Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 247. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Juli 2002
Carsten Schneider
25007
(C)
(D)
(A)
(B)
Berichtigung
245. Sitzung, Seite 24785 (B), Zweiter Absatz, der erste Satz
ist wie folgt zu lesen: „Zur Ehrenrettung der geprüften Verwal-
tungen sei allerdings gesagt: Jährlich verlassen den Hof und
seine Prüfungsämter Hunderte von Prüfungsmitteilungen.“
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 247. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Juli 2002 25009
(C)
(D)
(A)
(B)
Bierwirth, Petra SPD 03.07.2002
Friedrich (Altenburg), SPD 03.07.2002
Peter
Dr. Grygier, Bärbel PDS 03.07.2002
Hauer, Nina SPD 03.07.2002
Hilsberg, Stephan SPD 03.07.2002
Irmer, Ulrich FDP 03.07.2002
Dr. Lamers (Heidelberg), CDU/CSU 03.07.2002
Karl A.
Leidinger, Robert SPD 03.07.2002
Mante, Winfried SPD 03.07.2002
Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 03.07.2002
Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 03.07.2002
Seehofer, Horst CDU/CSU 03.07.2002
Thiele, Carl-Ludwig FDP 03.07.2002
Türk, Jürgen FDP 03.07.2002
Welt, Jochen SPD 03.07.2002
Dr. Westerwelle, Guido FDP 03.07.2002
Wieczorek (Duisburg), SPD 03.07.2002
Helmut
Wiesehügel, Klaus SPD 03.07.2002
Anlage 2
Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung:
– Große Anfrage: Forschungsförderung in Deutsch-
land
– Unterrichtung: Bericht zur technologischen Leis-
tungsfähigkeit Deutschlands 2001 und Stellung-
nahme der Bundesregierung
– Beschlussempfehlung und Bericht:
– Förderung der Energiespeicherforschung
– Gegen ein Forschungsverbot in der Gashydrat-
forschung
– Faktenbericht Forschung 2002 zum Bundesbe-
richt Forschung 2000
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
– Beschlussempfehlung und Bericht: Mehr Frauen
an die Spitze von Wissenschaft und Forschung –
durch Gender Mainstreaming Frauen in Wissen-
schaft und Forschung stärken
– Beschlussempfehlung und Bericht: Ressortfor-
schung überprüfen – Effizienz der Forschung stei-
gern
– Beschlussempfehlung und Bericht:
– Die Brennstoffzelle – Technik des 3. Jahrtau-
sends
– Technikfolgenabschätzung: hier: TA-Projekt
„Brennstoffzellen-Technologie“
– Antrag: Eine neue Offensive für eine moderne For-
schungspolitik
– Antrag: Wissenschaft und Forschung als Motor der
gesellschaftlichen Entwicklung und des wirtschaft-
lichen Aufschwungs in Deutschland nutzen
(246. Sitzung, Tagesordnungspunkt 27, Zusatztages-
ordnungspunkt 15 und 16)
Jörg Tauss (SPD): Für ein rohstoffarmes Land wie
Deutschland und für eine exportorientierte Wirtschaft hat
die Innovationsfähigkeit von Wissenschaft und Wirtschaft
eine kaum zu überschätzende zentrale Bedeutung. Eine
hohe gesellschaftliche Innovationsfähigkeit setzt aller-
dings nicht nur eine hohe Qualität der Aus- und Weiter-
bildungseinrichtungen voraus, über die derzeit kontrovers
diskutiert wird. Auch die technologische Leistungsfähig-
keit eines Landes und die Qualität seiner Forschung sind
wichtige Elemente der notwendigen Rahmenbedingun-
gen für Innovationen und neue Arbeitsplätze, die nach-
haltiges Wachstum fördern sowie den Strukturwandel be-
schleunigen und zugleich bewältigbar halten. Erst eine
moderne Forschungs- und Technologiepolitik stellt die
Wissenschaft und die neuen Technologien in den Dienst
der Menschen und schafft die Grundlagen für gesell-
schaftliche Entwicklung, wirtschaftliches Wachstum und
kulturelle Vielfalt.
Diesem Ziel einer modernen Forschungs- und Techno-
logiepolitik, die Wissenschaft und Technik nicht als
Selbstzweck versteht, sondern als Chance und Mittel für
eine positive gesamtgesellschaftliche Entwicklung, hat
sich die rot-grüne Bundesregierung und haben sich die
Koalitionsfraktionen seit 1998 verschrieben. Es verwun-
dert daher nicht, dass heute am Ende der Legislaturperi-
ode die Bilanz der rot-grünen Bundesregierung mehr als
beeindruckend ist:
Auch wenn Sie von der Opposition es nicht hören wol-
len, wiederhole ich gern, dass diese Bundesregierung den
Negativtrend der schwarz-gelben Koalition umgekehrt
hat. Rot-Grün hat den Haushalt für Bildung und For-
schung seit 1998 um über 21 Prozent erhöht, und das trotz
der notwendigen und richtigen Politik einer Haushalts-
konsolidierung. Zwischen 1993 und 1998 waren unter der
CDU/CSU-FDP-Koalition die Ausgaben des BMBF noch
um circa 360 Millionen Euro abgesenkt worden.
Zudem ist diese Bundesregierung vom Gießkannen-
prinzip weggegangen und hat zunehmend zielorientiert in
zukunftsträchtige Schlüsselbereiche investiert und damit
die zukünftige Leistungsfähigkeit Deutschlands gestärkt.
So hat das BMBF seit 1998 die Projektförderung um über
43 Prozent erhöht. Diese Mittel fließen in innovative For-
schungsfelder wie IT-Technologie, Biotechnologie und
Medizin sowie in die Forschung für eine umweltgerechte
nachhaltige Entwicklung.
Diese Bundesregierung hat die notwendigen struktu-
rellen Reformen der deutschen Forschungslandschaft an-
gepackt, und dies sowohl institutionell – verwiesen sei auf
die Fusion von Fraunhofer-Gesellschaft und GMD oder
auf die Neuordnung der Helmholtz-Gemeinschaft – als
auch instrumentell durch die Stärkung der Projektförde-
rung gegenüber der institutionellen Förderung. Auch dies
ist kein Selbstzweck. Vielmehr bedeutet Projektförderung
mehr Flexibilität, mehr Wettbewerb und mehr Qualität.
Zu den wichtigen strukturellen Reformen gehören
auch die Einführung der Juniorprofessur und die Reform
der Professorenbesoldung. Durch diese hat die Bundesre-
gierung die Voraussetzungen geschaffen, damit die deut-
schen Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch
attraktive Arbeitsbedingungen sowie flexiblere und leis-
tungsorientierte Vergütungen die für ihre Forschung
benötigten Spitzenkräfte – auch aus dem Ausland oder aus
der Wirtschaft – gewinnen können.
Diese Bundesregierung hat die wissenschaftlichen und
wirtschaftlichen Ressourcen in den neuen Ländern mit
jährlich über 1,5 Milliarden Euro gestärkt und damit
wichtige Impulse zum Ausbau regionaler Innovationspo-
tenziale und zukunftsfähiger Arbeitsplätze gegeben.
Diese Bundesregierung hat die Frauenförderung zu ei-
ner vordringlichen Aufgabe gemacht, weil ein moderner
Forschungsstandort darauf angewiesen ist, Frauen eine
gleichberechtigte Teilhabe an Forschung und Lehre zu er-
möglichen und das gesamte wissenschaftliche Potenzial
der Gesellschaft zu nutzen. Der Antrag der Koalitions-
fraktionen „Mehr Frauen an die Spitze von Wissenschaft
und Forschung“, den wir heute mitberaten, zeigt einmal
mehr, dass diese Koalition es nicht bei Lippenbekenntnis-
sen belässt.
Die Regierungskoalition hat von Anbeginn die zentrale
Bedeutung einer modernen Bildungs- und Forschungspo-
litik für eine innovationsfähige und auch innovationsfreu-
dige Wissenschaft und Wirtschaft ernst genommen. So
belegt auch der Bericht zur technologischen Leistungsfä-
higkeit Deutschlands 2001 deutlich, dass sich auch die in-
ternationale Wettbewerbssituation für das deutsche Inno-
vationssystem seit 1998 deutlich verbessert hat. Zu den
wichtigsten Einzelergebnissen zählen meines Erachtens
fünf Punkte:
Deutschland ist insbesondere im Automobilbau, im
Maschinenbau und bei den wissensintensiven Dienstleis-
tungen international Spitzenklasse. Fast schon traditionell
sind wir der Lead Market sowohl für die Auto- als auch
für die Maschinenbauindustrie. Der Maschinenbau ist oh-
nehin mit fast einer Million Beschäftigten und 150 Milli-
arden Euro Umsatz eine der Kernbranchen Deutschlands.
Der deutsche Maschinenbau ist gemessen, an den Patent-
anmeldungen der weltweit innovativste und nur folge-
richtig mit fast 20 Prozent auch Weltmarktführer. Hier wie
im Automobilbau zahlt sich insbesondere die intensive
partnerschaftliche Zusammenarbeit von Wissenschaft
und Wirtschaft aus. Der Verbundgedanke verbindet auf
offenbar sehr erfolgreiche Weise innovative und techno-
logische Leistungsfähigkeit mit der notwendigen Markt-
orientierung und zahlt sich eben auch in Markterfolg und
in hervorragenden Exportchancen aus. Gemessen am An-
teil an der Wertschöpfung können wir sowohl bei den wis-
sensintensiven Dienstleistungen mit 29 Prozent, als auch
bei den forschungsintensiven Industrien mit 13 Prozent
den Vergleich mit den USA bestehen.
Die Wirtschaft hat ihre Aufwendungen für Forschung
und Entwicklung dem Bericht zufolge 2001 nochmals um
4,5 Prozent erhöhen können. Die Innovationsaufwendun-
gen der Industrieunternehmen erreichten 2001 mit circa
60 Milliarden Euro einen historischen Höchststand. Noch
wichtiger ist in diesem Zusammenhang sogar, dass auch die
gesamtwirtschaftliche FuE-Intensität auf 2,5 Prozent ange-
stiegen ist. Laut Bericht sind seit 1998 die FuE-Aufwen-
dungen der Unternehmen sogar um 23 Prozent gewachsen.
Hierbei ist aber zu beachten, dass dieser Anstieg vor allem
auf Kapazitätsausweitungen von Großunternehmen des
Automobilbaus, der Elektro- und Pharmaindustrie und der
Nachrichtentechnik zurückgeht und weniger auf KMUs.
Dies ist auch auf den nach wie vor herrschenden Fachkräf-
temangel zurückzuführen, der besonders die KMUs trifft.
Der Bericht belegt, dass die deutsche Wirtschaft im
Strukturwandel zur Wissenswirtschaft zunehmend an Dy-
namik gewinnt und weiter vorankommt. Fast eine halbe
Million neuer und zukunftssicherer Arbeitsplätze sind ist
1997 in den forschungsintensiven Industrien oder im wis-
sensintensiven Dienstleistungsbereich entstanden. Hierzu
haben nicht nur so genannte technologieorientierte Grün-
dungen und Verwertungsgründungen – so genannte Spin-
offs – beigetragen. Über 67 000 Gründungen in for-
schungs- und wissensintensiven Branchen in 2000, davon
allein 6 400 im Multimedia-Bereich, sprechen hier eine
eindeutige Sprache, auch wenn erwartet werden muss, das
diese Dynamik sich in 2001 abgeschwächt hat. Für den
schnellen und marktorientierten Wissenstransfer von der
Forschung in die Anwendung und die Produktion und da-
mit für die Bewältigung des Strukturwandels ist diese
Gründungsdynamik und sind gerade die Spin-offs von
kaum zu überschätzender Bedeutung. Hier zahlt es sich
zudem aus, dass diese Bundesregierung, wie gesagt, das
Gießkannenprinzip aufgegeben hat und zunehmend dem
Prinzip Projektförderung in identifizierten Schlüsseltech-
nologien folgt. Damit sind wir in der Lage, uns gerade in
den Technologiebereichen von morgen und übermorgen
bereits heute eine hervorragende Ausgangslage zu er-
arbeiten. Dies gilt derzeit insbesondere für den zukunfts-
trächtigen Bereich der optischen Technologien, der sich
anschickt, als neue Grundlagentechnologie eine große po-
sitive wirtschaftliche Dynamik in zahlreichen Wirt-
schaftsbranchen auszulösen. Auch hier sind wir also in ei-
ner hervorragenden Ausgangslage.
Deutlich dokumentiert der Bericht ebenfalls die beson-
deren Probleme der ostdeutschen FuE-Landschaft. Nicht
nur, dass noch immer lediglich 8 Prozent des FuE-Perso-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 247. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Juli 200225010
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nals oder auch nur 4,5 Prozent der FuE-Aufwendungen
Deutschlands auf die neuen Länder entfallen, darüber hi-
naus konnte auch die Kluft zur westlichen industriellen
Forschung auch aufgrund der kleinbetrieblichen Unter-
nehmensstruktur nicht verringert werden. Aber auch posi-
tive Indizien sind ableitbar, etwa die Steigerungen der
Auslandsumsätze forschungsintensiver Sektoren in den
neuen Ländern um jährlich 19 Prozent seit 1993 oder auch
die teilweise hohe und mit dem Westen vergleichbare For-
schungsintensität in einigen Branchen – wenn auch diese
noch ein zu geringes gesamtwirtschaftliches Gewicht ha-
ben. Keiner kann und niemand will bestreiten, dass es hier
noch einiges zu tun gibt.
Schließlich belegt der Bericht auch den zunehmenden
Trend der Internationalisierung von Entwicklung und
Forschung. Dabei gehen überproportional die anwen-
dungsorientierten Entwicklungsbereiche der Unterneh-
men ins Ausland, wobei die forschungsintensiven Berei-
che mit hoher Patentintensität überwiegend weiterhin in
Deutschland bleiben. Dies belegt aber einmal mehr, dass
wir im internationalen Wettbewerb zunehmend Anstren-
gungen unternehmen müssen, um ausreichend und hinrei-
chend qualifizierte Fachkräfte auszubilden und um auch
aufgrund des akuten Fachkräftemangels die besten Köpfe
an unsere Institute und in unsere Unternehmen zu holen.
Die Attraktivität des Studien- und auch Forschungsstand-
ortes Deutschland gilt es nachhaltig zu erhöhen und inter-
national auszurichten.
Noch wichtiger aber als diese aktuellen Zahlen und zu-
gleich noch schmerzlicher sind meines Erachtens die
Empfehlungen und Maßnahmenvorschläge der sechs For-
schungsinstitute, die diesen Bericht verfasst haben: Diese
Bundesregierung hat bereits mit der Umsetzung beinahe
jeder Empfehlung oder jeder Forderung der Experten-
gruppe begonnen, auf jede Frage haben wir bereits eine
Antwort geben können. Wir haben Bildung und For-
schung wieder dahingebracht, wo es hingehört, nämlich
in den Mittelpunkt einer modernen Innovationspolitik.
Diese Bundesregierung hat den Haushalt für Bildung
und Forschung seit 1998 um 21 Prozent erhöht. Sie hat die
Fördermittel für Bildung und Forschung in den neuen Län-
dern auf 2 Milliarden Euro 2002 erhöht und für diese För-
derprogramme wie „Inno-Regio“ und auch „NEMO“ ini-
tiiert. Sie hat im Technologiebereich mit dem BTU- und
dem Exist-Programm eine Gründungsdynamik ohne Bei-
spiel begleitet. Sie hat auch die KMUs in ihrer Förderpo-
litik durch die Erhöhung der Forschungsförderung um
50 Prozent seit 1998 und durch spezielle Förderpro-
gramme wie zum Beispiel „Mikrosystemtechnik 2000+“
in den Mittelpunkt gestellt. Diese Bundesregierung hat be-
reits wie gefordert besondere Programme für die Schlüs-
seltechnologien für die Märkte von morgen aufgelegt, wie
etwa jüngst „Optische Technologien – Made in Germany“
mit insgesamt 280 Millionen Euro für fünf Jahre.
Sie hat sich in einer breiten IT-Offensive des akuten
Fachkräftemangels angenommen und mit der Greencard-
Initiative bisher 11 500 Arbeitverhältnisse sowie mit den
neuen IT- und Medienberufen allein bis Ende 2001 über
70 000 Ausbildungsverträge ermöglicht. Last but not least
hat diese Bundesregierung mit dem Zuwanderungsgesetz
die Rahmenbedingungen für ausländische Studierende
nachhaltig verbessert und strukturelle Reformen im
Hochschulbereich und in der deutschen Forschungsland-
schaft mit Nachdruck angepackt. Sie sehen, meine sehr
verehrten Damen und Herren von der Opposition,
während Sie bei offenen Fragen und beim unverbindli-
chen „Man könnte mal“ stehen bleiben, hat diese Koali-
tion bereits Antworten gegeben und Lösungen erarbeitet.
Lassen Sie mich noch einmal zusammenfassen: Der
vorgelegte Bericht zur technologischen Leistungsfähig-
keit 2001 und auch der Faktenbericht Forschung be-
schreiben Stärken und erfreuliche Entwicklungen des
deutschen lnnovationssystems insgesamt. Sie belegen,
dass sich die Position Deutschlands im internationalen
Forschungs- und Technologiewettbewerb weiter verbes-
sert hat. Dies trägt nicht nur zur Sicherung der wirtschaft-
lichen und wissenschaftlichen Zukunft in Deutschland
bei, sondern schafft zukunftssichere Arbeitsplätze und be-
stätigt nachdrücklich die moderne Forschungs- und Tech-
nologiepolitik der rot-grünen Bundesregierung. Unter
dieser Bundesregierung haben Bildung und Forschung
wieder die höchste Priorität erhalten. Bereits dies ist
Grund genug, diesen erfolgreichen Weg weitere vier Jahre
fortzusetzen.
Anlage 3
Antwort
des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Frage des
Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/9635, Frage 1):
Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, dass laut „Frank-
furter Allgemeine Zeitung“ vom 26. Juni 2002 die polnischen
Rechtsakte, welche die Enteignung und Vertreibung von Personen
deutscher Nationalität aus den damals deutschen Ostgebieten be-
stimmt haben, schon im Jahr 1989 durch eine Entscheidung des
polnischen Sejm aufgehoben worden sind, und wird sich die Bun-
desregierung gegenüber der polnischen Regierung um Aufklärung
dahingehend bemühen, welche Rechtsqualität und -gültigkeit die
oben genannten Rechtsakte haben?1)
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in Polen
in den vergangenen Jahrzehnten folgende, mit der Ver-
treibung von Deutschen (neben deutschen Staatsan-
gehörigen aus den ehemaligen Ostgebieten auch Deut-
sche aus der ehemaligen Freien Stadt Danzig und
Angehörige der deutschen Minderheit in Polen) in Zu-
sammenhang stehende Rechtsakte aufgehoben:
Das Dekret vom 6. Mai 1945 über „das verlassene und
aufgegebene Vermögen“ wurde zunächst ersetzt durch das
Dekret vom 8. März 1946 über „das verlassene und ehe-
mals deutsche Vermögen“, das wiederum durch Art. 100
des „Gesetzes vom 29. April 1985 über die Bodenbewirt-
schaftung“ (Polnisches Gesetzblatt Nr. 22/1985) mit Wir-
kung für die Zukunft außer Kraft gesetzt wurde.
Das Dekret vom 4. November 1944 über das Ergreifen
von „Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit Volks-
verrätern“ wurde ebenso wie das Gesetz vom 6. Mai 1945
über den „Ausschluss feindlicher Elemente aus der
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 247. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Juli 2002 25011
(C)
(D)
(A)
(B)
1) siehe hierzu auch Frage 14
Gesellschaft“ durch das Dekret über die Abschaffung der
Sonderstrafgerichte vom 17. Oktober 1946 (Polnisches
Gesetzblatt 59/1946) aufgehoben.
Das Gesetz vom 28. April 1946 über die „Staatsan-
gehörigkeit des polnischen Staates (sic) von Personen pol-
nischer Nationalität, die in den wiedererlangten Gebieten
wohnhaft sind“ sowie das Dekret vom 13. September
1946 über den „Ausschluss von Personen deutscher
Volkszugehörigkeit aus der Gesellschaft“ wurden aufge-
hoben durch das Staatsangehörigkeitsgesetz vom 8. Mai
1951 (Polnisches Gesetzblatt 4/1951).
Anlage 4
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Fragen des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU)
(Drucksache 14/9636, Fragen 2 und 3):
Hat die durch das „Gesetz zur Eindämmung der illegalen
Betätigung im Baugewerbe“ vom 30. August 2001 eingeführte
Regelung des Steuervorabzuges bei Bauleistungen – so genannte
Bauabzugsteuer – nach Kenntnis der Bundesregierung bei kleinen
und mittelständischen Unternehmen zu Liquiditätsnachteilen und
erheblich gesteigertem Verwaltungsaufwand geführt, und wie be-
urteilt die Bundesregierung die Auswirkungen dieser Regelung?
Welche Vereinfachungen für das Abzugs- und Anrechnungs-
verfahren der Bauabzugsteuer beziehungsweise für die Erteilung
der Freistellungsbescheinigungen wird das bereits für die erste
Junihälfte 2002 vorgesehene zweite BMF-Schreiben – BMF: Bun-
desministerium der Finanzen – zur Bauabzugsteuer beinhalten?
Zu Frage 2:
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass durch den
Steuerabzug bei Bauleistungen Liquiditätsnachteile und
ein erheblich gesteigerter Verwaltungsaufwand bei kleinen
und mittelständischen Unternehmen eingetreten seien. In
den allermeisten Fällen kommt es gar nicht zu einem Steu-
erabzug. Die Finanzämter erteilen die Freistellungsbe-
scheinigungen kurzfristig und unbürokratisch. Es sind in-
zwischen über 620000 Freistellungsbescheinigungen an
die betroffenen Unternehmer ausgegeben worden. Damit
ist eine flächendeckende Versorgung erreicht. Für die Un-
ternehmer ergeben sich insoweit keine Liquiditätsnach-
teile durch den Steuerabzug und auch kein erhöhter Ver-
waltungsaufwand.
Ferner wird ein wissenschaftliches Gutachten zur Eva-
luierung des Gesetzes in Auftrag gegeben. Es bleibt abzu-
warten, ob sich hieraus Erkenntnisse für Verbesserungen
ergeben.
Zu Frage 3:
Zurzeit wird das BMF-Schreiben aus November 2001
zu Anwendungsfragen zum Steuerabzug in Zusammen-
wirken mit den Ländern überarbeitet. Dabei werden aktu-
elle Anwendungsfragen aufgegriffen, die sich zwi-
schenzeitlich aus der Praxis ergeben haben. Gegenstand
der Erörterungen sind unter anderem die Anpassung des
BMF-Schreibens an zwischenzeitliche gesetzliche Ände-
rungen, die Präzisierung von Aussagen und die Stellung-
nahme zu einzelnen Sonderfragen, wie zum Beispiel zum
Steuerabzug beim Erwerb von Bauträgern oder bei Insol-
venz des Bauunternehmens. Durch die Überarbeitung des
BMF-Schreibens wird die Praktikabilität des Steuerab-
zugs insgesamt verbessert.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die
Fragen des Abgeordneten Dr. Gerd Müller (CDU/CSU)
(Drucksache 14/9635, Fragen 4 und 5):
Ist die Bundesregierung bereit, sich in Brüssel für eine Fort-
setzung der Milchmengengarantieregelung einzusetzen?
Welche Maßnahmen zur Marktstabilisierung ergreift die Bun-
desregierung in Brüssel, um dem sinkenden Milchpreis entgegen-
zuwirken?
Zu Frage 4:
Die Garantiemengenregelung Milch ist im Rahmen der
Agenda 2000 bis zum 31. März 2008 verlängert worden.
Die EU-Agrarminister haben sich verpflichtet, auf der
Grundlage eines Berichtes der Kommission eine Zwi-
schenbewertung mit dem Ziel vorzunehmen, das derzei-
tige Quotenregime auslaufen zu lassen.
Die EU-Kommission hat angekündigt, sich im Rah-
men der anstehenden Zwischenbewertung nicht nur auf
die Prüfung eines möglichen Quotenausstieges zu be-
schränken. Vielmehr sollen darüber hinaus weitere – zu-
sätzliche – Optionen für eine künftige Gestaltung der
EU-Milchmarktordnung dargelegt und bewertet werden.
Da sowohl im Hinblick auf die zeitliche Perspektive
einer künftigen Neugestaltung der EU-Milchmarkt-
ordnung wie auch im Hinblick auf die konkrete Aus-
gestaltung einzelner Optionen und deren Auswirkungen
Klärungsbedarf besteht, will die Bundesregierung zu-
nächst den Bericht und die Erläuterungen der EU-Kom-
mission hierzu abwarten. Erst wenn die Einzelheiten für
die Gestaltung der einzelnen Optionen bekannt sind, wird
die Bundesregierung hierzu Stellung nehmen.
Zu Frage 5:
Zur Marktstabilisierung sieht die gemeinsame Markt-
organisation für Milch und Milcherzeugnisse unter ande-
rem die Intervention von Butter und Magermilchpulver
vor. Dementsprechend wurden seit September letzten
Jahres 118 000 Tonnen Butter in der EU angekauft, davon
in Deutschland 13 000 Tonnen seit Absinken des Markt-
preises für Butter unter 92 Prozent des Interventionsprei-
ses. Bei Magermilchpulver sind seit Eröffnung der saiso-
nalen Intervention am 1. April 2002 insgesamt mehr als
109 000 Tonnen in der EU angekauft worden.
Die Bundesregierung hat sich in Brüssel dafür einge-
setzt, dass die EU-Kommission nicht von der damit gege-
benen Möglichkeit Gebrauch macht, die Intervention aus-
zusetzen, sondern diese im Ausschreibungsverfahren
fortsetzt. Ferner hat die EU-Kommission, und zwar auch
auf Drängen der deutschen Delegation, mehrfach die
Exporterstattungen für Butter, Vollmilchpulver, Mager-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 247. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Juli 200225012
(C)
(D)
(A)
(B)
milchpulver und Käse angehoben. Gleichwohl ist der Ex-
port noch nicht wesentlich gesteigert worden, da auf dem
Weltmarkt derzeit eine sehr geringe Nachfrage besteht.
Ferner ist die Beihilfe für Magermilch zur Herstellung
von Kasein und Kaseinat zweimal angehoben worden.
Der Beimischungssatz von Magermilchpulver zur Tier-
fütterung ist mit deutscher Unterstützung wieder auf
50 Prozent hochgesetzt worden.
Diese Maßnahmen haben sich in einer leichten Verbes-
serung der Marktlage für Butter und Magermilchpulver
bereits ausgewirkt.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage
des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU)
(Drucksache 14/ 9635, Frage 6):
Gedenkt die Bundesregierung, insbesondere vor dem Hinter-
grund des erwarteten Berichts der Hartz-Kommission, die Struk-
turierung von Arbeitsämtern zu verändern, und wie steht die Bun-
desregierung zur Herabstufung oder gar Schließung des
Arbeitsamtes Coburg?
Die so genannte Hartz-Kommission wird ihren Bericht
am 16. August 2002 vorlegen. Erst danach wird die Bun-
desregierung die im Bericht enthaltenen Vorschläge be-
werten. Dies gilt auch für eventuelle Vorschläge zur Neu-
strukturierung der Bundesanstalt für Arbeit.
Nach dem geltenden Recht ist es allerdings nicht Sache
der Bundesregierung, über die Abgrenzung von Arbeits-
amtsbezirken zu befinden. Vielmehr legt § 378 Abs. 2 des
Dritten Buches Sozialgesetzbuch fest, dass die Zustän-
digkeit für die Abgrenzung der Bezirke der Arbeitsämter
bei dem Verwaltungsausschüssen der Landesarbeitsämter
liegt, die hierzu nur im Benehmen mit dem jeweiligen
obersten Landesbehörden (Landesarbeitsministerien)
Entscheidungen treffen zu können.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage
des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (FDP)
(Drucksache 14/9635, Frage 7):
Welche Freizeitmöglichkeiten stehen den im Ausland statio-
nierten deutschen Soldaten in den Feldlagern zur Verfügung, und
wo sieht die Bundesregierung Verbesserungsmöglichkeiten hin-
sichtlich der freizeitlichen Infrastruktur für die Soldaten?
In den mittlerweile langjährigen Einsätzen SFOR und
KFOR haben die Qualität der Betreuung und die Mög-
lichkeiten zur Freizeitgestaltung in den Feldlagern auf
dem Balkan ein hohes Niveau erreicht. Die Palette der
Freizeitmöglichkeiten reicht dabei grundsätzlich von der
Einrichtung und dem Betrieb von Betreuungs- und Ge-
meinschaftsräumen, über Truppenkino, Mediatheken, In-
ternetarbeitsplätze, Versorgung mit regionalen bzw. überre-
gionalen Zeitungen, Wochenmagazinen und Zeitschriften
sowie Feldzeitungen, Betrieb von Soldatensendern bis hin
zu vielfachen Spiel- und Sportmöglichkeiten.
Im Feldlager der Taskforce FOX ist qualitativ ein glei-
cher Standard gegeben. Im Rahmen der Operation „En-
during freedom“ kann sich das etwa 50 Soldaten starke
ABC Abwehr-Kontingent auf die Betreuungs- und
Sporteinrichtungen der im gleichen Camp stationierten
amerikanischen Streitkräfte abstützen. Dieses Angebot
wird durch nationale Betreuungs- und Freizeitmöglich-
keiten sinnvoll ergänzt. Die Möglichkeiten der Freizeit-
gestaltung beim Marinekontingent entsprechen dem ge-
wohnten Standard seegehender Einheiten.
Für die im Rahmen der Operation ISAF in Afghanistan
stationierten Soldaten ist beabsichtigt, gleiche, allerdings
der dortigen Gefährdungslage angepasste Bedingungen
für die Betreuung und Freizeitgestaltung zu schaffen wie
auf dem Balkan. Dieses Ziel kann in allen wesentlichen
Bereichen mit Abschluss der Verlegung des zweiten Kon-
tingentes zu Ende August 2002 erreicht werden. Der
Zulauf von weiterem Betreuungsgerät verbessert die Si-
tuation kontinuierlich. Nach Abschluss der noch ausste-
henden Maßnahmen für die in Afghanistan stationierten
Soldaten sind damit die Freizeitmöglichkeiten in den
Feldlagern insgesamt als angemessen, dabei qualitativ
hochwertig und quantitativ ausgewogen zu bewerten. Der
Standard der Betreuungs- und Freizeitmöglichkeiten auf
dem Balkan hat ein überaus hohes Niveau erreicht. Die-
ses Niveau soll auch für die Soldaten, die im Rahmen der
Operationen „Enduring freedom“ und ISAF eingesetzt
sind, erreicht werden. Die entsprechenden Maßnahmen
sind bereits eingeleitet.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch auf die
die Fragen der Abgeordneten Maria Eichhorn (CDU/
CSU) (Drucksache 14/9635, Fragen 8 und 9):
Treffen Pressemeldungen (Katholischer Deutscher Frauen-
bund intern 5/02) zu, wonach die Bundesministerin für Gesund-
heit, Ulla Schmidt, plant, die Bereitstellung einer Haushaltshilfe
aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung
herauszunehmen?
Welche Änderungen plant die Bundesregierung konkret bei
der Gewährung von Haushaltshilfe durch die gesetzlichen Kran-
kenkassen?
Es ist zutreffend, dass Überlegungen angestellt wer-
den, wie versicherungsfremde Leistungen der gesetz-
lichen Krankenversicherung anders und nicht durch
Mittel der Solidargemeinschaft finanziert werden kön-
nen.
An eine Einengung des bisherigen Umfangs dieser
Leistungen ist jedoch nicht gedacht, sodass entsprechende
Befürchtungen gegenstandslos sind.
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
gen der Abgeordneten Maritta Böttcher (PDS) (Druck-
sache 14/9635, Fragen 10 und 11):
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 247. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Juli 2002 25013
(C)
(D)
(A)
(B)
Ist die Ortsumfahrung der Bundesstraße B 179 in Königs Wus-
terhausen in Brandenburg verbindlich in den Bundesverkehrswege-
plan eingeordnet, und wann ist mit ihrer Realisierung zu rechnen?
Ist die Autobahnanbindung A 13–B 246 in Bestensee in Bran-
denburg in den Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans auf-
genommen worden, und wenn ja, mit welchem Realisierungszeit-
punkt?
Zu Frage 10:
Ja, die Ortsumgehung ist im derzeitig gültigen Be-
darfsplan für die Bundesfernstraßen in der Stufe
„Vordringlicher Bedarf“ eingeordnet. Das Projekt ist Ge-
genstand der laufenden Überarbeitung des Bundesver-
kehrswegeplans, in deren Rahmen die Bundesregierung
den Ländern die vorläufigen Bewertungsergebnisse mit
der Bitte übersandt hat, die Rohdaten auf Plausibilität und
Belastbarkeit zu prüfen, sowie eine Priorisierung der Pro-
jekte aus ihrer Sicht vorzunehmen. Auf dieser Basis wer-
den die weiteren Abstimmungen erfolgen können, sodass
bis Ende 2002 der Entwurf des Bundesverkehrswege-
plans erstellt werden kann, der nach Abstimmung mit den
Ländern und den übrigen zu Beteiligenden vom Bundes-
kabinett beschlossen wird. Der Teil Bundesfernstraßen ist
zugleich Entwurf des künftigen Bedarfsplans, der wie-
derum Anlage der nachfolgenden Novelle zum Fern-
straßenausbaugesetz wird.
Zu Frage 11:
Nein, der Neubau einer Anschlussstelle Bestensee
(Bundesautobahn A 13/Bundesstraße B 246) stellt eine
Ausbaumaßnahme dar und hat keine Relevanz für die
Bundesverkehrswegeplanung.
Anlage 10
Antwort
des Staatsministers Hans Martin Bury auf die Fragen des
Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU)
(Drucksache 14/9635, Fragen 12 und 13):
Warum hat die Bundesregierung beim EU-Gipfel am 21./
22. Juni 2002 in Sevilla der Auflösung des Entwicklungsminister-
rates der EU zugestimmt?
Beabsichtigt die Bundesregierung die von ihr mitbeschlossene
Neuregelung für die EU-Ministerräte dahin gehend auf die natio-
nale Ebene zu übertragen, dass das Bundesministerium für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in das Auswärtige
Amt eingegliedert wird?
Zu Frage 12:
Es war Ziel der Bundesregierung, den Entwicklungs-
ministerrat unabhängig vom Rat für Allgemeine Angele-
genheiten und Außenbeziehungen zu erhalten, weil die
Entwicklungszusammenarbeit für die Bundesregierung
eine hohe politische Bedeutung besitzt. Mit der in Sevilla
erzielten Reform des Europäischen Rates und des Rates
ist aus Sicht der Bundesregierung gleichwohl ein ver-
nünftiger Kompromiss erzielt worden, der die Effizienz
und Kohärenz der Politik der Europäischen Union erhöht
und der einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der politi-
schen Führbarkeit der erweiterten Europäischen Union
darstellt.
Zu Frage 13:
Nein.
Anlage 11
Antwort
des Staatsministers Hans Martin Bury auf die Frage
des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
(Drucksache 14/9635, Frage 14):
Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtsansicht, wonach
der tatsächliche Gesetzesvollzug des § 96 Bundesvertriebenenge-
setz (BVFG) nicht seinem Wesensgehalt, auch mit Blick auf die
durch den Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Fördermittel,
entspricht (vergleiche das mir vorliegende Rechtsgutachten von
Prof. Dr. Dr. Michael Silagi, Göttingen, vom 10. Mai 2002), und
ist die Bundesregierung nunmehr bereit, ihre Neukonzeption der
Vertriebenenkulturarbeit aus dem Jahr 2000 (Bundestagsdrucksa-
che 14/4586), auch haushaltswirksam, so zu ändern, dass sie den
gesetzlichen Vorgaben des § 96 BVFG entspricht?1)
§ 96 BVFG normiert eine gesetzliche Verpflichtung an
Bund und alle 16 Bundesländer, entsprechend ihrer durch
das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut
der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertrie-
benen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes
und des Auslandes zu erhalten.
Da das Gesetz eine dreifache Wirkung gegenüber den
Vertriebenen und Flüchtlingen, dem gesamten deutschen
Volk und dem Ausland entfalten soll, ist erkennbar, dass
ein allgemeiner Gesetzesauftrag vorliegt, der sich nicht an
eine bestimmte Gruppe richtet.
Zudem spricht § 96 BVFG vom „Kulturgut der Ver-
treibungsgebiete“ und nicht von Kulturgut der Vertriebe-
nen, was deutlich macht, dass sich die entsprechenden
Fördermaßnahmen des Bundes an einem regionalge-
schichtlichen Ansatz in Wissenschaft und Präsentation zu
orientieren haben. Dies lassen die Berichte der Bundes-
regierung erkennen, zuletzt der Bericht des Beauftragten
der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und
der Medien (BKM) vom 16. Mai 2002 (vergleiche Bun-
destagsdrucksache 14/9163).
Die Konzeption des BKM zur Erforschung und Prä-
sentation deutscher Kultur und Geschichte des östlichen
Europas vom 20. September 2000 entspricht dem gesetz-
lichen Auftrag von § 96 BVFG, soweit er an den Bund ge-
richtet ist. Sie stellt sicher, dass die Erforschung deutscher
Kultur und Geschichte des östlichen Europas als gesamt-
staatliche Aufgabe auf Dauer erhalten und fortgeführt
werden kann. Die im Haushalt eingestellten Mittel er-
möglichen dies.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
Frage des Abgeordneten Steffen Kampeter (CDU/CSU)
(Drucksache 14/9635, Frage 15):
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 247. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Juli 200225014
(C)
(D)
(A)
(B)
1) Siehe hierzu auch Frage 1
In welchen Geschäftsbereichen der Bundesregierung wird das
Programmpaket Public Administration Software System (PASS)
eines Anbieters aus Nordrhein-Westfalen ganz oder teilweise ver-
wendet, das sich unter anderem mit Lager- und Materialwirt-
schaft, Kosten- und Leistungsrechnung sowie Haushaltsmanage-
ment beschäftigt, und mit welchem Kostenaufwand wurde es
gegebenenfalls beschafft?
Das Programmpaket Public Administration Software
System (PASS) wird im Bundeskanzleramt (Beschaf-
fungskosten 11 600 Euro) und im Bundesministerium für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Beschaffungskosten
208 686 Euro) eingesetzt.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/9635, Frage 16):
Wie viele Mitglieder der Bundesregierung, Mitarbeiter der
Bundesregierung und Dritte auf Einladung der Bundesregierung
sind im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft nach Japan und
Südkorea gereist, und welche Aufwendungen (inklusive gegebe-
nenfalls Inanspruchnahme der Flugbereitschaft) sind hierfür
zulasten öffentlicher Kassen entstanden?
Der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes, Herr
Mayer-Vorfelder, hat Herrn Bundeskanzler und Herrn
Bundesminister des Innern zum Besuch des WM-Final-
spiels Brasilien – Deutschland nach Tokio eingeladen.
Diese Einladung wurde angenommen.
Zur Delegation des Herrn Bundeskanzlers und des
Bundesministers des Innern gehörten nicht behinderte
und behinderte Sportler, sozial engagierte Bürger, Abge-
ordnete des Deutschen Bundestages der CDU/CSU-Frak-
tion, SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und der
PDS-Fraktion vor allem aus dem Bereich Sportpolitik so-
wie Parlamentarier der Länder. In Begleitung befanden
sich außerdem Beamte des Bundeskriminalamtes und
Fachbeamte im notwendigen Umfang.
Neben den Olympischen Spielen ist die Fußballwelt-
meisterschaft das größte Sportereignis. Der Einzug der
deutschen Mannschaft in das WM-Finale ist ein großarti-
ger internationaler Erfolg, an dem die Öffentlichkeit
großen Anteil nimmt.
Besuche des Bundeskanzlers oder von Bundesministern
als Vertreter der Bundesregierung bei herausgehobenen in-
ternationalen Sportereignissen, bei denen deutsche Sportle-
rinnen und Sportler für die Bundsrepublik Deutschland um
sportliche Erfolge kämpfen, entsprechen zwischenstaatli-
chen protokollarischen Gepflogenheiten und dienen der ge-
samtstaatlichen Repräsentation Deutschlands.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Bundes-
republik Deutschland Gastgeber der Fußballweltmeister-
schaft 2006 sein wird. Der Herr Bundeskanzler und der
Herr Bundesminister des Innern nutzten ihre Reise nach
Japan, um die Fußballfreunde der Welt nach Deutschland
einzuladen.
Kosten sind im üblichen Rahmen vergleichbarer Dele-
gationsreisen angefallen. Wie von Ihnen angenommen,
sind darin auch Kosten für die Inanspruchnahme der Flug-
bereitschaft im Rahmen der veröffentlichten Richtlinien
entstanden.
Die Flugkosten wären ohnehin entstanden, da das Flug-
zeug der Flugbereitschaft in jedem Fall nach Tokio fliegen
musste, um den Herrn Bundeskanzler dort abzuholen.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/9635, Frage 17):
Welche Hinweise auf mögliche Terroranschläge in Deutschland
oder auf deutsche Staatsbürger oder Einrichtungen im Ausland lie-
gen der Bundesregierung auf der Grundlage der Erkenntnisse deut-
scher Behörden vor, und wie bewertet die Bundesregierung in die-
sem Zusammenhang ein von Schiffscontainern ausgehendes
terroristisches Gefahrenpotenzial?
Die Bundesregierung hat immer wieder darauf hinge-
wiesen, dass seit den Anschlägen des 11. September 2001
von einer hohen Gefährdung israelischer, jüdischer, briti-
scher und US-amerikanischer Einrichtungen auch in
Deutschland auszugehen ist. An dieser Einschätzung hat
sich nichts geändert.
Der Bundesregierung liegen jedoch hinsichtlich mögli-
cher Terroranschläge in Deutschland oder der Gefährdung
deutscher Staatsangehöriger oder Interessen im Ausland
keine gesicherten Erkenntnisse zu konkreten Anschlags-
zielen, -orten oder -zeiten vor. Dies gilt auch in Bezug auf
Schiffscontainer.
Berichte in den Medien der Vereinigten Staaten von
Amerika von Mitte Mai diesen Jahres, wonach Mitglieder
des Netzwerkes der al-Qaida unter Zuhilfenahme von
Schiffscontainern in die Vereinigten Staaten eingeschleust
worden sein könnten, können sowohl seitens der Bundes-
regierung als auch von US-amerikanischer Seite nicht be-
stätigt werden. Nach Mitteilung der US-amerikanischen
Sicherheitsbehörden sei diese Möglichkeit zwar im Zuge
einer Schwachstellenanalyse diskutiert worden; jedoch
lägen keine dahingehenden Erkenntnisse vor.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage
des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU)
(Drucksache 14/9635, Frage 18):
Wie und von wem (Bund oder Wirtschaft oder Deutsche Aus-
gleichsbank) soll das neue „Mittelstandsprogramm“ der Bundes-
regierung finanziert werden?
Die vorgestellte Mittelstandspolitik für die nächsten
vier Jahre enthält einen Katalog von Maßnahmen, die aus
dem Haushalt des BMWi und durch Förderkredite der
Deutschen Ausgleichsbank dargestellt werden sollen.
Derzeit laufen die Vorbereitungen, um für Gründer und
kleine Unternehmen mit einem geringen Investitionsbedarf
als gezieltes Finanzierungsinstrument ein Mikrodarlehens-
programm bis zu einer Größenordnung von 25000 Euro so
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 247. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Juli 2002 25015
(C)
(D)
(A)
(B)
schnell wie möglich anbieten zu können. Die Finanzierung
der zinsgünstigen Darlehen, die mit einer Haftungsfreistel-
lung versehen sind, soll von der Deutschen Ausgleichsbank
(DtA) über die Hausbanken angeboten werden.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
gen des Abgeordneten Max Straubinger (CDU/CSU)
(Drucksache 14/9635, Fragen 19 und 20):
Mit welcher Begründung hält die Bundesregierung „Marken-
ausschreibungen“, wie zum Beispiel von der BwFuhrparkService
GmbH, Maarstraße 63, 53842 Troisdorf (aus: Bundesausschrei-
bungsblatt vom 21. Juni 2002, Nr. 070 401) durchgeführt, mit
den geltenden rechtlichen Bestimmungen für Vergaben verein-
bar?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass bei Mar-
kenausschreibungen sich nur Hersteller beteiligen können und der
Mittelstand vom Wettbewerb ausgeschlossen wird?
Als öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hat die
BwFuhrparkService GmbH die von ihr benötigten Waren
und Dienstleistungen unter Beachtung des Vergaberechts
zu beschaffen. Nach den hierzu einschlägigen Bestim-
mungen der Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A
(VOL/A) ist die Leistungsbeschreibung wettbewerbs-
neutral zu gestalten; Markenausschreibungen sind daher
grundsätzlich verboten.
Hierzu schreibt die VOL/A im § 8 verbindlich vor, dass
bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren (zum Beispiel Mar-
kennamen) nur ausnahmsweise und nur mit dem Zusatz
„oder gleichwertiger Art“ verwendet werden dürfen. Die
Beschreibung technischer Merkmale darf nach der vorge-
nannten Vorschrift nicht dazu führen, dass bestimmte Un-
ternehmen oder Erzeugnise bevorzugt oder ausgeschlos-
sen werden, es sei denn, eine solche Beschreibung ist
durch die zu vergebene Leistung gerechtfertigt.
Sollte es im Einzelfall zwingend erforderlich sein, ein
bestimmtes Produkt eines bestimmten Herstellers zu be-
schaffen (zum Beispiel Nachkäufe, die mit der vorhande-
nen Technik kompatibel sein müssen, Markenersatzteile
für ein bestimmtes Produkt), so ist auch hier der Wett-
bewerb nicht nur auf Hersteller begrenzt. Es können
sich selbstverständlich auch kleine und mittelständische
Händler um diesen Auftrag bewerben.
Zur angemessenen Beteiligung des Mittelstandes hat
der Gesetzgeber im vierten Teil des Gesetzes gegen Wett-
bewerbsbeschränkungen „Vergabe öffentlicher Aufträge“
im § 97 unter der Überschrift „Allgemeine Grundsätze“
verbindlich vorgegeben, dass mittelständische Interessen
vornehmlich durch Teilung der Aufträge in Fach- und
Teillose angemessen zu berücksichtigen sind. Nähere
Einzelheiten, wie dies zu erfolgen hat, sind im § 5 der Ver-
dingungsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A) unter
der Überschrift „Vergabe nach Losen“ geregelt.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es in der Kürze
der zur Verfügung stehenden Zeit nicht gelungen ist, den
Sachverhalt detailliert aufzuklären und die Gründe für
diese Art der Ausschreibung zu recherchieren. Sobald mir
hierzu verbindliche Informationen vorliegen, komme ich
unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 247. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Juli 200225016
(C)
(D)
(A)
(B)
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