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ID1502002300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Tagesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Ände- rung anderer Gesetze (Drucksachen 15/124, 15/317) . . . . . . . . . 1559 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung schwerbehinderter Men- schen im öffentlichen Dienst des Bundes (Drucksache 15/227) . . . . . . . . . . . . . . . . 1559 B Helga Kühn-Mengel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1559 C Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1561 A Markus Kurth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1562 D Daniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . . . . . . 1564 A Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 1565 B Barbara Lanzinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1565 D Silvia Schmidt (Eisleben) SPD . . . . . . . . . . . 1567 A Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchGÄndG) (Drucksache 15/88) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1569 B Christa Stewens, Staatsministerin (Bayern) 1569 B Kerstin Griese SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1571 A Klaus Haupt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1573 A Jutta Dümpe-Krüger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1574 C Andreas Scheuer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1575 C Sabine Bätzing SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1576 D Michaela Noll CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1578 C Marieluise Beck, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1579 C Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zivildienstge- setzes (Erstes Zivildienständerungsge- setz) (Drucksache 15/297) . . . . . . . . . . . . . . . . 1580 C Anton Schaaf SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1580 C Willi Zylajew CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1582 C Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1584 C Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1585 D Tagesordnungspunkt 16: a) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Sondergutachten des Sozialbei- rats zur Rentenreform (Drucksache 14/5394) . . . . . . . . . . . . . 1587 B Plenarprotokoll 15/20 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 20. Sitzung Berlin, Freitag, den 17. Januar 2003 I n h a l t : b) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwan- kungsreserve sowie des jeweils erfor- derlichen Beitragssatzes in den künfti- gen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 SGB VI (Rentenversicherungsbericht 2001) und Gutachten des Sozialbei- rats zum Rentenversicherungsbe- richt 2001 (Drucksache 14/7639) . . . . . . . . . . . . . 1587 B c) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwan- kungsreserve sowie des jeweils erfor- derlichen Beitragssatzes in den künfti- gen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 SGB VI (Rentenversicherungsbericht 2002) und Gutachten des Sozial- beirats zum Rentenversicherungs- bericht 2002 (Drucksache 15/110) . . . . . . . . . . . . . . 1587 C Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1587 D Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1589 A Birgitt Bender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1591 B Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . 1593 A Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1594 B Hildegard Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1595 D Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS 1597 C Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . 1599 A Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1599 C Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU . . . . . 1601 B Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Andreas Pinkwart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Zinsabgeltungsteuer einführen – Flucht- kapital zurückholen (Drucksache 15/217) . . . . . . . . . . . . . . . . 1603 A Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . . . . 1603 B Gabriele Frechen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1604 A Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . 1605 A Otto Bernhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1606 C Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1607 B Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . 1608 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1609 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1611 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1611 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Januar 20032 (A) (B) (C) (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Januar 2003 1559 20. Sitzung Berlin, Freitag, den 17. Januar 2003 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Custode Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Januar 2003 1611 (C) (D) (A) (B) Altmaier, Peter CDU/CSU 17.01.2003 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ 17.01.2003 DIE GRÜNEN Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 17.01.2003 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 17.01.2003 Dr. Göhner, Reinhard CDU/CSU 17.01.2003 Hartnagel, Anke SPD 17.01.2003 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 17.01.2003 Dr. Hoyer, Werner FDP 17.01.2003 Kasparick, Ulrich SPD 17.01.2003 Kossendey, Thomas CDU/CSU 17.01.2003 Laurischk, Sibylle FDP 17.01.2003 Lenke, Ina FDP 17.01.2003 Michelbach, Hans CDU/CSU 17.01.2003 Mogg, Ursula SPD 17.01.2003 Möllemann, Jürgen W. FDP 17.01.2003 Multhaupt, Gesine SPD 17.01.2003 Nitzsche, Henry CDU/CSU 17.01.2003 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 17.01.2003 Reiche, Katherina CDU/CSU 17.01.2003 Rupprecht (Tuchenbach), SPD 17.01.2003 Marlene Dr. Schockenhoff, CDU/CSU 17.01.2003 Andreas Dr. Solms, Hermann Otto FDP 17.01.2003 Dr. Stadler, Max FDP 17.01.2003 Straubinger, Max CDU/CSU 17.01.2003 Thiele, Carl-Ludwig FDP 17.01.2003 Volquartz, Angelika CDU/CSU 17.01.2003 Wissmann, Matthias CDU/CSU 17.01.2003 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 784. Sitzung am 20. De- zember 2002 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenografischen Bericht zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: – Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Durch diesen Beschluss ist der vom Bundesrat gemäß Artikel 76 Abs. 1 GG eingebrachte Entwurf eines Ge- setzes zur Aktivierung kleiner Jobs (Kleine-Jobs-Ge- setz) gegenstandslos geworden. – Gesetz zur Einbeziehung beurlaubter Beamter in die kapitalgedeckte Altersversorgung – Gesetz zu dem Revisionsprotokoll vom 12. März 2002 zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermei- dung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 (Nachtragshaushaltsgesetz 2002) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesregierung mit der Vorlage eines Nachtragshaushalts für 2002 erst jetzt auf Entwicklungen reagiert, die ihr bereits seit längerer Zeit bekannt sind. So steigt nunmehr die Neuverschul- dung des Bundes für das Jahr 2002 gegenüber der bishe- rigen Planung um rund zwei Drittel auf 34,6 Milliarden Euro. Der enorm gewachsene Fehlbetrag im Bundeshaus- halt führt dazu, dass Deutschland die EU-Defizitgrenze von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in diesem Jahr nicht einhalten kann. Vielmehr wird für 2002 ein gesamt- staatliches Defizit von 3,8 Prozent des Bruttoinlandspro- dukts erwartet. Die Verantwortung hierfür hat allein der Bund, dessen Finanzierungsdefizit einschließlich Sozial- versicherungen, bezogen auf die dem Bundesbereich entsprechend der Vereinbarung im Finanzplanungsrat zuzu- ordnende Bemessungsgröße von 45 Prozent des Bruttoin- landsprodukts, rund 4,6 Prozent ausmacht. Darüber hinaus übersteigt die Neuverschuldung des Bundes in erheblichem Maße die nach Artikel 115 GG als Obergrenze normierte Summe der Investitionen. Nach Auffassung des Bundesrates sind die ungünstige Entwicklung der Bundesfinanzen und ihre negativen Fol- gewirkungen auf Fehler und Versäumnisse der Wirtschafts- , Steuer- und Finanzpolitik der Bundesregierung zurückzu- führen. Die Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation und vor allem die zunehmend pessimistischere Einschät- zung der ökonomischen Perspektiven durch die Wirt- schaft und die Bürger sind seit Monaten markant sichtbar gewesen. Gleichwohl hat die Bundesregierung diesbezüg- lich für ihre Haushalts- und Finanzplanung keine Konse- quenzen gezogen. Die Bundesregierung reagiert vielmehr erst jetzt und damit verspätet. Die Bundesregierung hat ihre Einschätzung, wonach 2002 die EU-Defizitobergrenze für den Gesamtstaat von 3 Prozent eingehalten wird, ständig wiederholt und be- kräftigt. Die Einleitung eines Frühwarnverfahrens durch die EU im Frühjahr 2002 verhinderte die Bundesregie- rung durch die Vereinbarung unrealistischer Zusagen. Bis unmittelbar nach den Wahlen zum Deutschen Bundestag im September beharrte die Bundesregierung auf ihrer Ein- schätzung. Der Bundesrat sieht hierin ein nicht hinnehm- bares Vorgehen, das allein wahltaktisch motiviert war. Er bedauert es, dass die Bundesregierung diese Zeit nicht ge- nutzt hat, um durch geeignete Maßnahmen steuernd ein- zugreifen, um zumindest das Ausmaß der Defizitüber- schreitung einzudämmen. Falsche Weichenstellungen im Bereich der Arbeits- marktpolitik, von übertriebener Regulierung bis hin zu starken Beschränkungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, haben sich als deutliche Belastungsfakto- ren erwiesen. Verunsicherung im Bereich der Steuerpoli- tik durch sprunghafte Ankündigungen und unausgewo- gene Steuerrechtsänderungen, verbunden mit viel zu niedriger Einschätzung der finanziellen Folgen für das Steueraufkommen – insbesondere im Bereich der Körper- schaftsteuer – hat zu weiteren Beeinträchtigungen sowohl der gesamtwirtschaftlichen Situation, als auch für die öf- fentlichen Haushalte beigetragen. Die Überschreitung der Kreditfinanzierungsgrenze nach Artikel 115 GG ist auch eine Folge davon, dass die Bundesregierung ihre bisherige Haushalts- und Finanz- planung nicht vorausschauend und zukunftsorientiert ge- staltet hat. die Bundesregierung nimmt die Ausnahmere- gelung des Artikels 115 GG, die Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, in Anspruch, ob- wohl sie selbst in weiten Teilen für diese Störung selbst die Ursachen gesetzt oder es versäumt hat, rechtzeitig ge- eignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit hat mitgeteilt, dass der Aus- schuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2001 – Drucksachen 14/9995, 15/99 Nr. 1.14 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/103 Nr. 2.105 Drucksache 15/103 Nr. 2.125 Drucksache 15/103 Nr. 2.130 Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Drucksache 15/103 Nr. 1.11 Drucksache 15/103 Nr. 2.12 Drucksache 15/103 Nr. 2.61 Drucksache 15/103 Nr. 2.70 Drucksache 15/103 Nr. 2.83 Drucksache 15/103 Nr. 2.85 Drucksache 15/103 Nr. 2.91 Drucksache 15/103 Nr. 2.95 Drucksache 15/103 Nr. 2.128 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/103 Nr. 2.114 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 15/103 Nr. 1.4 Drucksache 15/103 Nr. 1.15 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 15/103 Nr. 2.59 Ausschuss für Tourismus Drucksache 15/103 Nr. 1.1 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/103 Nr. 1.4 Drucksache 15/103 Nr. 2.15 Drucksache 15/103 Nr. 2.57 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Januar 20031612 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Ich erteile das Wort Kollegin Jutta Dümpe-Krüger,
    Bündnis 90/ Die Grünen.


    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Her-
    ren! Zwei Jahre lang ist zwischen Bund und Ländern dis-
    kutiert worden, bevor der Bundesrat im Juni 2002 dem
    neuen Jugendschutzgesetz zugestimmt hat. Das Gesetz
    zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit wurde mit
    dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender
    Schriften und Medieninhalte zusammengeführt, um zu ei-
    nem einheitlichen Jugendschutzgesetz zu kommen.
    Warum war das gut und richtig, meine Damen und Her-
    ren? – Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen da
    zu verbessern, wo es nötig ist, und trotzdem mit Augen-
    maß den Rahmen dafür zu schaffen, dass Jugendliche ei-
    nerseits einen besonderen und umfassenden Schutz ge-
    nießen, andererseits aber auch noch in der Lage sind,
    eigenverantwortlich zu handeln. Denn unsere Gesell-
    schaft – und damit auch unsere Wirtschaft, die Unterneh-
    men und die Betriebe – braucht junge Menschen, die in
    der Lage sind, selbstständig zu denken, zu handeln und
    Entscheidungen zu treffen.

    Der Jugendschutz ist nicht nur verbessert, er ist ja auch
    verschärft worden – ein Wort, das Ihnen, meine Damen
    und Herren auf der rechten Seite dieses Hauses, besonders
    gut gefällt. Ich beschränke mich auf einige Beispiele.

    Computer und Bildschirmspielgeräte müssen mit
    Altersfreigabekennzeichnungen versehen werden. Wer
    diese Bildträger an Kinder und Jugendliche abgibt, die
    jünger sind, kann mit Bußgeldern bis 50 000 Euro bestraft
    werden.

    Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
    kann ohne Antrag Medien aller Art auf eine Verbotsliste
    setzen.

    Trägermedien, die Gewalt verherrlichen oder porno-
    graphisch sind, werden mit weit reichenden Abgabe-, Ver-
    triebs- und Werbeverboten belegt. Sie dürfen Jugendli-
    chen nicht zugänglich sein.

    Heute liegt uns der Gesetzentwurf des Bundesrates
    vor, der vom Freistaat Bayern eingebracht wurde. Warum,
    meine Damen und Herren von der CDU/CSU, dieser Vor-
    stoß aus dem tiefen Süden der Republik? Die Antwort ist
    einfach, auch wenn man wie ich nur aus Nordrhein-West-
    falen kommt – als neue Abgeordnete hatte ich mir
    aufgrund etlicher Diskussionen in der letzten Zeit vorge-
    nommen, mich zu gegebener Zeit einmal dafür zu ent-
    schuldigen; das möchte ich hier tun –: Weil Ihnen selbst-
    verständlich wieder einmal all das, was im Gesetz steht,
    viel zu windelweich erscheint.


    (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Wir machen keine windelweichen Gesetze!)


    Sie fordern in Ihrem Gesetzentwurf nämlich nicht nur
    eine Verschärfung des bestehenden Gesetzes, sondern
    fallen auch in Uraltregelungen längst überholter Law-
    and-order-Politik zurück. Das machen schon Ihre Be-


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    1574


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    griffsverwendungen deutlich: „Verbot“, „Rückkehr“, „Ab-
    schaffung“ oder auch „Erhöhung des Bußgeldrahmens“.
    Wo ist da Neues? Wo ist da Innovatives?


    (Ingrid Fischbach [CDU/CSU]: Innovationen dort, wo sie hingehören, aber nicht überall! Sie haben nicht zugehört!)


    Ich greife einige Punkte heraus:

    Erstens. Sie wollen – so der Gesetzentwurf – die Ab-
    schaffung des Elternprivilegs bei Kinobesuchen. Sie sa-
    gen einerseits, Elternleistung dürfe nicht durch gesetzliche
    Regelungen konterkariert werden. Im gleichen Atemzug
    fügen Sie hinzu:

    Verbindliche und bewährte Altersempfehlungen, wie
    sie für Kinofilme durch die Freiwillige Selbstkon-
    trolle der Filmwirtschaft ... bestehen, sollten deshalb
    nicht durch ein so genanntes Elternprivileg ... unter-
    laufen werden.

    Meine Damen und Herren, Sie stellen damit nicht nur El-
    tern ein Armutszeugnis aus; dieser Widerspruch fällt Ih-
    nen nicht einmal auf. Nein, Sie unterstellen auch, dass es
    so etwas wie den fiktiven Acht- oder Zwölfjährigen gibt.
    An der grob über den Daumen gepeilten Definition des-
    sen Entwicklungsstandes wäre ich sehr interessiert.

    Unser Jugendschutzgesetz gibt den Eltern die Möglich-
    keit, unterschiedliche Entwicklungsstufen ihres Kindes zu
    beachten, und zwar individuell. Das ist gut und richtig so,
    weil Eltern ihr Kind am besten kennen und seinen Ent-
    wicklungsstand deswegen am besten einschätzen können.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Zweitens. Wenn es nach Ihnen geht, dann soll es an-
    scheinend unterschiedliche Bußgeldrahmen für gleich
    geartete Vergehen geben. Das würde nicht nur das Ver-
    hältnismäßigkeitsgebot auf den Kopf stellen, sondern
    auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen.
    Außerdem ist doch längst bekannt, dass schärfere Sank-
    tionen nicht zu einem höheren Schutz des gefährdeten
    Rechtsguts – hier des Jugendschutzes – führen.

    Drittens. Sie führen in Ihrem Gesetzentwurf eine Un-
    menge unbestimmter Rechtsbegriffe, Regelbeispiele und
    Generalklauseln ein, zum Beispiel im Bereich der Killer-
    spiele oder beim „Verbot für Darstellungen von Kindern
    und Jugendlichen in unnatürlicher, geschlechtsbetonter
    Körperhaltung“. Niemand, der Recht anwenden muss,
    wüsste, wie er das überhaupt machen sollte.

    Das heißt im Klartext: Ihr Gesetzentwurf führt zu kei-
    ner Effektivitätssteigerung und auch nicht zu einem bes-
    seren Jugendschutz. Er führt lediglich dazu, dass Ihnen
    anerkannte Fachleute attestieren, dass Sie einen „deut-
    lichen Nachholbedarf an fachlicher Beratung haben“.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Die Situation der Jugend ist in jeder Generation eine
    andere. Auf den ständigen Wechsel in diesem Bereich
    muss der heutig Gesetzgeber reagieren. Rot-Grün hat rea-
    giert, indem das Jugendschutzgesetz umfassend und in
    geeigneter Weise reformiert wurde.

    Wir haben es soeben bereits gehört – ich wiederhole
    es –: Zwischen Bund und Ländern besteht das Einverneh-
    men, die neuen Vorschriften innerhalb von fünf Jahren
    ständig zu evaluieren. Die Neuregelung wird zu Verbes-
    serungen führen; davon bin ich überzeugt. Vielleicht muss
    an der einen oder anderen Stelle nachgebessert werden;
    das ist normal. Aber auch das wird laufend hinterfragt
    werden. Akteure auf allen Ebenen werden dauerhaft in
    diesen Prozess eingebunden sein.

    Das Fazit kann nur sein: Das, was Sie uns hier über den
    Bundesrat vorlegen, wäre eine Verschlimmbesserung,
    von der wir tunlichst die Finger lassen sollten.

    Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre
    Aufmerksamkeit.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


Dies war die erste Rede der Kollegin Dümpe-Krüger.
Herzlichen Glückwunsch!


(Beifall)


Nun erteile ich das Wort dem Kollegen Andreas
Scheuer, CDU/CSU-Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Andreas Scheuer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

    Frau Griese, Sie haben so liebe Worte gefunden. Deshalb
    möchte ich Ihnen sagen: Schauen Sie sich doch zuerst ein-
    mal die Werbekampagne der SPD in Niedersachsen an, in
    der Sie Kinder für Ihre Sache instrumentalisieren. Par-
    teiübergreifender Konsens mit Ihnen? – Ich sage: Wahn-
    sinn!


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Auch wenn Sie, meine Damen und Herren von der Ko-
    alition, nicht gern daran erinnert werden, kann ich es Ih-
    nen nicht ersparen, noch einmal auf die Geschichte der
    Reform des Jugendschutzgesetzes einzugehen. Es war
    am Beginn der Regierungszeit von Rot-Grün, als Gerhard
    Schröder zum Thema Jugendschutz – seine Phrasen sind
    aber beliebig auf alle Politikbereiche anwendbar – sagte:
    Das ist ganz wichtig, da müssen wir etwas tun. Dann ge-
    schah erst einmal wie gewohnt gar nichts.

    Die Union mahnte, dass eine Reform dringend not-
    wendig sei. Es folgte die Nullnummer Bergmann. Mit
    weit gehenden Reformen ist man ja ohnehin – das wissen
    wir – bei Rot-Grün sehr sparsam. Man verkündete also
    zunächst einmal, dass keine Reform des Jugendschutzge-
    setzes in der 14. Legislaturperiode mehr angepackt werde.
    So der Plan.

    Dann ereignete sich die Bluttat in Erfurt. Es muss
    eben leider immer erst etwas passieren, damit gehandelt
    wird. Sie hinken mit Ihrer Politik immer hinterher und
    wundern sich, dass die Instrumente nicht oder zu spät
    greifen.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Widerspruch bei der SPD)


    Jutta Dümpe-Krüger





    Andreas Scheuer

    Nach dem Ereignis in Erfurt wurde mit glühend heißer
    Nadel gearbeitet. Rot-Grün brauchte schnell etwas zum
    Vorweisen, um von der langen Untätigkeit abzulenken.

    Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie hör-
    ten nicht auf Expertenratschläge,


    (Kerstin Griese [SPD]: Ich war bei der Anhörung dabei!)


    ignorierten weitgehend wichtige Änderungsanträge und
    peitschten das Gesetz einfach durch. Das ist ja auch ver-
    ständlich; denn in der SPD macht man sich lieber intensiv
    Gedanken, wie man die Hoheit über den Kinderbetten
    nach den Vorgaben von Müntefering und Scholz erreichen
    kann,


    (Beifall bei der CDU/CSU – Zurufe von der SPD: Oh!)


    als vielmehr vollständige und zukunftsfähige Konzepte
    auf den Weg zu bringen.

    Ja, meine Damen und Herren von der Koalition, das
    werden Sie noch öfter zu diesem Thema hier im Hohen
    Haus hören;


    (Christel Humme [SPD]: Bei Ihrer Stillosigkeit kann ich mir das vorstellen!)


    denn Sie machen Gesellschaftspolitik aus der SPD-Partei-
    zentrale heraus. Sie wollen insgesamt eine Gesellschaft
    – lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen – à la DDR
    light. Das ist wahrlich traurig.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    An drei Beispielen will ich den Sinn und die Praxis-
    nähe unseres Vorschlags deutlich machen. Erstes Bei-
    spiel: Ballerspiele an Bildschirmgeräten. Es ist doch Rea-
    lität, dass in den Spielhöllen die jungen Freaks vor allem
    durch Ihre Lockerung der Altersgrenze öffentlich um den
    Sieg ballern können.


    (Widerspruch der Abg. Kerstin Griese [SPD])


    Die Spiele werden zudem mit den neuen Grafiken an
    Hightechbildschirmen immer realer.

    Zweites Beispiel: Laserdromes und Gotchaspiele.
    Schießen auf alles, was sich bewegt, und Abknallen des Mit-
    spielers sind der Inhalt dieser Spiele. Besser kann man einen
    Amoklauf gar nicht trainieren. Das passt nicht in unser Wer-
    tesystem. Da muss der Riegel vorgeschoben werden.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Drittes Beispiel: Videoverleihautomaten. Selbst der
    Videofachhandelsverband, IVD, geht gegen diese Auto-
    maten vor. Nach wie vor ist die soziale Kontrolle beim
    Betreten eines Ladengeschäftes höher als beim Zugang zu
    einem Automatenraum. Durch Strohmänner kann der Ju-
    gendliche locker gefährliches und schädliches Material
    ausleihen. Die Chipkarte – seien wir doch ganz ehrlich –
    und der Fingerabdruck sind leicht von einem 18-jährigen
    Kollegen organisiert – und dann geht das wilde Verleihen
    los.

    Meine Damen und Herren, dass es bei diesem Thema
    immer Lücken geben wird, ist klar. Wenn wir aber die

    Lücken nicht schließen, die wir schließen können, dann
    erfüllen wir im Deutschen Bundestag unsere Aufgabe
    nicht.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Zu Beginn dieser Legislaturperiode war Ministerin
    Renate Schmidt mit der Friedenspfeife unterwegs. Sie hat
    bei ihrem Auftritt im zuständigen Ausschuss beteuert, Sie
    werde alle Vorschläge prüfen und dankend aufnehmen,
    die von der Union eingebracht würden.


    (Christel Humme [SPD]: Wenn sie gut sind! – Nicolette Kressl [SPD]: Da kam bei der Prüfung nichts raus!)


    Frau Beck, Sie sind Ihre Vertreterin. Teilen Sie ihr bitte
    mit, dass sie im Wort steht. Greifen Sie jetzt zu bei den
    Verbesserungen im Jugendschutz!

    Meine Damen und Herren von Rot-Grün, haben Sie
    keine Angst. Wir wissen ja, dass Sie immer wieder bei
    den verschiedensten Themen unsere Hilfestellung brau-
    chen, um die Fehler und Blindstellen Ihrer Gesetze aus-
    zumerzen.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Lachen bei der SPD)


    Wir verzeihen Ihnen ja Ihre Flickschusterei und Ihre Hek-
    tik bei diesem Thema, wenn Sie jetzt bei dieser Gesetzes-
    änderung mitmachen.

    Zum Schluss möchte ich Ihnen einen Spruch des ehe-
    maligen Oberbürgermeisters von Stuttgart, Manfred
    Rommel – der Spruch ist für Rot-Grün wie geschaffen –,
    in Erinnerung rufen:

    Der Mensch kommt nicht umhin, sein ganzes Leben
    lang ein Irrender zu sein. Er hat aber die Chance, sich
    zu einem immer weniger Irrenden zu entwickeln.

    Meine Damen und Herren von Rot-Grün, es gibt also
    noch Hoffnung für Sie. Nutzen Sie sie!

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Christel Humme [SPD]: Nehmen Sie sich das bitte zu Herzen!)