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ID1502001800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Tagesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Ände- rung anderer Gesetze (Drucksachen 15/124, 15/317) . . . . . . . . . 1559 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung schwerbehinderter Men- schen im öffentlichen Dienst des Bundes (Drucksache 15/227) . . . . . . . . . . . . . . . . 1559 B Helga Kühn-Mengel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1559 C Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1561 A Markus Kurth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1562 D Daniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . . . . . . 1564 A Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 1565 B Barbara Lanzinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1565 D Silvia Schmidt (Eisleben) SPD . . . . . . . . . . . 1567 A Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchGÄndG) (Drucksache 15/88) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1569 B Christa Stewens, Staatsministerin (Bayern) 1569 B Kerstin Griese SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1571 A Klaus Haupt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1573 A Jutta Dümpe-Krüger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1574 C Andreas Scheuer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1575 C Sabine Bätzing SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1576 D Michaela Noll CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1578 C Marieluise Beck, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1579 C Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zivildienstge- setzes (Erstes Zivildienständerungsge- setz) (Drucksache 15/297) . . . . . . . . . . . . . . . . 1580 C Anton Schaaf SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1580 C Willi Zylajew CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1582 C Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1584 C Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1585 D Tagesordnungspunkt 16: a) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Sondergutachten des Sozialbei- rats zur Rentenreform (Drucksache 14/5394) . . . . . . . . . . . . . 1587 B Plenarprotokoll 15/20 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 20. Sitzung Berlin, Freitag, den 17. Januar 2003 I n h a l t : b) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwan- kungsreserve sowie des jeweils erfor- derlichen Beitragssatzes in den künfti- gen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 SGB VI (Rentenversicherungsbericht 2001) und Gutachten des Sozialbei- rats zum Rentenversicherungsbe- richt 2001 (Drucksache 14/7639) . . . . . . . . . . . . . 1587 B c) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwan- kungsreserve sowie des jeweils erfor- derlichen Beitragssatzes in den künfti- gen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 SGB VI (Rentenversicherungsbericht 2002) und Gutachten des Sozial- beirats zum Rentenversicherungs- bericht 2002 (Drucksache 15/110) . . . . . . . . . . . . . . 1587 C Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1587 D Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1589 A Birgitt Bender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1591 B Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . 1593 A Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1594 B Hildegard Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1595 D Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS 1597 C Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . 1599 A Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1599 C Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU . . . . . 1601 B Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Andreas Pinkwart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Zinsabgeltungsteuer einführen – Flucht- kapital zurückholen (Drucksache 15/217) . . . . . . . . . . . . . . . . 1603 A Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . . . . 1603 B Gabriele Frechen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1604 A Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . 1605 A Otto Bernhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1606 C Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1607 B Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . 1608 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1609 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1611 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1611 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Januar 20032 (A) (B) (C) (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Januar 2003 1559 20. Sitzung Berlin, Freitag, den 17. Januar 2003 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Custode Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Januar 2003 1611 (C) (D) (A) (B) Altmaier, Peter CDU/CSU 17.01.2003 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ 17.01.2003 DIE GRÜNEN Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 17.01.2003 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 17.01.2003 Dr. Göhner, Reinhard CDU/CSU 17.01.2003 Hartnagel, Anke SPD 17.01.2003 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 17.01.2003 Dr. Hoyer, Werner FDP 17.01.2003 Kasparick, Ulrich SPD 17.01.2003 Kossendey, Thomas CDU/CSU 17.01.2003 Laurischk, Sibylle FDP 17.01.2003 Lenke, Ina FDP 17.01.2003 Michelbach, Hans CDU/CSU 17.01.2003 Mogg, Ursula SPD 17.01.2003 Möllemann, Jürgen W. FDP 17.01.2003 Multhaupt, Gesine SPD 17.01.2003 Nitzsche, Henry CDU/CSU 17.01.2003 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 17.01.2003 Reiche, Katherina CDU/CSU 17.01.2003 Rupprecht (Tuchenbach), SPD 17.01.2003 Marlene Dr. Schockenhoff, CDU/CSU 17.01.2003 Andreas Dr. Solms, Hermann Otto FDP 17.01.2003 Dr. Stadler, Max FDP 17.01.2003 Straubinger, Max CDU/CSU 17.01.2003 Thiele, Carl-Ludwig FDP 17.01.2003 Volquartz, Angelika CDU/CSU 17.01.2003 Wissmann, Matthias CDU/CSU 17.01.2003 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 784. Sitzung am 20. De- zember 2002 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenografischen Bericht zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: – Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Durch diesen Beschluss ist der vom Bundesrat gemäß Artikel 76 Abs. 1 GG eingebrachte Entwurf eines Ge- setzes zur Aktivierung kleiner Jobs (Kleine-Jobs-Ge- setz) gegenstandslos geworden. – Gesetz zur Einbeziehung beurlaubter Beamter in die kapitalgedeckte Altersversorgung – Gesetz zu dem Revisionsprotokoll vom 12. März 2002 zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermei- dung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 (Nachtragshaushaltsgesetz 2002) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesregierung mit der Vorlage eines Nachtragshaushalts für 2002 erst jetzt auf Entwicklungen reagiert, die ihr bereits seit längerer Zeit bekannt sind. So steigt nunmehr die Neuverschul- dung des Bundes für das Jahr 2002 gegenüber der bishe- rigen Planung um rund zwei Drittel auf 34,6 Milliarden Euro. Der enorm gewachsene Fehlbetrag im Bundeshaus- halt führt dazu, dass Deutschland die EU-Defizitgrenze von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in diesem Jahr nicht einhalten kann. Vielmehr wird für 2002 ein gesamt- staatliches Defizit von 3,8 Prozent des Bruttoinlandspro- dukts erwartet. Die Verantwortung hierfür hat allein der Bund, dessen Finanzierungsdefizit einschließlich Sozial- versicherungen, bezogen auf die dem Bundesbereich entsprechend der Vereinbarung im Finanzplanungsrat zuzu- ordnende Bemessungsgröße von 45 Prozent des Bruttoin- landsprodukts, rund 4,6 Prozent ausmacht. Darüber hinaus übersteigt die Neuverschuldung des Bundes in erheblichem Maße die nach Artikel 115 GG als Obergrenze normierte Summe der Investitionen. Nach Auffassung des Bundesrates sind die ungünstige Entwicklung der Bundesfinanzen und ihre negativen Fol- gewirkungen auf Fehler und Versäumnisse der Wirtschafts- , Steuer- und Finanzpolitik der Bundesregierung zurückzu- führen. Die Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation und vor allem die zunehmend pessimistischere Einschät- zung der ökonomischen Perspektiven durch die Wirt- schaft und die Bürger sind seit Monaten markant sichtbar gewesen. Gleichwohl hat die Bundesregierung diesbezüg- lich für ihre Haushalts- und Finanzplanung keine Konse- quenzen gezogen. Die Bundesregierung reagiert vielmehr erst jetzt und damit verspätet. Die Bundesregierung hat ihre Einschätzung, wonach 2002 die EU-Defizitobergrenze für den Gesamtstaat von 3 Prozent eingehalten wird, ständig wiederholt und be- kräftigt. Die Einleitung eines Frühwarnverfahrens durch die EU im Frühjahr 2002 verhinderte die Bundesregie- rung durch die Vereinbarung unrealistischer Zusagen. Bis unmittelbar nach den Wahlen zum Deutschen Bundestag im September beharrte die Bundesregierung auf ihrer Ein- schätzung. Der Bundesrat sieht hierin ein nicht hinnehm- bares Vorgehen, das allein wahltaktisch motiviert war. Er bedauert es, dass die Bundesregierung diese Zeit nicht ge- nutzt hat, um durch geeignete Maßnahmen steuernd ein- zugreifen, um zumindest das Ausmaß der Defizitüber- schreitung einzudämmen. Falsche Weichenstellungen im Bereich der Arbeits- marktpolitik, von übertriebener Regulierung bis hin zu starken Beschränkungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, haben sich als deutliche Belastungsfakto- ren erwiesen. Verunsicherung im Bereich der Steuerpoli- tik durch sprunghafte Ankündigungen und unausgewo- gene Steuerrechtsänderungen, verbunden mit viel zu niedriger Einschätzung der finanziellen Folgen für das Steueraufkommen – insbesondere im Bereich der Körper- schaftsteuer – hat zu weiteren Beeinträchtigungen sowohl der gesamtwirtschaftlichen Situation, als auch für die öf- fentlichen Haushalte beigetragen. Die Überschreitung der Kreditfinanzierungsgrenze nach Artikel 115 GG ist auch eine Folge davon, dass die Bundesregierung ihre bisherige Haushalts- und Finanz- planung nicht vorausschauend und zukunftsorientiert ge- staltet hat. die Bundesregierung nimmt die Ausnahmere- gelung des Artikels 115 GG, die Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, in Anspruch, ob- wohl sie selbst in weiten Teilen für diese Störung selbst die Ursachen gesetzt oder es versäumt hat, rechtzeitig ge- eignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit hat mitgeteilt, dass der Aus- schuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2001 – Drucksachen 14/9995, 15/99 Nr. 1.14 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/103 Nr. 2.105 Drucksache 15/103 Nr. 2.125 Drucksache 15/103 Nr. 2.130 Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Drucksache 15/103 Nr. 1.11 Drucksache 15/103 Nr. 2.12 Drucksache 15/103 Nr. 2.61 Drucksache 15/103 Nr. 2.70 Drucksache 15/103 Nr. 2.83 Drucksache 15/103 Nr. 2.85 Drucksache 15/103 Nr. 2.91 Drucksache 15/103 Nr. 2.95 Drucksache 15/103 Nr. 2.128 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/103 Nr. 2.114 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 15/103 Nr. 1.4 Drucksache 15/103 Nr. 1.15 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 15/103 Nr. 2.59 Ausschuss für Tourismus Drucksache 15/103 Nr. 1.1 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/103 Nr. 1.4 Drucksache 15/103 Nr. 2.15 Drucksache 15/103 Nr. 2.57 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 20. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Januar 20031612 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()


    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Her-

    ren! Unsere Kinder und Jugendlichen brauchen einen
    nachhaltigen und konsequenten Schutz vor schädlichen

    Einflüssen auf ihre Persönlichkeits- und Werteentwick-
    lung. Jugendschutz muss daher der wachsenden Gewalt-
    bereitschaft gerade bei der jüngeren Generation entschie-
    den entgegentreten. Notwendig ist dazu ein umfassendes,
    für Kinder und Jugendliche bedarfsgerechtes, für Eltern
    verlässliches und für Vollzugsbehörden, Anbieter und Ge-
    werbetreibende transparentes, einheitliches gesetzliches
    Schutzsystem. Das am 14. Juni 2002 verabschiedete neue
    Jugendschutzgesetz wird diesem Anspruch in keiner Weise
    gerecht.


    (Kerstin Griese [SPD]: Aber der Bundesrat hat zugestimmt!)


    Insgesamt betrachtet weist das Gesetz gravierende
    Lücken auf. Eine zukunftsweisende Weichenstellung für
    den Jugendschutz ist hier nicht erkennbar.

    Unter dem Eindruck der exzessiven Gewalttat in Erfurt
    mit bitteren Konsequenzen und in Erinnerung der drama-
    tischen Ereignisse andernorts – ich denke nur an Bad Rei-
    chenhall, Freising usw. – waren sich alle politisch Verant-
    wortlichen auf allen Ebenen in diesem Land einig, dass
    junge Menschen vor Gewalt verherrlichenden Medienin-
    halten stärker und konsequenter geschützt werden müs-
    sen.


    (Kerstin Griese [SPD]: Das haben wir getan!)


    Der Bundeskanzler hat ja beispielsweise im Beisein der
    Ministerpräsidenten am 6. Mai 2002 die langjährige baye-
    rische Forderung nach einem generellen, altersunabhän-
    gigen Vermiet- und Verleihverbot ausdrücklich begrüßt.
    Das in einer Blitzaktion dann vorgelegte neue Jugend-
    schutzgesetz bleibt aber leider Gottes weit hinter dem
    Konsens, der damals erzielt worden ist, zurück. Auch wurde
    die Chance vertan, den Sachverstand der Länder über einen
    ersten Durchgang im Bundesrat einzubinden.

    Auf Initiative Bayerns beschloss der Bundesrat am
    27. September letzten Jahres das Ihnen vorliegende Än-
    derungsgesetz. Aufgrund der fachlich und wissenschaft-
    lich fundierten Erkenntnisse ist es vollkommen unver-
    ständlich, dass die Bundesregierung die vorgeschlagenen
    Regelungen für ungeeignet hält, den Kinder- und Jugend-
    medienschutz im Interesse eines möglichst gewaltfreien
    Aufwachsens der Kinder und Jugendlichen zu verbessern.

    Zu den wichtigsten Änderungsvorschlägen möchte
    ich, meine Damen und Herren, die Position des Bundes-
    rates kurz darstellen:

    Als Erstes nenne ich das generelle Vermietverbot von
    jugendgefährdenden Trägermedien. Die Bundesregierung
    spricht sich ja dagegen aus. Dabei verkennt sie völlig,
    dass mit einem solchen Vermietverbot ein notwendiges
    gesellschaftspolitisches Signal gesetzt wird.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Denn solche Produkte sind prinzipiell nicht erwünscht
    und ihr Vertrieb sollte starken Beschränkungen unterwor-
    fen werden. Das Argument der Bundesregierung, die hier
    die Informationsfreiheit der Erwachsenen gefährdet sieht,
    ist für mich keineswegs stichhaltig. Hier geht der Schutz
    der Kinder und Jugendlichen eindeutig vor.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Silvia Schmidt (Eisleben)






    Staatsministerin Christa Stewens (Bayern)


    Der käufliche Erwerb ist ja weiterhin für Erwachsene
    möglich; das muss man schon sehen.

    Zweitens. Zum generellen Vermietverbot gehört dann
    natürlich auch das Verbot von Videoverleihautomaten.
    Dies lehnt die Bundesregierung unter Verweis auf die
    technischen Sicherungsmöglichkeiten, die eine Bedie-
    nung durch Kinder und Jugendliche verhindern können,
    ab. Es bestehen natürlich durchaus erhebliche Zweifel, ob
    der Stand der Technik gewährleisten kann, dass Kinder
    und Jugendliche nur an die für ihre Altersgruppe vorgese-
    henen Angebote gelangen können. Qualifizierte Tests be-
    züglich biometrischer Verfahren beweisen, dass damit der-
    zeit eine ausreichende Zugangssicherung definitiv nicht
    gewährleistet werden kann.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Auf der anderen Seite gilt es auch, die negative Sog-
    wirkung von Videoverleihautomaten auf Kinder und Ju-
    gendliche einzuschränken.

    Drittens. Der Bundesrat fordert das Verbot von so ge-
    nannten Killerspielen. Die Bundesregierung macht es
    sich hier wirklich zu leicht, indem sie sich auf die Position
    zurückzieht, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits
    grundsätzlich entschieden habe, dass derartige Spiele ge-
    gen die Menschenwürde verstoßen und deshalb regel-
    mäßig zu verbieten sind. Sie kann sich nicht mit einem
    solchen Verweis von ihrer originären Gesetzgebungs-
    pflicht befreien. Eindeutige, klare gesetzliche Regelungen
    sind notwendig. Man sollte sich hier nicht auf Urteile
    zurückziehen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Der vierte Punkt: Zur Stärkung der Erziehungskom-
    petenz und zur Unterstützung der Eltern sind deshalb
    auch staatlicherseits strukturelle, klare gesetzgeberische
    Rahmenbedingungen und letztendlich auch Grenzen zu
    setzen. Wir müssen auch den Eltern, die hinsichtlich ihrer
    Erziehungskompetenz verunsichert sind, ganz klar sagen,
    wo wir Grenzen setzen wollen. Davor hat sich der Ge-
    setzgeber nicht zu drücken.

    Deswegen: Etikettiert als Elternprivileg sieht das Ju-
    gendschutzgesetz Lockerungen vor, mit denen die fundier-
    ten und gesellschaftlich anerkannten Alterskennzeich-
    nungen der freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft
    unterlaufen werden können. Eltern haben schlichtweg oft
    nicht die Möglichkeit, sich in allen Fällen vorab so umfas-
    send zu informieren, dass sie die Medienwirkung des Ki-
    nobesuches auf ihre Kinder sicher einschätzen können.
    Dies müssen wir gerade vor dem Hintergrund stärker ge-
    wichten, dass wir genau wissen, dass Erziehungsunsi-
    cherheiten heute stärker steigen als früher. Deswegen ist
    es wichtig, dass wir unseren Eltern hier klare und verläs-
    sliche Informationen bieten.

    Der fünfte Punkt: Auch die Einführung der so genann-
    ten erziehungsbeauftragten Person ist entschieden ab-
    zulehnen. Zwar mag es in bestimmten Fällen notwendig
    sein, die Erziehungsberechtigung auf Dauer oder auch
    zeitweise übertragen zu können, jedoch muss – dies ist
    ganz wichtig – hierfür ein natürliches Autoritäts- bzw.
    Respektverhältnis bestehen. Aktive Jugendschützer in
    Deutschland befürchten, dass in der Praxis beispielsweise

    die Erziehungsaufgaben an den Betreiber einer Diskothek
    übertragen werden. Solchen Auswüchsen muss durch eine
    klare und eindeutige gesetzliche Formulierung ein Riegel
    vorgeschoben werden.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Meine Damen und Herren, jetzt komme ich noch zu ei-
    nem Anliegen, das mir persönlich ganz besonders am Her-
    zen liegt – das ist der sechste Punkt –: Die Vorstufe von
    Kinderpornographie ist die Darstellung von Kindern in
    erotisch aufreizenden Posen. Das Jugendschutzgesetz
    muss hier dem dringenden Schutzinteresse von Kindern
    und Jugendlichen besser Rechnung tragen und diese Art
    der Darstellung wie im Jugendmedienschutz-Staatsver-
    trag generell verbieten.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich bringe keine Toleranz für
    diese Art der Darstellung auf. Kinder und Jugendliche
    sind definitiv keine Sexualobjekte; auch nicht für
    Erwachsene.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Kerstin Griese [SPD]: Das ist doch schon längst verboten!)


    Im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag haben wir es Gott
    sei Dank erreicht, dass sie aus geschlossenen Benutzer-
    gruppen für Erwachsene herausgenommen worden sind.
    Ich meine, dass wir dies auch im Jugendschutzgesetz er-
    reichen müssen.


    (Kerstin Griese [SPD]: Das ist doch strafbar!)


    Hier sollte parteiübergreifende Einigkeit darüber bestehen,
    dass der Schutz unserer Kinder oberste Priorität haben
    muss.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Die Gesellschaft reagiert nicht erst seit den schreckli-
    chen Ereignissen von Erfurt zunehmend mit Angst und
    Sorge auf Gewalt, Extremismus und Pornographie in den
    Medien. Wir alle sind gefordert, Verantwortung für die
    Vermittlung von Normen und Werten zu übernehmen, die
    mit unserer Gesellschafts- und Sozialordnung in Einklang
    stehen. Zur Unterstützung des erzieherischen Jugendme-
    dienschutzes und zur Stärkung der elterlichen Erzie-
    hungsverantwortung gibt ein verbindlicher und verläss-
    licher Rechtsrahmen die notwendige Schubkraft.

    Sicherlich kann – darüber müssen wir uns alle im Kla-
    ren sein – Politik Gewaltphänomene nicht im Alleingang
    bewältigen. Notwendig ist eine breite gesellschaftliche
    Allianz gegen Gewalt, in der Eltern und Pädagogen,
    Medienschaffende und politisch Verantwortliche gemein-
    sam mit verlässlichen Leitlinien unseren Kindern und Ju-
    gendlichen den notwendigen sicheren sozialen Halt ge-
    ben.

    Das zuständige Bundesfamilienministerium bedient
    sich oft und gerne des Zitats vom „Aufwachsen in öffent-
    licher Verantwortung“. Hier fordere ich mehr Verantwor-
    tung für Kinder und Jugendliche ein. Beim Jugendschutz-
    gesetz kann die Regierungskoalition die Probe aufs
    Exempel machen. Hier kann sie unter Beweis stellen, was
    letztendlich von den vielen schönen Worten zu halten ist.


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    1570


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    Ich appelliere an Sie als diejenigen, die hier im Parla-
    ment Verantwortung für die Gesetze tragen, die fachlich
    gebotenen Nachbesserungen über Partei- und Fraktions-
    grenzen hinweg im Interesse unserer Kinder und Jugend-
    lichen unverzüglich auf den Weg zu bringen.

    Danke schön.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


Ich erteile das Wort der Kollegin Kerstin Griese, SPD-
Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kerstin Griese


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau

    Staatsministerin, wir haben hier im letzten Sommer, im
    Juni 2002, ein neues Jugendschutzgesetz beschlossen.
    Darin sind viele gute Dinge enthalten. Ich freue mich sehr,
    dass dieses Gesetz am 1. April in Kraft treten kann. Dann
    können wir darüber diskutieren, was sich dadurch in der
    Praxis verbessert. Es kann am 1. April Geltung erlangen,
    wenn auch der Staatsvertrag über den Schutz der Men-
    schenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk- und
    Telemedien in Kraft tritt; denn vieles darin ist Länderan-
    gelegenheit. Deshalb beraten wir hier den Bundesratsent-
    wurf.

    Ich will deutlich machen, was unser Konzept von
    Jugendschutz und Jugendpolitik ist. Unsere oberste Pri-
    orität, unsere Leitlinie ist, Jugendliche zu stärken und zu
    schützen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Wir wollen Jugendliche stark machen gegen Gewalt und
    wollen sie schützen vor Gewalt und Gewaltdarstellungen.
    Dazu gehört – das vergessen Sie gerne –, die Medien-
    kompetenz zu stärken, damit Jugendliche mit den neuen
    Medien umgehen können, damit sie lernen, die neuen Me-
    dien kritisch einzuschätzen, damit sie aber auch deren
    Chancen sinnvoll nutzen können. Darüber hinaus müssen
    aber auch die Eltern und die Erziehenden in ihrer Medien-
    kompetenz gestärkt werden.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, Jugendschutz ge-
    währleistet das Recht junger Menschen auf Schutz und
    Integrität ihrer Persönlichkeit, er gewährleistet die Inte-
    gration in die Gesellschaft und die Teilhabe an der Ge-
    sellschaft. Deshalb dürfen wir Jugendliche nicht einfach
    wegsperren, sondern müssen sie stark machen und müssen
    ihre Kreativität und Kompetenz fördern. Dieses Verständ-
    nis eines optimalen Jugendschutzes finden Sie in dem Ge-
    setz, das wir im letzten Sommer beschlossen haben.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Dieses Gesetz wurde übrigens nach sehr intensiven Be-
    ratungen beschlossen. Das sage ich ausdrücklich, da Sie
    nämlich immer wieder behaupten, dass es nicht so gewe-
    sen sei. Im Vorfeld haben über zwei Jahre hinweg inten-
    sive Beratungen mit Fachleuten stattgefunden. Der bayeri-

    sche Entwurf, den wir heute hier als Bundesratsentwurf
    beraten, ist längst überholt und hilft nicht bei der Verbes-
    serung des Jugendschutzes.


    (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Ich entdecke schon beim Zuhören Fehler!)


    In Ihrer Regierungszeit haben Sie es jahrelang nicht ge-
    schafft, den Jugendschutz den aktuellen Erfordernissen
    und den sehr deutlichen technischen Veränderungen an-
    zupassen. Wir haben das gemacht. Wir haben zum ersten
    Mal durchgängige Alterskennzeichnungen für alle
    Spiele auf allen Medien eingeführt. Die Fachleute und
    Praktiker haben immer gefordert, nicht zu trennen, sodass
    auf Kinofilmen Alterskennzeichnungen zu finden sind,
    auf Videos, DVDs und Computerspielen aber nicht. Das
    haben wir geändert. Eltern, Erzieher und Schulen finden
    jetzt Angaben, welche Medien für Kinder und Jugendli-
    che geeignet sind.

    Wir haben erstmals – das halte ich für ganz wichtig –
    den Jugendschutz im Internet angepackt. Das haben Sie
    nicht gemacht, obwohl es das Internet seit 1985 gibt. In-
    zwischen hat mindestens die Hälfte aller Sechsjährigen
    bis 14-Jährigen Zugang zu einem Computer, etwa ein
    Fünftel dieser Altersgruppe surft mindestens einmal im
    Monat im Internet. Deshalb geht es darum, qualitativ
    hochwertige Angebote im Internet zu unterstützen, Ange-
    bote, bei denen sich Eltern und Erziehende sicher sein
    können, dass sie gut für ihre Kinder sind. Wir haben in der
    Debatte damals deutlich gesagt – das will ich auch heute be-
    tonen –, dass auch die positiven Ansätze wie Kinderportale
    oder Zugänge mit sinnvollen Angeboten wichtig sind.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Für uns steht die Förderung der Medienkompetenz im
    Mittelpunkt. Dazu haben wir schon viel getan. Im Rah-
    men des Programms „Schule ans Netz“ sind alle Schulen
    ans Netz gekommen.


    (Ingrid Fischbach [CDU/CSU]: Rüttgers!)


    Jetzt soll die Jugendarbeit ans Netz kommen, damit die
    digitale Spaltung der Gesellschaft überwunden werden
    kann. Ich will nur ein Beispiel für ein gutes Angebot nen-
    nen, das sich gestern einige von uns beim Kinderhilfswerk
    ansehen konnten, nämlich „www.kindersache.de“. Das ist
    ein Portal, zu dem man Kindern guten Gewissens Zugang
    geben kann und in dem sie gute Angebote finden.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie behaupten immer
    wieder, es wäre weiterhin möglich, schwer jugendgefähr-
    dende Trägermedien Kindern zugänglich zu machen.
    Das stimmt nicht. Mit dem neuen Jugendschutzgesetz ha-
    ben wir den Katalog der schwer jugendgefährdenden Trä-
    germedien, also Medien, auf denen schwer jugendgefähr-
    dende Inhalte zu sehen sind, um Gewaltdarstellungen und
    Darstellungen, die die Menschenwürde verletzen und die
    den Krieg verherrlichen, erweitert. Diese Medien unter-
    liegen weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbe-
    verboten, die mit dem neuen Jugendschutzgesetz im April
    in Kraft treten werden.

    Staatsministerin Christa Stewens (Bayern)






    Kerstin Griese

    Ein weiterer ganz wichtiger Punkt ist, dass wir auf
    internationaler Ebene den Jugendschutz verstärken wol-
    len. Das Internet ist nun einmal ein World Wide Web; des-
    halb brauchen wir europäische und internationale Stan-
    dards. Ich hoffe, dass wir uns in diesem Punkt alle einig
    sind, denn es bedarf der Unterstützung des gesamten Hau-
    ses, um auch auf internationaler Ebene solche Standards
    zu setzen.


    (Ingrid Fischbach [CDU/CSU]: Das ist immer schon unsere Forderung gewesen!)


    – Es ist schön, wenn wir das gemeinsam fordern.


    (Ingrid Fischbach [CDU/CSU]: Das finde ich doch auch!)


    Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass wir das im
    April in Kraft tretende Jugendschutzgesetz ausführlich
    beraten haben. Es gab sehr viel Zustimmung aus Fach-
    kreisen. Ich darf Sie, meine Damen und Herren von der
    Opposition, daran erinnern, dass Sie sich bei der Abstim-
    mung über dieses Gesetz – ich war nämlich dabei – ent-
    halten haben. Interessanterweise haben die Länder im
    Bundesrat – dort haben Sie auch ein paar Stimmen – die-
    sem Gesetz zugestimmt. Das heißt, es war ein gutes Ge-
    setz und es war sinnvoll, dass dieses Gesetz im letzten
    Sommer verabschiedet wurde.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Ich bin froh, dass Sie dieses Gesetz im Bundesrat mit so
    breiter Mehrheit angenommen haben und die zuständigen
    Fachleute, auch die Bundesprüfstelle für jugendgefähr-
    dende, wie sie jetzt heißt, Medien das Bemühen unter-
    stützt haben. Wir werden dieses Gesetz nach fünf Jahren
    evaluieren – das ist festgelegt – und dann sehen, wie sich
    die Regelungen bewähren.

    Ich will eine interessante Tatsache nicht verschweigen:
    Der zuständige Fachausschuss des Bundesrates, in dem die
    Fachminister sitzen, hat mehrheitlich beschlossen, den An-
    trag des Bundeslandes Bayern nicht einzubringen, hat ihn
    also mehrheitlich abgelehnt. Die Fachminister der Länder
    haben festgestellt – ich zitiere aus der Begründung –:

    Mit dem Inkrafttreten dieses

    – also unseres im letzten Jahr beschlossenen –

    Jugendschutzgesetzes wird den gewandelten Anfor-
    derungen an einen effektiven Kinder- und Jugend-
    schutz, insbesondere hinsichtlich der neuen Medien,
    Rechnung getragen und gleichzeitig eine wichtige
    Säule des Kinder- und Jugendschutzes, die Förde-
    rung der Medienkompetenz der Jugendlichen und
    Eltern berücksichtigt.

    Der bayerische Antrag hat im Fachausschuss des Bun-
    desrates keine Mehrheit gefunden. Deshalb rate ich Ihnen,
    sich erst einmal bei den zuständigen Fachleuten aus der
    Praxis Rat zu holen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Ich komme auf einige Ihrer Vorschläge im Einzelnen
    zu sprechen:

    Sie wollen die Telemedien neu definieren. Ich rate Ih-
    nen, sich auch diesbezüglich mit den zuständigen Me-
    dienpolitikerinnen und -politikern – Frau Krogmann sehe
    ich jetzt nicht – zusammenzusetzen, denn es handelt sich
    um eine komplizierte Materie. Die von uns vorgesehene
    Definition von Telemedien wurde im Konsens mit den
    Ländern abgestimmt und ist deshalb umsetzbar.

    Das Gleiche gilt für Ihren Vorschlag, die nutzerautono-
    men Filtersysteme zu streichen. Ich weiß, dass es inner-
    halb der CDU/CSU-Fraktion zwischen den Medien-, den
    Wirtschafts- und den Jugendpolitikern darüber schwere
    Auseinandersetzungen gibt. In der Fachwelt hat sich in-
    zwischen längst die Überzeugung durchgesetzt, dass im
    Gegensatz zu pauschalen Filtern nur solche Filter, deren
    Kriterien klar sind und die von Eltern, Erziehenden und
    Lehrern eingesetzt werden können, weil sie selbst ent-
    scheiden können, was gefiltert werden soll, sinnvoll sind.
    Außerdem machen gute Angebote für Kinderportale Sinn.
    Auch in diesem Punkt ist Ihr Vorschlag hinter der Zeit
    zurückgeblieben.

    Ich komme auf Ihren Vorschlag zu sprechen, zu der al-
    ten Regelung zurückzukehren, welche vorsah, dass Kin-
    dern und Jugendlichen unter 16 Jahren verboten wird, an
    elektronischen Bildschirmspielgeräten zu spielen, de-
    ren Nutzung Geld kostet. Das ist ein interessantes Thema.
    Wir haben das Kriterium verändert. Uns geht es darum,
    welche Inhalte auf diesen Geräten sind. Uns geht es um
    eine Alterskennzeichnung. Das Kriterium soll also nicht
    sein, ob das Spielen mit diesem Gerät 1 Euro kostet, son-
    dern welche Inhalte und welches Programm dort vorhan-
    den sind. Es gibt mit Sicherheit kostenfreie Zugänge zu
    jugendgefährdenden Medien; es gibt aber auch Zugänge
    zu sehr sinnvollen Lernprogrammen, die etwas kosten.
    Deshalb ist in der heutigen Zeit das Kriterium nicht das
    Taschengeld, sondern die inhaltliche Frage: Was schützt
    Kinder und Jugendliche?


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Frau Stewens, Sie suggerieren mit Ihrem Vorschlag in
    § 13 Abs. 3 des Jugendschutzgesetzes – Sie haben das
    wiederholt – fälschlicherweise, dass die Darstellung von
    gewalttätigen Handlungen, von Kriegsverherrlichung und
    sexuelle Darstellungen von Kindern Kindern zugänglich
    gemacht würden. Das ist falsch. Ich will es ganz deutlich
    sagen: Es ist strafbar, sexuelle Handlungen an Kindern
    überhaupt darzustellen. Wir reden also über das Strafge-
    setz. Es ist aber auch nicht zulässig, derartige Inhalte Kin-
    dern zugänglich zu machen. Natürlich ist das schon längst
    geregelt, und zwar in § 15 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes.

    Sie haben ferner vorgeschlagen, das Indizierungsver-
    fahren bei der Bundesprüfstelle, das sich sehr bewährt
    hat, zu verändern. Sie wollen von einer Zweidrittelmehr-
    heit auf eine einfache Mehrheit gehen. Ich kann Ihnen nur
    raten, dabei sehr vorsichtig zu sein. Die Indizierung, die
    Zensur, ist ein sehr sensibles Thema. Deshalb halten wir
    an der Zweidrittelmehrheit fest, die sich in der Praxis po-
    sitiv bewährt hat.

    Alles in allem: Der Gesetzentwurf des Bundesrates ist
    ein Überbleibsel aus Herrn Stoibers Wahlkampf. Den hat
    er verloren. Packen Sie diesen Entwurf lieber wieder ein


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    1572


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    und lassen Sie uns gemeinsam an der Umsetzung eines
    modernen und effektiven Kinder- und Jugendschutzes ar-
    beiten! Lassen Sie uns das neue Gesetz begleiten und aus-
    werten! Wir sind natürlich bereit, gute Veränderungsvor-
    schläge aufzunehmen. Lassen Sie uns nach den besten
    Lösungen im Sinne der Kinder und Jugendlichen suchen!

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)