner: 1
    3. ist: 1
    4. der: 1
    5. Kollege: 1
    6. Jerzy: 1
    7. Montag,: 1
    8. Bünd-nis: 1
    9. 90/Die: 1
    10. Grünen.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag des Bundesministers Dr. Peter Struck sowie des Abgeordneten Norbert Königshofen . . . . 1665 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Wolfgang Spanier . . . . . . . . . . . . . . . . 1665 A Erweiterung der Mitgliederzahl im Ausschuss für Kultur und Medien . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1665 A Wiederwahl der Abgeordneten Ulrike Poppe als Mitglied des Beirats nach § 39 des Stasi- Unterlagen-Gesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1665 B Festlegung der Zahl der Mitglieder des Euro- päischen Parlaments, die an den Sitzungen des Ausschusses für die Angelegenheiten der Euro- päischen Union teilnehmen können . . . . . . . . 1665 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . 1665 B Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . 1666 A Tagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Offen- sive für den Mittelstand (Drucksache 15/351) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1666 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU: Grundsätzliche Kehrtwende in derWirt- schaftspolitik statt neuer Sonderregeln – Mittelstand umfassend stärken (Drucksache 15/349) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1666 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Neue Chancen für den Mittelstand – Rahmen- bedingungen verbessern statt Förder- dschungel ausweiten (Drucksache 15/357) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1666 C Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA 1666 D Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1670 C Fritz Kuhn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 1674 A Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1677 A Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1679 B Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1681 D Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1684 A Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1685 D Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . . 1687 B Christian Lange (Backnang) SPD . . . . . . . . . 1688 A Laurenz Meyer (Hamm) CDU/CSU . . . . . . . 1690 A Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . . . . . . . . . . . 1692 A Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1694 B Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . . . . . 1696 D Alexander Dobrindt CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1698 D Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum optimalen Fördern und Fordern in Vermittlungsagenturen (OFFENSIV-Gesetz) (Drucksache 15/273) . . . . . . . . . . . . . . 1700 B Plenarprotokoll 15/22 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 22. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 30. Januar 2003 I n h a l t : b) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Fördern und Fordern arbeits- fähiger Sozialhilfeempfänger und Ar- beitslosenhilfebezieher (Fördern-und- Fordern-Gesetz) (Drucksache 15/309) . . . . . . . . . . . . . . 1700 C c) Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Das Sozialhilferecht gerechter gestal- ten–HilfebedürftigeBürgereffizienter fördern und fordern (Drucksache 15/358) . . . . . . . . . . . . . . 1700 C Silke Lautenschläger, Staatsministerin (Hessen) 1700 D Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . 1703 A Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1705 A Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1706 B Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1708 B Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1709 B Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 1710 B Thomas Sauer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1712 A Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . 1713 D Walter Hoffmann (Darmstadt) SPD . . . . . . . . 1715 B Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . 1716 C Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . . . . 1717 A Karin Roth (Esslingen) SPD . . . . . . . . . . . . . 1719 D Tagesordnungspunkt 12: Überweisungen im vereinfachten Ver- fahren Antrag der Abgeordneten Markus Löning, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP: Westsahara- konflikt beilegen – UN-Friedensplan durchsetzen (Drucksache 15/316) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1721 D Tagesordnungspunkt 13: Abschließende Beratungen ohne Aus- sprache a) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 26. Juli 2001 zwi- schen der Bundesrepublik Deutsch- land und derTschechischen Republik über den Bau einer Grenzbrücke an der gemeinsamen Staatsgrenze in An- bindung an die Bundesstraße B 20 und die Staatsstraße I/26 (Drucksachen 15/12, 15/272) . . . . . . . . 1722 A b)–d) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses: Sammelübersichten 8, 9, 10 zu Petitionen (Drucksachen 15/320, 15/321, 15/322) 1722 A e) Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP: Erneute Über- weisung von Vorlagen aus früheren Wahlperioden (Drucksache 15/345) . . . . . . . . . . . . . . 1722 C Tagesordnungspunkt 5: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP für die vom Deut- schen Bundestag zu entsendenden Mitglie- der des Beirats bei der Regulierungs- behörde für Telekommunikation und Post gemäß § 67 Abs. 1 des Telekommu- nikationsgesetzes (Drucksache 15/356) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1722 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbst- bestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften (Drucksache 15/350) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1722 D Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . 1722 D Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1724 D Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU . . . . . . . . . . 1725 A Jerzy Montag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1726 D Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1729 A Michaela Noll CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1730 A Joachim Stünker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1731 D Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) CDU/CSU 1733 D Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Transrapid-Projekt Berlin–Ham- burg unverzüglich wieder aufnehmen (Drucksache 15/300) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1735 D Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . . . . 1736 A Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1738 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Januar 2003II Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . 1739 D Albert Schmidt (Ingolstadt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1740 D Norbert Königshofen CDU/CSU . . . . . . . . . . 1742 B Reinhard Weis (Stendal) SPD . . . . . . . . . . . . 1743 B Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . 1744 A Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 1746 A Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: EU-Richtlinie zur Haltung von Nutztieren in nationales Recht umsetzen (Drucksache 15/226) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1747 A Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . . . 1747 B Uwe Bartels, Minister (Niedersachsen) . . . . . 1748 C Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . 1750 A Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 1751 A Gitta Connemann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1751 D Friedrich Ostendorff BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1753 B Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . . . 1755 A Friedrich Ostendorff BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1755 D Georg Schirmbeck CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1756 A Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Cajus Caesar, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetz- buches – Graffiti-Bekämpfungsgesetz (Drucksache 15/302) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1757 B Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1757 C Hermann Bachmaier SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1759 A Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1760 C Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1761 B Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 1762 C Dr. Christoph Bergner CDU/CSU . . . . . . . . . 1763 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1763 D Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ 1764 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1766 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1767 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Januar 2003 III (A) (B) (C) (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Januar 2003 1665 22. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 30. Januar 2003 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    (A) (C) 1766 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Januar 2003 1767 (C) (D) (A) (B) Berninger, Matthias BÜNDNIS 90/ 30.01.2003 DIE GRÜNEN Bindig, Rudolf SPD 30.01.2003* Burchardt, Ulla SPD 30.01.2003 Deittert, Hubert CDU/CSU 30.01.2003* Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 30.01.2003* Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 30.01.2003 Göppel, Josef CDU/CSU 30.01.2003 Granold, Ute CDU/CSU 30.01.2003 Haack (Extertal), Karl SPD 30.01.2003* Hermann Höfer, Gerd SPD 30.01.2003* Hoffmann (Chemnitz), SPD 30.01.2003* Jelena Jäger, Renate SPD 30.01.2003* Jonas, Klaus Werner SPD 30.01.2003* Kelber, Ulrich SPD 30.01.2003* Lanzinger, Barbara CDU/CSU 30.01.2003 Leibrecht, Harald FDP 30.01.2003* Lintner, Eduard CDU/CSU 30.01.2003* Dr. Lucyga, Christine SPD 30.01.2003* Möllemann, Jürgen W. FDP 30.01.2003 Müller (Düsseldorf), SPD 30.01.2003 Michael Rauber, Helmut CDU/CSU 30.01.2003* Rauen, Peter CDU/CSU 30.01.2003 Riester, Walter SPD 30.01.2003* Robbe, Reinhold SPD 30.01.2003 Rupprecht SPD 30.01.2003* (Tuchenbach), Marlene Dr. Scheer, Hermann SPD 30.01.2003* Schmidt (Fürth), CDU/CSU 30.01.2003 Christian Schröter, Gisela SPD 30.01.2003 Siebert, Bernd CDU/CSU 30.01.2003* Simm, Erika SPD 30.01.2003 Steenblock, Rainder BÜNDNIS 90/ 30.01.2003* DIE GRÜNEN Dr. Thomae, Dieter FDP 30.01.2003 Tritz, Marianne BÜNDNIS 90/ 30.01.2003* DIE GRÜNEN Volquartz, Angelika CDU/CSU 30.01.2003 Wegener, Hedi SPD 30.01.2003* Wicklein, Andrea SPD 30.01.2003 Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 30.01.2003* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage zum Stenografischen Bericht Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Götzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

    Jetzt ist der mit Spannung erwartete Entwurf der Regie-
    rungskoalition zum Sexualstrafrecht also endlich da. Man
    ist versucht zu sagen: Allein schon die Tatsache, dass sich
    jetzt endlich etwas tut, ist ein Fortschritt, nachdem sich
    Rot-Grün bisher zu keinen nennenswerten Maßnahmen
    durchringen konnte und beispielsweise den Gesetzent-
    wurf des Bundesrats dazu in der 14. Wahlperiode abge-
    lehnt hatte. Aber jetzt hat man es sehr eilig. Erst vor zwei
    Tagen wurde der Entwurf vorgestellt und heute behandeln
    wir ihn bereits in erster Lesung.

    Zum wesentlichen Inhalt des rot-grünen Gesetzent-
    wurfs: Wenn man die Übersicht auf den ersten Seiten an-
    sieht, gewinnt man den Eindruck: Hier tut sich wirklich et-
    was. In der Tat fallen die Strafverschärfungen im Bereich
    des Sexualstrafrechts, die der Entwurf der Koalition vor-
    sieht, grundsätzlich positiv auf. Hier nähert sich Rot-Grün
    zumindest in Teilen den Positionen der Union an bzw.
    übernimmt sie sogar.

    So folgt der Koalitionsentwurf dem Vorschlag der
    Union, einen spezifischen Tatbestand „Anbieten von
    Kindern für sexuelle Handlungen“ zu schaffen. Denselben
    Vorschlag hatte bereits ein bayerischer Gesetzentwurf im
    Jahr 1998 enthalten.

    Dass die Kinderpornographie ein eigener Straftatbe-
    stand mit höheren Strafen wird, findet unsere Zustim-
    mung.

    Wir begrüßen auch grundsätzlich, dass nach dem Ko-
    alitionsentwurf gemäß dem neu gefassten § 81 g Abs. 1

    Nr. 2 StPO die DNA-Analyse künftig bei allen Straftaten
    gegen die sexuelle Selbstbestimmung erlaubt werden soll.
    Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber das wird
    leider nicht konsequent zu Ende geführt, sodass es kaum
    Wirkung zeigen wird. Zum einen nimmt der Koalitions-
    entwurf bei den Anlasstaten lediglich die in den §§ 174 ff.
    StGB festgelegten Tatbestände auf. Andere Delikte, die
    ebenfalls einen sexuellen Hintergrund haben können, zum
    Beispiel tätliche Sexualbeleidigungen und andere sexuelle
    Belästigungen, werden damit immer noch nicht erfasst.


    (Joachim Stünker [SPD]: Und Kaufhausdiebstahl!)


    Zum anderen darf nach dem Koalitionsentwurf eine
    DNA-Analyse nur dann erfolgen, wenn die Sozialpro-
    gnose ergibt, dass von dem Straftäter künftig Straftaten
    von erheblicher Bedeutung zu erwarten sind.


    (Joachim Stünker [SPD]: Das verlangt die Verfassung von uns!)


    Damit fällt der Grundtatbestand des Kindesmissbrauchs,
    der nach dem Koalitionsentwurf weiterhin lediglich als
    Vergehen und nicht als Verbrechen eingestuft wird, aus
    diesem Raster heraus.


    (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist falsch!)


    Rot-Grün weigert sich damit nach wie vor, die DNA-Ana-
    lyse im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kin-
    dern konsequent einzusetzen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Unser Entwurf war insofern wesentlich umfassender und
    erfasste alle Formen von sexuellen Vergehen.

    Positiv festzustellen ist zunächst auch, dass der Koali-
    tionsentwurf – Frau Ministerin, Sie haben es ausführlich
    dargestellt – die Nichtanzeige von bestimmten Sexual-
    delikten unter Strafe stellt.


    (Joachim Stünker [SPD]: Das haben Sie ganz vergessen!)


    Diese an sich begrüßenswerte Neuerung wird aber durch
    die ebenfalls geplante Änderung des § 139 StGB wieder
    so weit eingeschränkt, dass sie praktisch kaum Wirkung
    zeigen wird.


    (Joachim Stünker [SPD]: Das haben Sie nicht verstanden!)


    – Ich glaube, die Verfasser haben das nicht verstanden oder
    nicht gewollt. – Die von Rot-Grün geplante Änderung des
    § 139 StGB sieht nämlich vor, die Nichtanzeige von
    Straftaten für eine Vielzahl von Personen- oder Berufs-
    gruppen wie Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugend-
    berater straflos zu stellen. Das sind aber gerade die Grup-
    pen, die etwas wissen können und damit zur Aufklärung
    von Sexualdelikten beitragen können und müssten.

    Ein ganz schwerer Mangel des Koalitionsentwurfs ist,
    dass der Grundfall des sexuellen Missbrauchs von Kin-
    dern, also der Kinderschändung, weiterhin lediglich als
    Vergehen und nicht als Verbrechen eingestuft wird. Ver-
    ehrte Kolleginnen und Kollegen, es kann doch nicht sein,
    dass der Kindesmissbrauch rechtlich auf dieselbe Stufe
    wie etwa Hausfriedensbruch oder Beleidigung gestellt

    Dr. Norbert Röttgen




    Dr. Wolfgang Götzer
    wird! Der derzeitige Strafrahmen für sexuellen Miss-
    brauch von Kindern entspricht lediglich dem für Woh-
    nungseinbruchdiebstahl.


    (Jörg van Essen [FDP]: Ja, das ist auch daneben!)


    Die im Koalitionsentwurf vorgesehene Schaffung ei-
    nes schweren Falls des Kindesmissbrauchs genügt hierbei
    nicht. Zwar führt dies zu einer Strafverschärfung – das ist
    unbestritten –, aber gemäß § 12 Abs. 3 StGB führt das
    eben nicht zur Einstufung als Verbrechen mit den ent-
    sprechenden Konsequenzen. Der Entwurf der Unions-
    fraktion vermeidet diese Falschgewichtungen, indem er
    die Grundfälle des Kindesmissbrauchs konsequent als
    Verbrechen ausgestaltet.

    Verehrte Frau Justizministerin, Sie hatten sich erfreu-
    licherweise im Vorfeld mehrfach dafür ausgesprochen,
    den Kindesmissbrauch als Verbrechen auszugestalten. Es
    ist sehr bedauerlich, dass Sie sich damit in der Koalition
    offensichtlich nicht durchsetzen konnten.

    Ein Punkt in diesem Gesetzentwurf, der von Rot-Grün
    in der Hoffnung auf Wirkung in der Öffentlichkeit als Ver-
    schärfung des Sexualstrafrechts präsentiert wird, ist völ-
    lig unverständlich.


    (Zuruf des Abg. Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    – Herr Kollege Ströbele, Sie sagen selber, dass das ver-
    kehrt ist, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Das ist
    auch unsere Einschätzung. Wenn man das als eine Ver-
    schärfung des Sexualstrafrechts verkauft, dann ist das
    eine Mogelpackung.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Joachim Stünker [SPD]: Na, na!)


    Ich nenne ein Beispiel: § 176 a Abs. 1 Nr. 4 StGB soll
    gestrichen werden. Damit würde der Täter, der wiederholt
    Kinder schändet, künftig nicht mehr als Verbrecher, son-
    dern nur noch wegen eines Vergehens bestraft werden.


    (Joachim Stünker [SPD]: Das stimmt doch gar nicht!)


    Bei einem so zentralen Punkt des Vorhabens schwächt
    Rot-Grün den Strafrechtsschutz von Kindern also sogar
    noch ab.


    (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben den Entwurf nicht gelesen!)


    – Ich habe den Entwurf sehr genau gelesen, Herr Kollege.
    Lesen Sie es nach: Sie haben den Kindesmissbrauch nicht
    hochgestuft. Das ist ein schwerer Mangel in diesem Ent-
    wurf.

    Leider unterlässt es der Entwurf der Regierung auch, die
    Telekommunikationsüberwachung nach § 100 a StPO
    auf alle Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern aus-
    zudehnen. Wir wissen, besonders bei der Anbahnung von
    Kindesmissbrauch werden immer häufiger Telekommuni-
    kationsmittel eingesetzt. Auf die Verabredung im Internet
    folgt in der Regel ein Telefonat. Wir brauchen also die
    Überwachung der Telekommunikation, weil sie sich als ef-
    fizientes Mittel im Kampf gegen Straftaten erwiesen hat.
    Wir dürfen sie gerade in diesem Bereich nicht einschränken.

    Dass Rot-Grün weiterhin auf der bisherigen Regelung
    beharrt, zeigt, dass der Täterschutz offensichtlich noch
    immer Vorrang vor dem Opferschutz hat.


    (Hans-Joachim Hacker [SPD]: Herr Götzer, was soll denn das?)


    – Das ist leider die Wahrheit.

    (Joachim Stünker [SPD]: Das ist doch unter Ihrem Niveau, Herr Götzer!)

    Besonders deutlich zeigt sich dies vor allem aber da-

    ran, dass im Gesetzentwurf der Regierungskoalition die
    nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung
    wieder nicht enthalten ist. Liebe Kolleginnen und Kolle-
    gen, auch weiterhin hält die Regierung also an der von ihr
    in der letzten Wahlperiode halbherzig beschlossenen Vor-
    behaltslösung fest. Damit wird es nach dem Willen dieser
    Regierung auch künftig kein wirksames Mittel geben, ei-
    nen Täter, dessen Gefährlichkeit erst im Strafvollzug zu-
    tage tritt, in Sicherungsverwahrung zu nehmen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Verehrte Frau Ministerin, Sie haben gesagt, das beträfe

    nur wenige Fälle. Das ist doch ein etwas befremdendes
    Argument, wenn es um Menschenleben geht. In der Tat
    hätten Menschenleben gerettet werden können, wenn es
    wirksame Regelungen zur Wegschließung von solchen
    hochgefährlichen Straftätern gegeben hätte.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist die Unwahrheit, Herr Kollege!)


    Es ist hoch an der Zeit, dass diese Lücke endlich beseitigt
    wird.

    Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Insgesamt
    zeigt also der heute in erster Lesung diskutierte Entwurf,
    dass sich die Koalition in einigen Fragen unserer Position
    angenähert hat. In vielen und wesentlichen Punkten aber
    verweigert sie sich – wohl auf Druck der Grünen – weiter-
    hin den zum Schutz der Kinder vor Sexualverbrechen not-
    wendigen Maßnahmen. Wir geben aber die Hoffnung
    nicht auf, dass Sie, verehrte Frau Ministerin, sich im Ver-
    lauf der Beratungen doch noch gegen die Bremser in Ih-
    rer Koalition durchsetzen können.

    Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition,
    stimmen Sie dem Gesetzentwurf der CDU/CSU zu – im
    Interesse eines bestmöglichen Schutzes der Bevölkerung
    und vor allem unserer Kinder vor Sexualverbrechen.

    Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der CDU/CSU)




Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Nächster Redner ist der Kollege Jerzy Montag, Bünd-

nis 90/Die Grünen.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jerzy Montag


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und

    Herren! Lieber Kollege Götzer, auch wir geben die Hoff-
    nung nicht auf, dass wir bei der Debatte über das Sexual-
    strafrecht, also bei den weiteren Beratungen dieses Ge-


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    1726


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    setzeswerks, zu einer rationalen und an den Interessen der
    Opfer ausgerichteten Diskussion kommen werden, und
    zwar – ich sage das ganz klar und deutlich – auch mit der
    Opposition und mit Ihnen.

    Es gab erstaunlich wenig Polemik, wenn Sie sich auch
    nicht jede verkneifen konnten. Wenn ich mir diese weg-
    denke, glaube ich aufgrund vieler Punkte – dies ist ein
    gutes Zeichen für die Arbeit im Rechtssauschuss und für
    den weiteren Gesetzgebungsgang –, dass wir uns viel-
    leicht doch auf ein gemeinsames Gesetz werden ver-
    ständigen können, insbesondere dann, wenn Sie es sich in
    Zukunft verkneifen, populistischen Neigungen nachzu-
    geben,


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    also zum Beispiel zu glauben, Sie könnten durch Strafver-
    schärfungen in Einzelfällen mögliche Opfer tatsächlich
    davor schützen, Opfer zu werden. So simpel und einfach
    läuft Strafgesetzgebung nicht. Man kann Opferschutz
    nicht ausschließlich über höhere Strafen betreiben.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Dr. Wolfgang Götzer [CDU/ CSU]: Wer sagt das?)


    – Das sagen Sie, indem Sie an erster Stelle und sich nur
    darauf beziehend an den Vorschlägen der Koalition
    geißeln, dass wir mit den Strafverschärfungen nicht weit
    genug gehen würden. Ich werde Ihnen dies anhand des
    § 176 des Strafgesetzbuches und den guten Gründen,
    warum wir hier nicht zu einem Verbrechenstatbestand ge-
    kommen sind, noch zu beweisen versuchen.

    Ich freue mich ganz besonders – die Frau Ministerin
    Zypries hat darauf hingewiesen –, dass wir heute nicht nur
    über den Gesetzentwurf der Koalition reden, sondern dass
    wir auch den Aktionsplan zum Schutz von Kindern und
    Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch und Ausbeutung
    mitdiskutieren können. Ich danke dafür ganz ausdrück-
    lich. Dies ist ein Beweis dafür, dass die Koalition beim
    Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller
    Gewalt eben nicht ausschließlich ans Strafrecht denkt,
    sondern auch an viel wirksamere Mittel, die Kinder und
    Jugendliche tatsächlich schützen können.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Jörg van Essen [FDP])


    Aufklärung, Sensibilisierung der Gesellschaft, Arbeit
    mit Jugendlichen, Schaffen von Anlaufstellen, von Bera-
    tungsstellen und – das sage ich ganz bewusst – auch eine
    gesellschaftliche Ächtung des sexuellen Missbrauchs sind
    mindestens genauso gute Elemente wie das Mittel des
    Strafrechts, wobei ich nicht sage, dass das Strafrecht keine
    Rolle spielt. Es muss aber eingebettet werden. Es muss
    auf Rationalität abgeklopft werden. Das haben wir mit
    diesem Gesetzentwurf versucht.

    Dieser Gesetzentwurf, meine Damen und Herren von
    der Opposition, ist rational. Er sieht Strafverschärfungen
    nur da vor, wo sie wirklich erforderlich sind, und auch hier
    nur in einem angemessenen Umfang. Er ist durchdacht
    und schließt Strafbarkeitslücken, er beseitigt bestehende

    Widersprüche zwischen den Strafnormen. Der Gesetzent-
    wurf ist verantwortungsbewusst, denn er berücksichtigt
    die berechtigten Interessen der Opfer.

    Ich will an dieser Stelle nicht eine fruchtlose und end-
    lose Debatte über die generalpräventive Wirkung des
    Strafrechts führen. Es ist klar, dass einzelfallbezogen die
    generalpräventive Wirkung gering ist. Trotzdem hat das
    Strafgesetz generalpräventive Wirkungen und im Sinne
    einer Normsetzung, die fragt, was wir unter Strafe stellen
    wollen und welches Verhalten wir für strafwürdig halten,
    durchaus eine Bedeutung. Deswegen unterstützen wir
    auch die Gedanken, die dahin gehen, dass sich die Ver-
    werflichkeit der Tat auch im Strafmaß ausdrücken muss.

    Aus diesen Gründen haben wir auch zugestimmt, dass
    man beim sexuellen Missbrauch von Kindern und anderen
    vergleichbaren Vorschriften dieses Abschnittes die Geld-
    strafe gestrichen hat. Denn die Geldstrafe ist ein Signal
    für eine etwaige Bagatelltat.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Diese Abschaffung halten wir für richtig und haben wir
    unterstützt. In Richtung FDP sage ich: Dies ist keine heiße
    Luft, sondern hier geht es wirklich um die Frage, ob wir
    in der Öffentlichkeit und gegenüber der Gesellschaft sa-
    gen: Kindesmissbrauch ist eine Straftat, die man auch mit
    einer Geldstrafe aus der Welt schaffen kann. – Wir halten
    dies für nicht richtig. Darüber hinaus geht es uns auch da-
    rum, zu zeigen, dass die Herstellung und Verbreitung von
    Kinderpornographie – gerade durch das Internet geschieht
    das in hohem Maße – keine Bagatelle ist.

    Wir sind dafür, auch die Zahl der minderschweren
    Fälle, wenn es um sexuellen Missbrauch geht, zu redu-
    zieren,


    (Zuruf von der CDU/CSU: Und zu streichen!)

    weil das Opferschutz bedeutet. Wir haben die minder-
    schweren Fälle aus einigen Grundtatbeständen herausge-
    nommen, und zwar ganz bewusst, weil wir der Meinung
    sind, dass sich die Opfer, wenn sie mit den Straftaten, die
    ihnen angetan werden, schon in der Öffentlichkeit stehen,
    nicht auch noch damit auseinander setzen müssen, dass
    das, was ihnen geschehen ist, nur ein minderschwerer Fall
    und folglich nicht so schlimm sei. Die Opfer empfinden
    es als eine ganz besonders schlimme Tat gegen sie selbst.

    Wir fordern Strafen, die, ganz besonders bei Straftaten
    im sozialen Nahraum, in der Konsequenz die Opfer nicht
    verängstigen und zum Schweigen bringen. Das ist dann
    der Fall – das übersehen Sie von der Opposition –, wenn
    Sie schon den Grundtatbestand des sexuellen Miss-
    brauchs zu einem Verbrechen hochstilisieren. Daraus er-
    gibt sich nämlich als Folge, dass keine flexible Antwort
    der Justiz auf bestimmte Straftaten möglich ist.


    (Axel E. Fischer [Karlsruhe-Land] [CDU/ CSU]: „Stilisieren“? Das ist unglaublich! Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Deswegen wollen wir die minderschweren Fälle lassen!)


    – Das habe ich verstanden. Aber auch durch Ihre Einwürfe
    wird Ihre Argumentation nicht besser. Nehmen Sie zur
    Kenntnis, Herr Götzer: Das, was Sie in Ihrem Beitrag als ei-
    nen Fall der „Kinderschändung“, als sexuellen Missbrauch

    Jerzy Montag




    Jerzy Montag
    von Kindern bezeichnet haben, umfasst im Straftatbe-
    stand viel mehr als das, was Sie damit zum Ausdruck brin-
    gen wollen und was ich mit Ihnen teile. Es gibt Fälle mit
    großem Altersunterschied, bei denen Erwachsene, meis-
    tens Männer, kleine Kinder sexuell in einem Ausmaß miss-
    brauchen, ohne dass es zu einer Vergewaltigung kommt,
    ohne ein Eindringen in den Körper, das in hohem Maße
    strafwürdig ist. Der sexuelle Missbrauch von Kindern
    nach § 176 StGB umfasst allerdings auch das Petting ei-
    ner 15-Jährigen mit einem 13-Jährigen. Wir halten es für
    falsch, einen solchen Sachverhalt, nämlich die Sexualer-
    fahrung von Jugendlichen diesseits und jenseits der
    Schwelle des 14. Lebensjahres, pauschal zu einem Ver-
    brechen zu stigmatisieren.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Dr. Wolfgang Götzer [CDU/ CSU]: Dafür haben wir doch den minderschweren Fall, Herr Kollege!)


    Deswegen sage ich Ihnen: Wenn Sie sich von Ihren
    Vorbehalten lösen und versuchen, den Text vernünftig zu
    lesen, dann werden Sie merken, dass das, was Sie haben
    wollen, in der Lösung, die wir gefunden haben, enthalten
    und in dem Entwurf der Koalition weitestgehend erfüllt
    ist. Wir werden darüber im Einzelnen noch im Ausschuss
    zu sprechen haben. Sie werden feststellen: Wir liegen in
    der Sache nicht so weit auseinander, wenn Sie nur den
    Versuch aufgeben, in der Öffentlichkeit mit solchen For-
    derungen nach Verbrechenstatbeständen und mit Begrif-
    fen wie „Kinderschändung“ Punkte machen zu wollen.
    Das ist der Punkt.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Diskutieren Sie mit uns über die Sache. Dann werden Sie
    mit uns zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen kön-
    nen.

    Ich komme zum § 138 StGB und zur Nichtanzeige ge-
    planter Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
    Dies wird jetzt von uns unter Strafe gestellt. Wir wollen
    – Frau Ministerin hat darauf hingewiesen –, dass diejeni-
    gen zum Beispiel aus der Nachbarschaft, die auf die eine
    oder andere Weise von einem sexuellen Missbrauch von
    Kindern erfahren und einfach wegschauen wollen, dies
    nicht können. Sie werden nicht mehr sagen können: Was
    interessiert mich das? Das bringt mir mit der Justiz nur
    Ärger ein. Damit will ich nichts zu tun haben. – Diese Än-
    derung ist ein Signal, das ich für richtig halte. Dem kön-
    nen wir, wie ich glaube, folgen.

    Wir haben, damit das Gesetz vernünftig und rational
    ist, aber auch die entsprechenden Schranken eingesetzt.
    Wenn Sie das Gesetz genau lesen, dann werden Sie nichts
    dagegen sagen können, dass wir bestimmte Berufsgrup-
    pen von einer strafbewehrten Anzeigepflicht ausgenom-
    men haben. Wir haben diese Gruppen aber nicht von einer
    Beistandspflicht ausgenommen. Sie bleiben verpflichtet,
    sich aus ihrem Arbeitsfeld heraus darum zu bemühen, und
    zwar effektvoll, weiteren sexuellen Missbrauch zu ver-
    hindern. Sie sollen dazu beitragen, dass sich solche
    Straftaten nicht fortsetzen. Wir haben sie mit gutem
    Grund aus der strafbewährten Anzeigepflicht herausge-
    nommen, weil wir der Meinung sind, dass wir damit mehr

    Gutes als Schlechtes tun. Damit erreichen wir nämlich,
    dass sich die Opfer, Kinder, an diese Gruppen wenden
    können und dass ein Vertrauensverhältnis geschaffen
    wird. Wir wollen einen Raum dafür schaffen, dass Opfer-
    schutz auch tatsächlich ausgeübt werden kann.

    In der Redezeit, die mir verbleibt, möchte ich noch
    einen weiteren Punkt ansprechen. Es geht um den Opfer-
    schutz für behinderte und widerstandsunfähige Perso-
    nen. Nach jahrelangen Diskussionen, in denen das offen-
    sichtlich nicht gelungen ist, haben wir jetzt endlich einen
    Gesetzentwurf vorlegen können, in dem der Unterschied
    zwischen der Vergewaltigung auf der einen Seite und den
    Beischlafhandlungen mit widerstandsunfähigen Personen
    auf der anderen Seite vom Strafgesetz auf die gleiche
    Ebene gestellt wird.

    Es gibt Unterschiede: Bei der Vergewaltigung gibt es die
    Gewaltfrage, die es bei den Beischlafhandlungen mit wi-
    derstandsunfähigen Personen nicht gibt. Auf der anderen
    Seite gibt es dafür ein höheres Maß an Verwerflichkeit, weil
    eine entsprechende Situation ausgenutzt wird. Das Straf-
    gesetzbuch kennt so etwas zum Beispiel in § 243 Abs. 1
    Nr. 6, wonach der Diebstahl bei widerstandsunfähigen,
    hilflosen Personen sehr wohl straferschwerend wirkt.


    (Jörg van Essen [FDP]: So ist es, genau!)

    Auf der einen Seite steht also die Gewaltfrage und auf der
    anderen Seite steht die Verwerflichkeit der Ausnutzung ei-
    ner hilflosen Lage als ein straferschwerendes Moment.
    Deswegen sagen wir, dass die Vergewaltigung nach § 177
    Strafgesetzbuch und der Beischlaf mit widerstandsun-
    fähigen Personen gleich behandelt werden sollen. Hier
    soll der gleiche Strafrahmen gelten.

    Die DNA-Analyse ist schon angesprochen worden.
    Dazu möchte ich nur ein Wort sagen: Es ist nicht so, dass
    sich die Anlasstat bei einer negativen Prognose auf der glei-
    chen Ebene wiederholen kann. Die Anlasstat kann jedes
    Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung sein. Bei
    der Frage der Negativprognose muss es sich um erhebliche
    Straftaten handeln. Sie gehen fehl, wenn Sie sagen, dass ein
    sexueller Missbrauch von Kindern keine schwerwiegende
    Straftat ist. Natürlich ist sie das im Sinne des § 81 g Straf-
    prozessordnung. Daran haben wir nichts geändert.