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ID1501005900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Begrüßung der Präsidenten der Nationalver- sammlung der Republik Korea, Herr Park Kwan Yong . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 A Verabschiedung des Abgeordneten Dr. Ingo Wolf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 B Begrüßung der neuen Abgeordneten Gisela Pilz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 B Wahl der Abgeordneten Eckhardt Barthel (Berlin), Monika Griefahn, Michael Roth (Heringen), Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, Günter Nooke, Annette Widmann-Mauz, Volker Beck und Hans- Joachim Otto (Frankfurt) als Mitglieder des Kuratoriums der „Stiftung Denkmal für die er- mordeten Juden Europas“ . . . . . . . . . . . . . . . . 531 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 531 C Tagesordnungspunkt 3: a) Abgabe einer Regierungserklärung: NATO-Gipfel am 21./22. November 2002 in Prag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532 B b) Antrag der Abgeordneten Dr. Friedbert Pflüger, Dr. Wolfgang Schäuble, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Die NATO auf die neuen Gefahren ausrichten (Drucksache 15/44) . . . . . . . . . . . . . . . 532 B Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 532 C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 535 C Markus Meckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 539 B Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . 540 B Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . 540 D Dr. Werner Hoyer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 541 D Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 543 C Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . . . . . 544 D Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 545 D Dr. Peter Struck, Bundesminister BMVg . . . . 547 C Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) CDU/CSU 549 C Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551 A Monika Heubaum SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 552 B Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . 553 C Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Ver- besserung des Schutzes der Bevölke- rung vor Sexualverbrechen und anderen schweren Straftaten (Drucksache 15/29) . . . . . . . . . . . . . . . 554 C b) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Sozialtherapeutische Maßnahmen für Sexualstraftäter auf den Prüfstand stellen (Drucksache 15/31) . . . . . . . . . . . . . . . 554 C Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . 554 D Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . 556 D Sibylle Laurischk FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 559 A Plenarprotokoll 15/10 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 10. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 I n h a l t : Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 560 B Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . 561 B Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 564 B Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . 565 D Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 566 A Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 566 B Jerzy Montag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 567 A Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 568 B Joachim Stünker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 570 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Überweisung im vereinfachten Verfah- ren Antrag der Abgeordneten Eckhardt Barthel (Berlin), Ernst Bahr (Neuruppin), weiterer Abgeordneter der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Grietje Bettin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Den Deutschen Musikrat stärken (Drucksache 15/48) . . . . . . . . . . . . . . . . . 572 D Zusatztagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung ohne Aus- sprache Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu der Streitsa- che vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BVerfGE 3/02 (Drucksache 15/69) . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 A Tagesordnungspunkt 5: Wahlen zu Gremien 5 a) Schriftführer gemäß § 3 der Ge- schäftsordnung (Drucksache 15/50) . . . . . . . . . . . . . 573 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Be- stimmung des Verfahrens für die Be- rechnung der Stellenanteile der Fraktio- nen im Ausschuss nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss) (Drucksache 15/47) . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 B in Verbindung mit 5 b) Ausschuss nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsaus- schuss) (Drucksachen 15/51, 15/52, 15/53, 15/54) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 B Volker Kauder CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 573 C Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . . . . . . 574 B Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der FDP: Haltung der Bundesregierung zur Situation der öffentlichen Haushalte unter Berücksichtigung der zu erwar- tenden aktuellen Steuerschätzung und der damit möglichen Notwendigkeit ei- nes Haushaltssicherungsgesetzes . . . . . . 575 A Dr. Günter Rexrodt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 575 A Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . 576 C Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . 578 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 579 B Steffen Kampeter CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 580 B Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 581 D Carl-Ludwig Thiele FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 583 A Antje Hermenau BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 584 A Ilse Aigner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 C Ortwin Runde SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 586 D Otto Bernhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 588 A Walter Schöler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 588 D Norbert Schindler CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 590 B Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 591 C Dr. Rainer Wend SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 592 B Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Fortentwick- lung der ökologischen Steuerreform (Drucksachen 15/21, 15/71, 15/72) . . . . . 593 B Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . . . . . 593 D Dr. Michael Meister CDU/CSU . . . . . . . . . . 595 B Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . 597 A Carl-Ludwig Thiele FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 598 A Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . . . . . 599 A Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 601 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002II Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 603 A Dr. Christian Eberl FDP . . . . . . . . . . . . . 603 D Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 604 B Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 605 D Rolf Hempelmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 606 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 607 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 612 C Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Peter Götz, Dr. Michael Meister, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) (Drucksache 15/30) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 608 A Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 608 B Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 609 B Horst Schild SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 610 C Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . . . . 614 B Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 615 D Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 616 B Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . 617 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 618 D Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . 619 D Georg Fahrenschon CDU/CSU . . . . . . . . . . . 620 C Bernd Scheelen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 622 D Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 623 D Tagesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Urheber- rechts in der Informationsgesell- schaft (Drucksache 15/38) . . . . . . . . . . . . . . 625 A b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den WIPO-Verträgen vom 20. Dezember 1996 über Urhe- berrecht sowie über Darbietungen und Tonträger (Drucksache 15/15) . . . . . . . . . . . . . . 625 B Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . 625 B Günter Krings CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 626 C Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 629 A Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 629 D Dirk Manzewski SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 630 C Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Jörg van Essen, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Rechtssi- cherheit für die bewaffneten Einsätze deutscher Streitkräfte schaffen – ein Ge- setz zurMitwirkung des Deutschen Bun- destages bei Auslandseinsätzen der Bun- deswehr einbringen (Drucksache 15/36) . . . . . . . . . . . . . . . . . 632 C Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 632 D Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 634 A Thomas Kossendey CDU/CSU . . . . . . . . . . . 635 B Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 636 D Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU . . . . . 638 B Ulrike Merten SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 639 B Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . . . . . 640 A Dr. Christoph Zöpel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 641 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 643 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 645 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 III (A) (B) (C) (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 531 10. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 Beginn: 9.00 Uhr
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    Dr. Christoph Zöpel Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 645 (C)(A) Daub, Helga FDP 14.11.2002* Dr. Däubler-Gmelin, SPD 14.11.2002 Herta Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 14.11.2002 Fritz, Erich G. CDU/CSU 14.11.2002 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 14.11.2002 Gradistanac, Renate SPD 14.11.2002 Freiherr von und zu CDU/CSU 14.11.2002 Guttenberg, Karl-Theodor entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage zum Stenografischen Bericht Hoffmann (Chemnitz), SPD 14.11.2002 Jelena Kubicki, Wolfgang FDP 14.11.2002 Lietz, Ursula CDU/CSU 14.11.2002 Möllemann, Jürgen W. FDP 14.11.2002 Nitzsche, Henry CDU/CSU 14.11.2002 Rossmanith, Kurt J. CDU/CSU 14.11.2002* * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jerzy Montag


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir disku-

    tieren heute über ein wirklich ernstes Thema, bei dem sich
    billige Polemik und Missbrauch für parteiegoistische
    Zwecke verbieten wie bei kaum einem anderen Thema.
    Herr Dr. Röttgen, das sage ich in alle Richtungen; bitte
    nehmen Sie das so zur Kenntnis.

    Weil Sie von der Opposition in Bezug auf Bündnis 90/
    Die Grünen von angeblicher Tabuisierung bei diesem
    Thema gesprochen haben, bitte ich Sie jetzt, genau zu-
    zuhören. Wir reden von ganz schrecklichen Straftaten, wir
    reden von kaum vorstellbaren Gewalt- und Unterwer-
    fungsakten gegen Kinder. Wir reden aber auch von einer
    in ihrer konkreten Ausformung schier unüberschaubaren
    Vielfalt von – das setze ich für das Protokoll und für Sie
    ganz bewusst in Anführungszeichen – so genannten „ein-
    fachen“ Fällen des sexuellen Missbrauchs.

    Für meine Fraktion ist in diesem Zusammenhang völ-
    lig klar: Der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor
    sexuellen Übergriffen – gleich welcher Art und Intensität,
    egal ob von fremden Tätern oder dem sozialen Nahraum –
    hat oberste Priorität.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Am besten beginnt man, diesen Schutz aufzubauen und
    zu stärken, bevor eine mögliche Straftat vorliegt. Die
    Straftaten selbst müssen effektiv und, wenn nötig und so-
    weit möglich, präventiv bekämpft werden. Den Opfern
    – es sind Kinder jeden Alters und in der großen Mehrzahl
    Mädchen – wollen wir helfen. Sie sollen nach Möglich-
    keit nicht mehrfach Belastungen ausgesetzt werden, die
    sie psychisch und seelisch nicht verkraften können.

    Wir reden heute aber auch – Herr Kollege Dr. Röttgen,
    ich danke Ihnen dafür, dass Sie das vor zwei Wochen bei
    der Debatte über die Regierungserklärung und heute aus-
    drücklich erwähnt haben – von den Tätern – im Strafver-
    fahren bis zur Rechtskraft auch von Verdächtigen und Be-
    schuldigten –, die keine Milde, aber Gerechtigkeit und
    Rechtsstaatlichkeit erfahren sollen.


    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)


    Mit welcher Intention und welchem Zungenschlag prä-
    sentieren Sie aber Ihren Gesetzentwurf? Sie schreiben dort,
    der Schutz der Allgemeinheit solle verbessert werden. Die-
    ser Schutz – so der Wortlaut – „muss wieder den hohen
    Rang einnehmen, der ihm gebührt.“ Herr Dr. Röttgen
    schrieb in einer Presseerklärung vom 5. November, dass
    seine Fraktion tätig geworden sei, damit – gestatten Sie
    auch hier das Zitat – „Straftäter ... nicht länger von rot-
    grünen Versäumnissen profitieren können.“ Darum geht
    es aber nicht. Es geht weder um abstrakte Versäumnisse
    noch um rot-grüne Versäumnisse in dieser Sache. Diese
    nämlich gibt es nicht, meine Damen und Herren von der
    Opposition. Mit solcher Polemik machen Sie den Men-
    schen im Lande nur Angst, schüren Stimmungen und
    zeichnen ein falsches Bild von Deutschland – als ob
    Deutschland ein Eldorado für Kinderschänder und trieb-
    gestörte Mörder sei!


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Das ist unverantwortlich und geht an den Fakten sowie an
    einer sachlichen Debatte völlig vorbei.

    In der Substanz wollen Sie, meine Damen und Herren
    von der Opposition, dreierlei erreichen:

    Erstens. Sie wollen horchen und sammeln, sprich: noch
    mehr Telefonabhörungen und noch mehr DNA-Speiche-
    rungen, und zwar ohne eine Abwägung mit Grundrechten
    von Unschuldigen, mit Grundrechten von Verdächtigen
    und mit Grundrechten von Verurteilten mit einem nur ge-
    ringen Strafmakel. Herr Dr. Röttgen, weil Sie gesagt haben,
    dass natürlich nur das gemacht werden könne, was rechts-
    staatlich möglich sei, dies aber gemacht werden müsse
    – von unserer Seite kam der Zwischenruf: „Wir wollen
    mehr tun!“ –, entgegne ich Ihnen: Die Rechtsstaatsgrenze
    ist aber zu beachten. Es gibt in der Rechtssprechung des
    Bundesverfassungsgerichts ganz klare Grenzen für die
    DNA-Analyse, nämlich die Erheblichkeitsschwelle. Diese
    Erheblichkeitsschwelle werden wir nicht unterschreiten.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Zweitens. Sie wollen die Sicherungsverwahrung ohne

    eine Ankopplung an ein richterliches Erkenntnisverfahren
    und ohne eine Verklammerung mit einem strafrechtlichen
    Vorwurf. Sie wollen die Sicherungsverwahrung zu einem
    selbstständigen Instrument der Gefahrenabwehr machen,
    was – so, wie Sie es wollen – vor den Grundrechten der
    Verfassung keinen Bestand haben kann. Auch hier gilt
    nämlich die rechtsstaatliche Grenze. Deshalb sagen wir:
    Auch das wollen wir nicht.


    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)


    Jörg van Essen




    Jerzy Montag

    Drittens. Sie wollen alle denkbaren Fälle des sexuellen
    Missbrauchs erst einmal grundsätzlich als Verbrechen de-
    klarieren. Dabei wollen Sie vergessen machen – ich bin
    dankbar, dass Sie in Ihrer Kurzintervention genau das an-
    gesprochen haben –, dass die Systematik der Sexualtatbe-
    stände in vielen Reformschritten, gerade des Jahres 1998,
    von Ihnen in einer grundsätzlich stimmigen, abgestuften
    Systematik neu formuliert worden ist. Sie wollen das ein-
    fangen. Das ist doch ein Trick: Sie erklären grundsätzlich
    alle Sexualstraftaten an Kindern zu Verbrechen und nor-
    mieren in Abs. 2 die minderschweren Fälle. Das ist von
    der Sache her bei unjuristischer, globaler Betrachtung das
    Gleiche wie der jetzige Rechtszustand: Gemäß § 176
    StGB werden die so genannten Normalfälle als Vergehen
    und die besonders schweren Fälle in § 176 a StGB als Ver-
    brechen geahndet.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist falsch!)

    Mit Ihren minder schweren Fällen erreichen Sie keine Er-
    höhung des Strafrahmens, sondern lediglich eine Verkeh-
    rung von Regel und Ausnahme. Aber lassen Sie uns darü-
    ber im Ausschuss im Einzelnen diskutieren.

    Wir Grünen wollen jedenfalls keine Ausweitung des
    Horchens und Sammelns. Wir wollen keine selbstständige
    Sicherungsverwahrung. Wir wollen auch nicht alle denk-
    baren Fälle des sexuellen Missbrauchs zu einem Verbre-
    chen hochstilisieren.

    Mir läuft die Zeit davon, sodass ich unsere Vorschläge
    nicht mehr im Einzelnen darstellen kann. Wir sind mit Ih-
    nen einig, was die Billigung von Straftaten, die Siche-
    rungsverwahrung nach § 106 Jugendgerichtgesetz, For-
    men des nichtkörperlichen Missbrauchs und das Anbieten
    von Kindern im Internet angeht. Das muss geregelt wer-
    den. Da werden wir zusammenarbeiten.

    Zusammenfassend sage ich Ihnen: Wir werden sehr
    rasch einen Gesetzentwurf dazu vorlegen. Wir laden Sie zu
    einer konstruktiven Debatte über diesen Gesetzentwurf ein.
    Allerdings werden wir, verzeihen Sie, nicht Ihren Entwurf
    zur Grundlage des weiteren Gesetzgebungsgangs machen.

    Danke.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)




Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Jürgen Gehb von der

CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Jürgen Gehb


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als vor-

    letzter Redner bin ich in der komfortablen Situation, auf
    das, was ich hier gehört habe, replizieren zu können. Frau
    Ministerin, ich befürchte, dass Ihr Angebot, wir könnten
    uns zu vielen Punkten einigen, durch einige Wortbeiträge,
    die ich zuletzt erlebt habe, zunichte gemacht worden ist.
    Darauf möchte ich mich kaprizieren.

    Herr Montag, Sie machen uns wie viele Ihrer Vorred-
    ner den Vorwurf des Populismus. Ein Einziger hat in die-

    ser Sache populistisch agiert: Bundeskanzler Schröder,
    als er beifallsheischend der „Bild am Sonntag“ sagte, wer
    sich an kleinen Mädchen vergehe, müsse weggeschlossen
    werden – „und zwar für immer“.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ganz abgesehen davon, dass das auch in der Sache falsch
    ist, kann vielleicht bei dieser Gelegenheit ein bisschen
    Nachhilfe zur Unterscheidung zwischen Strafe und Maß-
    regel der Sicherung und Besserung gegeben werden, ob-
    wohl wir das eher im Ausschuss machen sollten.

    Auch derjenige, für den im Urteil die Sicherungsver-
    wahrung angeordnet worden ist, ist nicht bis in alle Ewig-
    keit verdammt, eingesperrt zu bleiben.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Vielmehr gibt es eine Anpassungsmöglichkeit, nämlich die
    Möglichkeit, sich zu bewähren und freigelassen zu wer-
    den. Nur im umgekehrten Fall fehlt diese Anpassungs-
    möglichkeit: Wenn keine Sicherungsverwahrung ange-
    ordnet worden ist, sich aber im Laufe des Vollzugs ergibt,
    dass der Täter gefährlich ist, fehlt die Möglichkeit, ihn
    weiter einzusperren. Das ist, so muss ich sagen, geradezu
    auf den Kopf gestellt.

    Es wundert mich, dass Juristen pausenlos das Verbot
    der Doppelbestrafung in den Mund nehmen: „ne bis in
    idem“. Die Unterscheidung muss Ihnen doch klar sein: Es
    gibt kriminelles Unrecht, das bestraft wird, wenn jemand
    tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft gehandelt
    hat; daneben gibt es die Maßregel der Sicherung und Bes-
    serung, die gerade keine Strafe ist. Das ist ähnlich wie bei
    Disziplinarverfahren. Als wir Soldaten waren, einer we-
    gen Trunkenheit am Steuer verurteilt wurde und dann
    noch ein Disziplinarverfahren kriegte, wurde aus der
    Sicht des juristischen Laien – das waren Nichtjuristen;
    manchmal habe ich den Eindruck, ich bin auch hier mit
    diesen konfrontiert –


    (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    gesagt: Das verstößt aber gegen das Verbot der Doppel-
    bestrafung.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielen Dank für die Vorlesung! – Zuruf der Abg. Erika Simm [SPD])


    – Frau Simm, Sie kriegen gleich noch die richtige Ant-
    wort.

    Frau Lambrecht, Sie wurden eben des ungenauen Um-
    gangs mit der Wahrheit überführt, und zwar nicht zum ers-
    ten Mal.


    (Christine Lambrecht [SPD]: Das ist ja unerhört!)


    Der Einwand, man hätte das schon in den vorangegangen
    Legislaturperioden regeln können, ist geradezu abwegig.
    Dann hätte man nämlich nach der ersten Legislaturperi-
    ode aufhören können, Politik zu machen.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Widerspruch bei der SPD)



    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    568


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    Ein weiteres geradezu abwegig anmutendes Argu-
    ment – ich nenne es, obwohl es in dieser Debatte etwas
    unpassend wirkt, ein Totschlagsargument – ist: Strafver-
    schärfungen oder Neuregelungen im Strafgesetzbuch
    schrecken sowieso keinen Täter ab; niemand schaut vor
    Begehung seiner Tat ins Strafgesetzbuch. Wenn man dies
    konsequent zu Ende denken würde, könnte man sagen:
    Man braucht gar kein Strafgesetzbuch. Dann kann man
    alle Tatbestände abschaffen. So geht es aber weiß Gott
    nicht.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf von der CDU/CSU: Das ist rot-grüne Logik!)


    Im Übrigen haben Sie, Frau Lambrecht, verkannt, dass
    es nur deshalb zu dieser Strafverschärfung kommt, weil
    man den Deliktscharakter vom Vergehen wie bei einem
    Kaufhausdiebstahl zum Verbrechen hoch setzen wollte.
    Dies ist der wesentliche Unterschied. Darauf beruht die
    Strafverschärfung.

    Frau Ministerin, wir haben uns vor 20 Jahren auf ganz
    anderem Gebiet rechtsdogmatisch auseinandergesetzt.


    (Heiterkeit bei der CDU/CSU und der SPD)

    – Ja, das habe ich euch allen voraus.


    (Christine Lambrecht [SPD]: Es hat aber nichts genützt!)


    Was mich ein bisschen wundert, ist Ihre Angst, dass die
    Staatsanwaltschaft – –


    (Zuruf des Bundesministers Otto Schily)

    – Doch, Herr Minister Schily, Sie waren ja nicht da. Sie
    hat es wörtlich gesagt. Das können Sie nachlesen.

    Frau Zypries, Sie haben gesagt: „Ich habe ein bisschen
    Angst davor, dass die Staatsanwälte zurückschrecken
    oder gehemmt sind, in Zukunft Anklage zu erheben, wenn
    sich der Deliktscharakter vom Vergehen zum Verbrechen
    erhöht.“ Woher Sie diese Erkenntnis haben, weiß ich nicht.

    Ich möchte noch einmal auf die Sicherungsverwah-
    rung zurückkommen, denn dies ist offenbar das Thema,
    das hier am streitigsten ist. Wir hören pausenlos den Ein-
    wand, dies gehöre zur Gefahrenabwehr und falle deshalb
    in die Kompetenz der Länder. Dazu will ich Ihnen einmal
    etwas sagen: Es handelt sich hierbei in der Tat um eine
    Schnittstelle zwischen repressiven Maßnahmen gegen-
    über Straftätern und präventiven Maßnahmen für die Zu-
    kunft. Dies ist aber typisch für das Strafrecht, insbeson-
    dere für den Strafvollzug.

    Die Strafzwecklehre sagt

    (Joachim Stünker [SPD]: Wie bitte?)


    – ich sage es Ihnen einmal auf Lateinisch –:
    Punitur quia peccatum est ne peccetur.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Das heißt, meine Damen und Herren: Es wird erstens be-
    straft, weil gesündigt worden ist, und zweitens, damit
    nicht wieder gesündigt werden kann. Dahinter steckt ein-
    mal der Sühnecharakter, aber auch der Präventionscha-
    rakter.

    Strafvollzug oder der Vollzug in der Maßregelsicherung
    hat per se präventiven Charakter


    (Erika Simm [SPD]: Aber nicht nur!)

    und ist deshalb nicht im Rahmen der Gefahrenabwehrre-
    gelungen unter Länderhoheit zu stellen. Dies ist der eine
    Gesichtspunkt.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der nächste Gesichtspunkt: Gefahr im Sinne des poli-

    zeirechtlichen Gefahrenbegriffs hat ganz andere Kautelen
    als die Gefährlichkeitsprognose eines Täters, vor dem
    man die Allgemeinheit schützen möchte. Die unmittel-
    bare Gefahr, wie sie im Polizei- und Ordnungsrecht der
    Länder steht, ist nicht mit der latent tickenden Zeitbombe
    des Sexualstraftäters zu vergleichen, von dem man im
    Laufe des Strafvollzugs gemerkt hat, dass er nicht thera-
    pie- und sozialisierungsfähig ist. Dies ist ein ganz anderer
    Ansatzpunkt.


    (Erika Simm [SPD]: Keine Ahnung!)

    – Frau Simm, die einzigen geistreichen Zurufe – dies
    hören sonst die Zuschauer nicht –, die Sie pausenlos ma-
    chen, sind: „Keine Ahnung“. Wenn Sie damit sich selbst
    meinen, kann ich Ihnen allerdings nur Recht geben.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Erika Simm [SPD]: Von Strafrecht verstehen Sie wirklich nichts!)


    Ein dritter Punkt: Wenn es so wäre, wie Sie es gesagt ha-
    ben, wäre schon seit jeher die Anordnung der Sicherungs-
    verwahrung ein Fremdkörper in der Strafrechtsdogmatik.


    (Joachim Stünker [SPD]: Ist er auch!)

    – Herr Stünker, dass Sie die Sicherungsverwahrung mit
    spitzen Fingern anfassen und sie am liebsten verdammen
    würden, haben Sie in sämtlichen Gesprächen im Rechts-
    ausschuss unter Beweis gestellt, das haben Sie durch meh-
    rere Zwischenrufe am 19. Oktober letzten Jahres zum
    Ausdruck gebracht, als der Kollege Geis hier davon ge-
    sprochen hat, dass wir einen Mangel an nachträglicher Si-
    cherungsverwahrung haben. Damals haben Sie gerufen:
    „Gott sei Dank!“ und „Gut so!“ – nachzulesen im Plenar-
    protokoll 14/196, Seite 19166.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dazu, wie Sie sich wie eine Schnecke an diese Thema-

    tik herankriechen, jahrelang gar nichts davon wissen wol-
    len, sich dann aber unter dem Druck der Länder oder des
    Bundeskanzlers zumindest zu dieser Vorbehaltslösung
    durchringen, will ich Ihnen auch etwas sagen. Zunächst
    hatte ich gedacht – und das war auch der Grund, warum
    die Länder so darauf angesprungen sind –: Wenn schon
    keine nachträgliche isolierte Sicherungsverwahrung,
    dann wenigstens die Vorbehaltslösung. Das ist nur prima
    facie eine Verbesserung; bei näherem Hinsehen ist es eine
    Verschlimmbesserung, und zwar aus folgendem Grunde:
    In den Fällen, in denen das erkennende Gericht bisher eine
    Sicherungsverwahrung mit dem Urteil ausgesprochen
    hat, ist in Zukunft zu befürchten, dass mancher Richter
    – das ist das, was Sie, Frau Zypries, vielleicht mit der
    Ängstlichkeit gemeint haben – sagt, um sich auf der siche-
    ren Seite zu bewegen: Ich will die Sicherungsverwahrung

    Dr. Jürgen Gehb




    Dr. Jürgen Gehb
    nicht jetzt schon verbindlich anordnen, sondern behalte
    sie mir vorsichtshalber vor; mag man dann im Strafvoll-
    zug sehen, wie es wird. – Das ist eine Schwäche Ihrer Vor-
    behaltslösung.

    Eine zweite Schwäche ist, dass natürlich der Richter
    die Anordnung von Sicherungsverwahrung gänzlich ver-
    säumen kann, aus welchen Gründen auch immer – Rechts-
    irrtum, Vergessen. Auch in diesen Fällen besteht eine
    Lücke, die man nur durch eine isoliert anzuordnende Si-
    cherungsverwahrung schließen kann.

    Ein dritter Fall, meine Damen und Herren. Sie können
    die Fälle damit ja nur pro futuro lösen, vielleicht erst am
    Sankt-Nimmerleins-Tag. Was ist denn mit all den ticken-
    den Zeitbomben, die jetzt schon einsitzen und bei denen
    man genau sieht, dass man sie eigentlich nicht wieder auf
    die Gesellschaft loslassen kann, bei denen man aber weiß,
    dass man sie nach Verbüßung der Strafhaft herauslassen
    muss? Das müssen Sie mal den Eltern der Geschädigten
    und Gedemütigten erklären. Herr Bosbach hat eben eine
    kleine Anzahl von Fällen aufgeführt. Ich möchte einmal
    wissen, wie Sie das in der Öffentlichkeit jemandem ver-
    kaufen wollen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir werden es sehen. Herr Stünker, Sie haben jetzt das
    Schlusswort,


    (Hermann Bachmaier [SPD]: Gott sei Dank!)

    – Ich werde mich bemühen, die Contenance zu behalten.
    Das ist bei Ihren Reden auch nicht immer leicht. – Ich
    freue mich dennoch, dass Sie als neuer rechtspolitischer
    Sprecher der SPD in Zukunft die Gelegenheit haben, im
    Rechtsausschuss zu beweisen, dass auch Sie zu läutern
    sind.

    Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord neten der FDP)