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    Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Die Poli- tik der Bundesregierung für behinderte Menschen; Dosenpfand . . . . . . . . . . . . . 1121 A Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . 1121 B Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1122 B Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . 1122 B Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1123 A Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . 1123 B Daniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . . . . . . 1123 D Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . 1124 A Hildegard Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1124 B Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . 1124 C Silvia Schmidt (Eisleben) SPD . . . . . . . . . . . 1124 D Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . 1124 D Verena Butalikakis CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1125 B Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . 1125 B Helga Kühn-Mengel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1125 D Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . 1125 D Daniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . . . . . . 1126 C Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . 1126 D Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1127 A Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . 1127 A Dr. Michael Fuchs CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1127 C Rolf Schwanitz, Staatsminister BK . . . . . . . . . 1127 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 15/177) . . . . . . . . . . . . . . . . 1127 D Auswirkungen der zentralen Abwicklung von Sonderprogrammen, zum Beispiel „Enti- mon“, durch das BMFSFJ auf die Antrags- zahlen MdlAnfr 1 Andreas Scheuer CDU/CSU Antw PstSekr’in Marieluise Beck BMFSFJ 1128 A ZusFr Andreas Scheuer CDU/CSU . . . . . . . . 1128 B Genehmigung des Umzugs der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung nach Berlin MdlAnfr 2 Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU Antw PstSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS 1129 A ZusFr Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . 1129 A Umzug der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung und des AOK-Bundesverbandes nach Berlin MdlAnfr 3 Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU Antw PstSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS 1130 A ZusFr Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . 1130 C Kriterien für die Gewährung von Überflug-, Lande- und Hafenrechten an die USA im Falle eines militärischen Einsatzes gegen den Irak MdlAnfr 4 Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU Antw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . . 1131 B ZusFr Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU 1131 D Plenarprotokoll 15/15 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 15. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2002 I n h a l t : Unterscheidung hinsichtlich der Bereitschaft zur Unterstützung der USA im Falle eines mi- litärischen Einsatzes gegen den Irak zwischen dem Vorliegen und dem Nichtvorliegen eines Sicherheitsratsmandats MdlAnfr 5 Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU Antw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . . 1132 B ZusFr Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU 1132 B ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . 1133 A ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . . 1133 B Völkerrechtliche Auffassung der USA zu mi- litärischen Maßnahmen gegen den Irak gem. UN-Resolution 1441; Gewährung von Über- flugrechten für die USA im Falle eines von der UN geduldeten Militärschlags MdlAnfr 6 Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU Antw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . . 1133 C ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . 1133 D Thematisierung des Kernkraftwerks Temelin bei den EU-Osterweiterungsverhandlungen MdlAnfr 9 Andreas Scheuer CDU/CSU Antw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . . 1134 C ZusFr Andreas Scheuer CDU/CSU . . . . . . . . 1134 D ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . . 1135 B Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber nach Ablauf eines Jahres seit Beginn des Asyl- verfahrens MdlAnfr 10 Dr. Ole Schröder CDU/CSU Antw PstSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 1135 C ZusFr Dr. Ole Schröder CDU/CSU . . . . . . . . 1135 D Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt bei Erlaubnis des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber nach Ablauf eines Jahres seit Beginn des Asylverfahrens MdlAnfr 11 Dr. Ole Schröder CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 1136 B ZusFr Dr. Ole Schröder CDU/CSU . . . . . . . . 1136 B Bezeichnung der vom BMI gemäß § 64 a Abs. 4 AuslG bestimmten Staaten und Personengruppen MdlAnfr 12 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 1136 D ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 1137 A Visaerteilung seit 11. September 2001 an Staatsangehörige gemäß § 64 a Abs. 4 AuslG MdlAnfr 13 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 1137 B ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 1137 C Teilnahme eines verdeckten Ermittlers des BGS an der Besetzung der ICE-Strecke Ham- burg–Hannover im November 2002 während eines Castor-Transportes MdlAnfr 14 Petra Pau fraktionslos Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 1138 A ZusFr Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . 1138 C ZusFr Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1139 A Genehmigung weiterer finanzieller Mittel für Europol im Rahmen der Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung durch den Rat der Europäischen Union MdlAnfr 15 Petra Pau fraktionslos Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 1139 B Umsatzbesteuerung von landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen des StVergAbG MdlAnfr 18 Norbert Schindler CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 1139 C ZusFr Norbert Schindler CDU/CSU . . . . . . . 1139 D Absatzdefizite für bäuerliche Betriebe und Be- triebe mit ökologischem Anbau bei Abschaf- fung der steuerlichen Absetzbarkeit von Wer- bemitteln und Geschenken im Rahmen des StVergAbG MdlAnfr 19 Norbert Schindler CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 1140 B ZusFr Norbert Schindler CDU/CSU . . . . . . . 1140 C ZusFr Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1140 D Auswirkungen der beabsichtigten Absenkung des Pauschalierungssatzes und der gleichzeiti- gen Anhebung des Umsatzsteuersatzes auf Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2002II wichtige landwirtschaftliche Vorprodukte auf das Verhalten der Landwirte zur Pauschal- bzw. Regelbesteuerung MdlAnfr 20 Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 1141 A ZusFr Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1141 B ZusFr Gitta Connemann CDU/CSU . . . . . . . 1141 D ZusFr Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1142 A Verhältnis von Mehreinnahmen bei der Um- satzsteuer und Verwaltungsaufwand für neu re- gelbesteuerte Landwirte MdlAnfr 21 Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 1142 B ZusFr Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1142 C ZusFr Gitta Connemann CDU/CSU . . . . . . . 1143 A Höhe der Erstattungen an Landwirte für geleis- tete Vorsteuern infolge des zu erwartenden Wechsels in die Regelbesteuerung MdlAnfr 22 Albert Deß CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 1143 B ZusFr Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1143 B ZusFr Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1143 C Erhöhung des Umsatzsteuersatzes für Futter- mittel für landwirtschaftliche Nutztiere bei gleichzeitiger Beibehaltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Heimtierfutter MdlAnfr 23 Albert Deß CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 1143 D ZusFr Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1144 A ZusFr Julia Klöckner CDU/CSU . . . . . . . . . 1144 C ZusFr Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1144 D ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1145 B ZusFr Dr. Peter Jahr CDU/CSU . . . . . . . . . . 1145 C Zusätzliche Aufwendungen der Finanzverwal- tung und landwirtschaftlichen Unternehmen für Bearbeitung und Erstellung der Umsatz- steuererklärungen von zur Regelbesteuerung wechselnden Landwirten MdlAnfr 24 Bernhard Schulte-Drüggelte CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 1145 D ZusFr Bernhard Schulte-Drüggelte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1146 A ZusFr Gitta Connemann CDU/CSU . . . . . . . 1146 B ZusFr Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1146 C ZusFr Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1146 D Auswirkungen der Umsatzsteuererhöhung für landwirtschaftliche Vorprodukte auf die Vor- steuerbelastung MdlAnfr 25 Gitta Connemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 1147 A ZusFr Gitta Connemann CDU/CSU . . . . . . . 1147 B Bitte der Niederlande um Verzicht auf Um- satzsteuererhöhung bei Gartenbauerzeugnis- sen MdlAnfr 26 Gitta Connemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 1147 C ZusFr Gitta Connemann CDU/CSU . . . . . . . 1147 C ZusFr Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1148 A ZusFr Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1148 B ZusFr Bernhard Schulte-Drüggelte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1148 B ZusFr Dr. Ole Schröder CDU/CSU . . . . . . . 1148 C ZusFr Dr. Peter Jahr CDU/CSU . . . . . . . . . . 1148 D Vorlage des Rüstungsexportberichts 2001 MdlAnfr 31 Erich G. Fritz CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMWA . . . . . . . . 1149 A Sofortmaßnahmen zur Entlastung des Mittel- standes zur Vermeidung von Unternehmens- insolvenzen MdlAnfr 32 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMWA . . . . . . . . 1149 B ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . 1149 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2002 III Fachliche Kompetenz des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Staffelt beim BMWA ange- sichts seiner ehemaligen Beteiligung an der Konstruktion der Berliner Bankgesellschaft MdlAnfr 35 Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos Antw PStSekr Gerd Andres BMWA . . . . . . . . 1150 C ZusFr Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . 1150 D Auswirkungen einer Umsatzsteuererhöhung für Gartenbauerzeugnisse sowie Brennholz auf deren Absatz MdlAnfr 36 Bernhard Schulte-Drüggelte CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL 1151 B ZusFr Bernhard Schulte-Drüggelte CDU/CSU 1151 B Zahl der Transportpanzer Fuchs im Bestand der Bundeswehr, Einsatzgebiete MdlAnfr 41 Günther Friedrich Nolting FDP Antw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg . . . 1151 D ZusFr Günther Friedrich Nolting FDP . . . . . 1151 D ZusFr Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 1152 B Stationierungsplanung für das Lufttransportge- schwader 62 (Wunstorf), Zukunft der Stand- orte Diepholz und Holzdorf MdlAnfr 42 Günther Friedrich Nolting FDP Antw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg . . . 1152 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frak- tion der CDU/CSU: Aktuelle Vorschläge zur weiteren steuerlichen Belastung der Bürger und Unternehmen . . . . . . . . . . . 1153 A Heinz Seiffert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1153 A Ingrid Arndt-Brauer SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1154 A Dr. Hermann Otto Solms FDP . . . . . . . . . . . . 1155 C Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1156 C Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1158 A Lydia Westrich SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1159 A Norbert Schindler CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1160 C Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1161 C Christian Freiherr von Stetten CDU/CSU . . . 1164 A Kerstin Andreae BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1165 A Stefan Müller (Erlangen) CDU/CSU . . . . . . 1166 D Dr. Hans-Ulrich Krüger SPD . . . . . . . . . . . . 1167 D Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 1168 D Elke Wülfing CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 1169 C Karin Roth (Esslingen) SPD . . . . . . . . . . . . . 1170 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1172 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 1173 A Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Christel Humme (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Beitragssatzsicherungsgesetzes (11. Sitzung, Tagesordnungspunkt 12) . . . . . . 1173 B Anlage 3 Grundsätze für die zukünftige EU-Strukturför- derung nach 2006, insbeonsere für Tschechien MdlAnfr 7, 8 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . . 1173 B Anlage 4 Vertragsbedingungen für einen Medienberater beim BMF MdlAnfr 16, 17 Dietrich Austermann CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 1173 D Anlage 5 Folgen der Besteuerung der Veräußerung von privatem Grundbesitz für die landwirtschaftli- chen Betriebe und die Forstbetriebe; höhere Kosten für landwirtschaftliche Betriebe als Zu- lieferer für Biomasse-Kraftheizwerke durch Erhöhung der Mehrwertsteuer für landwirt- schaftliche Vorprodukte MdlAnfr 5 Georg Schirmbeck CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 1174 A Anlage 6 Information des Bundestages über das vor Ver- abschiedung der „kleinen TKG-Novelle“ an- gedrohte Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 226 EG-Vertrag im Falle einer verspäteten Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2002IV Einführung der Betreibervorauswahl im Orts- netz; technische Voraussetzungen MdlAnfr 33, 34 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP Antw PStSekr Gerd Andres BMWA . . . . . . . . 1174 C Anlage 7 Warnung vor mit Nitrofuran belastetem brasi- lianischen Hähnchenfleisch durch Greenpeace und nicht im Rahmen des europäischen Schnellwarnsystems MdlAnfr 37, 38 Gerda Hasselfeldt CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL 1175 A Anlage 8 Freigabe und Verwertung von Kasernenarea- len in Bayern über die Bundesvermögensver- waltung; Klärung der Eigentumsverhältnisse der zu verwertenden Kasernenareale, unter an- derem der „Bayern-Kaserne“ in München MdlAnfr 39, 40 Johannes Singhammer CDU/CSU Antw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg 1175 C Anlage 9 Bestand der Bundeswehr an Truppentransport- panzern vom Typ „Fuchs“ sowie deren Ein- satzfähigkeit MdlAnfr 43, 44 Jürgen Koppelin FDP Antw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg 1176 A Anlage 10 Einsatz von AWACS-Flugzeugen mit deut- schen Soldaten im Falle eines Krieges gegen den Irak MdlAnfr 45 Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU Antw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg 1176 B Anlage 11 Abschluss der Finanzierungsvereinbarung für das Verkehrsprojekt „Deutsche Einheit“ 8.2 (ICE-Trasse Nürnberg–Berlin, hier Abschnitt Erfurt–Halle/Leipzig) MdlAnfr 46, 47 Volkmar Uwe Vogel CDU/CSU Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW 1176 C Anlage 12 Baubeginn der Autobahnen A 72, Abschnitt Chemnitz–Leipzig, der Südumgehung Leipzig (A38) und der Ortsumfahrung Meißen (B 101) MdlAnfr 48, 49 Dr. Peter Jahr CDU/CSU Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW 1176 D Anlage 13 Mittelkürzungen durch verspätete Einführung der LKW-Maut; betroffene Straßenbauprojekte MdlAnfr 50, 51 Henry Nitzsche CDU/CSU Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW 1177 A Anlage 14 Sicherung von Arbeitsplätzen durch Erhalt ei- nes Kernbestandes von Aufträgen für die säch- sischen Instandsetzungswerke der DB AG in Chemnitz, Delitzsch und Zwickau MdlAnfr 52, 53 Dr. Michael Luther CDU/CSU Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW 1177 A Anlage 15 Schnellere Anbindung des deutschen ICE-Net- zes an die französische Hochgeschwindig- keitsstrecke TGV-Est über Kehl–Straßburg MdlAnfr 54, 55 PeterWeiß (Emmendingen) CDU/CSU Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW 1177 C Anlage 16 Auswirkungen der veranschlagten Mehrkosten für die Teilstrecke Nürnberg–Erfurt auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der ICE-Strecke Nürnberg–Berlin; Beteiligung des Bundes an den Mehrkosten MdlAnfr 56 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW 1177 D Anlage 17 Information der Länder über das Investitions- programm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ sowie Beantwortung eines Schreibens des thüringischen Kultusministers durch das BMBF MdlAnfr 57, 58 Bernward Müller (Gera) CDU/CSU Antw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . . 1178 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2002 V Anlage 18 Bundesmittel aus dem „Investitionsprogramm des Bundes für den Aus- und Aufbau von Ganz- tagsschulen“ für die persönliche Betreuung von Schülern und Jugendlichen; Berücksichtigung der von den Ländern entwickelten Konzepte MdlAnfr 59, 60 Claudia Nolte CDU/CSU Antw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . . 1178 B Anlage 19 Ausgaben bzw. Mehrausgaben gegenüber den Sollzahlen für Kapitel 30 04 – Titel 632 11 und 632 12 (Schüler- und Studierenden-BAföG) im Haushalt 2002; Gegenfinanzierung MdlAnfr 61, 62 Christoph Hartmann (Homburg) FDP Antw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . . 1178 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2002VI (A) (B) (C) (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2002 1121 15. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2002 Beginn: 13.00 Uhr
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    (A) (C) 1172 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2002 1173 (C) (D) (A) (B) Bernhardt, Otto CDU/CSU 18.12.2002 Brüderle, Rainer FDP 18.12.2002 Bury, Hans Martin SPD 18.12.2002 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 18.12.2002 Herta Dümpe-Krüger, Jutta BÜNDNIS 90/ 18.12.2002 DIE GRÜNEN Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 18.12.2002 Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 18.12.2002 Joseph DIE GRÜNEN Freitag, Dagmar SPD 18.12.2002 Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 18.12.2002 Janssen, Jann-Peter SPD 18.12.2002 Kolbe, Manfred CDU/CSU 18.12.2002 Künast, Renate BÜNDNIS 90/ 18.12.2002 DIE GRÜNEN Lehn, Waltraud SPD 18.12.2002 Möllemann, Jürgen W. FDP 18.12.2002 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 18.12.2002 Poß, Joachim SPD 18.12.2002 Welt, Jochen SPD 18.12.2002 Dr. Westerwelle, Guido FDP 18.12.2002 Dr. Wetzel, Margrit SPD 18.12.2002 Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Christel Humme (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf ei- nes Beitragssatzsicherungsgesetzes (11. Sitzung, Tagesordnungspunkt 12) In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt. Mein Votum lautet „Ja“. Anlage 3 Antwort der Staatsministerin Kerstin Müller auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Drucksa- che 15/177, Fragen 7 und 8): entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenografischen Bericht Welche Grundsätze wurden beim EU-Gipfel in Kopenhagen zur zukünftigen EU-Strukturförderung nach 2006 festgelegt, und wie wirken sich diese Entscheidungen auf die Regionalpolitik in Deutschland aus? Nach welchen Kriterien und mit welchen Beträgen werden die Beitrittsländer, insbesondere Tschechien, von der EU bei der Strukturpolitik gefördert? Zu Frage 7: Der Europäische Rat von Kopenhagen hat im Rahmen seiner Einigung über die Erweiterung der EU auch die Strukturförderung für die Beitrittsländer bis 2006 behan- delt. Die Zukunft der EU-Strukturpolitik nach 2006 stand nicht auf der Tagesordnung des Europäischen Rates. Es wurden deshalb auch keine Grundsätze für die Struktur- förderung nach 2006 festgelegt. Zu Frage 8: Nach dem Beitritt werden die Beitrittsländer nach den- selben Kriterien wie die Mitgliedstaaten bei der Struktur- politik gefördert. Die zehn Beitrittsländer, die zum 1. Mai 2004 in die Europäische Union aufgenommen werden, er- halten ab Beitritt bis Ende 2006 insgesamt 21,746 Milli- arden Euro Strukturmittel. Davon entfallen 2,328 Milliar- den Euro auf Tschechien. Für die Jahre 2000 bis 2003 stellt die Finanzielle Vorausschau den acht mittel- und osteuropäischen Ländern, die der EU zum 1. Mai 2004 beitreten werden, insgesamt 2,8 Milliarden Euro im Rah- men des strukturpolitischen Instruments (ISPA) an Vor- beitrittshilfe zur Verfügung. Davon entfallen auf Tsche- chien 280 Millionen Euro. Ferner werden den oben genannten acht Ländern in dieser Zeit knapp 3 Milliarden Euro Vorbeitrittshilfe im Rahmen von PHARE zur Verfü- gung gestellt; davon entfallen auf strukturpolitische Zwecke etwa 70 Prozent. Tschechien erhält 315 Millionen Euro PHARE-Mittel. Zypern und Malta werden separat gefördert. Sie erhalten gesondert je 44 und 36 Millionen Euro Vorbeitrittshilfe. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/ CSU) (Drucksache 15/177, Fragen 16 und 17): Ist beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Medien- berater beschäftigt, und wenn ja, zu welchen Konditionen? Mit welcher Laufzeit und welchen Vertragsbedingungen ist die Vereinbarung des BMF mit einem Medienberater gegebenen- falls abgeschlossen? Zu Frage 16: Auf der Grundlage eines Beratungsvertrages ist ein freiberuflich tätiger Medienberater an bis zu 10 Tagen für das Bundesministerium der Finanzen tätig. Der Berater ist nicht in die Struktur und den Dienstbetrieb des BMF ein- gegliedert; er hat keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber Angehörigen des BMF. Zu Frage 17: Der derzeitige Beratungsvertrag ist für die Zeit vom 1. Oktober 2002 bis 31. Dezember 2002 abgeschlossen worden. Mit dem Berater sind bereits in der Vergangen- heit mehrere zeitlich befristete Beratungsverträge ab- geschlossen worden. Der Berater erhält ein Honorar von 510 Euro pro Tag für höchstens 10 Tage im Monat. Mit dem Tagessatz sind sämtliche Auslagen und Nebenkosten – mit Ausnahmen von Reisekosten – abgegolten. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fra- gen des Abgeordneten Georg Schirmbeck (CDU/CSU) (Drucksache 15/177, Fragen 29 und 30): Ist der Bundesregierung bewusst, dass die geplante Belastung der Veräußerung des privaten Grundbesitzes mit einer pauschalen Steuer von 15 Prozent (bisher steuerfrei) die Existenzfähigkeit der landwirtschaftlichen Land- und Forstbetriebe schwer treffen würde, weil der private Grundbesitz für sie ein Grundpfeiler der Altersvorsorge und der Betriebsabsicherung darstellt, und ist die Bundesregierung deshalb bereit, von diesem Vorhaben abzulas- sen? Wie beurteilt die Bundesregierung, die sich nach ihren Aussa- gen für die vermehrte Nutzung nachwachsender Rohstoffe ein- setzt, dass durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer für landwirt- schaftliche Vorprodukte auch die landwirtschaftlichen Betriebe als Zulieferer für Biomassekraftheizwerke mit höheren Kosten belastet werden? Zu Frage 29: Grundsätzlich befindet sich bei Land- und Forstbetrie- ben der Grundbesitz im land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen, sodass sie von der vorgeschlagenen Neuregelung der zur Besteuerung der Gewinne aus priva- ten Grundstücksveräußerungsgeschäften nicht betroffen sind. Sollte das Grundstück jedoch aus dem Betriebsver- mögen in das Privatvermögen überführt und anschließend veräußert werden, wird aufgrund des moderaten Steuer- satzes von 15 Prozent die Existenzfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe keineswegs gefährdet. Dies gilt vor allem auch auf Grundstücke, die bereits in der Vergangenheit in das Privatvermögen überführt wur- den, da bei ihnen nach dem Gesetzentwurf faktisch ein die Einkommensteuer abgeltender Steuersatz von 1,5 Prozent auf den Veräußerungserlös angewendet wird. Die Bun- desregierung sieht folglich keinen Grund für die Ände- rung des Gesetzentwurfes. Zu Frage 30: Durch die im Steuervergünstigungsabbaugesetz vorge- sehene Streichung der Umsatzsteuerermäßigung für land- wirtschaftliche Vorprodukte werden landwirtschaftliche Zulieferbetriebe, gewerbliche Betreiber von Biomasse- heizkraftwerken und Endverbaucher nicht zusätzlich be- lastet, da die höhere Umsatzsteuer der Vorprodukte von dem gewerblichen Betreiber des Kraftwerks als Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Die Bundesregierung sieht daher keine negativen Auswirkungen auf die Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) (Drucksache 15/177, Fragen 33 und 34): Wann und in welcher Form hat die (frühere) Bundesregierung den Deutschen Bundestag darüber informiert, dass ihr bereits vor Verabschiedung der „kleinen TKG-Novelle“ im Sommer dieses Jahres von der EU-Kommission die Durchführung eines Ver- tragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag im Falle einer verspäteten Einführung der Betreibervorauswahl im Orts- netz angedroht worden war? Was veranlasste die (frühere) Bundesregierung zu ihrer Aus- sage in der entsprechenden Anhörung des Deutschen Bundes- tages, mit einer Verabschiedung der „kleinen TKG-Novelle“ noch in der 14. Wahlperiode des Deutschen Bundestages sei die Ver- hängung eines Bußgeldes der EU-Kommission gegen die Bun- desrepublik Deutschland abgewendet, obwohl ihr aus Mitteilun- gen der Deutschen Telekom AG bekannt sein musste, dass eine Umsetzung der Betreibervorauswahl im Ortsnetz innerhalb der Umsetzungsfrist bis zum 1. Dezember 2002 aus technischen Grün- den ohnehin ausgeschlossen war? Zu Frage 33: Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag mit der Einbringung der „kleinen Novelle des Tele- kommunikationsgesetzes (TKG-Novelle)“ von dem seit Herbst 2000 anhängigen Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission unterrichtet. In dem vom Bundeskabinett am 17. April 2002 verabschiedeten Ent- wurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des TKG ist in dessen Begründung ausdrücklich Bezug auf das Vertrags- verletzungsverfahren genommen worden. Die „kleine Novelle“ diente dazu, eine Klage der Europäischen Kom- mission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der verspäteten Umsetzung der Richtlinie 98/61/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Septem- ber 1998 zur Änderung der Richtlinie 97/33/EG hinsicht- lich der Übertragbarkeit von Nummern und der Betrei- bervorauswahl (Abl. L 268 vom 3. Oktober 1998) beim EuGH abzuwenden. Zu Frage 34: Eine Mitteilung der Deutschen Telekom AG, nach der die Einrichtung der Betreibervorauswahl im Ortsnetz bis zum 1. Dezember 2002 ausgeschlossen sei, ist der Bun- desregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung hatte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post nach Einbringung der „kleinen Novelle“ mit Schreiben vom 23. April 2002 be- auftragt, die erforderlichen regulatorischen Vorkehrungen zu treffen, damit die Betreibervorauswahl im Ortsnetz zum 1. Dezember 2002 angeboten werden kann. Wider- stände „aus dem Markt“ verhinderten eine frühzeitige Erörterung des Themas. Bevor eine Rechtsgrundlage be- stehe, so das Argument, sei nicht zulässig abschätzbar, welche technischen Vorkehrungen im Einzelnen zu tref- fen seien. Dies führte dazu, dass erst im November 2002 die nötigen technischen Spezifikationen vorlagen, auf de- nen die technischen Vorbereitungen des dominanten An- bieters, der Deutschen Telekom, aufbauen. Mit dieser Ver- zögerung wurde für die Bundesregierung offenkundig, Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 20021174 (C) (D) (A) (B) dass das gegenüber der Europäischen Kommission zuge- sagte Datum, der 1. Dezember 2002, nicht einzuhalten war. Wie in der Antwort zu Ihrer vorherigen Frage bereits dargelegt, sollte mit der „kleinen TKG-Novelle“ eine Klage der Kommission gegen die Bundesrepublik abge- wendet werden. Die Frage der Verhängung eines Buß- geldes wäre, wie in der Ausschusssitzung am 3. Juli 2002 von der Bundesregierung erläutert, dann relevant gewor- den, wenn Deutschland sich der Umsetzung der Richtli- nie ausdrücklich widersetzt hätte, indem eine Änderung des § 43 Abs. 6 TKG vom Parlament abgelehnt worden wäre. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die Fra- gen der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) (Drucksache 15/177, Fragen 37 und 38): Weshalb ist das in dem aus Brasilien importierten Hähnchen- fleisch einer Handelskette mit Sitz in Nordrhein-Westfalen gefun- dene verbotene Antibiotikum Nitrofuran erst durch eine Untersu- chung von Greenpeace und nicht bereits im Rahmen von Warnmeldungen des europäischen Schnellwarnsystems aufgefallen (ddp-Meldung vom 12. Dezember 2002)? Hängt die Tatsache, dass diese Handelskette selbst keine Kennt- nis von der Nitrofuran-Belastung des Hähnchenfleisches hatte, mit der Änderung der Weiterleitungspraxis von Schnellwarnmeldungen der Bundesregierung zusammen, nach der Schnellwarnungen seit Sommer 2002 nicht mehr unmittelbar, sondern lediglich in anony- misierter Form an die Wirtschaft weitergeleitet werden? Zu Frage 37: Die Durchführung der amtlichen Überwachung von Fleisch und Geflügelfleisch obliegt den hierfür zuständigen Landesbehörden. Nach der Verordnung über bestimmte Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von Geflügelfleisch aus Brasilien vom 22. Oktober 2002, mit der die Entscheidung 2002/794/EG der Kommission vom 11. Oktober 2002 um- gesetzt wurde, ist jede Sendung von Geflügelfleisch aus Brasilien im Rahmen der Einfuhruntersuchung insbeson- dere auf Rückstände von Nitrofuranen zu untersuchen. Aufgrund hier bekannter Erkenntnise hat das Bundesmi- nisterium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirt- schaft (BMVEL) die zuständigen Landesbehörden bereits mit Schreiben vom Juli 2002 gebeten, im Rahmen der Ein- fuhrbestimmung Geflügelfleischimporte aus Brasilien ver- stärkt auf Nitrofuran-Rückstände zu untersuchen. Ferner wurden die betroffenen Wirtschaftsverbände im Zusam- menhang mit dem Erlass der genannten Verordnung gebe- ten, Lagerware und Verarbeitungsware, die bzw. deren Rohmaterial vor dem Inkrafttreten der Verordnung einge- führt wurde, im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrollen verstärkt auf Nitrofuran-Rückstände zu untersuchen. Zu Frage 38: Nein. Die betroffene Wirtschaft und damit auch die be- treffende Handelskette konnten aus den anonymisierten Zusammenstellungen über Schnellwarnmeldungen auch vor Beginn der systematischen amtlichen Untersuchung von brasilianischem Geflügelfleisch auf Nitrofurane die Problematik einer möglichen Nitrofuranbelastung von Geflügelfleisch aus bestimmten Drittländern erkennen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die Fra- gen des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/ CSU) (Drucksache 15/177, Fragen 39 und 40): Hat das vom damaligen Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, am 29. Januar 2001 vorgelegte Ressortkonzept zur Feinausplanung und Stationierung der Bundeswehr betreffend die Freigabe und Verwertung von Kasernenarealen in Bayern über die Bundesvermögensverwaltung weiterhin Bestand, und wie sieht der entsprechende Zeitplan für die einzelnen Areale in Bay- ern, insbesondere in München, aus? Sind die Eigentumsverhältnisse der zu verwertenden Kaser- nenareale geklärt, und ist beispielsweise der Bund bezüglich der Münchner „Bayern-Kaserne“ uneingeschränkt befugt, diese zu veräußern oder anderweitig darüber zu verfügen? Zu Frage 39: Mit Herausgabe des Ressortkonzepts Stationierung der Bundeswehr vom 16. Februar 2001 wurde im Rahmen der Neustrukturierung der Bundeswehr die endgültige Ent- scheidung zur künftigen Stationierung getroffen. Im Rah- men dieser Entscheidung wurden die Standortauflösun- gen der Vorgängerregierungen aus den 90er-Jahren – nach erneuter sorgfältiger Prüfung – bestätigt. Die meisten Sta- tionierungsentscheidungen werden bis 2004 greifen. Der Gesamtprozess wird sich jedoch voraussichtlich bis ins Jahr 2006 erstrecken. An diesen Entscheidungen wird weiterhin grundsätz- lich festgehalten. Das Bundesministerium der Verteidigung hat am 26. Juni 2001 der Gesellschaft für Entwicklung, Beschaf- fung und Betrieb (g.e.b.b.) unter anderem die Münchner Liegenschaften Bayern-Kaserne, Luitpold-Kaserne, Prinz-Eugen-Kaserne, Fürst-Wrede-Kaserne und Stand- ortübungsplatz Fröttmaninger Heide zur Entwicklung und Vermarktung übergeben. Folgende Aufgabezeitpunkte sind vorgesehen: Prinz- Eugen-Kaserne (2005), Teilfläche des Standortübungs- platzes Fröttmaninger Heide (2003 bei Kostenübernahme durch die Landeshauptstadt München für die Verlegung des Sprengplatzes). Die Aufgabe der Luitpold-Kaserne (ur- sprünglich für das Jahr 2002 geplant) ist abhängig von der Verlegung der in großen Teilen in der Luitpold-Kaserne un- tergebrachten Bundeswehrfachschule und der Ausdildungs- kompanie Fach-/Fachschulausbildung (Teile der Bundes- wehrfachschul-Unterkunft sind in der Bayern-Kaserne). Zu Frage 40: Bei allen vorgenannten Münchner Liegenschaften ist die Bundeswehrverwaltung als Eigentümer im Grund- buch eingetragen. Damit ist der Bund, d. h. das Bundes- ministerium der Verteidigung, befugt, die Grundstücke zu veräußern oder anderweitig darüber zu verfügen. Das Vor- liegen von Rückübertragungsansprüchen wird im Rahmen Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2002 1175 (C) (D) (A) (B) der Verwertung von der zuständigen Oberfinanzdirektion geprüft und, soweit Ansprüche bestehen, werden diese berücksichtigt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die Fra- gen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) (Druck- sache 15/177, Fragen 43 und 44): Aus welchen Gründen kann die Bundeswehr keine ihrer Trup- pentransportpanzer vom Typ „Fuchs“ entbehren, wie der Bundes- minister der Verteidigung, Dr. Peter Struck, in der ARD am 6. De- zember 2002 erklärte? Wie viele Truppentransportpanzer vom Typ „Fuchs“ sind im Bestand der Bundeswehr, und wie viele sind davon einsatzfähig? Zu Frage 43: Die Aussage des Bundesministers der Verteidigung be- zog sich auf das Gruppenfahrzeug des Typs Transportpan- zer. Insgesamt verfügt die Bundeswehr über 357 Grup- penfahrzeuge vom Typ Transportpanzer. Davon sind 280 Stück ohne Zusatzpanzerung. 77 Stück sind mit Zu- satzpanzerung gegen Minen und ballistischen Schutz ge- gen Geschosse bis 14,5 Millimeter ausgestattet. 74 Grup- penfahrzeuge mit Zusatzpanzerung befinden sich gegenwärtig im Einsatz, 10 bei SFOR, 52 bei KFOR, 6 bei ISAF, 5 in Mazedonien und 1 Fahrzeug in Kuwait. Dem steht ein Gesamtbedarf in den aktiven Truppenteilen von 371 und an den Truppenschulen von 55 für die Ausbil- dung – insgesamt 426 Stück – gegenüber. Damit ist das Heer nur zu 84 Prozent ausgestattet. Aufgrund des Be- darfs dieser Fahrzeuge für den Einsatz, die Ausbildung und für Übungen ist eine Abgabe nicht möglich. Zu Frage 44: Die Bundeswehr verfügt über insgesamt 1 031 Trans- portpanzer des Typs „Fuchs“ in 6 Varianten. Für den Transport von Infanteriegruppen wird der Typ Transport- panzer, Grundmodell, benutzt. Die Bundeswehr besitzt insgesamt 357 Fahrzeuge dieses Typs. Bei einer durch- schnittlichen Einsatzbereitschaft von 80 Prozent stehen damit der Bundeswehr für Einsätze, Ausbildung – ein- schließlich der einsatzvorbereitenden Ausbildung – und Übungen insgesamt circa 285 Fahrzeuge für den Trans- port von Infanteriegruppen zur Verfügung. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/ CSU) (Drucksache 15/177, Frage 45): Wie will die Bundesregierung im Falle eines Krieges gegen den Irak sicherstellen, dass die in AWACS-Flugzeugen zum Ein- satz kommenden deutschen Soldaten ihre Aufgabe, gegnerische Flugzeuge und Schiffe zu erkennen und eigenen Jagdbombern Ziele zuzuweisen, nicht erfüllen? Die Bundesregierung wird sich nicht an militärischen Operationen gegen den Irak beteiligen. Gleichzeitig wird die Bundesregierung zu ihren Bündnisverpflichtungen stehen. Das würde den Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen einschließen, wenn der NATO-Rat entscheiden würde, diese weiter zum Schutz des Bünd- nisgebietes einzusetzen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fragen des Abgeordneten Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) (Drucksache 15/177, Fragen 46 und 47): Zu welchem Zeitpunkt im Jahr 2003 rechnet die Bundesregie- rung mit dem Abschluss der Finanzierungsvereinbarung für das Verkehrsprojekt „Deutsche Einheit“ 8.2 (ICE-Trasse Nürn- berg–Berlin, hier Abschnitt Erfurt–Halle/Leipzig)? Welchen Zeitpunkt setzt die Bundesregierung nach dem Ab- schluss der Finanzierungsvereinbarung für das Verkehrsprojekt „Deutsche Einheit“ 8.2 bis zum Fortgang der Baumaßnahmen an, und welche Zeitachse entfällt auf Planungen und Ausschreibungen? Zu Frage 46: Frau Parlamentarische Staatssekretärin Gleicke hat in der Fragestunde am 13. November 2002 ausführlich Stel- lung zu den Verkehrsprojekten 8.1 und 8.2 bezogen. Ab Sachstand hat sich seither nichts geändert. Mit der Unter- zeichnung der Finanzierungsvereinbarung ist im Jahre 2003 zu rechnen. Zu Frage 47: Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Deut- sche Bahn AG nach Abschluss der Finanzierungsverein- barung umgehend die Baumaßnahmen beim Neubauab- schnitt Erfurt–Gröbers beginnen wird. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) (Drucksa- che 15/177, Fragen 48 und 49): Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Baubeginn der Autobahnen A 72/Abschnitt Chemnitz–Leipzig, der Südumge- hung Leipzig (A 38) und der Ortsumfahrung Meißen (B 101)? Kommt es nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand der Bun- desregierung zu einer Verzögerung des geplanten Baubeginns? Zu Frage 48: Abhängig von dem noch zu schaffenden Baurecht durch den Freistaat Sachsen wird von einem Baubeginn für die Projekte Bundesautobahn A 72 und Bundesstraße B 101 im Jahr 2003 ausgegangen. Der Baubeginn für den 2. Bauabschnitt der Südumfahrung Leipzig im Zuge der Bundesautobahn A38 erfolgte bereits im Dezember 2001. Zu Frage 49: Nein, sofern bei der Bundesautobahn A 72 von der sächsischen Straßenbauverwaltung die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 20021176 (C) (D) (A) (B) Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fragen des Abgeordneten Henry Nitzsche (CDU/CSU) (Druck- sache 15/177, Fragen 50 und 51): Ist es richtig, dass durch die verspätete Einführung der schweren LKW-Maut erhebliche Mittelkürzungen zu erwarten sind? Welche Straßenbauprojekte sind davon konkret betroffen bzw. verzögern sich? Zu Frage 50: Mit der vom 1. Juli 2003 auf den 31. August 2003 ver- legten Einführung der Maut für schwere LKW auf Auto- bahnen stehen im Jahr 2003 zwangsläufig geringere Ein- nahmen als geplant zur Verfügung. Dies führt aber nicht zu Projekt- bzw. Programmkürzungen. Zu Frage 51: Die Maßnahmen, die haushaltsrelevant sind, sind auf Seite 31 des Entwurfs zum Bundeshaushalt 2003 aufge- führt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Michael Luther (CDU/CSU) (Drucksache 15/177, Fragen 52 und 53): Ist die Bundesregierung bereit, die Deutsche Bahn AG (DB AG) aufzufordern, einen Kernbestand von Aufträgen für die sächsischen Instandsetzungswerke der DB AG in Chem- nitz, Delitzsch und Zwickau zu belassen, und wenn ja, mit wel- chen Auftragsvolumen ist für jeden dieser drei Standorte zu rechnen? Wie viele Arbeitsplätze könnten durch die Erhaltung eines Kernbestandes von Aufträgen in den jeweiligen Standorten gebunden werden, und was erwartet die Bundesregierung von etwaigen Investoren, die Interesse am Erhalt von Arbeitsplätzen in den Instandsetzungswerken bekunden, was sie zu tragfähigen Erhaltungskonzepten der Instandsetzungswerke beitragen könn- ten? Zu Frage 52: Über die Organisation einzelner Geschäftsaktivitäten der Deutschen Bahn AG entscheidet der Vorstand des Un- ternehmens gemäß den aktienrechtlichen Vorgaben in ei- gener wirtschaftlicher Verantwortung. Weder der Auf- sichtsrat der Deutschen Bahn AG noch der Bund als Eigentümer können dem Vorstand Weisungen erteilen. Zu Frage 53: Auf die Antwort zu Frage 52 nehme ich Bezug. Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungs- wesen liegen keine Angaben zu dem jeweiligen Auftrags- volumen der einzelnen Ausbesserungswerke und damit auch nicht zu einem Mindest- oder Kernbestand zur Si- cherung eines Standortes vor. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fragen des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/ CSU) (Drucksache 15/177, Fragen 54 und 55): Wie wird die Bundesregierung das Schreiben der Oberbür- germeisterin von Straßburg, Fabienne Keller, und des Präsidenten der Communauté de Strasbourg (CUS), Robert Grossmann, an den Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Dr. Manfred Stolpe, beantworten, in dem diese eine schnellere An- bindung des deutschen ICE-Netzes an die französische Hochge- schwindigkeitsstrecke TGV-Est über Kehl–Straßburg fordern (vgl. Badische Zeitung vom 26. November 2002)? Wird die Bundesregierung die Schreiben zum Anlass nehmen, bei der Deutschen Bahn AG auf eine schnellere Realisierung der Verknüpfung zwischen dem französischen Hochgeschwindig- keitsnetz und dem deutschen Bahnnetz über die Strecke Straß- burg–Kehl–Appenweier zu drängen? Zu Frage 54: Das gemeinsame Schreiben der Oberbürgermeisterin und des Präsidenten des Stadtverbands von Straßburg ist vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen am 26. November 2002 beantwortet worden. In der Antwort wird ausgeführt, dass der deutsche Teil der Schnellbahnverbindung Paris–Ostfrankreich–Südwest- deutschland von Kehl nach Appenweier einschließlich des Ausbaus der bisher eingleisigen Rheinbrücke zusam- men mit der noch nicht terminierten zweiten französi- schen Baustufe von Baudrecourt nach Straßburg fertig- gestellt werden soll. Zu Frage 55: Nein. Mit der Deutschen Bahn AG besteht Einverneh- men, die Strecke Kehl–Appenweier zusammen mit der zweiten französischen Ausbaustufe von Baudrecourt nach Straßburg zu realisieren. Deutsche Vorleistungen sind aus verkehrlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht ge- rechtfertigt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck- sache 15/177, Frage 56): Wirken sich die nunmehr veranschlagten Mehrkosten in Höhe von 700 Millionen Euro für die Teilstrecke Nürnberg–Erfurt auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der ICE-Strecke Nürnberg– Berlin aus, und wie hoch ist der Anteil, den der Bund von den Mehrkosten übernehmen wird (vgl. Coburger Tageblatt vom 5. Dezember 2002)? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass für die Neubaustrecke Erfurt–Ebensfeld Mehrkosten in Höhe von 700 Millionen Euro zu veranschlagen sind. Die in den Medien kursierenden Zahlen sind dem Bund gegenüber noch nicht substanziiert dargelegt worden. Insofern sind für die Bundesregierung die ihr bisher von der Deutschen Bahn AG vorgelegten Zahlen Grundlage ihrer mittelfristi- gen Investitionsplanung. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2002 1177 (C) (D) (A) (B) Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra- gen des Abgeordneten Bernward Müller (Gera) (CDU/ CSU) (Drucksache 15/177, Fragen 57 und 58): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Länder konkret über das Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreu- ung“ zu informieren, und wann beabsichtigt sie, ein entsprechen- des Schreiben des thüringischen Kultusministers, Prof. Dr. Michael Krapp, an den Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundes- ministerin für Bildung und Forschung, Christoph Matschie, vom 22. November 2002 zu beantworten? Was versteht die Bundesregierung unter „fundierten pädagogi- schen Konzepten“ im Sinne des Investitionsprogramms „Zukunft, Bildung und Betreuung“, die laut Äußerungen des Parlamentari- schen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Christoph Matschie, gegenüber der „Thüringischen Landeszeitung“ (20. November 2002) Grundlage für Zuwendungen sein sollen, und welche Inhalte hält die Bundesregierung für erfor- derlich? Zu Frage 57: Die Länder werden in Kürze über die konkreten Eck- punkte des Investitionsprogramms „Zukunft, Bildung und Betreuung“ in Kenntnis gesetzt werden. Zunächst muss- ten zwischen den Bundesressors verschiedene verfah- renstechnische Fragen geklärt werden. Das Schreiben von Herrn Kultusminister Prof. Dr. Krapp an Herrn Parl. Staatssekretär Matschie vom 22. November 2002 wird be- antwortet, wenn die Verfahrensfragen geklärt sind. Zu Frage 58: Ganztagsschulen, die im Rahmen des Investititions- programms „Zukunft, Bildung und Betreuung“ aufgebaut werden, sollen über ein integriertes pädagogisches Kon- zept für den Ganztagsbetrieb verfügen. Die Ausgestaltung eines solchen obliegt den Ländern im Rahmen ihrer Zu- ständigkeit für den Schulbereich und wird von den jewei- ligen Schulen in Zusammenarbeit mit den zu beteiligen- den Akteuren vor Ort durch Weiterentwicklung der Schule im Sinne einer kontinuierlichen Schulentwicklung (Schulprogramm) vorgenommen. Die Bundesregierung versteht unter einem integrierten pädagogischen Konzept grundsätzlich ein den Vor- und Nachmittag umfassendes Konzept, das neben unterrichtsbezogenen Ergänzungen einschließlich Hausaufgabenbetreuung besondere Ange- bote zur Individuellen Förderung, themenbezogene Ar- beitsgemeinschaften und praxisnahe Projekte, eine Mit- tagsverpflegung und anregende Freizeitangebote umfasst. Bei der Gestaltung des Ganztagsprofils sollten neben El- tern und Schülerinnen und Schüler auch außerschulische Träger, insbesondere die Jugendhilfe, und weitere örtliche Kooperationspartner miteinbezogen werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra- gen der Abgeordneten Claudia Nolte (CDU/CSU) (Drucksache 15/177, Fragen 59 und 60): Wird die Bundesregierung aus dem „Investitionsprogramm des Bundes für den Aus- und Aufbau von Ganztagsschulen“ auch Mittel zur Verfügung stellen, die die persönliche Betreuung der Schüler und Jugendlichen betreffen? Wird die Bundesregierung die von den Ländern entwickelten Konzepte, die zur Bewilligung der Mittel verlangt werden, res- pektieren und fördern, oder wird sie darauf dringen, dass die Län- der den Vorstellungen des Bundes folgen? Zu Frage 59: Im Rahmen des geplanten Investitionsprogramms „Zu- kunft, Bildung und Betreuung“ gewährt der Bund den Län- dern eine Finanzhilfe für Neubau-, Ausbau-, Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen und die erforderliche Ausstat- tung zur Einrichtung von Ganztagsschulen. Ganztagsschulen, die im Rahmen des Investitionspro- gramms „Zukunft, Bildung und Betreuung“ aufgebaut werden, sollen über ein integriertes pädagogisches Kon- zept für den Ganztagsbetrieb verfügen. Im Rahmen eines solchen Konzepts werden Kindern und Jugendlichen ver- bindliche Bildungs- und Betreuungsangebote gemacht. Besondere Chancen eines profilierten Ganztagsprofils zur Verbesserung des Bildungsangebots bietet dabei die indi- viduelle Förderung. Zu Frage 60: Die Ausgestaltung eines integrierten pädagogischen Konzepts für den Ganztagsbetrieb obliegt den Ländern im Rahmen ihrer Zuständigkeit für den Schulbereich und wird von den jeweiligen Schulen in Zusammenarbeit mit den zu beteiligenden Akteuren vor Ort durch Weiterent- wicklung der Schule im Sinne einer kontinuierlichen Schulentwicklung (Schulprogramm) vorgenommen. Die Mittel, die im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft, Bildung und Betreuung“ den Ländern zur Ver- fügung gestellt werden sollen, werden den Ländern als Finanzhilfe zur eigenständigen Bewirtschaftung zugewie- sen (entsprechend der Grundvereinbarung über die Ge- währung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder aus dem Jahre 1986). Demnach werden vom Bund keine An- träge der Länder bewilligt, sondern die Länder übermit- teln dem Bund Anmeldungen über ihre geplanten Vorha- ben. Diese müssen entsprechend dem vorgegebenen Förderziel über ein pädagogisches Konzept für den Ganz- tagsbetrieb verfügen; andernfalls besitzt der Bund ein Ausschlussrecht. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra- gen des Abgeordneten Christoph Hartmann (Homburg) (FDP) (Drucksache 15/177, Fragen 61 und 62): In welcher Gesamthöhe werden im Haushaltsjahr 2002 Aus- gaben für Kapitel 3004 Titel 632 11 und Titel 632 12 (Schüler- und Studierenden-BAföG) geleistet, und wie groß sind die Mehraus- gaben insgesamt gegenüber den Sollzahlen? Sind die gegenüber den Sollzahlen des Haushalts 2002 geleis- teten bzw. noch zu leistenden Mehrausgaben zum Teil durch Ein- sparungen an anderen Stellen im Einzelplan 30 gegenfinanziert worden, und wenn ja, an welchen? Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 20021178 (C) (D) (A) (B) Zu Frage 61: Laut Bundeshaushaltsplan weist das Soll 2002 im Ka- pitel 3004 Titel 632 11 einen Betrag von 340 Millionen Euro aus. Nachdem die Bundesländer den Mittelbedarf für den Monat Dezember abgerufen haben, wird das vo- raussichtliche Jahresist bei dem Titel 392 Millionen Euro betragen. Dies entspricht einem überplanmäßigen Mehr- bedarf von 52 Millionen Euro. Das Soll 2002 bei Kapitel 3004 Titel 632 12 beträgt 420 Millionen Euro. Das voraussichtliche Jahresist wird 443 Millionen Euro betragen. Dies entspricht einem über- planmäßigen Mehrbedarf von 23 Millionen Euro. Zu Frage 62: Das Bundesministerium der Finanzen hat am 3. De- zember 2002 seine Einwilligung zur Leistung überplan- mäßiger Ausgaben bei Kapitel 3004 Titelgruppe 31 erteilt. Dabei wurde von einem Mehrbedarf von insgesamt 61 Mil- lionen Euro (bzw. unter Anrechnung der Inanspruch- nahme der Deckungsfähigkeit innerhalb der BAföG-Ti- telgruppe von 43 Millionen Euro) ausgegangen, der nun wie oben ausgeführt überholt ist. Bei der Einwilligung setzt das BMF voraus, dass der Betrag in Höhe der Mehr- ausgaben im Einzelplan 30 haushaltsmäßig eingespart wird. Im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit kann der Mehrbedarf zum Teil durch Minderausgaben bei Kapitel 3004 Titel 61111 in einer Höhe von rund 19 Mil- lionen Euro gedeckt werden. Die danach noch verblei- benden Mehrausgaben von 56 Millionen Euro müssen aus Minderausgaben verschiedener Titel des Einzelplans 30 gedeckt werden. Bedingt durch die zurzeit laufenden Jah- resabschlussarbeiten im BMBF, können zum heutigen Tag keine konkreten Einsparstellen benannt werden. Spätestens bis 20. Februar 2003 sind der Bundeshaupt- kasse für das BMF die Unterlagen zur Rechnungslegung mit den entsprechenden Einsparstellen vorzulegen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2002 1179 (C)(A) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Für eine weitere Frage bekommt der Kollege Bahr das

    Wort.



Rede von Daniel Bahr
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Frau Ministerin, ich habe noch eine Frage zur Umset-

zung des Bundesgleichstellungsgesetzes bei den Bundes-
behörden; das sprachen Sie ja in Ihrer Einleitung an. Wel-
che Fortschritte gibt es da? Können Sie von konkreten
Erfolgen berichten, gerade in Bezug auf entsprechende
Formulare oder – das interessiert mich auch sehr – in Be-
zug auf den barrierefreien Zugriff auf die Homepages der
Bundesbehörden?

Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit und
Soziale Sicherung:

Die Bundesbehörden und insbesondere die Bundesre-
gierung konnten sehr große Erfolge bezüglich der Ein-
stellung schwerbehinderter Menschen verzeichnen, so-
dass sich deren Arbeitsmarktsituation verbessert hat. Der
öffentliche Dienst kann sich sehen lassen: Die Ministerien
haben insgesamt, auch ohne nachgeordnete Behörden, die
erforderliche Quote übertroffen. Damit stehen wir gut da.
Vor allen Dingen ein großes Problem – ich denke an die
Zeit, in der ich noch sehr stark mit Frauen- und Familien-
politik befasst war – haben wir gelöst: Im Vergleich zum
Vorjahr haben wir 11,4 Prozent mehr schwerbehinderte
Frauen eingestellt. Deswegen ist auch der Anteil der
schwerbehinderten Frauen bei den Bundesministerien,
ohne Berücksichtigung der nachgeordneten Bereiche, auf
41,2 Prozent gestiegen. So viel zur Frage der Arbeits-
marktsituation.

Nun zu den Rechtsverordnungen: Wir haben ja auf der
Basis des Gleichstellungsgesetzes drei Rechtsverordnun-
gen in Kraft gesetzt: erstens die Einführung der Gebär-
densprache in Verwaltungsverfahren des Bundes, zwei-
tens – ich habe das eben schon dem Kollegen Koppelin
gesagt –, Blinden und Sehbehinderten Bescheide zugäng-
lich zu machen, und drittens, für Barrierefreiheit auf den
Internetseiten des Bundes zu sorgen.

Das alles wird derzeit umgesetzt. Es ist vorgesehen,
dass bis zum 31. Dezember 2004 – man braucht Zeit, um
das alles auf den Weg zu bringen – die Bundesregierung


(A)



(B)



(C)



(D)


1126


(A)



(B)



(C)



(D)


Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2002 1127

hier im Parlament einen Bericht vorlegt und über die Um-
setzung und den Erfolg dieser Vorhaben berichtet.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Die nächste Frage stellt der Kollege Hüppe.