Rede von
Hans
Büttner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Würden Sie wenigstens die volkswirtschaftlichen Zu-
sammenhänge, die Kollege Dreßen eben aufgezeigt hat,
zur Kenntnis nehmen? Ob 10 Prozent oder 20 Prozent
der Versicherten – das hat Kollege Thomae eben ge-
sagt – Leistungen in Anspruch nehmen, ist nicht die
Frage. Entscheidend ist, dass ein kleinerer Teil der Ver-
sicherten Leistungen in Anspruch nimmt, für die der
größere Teil zahlt. Wenn der größere Teil der Versicher-
ten nicht mehr oder weniger zahlt, dann bleiben trotz-
dem die Kosten für die wenigen, die die Leistungen in
Anspruch nehmen. Wie wollen Sie diesen volkswirt-
schaftlichen und betriebswirtschaftlichen Widerspruch
überhaupt aufklären?
Das Zusammenspiel zwischen Einnahmen und Ausga-
ben in der gesetzlichen Krankenversicherung funktio-
niert dadurch, dass nur ein kleiner Teil der Mitglieder
Leistungen in Anspruch nimmt, während der größere Teil
der Mitglieder dafür solidarisch zahlt. Wenn der größere
Teil weniger zahlt, dann muss für den kleineren Teil ge-
nau das Gleiche wie vorher aufgewendet werden. Das ist
nur über eine Erhöhung der Beiträge aller möglich. Volks-
wirtschaftlich gesehen ist das die Alternative.
Zweitens. Sie haben vorhin auf die Apotheken hinge-
wiesen. Würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass die Apo-
theken von den Ausgabensteigerungen im Arzneimittel-
bereich um 9 Prozent im letzten Jahr durch die Rabatte
profitiert haben? Halten Sie es für nicht zumutbar, dass je-
mand, der 9 Prozent mehr Einnahmen hatte, im Jahr da-
rauf einmal auf Einnahmesteigerungen verzichtet? Teilen
Sie meine Auffassung, dass man deswegen keine Stellen
streichen muss? Wer mit Einnahmesteigerungen um 9 Pro-
zent seine Kosten nicht decken kann, der hat schon vorher
nicht wirtschaftlich gearbeitet. Wenn er wirtschaftlich ge-
arbeitet hat, dann kann er den Verzicht auf Einnahmestei-
gerungen in einem Jahr jederzeit verkraften. Würden Sie
mir da Recht geben?
Andreas Storm
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 14. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. Dezember 2002