BegrüßungderneuenAbgeordnetenDr.Christel
Happach-Kasan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1181 A
Begrüßung der Abgeordneten Ulla Burchardt
als Mitglied des Kuratoriums „Wissenschafts-
zentrum Berlin für Sozialforschung“ . . . . . . . 1181 A
Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 1181 B
Absetzung der Tagesordnungspunkte 5 c, e und
5 l . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1181 D
Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . 1182 A
Tagesordnungspunkt 3:
a) Abgabe einer Regierungserklärung
durch den Bundeskanzler: zu den Er-
gebnissen des Europäischen Rates in
Kopenhagen am 12. und 13. Dezem-
ber 2002
b) Antrag der Abgeordneten Peter Hintze,
Dr. Gerd Müller, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU: Der
Weg für die Osterweiterung ist frei:
Abschluss der Beitrittsverhandlun-
gen auf dem Europäischen Rat in Ko-
penhagen
(Drucksache 15/195) . . . . . . . . . . . . . . . . 1182 B
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 2:
Antrag der Abgeordneten Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Daniel Bahr
(Münster), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP: Historischer Erweite-
rungsgipfel verstärkt Druck auf innere
Reformen der Europäischen Union
(Drucksache 15/216) . . . . . . . . . . . . . . . . 1182 B
Gerhard Schröder, Bundeskanzler . . . . . . . . . 1182 C
Dr. Angela Merkel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1187 A
Dr. Angelica Schwall-Düren SPD . . . . . . . . . 1192 A
Dr. Wolfgang Gerhardt FDP . . . . . . . . . . . . . 1194 C
Rainder Steenblock BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1196 C
Peter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 1199 A
Hans Martin Bury, Staatsminister AA . . . . . . . 1200 D
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP 1202 D
Anna Lührmann BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1204 A
Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 1205 A
Michael Roth (Heringen) SPD . . . . . . . . . . . 1205 D
Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1207 D
Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1209 D
Matthias Wissmann CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1210 D
Günter Gloser SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1212 C
Markus Meckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1214 B
Tagesordnungspunkt 4:
Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Bericht der Bundesregierung über die
Lage der freien Berufe
(Drucksache 14/9499) . . . . . . . . . . . . . . . 1215 C
Rezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA 1215 D
Plenarprotokoll 15/16
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
16. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 19. Dezember 2002
I n h a l t :
Dr. Rolf Bietmann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1217 B
Christian Lange (Backnang) SPD . . . . . . . . . 1219 D
Carl-Ludwig Thiele FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 1222 A
Walter Hoffmann (Darmstadt) SPD . . . . . . . 1223 C
Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1225 A
Walter Hoffmann (Darmstadt) SPD . . . . . . . 1225 B
Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . 1225 D
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . . . . . . . . . . 1226 D
Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . 1228 A
Tagesordnungspunkt 18:
Überweisungen im vereinfachten Ver-
fahren:
a) Erste Beratung des vom Bundesrat ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Gesetzes zur Neuordnung
der Gemeindefinanzen (Gemeinde-
finanzreformgesetz)
(Drucksache 15/109) . . . . . . . . . . . . . . 1230 A
b) Bericht des Ausschusses für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschät-
zung gemäß § 56 a der Geschäfts-
ordnung: Technikfolgenabschätzung;
hier: TA-Projekt: E-Commerce
(Drucksache 14/10006) . . . . . . . . . . . . 1230 A
Tagesordnungspunkt 12:
Erste Beratung des von den Fraktionen der
SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-
NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Errichtung einer Verkehrsinfrastruktur-
finanzierungsgesellschaft zur Finanzierung
von Bundesverkehrswegen (Verkehrsinfra-
strukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz –
VIFGG)
(Drucksache 15/199) . . . . . . . . . . . . . . . . 1230 A
Tagesordnungspunkt 19:
Abschließende Beratungen ohne Aus-
sprache:
a) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit zu der Verord-
nung der Bundesregierung: Verord-
nung zur Änderung der Verordnung
über Verbrennungsanlagen für Ab-
fälle und ähnliche brennbare Stoffe
und weiterer Verordnungen zur
Durchführung des Bundes-Immis-
sionsschutzgesetzes
(Drucksachen 15/14, 15/99 Nr. 2.1,
15/229) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1230 B
b) Beschlussempfehlung des Petitionsaus-
schusses: Sammelübersicht 6 zu Peti-
tionen
(Drucksache 15/162) . . . . . . . . . . . . . . 1230 C
c) Beschlussempfehlung des Petitionsaus-
schusses: Sammelübersicht 7 zu Peti-
tionen
(Drucksache 15/163) . . . . . . . . . . . . . . 1230 C
d) Beschlussempfehlung des Rechtsaus-
schusses: Übersicht 1 über die dem
Deutschen Bundestag zugeleiteten
Streitsachen vor dem Bundesverfas-
sungsgericht
(Drucksache 15/170) . . . . . . . . . . . . . . 1230 D
Zusatztagesordnungspunkt 3:
Weitere abschließende Beratung ohne
Aussprache
(Ergänzung zu TOP 19)
Antrag der Bundesregierung: Ausnahme
von dem Verbot der Zugehörigkeit zu ei-
nem Aufsichtsrat für Mitglieder der
Bundesregierung
(Drucksache 15/220) . . . . . . . . . . . . . . . . 1230 D
Tagesordnungspunkt 5:
Wahlen zu Gremien
a) Vertreter der Bundesrepublik
Deutschland in der Parlamentari-
schen Versammlung des Europarates
(zugleich Vertreter in der Versamm-
lung der Westeuropäischen Union)
gemäß Art. 1 und 2 des Gesetzes über
die Wahl der Vertreter der Bundesre-
publik Deutschland zur Parlamenta-
rischen Versammlung des Europa-
rates
(Drucksache 15/204) . . . . . . . . . . . . . . 1231 A
b) Kontrollausschuss beim Bundesaus-
gleichsamt gemäß § 313 Abs. 1 und 2
des Lastenausgleichsgesetzes
(Drucksache 15/205) . . . . . . . . . . . . . . 1231 B
d) Kunstbeirat (grafische Gestaltung
von Postwertzeichen) beim Bundes-
ministerium der Finanzen
(Drucksache 15/207) . . . . . . . . . . . . . . 1231 B
f) Kuratorium der Stiftung Archiv der
Parteien und Massenorganisationen
in der DDR
(Drucksache 15/208) . . . . . . . . . . . . . . 1231 C
g) Parlamentarischer Beirat der Stif-
tung für das sorbische Volk
(Drucksache 15/209) . . . . . . . . . . . . . . 1231 C
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Dezember 2002II
h) Stiftungsrat der Stiftung CAESAR
(Centre of Advanced European Stu-
dies and Research)
(Drucksache 15/210) . . . . . . . . . . . . . 1231 C
i) Stiftungsrat der Deutschen Stiftung
Friedensforschung (DSF)
(Drucksache 15/211) . . . . . . . . . . . . . . 1231 D
j) Senat des Vereins Hermann von
Helmholtz – Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren e. V.
(Drucksache 15/212) . . . . . . . . . . . . . 1231 D
k) Verwaltungsrat bei der Bundesan-
stalt für Finanzdienstleistungsauf-
sicht
(Drucksache 15/213 [neu]) . . . . . . . . . 1231 D
weitere Beratungen mit Aussprache:
Tagesordnungspunkt 17:
Vereinbarte Debatte: zu Wirtschaft, Ar-
beitsmarkt und sozialer Sicherung . . . . 1232 A
Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA 1232 A
Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . 1235 A
Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . 1235 B
Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1237 A
Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1238 D
Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1240 A
Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU . . . . . . . . . 1241 B
Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . 1243 A
Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 1244 A
Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . . 1244 D
Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1245 B
Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . 1246 A
Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1247 C
Zusatztagesordnungspunkt 4:
Beschlussempfehlung des Ausschusses
nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermitt-
lungsausschuss) zu dem Ersten Gesetz für
moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
(Drucksachen 15/25, 15/77, 15/91, 15/132,
15/201) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1250 A
Zusatztagesordnungspunkt 5:
Beschlussempfehlung des Ausschusses
nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermitt-
lungsausschuss) zu dem Zweiten Gesetz für
moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
(Drucksachen 15/26, 15/77, 15/91, 15/133,
15/202) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1250 B
Tagesordnungspunkt 6:
Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes über die Feststellung eines
Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2002 (Nachtragshaus-
haltsgesetz 2002)
(Drucksachen 15/149 und 15/182) . . . . . . 1250 C
Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 1250 D
Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . 1253 B
Anja Hajduk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1256 A
Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1258 A
Manfred Carstens (Emstek) CDU/CSU . . . . 1260 B
Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1261 C
Volker Kröning SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1262 A
Kurt J. Rossmanith CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1264 C
Tagesordnungspunkt 8:
Antrag der Abgeordneten Annette Faße,
Anke Hartnagel, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD sowie der Abge-
ordneten Rainder Steenblock, Dr. Reinhard
Loske, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN:
Seeschifffahrtssicherheit verbessern –
Ölkatastrophen vermeiden
(Drucksache 15/198) . . . . . . . . . . . . . . . . 1266 D
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 6:
Antrag der Abgeordneten Wolfgang
Börnsen (Bönstrup), Dirk Fischer (Ham-
burg), weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der CDU/CSU: Seesicherheit opti-
mieren – nationaler und europäischer
Handlungsbedarf nach Tankerunter-
gang der „Prestige“
(Drucksache 15/192) . . . . . . . . . . . . . . . . 1267 A
Dr. Christine Lucyga SPD . . . . . . . . . . . . . . 1267 A
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 1268 B
Rainder Steenblock BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1270 A
Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . . . 1271 A
Anke Hartnagel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1272 B
Tagesordnungspunkt 9:
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, weiteren
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Dezember 2002 III
Abgeordneten und der Fraktion der FDP
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Aufhebung des Ladenschlussge-
setzes
(Drucksache 15/106) . . . . . . . . . . . . . . . . 1273 D
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 7:
Antrag der Abgeordneten Dagmar Wöhrl,
Karl-Josef Laumann, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der CDU/CSU:
Ladenschlussgesetz modernisieren
(Drucksache 15/193) . . . . . . . . . . . . . . . . 1274 A
Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1274 A
Wolfgang Grotthaus SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 1275 A
Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1275 D
Hubert Ulrich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1277 B
Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1279 A
Jella Teuchner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1281 D
Max Straubinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1282 C
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bun-
desminister für Wirtschaft und Arbeit: . . . . . . 1284 C
Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1286 A
Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . 1286 B
Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1286 C
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bun-
desminister für Wirtschaft und Arbeit: . . . . . . 1286 D
Tagesordnungspunkt 15:
– Zweite und dritte Beratung und Verab-
schiedung des von den Fraktionen der
SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN eingebrachten Entwurfs ei-
nes Gesetzes zur Einbeziehung beur-
laubter Beamter in die kapitalgedeckte
Altersversorgung
(Drucksache 15/97) . . . . . . . . . . . . . . . 1287 A
– Zweite und dritte Beratung und Verab-
schiedung des von den Abgeordneten
Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk,
weiteren Abgeordneten und der Frak-
tion der CDU/CSU eingebrachten
Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur
Korrektur des Versorgungsänderungs-
gesetzes 2001
(Drucksachen 15/45, 15/214 und
15/232) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1287 B
Horst Schild SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1287 C
Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1289 A
Birgitt Bender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 1291 B
Ernst Burgbacher FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1291 D
Zusatztagesordnungspunkt 8:
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Dr. Michael Meister, Otto Bernhardt, wei-
teren Abgeordneten und der Fraktion der
CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Aufhebung des Vermögen-
steuergesetzes
(Drucksache 15/196) . . . . . . . . . . . . . . . . 1292 C
Dr. Michael Meister CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1292 D
Manfred Grund CDU/CSU zur GO . . . . . . . . . 1295 B
Bernd Scheelen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1295 C
Dr. Michael Meister CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1297 A
Carl-Ludwig Thiele FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 1298 C
Christine Scheel BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1299 B
Tagesordnungspunkt 10:
Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes über die Berufe in derKrankenpflege
sowie zur Änderung des Krankenhaus-
finanzierungsgesetzes
(Drucksache 15/13) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1300 C
Monika Brüning CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1300 D
Tagesordnungspunkt 11:
Erste Beratung des von den Fraktionen der
SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-
NEN eingebrachten Entwurfs eines Ersten
Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur
Neuregelung des Energiewirtschafts-
rechts
(Drucksache 15/197) . . . . . . . . . . . . . . . . 1302 C
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1302 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 1303 A
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung ei-
nes Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in
der Krankenpflege sowie zur Änderung des
Krankenhausfinanzierungsgesetzes (Tagesord-
nungspunkt 10) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1303 B
Dr. Margrit Spielmann SPD . . . . . . . . . . . . . . 1303 B
Petra Selg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . 1304 B
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Dezember 2002IV
Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1305 C
Marion Caspers-Merk, PStS BMGS . . . . . . . . 1306 A
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des
Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirt-
schaftrechts (Tagesordnungspunkt 11) . . . . . . 1306 D
Rolf Hempelmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1306 D
Dr. Joachim Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1307 B
Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1308 D
Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1309 D
Dr. Ditmar Staffelt, PStS BMWA . . . . . . . . . . 1310 A
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Petra Pau (fraktionslos) zur Beratung:
– Entwurf eines Gesetzes zur Einbeziehung
beurlaubter Beamter in die kapitalgedeckte
Altersversorgung
– Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Korrek-
tur des Versorgungsänderungsgesetzes 2001
(Tagesordnungspunkt 15) . . . . . . . . . . . . . . . . 1311 A
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Christel Humme, Hilde Mattheis, Elke Ferner,
Ingrid Arndt-Brauer, Dr. Axel Berg, Renate
Gradistanac, Angelika Graf (Rosenheim),
Karin Kortmann, Horst Kubatschka, Christine
Lehder, Gabriele Lösekrug-Möller, Dr. Christine
Lucyga, Lothar Mark, Florian Pronold, Renè
Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Anton
Schaaf, Marlene Rupprecht (Tuchenbach),
Silvia Schmidt (Eisleben), Rita Streb-Hesse,
Brigitte Wimmer (Karlsruhe), Waltraud Wolff
(Wolmirstedt), Willi Brase, Bettina Hagedorn,
Hans-Ulrich Klose und Christoph Strässer
(alle SPD) zur Abstimmung über die Be-
schlussempfehlung des Ausschusses nach Art.
77 des Grundgesetzes (Vermittlungsaus-
schuss) zu dem Zweiten Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Zusatzta-
gesordnungspunkt 5) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1311 B
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Dezember 2002 V
(A)
(B)
(C)
(D)
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Dezember 2002 1181
16. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 19. Dezember 2002
Beginn: 9.00 Uhr
(A)
(B)
(C)
(D)
1302
1 Anlage 2 2 Anlage 3
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Dezember 2002 1303
(C)
(D)
(A)
(B)
Bonde, Alexander BÜNDNIS 90/ 19.12.2002
DIE GRÜNEN
Brüderle, Rainer FDP 19.12.2002
Dr. Däubler-Gmelin, SPD 19.12.2002
Herta
Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 90/ 19.12.2002
Franziska DIE GRÜNEN
Eppelmann, Rainer CDU/CSU 19.12.2002
Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 19.12.2002
Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 19.12.2002
Joseph DIE GRÜNEN
Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 19.12.2002
Janssen, Jann-Peter SPD 19.12.2002
Kolbe, Manfred CDU/CSU 19.12.2002
Künast, Renate BÜNDNIS 90/ 19.12.2002
DIE GRÜNEN
Lehn, Waltraud SPD 19.12.2002
Möllemann, Jürgen W. FDP 19.12.2002
Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 19.12.2002
Spahn, Jens CDU/CSU 19.12.2002
Dr. Stadler, Max FDP 19.12.2002
Dr. Stinner, Rainer FDP 19.12.2002
Storm, Andreas CDU/CSU 19.12.2002
Dr. Westerwelle, Guido FDP 19.12.2002
Dr. Wetzel, Margrit SPD 19.12.2002
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über
die Berufe in der Krankenpflege sowie zur Än-
derung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
(Tagesordnungspunkt 10)
Dr. Margrit Spielmann (SPD): Krankenschwestern
und -pfleger leisten heute einen unermesslich großen Bei-
trag in der medizinischen Versorgung und Pflege kranker
und alter Menschen. Sie sind eine tragende Säule unseres
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Gesundheitswesens und Ihnen allen sollte man von dieser
Stelle auch einmal danken.
Das Berufsbild und das Aufgabenfeld der Kranken-
schwester hat sich im Verlauf dieses Jahrhunderts gewan-
delt: von den durch christliche Nächstenliebe geprägten
Ordensschwestern hin zu einem eigenständigen Beruf, in
dem heute – wenn auch in der Minderheit – auch Männer
arbeiten. Mit diesem hier vorgelegten Gesetzentwurf
schaffen wir die dringend notwendige Anpassung der
Krankenpflegeberufe an die heutige Pflegewirklichkeit.
Dieses Gesetz wird eine Antwort – übrigens eine längst
überfällige Antwort; die heutige Ausbildung fußt im We-
sentlichen auf den Bestimmungen von 1985 – an die ver-
änderten Berufsanforderungen, an Pflegeinhalte, an neue
Methoden und vor allen Dingen an hohe Qualitätskrite-
rien in der Krankenpflege.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist aber auch unter fol-
genden Faktoren unerlässlich:
Erstens. Er ist vor dem Hintergrund der demographi-
schen Entwicklung in unserem Lande zu sehen: Mit einer
wachsenden Zahl älterer Menschen wird die Bedeutung
der Pflege in Zukunft weiterhin zunehmen. Schon heute
ist für viele Menschen ein Leben außerhalb des Kranken-
hauses ohne die professionelle Unterstützung von Kran-
kenpflegerinnen und -pflegern unvorstellbar.
Zweitens. Die verschiedenen Neuerungen im Sozial-
versicherungsrecht haben in den vergangenen zwei Jahr-
zehnten eine enorme Ausweitung des Krankenpflegebe-
reichs möglich gemacht. Neben der stationären Pflege im
Krankenhaus gibt es ebenso teilstationäre Einrichtungen
und eine Vielzahl ambulanter Pflegeangebote. Wir unter-
stützen diese Entwicklung sehr; denn auch im Bereich der
Pflege gilt: ambulant vor stationär!
Drittens. Mithilfe von qualifizierten Fachkräften ist es
in vielen Fällen möglich, dass auch Schwerstkranke die
letzte Zeit ihres Lebens zu Hause sein können und auch zu
Hause sterben können. Die Krankenschwestern und -pfle-
ger leisten einen unermesslich wichtigen Beitrag zur Le-
bensqualität der Betroffenen und sind wichtige Partner bei
der Begleitung und Unterstützung von Angehörigen.
Diese unterschiedlichen Formen der Pflege, die sich in
den vergangenen Jahren qualitativ und quantitativ verän-
dert haben, haben auch die Anforderungen an die Kran-
kenpflegerinnen und -pfleger verändert. Krankenpflege-
rinnen und -pfleger müssen ausreichend auf die sehr
unterschiedlichen Pflegesituationen vorbereitet sein. Sie
müssen das notwendige Rüstzeug in Theorie und Praxis
haben, um mit verschiedenen, häufig auch sehr belasten-
den Pflegesituationen, zum Beispiel in der Palliativmedi-
zin, fertig zu werden. Sie brauchen auch die notwendige
Schulung und Qualifikation, um die geforderte Qualität in
der Krankenpflege, sowohl im ambulanten Bereich als
auch in Pflegeeinrichtungen oder im Krankenhaus zu er-
bringen.
Lassen Sie mich noch auf weitere wichtige Punkte ein-
gehen, die diesen Gesetzentwurf unbedingt notwendig
machen. Wir haben in den vergangenen Jahren einen
enormen Wissenszuwachs im Bereich der Pflegewissen-
schaften zu verzeichnen. Die gewonnenen Erkenntnisse
müssen auch in der Krankenpflegeausbildung zum Tra-
gen kommen. Es gilt die Ressourcen, die in der professio-
nellen Pflege liegen, noch weiter zu nutzen und zu ver-
bessern. Für die zukünftige Ausbildung sollen besonders
präventive, gesundheitsfördernde, rehabilitative und pal-
liative Aspekte noch stärker als bisher in den Vordergrund
gerückt und gelehrt werden.
Als wichtige Bezugspersonen für Kranke haben Kran-
kenschwestern und -pfleger vielfältige Möglichkeiten,
auf die Wiedererlangung, die Verbesserung, die Förde-
rung und die Erhaltung der Gesundheit der Patientinnen
und Patienten Einfluss zu nehmen. – Genauso sind sie
wichtige Partner bei der Beratung und Begleitung von An-
gehörigen. Unsere Zielsetzung ist es, dass zukünftige
Krankenschwestern und -pfleger ein ganzheitliches Pfle-
geverständnis während der Ausbildung erwerben. Das ist
eine ganz wichtige Neuerung, die wir mit diesem Gesetz
unterstreichen.
Was wir zukünftig brauchen, sind gut ausgebildete,
praxiserprobte und selbstbewusste Gesundheits- und
Krankenpflegerinnen und -pfleger, die in der Lage sind,
kooperativ mit einem multiprofessionellen Team zusam-
menzuarbeiten, die in der Lage sind, die physische und
psychische Gesundheit von Patientinnen und Patienten zu
fördern und damit die vierte Säule der Gesundheitsver-
sorgung – die Prävention – gestalten zu helfen.
Für die weiteren Beratungen hier im Parlament wün-
sche ich mir eine gute Zusammenarbeit und einen kon-
struktiven Dialog!
Petra Selg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Momenta-
ner Regelungsstand für die Krankenpflegeberufe ist 1985.
Eine Anpassung an die in den letzten knapp 20 Jahren er-
folgten Veränderungen im Pflegebereich ist nicht erfolgt.
Deshalb besteht dringend Regelungsbedarf.
Mit der Gesetzesänderung werden folgende Ziele ver-
folgt:
Erstens. Anpassung der Ausbildungsinhalte an die
neuen Anforderungen in der Pflege.
Zweitens. Verbesserung der Ausbildungsqualität.
Drittens. Steigerung der Attraktivität des Berufs.
Aus eigener Erfahrung – Krankenschwester seit
24 Jahren – kann ich bestätigen, dass es bei allen drei
Punkten viel Potenzial für positive Veränderungen gibt.
Das Gesetz enthält viele Regelungen, die in der Praxis
enorme Verbesserungen bringen werden. Die wichtigsten
möchte ich kurz vor dem Hintergrund des Problems, das
sie jeweils lösen, darstellen.
Erstens. Anpassung der Ausbildungsinhalte.
Problem 1: Die Pflegenden werden immer noch zu
stark als die Erfüllungsgehilfen der Ärzte wahrgenommen –
nettes Beiwerk, das bei Visiten die Patientenakten hält.
Aber der Großteil der Pflege wird unabhängig von ärztli-
cher Einflussnahme erbracht.
Unsere Lösung: Ausweisung eines eigenständigen
Aufgabenbereichs im Gesetz – aber keine Vorbehaltsauf-
gaben – zur Schärfung des Berufsprofils.
Problem 2: Ausdifferenzierung des Aufgabenspek-
trums in der Pflege – palliative, rehabilitative und endlich
präventive Maßnahmen.
Unsere Lösung: Explizite Einbeziehung dieser Berei-
che in die Ausbildung. Das Gesetz bietet endlich eine in-
novative Perspektive.
Problem 3: Häufig noch rein mechanistische Wahrneh-
mung von Pflege – Waschen, Verbände wechseln, Pillen
verteilen. Diverse Filme, Seifenopern, tragen dazu bei.
Pflege geht heute aber weit darüber hinaus, hat psychoso-
ziale Dimension. „Na, wie geht’s dem Bauch?“ fragt der
Arzt bei der Arztvisite. Fachchinesisch schwirrt herum,
erklären wird später die Pflegekraft.
Unsere Lösung: Durch Einbeziehung pflegewissen-
schaftlicher Forschung und damit die Stärkung theoreti-
scher Ausbildungsinhalte Entwicklung eines besseren
Verständnisses für komplexe soziale Prozesse, außerdem
Ausrichtung der Ausbildung auf die individuelle Situation
und die Bedürfnisse der zu Pflegenden. Soziale Kompe-
tenz und Interaktion werden endlich honoriert, was für die
Zukunft äußerst wichtig werden wird.
Problem 4: Die praktische Ausbildung ist zu stark auf
Krankenhäuser zugeschnitten. Krankenpflege findet aber
zunehmend außerhalb der Krankenhäuser statt.
Unsere Lösung: Zukünftig praktische Ausbildung auch
in Reha- und ambulanten Einrichtungen sowie stationären
Pflegeeinrichtungen, was das Spektrum erweitert und
dem in Zukunft immer wichtiger werdenden ambulanten
Bereich gerecht wird.
Zweitens. Verbesserung der Ausbildungsqualität.
Nichts gegen meine eigenen Ausbilderinnen. Sie waren
vor 24 Jahren hervorragend. Aber die Zeiten haben sich
geändert. Damit wird man den heutigen und vor allem
zukünftigen Zielen der Pflege nicht mehr gerecht.
Problem 1: Den Lehrkräften fehlen oft didaktische und
vor allem pädagogische Fähigkeiten. Meist handelt es
sich um Pflegekräfte, die im Rahmen einer Fortbildung
ihre Lehrberechtigung erworben haben.
Unsere Lösung: Leitungs- und Lehrkräfte müssen
zukünftig im Rahmen einer Hochschulausbildung ent-
sprechende pädagogische und fachliche Kenntnisse er-
worben haben. Neben einer Verbesserung der Ausbil-
dungsqualität erreichen wir damit auch eine Annäherung
an europäische Standards. Und das ist besonders wichtig.
Problem 2: Heute fehlt sehr oft die Integration zwi-
schen praktischer und theoretischer Ausbildung.
Unsere Lösung. Deshalb wird zukünftig die Gesamt-
verantwortung für theoretische und praktische Ausbil-
dung bei den Schulen liegen. Die Praxisanleitung wird
weiterhin durch Mitarbeiter der entsprechenden Einrich-
tungen gewährleistet, aber die Schulen begleiten diese
praktische Anleitung in enger Zusammenarbeit mit den
Mitarbeitern der Einrichtungen.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Dezember 20021304
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Drittens. Steigerung der Attraktivität des Berufs.
Problem 1: Die bisherige strikte Trennung der Pflege in
drei Berufsbilder – Alten-, Kranken- und Kinderkranken-
pflege – führt in der Regel zu einer beruflichen Festlegung
auf einen Bereich. Damit wird die berufliche Flexibilität
eingeschränkt, die Möglichkeit, Neues auszuprobieren und
sich beruflich verschieden zu orientieren, wird beschnitten.
Der bayerische Staatssekretär für Soziales hat zum Al-
tenpflegegesetz ausgeführt, er halte die Ausrichtung des
Bundesaltenpflegegesetzes nach wie vor für falsch (wie
immer ist Bayern da ein bisschen rückständig, aber alles
Veto hat nichts genützt), da es langfristig die Unterschei-
dung zwischen Altenpflege und Krankenpflege aufheben
werde. Mit der Entscheidung gehe die Identität der Alten-
pflege mit ihrem eigenständigen sozialpflegerischen Pro-
fil ein Stück weit verloren. – Weitere so rückwärts ge-
wandte Ausführungen erspare ich uns allen hier.
Unsere Lösung: Das neue Gesetz ist der erste Schritt zu
einer integrierten Pflegeausbildung. Zum einen wird die
Ausbildung künftig in eine generalistische Grundausbil-
dung für beide Berufsbilder – Kranken-, Kinderkranken-
pflege – und eine Differenzierungsphase unterteilt. Zum
anderen enthält das Gesetz eine Modellklausel, die Mo-
dellversuche hinsichtlich der Zusammenlegung von Al-
ten- und Krankenpflegeausbildung möglich macht. Des-
halb sehe ich den Gesetzentwurf im Gegensatz zum
bayerischen Sozial-Staatssekretär als den Schritt in eine
Zukunft der Pflegeberufe.
Problem 2 – bereits erwähnt –: Ein unscharfes Berufs-
bild führt auch zu niedrigerer Attraktivität des Berufs.
Hier spielt auch die starke Abhängigkeit von den Ärzten
eine Rolle.
Lösung: Definition des eigenständigen Bereichs, stär-
kere Loslösung der Ausbildung von ärztlicher Einfluss-
nahme – zum Beispiel Prüfungsverordnung. Endlich nicht
mehr Ärzte, sondern mindestens zwei Lehrkräfte, ein
Praxisanleiter und nur noch ein Arzt – das ist deutlich bes-
ser als zuvor.
Problem 3: Bisher fehlen in den Pflegeberufen Auf-
stiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten.
Unsere Lösung: Durch die stärkere Betonung der Pfle-
gewissenschaft und der akademischen Anforderung für
Lehrpersonal werden zukünftig an den Universitäten mehr
Entwicklungsmöglichkeiten für Pflegepersonal entstehen.
Fazit: Das neue Gesetz wird hinsichtlich aller drei ge-
nannten Ziele die Situation deutlich verbessern. Die Aus-
bildungsinhalte werden modernisiert. Hinsichtlich der
Ausbildungsqualität werden deutliche Verbesserungen
möglich. Außerdem wird die Attraktivität des Berufs er-
höht, was angesichts eines drohenden Pflegenotstands er-
forderlich ist. Prognosen sprechen von einem Mehrbedarf
von 80 000 Pflegefachpersonen bis zum Jahre 2010, allein
im stationären Bereich 20 000 bis 30 000. Die Zahl der
Personen, die Hilfe und Pflege brauchen, wird sich bis
2010 um 17 Prozent erhöhen, wobei sich der Anteil der
über 65-Jährigen sogar um 25 Prozent erhöhen wird. Von
Alzheimer und Demenzerkrankungen möchte ich hier gar
nicht sprechen. Und ausdrücklich möchte ich hier beto-
nen, dass diese Prognosen auf einer einfachen Fortschrei-
bung der Entwicklung auf dem Niveau von 1990 beruhen.
Die geringe Verweildauer in den Berufen der Pflege ist
ebenfalls bestens allen hier bekannt und das bei Aus-
bildungsplatzkosten in der Krankenpflege von circa
17 000 Euro, in der Altenpflege von 12 000 Euro jährlich,
macht bei 120 000 Auszubildenden in den Pflegeberufen
pro Jahr circa 2 Milliarden Euro. Deshalb wäre im Sinne
aller deutschen Pflegekräfte die Unterstützung dieses Ge-
setzentwurfes durch alle Fraktionen das richtige Signal.
Pflege vom Ansatz bei der Ausbildung neu denken kann
sich in der Tat nämlich auch neu rechnen. Ich hoffe sehr,
dass dies von allen hier so gesehen wird.
Detlef Parr (FDP): Gut Ding will Weile haben! Die
Befolgung dieser Volksweisheit ist selten geworden in
Berlin. Der vorliegende Gesetzentwurf hebt sich wohltu-
end von den überstürzten, aktionistischen und selten zu
Ende gedachten Initiativen von Rot-Grün im Gesund-
heitsbereich ab, die wir nach dem 22. September in die-
sem Hause zu ertragen haben.
Die FDP begrüßt das Vorhaben, die Ausbildung des
Pflegeberufs zu modernisieren. Es ist richtig, dass die ku-
rative Pflege durch gesundheitsfördernde, präventive, re-
habilitative und palliative Maßnahmen ergänzt werden
muss. Der Pflegeberuf ist ein anderer geworden. Die Aus-
bildung muss den neuen Herausforderungen für das Pfle-
gepersonal angepasst werden, besonders wenn wir an die
wachsende Nachfrage nach ambulanter Pflege denken.
Ist es aber auch richtig, dass – ich zitiere aus dem Ge-
setzestext – „die Verbesserung der Qualität der Ausbil-
dung vor dem Hintergrund des demographischen Wandels
in der Gesellschaft gleichzeitig eine Steigerung der At-
traktivität der Berufe bewirkt“? Über eine bessere Ausbil-
dung erhält man schwerlich eine höhere Attraktivität der
Berufe. Dies – und dies ist in der Tat dringend erforder-
lich – schafft man nur durch bessere Bezahlung und bes-
sere Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern.
Die hohe Drop-out-rate in den Pflegeberufen und die
immer früher nach Berufseintritt auftauchenden Burn-
out-Symptome müssen uns mindestens genauso intensiv
beschäftigen wie die Qualität der Ausbildung. Und hier,
verehrte Frau Ministerin, müssen wir leider erneut fest-
stellen: Ihre aktuellen Notstandsgesetze laufen genau in
die entgegengesetzte Richtung. Sie verordnen der Mehr-
heit unserer Krankenhäuser eine Nullrunde gleich Minus-
runde. Sie verschärfen damit die Arbeitsbedingungen
dort, statt für eine humanere Betreuung der Patientinnen
und Patienten zu sorgen und die Zufriedenheit des Pfle-
gepersonals zu steigern.
Denken Sie an die in kürzester Zeit mobilisierten über
15 000 Krankenschwestern, Krankenpfleger, Apotheken-
helferinnen, die Ihnen vor wenigen Tagen hier drüben
– am Brandenburger Tor – die Leviten gelesen haben. Sie
dürfen sie nicht im Stich lassen, Frau Ministerin. Wie sol-
len denn die Krankenhäuser vor diesem Hintergrund die
durch das Gesetz in guter Absicht entstehenden Mehrkos-
ten auch noch verkraften können?
Und die Krankenkassen? Durch Ihr Beitragssatzsiche-
rungsgesetz sind bereits vor In-Kraft-Treten deutliche Bei-
tragssteigerungen zu verzeichnen. Die Ausnahme wird zur
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Regel. Und Sie sagen in der Begründung des Gesetzes la-
pidar – ich zitiere: „Gemessen am Gesamtvolumen der
Ausgaben der GKV im Jahr 2000 – im Jahr 2000! – sind
die Mehrausgaben jedoch von geringer Bedeutung.“
100 Millionen Euro sind berechnet. Bundesrat und
DKG haben bereits Zweifel angemeldet. So steht ein guter
Gesetzentwurf auf tönernen Füßen durch leichtfertig ver-
änderte in sich nicht schlüssige Rahmenbedingungen. Wir
werden dennoch konstruktiv in die Beratungen gehen,
können dem Gesetzentwurf aber nur zustimmen, wenn er
Teil einer ordnungspolitischen glasklaren Gesundheitsre-
form wird.
Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung:
Gute Versorgungsqualität benötigt gut ausgebildete Fach-
kräfte in allen Bereichen – vor allem auch in der Pflege.
Das geltende Gesetz über die Krankenpflegeausbildung
ist seit 17 Jahren nicht verändert, nicht modernisiert wor-
den. Es war höchste Zeit, die Ausbildung den neuen An-
forderungen in der Pflege anzupassen. Mit unserem
Gesetzentwurf zur Novellierung der Krankenpflegeaus-
bildung verfolgen wir dieses Ziel.
Sie wissen, dass sich in den letzten Jahren und Jahr-
zehnten die Arbeit der Pflegenden stark verändert hat. Die
sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen ha-
ben sich – insbesondere durch die Einführung der Pflege-
versicherung – stark verändert. Hinzu kommen die He-
rausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft.
Die Vernetzung von stationärer, teilstationärer und am-
bulanter Versorgung und die interdisziplinäre Zusammen-
arbeit sind notwendiger denn je. Weil die Weichen für die
Pflege der Zukunft in der Gegenwart gestellt werden, no-
vellieren wir das Gesetz über die Krankenpflegeausbil-
dung, damit auch morgen eine optimale Pflege gewähr-
leistet werden kann.
Für diese Novellierung gibt es aber auch einen weite-
ren wichtigen Grund: Angesichts der derzeitigen Perso-
nal- und Ausbildungssituation muss die Krankenpflege-
ausbildung auch für die Zukunft konkurrenzfähig
gemacht werden.
Damit sich die derzeit schon in einigen Bereichen be-
stehenden Engpässe nicht zu einem Fachkräftenotstand
ausweiten, bauen wir vor und wollen die Pflegeberufe at-
traktiver für junge Frauen und Männer machen, die Qua-
lität steigern und den Auszubildenden eine neue, erwei-
terte Perspektive geben.
Die wesentlichen Neuerungen sind: Prävention, Reha-
bilitation und Palliativmedizin werden künftig in das Aus-
bildungsziel mit einbezogen. Das entspricht einem neuen,
einem umfassenden Verständnis von Pflege. Daher wer-
den auch andere Einrichtungen des Gesundheitswesens,
zum Beispiel Rehabilitationseinrichtungen, künftig in die
praktische Ausbildung mit einbezogen. Die schulische
und praktische Ausbildung wird stärker miteinander ver-
netzt. Die Schule trägt die Verantwortung für die gesamte
Ausbildung in Theorie und Praxis. Qualifizierte Fach-
kräfte sollen die Schülerinnen und Schüler in der Praxis
anleiten. Es bleibt bei zwei Berufsbildern für die Kran-
ken- und Kinderkrankenpflege, aber die Ausbildung wird
weitgehend gemeinsame Ausbildungsinhalte haben und
sich zukünftig nur noch in einer Phase unterscheiden. Da-
mit kommen wir unserem langfristigen Ziel, die Ausbil-
dung in den Pflegeberufen auf eine gemeinsame Grund-
lage zu stellen, ein großes Stück näher. Schließlich
werden die neuen Berufsbezeichnungen – „Gesundheits-
und Krankenpfleger/in“ und „Gesundheits- und Kinder-
krankenpfleger/in“ – dem neuen, umfassenderen Ansatz
in der Pflege angepasst.
Das neue Gesetz über die Ausbildung der Kranken-
pflege ist ein erster wichtiger Schritt, den Pflegeberuf für
junge Menschen attraktiver zu machen und damit einem
möglichen Pflegefachkräftenotstand vorzubeugen. Selbst-
verständlich muss aber auch eine ausreichende Anzahl
von Ausbildungsplätzen zur Verfügung stehen. Die Fi-
nanzierung der Ausbildung soll in einer modifizierten, für
die ausbildenden Einrichtungen attraktiveren Form wei-
terhin über das Krankenhausfinanzierungsgesetz erfol-
gen. Dabei sollen die durch die notwendige Reform beding-
ten Mehrkosten berücksichtigt werden. Die ausbildenden
Einrichtungen sollen im Rahmen des Fallpauschalensys-
tems keine Nachteile durch die Umstrukturierung der
Ausbildung haben. Durch das neue budgetneutrale Umla-
geverfahren und damit die Entkoppelung von den Pflege-
satzverhandlungen werden unsachgemäße Lösungen ver-
mieden.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist nach ausführlichen
Beratungen mit den Ländern sowie den Berufsverbänden
erarbeitet worden. Die Stellungnahme des Bundesrates
weist Zustimmung zu den Grundsätzen der Reform aus.
Lassen Sie uns gemeinsam dieses Gesetz bald verab-
schieden und in die Tat umsetzen.
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung des Entwurfs eines Ersten Geset-
zes zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung
des Energiewirtschaftrechts (Tagesordnungs-
punkt 11)
Rolf Hempelmann (SPD): Der vorliegende Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrech-
tes lag bereits in der letzten Legislaturperiode vor. Wenn
es nach den Koalitionsfraktionen gegangen wäre, wäre
dieses wichtige Vorhaben bereits vor einem halben Jahr zu
einem guten Abschluss gekommen. Leider hatten damals
die Oppositionsfraktionen das Gesetz abgelehnt und
durch eine übertriebene Serie von Anhörungen verzögert.
Schließlich wurde es dann im Bundesrat gestoppt, sodass
eine Verabschiedung in der 14. Legislaturperiode nicht
mehr möglich war. Die, die heute schreien: „Haltet den
Dieb!“, sollten aufpassen; denn sie haben die Finger selbst
noch in der Registrierkasse.
Wir haben den Gesetzentwurf unverändert wieder ein-
gebracht, weil er nach unserer Auffassung eine vernünf-
tige Umsetzung der europäischen Gasrichtlinie in deut-
sches Recht beinhaltet und weil er einige grundsätzliche
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Dezember 20021306
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energie- und wettbewerbsrechtliche Lücken schließt, die
in der Energiewirtschaftsgesetznovelle von 1998 ihren
Ursprung haben.
Nach intensivem Dialog mit der Energiewirtschaft
ebenso wie mit der energieverbrauchenden Wirtschaft
können wir diesen Gesetzentwurf vorlegen. In ihm ist eine
klare Definition des Gasversorgungsnetzes enthalten, die
insbesondere dafür sorgt, dass auch Speicherkapazitäten,
soweit sie für den Netzzugang notwendig sind, inkludiert
sind. Die im Gesetz formulierten Durchleitungsbedingun-
gen sind an Klarheit und Einfachheit nicht zu übertreffen.
Gefordert ist hier die gute fachliche Praxis. Sie wird als
gegeben unterstellt, wenn die Verbändevereinbarung ein-
gehalten wird.
Anders als in allen anderen EU-Mitgliedstaaten bleibt
es in Deutschland bei dem System des verhandelten Netz-
zugangs. Dieser deutsche Sonderweg kann aber nachhal-
tig nur funktionieren, wenn die eben zitierte gute fachliche
Praxis und damit die Einhaltung der Verbändevereinbarung
zur Regel wird. Kommt es dennoch zu Uneinigkeiten, ist
die Streitschlichtung beim Bundeswirtschaftsministerium
angesiedelt. Sollte entgegen unseren Hoffnungen und Er-
wartungen die Verbändevereinbarung nicht dazu führen,
dass faire Durchleitungsbedingungen entstehen, kann der
Bundeswirtschaftsminister von der im Gesetz enthaltenen
Verordnungsermächtigung Gebrauch machen und ord-
nungsgemäße Durchleitungsbedingungen sicherstellen.
Die in den übrigen EU-Mitgliedstaaten übliche Regulie-
rungsbehörde, die auch von der Europäischen Kommis-
sion gegenüber dem deutschen Sonderweg favorisiert
wird, ist in unserem Gesetz nicht vorgesehen. Bei Schei-
tern des deutschen Weges würde hier sicher auch auf
Druck Brüssels eine solche Behörde durch ein entspre-
chendes Gesetz folgen müssen.
So weit ist es aber noch nicht. Zur besseren Bekämpfung
missbräuchlicher Behinderungen des Netzzugangs ist al-
lerdings durch dieses Gesetz die sofortige Vollziehbarkeit
von behördlichen Sanktionen ermöglicht und insbesondere
die Position des Bundeskartellamtes gestärkt worden.
Die Wirtschaft ist in der Pflicht, die von ihr selbst ent-
wickelte Verbändevereinbarung mit Leben zu füllen. Die
Opposition im Bundestag und ihre Vertreter im Bundesrat
sind in der Pflicht, durch rasche Beratung eine schnelle
Verabschiedung des Gesetzes zu ermöglichen. Auf diese
Art kann am schnellsten die fachlich unsaubere Energie-
rechtsnovelle aus der Ära Kohl/Rexrodt in den Archiven
verschwinden.
Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU): Bei der Problem-
analyse und dem Ziel sind wir uns weitestgehend einig.
Insbesondere in der Gaswirtschaft ist der Wettbewerb
noch nicht hinreichend entwickelt. Ebenso ist durch wei-
tere Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen
die Intensivierung des Wettbewerbs in der Stromwirt-
schaft zu forcieren. So weit, so gut!
Doch bei den Instrumenten zur Umsetzung und Ziel-
erreichung liegen wir in vielen Feldern noch – zum Teil
weniger weit, zum Teil weit – auseinander.
Wie in den meisten wirtschaftspolitischen Fragestel-
lungen fehlt Rot-Grün auch in der Energiepolitik der rich-
tige ordnungspolitische Kompass. Und weil das so ist,
sind Sie einmal mehr auf dem falschen Dampfer.
Zudem haben Sie in der vergangenen Legislaturperi-
ode zuerst die Novellierung des Energiewirtschaftsgeset-
zes verschleppt oder vertrödelt. Damit haben Sie Vorteile
für Bürger und Kleinverbraucher ebenso wie für die mit-
telständische Wirtschaft bei der Strom- und Gasversor-
gung verschleppt. Also gerade zum Nachteil derer, die sie
eh schon mit der Ökosteuer benachteiligen.
Darüber hinaus und unnötigerweise ist diese Bundes-
regierung durch ihr Nichtstun mal wieder und einmal
mehr in Europa vertragsbrüchig geworden.
Zuletzt hatten sie am Ende der letzten Legislatur nicht
einmal mehr die Kraft aufgebracht, dieses Gesetz im Bun-
destag durchzubringen. Daher sehen wir uns hier und
heute in derselben Angelegenheit wieder wie bereits in
diesem Frühjahr. Und sie haben offensichtlich nichts da-
zugelernt. Mit Ausnahme marginaler Änderungen zum ei-
nen bei der Frage der Elektrizitätsimporte aus Drittstaaten
und zum anderen mit der Einführung des Monitoring
bringen sie wieder das gleiche Gesetz ein, mit dem sie
schon einmal gegen die Wand gelaufen sind. So weit, so
schlecht!
Was sind aus unserer Sicht die Knackpunkte?
Erstens. „Verrechtlichung“ der Verbändevereinbarung.
Für die Union ist grundsätzlich der frei am Markt verhan-
delte Netzzugang der richtige Weg. Dies ist ordnungspo-
litisch sauber und mobilisiert über die Kräfte des Marktes
eine optimale Allokation der Ressourcen und führt damit
zu einem mikro- und makroökonomisch effektiven und
effizienten Ergebnis. Sie schlagen uns in § 6 EnWG vor,
dass zukünftig die Durchleitungsbedingungen in der
Energiewirtschaft der so genannten „guten fachlichen
Praxis“ entsprechen sollen. Dies bedeutet, dass die Ein-
haltung der Verbändevereinbarung II plus die Erfüllung
dieses Kriteriums „der guten fachlichen Praxis“ gesetz-
lich vermutet wird. Wir sehen die Gefahr, dass durch die
Verrechtlichung der Verbändevereinbarung mit dem darin
enthaltenen Kalkulationsleitfaden dies tendenziell und
systematisch zu höheren Netznutzungsentgelten führt.
Dies gilt sowohl für Gas als auch Elektrizität.
Aus wettbewerblicher Sicht – und das hat nicht zuletzt
das Kartellamt in seiner Stellungnahme eindeutig festge-
stellt – würde die Flexibilitäts- und Anreizfunktion der
Verbändevereinbarung wesentlich besser durch eine
Berücksichtigungslösung als durch die von Ihnen vorge-
schlagene Vermutungsregelung erreicht. Das EnWG darf
kein wettbewerbsrechtliches Niemandsland werden. Des-
halb können wir diesen Vorschlag so nicht mittragen.
Zweitens. Wirksame Aufsicht über Netzzugangsbedin-
gungen. Eine gesamtwirtschaftlich vorteilhafte Liberali-
sierung der Strom- und Gasmärkte erfordert den konse-
quenten Abbau von Marktzugangsbarrieren. Hierzu ist
eine wirksame Aufsicht über Netzzugangsbedingungen
erforderlich. Diese ist aus Sicht der Union am besten bei
den Kartellbehörden aufgehoben. Wir wollen keine neue
wie auch immer geartete Behörde – auch keinen Regula-
tor –, was letztlich wieder nur mehr Bürokratie und
Staatswirtschaft zur Folge hätte.
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Drittens. Daher begrüßen wir den Sofortvollzug, also
die Einführung der sofortigen Vollziehbarkeit von Kar-
tellamtsentscheidungen bei missbräuchlichen Netzzu-
gangsverweigerungen. Dies ist ein hartes Instrument! Da-
her schlagen wir vor, eventuell eine zeitliche Befristung
mit Auslaufdatum einzuführen. Nur so kann erreicht wer-
den, dass Netzbetreiber, die sich missbräuchlich verhal-
ten, Wettbewerber nicht durch langjährige Rechtsstreitig-
keiten vom Marktzutritt abhalten. Die Regelung stärkt die
Kräfte des Marktes.
Viertens. Reziprozitätsklausel. Protektionismus ist der
falsche Weg. Sie wollen jetzt nicht nur, wie ursprünglich
vorgesehen, eine solche Schutzklausel bei Elektrizitäts-
importen aus anderen EU-Staaten, sondern auch bei Elek-
trizitätsimporten aus Drittstaaten. CDU/CSU lehnen dies
ab. Versorgungssicherheit und hohe Umweltstandards
sind nicht durch Importverbote und staatliche Marktab-
schottung sondern nur durch freien Wettbewerb zu errei-
chen. Eine solche Regelung führte zu bürokratischen Her-
kunftsnachweispflichten sowie zu Nachteilen für den
Handel über Strombörsen und damit letztlich zu Nachtei-
len für den Verbraucher.
An dieser Stelle möchte ich einen kurzen Exkurs zum
EEG machen. Wir hätten eigentlich erwartet, dass Sie mit
der heutigen Einbringung des EnWG auch etwas zum
EEG sagen oder vorschlagen. Die Wirtschaft – insbeson-
dere energieintensive Branchen – stehen vor einer neuen
Kostenexplosion. Mit Ihrer Politik schnüren sie den Un-
ternehmen die Luft zum Atmen und zum Überleben nun
vollends ab.
Lassen sie mich das Beispiel illustrieren: Ein mittel-
ständischer Betrieb aus der Aluminiumbranche mit über
600 Beschäftigten. Von 2000 bis 2003 vervierfacht sich
hier die Belastung aus dem EEG, dem KWK und der Öko-
steuer.
Ich bin gespannt, was Sie dazu sagen. In Zahlen be-
deutet dies bei diesem Betrieb einen Anstieg der Belas-
tung von 3,52Millionen Euro pro Jahr in 2000 auf
15,6Millionen Euro in 2003. Die Mehrbelastung steigt re-
lativ von zum Beispiel 1,5 Prozent vom Umsatz in 2000
auf 5,7 Prozent in 2003.
Wenn sich hier nicht schnell etwas ändert, bleibt die-
sem Unternehmen nur der Gang zum Insolvenzverwalter
oder ins Ausland. Das sind die Früchte Ihrer Wirtschafts-
politik. Sie vernichten oder vertreiben Unternehmen an-
statt sie zu fördern.
Zurück zum EnWG. Fünfter Knackpunkt. EU-Ent-
wicklung und Rechtslage. Die Bundesregierung muss
sich auch fragen, ob ihr Vorgehen letztlich zielführend
ist. Ihr Vorschlag für die Neuregelung des Energie
wirtschaftsrechts missachtet die Verfassung und das Eu-
roparecht. Sie müssen sich fragen, ob sie nicht den ver-
fassungsrechtlichen Spielraum überschreiten und die
Unternehmensfreiheit der Strom- und Gashändler nicht
unzulässig einschränken. Ein solcher Eingriff in die
grundrechtlich abgesicherte Berufsfreiheit ist mit der Ver-
fassung unvereinbar.
Darüber hinaus stellt sich nicht nur die Frage nach der
Vereinbarkeit mit dem bestehenden, sondern insbeson-
dere mit dem zukünftigen EU-Recht.
Und zu guter Letzt bin ich der Meinung, dass die Neu-
regelung kein Einspruchsgesetz darstellt, sondern zustim-
mungsbedürftig ist. Diese Ansicht teilen übrigens nicht
nur CDU-geführte, sondern auch SPD-geführte Bundes-
länder.
Jetzt neigt die Bundesregierung offensichtlich dazu,
solche Punkte in Vogel-Strauß-Manier zu übergehen. Nur,
wohin das führt, haben Sie allein in den letzten beiden Ta-
gen bei Eon/Ruhrgas und beim Zuwanderungsgesetz
zweimal erlebt.
Die Bundesregierung muss sich schon fragen lassen,
ob sie ihr Geschäft mit der nötigen Sorgfalt betreibt. Vor
wenigen Tagen haben Sie in der Frage der Ministerer-
laubnis in Sachen Eon/Ruhrgas gerichtlich bestätigt be-
kommen, dass Sie gleich zweimal formale Fehler began-
gen haben.
Ich lasse jetzt die wirtschafts- und/oder ordnungspoli-
tische Fragestellung, ob eine Ministererlaubnis sinnvoll
ist, einmal außen vor.
Sie als Bundesregierung schaden der Wirtschaft durch
handwerkliche Unfähigkeit. Nichts ist für die betroffenen
Unternehmen schlimmer als monatelange Ungewissheit.
Sie haben ihnen letztlich einen Bärendienst erwiesen.
Und beim Zuwanderungsgesetz sind Sie ebenso will-
kürlich gegen die Wand gefahren.
Daher rufe ich Sie auf: Zeigen, Sie sich lernfähig. Wir
setzen darauf, dass Ihre Lernbereitschaft und Lernfähig-
keit – ähnlich wie bei den Mini-Jobs und der Attraktivie-
rung des Niedriglohnbereichs – auch hier vorhanden ist.
Nützen Sie das parlamentarische Verfahren bereits hier im
Bundestag, um einen Kompromiss zu finden. Wir sind be-
reit dazu. Sehen Sie die Beratung in diesem Hause nicht
nur als Abstimmungsmaschinerie, um das Gesetz durch-
zupeitschen. Im Übrigen spart es Zeit, wenn Sie sich nicht
erst über den Bundesrat zu ernsthaften Verhandlungen
zwingen lassen. Die Union steht einer zügigen Umset-
zung nicht im Wege. Die CDU/CSU ist auch in dieser
Frage – im Interesse der Wirtschaft und der Verbraucher –
bereit zum konstruktiven Diskurs. Ergreifen sie die
Chance!
Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wir bringen heute das Energiewirtschaftsgesetz in unver-
änderter Form neu ein. Die Grünen erweisen sich damit
als verlässlicher Koalitionspartner, die Koalition als ver-
lässlicher Partner gegenüber der Stromwirtschaft und den
Verbänden. Die schnelle Verabschiedung dieses Gesetzes
ist notwendig, da wir immer noch säumig sind in der Um-
setzung der EU-Gasrichtlinie. Frankreich ist schon verur-
teilt. Wir sind angeklagt. Das kann teuer werden.
Zudem setzen wir den Sofortvollzug des Kartellamts
um. Ein wichtiger Punkt, das Kartellamt zu stärken und in
strittigen Fällen die Entscheidungen zu beschleunigen.
Darüber hinaus verrechtlichen wir die Verbändevereinba-
rungen Strom und Gas. Daran gibt es Kritik. – Verständ-
lich! –, da insbesondere die Verbändevereinbarung Gas
bei weitem nicht einen echten und fairen Wettbewerb er-
möglicht. Allerdings werden diese Verbändevereinbarun-
gen nur bis Ende 2003 verrechtlicht. Damit sagen wir
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Dezember 20021308
(C)
(D)
(A)
(B)
deutlich: Soll es bei dem verhandelten Netzzugang blei-
ben, muss es hier zu sehr weitgehenden Verbesserungen
kommen.
Ich will auch nicht meine Besorgnis verhehlen über
den Stand des Wettbewerbs in Deutschland. Im Gasbe-
reich gibt es ihn schlichtweg noch gar nicht. Es ist bisher
nur zu vereinzelten Durchleitungen gekommen. Notwen-
dig ist ein Paradigmenwechsel wie beim Strom: Wir brau-
chen Durchleitungsbedingungen, die von der konkreten
Transaktion unabhängig sind. Und die Zeit drängt: Die
EU will 2005 den Erfahrungsbericht von Deutschland
auswerten, inwieweit der Weg des verhandelten Netzzu-
gangs zu gleich guten Ergebnissen führte wie der regu-
lierte, den alle anderen Länder in der EU praktizieren. Wir
müssen den Nachweis erbringen, dass auch so eine faire
und kostengünstige Durchleitung durch die Gas- und
Stromnetze möglich ist. Für diesen Erfahrungsbericht
müssen wir Erfahrungen sammeln. In Konsequenz be-
deutet das, dass die neue Verbändevereinbarung schon im
April und nicht erst im September 2003 unter Dach und
Fach sein muss.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinwei-
sen, dass es wesentlich mehr Vertrauen zu der Verbände-
vereinbarung vonseiten der Politik und auch der Gesell-
schaft geben würde, wenn nicht nur die Energiewirtschaft
mit der Großindustrie verhandeln würde, sondern auch
die neuen Anbieter, die Händler, der Mittelstand und die
Verbraucher mit am Tisch säßen.
Der Wettbewerb in der Gaswirtschaft hat noch gar
nicht begonnen, in der Stromwirtschaft ist er stark rück-
läufig. Zwar ist der Markt rechtlich schon bis zum End-
kunden geöffnet, faktisch ist er aber fast genau so abge-
schottet wie in Frankreich. Das Endkundengeschäft ist
gescheitert, neue Akteure ziehen sich zurück, durch Fu-
sionen schlittern wir in ein Oligo- bzw. Monopol. Folge:
Die Gewinne der Stromkonzerne wachsen wieder auf Mo-
nopolniveau, die Preise für Verbraucher und Industrie lie-
gen wieder über dem Niveau vor der Liberalisierung.
Der VIK hat die Entgelte der deutschen Stromnetzbe-
treiber für die Benutzung ihrer Netze untersucht und da-
bei festgestellt, dass 28 Prozent der Hoch-, 9 Prozent der
Mittel- und 13 Prozent der Niederspannungsnetzbetreiber
zu teuer sind. Als Kriterien dienen die Strukturklassen der
VVII plus. Aus diesem Grund hat das Kartellamt gegen
zehn Netzbetreiber auch Verfahren eingeleitet. Es gibt
also guten Grund, anzunehmen, dass hier immer noch
überhöhte Netzentgelte genommen werden, schlimmer
noch, dass es auch zu Quersubventionierungen kommt
und damit zu Wettbewerbsverzerrungen.
Zu Recht schaut deshalb die EU-Kommission skep-
tisch auf Deutschland (und nicht nur auf Frankreich). Die
neue EU-Richtlinie, die am 25. November 2002 be-
schlossen wurde, stellt uns deshalb vor die Herausforde-
rung, auch in Deutschland nachzulegen. Das Strom- und
Gasnetz sind die natürlichen Monopole, von denen jeder
Lieferant abhängig ist. Die Strom- und Gasnetze organi-
satorisch von den Produzenten und Lieferanten zu tren-
nen, ist deshalb der unbürokratischste Weg zum fairen
Netzzugang. Der Beschluss der EU-Minister wird wieder
Wettbewerbsdynamik in die Gas- und Strommärkte brin-
gen. Davon profitieren Verbraucher und Industrie.
Wir werden die EnWG-Novelle aus der letzten Legis-
laturperiode unverändert zügig beschließen. Darin enthal-
ten ist ein unbefristeter Sofortvollzug für das Kartellamt
und eine auf Ende 2003 befristete Verrechtlichung der
Verbändevereinbarungen. Wenn bei den Verhandlungen
zu den nachfolgenden Verbändevereinbarungen kein
deutlicher Fortschritt erzielt wird bzw. sie sogar zum Bei-
spiel im Gasbereich scheitern, werden wir um eine stär-
kere staatliche Regulierung ex ante nicht herum kommen.
Deshalb wächst die Debatte über das „Wie“ einer gege-
benenfalls nötigen Regulierung.
Unbundling ist ein unbürokratischer Weg, fairen Netz-
zugang zu gewährleisten, weil damit die Möglichkeit zur
Quersubventionierung von Netzgebühren zur Produktion
reduziert bzw. abgeschafft wird. Deshalb senkt es auch
das Misstrauen, dass Netzgebühren überhöht sind. Eine
wichtige Voraussetzung dafür, dass Zukunftsinvestionen
ins Netz refinanziert werden können.
Die Ausnahme für die Stadtwerke bis 100 000 End-
kunden macht Sinn, da ab einer gewissen Organisations-
größe die Trennung von Netz und Produktion/Vertrieb zu
übermäßigen Kosten führen würde. Damit hat sich aber
dann auch das Argument erledigt, dass Deutschland eine
andere Struktur in der Energiewirtschaft als andere Län-
der hat.
Ich gehe deshalb abschließend davon aus, dass wir noch
in dieser Legislaturperiode ein zweites Mal das Energie-
wirtschaftsgesetz novellieren müssen, um mehr Wettbe-
werbsintensität in den Markt zu bringen.
Gudrun Kopp (FDP): Auch die Energiepolitik war vom
Bundeskanzler zur „Chefsache“ erklärt worden. Er hat die
Themen, die Rot-Grün am Herzen lagen, vorangetrieben.
Planwirtschaft und Dirigismus haben mit dem Erneuerbare-
Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
wieder Eingang in die Energiepolitik gefunden.
Auf Herausforderungen der deutschen Energiepolitik
im Zuge der Globalisierung und Liberalisierung der
Märkte hat die Bundesregierung jedoch nur zögerlich rea-
giert. Offensichtlich gehören diese Themen nicht zum
Kernbereich sozialdemokratischer und grüner Politik.
Dabei ist es erst vier Jahre her, dass der damalige liberale
Bundeswirtschaftsminister die Energiemärkte geöffnet
und dereguliert und damit die Voraussetzungen für mehr
Wettbewerb in den Energiemärkten geschaffen hat. Die
Stromabnehmer haben davon profitiert. Die Liberalisie-
rungsgewinne in Höhe von 7,5 Milliarden Euro pro Jahr
haben dem Standort Deutschland gut getan.
Obwohl Brüssel die Umsetzung der EU-Gasrichtlinie
als zweiten konsequenten Schritt nach der erfolgreichen
Umsetzung der EU-Stromrichtlinie in 1998 angemahnt
hat, hat der Bundeskanzler die Hände in den Schoß gelegt
und ein Vertragsverletzungsverfahren in Kauf genom-
men. Brüssel hat dieses Verfahren am 19. Oktober 2002
gegenüber Deutschland eingeleitet. Es birgt ein erhebli-
ches finanzielles Sanktionsrisiko, für das der deutsche
Steuerzahler geradestehen muss. Viel zu spät hat die Bun-
desregierung am 20. Dezember 2000 einen Gesetzent-
wurf vorgelegt, der auf starken Widerstand aller Betei-
ligter stieß und durch weitere rot-grüne Forderungen
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Dezember 2002 1309
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„verschlimmbessert“ worden ist. Das Gesetzgebungsver-
fahren ist bis September 2002 verschleppt worden. Rot-
Grün fehlte die Kraft, den Einspruch des Bundesrates
zurückzuweisen.
Die heutige Neuauflage verspricht nichts Gutes, denn
die Koalitionsfraktionen bringen nichts wirklich Neues
ein. Es ist der alte Regierungsentwurf, der zwar endlich
die Umsetzung der EU-Gasrichtlinie vorsieht und damit
die Öffnung der Gasmärkte ermöglicht. Aber er birgt wei-
terhin die alten Fehler.
Den Koalitionsentwurf nochmals kritisch zu hinterfra-
gen wird Aufgabe der parlamentarischen Beratungen sein.
Dabei ist die FDPoffen für Verbesserungsvorschläge. Ins-
besondere Fragen des Sofortvollzuges und der Notwen-
digkeit einer Beweislastumkehr müssen zentrale Punkte
der Beratungen sein. Weitere zeitliche Verzögerungen
darf es nicht geben. Deutschland braucht offene Ener-
giemärkte. Deutschland braucht faire Wettbewerbspreise
für Strom und Gas. Sie sind das Fundament einer gut
funktionierenden Wirtschaft am Standort Deutschland.
Sie sind eine wesentliche Voraussetzung für die Verbrau-
cher und Verbraucherinnen, die über Ökosteuer und an-
dere Abgaben zur Genüge gebeutelt sind. Lassen Sie uns
gemeinsam an einer schnellen und sachgerechten Lösung
arbeiten. Die FDP ist dazu bereit!
Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär beim Bundes-
ministerium für Wirtschaft und Arbeit: Die Koalitionsfrak-
tionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bringen heute
die Novelle des Energiewirtschaftsrechts erneut in das par-
lamentarische Verfahren ein. Die Novelle konnte in der
vergangenen Legislaturperiode nicht mehr abschließend
behandelt werden. Dieses wichtige Projekt muss nunmehr
rasch abgeschlossen werden. Denn die Energierechts-
novelle ist erforderlich für die Entwicklung von Wettbe-
werb auf den Energiemärkten, und zwar vor allem auf dem
Gasmarkt – hier sind die Impulse besonders wichtig.
Daher ist das Recht auf diskriminierungsfreien Zugang
zum Gasversorgungsnetz für Dritte ein Kernelement des
Gesetzgebungsvorhabens. Ergänzt wird es im Gasbereich
durch eine klare Netzdefinition, durch umfassende Veröf-
fentlichungspflichten des Netzbetreibers sowie durch Re-
geln zur Trennung der Rechnungslegung.
Und wir brauchen die Novelle auch, damit wir hand-
lungsfähig sind, falls die Verhandlungen der Verbände zur
Weiterentwicklung der Verbändevereinbarung Gas nicht
erfolgreich sind. Denn der Gesetzentwurf enthält die Er-
mächtigungsgrundlage für den Erlass einer Netzzugangs-
verordnung bei Gas.
Wir haben die Partner der Verbändevereinbarung Gas
aufgefordert, ihre Vereinbarung zügig weiterzuent-
wickeln. Funktioniert dies nicht, werden wir die im Ge-
setz vorgesehene Ermächtigungsgrundlage auch nutzen.
Und schließlich kommen wir mit dem Gesetzentwurf
unserer Verpflichtung gegenüber Brüssel zur vollständi-
gen Umsetzung der EU-Gasrichtlinie nach; damit wird
sich auch das von der Europäischen Kommission einge-
leitete Vertragsverletzungsverfahren erledigen.
Mit dieser Novelle setzen wir den Weg des verhandel-
ten Netzzugangs konsequent fort und bauen ihn system-
gerecht aus. Denn der Weg des verhandelten Netzzugangs
findet in Deutschland weiterhin breite Zustimmung.
Und bei den Verhandlungen zu den neuen Binnenmark-
trichtlinien für Strom und Gas ist es dem Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, auf dem En-
ergieministerrat am 25. November gelungen, wichtige
Spielräume für den verhandelten Netzzugang zu erhalten.
Der so genannte verhandelte Netzzugang bewegt sich
dabei keineswegs in einem rechtsfreien Raum. Es sollte
sich niemand von der Bezeichnung „verhandelt“ täuschen
lassen. Auch unser System bewegt sich in einem staat-
lichen Ordnungsrahmen, zu dem insbesondere unser aus-
gefeiltes modernes Kartellrecht gehört.
Das Recht verbietet die missbräuchliche oder diskrimi-
nierende Nutzung des Leitungseigentums. Und Behörden
und Gerichte können dies auch durchsetzen. Dies ge-
schieht – nur eben nicht mit großem bürokratischen Auf-
wand.
Diesen bewährten Ordnungsrahmen wollen wir mit der
Energierechtsnovelle weiter verbessern. Wir schlagen da-
her vor, das Kartellrecht dort zu verschärfen, wo es not-
wendig ist. Und das bedeutet: Die Entscheidungen der
Kartellbehörden in Netzzugangsfällen werden mit sofor-
tiger Wirkung ausgestattet.
Wir wollen nicht, dass neue Wettbewerber monatelang
auf die Wirksamkeit von Entscheidungen der Kartellbehör-
den warten müssen. Zugleich straffen wir den rechtlichen
Ordnungsrahmen, indem die Verbändevereinbarungen für
Strom und Gas mit größerer rechtlicher Verbindlichkeit für
alle Marktteilnehmer ausgestattet werden.
Es war Wunsch der Verbände, das Instrumentarium der
Verbändevereinbarung im Energiewirtschaftsgesetz zu ver-
ankern, um ein Stück mehr Verbindlichkeit zu erreichen.
Ich habe Verständnis für dieses Anliegen – wir alle soll-
ten Verständnis für dieses Anliegen insbesondere der
kommunalen Unternehmen haben, einen verlässlicheren
Rahmen für ihre wirtschaftliche Tätigkeit zu erhalten.
Wer sich an die oft mühsam ausgehandelten Vereinbarun-
gen hält, sollte auch etwas davon haben.
Mit der zur Verrechtlichtung der Verbändevereinba-
rungen vorgeschlagenen Formulierung sind aber keine
grundlegenden Eingriffe in kartellbehördliche Zuständig-
keiten verbunden. Denn das Instrument der Miss-
brauchsaufsicht hat sich bewährt. Es soll auch weiterhin
die „schwarzen“ von den „weißen Schafen“ trennen.
Und durch die begrenzte Laufzeit der Verrechtlichung
bis Ende 2003 können wir darüber hinaus praktische Er-
fahrungen mit diesem Instrument sammeln und gegebe-
nenfalls auch rasch nachsteuern.
Das Ziel ist, eine funktionstüchtige wettbewerbliche
Ordnung für den Energiemarkt zu schaffen. Und dieses Ziel
rechtfertigt die Anstrengungen aller Beteiligten. Die Ver-
bände sind jetzt aufgefordert, die Chance zu nutzen, allen zu
beweisen, dass Verbändevereinbarungen ein Erfolgskon-
zept für Liberalisierung sind. Und dafür müssen wir das vor-
liegende Gesetzgebungspaket jetzt zügig verabschieden.
Ich bitte daher um Unterstützung für den Gesetzent-
wurf.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Dezember 20021310
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(B)
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Christel Humme, Hilde
Mattheis, Elke Ferner, Ingrid Arndt-Brauer,
Dr. Axel Berg, Renate Gradistanac, Angelika
Graf (Rosenheim), Karin Kortmann, Horst
Kubatschka, Christine Lehder, Gabriele
Lösekrug-Möller, Dr. Christine Lucyga, Lothar
Mark, Florian Pronold, René Röspel, Dr. Ernst
Dieter Rossmann, Anton Schaaf, Marlene
Rupprecht (Tuchenbach), Silvia Schmidt (Eisle-
ben), Rita Streb-Hesse, Brigitte Wimmer (Karls-
ruhe), Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Willi
Brase, Bettina Hagedorn, Hans-Ulrich Klose und
Christoph Strässer (alle SPD) zur Abstimmung
über die Beschlussempfehlung des Ausschusses
nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermitt-
lungsausschuss) zu dem Zweiten Gesetz für mo-
derne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Zu-
satztagesordnungspunkt 5)
Wir stimmen dem oben genannten Gesetz trotz erheb-
licher Bedenken zu.
Wir begrüßen die zügige Umsetzung der Ergebnisse der
Hartz-Kommission. Wir unterstützen alle Maßnahmen, die
dazu geeignet sind, Arbeitslosigkeit abzubauen und exi-
stenzsichernde Beschäftigungsverhältnisse aufzubauen.
Dennoch haben wir hinsichtlich der Regelungen zu den
Mini-Jobs und der Arbeitsverhältnisse zwischen 401 und
800 Euro erhebliche Bedenken.
1. Wir befürchten eine Ausweitung und Verfestigung des
Niedriglohnsektors speziell für Frauen.
2. Wir befürchten eine erneute Aufsplittung und Beseiti-
gung regulärer sozialversicherungspflichtiger Be-
schäftigungsverhältnisse.
3. Wir befürchten, dass damit das Ziel einer eigenständi-
gen Alterssicherung für Frauen in diesen Beschäfti-
gungsverhältnissen nicht erreicht werden kann.
Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie die
Entwicklung im Niedriglohnsektor sorgfältig beobachtet
und analysiert und ein Bericht vorgelegt wird, in dem die
Auswirkungen der Neuregelungen auch unter ge-
schlechtsspezifischen Gesichtspunkten dargelegt werden.
Anlage 5
Erklärung nach § 31 der Abgeordneten
Petra Pau (fraktionslos)
– Entwurf eines Gesetzes zur Einbeziehung be-
urlaubter Beamter in die kapitalgedeckte
Altersversorgung
– Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Korrektur
des Versorgungsänderungsgesetzes 2001
(Tagesordnungspunkt 15)
Worum geht es eigentlich? Der Entwürfe sehen eine
Einbeziehung derjenigen Beamten in die Riester-Rente
vor, die weder Besoldung noch Versorgung bekommen.
Das betrifft circa 40 000 Beamte bei Post, Telekom und
Bahn, die aus dienstlichen Gründen beurlaubt sind. Sie ar-
beiten vielfach in Tochtergesellschaften oder werden in-
nerhalb der Unternehmen „insichbeurlaubt“. Dort erwer-
ben sie zum Teil Ruhegehaltansprüche, werden aber in die
Riester-Förderung nicht einbezogen. Auch an kollektiven
Vereinbarungen können sie nicht teilhaben und sie unter-
liegen nicht dem Betriebsrentenrecht. Der Entwurf soll
diese Lücke schließen.
Eigentlich war das mit dem Versorgungsänderungsge-
setz ja so gedacht: Die Versorgung kann nicht mehr
bezahlt werden, also wird sie gesenkt. Dafür baut jeder
Beamte privat eine zweite Säule auf. Aber dabei wurden
die Beurlaubten vergessen.
Die PDS im Bundestag bleibt gegen den „Einstieg in
den Ausstieg“ aus der solidarischen Alterssicherung mit
der Riester-Rente, aber: Als wären die Versorgungsein-
schnitte, zuletzt durch das Versorgungsänderungsgesetz
2001, nicht schon schlimm genug, wurde von der Bun-
desregierung auch noch glatt eine große Gruppe bei der
Einbeziehung in die fantastische Riester-Förderung
vergessen. Einschnitte ja, Förderung nein.
Aus den Augen, aus dem Sinn?
Wiederum trifft dies die unteren und mittleren Besol-
dungsgruppen besonders hart. Zwar wird diese Gruppe mit
ihren geringen Bezügen nicht die Möglichkeit haben,
entscheidend etwas zu ihrer Altersvorsorge beizutragen
(zusätzlich beizutragen, weil unserer Ansicht nach Vor-
leistungen der Beamten durch das Versorgungsänderungs-
gesetz sowieso nicht ausreichend berücksichtigt wurden),
und obwohl wir die Einführung der privaten Säule grund-
sätzlich kritisieren und auch immer noch nicht wissen, ob
das überhaupt verfassungsgemäß ist, sind wir trotzdem für
Gerechtigkeit für die aus dienstlichen Gründen be-
urlaubten Beamten, die schließlich auch Bundesbeamte
sind und nicht anders behandelt werden dürfen als andere.
Der Titel des CDU-Entwurfs lässt vermuten, dass wei-
tere Korrekturgesetze folgen werden. Das finden wir gut,
denn im Versorgungsänderungsgesetz gibt es noch viele
Ungerechtigkeiten zu beseitigen, zum Beispiel die Ab-
senkung großer Teile des Beamtentums auf die Min-
destversorgung, die bessere Berücksichtigung von Vor-
leistungen, den Verzicht auf Versorgungsabschläge bei
Dienstunfähigkeit, Besonderheiten des Vollzugsdienstes,
Vordienstzeiten aus der DDR usw. Außerdem bleibt un-
klar, wann endlich ausreichende Versorgungsrücklagen
gebildet werden oder wie die Bundesregierung die Ver-
sorgung sonst künftig bezahlten will. Und zur Trans-
parenz und besseren Planbarkeit der Riester-Rente wollen
wir eine Versorgungsauskunft einführen. Geld kostet das
Ganze übrigens nicht zusätzlich, weil die Beurlaubten
ursprünglich schon mit eingerechnet waren. Weiterhin
müssen die aus dienstlichen Gründen beurlaubten Be-
amten den Anspruch auf Altersteilzeit erhalten. Das geht
nach der bisherigen Regelung nicht (§ 72 BBG).
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 16. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Dezember 2002 1311
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Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin