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ID1501020300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Begrüßung der Präsidenten der Nationalver- sammlung der Republik Korea, Herr Park Kwan Yong . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 A Verabschiedung des Abgeordneten Dr. Ingo Wolf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 B Begrüßung der neuen Abgeordneten Gisela Pilz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 B Wahl der Abgeordneten Eckhardt Barthel (Berlin), Monika Griefahn, Michael Roth (Heringen), Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, Günter Nooke, Annette Widmann-Mauz, Volker Beck und Hans- Joachim Otto (Frankfurt) als Mitglieder des Kuratoriums der „Stiftung Denkmal für die er- mordeten Juden Europas“ . . . . . . . . . . . . . . . . 531 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 531 C Tagesordnungspunkt 3: a) Abgabe einer Regierungserklärung: NATO-Gipfel am 21./22. November 2002 in Prag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532 B b) Antrag der Abgeordneten Dr. Friedbert Pflüger, Dr. Wolfgang Schäuble, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Die NATO auf die neuen Gefahren ausrichten (Drucksache 15/44) . . . . . . . . . . . . . . . 532 B Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 532 C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 535 C Markus Meckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 539 B Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . 540 B Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . 540 D Dr. Werner Hoyer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 541 D Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 543 C Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . . . . . 544 D Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 545 D Dr. Peter Struck, Bundesminister BMVg . . . . 547 C Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) CDU/CSU 549 C Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551 A Monika Heubaum SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 552 B Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . 553 C Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Ver- besserung des Schutzes der Bevölke- rung vor Sexualverbrechen und anderen schweren Straftaten (Drucksache 15/29) . . . . . . . . . . . . . . . 554 C b) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Sozialtherapeutische Maßnahmen für Sexualstraftäter auf den Prüfstand stellen (Drucksache 15/31) . . . . . . . . . . . . . . . 554 C Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . 554 D Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . 556 D Sibylle Laurischk FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 559 A Plenarprotokoll 15/10 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 10. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 I n h a l t : Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 560 B Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . 561 B Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 564 B Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . 565 D Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 566 A Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 566 B Jerzy Montag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 567 A Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 568 B Joachim Stünker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 570 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Überweisung im vereinfachten Verfah- ren Antrag der Abgeordneten Eckhardt Barthel (Berlin), Ernst Bahr (Neuruppin), weiterer Abgeordneter der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Grietje Bettin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Den Deutschen Musikrat stärken (Drucksache 15/48) . . . . . . . . . . . . . . . . . 572 D Zusatztagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung ohne Aus- sprache Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu der Streitsa- che vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BVerfGE 3/02 (Drucksache 15/69) . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 A Tagesordnungspunkt 5: Wahlen zu Gremien 5 a) Schriftführer gemäß § 3 der Ge- schäftsordnung (Drucksache 15/50) . . . . . . . . . . . . . 573 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Be- stimmung des Verfahrens für die Be- rechnung der Stellenanteile der Fraktio- nen im Ausschuss nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss) (Drucksache 15/47) . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 B in Verbindung mit 5 b) Ausschuss nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsaus- schuss) (Drucksachen 15/51, 15/52, 15/53, 15/54) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 B Volker Kauder CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 573 C Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . . . . . . 574 B Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der FDP: Haltung der Bundesregierung zur Situation der öffentlichen Haushalte unter Berücksichtigung der zu erwar- tenden aktuellen Steuerschätzung und der damit möglichen Notwendigkeit ei- nes Haushaltssicherungsgesetzes . . . . . . 575 A Dr. Günter Rexrodt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 575 A Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . 576 C Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . 578 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 579 B Steffen Kampeter CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 580 B Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 581 D Carl-Ludwig Thiele FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 583 A Antje Hermenau BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 584 A Ilse Aigner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 C Ortwin Runde SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 586 D Otto Bernhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 588 A Walter Schöler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 588 D Norbert Schindler CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 590 B Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 591 C Dr. Rainer Wend SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 592 B Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Fortentwick- lung der ökologischen Steuerreform (Drucksachen 15/21, 15/71, 15/72) . . . . . 593 B Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . . . . . 593 D Dr. Michael Meister CDU/CSU . . . . . . . . . . 595 B Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . 597 A Carl-Ludwig Thiele FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 598 A Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . . . . . 599 A Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 601 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002II Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 603 A Dr. Christian Eberl FDP . . . . . . . . . . . . . 603 D Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 604 B Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 605 D Rolf Hempelmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 606 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 607 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 612 C Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Peter Götz, Dr. Michael Meister, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) (Drucksache 15/30) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 608 A Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 608 B Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 609 B Horst Schild SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 610 C Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . . . . 614 B Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 615 D Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 616 B Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . 617 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 618 D Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . 619 D Georg Fahrenschon CDU/CSU . . . . . . . . . . . 620 C Bernd Scheelen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 622 D Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 623 D Tagesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Urheber- rechts in der Informationsgesell- schaft (Drucksache 15/38) . . . . . . . . . . . . . . 625 A b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den WIPO-Verträgen vom 20. Dezember 1996 über Urhe- berrecht sowie über Darbietungen und Tonträger (Drucksache 15/15) . . . . . . . . . . . . . . 625 B Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . 625 B Günter Krings CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 626 C Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 629 A Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 629 D Dirk Manzewski SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 630 C Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Jörg van Essen, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Rechtssi- cherheit für die bewaffneten Einsätze deutscher Streitkräfte schaffen – ein Ge- setz zurMitwirkung des Deutschen Bun- destages bei Auslandseinsätzen der Bun- deswehr einbringen (Drucksache 15/36) . . . . . . . . . . . . . . . . . 632 C Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 632 D Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 634 A Thomas Kossendey CDU/CSU . . . . . . . . . . . 635 B Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 636 D Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU . . . . . 638 B Ulrike Merten SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 639 B Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . . . . . 640 A Dr. Christoph Zöpel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 641 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 643 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 645 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 III (A) (B) (C) (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 531 10. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 Beginn: 9.00 Uhr
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    Dr. Christoph Zöpel Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 645 (C)(A) Daub, Helga FDP 14.11.2002* Dr. Däubler-Gmelin, SPD 14.11.2002 Herta Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 14.11.2002 Fritz, Erich G. CDU/CSU 14.11.2002 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 14.11.2002 Gradistanac, Renate SPD 14.11.2002 Freiherr von und zu CDU/CSU 14.11.2002 Guttenberg, Karl-Theodor entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage zum Stenografischen Bericht Hoffmann (Chemnitz), SPD 14.11.2002 Jelena Kubicki, Wolfgang FDP 14.11.2002 Lietz, Ursula CDU/CSU 14.11.2002 Möllemann, Jürgen W. FDP 14.11.2002 Nitzsche, Henry CDU/CSU 14.11.2002 Rossmanith, Kurt J. CDU/CSU 14.11.2002* * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Christian Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen

    und Kollegen! Bei so viel Konsens neigt man fast dazu,
    diesen Antrag noch heute Abend verabschieden zu wollen.


    (Widerspruch bei der SPD – Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war die Konsensfalle, die er aufgestellt hat! – Jörg van Essen [FDP]: Nein!)


    – Kollege van Essen, diese Reaktion wollte ich einfach
    nur hören, damit Sie nicht auf die Idee kommen – Sie wür-
    den es nicht tun –, sich jetzt schon fälschlicherweise in
    dem Gefühl einer sicheren Mehrheit zu wiegen. Wir ha-
    ben festgestellt, dass dieser Punkt im Koalitionsvertrag,
    den wir alle aufmerksam gelesen und archiviert haben,
    nicht enthalten ist, obwohl wir das eigentlich erwartet ha-
    ben. Da der Koalitionsvertrag in so vielen Punkten zwi-
    schenzeitlich schon überholt ist, ergibt sich hier vielleicht
    die Möglichkeit, eine positive Entwicklung anzustoßen.

    Vorneweg möchte ich Folgendes sagen: Ich bin schon
    sehr dankbar dafür – das möchte ich unterstreichen –, dass
    wir tatsächlich einen Konsens haben. Der Deutsche Bun-
    destag hat im Vergleich zu den anderen Parlamenten
    Europas, vielleicht sogar der Welt – ich sage das, obwohl
    ich diesbezüglich keinen vollkommenen Überblick habe –
    die stärkste Stellung, was die Zulassung der Beteiligung
    der Streitkräfte des eigenen Landes an militärischen an-
    geht. Die Tweede Kamer in den Niederlanden hat ein ge-
    wisses Entscheidungsrecht. Wir kennen aus den USAden
    so genannten War Powers Act. Er ist im Wesentlichen ein
    Rückholrecht bzw. Befristungsrecht. Er ist nicht gleich-
    zusetzen mit dem Gebot der Zustimmung der Konstitu-
    tive, das unser Bundesverfassungsgericht in einer – sehr
    lobenswerten – Entscheidung formuliert hat. Wenn man
    ganz ehrlich ist, dann muss man einräumen: Das Verfas-
    sungsgericht hat dabei im Wege der Rechtsschöpfung ge-
    arbeitet.

    Frau Kollegin, Sie haben auf das Zitat aus dem Jahre
    1918 hingewiesen. Das, was da gesagt worden ist, ist

    natürlich auch ein Teil der Rechtfertigung des Verfas-
    sungsgerichts gewesen, als es darum ging, eine in sich
    schlüssige, kluge Entscheidung zu treffen. Mit dieser Ent-
    scheidung ist es dem Bundesverfassungsgericht gelun-
    gen, einen offensichtlichen Streit, den wir nun einmal hat-
    ten und der eigentlich nicht zielführend war, vernünftig zu
    beenden. Sedes materiae ist nicht Art. 87 a des Grund-
    gesetzes. Die Problematik des Einsatzes deutscher Streit-
    kräfte im Ausland bleibt bestehen. Sedes materiae ist aber
    auch nicht Art. 24 des Grundgesetzes. Die Entscheidung
    des Bundesverfassungsgerichts ist aus der Verfassung he-
    raus entwickelt worden. Sie knüpft an einer Rechtsvor-
    stellung an, die ein starkes Parlament vorsieht. Das ist gut
    und das ist richtig. Ich entsinne mich an die sehr kontro-
    versen Debatten in der 12. Legislaturperiode vor der
    AWACS-Entscheidung. Gemessen daran war diese Ent-
    scheidung des Bundesverfassungsgerichts ein wirklich
    verfahrensbefriedendes Urteil, was wir bis heute merken.

    Allerdings stellt sich doch die Frage, ob gerade in sol-
    chen dynamischen Prozessen, wie es Einsätze ihrer Natur
    nach nun einmal sind, ein relativ statisches Verfahren wie
    ein Zustimmungsverfahren – der Antrag räumt uns, den
    Abgeordneten des Bundestages, nicht die Möglichkeit ein
    zu gestalten; vielmehr können wir nur Ja oder Nein sagen;
    wir können allenfalls über politischen Druck oder über
    Protokollnotizen die eine oder andere Ergänzung errei-
    chen – der Lösung der Probleme, denen wir gegenüber-
    stehen, vollkommen gerecht wird.

    Formal ist die Beteiligung gesichert. Diese Sicherheit
    ist – das ist von den Kollegen mehrfach dargelegt wor-
    den – holprig. Das ist einer der Gründe, wieso wir sie in
    der Tat „einschleifen“ müssen. Es ist zu klären, ob die
    Bundeswehr an Vorauskontingenten oder an Vorgängen
    teilnimmt, die in einem gewissen Rahmen stattfinden, der
    nach dem Prinzip „minima non curat curia“ ablaufen. Es
    muss nicht unbedingt sein, dass ein Parlament mit 603 Ab-
    geordneten in einer Sondersitzung darüber bestimmt, dass
    fünf oder sechs Soldaten der Bundeswehr in eine Position
    gebracht werden, ob das ein Einsatz ist oder nicht. Ich
    möchte mit dieser Bemerkung nur auf die Dimension
    verweisen. Wir können und sollten in der Tat Verfahren
    finden, die uns in solchen Fällen – in der vergangenen Le-
    gislaturperiode waren es 17; in dieser Legislaturperiode
    werden es möglicherweise nicht weniger sein – zu einer
    gewissen Flexibilität verhelfen. Das heißt nicht, dass wir
    etwas von unseren Rechten abgeben.

    Wir dürfen die Augen nicht davor verschließen, dass
    die Rechtspraxis wieder an einem gewissen Punkt ange-
    langt ist, der es nötig macht, für eine verfahrensmäßige
    Regelung zu sorgen.

    Die damalige Bundesregierung tendierte zu Beginn ih-
    rer Regierungszeit klugerweise dazu, sehr detaillierte
    Anträge zu stellen. Das hat uns dazu verführt, in den Aus-
    schüssen nahezu militärstrategische Erwägungen zu dis-
    kutieren.


    (Jörg van Essen [FDP]: Es war meistens nur Taktik, nicht Strategie!)


    Kollege Karl Lamers hat damals – wir saßen einmal einen
    Tag vor Weihnachten zusammen – im Auswärtigen Aus-
    schuss davon gesprochen, dass es doch eigentlich unnötig


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    640


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    sei, wirklich jeden Feldspaten aufzuführen. Das ist nicht
    der Weg, den wir gehen können. Wir sind nicht der Er-
    satzgeneralstab, sondern der Aufsichtsrat bezüglich Ent-
    sendungen der Bundesregierung. Deshalb sollte meiner
    Meinung nach diese Form von Kontrolle auch eine ge-
    wisse Selbstbeschränkung beinhalten. Faktisch ist die
    Selbstbeschränkung eigentlich über die gelobten Prinzi-
    pien hinaus im letzten Jahr durchgehalten worden. Mor-
    gen verfahren wir auch wieder so.

    Wir hatten uns nicht nur darauf verständigt, sondern
    auch das Urteil so interpretiert, dass ein Vorratsbeschluss
    nicht möglich ist. Ich würde gern einmal eine Diskussion
    darüber führen – das können wir bei diesem Thema im
    Plenum nicht leisten, aber schon im Rahmen der Geset-
    zesberatungen –, ob nicht der Enduring-Freedom-Beschluss
    eigentlich ein Vorratsbeschluss ist: über die halbe Welt
    gültig, größtmöglicher Freiraum bei der Benennung von
    Stärken und eine völlig im Allgemeinen gelassene Ziel-
    setzung der Aktion. Angesichts dieser Charakterisierung
    sind wir eigentlich bei einer Form von Vorratsbeschluss
    angelangt. Ich sage ganz offen, dass so etwas natürlich
    auch nicht befriedigt, denn das ruft nach dauerhafter Kon-
    trolle. Da entsteht in der Tat das Bedürfnis nach ständiger
    Information und der Möglichkeit ständiger Einflussnahme.
    Diese ist aber nur über das Setzen von Fristen und immer
    wieder erneuter Positionierung in der Frage möglich.

    In der Praxis sind die Beschlüsse inzwischen mit einer
    Jahresfrist versehen. Müssen wir aber nicht darüber
    nachdenken, ob wir bei einem solchen Gesetz über das
    reine Ja oder Nein hinaus nicht auch in grundsätzlichen
    Fragen ein Gestaltungsrecht verlangen sollten, zwar nicht
    in Details oder der Frage des Auftrags, aber schon in der
    Frage der Befristung? Wir haben gehört, dass die Mandate
    ursprünglich für sechs Monate galten, dann für ein Jahr
    und dann wieder für sechs Monate. Das Parlament sollte
    doch einmal von sich aus über die Frage des Rückhol-
    rechtes diskutieren.

    Auf ein Problem, von dem ich hoffe, dass es Ihnen,
    Herr Verteidigungsminister, und uns nie ins Haus steht,
    möchte ich noch zu sprechen kommen, nämlich dass wir
    Aufträge erteilen, aber das Budget für die Erfüllung die-
    ser Aufträge nicht mehr ausreicht. Natürlich müssen der
    Haushaltsausschuss und das Parlament zustimmen. Aber
    wir müssen doch über die Frage diskutieren, ob nicht das
    Budgetrecht – vom Kollegen Nachtwei zu Recht als Kö-
    nigsrecht des Parlaments bezeichnet – hier einen stärke-
    ren Einfluss haben könnte oder sollte. Das ist nicht ab-
    schließend gemeint; vielmehr werden wir intensiv über
    den Antrag der FDP diskutieren, der sehr lobenswert ist.
    Dies möchte ich aber zu bedenken geben.

    Ein letzter Gedanke: Die NATO-Response-Force, de-
    ren Gründung in Prag beschlossen werden soll und die ich
    für sehr wichtig halte – wir haben an anderer Stelle darü-
    ber diskutiert –, wird ebenso wie eine ESVP-Truppe mit
    konkretem Auftrag eine andere Qualität in das Thema
    bringen, weil hier Einsatzstrukturen multilateral ausge-
    legt und noch weniger Einflussnahmen nationaler Parla-
    mente möglich sein werden. Ich weiß nicht, wie der ge-
    genwärtige Stand der Behandlung dieses Themas im
    Europäischen Konvent ist. Ich hatte aber bei Gelegenheit

    schon einmal die Kollegen, die uns da vertreten, darauf
    hingewiesen, dass wir auch über diese Frage reden müs-
    sen. Im Entwurf eines europäischen Verfassungsvertrages
    müssen – vielleicht unter Einschränkung gewisser Rechte
    des Deutschen Bundestages – andere legislative Organe
    mit einer Kontrollfunktion hinsichtlich der ESVP bedacht
    werden.


    (Jörg van Essen [FDP]: Sehr richtig!)

    Es gibt sehr viel zu tun. Ich habe nur einige wenige

    Punkte genannt, über die wir reden sollten. Gott sei Dank
    sind wir schon über Zustände früherer Zeiten hinaus: Ich
    erinnere mich, wie ein Bundeskanzler vor einem Einsatz
    – ich weiß nicht mehr, um welchen es ging – versuchte,
    den damaligen Oppositionsführer Engholm in Afrika oder
    Australien aufzuspüren, um seine Zustimmung einzuho-
    len, was damals nicht gelungen ist. Die jetzige Opposition
    ist immer hier in Berlin erreichbar. Wenn sie formal ein-
    gebunden wird, ist sie auch sehr gerne bereit, sachbezo-
    gen im Sinne unseres Landes und unserer Soldaten mög-
    lichst in Form von geregelten Verfahren diese Dinge im
    Konsens zu beschließen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)




Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als letztem Redner in der Debatte erteile ich nun dem

Abgeordneten Christoph Zöpel das Wort.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Christoph Zöpel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kol-

    legen! Lassen Sie mich mit einer ganz allgemeinen Ein-
    sicht beginnen. Zu dem, was mich an Hinweisen während
    meiner jetzt langen administrativen wie parlamentari-
    schen Tätigkeit besonders beeindruckt hat, gehörte der
    Hinweis eines nordrhein-westfälischen Beamten kurz vor
    seiner Pensionierung. Er war liberal-konservativ einge-
    stellt und stark von Willi Weyer geprägt. Er hat mir ein-
    mal, als wir über ein Gesetz sprachen, gesagt: Herr Minis-
    ter, wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen,
    dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.


    (Heiterkeit bei der SPD)

    Diesen ersten Gedanken würde ich über diese Diskussion
    stellen. Ist es notwendig, ein Gesetz zu machen?


    (Jörg van Essen [FDP]: Ja, leider!)

    Ich bin mir nicht sicher. Herr Kollege, ich bin bereit, mit
    Ihnen darüber nachzudenken, aber ich bin noch nicht
    überzeugt.

    Der konstitutive Beschluss des Bundestages zu Einsät-
    zen deutscher Soldaten im Ausland hat sich bewährt. Es
    ist vielleicht das Schönste in dieser Debatte, dass die Red-
    ner aller Fraktionen dies gesagt haben. Er hat sich weit da-
    rüber hinaus insofern bewährt, als er im Verfahren des
    Bundestages funktional ist. Er hat sich als ein Beitrag zur
    Stabilisierung von Demokratie in Deutschland und zur
    demokratischen Integration bewährt.

    Der schwierige Prozess öffentlich wirksamer Debatten
    hier im Hause darüber, was deutsche Soldaten – vor allem

    Christian Schmidt (Fürth)





    Dr. Christoph Zöpel
    nach 1989, als wir wieder eine andere Handlungsfähigkeit
    im globalen und internationalen Zusammenhang bekom-
    men haben – im Ausland dürfen oder nicht, war wichtig
    und unverzichtbar. So berechtigt es sein mag, sich heute
    vorzuhalten, was der eine vor einigen Jahren gesagt oder
    nicht gesagt hat, es gäbe ohne diesen intensiven Diskus-
    sionsprozess, der nur in Verbindung mit diesem konstitu-
    tiven Recht möglich war, heute nicht diese kritische und
    erforderlichenfalls auch zustimmende Haltung der großen
    Mehrheit der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutsch-
    land bei schwierigen Weltlagen.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Dass diese in Westdeutschland zurzeit etwas stärker ist als
    in Ostdeutschland, ist völlig begreifbar. An solchen Stel-
    len wird historisches Schicksal offenkundig, nämlich dass
    der, der sich erst später in diesen demokratischen Diskurs
    einschalten konnte, mehr Zeit braucht, um aufzuholen.

    Der erwähnte Prozess war und bleibt notwendig als ein
    Beitrag Deutschlands zur Diskussion innerhalb von und
    zwischen Demokratien über die Funktion von Mi-
    litäreinsätzen. Dass Deutschland besonders kritisch da-
    mit umgeht, bleibt historisch notwendig. Es gibt gar kei-
    nen Grund, nicht Stolz darauf zu sein, dass wir Deutschen
    die Lehre aus den verbrecherischen Möglichkeiten, Sol-
    daten in andere Länder zu schicken, gezogen haben und
    jetzt auf der internationalen Bühne besonders kritisch da-
    mit umgehen. Insoweit ist es kein Zufall, sondern ein
    Grund, berechtigt und dennoch wieder nachdenklich hin-
    sichtlich der eigenen Geschichte den deutschen Parla-
    mentsvorbehalt betreffend Soldateneinsätze international
    zu verteidigen und auch zu erklären.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Wenn Deutschland hinsichtlich Krieg das nachdenk-
    lichste Land unter den Demokratien ist, dann ist das not-
    wendig und gut. Für den Alltag finde ich es schön, wenn
    der deutsche Vertreter im NATO-Rat bei den ersten Über-
    legungen über die NATO-Response-Force darauf hin-
    weist, es gebe in Deutschland den Parlamentsvorbehalt
    und an dem solle festgehalten werden. Ich halte das für ei-
    nen Beitrag zur demokratischen Kultur innerhalb der in-
    ternationalen Gemeinschaft.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Verschiedene Hinweise sind gegeben worden, worüber
    im Einzelnen nachgedacht werden kann. Ich komme noch
    darauf zurück.

    An einer Stelle möchte ich Ihnen zwar nicht direkt wi-
    dersprechen, Herr Kollege Kossendey, aber ich muss sa-
    gen, dass ich da nachdenklich geworden bin. Es geht um
    Ihren Hinweis, die Art der internationalen Zusammenarbeit
    in Fragen der Sicherheitspolitik müsse uns dazu veranlas-
    sen, zu überprüfen, wie ein solcher Parlamentsvorbehalt
    zur Geltung gebracht werden kann. Die Frage ist berechtigt.

    Ich will dazu sehr offen sagen: Die Notwendigkeit in-
    ternationaler Zusammenarbeit in der Sicherheitspoli-
    tik, in der Umweltpolitik, in der Wirtschaftspolitik und in

    vielen anderen Bereichen ist unumstritten. Diese Zusam-
    menarbeit ist notwendigerweise zunächst einmal eine Zu-
    sammenarbeit der Regierungen. Diese internationale
    Zusammenarbeit beschränkt sich aber nicht auf die Zu-
    sammenarbeit von Regierungen, sondern sie wird in vie-
    len Bereichen – das ist besonders kritisch im Bereich der
    Sicherheitspolitik zu sehen – zunehmend zu einer Auf-
    gabe sich verselbstständigender internationaler Büro-
    kratien.

    Ich will nicht von vornherein etwas gegen diejenigen
    Institutionen sagen, die sich um die Sicherheit kümmern.
    Aber wenn es richtig ist, dass die Frage von Krieg und
    Frieden eine Schicksalsfrage ist, dann muss man sich fra-
    gen, ob hinsichtlich der Sicherheit der öffentliche Diskurs
    und die parlamentarische Kontrolle reichen.

    Solange wir in Europa – natürlich auch weltweit – noch
    nicht darüber nachgedacht haben, wie eine parlamentari-
    sche Begleitung der von internationalen Institutionen ver-
    antworteten Politik möglich ist, sollten wir besonders an
    unserem konstitutiven Recht festhalten und es geradezu
    als Vehikel benutzen, zunächst in Europa und dann welt-
    weit darüber zu diskutieren, wie mehr parlamentarische
    Kontrolle gegenüber sich sonst verselbstständigenden in-
    ternationalen Bürokratien organisiert werden kann. Diese
    Frage stellt sich mir im Zusammenhang mit dem Punkt,
    den Sie angesprochen haben.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Deswegen bin ich an dieser Stelle ganz besonders vor-
    sichtig.

    Die NATO-Response-Force ist aufgrund des Parla-
    mentsvorbehalts ein Problem. In diesem Punkt gab es eine
    gute Analyse und es wurden die richtigen Fragen gestellt.
    Meine Antwort lautet: Gerade bei der NATO-Response-
    Force sollten wir an dem Parlamentsvorbehalt festhalten
    und mit allen Alliierten darüber sprechen, wie er auch wo-
    anders eingeführt werden kann.

    Eine weitere Bemerkung. Der Umgang mit diesem
    Recht des Parlaments ist nicht immer einfach. Das mag
    von Regierung zu Regierung unterschiedlich sein, abhän-
    gig davon, von welchen Parteien sie gestützt werden. Ich
    glaube aber, dass alle Regierungen große Mühe aufwen-
    den mussten, entsprechende Beschlüsse zu erreichen. Ich
    nehme da keine Regierung aus.


    (Jörg van Essen [FDP]: Manchmal gab es auch handwerkliche Fehler!)


    – Wenn man lange in diesem Bereich tätig ist, weiß man,
    dass handwerkliche Fehler nie auszuschließen sind.


    (Jörg van Essen [FDP]: So ist es!)

    Wenn man zu viele handwerkliche Fehler macht, kann
    man daran scheitern. Man kann aber auch scheitern, wenn
    man sich nicht um eine ausreichende demokratische Le-
    gitimation bemüht.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Lassen Sie mich deshalb mehr an die Adresse meiner
    Partei und an die des Koalitionspartners sagen: Es war


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    642


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    anstrengend in der letzten Legislaturperiode, für be-
    stimmte Bundeswehreinsätze eine Zustimmung zu be-
    kommen. Ich denke, Bundeskanzler Gerhard Schröder und
    die Parlamentarischen Geschäftsführer waren manchmal
    nachdenklich. Aber mein Eindruck ist: Diese Debatten ha-
    ben sich gelohnt, weil sie die Demokratie stabilisiert haben


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    und die Legitimation außerhalb des Parlaments eingeholt
    haben. Auf diese Leistung, die auch in Zukunft notwendig
    ist, möchte ich nicht verzichten. Auch diesen Punkt sollte
    man sehen.

    Die Vorredner meiner Fraktion haben die Gesprächs-
    bereitschaft signalisiert. Ich schließe mich dem an. Lassen
    Sie mich deshalb aus meiner Sicht nur noch die Richtung
    nennen. Ich bin der festen Überzeugung, dass man über
    die Geschäftsordnung reden sollte: Wie kann man die
    Rechte des Parlaments respektieren, ohne die Abläufe zu
    verzögern? Es entspricht nämlich nicht der Lebenswirk-
    lichkeit, davon auszugehen, dass ein Parlament an 365 Ta-
    gen jeweils 24 Stunden zur Verfügung stehen kann. Auch
    das sollte man berücksichtigen.

    Ich als Nichtjurist bin sehr skeptisch, ob ein kasuisti-
    sches Gesetz, das regelt, was in welchem Fall eines inter-
    nationalen Vorfalls passieren sollte, überhaupt möglich
    ist. Stellen wir uns einmal vor, wir hätten dieses Gesetz
    vor fünf Jahren verabschiedet. Ich vermute; ein Großteil
    der dann vorgenommenen Legaldefinitionen würde der
    Situation nach dem 11. September nicht entsprochen ha-
    ben. Dann hätten wir jetzt eine neue Debatte. Reichen un-
    sere Definitionen? Das ist meine Hauptskepsis.

    Deshalb neige ich dazu, primär die Geschäftsordnung
    heranzuziehen und sich dann doch eines zu sagen: Wir
    sind auf der Grundlage unseres Grundgesetzes, interpre-
    tiert durch das Bundesverfassungsgericht, ganz ordentlich

    mit diesen Einsätzen umgegangen, mit vielen positiven
    Wirkungen: Alle Einsätze, die wir für nötig hielten, haben
    stattgefunden. Den Soldaten ist dabei meines Erachtens
    im Ergebnis nichts geschehen, was sie in Unsicherheit ge-
    bracht hätte. Die Legitimation in der Bevölkerung, die
    dadurch erzielt wurde, war erheblich.

    In der derzeitigen Lage haben wir den Eindruck, die Si-
    cherheitssituation könnte in zwölf Monaten wieder völlig
    anders sein als heute. Wer kann das so genau voraussa-
    gen? Die Abgrenzung zwischen dem Militär und der in-
    ternationalen Polizei mag Gegenstand eines neuen völ-
    kerrechtlichen und dann auch in den einzelnen Staaten zu
    beachtenden Gesetzesvorhabens sein. Lassen Sie uns vor
    diesem Hintergrund diese Angelegenheit eher in Ruhe be-
    trachten, als vorschnell etwas zu tun. Dennoch, Herr Kol-
    lege van Essen, Ihre Anregung ist richtig.

    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)