Rede von
Dr.
Barbara
Hendricks
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Hinsken, das Erbschaftsteuergesetz ent-
hält für denjenigen, der einen geerbten Betrieb fortführt,
erhebliche Erleichterungen. Zu nennen sind hier unter an-
derem: ein Freibetrag von 256 000 Euro; ein Bewer-
tungsabschlag vom Gesamterbe von 40 Prozent – bevor
dieser Freibetrag überhaupt ansetzt! –; die Besteuerung in
der günstigen Steuerklasse I, und zwar unabhängig vom
Verwandtschaftsgrad des Erbers, und die Möglichkeit der
zinslosen Stundung der Erbschaftsteuer, sofern sie über-
haupt anfällt, für die Dauer von zehn Jahren.
Deshalb kann das geltende Erbschaftsteuerrecht kei-
nesfalls Ursache dafür sein, das Erbe eines Betriebsver-
mögens nicht antreten und einen mittelständischen Be-
trieb nicht fortführen zu wollen. Dies müsste andere
Gründe haben.