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    Tagesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Ände- rung anderer Gesetze (Drucksachen 15/124, 15/317) . . . . . . . . . 1559 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung schwerbehinderter Men- schen im öffentlichen Dienst des Bundes (Drucksache 15/227) . . . . . . . . . . . . . . . . 1559 B Helga Kühn-Mengel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1559 C Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1561 A Markus Kurth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1562 D Daniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . . . . . . 1564 A Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 1565 B Barbara Lanzinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1565 D Silvia Schmidt (Eisleben) SPD . . . . . . . . . . . 1567 A Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchGÄndG) (Drucksache 15/88) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1569 B Christa Stewens, Staatsministerin (Bayern) 1569 B Kerstin Griese SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1571 A Klaus Haupt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1573 A Jutta Dümpe-Krüger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1574 C Andreas Scheuer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1575 C Sabine Bätzing SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1576 D Michaela Noll CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1578 C Marieluise Beck, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1579 C Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zivildienstge- setzes (Erstes Zivildienständerungsge- setz) (Drucksache 15/297) . . . . . . . . . . . . . . . . 1580 C Anton Schaaf SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1580 C Willi Zylajew CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1582 C Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1584 C Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1585 D Tagesordnungspunkt 16: a) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Sondergutachten des Sozialbei- rats zur Rentenreform (Drucksache 14/5394) . . . . . . . . . . . . . 1587 B Plenarprotokoll 15/20 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 20. Sitzung Berlin, Freitag, den 17. Januar 2003 I n h a l t : b) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwan- kungsreserve sowie des jeweils erfor- derlichen Beitragssatzes in den künfti- gen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 SGB VI (Rentenversicherungsbericht 2001) und Gutachten des Sozialbei- rats zum Rentenversicherungsbe- richt 2001 (Drucksache 14/7639) . . . . . . . . . . . . . 1587 B c) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwan- kungsreserve sowie des jeweils erfor- derlichen Beitragssatzes in den künfti- gen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 SGB VI (Rentenversicherungsbericht 2002) und Gutachten des Sozial- beirats zum Rentenversicherungs- bericht 2002 (Drucksache 15/110) . . . . . . . . . . . . . . 1587 C Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1587 D Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1589 A Birgitt Bender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1591 B Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . 1593 A Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1594 B Hildegard Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1595 D Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS 1597 C Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . 1599 A Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1599 C Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU . . . . . 1601 B Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Andreas Pinkwart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Zinsabgeltungsteuer einführen – Flucht- kapital zurückholen (Drucksache 15/217) . . . . . . . . . . . . . . . . 1603 A Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . . . . 1603 B Gabriele Frechen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1604 A Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . 1605 A Otto Bernhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1606 C Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1607 B Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . 1608 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1609 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1611 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1611 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Januar 20032 (A) (B) (C) (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Januar 2003 1559 20. Sitzung Berlin, Freitag, den 17. Januar 2003 Beginn: 9.00 Uhr
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    Custode Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Januar 2003 1611 (C) (D) (A) (B) Altmaier, Peter CDU/CSU 17.01.2003 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ 17.01.2003 DIE GRÜNEN Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 17.01.2003 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 17.01.2003 Dr. Göhner, Reinhard CDU/CSU 17.01.2003 Hartnagel, Anke SPD 17.01.2003 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 17.01.2003 Dr. Hoyer, Werner FDP 17.01.2003 Kasparick, Ulrich SPD 17.01.2003 Kossendey, Thomas CDU/CSU 17.01.2003 Laurischk, Sibylle FDP 17.01.2003 Lenke, Ina FDP 17.01.2003 Michelbach, Hans CDU/CSU 17.01.2003 Mogg, Ursula SPD 17.01.2003 Möllemann, Jürgen W. FDP 17.01.2003 Multhaupt, Gesine SPD 17.01.2003 Nitzsche, Henry CDU/CSU 17.01.2003 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 17.01.2003 Reiche, Katherina CDU/CSU 17.01.2003 Rupprecht (Tuchenbach), SPD 17.01.2003 Marlene Dr. Schockenhoff, CDU/CSU 17.01.2003 Andreas Dr. Solms, Hermann Otto FDP 17.01.2003 Dr. Stadler, Max FDP 17.01.2003 Straubinger, Max CDU/CSU 17.01.2003 Thiele, Carl-Ludwig FDP 17.01.2003 Volquartz, Angelika CDU/CSU 17.01.2003 Wissmann, Matthias CDU/CSU 17.01.2003 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 784. Sitzung am 20. De- zember 2002 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenografischen Bericht zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: – Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Durch diesen Beschluss ist der vom Bundesrat gemäß Artikel 76 Abs. 1 GG eingebrachte Entwurf eines Ge- setzes zur Aktivierung kleiner Jobs (Kleine-Jobs-Ge- setz) gegenstandslos geworden. – Gesetz zur Einbeziehung beurlaubter Beamter in die kapitalgedeckte Altersversorgung – Gesetz zu dem Revisionsprotokoll vom 12. März 2002 zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermei- dung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 (Nachtragshaushaltsgesetz 2002) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesregierung mit der Vorlage eines Nachtragshaushalts für 2002 erst jetzt auf Entwicklungen reagiert, die ihr bereits seit längerer Zeit bekannt sind. So steigt nunmehr die Neuverschul- dung des Bundes für das Jahr 2002 gegenüber der bishe- rigen Planung um rund zwei Drittel auf 34,6 Milliarden Euro. Der enorm gewachsene Fehlbetrag im Bundeshaus- halt führt dazu, dass Deutschland die EU-Defizitgrenze von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in diesem Jahr nicht einhalten kann. Vielmehr wird für 2002 ein gesamt- staatliches Defizit von 3,8 Prozent des Bruttoinlandspro- dukts erwartet. Die Verantwortung hierfür hat allein der Bund, dessen Finanzierungsdefizit einschließlich Sozial- versicherungen, bezogen auf die dem Bundesbereich entsprechend der Vereinbarung im Finanzplanungsrat zuzu- ordnende Bemessungsgröße von 45 Prozent des Bruttoin- landsprodukts, rund 4,6 Prozent ausmacht. Darüber hinaus übersteigt die Neuverschuldung des Bundes in erheblichem Maße die nach Artikel 115 GG als Obergrenze normierte Summe der Investitionen. Nach Auffassung des Bundesrates sind die ungünstige Entwicklung der Bundesfinanzen und ihre negativen Fol- gewirkungen auf Fehler und Versäumnisse der Wirtschafts- , Steuer- und Finanzpolitik der Bundesregierung zurückzu- führen. Die Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation und vor allem die zunehmend pessimistischere Einschät- zung der ökonomischen Perspektiven durch die Wirt- schaft und die Bürger sind seit Monaten markant sichtbar gewesen. Gleichwohl hat die Bundesregierung diesbezüg- lich für ihre Haushalts- und Finanzplanung keine Konse- quenzen gezogen. Die Bundesregierung reagiert vielmehr erst jetzt und damit verspätet. Die Bundesregierung hat ihre Einschätzung, wonach 2002 die EU-Defizitobergrenze für den Gesamtstaat von 3 Prozent eingehalten wird, ständig wiederholt und be- kräftigt. Die Einleitung eines Frühwarnverfahrens durch die EU im Frühjahr 2002 verhinderte die Bundesregie- rung durch die Vereinbarung unrealistischer Zusagen. Bis unmittelbar nach den Wahlen zum Deutschen Bundestag im September beharrte die Bundesregierung auf ihrer Ein- schätzung. Der Bundesrat sieht hierin ein nicht hinnehm- bares Vorgehen, das allein wahltaktisch motiviert war. Er bedauert es, dass die Bundesregierung diese Zeit nicht ge- nutzt hat, um durch geeignete Maßnahmen steuernd ein- zugreifen, um zumindest das Ausmaß der Defizitüber- schreitung einzudämmen. Falsche Weichenstellungen im Bereich der Arbeits- marktpolitik, von übertriebener Regulierung bis hin zu starken Beschränkungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, haben sich als deutliche Belastungsfakto- ren erwiesen. Verunsicherung im Bereich der Steuerpoli- tik durch sprunghafte Ankündigungen und unausgewo- gene Steuerrechtsänderungen, verbunden mit viel zu niedriger Einschätzung der finanziellen Folgen für das Steueraufkommen – insbesondere im Bereich der Körper- schaftsteuer – hat zu weiteren Beeinträchtigungen sowohl der gesamtwirtschaftlichen Situation, als auch für die öf- fentlichen Haushalte beigetragen. Die Überschreitung der Kreditfinanzierungsgrenze nach Artikel 115 GG ist auch eine Folge davon, dass die Bundesregierung ihre bisherige Haushalts- und Finanz- planung nicht vorausschauend und zukunftsorientiert ge- staltet hat. die Bundesregierung nimmt die Ausnahmere- gelung des Artikels 115 GG, die Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, in Anspruch, ob- wohl sie selbst in weiten Teilen für diese Störung selbst die Ursachen gesetzt oder es versäumt hat, rechtzeitig ge- eignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit hat mitgeteilt, dass der Aus- schuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2001 – Drucksachen 14/9995, 15/99 Nr. 1.14 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/103 Nr. 2.105 Drucksache 15/103 Nr. 2.125 Drucksache 15/103 Nr. 2.130 Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Drucksache 15/103 Nr. 1.11 Drucksache 15/103 Nr. 2.12 Drucksache 15/103 Nr. 2.61 Drucksache 15/103 Nr. 2.70 Drucksache 15/103 Nr. 2.83 Drucksache 15/103 Nr. 2.85 Drucksache 15/103 Nr. 2.91 Drucksache 15/103 Nr. 2.95 Drucksache 15/103 Nr. 2.128 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/103 Nr. 2.114 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 15/103 Nr. 1.4 Drucksache 15/103 Nr. 1.15 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 15/103 Nr. 2.59 Ausschuss für Tourismus Drucksache 15/103 Nr. 1.1 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/103 Nr. 1.4 Drucksache 15/103 Nr. 2.15 Drucksache 15/103 Nr. 2.57 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Januar 20031612 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Ich erteile das Wort dem Kollegen Klaus Haupt, FDP-
    Fraktion.



Rede von Klaus Haupt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die

Hektik, mit der die damalige Jugendministerin Bergmann
innerhalb weniger Sitzungstage am Ende der letzten Le-
gislaturperiode das Jugendschutzgesetz durch die Gremien
gepeitscht hat, hat dem Gesetz nun wirklich nicht gut getan.


(Beifall bei der FDP – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das kann man wohl sagen! – Ute Kumpf [SPD]: Sie reden wider besseres Wissen!)


So ein Vorgehen führt zu baldigem Nachbesserungsbedarf.
Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf des Bundesrates

weist auf einige problematische Punkte hin und enthält be-
grüßenswerte Elemente. Andererseits beinhaltet dieser Ge-
setzentwurf, der übrigens mit den CDU/CSU-Änderungs-
anträgen des letzten Sommers weitgehend übereinstimmt,


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Da hat Rot-Grün noch etwas dazugelernt!)


auch Punkte, die den Jugendschutz nicht voranbringen
oder unverhältnismäßig sind.


(Beifall bei der FDP)

Der notwendige gesetzliche Jugendschutz darf nicht

einzig und allein von dem Ziel geprägt sein, Kinder und
Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen. Kinder in ei-
nem Glashaus aufwachsen zu lassen, in dem sie von allen
unerfreulichen Dingen dieser Welt völlig abgeschirmt
sind, kann kein Ziel des Jugendschutzes sein.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Der notwendige Jugendschutz ist deshalb immer abzuwä-
gen gegen die für eine Kompetenzentwicklung erforderli-
chen Freiheiten der Kinder und Jugendlichen.


(Ute Kumpf [SPD]: Richtig!)

Zu berücksichtigen ist zudem auch das Recht der Kinder
und Jugendlichen auf ihre eigene Kultur, auf kindgerechte
Medien und Medieninhalte.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Andreas Scheuer [CDU/ CSU])


Der Bundesrat fordert die Abschaffung des Elternpri-
vilegs bei Kinobesuchen. Das widerspricht seiner eigenen

Forderung, die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung
und -kompetenz zu stärken.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Was denn nun?)


Zugleich weist das jedoch tatsächlich auf einen echten
Schwachpunkt der alten und der neuen Jugendschutzbe-
stimmungen hin: Die Systematik der Altersgruppendif-
ferenzierung im Rahmen der FSK ist den tatsächlichen
kindlichen Entwicklungsschritten überhaupt nicht ange-
passt.


(Beifall bei der FDP)


Die FDP ist der bei vermutlich allen Fraktionen zu-
stimmungsfähigen Auffassung, dass sich im Alter zwi-
schen sechs und zwölf Jahren Kinder erheblich stärker
verändern und entwickeln als zwischen 16 und 18 Jahren.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das ist wohl wahr!)


Dementsprechend wäre zumindest eine zusätzliche Al-
tersgrenze zwischen sechs und zwölf Jahren zu erwägen.
Doch den Eltern die Möglichkeit zu nehmen, mit ihren
Kindern gemeinsam einen eigentlich erst eine Alters-
klasse höher freigegebenen Film zu besuchen, zeugt von
einem Menschenbild, in dem dem Gesetzgeber oder der
FSK mehr zugetraut wird als den verantwortlichen Men-
schen, nämlich den Eltern.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Andreas Scheuer [CDU/CSU])


Wenn das neu geregelte Jugendschutzgesetz ein verän-
dertes Bewertungsverhalten der FSK zur Folge hätte, wie
es kirchlicherseits vermutet wird, so wäre das durchaus
begrüßenswert. Eine zusätzliche Altersgrenze würde auch
unter diesem Aspekt sinnvoll sein.

In Bezug auf Bildschirmspielgeräte schlägt der Bun-
desrat die Rückkehr zur alten Regelung vor, die Kindern
und Jugendlichen das entgeltliche Spielen verbot und so
der Gefahr des Verspielens größerer Geldsummen begeg-
nete. Die Neuregelung des Jugendschutzes schreibt die
Alterskennzeichnung vor und ermöglicht eine differen-
zierte Freigabe, lässt aber die Entgeltproblematik offen. In
der Abwägung beider Aspekte bevorzugen wir die Alters-
kennzeichnung. Es ist jedoch überlegenswert, auch die
Entgeltproblematik im Jugendschutz zu regeln.

Wir können hier nur mahnen, bei allen berechtigten
und wohl zu verstehenden Schutzvorschlägen immer da-
ran zu denken, dass Jugendliche irgendwann, spätestens
mit 18, reif sein müssen, verantwortungsbewusste Ent-
scheidungen selbst zu treffen.


(Beifall bei der FDP)


Wir wollen Kinder und Jugendliche nicht nur vor Gefähr-
dungen schützen; wir wollen und müssen sie auch befähi-
gen, mit Gefährdungen besonnen und kritisch umzugehen.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Genau so!)


Ein generelles Verbot, jugendgefährdende Trägerme-
dien zu verleihen, auch an Erwachsene, wie in der Bun-
desratsinitiative gefordert, halten wir Liberale für un-
zweckmäßig und unverhältnismäßig. Es kann nicht sein,

Kerstin Griese





Klaus Haupt

dass jugendgefährdende Trägermedien zwar verkauft
werden und im Internet zugänglich sein können, dass aber
der Verleih, auch an Erwachsene, verboten wird.


(Kerstin Griese [SPD]: Das ist die bayerische Doppelmoral!)


Das trägt nur zur Diskriminierung eines Wirtschaftszwei-
ges, nicht aber zum Jugendschutz bei.


(Beifall der Abg. Kerstin Griese [SPD])

Denn wenn trotz des ohnehin existierenden Verbots ju-
gendgefährdende Medien in die Hand von Jugendlichen
gelangen können, dann gilt dies natürlich nicht nur für
Medien, die durch Verleih, sondern eben auch für solche,
die durch Verkauf oder via Internet in Umlauf gelangen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Hartwig Fischer [Göttingen] [CDU/CSU])


Ein Verleihverbot trägt ganz offensichtlich nicht zur Lö-
sung dieses Problems bei.

Das Gleiche gilt für das Automatenverbot bei Bild-
trägern. Das Jugendschutzgesetz in der demnächst in
Kraft tretenden Fassung schreibt technische Vorrichtun-
gen vor, die verhindern sollen, dass die entsprechenden
Automaten von Kindern und Jugendlichen bedient wer-
den können. Wer damit nicht zufrieden ist, müsste sich
konsequenterweise generell gegen den Automatenverkauf
aussprechen, etwa auch bei Zigaretten. Das tut aber der
Bundesrat aus wohl überlegten Gründen nicht.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Da geht es ums Geld!)


Mit Sympathie betrachte ich dagegen das geforderte
Verbot der Darstellung von Kindern in unnatürlicher, ge-
schlechtsbetonter Körperhaltung. Hier nähern wir uns zu
sehr einer Grauzone zum sexuellen Missbrauch von Kin-
dern und Jugendlichen und der Gesetzgeber kann gar
nicht klar genug sagen, dass auch Informations- oder
Kunstfreiheit nicht ansatzweise als Vorwand dienen dür-
fen, Kinder und Jugendliche auch nur in die Nähe dieser
Grauzone zu bringen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Ich kann nur erneut versuchen, in Erinnerung zu rufen:
Rechtliche Regelungen zum Jugendschutz können nie mehr
als einen Beitrag dazu leisten, dass die Gesellschaft als
Ganzes Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen schützt.
Die Vorschläge des Bundesrates zur Novellierung des Ju-
gendschutzgesetzes machen deutlich, dass es auf diesem
Gebiet weiterhin Handlungsbedarf gibt. Aber damit der ge-
setzliche Jugendschutz seine Aufgabe wirkungsvoll erfüllen
kann, braucht es auch ein breites Engagement aller für das
Aufwachsen der jungen Generation verantwortlichen In-
stanzen, nicht nur der staatlichen Stellen. Die Verantwor-
tung jedes Einzelnen darf nicht aus dem Blickfeld geraten.

Danke.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: So ist es! Freiheit und Verantwortung gehören zusammen!)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Ich erteile das Wort Kollegin Jutta Dümpe-Krüger,
    Bündnis 90/ Die Grünen.


    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Her-
    ren! Zwei Jahre lang ist zwischen Bund und Ländern dis-
    kutiert worden, bevor der Bundesrat im Juni 2002 dem
    neuen Jugendschutzgesetz zugestimmt hat. Das Gesetz
    zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit wurde mit
    dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender
    Schriften und Medieninhalte zusammengeführt, um zu ei-
    nem einheitlichen Jugendschutzgesetz zu kommen.
    Warum war das gut und richtig, meine Damen und Her-
    ren? – Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen da
    zu verbessern, wo es nötig ist, und trotzdem mit Augen-
    maß den Rahmen dafür zu schaffen, dass Jugendliche ei-
    nerseits einen besonderen und umfassenden Schutz ge-
    nießen, andererseits aber auch noch in der Lage sind,
    eigenverantwortlich zu handeln. Denn unsere Gesell-
    schaft – und damit auch unsere Wirtschaft, die Unterneh-
    men und die Betriebe – braucht junge Menschen, die in
    der Lage sind, selbstständig zu denken, zu handeln und
    Entscheidungen zu treffen.

    Der Jugendschutz ist nicht nur verbessert, er ist ja auch
    verschärft worden – ein Wort, das Ihnen, meine Damen
    und Herren auf der rechten Seite dieses Hauses, besonders
    gut gefällt. Ich beschränke mich auf einige Beispiele.

    Computer und Bildschirmspielgeräte müssen mit
    Altersfreigabekennzeichnungen versehen werden. Wer
    diese Bildträger an Kinder und Jugendliche abgibt, die
    jünger sind, kann mit Bußgeldern bis 50 000 Euro bestraft
    werden.

    Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
    kann ohne Antrag Medien aller Art auf eine Verbotsliste
    setzen.

    Trägermedien, die Gewalt verherrlichen oder porno-
    graphisch sind, werden mit weit reichenden Abgabe-, Ver-
    triebs- und Werbeverboten belegt. Sie dürfen Jugendli-
    chen nicht zugänglich sein.

    Heute liegt uns der Gesetzentwurf des Bundesrates
    vor, der vom Freistaat Bayern eingebracht wurde. Warum,
    meine Damen und Herren von der CDU/CSU, dieser Vor-
    stoß aus dem tiefen Süden der Republik? Die Antwort ist
    einfach, auch wenn man wie ich nur aus Nordrhein-West-
    falen kommt – als neue Abgeordnete hatte ich mir
    aufgrund etlicher Diskussionen in der letzten Zeit vorge-
    nommen, mich zu gegebener Zeit einmal dafür zu ent-
    schuldigen; das möchte ich hier tun –: Weil Ihnen selbst-
    verständlich wieder einmal all das, was im Gesetz steht,
    viel zu windelweich erscheint.


    (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Wir machen keine windelweichen Gesetze!)


    Sie fordern in Ihrem Gesetzentwurf nämlich nicht nur
    eine Verschärfung des bestehenden Gesetzes, sondern
    fallen auch in Uraltregelungen längst überholter Law-
    and-order-Politik zurück. Das machen schon Ihre Be-


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    1574


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    griffsverwendungen deutlich: „Verbot“, „Rückkehr“, „Ab-
    schaffung“ oder auch „Erhöhung des Bußgeldrahmens“.
    Wo ist da Neues? Wo ist da Innovatives?


    (Ingrid Fischbach [CDU/CSU]: Innovationen dort, wo sie hingehören, aber nicht überall! Sie haben nicht zugehört!)


    Ich greife einige Punkte heraus:

    Erstens. Sie wollen – so der Gesetzentwurf – die Ab-
    schaffung des Elternprivilegs bei Kinobesuchen. Sie sa-
    gen einerseits, Elternleistung dürfe nicht durch gesetzliche
    Regelungen konterkariert werden. Im gleichen Atemzug
    fügen Sie hinzu:

    Verbindliche und bewährte Altersempfehlungen, wie
    sie für Kinofilme durch die Freiwillige Selbstkon-
    trolle der Filmwirtschaft ... bestehen, sollten deshalb
    nicht durch ein so genanntes Elternprivileg ... unter-
    laufen werden.

    Meine Damen und Herren, Sie stellen damit nicht nur El-
    tern ein Armutszeugnis aus; dieser Widerspruch fällt Ih-
    nen nicht einmal auf. Nein, Sie unterstellen auch, dass es
    so etwas wie den fiktiven Acht- oder Zwölfjährigen gibt.
    An der grob über den Daumen gepeilten Definition des-
    sen Entwicklungsstandes wäre ich sehr interessiert.

    Unser Jugendschutzgesetz gibt den Eltern die Möglich-
    keit, unterschiedliche Entwicklungsstufen ihres Kindes zu
    beachten, und zwar individuell. Das ist gut und richtig so,
    weil Eltern ihr Kind am besten kennen und seinen Ent-
    wicklungsstand deswegen am besten einschätzen können.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Zweitens. Wenn es nach Ihnen geht, dann soll es an-
    scheinend unterschiedliche Bußgeldrahmen für gleich
    geartete Vergehen geben. Das würde nicht nur das Ver-
    hältnismäßigkeitsgebot auf den Kopf stellen, sondern
    auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen.
    Außerdem ist doch längst bekannt, dass schärfere Sank-
    tionen nicht zu einem höheren Schutz des gefährdeten
    Rechtsguts – hier des Jugendschutzes – führen.

    Drittens. Sie führen in Ihrem Gesetzentwurf eine Un-
    menge unbestimmter Rechtsbegriffe, Regelbeispiele und
    Generalklauseln ein, zum Beispiel im Bereich der Killer-
    spiele oder beim „Verbot für Darstellungen von Kindern
    und Jugendlichen in unnatürlicher, geschlechtsbetonter
    Körperhaltung“. Niemand, der Recht anwenden muss,
    wüsste, wie er das überhaupt machen sollte.

    Das heißt im Klartext: Ihr Gesetzentwurf führt zu kei-
    ner Effektivitätssteigerung und auch nicht zu einem bes-
    seren Jugendschutz. Er führt lediglich dazu, dass Ihnen
    anerkannte Fachleute attestieren, dass Sie einen „deut-
    lichen Nachholbedarf an fachlicher Beratung haben“.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Die Situation der Jugend ist in jeder Generation eine
    andere. Auf den ständigen Wechsel in diesem Bereich
    muss der heutig Gesetzgeber reagieren. Rot-Grün hat rea-
    giert, indem das Jugendschutzgesetz umfassend und in
    geeigneter Weise reformiert wurde.

    Wir haben es soeben bereits gehört – ich wiederhole
    es –: Zwischen Bund und Ländern besteht das Einverneh-
    men, die neuen Vorschriften innerhalb von fünf Jahren
    ständig zu evaluieren. Die Neuregelung wird zu Verbes-
    serungen führen; davon bin ich überzeugt. Vielleicht muss
    an der einen oder anderen Stelle nachgebessert werden;
    das ist normal. Aber auch das wird laufend hinterfragt
    werden. Akteure auf allen Ebenen werden dauerhaft in
    diesen Prozess eingebunden sein.

    Das Fazit kann nur sein: Das, was Sie uns hier über den
    Bundesrat vorlegen, wäre eine Verschlimmbesserung,
    von der wir tunlichst die Finger lassen sollten.

    Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre
    Aufmerksamkeit.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)