Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 252. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. September 2002
Vizepräsidentin Petra Bläss
25563
(C)(A)
1) Anlage 3
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 252. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. September 2002 25565
(C)
(D)
(A)
(B)
Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 12.09.2002
Dr. Blens, Heribert CDU/CSU 12.09.2002
Dietert-Scheuer, Amke BÜNDNIS 90/ 12.09.2002
DIE GRÜNEN
Dr. Doss, Hansjürgen CDU/CSU 12.09.2002
Fischer (Berlin), BÜNDNIS 90/ 12.09.2002
Andrea DIE GRÜNEN
Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 12.09.2002
Joseph DIE GRÜNEN
Frick, Gisela FDP 12.09.2002
Dr. Jens, Uwe SPD 12.09.2002
Klinkert, Ulrich CDU/CSU 12.09.2002
Kubatschka, Horst SPD 12.09.2002
Dr. Meyer (Ulm), SPD 12.09.2002
Jürgen
Ohl, Eckhard SPD 12.09.2002
Ostrowski, Christine PDS 12.09.2002
Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 12.09.2002
Reiche, Katherina CDU/CSU 12.09.2002
Schauerte, Hartmut CDU/CSU 12.09.2002
Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 12.09.2002
Hans Peter
Schösser, Fritz SPD 12.09.2002
Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 12.09.2002
Simm, Erika SPD 12.09.2002
Steiger, Wolfgang CDU/CSU 12.09.2002
Dr. Thomae, Dieter FDP 12.09.2002
Vaatz, Arnold CDU/CSU 12.09.2002
Weißgerber, Gunter SPD 12.09.2002
Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 12.09.2002
Dr. Wolf, Winfried PDS 12.09.2002
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 2
Vollständiger Ausdruck der
Liste der entschuldigten Abgeordneten
(250. Sitzung)
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
Adler, Brigitte SPD 25.07.2002
Andres, Gerd SPD 25.07.2002
Austermann, Dietrich CDU/CSU 25.07.2002
Barnett, Doris SPD 25.07.2002
Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/ 25.07.2002
Marieluise DIE GRÜNEN
Dr. Berg, Axel SPD 25.07.2002
Dr. Bergmann-Pohl, CDU/CSU 25.07.2002
Sabine
Dr. Blens, Heribert CDU/CSU 25.07.2002
Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 25.07.2002
Bodewig, Kurt SPD 25.07.2002
Bohl, Friedrich CDU/CSU 25.07.2002
Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 25.07.2002
Bonitz, Sylvia CDU/CSU 25.07.2002
Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 25.07.2002
Brähmig, Klaus CDU/CSU 25.07.2002
Brüderle, Rainer FDP 25.07.2002
Brudlewsky, Monika CDU/CSU 25.07.2002
Brunnhuber, Georg CDU/CSU 25.07.2002
Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 25.07.2002
Klaus
Bulling-Schröter, Eva PDS 25.07.2002
Burgbacher, Ernst FDP 25.07.2002
Buwitt, Dankward CDU/CSU 25.07.2002
Caesar, Cajus CDU/CSU 25.07.2002
Caspers-Merk, Marion SPD 25.07.2002
Catenhusen, SPD 25.07.2002
Wolf-Michael
Dautzenberg, Leo CDU/CSU 25.07.2002
Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 25.07.2002
Dörflinger, Thomas CDU/CSU 25.07.2002
(C)
(D)
(A)
(B)
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 252. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. September 200225566
Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ 25.07.2002
DIE GRÜNEN
Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 25.07.2002
Falk, Ilse CDU/CSU 25.07.2002
Dr. Fink, Ulf CDU/CSU 25.07.2002
Flach, Ulrike FDP 25.07.2002
Forster, Hans SPD 25.07.2002
Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 25.07.2002
Friedrich (Bayreuth), FDP 25.07.2002
Horst
Dr. Friedrich (Hof), CDU/CSU 25.07.2002
Hans-Peter
Dr. Fuchs, Ruth PDS 25.07.2002
Funke, Rainer FDP 25.07.2002
Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 25.07.2002
Gilges, Konrad SPD 25.07.2002
Girisch, Georg CDU/CSU 25.07.2002
Götz, Peter CDU/CSU 25.07.2002
Graf (Friesoythe), SPD 25.07.2002
Günter
Griefahn, Monika SPD 25.07.2002
Dr. Grygier, Bärbel PDS 25.07.2002
Günther (Duisburg), CDU/CSU 25.07.2002
Horst
Günther (Plauen), FDP 25.07.2002
Joachim
Hacker, Hans-Joachim SPD 25.07.2002
Freiherr von Hammerstein, CDU/CSU 25.07.2002
Carl-Detlev
Hartnagel, Anke SPD 25.07.2002
Haupt, Klaus FDP 25.07.2002
Dr. Haussmann, Helmut FDP 25.07.2002
Heinen, Ursula CDU/CSU 25.07.2002
Heise, Manfred CDU/CSU 25.07.2002
Helling, Detlef CDU/CSU 25.07.2002
Hemker, Reinhold SPD 25.07.2002
Hilsberg, Stephan SPD 25.07.2002
Hofbauer, Klaus CDU/CSU 25.07.2002
Hoffmann (Chemnitz), SPD 25.07.2002
Jelena
Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ 25.07.2002
DIE GRÜNEN
Hohmann, Martin CDU/CSU 25.07.2002
Dr. Höll, Barbara PDS 25.07.2002
Hollerith, Josef CDU/CSU 25.07.2002
Holzhüter, Ingrid SPD 25.07.2002
Homburger, Birgit FDP 25.07.2002
Dr. Hornhues, CDU/CSU 25.07.2002
Karl-Heinz
Hörster, Joachim CDU/CSU 25.07.2002
Hüppe, Hubert CDU/CSU 25.07.2002
Janssen, Jann-Peter SPD 25.07.2002
Jelpke, Ulla PDS 25.07.2002
Dr. Jens, Uwe SPD 25.07.2002
Jünger, Sabine PDS 25.07.2002
Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 25.07.2002
Kampeter, Steffen CDU/CSU 25.07.2002
Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 25.07.2002
Kauder, Volker CDU/CSU 25.07.2002
Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 25.07.2002
Dr. Kolb, Heinrich L. FDP 25.07.2002
Kopp, Gudrun FDP 25.07.2002
Körper, Fritz Rudolf SPD 25.07.2002
Kors, Eva-Maria CDU/CSU 25.07.2002
Kortmann, Karin SPD 25.07.2002
Koschyk, Hartmut CDU/CSU 25.07.2002
Kramme, Anette SPD 25.07.2002
Kraus, Rudolf CDU/CSU 25.07.2002
Dr. Kues, Hermann CDU/CSU 25.07.2002
Kumpf, Ute SPD 25.07.2002
Dr. Küster, Uwe SPD 25.07.2002
Kutzmutz, Rolf PDS 25.07.2002
Lambrecht, Christine SPD 25.07.2002
Laumann, Karl-Josef CDU/CSU 25.07.2002
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 252. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. September 2002 25567
(C)
(D)
(A)
(B)
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
Leidinger, Robert SPD 25.07.2002
Lengsfeld, Vera CDU/CSU 25.07.2002
Letzgus, Peter CDU/CSU 25.07.2002
Lintner, Eduard CDU/CSU 25.07.2002
Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 25.07.2002
Klaus W.
Louven, Julius CDU/CSU 25.07.2002
Dr. Luther, Michael CDU/CSU 25.07.2002
Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 25.07.2002
Erich
Maier, Pia PDS 25.07.2002
Marquardt, Angela PDS 25.07.2002
Marschewski (Reckling- CDU/CSU 25.07.2002
hausen), Erwin
Dr. Meister, Michael CDU/CSU 25.07.2002
Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 25.07.2002
Mertens, Angelika SPD 25.07.2002
Dr. Meyer (Ulm), Jürgen SPD 25.07.2002
Michelbach, Hans CDU/CSU 25.07.2002
Mosdorf, Siegmar SPD 25.07.2002
Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 25.07.2002
Müller (Berlin), PDS 25.07.2002
Manfred
Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 25.07.2002
DIE GRÜNEN
Naumann, Kersten PDS 25.07.2002
Neuhäuser, Rosel PDS 25.07.2002
Neumann (Bramsche), SPD 25.07.2002
Volker
Neumann (Bremen), CDU/CSU 25.07.2002
Bernd
Nickels, Christa BÜNDNIS 90/ 25.07.2002
DIE GRÜNEN
Niebel, Dirk FDP 25.07.2002
Nolte, Claudia CDU/CSU 25.07.2002
Ostrowski, Christine PDS 25.07.2002
Otto (Frankfurt), FDP 25.07.2002
Hans-Joachim
Palis, Kurt SPD 25.07.2002
Parr, Detlef FDP 25.07.2002
Pau, Petra PDS 25.07.2002
Pfeifer, Anton CDU/CSU 25.07.2002
Philipp, Beatrix CDU/CSU 25.07.2002
Polenz, Ruprecht CDU/CSU 25.07.2002
Pretzlaff, Marlies CDU/CSU 25.07.2002
Rachel, Thomas CDU/CSU 25.07.2002
Reiche, Katherina CDU/CSU 25.07.2002
Rennebach, Renate SPD 25.07.2002
Dr. Rexrodt, Günter FDP 25.07.2002
Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 25.07.2002
Romer, Franz CDU/CSU 25.07.2002
Roos, Gudrun SPD 25.07.2002
Dr. Rössel, Uwe-Jens PDS 25.07.2002
Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 25.07.2002
Dr. Röttgen, Norbert CDU/CSU 25.07.2002
Rübenkönig, Gerhard SPD 25.07.2002
Rühe, Volker CDU/CSU 25.07.2002
Schäfer, Anita CDU/CSU 25.07.2002
Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 25.07.2002
Scharping, Rudolf SPD 25.07.2002
Schauerte, Hartmut CDU/CSU 25.07.2002
Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 25.07.2002
Schindler, Norbert CDU/CSU 25.07.2002
Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 25.07.2002
Andreas
Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 25.07.2002*
Hans Peter
Schneider, Carsten SPD 25.07.2002
Freiherr von CDU/CSU 25.07.2002
Schorlemer, Reinhard
Schösser, Fritz SPD 25.07.2002
Schröter, Gisela SPD 25.07.2002
Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 25.07.2002
Schultz (Everswinkel), SPD 25.07.2002
Reinhard
Schulz, Gerhard CDU/CSU 25.07.2002
(C)
(D)
(A)
(B)
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 252. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. September 200225568
Schur, Gustav-Adolf PDS 25.07.2002
Schwanitz, Rolf SPD 25.07.2002
Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 25.07.2002
Christian
Seehofer, Horst CDU/CSU 25.07.2002
Seib, Marion CDU/CSU 25.07.2002
Seiffert, Heinz CDU/CSU 25.07.2002
Dr. h. c. Seiters, Rudolf CDU/CSU 25.07.2002
Siemann, Werner CDU/CSU 25.07.2002
Singhammer, Johannes CDU/CSU 25.07.2002
Dr. Solms, Hermann FDP 25.07.2002
Otto
Späte, Margarete CDU/CSU 25.07.2002
Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 25.07.2002
Dr. Stadler, Max FDP 25.07.2002
Steiger, Wolfgang CDU/CSU 25.07.2002
Steinbach, Erika CDU/CSU 25.07.2002
Dr. Freiherr von CDU/CSU 25.07.2002
Stetten, Wolfgang
Storm, Andreas CDU/CSU 25.07.2002
Störr-Ritter, Dorothea CDU/CSU 25.07.2002
Straubinger, Max CDU/CSU 25.07.2002
Streb-Hesse, Rita SPD 25.07.2002
Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 25.07.2002
Thiele, Carl-Ludwig FDP 25.07.2002
Dr. Thomae, Dieter FDP 25.07.2002
Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 25.07.2002
Titze-Stecher, Uta SPD 25.07.2002
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ 25.07.2002
DIE GRÜNEN
Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 90/ 25.07.2002
DIE GRÜNEN
Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ 25.07.2002
DIE GRÜNEN
Wegener, Hedi SPD 25.07.2002
Weis (Stendal), SPD 25.07.2002
Reinhard
Weiß (Groß-Gerau), CDU/CSU 25.07.2002
Gerald
Weiß (Emmendingen), CDU/CSU 25.07.2002
Peter
Wettig-Danielmeier, SPD 25.07.2002
Inge
Dr. Wieczorek, Norbert SPD 25.07.2002
Wieczorek (Böhlen), SPD 25.07.2002
Jürgen
Willsch, Klaus-Peter CDU/CSU 25.07.2002
Wissmann, Matthias CDU/CSU 25.07.2002
Wittlich, Werner CDU/CSU 25.07.2002
Wöhrl, Dagmar CDU/CSU 25.07.2002
Wülfing, Elke CDU/CSU 25.07.2002
* für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union.
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Änderung der Geschäftsord-
nung: Verhaltensregeln (Tagesordnungspunkt 5)
Anni Brandt-Elsweier (SPD):Machen wir uns nichts
vor! Es ist leider so: Der Berufsstand des Politikers glänzt
nicht gerade durch ein gutes Image. Der schlechte Ruf
lässt sich durch Umfragen belegen: Wir gelten als nicht
ehrlich, machtversessen und nur an unserem eigenen Vor-
teil interessiert.
Im Nachgang zu Spendenaffären, Bestechungsskan-
dalen und Miles-and-More-Desaster gibt ein beachtlicher
Teil der Bürgerinnen und Bürger die Schuld für Poli-
tikverdrossenheit den Politikern, und zwar mit dem Vor-
wurf moralischer Defizite – wir seien halt keine Vorbil-
der. Und angesichts der genannten Affären fällt es
schwer, auf Einzelfälle hinzuweisen und vehement zu wi-
dersprechen.
Das schlechte Image unseres Berufsstandes verdanken
wir jedoch nicht nur diversen Affären, sondern auch der
immer wieder aufkeimenden Diskussion über Neben-
tätigkeiten und Einkünfte der Abgeordneten, über die in
der Bevölkerung diffuse Vorstellungen existieren. Viele
E-Mails, die ich im Zusammenhang mit der furchtbaren
Flutkatastrophe bekommen habe, zeugen davon, dass die
Bürgerinnen und Bürger eine unrealistische Vorstel-
lung über die Einkommensverhältnisse von Abgeordneten
haben.
So wurde zum Beispiel des Öfteren der Vorschlag ge-
macht, die Parlamentarier sollten angesichts der Not doch
einfach auf ein oder zwei Monatseinkommen verzichten,
dann kämen die erforderlichen Milliarden für den Wie-
deraufbau ja wohl recht schnell zusammen. Dabei wird
mit großer Selbstverständlichkeit davon ausgegangen,
dass alle Politiker nicht nur ihre Diäten beziehen, sondern
auch über erhebliche sonstige Einkünfte verfügen. Dies
mag bei einigen von uns durchaus so sein, jedoch noch
lange nicht bei allen.
Deshalb wollen wir mehr Transparenz erreichen. Nur
wenn für jeden ersichtlich ist, in welchen Interessen-
beziehungen ihre Vertreter im Bundestag stehen, wird ein
Teil des Misstrauens, das uns entgegengebracht wird, ab-
gebaut werden können.
Dabei geht es nicht um die Schaffung des so genannten
„gläsernen Abgeordneten“, der seine gesamten privaten,
beruflichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu le-
gen hat. Auch der Abgeordnete hat Anspruch auf Wahrung
seiner Grundrechte. Jedoch muss der Wähler die Mög-
lichkeit haben, zu erkennen, in welchen Interessenbezie-
hungen ein Abgeordneter steht, und selbst beurteilen, ob
er diese für dessen politische Entscheidung für erheblich
betrachtet oder nicht. In diesem Sinne nehmen wir mit un-
seren Änderungsvorschlägen eine systemgerechte Aus-
weitung der Veröffentlichungspflicht im Rahmen der bis-
herigen Anzeigepflichten vor.
Der zur Abstimmung vorliegende Antrag der Koalition
vom 15. Mai 2002 wurde am 27. Juni 2002 in erster Le-
sung beraten und dem Geschäftsordnungsausschuss zur
Federführung überwiesen. Auf der Sitzung am 25. Juli hat
der 1. Ausschuss eine öffentliche Anhörung mit fünf Sach-
verständigen beschlossen, die am 10. September 2002
stattgefunden hat. Der mitberatende Rechtsausschuss hat
dem Antrag mit Mehrheit zugestimmt, ebenso der feder-
führende 1. Ausschuss – allerdings mit der Maßgabe, dass
die Regelung auf die laufende Legislaturperiode keine
Anwendung findet.
Durch die Änderung der Verhaltensregeln gewinnen die
Bürgerinnen und Bürger zukünftig einen Überblick, ob der
Abgeordnete während seines Mandates durch Verträge über
Beratung, Vertretung oder ähnliche Tätigkeiten gebunden
ist oder welche Tätigkeiten er neben Mandat und Beruf aus-
übt. Dies bedeutet, dass zukünftig veröffentlichungspflich-
tig sind: Verträge über Beratungen, Vertretungen oder ähn-
liche Tätigkeiten, soweit diese nicht in Ausübung eines
bereits angezeigten Berufes erfolgen; Tätigkeiten, die neben
dem Beruf und dem Mandat ausgeübt werden, insbesondere
die Erstattung von Gutachten, sowie publizistische und Vor-
tragstätigkeiten; das Halten und die Aufnahme von Beteili-
gungen an Kapital- oder Personengesellschaften, wenn da-
durch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf das
Unternehmen begründet wird.
Durch diese Neuregelung ist sichergestellt, dass Bür-
gerinnen und Bürger in Zukunft über wirtschaftliche Ein-
flussmöglichkeiten von dritter Seite auf einen Abgeord-
neten informiert sind.
Ich möchte hier jedoch noch einmal ausdrücklich be-
tonen, dass diese Veröffentlichungspflicht nur gilt, wenn
zum Beispiel ein Beratungsvertrag nicht in Ausübung ei-
nes bereits angezeigten Berufes abgeschlossen worden
ist. Damit sind alle Tätigkeiten bzw. Verträge, die im Rah-
men der Berufsausübung anfallen, weder anzeige- noch
veröffentlichungspflichtig – so, wie bereits jetzt geregelt.
Es ist somit den Freiberuflern wie zum Beispiel Rechts-
anwälten, Notaren, Ärzten und Wirtschaftsprüfern weiter-
hin unbenommen, für den Bundestag zu kandidieren,
ohne dass Nachteile zu befürchten sind.
Darüber hinaus enthält der Antrag auch keine neue
Regelung bezüglich der Einkünfte aus beruflichen oder
sonstigen Tätigkeiten. Die Höhe der Einkünfte ist bei be-
stimmten Tätigkeiten dem Bundestagspräsidenten anzu-
zeigen; jedoch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Ich
erwähne dies ausdrücklich noch einmal, da dies in den Me-
dien wiederholt falsch wiedergegeben worden ist.
Ich bin der Auffassung, dass wir damit die gegenwär-
tigen Verhaltensregeln öffentlichkeitswirksamer gestaltet
haben. So hat denn auch die Sachverständigenanhörung
ergeben, dass diese Regelung überwiegend begrüßt wird,
wobei § 44 a Abgeordnetengesetz als ausreichende Ge-
setzesgrundlage angesehen wurde. Damit haben wir mit
der vorliegenden Regelung auch einen guten Ausgleich
zwischen dem Recht auf Datenschutz, das auch jedem
Mitglied des Bundestags zusteht, den Rechten Dritter und
dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf angemessene
Information über die wirtschaftlichen Verflechtungen ih-
rer Volksvertreter gefunden.
Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen.
Christian Lange (Backnang) (SPD): Vier Jahre Ar-
beit und Kampf haben sich gelohnt. Seit meiner Wahl in
den Bundestag 1998 ist es mir ein ganz besonderes Anlie-
gen, dass Abgeordnete die Tätigkeiten, die sie neben Man-
dat und Beruf ausüben, auch der Öffentlichkeit und den
interessierten Bürgerinnen und Bürgern anzuzeigen ha-
ben. Bisher waren Nebentätigkeiten lediglich gegenüber
dem Bundestagspräsidenten offen zu legen. Neu ist nun
die Pflicht zur Veröffentlichung auch im amtlichen Hand-
buch des Bundestages und damit auch im Internet.
Durch die Ausweitung der Offenlegungspflichten für
Mitglieder des Deutschen Bundestages werden wir außer-
parlamentarische Interessenbeziehungen des einzelnen Ab-
geordneten parlamentsintern und für die Öffentlichkeit
transparenter als bisher machen. Somit werden diese Infor-
mationen für jedermann zugänglich und jeder Bürger bzw.
Wähler kann sich umfassend über wirtschaftliche Ein-
flüsse Dritter, zum Beispiel von Firmen oder Verbänden,
auf Parlamentarier informieren.
Bei der Ausgestaltung der Verhaltensregeln werden die
verfassungsrechtliche Stellung des Abgeordneten – Art. 38
des Grundgesetztes – und die Grundrechte, die auch für die
Mitglieder des Deutschen Bundestages gelten, berück-
sichtigt. Diesbezügliche Sorgen sind völlig unbegründet.
Das hat auch die Anhörung vorgestern eindeutig bestätigt.
Die formelle Verfassungsmäßigkeit wie auch die materi-
elle Verfassungsmäßigkeit sind gegeben. Der gläserne
Abgeordnete, der seine Einkommensteuerbescheide vor-
legt, ist nicht das Ziel – auch aufgrund verfassungsrecht-
licher Bedenken nicht.
Ich betone nochmals, dass die Änderungen nicht auf
die Schaffung des „gläsernen Abgeordneten“ zielen, der
seine gesamten persönlichen, beruflichen und wirtschaft-
lichen Verhältnisse offen zu legen hat. Es geht vielmehr
darum, dass es für den Bürger in Zukunft transparenter ist,
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 252. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. September 2002 25569
(C)
(D)
(A)
(B)
ob ein Abgeordneter während seines Mandats durch Ver-
träge über Beratung, Vertretung oder ähnliche Tätigkeiten
gebunden ist. Damit ist kein Selbstständiger, ob Rechtsan-
walt oder Bäckermeister, verpflichtet, seine Einkünfte oder
seine Geschäftspartner zu offenbaren.
Über Tätigkeiten, die ein Abgeordneter neben dem Beruf
und dem Mandat ausübt, insbesondere über gutachterliche,
publizistische und Vortragstätigkeiten, wird die Öffentlich-
keit zukünftig eingehend informiert. Ebenso werden die
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
dann veröffentlicht, wenn sie einen wesentlichen wirt-
schaftlichen Einfluss auf das Unternehmen begründen.
Diejenigen, die, wie CDU/CSU und FDP, Bedenken
formulieren, wollten noch nie Transparenz, weder in den
letzten Legislaturperioden, als Norbert Gansel und Peter
Conradi sich dafür einsetzten, noch heute und schon gar
nicht in Zukunft. Deshalb ist auch vorgeschoben, dass die
Abgrenzung zwischen beruflicher Tätigkeit und Ne-
bentätigkeit schwer falle. Alle, die hier ein Problem sehen,
müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie sich be-
reits heute nicht an Recht und Gesetz halten. Denn dieses
Abgrenzungsproblem besteht bereits heute. Bereits heute
müssen wir unsere Nebentätigkeiten gegenüber dem Prä-
sidenten angeben. Neu ist nur, dass der Präsident in Zu-
kunft nicht seinen Tresor verschließt, sondern veröffent-
licht. Und genau das wollen Sie nicht, meine Damen und
Herren von CDU/CSU und FDP. Deshalb lehnen Sie diese
Regelung ab. Dann sagen Sie auch, dass Sie die Bürger
weiterhin über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ab-
geordneten im Dunkeln lassen wollen.
Mit den Änderungen der Verhaltensregeln wird endlich
ein angemessener Ausgleich zwischen dem berechtigten
Interesse der Öffentlichkeit auf Offenlegung von Ne-
bentätigkeiten der Mitglieder des Deutschen Bundestages
und dem Schutz der individuellen Grundrechte des einzel-
nen Abgeordneten – unter besonderer Berücksichtigung
des allgemeinen Persönlichkeitsrechts – erreicht. Die bis-
herige Systematik der Verhaltensregeln wird dabei beibe-
halten.
Bisher scheiterte die gute Idee immer wieder an den Wi-
derständen und Bedenken insbesondere bei der Union und
der FDP, deren Einwände aber altbekannt sind und schon in
früheren Debatten gebetsmühlenartig geltend gemacht
wurden. Unsere Initiative enthält ja eben nicht die Offenle-
gung der Einkommensteuererklärung. Denn auch wir wol-
len, dass weiterhin Bäcker, Ärzte oder Rechtsanwälte für
den Bundestag kandidieren. Diesbezügliche Kritik zeigt
doch nur, dass unser Antrag nicht genau gelesen wurde.
Dass der Eurobetrag nicht genannt wird, sondern nur die
Vertragsbeziehung, liegt daran, dass – das hat die Anhörung
ergeben – dies eine gesetzliche Regelung notwendig ma-
chen würde. Das Abgeordnetengesetz müsste geändert wer-
den. Das ist jedoch zustimmungspflichtig und im Bundesrat
könnten Sie es blockieren. Deshalb behalten wir uns nach
der gewonnenen Bundestagswahl und weiteren gewonne-
nen Landtagswahlen vor, die Verhaltensregeln durch die ge-
setzliche Regelung zu komplettieren.
Bei der Bevölkerung dürfte dieser Antrag breite Zu-
stimmung auslösen: Man kann endlich sehen, ob und in
welcher Weise der zuständige Abgeordnete äußeren Ein-
flüssen ausgesetzt ist. Ist er etwa ein verkappter Lobbyist?
Vertritt er die Interessen eines Verbandes oder einer Firma?
Hier wird endlich offen gelegt, was Parteienkritiker seit
langem verlangen und was den Bürger interessiert und bei
seiner Entscheidungsfindung bei Bundestagswahlen be-
einflussen wird.
Die Bedeutung des Antrags zeigt sich beispielswei-
se am Fall des CSU-Abgeordneten Hollerith, wie am
24. Juni 2002 in der „Süddeutschen Zeitung“ nachzulesen
war. Dem CSU-Bundestagsabgeordneten wird teuer be-
zahlter Lobbyismus vorgeworfen, weil er gleichzeitig als
Aufsichtsrat und Berater bei dem Unternehmen MWG
Biotech tätig war. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat er
neben seinen Einkünften als Aufsichtsratsmitglied zusätz-
lich 204 517 Euro netto dafür erhalten, dass er dem in sei-
nem Wahlkreis ansässigen Unternehmen staatliche För-
dermittel und Kredite vermittelt hat.
Dass dieser Antrag freilich im Zusammenhang mit der
Hunzinger-Affäre plötzlich großes Aufsehen erregt hat,
liegt mehr an der Prominenz der Betroffenen denn am
Sinngehalt des Antrags. Aber das ist ein Problem unserer
Mediengesellschaft.
Dass sich Union und FDP gegen eine solche Regelung
wehren, ist ein Trauerspiel. Der Vorschlag der Koalition
schützt Selbstständige mit Blick auf das Grundgesetz vor
unziemlicher Einsicht in interne Geschäftsabläufe. Insofern
drängt sich der Verdacht auf, dass die Opposition mit ihrer
Geheimniskrämerei allein parteipolitische Klientelinteres-
sen vertritt. Die Wähler werden daraus ihre Schlüsse zu zie-
hen haben.
Ich bin der Ansicht, dass sich Offenheit letztlich für
alle Beteiligten auszahlen wird, ganz bestimmt aber für ei-
nen demokratischen Parlamentarismus, der von Glaub-
würdigkeit lebt.
Eckart von Klaeden (CDU/CSU): Zum ersten Mal in
der Geschichte des Deutschen Bundestages sollen heute
Verhaltensrichtlinien verabschiedet werden, die nicht im
Konsens zwischen den Fraktionen erarbeitet worden sind,
sondern gegen die bürgerliche Opposition in diesem Haus
durchgesetzt werden. Einen besonders schalen Eindruck
macht dabei der Umstand, dass die Regie der derzeitigen
Parlamentsmehrheit von SPD und Grünen dafür gesorgt
hat, dass durch die späte Einbringung die Zeit für ein ge-
regeltes Gesetzgebungsverfahren gefehlt hat.
Das ist deswegen besonders bemerkenswert, weil so-
wohl FDP als auch CDU/CSU der Ansicht sind, dass es
zur Erweiterung der hier in Rede stehenden Publizitäts-
pflichten eines Gesetzes bedurft hätte. Die Folge der
schon formellen Verfassungswidrigkeit der neuen Verhal-
tensregeln ist ihre Unverbindlichkeit. Dafür tragen SPD
und Grüne die politische Verantwortung, die ohne Not
dieses Verfahren so arrangiert haben. Die Folge wird der
Ansehensverlust des gesamten Parlaments sein.
Um die unterschiedlichen Ansichten verstehen zu kön-
nen, müssen wir uns klar machen, dass den Verhaltens-
regeln unterschiedliche idealtypische Abgeordnetenbilder
zugrunde liegen. Es gibt ein eher sozialdemokratisch-grün
geprägtes Abgeordnetenbild und ein eher von bürgerlichen
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Vorstellungen geprägtes. Deswegen war bisher die Praxis,
zwischen den Fraktionen einen Kompromiss zu finden,
nicht nur für die Akzeptanz der Regeln nötig, sondern auch
von der Sache her geboten.
Bei den Sozialdemokraten und den Grünen ist eher die
Vorstellung verbreitet, dass Abgeordnete neben ihrem
Mandat keinen weiteren Tätigkeiten nachgehen sollten.
Insbesondere die Sozialdemokraten rekrutieren ihre Abge-
ordneten zu einem deutlich höheren Maße als die bürger-
lichen Parteien aus dem öffentlichen Dienst und der Ge-
werkschaftsbewegung. Und für die Grünen sind politische
Karrieren, die in dem Protest gegen den demokratischen
Staat und die bürgerliche Gesellschaft begonnen haben
– man sehe die beachtliche Karriere von Bundesminister
Joschka Fischer – und bei denen die demokratische Sozia-
lisierung in den Parlamenten stattgefunden hat, nicht un-
typisch.
Das Selbstverständnis der Grünen ist vielleicht nicht
mehr von der Vorstellung geprägt, dass es besonders de-
mokratisch sei, die freie Entscheidung des Abgeordneten
durch ein imperatives Mandat der Partei auszuschließen.
Insbesondere bei ihnen will man aber doch die Abhängig-
keit der Abgeordneten von Entscheidungen der Partei auf
Vollversammlungen besonders stark halten. Man denke
nur an das früher bei den Grünen obligatorische Rota-
tionsprinzip. Ähnliche Vorstellungen über das prinzipielle
Verhältnis von Partei und Mandat gibt es auch bei den So-
zialdemokraten.
Nach bürgerlichen Vorstellungen steht die Unabhängig-
keit des Abgeordneten im Vordergrund. Diese Unabhän-
gigkeit kann sich jedoch nur dann politisch einigermaßen
auswirken, wenn auch noch eine materielle Unabhängig-
keit des Abgeordneten vorhanden ist. Diese materielle Un-
abhängigkeit kann entweder durch Vermögen oder durch
eine bürgerliche, berufliche Existenz gesichert werden.
Nun haben wir nichts gegen Personen, die vermögend sind
und sich für ein Mandat im Deutschen Bundestag bewer-
ben. Wichtig sind uns aber insbesondere Kolleginnen und
Kollegen, die als Freiberufler und Selbstständige mit den
Kolleginnen und Kollegen aus dem öffentlichen Dienst zu-
sammenarbeiten und dabei ihre Erfahrungen und Vorstel-
lungen einbringen. Dabei wollen wir insbesondere dieje-
nigen für die Mitarbeit im Parlament gewinnen, die in
ihrem Beruf besonders erfolgreich sind.
Auf der anderen Seite ist selbstverständlich der Wunsch
von SPD und Grünen richtig, die Öffentlichkeit über die
wirtschaftlichen Tätigkeiten der Abgeordneten jedenfalls
so weit zu informieren oder die Information der Öffent-
lichkeit möglich zu machen, dass verdeckte Einflussnah-
men eingeschränkt und nach Möglichkeit vermieden wer-
den.
Mit der vorgeschlagenen Veröffentlichung von gutach-
terlichen, publizistischen und Vortragstätigkeiten, die ne-
ben dem Beruf oder Mandat ausgeübt werden, und insbe-
sondere mit dem Vorhaben, über Anteile an Kapital- und
Personengesellschaften öffentlich zu informieren, wenn
dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf das
Unternehmen begründet wird, wird nicht nur die Rechts-
stellung des Abgeordneten verändert, sondern unmittelbar
in Rechte Dritter, also von Nichtabgeordneten, eingegrif-
fen. Insbesondere die Publizitätspflichten hinsichtlich der
Anteile an Personengesellschaften gehen über die bisher
bestehenden Publizitätspflichten des Wirtschafts- und
Unternehmensrechts hinaus. Es hätte deshalb jedenfalls
eines Gesetzes bedurft.
Ich zitiere dazu Professor Dr. Martin Morlock, der in
der Anhörung vor wenigen Tagen als Sachverständiger der
Sozialdemokraten aufgetreten ist, sich aber bereits 1996
als Sachverständiger geäußert hat, als es um die Überprü-
fung der derzeit noch geltenden Regelung ging. Er sagte in
dieser Anhörung:
Deutlich gesagt, die jetzige Rechtslage ist glatt ver-
fassungswidrig, weil keine hinreichende gesetzliche
Grundlage besteht.
§ 44 a des Abgeordnetengesetzes sagt nur, dass es Ver-
haltensregeln gibt. Der wesentliche Gehalt von Rege-
lungen, die in ein Grundrecht eingreifen, muss aber im
Gesetz selbst festgelegt werden. Was bei den Abge-
ordneten schon höchst bedenklich ist, wird auf alle
Fälle nicht mehr tolerabel im Hinblick auf berührte
Dritte. ... Das stellt für diese Dritten eine grundrecht-
liche Belastung dar, die jedenfalls einer gesetzlichen
Grundlage bedarf.
Es ist außerordentlich bedauerlich, dass die Sozialde-
mokraten nicht nur im Inhalt, sondern auch im Verfahren
dieser grundlegenden und richtigen Ansicht ihres eigenen
Berichterstatters nicht gefolgt sind.
Auch vom Regelungsinhalt her gilt für die hier vorge-
schlagene Änderung, dass in der Politik häufig das Gegen-
teil von „gut“ nicht „schlecht“ ist, sondern „gut gemeint“.
Denn die Regelungen tragen die Missbrauchsmöglichkei-
ten auf der Stirn.
So sollen nur diejenigen gutachterlichen, beratenden
oder publizistischen Tätigkeiten veröffentlichungspflich-
tig sein, die neben dem Mandat oder dem Beruf ausgeübt
werden. Es ist daher ein Leichtes, einen nicht gesetzlich
geschützten Beruf wie den des Unternehmensberaters oder
Journalisten anzugeben, um gerade die Tätigkeit, über die
die Öffentlichkeit nach dem Regelungszweck der Vor-
schläge Auskunft erhalten soll, nicht angeben zu müssen.
Diesem Problem wird man auch nicht durch eine noch so
ausgeklügelte Sophistik von Haupt- und Nebentätigkeiten
gerecht werden können. Denn solange die Verfassung mit
gutem Grund die Möglichkeit vorsieht, neben dem Man-
dat beruflich tätig zu sein, wird man den Abgeordneten
auch nicht durch Parlamentsbinnenrecht das Recht neh-
men können, ihre Berufstätigkeit während der Mandats-
ausübung oder jedenfalls kurz vor einer erneuten Kandi-
datur zu wechseln.
Die Publizitätspflichten beziehen sich zudem insbe-
sondere auf die Einkünfte, die aus freiberuflicher oder
selbstständiger Tätigkeit erlangt werden. Andere Ein-
kunftsarten oder Vermögensverhältnisse, die in anderer
Weise viel mehr die Abhängigkeit von Abgeordneten be-
gründen können, bleiben in dem Antrag von SPD und
Grünen bewusst ausgeklammert. Wie steht es zum Bei-
spiel mit Geschenken, die Abgeordnete erhalten, zum
Beispiel Kleidungsstücke im Wert von erheblichen fünf-
stelligen Eurobeträgen? Oder lehrt uns nicht ein anderes
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Beispiel der jüngsten Vergangenheit – ich bedauere, dies
hier erwähnen zu müssen, weil ich mich dem betroffenen
Kollegen freundschaftlich verbunden fühle –, dass die
Frage, bei wem, in welcher Höhe und zu welchem Zins-
satz ein Abgeordneter verschuldet ist, wesentlich mehr
Einfluss auf die Unabhängigkeit seiner Mandatsausübung
haben kann? Es ist sicherlich nicht gemutmaßt, wenn man
angesichts dieser jüngsten Ereignisse annehmen muss,
dass der Antrag von SPD und Grünen zu diesen Umstän-
den bewusst schweigt.
Ich will hier auch ganz persönlich sagen: Ich teile das
Anliegen, die Vorschriften zur Transparenz der Einkünfte
und Vermögensverhältnisse der Abgeordneten auch im
Lichte der jüngsten Erfahrungen zu betrachten, zu untersu-
chen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Wir wollen aber
insbesondere Abgeordnete, die neben ihrem Mandat ihre
berufliche, bürgerliche Existenz nicht nur erhalten, sondern
auch aus- oder aufbauen können. Nur so kann gewährleis-
tet sein, dass die ohnehin schon negative Tendenz hin zu ei-
nem Parlament, das sich zu immer größer werdenden Teilen
aus dem öffentlichen Dienst und aus Verbandsfunktionären,
namentlich der Gewerkschaften, zusammensetzt, Einhalt
geboten wird. Ich will auch Abgeordnete, die sich mit der
Mentalität eines Unternehmers den öffentlichen Angele-
genheiten widmen.
Die hier vorgelegten Vorschläge sind in Form und In-
halt nicht geeignet, ihren selbstgesteckten Zielen zu die-
nen. CDU und CSU lehnen sie daher ab.
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der An-
trag der Koalitionsfraktionen verschärft die Offenlegungs-
pflichten der Abgeordneten in Bezug auf Nebentätigkeiten
bzw. finanzielles Engagement. Dies betrifft Tätigkeiten als
Beraterin oder Berater, Gutachterin oder Gutachter, Auto-
rin oder Autor oder Ähnliches sowie wesentliche Beteili-
gungen an Kapital- und Personengesellschaften. Diese
Sachverhalte mussten bisher lediglich dem Präsidenten
des Bundestages mitgeteilt werden. In Zukunft werden sie
– wie zuvor bereits die Angaben über Hauptberuf, Funk-
tionen in Verbänden, Vorständen etc. – auch im Amtlichen
Handbuch sowie auf der Internet-Homepage des Bundes-
tages veröffentlicht werden.
Einkünfte aus der hauptberuflichen Tätigkeit sind auch
weiterhin weder dem Bundestagspräsidenten mitzuteilen
noch zu veröffentlichen. Auch Einzelheiten zu Auftragge-
bern, Vertragsinhalten etc. werden hier weder erfasst noch
publiziert. Eine Benachteiligung von Freiberuflern wird
es daher nicht geben. FDPund CDU behaupten wider bes-
seres Wissen das Gegenteil. Sie können nicht an einer
Stelle unseres Antrages belegen, wo diese Benachteili-
gung entstehen sollte. Schon in der letzten Wahlperiode
haben sie unsere Initiativen in diesem Bereich blockiert.
Wenn Sie gegen mehr Transparenz und Information
der Öffentlichkeit bezüglich der Nebeneinkünfte von Ab-
geordneten sind, sollten Sie das aber wenigstens als
tatsächlichen Grund für ihre Ablehnung angeben. Offen-
sichtlich scheint in Ihren Fraktionen eine existenzielle
Furcht vor den geplanten Änderungen zu bestehen.
Die vorliegenden Änderungen der Verhaltensregeln
stellen mehr Transparenz über die Art und Weise von
Nebentätigkeiten von Abgeordneten her. Sie sind ein sinn-
voller erster Schritt. Wir wollen in der nächsten Legislatur-
periode eine umfassende Überprüfung der Verhaltens-
regeln. Dabei wäre auch zu untersuchen, ob nicht unter
verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten eine Regelung im
Gesetz – statt, wie bisher, in einem Anhang der Geschäfts-
ordnung und in den Ausführungsbestimmungen – anzu-
streben wäre. Eine solche Neufassung würde zugleich eine
verfassungsrechtlich stabile Grundlage für eine weitere
Ausdehnung der Veröffentlichungspflichten darstellen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und insbesondere der
Kollege Gerald Häfner haben sich bereits in der letzten
Legislaturperiode für noch weiter gehende Veröffentli-
chungspflichten eingesetzt, von der auch die durch die
Nebentätigkeiten erzielten Einkünfte erfasst sein sollen.
Hierfür spricht vor allem, dass die Nennung von Beträgen
ein wichtiges Kriterium für eine angemessene Bewertung
und für Vergleichbarkeit von wirtschaftlichen Interessen-
verknüpfungen ist. Die jetzt praktizierte Mitteilung der
Einkünfte an den Bundestagspräsidenten erfüllt keine er-
sichtliche Funktion. Sie ist zur Aufdeckung problemati-
scher Konstellationen ungeeignet und entzieht sich jegli-
cher effektiver Kontrolle.
Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf zu erfah-
ren, welchen Tätigkeiten Abgeordnete neben ihrem Mandat
nachgehen und wie viel Geld sie damit verdienen. Diesem
Ziel kommen wir heute ein entscheidendes Stück näher.
Jörg van Essen (FDP): Die Verfehlungen zahlrei-
cher Politiker in der vergangenen Zeit sind bereits nach
jetzigem Recht rechtswidrig. Es lagen offensichtlich Ver-
stöße gegen die Verhaltensregeln des Bundestages oder
gegen das Bundesministergesetz vor. Das Problem liegt
daher im fehlerhaften Umgang mit den Regeln. Es liegt
nicht am Fehlen von Regeln. Der Bundestag hat mit den
Verhaltensregeln für seine Mitglieder bislang gute Erfah-
rungen gemacht. Es muss vielmehr streng darauf geachtet
werden, dass die bereits bestehenden Vorschriften einge-
halten werden und dass Verstöße Konsequenzen haben
müssen. Es wird in der aktuellen Diskussion der Eindruck
vermittelt, als stehe die geplante Änderung der Verhal-
tensregeln in Zusammenhang mit den Affären der letzten
Zeit. Dies ist nicht der Fall. Die Änderung der Verhal-
tensregeln geschieht völlig ohne Anlass.
Schon heute bestehen zu Recht umfangreiche Offenle-
gungspflichten für Abgeordnete. Sie sind notwendig und
dienen der Transparenz. Die FDP widersetzt sich aber al-
len Forderungen nach Einführung des „gläsernen Abge-
ordneten“. Es gibt keinen Grund, wegen der Sünden ein-
zelner Abgeordneter alle unter Generalverdacht zu stellen.
Es gibt auch keinerlei Erkenntnisse, dass Regelverstöße
bei Politikern häufiger sind als in der Wirtschaft oder an-
deren gesellschaftlichen Bereichen. Ein anderer Eindruck
entsteht bei Politikern deshalb, weil sie zu Recht unter
starker öffentlicher Beobachtung stehen.
Die vorgeschlagene Regelung ist zu unbestimmt. In be-
ratenden Berufen kann im Zweifelsfall eine Abgrenzungs-
schwierigkeit bestehen, ob die konkrete Tätigkeit im Rah-
men des ausgeübten Berufes erfolgt oder nicht. Eine nicht
gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber anderen
Berufsgruppen wäre die Folge.
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Zu beachten ist darüber hinaus der Schutz der Grund-
rechte Dritter. Diese können bereits berührt sein, wenn par-
lamentarische Offenlegungspflichten, womöglich noch im
Internet, zu einem Bekanntwerden eines geschäftlichen
Kontaktes zu einem Abgeordneten führen. Spätestens aber
dort, wo die Tatsache des Kontaktes zu einem Abgeordne-
ten in seinem Beruf unter eine Verschwiegenheitspflicht
fällt, sind Grenzen der Offenlegungspflichten zu ziehen.
Kollisionen mit dem Standesrecht der freien Berufe sind
hier vorprogrammiert. Gerade aufgrund der Grundrechts-
relevanz für Dritte ist es notwendig, dass die Änderung der
Verhaltensregeln gesetzlich geregelt wird. Eine bloße Än-
derung der Geschäftsordnung ist hierfür nicht ausreichend.
Für freiberuflich und selbstständig tätige Abgeordnete
entstehen durch die Neuregelung Wettbewerbsnachteile
bei der Offenlegung von Nebentätigkeiten. Die Konkur-
renten erhalten Einblick in deren unternehmerische Tätig-
keiten. Damit ist die Freiheit des Mandats berührt. Die
Zusammensetzung des Bundestages zeigt bereits heute,
dass der öffentliche Dienst überrepräsentiert ist. Wenn wir
aber einen Querschnitt der Bevölkerung als Abgeordnete
haben wollen, dann brauchen wir mehr Selbstständige
und Angehörige der freien Berufe. Es muss doch in unse-
rem Interesse liegen, dass auch Freiberufler ihr politisches
Engagement einbringen. Wir wollen schließlich keinen
Bundestag der Beamten und Gewerkschaftsfunktionäre,
sondern des ganzen Volkes.
Der Antrag ist in der Praxis untauglich und kein geeig-
neter Beitrag zur Reform des Parlamentsrechts.
Dr. Ruth Fuchs (PDS): In der voraussichtlich vor-
letzten Sitzung des 14. Bundestages entscheiden wir über
eine Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des
Bundestages und vollziehen damit als Gesetzgeber – im-
merhin neun Monate nach der Einführung des Euro als
gesetzliches Zahlungsmittel – die Währungsumstellung in
unserer eigenen Geschäftsordnung.
Erst vor zwei Tagen fand zu dem Koalitionsantrag eine
Anhörung statt. 30 Minuten später verabschiedete der
Geschäftsordnungsausschuss die Beschlussempfehlung
dazu.
Tatsache ist, dass die Vorschläge von SPD und Grünen
zur Veränderung der Verhaltensregeln weit hinter den
Erfordernissen und auch hinter dem Diskussionsstand der
13. Wahlperiode zurückbleiben. Ich empfehle allen Inte-
ressierten, sich das Protokoll der Anhörung des Geschäfts-
ordnungsausschusses vom 12. Juni 1996 und der Anträge
der damaligen Oppositionsfraktionen SPD und Grüne an-
zusehen.
Trotzdem wird die PDS dem Koalitionsantrag zustim-
men, ist doch die Veröffentlichung von Nebentätigkeiten
ein erster Schritt auf dem Weg zur Schaffung von mehr
Transparenz über Abhängigkeiten von Abgeordneten.
Die Öffentlichkeit hat zum einen den Anspruch auf
mehr Transparenz hinsichtlich der außerparlamentari-
schen Einkünfte ihrer Volksvertreter und zum anderen
auf eine gesetzliche Minimierung der Gefahren der di-
rekten, korruptiven Einflussnahme der Wirtschaft auf die
Politik.
Politiker sollen für und daher auch von der Politik le-
ben. Es darf daher nicht sein, dass sonstige Einkünfte die
Diäten im Einzelfall um ein Mehrfaches übersteigen. Die
„Erarbeitung“ von Nebeneinkünften steht außerdem ab
einer bestimmten Größenordnung auch der Mandatsaus-
übung entgegen, da ein Abgeordneter bei verantwor-
tungsbewusster Wahrnahme seines Mandats in jeder Hin-
sicht voll gefordert, das heißt ausgelastet ist.
Die Praxis belegt die Gefahr der Einflussnahme der „Ne-
beneinkunftgeber“ auf den einzelnen Abgeordneten und
seine Partei bzw. Fraktion – sei es in Gestalt konkreter An-
liegen oder schlechthin der Schaffung einer „positiven“ At-
mosphäre des gegenseitigen Gebens und Nehmens, wo Er-
wartungshaltungen schließlich zu Erwartungserfüllungen
führen.
Wir Politikerinnen und Politiker sind in einer Glaub-
würdigkeitskrise. Parteispendenskandale, die so genannte
Hunzinger-Affäre und die private Nutzung von dienst-
lichen Bonusmeilen haben dem Ansehen des Parlamentes
großen Schaden zugefügt. Auch deswegen ist es gut, wenn
dieser Schritt noch in dieser Wahlperiode gegangen wird.
Bereits in der Debatte im Jahr 1996 wurde deutlich,
dass es nicht reicht, nur über Nebentätigkeiten zu infor-
mieren. Notwendig sind auch eine Veröffentlichung von
Nebeneinkünften und eine deutliche Absenkung der so
genannten Bagatellgrenzen.
Auch die Frage, ob diese Regeln in einer Anlage zur
Geschäftsordnung und Ausführungsbestimmungen des
Bundestagspräsidenten zu dieser Anlage oder in einem
Gesetz festzuschreiben sind, ist nicht neu.
Leider haben SPD und Grüne auf einen Gesetzentwurf
verzichtet und in ihrem Antrag die Frage der Nebenein-
künfte unter den Tisch fallen lassen.
Dies ist unverständlich, zumal es auch erklärterWille in
der SPD war, nicht nur Nebentätigkeiten, sondern auch
Nebeneinkünfte zu veröffentlichen. So hat sich Bundes-
justizministerin Herta Däubler-Gmelin im Tagesgespräch
in SWR 2 am 30. Juli 2002 unmissverständlich für eine
völlige Offenlegung der Einkünfte von Abgeordneten
ausgesprochen.Auch derBundeskanzler hielt es in einem
Nachrichtensender für vernünftig, Nebeneinkünfte zu
veröffentlichen.
Die Grenzen, ab wann dem Präsidenten Nebenein-
künfte anzuzeigen sind, sollen laut Koalitionsantrag trotz
der aktuellen Erfahrungen nicht gesenkt, sondern sogar auf
3 000 Euro Nebeneinkünfte pro Monat bzw. 18 000 Euro
pro Jahr erhöht werden.
Die Koalitionsfraktionen wollen den Betrag, ab wel-
chem Spenden desselben Spenders an einen Abgeordneten
vom Präsidenten des Deutschen Bundestages zu veröffent-
lichen sind, bei 10 000 Euro belassen, obwohl eine Gleich-
setzung von Parteispenden mit Spenden an einzelne Abge-
ordnete nicht sachgerecht ist.
Notwendig ist nach Auffassung der PDS zumindest
eine Absenkung der Grenze auf 1 000 Euro, zumal die
Entgegennahme von Spenden ähnliche Abhängigkeiten
schaffen kann wie andere Nebeneinkünfte von Abgeord-
neten.
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Deswegen hat die PDS einen Änderungsantrag einge-
bracht und sich dabei bewusst auf zwei Punkte konzen-
triert: erstens auf die Veröffentlichung der schon jetzt
anzeigepflichtigen Nebeneinkünfte nach § 1 Abs. 3 der
Verhaltensregeln und zweitens auf die Absenkung der so
genannten Bagatellgrenzen bei anzeigepflichtigen Spen-
deneinnahmen und Nebeneinkünften. Damit werden die
allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Abgeordneten nicht
infrage gestellt. Auch die behaupteten rechtlichen Beden-
ken sind eher politische Abwehrkämpfe und Ausreden.
NatürlichbleibenFragenoffen.SolltemanmitBlickauf
§ 9 der Verhaltensregeln – unzulässige Bezüge – nicht ge-
nerell Spenden an Abgeordnete untersagen? Sollten nicht
auch Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit nach § 1 Abs. 2
Nr. 1 derVerhaltensregeln demBundestagspräsidenten an-
gezeigt und veröffentlicht werden?Diese undweitere Fra-
genmüssen einerweiter gehendenReformderVerhaltens-
regeln durch den 15. Bundestag vorbehalten bleiben. Wir
sollten damit nicht wieder erst zum Ende derWahlperiode
beginnen.
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Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin