Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 647 A
Zusatztagesordnungspunkt 5:
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk,
weiteren Abgeordneten und der Fraktion
der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs ei-
nes Ersten Gesetzes zur Korrektur des
Versorgungsänderungsgesetzes 2001
(Drucksache 15/45) . . . . . . . . . . . . . . . . . 647 B
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 9:
Erste Beratung des von den Fraktionen der
SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-
NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zurEinbeziehung beurlaubterBeamter in
die kapitalgedeckte Altersversorgung
(Drucksache 15/97) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 647 B
Tagesordnungspunkt 10:
a) Beschlussempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem An-
trag der Bundesregierung: Fortsetzung
des Einsatzes bewaffneter deutscher
Streitkräfte bei der Unterstützung
der gemeinsamen Reaktion auf terro-
ristische Angriffe gegen die USA auf
der Grundlage des Art. 51 der Sat-
zung der Vereinten Nationen und des
Art. 5 des Nordatlantikvertrags so-
wie der Resolutionen 1368 (2001) und
1373 (2001) des Sicherheitsrats der
Vereinten Nationen
(Drucksache 15/37, 15/67) . . . . . . . . . 647 D
b) Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
§ 96 der Geschäftsordnung
(Drucksache 15/70) . . . . . . . . . . . . . . . 648 A
Gernot Erler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 648 A
Ruprecht Polenz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 649 C
Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 651 B
Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . 652 A
Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . . 652 D
Dr. Werner Hoyer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 653 D
Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministe-
rin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 655 C
Hans Raidel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 657 B
Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 658 C
Arnold Vaatz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 660 A
Rainer Arnold SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 661 B
Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU . . . . . 663 A
Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . . . . . 664 A
Ruprecht Polenz CDU/CSU . . . . . . . . . . 664 B
Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . 665 C
Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 666 B
Ergebnis der namentlichen Abstimmung . . . . 667 D
Winfried Hermann BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 666 C
Tagesordnungspunkt 11:
a) – Zweite und dritte Beratung des von
den Fraktionen der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Plenarprotokoll 15/11
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
11. Sitzung
Berlin, Freitag, den 15. November 2002
I n h a l t :
eingebrachten Entwurfs eines Ers-
ten Gesetzes für moderne Dienst-
leistungen am Arbeitsmarkt
(Drucksache 15/25) . . . . . . . . . . . . 670 B
– Zweite und dritte Beratung des von
den Fraktionen der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines Zwei-
ten Gesetzes für moderne Dienst-
leistungen am Arbeitsmarkt
(Drucksache 15/26) . . . . . . . . . . . . 670 B
– Zweite und dritte Beratung des von
der Fraktion der CDU/CSU ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Aktivierung kleiner Jobs
(Kleine-Jobs-Gesetz)
(Drucksache 15/23) . . . . . . . . . . . . 670 B
– Zweite und dritte Beratung des von
den Abgeordneten Karl-Josef
Laumann, Dagmar Wöhrl, weiteren
Abgeordneten und der Fraktion der
CDU/CSU eingebrachten Entwurfs
einesGesetzes zum optimalen För-
dern und Fordern in Vermittlungs-
agenturen (OFFENSIV-Gesetz)
(Drucksachen 15/24, 15/77, 15/78,
15/79, 15/80, 15/81) . . . . . . . . . . . 670 B
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
zu dem Antrag der Abgeordneten
Rainer Brüderle, Dirk Niebel, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der
FDP: Handeln für mehrArbeit
(Drucksachen 15/32, 15/77) . . . . . . . . 670 D
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 6:
Erste Beratung des von der Fraktion der
CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zum Fördern und Fordern in
der Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe
(Drucksache 15/46) . . . . . . . . . . . . . . . . . 671 A
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 7:
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Dirk Niebel, Rainer Brüderle, weiteren Ab-
geordneten und der Fraktion der FDP ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Reform derArbeitnehmerüberlassung
(Drucksache 15/55) . . . . . . . . . . . . . . . . . 671 A
Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 671 B
Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 673 D
Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 675 C
Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU . . . . . . . . . . 677 D
Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 678 C
Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 679 A
Doris Barnett SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 680 B
Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 681 D
Doris Barnett SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 682 A
Dr. Joachim Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . . 682 B
Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 684 A
Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA 685 A
Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 688 D
Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 692 C
Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 694 A
Ergebnis der namentlichen Abstimmung . . . . 697 C
Tagesordnungspunkt 12:
a) Zweite und dritte Beratung des von
den Fraktionen der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Sicherung der Beitragssätze in der ge-
setzlichen Krankenversicherung und in
der gesetzlichen Rentenversicherung
(Beitragssatzsicherungsgesetz)
(Drucksachen 15/28, 15/73, 15/75) . . . 694 C
b) Zweite und dritte Beratung des von den
Fraktionen der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein-
gebrachten Entwurfs eines Zwölften
Gesetzes zur Änderung des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch (Zwölftes
SGB V-Änderungsgesetz)
(Drucksachen 15/27, 15/74, 15/76) . . . 694 D
Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . . 695 A
Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 699 B
Dr. Wolfgang Wodarg SPD . . . . . . . . . . . . . . 703 B
Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 704 A
Birgitt Bender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 704 B
Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . 705 D
Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 707 A
Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . . . . . 709 A
Petra Selg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 711 A
Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 712 B
Silvia Schmidt (Eisleben) SPD . . . . . . . . . . . 713 D
Maria Michalk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 715 C
Gudrun Schaich-Walch SPD . . . . . . . . . . . . . 716 D
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002II
Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 718 C
Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU . . . . . 719 C
Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 720 D
Ergebnis der namentlichen Abstimmung . . . . 721 C
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 723 D
Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 723 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 725 A
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Rüdiger Veit, Klaus Barthel (Starnberg), Lothar
Binding (Heidelberg), Marco Bülow, Reinhold
Hemker, Petra Heß, Walter Hoffmann (Darm-
stadt), Astrid Klug, Horst Kubatschka, Christine
Lehder, Götz-Peter Lohmann (Neubranden-
burg), Dr. Christine Lucyga, Dr. Wilhelm
Priesmeier, Florian Pronold, René Röspel, Horst
Schmidbauer (Nürnberg), Ottmar Schreiner,
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Christoph Strässer
und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD)
zur Abstimmung über den Antrag der Bundes-
regierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffne-
ter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung
der gemeinsamen Reaktion auf terroristische
Angriffe gegen die USAauf der Grundlage des
Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und
des Art. 5 des Nordatlantikvertrages sowie der
Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001) des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Tages-
ordnungspunkt 10) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 725 B
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Dr. Antje Vollmer, Christa Nickels, Thilo Hoppe,
Josef Philip Winkler, Rainder Steenblock und
Jerzy Montag (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) zur Abstimmung über den Antrag der
Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes
bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Un-
terstützung der gemeinsamen Reaktion auf ter-
roristische Angriffe gegen die USA auf der
Grundlage des Art. 51 der Satzung der Verein-
ten Nationen und des Art. 5 des Nord-
atlantikvertrages sowie der Resolution 1368
(2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 10) 726 A
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Jutta Dümpe-Krüger (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) zur Abstimmung über den Antrag
der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsat-
zes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der
Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf
terroristische Angriffe gegen die USA auf der
Grundlage des Art. 51 der Satzung der Verein-
ten Nationen und des Art. 5 des Nordatlan-
tikvertrages sowie der Resolution 1368 (2001)
und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Ver-
einten Nationen (Tagesordnungspunkt 10) 726 C
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) zur Abstimmung über den Antrag
der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsat-
zes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der
Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf
terroristische Angriffe gegen die USA auf der
Grundlage des Art. 51 der Satzung der Verein-
ten Nationen und des Art. 5 des Nordatlan-
tikvertrages sowie der Resolution 1368 (2001)
und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Ver-
einten Nationen (Tagesordnungspunkt 10) . . . 727 B
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Jürgen Koppelin (FDP) zur Abstimmung über
den Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung
des Einsatzes bewaffneter deutscher Streit-
kräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen
Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die
USA auf der Grundlage des Art. 51 der Sat-
zung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des
Nordatlantikvertrages sowie der Resolution
1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheits-
rates der Vereinten Nationen (Tagesordnungs-
punkt 10) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 728 A
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Rüdiger Veit, Klaus Barthel (Starnberg), Götz-
Peter Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine
Lucyga, Florian Pronold, René Röspel, Thomas
Sauer, Anton Schaaf, Ottmar Schreiner,
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk und Waltraud Wolff
(Wolmirstedt) (alle SPD) zur namentlichen Ab-
stimmung über den Entwurf eines Zweiten Ge-
setzes für moderne Dienstleistungen am Arbeits-
markt (Tagesordnungspunkt 11 a) . . . . . . . . . . . 728 A
Anlage 8
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Willi Brase, Peter Dreßen, Klaus Kirschner,
Hans Büttner (Ingolstadt), Horst Kubatschka,
Horst Schmidbauer (Nürnberg), Anette
Kramme, Jella Teuchner und Verena
Wohlleben (alle SPD) zur namentlichen Ab-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002 III
stimmung über den Entwurf eines Zweiten Ge-
setzes für moderne Dienstleistungen am Ar-
beitsmarkt (Tagesordnungspunkt 11 a) . . . . . . 728 B
Anlage 9
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Fritz Schösser (SPD) zur namentlichen Ab-
stimmung über den Entwurf eines Zweiten Ge-
setzes für moderne Dienstleistungen am Ar-
beitsmarkt (Tagesordnungspunkt 11 a) . . . . . . 728 D
Anlage 10
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) zur nament-
lichen Abstimmung über den Entwurf eines
Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt (Tagesordnungspunkt 11 a) 729 A
Anlage 11
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Dr. Wolfgang Wodarg, Horst Schmidbauer
(Nürnberg), Horst Kubatschka, Dr. Heinz
Köhler, Willi Brase, Fritz Schösser, Renate
Gradistanac, Engelbert Wistuba, Hans Büttner
(Ingolstadt), Ingrid Arndt-Brauer, Axel Schäfer
(Bochum), Rolf Kramer, Ursula Mogg,
Dr. Hermann Scheer, Dirk Manzewski, Ulrike
Mehl, Wolfgang Spanier, Frank Hofmann
(Volkach), Hans-Werner Bertl, Erika Simm,
Klaus Barthel (Starnberg), Florian Pronold,
Bernd Scheelen, René Röspel, Verena
Wohlleben und Karin Evers-Meyer (alle SPD)
zur namentlichen Abstimmung über den Ent-
wurf eines Gesetzes zur Sicherung der Bei-
tragssätze in der gesetzlichen Kranken-
versicherung und in der gesetzlichen Renten-
versicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz)
(Tagesordnungspunkt 12 a) . . . . . . . . . . . . . . . 729 C
Anlage 12
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Hubertus Heil, Sabine Bätzing, Dr. Hans-Peter
Bartels, Sören Bartol, Klaus Uwe Benneter,
Dr. Axel Berg, Ute Berg, Petra Bierwirth,
Marco Bülow, Martin Dörmann, Sebastian
Edathy, Siegmund Ehrmann, Petra
Ernstberger, Gabriele Frechen, Kerstin Griese,
Michael Hartmann (Wackernheim), Nina
Hauer, Monika Heubaum, Petra Heß, Eike
Hovermann, Klaas Hübner, Johannes Kahrs,
Ulrich Kelber, Astrid Klug, Christian Lange
(Backnang), Dirk Manzewski, Lothar Mark,
Caren Marks, Christan Müller (Zittau), Gesine
Multhaupt, Dr. Carola Reimann, Silvia
Schmidt (Eisleben), Carsten Schneider,
Karsten Schönfeld, Swen Schulz (Spandau),
Dr. Martin Schwanholz, Rolf Stöckel, Simone
Violka, Andreas Weigel, Andrea Wicklein und
Dr. Rainer Wend (alle SPD) zur Abstimmung
über den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung
der Beitragssätze in der gesetzlichen Kranken-
versicherung und in der gesetzlichen Renten-
versicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz)
(Tagesordnungspunkt 12 a) . . . . . . . . . . . . . . . 730 A
Anlage 13
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Alexander Bonde, Anna Lührmann, Grietje
Bettin, Josef Philip Winkler, Kerstin Andreae,
Christine Scheel, Michaele Hustedt, Albert
Schmidt (Hitzhofen), Anja Hajduk, Rainder
Steenblock, Werner Schulz (Berlin), Petra
Selg, Hubert Ulrich, Dr. Antje Vogel-Sperl,
Franziska Eichstädt-Bohlig, Peter Hettlich,
Ulrike Höfken und Marianne Tritz (alle
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur nament-
lichen Abstimmung über den Entwurf eines Ge-
setzes zur Sicherung der Beitragssätze in der ge-
setzlichen Krankenversicherung und in der
gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatz-
sicherungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 12 a) 730 C
Anlage 14
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Ulrich Kasparick (Ingolstadt) (SPD) zur
namentlichen Abstimmung über den Entwurf
eines Gesetzes zur Sicherung der Beitrags-
sätze in der gesetzlichen Rentenversicherung
(Beitragssatzsicherungsgesetz) (Tagesordnungs-
punkt 12 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 731 C
Anlage 15
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Petra Bierwirth,
Petra Heß, Eckhart Lewering, Götz-Peter
Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine
Lucyga, Dirk Manzewski, Markus Meckel,
Dr. Marlies Volkmer, Jürgen Wieczorek
(Böhlen) (alle SPD) zur namentlichen Abstim-
mung über den Entwurf eines Gesetzes zur
Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen
Krankenversicherung und in der gesetzlichen
Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungs-
gesetz) (Tagesordnungspunkt 12 a) . . . . . . . . . 731 D
Anlage 16
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 732 C
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002IV
(A)
(B)
(C)
(D)
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002 647
11. Sitzung
Berlin, Freitag, den 15. November 2002
Beginn: 9.00 Uhr
Berichtigung
9. Sitzung, Seite 526 (A), Anlage 4: Die Frage 20 wird durch die Parl.
Staatssekretärin Marion Caspers-Merk beantwortet.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002 725
(C)
(D)
(A)
(B)
Breuer, Paul CDU/CSU 15.11.2002
Dr. Däubler-Gmelin, SPD 15.11.2002
Herta
Daub, Helga FDP 15.11.2002*
Dr. Eberl, Christian FDP 15.11.2002
Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 15.11.2002
Gönner, Tanja CDU/CSU 15.11.2002
Gradistanac, Renate SPD 15.11.2002
Hoffmann (Chemnitz), SPD 15.11.2002
Jelena
Dr. Lamers CDU/CSU 15.11.2002*
(Heidelberg), Karl A.
Lietz, Ursula CDU/CSU 15.11.2002
Möllemann, Jürgen W. FDP 15.11.2002
Nitzsche, Henry CDU/CSU 15.11.2002
Rossmanith, Kurt J. CDU/CSU 15.11.2002*
Wohlleben, Verena SPD 15.11.2002*
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der NATO
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Rüdiger Veit, Klaus Barthel
(Starnberg), LotharBinding (Heidelberg), Marco
Bülow, Reinhold Hemker, Petra Heß, Walter
Hoffmann (Darmstadt), Astrid Klug, Horst
Kubatschka, Christine Lehder, Götz-Peter
Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine
Lucyga, Dr. Wilhelm Priesmeier, Florian
Pronold, René Röspel, Horst Schmidbauer
(Nürnberg), Ottmar Schreiner, Dr. Sigrid Skar-
pelis-Sperk, Christoph Strässer und Waltraud
Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung
über den Antrag der Bundesregierung: Fortset-
zung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streit-
kräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen
Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die
USA auf der Grundlage des Art. 51 der Satzung
der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nor-
datlantikvertrages sowie der Resolution 1368
(2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 10)
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Wir stimmen dem oben genannten Antrag der Bundes-
regierung zu.
Wir tun dies vor dem Hintergrund einer ursprünglich
ablehnenden bzw. skeptischen Haltung zum Mandat
„Enduring Freedom“.
Wir tun dies im Bewusstsein, dass die bisherige Bilanz
von „Enduring Freedom“ nach einem Jahr höchst zwie-
spältig ausfällt. Soweit es heute erkennbar ist, wurde
einerseits das Taliban-Regime in Afghanistan als Stütze
des Terrorismus beseitigt und Gewalt, Not und Unter-
drückung in diesem Land teilweise reduziert. Anderer-
seits bestehen, vor allem außerhalb der Hauptstadtregion,
weiterhin kriminelle, gewalttätige und terroristische
Strukturen fort und/oder formieren sich neu.
Für uns ist nicht erkennbar, wie die noch offenen Pro-
bleme in Afghanistan durch „Enduring Freedom“ zu lösen
sind. Wir bleiben dabei, dass viele der vor allem von den
USA eingesetzten Mittel unverhältnismäßig waren.
Flächenbombardements und zivile Opfer sind auch rück-
blickend nicht zu rechtfertigen.
Wegen dieser grundsätzlichen Bedenken sind wir der
Ansicht, dass die von der US-Regierung offenbar ge-
plante militärische Intervention gegen den Irak politisch,
völkerrechtlich und im Hinblick auf die Verfassung der
Bundesrepublik Deutschland als unvertretbar angesehen
werden muss und von uns daher abgelehnt wird. Wir be-
grüßen in diesem Zusammenhang die eindeutige Festle-
gung der Bundesregierung, sich an einer militärischen
Aktion der USA gegen den Irak weder mittelbar noch un-
mittelbar zu beteiligen, und halten fest, dass gerade we-
gen der Formulierung des ursprünglichen Mandats
(„Deutsche Kräfte werden sich an etwaigen Einsätzen ge-
gen den internationalen Terrorismus in anderen Staaten als
Afghanistan nur mit Zustimmung der jeweiligen Regierung
beteiligen“) ein derartiger Bundeswehreinsatz durch die
hier in Rede stehende Entscheidung nicht legitimiert wird.
Wenn wir heute der Verlängerung des unveränderten
Mandats zustimmen, dann geschieht dies in Anerkennung
der positiven Entwicklung in Afghanistan auf der einen
Seite und des verantwortungsvollen Umgangs der Bun-
desregierung mit dem Mandat „Enduring Freedom“ an-
dererseits. Wir sind der Auffassung, dass ein Abziehen
ausländischer Streitkräfte bzw. Ordnungskräfte in Afgha-
nistan zu einer Destabilisierung der dortigen Lage führen
würde und derzeit nicht verantwortet werden kann.
Einige der heute zu würdigenden Erfolge sind offen-
sichtlich nicht „Enduring Freedom“ zuzuschreiben, son-
dern den von uns stets geforderten und unterstützten zivi-
len Komponenten der Antiterrormaßnahmen und dem
ISAF-Mandat der internationalen Staatengemeinschaft.
Wir regen an, möglichst bald jeglichen Einsatz der Bun-
deswehr im Rahmen von „Enduring Freedom“ in die
Strukturen und Zielsetzungen des ISAF-Mandats zu über-
führen.
Wir stimmen zu auf der Basis der uns vorliegenden
Information, dass die Bombardements in Afghanistan
inzwischen beendet worden sind und insoweit auch die
Sorge nicht mehr begründet ist, es werde dadurch unter
der Zivilbevölkerung zu einer nicht überschaubaren An-
zahl von weiteren Opfern kommen. Wir verbinden dies
mit der ausdrücklichen Aufforderung an die Bundesregie-
rung, auf die Verbündeten dahin gehend einzuwirken,
dass dergleichen auch im Rahmen weiterer Auseinander-
setzungen insbesondere bei etwaigen militärischen Eska-
lationen in Afghanistan unterbleibt und eine weitere deut-
sche Beteiligung an diesem Mandat erforderlichenfalls
auch hiervon abhängig zu machen ist.
Wir begrüßen die bisherige Aufbauleistung, vor allem
die Sicherung entstehender demokratischer Strukturen
und die im Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit
geleistete Hilfe und sehen hierin wie in der konsequenten
Fortführung des politischen Prozesses die eigentliche Per-
spektive in der Befriedung dieses geschundenen Landes
und der gesamten Region. Wir bekräftigen aber unsere
Überzeugung, dass politische Probleme nicht durch mili-
tärische Mittel gelöst werden können, sondern dass ein
erfolgreicher Friedensprozess in Afghanistan und anderen
Krisenregionen einer demokratischen, sozialen Grund-
lage und der Achtung von Menschenrechten bedarf.
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Christa
Nickels, Thilo Hoppe, Josef Philip Winkler,
Rainder Steenblock und Jerzy Montag (alle
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung
über den Antrag der Bundesregierung: Fortset-
zung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streit-
kräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen
Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die
USA auf der Grundlage des Art. 51 der Satzung
der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nord-
atlantikvertrages sowie derResolution 1368 (2001)
und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Verein-
ten Nationen (Tagesordnungspunkt 10)
Die intensive Beschäftigung mit den uns bisher be-
kannten Formen des deutschen und internationalen Terro-
rismus zeigt, dass sich Terrorismus mit militärischen Mit-
teln nicht wirklich besiegen lässt. In zahlreichen Debatten
haben wir deshalb unsere Überzeugung zum Ausdruck ge-
bracht, dass durchdachte politische Lösungskonzepte not-
wendig sind, um die historisch-politischen und sozialen
Ursachen des Terrorismus langfristig zu bekämpfen, und
dass jede kurzfristige Militäraktion hier zu kurz greift.
Wir haben in der heutigen Abstimmung mit Ja ge-
stimmt, weil wir anerkennen, dass sich die Bundesregie-
rung von einem umfassenden Sicherheitsbegriff leiten
lässt und besonders gegenüber Afghanistan eine Politik
verfolgt, die in erster Linie dem Aufbau der Zivilgesell-
schaft und von Rechtssicherheit dient.
Der Konkretisierung eines deutschen Beitrags zu
„Enduring Freedom“ entspricht die eindeutige Festlegung
der Bundesregierung, sich an einem militärischen Angriff
gegen den Irak unter keinen Umständen zu beteiligen. Es
war maßgeblich für unsere Entscheidung, dass diese Er-
klärung der Bundesregierung öffentlich vorliegt.
Uns erfüllt jedoch mit Sorge, dass innerhalb der inter-
nationalen Allianz gegen den Terror Menschenrechtsver-
letzungen toleriert werden. Zur Bilanz des bisherigen Anti-
terrorkampfes gehört auch, dass die Opfer beim Namen
genannt und Fehlentwicklungen klar aufgezeigt werden.
Der Kampf gegen den Terrorismus wird konterkariert,
wenn er mit illegalen Mitteln wie etwa der extralegalen
Tötung verdächtiger Personen außerhalb von Kampf-
handlungen geführt wird, wie kürzlich im Jemen gesche-
hen. Menschenrechtsrabatt im Antiterrorkampf darf es
daher nicht geben. Wir gehen davon aus, dass die Bun-
desregierung nicht nur dafür sorgt, dass sich die deutschen
Einsatzkräfte strikt an das Grundgesetz und das Völker-
recht halten, sondern darüber hinaus von allen Partnern in
der Antiterrorkoalition die Einhaltung der Menschen-
rechte einfordert.
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
derAbgeordneten Jutta Dümpe-Krüger (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über
den Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung
des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte
bei der Unterstützung der gemeinsamen Reak-
tion auf terroristische Angriffe gegen die USA
auf der Grundlage des Art. 51 der Satzung der
Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordat-
lantikvertrages sowie der Resolution 1368 (2001)
und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Verein-
ten Nationen (Tagesordnungspunkt 10)
Trotz starker Bedenken werde ich der Verlängerung des
Bundeswehrmandats im Rahmen von „Enduring Free-
dom“ zustimmen.
Ich stehe nach wie vor zu der Überzeugung, dass Ter-
rorismus mit militärischen Mitteln nicht verhindert wer-
den kann. Es gibt aus meiner Sicht auch heute keine
Rechtfertigung für den Tod unbeteiligter Zivilisten im so
genannten Krieg gegen Terror.
Obwohl sich Befürchtungen von vor einem Jahr nicht be-
wahrheitet haben, dass eine gesamte Region destabilisiert
werden und der Konflikt sich länderübergreifend ausweiten
könnte, gibt es Indizien, dass der extremistische Islamismus
weiter Zulauf findet. Dennoch gibt es Argumente, das Man-
dat befristet zu verlängern. Der Abzug der Truppen zum jet-
zigen Zeitpunkt würde den „Warlords“ in die Hände spielen
und könnte zur Destabilisierung Afghanistans führen. Des-
halb gab es für mich wesentliche Anforderungen, von denen
ich meine persönliche Zustimmung zur Verlängerung des
Enduring-Freedom-Einsatzes um ein Jahr abhängig ge-
macht habe. Sie sind im Wesentlichen im neuen Antrag der
Bundesregierung festgehalten, die der Deutsche Bundestag
heute beschließen soll.
Erstens. Die deutsche Bundesregierung hat mehrfach
deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es keine Beteili-
gung Deutschlands an einem möglichen Krieg im Irak ge-
ben wird und dies auch nicht Bestandteil des Mandats ist.
Für diese Haltung muss ihr der Rücken gestärkt werden.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002726
(C)
(D)
(A)
(B)
Zweitens. Es gibt keine Mandatserweiterung über die
jetzigen Einsatzdefinitionen hinaus, sondern ein „unver-
ändertes Mandat“, zeitlich begrenzt auf 12 Monate. Sollte
ein über diesen Zeitraum hinaus gehendes deutsches mi-
litärisches Engagement beabsichtigt werden, wird die
Bundesregierung den Deutschen Bundestag mit der wei-
teren Beteiligung deutscher Kräfte vor Ablauf der Frist
von 12 Monaten konstitutiv befassen.
Drittens. Es gibt die Zusage einer kontinuierlichen Be-
richterstattung durch die Bundesregierung und die Zusi-
cherung, über alle den Einsatz betreffenden Fragen so-
wohl den Deutschen Bundestag als auch die beteiligten
Ausschüsse kontinuierlich zu unterrichten. Außerdem
wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag ei-
nen bilanzierenden Gesamtbericht über den Einsatz der
bewaffneten deutschen Streitkräfte vorlegen.
Viertens. Es gibt die öffentliche Zusicherung, dass die
„Fuchs“-Spürpanzer in Kuwait im Falle eines Irakkrieges
nicht zum Einsatz kommen.
Ich hielte die Überlegung für sinnvoll, den Einsatz in
Afghanistan unter das UN-Mandat für die Schutzgruppe
ISAF zu überführen.
Darüber hinaus sollten unter den gegebenen Umstän-
den die zivilgesellschaftlichen Strukturen gestärkt und
humanitäre Hilfe ausgebaut werden. Wichtige Nothilfe-
Programme müssen durch Aufbauprogramme ergänzt
werden. Der Deutsche Bundestag ist in der Pflicht, sich
mit Perspektiven zu beschäftigen, die ein Ende der Aktion
aufzeigen.
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung
über den Antrag der Bundesregierung: Fortset-
zung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streit-
kräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen
Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die
USA auf der Grundlage des Art. 51 der Satzung
der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nord-
atlantikvertrages sowie der Resolutionen 1368
(2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der
Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 10)
Die Teilnahme der Bundeswehr an dem Krieg gegen
den Terrorismus im Rahmen von „Enduring Freedom“
lehne ich nach wie vor ab. Es ist zwar richtig, dass sich die
politische Situation in Afghanistan durch den Kriegsein-
satz im Rahmen von „Enduring Freedom“ grundlegend
geändert hat. Das Taliban-Regime ist beseitigt, al-Qaida-
Ausbildungslager sind zerstört. Frauen gehen ohne
Schleier, Mädchen besuchen die Schulen, überhaupt le-
ben die Menschen in der Hauptstadt und in einigen ande-
ren Landesteilen freier. Aber zur Befreiung der Frauen,
für ein freieres Leben der Menschen wurde der Krieg
nicht geführt. Die Beseitigung eines diktatorischen, die
Menschenrechte missachtenden Regimes rechtfertigt kei-
nen Angriffskrieg. Wie sollten wir auch sonst gegen einen
Krieg gegen den Irak zur Beseitigung Saddam Husseins
und seines Regimes argumentieren?
Offizielles Kriegsziel war der internationale Kampf
gegen den islamistischen Terrorismus, die Verfolgung der
Hintermänner der Anschläge in den USA vom 11. Sep-
tember 2001. Diese sollten aufgespürt, gefangen genom-
men und zur Verantwortung gezogen werden: „bring to
justice“, wie es in der UN-Resolution heißt.
Der Krieg wurde vom US-Militär von Anfang an nicht
und wird bis heute nicht als eine Art Polizeiaktion geführt,
um die für die Anschläge Verantwortlichen zur Rechen-
schaft zu ziehen, wie Bundestagsbeschluss und UN-Re-
solution dies vorsehen. Der Krieg ist schmutzig und grau-
sam. Er wurde in Teilen als Vernichtungsfeldzug geführt.
Flächenbombardements, Streubomben, Einkesseln und
gnadenloses Vernichten von vermeintlich oder tatsächlich
feindlichen Einheiten hatten den Tod von Tausenden von
Menschen zur Folge. Über 6 000 unbeteiligte Zivilisten
wurden getötet und zu Krüppeln.
Gefangene wurden nicht gemacht, weder bei der „ver-
sehentlich“ angegriffenen Hochzeitsgesellschaft noch
beim Zusammenbomben des Konvois von Besuchern der
Feierlichkeiten in Kabul noch beim Auslöschen von Men-
schengruppen in den Bergen. Gefangene sollen auch gar
nicht gemacht werden. Fallen doch mal Gefangene in die
Hände der US-Armee, wie die in Kuba inhaftierten, dann
findet kein rechtsstaatlicher Prozess statt. Exlegale Exeku-
tionen, wie zuletzt im Jemen, gehören zur Kriegführung.
Die Bundeswehr hat die US-Kriegführung von Anfang
an unterstützt. Unabhängig davon, wie die Unterstützung im
Einzelnen konkret aussieht, wie wichtig sie ist, ob sie etwa
nur im Beobachten und Aufspüren besteht, die Bundeswehr
ist Teil dieser Kriegführung und mitverantwortlich.
Zur wirksamen Bekämpfung des islamistischen Ter-
rors ist dieser Krieg ungeeignet. Das angegebene Kriegs-
ziel wurde nur zum geringen Teil erreicht. Bin Laden, sein
Stellvertreter und der Talibanführer Omar wurden im
Krieg in Afghanistan nicht gefangen. Sie befinden sich
weiter in Freiheit und wirken fort. Die wichtigsten Ver-
dächtigen und die terroristischen Strukturen wurden aus
Afghanistan in die Nachbarländer verdrängt.
Dieser Krieg und insbesondere die gnadenlose Krieg-
führung droht auch zu einem Rekrutierungsprogramm
für Terroristen weltweit zu werden, im arabischen Raum
von Kuwait bis Marokko, aber darüber hinaus auch in
Ländern wie Indonesien und Pakistan. Die Bekämpfung
dieses Terrorismus muss rechtsstaatlich mit polizeilichen
Mitteln geschehen, und zwar dort, wo er sich überwie-
gend organisiert und wo Attentäter ihre Ausbildung er-
halten. Der Kampf mit polizeilichen Mitteln in Deutschland,
Europa und in den USAwar ungleich erfolgreicher bei der
Zerschlagung terroristischer Strukturen und der Festnahme
von Verdächtigen als der Krieg „Enduring Freedom“.
Es gibt eine Alternative auch zu diesem Krieg: In Eu-
ropa und den USA und in anderen Ländern, wo Terroris-
ten rekrutiert und ausgebildet werden, wie Saudi-Arabien,
Marokko, Pakistan, Indonesien, den Kampf gegen den
islamistischen Terrorismus politisch und mit polizeilichen
Mitteln fortzusetzen und zu intensivieren.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002 727
(C)
(D)
(A)
(B)
Anlage 6
Erkrärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) zur
Abstimmung über den Antrag der Bundesregie-
rung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter
deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung
der gemeinsamen Reaktion auf terroristische
Angriffe gegen die USA auf der Grundlage des
Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und
des Art. 5 des Nordatlantikvertrages sowie der
Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001) des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tages-
ordnungspunkt 10)
Ich habe der Verlängerung des Einsatzes der Bundes-
wehr in Afghanistan nicht zugestimmt. Die Bundeswehr
ist für solche Einsätze nicht ausgebildet und nicht aus-
gerüstet. Es ist auch nicht erkennbar, wie die Probleme
Afghanistans durch den miltärischen Einsatz gelöst wer-
den. Besonders über den Beitrag der Vereinigten Staaten
von Amerika gibt es immer noch viel Unklarheiten.
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Rüdiger Veit, Klaus Barthel
(Starnberg), Götz-Peter Lohmann (Neubranden-
burg), Dr. Christine Lucyga, Florian Pronold,
René Röspel, Thomas Sauer, Anton Schaaf,
Ottmar Schreiner, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD)
zur namentlichen Abstimmung über den Ent-
wurf eines Zweiten Gesetzes fürmoderne Dienst-
leistungen am Arbeitsmarkt (Tagesordnungs-
punkt 11 a)
Wir unterstützen alle Maßnahmen mit dem Ziel, die
Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Insbesondere
begrüßen wir, dass mit neuen und verbesserten Instru-
menten die Vermittlungsbemühungen der Arbeitsämter
spürbar verbessert werden sollen.
Gleichzeitig lehnen wir die im Gesetz enthaltenen
Maßnahmen ab, die im Bereich der Arbeitslosenhilfe-
einkommen zu teilweise erheblichen Verschlechterun-
gen führen. Besonders unverständlich ist, dass die ver-
stärkte Anrechnung von Partnereinkommen vor allem die
einkommensschwächeren Haushalte trifft. Die Maßnah-
men führen sowohl verteilungs- wie konjunkturpolitisch zu
unerwünschten Ergebnissen. Es steht zu befürchten, dass
die durch Arbeitslosigkeit bedingte Armut größer wird.
Anlage 8
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Willi Brase, Peter Dreßen,
Klaus Kirschner, Hans Büttner (Ingolstadt),
Horst Kubatschka, Horst Schmidbauer (Nürn-
berg), Anette Kramme, Jella Teuchner und
Verena Wohlleben (alle SPD) zur namentlichen
Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten
Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Ar-
beitsmarkt (Tagesordnungspunkt 11 a)
Wir unterstützen die zentralen Ziele des Gesetzes für
moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Ein wirksa-
mer Beitrag zur Eingliederung von Arbeitslosen und ein
effektiver Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Mittel sind
unverzichtbar.
Wir ziehen jedoch erheblich in Zweifel, ob eine Aus-
höhlung des Kündigungsschutzes durch Zulassung befris-
teter Beschäftigung ab dem 52. Lebensjahr – real sogar ab
dem 50. Lebensjahr – eine messbare Beschäftigungswir-
kung hat. Diese Regelung bringt ältere Arbeitsnehmer
künftig in die latente Gefahr, dauerhaft ohne Kündigungs-
schutz arbeiten zu müssen. Die Arbeitgeber und Arbeitge-
berinnen werden dadurch faktisch ab dem 50. Lebensjahr
der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen keiner-
lei Veranlassung haben, zeitlich begrenzte Arbeitsverhält-
nisse in unbefristete Verträge umzuwandeln. Darüber
hinaus steht die Regelung nicht in Einklang mit den EU-
Richtlinien 1000/70/EG und 2000/78/EG. Diese Richtli-
nien fordern nationale Regelungen gegen den Missbrauch
bei aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen
und zur Vermeidung einer mittelbaren und unmittelbaren
Altersdiskriminierung bei der Beschäftigung von Arbeit-
nehmern.
Entscheidend sind auch die Leistungskürzungen bei
der Arbeitslosenhilfe. Einsparungen bei Arbeitslosengeld
und Arbeitslosenhilfe müssen durch den Abbau der Ar-
beitslosigkeit erreicht werden und nicht durch pauschale
Leistungskürzungen. Die Änderung bei der Arbeitslosen-
hilfe führt außerdem zu Beitragsausfällen in der Kran-
kenversicherung und verstärkt die Finanzierungspro-
bleme in diesem Sicherungssystem.
Parallel zur Umsetzung der Hartz-Vorschläge erwarten
wir Initiativen, mit denen beschäftigungspolitisch über-
greifende Maßnahmen im Rahmen der Wirtschafts- und
Finanzpolitik, sowie der Struktur- und Bildungspolitik auf
den Weg gebracht werden. Hierzu gehört auch eine ex-
pansive Investitionspolitik.
Anlage 9
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Fritz Schösser (SPD) zur na-
mentlichen Abstimmung über den Entwurf eines
Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt (Tagesordnungspunkt 11 a)
Ich unterstütze die zentralen Ziele des Gesetzes für mo-
derne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Ein wirksamer
Beitrag zur Eingliederung von Arbeitslosen und ein ef-
fektiver Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Mittel sind
unverzichtbar.
Ich ziehe jedoch erheblich in Zweifel, ob eine Aushöh-
lung des Kündigungsschutzes durch Zulassung befristeter
Beschäftigung ab dem 52. Lebensjahr – real sogar ab dem
50. Lebensjahr – eine messbare Beschäftigungswirkung
hat. Diese Regelung bringt ältere Arbeitnehmer künftig in
die latente Gefahr, dauerhaft ohne Kündigungsschutz
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002728
(C)
(D)
(A)
(B)
arbeiten zu müssen. Die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen
werden dadurch faktisch ab dem 50. Lebensjahr der Arbeit-
nehmer und Arbeitnehmerinnen keinerlei Veranlassung
haben, zeitlich begrenzte Arbeitsverhältnisse in unbefris-
tete Verträge umzuwandeln. Darüber hinaus steht die Re-
gelung nicht in Einklang mit den EU-Richtlinien
1000/70/EG und 2000/78/EG. Diese Richtlinien fordern
nationale Regelungen gegen den Missbrauch bei aufei-
nanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen und zur Ver-
meidung einer mittelbaren und unmittelbaren Altersdiskri-
minierung bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern.
Einschneidend sind auch die Leistungskürzungen bei
der Arbeitslosenhilfe. Einsparungen bei Arbeitslosengeld
und Arbeitslosenhilfe müssen durch den Abbau der Ar-
beitslosigkeit erreicht werden und nicht durch pauschale
Leistungskürzungen. Die Änderung bei der Arbeitslosen-
hilfe führt außerdem zu Beitragsausfällen in der Kran-
kenversicherung und verstärkt die Finanzierungsprobleme
in diesem Sicherungssystem. Parallel zur Umsetzung der
Hartz-Vorschläge erwarte ich Initiativen, mit denen be-
schäftigungspolitisch übergreifende Maßnahmen im Rah-
men der Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie der Struk-
tur- und Bildungspolitik auf den Weg gebracht werden.
Hierzu gehört auch eine expansive Investitionspolitik.
Anlage 10
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt)
(SPD) zur namentlichen Abstimmung über den
Entwurf eines Zweiten Gesetzes für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Tagesord-
nungspunkt 11 a)
Ich werde dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleis-
tungen am Arbeitsmarkt zustimmen, obwohl ich nach wie
vor gegen die Einfügung des § 35 a in das Einkommen-
steuergesetz verfassungsrechtliche Einwendungen habe
und darin auch keinen Beitrag zur Erhöhung der Zahl so-
zialversicherungsrechtlicher Beschäftigungsverhältnisse
in Privathaushalten sehe. Da ich gegen die übrigen Be-
stimmungen des Gesetzes keine grundsätzlichen Ein-
wände habe, will ich mit meiner Zustimmung einer ra-
schen Einführung des Gesetzes nicht im Wege stehen,
kündige aber bereits jetzt an, dass ich die Bestimmung des
neuen § 35 a Einkommensteuergesetz durch alle Gerichts-
instanzen überprüfen lassen werde. Durch die Regelung
wird nämlich zum einen der Grundsatz des Einkommen-
steuerrechts verletzt, nach dem Kosten der privaten Le-
bensführung nicht steuerlich absetzbar sind. Zum anderen
führt der neue Paragraph zu einer ungleichen Behandlung
haushaltsnaher Dienstleistungen zwischen Beschäftigten,
die mit geringen Beiträgen zur Sozialversicherung im
Haushalt selbst angestellt sind, und denen, die haushalts-
nahe Dienstleistungen unter voller Sozialversicherungs-
pflicht in eigenständigen Betrieben ausführen, wie zum
Beispiel Beschäftigte in Wäschereien, Haushaltsservice-
Agenturen, Gärtnereien und Landschaftspflegern bis hin
zu Köchen in Gaststätten oder Kantinen. Es verletzt den
Gleichheitsgrundsatz, wenn zum Beispiel das Waschen
und Bügeln von Hemden steuerlich absetzbar ist, wenn es
von im Haushalt Beschäftigten vorgenommen wird, je-
doch dann nicht, wenn dies in einem Reinigungsbetrieb
ausgeführt wird. Ebenso verletzt es den Gleichheits-
grundsatz, wenn Gartenarbeiten absetzbar werden, die
zum Beispiel von einem im Haushalt angestellten Gärtner
vorgenommen werden, nicht jedoch, wenn die gleichen
Arbeiten von dem Angestellten eines Gärtnereibetriebes
ausgeführt werden etc. Darüber hinaus zeigen diese Bei-
spiele, dass diese steuerliche Bevorzugung haushaltsnahe
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
in anderen gewerblichen Organisationsformen gefährden
kann.
Anlage 11
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg, Horst
Schmidbauer (Nürnberg), Horst Kubatschka,
Dr. Heinz Köhler, Willi Brase, Fritz Schösser,
Renate Gradistanac, Engelbert Wistuba, Hans
Büttner (Ingolstadt), Ingrid Arndt-Brauer, Axel
Schäfer (Bochum), Rolf Kramer, Ursula Mogg,
Dr. Hermann Scheer, Dirk Manzewski, Ulrike
Mehl, Wolfgang Spanier, Frank Hofmann
(Volkach), Hans-Werner Bertl, Erika Simm,
Klaus Barthel (Starnberg), Florian Pronold,
Bernd Scheelen, René Röspel, Verena Wohlleben
und Karin Evers-Meyer (alle SPD) zur nament-
lichen Abstimmung über den Entwurf eines
Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der
gesetzlichen Krankenversicherung und in der
gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatz-
sicherungsgesetz – BSSichG) (Tagesordnungs-
punkt 11 a)
Um weitere Steigerungen der Lohnnebenkosten zu ver-
meiden und die Stabilität der Krankenkassenbeiträge nicht
zu belasten, werden wir dem Beitragssatzsicherungsgesetz
zustimmen, obwohl wir mit der überproportionalen Be-
lastung des Zahntechnikerhandwerks nicht einverstanden
sind.
Bereits während der Zeit der Kohl-Regierung kam es
in diesem Handwerksbereich zu erheblichen wirtschaft-
lichen Belastungen durch eine zweimalige gesetzliche
Preisabsenkung sowie durch einen Nachfrageeinbruch
nach Einführung von Festzuschüssen für Zahnersatz. Die
wirtschaftliche Situation dieser Handwerksbetriebe wird
zusätzlich belastet durch einen grauen Markt, der zum
Teil über Zahnarztpraxen Billigimporte aus dem Ausland
in das deutsche System einschleust. Bisher ist das Zahn-
technikerhandwerk trotz allem ein wichtiger Arbeitgeber
und Ausbildungsträger.
Es ist nicht hinnehmbar, dass dieser Bereich des Hand-
werks gleichzeitig durch eine Mehrwertsteuererhöhung und
außerdem durch eine gesetzliche Absenkung seiner Preise
um 5 Prozent belastet werden soll. Damit würde unserer
Meinung nach in Kauf genommen, dass hier zahlreiche
Arbeits- und Ausbildungsplätze in Handwerksbetrieben zer-
stört oder zumindest gefährdet werden und dass es zu er-
heblichen Abwanderungsprozessen und zu einer weiteren
Stärkung von Grauimporten bei Zahnersatz kommt.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002 729
(C)
(D)
(A)
(B)
Es ist uns klar, dass das Beitragssatzsicherungsgesetz
unter starkem Termindruck steht und dass eine Stabili-
sierung der Krankenkassenbeiträge durch dieses Gesetz
zwingend erforderlich ist. Wir bedauern, dass es nicht
mehr gelungen ist, eine Alternative für die jetzt festge-
schriebene Lösung zu finden, und fordern die Bundes-
regierung und die Krankenkassen auf, der besonderen
Verantwortung für die Arbeitsplätze im Bereich des Zahn-
technikerhandwerks in angemessener Weise gerecht zu
werden.
Anlage 12
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Hubertus Heil, Sabine
Bätzing, Dr. Hans-Peter Bartels, Sören Bartol,
Klaus Uwe Benneter, Dr. Axel Berg, Ute Berg,
Petra Bierwirth, Marco Bülow, Martin Dörmann,
Sebastian Edathy, Siegmund Ehrmann, Petra
Ernstberger, Gabriele Frechen, Kerstin Griese,
Michael Hartmann (Wackernheim), Nina Hauer,
Monika Heubaum, Petra Heß, Eike Hovermann,
Klaas Hübner, Johannes Kahrs, Ulrich Kelber,
Astrid Klug, Christian Lange (Backnang), Dirk
Manzewski, Lothar Mark, Caren Marks,
Christian Müller (Zittau), Gesine Multhaupt,
Dr. Carola Reimann, Silvia Schmidt (Eisleben),
Carsten Schneider, Karsten Schönfeld, Swen
Schulz (Spandau), Dr. Martin Schwanholz, Rolf
Stöckel, Simone Violka, Andreas Weigel, Andrea
Wicklein und Dr. RainerWend (alle SPD) zurAb-
stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur
Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen
Krankenversicherung und in der gesetzlichen
Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsge-
setz – BSSichG) (Tagesordnungspunkt 12 a)
Wir tun dies vor dem Hintergrund einer konjunkturel-
len Entwicklung, die, anders als von allen Sachverständi-
gen prognostiziert, zu massiven Ausfällen von Einnah-
men bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der
gesetzlichen Krankenversicherung geführt hat. Wir tun
dies in dem Bewusstsein, dass jede Erhöhung von Lohn-
nebenkosten eine Belastung des Faktors Arbeit darstellt
und damit die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplät-
zen erschwert. Wir tun dies auch im Bewusstsein, dass
viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – vor allem
die jüngeren – durch diesen Schritt die Gerechtigkeit zwi-
schen den Generationen berührt sehen.
Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu, um damit ei-
nen Beitrag zur kurzfristigen Deckung der Einnahmeaus-
fälle zu leisten. Dieser Schritt entlässt uns aber nicht aus
der Verantwortung, weitere strukturelle Reformen in die-
sen sozialen Sicherungssystemen durchzusetzen.
In der Rentenversicherung und in der gesetzlichen
Krankenversicherung muss der demographischen Ent-
wicklung Rechnung getragen werden. Die Verteilung der
Lasten soll dem Gebot der Generationengerechtigkeit ent-
sprechen. Zudem ist zur Finanzierung dieser Sicherungs-
systeme die Einbeziehung weiterer Gruppen der Gesell-
schaft notwendig.
Im System der Altersvorsorge ist in der vergangenen
Legislaturperiode mit dem Aufbau einer kapitalgedeckten
Säule ein richtiger Weg eingeschlagen worden, der kon-
sequent fortgesetzt werden muss. Dabei ist zu prüfen, ob
in Zukunft eine betriebliche bzw. private Vorsorge obliga-
torisch vorzusehen ist.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt es, durch
eine tief greifende Reform die Qualität unseres Gesund-
heitswesens zu verbessern, Wettbewerb zwischen den
Leistungserbringern zu ermöglichen, Wirtschaftlichkeits-
reserven zu erschließen und das System entsprechend der
demographischen Entwicklung der Gesellschaft anzupas-
sen. Um diese Aufgaben zu bewältigen, wird die Bundes-
regierung eine Kommission unter Leitung von Prof. Dr.
Bert Rürup einsetzen. An den Beratungen dieser Reform-
kommission müssen in jedem Fall auch Vertreter der jün-
geren Generation beteiligt werden.
Wir sind der festen Überzeugung, dass nur die Koali-
tion aus der SPD und dem Bündnis 90/Die Grünen in der
Lage ist, die notwendigen nachhaltigen Reformen der so-
zialen Sicherungssysteme zu verwirklichen – wirtschaft-
lich vernüftig, sozial gerecht und im Interesse des Zu-
sammenhalts unserer Gesellschaft.
Anlage 13
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Alexander Bonde, Anna
Lührmann, Grietje Bettin, Josef Philip Winkler,
Kerstin Andreae, Christine Scheel, Michaele
Hustedt, Albert Schmidt (Hitzhofen), Anja
Hajduk, Rainder Steenblock, Werner Schulz
(Berlin), Petra Selg, Hubert Ulrich, Dr. Antje
Vogel-Sperl, Franziska Eichstädt-Bohlig, Peter
Hettlich, Ulrike Höfken und Marianne Tritz
(alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur nament-
lichen Abstimmung über den Entwurf eines Ge-
setzes zur Sicherung der Beitragssätze in der
gesetzlichen Krankenversicherung und in der
gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatz-
sicherungsgesetz – BSSichG) (Tagesordnungs-
punkt 12 a)
Wir stimmen dem Gesetzentwurf zur Sicherung der
Beitragssatzstabilität in der gesetzlichen Krankenver-
sicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung
nur mit Bedenken zu. Die Anhebung der Rentenversiche-
rungsbeiträge halten wir für ein falsches Signal.
Die rot-grüne Bundesregierung hat von den Wählern
den Auftrag für vier weitere Jahre Reformpolitik erhalten.
Wir sehen zu einer solchen Reformpolitik und zur rot-grü-
nen Koalition keine Alternative. Kernanliegen einer ver-
antwortungsvollen und angemessenen rot-grünen Politik
muss eine strukturelle Reform der Sozialversicherungs-
systeme sein. Die Stabilität der Rentenversicherung ist so-
wohl durch die Veränderungen der Arbeitswelt als auch
durch die demographische Entwicklung bereits seit lan-
gem gefährdet. Obwohl die Mängel hinlänglich bekannt
sind, hat noch keine Regierung eine ausreichende Re-
formlösung umgesetzt. Zu häufig wurde versucht, die
Symptome anstelle der Ursachen zu beseitigen. Die Re-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002730
(C)
(D)
(A)
(B)
form der Sozialversicherungssysteme muss diesen He-
rausforderungen gerecht werden. Die Rentenreform der
letzten Legislaturperiode war ein wichtiger Paradigmen-
wechsel zu mehr Eigenverantwortung bei gleichzeitiger
Unterstützung der sozial Schwächeren. Dies war ein ers-
ter Schritt in die richtige Richtung. Mit dem Ergebnis kön-
nen wir uns aber nicht zufrieden geben.
Es ist absehbar, dass die gesetzliche Rentenversiche-
rung in den kommenden Jahren mit immer weniger Bei-
tragszahlern immer mehr Rentenempfänger finanzieren
muss. Der Handlungsbedarf, der sich aus dieser Schief-
lage ableitet, ist den Menschen durchaus bewusst. Es ist
daher nur verantwortungsvoll, eine ehrliche und solida-
rische Reform anzugehen und den Bürgerinnen und Bür-
gern die Planungssicherheit wiederzugeben, die über die
letzten Jahrzehnte verloren gegangen ist.
Unser Ziel ist es, der jungen Generation eigene Hand-
lungsspielräume zu erhalten und gleichzeitig der älteren
Generation einen angemessenen Lebensstandard zu si-
chern. Es geht nicht um einen Konflikt „Jung gegen Alt“.
Es geht vielmehr darum, die Interessen aller Generationen
miteinander zu vereinbaren und den Generationenvertrag
gerecht zu gestalten. Der Generationenvertrag kann nur
auf Gegenseitigkeit beruhen: in einem gerechten Aus-
gleich zwischen den Bedürfnissen der älteren und der jün-
geren Generationen. Wir nehmen wahr, dass es in dieser
Gesellschaft eine große Bereitschaft zu einer solidari-
schen Reform gibt und auch die älteren Generationen die
Notwendigkeit eines langfristigen Umbaus mit Augen-
maß erkannt haben.
Wir bedauern, dass das Prinzip der Generationenge-
rechtigkeit für die Übergangszeit bis zu einer grundlegen-
den Reform nicht berücksichtigt wird und einseitig die
jungen Generationen durch Beitragssteigerungen und die
Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen belastet wer-
den. Neben der gerechten Finanzierung der Alterssiche-
rung zwischen den Generationen muss auch die gerechte
Finanzierung innerhalb einer Generation gewährleistet
werden. Wir fordern die Einführung einer Bürgerversi-
cherung, die auch Beamte, Selbstständige und Parlamen-
tarier mit umfasst.
Die Steigerung der Lohnnebenkosten ist ein falsches
wirtschaftliches Signal. Arbeit muss in unserem Land bil-
liger werden. Die Finanzierung des Rentenversicherungs-
systems muss daher langfristig noch stärker kapitalge-
deckt sein. Wir stimmen dem vorliegenden Gesetz nur zu,
weil zugleich die Einsetzung der Kommission die Per-
spektive für eine grundlegende Rentenreform eröffnet:
Generationengerechtigkeit und Senkung der Lohnneben-
kosten sind als Reformmaßstäbe im Arbeitsauftrag der
Kommission explizit fest geschrieben. Denn in dem
Reformauftrag heißt es: „Es ist Aufgabe der Kommission,
Vorschläge für eine nachhaltige Finanzierung und Wei-
terentwicklungderSozialversicherungenzuentwickeln. Ins-
besondere muss es darum gehen, die langfristige Finanzie-
rung der sozialstaatlichen Sicherungsziele und die
Generationengerechtigkeitzugewährleisten. ...Umbeschäf-
tigungswirksame Impulse zu geben, sollenWege dargestellt
werden,wie dieLohnnebenkostengesenktwerdenkönnen.“
Wir werden uns konstruktiv an der Debatte und der
noch in dieser Legislaturperiode notwendigen Umsetzung
der Kommissionsergebnisse beteiligen.
Anlage 14
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Ulrich Kasparick (Ingolstadt)
(SPD) zur namentlichen Abstimmung über den
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Bei-
tragssätze in der gesetzlichen Krankenversiche-
rung und in der gesetzlichen Rentenversiche-
rung (Beitragssatzsicherungsgesetz – BSSichG)
(Tagesordnungspunkt 12a)
Ich erkläre: Als ostdeutscher Abgeordneter stimme ich
dem vorliegenden Gesetzentwurf nur schweren Herzens
zu, weil er für ein Jahr die in Aussicht gestellte Anglei-
chung der Lebensverhältnisse insbesondere im Bereich
der ambulanten medizinischen Versorgung in den neuen
Bundesländern aussetzt und so den Abstand zwischen al-
ten und neuen Bundesländern weiter vergrößert.
Ich stimme dem Gesetzentwurf zu vor dem Hinter-
grund einer konjunkturellen Entwicklung, die, anders als
von allen Sachverständigen prognostiziert, zu massiven
Ausfällen von Einnahmen bei der gesetzlichen Renten-
versicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung
geführt hat.
Ich stimme diesem Gesetzentwurf zu, weil er einen
Beitrag zur kurzfristigen Deckung der Einnahmeausfälle
leisten soll. Diese Notoperation entlässt uns aber nicht aus
der Verantwortung, wirklich wirksame strukturelle Refor-
men in den sozialen Sicherungssystemen durchzusetzen.
Zusammen mit dem angekündigten umfassenden Re-
formgesetz im kommenden Jahr brauchen wir einen ver-
lässlichen Zeitplan für die Angleichung der Vergütungen
der Ärzte im Osten an das Westniveau, die natürlich nicht
losgelöst von den generellen Einkommensanpassungen im
öffentlichen Dienst bzw. im BAT vonstatten gehen kann.
Diese Angleichung ist unbedingt notwendig, damit
auch in Zukunft eine flächendeckende ambulante medizi-
nische Versorgung in den neuen Ländern gewährleistet
werden kann. Die Ärzte brauchen dringend Planungssicher-
heit für ihre Praxen. Der verstärkten Abwanderungstendenz
der Mediziner aus den neuen Ländern muss auch auf Bun-
desebene dringend entgegengewirkt werden. Der vorlie-
gende Gesetzentwurf leistet dazu allerdings keinen Beitrag.
Neben der zügigen Umsetzung des Wohnortprinzips in
der anstehenden Strukturreform müssen schnell wirksame
Maßnahmen zur Verbesserung der ambulanten medizini-
schen Versorgung in den neuen Bundesländern eingeführt
werden.
Anlage 15
Erklärung nach § 31 GO
derAbgeordneten Waltraud Wolff (Wolmirstedt),
Petra Bierwirth, Petra Heß, Eckhart Lewering,
Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg),
Dr. Christine Lucyga, Dirk Manzewski, Markus
Meckel, Dr. Marlies Volkmer, Jürgen Wieczorek
(Böhlen) (alle SPD) zur namentlichen Abstim-
mung über den Entwurfs eines Gesetzes zur
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002 731
(C)
(D)
(A)
(B)
Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen
Krankenversicherung und in der gesetzlichen
Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsge-
setz – BSSichG) (Tagesordnungspunkt 12 a)
Wir stimmen dem oben genannten Gesetzentwurf zu.
Wir tun dies vor dem Hintergrund einer konjunkturel-
len Entwicklung, die, anders als von allen Sachverständi-
gen prognostiziert, zu massiven Ausfällen von Einnah-
men bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der
gesetzlichen Krankenversicherung geführt hat.
Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu, der einen Bei-
trag zur kurzfristigen Deckung der Einnahmeausfälle leis-
tet. Dieser Schritt entlässt uns aber nicht aus der Verant-
wortung, weitere strukturelle Reformen in diesen sozialen
Sicherungssystemen durchzusetzen.
Erstens. Zusammen mit dem angekündigten umfassen-
den Reformgesetz im kommenden Jahr brauchen wir einen
verlässlichen Zeitplan für die Angleichung der Vergütungen
der Ärzte im Osten an das Westniveau, die natürlich nicht
losgelöst von den generellen Einkommensanpassungen im
Öffentlichen Dienst bzw. im BAT vonstatten gehen kann.
Das ist deshalb so unbedingt notwendig, damit wir
auch in Zukunft eine flächendeckende ambulante medizi-
nische Versorgung in den neuen Ländern haben. Die Ärzte
brauchen dringend Planungssicherheit für ihre Praxen.
Der verstärkten Abwanderungstendenz der Mediziner aus
den neuen Ländern muss auch auf Bundesebene dringend
entgegengewirkt werden. Neben der zügigen Umsetzung
des Wohnortprinzips in der anstehenden Strukturreform,
müssen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der ambu-
lanten medizinischen Versorgung in den neuen Bundes-
ländern eingeführt werden.
Zweitens. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, obwohl
wir in der überproportionalen Belastung des Zahntech-
nikerhandwerkes ernsthafte Probleme sehen. Wenn dieser
Handwerkszweig zum einen durch die Mehrwertsteuerer-
höhung und zum anderen durch die gesetzliche Absen-
kung der Preise um fünf Prozent belastet wird, werden
zahlreiche Arbeits- und Ausbildungsplätze, ganz beson-
ders in den neuen Bundesländern, auf diese Weise in
Frage gestellt. Ebenfalls wird dem Abwanderungsprozess
weiter Vorschub geleistet.
Wir sind aber nach wie vor der Überzeugung, dass nur
die Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der
Lage ist, die notwendigen nachhaltigen Reformen der so-
zialen Sicherungssysteme zu verwirklichen. Deshalb for-
dern wir die Bundesregierung auf, der besonderen Ver-
antwortung für die Sicherung von Arbeitsplätzen und
einer flächendeckenden ambulanten Patientenbetreuung
gerecht zu werden.
Anlage 16
Amtliche Mitteilung
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit-
geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla-
gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla-
ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung
abgesehen hat.
Ausschuss fürWirtschaft und Arbeit
Drucksache 14/8832 Nr. 2.15
Drucksache 14/9137 Nr. 1.7
Drucksache 14/9640 Nr. 2.4
Drucksache 14/9640 Nr. 2.13
Drucksache 14/9640 Nr. 2.15
Drucksache 14/9640 Nr. 2.17
Drucksache 14/9640 Nr. 2.18
Drucksache 14/9640 Nr. 2.19
Drucksache 14/9640 Nr. 2.20
Drucksache 14/9640 Nr. 2.21
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002732
(C)
(D)
(A)
(B)
Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin