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    Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 647 A Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs ei- nes Ersten Gesetzes zur Korrektur des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 (Drucksache 15/45) . . . . . . . . . . . . . . . . . 647 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zurEinbeziehung beurlaubterBeamter in die kapitalgedeckte Altersversorgung (Drucksache 15/97) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 647 B Tagesordnungspunkt 10: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem An- trag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terro- ristische Angriffe gegen die USA auf der Grundlage des Art. 51 der Sat- zung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantikvertrags so- wie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Drucksache 15/37, 15/67) . . . . . . . . . 647 D b) Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 15/70) . . . . . . . . . . . . . . . 648 A Gernot Erler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 648 A Ruprecht Polenz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 649 C Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 651 B Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . 652 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . . 652 D Dr. Werner Hoyer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 653 D Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministe- rin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 655 C Hans Raidel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 657 B Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 658 C Arnold Vaatz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 660 A Rainer Arnold SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 661 B Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU . . . . . 663 A Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . . . . . 664 A Ruprecht Polenz CDU/CSU . . . . . . . . . . 664 B Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . 665 C Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 666 B Ergebnis der namentlichen Abstimmung . . . . 667 D Winfried Hermann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 666 C Tagesordnungspunkt 11: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Plenarprotokoll 15/11 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 11. Sitzung Berlin, Freitag, den 15. November 2002 I n h a l t : eingebrachten Entwurfs eines Ers- ten Gesetzes für moderne Dienst- leistungen am Arbeitsmarkt (Drucksache 15/25) . . . . . . . . . . . . 670 B – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zwei- ten Gesetzes für moderne Dienst- leistungen am Arbeitsmarkt (Drucksache 15/26) . . . . . . . . . . . . 670 B – Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aktivierung kleiner Jobs (Kleine-Jobs-Gesetz) (Drucksache 15/23) . . . . . . . . . . . . 670 B – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs einesGesetzes zum optimalen För- dern und Fordern in Vermittlungs- agenturen (OFFENSIV-Gesetz) (Drucksachen 15/24, 15/77, 15/78, 15/79, 15/80, 15/81) . . . . . . . . . . . 670 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Dirk Niebel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Handeln für mehrArbeit (Drucksachen 15/32, 15/77) . . . . . . . . 670 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Fördern und Fordern in der Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe (Drucksache 15/46) . . . . . . . . . . . . . . . . . 671 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dirk Niebel, Rainer Brüderle, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion der FDP ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform derArbeitnehmerüberlassung (Drucksache 15/55) . . . . . . . . . . . . . . . . . 671 A Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 671 B Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 673 D Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 675 C Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU . . . . . . . . . . 677 D Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 678 C Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 679 A Doris Barnett SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 680 B Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 681 D Doris Barnett SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 682 A Dr. Joachim Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . . 682 B Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 684 A Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA 685 A Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 688 D Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 692 C Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 694 A Ergebnis der namentlichen Abstimmung . . . . 697 C Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der ge- setzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz) (Drucksachen 15/28, 15/73, 15/75) . . . 694 C b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Zwölftes SGB V-Änderungsgesetz) (Drucksachen 15/27, 15/74, 15/76) . . . 694 D Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . . 695 A Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 699 B Dr. Wolfgang Wodarg SPD . . . . . . . . . . . . . . 703 B Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 704 A Birgitt Bender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 704 B Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . 705 D Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 707 A Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . . . . . 709 A Petra Selg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 711 A Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 712 B Silvia Schmidt (Eisleben) SPD . . . . . . . . . . . 713 D Maria Michalk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 715 C Gudrun Schaich-Walch SPD . . . . . . . . . . . . . 716 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002II Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 718 C Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU . . . . . 719 C Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 720 D Ergebnis der namentlichen Abstimmung . . . . 721 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 723 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 723 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 725 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rüdiger Veit, Klaus Barthel (Starnberg), Lothar Binding (Heidelberg), Marco Bülow, Reinhold Hemker, Petra Heß, Walter Hoffmann (Darm- stadt), Astrid Klug, Horst Kubatschka, Christine Lehder, Götz-Peter Lohmann (Neubranden- burg), Dr. Christine Lucyga, Dr. Wilhelm Priesmeier, Florian Pronold, René Röspel, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Ottmar Schreiner, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Christoph Strässer und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über den Antrag der Bundes- regierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffne- ter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USAauf der Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantikvertrages sowie der Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Tages- ordnungspunkt 10) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 725 B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Christa Nickels, Thilo Hoppe, Josef Philip Winkler, Rainder Steenblock und Jerzy Montag (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Un- terstützung der gemeinsamen Reaktion auf ter- roristische Angriffe gegen die USA auf der Grundlage des Art. 51 der Satzung der Verein- ten Nationen und des Art. 5 des Nord- atlantikvertrages sowie der Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 10) 726 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Jutta Dümpe-Krüger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsat- zes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf der Grundlage des Art. 51 der Satzung der Verein- ten Nationen und des Art. 5 des Nordatlan- tikvertrages sowie der Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Ver- einten Nationen (Tagesordnungspunkt 10) 726 C Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsat- zes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf der Grundlage des Art. 51 der Satzung der Verein- ten Nationen und des Art. 5 des Nordatlan- tikvertrages sowie der Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Ver- einten Nationen (Tagesordnungspunkt 10) . . . 727 B Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streit- kräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf der Grundlage des Art. 51 der Sat- zung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantikvertrages sowie der Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheits- rates der Vereinten Nationen (Tagesordnungs- punkt 10) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 728 A Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rüdiger Veit, Klaus Barthel (Starnberg), Götz- Peter Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine Lucyga, Florian Pronold, René Röspel, Thomas Sauer, Anton Schaaf, Ottmar Schreiner, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur namentlichen Ab- stimmung über den Entwurf eines Zweiten Ge- setzes für moderne Dienstleistungen am Arbeits- markt (Tagesordnungspunkt 11 a) . . . . . . . . . . . 728 A Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Willi Brase, Peter Dreßen, Klaus Kirschner, Hans Büttner (Ingolstadt), Horst Kubatschka, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Anette Kramme, Jella Teuchner und Verena Wohlleben (alle SPD) zur namentlichen Ab- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002 III stimmung über den Entwurf eines Zweiten Ge- setzes für moderne Dienstleistungen am Ar- beitsmarkt (Tagesordnungspunkt 11 a) . . . . . . 728 B Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Fritz Schösser (SPD) zur namentlichen Ab- stimmung über den Entwurf eines Zweiten Ge- setzes für moderne Dienstleistungen am Ar- beitsmarkt (Tagesordnungspunkt 11 a) . . . . . . 728 D Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) zur nament- lichen Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Tagesordnungspunkt 11 a) 729 A Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Horst Kubatschka, Dr. Heinz Köhler, Willi Brase, Fritz Schösser, Renate Gradistanac, Engelbert Wistuba, Hans Büttner (Ingolstadt), Ingrid Arndt-Brauer, Axel Schäfer (Bochum), Rolf Kramer, Ursula Mogg, Dr. Hermann Scheer, Dirk Manzewski, Ulrike Mehl, Wolfgang Spanier, Frank Hofmann (Volkach), Hans-Werner Bertl, Erika Simm, Klaus Barthel (Starnberg), Florian Pronold, Bernd Scheelen, René Röspel, Verena Wohlleben und Karin Evers-Meyer (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Sicherung der Bei- tragssätze in der gesetzlichen Kranken- versicherung und in der gesetzlichen Renten- versicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 12 a) . . . . . . . . . . . . . . . 729 C Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hubertus Heil, Sabine Bätzing, Dr. Hans-Peter Bartels, Sören Bartol, Klaus Uwe Benneter, Dr. Axel Berg, Ute Berg, Petra Bierwirth, Marco Bülow, Martin Dörmann, Sebastian Edathy, Siegmund Ehrmann, Petra Ernstberger, Gabriele Frechen, Kerstin Griese, Michael Hartmann (Wackernheim), Nina Hauer, Monika Heubaum, Petra Heß, Eike Hovermann, Klaas Hübner, Johannes Kahrs, Ulrich Kelber, Astrid Klug, Christian Lange (Backnang), Dirk Manzewski, Lothar Mark, Caren Marks, Christan Müller (Zittau), Gesine Multhaupt, Dr. Carola Reimann, Silvia Schmidt (Eisleben), Carsten Schneider, Karsten Schönfeld, Swen Schulz (Spandau), Dr. Martin Schwanholz, Rolf Stöckel, Simone Violka, Andreas Weigel, Andrea Wicklein und Dr. Rainer Wend (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Kranken- versicherung und in der gesetzlichen Renten- versicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 12 a) . . . . . . . . . . . . . . . 730 A Anlage 13 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Alexander Bonde, Anna Lührmann, Grietje Bettin, Josef Philip Winkler, Kerstin Andreae, Christine Scheel, Michaele Hustedt, Albert Schmidt (Hitzhofen), Anja Hajduk, Rainder Steenblock, Werner Schulz (Berlin), Petra Selg, Hubert Ulrich, Dr. Antje Vogel-Sperl, Franziska Eichstädt-Bohlig, Peter Hettlich, Ulrike Höfken und Marianne Tritz (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur nament- lichen Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zur Sicherung der Beitragssätze in der ge- setzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatz- sicherungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 12 a) 730 C Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Ulrich Kasparick (Ingolstadt) (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Beitrags- sätze in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz) (Tagesordnungs- punkt 12 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 731 C Anlage 15 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Petra Bierwirth, Petra Heß, Eckhart Lewering, Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine Lucyga, Dirk Manzewski, Markus Meckel, Dr. Marlies Volkmer, Jürgen Wieczorek (Böhlen) (alle SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungs- gesetz) (Tagesordnungspunkt 12 a) . . . . . . . . . 731 D Anlage 16 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 732 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002IV (A) (B) (C) (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002 647 11. Sitzung Berlin, Freitag, den 15. November 2002 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 9. Sitzung, Seite 526 (A), Anlage 4: Die Frage 20 wird durch die Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk beantwortet. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002 725 (C) (D) (A) (B) Breuer, Paul CDU/CSU 15.11.2002 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 15.11.2002 Herta Daub, Helga FDP 15.11.2002* Dr. Eberl, Christian FDP 15.11.2002 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 15.11.2002 Gönner, Tanja CDU/CSU 15.11.2002 Gradistanac, Renate SPD 15.11.2002 Hoffmann (Chemnitz), SPD 15.11.2002 Jelena Dr. Lamers CDU/CSU 15.11.2002* (Heidelberg), Karl A. Lietz, Ursula CDU/CSU 15.11.2002 Möllemann, Jürgen W. FDP 15.11.2002 Nitzsche, Henry CDU/CSU 15.11.2002 Rossmanith, Kurt J. CDU/CSU 15.11.2002* Wohlleben, Verena SPD 15.11.2002* * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rüdiger Veit, Klaus Barthel (Starnberg), LotharBinding (Heidelberg), Marco Bülow, Reinhold Hemker, Petra Heß, Walter Hoffmann (Darmstadt), Astrid Klug, Horst Kubatschka, Christine Lehder, Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine Lucyga, Dr. Wilhelm Priesmeier, Florian Pronold, René Röspel, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Ottmar Schreiner, Dr. Sigrid Skar- pelis-Sperk, Christoph Strässer und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Fortset- zung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streit- kräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf der Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nor- datlantikvertrages sowie der Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 10) entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenografischen Bericht Wir stimmen dem oben genannten Antrag der Bundes- regierung zu. Wir tun dies vor dem Hintergrund einer ursprünglich ablehnenden bzw. skeptischen Haltung zum Mandat „Enduring Freedom“. Wir tun dies im Bewusstsein, dass die bisherige Bilanz von „Enduring Freedom“ nach einem Jahr höchst zwie- spältig ausfällt. Soweit es heute erkennbar ist, wurde einerseits das Taliban-Regime in Afghanistan als Stütze des Terrorismus beseitigt und Gewalt, Not und Unter- drückung in diesem Land teilweise reduziert. Anderer- seits bestehen, vor allem außerhalb der Hauptstadtregion, weiterhin kriminelle, gewalttätige und terroristische Strukturen fort und/oder formieren sich neu. Für uns ist nicht erkennbar, wie die noch offenen Pro- bleme in Afghanistan durch „Enduring Freedom“ zu lösen sind. Wir bleiben dabei, dass viele der vor allem von den USA eingesetzten Mittel unverhältnismäßig waren. Flächenbombardements und zivile Opfer sind auch rück- blickend nicht zu rechtfertigen. Wegen dieser grundsätzlichen Bedenken sind wir der Ansicht, dass die von der US-Regierung offenbar ge- plante militärische Intervention gegen den Irak politisch, völkerrechtlich und im Hinblick auf die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland als unvertretbar angesehen werden muss und von uns daher abgelehnt wird. Wir be- grüßen in diesem Zusammenhang die eindeutige Festle- gung der Bundesregierung, sich an einer militärischen Aktion der USA gegen den Irak weder mittelbar noch un- mittelbar zu beteiligen, und halten fest, dass gerade we- gen der Formulierung des ursprünglichen Mandats („Deutsche Kräfte werden sich an etwaigen Einsätzen ge- gen den internationalen Terrorismus in anderen Staaten als Afghanistan nur mit Zustimmung der jeweiligen Regierung beteiligen“) ein derartiger Bundeswehreinsatz durch die hier in Rede stehende Entscheidung nicht legitimiert wird. Wenn wir heute der Verlängerung des unveränderten Mandats zustimmen, dann geschieht dies in Anerkennung der positiven Entwicklung in Afghanistan auf der einen Seite und des verantwortungsvollen Umgangs der Bun- desregierung mit dem Mandat „Enduring Freedom“ an- dererseits. Wir sind der Auffassung, dass ein Abziehen ausländischer Streitkräfte bzw. Ordnungskräfte in Afgha- nistan zu einer Destabilisierung der dortigen Lage führen würde und derzeit nicht verantwortet werden kann. Einige der heute zu würdigenden Erfolge sind offen- sichtlich nicht „Enduring Freedom“ zuzuschreiben, son- dern den von uns stets geforderten und unterstützten zivi- len Komponenten der Antiterrormaßnahmen und dem ISAF-Mandat der internationalen Staatengemeinschaft. Wir regen an, möglichst bald jeglichen Einsatz der Bun- deswehr im Rahmen von „Enduring Freedom“ in die Strukturen und Zielsetzungen des ISAF-Mandats zu über- führen. Wir stimmen zu auf der Basis der uns vorliegenden Information, dass die Bombardements in Afghanistan inzwischen beendet worden sind und insoweit auch die Sorge nicht mehr begründet ist, es werde dadurch unter der Zivilbevölkerung zu einer nicht überschaubaren An- zahl von weiteren Opfern kommen. Wir verbinden dies mit der ausdrücklichen Aufforderung an die Bundesregie- rung, auf die Verbündeten dahin gehend einzuwirken, dass dergleichen auch im Rahmen weiterer Auseinander- setzungen insbesondere bei etwaigen militärischen Eska- lationen in Afghanistan unterbleibt und eine weitere deut- sche Beteiligung an diesem Mandat erforderlichenfalls auch hiervon abhängig zu machen ist. Wir begrüßen die bisherige Aufbauleistung, vor allem die Sicherung entstehender demokratischer Strukturen und die im Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit geleistete Hilfe und sehen hierin wie in der konsequenten Fortführung des politischen Prozesses die eigentliche Per- spektive in der Befriedung dieses geschundenen Landes und der gesamten Region. Wir bekräftigen aber unsere Überzeugung, dass politische Probleme nicht durch mili- tärische Mittel gelöst werden können, sondern dass ein erfolgreicher Friedensprozess in Afghanistan und anderen Krisenregionen einer demokratischen, sozialen Grund- lage und der Achtung von Menschenrechten bedarf. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Christa Nickels, Thilo Hoppe, Josef Philip Winkler, Rainder Steenblock und Jerzy Montag (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Fortset- zung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streit- kräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf der Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nord- atlantikvertrages sowie derResolution 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Verein- ten Nationen (Tagesordnungspunkt 10) Die intensive Beschäftigung mit den uns bisher be- kannten Formen des deutschen und internationalen Terro- rismus zeigt, dass sich Terrorismus mit militärischen Mit- teln nicht wirklich besiegen lässt. In zahlreichen Debatten haben wir deshalb unsere Überzeugung zum Ausdruck ge- bracht, dass durchdachte politische Lösungskonzepte not- wendig sind, um die historisch-politischen und sozialen Ursachen des Terrorismus langfristig zu bekämpfen, und dass jede kurzfristige Militäraktion hier zu kurz greift. Wir haben in der heutigen Abstimmung mit Ja ge- stimmt, weil wir anerkennen, dass sich die Bundesregie- rung von einem umfassenden Sicherheitsbegriff leiten lässt und besonders gegenüber Afghanistan eine Politik verfolgt, die in erster Linie dem Aufbau der Zivilgesell- schaft und von Rechtssicherheit dient. Der Konkretisierung eines deutschen Beitrags zu „Enduring Freedom“ entspricht die eindeutige Festlegung der Bundesregierung, sich an einem militärischen Angriff gegen den Irak unter keinen Umständen zu beteiligen. Es war maßgeblich für unsere Entscheidung, dass diese Er- klärung der Bundesregierung öffentlich vorliegt. Uns erfüllt jedoch mit Sorge, dass innerhalb der inter- nationalen Allianz gegen den Terror Menschenrechtsver- letzungen toleriert werden. Zur Bilanz des bisherigen Anti- terrorkampfes gehört auch, dass die Opfer beim Namen genannt und Fehlentwicklungen klar aufgezeigt werden. Der Kampf gegen den Terrorismus wird konterkariert, wenn er mit illegalen Mitteln wie etwa der extralegalen Tötung verdächtiger Personen außerhalb von Kampf- handlungen geführt wird, wie kürzlich im Jemen gesche- hen. Menschenrechtsrabatt im Antiterrorkampf darf es daher nicht geben. Wir gehen davon aus, dass die Bun- desregierung nicht nur dafür sorgt, dass sich die deutschen Einsatzkräfte strikt an das Grundgesetz und das Völker- recht halten, sondern darüber hinaus von allen Partnern in der Antiterrorkoalition die Einhaltung der Menschen- rechte einfordert. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO derAbgeordneten Jutta Dümpe-Krüger (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reak- tion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf der Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordat- lantikvertrages sowie der Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Verein- ten Nationen (Tagesordnungspunkt 10) Trotz starker Bedenken werde ich der Verlängerung des Bundeswehrmandats im Rahmen von „Enduring Free- dom“ zustimmen. Ich stehe nach wie vor zu der Überzeugung, dass Ter- rorismus mit militärischen Mitteln nicht verhindert wer- den kann. Es gibt aus meiner Sicht auch heute keine Rechtfertigung für den Tod unbeteiligter Zivilisten im so genannten Krieg gegen Terror. Obwohl sich Befürchtungen von vor einem Jahr nicht be- wahrheitet haben, dass eine gesamte Region destabilisiert werden und der Konflikt sich länderübergreifend ausweiten könnte, gibt es Indizien, dass der extremistische Islamismus weiter Zulauf findet. Dennoch gibt es Argumente, das Man- dat befristet zu verlängern. Der Abzug der Truppen zum jet- zigen Zeitpunkt würde den „Warlords“ in die Hände spielen und könnte zur Destabilisierung Afghanistans führen. Des- halb gab es für mich wesentliche Anforderungen, von denen ich meine persönliche Zustimmung zur Verlängerung des Enduring-Freedom-Einsatzes um ein Jahr abhängig ge- macht habe. Sie sind im Wesentlichen im neuen Antrag der Bundesregierung festgehalten, die der Deutsche Bundestag heute beschließen soll. Erstens. Die deutsche Bundesregierung hat mehrfach deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es keine Beteili- gung Deutschlands an einem möglichen Krieg im Irak ge- ben wird und dies auch nicht Bestandteil des Mandats ist. Für diese Haltung muss ihr der Rücken gestärkt werden. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002726 (C) (D) (A) (B) Zweitens. Es gibt keine Mandatserweiterung über die jetzigen Einsatzdefinitionen hinaus, sondern ein „unver- ändertes Mandat“, zeitlich begrenzt auf 12 Monate. Sollte ein über diesen Zeitraum hinaus gehendes deutsches mi- litärisches Engagement beabsichtigt werden, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag mit der wei- teren Beteiligung deutscher Kräfte vor Ablauf der Frist von 12 Monaten konstitutiv befassen. Drittens. Es gibt die Zusage einer kontinuierlichen Be- richterstattung durch die Bundesregierung und die Zusi- cherung, über alle den Einsatz betreffenden Fragen so- wohl den Deutschen Bundestag als auch die beteiligten Ausschüsse kontinuierlich zu unterrichten. Außerdem wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag ei- nen bilanzierenden Gesamtbericht über den Einsatz der bewaffneten deutschen Streitkräfte vorlegen. Viertens. Es gibt die öffentliche Zusicherung, dass die „Fuchs“-Spürpanzer in Kuwait im Falle eines Irakkrieges nicht zum Einsatz kommen. Ich hielte die Überlegung für sinnvoll, den Einsatz in Afghanistan unter das UN-Mandat für die Schutzgruppe ISAF zu überführen. Darüber hinaus sollten unter den gegebenen Umstän- den die zivilgesellschaftlichen Strukturen gestärkt und humanitäre Hilfe ausgebaut werden. Wichtige Nothilfe- Programme müssen durch Aufbauprogramme ergänzt werden. Der Deutsche Bundestag ist in der Pflicht, sich mit Perspektiven zu beschäftigen, die ein Ende der Aktion aufzeigen. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Fortset- zung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streit- kräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf der Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nord- atlantikvertrages sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 10) Die Teilnahme der Bundeswehr an dem Krieg gegen den Terrorismus im Rahmen von „Enduring Freedom“ lehne ich nach wie vor ab. Es ist zwar richtig, dass sich die politische Situation in Afghanistan durch den Kriegsein- satz im Rahmen von „Enduring Freedom“ grundlegend geändert hat. Das Taliban-Regime ist beseitigt, al-Qaida- Ausbildungslager sind zerstört. Frauen gehen ohne Schleier, Mädchen besuchen die Schulen, überhaupt le- ben die Menschen in der Hauptstadt und in einigen ande- ren Landesteilen freier. Aber zur Befreiung der Frauen, für ein freieres Leben der Menschen wurde der Krieg nicht geführt. Die Beseitigung eines diktatorischen, die Menschenrechte missachtenden Regimes rechtfertigt kei- nen Angriffskrieg. Wie sollten wir auch sonst gegen einen Krieg gegen den Irak zur Beseitigung Saddam Husseins und seines Regimes argumentieren? Offizielles Kriegsziel war der internationale Kampf gegen den islamistischen Terrorismus, die Verfolgung der Hintermänner der Anschläge in den USA vom 11. Sep- tember 2001. Diese sollten aufgespürt, gefangen genom- men und zur Verantwortung gezogen werden: „bring to justice“, wie es in der UN-Resolution heißt. Der Krieg wurde vom US-Militär von Anfang an nicht und wird bis heute nicht als eine Art Polizeiaktion geführt, um die für die Anschläge Verantwortlichen zur Rechen- schaft zu ziehen, wie Bundestagsbeschluss und UN-Re- solution dies vorsehen. Der Krieg ist schmutzig und grau- sam. Er wurde in Teilen als Vernichtungsfeldzug geführt. Flächenbombardements, Streubomben, Einkesseln und gnadenloses Vernichten von vermeintlich oder tatsächlich feindlichen Einheiten hatten den Tod von Tausenden von Menschen zur Folge. Über 6 000 unbeteiligte Zivilisten wurden getötet und zu Krüppeln. Gefangene wurden nicht gemacht, weder bei der „ver- sehentlich“ angegriffenen Hochzeitsgesellschaft noch beim Zusammenbomben des Konvois von Besuchern der Feierlichkeiten in Kabul noch beim Auslöschen von Men- schengruppen in den Bergen. Gefangene sollen auch gar nicht gemacht werden. Fallen doch mal Gefangene in die Hände der US-Armee, wie die in Kuba inhaftierten, dann findet kein rechtsstaatlicher Prozess statt. Exlegale Exeku- tionen, wie zuletzt im Jemen, gehören zur Kriegführung. Die Bundeswehr hat die US-Kriegführung von Anfang an unterstützt. Unabhängig davon, wie die Unterstützung im Einzelnen konkret aussieht, wie wichtig sie ist, ob sie etwa nur im Beobachten und Aufspüren besteht, die Bundeswehr ist Teil dieser Kriegführung und mitverantwortlich. Zur wirksamen Bekämpfung des islamistischen Ter- rors ist dieser Krieg ungeeignet. Das angegebene Kriegs- ziel wurde nur zum geringen Teil erreicht. Bin Laden, sein Stellvertreter und der Talibanführer Omar wurden im Krieg in Afghanistan nicht gefangen. Sie befinden sich weiter in Freiheit und wirken fort. Die wichtigsten Ver- dächtigen und die terroristischen Strukturen wurden aus Afghanistan in die Nachbarländer verdrängt. Dieser Krieg und insbesondere die gnadenlose Krieg- führung droht auch zu einem Rekrutierungsprogramm für Terroristen weltweit zu werden, im arabischen Raum von Kuwait bis Marokko, aber darüber hinaus auch in Ländern wie Indonesien und Pakistan. Die Bekämpfung dieses Terrorismus muss rechtsstaatlich mit polizeilichen Mitteln geschehen, und zwar dort, wo er sich überwie- gend organisiert und wo Attentäter ihre Ausbildung er- halten. Der Kampf mit polizeilichen Mitteln in Deutschland, Europa und in den USAwar ungleich erfolgreicher bei der Zerschlagung terroristischer Strukturen und der Festnahme von Verdächtigen als der Krieg „Enduring Freedom“. Es gibt eine Alternative auch zu diesem Krieg: In Eu- ropa und den USA und in anderen Ländern, wo Terroris- ten rekrutiert und ausgebildet werden, wie Saudi-Arabien, Marokko, Pakistan, Indonesien, den Kampf gegen den islamistischen Terrorismus politisch und mit polizeilichen Mitteln fortzusetzen und zu intensivieren. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002 727 (C) (D) (A) (B) Anlage 6 Erkrärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregie- rung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf der Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantikvertrages sowie der Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tages- ordnungspunkt 10) Ich habe der Verlängerung des Einsatzes der Bundes- wehr in Afghanistan nicht zugestimmt. Die Bundeswehr ist für solche Einsätze nicht ausgebildet und nicht aus- gerüstet. Es ist auch nicht erkennbar, wie die Probleme Afghanistans durch den miltärischen Einsatz gelöst wer- den. Besonders über den Beitrag der Vereinigten Staaten von Amerika gibt es immer noch viel Unklarheiten. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rüdiger Veit, Klaus Barthel (Starnberg), Götz-Peter Lohmann (Neubranden- burg), Dr. Christine Lucyga, Florian Pronold, René Röspel, Thomas Sauer, Anton Schaaf, Ottmar Schreiner, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Zweiten Gesetzes fürmoderne Dienst- leistungen am Arbeitsmarkt (Tagesordnungs- punkt 11 a) Wir unterstützen alle Maßnahmen mit dem Ziel, die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Insbesondere begrüßen wir, dass mit neuen und verbesserten Instru- menten die Vermittlungsbemühungen der Arbeitsämter spürbar verbessert werden sollen. Gleichzeitig lehnen wir die im Gesetz enthaltenen Maßnahmen ab, die im Bereich der Arbeitslosenhilfe- einkommen zu teilweise erheblichen Verschlechterun- gen führen. Besonders unverständlich ist, dass die ver- stärkte Anrechnung von Partnereinkommen vor allem die einkommensschwächeren Haushalte trifft. Die Maßnah- men führen sowohl verteilungs- wie konjunkturpolitisch zu unerwünschten Ergebnissen. Es steht zu befürchten, dass die durch Arbeitslosigkeit bedingte Armut größer wird. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Willi Brase, Peter Dreßen, Klaus Kirschner, Hans Büttner (Ingolstadt), Horst Kubatschka, Horst Schmidbauer (Nürn- berg), Anette Kramme, Jella Teuchner und Verena Wohlleben (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Ar- beitsmarkt (Tagesordnungspunkt 11 a) Wir unterstützen die zentralen Ziele des Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Ein wirksa- mer Beitrag zur Eingliederung von Arbeitslosen und ein effektiver Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Mittel sind unverzichtbar. Wir ziehen jedoch erheblich in Zweifel, ob eine Aus- höhlung des Kündigungsschutzes durch Zulassung befris- teter Beschäftigung ab dem 52. Lebensjahr – real sogar ab dem 50. Lebensjahr – eine messbare Beschäftigungswir- kung hat. Diese Regelung bringt ältere Arbeitsnehmer künftig in die latente Gefahr, dauerhaft ohne Kündigungs- schutz arbeiten zu müssen. Die Arbeitgeber und Arbeitge- berinnen werden dadurch faktisch ab dem 50. Lebensjahr der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen keiner- lei Veranlassung haben, zeitlich begrenzte Arbeitsverhält- nisse in unbefristete Verträge umzuwandeln. Darüber hinaus steht die Regelung nicht in Einklang mit den EU- Richtlinien 1000/70/EG und 2000/78/EG. Diese Richtli- nien fordern nationale Regelungen gegen den Missbrauch bei aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen und zur Vermeidung einer mittelbaren und unmittelbaren Altersdiskriminierung bei der Beschäftigung von Arbeit- nehmern. Entscheidend sind auch die Leistungskürzungen bei der Arbeitslosenhilfe. Einsparungen bei Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe müssen durch den Abbau der Ar- beitslosigkeit erreicht werden und nicht durch pauschale Leistungskürzungen. Die Änderung bei der Arbeitslosen- hilfe führt außerdem zu Beitragsausfällen in der Kran- kenversicherung und verstärkt die Finanzierungspro- bleme in diesem Sicherungssystem. Parallel zur Umsetzung der Hartz-Vorschläge erwarten wir Initiativen, mit denen beschäftigungspolitisch über- greifende Maßnahmen im Rahmen der Wirtschafts- und Finanzpolitik, sowie der Struktur- und Bildungspolitik auf den Weg gebracht werden. Hierzu gehört auch eine ex- pansive Investitionspolitik. Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Fritz Schösser (SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Tagesordnungspunkt 11 a) Ich unterstütze die zentralen Ziele des Gesetzes für mo- derne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Ein wirksamer Beitrag zur Eingliederung von Arbeitslosen und ein ef- fektiver Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Mittel sind unverzichtbar. Ich ziehe jedoch erheblich in Zweifel, ob eine Aushöh- lung des Kündigungsschutzes durch Zulassung befristeter Beschäftigung ab dem 52. Lebensjahr – real sogar ab dem 50. Lebensjahr – eine messbare Beschäftigungswirkung hat. Diese Regelung bringt ältere Arbeitnehmer künftig in die latente Gefahr, dauerhaft ohne Kündigungsschutz Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002728 (C) (D) (A) (B) arbeiten zu müssen. Die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen werden dadurch faktisch ab dem 50. Lebensjahr der Arbeit- nehmer und Arbeitnehmerinnen keinerlei Veranlassung haben, zeitlich begrenzte Arbeitsverhältnisse in unbefris- tete Verträge umzuwandeln. Darüber hinaus steht die Re- gelung nicht in Einklang mit den EU-Richtlinien 1000/70/EG und 2000/78/EG. Diese Richtlinien fordern nationale Regelungen gegen den Missbrauch bei aufei- nanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen und zur Ver- meidung einer mittelbaren und unmittelbaren Altersdiskri- minierung bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern. Einschneidend sind auch die Leistungskürzungen bei der Arbeitslosenhilfe. Einsparungen bei Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe müssen durch den Abbau der Ar- beitslosigkeit erreicht werden und nicht durch pauschale Leistungskürzungen. Die Änderung bei der Arbeitslosen- hilfe führt außerdem zu Beitragsausfällen in der Kran- kenversicherung und verstärkt die Finanzierungsprobleme in diesem Sicherungssystem. Parallel zur Umsetzung der Hartz-Vorschläge erwarte ich Initiativen, mit denen be- schäftigungspolitisch übergreifende Maßnahmen im Rah- men der Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie der Struk- tur- und Bildungspolitik auf den Weg gebracht werden. Hierzu gehört auch eine expansive Investitionspolitik. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Tagesord- nungspunkt 11 a) Ich werde dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleis- tungen am Arbeitsmarkt zustimmen, obwohl ich nach wie vor gegen die Einfügung des § 35 a in das Einkommen- steuergesetz verfassungsrechtliche Einwendungen habe und darin auch keinen Beitrag zur Erhöhung der Zahl so- zialversicherungsrechtlicher Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten sehe. Da ich gegen die übrigen Be- stimmungen des Gesetzes keine grundsätzlichen Ein- wände habe, will ich mit meiner Zustimmung einer ra- schen Einführung des Gesetzes nicht im Wege stehen, kündige aber bereits jetzt an, dass ich die Bestimmung des neuen § 35 a Einkommensteuergesetz durch alle Gerichts- instanzen überprüfen lassen werde. Durch die Regelung wird nämlich zum einen der Grundsatz des Einkommen- steuerrechts verletzt, nach dem Kosten der privaten Le- bensführung nicht steuerlich absetzbar sind. Zum anderen führt der neue Paragraph zu einer ungleichen Behandlung haushaltsnaher Dienstleistungen zwischen Beschäftigten, die mit geringen Beiträgen zur Sozialversicherung im Haushalt selbst angestellt sind, und denen, die haushalts- nahe Dienstleistungen unter voller Sozialversicherungs- pflicht in eigenständigen Betrieben ausführen, wie zum Beispiel Beschäftigte in Wäschereien, Haushaltsservice- Agenturen, Gärtnereien und Landschaftspflegern bis hin zu Köchen in Gaststätten oder Kantinen. Es verletzt den Gleichheitsgrundsatz, wenn zum Beispiel das Waschen und Bügeln von Hemden steuerlich absetzbar ist, wenn es von im Haushalt Beschäftigten vorgenommen wird, je- doch dann nicht, wenn dies in einem Reinigungsbetrieb ausgeführt wird. Ebenso verletzt es den Gleichheits- grundsatz, wenn Gartenarbeiten absetzbar werden, die zum Beispiel von einem im Haushalt angestellten Gärtner vorgenommen werden, nicht jedoch, wenn die gleichen Arbeiten von dem Angestellten eines Gärtnereibetriebes ausgeführt werden etc. Darüber hinaus zeigen diese Bei- spiele, dass diese steuerliche Bevorzugung haushaltsnahe sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in anderen gewerblichen Organisationsformen gefährden kann. Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Horst Kubatschka, Dr. Heinz Köhler, Willi Brase, Fritz Schösser, Renate Gradistanac, Engelbert Wistuba, Hans Büttner (Ingolstadt), Ingrid Arndt-Brauer, Axel Schäfer (Bochum), Rolf Kramer, Ursula Mogg, Dr. Hermann Scheer, Dirk Manzewski, Ulrike Mehl, Wolfgang Spanier, Frank Hofmann (Volkach), Hans-Werner Bertl, Erika Simm, Klaus Barthel (Starnberg), Florian Pronold, Bernd Scheelen, René Röspel, Verena Wohlleben und Karin Evers-Meyer (alle SPD) zur nament- lichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatz- sicherungsgesetz – BSSichG) (Tagesordnungs- punkt 11 a) Um weitere Steigerungen der Lohnnebenkosten zu ver- meiden und die Stabilität der Krankenkassenbeiträge nicht zu belasten, werden wir dem Beitragssatzsicherungsgesetz zustimmen, obwohl wir mit der überproportionalen Be- lastung des Zahntechnikerhandwerks nicht einverstanden sind. Bereits während der Zeit der Kohl-Regierung kam es in diesem Handwerksbereich zu erheblichen wirtschaft- lichen Belastungen durch eine zweimalige gesetzliche Preisabsenkung sowie durch einen Nachfrageeinbruch nach Einführung von Festzuschüssen für Zahnersatz. Die wirtschaftliche Situation dieser Handwerksbetriebe wird zusätzlich belastet durch einen grauen Markt, der zum Teil über Zahnarztpraxen Billigimporte aus dem Ausland in das deutsche System einschleust. Bisher ist das Zahn- technikerhandwerk trotz allem ein wichtiger Arbeitgeber und Ausbildungsträger. Es ist nicht hinnehmbar, dass dieser Bereich des Hand- werks gleichzeitig durch eine Mehrwertsteuererhöhung und außerdem durch eine gesetzliche Absenkung seiner Preise um 5 Prozent belastet werden soll. Damit würde unserer Meinung nach in Kauf genommen, dass hier zahlreiche Arbeits- und Ausbildungsplätze in Handwerksbetrieben zer- stört oder zumindest gefährdet werden und dass es zu er- heblichen Abwanderungsprozessen und zu einer weiteren Stärkung von Grauimporten bei Zahnersatz kommt. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002 729 (C) (D) (A) (B) Es ist uns klar, dass das Beitragssatzsicherungsgesetz unter starkem Termindruck steht und dass eine Stabili- sierung der Krankenkassenbeiträge durch dieses Gesetz zwingend erforderlich ist. Wir bedauern, dass es nicht mehr gelungen ist, eine Alternative für die jetzt festge- schriebene Lösung zu finden, und fordern die Bundes- regierung und die Krankenkassen auf, der besonderen Verantwortung für die Arbeitsplätze im Bereich des Zahn- technikerhandwerks in angemessener Weise gerecht zu werden. Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hubertus Heil, Sabine Bätzing, Dr. Hans-Peter Bartels, Sören Bartol, Klaus Uwe Benneter, Dr. Axel Berg, Ute Berg, Petra Bierwirth, Marco Bülow, Martin Dörmann, Sebastian Edathy, Siegmund Ehrmann, Petra Ernstberger, Gabriele Frechen, Kerstin Griese, Michael Hartmann (Wackernheim), Nina Hauer, Monika Heubaum, Petra Heß, Eike Hovermann, Klaas Hübner, Johannes Kahrs, Ulrich Kelber, Astrid Klug, Christian Lange (Backnang), Dirk Manzewski, Lothar Mark, Caren Marks, Christian Müller (Zittau), Gesine Multhaupt, Dr. Carola Reimann, Silvia Schmidt (Eisleben), Carsten Schneider, Karsten Schönfeld, Swen Schulz (Spandau), Dr. Martin Schwanholz, Rolf Stöckel, Simone Violka, Andreas Weigel, Andrea Wicklein und Dr. RainerWend (alle SPD) zurAb- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsge- setz – BSSichG) (Tagesordnungspunkt 12 a) Wir tun dies vor dem Hintergrund einer konjunkturel- len Entwicklung, die, anders als von allen Sachverständi- gen prognostiziert, zu massiven Ausfällen von Einnah- men bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung geführt hat. Wir tun dies in dem Bewusstsein, dass jede Erhöhung von Lohn- nebenkosten eine Belastung des Faktors Arbeit darstellt und damit die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplät- zen erschwert. Wir tun dies auch im Bewusstsein, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – vor allem die jüngeren – durch diesen Schritt die Gerechtigkeit zwi- schen den Generationen berührt sehen. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu, um damit ei- nen Beitrag zur kurzfristigen Deckung der Einnahmeaus- fälle zu leisten. Dieser Schritt entlässt uns aber nicht aus der Verantwortung, weitere strukturelle Reformen in die- sen sozialen Sicherungssystemen durchzusetzen. In der Rentenversicherung und in der gesetzlichen Krankenversicherung muss der demographischen Ent- wicklung Rechnung getragen werden. Die Verteilung der Lasten soll dem Gebot der Generationengerechtigkeit ent- sprechen. Zudem ist zur Finanzierung dieser Sicherungs- systeme die Einbeziehung weiterer Gruppen der Gesell- schaft notwendig. Im System der Altersvorsorge ist in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Aufbau einer kapitalgedeckten Säule ein richtiger Weg eingeschlagen worden, der kon- sequent fortgesetzt werden muss. Dabei ist zu prüfen, ob in Zukunft eine betriebliche bzw. private Vorsorge obliga- torisch vorzusehen ist. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt es, durch eine tief greifende Reform die Qualität unseres Gesund- heitswesens zu verbessern, Wettbewerb zwischen den Leistungserbringern zu ermöglichen, Wirtschaftlichkeits- reserven zu erschließen und das System entsprechend der demographischen Entwicklung der Gesellschaft anzupas- sen. Um diese Aufgaben zu bewältigen, wird die Bundes- regierung eine Kommission unter Leitung von Prof. Dr. Bert Rürup einsetzen. An den Beratungen dieser Reform- kommission müssen in jedem Fall auch Vertreter der jün- geren Generation beteiligt werden. Wir sind der festen Überzeugung, dass nur die Koali- tion aus der SPD und dem Bündnis 90/Die Grünen in der Lage ist, die notwendigen nachhaltigen Reformen der so- zialen Sicherungssysteme zu verwirklichen – wirtschaft- lich vernüftig, sozial gerecht und im Interesse des Zu- sammenhalts unserer Gesellschaft. Anlage 13 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Alexander Bonde, Anna Lührmann, Grietje Bettin, Josef Philip Winkler, Kerstin Andreae, Christine Scheel, Michaele Hustedt, Albert Schmidt (Hitzhofen), Anja Hajduk, Rainder Steenblock, Werner Schulz (Berlin), Petra Selg, Hubert Ulrich, Dr. Antje Vogel-Sperl, Franziska Eichstädt-Bohlig, Peter Hettlich, Ulrike Höfken und Marianne Tritz (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur nament- lichen Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatz- sicherungsgesetz – BSSichG) (Tagesordnungs- punkt 12 a) Wir stimmen dem Gesetzentwurf zur Sicherung der Beitragssatzstabilität in der gesetzlichen Krankenver- sicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung nur mit Bedenken zu. Die Anhebung der Rentenversiche- rungsbeiträge halten wir für ein falsches Signal. Die rot-grüne Bundesregierung hat von den Wählern den Auftrag für vier weitere Jahre Reformpolitik erhalten. Wir sehen zu einer solchen Reformpolitik und zur rot-grü- nen Koalition keine Alternative. Kernanliegen einer ver- antwortungsvollen und angemessenen rot-grünen Politik muss eine strukturelle Reform der Sozialversicherungs- systeme sein. Die Stabilität der Rentenversicherung ist so- wohl durch die Veränderungen der Arbeitswelt als auch durch die demographische Entwicklung bereits seit lan- gem gefährdet. Obwohl die Mängel hinlänglich bekannt sind, hat noch keine Regierung eine ausreichende Re- formlösung umgesetzt. Zu häufig wurde versucht, die Symptome anstelle der Ursachen zu beseitigen. Die Re- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002730 (C) (D) (A) (B) form der Sozialversicherungssysteme muss diesen He- rausforderungen gerecht werden. Die Rentenreform der letzten Legislaturperiode war ein wichtiger Paradigmen- wechsel zu mehr Eigenverantwortung bei gleichzeitiger Unterstützung der sozial Schwächeren. Dies war ein ers- ter Schritt in die richtige Richtung. Mit dem Ergebnis kön- nen wir uns aber nicht zufrieden geben. Es ist absehbar, dass die gesetzliche Rentenversiche- rung in den kommenden Jahren mit immer weniger Bei- tragszahlern immer mehr Rentenempfänger finanzieren muss. Der Handlungsbedarf, der sich aus dieser Schief- lage ableitet, ist den Menschen durchaus bewusst. Es ist daher nur verantwortungsvoll, eine ehrliche und solida- rische Reform anzugehen und den Bürgerinnen und Bür- gern die Planungssicherheit wiederzugeben, die über die letzten Jahrzehnte verloren gegangen ist. Unser Ziel ist es, der jungen Generation eigene Hand- lungsspielräume zu erhalten und gleichzeitig der älteren Generation einen angemessenen Lebensstandard zu si- chern. Es geht nicht um einen Konflikt „Jung gegen Alt“. Es geht vielmehr darum, die Interessen aller Generationen miteinander zu vereinbaren und den Generationenvertrag gerecht zu gestalten. Der Generationenvertrag kann nur auf Gegenseitigkeit beruhen: in einem gerechten Aus- gleich zwischen den Bedürfnissen der älteren und der jün- geren Generationen. Wir nehmen wahr, dass es in dieser Gesellschaft eine große Bereitschaft zu einer solidari- schen Reform gibt und auch die älteren Generationen die Notwendigkeit eines langfristigen Umbaus mit Augen- maß erkannt haben. Wir bedauern, dass das Prinzip der Generationenge- rechtigkeit für die Übergangszeit bis zu einer grundlegen- den Reform nicht berücksichtigt wird und einseitig die jungen Generationen durch Beitragssteigerungen und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen belastet wer- den. Neben der gerechten Finanzierung der Alterssiche- rung zwischen den Generationen muss auch die gerechte Finanzierung innerhalb einer Generation gewährleistet werden. Wir fordern die Einführung einer Bürgerversi- cherung, die auch Beamte, Selbstständige und Parlamen- tarier mit umfasst. Die Steigerung der Lohnnebenkosten ist ein falsches wirtschaftliches Signal. Arbeit muss in unserem Land bil- liger werden. Die Finanzierung des Rentenversicherungs- systems muss daher langfristig noch stärker kapitalge- deckt sein. Wir stimmen dem vorliegenden Gesetz nur zu, weil zugleich die Einsetzung der Kommission die Per- spektive für eine grundlegende Rentenreform eröffnet: Generationengerechtigkeit und Senkung der Lohnneben- kosten sind als Reformmaßstäbe im Arbeitsauftrag der Kommission explizit fest geschrieben. Denn in dem Reformauftrag heißt es: „Es ist Aufgabe der Kommission, Vorschläge für eine nachhaltige Finanzierung und Wei- terentwicklungderSozialversicherungenzuentwickeln. Ins- besondere muss es darum gehen, die langfristige Finanzie- rung der sozialstaatlichen Sicherungsziele und die Generationengerechtigkeitzugewährleisten. ...Umbeschäf- tigungswirksame Impulse zu geben, sollenWege dargestellt werden,wie dieLohnnebenkostengesenktwerdenkönnen.“ Wir werden uns konstruktiv an der Debatte und der noch in dieser Legislaturperiode notwendigen Umsetzung der Kommissionsergebnisse beteiligen. Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Ulrich Kasparick (Ingolstadt) (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Bei- tragssätze in der gesetzlichen Krankenversiche- rung und in der gesetzlichen Rentenversiche- rung (Beitragssatzsicherungsgesetz – BSSichG) (Tagesordnungspunkt 12a) Ich erkläre: Als ostdeutscher Abgeordneter stimme ich dem vorliegenden Gesetzentwurf nur schweren Herzens zu, weil er für ein Jahr die in Aussicht gestellte Anglei- chung der Lebensverhältnisse insbesondere im Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung in den neuen Bundesländern aussetzt und so den Abstand zwischen al- ten und neuen Bundesländern weiter vergrößert. Ich stimme dem Gesetzentwurf zu vor dem Hinter- grund einer konjunkturellen Entwicklung, die, anders als von allen Sachverständigen prognostiziert, zu massiven Ausfällen von Einnahmen bei der gesetzlichen Renten- versicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung geführt hat. Ich stimme diesem Gesetzentwurf zu, weil er einen Beitrag zur kurzfristigen Deckung der Einnahmeausfälle leisten soll. Diese Notoperation entlässt uns aber nicht aus der Verantwortung, wirklich wirksame strukturelle Refor- men in den sozialen Sicherungssystemen durchzusetzen. Zusammen mit dem angekündigten umfassenden Re- formgesetz im kommenden Jahr brauchen wir einen ver- lässlichen Zeitplan für die Angleichung der Vergütungen der Ärzte im Osten an das Westniveau, die natürlich nicht losgelöst von den generellen Einkommensanpassungen im öffentlichen Dienst bzw. im BAT vonstatten gehen kann. Diese Angleichung ist unbedingt notwendig, damit auch in Zukunft eine flächendeckende ambulante medizi- nische Versorgung in den neuen Ländern gewährleistet werden kann. Die Ärzte brauchen dringend Planungssicher- heit für ihre Praxen. Der verstärkten Abwanderungstendenz der Mediziner aus den neuen Ländern muss auch auf Bun- desebene dringend entgegengewirkt werden. Der vorlie- gende Gesetzentwurf leistet dazu allerdings keinen Beitrag. Neben der zügigen Umsetzung des Wohnortprinzips in der anstehenden Strukturreform müssen schnell wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der ambulanten medizini- schen Versorgung in den neuen Bundesländern eingeführt werden. Anlage 15 Erklärung nach § 31 GO derAbgeordneten Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Petra Bierwirth, Petra Heß, Eckhart Lewering, Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine Lucyga, Dirk Manzewski, Markus Meckel, Dr. Marlies Volkmer, Jürgen Wieczorek (Böhlen) (alle SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den Entwurfs eines Gesetzes zur Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002 731 (C) (D) (A) (B) Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsge- setz – BSSichG) (Tagesordnungspunkt 12 a) Wir stimmen dem oben genannten Gesetzentwurf zu. Wir tun dies vor dem Hintergrund einer konjunkturel- len Entwicklung, die, anders als von allen Sachverständi- gen prognostiziert, zu massiven Ausfällen von Einnah- men bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung geführt hat. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu, der einen Bei- trag zur kurzfristigen Deckung der Einnahmeausfälle leis- tet. Dieser Schritt entlässt uns aber nicht aus der Verant- wortung, weitere strukturelle Reformen in diesen sozialen Sicherungssystemen durchzusetzen. Erstens. Zusammen mit dem angekündigten umfassen- den Reformgesetz im kommenden Jahr brauchen wir einen verlässlichen Zeitplan für die Angleichung der Vergütungen der Ärzte im Osten an das Westniveau, die natürlich nicht losgelöst von den generellen Einkommensanpassungen im Öffentlichen Dienst bzw. im BAT vonstatten gehen kann. Das ist deshalb so unbedingt notwendig, damit wir auch in Zukunft eine flächendeckende ambulante medizi- nische Versorgung in den neuen Ländern haben. Die Ärzte brauchen dringend Planungssicherheit für ihre Praxen. Der verstärkten Abwanderungstendenz der Mediziner aus den neuen Ländern muss auch auf Bundesebene dringend entgegengewirkt werden. Neben der zügigen Umsetzung des Wohnortprinzips in der anstehenden Strukturreform, müssen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der ambu- lanten medizinischen Versorgung in den neuen Bundes- ländern eingeführt werden. Zweitens. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, obwohl wir in der überproportionalen Belastung des Zahntech- nikerhandwerkes ernsthafte Probleme sehen. Wenn dieser Handwerkszweig zum einen durch die Mehrwertsteuerer- höhung und zum anderen durch die gesetzliche Absen- kung der Preise um fünf Prozent belastet wird, werden zahlreiche Arbeits- und Ausbildungsplätze, ganz beson- ders in den neuen Bundesländern, auf diese Weise in Frage gestellt. Ebenfalls wird dem Abwanderungsprozess weiter Vorschub geleistet. Wir sind aber nach wie vor der Überzeugung, dass nur die Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Lage ist, die notwendigen nachhaltigen Reformen der so- zialen Sicherungssysteme zu verwirklichen. Deshalb for- dern wir die Bundesregierung auf, der besonderen Ver- antwortung für die Sicherung von Arbeitsplätzen und einer flächendeckenden ambulanten Patientenbetreuung gerecht zu werden. Anlage 16 Amtliche Mitteilung Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss fürWirtschaft und Arbeit Drucksache 14/8832 Nr. 2.15 Drucksache 14/9137 Nr. 1.7 Drucksache 14/9640 Nr. 2.4 Drucksache 14/9640 Nr. 2.13 Drucksache 14/9640 Nr. 2.15 Drucksache 14/9640 Nr. 2.17 Drucksache 14/9640 Nr. 2.18 Drucksache 14/9640 Nr. 2.19 Drucksache 14/9640 Nr. 2.20 Drucksache 14/9640 Nr. 2.21 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002732 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Doris Barnett


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Herr Kollege Brüderle, wir zeigen politischen Willen und
    auch politischen Mut. Warum beteiligen Sie sich nicht da-
    ran? Sie wollen an den Kern herangehen, unter dem Sie
    allerdings die Abschaffung des Kündigungsschutzes und,

    wenn möglich, den Wegfall der betrieblichen Mitbestim-
    mung verstehen.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Sagen Sie das den Menschen im Lande doch endlich

    einmal ehrlich! Ihre Gesetzentwürfe und Ihr Antrag zei-
    gen, dass Sie prinzipiell Nein sagen. Das können Sie nach
    außen nicht vertreten. In der Sache liegen wir nämlich
    nicht so weit auseinander. Ihnen geht es aber nicht um die
    Sache. Ihnen geht es auch nicht um die Arbeitslosen, son-
    dern Ihnen geht es um das Schlechtreden. Sie wollen lie-
    ber einen Crash als einen Grip.


    (Beifall bei der SPD)

    Sie wollen die Konjunktur lieber gegen die Wand fahren,
    als sie endlich in Fahrt zu bringen.

    Sie wollen eine Anhebung der Verdienstgrenze für die
    über 4 Millionen registrierten geringfügig Beschäftigten
    auf 400 Euro im Monat. Das machen wir, allerdings für
    einen begrenzten Bereich, nämlich für die Haushalts-
    dienstleistungen. In diesem Bereich gehen wir sogar auf
    500 Euro. Damit bereinigen wir endlich einen Markt, in
    dem bisher fast ausschließlich illegal gearbeitet wurde
    und der hauptsächlich von Frauen bedient wurde. Wir
    machen diese Beschäftigungsverhältnisse legal. Wir
    schaffen sowohl für die so beschäftigten Frauen als auch
    für die Haushalte Anreize. Das wird unserer Gesellschaft
    gut tun.

    3,3 Millionen Beschäftigungsverhältnisse werden dann
    auch für ihre Arbeitgeber legal. Die beschäftigten Perso-
    nen – meist Frauen – haben es dann in der Hand, ob sie in
    Haushalten bis zu 500 Euro verdienen, ob sie sozialversi-
    cherungspflichtig im Haushalt angestellt sein wollen oder
    ob sie sozialversicherungspflichtig bei einer Dienstleis-
    tungsagentur oder zum Beispiel einem Reinigungsunter-
    nehmen arbeiten möchten.



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der

Kollegin Lenke?


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Doris Barnett


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Nein, ich möchte meine Rede zu Ende führen. Sie kann

    sich ja nachher in einer Kurzintervention zu Wort melden.
    Der Haushalt bekommt das je nach Beschäftigungs-

    form honoriert. Klarstellen möchte ich an dieser Stelle:
    Auch Tagesmütter fallen unter diese haushaltsnahen
    Dienstleistungen, wenn sie die Kinder in ihrem Haushalt
    betreuen.

    Damit diese Regelungen größtmögliche Wirkung ha-
    ben, wird der Haushalt diese Dienstleistungen nicht über
    Werbungskosten bei den Steuern geltend machen, weil
    gerade die Haushalte, die diese Dienstleistungen wöchent-
    lich nur drei bis vier Stunden abrufen, oft nicht über die
    Werbungskostenpauschale hinauskommen. Wir haben
    uns für den Abzug von der Steuerschuld entschieden. Da-
    von profitieren nämlich alle. Dass der Abzug bei sozial-
    versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen hö-
    her ausfällt, halte ich insbesondere im Interesse der Frauen


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    680


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    für richtig. Insoweit sind die Forderungen der Union ei-
    gentlich erfüllt, allerdings verbunden mit pauschalen
    Beiträgen zur Sozialversicherung.

    Was wir nicht wollen, ist eine generelle Ausweitung
    aller sozialversicherungsfreien Beschäftigungsverhält-
    nisse; denn diese geht immer zulasten der regulären
    Arbeitsplätze, der Sozialkassen und – wie immer – der
    Frauen.


    (Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Das werden Sie nicht durchhalten!)


    Sie fordern gestaffelte Sozialversicherungsbeiträge für
    einen Einkommensbereich von 400 bis 800 Euro. In
    Rheinland-Pfalz machen wir das. Wir nennen es dort
    Mainzer Modell, womit wir Erfolg haben. Wir gehen so-
    gar noch weiter als Sie, weil bei Ihnen die Frage der So-
    zialversicherung nicht eindeutig geklärt ist. Wir haben
    dieses Problem gelöst. Zudem tun wir etwas für Familien
    und Alleinerziehende, weil wir für sie einen gestaffelten
    Zuschlag für Kindergeld vorgesehen haben.

    Schließlich werden wir dafür sorgen, dass unser sozia-
    ler Rechtsstaat, der nach dem Krieg Wohlstand für viele
    gebracht hat, auch weiterhin bestehen bleiben kann. Des-
    halb haben und werden wir die Funktionstüchtigkeit der
    Sozialsysteme nicht infrage stellen, sondern dafür sorgen,
    dass sie bei allem Reformbedarf auch weiterhin funktio-
    nieren.

    Sie fordern, den Ländern Abweichungen von Zumut-
    barkeitskriterien und Sperrzeitregelungen zu erlau-
    ben. Wir verändern beide. Wir wissen sehr wohl, dass wir
    insbesondere allein stehenden Arbeitslosen eine größere
    Mobilität abverlangen können und müssen. Aber wir sind
    der Ansicht, dass diese Kriterien im gesamten Bundesge-
    biet einheitlich sein müssen. Es kann doch nicht sein, dass
    in Bayern eine andere Tätigkeit als in Schleswig-Holstein
    zumutbar ist.


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Warum nicht?)

    Wie soll man das denn den Arbeitslosen vermitteln? Viel-
    leicht liegt Ihnen ja weniger an den Arbeitslosen als an ei-
    nem Verdrängungswettbewerb zwischen den Bundeslän-
    dern. Diese Methode kennen wir: Bayern hygienisch rein,
    NRW die Schmuddelecke. Aber das wird mit uns so nicht
    laufen.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Warum sind wir in NRWdenn die Schmuddelecke? Was fällt Ihnen ein? NRW ist doch ein schönes Land!)


    Das gilt im Übrigen auch für Ihre Vorschläge zur Än-
    derung des Bundessozialhilfegesetzes.

    Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der FDP-Frak-
    tion, wollen eine grundlegende Reform der Arbeitsver-
    waltung. Das machen wir, und zwar so, wie es uns die
    Hartz-Kommission vorgeschlagen hat. Allerdings braucht
    das ein wenig Zeit. Ohne die aktive Mitwirkung der Be-
    schäftigten in den Arbeitsämtern wird es nicht gelingen. Sie
    müssen motiviert werden. Ihnen müssen wir danken, was
    wir mit einer entsprechenden Einkommensregelung tun.
    Deshalb werden wir in enger Abstimmung mit der Bundes-
    anstalt die Reformen im kommenden Jahr angehen.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir gehen sogar
    noch viel weiter als Sie. Die Gesetzesvorlagen der
    CDU/CSU handeln nur von Einzelaspekten: kleine Jobs
    und Jobcenter. Damit ist es aber nicht getan. Wir haben
    bereits jetzt die Chance, viel für die Arbeitslosen in
    Deutschland, aber auch für die Arbeitgeber zu tun. Wir
    wollen ältere Arbeitnehmer durch eine Entgeltsicherung
    fördern und ihnen den Ausstieg aus dem Arbeitsleben,
    wenn sie ihn denn wollen, durch ein Brückengeld erleich-
    tern. Wir wollen Arbeitgeber, die ältere Mitarbeiter ein-
    stellen, von Sozialversicherungsbeiträgen entlasten und
    damit die Chance Älterer auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

    Dass es inzwischen Arbeitgeber gibt, die begriffen ha-
    ben, wie wichtig die Weiterbeschäftigung ihrer älteren
    Mitarbeiter für den Betrieb ist, zeigt ein Beispiel aus mei-
    nem Wahlkreis. Die Firma KSB in Frankenthal unter-
    nimmt große Anstrengungen, um ältere Mitarbeiter im Un-
    ternehmen zu halten. Die Firma jammert nicht über
    Facharbeitermangel, weil sie sich die Facharbeiter selbst
    beschert. Die Älteren geben dort ihr Wissen und ihre Er-
    fahrung an die Jungen weiter – zum Wohl des Unterneh-
    mens. Dafür braucht die Firma nicht einmal monetäre
    Hilfe. Diese Vorgehensweise erspart ihr letztlich viel Geld.

    Solche Beispiele müssen Schule machen. Aber bis da-
    hin müssen wir bei den meisten Unternehmen in unserem
    Land noch viel Entwicklungshilfe leisten. Deshalb auch
    unsere besonderen Anstrengungen für diese Alters-
    gruppe.

    Lassen Sie mich zum Schluss darauf hinweisen, dass
    wir keine Zeit mehr haben.


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Warum klatscht niemand, Frau Barnett? Lauter müde, abgeschlaffte Krieger!)


    Lassen Sie uns keine Zeit verlieren! Lassen Sie uns zu-
    sammen ans Werk gehen! Deswegen: Unterstützen Sie
    unsere Gesetzesvorhaben!

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD)