Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 249. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. Juli 2002
Staatsminister Dr. Ludger Volmer
25373
(C)(A)
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 249. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. Juli 2002 25375
(C)
(D)
(A)
(B)
Balt, Monika PDS 05.07.2002
Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 05.07.2002
Bernhardt, Otto CDU/CSU 05.07.2002
Dr. Blank, CDU/CSU 05.07.2002
Joseph-Theodor
Bohl, Friedrich CDU/CSU 05.07.2002
Böttcher, Maritta PDS 05.07.2002
Dörflinger, Thomas CDU/CSU 05.07.2002
Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 05.07.2002
Friedrich (Altenburg), SPD 05.07.2002
Peter
Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 05.07.2002
Girisch, Georg CDU/CSU 05.07.2002
Dr. Grygier, Bärbel PDS 05.07.2002
Hauser (Rednitz- CDU/CSU 05.07.2002
hembach), Hansgeorg
Hiksch, Uwe PDS 05.07.2002
Hilsberg, Stephan SPD 05.07.2002
Hohmann, Martin CDU/CSU 05.07.2002
Homburger, Birgit FDP 05.07.2002
Imhof, Barbara SPD 05.07.2002
Irmer, Ulrich FDP 05.07.2002
Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 05.07.2002
Klinkert, Ulrich CDU/CSU 05.07.2002
Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 05.07.2002
Leidinger, Robert SPD 05.07.2002
Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 05.07.2002
Klaus W.
Mante, Winfried SPD 05.07.2002
Meckel, Markus SPD 05.07.2002
Mehl, Ulrike SPD 05.07.2002
Dr. Meister, Michael CDU/CSU 05.07.2002
Michels, Meinolf CDU/CSU 05.07.2002
Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 05.07.2002
Rauen, Peter CDU/CSU 05.07.2002
Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 05.07.2002
Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 05.07.2
Hans Peter
Dr. Schockenhoff, CDU/CSU 05.07.2002
Andreas
Schultz (Everswinkel), SPD 05.07.2002
Reinhard
Schütze (Berlin), CDU/CSU 05.07.2002
Diethard
Schwalbe, Clemens CDU/CSU 05.07.2002
Seehofer, Horst CDU/CSU 05.07.2002
Siebert, Bernd CDU/CSU 05.07.2002
Dr. Solms, Hermann FDP 05.07.2002
Otto
Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 05.07.2002
Thiele, Carl-Ludwig FDP 05.07.2002
Dr. Thomae, Dieter FDP 05.07.2002
Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 05.07.2002
Türk, Jürgen FDP 05.07.2002
Wieczorek (Duisburg), SPD 05.07.2002
Helmut
Wissmann, Matthias CDU/CSU 05.07.2002
Wöhrl, Dagmar CDU/CSU 05.07.2002
Anlage 2
Erklärung
des Abgeordneten Werner Labsch (SPD) zur na-
mentlichen Abstimmung über den Antrag der
Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN auf Zurückweisung des Einspru-
ches des Bundesrates gegen das Sechste Gesetz
zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes
(248. Sitzung, Tagesordnungspunkt 5)
In der Liste der Ergebnisse ist mein Name nicht aufge-
führt. Mein Votum lautet Ja.
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 3
Erklärung
des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt)
(SPD) zur Abstimmung über die Beschlussemp-
fehlung des Innenausschusses zum Tätigkeitsbe-
richt 1999 und 2000 des Bundesbeauftragten für
den Datenschutz – 18. Tätigkeitsbericht –
(248. Sitzung, Tagesordnungspunkt 15)
Mein Votum lautet Nein.
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Dr. Uwe Jens (SPD) zur Ab-
stimmung über ein Gesetz zur Einrichtung eines
Registers über unzulässige Unternehmen (Tages-
ordnungspunkt 22)
Dr. Uwe Jens (SPD):Das Register, das beim Bundes-
amt für Wirtschaft geführt werden soll, wird nicht nur Be-
stechlichkeit und Bestechung nur durch Unternehmen
(Korruption) erfassen, sondern neun weitere enumerativ
aufgeführte Straftaten, die aktuell um Bilanzfälschungen,
falsche Buchführung und unter anderem Insidergeschäfte
ergänzt werden müssten. Diese Unternehmen, die im Re-
gister aufgeführt werden sollen, sind nicht etwa rechts-
kräftig verurteilt; vielmehr entscheidet die Bürokratie
über Zuverlässigkeit der Unternehmer, wenn „kein ver-
nünftiger Zweifel“ besteht. Dies ist stets Auslegungssa-
che; der Einfluss der Bürokratie auf die Wirtschaft wird in
unverantwortlicher Weise gesteigert. Nach aktuellen Vor-
kommnissen müssten zum Beispiel Volkswagen, Deut-
sche Bahn und Degussa und andere mehr als erste in dem
Korruptionsregister aufgeführt werden und dürften keine
Aufträge der öffentlichen Hand mehr bekommen.
Verniedlichend wird gern behauptet, es gehe bei dem
so genannten Korruptionsregister nur um eine zusätzli-
che, umfassendere Information für die 30 000 öffentlichen
Auftraggeber. Schon heute dürften an unzuverlässige Un-
ternehmer keine öffentlichen Aufträge vergeben werden.
Der Katalog der aufgeführten Straftaten, die zur Eintra-
gung in das Register führen, geht jedoch so weit, dass sie
mit der Auftragsdurchführung zum Teil gar nichts mehr
zu tun haben. Wer auf der „Willkür“-Liste der Exekutive
letztendlich aufgeführt wird, darf drei Jahre von allen öf-
fentlichen Händen keine Aufträge bekommen. Wer mög-
licherweise vorzeitig von der Liste genommen wird, ent-
scheidet ebenfalls die Bürokratie, die politischem Einfluss
ausgesetzt ist. Vor allem die Beschäftigten werden in ei-
nem Unternehmen mit derart „korrupter“ Unternehmens-
führung darunter zu leiden haben. Die Großunternehmen
werden Mittel und Wege finden, gar nicht erst auf die
Liste zu kommen; die kleinen und mittleren Unterneh-
men, die stark von öffentlichen Aufträgen abhängig sind,
können unter Umständen in den Konkurs gehen.
Die zunehmende Korruption ist selbstverständlich ein
gravierendes Problem, das unsere erfolgreiche Wirt-
schaftsordnung auf Dauer zerstören kann. Wichtig wären
mehr Transparenz auch schon über Aufträge deutlich un-
ter 5 Millionen Euro der Ausbau und die bessere Nutzung
des Gewerbezentralregisters, die stärkere Bestrafung der
Verantwortlichen des Unternehmens und möglicherweise
Schadensersatzansprüche der Unternehmen, die aufgrund
der Bestechung anderer Unternehmen wirtschaftliche
Nachteile erleiden.
Auf alle Fälle nehmen der Einfluss und die Macht der
Bürokratie gegenüber der Wirtschaft immer mehr zu. Dies
ist ein schleichender Prozess und die Freiheit der Wirt-
schaft und aller Menschen in unserer marktwirtschaftli-
chen Ordnung stirbt immer nur scheibchenweise. Von der
Macht, der Einflussmöglichkeit des Staates, geht mindes-
tens genau so viel Gefahr für die Freiheit aus, wie von der
ständig steigenden Machtballung in Großkonzernen. Beide
Gefahrenpotenziale müssen wir erkennen und danach po-
litisch handeln. Vor allem muss das Recht herrschen, das
durch die Legislative überprüfbar ist, und nicht etwa die
Willkür der Politiker oder der Exekutive.
Ich lehne die Einführung eines Korruptionsregisters in
der vorgesehenen Form deshalb strikt ab.
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Ulrich Kelber (SPD) zur Ab-
stimmung über ein erstes Gesetz zur Änderung
des Telekommunikationsgesetzes (Tagesordnungs-
punkt 24 a)
Ich werde dem Gesetz zustimmen, um Deutschland vor
einer Klage der EU-Kommission und sich daraus eventu-
ell ergebenden Bußgeldern und Staatshaftung zu bewah-
ren, wenn ich diese Gefahr auch geringer einschätze als
die Bundesregierung.
Leider hatte die Bundesregierung unter Helmut Kohl in
den Jahren 1997 und 1998 in Brüssel eine widersprüchli-
che und unklare Beschlusslage mit herbeigeführt, die für
die Unternehmen im deutschen Telekommunikations-
markt jetzt sehr negative Auswirkungen haben können.
Mit ihrem aktuellen Vorgehen verändert die EU-Kom-
mission die früher unumstrittenen Paradigmen des Wett-
bewerbs im Telekommunikationsmarkt dramatisch. Durch
eine Reihe von Entscheidungen wurde die ursprünglich
beschlossene Gleichstellung von Infrastruktur- und Dienste-
wettbewerb einseitig zulasten der Investitionen in Infra-
struktur beseitigt. Dies ist eine gefährliche Fehlentwick-
lung in der EU, durch die Deutschland mit seiner am
besten ausgebauten Telekommunikationsinfrastruktur be-
sonders getroffen wird.
Citycarrier, Regionalcarrier und die Deutsche Telekom
haben in den letzten Jahren – im Vertrauen auf einen fairen
Ausgleich zwischen Infrastruktur- und Dienstewettbewerb –
Milliarden Euro in Erneuerung und Ausbau der Telekom-
munikationsinfrastruktur investiert. Dadurch wurden in die-
sen Firmen – im Gegensatz zu vielen Dienstewettbewer-
bern mit einer Minizahl von Mitarbeitern zehntausende
Arbeitsplätze geschaffen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 249. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. Juli 200225376
(C)
(D)
(A)
(B)
Diese Arbeitsplätze sind akut gefährdet, wenn die end-
gültige Regelung von Call-by-Call im Ortsnetz nicht den
Schutz getätigter Investitionen gewährleistet und die
Dienstewettbewerber zu einem Mindestmaß an lokaler
Infrastruktur verpflichtet. Dieses Mindestmaß an Infra-
struktur – Zusammenschaltpunkt im Einzugsbereich als
Voraussetzung, Call-by-Call anbieten zu können – soll
auch ineffektiven Verkehr über die Fernleitungen unter-
binden helfen.
Call-by-Call im Ortsnetz kann nur im Rahmen einer
Gesamtlösung durch die Regulierungsbehörde eingeführt
werden. Ansonsten drohen vor allem den City- und Re-
gionalcarriern, bei denen Grundgebühren nur einen gerin-
gen Teil der Einnahmen ausmachen, erhebliche Verluste.
Dies könnte – bei anhaltenden hohen Abschreibungen für
die errichtete Infrastruktur aufgrund der früheren Rechts-
lage – zum Abspringen von Investoren führen. Call-by-
Call im Ortsnetz würde dann zu einem kurzen Strohfeuer
an Preissenkungen führen, nach dem es dann weniger
Wettbewerb im Ortsnetz geben wird als heute und damit
auch schnell wieder steigende Preise.
Der bisher befolgte Weg, zu Infrastrukturwettbewerb
zu ermuntern, ist und bleibt richtig. In Deutschland haben
Konkurrenten der Telekom bereits über 700 000 Teilneh-
meranschlussleitungen übernommen, deutlich mehr als
im Rest der EU zusammen. Dieser Erfolg wird durch eine
unverständliche europäische Regelung jetzt gefährdet.
Durch den dem Gesetz angeschlossenen Entschlie-
ßungsteil unterstreicht der Bundestag, dass er von der Re-
gulierungsbehörde ein Gesamtkonzept für die Einführung
von Call-by-Call verlangt, das den Schutz von Infra-
struktur und getätigten Investitionen gewährleistet. Dies
ist eine Mindestforderung, die im Interesse von Verbrau-
chern und Arbeitnehmern nicht unterschritten werden
darf und die auch den Anregungen der Expertenanhörung
durch den Unterausschuss „Post und Telekommunika-
tion“ entspricht.
Anlage 6
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung:
– Entwurf eines Gesetzes zur Förderung ehren-
amtlicher Tätigkeit
– Beschlussempfehlung und Bericht zu dem An-
trag: Neue Belastungen für ehrenamtlich Tätige
zurücknehmen
(Tagesordnungspunkt 23 a und b)
Ute Kumpf (SPD): Den Weg, den der Antrag der
CDU/CSU zur Förderung ehrenamtlich Tätiger beschrei-
ten will, gehen wir nicht mit, aber nicht etwa, weil wir mit
Ehrenamtlichen nichts im Sinn haben – im Gegenteil –
sondern weil dieser Weg in die Sackgasse führt. Das hat
auch die Anhörung gezeigt. Ihr Antrag greift zu kurz, ist
unausgegoren und nicht auf der Höhe der Zeit. Ihre eige-
nen CDU-regierten Bundesländer haben von diesem Ent-
wurf Abstand genommen, ihn gar nicht mehr im Bundes-
rat weiter behandelt.
Warum ist Ihr Gesetzentwurf zur Förderung ehrenamt-
licher Tätigkeit falsch? Erstens: Ihr enger Engagementbe-
griff. Bürgerschaftliches Engagement auf das Ehrenamt,
noch dazu auf das mit einer kleinen Aufwandsentschädi-
gung versehene Amt zu reduzieren, grenzt ein Millionen-
heer engagierter Menschen von einer Förderung aus.
Zweieinhalb Jahre hat die Enquete-Kommission des
Deutschen Bundestages „Zukunft des Bürgerschaftlichen
Engagements“ intensiv gearbeitet; letzte Woche wurde
der Bericht hier im Haus diskutiert. Eines ist über alle
Parteigrenzen hinweg deutlich geworden, sogar den Kol-
legen und Kolleginnen der CDU und CSU, die in der
Kommission mitgearbeitet haben: Bürgerschaftliches En-
gagement ist mehr als das klassische Ehrenamt. Bürger-
schaftliches Engagement, der freiwillige gemeinwohl-
orientierte und unentgeltliche Einsatz der Bürgerinnen
und Bürger hat viele Gesichter, Orte und Facetten: Das
sind der Übungsleiter in den Sportvereinen, der Dirigent
bei den Musikvereinen, die gegenseitige Nachbarschafts-
hilfe, der Dienst als Freiwilliger bei der Feuerwehr, beim
Roten Kreuz, im Rettungsdienst, die Tätigkeit bei Um-
weltinitiativen, Lokale Agenda oder Naturschutzprojek-
ten, bei der Betreuung von Alten und Kranken, in der Hos-
pizbewegung oder in Selbsthilfegruppen, in Bürger- und
Elterninitiativen, die Elternarbeit in der Schule, das Be-
treiben einer Schulmensa durch Mütter, Kinder- und Ju-
gendinitiativen, Schulfördervereine oder Kulturprojekte.
Die Liste ist endlos.
In freiwilligem, ehrenamtlichem Engagement, in der
Selbsthilfe, in Vereinen, Verbänden, Nichtregierungsor-
ganisationen, Gewerkschaften, Netzwerken und Parteien
engagieren sich circa 22 Millionen Menschen. Jeder
Dritte bei uns engagiert sich für die eigenen und die In-
teressen anderer, trägt damit zum Sozialkapital in unserer
Gesellschaft bei. Bürgerschaftliches Engagement ist der
Nährboden der Demokratie. Die Beteiligungsmöglichkei-
ten und Engagementformen unterliegen einem Wandel,
sind im Fluss, haben sich in den letzten zehn Jahren ver-
ändert. Eine Mitgliedschaft, kontinuierlich, lebensläng-
lich ist nicht mehr selbstverständlich, nicht nur der beruf-
lichen Mobilität geschuldet. Mitmachmöglichkeiten auf
Zeit werden gesucht, der Wunsch nach eigener Qualifizie-
rung, die Tätigkeit, die Spaß machen soll, zeitlich nicht
überfordert, stehen im Zentrum. Den Staat wollen die En-
gagierten nicht vor der Nase, sondern an ihrer Seite, Be-
teiligung und Anerkennung sind gewünscht. Diejenigen,
die sich engagieren, wollen nicht zum Ausfallbürgen lee-
rer Kassen werden und auch nicht als billiges Ersatzperso-
nal für nicht vorhandene Arbeitsplätze ausgenutzt werden.
Bei der Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf äußerte die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
(BAGFW) die Sorge, „dass im politischen Raum die Dis-
kussion um Ehrenamtsförderung sich zunehmend auf fi-
nanzielle Anreize für Freiwillige konzentriert und da-
durch das Einfallstor für Prinzipien der Erwerbsarbeit in
den bürgerschaftlich organisierten Raum Zug um Zug
geöffnet wird. Die Frage, in welcher Gesellschaft wir
morgen miteinander leben wollen, beantwortet sich nicht
in erster Linie im Einkommensteuergesetz.“
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 249. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. Juli 2002 25377
(C)
(D)
(A)
(B)
Weitere Gründe, warum dieser Gesetzentwurf zur För-
derung ehrenamtlich Tätiger inhaltlich falsch und zu spät
kommt: In vier Jahren Regierungsverantwortung hat Rot-
Grün für bürgerschaftliches Engagement mehr auf den
Weg gebracht, als je in 16 Jahren Kohl angedacht, ge-
schweige denn umgesetzt wurde. Im Gegensatz zu Ihnen,
liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU und CSU, die
Sie immer vollmundig über die Notwendigkeit und Be-
deutung des Engagements sprechen:
Die Enquete-Kommission – bei der Einsetzung waren
wir uns ja ausnahmsweise einig – hat gute Arbeit geleis-
tet und Handlungsempfehlungen beschlossen, die Stück
für Stück umgesetzt werden sollen. Wir haben in der En-
quete-Kommission nicht nur gearbeitet, wir reden nicht
nur von der Stärkung des bürgerschaftlichen Engage-
ments, wir tun auch etwas dafür, haben dafür etwas getan.
Fördern nehmen wir ernst: Wir haben das Stiften leicht
gemacht – durch ein neues Stiftungssteuerrecht. Stiften ist
damit nicht nur ein Privileg der Reichen. Durch ein neues
Stiftungszivilrecht wird die Stifterfreiheit gestärkt, büro-
kratische Hürden für Stifterinnen und Stifter werden ge-
senkt. Wir haben die Freiwilligendienste ausgebaut – durch
Ausweitung der Plätze und der Einsatzfelder, auch auf das
europäische Ausland, durch größere Dauer und Einbezie-
hen der Haupt- und Realschüler. Denn wer bürgerschaftli-
ches Engagement entwickeln und Menschen dauerhaft ge-
winnen will, muss bei den jungen Menschen anfangen.
Wir machen durch das Job-AQTIV-Gesetz möglich,
dass auch Arbeitslose sich bürgerschaftlich engagieren
können. Wir haben dafür gesorgt, dass auch eine ehren-
amtliche Tätigkeit in einem Umfang von mehr als fünf-
zehn Wochenstunden ausgeübt werden kann, ohne dass
der Leistungsanspruch entfällt.
Wir haben das Spendenrecht grundlegend überarbeitet
und dafür gesorgt, dass Bürokratie abgebaut wird. An die-
ser Stelle sei angemerkt: Bürokratie ist nicht immer nur ein
Problem der Gesetzgebung, sondern auch der Gesetzesan-
wendung. Bürokratieabbau verlangt nicht immer eine Ge-
setzesänderung; häufig genügt es, wenn die Verwaltung
vorhandene Ermessensspielräume klug ausschöpft.
Wir haben das bürgerschaftliche Engagement in der
Pflege gestärkt, denn die Pflege von Alten und Kranken
ist ein Bereich, der neben den professionellen Leistungen
und häuslicher Fürsorge ganz wesentlich vom bürger-
schaftlichen Engagement lebt. Durch die Förderung von
Modellprojekten werden Möglichkeiten geschaffen, das
Zusammenwirken von Pflegeversicherung, Familie und
bürgerschaftlichem Engagement weiterzuentwickeln.
Das ist uns jährlich 10 Millionen Euro wert, wenn Länder
und Kommunen 10 Millionen Euro dazugeben, macht das
insgesamt 20 Millionen Euro aus.
Wir haben die Finanzierungsbedingungen für die Hos-
pizarbeit verbessert. Die bürgerschaftliche Teilhabe der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an den betrieb-
lichen Entscheidungsprozessen haben wir durch die Re-
form der Betriebsverfassung entscheidend verbessert.
Zu guter Letzt zu der Forderung, die vielen Verbänden
im Sport, in des Musik, im Jugendbereich usw. wichtig
war und ist: die steuerliche und sozialversicherungsrecht-
liche Handhabe der Aufwandspauschale: Wir haben ge-
handelt.
Wir haben die Übungsleiterpauschale von zuvor
2 400 DM auf nun 3 600 DM – das sind 1 848 Euro – er-
höht und in eine steuerfreie Einnahme umgewandelt.
Zudem wurde der Kreis der Begünstigten erweitert. Also
neben Übungsleitern kommen nun auch Ausbilder, Er-
zieher und Betreuer in den Genuss. Sichergestellt ist
dazu, dass diese Pauschale auch sozialversicherungsfrei
bleibt. Damit wurden die Rahmenbedingungen für eh-
renamtlichen Einsatz in gemeinnützigen Vereinen, Ver-
bänden und Organisationen entscheidend verbessert.
Denn die Aufwandspauschalen waren in den letzten
20 Jahren nicht mehr erhöht worden.
Übrigens: Es waren immer sozialdemokratische Bun-
deskanzler, die sich für die Übungsleiterpauschale stark
gemacht haben. Wir reden nicht nur darüber, wir tun auch
etwas dafür. Willy Brandt hat die Übungsleiterpauschale
eingeführt. Das, was der Sport in den Bereichen Gesund-
heitsprävention und Integration leistet, war ihm so wich-
tig, dass für die freiwillig geleistete Mehrarbeit 100 DM
steuerfrei gestellt wurden.
Unter Helmut Schmidt wurde der Betrag auf 200 DM
angehoben, 20 Jahre mussten vergehen, bis erneut wieder
ein sozialdemokratischer Bundeskanzler, Gerhard
Schröder, den Betrag erhöhte und zudem den Bezieher-
kreis erweiterte.
Wir sind noch einen Schritt weiter gegangen. Eine aus
öffentlichen Kassen bezahlte Aufwandsentschädigung in
Höhe bis zu 300 DM – 154 Euro – pro Monat wird der
Übungsleiterpauschale gleichgestellt. Davon profitieren
insbesondere freiwillige Feuerwehren und Katastrophen-
schützer.
Aber damit nicht genug: Wir werden den Weg der För-
derung des bürgerschaftlichen Engagements weiter ge-
hen. Das heißt für uns: Ausbau des Schutzes für Enga-
gierte – das gilt vor allem für Unfallrisiken und für das
Haftungsrisiko bei Vereinsvorständen – ; Schaffung einer
echten steuerfreien Aufwandspauschale für alle bürger-
schaftlich Engagierten in Höhe von 300 Euro; Anhebung
der Besteuerungsfreigrenze für Vereine auf 40 000 Euro;
Berücksichtigung der Zeitspende im Zuwendungsrecht;
weiterer Ausbau der Freiwilligendienste durch den Aus-
bau sozialer Schutzrechte auch auf europäischer Ebene;
Förderung von Freiwilligen- und Netzwerkstrukturen und
die Unterstützung von Freiwilligenagenturen, Selbsthilfe-
stellen, Seniorenbüros und anderen Einrichtungen; über
Modellprojekte soll das bürgerschaftliche Engagement
von Migranten und Migrantinnen gestärkt werden; Wei-
terentwicklung von „Corporate Citizenship“ als Unter-
nehmenskultur; eine grundlegende Reform des Gem-
einnützigkeitsrechts; Einführung der direkten Demokratie
auf Bundesebene; Einführung eines Informationsfreiheit-
gesetzes.
Letztendlich wollen wir in der kommenden 15. Legis-
laturperiode eine Kommission für bürgerschaftliches En-
gagement im Bundestag einrichten, weil wir die Förde-
rung nicht dem Zufall überlassen wollen. Wir brauchen
eine Struktur, die weiterhin das umsetzt, was wir dem Be-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 249. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. Juli 200225378
(C)
(D)
(A)
(B)
richt der Enquete-Kommission zugrunde gelegt haben.
Sie können sicher sein:Wir machen dies gern nach dem
23. September.
Dr. Klaus Grehn (PDS): Im Grunde genommen sind
die vorliegenden zwei Jahre alten Anträge der CDU/CSU-
Fraktion durch das Leben überholt. Es sind alle Argu-
mente, die gegen diese Anträge zum jetzigen Zeitpunkt
sprechen, bereits mehrfach ausgesprochen und niemand
sollte sich der Logik entziehen. Vieles ist dazu in der An-
hörung am 4. Juli 2001 gesagt worden. Ein gleich lautender
Antrag des Landes Bayern, der im Jahr 2000 eingebracht
worden war, wurde vom Bundesrat nicht mitgetragen.
Es liegt inzwischen der Abschlussbericht der Enquete-
Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engage-
ments“ vor und fast alle Mitglieder aller Fraktionen haben
ihm zugestimmt. Gegenstimmen gab es auch von der
CDU/CSU nicht. Es gibt in diesem Bericht eine Fülle von
Handlungsempfehlungen und wir alle sollten uns an die
Spielregeln halten: Jede neue Regelung zur ehrenamtli-
chen Tätigkeit muss von nun an im Zusammenhang vie-
ler komplexer Regelungen gesehen werden, denn es gilt,
ehrenamtliche Arbeit und bürgerschaftliches Engagement
insgesamt zu fördern. Wir sollten die vielen Vorschläge
der Enquete-Kommission in der kommenden Legislatur-
periode als Paket behandeln. Das Vorziehen einzelner Re-
gelungen bringt da nichts. So verhält es sich auch mit den
vorliegenden Anträgen. Gewiss ist etwas dran an der For-
derung nach einer steuerlichen Freistellung von Auf-
wandsentschädigungen für ehrenamtliche Arbeit. Die
Kommission hat dazu auch Position bezogen, wie man
nachlesen kann. Die sehr alten vorliegenden Anträge mit
den richtigen Überschriften verfolgen dennoch einen an-
deren Zweck. Es geht CDU und CSU um die Aufwei-
chung der aus gutem Grund eingeführten Grenzen ge-
ringfügiger Beschäftigung, um die Abschaffung der
Sozialversicherungspflicht in diesem Bereich, wobei die
Grenzen zu ehrenamtlicher Arbeit bewusst fließend ge-
halten werden. Die PDS verneint keineswegs den Rege-
lungsbedarf; dennoch geht es uns in erster Linie darum,
dass Organisationen, Vereinigungen und Bürgerinitiati-
ven, die keinerlei Unterstützung von irgendeiner Seite
oder bestenfalls geringfügige Mitgliedsbeiträge oder
Spenden erhalten, überhaupt Aufwandsentschädigungen
zahlen können – und das betrifft bei weitem die Mehrheit
der bürgerschaftlich Engagierten. Uns drängt sich der Ver-
dacht auf, dass in den vorliegenden Anträgen solche Art
von „ehrenamtlicher Arbeit“ gemeint ist, die Erwerbsar-
beit zum Teil ersetzt oder bei der steuerfreies Einkommen
auf das übliche Arbeitsentgelt aufgeschlagen wird.
Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Förderung
der ehrenamtlichen Tätigkeit geht mit seinem Titel weit
über das hinaus, was dann tatsächlich vorgeschlagen wird.
Auch hier wird lediglich der Versuch unternommen, mit
einer im Lichte der Enquete-Kommission unzureichenden
Definition der ehrenamtlichen Arbeit letztlich einzig und
allein auf die Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigun-
gen abzuheben.
Wir empfehlen den Kolleginnen und Kollegen der
CDU/CSU, einige ihrer Vorschläge noch einmal zu durch-
denken, nachdem nun so viele Experten angehört worden
sind und, wie gesagt, der Abschlussbericht wertvolle Er-
kenntnisse enthält. Möglichst gemeinsam sollten wir in
der neuen Legislaturperiode dann Schritt für Schritt ver-
suchen, die Empfehlungen in parlamentarische Initiativen
umzusetzen. Möglicherweise kann ein tatsächliches Ge-
setz zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit dann einen
wirksamen Beitrag leisten.
Anlage 7
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung:
– Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Telekommunikationsgesetzes
– Beschlussempfehlung und Bericht zu dem An-
trag: Wettbewerb und Regulierung im Tele-
kommunikationssektor
(Tagesordnungspunkt 24 a und b)
Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes setzt
die Koalition eine Richtlinie der Europäischen Union aus
dem Jahr 1998 um. Diese vorgezogene kleine Novelle ist
notwendig, weil die Kommission ein Vertragsverlet-
zungsverfahren vorbereitet. Günstiger wäre es auch aus
unserer Sicht, die Reform im Kontext der größeren TKG-
Novelle in der nächsten Wahlperiode zu machen. Wir wer-
den also zustimmen, obwohl wir diese Novelle nicht für
hilfreich halten. Wir stimmen zu, um für den deutschen
Steuerzahler die Gefahr abzuwenden, Bußgelder zahlen
zu müssen. Denn Sie von der Opposition, die uns jetzt auf-
fordern, die Novelle zurückzuweisen, wären doch die Ers-
ten, die dann ein großes Geschrei erheben würden. Aller-
dings haben die Koalitionsfraktionen diese Novelle auf
ein absolutes Mindestmaß zurückgestutzt.
Der Bundesregierung war es aus Sorge um ein Ver-
tragverletzungsverfahren sehr wichtig, hier zügig umzu-
setzen. Die Novelle wird zum 1. Dezember 2002 in Kraft
treten, sofern der Bundesrat in seiner Sitzung am 27. Sep-
tember zustimmt. In der nächsten Legislaturperiode wird
jetzt die Notwendigkeit dringend sein, die große TKG-
Novelle sehr schnell auf den Weg zu bringen, damit ein
ausgewogenes Verhältnis zwischen Dienstleistungs- und
Investitionswettbewerb entsteht. Wenn wir dies zügig tun,
wird eine Novelle keine negativen Auswirkungen in der
Realität haben.
Die konkrete Ausgestaltung wird dann die Aufgabe der
Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation
sein. Im Gesetzentwurf ist festgehalten, dass bei Entschei-
dungen zur Entgeltregulierung und zur Zusammenschal-
tung zu gewährleisten ist, dass Anreize zu effizienten In-
vestitionen in Infrastruktureinrichtungen, die langfristig
einen stärkeren Wettbewerb sichern, nicht entfallen und
eine effiziente Nutzung durch ortsnahe Zuführung erfolgt.
Der Bundestag wird dazu nach einem Antrag der Ko-
alitionsfraktionen feststellen, dass nach seiner Auffassung
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 249. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. Juli 2002 25379
(C)
(D)
(A)
(B)
der Begriff „ortnahe Zuführung“ voraussetzt, dass die Un-
ternehmen, die eine Zusammenschaltung begehren, um
Call-by-Call bzw. Preselection im Ortsnetz anzubieten, in
den jeweiligen Einzugsbereichen einen Zusammenschal-
tungspunkt einrichten.
Die Regulierungsbehörde hat darauf zu achten, vor-
handene Investitionen nicht zu gefährden. Wir gehen da-
von aus, dass sie die Interessen der Telekommunikations-
unternehmen, die erheblich in eigene Infrastruktur
investiert haben, berücksichtigen wird. Wir fordern die
Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation
darüber hinaus auf, ein neues Entgeltkonzept zu ent-
wickeln, das faire Chancen für alle Anbieter schafft. Dazu
gehört unter anderem ein vernünftiger Preis für die Miete
der Teilnehmeranschlussleitung im Ortsnetz. Es ist kein
fairer Wettbewerb, wenn die Miete einer Teilnehmeran-
schlussleitung für Konkurrenten der Telekom höher ist als
die Grundgebühr, die der Verbraucher als Kunde der Te-
lekom zahlt. Hier hat die Regulierungsbehörde eine Fehl-
entscheidung getroffen. Die Regulierungsbehörde muss
ihre Politik noch stärker wettbewerbsorientiert ausrich-
ten. Die Wettbewerber der Telekom beklagen sich immer
wieder über Behinderungen bei der Bereitstellung von
Vorleistungen.
Bündnis 90/Die Grünen treten für eine starke und un-
abhängige Regulierung ein. Effizienter Wettbewerb ist die
Voraussetzung für die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Kleine und mittlere Unternehmen müssen eine Chance
auch gegen große Konkurrenten haben. Dann brauchen
wir faire Wettbewerbsbedingungen. Monopole bringen
Ineffizienzen und weniger Innovation. Wir treten daher
für eine schnelle Reform des TKG nach der Wahl ein. Die
Deutsche Telekom will die Regulierung bei der Gelegen-
heit zurückfahren. Sie argumentiert, es würde ausreichen,
die Preise einiger kritischer Infrastrukturen, so genannte
Bottlenecks, zu regulieren.
Wir halten eine umfassende Ex-ante-Regulierung des
marktbeherrschenden Unternehmens nach wie vor für
notwendig. Die Rücknahme von Regulierung würde der
DTAG die Möglichkeit zur Quersubventionierung eröff-
nen. Unsere Ziele für die Novelle des Telekommunikati-
onsgesetzes sind: die Regulierungsbehörde in ihrer unab-
hängigen Rolle zu stärken und die Möglichkeiten, die
Wirksamkeit von Entscheidungen durch Klagen zu ver-
zögern, zu beseitigen.
Interessant ist ein Vorschlag der Monopolkommission.
Sie will die Übertragung von Marktmacht der Deutschen
Telekom AG von Märkten ohne Wettbewerb auf Märkte
mit Wettbewerb durch institutionelle Trennung der Ge-
schäftsbereiche der Deutschen Telekom ermöglichen.
Eine solche institutionelle Trennung wurde zum Beispiel
zu einer Rückführung der Regulierung über Fern- und
Auslandsmärkte genutzt werden.
Wir treten für ein Wettbewerbskonzept ein, dass
Dienstewettbewerb und Infrastrukturwettbewerb verbin-
det. Bei bestimmten Bottlenecks wird es immer sinnvoll
sein, Dienstewettbewerb reguliert zu betreiben, so zum
Beispiel bei der Teilnehmeranschlussleitung. Es wird nie
effizient sein, eine zweite Leitung in das gleiche Haus zu
legen. In anderen Bereichen, wie bei Fernleitungen ist
auch Infrastrukturwettbewerb sinnvoll. Wir brauchen hier
zunächst den Dienstewettbewerb, um neuen Anbietern
Marktzugang zu verschaffen. Ein zu frühes Zurückführen
der Regulierung würde ihnen die Luft abschnüren.
Gerhard Jüttemann (PDS): Vor sechs Jahren wurde
gegen die Stimmen der PDS das Telekommunikationsge-
setz verabschiedet. Es gab damals drei Hauptgründe,
warum wir dagegen waren. Wir befürchteten einen mas-
siven Abbau von Tarifarbeitsplätzen bei der Telekom, die
Spaltung der Gesellschaft, weil nicht alle gleichermaßen
Zugriff auf die neuen Informationstechnologien haben
würden, und schließlich eine unterschiedliche Versor-
gungsqualität in Ballungsgebieten und im ländlichen
Raum.
Rückblickend muss man heute sagen: Die Katastrophe
ist noch größer geworden, als wir geahnt haben. Zum ers-
ten Mal seit der Privatisierung 1996 bilanzierte die Tele-
kom in diesem Jahr ein negatives Geschäftsergebnis in
Höhe von 3,5 Milliarden Euro. Die Aktien der gesamten
Branche sind im Keller. 70 000 bis 80 000 Telekom-
arbeitsplätze wurden abgebaut. Bis Ende 2004 sollen wei-
tere 30 000 wegfallen. Bekommen haben wir befristete
Beschäftigung, Leiharbeit, Scheinselbstständigkeit, Fle-
xibilisierung der Arbeitszeit, Tarifflucht, das Ausschalten
von Betriebsräten.
Der so genannte Wettbewerb, dessen Förderung erstes
Ziel des TKG ist, konnte und kann nur als Verdrängungs-
wettbewerb funktionieren, der schließlich bei einem
neuen, privaten Oligopol enden wird. Dies wird natürlich
auch wieder zu steigenden Preisen und dazu führen, dass
sich ein wachsender Teil der Bevölkerung bestimmte Te-
lekommunikationsleistungen, die zu erschwinglichen
Preisen nicht mehr zur Verfügung stehen werden, nicht
mehr leisten können wird.
Dieser Abwärtsprozess scheint jedoch einigen nicht
schnell genug zu gehen. Mit einer fünf Minuten vor zwölf,
sprich: vor Ablauf der Legislaturperiode initiierten klei-
nen TKG-Novelle sollen jetzt die Ortsnetze für den Wett-
bewerb reif gemacht werden. Welche Folgen wird das ha-
ben? Die Sachverständigen haben uns am Montag in der
Anhörung einhellig vor einem Desaster gewarnt. Wir be-
kommen einen Schub im Arbeitsplatzabbau und ein Bün-
del von Firmenpleiten bei heute auf dem Markt tätigen
Teilnehmernetzbetreibern. Diese beschäftigen nach eige-
nen Angaben für circa 10 000 Kunden durchschnittlich
400 Mitarbeiter. Gewinner werden die Call-by-Call-An-
bieter ohne eigene Netze sein, die nur zehn Mitarbeiter für
den Betrieb in ganz Deutschland benötigen.
Dieser Wettbewerb bringt keine Innovation, vielmehr
zerstört er sie. Außerdem haben uns die Sachverständigen
gesagt, dass die kleine TKG-Novelle zur Rosinenpickerei
und zu einer verstärkt unterschiedlichen Versorgung zwi-
schen Stadt und Land führen wird. Call-by-Call lohnt sich
im Ortsnetz nur in Ballungsgebieten. Die Telekom hat die
Auflösung der bisherigen Tarifeinheit im Raum angekün-
digt.
Und schließlich hörten wir von den Experten, dass die
ganze Novelle höchst überflüssig ist, weil ein von der EU
verhängtes Bußgeld von Ihnen zwar als Popanz aufgebaut
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wird, aber keine reale Gefahr ist. Vor dem Europäischen
Gerichtshof jedenfalls hätte eine solche Forderung keinen
Bestand.
Sie muten uns heute ein Gesetz zu, das nicht ordentlich
beraten worden ist und das absehbar katastrophale wirt-
schaftspolitische und arbeitsmarktpolitische Folgen ha-
ben wird. Sie muten den von Ihnen eingeladenen Sach-
verständigen zu, dass Sie nicht ein einziges der mit großer
Ernsthaftigkeit vorgetragenen Argumente prüfen und
berücksichtigen. Sie machen damit das Parlament zur Ka-
barettbühne. Daran werden wir uns nicht beteiligen.
Anlage 8
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Großen Anfrage: Chancen und
Perspektiven der digitalen Wirtschaft (Informa-
tionstechnologie, Multimedia, Internet, Tele-
kommunikation) in Deutschland (Tagesord-
nungspunkt 25)
Hubertus Heil (SPD): Kein Wirtschaftszweig kann
sich heute der Nutzung neuer Medien verschließen. Fak-
tisch kein Unternehmen in unserem Land kommt ohne die
Nutzung moderner Informations- und Kommunikations-
technologien aus. Auch wenn diese Erkenntnis heute zum
Allgemeingut gehört, so war und ist sie nach wie vor eine
wichtige Herausforderung für die Wirtschaft und die Po-
litik in Deutschland. Die Modernisierung unserer Volks-
wirtschaft ist auf das Engste mit der Entfaltung der
Potenziale der digitalen Wirtschaft als einer Schlüssel-
industrie verbunden.
Mit dem Programm „Innovation und Arbeitsplätze in
der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts“ hat die
Bundesregierung frühzeitig einen Masterplan zur Entfal-
tung der Potenziale der digitalen Wirtschaft am Standort
Deutschland entworfen, den wir seit 1999 konsequent
umsetzen.
Lassen Sie mich im Folgenden stichwortartig die zen-
tralen Elemente dieses Masterplans an sieben Punkten be-
leuchten.
Erstens. Deutschlands Weg an die Spitze in der euro-
päischen Informationsgesellschaft konnte in den letzten
drei Jahren nur deshalb gelingen, weil wir in Zusammen-
arbeit von Politik und Wirtschaft auf den verbreiterten Zu-
gang zu den neuen Medien gesetzt haben. Zu den Instru-
menten, die wir hier einsetzen, gehört die Aktion „Internet
für alle“, das „Forum Informationsgesellschaft“ und die Zu-
sammenarbeit der Bundesregierung mit der Initiative D 21.
Nur weil Bundeskanzler Gerhard Schröder im Gegensatz zu
seinem Vorgänger den verbreiterten Zugang zum Internet zu
seinem persönlichem Anliegen gemacht hat, sind wir in die-
sem Bereich mit großen Schritten vorangekommen. So war
es unser Ziel, alle deutschen Schulen an das Internet anzu-
schließen. Wir haben dieses ehrgeizige Vorhaben über den
Weg des Public Private Partnership erreicht.
Zweitens. Deutschlands Weg in die Informationsge-
sellschaft kann nur dann erfolgreich fortgesetzt werden,
wenn wir den Einsatz von Multimedia in der Bildung för-
dern. Wir haben dazu in den letzten Jahren auf folgende
konkrete Schritte gesetzt: die Vernetzung der Schulen und
die Bereitstellung von Lernsoftware, der verstärkte Ein-
satz digitaler Medien an unseren Hochschulen und neue
Möglichkeiten für Aus- und Weiterbildung in den Infor-
mationstechnologien, die Förderung des Fachkräfteange-
bots in der Informationswirtschaft und die Modernisie-
rung von Berufsbildern, die den Anforderungen der
modernen Informationswirtschaft entsprechen.
Drittens. Der Weg in die digitale Wirtschaft kann nur
dann gelingen, wenn Vertrauen und Sicherheit durch ei-
nen weiterentwickelten und verbesserten Rechtsrahmen
verstärkt werden. In der auslaufenden 14. Legislaturperi-
ode hat dieser Deutsche Bundestag dazu wichtige Mei-
lensteine gesetzt. Das Gesetz zur elektronischen Signatur,
das elektronische Geschäftsverkehrgesetz, das Zugangs-
kontrolldienstegesetz und die Abschaffung des Rabattge-
setzes und der Zugabeverordnung waren wichtige Erfolge
auf diesem Weg. Auch die Weiterentwicklung des Jugend-
schutzes gehört in diesen Zusammenhang. In der
kommenden Legislaturperiode werden uns Fragen des
Datenschutzes, der Modernisierung der Kommunika-
tionsordnung, des Wettbewerbs- und Kartellrechts und
des Urheberrechts zu beschäftigen haben.
Viertens. Innovative Arbeitsplätze in der Informations-
und Kommunikationswirtschaft in Deutschland werden
nur dann entstehen, wenn wir die Einführung dieser An-
wendungen auch weiterhin konsequent fördern. Im elek-
tronischen Geschäftsverkehr und bei innovativen Exis-
tenzgründungen, durch den Aufbau digitaler Bibliotheken
und im Gesundheitswesen haben wir begonnen, innova-
tive Beschäftigungspotenziale zu erschließen. Darüber
hinaus ergeben sich neue Chancen durch Telearbeit, Tele-
matik im Verkehr und den Einsatz von Multimedia im
Dienstleistungssektor sowie im Umweltschutz.
Fünftens. Deutschland verfügt heute über eine her-
vorragende technische Infrastruktur im Telekommuni-
kationsbereich. Beispiele hierfür sind die hohe ISDN-
Versorgung und die starke Dichte von Breitbandkabelan-
schlüssen. Neue Potenziale ergeben sich durch die stär-
kere Verwendung neuer Zugangstechnologien wie DSL.
Auch im Mobilfunkbereich konnten in den vergangenen
Jahren große Fortschritte erzielt werden. Wir stehen mitt-
lerweile mit UMTS vor der dritten Mobilfunkgeneration.
Zentrale Voraussetzung für die notwendige Infrastruktur
ist ein vernünftiger Wettbewerb von Anbietern und Infra-
struktur im deutschen Telekommunikationsmarkt.
Sechstens. Auch der Staat muss bei sich durch den Ein-
satz moderner Informationstechniken einen Impuls für die
Modernisierung setzen. Mit dem Programm „Bund Online
2005“, zukunftsweisenden Modellprojekten, der elektro-
nischen Steuererklärung ELSTER und dem Programm
MEDIA@Komm hat diese Bundesregierung wichtige In-
itiativen ergriffen, die weiterverfolgt werden müssen.
Der siebte Bereich, der bei der Modernisierung
Deutschlands auf dem Weg zur Informationsgesellschaft
eine zentrale Rolle spielt, ist die Intensivierung der Zu-
sammenarbeit im europäischen und internationalen Rah-
men.
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Der Weg in die Informationsgesellschaft ist nicht nur
ein wirtschaftspolitisches Thema. Es geht vielmehr um
eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Es gilt,
den Digital Divide, also die digitale Spaltung, unserer Ge-
sellschaft zu verhindern. Wir müssen dafür Sorge tragen,
dass unser Land nicht in Angeschlossene und Ausge-
schlossene zerfällt. Die SPD-geführte Bundesregierung
hat bewiesen, dass sie dieser Herausforderung gewachsen
ist. Während Helmut Kohl Datenautobahnen noch in den
Bereich des Verkehrsministeriums einordnen wollte und
in der damaligen Bonner Zeit noch Rohrpost statt E-Mail-
Kommunikation für die Arbeit im Kanzleramt kennzeich-
nend war, haben wir seit 1998 gemeinsam für einen neuen
Aufbruch gesorgt. Diesen Weg wollen und werden wir mit
einem Bundeskanzler fortsetzen, der sich auch persönlich
engagiert. Dieser Bundeskanzler heißt Gerhard Schröder.
Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Die revolu-
tionären Veränderungen von Internet und Telekommuni-
kation entscheiden immer stärker über die internationale
Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Deutschland hat die
große Chance, Spitze zu sein. Die traurige Wahrheit nach
vier Jahren Rot-Grün ist allerdings: Auch in diesem wich-
tigen Zukunftsbereich liegen wir hinten. Internationale
Studien zu allen Bereichen der digitalen Wirtschaft, zum E-
Government, zur Internetnutzung oder auch zur Medien-
kompetenz beweisen: Deutschland liegt zurück. Die Bun-
desregierung hat außer großer Rhetorik und einem Haufen
von unkoordinierten Aktionsplänen, Programmen und
Ankündigungen unterm Strich eine ganz traurige Bilanz.
Vor allem bei den wichtigen ordnungspolitischen Grund-
satzentscheidungen hat Rot-Grün versagt. Die Internetwirt-
schaft zeichnet sich durch einen globalen Wettbewerb aus.
Nationale Alleingänge bei rechtlichen Rahmenbedingungen
können zum unmittelbaren Wettbewerbsnachteil werden.
Zudem wird das Entwicklungstempo immer schneller, In-
novationszyklen werden immer kürzer. Für die Politik
folgt daraus, dass die ordnungspolitischen Rahmenbedin-
gungen so gestaltet werden müssen, dass Wettbewerb und
Rechtssicherheit herrschen als Voraussetzungen dafür,
dass sich die vorhandenen Wachstumspotenziale dyna-
misch entfalten können.
Ich will nur einige Bereiche ansprechen, in denen Sie
mit Ihrer Politik versagt haben:
Sie haben nichts zur Stärkung des Wettbewerbs in der
Telekommunikation getan. Nach wie vor entfallen rund
97 Prozent aller Telefonanschlüsse und über 95 Prozent
aller DSL-Breitbandzugänge für schnelle Internetan-
schlüsse auf einen einzigen Anbieter der Telekommuni-
kation. Die Frage der Wettbewerbsfähigkeit stellt sich
aber auch bei der Übermittlung der Angebote an die Ver-
braucher. Durch die Konvergenz der Medien wird es im-
mer mehr vertikal integrierte Unternehmen geben, die so-
wohl Netze als auch Inhalte in einer Hand halten. Ziel
muss es deshalb sein, dass stets der diskriminierungsfreie
Zugang vielfältiger Inhalte zu den technischen Infrastruk-
turen gewahrt bleibt. Multimedia braucht offene Netze,
Multimedia braucht offene Standards und offene Schnitt-
stellen. Nur dann haben wir die größte Effizienz der
Märkte und die größte Innovationskraft.
Sie haben durch das Versteigerungsverfahren der
UMTS-Lizenzen eine gigantische Kapitalvernichtung in
Gang gesetzt und dafür gesorgt, dass Deutschland im
Standortwettbewerb beim mobilen Breitband gegenüber
anderen europäischen Staaten zurückfällt.
Die deutsche Medienordnung stammt noch aus der Zeit
des Schwarz-Weiß-Fernsehens. Während die Konvergenz
der Medien durch das Breitband beschleunigt wird, hält
der deutsche Rechtsrahmen an den überholten Trennun-
gen fest. Ihnen ist zu diesem Thema lediglich eingefallen,
eine neue Behörde mit zweifelhaftem Wert zu schaffen.
Von größter Bedeutung ist ein klarer und verlässlicher
Rechtsrahmen für immaterielle Rechte. Sie haben eine
Novelle des Urheberrechts verabschiedet, die zu unnöti-
ger Bürokratisierung und vor allem zu Planungsunsicher-
heiten für Multimedia-Unternehmen im Contentbereich
führt und damit den Standort Deutschland gerade für die
digitale Wirtschaft weiter schwächt.
Neuere Studien zeigen, dass Wachstum vor allem dort
stattfindet, wo Wirtschaft auf Wissen trifft. Ein ganz wich-
tiger Aspekt für die Nutzung der Chancen der digitalen
Wirtschaft ist somit die Medienkompetenz. Der von der
Regierung immer wieder hervorgekramte Satz: „Die
Schulen sind alle am Netz.“, ist ein alter Hut und hat kei-
nen Aussagewert. Noch immer landet Deutschland im eu-
ropäischen Vergleich bei der Ausstattung der Schulen mit
Computern auf einem der hinteren Plätze. Im Durch-
schnitt teilen sich 100 Schüler zwei bis fünf PCs. 15 Pro-
zent der Schüler in Deutschland benutzen regelmäßig den
PC im Unterricht – in Großbritannien und Dänemark sind
es über 55 Prozent, in Schweden und Finnland 35 Prozent,
in den USA 30 Prozent.
Besonders ist zu kritisieren, dass der Schritt nach
der Hardware-Ausstattung von der Regierung noch über-
haupt nicht in Angriff genommen wurde: So liegen er-
hebliche Mängel bei der Wartung der Rechner und dem
Datenmanagement vor. Lediglich drei Prozent der erzie-
hungswissenschaftlichen Veranstaltungen in deutschen
Lehramtsstudiengängen widmen sich dem Thema „Neue
Medien“. Zum Vergleich: In Großbritannien muss jeder
Lehrer zum Berufsstart nachweisen, dass er Medienkom-
petenz erworben hat und im Unterricht einsetzen kann. Es
fehlt Lernsoftware. Hier müssen sich Vertreter von Bund
und Ländern mit Hard- und Software-Anbietern an einen
Tisch setzen und über Standards reden. Die Bildungs-
hoheit der Länder darf nicht dazu führen, dass nur in lan-
desinternen Grenzen gedacht wird und so sinnvolle
Marktgrößen bei der Entwicklung von Lernsoftware und
IT-Systemen verhindert werden.
Die digitale Wirtschaft braucht einen effektiven Staat.
Im Bereich des E-Government sind wir im internationa-
len Vergleich jedoch nicht einmal Mittelmaß. Hauptgrund
dafür ist, dass Rot-Grün nicht verstanden hat, dass E-Go-
vernment nicht einfach heißt, irgendwelche Formulare ins
Internet zu stellen, die man sich dann runterladen kann.
Die großen Vorteile der elektronischen Verwaltung be-
kommen wir erst, wenn Veränderungen von Strukturen
und Prozessen damit einhergehen. Man muss sich einmal
vorstellen: Von den 376 internetfähigen Dienstleistungen
sind gerade einmal 8 Prozent über das Internet abzu-
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wickeln, von Experten wird die Abwicklung bis 2005 in-
zwischen stark bezweifelt. Vor kurzem sind zwei Studien
herausgegeben worden. Beide attestieren Deutschland im
internationalen Vergleich ein enormes Nachholbedürfnis
beim bürgerorientierten E-Government: In einer von der
Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Studie,
die zum zweiten Mal die E-Government-Entwicklung der
15 Mitgliedsstaaten der EU sowie die Islands, Norwegens
und der Schweiz untersucht, belegt Deutschland beim
bürgerorientierten E-Government einen kläglichen
14. Platz. Bei der E-Government-Untersuchung der Un-
ternehmensberatung accenture nimmt Deutschland eben-
falls im entscheidenden Bereich „Qualität und Intensität
der Online-Bürgerbeziehungen“ nur Platz 20 ein – von
23 möglichen. Dieses ist die Quittung für den falschen An-
satz von Rot-Grün: Statt beim E-Government von den Be-
dürfnissen der Bürger auszugehen und sich an diesen zu
orientieren, hat die Bundesregierung den Bürgern „von
oben herab“ E-Government-Projekte vor die Nase gesetzt.
Auch beim „business to government“ lässt die Bun-
desregierung alles irgendwie mit ruhiger Hand laufen.
Schon heute haben wir dadurch enorme Wettbewerbs-
nachteile. Die Unternehmen haben im Vergleich zu den
Bürgern häufiger Kontakt mit dem Staat. Durch ein rich-
tig verstandenes E-Government könnten diese zum größ-
ten Teil routinemäßigen Abläufe – wie beispielsweise die
Zahlung von Steuern, Zöllen oder Sozialbeiträgen oder
der Erwerb von Lizenzen oder Gewerbescheinen – kom-
plett elektronisch abgewickelt und Transaktionskosten ra-
dikal gesenkt werden.
Aufgrund seines wirtschaftlichen Potenzials ist ein
besonderes Gewicht auf den Bereich E-Procurement –
die öffentliche Beschaffung über das Internet – zu rich-
ten. Das jährliche Beschaffungsvolumen der öffentli-
chen Hand liegt bei über 250 Milliarden Euro. Fachleute
schätzen hier das Einsparpotenzial durch den Einsatz
von E-Procurement-Lösungen auf bis zu 10 Prozent. So-
mit ist der Umstieg auf netzbasierte Beschaffungslösun-
gen praktisch ein Muss für die jeweiligen Verantwortli-
chen bei Bund, Länder und Kommunen.
Der Start des E-Vergabe-Projektes der Bundesregie-
rung ist grundsätzlich zu begrüßen – und zudem höchste
Zeit; denn: Deutschland hinkt auch beim E-Procurement
hinterher und landet im internationalen Vergleich nur auf
einem Rang im letzten Drittel. Wünschenswert wäre in
diesem Bereich eine bessere Koordinierung verschiede-
ner Pilotprojekte gewesen: Neben dem E-Vergabe-Projekt
des Bundes sammelten beispielsweise auch die ausge-
zeichneten Städte des MEDIA@Komm-Wettbewerbs
erste Erfahrungen mit E-Procurement. Durch ein gemein-
sames Vorgehen hätten die vorhandenen Ressourcen bes-
ser genutzt und Steuergelder gespart werden können.
Ein letzter Punkt: Die breite Nutzung der Netze durch
die Wirtschaft und die gesamte Bevölkerung stellt einen
überragend wichtigen Standortfaktor dar. Doch auch bei
der Internetpenetration sind wir im letzten Jahr gegenüber
den führenden Ländern weiter zurückgefallen. Bis Mai
2002 gab es 26,7 Millionen deutsche Internetnutzer über
14 Jahre. Die Zahl und das Wachstum des letzten Jahres
bleibt damit weit hinter den Erwartungen zurück. Mehr
als die Hälfte der Deutschen nutzt das Internet nach wie
vor nicht und hat auch nicht vor, das zu ändern. Die
führenden Internetnationen USA, Großbritannien, die
Niederlande und natürlich die skandinavischen Länder
haben heute schon eine Penetrationsquote von 60 Prozent
und darüber. Auf dem Weg in die Informationsgesell-
schaft sitzen wir also im D-Zug, während uns andere Län-
der im IC überholen.
Fazit: Auch im Bereich der digitalen Wirtschaft könn-
ten wir in Deutschland viel weiter sein – wenn wir eine
bessere Regierung hätten.
Gudrun Kopp (FDP): Es bedarf gezielter Impulse,
um den Online-Commerce in Deutschland deutlich zu
stärken. Die Politik muss mehr als bisher dazu beitragen,
die zahlreich vorhandenen Ängste vor E-Commerce bei
den Nutzern abzubauen.
Wichtigste Aufgabe ist dabei, beständig an verlässli-
chen Rahmenbedingungen für eine sichere Abwicklung
des elektronischen Geschäftsverkehrs zu arbeiten. Dabei
sollten wir uns vor allem abgewöhnen, immer wieder vor
allem die Risiken des E-Commerce in den Mittelpunkt
unserer Wahrnehmung zu stellen, statt die großen wirt-
schaftlichen Chancen und den Nutzen für die Verbraucher
hervorzuheben.
Welche Maßnahmen sind geeignet, die Nutzung des In-
ternets zu fördern? Hier nur drei Beispiele:
Erstens. Um die Bekämpfung der Kriminalität im In-
ternet effektiv zu gestalten, müssen nach Überzeugung
der FDP Gesetze nicht verschärft, sondern besser und
konsequenter durchgesetzt werden. Zudem müssen die
Strafverfolgungsbehörden ihre internationale Zusammen-
arbeit optimieren.
Zweitens. Die Politik hat dafür Sorge zu tragen, dass
die Kompatibilität zwischen den angebotenen Varianten
der digitalen Signatur vorangetrieben wird. Die FDP hält
nichts von staatlich verordneten Zwangsstandardisierun-
gen. Die Liberalen setzen sich nachdrücklich dafür ein,
dass der Nutzen der digitalen Signatur breiteren Bevölke-
rungsschichten bekannt gemacht wird. Dies kann durch
eine Vorbildfunktion der Verwaltung geschehen, indem
diese selbst in verstärktem Maße im Dialog mit den Bür-
gern und der Wirtschaft die digitale Signatur anbietet und
einsetzt. Außerdem sollten den Bürgern sichtbare Anwen-
dungen präsentiert werden. Denkbar wäre es zum Bei-
spiel, die nächste Europawahl neben dem konventionellen
Format auch online unter Verwendung der digitalen Si-
gnatur durchzuführen.
Im aufwendigen und bürokratischen Verkehr mit Ver-
waltungen – zum Beispiel bei Melde- oder Antragsverfah-
ren – lässt sich gerade für die Wirtschaft viel Zeit und Auf-
wand sparen, wenn vermehrt das Internet eingesetzt wird.
Drittens. Die FDP spricht sich für kostengünstige Inter-
netgebühren aus. Im Interesse intensiver Nutzer des Inter-
nets sollen nicht nur auf DSL-Ebene, sondern auch im
ISDN-Bereich pauschale Nutzungsentgelte, so genannte
Flatrates, etabliert werden. Um günstige Flatrates für den
Nutzer auf den Markt bringen zu können, ist eine durch die
Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation,
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RegTP, regulierte, für die Wettbewerber der Deutschen
Telekom akzeptable Großhandelsflatrate erforderlich.
Eines ist klar: Die Politik hat in Deutschland einen ge-
eigneten ordnungspolitischen Rahmen zu setzen, um die
Dynamik der Internetwirtschaft gezielt zu befördern.
Wolfgang Bierstedt (PDS): „Wir wissen noch wenig
über die Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts.“
Dieser Einschätzung in der Studie des BMBF – IT-For-
schung 2006 – können wir zustimmen. Fest steht
aber, dass die Ausbildung und Qualifizierung der notwen-
digen Fachleute an vorderster Stelle unserer zukünftigen
Bemühungen zur verantwortungsbewussten Ausformung
der so genannten Informationsgesellschaft stehen sollte.
Gerade die Fragen einer nationalen Bildungsoffensive
im IT-Bereich vermissen wir in dem vorliegenden um-
fangreichen Fragenkatalog der Großen Anfrage der
CDU/CSU. Da die Opposition die Antwort auf ihre An-
frage nicht abgewartet hat, ist es aus meiner Sicht augen-
scheinlich, dass diese Anfrage vielleicht nur aus wahltak-
tischen Gründen noch vor der Sommerpause eingebracht
worden ist. Trotzdem haben wir aber Verständnis für das
Anliegen der CDU/CSU-Fraktion, die einen Überblick
über den gegenwärtigen Stand und die Perspektiven der
digitalen Wirtschaft aus Sicht der Bundesregierung in
Deutschland erhalten möchte.
Der Erfolg moderner Volkswirtschaften hängt zuneh-
mend von der Effizienz ihrer Basistechnologien in der Te-
lekommunikation ab. Innovationen im IT-Bereich sind
zugleich auch Wegbereiter für Neuerungen in anderen
Wirtschaftssektoren. Es ist auch aus unserer Sicht unbe-
stritten, dass der langfristige Bedarf an intelligenten Tele-
kommunikationsanwendungen und damit einhergehend
die Nachfrage nach höheren Bandbreiten ansteigen wird.
Die Breitbandkabel-Infrastruktur in Deutschland ist die
gegenwärtig am besten ausgebaute und eine weit verbrei-
tete alternative Infrastruktur zum hergebrachten Telefon-
netz. Über 22 Millionen Haushalte in diesem Land sind an
Breitbandkabelnetze angeschlossen. Die Bundesregie-
rung erwartet, dass die Netze der Betreiber künftig ver-
stärkt für Breitband-Internet, das heißt für digitale Multi-
mediaanwendungen, genutzt werden. In diesem Sinne
unterstützen wir die Initiative der Bundesregierung und
der Wirtschaft „Initiative D 21“, Deutsche Breitband-Ini-
tiative, zur Entwicklung und Überleitung von Kommuni-
kations- und Internetdiensten der nächsten Generation
und zur Förderung der Strategie „eEurope 2005“. Meh-
rere europäische Länder, die EU und auch die USAhaben
bereits eigene Strategien zur Nutzung der Breitband-
technologien – UMTS, DSL, Breitbandkabel und später
Power-Line – formuliert.
Diese Entwicklungen werden riesige Investitionen der
Wirtschaft und der öffentlichen Hand in zweistelliger
Milliardenhöhe erforderlich machen, denen wir zustim-
men könnten, da aus unserer Sicht diese Mittel hoch in-
novative und gut bezahlte Arbeitsplätze generieren kön-
nen.
In ihrem Bericht „Informationsgesellschaft Deutsch-
land“ hat die Bundesregierung auf die wirtschaftliche
Bedeutung der IT-Technologien hingewiesen. Wichtig
bleibt, dass alle Mitglieder der Gesellschaft die Möglich-
keit erhalten, an der Weiterentwicklung der neuen Medien
zu partizipieren. Gerade angesichts der raschen Entwick-
lung neuer Endgeräte und Dienste besteht die Gefahr wei-
terhin, dass große Teile unserer Gesellschaft den An-
schluss an die Informationsgesellschaft verlieren. Eine
digitale Spaltung der Gesellschaft in Deutschland muss
verhindert werden. Der Zugang zu den neuen Medien soll
auch in Zukunft allen offen stehen. Selbst wenn wir noch
wenig wissen, entbindet uns das nicht von einem klaren
Bekenntnis zur Sicherung der sozialen Interessen aller in
dieser Informationsgesellschaft. Wir hoffen, dass die ge-
gebenenfalls noch erfolgende Beantwortung dieser An-
frage durch die Bundesregierung auch dazu eine klare
Aussage trifft.
Margareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): Die digitale Wirtschaft ist ohne Zweifel einer
der wichtigsten Wachstums- und Beschäftigungsmotoren
der deutschen Wirtschaft. 140 Milliarden Euro Umsatz
und 820 000 Beschäftigte in der Branche der Informati-
ons- und Kommunikationstechnologien sprechen eine
deutliche Sprache. Und so verwundert es nicht, dass IuK
hinter Elektrotechnik und Automobilbau bereits der dritt-
größte Wirtschaftszweig in Deutschland ist. Zudem ist
IuK der drittgrößte Arbeitgeber in Deutschland.
Neue Infrastrukturen, neue Technologien und neue
Dienste rund um das Internet haben einen tief greifenden
Strukturwandel unserer Wirtschaft, unserer Gesellschaft
und nicht zuletzt unseres Staates ausgelöst. Dieser Trend
wird sich in Zukunft, wenn immer mehr Menschen ins In-
ternet gehen und mit dem Internet arbeiten, noch be-
schleunigen. Hierdurch entstehen ganz neue Chancen für
Deutschland, sich im globalen Wettbewerb zu behaupten
und seine Wettbewerbsfähigkeit auszubauen.
Die Bundesregierung hat frühzeitig das Potenzial der
Informations- und Kommunikationstechnologien, aber
auch den Nachholbedarf Deutschlands etwa gegenüber
den USA und den skandinavischen Ländern erkannt. Sie
hat daher im Herbst 1999 mit dem Aktionsprogramm „In-
novation und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft
des 21. Jahrhunderts“ eine umfassende Politikstrategie mit
konkreten Zielmarken in zahlreichen Handlungsfeldern
vorgelegt. Und der Erfolg gibt uns Recht: Es gibt heute in
Deutschland mit weit über 30 Millionen mehr als doppelt
so viele Internetnutzer als noch 1998. Alle Schulen sind
ans Internet angeschlossen 1998 waren es noch beschei-
dene 15 Prozent. Beim elektronischen Handel ist
Deutschland klar die Nummer eins in Europa, im letzten
Jahr betrug der Umsatz hier schon 20 Milliarden Euro.
Insgesamt hat sich die Informationsgesellschaft
Deutschland in der europäischen Spitze etablieren kön-
nen. Die Bundesregierung hat mit den Maßnahmen des
Aktionsprogramms hierzu wesentlich beitragen können:
Mit unserer Initiative „Internet für alle“ haben wir die
Menschen für die neuen Medien begeistern können. Mit
einem neuen Rechtsrahmen für den elektronischen Ge-
schäftsverkehr haben wir Vertrauen und Rechtssicherheit
geschaffen. Mit Kompetenzzentren haben wir den Mittel-
stand an das Internet und an E-Business herangeführt. Mit
konsequenter Regulierung haben wir die Voraussetzun-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 249. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. Juli 200225384
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gen für niedrige Zugangstarife und den Aufbau einer leis-
tungsfähigen Infrastruktur geschaffen. Mit dem Pro-
gramm „Neue Medien in der Bildung“ haben wir wichtige
Impulse für multimedial aufbereitete Bildungsinhalte ge-
schaffen. Und mit „Bund Online 2005“ haben wir die
größte E-Government-Strategie Europas gestartet.
Eine vollständige Bilanz dieser Aktivitäten hat die
Bundesregierung mit ihrem Fortschrittsbericht „Informa-
tionsgesellschaft Deutschland“ im März 2002 vorgelegt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, ich
empfehle Ihnen die Lektüre dieses Berichts nachdrück-
lich. Er gibt Antworten auf viele Einzelfragen, die Sie in
Ihrer Großen Anfrage an die Bundesregierung gestellt ha-
ben. Und – was weitaus wichtiger ist – er zeigt, dass die
Bundesregierung auch für die Zukunft eine zielgerichtete
Strategie für die Gestaltung der Informationsgesellschaft
Deutschland hat.
70 Prozent der Bevölkerung im Netz bis 2005, Breit-
band als dominierende Zugangstechnologie bis 2005, alle
internetfähigen Dienstleistungen des Bundes online bis
2005 – das sind Zielmarken, die zeigen, dass die Bun-
desregierung in ihren Bemühungen nicht nachlässt. Die
deutsche Breitbandinitiative, das Förderprogramm „IT-
Forschung 2006“, der Wettbewerb „Mobil Media“ zur
Entwicklung mobiler Breitbanddienste sind Beispiele für
neue Aktivitäten, die zeigen, dass wir am Ball bleiben.
Auch in der kommenden Legislaturperiode werden wir
gemeinsam mit der Wirtschaft, mit den Sozialpartnern,
letztlich gemeinsam mit allen Bürgerinnen und Bürgern
an der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts wei-
terarbeiten. Ich bin sicher, dass wir dabei weiterhin ein
hervorragendes Umfeld für die Entfaltung der digitalen
Wirtschaft in Deutschland schaffen werden.
Anlage 9
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und
Bericht zu dem Antrag: Weißbuch der Kom-
mission der Europäischen Gemeinschaften:
Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik
(Tagesordnungspunkt 26)
Carola Reimann (SPD): Wir freuen uns, dass auch
die Union die Ziele der Europäischen Kommission für die
Chemiepolitik, wie sie im Weißbuch „Strategie für eine
künftige Chemikalienpolitik“ beschrieben ist, unterstützt.
Das Weißbuch ist ein wichtiger Schritt und ein echter
Fortschritt im Bereich der Chemikalienpolitik. Wegwei-
send ist die grundsätzliche Umkehrung der Beweislast.
Anders als früher sollen die Hersteller künftig die Unge-
fährlichkeit ihrer Produkte nachweisen. Darüber hinaus
sollen die Unternehmen auch für die Vorlage von Infor-
mationen über die von ihnen in Zukunft produzierten
Chemikalien verantwortlich sein. Positiv ist zudem, dass
eine Risikobewertung auch für Stoffe vorgesehen ist, die
bereits vor 1981 auf den Markt gekommen sind. Bislang
sehen wir uns der unbefriedigenden Situation gegenüber,
dass nur Stoffe, die nach 1981 neu auf den Markt gebracht
wurden, einer Zulassung unterliegen, während alle Stoffe,
– und das ist das Gros aller verwendeten Chemikalien –,
deren Markteinführung vor 1981 erfolgt ist; niemals einer
systematischen Bewertung im Hinblick auf ihre Risiken
für Umwelt und Gesundheit von Verbraucherinnen und
Verbrauchern unterzogen wurden.
Das im Weißbuch vorgeschlagene REACH-System
bietet eine realistische Perspektive, die enormen Daten-
lücken und Bewertungsrückstände sowie Management-
defizite bei Altstoffen zu beseitigen. REACH bedeutet:
R für Registrierung, E für Evaluierung und A für Auto-
risierung, also Zulassung von Chemikalien. REACH be-
deutet vor allem eine Registrierung aller Substanzen in
einer zentralen Datenbank, und zwar mit abgestufter Pri-
orität. Chemikalien mit einer Jahresproduktion von über
1 000 Tonnen pro Jahr sollen bis Ende 2005 registriert
werden. Ihrer Forderung, meine Damen und Herren von
der Opposition, für diese Substanzen eine kurzfristige
Regelung zur Registrierung und Evaluierung zu finden,
ist damit längst Genüge getan. Substanzen mit einer Jah-
resproduktion größer 100 Tonnen pro Jahr sollen bis
Ende 2008 registriert werden.
Auch weitere Forderungen sind in Vorbereitung der
Rechtssetzung durch die Kommission längst erledigt.
Die Einführung des REACH-Systems bedeutet, beson-
ders gefährliche Substanzen prioritär einer Zulassung zu
unterziehen. Dies betrifft voraussichtlich etwa 1 400 Sub-
stanzen. Diese als CMR-Stoffe bezeichneten Substanzen
sind die Gefährlichen unter den Gefährlichen. CMR heißt:
C gleich carzinogen, M gleich mutagen und R gleich re-
produktionstoxisch, also mit Auswirkung auf die Fort-
pflanzung. Dazu gehören auch die POP-Substanzen
(Persistant Organic Pollutants), das sind persistierende or-
ganische Schadstoffe. Die Gefährlichkeit dieser persis-
tierenden Substanzen besteht in ihrer Langzeitstabilität und
in ihrer Tendenz, sich im Fettgewebe anzureichern. Ein
markanter Vertreter diese Stoffgruppe ist natürlich DDT.
Die Union möchte dazu in ihrem Antrag unbürokra-
tische Alternativen entwickelt und installiert sehen. Eine
Meinung, die nicht mal mehr von der betroffenen Indus-
trie vertreten wird. Bürokratieabbau kann man aber nicht
um jeden Preis betreiben. Bei diesen Substanzen muss der
Schutz der Gesundheit der Verbraucherinnen und Ver-
braucher im Vordergrund stehen. Verbraucherschutz ist
übrigens ein Begriff, der im Antrag der Union gar nicht
vorkommt.
Ihr Antrag geht vor allem auf wirtschaftspolitische
Aspekte ein. Natürlich ist das wichtig. Wir reden ja im-
merhin von 36 000 kleinen und mittelständischen Unter-
nehmen, wir reden also von einer Schlüsselbranche. Diese
befindet sich in einem harten internationalen Wettbewerb.
Gerade für diese internationale Wettbewerbsfähigkeit ge-
genüber den USA und Japan sind Innovationen im Be-
reich neuer Stoffe, neuer Verfahren und neuer Produkte
von wesentlicher Bedeutung. Die Bundesregierung sieht
im Weißbuch eine gute Grundlage, umwelt- und wirt-
schaftspolitische Ziele zusammenzuführen und weitere
Anreize für Innovationen zu bieten. Die nationalen Ge-
setzgebungen im Bereich Umweltschutz haben in der Ver-
gangenheit im Bereich des Maschinenbaus Innovationen,
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 249. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. Juli 2002 25385
(C)
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Verfahren und Produkte entstehen lassen, die heute welt-
weit exportiert werden. Der Bundeskanzler hat sich im
März dieses Jahres in seiner Regierungserklärung zu den
Ergebnissen des Europäischen Rates von Barcelona klar
geäußert. Ich zitiere: „Allein in der chemischen Industrie
arbeiten mehr als 64000 Personen im Bereich Forschung
und Entwicklung. Die mit der deutschen Industrie verbun-
denen ökonomischen Kräfte gilt es auch künftig zu sichern.
Angesichts dieser Zahlen ist doch klar, dass Deutschland in
besonderer Weise daran interessiert ist, dass Belange der In-
dustrie und insbesondere der dort Beschäftigten in euro-
päischen Vorhaben angemessen berücksichtigt werden.“
Angesichts dieser Worte ist doch klar, dass die Regie-
rung keiner Aufforderung durch die Opposition bedarf,
sich für die Interessen der deutschen chemischen Indus-
trie einzusetzen.
Die Union möchte mit ihrem Antrag zum Weißbuch
kleine und mittelständische Unternehmen vor zu hohen
Kosten bei den Zulassungsverfahren schützen. Diese Un-
ternehmen wollen Sie vor einer unverhältnismäßigen Be-
lastung bewahren, damit ihnen daraus keine Wettbewerbs-
nachteile gegenüber den Großen erwachsen. Das ist in der
Tat ein ehrenwertes Anliegen und ich kann Ihnen nur bei-
pflichten. Aber es ist nicht gerade neu, denn schon im
Frühjahr letzten Jahres haben wir alles das problematisiert.
Ihren Antrag anzunehmen, liebe Kolleginnen und Kol-
legen von der Union, hieße deshalb, auf dem Weg, den wir
bereits ein gutes Stück vorangekommen sind, wieder
zurückzustolpern. Der Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit ist daher folgerichtig mehr-
heitlich zur Auffassung gelangt, Ihren Antrag abzulehnen.
Marie-Luise Dött (CDU/CSU): Die Chemie muss
stimmen. Wenn ich das sage, meine ich nicht nur das wirt-
schaftliche Wohlergehen der Chemieunternehmen bei der
Neuordnung der Chemikalienpolitik, sondern die Schaf-
fung eines sinnvollen Ausgleichs zwischen Ökonomie
und Ökologie, Arbeitsschutz und Verbraucheraspekten.
Das Weißbuch der Kommission ist ein Schritt in die
richtige Richtung. Denn das völlig unübersichtlich ge-
wordene deutsche Chemikalienrecht wird gestrafft und
entzerrt. Durch das Gleichsetzen von Neu- und Altstoffen
wird das Datendefizit bei der Bewertung von Altstoffen
abgebaut. Folge ist eine erhöhte Transparenz für Unter-
nehmer und Bürger von der fraglos auch Forschung und
Entwicklung profitieren werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht im Rahmen
dieser Neuerungen die Möglichkeit, bürokratische Hemm-
nisse zu beseitigen und die deutsche Chemiewirtschaft
auf dem Weltmarkt voranzubringen.
Das funktioniert aber nur, wenn erstens gangbare
Lösungen für den Mittelstand gefunden werden und zwei-
tens die Novelle praxisgerecht umgesetzt wird und so in-
ternationale Wettbewerbsverzerrungen vermieden wer-
den.
Zum ersten Punkt: Es müssen vertretbare Lösungen für
die mittelständischen Unternehmen gefunden werden.
Denn die deutsche Chemie ist in weitem Umfang mittel-
ständisch strukturiert.
Von den Neuerungen besonders betroffen ist der natio-
nale Chemikalienhandel. Denn genauso wie die Herstel-
ler sind die Händler zur Registrierung der Stoffe nach dem
REACH-System verpflichtet. Das bedeutet, dass sie um-
fangreiche Informationen über die Sicherheit der impor-
tierten Chemikalien zur Verfügung zu stellen haben.
Handelt es sich bei dem Hersteller um ein in der EU an-
sässiges Unternehmen, so hat der Importeur nichts zu be-
fürchten, denn er bekommt die erforderlichen Daten von
seinem Zulieferer. Importiert der Händler die Chemikalie
aber von einem Nicht-EU-Produzenten, so muss er im
Zweifel selbst das Dossier erstellen. Vor allem wenn dem
Hersteller der europäische Markt zu unbedeutend ist, wird
er eher auf Lieferungen in die Europäische Union ver-
zichten als eine finanziell aufwendige Datensammlung
anzufertigen. Dem Importeur fällt es aber ungleich
schwerer, die notwendigen Daten zusammenzustellen, da
er weder den Produktionsablauf noch die Zusammenset-
zung der Stoffe kennt. Gerade bei kleineren importierten
Mengen lohnt sich dieser Aufwand nicht. Damit nicht ei-
nige kleinere Importunternehmen hierdurch zum Aufge-
ben gezwungen sind, ist die Gleichbehandlung von EU-
und Nicht-EU-Produzenten im folgenden Gesetzge-
bungsverfahren vermehrt zu diskutieren. Glücklicher-
weise hat der Rat der Europäischen Union die Schwierig-
keit erkannt und die Kommission zu einer Klärung
aufgefordert.
Die mittelständische Problematik erschöpft sich aber
nicht nur in der Situation der Importeure, sondern greift
auch auf die gewerblichen Endverbraucher durch. Es
geht mir um den viel diskutierten Punkt der „down-
stream-user“ – nachgeschalteten Anwender. Hinter die-
sem Pseudonym verbirgt sich nämlich nichts anderes als
der Schuster, Lackierer oder Metallbauer. All diese mit-
telständischen ver- und bearbeitenden Gewerbe kommen
ohne den Einsatz von Chemikalien nicht aus.
Nach dem Willen des Weißbuches sollen diese Be-
triebe, genau wie die Hersteller, fair die Bewertung der
Chemikalien Informationen über Anwendungsszenarien
und Verwendungszwecke zur Verfügung stellen. Das Sam-
meln und Aufarbeiten der Daten bedeutet für die Betriebe
erheblich mehr Bürokratie. Es handelt sich also um einen
Kostenfaktor, den der durch die rot-grüne Politik eh schon
schwer gebeutelte Mittelstand alleine nicht zu tragen ver-
mag. Ich erinnere an dieser Stelle nur an das 630-Mark-
Gesetz, das Betriebsverfassungsgesetz und die Ökosteuer.
Auch praktisch wird es kleineren Unternehmen schwer
fallen, den Anforderungen nachzukommen, denn sie ver-
fügen nicht über den Personalbestand größerer Firmen
und können keine Routine bei der Berichterstattung ent-
wickeln.
Hilfreich wäre deswegen eine Institution zur Beratung
von kleinen und mittleren Unternehmen beim Chemika-
lienmanagement, die die Betriebe direkt beim Registrieren
und Evaluieren der Daten begleiten. Sollte diese Aufgabe
vollumfänglich von den Verbänden und Kammern wahr-
genommen werden können – was ich nicht glaube –, so ist
zumindest eine finanzielle Unterstützung notwendig.
Wenn der Rat der Europäischen Union Ende diesen
Jahres einen Gesetzesvorschlag vorlegt, ist also ganz ge-
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nau darauf zu achten, dass diese für den Mittelstand exis-
tenziellen Punkte berücksichtigt werden.
Zum zweiten erwähnten Punkt: Insgesamt muss das im
Weißbuch vorgesehene System pragmatisch, praxisgerecht
und kosteneffizient ausgestaltet werden. Das hat die
CDU/CSU-Fraktion bereits in Ihrem Antrag – Bundestags-
drucksache 14/8029 – vom Januar dieses Jahres klargestellt.
Zu den notwendigen Schritten gehört deswegen auch, dass
die Daten, die die deutsche Chemie bereits auf freiwilliger
Basis gesammelt hat, in das neue System einfließen.
Das System der Bereitstellung von Informationen darf
jedoch nicht zu offen gestaltet werden. Es ist darauf zu
achten, dass die Eigentumsrechte an den Prüfdaten ge-
wahrt werden und die Unternehmer vor Wettbewerbern
geschützt werden. Konkurrenten, die den gleichen Stoff
vermarkten wollen, dürfen nicht einfach auf die Daten an-
derer Unternehmer zurückgreifen können, um sich das
aufwendige Prüfverfahren zu sparen.
Auch hier muss die Chemie stimmen. Das heißt, es
muss ein Ausgleich zwischen dem Informationsbedürfnis
der Verbraucher und dem Schutzbedürfnis der Hersteller
an vertraulichen Informationen stattfinden.
Die von der CDU/CSU angestrebte praxisgerechte
Ausgestaltung des neuen Systems erfordert auch, dass
Wettbewerbsnachteile auf dem internationalen Markt ver-
mieden werden. Hier sehe ich ein Problem bei der Zulas-
sungspflicht für sehr gefährliche Stoffe. Mir ist bewusst,
dass vor allem gefährliche Stoffe, wie Krebs erregende
und erbgutverändernde Substanzen, einer besonderen Be-
handlung bedürfen. Das im Weißbuch vorgeschlagene
strenge Zulassungsverfahren ist jedoch sehr zeitintensiv.
Die daraus resultierende verspätete Produkteinführung
führt nicht nur zu Imageverlusten, sondern auch zu finan-
ziellen Nachteilen durch entgangene Renditen. Es sollte
nicht riskiert werden, dass die europäische Produktion im-
mer einen Schritt langsamer ist als der Weltmarkt. Des-
halb plädiert die CDU/CSU-Fraktion in diesem Punkt für
eine unbürokratische Alternative.
In seiner Abstimmung vom November letzten Jahres hat
das Europäische Parlament bereits einige Änderungen zum
Weißbuch beschlossen. Dazu gehört auch die Anwendung
des Substitutionsprinzips. Danach müssen bestimmte ge-
fährliche Produkte durch andere Stoffe ersetzt werden.
Bei der Umsetzung dieses Prinzips ist darauf zu achten,
dass das Substitut ungefährlicher ist als der zu ersetzende
Stoff. Denn sonst kann es passieren, dass ein risikoreicher
Stoff durch einen anderen möglicherweise noch gefährli-
cheren ersetzt wird. Es reicht nämlich nicht, nur auf be-
stimmte gefährliche Eigenschaften abzustellen. Vielmehr
muss ein Vergleich der beiden Stoffe über den gesamten
Lebensweg erfolgen.
Wie sie sehen, besteht also an dem insgesamt als posi-
tiv zu bewertenden Weißbuch noch viel Handlungs- und
Diskussionsbedarf. Der Gang der europäischen Gesetz-
gebung muss daher aktiv von deutscher Seite begleitet
werden!
Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wir verhandeln heute das zweite Mal über einen Antrag
der CDU/CSU, der – mit Verlaub – so viel nicht hergibt.
Denn er kam zu spät und er ist überholt. Darum will ich
auch nicht mehr viele Worte machen zu dem Antrag, zu
dem das meiste schon bei der ersten Debatte und im Um-
weltausschuss gesagt wurde.
Es geht darin um das Weißbuch Chemikalienpolitik der
Europäischen Kommission. Und darum geht es mir viel
mehr. Eigentlich sind wir uns quer durch alle Fraktionen
darüber einig, dass die Initiative der Europäischen Kom-
mission mit dem Weißbuch Chemikalienpolitik unbedingt
zu begrüßen ist. Das Weißbuch ist ein mutiger Schritt hin
zu einer Chemiepolitik, die dem Vorsorgeprinzip ver-
pflichtet ist. Es zeigt den Weg in Richtung einer nachhal-
tigen Chemiepolitik.
Denn eines ist sicher: Die bis heute übliche chemische
Produktion ist alles andere als nachhaltig. So finden sich
heute gefährliche Stoffe im entlegensten Winkel der Welt
wieder. Hohe Schadstoffkonzentrationen in Eisbären
oder Steinadlern sind heute keine Seltenheit. Immer
größere Mengen an gefährlichen Chemikalien überwin-
den weite Strecken (Ozeane und Gebirge), reichern sich
in Organismen an und gelangen über die Nahrungskette
zu den Verbrauchern. Es sind chemische Stoffe mit ge-
fährlichen Eigenschaften: Sie sind langlebig, also schwer
abbaubar, sie sind erbgutschädigend oder gar fortpflan-
zungshemmend.
Es war also hohe Zeit, dem weitgehend unkontrollier-
ten Umgang mit schätzungsweise 100 000 Chemikalien in
der Europäischen Union einen einheitlichen Ordnungs-
rahmen zu setzen; Chemikalien, die selten oder niemals
einer systematischen Bewertung unterzogen worden sind;
Chemikalien, von denen heute niemand genau sagen
kann, wie gefährlich sie tatsächlich für die Gesundheit der
Verbraucher und für die Umwelt sind.
Mit dem REACH-System (Registration: Registrie-
rung, Evaluation: Bewertung, Authorisation: Zulassung
of Chemicals) wurde im Weißbuch ein Zulassungsverfah-
ren für gefährliche Stoffe vorgeschlagen, das ein wirksa-
mes und effizientes Management von Chemikalien
ermöglicht. Wir begrüßen diesen Vorschlag. Und vorder-
gründig hat die Union das auch getan. In Ihrem Antrag
wollen sie hingegen „zu dem (von der Kommission) vor-
geschlagenen Zulassungsverfahren für besonders gefähr-
liche Stoffe (POPs und CMR-Stoffe) unbürokratische
Alternativen“ entwickeln. Sie wollen einen unbürokrati-
schen Umgang gerade mit jenen circa 1 400 Stoffen, die
als besonders gefährlich eingestuft werden.
Die CMR-Stoffe gelten als kanzerogen, also Krebs er-
regend, als mutagen, das heißt sie verändern die Erbsub-
stanz und sie sind reproduktionstoxisch. Hinzu kommen
die so genannten POPs (Persistent Organic Pollutants)
– auch als „dreckiges Dutzend“ bekannt – die als beson-
ders giftige Stoffe mit der „POP-Konvention“ weltweit
verboten sind. Die Bundesregierung hat als einer der ers-
ten Staaten das Übereinkommen von Stockholm ratifi-
ziert. Das war ein wichtiger Schritt.
Bei hoch gefährlichen Stoffen ist wirtschaftsliberale
Lässigkeit völlig unangemessen. Denn wir brauchen im
Interesse der Menschen und der Umwelt wirksame Ver-
fahren zum Schutz vor diesen Stoffen.
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Ihnen, liebe Kollegen von der CDU/CSU, geht es aber
in aller erster Linie um die Interessen der Wirtschaft: Be-
lange des Gesundheits- und Umweltschutzes oder des
Verbraucherschutzes kommen in Ihrem Antrag so gut wie
gar nicht vor. Wir lehnen Ihren Antrag ab, weil er einsei-
tig an wirtschaftlichen Interessen orientiert ist. Für eine
Volkspartei ist das eine Schande. Sie sorgen sich zuerst
um die Wettbewerbschancen der chemischen Großindus-
trie und mittelständischer Unternehmen und wollen die-
sen bürokratische Verfahren ersparen. Wir wollen dieses
Anliegen nicht kleinreden. Interessen am Erhalt von Unter-
nehmen und Arbeitsplätzen sind legitim, wir stellen sie nicht
in Abrede. Aber weder das Weißbuch noch andere Umwelt-
gesetze gefährden Arbeitsplätze. Vielmehr hat die chemi-
sche Industrie ein Problem mit dem Umverteilen: Während
sie seit 1980 ihren Umsatz auf 190 Milliarden DM fast
verdoppeln konnte, sind in der Chemieindustrie im Ver-
gleich zu den 590 000 vor der Wende gerade einmal
470 000 beschäftigt. Und das alles ohne Weißbuch.
Jahrelang hat die Chemische Industrie bzw. ihr Ver-
band, der VCI, das Gespenst vom „Ende des Chemie-
standortes Deutschland“ an die Wand gemalt, um um-
weltpolitische Forderungen abzuwehren. Doch die
Chemische Industrie hat sich als lernfähig erwiesen. In
ihrer gemeinsam mit der Bundesregierung und der
IG BCE formulierten Stellungnahme zum Weißbuch im
März diesen Jahres hat sie die Schaffung eines einheitli-
chen Ordnungsrahmens für Chemikalien begrüßt. Viel-
leicht war dies von der (späten) Einsicht getragen, dass
man im Zeichen der Nachhaltigkeit im 21. Jahrhundert
einen anderen Umgang mit Chemikalien und Gefah-
renstoffen festschreiben muss. Oder aber es kam daher,
weil man einsah, dass eine EU-Richtlinie ohnehin nicht
mehr abzuwenden ist und letztlich von verantwortungs-
vollen Managern als absolut sinnvolle Strategie angese-
hen wird.
Der um die Industrie so bedachte CDU/CSU-Antrag
hat sich damit in der Sache eigentlich erledigt. Es ist viel-
leicht eine Frage wert, warum Sie – meine Damen und
Herren von der Union – einen Antrag aufrechterhalten,
der hinter die Position der Chemieindustrie zurückfällt? –
Es ist Wahlkampf und es steht zu vermuten, dass Sie sich
hier als industriefreundlich profilieren wollten. Mit dieser
einseitigen Interessenpolitik ist die Union alles andere als
zukunftsfähig.
Wir von Bündnis 90/Die Grünen stehen für eine vor-
sorgeorientierte und damit zukunftsfähige Politik. Das
gilt auch für die Chemische Industrie, die sich selbst das
anspruchsvolle Motto „Responsible Care“ gegeben hat.
Wenn wir von nachhaltiger Chemiepolitik sprechen,
dann meinen wir auch soziale und ökonomische Nachhal-
tigkeit, aber selbstverständlich auch ökologische Nach-
haltigkeit. Dies heißt konkret: Schutz der Verbraucher, der
Umwelt, Berücksichtigung der Interessen der Beschäftig-
ten in der Chemieindustrie und Sicherung einer ökono-
misch starken und nachhaltig gestalteten Chemieindus-
trie. Nur eine nachhaltige Chemieindustrie hat Zukunft.
In der kommenden Legislaturperiode stehen wir vor
großen Herausforderungen. Die Umsetzung des Weiß-
buchs und damit die Gestaltung einer nachhaltigen Che-
mikalienpolitik ist eines unserer zentralen Projekte im
Verbraucherschutz und Umweltschutz. Zweifellos spre-
chen einige der Kritikpunkte des Antrags Probleme an, die
erst noch gelöst werden müssen. Aber: Auf dem Weg zur
Chemiewende stehen der dauerhafte Schutz von Mensch
und Tier wie auch der Umwelt vor dem Ausbringen ge-
fährlicher Stoffe im Zentrum. Mit dem Weißbuch liegt
ein konkreter Fahrplan für die Prüfung von Stoffen vor.
Wir erwarten im Sommer mit Spannung den Entwurf der
EU-Kommission zu einer Richtlinie.
Uns Grünen ist es wichtig, die bisher vorgesehenen
Kriterien zur Einstufung von Stoffen noch zu erweitern.
Wir werden deshalb bei der Formulierung der Richtlinie
auf Verbesserungen drängen. Zum Beispiel halten wir es
für unbedingt notwendig, bei der Zulassung weitere Kri-
terien wie schwer abbaubar (persistent), in Organismen
anreichernd (bio-akkumulativ) und umweltgefährlich zu
berücksichtigen.
Mit der Umsetzung der zu erwartenden Chemikalien-
richtlinie heißt Nachhaltigkeit auch im Umgang mit Che-
mikalien durchsetzen, das heißt Politik zum Schutz von
Mensch und Umwelt zu gestalten. Dafür stehen wir von
Bündnis 90/Die Grünen.
Birgit Homburger (FDP): Die rechtlichen Rahmen-
bedingungen, die für die Herstellung und Verwendung
von Chemikalien in Deutschland und auf europäischer
Ebene gelten, sind für einen wirksamen Schutz von Um-
welt und Gesundheit von herausragender Bedeutung. Die
Chemikalienpolitik muss für Mensch und Umwelt Si-
cherheit im Umgang mit Chemikalien gewährleisten. Die
FDP nimmt dieses Ziel sehr ernst. Es geht um eine wirk-
same, praktikable und vernünftige Chemikaliengesetzge-
bung. Erforderlich sind dazu möglichst effiziente und
praktikable Regelungen, die auch die Wettbewerbsfähig-
keit der deutschen Wirtschaft mit berücksichtigen.
Der heute zur abschließenden Beratung vorliegende
Antrag stimmt inhaltlich in seinen wesentlichen Punkten
mit dem Antrag überein, den die FDP bereits ein Jahr zu-
vor als erste Fraktion dem Deutschen Bundestag vorge-
legt hat. Die FDPwird dem vorliegenden Antrag der Uni-
onsfraktion zur Chemikalienpolitik zustimmen. Der
vorliegende Antrag entspricht jedoch nicht nur inhaltlich
weitgehend dem FDP-Antrag zu einer wirksamen und
vernunftgeleiteten Chemikaliengesetzgebung. Es ist ab-
sehbar, dass er auch das parlamentarische Schicksal sei-
nes Vorgängers teilen wird.
Die Mahnung der FDP, bei allem Aktionismus und rot-
grüner Regulierungswut die wirtschaftliche Existenz auch
der kleinen und mittelständischen Unternehmen in der
deutschen Chemiewirtschaft nicht aus dem Auge zu verlie-
ren, trifft bei der Bundesregierung immer nur auf spöttische
Arroganz. Hochmütig hat Rot-Grün sowohl den FDP-An-
trag als auch den Antrag der Unionsfraktion im Umwelt-
ausschuss abgelehnt, ohne jedoch ein eigenes tragfähiges
und verantwortungsbewusstes Konzept vorlegen zu kön-
nen. Nachhaltige Verweigerung und ideologische Scheu-
klappen sind das Markenzeichen rot-grüner Umweltpolitik.
Diese Verweigerungshaltung der Bundesregierung ist
unglaubwürdig und mehr als lächerlich. Auf der einen
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 249. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. Juli 200225388
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Seite lehnen Umweltminister und rot-grüne Koalition die
konstruktiven Vorschläge der FDP – und später auch der
Union in Bausch und Bogen ab. Auf der anderen Seite wird
die Angelegenheit zur Chefsache erklärt. Gemeinsam mit
der Chemischen Industrie und der Chemiegewerkschaft
hat der Kanzler eine gemeinsame Position zum Weißbuch
der Europäischen Kommission formuliert, die den FDP-
Forderungen in wesentlichen Teilen Rechnung trägt. Die
FDP beglückwünscht Sie zu dieser Einsicht.
Der politische Stil dieser Bundesregierung ist jedoch
unerträglich. Für die Wählerinnen und Wähler hält Rot-
Grün im Deutschen Bundestag Fensterreden. Dann folgt
ein Kaffeekränzchen im Kanzleramt, bei dem Herr
Schröder mit der Wirtschaft das Gegenteil verabredet. Re-
den und politisches Handeln klaffen bei Rot-Grün weit
auseinander.
Die Verantwortung für Chemikalien im Sinne eines
vernünftigen Sicherheitsmanagements muss weiter in ers-
ter Linie bei den Herstellern, Weiterverarbeitern und An-
wendern liegen. In Deutschland gelten strenge Vorschrif-
ten für den umsichtigen Gebrauch von Chemikalien.
Diese Standards müssen verpflichtend sein und bleiben;
daran lässt die FDPkeinen Zweifel. Für die Sicherheit von
Mensch und Natur entscheidend sind aber weniger die
Stoffe als vielmehr deren sichere Anwendung. Diese ist
entscheidend für eine sinnvolle Risikobewertung von
Chemikalien. Auch eine noch so sorgfältige und vorsorg-
liche Stoffbewertung kann Risiken also nicht völlig aus-
schließen. Bei der Chemikaliensicherheit müssen alle Be-
teiligten mit verantwortlichem Handeln angemessen in
die Pflicht genommen werden. Der Schutz von Mensch
und Umwelt vor gefährlichen Stoffen muss gewährleistet
sein, ohne die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der
deutschen Chemiewirtschaft unnötig zu beeinträchtigen.
Eva Bulling-Schröter (PDS): Der Antrag der CDU/
CSU entspricht im Wesentlichen den Forderungen, die
schon die FDP in einem früheren Antrag gestellt hat. An-
gesichts dessen, dass die neuen Ansätze des EU-Weißbu-
ches Chemikalienpolitik in vieler Hinsicht ein mehr an
Vorsorge in Umwelt und Gesundheit bedeuten, ist dies
nicht verwunderlich. Schließlich wird hier partiell in
Wirtschaftsinteressen eingegriffen, die Union und FDP
bekanntermaßen näher stehen als der Verbraucher- und
Umweltschutz. Wie anders ist zu erklären, dass sich auch
die Union ausgerechnet bei den Chemikalien, die als be-
sonders gefährlich gelten, schwächere Regeln wünscht?
Sie wollen ein Verfahren vom Tisch haben, welches diese
Stoffe nicht einmal verbietet, sondern nur einer strengen
Zulassungsrecht zuführt. Dabei ist in diesem Punkt das
Weißbuch nicht einmal besonders konsequent.
Die EU-Kommission schlägt vor, Krebs erregende, erb-
gut- und fortpflanzungsschädigende Chemikalien einem
Zulassungsverfahren zu unterwerfen. Eine Zulassungs-
pflicht sollte aber auch für Chemikalien gelten, die schwer
abbaubar sind, sich in der Nahrungskette anreichern kön-
nen oder hormonelle Eigenschaften haben. Das Zulas-
sungsverfahren sollte zum Ziel haben, dass solche Stoffe
nicht mehr freigesetzt werden oder Konsumenten belasten.
Es sind noch andere Punkte des EU-Weißbuchs kri-
tikwürdig; die aber weder die Union, noch die Koalition
aufgreifen: So fehlt ein konkretes Handlungsziel, etwa ein
Termin, ab dem gefährliche Stoffe nicht mehr in die Um-
welt gelangen dürfen. Die vorgeschlagenen Fristen für die
Übermittlung von Daten über die Gefährlichkeit der
30 000 wichtigsten Chemikalien und für ihre Bewertung
sollen sich bis über das Jahr 2018 erstrecken. Dies ist noch
eine Generation – viel zu lang!
Weiterhin sind Chemikalien, die sich in End- und Kon-
sumentenprodukten wie Spielzeug befinden, und chemi-
sche Stoffe, die außerhalb der EU bei der Herstellung von
solchen Gebrauchsgegenständen verwendet werden, im
Vorschlag der Kommission nicht ausreichend berücksich-
tigt. Die Risikobewertung nach dem EU-Vorschlag sieht
erst beim Nachweis von konkreten Schäden und Belas-
tungen ein Handeln vor. Dies widerspricht dem Vorsorge-
prinzip. Schon beim Verdacht auf Schäden wäre es not-
wendig, vor entsprechenden Chemikalien zu schützen.
Und analog zum Umweltaudit: Die Industrie darf nicht
selbst die Bewertung zahlreicher von ihr produzierter
Chemikalien durchführen, wie im Weißbuch vorgesehen.
Diese muss durch die Behörden oder unabhängige Insti-
tutionen erfolgen. Die Kommission sollte deshalb ein
Konzept zur Finanzierung und Organisation dieser Arbei-
ten erstellen.
Anlage 10
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung des Antrags: In der internationalen
Krisenprävention und Konfliktbewältigung an-
dere Prioritäten setzen (Tagesordnungspunkt 28)
Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU):Der vorlie-
gende Antrag der PDS steht ganz in der Reihe ihrer Ein-
lassungen zu den Debatten über die Auslandseinsätze der
Bundeswehr. Damit meine ich einerseits, dass der Antrag
zumindest eine konsequente Haltung aufzeigt, anderer-
seits ist aber nun zum wiederholten Male klar, dass eben
diese Haltung ein geradezu absurdes Verständnis von Si-
cherheitspolitik und von notwendigen Maßnahmen der
internationalen Gemeinschaft zur Lösung schwerer und
schwieriger Konflikte offenbart.
Der beschreibende Teil des Antrags ist, wenn man es
wohlwollend betrachtet und von den Analysen absieht,
eine akademische Fleißarbeit. Er ist gut gemeint, aber
eben nur gut gemeint. Sicherlich sind allgemein gültige
Feststellungen richtig, wie: „Die Chancen zur erfolgrei-
chen Konfliktlösung sind am größten, wenn auf Grund-
lage einer soliden ständigen Konfliktanalyse frühzeitig
gehandelt wird.“ Ein weiterer Allgemeinplatz aus diesem
Antrag: „Zu einer zentralen Frage außenpolitischen Wir-
kens müssen deshalb die Förderung eines gerechten In-
teressenausgleiches, die Verbesserung der wirtschaftli-
chen, sozialen, ökologischen und politischen Verhältnisse in
den jeweiligen Ländern, die Beseitigung von Konfliktursa-
chen und die Förderung von Mechanismen zur gewaltfreien
Konfliktberatung werden.“ Wer würde dem widersprechen?
Aber es sind eben nur Binsenweisheiten, Feststellungen, die
jedem gefallen, die jeder gut und richtig findet, die aber
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 249. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. Juli 2002 25389
(C)
(D)
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(B)
noch zu keinen Lösungen der Fragen führen, mit denen
wir konfrontiert sind.
Daneben ist diese akademische Arbeit auch in ihrem
beschreibenden Teil oft unrichtig bzw. vergisst wichtige
Maßnahmen der Konfliktprävention und Konfliktbewäl-
tigung: Warum wird nicht das Konfliktverhütungszen-
trum der OSZE diskutiert? Warum widmet sich die PDS
nicht intensiver dem, was im Rahmen der ESVP zur zivi-
len und militärischen Konfliktprävention aufgebaut wird?
Die Antwort ist klar: Beides sind Mechanismen, die, wenn
auch erst im Ansatz und noch nicht perfekt, wirken. Es
sind Instrumente, die mühsam erarbeitet worden sind, um
Konflikten im Ansatz zu begegnen und, vor allem was die
ESVP betrifft, um Konflikte auch „europäisch“ regeln zu
können. Natürlich sieht die PDS den Wert dieser Instru-
mente nicht, möchte ihn nicht sehen, da er ihrer Grund-
philosophie widerspricht.
Stattdessen werden im Antrag Forderungen erhoben,
die mit der gelebten Wirklichkeit nichts mehr zu tun ha-
ben und die selbst von den Illusionen strammer Pazifisten
abheben. Hat die PDS denn gar nichts dazugelernt? Ist
denn immer noch nicht klar, dass kein Mensch ihr Glauben
schenkt, wenn sie von „Kriegseinsätzen der Bundeswehr
gegen andere Staaten“ spricht? Was soll die „Entmilitari-
sierung und Zivilisierung“ der internationalen Beziehun-
gen denn sein, angesichts der Herausforderungen, vor de-
nen die „westliche“ Weit spätestens seit dem 11. September
steht? Und: Redet denn selbst ein hartgesottener Kommu-
nist heute noch ernsthaft von der Notwendigkeit der „Über-
windung von Militärblöcken“? Nein, dieser Antrag der
PDS ist genauso abwegig wie ihre grundsätzlich ableh-
nende Haltung gegenüber Auslandseinsätzen der Bundes-
wehr im Rahmen von friedenserhaltenden oder Frieden
schaffenden Maßnahmen der Vereinten Nationen oder ge-
genüber Koalitionen. Neben OSZE und ESVP, die ich be-
reits erwähnt habe, verkennt die PDS auch die tatsächli-
chen Leistungen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit
zur Krisenprävention und Konfliktbewältigung. Sie ver-
kennt ebenso die grundsätzlichen Mechanismen und auch
die Reformperspektiven der Vereinten Nationen.
Vieles mehr könnte man an diesem Antrag kritisieren;
ich will es bei dem Gesagten belassen. Wichtiger wäre es,
angesichts der Herausforderungen vor denen Deutschland,
Europa und die westliche Welt stehen, auch seitens der
PDS, so wie es die Grünen gemacht haben: zuzugeben,
dass man sich eben in seiner bisherigen Analyse geirrt hat,
zuzugeben, dass Wehrhaftigkeit notwendig ist, um Freiheit
zu erhalten, zuzugeben, dass auch mit militärischen Mit-
teln, wenn auch als letztem Mittel, Frieden notfalls er-
zwungen werden muss, um menschliches Leid zu lindern.
Notwendig ist es, will man ernsthaft Krisenprävention
und Konfliktbewältigung betreiben, vor allem den Rea-
litäten ins Auge zu schauen. Sicherheit lässt sich eben
nicht erträumen. Sicherheit wird es nur dort geben, wo
Stabilität herrscht, und Stabilität ist heute eine umfas-
sende Aufgabe. Sie beinhaltet einen verzahnten und inte-
grierten Politikansatz. Krisenpräventive Maßnahmen, vor
allem der Entwicklungshilfe und der Auswärtigen Kultur-
politik, müssen ineinander greifen mit der Bereitschaft,
konfliktbewältigend zu wirken, notfalls auch mit militäri-
schen Mitteln. Es ist unser vitales Interesse, dass wir die
Aufgaben, vor denen wir stehen, realistisch analysieren
und die Mittel bereitstellen, diese Aufgaben gemeinsam
mit unseren Partnern im Bündnis und der EU zu lösen.
Die CDU/CSU wird gegen diesen Antrag stimmen.
Anlage 11
Amtliche Mitteilung
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit-
geteilt, dass der Ausschuss gemäß §80 Abs. 3 Satz 2 der
Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nach-
stehenden Vorlage absieht:
Auswärtiger Ausschuss
– Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik
Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des
Europarates
über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung
des Europarates vom 21. bis 25. Januar 2002 in Straß-
burg
– Drucksachen 14/8692, 14/8829 Nr. 1.11 –
Finanzausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationaler Beschäftungspolitischer Aktionsplan der
Bundesrepublik Deutschland 2002
– Drucksache 14/8715 –
Haushaltsausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht nach § 99 BHO über die Besteuerung der
Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften mit
Wertpapieren
– Drucksachen 14/8863, 14/9133 Nr. 1.3 –
Ausschuss fürWirtschaft und Technologie
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Einunddreißigster Rahmenplan der Gemeinschaftsauf-
gabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruk-
tur“ für den Zeitraum 2002 bis 2005
– Drucksachen 14/8463, 14/8829 Nr. 1.7 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Befassung des In-
ternationalen Währungsfonds mit sektoralen Angele-
genheiten im Rahmen seiner Kreditgewährung
– Drucksachen 14/8742, 14/8829 Nr. 1.13 –
Ausschuss für Kultur und Medien
– Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung (19. Ausschuss) gemäß § 56 der
Geschäftsordnung
Technikfolgenabschätzung
hier: „Neue Medien und Kultur“
– Drucksache 14/8434 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit-
geteilt, daß der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla-
gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla-
ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung
abgesehen hat.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 249. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. Juli 200225390
(C)
(D)
(A)
(B)
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 14/9305 Nr. 1.10
Innenausschuss
Drucksache 14/7129 Nr. 2.50
Drucksache 14/7409 Nr. 2.10
Drucksache 14/7522 Nr. 1.4
Drucksache 14/7708 Nr. 1.3
Drucksache 14/7708 Nr. 2.12
Drucksache 14/8081 Nr. 2.9
Drucksache 14/8428 Nr. 2.12
Drucksache 14/9137 Nr. 1.10
Finanzausschuss
Drucksache 14/9137 Nr. 1.8
Drucksache 14/9305 Nr. 2.21
Ausschuss für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft
Drucksache 14/9479 Nr. 2.23
Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Drucksache 14/8832 Nr. 2.2
Drucksache 14/9137 Nr. 1.14
Ausschuss für Gesundheit
Drucksache 14/8562 Nr. 1.1
Drucksache 14/8562 Nr. 2.8
Drucksache 14/8832 Nr. 2.11
Drucksache 14/8940 Nr. 2.5
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit
Drucksache 14/9305 Nr. 1.3
Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe
Drucksache 14/9479 Nr. 1.4
Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung
Drucksache 14/9305 Nr. 1.9
Drucksache 14/9305 Nr. 1.13
Drucksache 14/9305 Nr. 2.24
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung
Drucksache 14/9305 Nr. 1.7
Drucksache 14/9305 Nr. 2.6
Drucksache 14/9305 Nr. 2.7
Drucksache 14/9305 Nr. 2.22
Drucksache 14/9305 Nr. 2.34
Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union
Drucksache 14/9305 Nr. 1.1
Drucksache 14/9305 Nr. 1.8
Drucksache 14/9305 Nr. 1.11
Drucksache 14/9305 Nr. 2.3
Drucksache 14/9305 Nr. 2.14
Drucksache 14/9305 Nr. 2.28
Drucksache 14/9305 Nr. 2.29
Drucksache 14/9305 Nr. 2.35
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 249. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. Juli 2002 25391
(C)(A)
Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin