Rede von
Dr.
Jürgen
Gehb
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr
Bachmeier, es ist bezeichnend, dass Sie schneller die Ver-
fassungswidrigkeit eines Antrages erkennen, als den
ganzen Antrag lesen können.
Meine Damen und Herren, ich sehe ja ein, dass in der
Bundesregierung und in der Koalition kein Jubel darüber
ausbricht, dass wir einen solchen Antrag einbringen. Sie
können aber nicht von uns erwarten, dass es die Opposi-
tion unterlässt, auch in einem formalisierten Verfahren
Fehler festzustellen, um so die Situation von Rot-Grün in
irgendeiner Weise zu verbessern. Ich sehe auch ein, dass
der Fraktionsvorsitzende der SPD und viele andere Mit-
glieder der SPD-Fraktion weder den Antrag noch Art. 44
des Grundgesetzes noch das Gesetz noch die dazu ergan-
gene Fachliteratur gelesen haben.
Das alles wundert mich nicht, vor allem deshalb, weil Sie
dann noch Sachen sagen, in Bezug auf die der Bundes-
kanzler in einem anderen Zusammenhang von Kakopho-
nie spricht.
Mich wundert aber, dass sich, wie man so schön sagt, der
Papst auf dem Gebiet des Untersuchungsrechts, Herr
Wiefelspütz, der sehr seriöse und sachkundige Aufsätze
geschrieben hat – sie sind jedenfalls unter seinem Namen
erschienen –, ich nehme auch an, Sie haben sie geschrie-
ben –, als Politiker einen Hut aufsetzt, mit dem er sich als
Fachautor schämen müsste.
Herr Wiefelspütz, ich möchte Sie einmal mit einem Zi-
tat aus Ihrem Aufsatz „Die qualifizierte Minderheit im Un-
tersuchungsausschuss“ konfrontieren, der im August-Heft
der „Neuen Justiz“ auf der Seite 398 – die einschlägige
Passage finden Sie auf Seite 399 – veröffentlicht wurde.
Dort heißt es:
Die parlamentarische Untersuchung ist nämlich eine
genuin politische und damit auch parteiische Veran-
staltung, in deren Mittelpunkt die politisch-parlamen-
tarische Auseinandersetzung, der politische Kampf
steht, was von einer idealisierenden, parlamentsfer-
nen Betrachtungsweise häufig verkannt wurde und
wird.
Dem ist im Grunde nichts hinzuzufügen. Wenn Sie nun
allerdings, Herr Wiefelspütz – das wundert mich ganz be-
sonders – pausenlos den Eindruck zu erwecken versu-
chen, hier solle die Gültigkeit oder Legitimität einer Wahl
untersucht werden, dann zeigen Sie mir eine einzige
Stelle, nach der expressis verbis über die Gültigkeit der
Wahl befunden werden soll.