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    Gedenken an die Opfer der Anschläge am 11. September 2001 in den Vereinigten Staa- ten von Amerika . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25459 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 25459 C Begrüßung des Vorsitzenden der UNP- Fraktion in der Assemblée Nationale, Herrn Jacques Barrot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25459 D Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Detlef Parr und Volker Neumann (Bramsche) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25470 B Tagesordnungspunkt 1: a) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bun- deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 (Haushaltsgesetz 2003) (Drucksache 14/9750) . . . . . . . . . . . . . 25459 D b) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Finanzplan des Bundes 2002 bis 2006 (Drucksache 14/9751) . . . . . . . . . . . . . 25460 A Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 25460 A Tagesordnungspunkt 2: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Änderung steuerrechtli- cher Vorschriften und zur Errich- tung eines Fonds „Aufbauhilfe“ (Flutopfersolidaritätsgesetz) (Drucksachen 14/9894, 14/9934, 14/9935, 14/9936) . . . . . . . . . . . . . 25470 C – Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Aus- gleich der von der Hochwasserkata- strophe im August 2002 verursachten Eigentumsschäden (Hochwasser- schaden-Ausgleichsgesetz) (Drucksachen 14/9895, 14/9934, 14/9935, 14/9936) . . . . . . . . . . . . . 25470 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Schnelle Hilfe für die Flutopfer – zu dem Antrag der Fraktion der PDS: Stärkere Beteiligung von Großunternehmen an der Bewäl- tigung von Hochwasserschäden durch Körperschaftsteuer auf Ver- äußerungsgewinne – zu dem Antrag der Fraktion der PDS: Stärkere Beteiligung von Kapitalgesellschaften an der Be- wältigung von Hochwasserschä- den durch Erhöhung der Körper- schaftsteuersätze – zu dem Antrag der Fraktion der PDS: Bewältigung der Flutkata- strophe gerecht finanzieren – Ver- mögensabgabe erheben – zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Günter Rexrodt, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: zu der Abgabe einer Plenarprotokoll 14/252 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 252. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 12. September 2002 I n h a l t : Regierungserklärung durch den Bundeskanzler: Den Opfern hel- fen – Gemeinsinn stärken: Maß- nahmen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe (Drucksachen 14/9905, 14/9899, 14/9900, 14/9901, 14/9908, 14/9934) . . . . . . . . 25470 D in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 3: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Irmgard Schwaetzer, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP:Handeln fürmehrArbeit – sinn- volle Reformvorschläge der Hartz- Kommission jetzt beraten und um- setzen (Drucksache 14/9891) . . . . . . . . . . . . . 25471 A b) Antrag der Abgeordneten Klaus Brandner, Franz Thönnes, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Ekin Deligöz, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Neue Be- schäftigung – schnelle Vermittlung – erstklassiger Service; Reformvor- schläge der Hartz-Kommission un- verzüglich umsetzen (Drucksache 14/9946) . . . . . . . . . . . . . 25471 A c) Antrag der Abgeordneten Horst Seehofer, Peter Rauen, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Zeit fürTaten – Offensive fürmehrBe- schäftigung (Drucksache 14/9944) . . . . . . . . . . . . . 25471 B d) Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Christa Luft, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der PDS: Neue Arbeitsplätze statt Druck auf Ar- beitslose – Beschäftigungspolitik mit sozialem Augenmaß tut Not (Drucksache 14/9940) . . . . . . . . . . . . . 25471 B in Verbindung mit den Einzelplänen 08, 11, 09 und 12 Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 25471 B Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25477 D Dr. Günter Rexrodt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 25480 C Oswald Metzger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25482 B Dr. Christa Luft PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25485 C Hans Georg Wagner SPD . . . . . . . . . . . . . . . 25487 A Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . 25489 A Antje Hermenau BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25491 A Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25493 A Roland Claus PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25495 A Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 25495 C Dr. Wolfgang Böhmer, Ministerpräsident (Sachsen-Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25498 C Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi 25501 A Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . 25504 C Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi 25505 A Franz Thönnes SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25506 A Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . 25507 D Franz Thönnes SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25508 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu dem Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfern- straßengesetzes (5. FStrÄndG) (Drucksachen 14/8448, 14/8911, 14/9535, 14/9795, 14/9888, 14/9937) . . . . . . . . . . . . . . 25509 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu dem Ersten Gesetz zur Änderung des Telekommunika- tionsgesetzes (Drucksachen 14/9194, 14/9237, 14/9711, 14/9793, 14/9889, 14/9938) . . . . . . . . . . . . . . 25509 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Einrichtung eines Registers über unzuver- lässige Unternehmen (Drucksachen 14/9356, 14/9710, 14/9794, 14/9798, 14/9939) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25509 D Tagesordnungspunkt 7: Abschließende Beratungen ohne Aus- sprache a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union – zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Reform durch Verfas- sung: Für eine demokratische, Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 252. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. September 2002II solidarische und handlungsfähige Europäische Union – zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Hintze, Christian Schmidt (Fürth), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Not- wendige Reformen für die zukünftige EU: Forderungen an den Konvent – zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Ina Albowitz, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP: Die Zukunft Europas liegt in den Händen des Konvents – zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Hiksch, Dr. Klaus Grehn, Roland Claus und der Fraktion der PDS:Ein anderes Europa ist mög- lich – Im Konvent die Weichen für eine demokratische, solida- rische und zivile Europäische Union stellen (Drucksachen 14/9047, 14/8489, 14/9044, 14/9046, 14/9500) . . . . . . . . . . . . . . . 25509 D b) Beschlussempfehlung des Rechtsaus- schusses:Übersicht 13 a über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfas- sungsgericht (Drucksache 14/9932) . . . . . . . . . . . . 25510 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Weitere abschließende Beratung ohne Aussprache (Ergänzung zu TOP 7) Beschlussempfehlung des Petitionsaus- schusses: Sammelübersicht 412 zu Peti- tionen (Drucksache 14/9915) . . . . . . . . . . . . . . . 25510 C Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Horst Seehofer, Karl-Josef Laumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Klarheit über finanzielle Situation in der gesetz- lichen Renten- und Krankenversiche- rung vor der Bundestagswahl schaffen (Drucksache 14/9945) . . . . . . . . . . . . . . . 25510 D in Verbindung mit den Einzelplänen 16, 10 und 15 Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . 25511 A Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 25513 D Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . 25514 A Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . 25514 D Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . . . . . 25515 C Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . 25517 D Dr. Irmgard Schwaetzer FDP . . . . . . . . . . . . 25518 A Dr. Ruth Fuchs PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25519 D Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . 25521 A Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25523 A Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . 25523 C Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 25524 B Dr. Martin Pfaff SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25527 A Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 25527 D Renate Künast, Bundesministerin BMVEL 25528 C Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 25531 C Einzelpläne 30 und 17 Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 25533 B Dr. Dagmar Schipanski, Ministerin (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25536 D Ulrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25539 C Maritta Böttcher PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25541 B Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25542 A Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25545 A Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25545 D Katherina Reiche CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 25546 B Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 25548 B Katherina Reiche CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 25548 D Petra Bläss PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25549 A Einzelpläne 06 und 33 sowie 07 und 19 Otto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . 25550 A Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 25552 B Dr. Günther Beckstein, Staatsminister (Bayern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25553 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP 25556 A Dr. Dietmar Bartsch PDS . . . . . . . . . . . . . . . 25557 C Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25558 D Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . 25561 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 252. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. September 2002 III Tagesordnungspunkt 5: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Ab- geordneten Christian Lange (Backnang), Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Änderung der Geschäftsord- nung des Deutschen Bundestages – Ver- haltensregeln für Mitglieder des Deut- schen Bundestages (Drucksachen 14/9100, 14/9933) . . . . . . . 25562 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25563 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 25565 A Anlage 2 Vollständiger Abdruck der Liste der entschul- digten Abgeordneten (250. Sitzung) . . . . . . . . 25565 C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Änderung der Geschäftsordnung: Verhaltens- regeln (Tagesordnungspunkt 5) . . . . . . . . . . . 25568 C Anni Brandt-Elsweier SPD . . . . . . . . . . . . . . 25568 D Christian Lange (Backnang) SPD . . . . . . . . . 25569 C Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . . . . 25570 D Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 25572 A Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25572 C Dr. Ruth Fuchs PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25573 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 252. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. September 2002IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 252. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. September 2002
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 252. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. September 2002 Vizepräsidentin Petra Bläss 25563 (C)(A) 1) Anlage 3 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 252. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. September 2002 25565 (C) (D) (A) (B) Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 12.09.2002 Dr. Blens, Heribert CDU/CSU 12.09.2002 Dietert-Scheuer, Amke BÜNDNIS 90/ 12.09.2002 DIE GRÜNEN Dr. Doss, Hansjürgen CDU/CSU 12.09.2002 Fischer (Berlin), BÜNDNIS 90/ 12.09.2002 Andrea DIE GRÜNEN Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 12.09.2002 Joseph DIE GRÜNEN Frick, Gisela FDP 12.09.2002 Dr. Jens, Uwe SPD 12.09.2002 Klinkert, Ulrich CDU/CSU 12.09.2002 Kubatschka, Horst SPD 12.09.2002 Dr. Meyer (Ulm), SPD 12.09.2002 Jürgen Ohl, Eckhard SPD 12.09.2002 Ostrowski, Christine PDS 12.09.2002 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 12.09.2002 Reiche, Katherina CDU/CSU 12.09.2002 Schauerte, Hartmut CDU/CSU 12.09.2002 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 12.09.2002 Hans Peter Schösser, Fritz SPD 12.09.2002 Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 12.09.2002 Simm, Erika SPD 12.09.2002 Steiger, Wolfgang CDU/CSU 12.09.2002 Dr. Thomae, Dieter FDP 12.09.2002 Vaatz, Arnold CDU/CSU 12.09.2002 Weißgerber, Gunter SPD 12.09.2002 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 12.09.2002 Dr. Wolf, Winfried PDS 12.09.2002 entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Vollständiger Ausdruck der Liste der entschuldigten Abgeordneten (250. Sitzung) entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Adler, Brigitte SPD 25.07.2002 Andres, Gerd SPD 25.07.2002 Austermann, Dietrich CDU/CSU 25.07.2002 Barnett, Doris SPD 25.07.2002 Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/ 25.07.2002 Marieluise DIE GRÜNEN Dr. Berg, Axel SPD 25.07.2002 Dr. Bergmann-Pohl, CDU/CSU 25.07.2002 Sabine Dr. Blens, Heribert CDU/CSU 25.07.2002 Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 25.07.2002 Bodewig, Kurt SPD 25.07.2002 Bohl, Friedrich CDU/CSU 25.07.2002 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 25.07.2002 Bonitz, Sylvia CDU/CSU 25.07.2002 Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 25.07.2002 Brähmig, Klaus CDU/CSU 25.07.2002 Brüderle, Rainer FDP 25.07.2002 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 25.07.2002 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 25.07.2002 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 25.07.2002 Klaus Bulling-Schröter, Eva PDS 25.07.2002 Burgbacher, Ernst FDP 25.07.2002 Buwitt, Dankward CDU/CSU 25.07.2002 Caesar, Cajus CDU/CSU 25.07.2002 Caspers-Merk, Marion SPD 25.07.2002 Catenhusen, SPD 25.07.2002 Wolf-Michael Dautzenberg, Leo CDU/CSU 25.07.2002 Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 25.07.2002 Dörflinger, Thomas CDU/CSU 25.07.2002 (C) (D) (A) (B) entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 252. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. September 200225566 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ 25.07.2002 DIE GRÜNEN Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 25.07.2002 Falk, Ilse CDU/CSU 25.07.2002 Dr. Fink, Ulf CDU/CSU 25.07.2002 Flach, Ulrike FDP 25.07.2002 Forster, Hans SPD 25.07.2002 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 25.07.2002 Friedrich (Bayreuth), FDP 25.07.2002 Horst Dr. Friedrich (Hof), CDU/CSU 25.07.2002 Hans-Peter Dr. Fuchs, Ruth PDS 25.07.2002 Funke, Rainer FDP 25.07.2002 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 25.07.2002 Gilges, Konrad SPD 25.07.2002 Girisch, Georg CDU/CSU 25.07.2002 Götz, Peter CDU/CSU 25.07.2002 Graf (Friesoythe), SPD 25.07.2002 Günter Griefahn, Monika SPD 25.07.2002 Dr. Grygier, Bärbel PDS 25.07.2002 Günther (Duisburg), CDU/CSU 25.07.2002 Horst Günther (Plauen), FDP 25.07.2002 Joachim Hacker, Hans-Joachim SPD 25.07.2002 Freiherr von Hammerstein, CDU/CSU 25.07.2002 Carl-Detlev Hartnagel, Anke SPD 25.07.2002 Haupt, Klaus FDP 25.07.2002 Dr. Haussmann, Helmut FDP 25.07.2002 Heinen, Ursula CDU/CSU 25.07.2002 Heise, Manfred CDU/CSU 25.07.2002 Helling, Detlef CDU/CSU 25.07.2002 Hemker, Reinhold SPD 25.07.2002 Hilsberg, Stephan SPD 25.07.2002 Hofbauer, Klaus CDU/CSU 25.07.2002 Hoffmann (Chemnitz), SPD 25.07.2002 Jelena Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ 25.07.2002 DIE GRÜNEN Hohmann, Martin CDU/CSU 25.07.2002 Dr. Höll, Barbara PDS 25.07.2002 Hollerith, Josef CDU/CSU 25.07.2002 Holzhüter, Ingrid SPD 25.07.2002 Homburger, Birgit FDP 25.07.2002 Dr. Hornhues, CDU/CSU 25.07.2002 Karl-Heinz Hörster, Joachim CDU/CSU 25.07.2002 Hüppe, Hubert CDU/CSU 25.07.2002 Janssen, Jann-Peter SPD 25.07.2002 Jelpke, Ulla PDS 25.07.2002 Dr. Jens, Uwe SPD 25.07.2002 Jünger, Sabine PDS 25.07.2002 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 25.07.2002 Kampeter, Steffen CDU/CSU 25.07.2002 Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 25.07.2002 Kauder, Volker CDU/CSU 25.07.2002 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 25.07.2002 Dr. Kolb, Heinrich L. FDP 25.07.2002 Kopp, Gudrun FDP 25.07.2002 Körper, Fritz Rudolf SPD 25.07.2002 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 25.07.2002 Kortmann, Karin SPD 25.07.2002 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 25.07.2002 Kramme, Anette SPD 25.07.2002 Kraus, Rudolf CDU/CSU 25.07.2002 Dr. Kues, Hermann CDU/CSU 25.07.2002 Kumpf, Ute SPD 25.07.2002 Dr. Küster, Uwe SPD 25.07.2002 Kutzmutz, Rolf PDS 25.07.2002 Lambrecht, Christine SPD 25.07.2002 Laumann, Karl-Josef CDU/CSU 25.07.2002 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 252. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. September 2002 25567 (C) (D) (A) (B) entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Leidinger, Robert SPD 25.07.2002 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 25.07.2002 Letzgus, Peter CDU/CSU 25.07.2002 Lintner, Eduard CDU/CSU 25.07.2002 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 25.07.2002 Klaus W. Louven, Julius CDU/CSU 25.07.2002 Dr. Luther, Michael CDU/CSU 25.07.2002 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 25.07.2002 Erich Maier, Pia PDS 25.07.2002 Marquardt, Angela PDS 25.07.2002 Marschewski (Reckling- CDU/CSU 25.07.2002 hausen), Erwin Dr. Meister, Michael CDU/CSU 25.07.2002 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 25.07.2002 Mertens, Angelika SPD 25.07.2002 Dr. Meyer (Ulm), Jürgen SPD 25.07.2002 Michelbach, Hans CDU/CSU 25.07.2002 Mosdorf, Siegmar SPD 25.07.2002 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 25.07.2002 Müller (Berlin), PDS 25.07.2002 Manfred Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 25.07.2002 DIE GRÜNEN Naumann, Kersten PDS 25.07.2002 Neuhäuser, Rosel PDS 25.07.2002 Neumann (Bramsche), SPD 25.07.2002 Volker Neumann (Bremen), CDU/CSU 25.07.2002 Bernd Nickels, Christa BÜNDNIS 90/ 25.07.2002 DIE GRÜNEN Niebel, Dirk FDP 25.07.2002 Nolte, Claudia CDU/CSU 25.07.2002 Ostrowski, Christine PDS 25.07.2002 Otto (Frankfurt), FDP 25.07.2002 Hans-Joachim Palis, Kurt SPD 25.07.2002 Parr, Detlef FDP 25.07.2002 Pau, Petra PDS 25.07.2002 Pfeifer, Anton CDU/CSU 25.07.2002 Philipp, Beatrix CDU/CSU 25.07.2002 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 25.07.2002 Pretzlaff, Marlies CDU/CSU 25.07.2002 Rachel, Thomas CDU/CSU 25.07.2002 Reiche, Katherina CDU/CSU 25.07.2002 Rennebach, Renate SPD 25.07.2002 Dr. Rexrodt, Günter FDP 25.07.2002 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 25.07.2002 Romer, Franz CDU/CSU 25.07.2002 Roos, Gudrun SPD 25.07.2002 Dr. Rössel, Uwe-Jens PDS 25.07.2002 Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 25.07.2002 Dr. Röttgen, Norbert CDU/CSU 25.07.2002 Rübenkönig, Gerhard SPD 25.07.2002 Rühe, Volker CDU/CSU 25.07.2002 Schäfer, Anita CDU/CSU 25.07.2002 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 25.07.2002 Scharping, Rudolf SPD 25.07.2002 Schauerte, Hartmut CDU/CSU 25.07.2002 Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 25.07.2002 Schindler, Norbert CDU/CSU 25.07.2002 Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 25.07.2002 Andreas Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 25.07.2002* Hans Peter Schneider, Carsten SPD 25.07.2002 Freiherr von CDU/CSU 25.07.2002 Schorlemer, Reinhard Schösser, Fritz SPD 25.07.2002 Schröter, Gisela SPD 25.07.2002 Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 25.07.2002 Schultz (Everswinkel), SPD 25.07.2002 Reinhard Schulz, Gerhard CDU/CSU 25.07.2002 (C) (D) (A) (B) entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 252. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. September 200225568 Schur, Gustav-Adolf PDS 25.07.2002 Schwanitz, Rolf SPD 25.07.2002 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 25.07.2002 Christian Seehofer, Horst CDU/CSU 25.07.2002 Seib, Marion CDU/CSU 25.07.2002 Seiffert, Heinz CDU/CSU 25.07.2002 Dr. h. c. Seiters, Rudolf CDU/CSU 25.07.2002 Siemann, Werner CDU/CSU 25.07.2002 Singhammer, Johannes CDU/CSU 25.07.2002 Dr. Solms, Hermann FDP 25.07.2002 Otto Späte, Margarete CDU/CSU 25.07.2002 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 25.07.2002 Dr. Stadler, Max FDP 25.07.2002 Steiger, Wolfgang CDU/CSU 25.07.2002 Steinbach, Erika CDU/CSU 25.07.2002 Dr. Freiherr von CDU/CSU 25.07.2002 Stetten, Wolfgang Storm, Andreas CDU/CSU 25.07.2002 Störr-Ritter, Dorothea CDU/CSU 25.07.2002 Straubinger, Max CDU/CSU 25.07.2002 Streb-Hesse, Rita SPD 25.07.2002 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 25.07.2002 Thiele, Carl-Ludwig FDP 25.07.2002 Dr. Thomae, Dieter FDP 25.07.2002 Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 25.07.2002 Titze-Stecher, Uta SPD 25.07.2002 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ 25.07.2002 DIE GRÜNEN Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 90/ 25.07.2002 DIE GRÜNEN Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ 25.07.2002 DIE GRÜNEN Wegener, Hedi SPD 25.07.2002 Weis (Stendal), SPD 25.07.2002 Reinhard Weiß (Groß-Gerau), CDU/CSU 25.07.2002 Gerald Weiß (Emmendingen), CDU/CSU 25.07.2002 Peter Wettig-Danielmeier, SPD 25.07.2002 Inge Dr. Wieczorek, Norbert SPD 25.07.2002 Wieczorek (Böhlen), SPD 25.07.2002 Jürgen Willsch, Klaus-Peter CDU/CSU 25.07.2002 Wissmann, Matthias CDU/CSU 25.07.2002 Wittlich, Werner CDU/CSU 25.07.2002 Wöhrl, Dagmar CDU/CSU 25.07.2002 Wülfing, Elke CDU/CSU 25.07.2002 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Änderung der Geschäftsord- nung: Verhaltensregeln (Tagesordnungspunkt 5) Anni Brandt-Elsweier (SPD):Machen wir uns nichts vor! Es ist leider so: Der Berufsstand des Politikers glänzt nicht gerade durch ein gutes Image. Der schlechte Ruf lässt sich durch Umfragen belegen: Wir gelten als nicht ehrlich, machtversessen und nur an unserem eigenen Vor- teil interessiert. Im Nachgang zu Spendenaffären, Bestechungsskan- dalen und Miles-and-More-Desaster gibt ein beachtlicher Teil der Bürgerinnen und Bürger die Schuld für Poli- tikverdrossenheit den Politikern, und zwar mit dem Vor- wurf moralischer Defizite – wir seien halt keine Vorbil- der. Und angesichts der genannten Affären fällt es schwer, auf Einzelfälle hinzuweisen und vehement zu wi- dersprechen. Das schlechte Image unseres Berufsstandes verdanken wir jedoch nicht nur diversen Affären, sondern auch der immer wieder aufkeimenden Diskussion über Neben- tätigkeiten und Einkünfte der Abgeordneten, über die in der Bevölkerung diffuse Vorstellungen existieren. Viele E-Mails, die ich im Zusammenhang mit der furchtbaren Flutkatastrophe bekommen habe, zeugen davon, dass die Bürgerinnen und Bürger eine unrealistische Vorstel- lung über die Einkommensverhältnisse von Abgeordneten haben. So wurde zum Beispiel des Öfteren der Vorschlag ge- macht, die Parlamentarier sollten angesichts der Not doch einfach auf ein oder zwei Monatseinkommen verzichten, dann kämen die erforderlichen Milliarden für den Wie- deraufbau ja wohl recht schnell zusammen. Dabei wird mit großer Selbstverständlichkeit davon ausgegangen, dass alle Politiker nicht nur ihre Diäten beziehen, sondern auch über erhebliche sonstige Einkünfte verfügen. Dies mag bei einigen von uns durchaus so sein, jedoch noch lange nicht bei allen. Deshalb wollen wir mehr Transparenz erreichen. Nur wenn für jeden ersichtlich ist, in welchen Interessen- beziehungen ihre Vertreter im Bundestag stehen, wird ein Teil des Misstrauens, das uns entgegengebracht wird, ab- gebaut werden können. Dabei geht es nicht um die Schaffung des so genannten „gläsernen Abgeordneten“, der seine gesamten privaten, beruflichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu le- gen hat. Auch der Abgeordnete hat Anspruch auf Wahrung seiner Grundrechte. Jedoch muss der Wähler die Mög- lichkeit haben, zu erkennen, in welchen Interessenbezie- hungen ein Abgeordneter steht, und selbst beurteilen, ob er diese für dessen politische Entscheidung für erheblich betrachtet oder nicht. In diesem Sinne nehmen wir mit un- seren Änderungsvorschlägen eine systemgerechte Aus- weitung der Veröffentlichungspflicht im Rahmen der bis- herigen Anzeigepflichten vor. Der zur Abstimmung vorliegende Antrag der Koalition vom 15. Mai 2002 wurde am 27. Juni 2002 in erster Le- sung beraten und dem Geschäftsordnungsausschuss zur Federführung überwiesen. Auf der Sitzung am 25. Juli hat der 1. Ausschuss eine öffentliche Anhörung mit fünf Sach- verständigen beschlossen, die am 10. September 2002 stattgefunden hat. Der mitberatende Rechtsausschuss hat dem Antrag mit Mehrheit zugestimmt, ebenso der feder- führende 1. Ausschuss – allerdings mit der Maßgabe, dass die Regelung auf die laufende Legislaturperiode keine Anwendung findet. Durch die Änderung der Verhaltensregeln gewinnen die Bürgerinnen und Bürger zukünftig einen Überblick, ob der Abgeordnete während seines Mandates durch Verträge über Beratung, Vertretung oder ähnliche Tätigkeiten gebunden ist oder welche Tätigkeiten er neben Mandat und Beruf aus- übt. Dies bedeutet, dass zukünftig veröffentlichungspflich- tig sind: Verträge über Beratungen, Vertretungen oder ähn- liche Tätigkeiten, soweit diese nicht in Ausübung eines bereits angezeigten Berufes erfolgen; Tätigkeiten, die neben dem Beruf und dem Mandat ausgeübt werden, insbesondere die Erstattung von Gutachten, sowie publizistische und Vor- tragstätigkeiten; das Halten und die Aufnahme von Beteili- gungen an Kapital- oder Personengesellschaften, wenn da- durch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf das Unternehmen begründet wird. Durch diese Neuregelung ist sichergestellt, dass Bür- gerinnen und Bürger in Zukunft über wirtschaftliche Ein- flussmöglichkeiten von dritter Seite auf einen Abgeord- neten informiert sind. Ich möchte hier jedoch noch einmal ausdrücklich be- tonen, dass diese Veröffentlichungspflicht nur gilt, wenn zum Beispiel ein Beratungsvertrag nicht in Ausübung ei- nes bereits angezeigten Berufes abgeschlossen worden ist. Damit sind alle Tätigkeiten bzw. Verträge, die im Rah- men der Berufsausübung anfallen, weder anzeige- noch veröffentlichungspflichtig – so, wie bereits jetzt geregelt. Es ist somit den Freiberuflern wie zum Beispiel Rechts- anwälten, Notaren, Ärzten und Wirtschaftsprüfern weiter- hin unbenommen, für den Bundestag zu kandidieren, ohne dass Nachteile zu befürchten sind. Darüber hinaus enthält der Antrag auch keine neue Regelung bezüglich der Einkünfte aus beruflichen oder sonstigen Tätigkeiten. Die Höhe der Einkünfte ist bei be- stimmten Tätigkeiten dem Bundestagspräsidenten anzu- zeigen; jedoch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Ich erwähne dies ausdrücklich noch einmal, da dies in den Me- dien wiederholt falsch wiedergegeben worden ist. Ich bin der Auffassung, dass wir damit die gegenwär- tigen Verhaltensregeln öffentlichkeitswirksamer gestaltet haben. So hat denn auch die Sachverständigenanhörung ergeben, dass diese Regelung überwiegend begrüßt wird, wobei § 44 a Abgeordnetengesetz als ausreichende Ge- setzesgrundlage angesehen wurde. Damit haben wir mit der vorliegenden Regelung auch einen guten Ausgleich zwischen dem Recht auf Datenschutz, das auch jedem Mitglied des Bundestags zusteht, den Rechten Dritter und dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf angemessene Information über die wirtschaftlichen Verflechtungen ih- rer Volksvertreter gefunden. Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen. Christian Lange (Backnang) (SPD): Vier Jahre Ar- beit und Kampf haben sich gelohnt. Seit meiner Wahl in den Bundestag 1998 ist es mir ein ganz besonderes Anlie- gen, dass Abgeordnete die Tätigkeiten, die sie neben Man- dat und Beruf ausüben, auch der Öffentlichkeit und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern anzuzeigen ha- ben. Bisher waren Nebentätigkeiten lediglich gegenüber dem Bundestagspräsidenten offen zu legen. Neu ist nun die Pflicht zur Veröffentlichung auch im amtlichen Hand- buch des Bundestages und damit auch im Internet. Durch die Ausweitung der Offenlegungspflichten für Mitglieder des Deutschen Bundestages werden wir außer- parlamentarische Interessenbeziehungen des einzelnen Ab- geordneten parlamentsintern und für die Öffentlichkeit transparenter als bisher machen. Somit werden diese Infor- mationen für jedermann zugänglich und jeder Bürger bzw. Wähler kann sich umfassend über wirtschaftliche Ein- flüsse Dritter, zum Beispiel von Firmen oder Verbänden, auf Parlamentarier informieren. Bei der Ausgestaltung der Verhaltensregeln werden die verfassungsrechtliche Stellung des Abgeordneten – Art. 38 des Grundgesetztes – und die Grundrechte, die auch für die Mitglieder des Deutschen Bundestages gelten, berück- sichtigt. Diesbezügliche Sorgen sind völlig unbegründet. Das hat auch die Anhörung vorgestern eindeutig bestätigt. Die formelle Verfassungsmäßigkeit wie auch die materi- elle Verfassungsmäßigkeit sind gegeben. Der gläserne Abgeordnete, der seine Einkommensteuerbescheide vor- legt, ist nicht das Ziel – auch aufgrund verfassungsrecht- licher Bedenken nicht. Ich betone nochmals, dass die Änderungen nicht auf die Schaffung des „gläsernen Abgeordneten“ zielen, der seine gesamten persönlichen, beruflichen und wirtschaft- lichen Verhältnisse offen zu legen hat. Es geht vielmehr darum, dass es für den Bürger in Zukunft transparenter ist, Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 252. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. September 2002 25569 (C) (D) (A) (B) ob ein Abgeordneter während seines Mandats durch Ver- träge über Beratung, Vertretung oder ähnliche Tätigkeiten gebunden ist. Damit ist kein Selbstständiger, ob Rechtsan- walt oder Bäckermeister, verpflichtet, seine Einkünfte oder seine Geschäftspartner zu offenbaren. Über Tätigkeiten, die ein Abgeordneter neben dem Beruf und dem Mandat ausübt, insbesondere über gutachterliche, publizistische und Vortragstätigkeiten, wird die Öffentlich- keit zukünftig eingehend informiert. Ebenso werden die Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften dann veröffentlicht, wenn sie einen wesentlichen wirt- schaftlichen Einfluss auf das Unternehmen begründen. Diejenigen, die, wie CDU/CSU und FDP, Bedenken formulieren, wollten noch nie Transparenz, weder in den letzten Legislaturperioden, als Norbert Gansel und Peter Conradi sich dafür einsetzten, noch heute und schon gar nicht in Zukunft. Deshalb ist auch vorgeschoben, dass die Abgrenzung zwischen beruflicher Tätigkeit und Ne- bentätigkeit schwer falle. Alle, die hier ein Problem sehen, müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie sich be- reits heute nicht an Recht und Gesetz halten. Denn dieses Abgrenzungsproblem besteht bereits heute. Bereits heute müssen wir unsere Nebentätigkeiten gegenüber dem Prä- sidenten angeben. Neu ist nur, dass der Präsident in Zu- kunft nicht seinen Tresor verschließt, sondern veröffent- licht. Und genau das wollen Sie nicht, meine Damen und Herren von CDU/CSU und FDP. Deshalb lehnen Sie diese Regelung ab. Dann sagen Sie auch, dass Sie die Bürger weiterhin über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ab- geordneten im Dunkeln lassen wollen. Mit den Änderungen der Verhaltensregeln wird endlich ein angemessener Ausgleich zwischen dem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit auf Offenlegung von Ne- bentätigkeiten der Mitglieder des Deutschen Bundestages und dem Schutz der individuellen Grundrechte des einzel- nen Abgeordneten – unter besonderer Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts – erreicht. Die bis- herige Systematik der Verhaltensregeln wird dabei beibe- halten. Bisher scheiterte die gute Idee immer wieder an den Wi- derständen und Bedenken insbesondere bei der Union und der FDP, deren Einwände aber altbekannt sind und schon in früheren Debatten gebetsmühlenartig geltend gemacht wurden. Unsere Initiative enthält ja eben nicht die Offenle- gung der Einkommensteuererklärung. Denn auch wir wol- len, dass weiterhin Bäcker, Ärzte oder Rechtsanwälte für den Bundestag kandidieren. Diesbezügliche Kritik zeigt doch nur, dass unser Antrag nicht genau gelesen wurde. Dass der Eurobetrag nicht genannt wird, sondern nur die Vertragsbeziehung, liegt daran, dass – das hat die Anhörung ergeben – dies eine gesetzliche Regelung notwendig ma- chen würde. Das Abgeordnetengesetz müsste geändert wer- den. Das ist jedoch zustimmungspflichtig und im Bundesrat könnten Sie es blockieren. Deshalb behalten wir uns nach der gewonnenen Bundestagswahl und weiteren gewonne- nen Landtagswahlen vor, die Verhaltensregeln durch die ge- setzliche Regelung zu komplettieren. Bei der Bevölkerung dürfte dieser Antrag breite Zu- stimmung auslösen: Man kann endlich sehen, ob und in welcher Weise der zuständige Abgeordnete äußeren Ein- flüssen ausgesetzt ist. Ist er etwa ein verkappter Lobbyist? Vertritt er die Interessen eines Verbandes oder einer Firma? Hier wird endlich offen gelegt, was Parteienkritiker seit langem verlangen und was den Bürger interessiert und bei seiner Entscheidungsfindung bei Bundestagswahlen be- einflussen wird. Die Bedeutung des Antrags zeigt sich beispielswei- se am Fall des CSU-Abgeordneten Hollerith, wie am 24. Juni 2002 in der „Süddeutschen Zeitung“ nachzulesen war. Dem CSU-Bundestagsabgeordneten wird teuer be- zahlter Lobbyismus vorgeworfen, weil er gleichzeitig als Aufsichtsrat und Berater bei dem Unternehmen MWG Biotech tätig war. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat er neben seinen Einkünften als Aufsichtsratsmitglied zusätz- lich 204 517 Euro netto dafür erhalten, dass er dem in sei- nem Wahlkreis ansässigen Unternehmen staatliche För- dermittel und Kredite vermittelt hat. Dass dieser Antrag freilich im Zusammenhang mit der Hunzinger-Affäre plötzlich großes Aufsehen erregt hat, liegt mehr an der Prominenz der Betroffenen denn am Sinngehalt des Antrags. Aber das ist ein Problem unserer Mediengesellschaft. Dass sich Union und FDP gegen eine solche Regelung wehren, ist ein Trauerspiel. Der Vorschlag der Koalition schützt Selbstständige mit Blick auf das Grundgesetz vor unziemlicher Einsicht in interne Geschäftsabläufe. Insofern drängt sich der Verdacht auf, dass die Opposition mit ihrer Geheimniskrämerei allein parteipolitische Klientelinteres- sen vertritt. Die Wähler werden daraus ihre Schlüsse zu zie- hen haben. Ich bin der Ansicht, dass sich Offenheit letztlich für alle Beteiligten auszahlen wird, ganz bestimmt aber für ei- nen demokratischen Parlamentarismus, der von Glaub- würdigkeit lebt. Eckart von Klaeden (CDU/CSU): Zum ersten Mal in der Geschichte des Deutschen Bundestages sollen heute Verhaltensrichtlinien verabschiedet werden, die nicht im Konsens zwischen den Fraktionen erarbeitet worden sind, sondern gegen die bürgerliche Opposition in diesem Haus durchgesetzt werden. Einen besonders schalen Eindruck macht dabei der Umstand, dass die Regie der derzeitigen Parlamentsmehrheit von SPD und Grünen dafür gesorgt hat, dass durch die späte Einbringung die Zeit für ein ge- regeltes Gesetzgebungsverfahren gefehlt hat. Das ist deswegen besonders bemerkenswert, weil so- wohl FDP als auch CDU/CSU der Ansicht sind, dass es zur Erweiterung der hier in Rede stehenden Publizitäts- pflichten eines Gesetzes bedurft hätte. Die Folge der schon formellen Verfassungswidrigkeit der neuen Verhal- tensregeln ist ihre Unverbindlichkeit. Dafür tragen SPD und Grüne die politische Verantwortung, die ohne Not dieses Verfahren so arrangiert haben. Die Folge wird der Ansehensverlust des gesamten Parlaments sein. Um die unterschiedlichen Ansichten verstehen zu kön- nen, müssen wir uns klar machen, dass den Verhaltens- regeln unterschiedliche idealtypische Abgeordnetenbilder zugrunde liegen. Es gibt ein eher sozialdemokratisch-grün geprägtes Abgeordnetenbild und ein eher von bürgerlichen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 252. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. September 200225570 (C) (D) (A) (B) Vorstellungen geprägtes. Deswegen war bisher die Praxis, zwischen den Fraktionen einen Kompromiss zu finden, nicht nur für die Akzeptanz der Regeln nötig, sondern auch von der Sache her geboten. Bei den Sozialdemokraten und den Grünen ist eher die Vorstellung verbreitet, dass Abgeordnete neben ihrem Mandat keinen weiteren Tätigkeiten nachgehen sollten. Insbesondere die Sozialdemokraten rekrutieren ihre Abge- ordneten zu einem deutlich höheren Maße als die bürger- lichen Parteien aus dem öffentlichen Dienst und der Ge- werkschaftsbewegung. Und für die Grünen sind politische Karrieren, die in dem Protest gegen den demokratischen Staat und die bürgerliche Gesellschaft begonnen haben – man sehe die beachtliche Karriere von Bundesminister Joschka Fischer – und bei denen die demokratische Sozia- lisierung in den Parlamenten stattgefunden hat, nicht un- typisch. Das Selbstverständnis der Grünen ist vielleicht nicht mehr von der Vorstellung geprägt, dass es besonders de- mokratisch sei, die freie Entscheidung des Abgeordneten durch ein imperatives Mandat der Partei auszuschließen. Insbesondere bei ihnen will man aber doch die Abhängig- keit der Abgeordneten von Entscheidungen der Partei auf Vollversammlungen besonders stark halten. Man denke nur an das früher bei den Grünen obligatorische Rota- tionsprinzip. Ähnliche Vorstellungen über das prinzipielle Verhältnis von Partei und Mandat gibt es auch bei den So- zialdemokraten. Nach bürgerlichen Vorstellungen steht die Unabhängig- keit des Abgeordneten im Vordergrund. Diese Unabhän- gigkeit kann sich jedoch nur dann politisch einigermaßen auswirken, wenn auch noch eine materielle Unabhängig- keit des Abgeordneten vorhanden ist. Diese materielle Un- abhängigkeit kann entweder durch Vermögen oder durch eine bürgerliche, berufliche Existenz gesichert werden. Nun haben wir nichts gegen Personen, die vermögend sind und sich für ein Mandat im Deutschen Bundestag bewer- ben. Wichtig sind uns aber insbesondere Kolleginnen und Kollegen, die als Freiberufler und Selbstständige mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem öffentlichen Dienst zu- sammenarbeiten und dabei ihre Erfahrungen und Vorstel- lungen einbringen. Dabei wollen wir insbesondere dieje- nigen für die Mitarbeit im Parlament gewinnen, die in ihrem Beruf besonders erfolgreich sind. Auf der anderen Seite ist selbstverständlich der Wunsch von SPD und Grünen richtig, die Öffentlichkeit über die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Abgeordneten jedenfalls so weit zu informieren oder die Information der Öffent- lichkeit möglich zu machen, dass verdeckte Einflussnah- men eingeschränkt und nach Möglichkeit vermieden wer- den. Mit der vorgeschlagenen Veröffentlichung von gutach- terlichen, publizistischen und Vortragstätigkeiten, die ne- ben dem Beruf oder Mandat ausgeübt werden, und insbe- sondere mit dem Vorhaben, über Anteile an Kapital- und Personengesellschaften öffentlich zu informieren, wenn dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf das Unternehmen begründet wird, wird nicht nur die Rechts- stellung des Abgeordneten verändert, sondern unmittelbar in Rechte Dritter, also von Nichtabgeordneten, eingegrif- fen. Insbesondere die Publizitätspflichten hinsichtlich der Anteile an Personengesellschaften gehen über die bisher bestehenden Publizitätspflichten des Wirtschafts- und Unternehmensrechts hinaus. Es hätte deshalb jedenfalls eines Gesetzes bedurft. Ich zitiere dazu Professor Dr. Martin Morlock, der in der Anhörung vor wenigen Tagen als Sachverständiger der Sozialdemokraten aufgetreten ist, sich aber bereits 1996 als Sachverständiger geäußert hat, als es um die Überprü- fung der derzeit noch geltenden Regelung ging. Er sagte in dieser Anhörung: Deutlich gesagt, die jetzige Rechtslage ist glatt ver- fassungswidrig, weil keine hinreichende gesetzliche Grundlage besteht. § 44 a des Abgeordnetengesetzes sagt nur, dass es Ver- haltensregeln gibt. Der wesentliche Gehalt von Rege- lungen, die in ein Grundrecht eingreifen, muss aber im Gesetz selbst festgelegt werden. Was bei den Abge- ordneten schon höchst bedenklich ist, wird auf alle Fälle nicht mehr tolerabel im Hinblick auf berührte Dritte. ... Das stellt für diese Dritten eine grundrecht- liche Belastung dar, die jedenfalls einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Es ist außerordentlich bedauerlich, dass die Sozialde- mokraten nicht nur im Inhalt, sondern auch im Verfahren dieser grundlegenden und richtigen Ansicht ihres eigenen Berichterstatters nicht gefolgt sind. Auch vom Regelungsinhalt her gilt für die hier vorge- schlagene Änderung, dass in der Politik häufig das Gegen- teil von „gut“ nicht „schlecht“ ist, sondern „gut gemeint“. Denn die Regelungen tragen die Missbrauchsmöglichkei- ten auf der Stirn. So sollen nur diejenigen gutachterlichen, beratenden oder publizistischen Tätigkeiten veröffentlichungspflich- tig sein, die neben dem Mandat oder dem Beruf ausgeübt werden. Es ist daher ein Leichtes, einen nicht gesetzlich geschützten Beruf wie den des Unternehmensberaters oder Journalisten anzugeben, um gerade die Tätigkeit, über die die Öffentlichkeit nach dem Regelungszweck der Vor- schläge Auskunft erhalten soll, nicht angeben zu müssen. Diesem Problem wird man auch nicht durch eine noch so ausgeklügelte Sophistik von Haupt- und Nebentätigkeiten gerecht werden können. Denn solange die Verfassung mit gutem Grund die Möglichkeit vorsieht, neben dem Man- dat beruflich tätig zu sein, wird man den Abgeordneten auch nicht durch Parlamentsbinnenrecht das Recht neh- men können, ihre Berufstätigkeit während der Mandats- ausübung oder jedenfalls kurz vor einer erneuten Kandi- datur zu wechseln. Die Publizitätspflichten beziehen sich zudem insbe- sondere auf die Einkünfte, die aus freiberuflicher oder selbstständiger Tätigkeit erlangt werden. Andere Ein- kunftsarten oder Vermögensverhältnisse, die in anderer Weise viel mehr die Abhängigkeit von Abgeordneten be- gründen können, bleiben in dem Antrag von SPD und Grünen bewusst ausgeklammert. Wie steht es zum Bei- spiel mit Geschenken, die Abgeordnete erhalten, zum Beispiel Kleidungsstücke im Wert von erheblichen fünf- stelligen Eurobeträgen? Oder lehrt uns nicht ein anderes Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 252. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. September 2002 25571 (C) (D) (A) (B) Beispiel der jüngsten Vergangenheit – ich bedauere, dies hier erwähnen zu müssen, weil ich mich dem betroffenen Kollegen freundschaftlich verbunden fühle –, dass die Frage, bei wem, in welcher Höhe und zu welchem Zins- satz ein Abgeordneter verschuldet ist, wesentlich mehr Einfluss auf die Unabhängigkeit seiner Mandatsausübung haben kann? Es ist sicherlich nicht gemutmaßt, wenn man angesichts dieser jüngsten Ereignisse annehmen muss, dass der Antrag von SPD und Grünen zu diesen Umstän- den bewusst schweigt. Ich will hier auch ganz persönlich sagen: Ich teile das Anliegen, die Vorschriften zur Transparenz der Einkünfte und Vermögensverhältnisse der Abgeordneten auch im Lichte der jüngsten Erfahrungen zu betrachten, zu untersu- chen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Wir wollen aber insbesondere Abgeordnete, die neben ihrem Mandat ihre berufliche, bürgerliche Existenz nicht nur erhalten, sondern auch aus- oder aufbauen können. Nur so kann gewährleis- tet sein, dass die ohnehin schon negative Tendenz hin zu ei- nem Parlament, das sich zu immer größer werdenden Teilen aus dem öffentlichen Dienst und aus Verbandsfunktionären, namentlich der Gewerkschaften, zusammensetzt, Einhalt geboten wird. Ich will auch Abgeordnete, die sich mit der Mentalität eines Unternehmers den öffentlichen Angele- genheiten widmen. Die hier vorgelegten Vorschläge sind in Form und In- halt nicht geeignet, ihren selbstgesteckten Zielen zu die- nen. CDU und CSU lehnen sie daher ab. Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der An- trag der Koalitionsfraktionen verschärft die Offenlegungs- pflichten der Abgeordneten in Bezug auf Nebentätigkeiten bzw. finanzielles Engagement. Dies betrifft Tätigkeiten als Beraterin oder Berater, Gutachterin oder Gutachter, Auto- rin oder Autor oder Ähnliches sowie wesentliche Beteili- gungen an Kapital- und Personengesellschaften. Diese Sachverhalte mussten bisher lediglich dem Präsidenten des Bundestages mitgeteilt werden. In Zukunft werden sie – wie zuvor bereits die Angaben über Hauptberuf, Funk- tionen in Verbänden, Vorständen etc. – auch im Amtlichen Handbuch sowie auf der Internet-Homepage des Bundes- tages veröffentlicht werden. Einkünfte aus der hauptberuflichen Tätigkeit sind auch weiterhin weder dem Bundestagspräsidenten mitzuteilen noch zu veröffentlichen. Auch Einzelheiten zu Auftragge- bern, Vertragsinhalten etc. werden hier weder erfasst noch publiziert. Eine Benachteiligung von Freiberuflern wird es daher nicht geben. FDPund CDU behaupten wider bes- seres Wissen das Gegenteil. Sie können nicht an einer Stelle unseres Antrages belegen, wo diese Benachteili- gung entstehen sollte. Schon in der letzten Wahlperiode haben sie unsere Initiativen in diesem Bereich blockiert. Wenn Sie gegen mehr Transparenz und Information der Öffentlichkeit bezüglich der Nebeneinkünfte von Ab- geordneten sind, sollten Sie das aber wenigstens als tatsächlichen Grund für ihre Ablehnung angeben. Offen- sichtlich scheint in Ihren Fraktionen eine existenzielle Furcht vor den geplanten Änderungen zu bestehen. Die vorliegenden Änderungen der Verhaltensregeln stellen mehr Transparenz über die Art und Weise von Nebentätigkeiten von Abgeordneten her. Sie sind ein sinn- voller erster Schritt. Wir wollen in der nächsten Legislatur- periode eine umfassende Überprüfung der Verhaltens- regeln. Dabei wäre auch zu untersuchen, ob nicht unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten eine Regelung im Gesetz – statt, wie bisher, in einem Anhang der Geschäfts- ordnung und in den Ausführungsbestimmungen – anzu- streben wäre. Eine solche Neufassung würde zugleich eine verfassungsrechtlich stabile Grundlage für eine weitere Ausdehnung der Veröffentlichungspflichten darstellen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und insbesondere der Kollege Gerald Häfner haben sich bereits in der letzten Legislaturperiode für noch weiter gehende Veröffentli- chungspflichten eingesetzt, von der auch die durch die Nebentätigkeiten erzielten Einkünfte erfasst sein sollen. Hierfür spricht vor allem, dass die Nennung von Beträgen ein wichtiges Kriterium für eine angemessene Bewertung und für Vergleichbarkeit von wirtschaftlichen Interessen- verknüpfungen ist. Die jetzt praktizierte Mitteilung der Einkünfte an den Bundestagspräsidenten erfüllt keine er- sichtliche Funktion. Sie ist zur Aufdeckung problemati- scher Konstellationen ungeeignet und entzieht sich jegli- cher effektiver Kontrolle. Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf zu erfah- ren, welchen Tätigkeiten Abgeordnete neben ihrem Mandat nachgehen und wie viel Geld sie damit verdienen. Diesem Ziel kommen wir heute ein entscheidendes Stück näher. Jörg van Essen (FDP): Die Verfehlungen zahlrei- cher Politiker in der vergangenen Zeit sind bereits nach jetzigem Recht rechtswidrig. Es lagen offensichtlich Ver- stöße gegen die Verhaltensregeln des Bundestages oder gegen das Bundesministergesetz vor. Das Problem liegt daher im fehlerhaften Umgang mit den Regeln. Es liegt nicht am Fehlen von Regeln. Der Bundestag hat mit den Verhaltensregeln für seine Mitglieder bislang gute Erfah- rungen gemacht. Es muss vielmehr streng darauf geachtet werden, dass die bereits bestehenden Vorschriften einge- halten werden und dass Verstöße Konsequenzen haben müssen. Es wird in der aktuellen Diskussion der Eindruck vermittelt, als stehe die geplante Änderung der Verhal- tensregeln in Zusammenhang mit den Affären der letzten Zeit. Dies ist nicht der Fall. Die Änderung der Verhal- tensregeln geschieht völlig ohne Anlass. Schon heute bestehen zu Recht umfangreiche Offenle- gungspflichten für Abgeordnete. Sie sind notwendig und dienen der Transparenz. Die FDP widersetzt sich aber al- len Forderungen nach Einführung des „gläsernen Abge- ordneten“. Es gibt keinen Grund, wegen der Sünden ein- zelner Abgeordneter alle unter Generalverdacht zu stellen. Es gibt auch keinerlei Erkenntnisse, dass Regelverstöße bei Politikern häufiger sind als in der Wirtschaft oder an- deren gesellschaftlichen Bereichen. Ein anderer Eindruck entsteht bei Politikern deshalb, weil sie zu Recht unter starker öffentlicher Beobachtung stehen. Die vorgeschlagene Regelung ist zu unbestimmt. In be- ratenden Berufen kann im Zweifelsfall eine Abgrenzungs- schwierigkeit bestehen, ob die konkrete Tätigkeit im Rah- men des ausgeübten Berufes erfolgt oder nicht. Eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber anderen Berufsgruppen wäre die Folge. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 252. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. September 200225572 (C) (D) (A) (B) Zu beachten ist darüber hinaus der Schutz der Grund- rechte Dritter. Diese können bereits berührt sein, wenn par- lamentarische Offenlegungspflichten, womöglich noch im Internet, zu einem Bekanntwerden eines geschäftlichen Kontaktes zu einem Abgeordneten führen. Spätestens aber dort, wo die Tatsache des Kontaktes zu einem Abgeordne- ten in seinem Beruf unter eine Verschwiegenheitspflicht fällt, sind Grenzen der Offenlegungspflichten zu ziehen. Kollisionen mit dem Standesrecht der freien Berufe sind hier vorprogrammiert. Gerade aufgrund der Grundrechts- relevanz für Dritte ist es notwendig, dass die Änderung der Verhaltensregeln gesetzlich geregelt wird. Eine bloße Än- derung der Geschäftsordnung ist hierfür nicht ausreichend. Für freiberuflich und selbstständig tätige Abgeordnete entstehen durch die Neuregelung Wettbewerbsnachteile bei der Offenlegung von Nebentätigkeiten. Die Konkur- renten erhalten Einblick in deren unternehmerische Tätig- keiten. Damit ist die Freiheit des Mandats berührt. Die Zusammensetzung des Bundestages zeigt bereits heute, dass der öffentliche Dienst überrepräsentiert ist. Wenn wir aber einen Querschnitt der Bevölkerung als Abgeordnete haben wollen, dann brauchen wir mehr Selbstständige und Angehörige der freien Berufe. Es muss doch in unse- rem Interesse liegen, dass auch Freiberufler ihr politisches Engagement einbringen. Wir wollen schließlich keinen Bundestag der Beamten und Gewerkschaftsfunktionäre, sondern des ganzen Volkes. Der Antrag ist in der Praxis untauglich und kein geeig- neter Beitrag zur Reform des Parlamentsrechts. Dr. Ruth Fuchs (PDS): In der voraussichtlich vor- letzten Sitzung des 14. Bundestages entscheiden wir über eine Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Bundestages und vollziehen damit als Gesetzgeber – im- merhin neun Monate nach der Einführung des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel – die Währungsumstellung in unserer eigenen Geschäftsordnung. Erst vor zwei Tagen fand zu dem Koalitionsantrag eine Anhörung statt. 30 Minuten später verabschiedete der Geschäftsordnungsausschuss die Beschlussempfehlung dazu. Tatsache ist, dass die Vorschläge von SPD und Grünen zur Veränderung der Verhaltensregeln weit hinter den Erfordernissen und auch hinter dem Diskussionsstand der 13. Wahlperiode zurückbleiben. Ich empfehle allen Inte- ressierten, sich das Protokoll der Anhörung des Geschäfts- ordnungsausschusses vom 12. Juni 1996 und der Anträge der damaligen Oppositionsfraktionen SPD und Grüne an- zusehen. Trotzdem wird die PDS dem Koalitionsantrag zustim- men, ist doch die Veröffentlichung von Nebentätigkeiten ein erster Schritt auf dem Weg zur Schaffung von mehr Transparenz über Abhängigkeiten von Abgeordneten. Die Öffentlichkeit hat zum einen den Anspruch auf mehr Transparenz hinsichtlich der außerparlamentari- schen Einkünfte ihrer Volksvertreter und zum anderen auf eine gesetzliche Minimierung der Gefahren der di- rekten, korruptiven Einflussnahme der Wirtschaft auf die Politik. Politiker sollen für und daher auch von der Politik le- ben. Es darf daher nicht sein, dass sonstige Einkünfte die Diäten im Einzelfall um ein Mehrfaches übersteigen. Die „Erarbeitung“ von Nebeneinkünften steht außerdem ab einer bestimmten Größenordnung auch der Mandatsaus- übung entgegen, da ein Abgeordneter bei verantwor- tungsbewusster Wahrnahme seines Mandats in jeder Hin- sicht voll gefordert, das heißt ausgelastet ist. Die Praxis belegt die Gefahr der Einflussnahme der „Ne- beneinkunftgeber“ auf den einzelnen Abgeordneten und seine Partei bzw. Fraktion – sei es in Gestalt konkreter An- liegen oder schlechthin der Schaffung einer „positiven“ At- mosphäre des gegenseitigen Gebens und Nehmens, wo Er- wartungshaltungen schließlich zu Erwartungserfüllungen führen. Wir Politikerinnen und Politiker sind in einer Glaub- würdigkeitskrise. Parteispendenskandale, die so genannte Hunzinger-Affäre und die private Nutzung von dienst- lichen Bonusmeilen haben dem Ansehen des Parlamentes großen Schaden zugefügt. Auch deswegen ist es gut, wenn dieser Schritt noch in dieser Wahlperiode gegangen wird. Bereits in der Debatte im Jahr 1996 wurde deutlich, dass es nicht reicht, nur über Nebentätigkeiten zu infor- mieren. Notwendig sind auch eine Veröffentlichung von Nebeneinkünften und eine deutliche Absenkung der so genannten Bagatellgrenzen. Auch die Frage, ob diese Regeln in einer Anlage zur Geschäftsordnung und Ausführungsbestimmungen des Bundestagspräsidenten zu dieser Anlage oder in einem Gesetz festzuschreiben sind, ist nicht neu. Leider haben SPD und Grüne auf einen Gesetzentwurf verzichtet und in ihrem Antrag die Frage der Nebenein- künfte unter den Tisch fallen lassen. Dies ist unverständlich, zumal es auch erklärterWille in der SPD war, nicht nur Nebentätigkeiten, sondern auch Nebeneinkünfte zu veröffentlichen. So hat sich Bundes- justizministerin Herta Däubler-Gmelin im Tagesgespräch in SWR 2 am 30. Juli 2002 unmissverständlich für eine völlige Offenlegung der Einkünfte von Abgeordneten ausgesprochen.Auch derBundeskanzler hielt es in einem Nachrichtensender für vernünftig, Nebeneinkünfte zu veröffentlichen. Die Grenzen, ab wann dem Präsidenten Nebenein- künfte anzuzeigen sind, sollen laut Koalitionsantrag trotz der aktuellen Erfahrungen nicht gesenkt, sondern sogar auf 3 000 Euro Nebeneinkünfte pro Monat bzw. 18 000 Euro pro Jahr erhöht werden. Die Koalitionsfraktionen wollen den Betrag, ab wel- chem Spenden desselben Spenders an einen Abgeordneten vom Präsidenten des Deutschen Bundestages zu veröffent- lichen sind, bei 10 000 Euro belassen, obwohl eine Gleich- setzung von Parteispenden mit Spenden an einzelne Abge- ordnete nicht sachgerecht ist. Notwendig ist nach Auffassung der PDS zumindest eine Absenkung der Grenze auf 1 000 Euro, zumal die Entgegennahme von Spenden ähnliche Abhängigkeiten schaffen kann wie andere Nebeneinkünfte von Abgeord- neten. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 252. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. September 2002 25573 (C) (D) (A) (B) Deswegen hat die PDS einen Änderungsantrag einge- bracht und sich dabei bewusst auf zwei Punkte konzen- triert: erstens auf die Veröffentlichung der schon jetzt anzeigepflichtigen Nebeneinkünfte nach § 1 Abs. 3 der Verhaltensregeln und zweitens auf die Absenkung der so genannten Bagatellgrenzen bei anzeigepflichtigen Spen- deneinnahmen und Nebeneinkünften. Damit werden die allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Abgeordneten nicht infrage gestellt. Auch die behaupteten rechtlichen Beden- ken sind eher politische Abwehrkämpfe und Ausreden. NatürlichbleibenFragenoffen.SolltemanmitBlickauf § 9 der Verhaltensregeln – unzulässige Bezüge – nicht ge- nerell Spenden an Abgeordnete untersagen? Sollten nicht auch Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 derVerhaltensregeln demBundestagspräsidenten an- gezeigt und veröffentlicht werden?Diese undweitere Fra- genmüssen einerweiter gehendenReformderVerhaltens- regeln durch den 15. Bundestag vorbehalten bleiben. Wir sollten damit nicht wieder erst zum Ende derWahlperiode beginnen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 252. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. September 200225574 (C)(A) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Präsidentin! Liebe Kollegin-
    nen und Kollegen! Die größten politischen Herausforde-
    rungen in der Familienpolitik, vor denen wir nach wie vor
    stehen, sind, die Bedingungen für die Vereinbarkeit von
    Berufstätigkeit und Familie zu verbessern, die wachsende
    Verarmung von Kindern zu verhindern und die geringe
    Beteiligung von Vätern an der Alltagsbetreuung ihrer
    Kinder zu ändern.


    (Beifall bei der PDS)

    Das sind drei zentrale Probleme, die die PDS konsequent
    angegangen ist und auch weiterhin angehen wird.

    Erstens. Es besteht kein Zweifel mehr: Um Beruf und
    Familie vereinbaren zu können, bedarf es in erster Linie
    einer qualitativ hochwertigen, flexiblen, flächendecken-
    den und langfristig auch kostenfreien Kinderbetreuung
    bis zum 14. Lebensjahr des Kindes, und zwar mit Rechts-
    anspruch.


    (Beifall bei der PDS)

    Davon – das wissen wir alle aus der Praxis – sind wir

    hierzulande noch weit entfernt. Die PDS hat deshalb
    schon vor geraumer Zeit ein Modell zum Ausbau eines be-
    darfsgerechten und öffentlich geförderten Betreuungs-
    und Freizeitangebots für Kinder bis zum 14. Lebensjahr
    vorgeschlagen.

    Frau Bergmann hat die Zahlen bereits genannt. 70 Pro-
    zent der nicht erwerbstätigen Mütter im Westen und
    90 Prozent derer im Osten wünschen eine Erwerbsarbeit,
    aber es mangelt im Westen an Betreuungsmöglichkeiten
    und im Osten bekanntlich an Arbeitsplätzen. Frau Kolle-
    gin Reiche, das hat nichts mit Vorschriften zu tun, sondern
    mit Bedingungen für Wahlfreiheit, die so noch nicht
    existieren.


    (Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, solange das öffentli-
    che Kinderbetreuungsangebot für Kinder unter bis zu drei
    Jahren bundesweit nur 5,5 Prozent beträgt und 80 Prozent
    aller Kindergartenplätze im Westen nur Teilzeitplätze
    ohne Über-Mittag-Betreuung sind, kann von Chancen-
    gleichheit zwischen den Geschlechtern auf dem Arbeits-
    markt keine Rede sein.


    (Beifall bei der PDS)

    Im Übrigen: Das hiesige Defizit an Kinderbetreuungs-

    plätzen ist auch vor dem Hintergrund internationaler Stu-
    dien nicht mehr nachvollziehbar. Diese belegen, dass
    Kinderbetreuung nicht nur bezahlbar ist, sondern sich
    für Kommunen und Staat sogar lohnt, da die Gelder in
    Form von Steuereinnahmen und nicht zu zahlender So-
    zialhilfe an den Staat zurückfließen, und das mindestens
    im Verhältnis 1 : 4.

    Zweitens. Die traurige Bilanz des Armutsberichts der
    Bundesregierung lautete: Über 1 Million Kinder leben
    von Sozialhilfe. Damit verbunden sind Chancenungleich-
    heiten und psychosoziale Belastungen. Wir sagen: Kein
    Kind darf mehr in Armut aufwachsen.


    (Beifall bei der PDS – Jörg Tauss [SPD]: Ja, früher gab es keinen Armutsbericht!)


    Um Kinderarmut abzuschaffen, fordert die PDS eine fi-
    nanzielle Grundsicherung für alle Kinder. Wir haben
    diesbezüglich ein Modell unter dem Motto „Gerechte
    Chancen am Start – Kinderarmut bekämpfen“ vorgelegt.

    Drittens. Damit sich Väter mehr an der Alltagsversor-
    gung ihrer eigenen Kinder beteiligen – ich sage: können –,
    ist eine andere Weichenstellung für die Vereinbarkeit von
    Beruf und Familie vonnöten. Da Männer im Schnitt im-
    mer noch ein Viertel mehr als ihre Partnerinnen verdie-
    nen, können Familien meist nicht auf das Einkommen des
    Besserverdienenden verzichten. Der Hauptgrund für den
    Missstand, dass Männer nur zu 2 Prozent Kinderpause
    und das im Schnitt auch nur für zweieinhalb Jahre ma-
    chen, ist, dass es keine Lohnersatzleistung bei der Eltern-
    zeit gibt. Deshalb fordert die PDS Elternzeit mit Lohn-
    ausgleich. Wir haben unseren Antrag zur Vereinbarkeit
    von Beruf und Kinderbetreuung für Frauen und Männer
    vorgelegt. Dieser Antrag sieht zwölf Monate Freistellung
    mit Lohnersatzleistungen und sechs Monate mit einer
    Grundsicherung vor.


    (Beifall bei der PDS)

    Die PDS steht für konsequent kinder- und geschlech-

    tergerechte Familienpolitik. Dabei setzen wir auf die An-
    erkennung und Gleichstellung aller Familienformen und
    Lebensweisen, auf Kinderförderung statt Eheförderung
    ebenso wie auf den Ausbau des Solidarprinzips und die ei-
    genständige ökonomische Existenz von Frauen.

    Am 22. September 2002 haben die Wählerinnen und
    Wähler in der Tat eine familienpolitische Weichenstellung
    vorzunehmen. Sie können sicher sein: Die PDS wird sich
    all den genannten Herausforderungen auch in Zukunft of-
    fensiv stellen.

    Danke.

    (Beifall bei der PDS)





    Katherina Reiche

    25549


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)




Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Danke schön.
Weitere Wortmeldungen zu diesen Einzelplänen liegen
nicht vor.

Wir kommen nun zu den Geschäftsbereichen des Bun-
desministeriums des Innern und des Bundesministeri-
ums der Justiz.

Das Wort hat zunächst der Herr Bundesminister Otto
Schily.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Otto Schily


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsi-
    dentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Deutschland
    ist im internationalen Vergleich – ich glaube, das kann je-
    der bestätigen – eines der sichersten Länder der Welt. Dies
    verdanken wir zuallererst der guten Arbeit der Polizei-
    beamtinnen und -beamten in Bund und Ländern.
    Dafür möchte ich mich herzlich bedanken.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

    Ich glaube, das ist auch der guten Zusammenarbeit

    zwischen dem Bundesministerium des Innern – dies sage
    ich ausdrücklich in Anwesenheit des Kollegen Beckstein,
    der nach mir das Wort ergreifen wird – und den Ländern
    zu verdanken. In den vergangenen Jahrzehnten – dies be-
    tone ich besonders – hat sich bewährt, dass wir in der
    Konferenz der Innenminister der Länder, bei der auch der
    Bundesminister zugegen ist, immer im Konsens entschei-
    den. Wir sollten diesen Konsens im Kernbereich der
    inneren Sicherheit nach Möglichkeit wahren. Über Ein-
    zelheiten können wir dann immer noch streiten.

    Ich meine, dass man an den Zahlen der Haushaltsent-
    wicklung in meinem Ressort sehr deutlich ablesen kann,
    dass die Gewährleistung der inneren Sicherheit für die
    Bundesregierung einen sehr hohen Rang einnimmt.


    (Beifall bei der SPD)

    Wir haben ungeachtet der Tatsache, dass auch wir uns

    selbstverständlich an der Haushaltskonsolidierung beteili-
    gen mussten, die Haushaltspositionen für die Sicherheits-
    institutionen ständig erhöht. Die Steigerungsrate beim
    Bundesgrenzschutz liegt bei 11 Prozent, die beim Bun-
    deskriminalamt liegt bei 36 Prozent, die beim Bundesamt
    für Verfassungsschutz liegt bei 34 Prozent und die Steige-
    rungsrate beim Bundesamt für Sicherheit in der Informa-
    tionstechnik liegt sogar bei 56 Prozent.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Das sind Zahlen, an denen man hervorragend ablesen
    kann, wie ernst wir es mit der inneren Sicherheit meinen.

    Bei diesem Punkt muss ich doch meine Bitte und mei-
    nen Appell an die Opposition richten: Wenn Ihre Pro-
    gramme ernst genommen würden,


    (Jörg Tauss [SPD]: Das ist schwierig!)

    würde dies zu einer Verarmung der Staatsfinanzen führen,
    die dramatische Ausmaße annehmen würde. Die Mög-
    lichkeiten, die notwendigen Mittel für die Gewährleistung
    der inneren Sicherheit bereitzustellen, würden dadurch
    eingeschränkt. Ihr Vorschlag mit einer Staatsquote in
    Höhe von 40 Prozent würde zu Ausfällen in Höhe von
    170 Milliarden Euro bei Bund, Ländern und Gemeinden

    führen. Die vorgeschlagene Senkung des Spitzensteuer-
    satzes auf unter 40 Prozent würde zu Einnahmeausfällen
    in Höhe von 29 Milliarden Euro führen.


    (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Die Arbeitslosigkeit führt zu hohen Ausfällen!)


    Ihre Vorschläge – aber Sie haben ja heute die Möglichkeit,
    sie zurückzunehmen – sind mit der Gewährleistung der
    inneren Sicherheit nicht zu vereinbaren.


    (Beifall bei der SPD)

    Eine solche Programmatik ist in der Tat eine Gefahr für

    die innere Sicherheit. Dies wollen Sie doch sicherlich
    nicht auf sich sitzen lassen. Deshalb sollten Sie hier Klar-
    heit schaffen. Diese Bitte ist heute Vormittag schon ein-
    mal an Sie gerichtet worden. Sagen Sie uns in der ersten
    Lesung zum Bundeshaushalt 2003 doch einmal, an wel-
    chen Stellen Sie die Positionen auf der Ausgabenseite er-
    höhen bzw. reduzieren wollen und wie die Positionen auf
    der Einnahmenseite aussehen! Nennen Sie uns dazu aber
    bitte konkrete Zahlen; machen Sie keine wolkigen Aussa-
    gen! Sagen Sie uns, wie Sie es mit der Verschuldung hal-
    ten wollen. Dann können wir uns auseinander setzen.
    Kommen Sie hier aber nicht mit irgendwelchen allgemei-
    nen globalen Zahlen!


    (Beifall bei der SPD)

    Meine Damen und Herren, die gute finanzielle Aus-

    stattung des Bundesgrenzschutzes hat uns in die Lage
    versetzt, die Sollstärke um 1 450 Beamtinnen und Beamte
    zu erhöhen, um auch die neu hinzugekommenen Aufga-
    ben des Bundesgrenzschutzes wahrzunehmen. Hierzu
    zählen sehr wichtige Bereiche, die wir angesichts der Be-
    drohung durch den weltweiten islamistischen Terrorismus
    neu haben schaffen müssen: den der Flugsicherheitsbe-
    gleiter und der Entschärfergruppen. Zusätzliche Aufgaben
    ergeben sich bei den Schutzmaßnahmen für Bundesor-
    gane und Botschaften. Nicht zu vergessen ist, welche wei-
    teren Aufgaben wir im internationalen Bereich leisten
    müssen. Hierzu zählen – das sage ich noch einmal – all-
    gemeine Luftsicherheitsaufgaben sowie im Bereich der
    internationalen Zusammenarbeit der Einsatz von Verbin-
    dungsbeamten in zahlreichen Ländern.

    Ich möchte mich besonders bei dem ehemaligen In-
    spekteur des Bundesgrenzschutzes, Herrn Sperner, be-
    danken, der sich freundlicherweise bereit erklärt hat, nach
    Eintreten in den Ruhestand als Berater in Rumänien – das
    Land zählt ja zu den Beitrittskandidaten – für die Verbes-
    serung beim dortigen Aufbau des Grenzschutzes zu sor-
    gen. Daran sieht man: Qualitative Arbeit, die in Deutsch-
    land gemacht wird, ist auch im Ausland gefragt.


    (Beifall bei der SPD)

    Deshalb war es, wie ich glaube, auch richtig, dass wir

    dafür gesorgt haben, dass sich die Beförderungssituation
    im Bundesgrenzschutz erheblich verbessert hat. Wir ha-
    ben inzwischen erreicht, dass bis Ende 2002, also bis
    Ende dieses Jahres, jede zweite Beamtin bzw. jeder zweite
    Beamte befördert werden kann. Das hat natürlich zu ei-
    nem Motivationsschub innerhalb des Bundesgrenz-
    schutzes geführt.


    ( V o r s i t z : Vizepräsidentin Petra Bläss)







    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Es freut mich im Übrigen, dass wir mit fast allen Bun-
    desländern eine Kooperationsvereinbarung zwischen
    Bundesgrenzschutz und den Länderpolizeien zustande
    gebracht haben. Ich bin ganz sicher, Herr Kollege
    Beckstein, dass wir zu einer solchen Vereinbarung auch
    mit dem Freistaat Bayern – das ist das einzige Land, das
    noch fehlt – kommen werden. Damit hier kein falscher
    Eindruck entsteht, möchte ich betonen, dass auch zwi-
    schen der Länderpolizei Bayerns und dem Bundesgrenz-
    schutz eine hervorragende Zusammenarbeit, insbeson-
    dere in der Landeshauptstadt München, besteht.

    DasBundeskriminalamt hat ebenfalls mehr Mittel er-
    halten. Ich glaube, dass gerade angesichts der terroristi-
    schen Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus
    Verständnis dafür besteht, dass wir diesen Aufwuchs voll-
    ziehen mussten. Ähnliches gilt für andere Sicherheitsin-
    stitutionen wie das Bundesamt für Verfassungsschutz und
    das schon erwähnte Bundesamt für Sicherheit in der In-
    formationstechnik.

    Wir sollten uns nicht in einen Wettbewerb darüber be-
    geben, ob die Gefahr durch den islamistischen Terroris-
    mus von der einen oder der anderen Seite etwas sachter
    oder etwas schärfer beurteilt wird. Ich glaube, dass beide
    Seiten – ich beziehe die Opposition selbstverständlich mit
    ein – diese sehr reale anhaltende Gefahr erkennen und
    wissen, dass wir ihr begegnen müssen.

    Man kann sich, wie gesagt, über einzelne Details strei-
    ten. Ich bitte jedoch, darauf hinweisen zu dürfen, dass wir
    nach dem 11. September 2001, aber auch schon davor,
    eine Reihe von Maßnahmen in die Wege geleitet haben,
    die uns in die Lage versetzen, diese Erscheinungsform des
    Terrorismus besser zu bekämpfen, als es vorher der Fall
    war, und zwar schon im Vorfeld. Ich erinnere daran, dass
    es uns gelungen ist, das so genannte Religionsprivileg im
    Vereinsrecht zu streichen, was keine ganz einfache Auf-
    gabe war. Aber immerhin ist es uns gelungen.


    (Erwin Marschweski [Recklinghausen] [CDU/CSU]: Im Bundesrat!)


    Sie, Herr Kollege Beckstein, haben sich schon früher da-
    rum bemüht, haben sogar den einen oder anderen Brief
    geschrieben; das will ich nicht verkennen. Aber in der al-
    ten Regierung, Herr Marschewski, haben Sie das nicht er-
    reicht. Vielmehr haben wir das durchgesetzt. Sie wissen ja
    auch, wo zuerst die Widerstände waren. Ich bin froh da-
    rüber, dass wir das geschafft haben und auf diese Weise
    den Kalifatstaat verbieten konnten.


    (Beifall bei der SPD)

    Ich will nicht alles erwähnen – dazu habe ich gar nicht

    die Zeit –, welche erweiterten Befugnisse für unsere Si-
    cherheitsinstitutionen wir im Sicherheitspaket haben un-
    terbringen können. Das war und ist wichtig, damit unsere
    Institutionen besser in der Lage sind, Frühaufklärung zu
    betreiben und terroristische Strukturen früher zu erken-
    nen.

    Nun freue ich mich darüber, welch beträchtlichen Ehr-
    geiz Sie an den Tag legen, um mich dabei zu unterstützen,
    wie man biometrische Merkmale auch bei der Identifi-
    zierung besser verwenden kann. Dafür bin ich Ihnen
    dankbar, Herr Kollege Beckstein. Wir müssen aber auf der

    anderen Seite sehen, dass wir uns richtig verhalten; denn
    einiges können wir nur im europäischen Verbund tun,


    (Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [FDP]: So ist es!)


    zum Beispiel die Implementierung von biometrischen
    Merkmalen über das Lichtbild hinaus. Das können wir in
    der Tat nur durch eine europäische Entscheidung errei-
    chen.

    Das, was wir im europäischen Verbund schon jetzt ma-
    chen können, das leisten wir bereits heute. Das sieht dann
    so aus, dass wir in der Visamarke das Lichtbild integrie-
    ren. Dadurch ist ein gewisser Fortschritt erzielt worden.
    Wir werden eines der ersten Länder sein, das dies erreicht.
    Übrigens sind wir auch bei der Fälschungssicherheit von
    Dokumenten weit fortgeschritten. Ich habe hier einen
    Pass neuer Machart, wie wir ihn in der Bundesdruckerei
    herstellen. Sie können hier sehen, wie diese Folie, die
    erste Passseite, aussieht. Dieser Pass ist nahezu hundert-
    prozentig fälschungssicher; denn wenn man diese Folie
    auflöst, dann zerstört sie sich von selber.

    Wir sollten die Institutionen einmal dafür loben, was
    sie zustande gebracht haben.


    (Beifall bei der SPD)

    Man kann das eine oder andere beklagen und Verbesse-
    rungen fordern. Aber ich denke, es ist gut, dass wir auch
    einmal Lobenswertes hervorheben.

    Im Übrigen werden wir – auch das haben Sie eingefor-
    dert, Herr Kollege Beckstein – im nächsten Jahr damit be-
    ginnen, bei so genannten Problemstaaten, inklusive der
    von Ihnen namentlich genannten Staaten Sudan und Je-
    men, Fingerabdrücke außerhalb der Visamarke – das kön-
    nen wir nach nationalem Recht so handhaben – zu neh-
    men. Auf längere Frist werden wir uns darauf einstellen
    müssen – das haben wir gesetzlich schon ermöglicht –,
    biometrische Merkmale in Pässe, in Ausweise zu inte-
    grieren.

    In diesem Zusammenhang bin ich allerdings der Mei-
    nung, dass wir das im internationalen Verbund gestalten
    müssen. Es hat keinen Zweck, dass wir Insellösungen
    schaffen, die nachher mit anderen Lösungen nicht zusam-
    menpassen. Ich habe zusammen mit den US-Amerikanern
    – ich habe mich mehrfach mit dem Governor Tom Ridge
    getroffen, um unsere Bemühungen abzustimmen – eine
    Arbeitsgruppe gebildet, damit wir ähnliche Verfahren ha-
    ben, die auch kompatibel bleiben. Ähnliches machen wir
    in der EU oder auch mit Russland. In diesem Zusammen-
    hang habe ich mich bereits mit meinem Kollegen
    Gryslow, dem russischen Innenminister, getroffen.

    Herr Kollege Beckstein, Sie haben ferner in jüngster
    Zeit beanstandet, dass wir bei der Bekämpfung des inter-
    nationalen Terrorismus und Extremismus – damit muss
    man sich auseinander setzen – die Aufmerksamkeit stärker
    auf die Möglichkeit, entweder die Einreise zu verweigern
    oder den Aufenthalt zu beenden, richten müssten. Es ist
    dem Grundsatz nach nicht zu beanstanden, wenn Sie das
    fordern. Ich finde nur, Sie müssten von den vorhandenen
    Möglichkeiten, so wie sie im Gesetz stehen, Gebrauch ma-
    chen. In den §§ 8 und 45 des Ausländergesetzes steht:




    Bundesminister Otto Schily

    25551


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Wenn jemand eine Gefahr für die innere Sicherheit und
    Ordnung darstellt, dann kann er gemäß § 45 entweder aus-
    gewiesen werden oder es kann ihm gemäß § 8 die Einreise
    bzw. ein Aufenthaltstitel verweigert werden. Das muss
    man dann umsetzen.

    Wenn Sie der Meinung sind, dass sich diese Möglich-
    keiten in der Anwendungspraxis noch nicht herumge-
    sprochen haben, dann lasse ich mit mir darüber reden, ob
    wir die Ausführungsvorschriften verändern müssen. Ich
    jedenfalls bin der Meinung, dass jemand, der Terrorismus
    im Sinne von Bin Laden propagiert, eine Gefahr für die
    innere Sicherheit und Ordnung ist und nicht in unserem
    Land bleiben sollte. In diesem Fall müssen wir also von
    dem Gesetz, das wir schon haben, Gebrauch machen.
    Deshalb schlage ich vor, sich an dieser Stelle darüber zu
    verständigen, wie wir den Gesetzesvollzug besser gestal-
    ten, ehe wir zu neuen Gesetzen kommen, die nach meiner
    Meinung überflüssig sind.