Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Die Poli-
tik der Bundesregierung für behinderte
Menschen; Dosenpfand . . . . . . . . . . . . . 1121 A
Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . 1121 B
Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1122 B
Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . 1122 B
Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1123 A
Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . 1123 B
Daniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . . . . . . 1123 D
Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . 1124 A
Hildegard Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1124 B
Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . 1124 C
Silvia Schmidt (Eisleben) SPD . . . . . . . . . . . 1124 D
Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . 1124 D
Verena Butalikakis CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1125 B
Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . 1125 B
Helga Kühn-Mengel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1125 D
Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . 1125 D
Daniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . . . . . . 1126 C
Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . 1126 D
Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1127 A
Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . 1127 A
Dr. Michael Fuchs CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1127 C
Rolf Schwanitz, Staatsminister BK . . . . . . . . . 1127 D
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
(Drucksache 15/177) . . . . . . . . . . . . . . . . 1127 D
Auswirkungen der zentralen Abwicklung
von Sonderprogrammen, zum Beispiel „Enti-
mon“, durch das BMFSFJ auf die Antrags-
zahlen
MdlAnfr 1
Andreas Scheuer CDU/CSU
Antw PstSekr’in Marieluise Beck BMFSFJ 1128 A
ZusFr Andreas Scheuer CDU/CSU . . . . . . . . 1128 B
Genehmigung des Umzugs der Kassenärztli-
chen Bundesvereinigung nach Berlin
MdlAnfr 2
Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU
Antw PstSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS 1129 A
ZusFr Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . 1129 A
Umzug der Kassenärztlichen Bundesvereini-
gung und des AOK-Bundesverbandes nach
Berlin
MdlAnfr 3
Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU
Antw PstSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS 1130 A
ZusFr Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . 1130 C
Kriterien für die Gewährung von Überflug-,
Lande- und Hafenrechten an die USA im
Falle eines militärischen Einsatzes gegen den
Irak
MdlAnfr 4
Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU
Antw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . . 1131 B
ZusFr Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU 1131 D
Plenarprotokoll 15/15
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
15. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2002
I n h a l t :
Unterscheidung hinsichtlich der Bereitschaft
zur Unterstützung der USA im Falle eines mi-
litärischen Einsatzes gegen den Irak zwischen
dem Vorliegen und dem Nichtvorliegen eines
Sicherheitsratsmandats
MdlAnfr 5
Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU
Antw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . . 1132 B
ZusFr Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU 1132 B
ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . 1133 A
ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . . 1133 B
Völkerrechtliche Auffassung der USA zu mi-
litärischen Maßnahmen gegen den Irak gem.
UN-Resolution 1441; Gewährung von Über-
flugrechten für die USA im Falle eines von der
UN geduldeten Militärschlags
MdlAnfr 6
Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU
Antw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . . 1133 C
ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . 1133 D
Thematisierung des Kernkraftwerks Temelin
bei den EU-Osterweiterungsverhandlungen
MdlAnfr 9
Andreas Scheuer CDU/CSU
Antw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . . 1134 C
ZusFr Andreas Scheuer CDU/CSU . . . . . . . . 1134 D
ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . . 1135 B
Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber
nach Ablauf eines Jahres seit Beginn des Asyl-
verfahrens
MdlAnfr 10
Dr. Ole Schröder CDU/CSU
Antw PstSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 1135 C
ZusFr Dr. Ole Schröder CDU/CSU . . . . . . . . 1135 D
Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt
bei Erlaubnis des Zugangs zum Arbeitsmarkt
für Asylbewerber nach Ablauf eines Jahres seit
Beginn des Asylverfahrens
MdlAnfr 11
Dr. Ole Schröder CDU/CSU
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 1136 B
ZusFr Dr. Ole Schröder CDU/CSU . . . . . . . . 1136 B
Bezeichnung der vom BMI gemäß § 64 a Abs. 4
AuslG bestimmten Staaten und Personengruppen
MdlAnfr 12
Hartmut Koschyk CDU/CSU
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 1136 D
ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 1137 A
Visaerteilung seit 11. September 2001 an
Staatsangehörige gemäß § 64 a Abs. 4 AuslG
MdlAnfr 13
Hartmut Koschyk CDU/CSU
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 1137 B
ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 1137 C
Teilnahme eines verdeckten Ermittlers des
BGS an der Besetzung der ICE-Strecke Ham-
burg–Hannover im November 2002 während
eines Castor-Transportes
MdlAnfr 14
Petra Pau fraktionslos
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 1138 A
ZusFr Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . 1138 C
ZusFr Peter H. Carstensen (Nordstrand)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1139 A
Genehmigung weiterer finanzieller Mittel für
Europol im Rahmen der Zusammenarbeit bei
der Terrorismusbekämpfung durch den Rat der
Europäischen Union
MdlAnfr 15
Petra Pau fraktionslos
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 1139 B
Umsatzbesteuerung von landwirtschaftlichen
Betrieben im Rahmen des StVergAbG
MdlAnfr 18
Norbert Schindler CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 1139 C
ZusFr Norbert Schindler CDU/CSU . . . . . . . 1139 D
Absatzdefizite für bäuerliche Betriebe und Be-
triebe mit ökologischem Anbau bei Abschaf-
fung der steuerlichen Absetzbarkeit von Wer-
bemitteln und Geschenken im Rahmen des
StVergAbG
MdlAnfr 19
Norbert Schindler CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 1140 B
ZusFr Norbert Schindler CDU/CSU . . . . . . . 1140 C
ZusFr Peter H. Carstensen (Nordstrand)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1140 D
Auswirkungen der beabsichtigten Absenkung
des Pauschalierungssatzes und der gleichzeiti-
gen Anhebung des Umsatzsteuersatzes auf
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2002II
wichtige landwirtschaftliche Vorprodukte auf
das Verhalten der Landwirte zur Pauschal-
bzw. Regelbesteuerung
MdlAnfr 20
Peter H. Carstensen (Nordstrand)
CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 1141 A
ZusFr Peter H. Carstensen (Nordstrand)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1141 B
ZusFr Gitta Connemann CDU/CSU . . . . . . . 1141 D
ZusFr Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1142 A
Verhältnis von Mehreinnahmen bei der Um-
satzsteuer und Verwaltungsaufwand für neu re-
gelbesteuerte Landwirte
MdlAnfr 21
Peter H. Carstensen (Nordstrand)
CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 1142 B
ZusFr Peter H. Carstensen (Nordstrand)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1142 C
ZusFr Gitta Connemann CDU/CSU . . . . . . . 1143 A
Höhe der Erstattungen an Landwirte für geleis-
tete Vorsteuern infolge des zu erwartenden
Wechsels in die Regelbesteuerung
MdlAnfr 22
Albert Deß CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 1143 B
ZusFr Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1143 B
ZusFr Peter H. Carstensen (Nordstrand)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1143 C
Erhöhung des Umsatzsteuersatzes für Futter-
mittel für landwirtschaftliche Nutztiere bei
gleichzeitiger Beibehaltung des ermäßigten
Umsatzsteuersatzes für Heimtierfutter
MdlAnfr 23
Albert Deß CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 1143 D
ZusFr Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1144 A
ZusFr Julia Klöckner CDU/CSU . . . . . . . . . 1144 C
ZusFr Peter H. Carstensen (Nordstrand)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1144 D
ZusFr Peter Weiß (Emmendingen)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1145 B
ZusFr Dr. Peter Jahr CDU/CSU . . . . . . . . . . 1145 C
Zusätzliche Aufwendungen der Finanzverwal-
tung und landwirtschaftlichen Unternehmen
für Bearbeitung und Erstellung der Umsatz-
steuererklärungen von zur Regelbesteuerung
wechselnden Landwirten
MdlAnfr 24
Bernhard Schulte-Drüggelte CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 1145 D
ZusFr Bernhard Schulte-Drüggelte
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1146 A
ZusFr Gitta Connemann CDU/CSU . . . . . . . 1146 B
ZusFr Peter H. Carstensen (Nordstrand)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1146 C
ZusFr Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1146 D
Auswirkungen der Umsatzsteuererhöhung für
landwirtschaftliche Vorprodukte auf die Vor-
steuerbelastung
MdlAnfr 25
Gitta Connemann CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 1147 A
ZusFr Gitta Connemann CDU/CSU . . . . . . . 1147 B
Bitte der Niederlande um Verzicht auf Um-
satzsteuererhöhung bei Gartenbauerzeugnis-
sen
MdlAnfr 26
Gitta Connemann CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 1147 C
ZusFr Gitta Connemann CDU/CSU . . . . . . . 1147 C
ZusFr Peter H. Carstensen (Nordstrand)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1148 A
ZusFr Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1148 B
ZusFr Bernhard Schulte-Drüggelte
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1148 B
ZusFr Dr. Ole Schröder CDU/CSU . . . . . . . 1148 C
ZusFr Dr. Peter Jahr CDU/CSU . . . . . . . . . . 1148 D
Vorlage des Rüstungsexportberichts 2001
MdlAnfr 31
Erich G. Fritz CDU/CSU
Antw PStSekr Gerd Andres BMWA . . . . . . . . 1149 A
Sofortmaßnahmen zur Entlastung des Mittel-
standes zur Vermeidung von Unternehmens-
insolvenzen
MdlAnfr 32
Hans Michelbach CDU/CSU
Antw PStSekr Gerd Andres BMWA . . . . . . . . 1149 B
ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . 1149 D
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2002 III
Fachliche Kompetenz des Parlamentarischen
Staatssekretärs Dr. Staffelt beim BMWA ange-
sichts seiner ehemaligen Beteiligung an der
Konstruktion der Berliner Bankgesellschaft
MdlAnfr 35
Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos
Antw PStSekr Gerd Andres BMWA . . . . . . . . 1150 C
ZusFr Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . 1150 D
Auswirkungen einer Umsatzsteuererhöhung
für Gartenbauerzeugnisse sowie Brennholz auf
deren Absatz
MdlAnfr 36
Bernhard Schulte-Drüggelte CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL 1151 B
ZusFr Bernhard Schulte-Drüggelte CDU/CSU 1151 B
Zahl der Transportpanzer Fuchs im Bestand
der Bundeswehr, Einsatzgebiete
MdlAnfr 41
Günther Friedrich Nolting FDP
Antw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg . . . 1151 D
ZusFr Günther Friedrich Nolting FDP . . . . . 1151 D
ZusFr Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 1152 B
Stationierungsplanung für das Lufttransportge-
schwader 62 (Wunstorf), Zukunft der Stand-
orte Diepholz und Holzdorf
MdlAnfr 42
Günther Friedrich Nolting FDP
Antw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg . . . 1152 C
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frak-
tion der CDU/CSU: Aktuelle Vorschläge
zur weiteren steuerlichen Belastung der
Bürger und Unternehmen . . . . . . . . . . . 1153 A
Heinz Seiffert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1153 A
Ingrid Arndt-Brauer SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1154 A
Dr. Hermann Otto Solms FDP . . . . . . . . . . . . 1155 C
Christine Scheel BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1156 C
Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1158 A
Lydia Westrich SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1159 A
Norbert Schindler CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1160 C
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1161 C
Christian Freiherr von Stetten CDU/CSU . . . 1164 A
Kerstin Andreae BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1165 A
Stefan Müller (Erlangen) CDU/CSU . . . . . . 1166 D
Dr. Hans-Ulrich Krüger SPD . . . . . . . . . . . . 1167 D
Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 1168 D
Elke Wülfing CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 1169 C
Karin Roth (Esslingen) SPD . . . . . . . . . . . . . 1170 D
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1172 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 1173 A
Anlage 2
Erklärung der Abgeordneten Christel Humme
(SPD) zur namentlichen Abstimmung über den
Entwurf eines Beitragssatzsicherungsgesetzes
(11. Sitzung, Tagesordnungspunkt 12) . . . . . . 1173 B
Anlage 3
Grundsätze für die zukünftige EU-Strukturför-
derung nach 2006, insbeonsere für Tschechien
MdlAnfr 7, 8
Klaus Hofbauer CDU/CSU
Antw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . . 1173 B
Anlage 4
Vertragsbedingungen für einen Medienberater
beim BMF
MdlAnfr 16, 17
Dietrich Austermann CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 1173 D
Anlage 5
Folgen der Besteuerung der Veräußerung von
privatem Grundbesitz für die landwirtschaftli-
chen Betriebe und die Forstbetriebe; höhere
Kosten für landwirtschaftliche Betriebe als Zu-
lieferer für Biomasse-Kraftheizwerke durch
Erhöhung der Mehrwertsteuer für landwirt-
schaftliche Vorprodukte
MdlAnfr 5
Georg Schirmbeck CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 1174 A
Anlage 6
Information des Bundestages über das vor Ver-
abschiedung der „kleinen TKG-Novelle“ an-
gedrohte Vertragsverletzungsverfahren nach
Art. 226 EG-Vertrag im Falle einer verspäteten
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2002IV
Einführung der Betreibervorauswahl im Orts-
netz; technische Voraussetzungen
MdlAnfr 33, 34
Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP
Antw PStSekr Gerd Andres BMWA . . . . . . . . 1174 C
Anlage 7
Warnung vor mit Nitrofuran belastetem brasi-
lianischen Hähnchenfleisch durch Greenpeace
und nicht im Rahmen des europäischen
Schnellwarnsystems
MdlAnfr 37, 38
Gerda Hasselfeldt CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL 1175 A
Anlage 8
Freigabe und Verwertung von Kasernenarea-
len in Bayern über die Bundesvermögensver-
waltung; Klärung der Eigentumsverhältnisse
der zu verwertenden Kasernenareale, unter an-
derem der „Bayern-Kaserne“ in München
MdlAnfr 39, 40
Johannes Singhammer CDU/CSU
Antw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg 1175 C
Anlage 9
Bestand der Bundeswehr an Truppentransport-
panzern vom Typ „Fuchs“ sowie deren Ein-
satzfähigkeit
MdlAnfr 43, 44
Jürgen Koppelin FDP
Antw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg 1176 A
Anlage 10
Einsatz von AWACS-Flugzeugen mit deut-
schen Soldaten im Falle eines Krieges gegen
den Irak
MdlAnfr 45
Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU
Antw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg 1176 B
Anlage 11
Abschluss der Finanzierungsvereinbarung für
das Verkehrsprojekt „Deutsche Einheit“ 8.2
(ICE-Trasse Nürnberg–Berlin, hier Abschnitt
Erfurt–Halle/Leipzig)
MdlAnfr 46, 47
Volkmar Uwe Vogel CDU/CSU
Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW 1176 C
Anlage 12
Baubeginn der Autobahnen A 72, Abschnitt
Chemnitz–Leipzig, der Südumgehung Leipzig
(A38) und der Ortsumfahrung Meißen (B 101)
MdlAnfr 48, 49
Dr. Peter Jahr CDU/CSU
Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW 1176 D
Anlage 13
Mittelkürzungen durch verspätete Einführung
der LKW-Maut; betroffene Straßenbauprojekte
MdlAnfr 50, 51
Henry Nitzsche CDU/CSU
Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW 1177 A
Anlage 14
Sicherung von Arbeitsplätzen durch Erhalt ei-
nes Kernbestandes von Aufträgen für die säch-
sischen Instandsetzungswerke der DB AG in
Chemnitz, Delitzsch und Zwickau
MdlAnfr 52, 53
Dr. Michael Luther CDU/CSU
Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW 1177 A
Anlage 15
Schnellere Anbindung des deutschen ICE-Net-
zes an die französische Hochgeschwindig-
keitsstrecke TGV-Est über Kehl–Straßburg
MdlAnfr 54, 55
PeterWeiß (Emmendingen) CDU/CSU
Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW 1177 C
Anlage 16
Auswirkungen der veranschlagten Mehrkosten
für die Teilstrecke Nürnberg–Erfurt auf den
Zeitpunkt der Inbetriebnahme der ICE-Strecke
Nürnberg–Berlin; Beteiligung des Bundes an
den Mehrkosten
MdlAnfr 56
Hans Michelbach CDU/CSU
Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW 1177 D
Anlage 17
Information der Länder über das Investitions-
programm „Zukunft, Bildung und Betreuung“
sowie Beantwortung eines Schreibens des
thüringischen Kultusministers durch das BMBF
MdlAnfr 57, 58
Bernward Müller (Gera) CDU/CSU
Antw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . . 1178 A
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2002 V
Anlage 18
Bundesmittel aus dem „Investitionsprogramm
des Bundes für den Aus- und Aufbau von Ganz-
tagsschulen“ für die persönliche Betreuung von
Schülern und Jugendlichen; Berücksichtigung
der von den Ländern entwickelten Konzepte
MdlAnfr 59, 60
Claudia Nolte CDU/CSU
Antw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . . 1178 B
Anlage 19
Ausgaben bzw. Mehrausgaben gegenüber den
Sollzahlen für Kapitel 30 04 – Titel 632 11 und
632 12 (Schüler- und Studierenden-BAföG) im
Haushalt 2002; Gegenfinanzierung
MdlAnfr 61, 62
Christoph Hartmann (Homburg) FDP
Antw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . . 1178 D
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2002VI
(A)
(B)
(C)
(D)
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2002 1121
15. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2002
Beginn: 13.00 Uhr
(A) (C)
1172
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2002 1173
(C)
(D)
(A)
(B)
Bernhardt, Otto CDU/CSU 18.12.2002
Brüderle, Rainer FDP 18.12.2002
Bury, Hans Martin SPD 18.12.2002
Dr. Däubler-Gmelin, SPD 18.12.2002
Herta
Dümpe-Krüger, Jutta BÜNDNIS 90/ 18.12.2002
DIE GRÜNEN
Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 18.12.2002
Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 18.12.2002
Joseph DIE GRÜNEN
Freitag, Dagmar SPD 18.12.2002
Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 18.12.2002
Janssen, Jann-Peter SPD 18.12.2002
Kolbe, Manfred CDU/CSU 18.12.2002
Künast, Renate BÜNDNIS 90/ 18.12.2002
DIE GRÜNEN
Lehn, Waltraud SPD 18.12.2002
Möllemann, Jürgen W. FDP 18.12.2002
Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 18.12.2002
Poß, Joachim SPD 18.12.2002
Welt, Jochen SPD 18.12.2002
Dr. Westerwelle, Guido FDP 18.12.2002
Dr. Wetzel, Margrit SPD 18.12.2002
Anlage 2
Erklärung
der Abgeordneten Christel Humme (SPD) zur
namentlichen Abstimmung über den Entwurf ei-
nes Beitragssatzsicherungsgesetzes (11. Sitzung,
Tagesordnungspunkt 12)
In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt.
Mein Votum lautet „Ja“.
Anlage 3
Antwort
der Staatsministerin Kerstin Müller auf die Fragen des
Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Drucksa-
che 15/177, Fragen 7 und 8):
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Welche Grundsätze wurden beim EU-Gipfel in Kopenhagen
zur zukünftigen EU-Strukturförderung nach 2006 festgelegt, und
wie wirken sich diese Entscheidungen auf die Regionalpolitik in
Deutschland aus?
Nach welchen Kriterien und mit welchen Beträgen werden die
Beitrittsländer, insbesondere Tschechien, von der EU bei der
Strukturpolitik gefördert?
Zu Frage 7:
Der Europäische Rat von Kopenhagen hat im Rahmen
seiner Einigung über die Erweiterung der EU auch die
Strukturförderung für die Beitrittsländer bis 2006 behan-
delt. Die Zukunft der EU-Strukturpolitik nach 2006 stand
nicht auf der Tagesordnung des Europäischen Rates. Es
wurden deshalb auch keine Grundsätze für die Struktur-
förderung nach 2006 festgelegt.
Zu Frage 8:
Nach dem Beitritt werden die Beitrittsländer nach den-
selben Kriterien wie die Mitgliedstaaten bei der Struktur-
politik gefördert. Die zehn Beitrittsländer, die zum 1. Mai
2004 in die Europäische Union aufgenommen werden, er-
halten ab Beitritt bis Ende 2006 insgesamt 21,746 Milli-
arden Euro Strukturmittel. Davon entfallen 2,328 Milliar-
den Euro auf Tschechien. Für die Jahre 2000 bis 2003
stellt die Finanzielle Vorausschau den acht mittel- und
osteuropäischen Ländern, die der EU zum 1. Mai 2004
beitreten werden, insgesamt 2,8 Milliarden Euro im Rah-
men des strukturpolitischen Instruments (ISPA) an Vor-
beitrittshilfe zur Verfügung. Davon entfallen auf Tsche-
chien 280 Millionen Euro. Ferner werden den oben
genannten acht Ländern in dieser Zeit knapp 3 Milliarden
Euro Vorbeitrittshilfe im Rahmen von PHARE zur Verfü-
gung gestellt; davon entfallen auf strukturpolitische
Zwecke etwa 70 Prozent. Tschechien erhält 315 Millionen
Euro PHARE-Mittel. Zypern und Malta werden separat
gefördert. Sie erhalten gesondert je 44 und 36 Millionen
Euro Vorbeitrittshilfe.
Anlage 4
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Fragen des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/
CSU) (Drucksache 15/177, Fragen 16 und 17):
Ist beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Medien-
berater beschäftigt, und wenn ja, zu welchen Konditionen?
Mit welcher Laufzeit und welchen Vertragsbedingungen ist
die Vereinbarung des BMF mit einem Medienberater gegebenen-
falls abgeschlossen?
Zu Frage 16:
Auf der Grundlage eines Beratungsvertrages ist ein
freiberuflich tätiger Medienberater an bis zu 10 Tagen für
das Bundesministerium der Finanzen tätig. Der Berater ist
nicht in die Struktur und den Dienstbetrieb des BMF ein-
gegliedert; er hat keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber
Angehörigen des BMF.
Zu Frage 17:
Der derzeitige Beratungsvertrag ist für die Zeit vom
1. Oktober 2002 bis 31. Dezember 2002 abgeschlossen
worden. Mit dem Berater sind bereits in der Vergangen-
heit mehrere zeitlich befristete Beratungsverträge ab-
geschlossen worden. Der Berater erhält ein Honorar von
510 Euro pro Tag für höchstens 10 Tage im Monat. Mit
dem Tagessatz sind sämtliche Auslagen und Nebenkosten
– mit Ausnahmen von Reisekosten – abgegolten.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fra-
gen des Abgeordneten Georg Schirmbeck (CDU/CSU)
(Drucksache 15/177, Fragen 29 und 30):
Ist der Bundesregierung bewusst, dass die geplante Belastung
der Veräußerung des privaten Grundbesitzes mit einer pauschalen
Steuer von 15 Prozent (bisher steuerfrei) die Existenzfähigkeit der
landwirtschaftlichen Land- und Forstbetriebe schwer treffen
würde, weil der private Grundbesitz für sie ein Grundpfeiler der
Altersvorsorge und der Betriebsabsicherung darstellt, und ist die
Bundesregierung deshalb bereit, von diesem Vorhaben abzulas-
sen?
Wie beurteilt die Bundesregierung, die sich nach ihren Aussa-
gen für die vermehrte Nutzung nachwachsender Rohstoffe ein-
setzt, dass durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer für landwirt-
schaftliche Vorprodukte auch die landwirtschaftlichen Betriebe
als Zulieferer für Biomassekraftheizwerke mit höheren Kosten
belastet werden?
Zu Frage 29:
Grundsätzlich befindet sich bei Land- und Forstbetrie-
ben der Grundbesitz im land- und forstwirtschaftlichen
Betriebsvermögen, sodass sie von der vorgeschlagenen
Neuregelung der zur Besteuerung der Gewinne aus priva-
ten Grundstücksveräußerungsgeschäften nicht betroffen
sind. Sollte das Grundstück jedoch aus dem Betriebsver-
mögen in das Privatvermögen überführt und anschließend
veräußert werden, wird aufgrund des moderaten Steuer-
satzes von 15 Prozent die Existenzfähigkeit der land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe keineswegs gefährdet.
Dies gilt vor allem auch auf Grundstücke, die bereits in
der Vergangenheit in das Privatvermögen überführt wur-
den, da bei ihnen nach dem Gesetzentwurf faktisch ein die
Einkommensteuer abgeltender Steuersatz von 1,5 Prozent
auf den Veräußerungserlös angewendet wird. Die Bun-
desregierung sieht folglich keinen Grund für die Ände-
rung des Gesetzentwurfes.
Zu Frage 30:
Durch die im Steuervergünstigungsabbaugesetz vorge-
sehene Streichung der Umsatzsteuerermäßigung für land-
wirtschaftliche Vorprodukte werden landwirtschaftliche
Zulieferbetriebe, gewerbliche Betreiber von Biomasse-
heizkraftwerken und Endverbaucher nicht zusätzlich be-
lastet, da die höhere Umsatzsteuer der Vorprodukte von
dem gewerblichen Betreiber des Kraftwerks als Vorsteuer
geltend gemacht werden kann. Die Bundesregierung sieht
daher keine negativen Auswirkungen auf die Nutzung
nachwachsender Rohstoffe.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des
Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP)
(Drucksache 15/177, Fragen 33 und 34):
Wann und in welcher Form hat die (frühere) Bundesregierung
den Deutschen Bundestag darüber informiert, dass ihr bereits vor
Verabschiedung der „kleinen TKG-Novelle“ im Sommer dieses
Jahres von der EU-Kommission die Durchführung eines Ver-
tragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag im Falle
einer verspäteten Einführung der Betreibervorauswahl im Orts-
netz angedroht worden war?
Was veranlasste die (frühere) Bundesregierung zu ihrer Aus-
sage in der entsprechenden Anhörung des Deutschen Bundes-
tages, mit einer Verabschiedung der „kleinen TKG-Novelle“ noch
in der 14. Wahlperiode des Deutschen Bundestages sei die Ver-
hängung eines Bußgeldes der EU-Kommission gegen die Bun-
desrepublik Deutschland abgewendet, obwohl ihr aus Mitteilun-
gen der Deutschen Telekom AG bekannt sein musste, dass eine
Umsetzung der Betreibervorauswahl im Ortsnetz innerhalb der
Umsetzungsfrist bis zum 1. Dezember 2002 aus technischen Grün-
den ohnehin ausgeschlossen war?
Zu Frage 33:
Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag
mit der Einbringung der „kleinen Novelle des Tele-
kommunikationsgesetzes (TKG-Novelle)“ von dem seit
Herbst 2000 anhängigen Vertragsverletzungsverfahren
der Europäischen Kommission unterrichtet. In dem vom
Bundeskabinett am 17. April 2002 verabschiedeten Ent-
wurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des TKG ist in
dessen Begründung ausdrücklich Bezug auf das Vertrags-
verletzungsverfahren genommen worden. Die „kleine
Novelle“ diente dazu, eine Klage der Europäischen Kom-
mission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen
der verspäteten Umsetzung der Richtlinie 98/61/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Septem-
ber 1998 zur Änderung der Richtlinie 97/33/EG hinsicht-
lich der Übertragbarkeit von Nummern und der Betrei-
bervorauswahl (Abl. L 268 vom 3. Oktober 1998) beim
EuGH abzuwenden.
Zu Frage 34:
Eine Mitteilung der Deutschen Telekom AG, nach der
die Einrichtung der Betreibervorauswahl im Ortsnetz bis
zum 1. Dezember 2002 ausgeschlossen sei, ist der Bun-
desregierung nicht bekannt.
Die Bundesregierung hatte die Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post nach Einbringung der
„kleinen Novelle“ mit Schreiben vom 23. April 2002 be-
auftragt, die erforderlichen regulatorischen Vorkehrungen
zu treffen, damit die Betreibervorauswahl im Ortsnetz
zum 1. Dezember 2002 angeboten werden kann. Wider-
stände „aus dem Markt“ verhinderten eine frühzeitige
Erörterung des Themas. Bevor eine Rechtsgrundlage be-
stehe, so das Argument, sei nicht zulässig abschätzbar,
welche technischen Vorkehrungen im Einzelnen zu tref-
fen seien. Dies führte dazu, dass erst im November 2002
die nötigen technischen Spezifikationen vorlagen, auf de-
nen die technischen Vorbereitungen des dominanten An-
bieters, der Deutschen Telekom, aufbauen. Mit dieser Ver-
zögerung wurde für die Bundesregierung offenkundig,
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 20021174
(C)
(D)
(A)
(B)
dass das gegenüber der Europäischen Kommission zuge-
sagte Datum, der 1. Dezember 2002, nicht einzuhalten
war.
Wie in der Antwort zu Ihrer vorherigen Frage bereits
dargelegt, sollte mit der „kleinen TKG-Novelle“ eine
Klage der Kommission gegen die Bundesrepublik abge-
wendet werden. Die Frage der Verhängung eines Buß-
geldes wäre, wie in der Ausschusssitzung am 3. Juli 2002
von der Bundesregierung erläutert, dann relevant gewor-
den, wenn Deutschland sich der Umsetzung der Richtli-
nie ausdrücklich widersetzt hätte, indem eine Änderung
des § 43 Abs. 6 TKG vom Parlament abgelehnt worden
wäre.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die Fra-
gen der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
(Drucksache 15/177, Fragen 37 und 38):
Weshalb ist das in dem aus Brasilien importierten Hähnchen-
fleisch einer Handelskette mit Sitz in Nordrhein-Westfalen gefun-
dene verbotene Antibiotikum Nitrofuran erst durch eine Untersu-
chung von Greenpeace und nicht bereits im Rahmen von
Warnmeldungen des europäischen Schnellwarnsystems aufgefallen
(ddp-Meldung vom 12. Dezember 2002)?
Hängt die Tatsache, dass diese Handelskette selbst keine Kennt-
nis von der Nitrofuran-Belastung des Hähnchenfleisches hatte, mit
der Änderung der Weiterleitungspraxis von Schnellwarnmeldungen
der Bundesregierung zusammen, nach der Schnellwarnungen seit
Sommer 2002 nicht mehr unmittelbar, sondern lediglich in anony-
misierter Form an die Wirtschaft weitergeleitet werden?
Zu Frage 37:
Die Durchführung der amtlichen Überwachung von
Fleisch und Geflügelfleisch obliegt den hierfür zuständigen
Landesbehörden. Nach der Verordnung über bestimmte
Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von Geflügelfleisch aus
Brasilien vom 22. Oktober 2002, mit der die Entscheidung
2002/794/EG der Kommission vom 11. Oktober 2002 um-
gesetzt wurde, ist jede Sendung von Geflügelfleisch aus
Brasilien im Rahmen der Einfuhruntersuchung insbeson-
dere auf Rückstände von Nitrofuranen zu untersuchen.
Aufgrund hier bekannter Erkenntnise hat das Bundesmi-
nisterium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirt-
schaft (BMVEL) die zuständigen Landesbehörden bereits
mit Schreiben vom Juli 2002 gebeten, im Rahmen der Ein-
fuhrbestimmung Geflügelfleischimporte aus Brasilien ver-
stärkt auf Nitrofuran-Rückstände zu untersuchen. Ferner
wurden die betroffenen Wirtschaftsverbände im Zusam-
menhang mit dem Erlass der genannten Verordnung gebe-
ten, Lagerware und Verarbeitungsware, die bzw. deren
Rohmaterial vor dem Inkrafttreten der Verordnung einge-
führt wurde, im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrollen
verstärkt auf Nitrofuran-Rückstände zu untersuchen.
Zu Frage 38:
Nein. Die betroffene Wirtschaft und damit auch die be-
treffende Handelskette konnten aus den anonymisierten
Zusammenstellungen über Schnellwarnmeldungen auch
vor Beginn der systematischen amtlichen Untersuchung
von brasilianischem Geflügelfleisch auf Nitrofurane die
Problematik einer möglichen Nitrofuranbelastung von
Geflügelfleisch aus bestimmten Drittländern erkennen.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die Fra-
gen des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/
CSU) (Drucksache 15/177, Fragen 39 und 40):
Hat das vom damaligen Bundesminister der Verteidigung,
Rudolf Scharping, am 29. Januar 2001 vorgelegte Ressortkonzept
zur Feinausplanung und Stationierung der Bundeswehr betreffend
die Freigabe und Verwertung von Kasernenarealen in Bayern über
die Bundesvermögensverwaltung weiterhin Bestand, und wie
sieht der entsprechende Zeitplan für die einzelnen Areale in Bay-
ern, insbesondere in München, aus?
Sind die Eigentumsverhältnisse der zu verwertenden Kaser-
nenareale geklärt, und ist beispielsweise der Bund bezüglich der
Münchner „Bayern-Kaserne“ uneingeschränkt befugt, diese zu
veräußern oder anderweitig darüber zu verfügen?
Zu Frage 39:
Mit Herausgabe des Ressortkonzepts Stationierung der
Bundeswehr vom 16. Februar 2001 wurde im Rahmen der
Neustrukturierung der Bundeswehr die endgültige Ent-
scheidung zur künftigen Stationierung getroffen. Im Rah-
men dieser Entscheidung wurden die Standortauflösun-
gen der Vorgängerregierungen aus den 90er-Jahren – nach
erneuter sorgfältiger Prüfung – bestätigt. Die meisten Sta-
tionierungsentscheidungen werden bis 2004 greifen. Der
Gesamtprozess wird sich jedoch voraussichtlich bis ins
Jahr 2006 erstrecken.
An diesen Entscheidungen wird weiterhin grundsätz-
lich festgehalten.
Das Bundesministerium der Verteidigung hat am
26. Juni 2001 der Gesellschaft für Entwicklung, Beschaf-
fung und Betrieb (g.e.b.b.) unter anderem die Münchner
Liegenschaften Bayern-Kaserne, Luitpold-Kaserne,
Prinz-Eugen-Kaserne, Fürst-Wrede-Kaserne und Stand-
ortübungsplatz Fröttmaninger Heide zur Entwicklung und
Vermarktung übergeben.
Folgende Aufgabezeitpunkte sind vorgesehen: Prinz-
Eugen-Kaserne (2005), Teilfläche des Standortübungs-
platzes Fröttmaninger Heide (2003 bei Kostenübernahme
durch die Landeshauptstadt München für die Verlegung des
Sprengplatzes). Die Aufgabe der Luitpold-Kaserne (ur-
sprünglich für das Jahr 2002 geplant) ist abhängig von der
Verlegung der in großen Teilen in der Luitpold-Kaserne un-
tergebrachten Bundeswehrfachschule und der Ausdildungs-
kompanie Fach-/Fachschulausbildung (Teile der Bundes-
wehrfachschul-Unterkunft sind in der Bayern-Kaserne).
Zu Frage 40:
Bei allen vorgenannten Münchner Liegenschaften ist
die Bundeswehrverwaltung als Eigentümer im Grund-
buch eingetragen. Damit ist der Bund, d. h. das Bundes-
ministerium der Verteidigung, befugt, die Grundstücke zu
veräußern oder anderweitig darüber zu verfügen. Das Vor-
liegen von Rückübertragungsansprüchen wird im Rahmen
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2002 1175
(C)
(D)
(A)
(B)
der Verwertung von der zuständigen Oberfinanzdirektion
geprüft und, soweit Ansprüche bestehen, werden diese
berücksichtigt.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die Fra-
gen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) (Druck-
sache 15/177, Fragen 43 und 44):
Aus welchen Gründen kann die Bundeswehr keine ihrer Trup-
pentransportpanzer vom Typ „Fuchs“ entbehren, wie der Bundes-
minister der Verteidigung, Dr. Peter Struck, in der ARD am 6. De-
zember 2002 erklärte?
Wie viele Truppentransportpanzer vom Typ „Fuchs“ sind im
Bestand der Bundeswehr, und wie viele sind davon einsatzfähig?
Zu Frage 43:
Die Aussage des Bundesministers der Verteidigung be-
zog sich auf das Gruppenfahrzeug des Typs Transportpan-
zer. Insgesamt verfügt die Bundeswehr über 357 Grup-
penfahrzeuge vom Typ Transportpanzer. Davon sind
280 Stück ohne Zusatzpanzerung. 77 Stück sind mit Zu-
satzpanzerung gegen Minen und ballistischen Schutz ge-
gen Geschosse bis 14,5 Millimeter ausgestattet. 74 Grup-
penfahrzeuge mit Zusatzpanzerung befinden sich
gegenwärtig im Einsatz, 10 bei SFOR, 52 bei KFOR, 6 bei
ISAF, 5 in Mazedonien und 1 Fahrzeug in Kuwait. Dem
steht ein Gesamtbedarf in den aktiven Truppenteilen von
371 und an den Truppenschulen von 55 für die Ausbil-
dung – insgesamt 426 Stück – gegenüber. Damit ist das
Heer nur zu 84 Prozent ausgestattet. Aufgrund des Be-
darfs dieser Fahrzeuge für den Einsatz, die Ausbildung
und für Übungen ist eine Abgabe nicht möglich.
Zu Frage 44:
Die Bundeswehr verfügt über insgesamt 1 031 Trans-
portpanzer des Typs „Fuchs“ in 6 Varianten. Für den
Transport von Infanteriegruppen wird der Typ Transport-
panzer, Grundmodell, benutzt. Die Bundeswehr besitzt
insgesamt 357 Fahrzeuge dieses Typs. Bei einer durch-
schnittlichen Einsatzbereitschaft von 80 Prozent stehen
damit der Bundeswehr für Einsätze, Ausbildung – ein-
schließlich der einsatzvorbereitenden Ausbildung – und
Übungen insgesamt circa 285 Fahrzeuge für den Trans-
port von Infanteriegruppen zur Verfügung.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/
CSU) (Drucksache 15/177, Frage 45):
Wie will die Bundesregierung im Falle eines Krieges gegen
den Irak sicherstellen, dass die in AWACS-Flugzeugen zum Ein-
satz kommenden deutschen Soldaten ihre Aufgabe, gegnerische
Flugzeuge und Schiffe zu erkennen und eigenen Jagdbombern
Ziele zuzuweisen, nicht erfüllen?
Die Bundesregierung wird sich nicht an militärischen
Operationen gegen den Irak beteiligen. Gleichzeitig wird
die Bundesregierung zu ihren Bündnisverpflichtungen
stehen. Das würde den Einsatz deutscher Soldaten in
AWACS-Flugzeugen einschließen, wenn der NATO-Rat
entscheiden würde, diese weiter zum Schutz des Bünd-
nisgebietes einzusetzen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fragen
des Abgeordneten Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU)
(Drucksache 15/177, Fragen 46 und 47):
Zu welchem Zeitpunkt im Jahr 2003 rechnet die Bundesregie-
rung mit dem Abschluss der Finanzierungsvereinbarung für das
Verkehrsprojekt „Deutsche Einheit“ 8.2 (ICE-Trasse Nürn-
berg–Berlin, hier Abschnitt Erfurt–Halle/Leipzig)?
Welchen Zeitpunkt setzt die Bundesregierung nach dem Ab-
schluss der Finanzierungsvereinbarung für das Verkehrsprojekt
„Deutsche Einheit“ 8.2 bis zum Fortgang der Baumaßnahmen an,
und welche Zeitachse entfällt auf Planungen und Ausschreibungen?
Zu Frage 46:
Frau Parlamentarische Staatssekretärin Gleicke hat in
der Fragestunde am 13. November 2002 ausführlich Stel-
lung zu den Verkehrsprojekten 8.1 und 8.2 bezogen. Ab
Sachstand hat sich seither nichts geändert. Mit der Unter-
zeichnung der Finanzierungsvereinbarung ist im Jahre
2003 zu rechnen.
Zu Frage 47:
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Deut-
sche Bahn AG nach Abschluss der Finanzierungsverein-
barung umgehend die Baumaßnahmen beim Neubauab-
schnitt Erfurt–Gröbers beginnen wird.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) (Drucksa-
che 15/177, Fragen 48 und 49):
Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Baubeginn der
Autobahnen A 72/Abschnitt Chemnitz–Leipzig, der Südumge-
hung Leipzig (A 38) und der Ortsumfahrung Meißen (B 101)?
Kommt es nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand der Bun-
desregierung zu einer Verzögerung des geplanten Baubeginns?
Zu Frage 48:
Abhängig von dem noch zu schaffenden Baurecht
durch den Freistaat Sachsen wird von einem Baubeginn
für die Projekte Bundesautobahn A 72 und Bundesstraße
B 101 im Jahr 2003 ausgegangen. Der Baubeginn für den
2. Bauabschnitt der Südumfahrung Leipzig im Zuge der
Bundesautobahn A38 erfolgte bereits im Dezember 2001.
Zu Frage 49:
Nein, sofern bei der Bundesautobahn A 72 von der
sächsischen Straßenbauverwaltung die baurechtlichen
Voraussetzungen geschaffen werden.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 20021176
(C)
(D)
(A)
(B)
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fragen
des Abgeordneten Henry Nitzsche (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/177, Fragen 50 und 51):
Ist es richtig, dass durch die verspätete Einführung der
schweren LKW-Maut erhebliche Mittelkürzungen zu erwarten
sind?
Welche Straßenbauprojekte sind davon konkret betroffen bzw.
verzögern sich?
Zu Frage 50:
Mit der vom 1. Juli 2003 auf den 31. August 2003 ver-
legten Einführung der Maut für schwere LKW auf Auto-
bahnen stehen im Jahr 2003 zwangsläufig geringere Ein-
nahmen als geplant zur Verfügung. Dies führt aber nicht
zu Projekt- bzw. Programmkürzungen.
Zu Frage 51:
Die Maßnahmen, die haushaltsrelevant sind, sind auf
Seite 31 des Entwurfs zum Bundeshaushalt 2003 aufge-
führt.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Michael Luther (CDU/CSU)
(Drucksache 15/177, Fragen 52 und 53):
Ist die Bundesregierung bereit, die Deutsche Bahn AG
(DB AG) aufzufordern, einen Kernbestand von Aufträgen für
die sächsischen Instandsetzungswerke der DB AG in Chem-
nitz, Delitzsch und Zwickau zu belassen, und wenn ja, mit wel-
chen Auftragsvolumen ist für jeden dieser drei Standorte zu
rechnen?
Wie viele Arbeitsplätze könnten durch die Erhaltung eines
Kernbestandes von Aufträgen in den jeweiligen Standorten
gebunden werden, und was erwartet die Bundesregierung von
etwaigen Investoren, die Interesse am Erhalt von Arbeitsplätzen
in den Instandsetzungswerken bekunden, was sie zu tragfähigen
Erhaltungskonzepten der Instandsetzungswerke beitragen könn-
ten?
Zu Frage 52:
Über die Organisation einzelner Geschäftsaktivitäten
der Deutschen Bahn AG entscheidet der Vorstand des Un-
ternehmens gemäß den aktienrechtlichen Vorgaben in ei-
gener wirtschaftlicher Verantwortung. Weder der Auf-
sichtsrat der Deutschen Bahn AG noch der Bund als
Eigentümer können dem Vorstand Weisungen erteilen.
Zu Frage 53:
Auf die Antwort zu Frage 52 nehme ich Bezug. Dem
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungs-
wesen liegen keine Angaben zu dem jeweiligen Auftrags-
volumen der einzelnen Ausbesserungswerke und damit
auch nicht zu einem Mindest- oder Kernbestand zur Si-
cherung eines Standortes vor.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fragen
des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/
CSU) (Drucksache 15/177, Fragen 54 und 55):
Wie wird die Bundesregierung das Schreiben der Oberbür-
germeisterin von Straßburg, Fabienne Keller, und des Präsidenten
der Communauté de Strasbourg (CUS), Robert Grossmann, an
den Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen,
Dr. Manfred Stolpe, beantworten, in dem diese eine schnellere An-
bindung des deutschen ICE-Netzes an die französische Hochge-
schwindigkeitsstrecke TGV-Est über Kehl–Straßburg fordern
(vgl. Badische Zeitung vom 26. November 2002)?
Wird die Bundesregierung die Schreiben zum Anlass nehmen,
bei der Deutschen Bahn AG auf eine schnellere Realisierung der
Verknüpfung zwischen dem französischen Hochgeschwindig-
keitsnetz und dem deutschen Bahnnetz über die Strecke Straß-
burg–Kehl–Appenweier zu drängen?
Zu Frage 54:
Das gemeinsame Schreiben der Oberbürgermeisterin
und des Präsidenten des Stadtverbands von Straßburg ist
vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen am 26. November 2002 beantwortet worden.
In der Antwort wird ausgeführt, dass der deutsche Teil der
Schnellbahnverbindung Paris–Ostfrankreich–Südwest-
deutschland von Kehl nach Appenweier einschließlich
des Ausbaus der bisher eingleisigen Rheinbrücke zusam-
men mit der noch nicht terminierten zweiten französi-
schen Baustufe von Baudrecourt nach Straßburg fertig-
gestellt werden soll.
Zu Frage 55:
Nein. Mit der Deutschen Bahn AG besteht Einverneh-
men, die Strecke Kehl–Appenweier zusammen mit der
zweiten französischen Ausbaustufe von Baudrecourt nach
Straßburg zu realisieren. Deutsche Vorleistungen sind aus
verkehrlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht ge-
rechtfertigt.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/177, Frage 56):
Wirken sich die nunmehr veranschlagten Mehrkosten in Höhe
von 700 Millionen Euro für die Teilstrecke Nürnberg–Erfurt auf
den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der ICE-Strecke Nürnberg–
Berlin aus, und wie hoch ist der Anteil, den der Bund von den
Mehrkosten übernehmen wird (vgl. Coburger Tageblatt vom
5. Dezember 2002)?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass für die
Neubaustrecke Erfurt–Ebensfeld Mehrkosten in Höhe von
700 Millionen Euro zu veranschlagen sind. Die in den
Medien kursierenden Zahlen sind dem Bund gegenüber
noch nicht substanziiert dargelegt worden. Insofern sind
für die Bundesregierung die ihr bisher von der Deutschen
Bahn AG vorgelegten Zahlen Grundlage ihrer mittelfristi-
gen Investitionsplanung.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2002 1177
(C)
(D)
(A)
(B)
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra-
gen des Abgeordneten Bernward Müller (Gera) (CDU/
CSU) (Drucksache 15/177, Fragen 57 und 58):
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Länder konkret
über das Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreu-
ung“ zu informieren, und wann beabsichtigt sie, ein entsprechen-
des Schreiben des thüringischen Kultusministers, Prof. Dr. Michael
Krapp, an den Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundes-
ministerin für Bildung und Forschung, Christoph Matschie, vom
22. November 2002 zu beantworten?
Was versteht die Bundesregierung unter „fundierten pädagogi-
schen Konzepten“ im Sinne des Investitionsprogramms „Zukunft,
Bildung und Betreuung“, die laut Äußerungen des Parlamentari-
schen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und
Forschung, Christoph Matschie, gegenüber der „Thüringischen
Landeszeitung“ (20. November 2002) Grundlage für Zuwendungen
sein sollen, und welche Inhalte hält die Bundesregierung für erfor-
derlich?
Zu Frage 57:
Die Länder werden in Kürze über die konkreten Eck-
punkte des Investitionsprogramms „Zukunft, Bildung und
Betreuung“ in Kenntnis gesetzt werden. Zunächst muss-
ten zwischen den Bundesressors verschiedene verfah-
renstechnische Fragen geklärt werden. Das Schreiben von
Herrn Kultusminister Prof. Dr. Krapp an Herrn Parl.
Staatssekretär Matschie vom 22. November 2002 wird be-
antwortet, wenn die Verfahrensfragen geklärt sind.
Zu Frage 58:
Ganztagsschulen, die im Rahmen des Investititions-
programms „Zukunft, Bildung und Betreuung“ aufgebaut
werden, sollen über ein integriertes pädagogisches Kon-
zept für den Ganztagsbetrieb verfügen. Die Ausgestaltung
eines solchen obliegt den Ländern im Rahmen ihrer Zu-
ständigkeit für den Schulbereich und wird von den jewei-
ligen Schulen in Zusammenarbeit mit den zu beteiligen-
den Akteuren vor Ort durch Weiterentwicklung der
Schule im Sinne einer kontinuierlichen Schulentwicklung
(Schulprogramm) vorgenommen. Die Bundesregierung
versteht unter einem integrierten pädagogischen Konzept
grundsätzlich ein den Vor- und Nachmittag umfassendes
Konzept, das neben unterrichtsbezogenen Ergänzungen
einschließlich Hausaufgabenbetreuung besondere Ange-
bote zur Individuellen Förderung, themenbezogene Ar-
beitsgemeinschaften und praxisnahe Projekte, eine Mit-
tagsverpflegung und anregende Freizeitangebote umfasst.
Bei der Gestaltung des Ganztagsprofils sollten neben El-
tern und Schülerinnen und Schüler auch außerschulische
Träger, insbesondere die Jugendhilfe, und weitere örtliche
Kooperationspartner miteinbezogen werden.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra-
gen der Abgeordneten Claudia Nolte (CDU/CSU)
(Drucksache 15/177, Fragen 59 und 60):
Wird die Bundesregierung aus dem „Investitionsprogramm
des Bundes für den Aus- und Aufbau von Ganztagsschulen“ auch
Mittel zur Verfügung stellen, die die persönliche Betreuung der
Schüler und Jugendlichen betreffen?
Wird die Bundesregierung die von den Ländern entwickelten
Konzepte, die zur Bewilligung der Mittel verlangt werden, res-
pektieren und fördern, oder wird sie darauf dringen, dass die Län-
der den Vorstellungen des Bundes folgen?
Zu Frage 59:
Im Rahmen des geplanten Investitionsprogramms „Zu-
kunft, Bildung und Betreuung“ gewährt der Bund den Län-
dern eine Finanzhilfe für Neubau-, Ausbau-, Umbau- oder
Renovierungsmaßnahmen und die erforderliche Ausstat-
tung zur Einrichtung von Ganztagsschulen.
Ganztagsschulen, die im Rahmen des Investitionspro-
gramms „Zukunft, Bildung und Betreuung“ aufgebaut
werden, sollen über ein integriertes pädagogisches Kon-
zept für den Ganztagsbetrieb verfügen. Im Rahmen eines
solchen Konzepts werden Kindern und Jugendlichen ver-
bindliche Bildungs- und Betreuungsangebote gemacht.
Besondere Chancen eines profilierten Ganztagsprofils zur
Verbesserung des Bildungsangebots bietet dabei die indi-
viduelle Förderung.
Zu Frage 60:
Die Ausgestaltung eines integrierten pädagogischen
Konzepts für den Ganztagsbetrieb obliegt den Ländern im
Rahmen ihrer Zuständigkeit für den Schulbereich und
wird von den jeweiligen Schulen in Zusammenarbeit mit
den zu beteiligenden Akteuren vor Ort durch Weiterent-
wicklung der Schule im Sinne einer kontinuierlichen
Schulentwicklung (Schulprogramm) vorgenommen.
Die Mittel, die im Rahmen des Investitionsprogramms
„Zukunft, Bildung und Betreuung“ den Ländern zur Ver-
fügung gestellt werden sollen, werden den Ländern als
Finanzhilfe zur eigenständigen Bewirtschaftung zugewie-
sen (entsprechend der Grundvereinbarung über die Ge-
währung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder aus
dem Jahre 1986). Demnach werden vom Bund keine An-
träge der Länder bewilligt, sondern die Länder übermit-
teln dem Bund Anmeldungen über ihre geplanten Vorha-
ben. Diese müssen entsprechend dem vorgegebenen
Förderziel über ein pädagogisches Konzept für den Ganz-
tagsbetrieb verfügen; andernfalls besitzt der Bund ein
Ausschlussrecht.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra-
gen des Abgeordneten Christoph Hartmann (Homburg)
(FDP) (Drucksache 15/177, Fragen 61 und 62):
In welcher Gesamthöhe werden im Haushaltsjahr 2002 Aus-
gaben für Kapitel 3004 Titel 632 11 und Titel 632 12 (Schüler- und
Studierenden-BAföG) geleistet, und wie groß sind die Mehraus-
gaben insgesamt gegenüber den Sollzahlen?
Sind die gegenüber den Sollzahlen des Haushalts 2002 geleis-
teten bzw. noch zu leistenden Mehrausgaben zum Teil durch Ein-
sparungen an anderen Stellen im Einzelplan 30 gegenfinanziert
worden, und wenn ja, an welchen?
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 20021178
(C)
(D)
(A)
(B)
Zu Frage 61:
Laut Bundeshaushaltsplan weist das Soll 2002 im Ka-
pitel 3004 Titel 632 11 einen Betrag von 340 Millionen
Euro aus. Nachdem die Bundesländer den Mittelbedarf
für den Monat Dezember abgerufen haben, wird das vo-
raussichtliche Jahresist bei dem Titel 392 Millionen Euro
betragen. Dies entspricht einem überplanmäßigen Mehr-
bedarf von 52 Millionen Euro.
Das Soll 2002 bei Kapitel 3004 Titel 632 12 beträgt
420 Millionen Euro. Das voraussichtliche Jahresist wird
443 Millionen Euro betragen. Dies entspricht einem über-
planmäßigen Mehrbedarf von 23 Millionen Euro.
Zu Frage 62:
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 3. De-
zember 2002 seine Einwilligung zur Leistung überplan-
mäßiger Ausgaben bei Kapitel 3004 Titelgruppe 31 erteilt.
Dabei wurde von einem Mehrbedarf von insgesamt 61 Mil-
lionen Euro (bzw. unter Anrechnung der Inanspruch-
nahme der Deckungsfähigkeit innerhalb der BAföG-Ti-
telgruppe von 43 Millionen Euro) ausgegangen, der nun
wie oben ausgeführt überholt ist. Bei der Einwilligung
setzt das BMF voraus, dass der Betrag in Höhe der Mehr-
ausgaben im Einzelplan 30 haushaltsmäßig eingespart
wird. Im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit
kann der Mehrbedarf zum Teil durch Minderausgaben bei
Kapitel 3004 Titel 61111 in einer Höhe von rund 19 Mil-
lionen Euro gedeckt werden. Die danach noch verblei-
benden Mehrausgaben von 56 Millionen Euro müssen aus
Minderausgaben verschiedener Titel des Einzelplans 30
gedeckt werden. Bedingt durch die zurzeit laufenden Jah-
resabschlussarbeiten im BMBF, können zum heutigen
Tag keine konkreten Einsparstellen benannt werden.
Spätestens bis 20. Februar 2003 sind der Bundeshaupt-
kasse für das BMF die Unterlagen zur Rechnungslegung
mit den entsprechenden Einsparstellen vorzulegen.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2002 1179
(C)(A)
Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin